1912 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

das Schaumweinstenergesetz vom 9. Mai 1902 in

Erste Lieferung.

A an,

Einrichtung von zwei übrigens dafür gesorgt, daß för die Auswahl eines trefflichen Richter⸗ materials eine sichere Gewähr bestände: Es war dem Gerichte selbst die Entscheidu g überlassen, ob die Ernannt n oder Präsentierten nach ihrem Charakter und ihren persönlichen Verhältnissen wie auch nach ihren durch eine besondere Prüfung vor dem Gericht darzutuenden Kenntnissen und Fähiakeiten dessen würdig genug seien, in die Reihe der Mit lieder des Gerichts aufgenommen zu werden. Diese äußerst wichtigen, in die Hände des Gerichts selbst gelegten Machtmittel bildeten einen Riegel gegen jeden etwaigen Mißbrauch ständischer Präsentationsrechte, sie schützten das Gercht gegen den Eintritt unfähiger und unwürdiger Elemente und waren, da sie auch gegenüber den vom Landesherrn ervannten Mitgliedern bestanden, zugleich eine der Hauptursachen der allgemeinen Achtung und des Vertrauens in die Unbeugsamkeit der Rechtspflege. Wissenschaftlichkeit und Gründlichkeit zeichneten die Urteile des Oberappellationsgerichts wie die schriftst llerischen Ver⸗ öffentlichungen seiner Mitglieder aus und trugen seinen Ruhm weit über die Landesgrenzen hinaus. Welches hohe Ansehen der Gerichtshof in ganz Deutschland genoß, geht daraus hervor, daß er häufiger als alle übrigen höchsten Lander gerichte zusammen zur Zeit des Deutschen Bundes von den Bundesmitgliedern als Aus⸗ trägalinstanz angerufen worden ist. So hoch stellte die hannoversche Regierung ihren höchsten Gerichtshof, daß sie ihm auch die Ent⸗ scheidung bei Ministeranklagen anvertraute und ihm zeitweilig sogar eine Beteiligung bei der Gesetzgebung in Form der in der Gesetz⸗ sammlung verkündeten Präjudizien zuwies. Eine Reihe glänzender Namen als Juristen und Charaktere gleich ausgezeichneter Männer, wie die von Weipart Ludwig von Fabrice, Friedrich Esaias von Pufen⸗ dorf, Gerlach Adolf von Münchbausen, dem Schoöpfer der Göttinger Universität, Friedrich von Bülow, Theodor Hagemann, Otto Albrecht von Düring, Francke, Leonhardt, Planck, von Schon⸗ stdt u. a., ist mit der Ruhme geschichte des Celler Tribunals unlöslich verbunden. Ihnen wird in dem Buche eine Ehren⸗ tafel errichtet; viele hervorragende Jur sten des Gerichtshofs führt es auch im Bilde vor. Das von der Verlagsbuchhandlung dig ausgestattete Beich wird nicht nur dem hannoverschen, sondern jedem deutschen Juristen und auch dem Historiker, insbesondere dem ulturgeschichtlichen Forscher, der an dem Gesamtbilde und an den mit Sorgfalt wiedergegebenen Einzelheiten seine Freude haben wird, eine willkommene Gabe sein. 1—

M. Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reichs. Vierte Autlage, völlig neubearbeitet in Gemeinschaft mit Geheimem Oberregierungsrat Dr. A. Hoffmann, Geheimem Regierungsrat Dr. E. Traut⸗ vetter, vortragenden Räten, und Dr. W. Cuno, Regierungsrat im Reichsschatzamt, von Reichsgerichtsrat Ludwig Ebermayer, Reich gerichtsrat a. D. Franz Galli und Senatepräsidenten bei dem Kammergericht, Geheimem Oberjustizrat Dr. Georg Linden⸗ berg. Achte Lieferung: Die Verbrauchesteuergesetze. Preis 4,40 ℳ. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Nachdem in der siebenten Lieferung, der ersten vom zweiten Bande des großen Kommentarwerkes, die Zollgesetze erläutert worden sind, folgen in der achten Lieferung zunächst das Reichsgesetz vom 7 Februar 1906, be⸗ treffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, und das Gesetz vom 20. Juni 1899, betreffend die Gebühren für die Benutzung des Kasser Wilhelm⸗Kanals, mit Erläute⸗ rungen. Dann beginnt eine eingehende Kommentierung der Ver⸗ brauchssteuergesetze des Reichs, die sich, wie in den anderen bieher vorliegenden Teilen des Werks, nicht auf die Vorschriften strafrechtlichen Inhalts beschränkt, sondern auch auf die verwaltungs⸗ und zivilrechtlichen Bestimmungen der behandelten Gesetze erstreckt und den Bedürfnissen der Praxis durch klare und übersichtliche Dar. stellung gerecht wird. Es sind in dieser Lieferung von den Verbrauchs⸗ steuergesetzen auf 26 Seiten das Gesetz vom 12. Oktober 1867, be⸗ treffend die Erhebung einer Abgabe von Salz, auf 46 Seiten das Zuckersteuergesetz vom 27. Mai 1896 in der durch das Gesetz vom 6 Janvuar 1903 abgeänderten assung, auf 21 Seiten der durch das Gesetz vom 15. Juli 1909 abgeänderten Fassung, auf 24 Seiten das Leuchtmittelsteuergesez vom 15. Juli 1909, auf 20 Seiten das Zündwarensteuergesetz von demselben Tage in der durch das Gesetz vom 6. Juni 1911 abgeänderten Fassung und sodann noch auf 27 Seiten die §§ 1—37 des Brausteuergesetzes vom 15. Juli 1909 erläutert. Alle genannten Verbrauch⸗ sind vom Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichsschatzꝛmt Dr. Trautvetter bearbeitet, der dabei neben den Materialien der Ge⸗ setze die A sführungsbestimmungen die Literatur und vor allem die bisher ergangenen Entscheidungen in weitgehendem Maße berücksichtigt hat. Die nächste Lieferung soll außer dem Schluß des Brausteuer⸗ gesetzes mit Erläuterungen Kommentare zu den übrigen Verbrauchs⸗ teuergesetzen des Reichs bringen.

Das Reichszuwachsste uergesetz vom 14. Februar 1911 mit den Ausführungsbestimmungen des Reiches und Preußens, aus⸗ ührlich erläutert von Dr. Max Lion, Rechtsanwalt in Berlin. Preis 3,20 ℳ. Verlag v n Franz Vahlen, Berlin. Das Reichswertzuwachssteuerg setz bereitet der Praxis mehr als viele andere Steuergesetze große Schwierigkeiten. Aehnlich wie die Stempelsteuergesetze knüpft es in seinem materiellen Teile an die verschiedensten Institutionen und Gebiete des bürgerlichen Rechts deren besondere Beziehung zu diesem Gesetz eingehenderer Untersuchung bedarf. Sodann haben die Schnelligkeit, mit der das Wertzuwachssteuergesetz fertigg stellt worden ist, die mannig⸗ achen Aenderungen, die die verschiedenen Interessentenkreise in das

esetz gebracht haben, und die Besorgnis vor Umngehung des Gesetzes 1.13.12 Bestimmungen geschaffen, deren Auslegung zu erheblichen Zweifeln Anlaß gibt. Der Verfasser des hier angezeigten Kommentars ibt in der vorliegenden ersten Lieferung nach einer lesenswerten Ein⸗ eitung über die Theorie der Zuwachssteuer und ibre Geschichte, über die gesetzgeberische Verwirklichung des Zuwachssteuergedankens in Kiautschou und die Versuche einer Einführung dieser Steuer in deutschen Einzelstaaten, über die Entstehungsgeschichte uud die Grund⸗ züge des Reichsgesetzes zu jedem der §§ 1—13 desselben eine sehr ein⸗ Sete. die wirtschaftlichen Zusammenhänge betrachtende Erläuterung in systemasischer Form Die Vorarbeiten zum Gesetze sind dabei berücksichtigt; doch hat sich ihnen gegenüber der Verfasser volle Selbständigkeit bei der Auslegung der Gesetzesbestimmungen gewahrt. Den umfangreichen Ausführungen zu dem einzelnen Paragraphen ist eine Inhaltsübe sicht vorangest llt, die eine schnelle und vollständige Orien⸗ tierung über alle behandelten Rechtsfragen ermöglicht. Der auf breiter wissenschaftlicher Grundlage angelegte, durch Klarheit der Darstellung sich auszeichnende Kommentar verspricht, ein wertvolles Hilfsmit el für die Praxis zu werden, das geeignet ist, das V.rständnis und die richtige Anwendung der Vorschriften des neuen Gesetzes zu erleich ern.

Die Konkurrenzklausel. Geltendes Recht und legislatorische Betrachtungen. Von Dr. Otto Cantor, Rechtsanwalt in Karls⸗ ruhe. VIII und 75 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Siemenroth. FPren 1,20 ℳ. Die industriellen Kreise und das Handelsgewerbe nteressieren in neuerer Zeit mehrere Fragen der Gesetzgebung, die das Verhältnis des Dienstherrn zum Bediensteten zum Gegenstand haben. Neben der Frage des Erfinderrechts steht die der Konkurrenz⸗ beschränkung in Dienstverträgen im Vordergrunde dieses Interesses. Durch die § § 17 und 18 des Sogege gegen den unlauteren Wettbewerb ist die Forderung eines scharfen Geheimntsschutzes gesetzgeberisch neuerdings wieder anerkannt worden. Bekimpfend stehen sich aber die Ideen gegenüber, die einerseits den Schutz der industriellen Geheimnisse, andererseits die soziale Fürsorge für den abbhängigen Arbeitnehmer zum Ausgangspunkt haben. Der Verfasser der her angezeigten Schrift nimmt nun als Jurist Stellung zu den Auffassungen der beiden Interessentengruppen, der Dienstherren und der Bediensteten, Pellt gleichzeitig den gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung klar und über⸗ sichtlich dar und unterzieht diesen sowie die A änderungswünsche und porschläge einer kritischen Betrachtung. Er hält die Konkurrenzklausel als solche für unenthehrlich; in richtigen Grenzen gehalten, 1“ ein gerechter Geheimnisschutz und keine unbillige Belastung der Bediensteten.

8— 8IEIEEö11“ 8 8 W1“ EEEö1ö11“; änken durch. Der Landesherr hatte/ Von der Ha

zu weisen sei nur ein Mißbrauch der Konkurrenzklause zur Ausschaltung unbequemer Konkurrenz. Als wünschenswert er⸗ scheint dem Verfasser eine Verallgemeinerung der vb gegen die Konkurrenzklausel auf alle Arten von Bediensteten durch gesetzliche Festlegung einheitlicher Direktivnormen, nach denen der Richter im Einzelfall unter Würdigung der jeweiligen tatsaͤchlichen Verbältnisse nach freim Ermessen zu prüfen und zu beurteilen hat, ob und in welcher Umgrenzung nach Zeit, Ort und Gegenstand die vereinbarte Konkurrenzklausel zulässig ist und keine unbillige Er⸗ schwerung des Fortkommens des B diensteten darstellt. Diese Billigkeitsprüfung habe zu erfolgen im Verhältnis zu den allgemeinen orer speziellen Dienstbezügen einerseits, im Verhältnis zu den Interessen des Dienstherrn und den Bedürfnissen des Betriebes anderereits. Finde eine solche gesetzgeberische Ausgleichung der Interessen nicht statt, so liege die Haupigefahr auf seiten der Be⸗ diensteten: Die Arbeitgeber würden gezwungen werden, in ihren Arbeitgeberverbänden sich wechselseitig zu verpflichten oder still⸗ schweigend den Brauch einzuführen, daß sie einfach von der Konkurrenz kommende Bedienstete innerhalb gewisser Fristen vom Austritte an nicht einstellen, und dann seien die Bediensteten viel übler daran, als bei einer gerechten, die beiderseitigen Interessen ausgleichenden Gesetz⸗ gebung über Zulässigkeit und Umgrenzung vertraglicher Konkurrenz⸗ verbote zwischen Dienstherrn und Bediensteten.

Reichsversicherungs ordnung nebst Ein führungsgesetz mit Erläuterungen von Dr. L. von Köhler, Ministerial⸗ direktor, K. württembergischem stellv. Bundesratsbetzollmächtigten, J. Biesenberger, Oberregierungsrat bei der Versicherungsanstalt Württemberg, H. Schäffer, Regierungsrat, und Dr. W. Schall, Amtmann im K. württembergischen Ministerium des Innern. Fünfte Lieferung: Beziehungen der Versicherungsträger zuein⸗ ander und zu anderen Verpflichteten. Preis 1,50 ℳ. Siebente Lieferung: Einführungsgesetz. Preis 1,20 ℳ. Verlag von W. Kohl⸗ hammer, Stuttgart. Die fünfte Lieferung enthält die Bearbeitung des fünften Buches der Reichsversicherungsordnung (§§ 1501 bis 1544), das die Beziehungen der Versicherungsträger zueinander (Verhältnis der Krankenversicherung zur Unfallversicherung und zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung und Verhältnis der Unfallversiche⸗ rung zur Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung) sowie zu anderen Verpflichteten (insbesondere zur Armenpflege) regelt. Die hier be⸗ handelten Fragen, über die künftig in der Regel die Versicherungs⸗ ämter in erster Instanz zu entscheiden haben werden, sind von größter raktischer Bedeutung für die Versicherungsträger wie für die Ver⸗ icherten. Sie gehörten aber zu den meistumstrittenen und unklarsten Teilen des bisber geltenden Arbeiterversicherungsrechts. Das fünfte Buch der Reichsversicherungsordnung zeigt durch die zusammenfassende und einheitliche Regelung der hierher gehörigen Fragen den kompli⸗ zierten Mechanismus der drei Zweige unseres sozialen Versicherungs⸗ rechts in klarem Licht und hat viele Einzelfragen gelöst. Mit Rücksicht auf die Schwierigkeit und Wichtigkeit des behandelten Gegenstands ist die Bearbeitung ausführlicher gehalten; 98 sucht zu einem eindringenden Verstäͤndnig der in Rede stehenden Probleme zu führen. In der gleichfalls schon vorliegenden siebenten Lieferung hat das Einführungsgesetz eine kurze, aber den Bedürfnissen der Praxis genügende Erläuterung erfahren. Zur Einführung der Reichsversich rungsordnung war eine Reihe von Vorschriften erforderlich, die nur von vorübergehender Bedeutung sind und den Zweck haben, die Durchführung der neuen Bestimmungen vorzubereiten und den bisherigen Rechtszustand, wie er auf Grund der alten Arbeiter⸗ versicherungsgesetze bestand, in das neue Recht überzuͤleiten. Diese Vor⸗ sch iften, die sich namentlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reichsversicherungsordnung, auf die Durchführung der Organisation, auf schwebende Versicherungsfälle und anhängende Streitigkeiten beziehen, sind zur Entlastung der Reichsversicherungsordnung selbst in dem Einführungsgesetz, und zwar m dem Abschnitt A desselben zusammen⸗ gefaßt. Daneben waren noch einzelne andere Reichsgesetze, in deren Bestimmungen die Reichsversicherung eingreift, nämlich die Gewerbe⸗ ordnung sowie das Gewerbegerichtsgesetz und das Gesetz, betreffend die Kaufmannsgerichte, den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung anzupassen. Die hierzu erforderlichen Vorschriften sowie eine de Reichsversicherungsordnung ihrerseits an die bestehenden Gesetze allge⸗ mein a passende Bestimmung (Art. 104) sind ebenfalls in das Ein⸗ führungsgesetz, und zwar in den Abschnitt B desselben aufgenommen worden. Diese Bestimmungen haben dauernde Geltung.

Zentralblatt der Reichsversicherung, Zeitschrift für sozialrechtliche und sozialmedizinische Fragen. Herausgeber: Professor Dr. Stier⸗Somlo, Bonn. Verlag von Dr. Eduard Schnapper, Frankfurt a. M. Abonnementspreis halbjährlich 5 ℳ. Das Doppelheft 1/2 des (8.) Jahrgangs 1912 dieser Halbmonatsschrift ist vornehmlich der Reich versicherungsordnung gewidmet. In einem ein⸗ leitenden Aufsatz des Herausgebers über „die Aufgaben der Praxis gegenüber der R.⸗V.⸗O“ wird die Mitwirkung der Behörden bei der Ausführung des Gesetzes dargelegt. In das Gebiet der Krankenversicherung führt der zweite Aufsatz „Streitfragen zum Rechte der K.⸗V. nach der R. V.⸗O.“ von dem Ge⸗ heimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat im Reichs⸗ amt des Innern Spielhagen, der durch seine Mitarbeit an der R⸗V.⸗O. besonders dazu berufen erscheint, über das neu geordnete Recht der Krankenversicherung Aufklärung zu geben. Er behandelt u. a. die wichtige Frage des Fortbestehens der vielen gemeinsamen Ortskranken⸗ kassen unter dem neuen Recht. Einen juristischen Beitrag zu § 1542 der R.⸗V.⸗O., der den Uebergang der befehiichen Schadenersatzansprüche eines nach der N⸗V.⸗O. Versicherten oder F auf den Versicherungsträger einheitlich Redaktion des „Zentralblatts“ angehörende Mayer, Rechtsanwalt in Frankenthal, geliefert. Unter dessen Leitung ist auch die B richterstalitung des „Zentralblatts“ über die Rechtsprechung einer Umbildung unterzogen worden. In systematischer Weise werden hier die neuen Entschesdungen zur Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung unter dem Gesichtspunkt der Reichsversicherungsordnung behandelt; überall fügt der Bericht⸗ erstatter seine Ansicht über die Gültigkeit der Entscheidung für das neue Recht bei. Dann folgen u. a. der Abdruck einer Reihbe von Ausführungebestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, eine Bücher⸗ und Zeitschriftenschau, welche letzt re die Aussätze verwandter Fach⸗ blätter inhaltlich wiedergibt, zum Schluß eine „Rechtsauskunftsstelle“ überschriebene Rubrik, in der unter Leitung des Herauegebers den Abonnenten über alle Fragen der Sozialversicherung sachgemäß und kostenfrei Auskunft erteilt wird.

seiner H nterbliebenen regelt, hat der der Justizrat Dr.

8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge f v 1X“ vom 31. Januar 1912.)0)

v111“ Pest.

8 88 1“ Rußland. Aus der Kirgisensteppe des Gouvernements Astrachan wurde am 28. Dezember v. J. noch 1 Erkrankung im zweiten Küstenbezirk gemeldet.

Aegypten. Vom 6. bis 12. Januar erkrankten (starben) 6 (4) Personen, davon 3 (3) in Abnub, 2 (1) in Damanhur und 1 (—) in Fachn, ferner vom 13. bis 19. Januar 4 (2), davon 2 (—) in Abnub und je 1 (1) in Damanhur und Kuß.

Marokko. Einem amtlichen Berichte aus Mazagan vom 21. De⸗ zember v. J. ist zu entnehmen, daß die Pest, welche als Beulenpest damals fast ausschließlich im Gebiete der Dukkala auftrat, im ganzen etwa 8000 bis 10 000 Todesfälle, hauptsächlich unter Frauen und Kindern veranlaßt hat. Dir Seuche war durch den Nomaden⸗ stamm der Drauat von Süden her ei geschleppt und hatte sich nach Norden ausgebreitet; Ratten und Schweine werden als Vermittler der Uebertragung des Krankheitsstoffs bezeichnet. Die Städte Mazagan und Azemmur sind angeblich ziemlich frei von der Seuche geblieben.

ene Erkrankung in de tadt Viktoria.

Ecuador. In Ger Stadt,⸗ sind in der ersten Hälfte des Dezen ber v. J. 58 Personen erkrankt und 23 gestorben

Brasilien. bis 2. Dezember v. J. 1 Erkrankung und 1 Todesfall gemeldet.

. Gelbfieber es gelangten zur Anzei 3 öee“ Ecuador. Vom 1. beg en Dezember v. J. in 3 Ortschaften insgesamt 22 Erkrankungen (und 10 Todesfälle), davon in Guayaquil 12 (7). 1 Venezuela. Aus Sabana Grande wurde am 12. De⸗ zember v. J. das epidemische Auftreten von Gelbfieber gemeldet. Brasilien. Para vom 9. bis 16. Dezember v. J. 1 Er⸗ krankung und 1 Todesfall. 1 Portugiesisch Guinea. In Bolama ist am 25. Dezember

v. J. ein Marineingenjeur an Gelbfieber gestorben

Pocken. Deutsches Reich. In der Woche vom 21. bis 27 Jau wurden 6 Erkrankungen (davon 2 bei Negern und 1 bei einem russischen Arheiter) fenigestellt, und zwar 2 in Prostken (Kreis Lyck, Reg.⸗Bez. Allenstéin), je 1 in Ostrowo und Schildberg (Reg.⸗ Bez Posen), in Mühlacker (Oberamtsbezirk Maulbronn, Reg.⸗Bez. Neckarkreis) und in Hamburg.

Für die Vorwoche sind nachträglich 3 Erkrankungen aus der

Stadt Liegnitz mitgeteilt word n.

Oesterreich. Vom 14. bis 20. Januar in Krain in 1 Ort⸗

schaft 7 Erkrankungen, in der Start Trient und in Böhmen je 1. „Hongkong. Vom 3. bis 16. Dezember 18 Erkrankungen (davon 12 in der Stadt Viktoria) mit 14 Todeefällen. Canarische Inseln.

neuerdings durchweg einen milden Verlauf. Fleckfieber.

Oesterreich. Vom 14. bis 20. Januar in Galizien 49 Er-

krankungen, in der Bukowina 1.

Preußen. In der Woche vom 14. bis 20. Januar sind 4 Er⸗

krankungen angezeigt worden in folgenden Regierungsbezirken

[und Kreisen;: Arnsberg 1 [Bochum Stadt], Oppeln 3 (Beuthen

Land 1 1, Kattowitz Land 2]. 8 Oesterreich. Vom, 7. bis 13. Januar in Mähren 1 Er⸗

krankung. Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 14. bis 20. Januar sind 2 Er⸗

krankungen (und 1 Todesfall) angezeigt worden in folgenden 87

gierungsbezirken sund Kreisen!: Oppeln 1 ([Neustadt i. O Stettin 1 (1) [Stettin).

Verschiedene Krankheiten.

Po cken: Konstantinopel (I1. 8 14. Januar) 9, London, Paris

je 1, Warschau 18 Todesfälle; Paris 7, St Perergbuürg 6, Warschau (Krankeahäuser) 52 Erkrankungen; Varizellen. Nü⸗

Budapest 26, New York 257, St. Petersburg 49, Wien 153 Er⸗ krankungen; Fleckrieber: Odessa 6 Todesfälle; Odessa 20, St. Petereburg, Warschau (Krankenhäuser) je 3 Erkrankungen; Rückfallfieber: Odessa 20 Erkrankungen; Milzbrand: Reg Bez. Merseburg, Busapest je 1 Erkrankung; Tollwut: St. Peters⸗ burg 1 Todesfall; berg Budapest je 1, London 9, Odessa 1, Paris, St. Petersburg je 7, Prag 1 Todesfälle; Nürnberg 40, Kopenbagen 85, Stockholm 28 Erk ankungen; Genickstarre: New York 3 Todesfälle und 4 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Masern und Röteln (Durchschnitt aller deutschen Berichteorte 1895/1904: 1,10 %) gestorben in Bremen Erkrankungen wurden gemeldet in Nürnberg 91, Lübeck 21, Hanm burg 73, Budapest 235, Kristiania 26, Kopenhagen 124, New York 483, Odessa 80, Paris 258, St. Petersburg 106, Prag 86, Stock⸗ bolm 33, Wien 371; an Hiphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Altona, Dessau, Gladbeck, Graudenz, Thorn Erkrankungen kamen zur Meldung im Landespoltzelbezirk Berlin 235 (Stadt Berlin 164), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 124, Cassel 106, Düsseldorf 108, Magdeburg 135, Potsdam 128, Schles⸗ wig 129, in Hamburg 85, Budapest 37, Christiania 22, Kopen⸗ hagen 33, London (Krankenhäuser) 135, New York 282, Paris 66,

Moskau 5, New York 8,

St. Petersburg 72, Stockholm 21, Wien 58. Ferner wurden Er⸗

angezeigt an Scharlach im Landespolizeibezirk Berlin 134), in Breslau 32, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 161, Düsseldorf 209, Pots⸗ dam 117, in Hamburg 48 Budapest 57, Edinburg 22, Kopenhagen 26, London (Krankenhäuser) 162, New York 180, Paris 92, Stü Petersburg 96, Warschau (Krankenhäuser) 25, Wien 109; an Keuchhusten in Nürnberg 24, Budapest 25, Kopenhagen 33, London (Krankenhäuser) 42, Wien 56; an yphus in New YVork 70, Paris 49, St. Petersburg 141, Warschau (Krankenhäuser) 229.

krankungen Berlin 207 (Stadt

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ hofe in Straßburg i. Els. am 1. Februar 1912.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen General⸗ konsulat in Rio de Janeiro.

Anfragen: Tie zu stellenden Fragen sind so genau abzufassen, daß Irrtümer ausgeschlossen sind. Allgemeine Bezeichnungen, wie „Vertreter für Massenartikel“ und dergle chen, sind zu vermeiden.

Porto: Für Brasilien beträgt das Briefporto nach dem Aus⸗ land 200 Reis (27. ₰) für je 15 g. Allen Anfragen ist daher wenigstens das einfache Rückporto in deutschen Briefmarken bei⸗ zufügen. Internatiorale Antwortscheine können benutzt werden. Zur Rückerstattung größerer Portoauslagen sind die ersuchenden Firmen verpflichtet.

Kreditauskünfte: Für die Kreditwürdigkeit der namhaft ge⸗ machten Firmen kann keinerlei Verbindlichkeit übernommen werden. Im allgemeinen ist es nicht ratsam, mit nichtdeutschen Firmen in unmitt Abare Geschäftsverbindung zu treten, bevor nicht eine genaue Auskunft über Ruf und Kreditwürdigkeit eingeholt worden ist. Der⸗ artige Auskünfte erteilen in Rio de Janeiro z. B. die Brasilianische Bank für Deutschland, die Banco Allemo Trarsatlantico, die Deutsche Südamerikanische Bank und die Auskunftei A. Martin Gimenez u Co., Rua S. Pedro 134. Für die Richtigkeit dieser Auskünfte kann aber vom Generalkonsulat keine Gewähr übernommen werden.

Preislisten: Die für Brasilien bestimmten Preislisten und Drucksachen sollten möglichst in portugiesischer Sprache ahgefaßt sein. Deutsche und englische Preislisten sind fast zwecklos, frangöstsche haben nur beschränkten Wert. Spanisch verfaßte Drucksachen sollten nicht nach Brasitien versandt werden, da der Brasilianer dies mit Rücksicht auf seine Landessprache und die Größe Brasiliens oft als eine Zurück⸗ setzung dem spanischen Südamerika gegenüber auffaßt. Die Druck⸗ sachen sollten stets Preise, Verkaufsbedingungen usw. enthalten und gut und gefällig ausgestattet sein.

Muster; Für fprößere Mustersendungen ist in Brasilien der tarifmäßige Einfuhrzoll zu entrichten. Zur Vermeidung einer Ver⸗

Aus Rio de Janeiro wurde vom 26. November

nuar

Zufolge Mittellung vom 3. Januar sind in der Stadt Santa Cruz de Tenerrffa immer noch einzelne Erkrankungen an den Pocken vorgekommen, doch nimmt die Krankheit

Metallbestand (Be⸗

rnberg 34,

Influenza: Berlin 7, Charlottenburg, Nürn⸗-⸗

zollung der Muster und zwecks schnellerer Beförderung sollten Muster

daher möglichst in kleinen Sendungen als „Muster ohne Wert“ ein⸗

geschrieben abgesandt werden. b

—*Zoll: Der brasiljanische Zolltarif ist in deutscher Uebersetzun m Verlage von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn in Berlin 8W. 68, Kochstraße 68/71, erhältlich. Von den darin angegebenen Zollsätzen sind 35 oder 50 % in Gold zu zahlen, der Rest in Papier. Der

Zolltarif unterliegt häufigen Aenderungen, ebenso die Bestimmungen Aber die Erhebung des Lagergeldes und der Hafenabgaben.

. Die Ver⸗ zollung sowie eine Erteilung von Auskünften über Zollfragen über⸗ nimmtk die Zollagenturfirma A. Pleßner, Rua Candelaria Nr. 68, in

8 Konsulatsfakturen: Ungenauigkeiten in den Konsnlats⸗ akturen, namentlich in der Gewichtsangabe, sind streng zu vermeiden,

Rio de Janeiro gegen entsprechende Bezahlung.

da andernfalls in der Regel sehr erhebliche Zollstrafen zu erwarten sind.

Zahlungsbedingungen: Hiesige deutsche Firmen, die ihre Ein⸗ äufe durch ihre Stammhäuser oder Vertretungen bewirken, pflegen auch ihre Verbindlichkeiten meistens durch ihre europäischen Vertreter zu erfüllen. In Europa nicht vertretene hiesige Häuser beanspruchen meistens 4 Monate Ziel vom Tage der Ausstellung des Konnossements an gerechnet, zahlbar hier am Verfalltage zum 90 Tage⸗Sichtkurs auf einen deutschen Bankplatz. 1

Reklame: Auskünfte über eine praktische Reklame erteilt die Geschäftsstelle der Deutschen Zeitung in Rio de Janetro, Rua Can⸗ delaria 38, und in Sao Panls Rua Libero Badaré Nr. 64—64 A.

Eintragung von Fabrikmarken: Es ist dringend anzuraten, Fabrikmarken von Waren, die nach Brasilien ausgeführt werden, hler amtlich eintragen zu lassen. Derartige Eintragungen sowie solche von Patenten usw. übernimmt das hiesige Patentbureau von Buschmann u. Co., Rua General Camara 16, von dem Auskunft darüber ge⸗ fordert werden kann. 1“

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Januar abgerechnet: 6 330 671 000 ℳ.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Ja⸗ nuar 1912 betrugen (+h und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva: 1912 1911

ähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu

stmn an kurs⸗

2784 berechnet) 1 185 236 000 1 107 044 000 1 059 637 000 (— 23 755 000) (— 28 947 000) (— 38 238 000) darunter Gold 863 630 000 811 296 000 796 718 000 (s— 27 784 000) (— 31 891 000) (— 38 723 000)

Bestand an Reichs⸗ b kassenscheinen.. 44 310 000 61 726 000 64 062 000 (— 2 820 000) (— 1 461 000) (— 1 024 000)

Bestand an Noten anderer Banken 10 789 000 11 999 000 9 798 000 (— 33 476 000) (— 35 280 000) (— 29 326 000)

Bestand an Wechfeln und Schecks 1 084 207 000 916 415 000 839 387 000 (— 47 257 000) (+ 11 425 000) (+ 44 526 000) Bestand an Lombard⸗ . forderungen. 93 060 000 113 204 000 89 534 000 +† 39 883 000) (+ 50 095 000) (+ 30 367 000) Bestand an Effekten 69 956 000 19 182 000 193 636 000 (— 1 511 000) (— 18 292 000) (— 43 000 000) Bestand an sonstigen

IIWV1 144 335 000 170 364 000 226 605 000 (— 4 409 000) (— 23 533 000) (+ 13 214 000) Passiva:

Grundkapital. Reservefonds..

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert)

64 814 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert)

1 719 941 000 1 572 504 000 1 579 454 000 (+ 81 157 000) 1+ 58 943 000) (+ 51 014 000)

Verbindlichkeiten. 627 211 000 545 676 000 600 637 000

(s— 136 343 000 (— 88 396 000) (— 75 397 000)

sonstige Passiva.. 39 927 000 36 940 000 57 754 000 (— 18 129 000) (— 16 540 000) (+.

Betrag der um⸗ laufenden Noten .

sonstige täglich fällige

Konkurfe im Ausland Serbien. 8 Stanoje M. Obradowitch, Kaufmann in Belgrad. An⸗

meldetermin: 10./23. Februar 1912. Verhandlungstermin: 20. Fe⸗

bruar4. März 1912.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 2. Fehruar 1912:

Ruhrrebier. Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt. EE““ 476 Niecht gestellt.

Die Elektrizitätslieferungs⸗Gesellschaft in Berlin hat laut Meldung des „W. T. B.“ in Gemeinschaft mit dem Bank⸗ haus Alsberg und Loewenhaum in Cassel die Elektrizitätswerk Fulda Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 500 000 und dem Sitz in Fulda errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Stadt Fulda und der angrenzenden Gebiete mit Elektrizität.

Eine außerordentliche Generalversammlung der Allgemeinen deutschen Creditanstalt Leipzig genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ einstimmig die Erhöhung des Grundkapitals um 20 Millionen Mark. 18 Mällionen werden zum Kurse von 142 einem Konsortium unter Führung der Bexliner Disconto⸗Gesellschaft überlassen. Das Konsortium hat diese Aktien den Aktionären zum Kurse von 145 % anzubieten. Die weiteren zwei Millionen erhält die Disconto⸗Gesellschaft zum Kurse von 148 %. 8

Die Deutsch⸗Australische Dampfschiffs⸗Gesell⸗ schaft bringt laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hamburg für das Geschäftsjahr 1911 eine Dividende von 11 % gegen 9 % im Vorjahr in Vorschlag.

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince Henri⸗Eisenbahn in der dritten Janugrdekade 1912: 239 750 Fr., gegen das Vorjahr mehr 21, 850 Fr.

St. Petersburg, 2. Februar. (W. T. B.) Ein Kaiserlicher Ukas ordnet die Emission der ersten Serie der 4 1prozentigen Obliga⸗ tionen der Bauernagrarbank im Nominalbetrage von 50 Millionen

Rubel an. New York, 2. Februar. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 187 000 Dollars Gold und 570 000 Dollars Silber

eingeführt; ausgeführt wurden 266 000 Dollars Gold und 1 034 000 Dollars Eitber.

New York, 2. Februar. (W. T. B.) Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 22 630 000 Dollarz gegen 20 560 000 Dollars in der Vorwoche;

davon F Stoffe 3 131 000 Dollars gegen 3 642 000 Dollars in der Vortoo

e.

New Orleans, 2. Februar. (W. T. B.) Im Zusammenhang mit der in der letzten Zeit erfolgten starken Steigerung der Baum⸗ wollpreise wurde heute an der Baumwollbörse die Zahlun S- der Firma Finley u. Simpson bekannt gegeben. Dies s8 innerhal zwei Tagen die zweite Konkurserklärung. 8

8 1 Berliner Warenberichte. 8 Produktenmarkt. Berlin, den 3. Februar. Die amtlich

ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen,

inländischer 212,00 212,50 ab Bahn, Pormalgewicht 755 g 219,75

bis 219,25 219,75 219,25 219,50 Abnahme im Mai, do. 220,00

Abnahme im Juli. Fest. h. Roggen, inländischer 193 50 ab Bahn, Normalgewicht 712 g

199 00 199,25 199,00 Abnahme im Mai, do. 196,50 196,75 bis

196,50 Abnahme im Juli. Behauptet.

afer geschäftslos. Mais geschaͤftslos. Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00.

25,00 28,75. Fester. 3 Roggenmehl (ver 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0

und 1.22,90 24,90, do. 23,90 Abnahme im Mai. Behauptet. Rüböl für 100 kg mit Faß 63,80 Brief Abnahme im Mat.

Geschäftslos. 8

Berlin, 2. Februar. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 21,20 ℳ, 21,18 ℳ. Weizen, Mittelsorte†) 21,16 ℳ, 21 14 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 21,12 ℳ, 21,10 ℳ. Roggen, gute Sorte†) 19,30 ℳ, 19,29 ℳ. Roggen, Mittelsorte†) 19,28 ℳ, 19,27 ℳ. Roggen, geringe Sorte †) 19,26 ℳ, 19,25 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 20,00 ℳ, 19,50 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte“) 19,40 ℳ, 18,90 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 18,80 ℳ, 18,40 ℳ. Hafer, gute Sorte*) 21,70 ℳ, 21,30 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 21,20 ℳ, 20,80 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 20,70 ℳ, 20,40 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 18,80 ℳ, 18,50 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 18,80 ℳ, 18,40 ℳ. Richtstroh 6,00 ℳ, 5,80 ℳ. Heu 9,70 ℳ, 7,80 ℳ. (Markthallen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 36,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 60,00 ℳ, 40,00 ℳ. Linsen 80,00 ℳ, 40,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 14,00 ℳ, 10,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80, ℳ, 1,30 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,30 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,50 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,30 ℳ. Butter 1 kg 3,20 ℳ, 2,60 ℳ. Eier 60 Stück 7,20 ℳ, 4,20 ℳ. Karbfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 Aale 1 kg 2,80 ℳ, 1,20 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,60 ℳ. Hechte 1 kg 2,60 ℳ, 1,20 ℳ, Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. Bleie 1 kg 1,40 ℳ, 0,80 ℳ. Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 4,00 ℳ.

Ab Bahn. 8

*) Frei Wagen und ab Bahn.

Anmtlicher Marktbericht vom Magerviehhof in riedrichsfelde. Rindermarkt am Freitag, den 2. Februar 1912. b Anuftrieb: 797 Stück Rindvieh, 236 Stücgk Kälber. E16161111 8 Fefochsen ö

E3311111““

Jungpieh E Verlauf des Markies! Lebhaftes Geschäft; tragende F Es wurden gezahlt für: 1 Milchkühe und hochtragende Kühe: 4—8 Jahre alt: V4*“ 1. Qualität, gute schwere.. II. Qualität, gute mittelschwere. bbeeöö b. ältere Kühe: I. Qualität, gute schwere. II. Quglität, mittelschmwere... tragende Färsen .

460 560 380 450 280 370 230 270

330 400 220 320 250 380

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamph usg. 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 80,25 Br., 79,75 Gd.

Wien, 3. Februar, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 90,75, Einh. 4 % Rente Januar/ Jult pr. ult. 90,70, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 90 75, Ungar. 4 % Goldrente 109,95, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 90,25, Türkische Lose per medio 247,00, Orientbahnaktten pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 731 50, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 109,75, Wiener Bankvpereinaktien 546,50, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 657,75, Ungar. ang Kreditbankaktien 864,50, Oesterr. Länderhankaktien 554 50, Unionbank⸗ aktlen 631,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,63, Brügxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montanaesell⸗ 1 902,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2817,00, Rima Murany 721.

London, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng. lische Konsols 77 ½, Silber prompt 26131⁄16, per 2 Monate 26 11⁄16, Privatdiskont 37⁄166. Bankeingang 203 000 Pfd. Sterl.

Paris, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

Rente 95,57. g Madrid, 2. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,90. Lissabon, 2. Februar. (W. T. B.) Goldagio 10.

New York, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Die Tendenz der Börse war zu Beginn bei ruhigem Verkehr unregelmäßig. Das Interesse war namentlich auf Readings gerschtet, da man glaubt, daß die Diwidende dieser Bahn in Bälde auf die Basis von 8 % gebracht werde. Bei stärkerem Angebot gestaltete sich der Verkehr späterhin lebhafter, doch trat bald wieder eine bessere Stimmung hervor auf die Annahme, daß die von der demokratischen Partei angeregte Unter⸗ suchung des Geldtrusts nicht zur Ausführung kommen werde. Am Nachmittag war das Geschäft wieder ruhiger, da die Händlerkreise Zurückhaltung übten; die Tendenz erfuhr aber infolge von Liquida⸗ tionen und Vorstößen der Baissepartei eine Abschwächung, doch schloß die Börse in stetiger Haltung. Aktienumsatz 538 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 2, do. Zinzrate für letztes Darlehn des Tages 2, Wechsel auf London 4,8450,

Cable Transfers 4,8800. (W. T. B.) Wechfel auf

Rio de Janeiro, 2. Februar. London 16 ⁄2.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Düsseldorfer Börse vom 2. Februgr. (Amtlicher Kurs⸗ bericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung für Sommermonate 11,50 12,50, für Wintermonate 12 50 13,50, Generatorkohle 12,00 13,00, Gas⸗ flammförderkohle 10,75 11,75; 2) Fettkohlen: Förderkohle 10,50. bis 11,00, bestmelierte Kohle 12,00 12,50, Kokskohle 11,25 12,00; 3) magere Kohlen: Förderkohle 9,50 10,50, bestmelierte Kohle 12,25 14,00, Anthrazitnußkohle II 21,00 24,50; 4) Kokg:

B. Erxze: 1) Rohspat 116,00, 2) Gerösteter Spateisenstein 165,00, 5 nassauischer Roteisenstein, 50 % Eisen 145,00. G. Roheisen: 1 ei ar . Ia 10 12 % Mangan ab Siegen 72,00, . strahliges Qualitäts ⸗„Puddelroheisen: a. See westfälis Marken 62,00, b. Siegerländer 62,00, 3) Stahleisen: ab Sieger⸗ land 64— 65, ab Rheinland⸗Westfalen 66—67, 4) deutsches Bessemer⸗ eisen 74,50, 5) Thomaseisen ab Luxemburg —,—, 6) Puddel⸗ eisen, Luxemburger Qualität, ab Luxemhurg —,—, 7) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg —,—, 8) deutsches Gießereieisen Nr. 1 70,50, 9) do. Nr. II1 67,50, 10) do. Hämattt 74,50, 11) englisches Gießereiroheisen Nr. III ab Ruhrort 68—70, 12) englisches Hämatit 84,50 87,50. D. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen, aus Flußeisen 112 —115, do. aus Schweißeisen 132,00— 135,00. E. Bandeisen: Bandeisen aus Flußeisen 132,50 137,50. F. Bleche: 1) Grobbleche aus Fiußeisen 130—132, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 140 142, 3) Feinbleche 140,00 145,00. G. Draht: Flußeisenwalzdraht 122,50. Marktbericht: Kohlen⸗ und Eisenmarkt unverändert fest bei starkem Abruf. Nächste Börse für Wertpapiere am Dienstag, den 6. Februar 1912.

(W. T. B.) Zuckerbericht.

Magdeburg, 3. Februar. Nachprodukte 75 Grad o. S.

Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. S —,—. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade I ohne veß —,—. Kristallzucker I m. S. —,—. Gem Raffinade m S. Gem. Melis I mit Sack —,—. Stimmung: Abwartend. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: Februar 14,92 ½ Gd., 14 97 ½ Br., —,— bez., März 15,15 Gd., 15 20 Br., —,— bez., April 15 27 ½ Gd. 15,30 Br., —,— bez. Mal 15,37 ½ Gd., 15,40 Br., —,— bez., August 15,42 ½ Gd., 15,45 Br., —,— bez., Oktober⸗Dezember 11,45 Gd., 11,50 Br., —,— bez.

Stimmung Stetig. (W. T. B.) Rüböl loko 69,00,

Cöln, 2. Februar. Mai 66,00.

Bremen, 2. Februar. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Ruhig. Loko, Tuhbs und Firkin 47 ¼, Schmalz, Doppeleimer 48 ½. Kaffee. Behauptet. Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Sehr fest. Upland

loko middling 53 ⅛.

Hamburg, 3. Februar. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, Februar 14 85, März 15,10, April 15,20 Mai 15 35, August 15,40, Oktober⸗Dezember 11,45. Kaffee. Stetig. Good average Santos März 65 ½ Gd., Mat 65 ½ Gd., September 65 ½ Gd., Dezember 64 ¾˖ Gd.

London, 2. Februgr. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Februar 14 sh. 11 ¼ Wert, flau. Javazucker 96 % prompt 15 sh. 6 Wert, ruhig. 1

London, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer kaum stetig, 61 ¾, 3 Monat 62 ½.

Liverpool, 2. Februar. (W. T. B.) Baumwolle.

Umsatz: 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Fest. Amerikanische middling Lieferungen: Kaum stetig. Februar 5,53, Februar⸗März 5,53, März⸗April 5,55, April⸗Mat 5,56, Mai⸗Juni 5,58, Juni⸗Jull 5,58, Julk⸗August 5,58, August⸗September 5,56, September⸗Oktober 5,52, Oktober⸗No⸗ vember 5,50. Offizielle Notizrungen. American good ordin. 5,13, do. low middling 5,47, do. middling 5,77, do. good middling 6,03, do. fully good middling 6,15, do. middling fair 6 41, fair 6,40, do. gü0 fair 6,87, Ceara fair 6,40 do. good air 6,87, Egyptian brown fair 8 ½, do. do. good fair 81516 do. brown fully good fatr 9 ½, do. brown good 9’*716, Peru roug good fair 8,50, do. chngh good 9,00, do. rough fine 10 95, do. moder. rough fair 6,75, do. moder. rough good fair 7,75, do. moder. rough good 8,25, do. smooth fair 6,28, do. Sn good fair 6,63, M. G. Broach good 5 ¾, do. fine 511 16, Bhownuggar ood 5 ⅛, do. fully good 5 ¼, do. fine 5 ⅛, Domra Nr. 1 good 5 ⁄6, 8 Nr. 1 fully good 5 ⁄6, do. Nr. 1 fine 5 ⁄1, M. G. Scinde fully good 41 ⁄16, do. fine 5 ⁄16, Bengal fully good 413⁄16, do. fine 5isis, Madras Tinnevellv good 58⅛.

Manchester, 2. Februar. (W. T. B.) 20 r Water courante Qualität 8 ½, 30r Water courante Qualität 9 ½, 30r Water bessere Qualität 10 ⅛, 40r Mule courante Qualttät g9t, 40 r ule Wilkinson 10 ⁄¼, 42r Pincops Reyner 9, 321 Warpeops Lees 8 ¼, 36r Warpcops Wellington 10 ¾¼, 60r Cops für Nähzwirn 19, 80r Cops für Nähzwirn 22 ½, 100r Cops für Nähzwirn 29, 120r Cops für Nähzwirn 34 ¼, 40r Double courante Qualität 11 ½ 60r Dounble courante Qualität 13 ¼, Printers 31r 125 Yards 17/17 21/0. Tendenz: Fest. 88

Glasgow, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen matt, Middlesbrough warrants 49,0 ½.

Glasgow, 2. Februar. (W. T. B.) Die Vorräte von Middlesbrough⸗Roheisen in den Stores belaufen sich auf 518 760 t gegen 520 640 t in der Vorwoche.

Paris, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % neue Kondition 42 ½. Weißer Zucker rubig, Nr. 3 für 100 kg Februar 49, März 49 ¼, Mai⸗August 49 ⅞,

Oktoher⸗Januar 36 ⅞. Amsterdam, 2. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee Petroleum.

good ordinary 52. Bancazinn 116 ¾.

Antwerpen, 2. Februar. (W. T. B.) 1b Raffiniertes Fype weiß loko 22 ¼ bez. Br., do. Februar 22 ½ Br., do. März 22 ½ Br., do. April⸗Mat 22 ½ Br. Fest. Schmalz für Februar 111 ½. 2

New York, 2. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 10,00, do. für April 9,84, do. für Juni 9,95, do. in New Orleans loko middl. 10, Petroleum Refined 82 Cases) 9,90, do. Standard white in New York 8,10, do. do. in Philadelphia 8,10, do. Credit Balances at Oil City 1,50, malz Western steam 9,40, do. Rohe u. Brothers 9,60, Zucker fatir ref. Muscovados 3,90, Getreidefracht nach Liverpool 4, Kaffee Rio Nr. 7 Iloko 14]¼, do. für Februar 13,05, do. für April 13,10, Kupfer Standard loko 13,70 13,80, Zinn 42.75— 43,25.

New York, 2. Februar. (W. T. B.) Baumwoll⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 327 000, Ausfuhr nach Großbritannien 66 000, Ausfuhr nach dem Kontinent 122 000, Vorrat 1 393 000.

16“]

Nr. 718 der volkswirtschaftlichen Zeitschrift„ Die Sparkasse⸗ amtliches Fachblatt des Deutschen Sperkassenverbandes (Heraus⸗ eber: Justizrat L. Götting in Hildesheim), hat u. a. folgenden Inhalt: Die Beteiligung der Verbandssparkassen an der Emission Deutscher Reichsanleihe und Preußischer Staatsanleibe 1912. Die Sparkassen und die Deutsche Kommunalbank. Vorschlag zur Vereinfachung und Verbilligung des Ueberweisungsverkehrs zwischen Sparkassen. Die Anleihenkurse und die Sparkassen. Die Kursreserve in der Bilanz. Preußische Sparkassen 1910. Spar⸗ kassenwesen. Offene Stellen. Verschiedenes. Anzeigen. Kursbericht.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs⸗ und Stagtz⸗ anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in 58 Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Belgien.

Lastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden. 7. Februar 1912, 11 Uhr. S0Cisté Nationale des Chemins

de fer vieinaux in Brüssel, Rue de la Science 14: Lieferung

Gießereikoks 17,00 19,00, ochofenkoks 14,50 16,50, kok I und II 19,00 22,00⸗ 5) Briketts 10,00 13,25

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1) 41r Foschenbolzen und 130 Schwellenschranben (2 Loses,