“ 8. 8 kann, so moͤchte ich wissen,] sondern es sollen Streitigkeiten möglichst beigelegt werden. Es hat antragen Zurückverweisung des Etats der auswärtigen Angele enhei e— historischen aber keine Geltung für Deutschland; denn namhafte Rechts⸗ an die Budgetkommission, damit uns dort die nötigen Au —— Zusammenhang des Motuproprio feststellen, hat aber dazwischen lehrer wie Heiner und Göller haben anerkannt, daß dieses gegeben werden können. 8
A. 85 Euu““ eeigentli icht zum Gegenstand ’er . b (Ueb 8 1 1 8 8 gesprochen. Ich will darauf nur erwähnen, daß die deutschen ist erledigt und sollte eigentlich nich Der Antrag Pappenheim auf Uebergang zur Tages⸗ 11.““ Nheheztep Zchsorni den Modernisteneid nicht zu leisten haben. Im einer parlamentarischen Erörterung gemacht werden. Das Vor⸗ ordnung wird gegen die Stimmen der Linken und eines Din 8 8 . 8 v“ 64 Staatsanzeiger.
n 4 jstori st⸗ der Nationalliberalen erklärt sich nur aus ihrem alten 1 8 1 6 2 8
übrigen will ich nur wirklich den historischen Zusammenhang fest⸗gehen 1 lliberale t s vbrem „sder Freikonservativen angenommen.
stellen. Es ist so dargestellt worden, als ob das Privilegium fori, baf gegen die katholische Kirche. Wir könnten eigentlich damit ein um Uen der auswärtigen Angelegenheiten befürwortet der n 8 reu 1
sei, als ob das eine Ueberhebun 48
8 di 8 5 eines Kirchenrecht so exorbitant verstanden sein, wen die Nationalliberalen mehr die katholischen 1“ setfr Kutenfn d fünden die Dinge studieren wollien, denn würden te, ee ersaänbnis 1 Abg. r n neee einen ö zwischen
rni o Fdßen; klar dargestellt in einem erschöpfenden Artikel dafür bekommen. Jetzt geht die Ignoranz in katholischen Dingen Preußen und Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha im Interesse der preußische 8 vistisce gntichungilar, dong der „Germania“ 13. November. sehr weit. Wenn 8 sich mehr Verständnis dafür e würde Kleineisenindustrie, die jetzt gewisser Vorrechte auf Kohlenlieferumg Berlin, Sonnabend, den 10. Februar ““ “ . 1912. Das DPrivilegium fori ist auf Weisungen der Bibel zurückzuführen. man solche Urteile nicht mehr bekommen, wie wir sie jeute gehört verlustig gegangen sei. — 8 1 1 — — — 8 Apostel Paulus fordert die Christen auf, ihre Streitigkeiten aben 8 ist überhaupt 88 gehra Fütferöche Fressten gam 4 k-e. 2,; ngskommissar sagt die weitere Verfolgung
Zunter sich auszumachen, und der Herr und Heiland selbst ermahnt Hegenstand von parlamentarischen Verhandlungen zu machen. U er Angelegenheit zu. 1 1 8 arlamentarische 4 .“ § 13. 3 1 1 8 3 weenanch ung. Das Privilegium fori ist auch staat⸗ diesen Umständen, kann von einem dauernden konfessionellen Frieden Abg. Göbel (Zentr.) bringt zahlreiche Fälle von Uebergriffen “ F e 8 Nachrichten Die Staateangebörigkeit geht “ irlan Wrund der Vörschriften 8 E oder 8 seine Staats⸗ lich anerkannt, ist staatli es Recht geworden und hat Jahrhunderte lang nicht die Rede sein. Die nationalliberale Partei 58 Füecs das 2 russischer Grenzsoldaten an “ “ Sprache und Dem Reichstage sind die Entwürfe eines Reichs⸗ und 1) durch Entlassung (§§ 14 bis 19), Anhörung der Militärbehörde 8 — 5 5 188.. ben nach als gemeines Recht bestanden, und erst in der neueren Zeit mit der von der Kurie zu verlangen, daß⸗ sie alle vhee — neceegen erst hier fordert die 2 keinaa 8 Ulenc vn — “ Die Be⸗ Staatsangehörigkeitsgesetzes und eines Gesetzes zur Abänderung 2) durch den Erwerb der Staatsangehörigkeit in einem anderen daß ihm ein Verschulden nicht eü. Last fällt, so 1 ih die A. 1 Entwicklung unseres Staatswesens ist eine Aenderung eingetreten. vorlegen soll. Halten Sie also Maß in Ihren 88* 82 g. fft wohner 78 Grenzbezirz e ha 88 * en Anspruch auf Schutz gegen des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, betreffend Aende⸗ Bundesstaat oder in einem ausländischen Staate (§§ 20 nahme von dem Bundesstaate n2n. üh ds Sn . Das Privilegium besteht aber an sich noch mit Ausnahme der Länder, Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die Sozialdemokratie grei derartige Gewalttätigkeiten und Uebergriffe. ö 1 rungen der Wehrpflicht, vom 11 Februar 1888, nebst Be⸗ 21, 25), 1 versagt werden . rüher angehört hat, n wo es derogiert ist. Papst Pius IX. hat sich nun 1869 veranlaßt nicht in die kirchlichen Angelegenheiten ein; wenn sie sich mit dieser Abg. D. Hacken berg (nl.) biktet d19 ge über die Ver⸗ 8 vütdah ferner e D. lschrift üb 8 die Aus ühr der it durch Nichterfüllung der Wehrpflicht (§§ 22, 25) 8 § 23 gesehen, eine Zusammenstellung der kirchlichen Rechte zu machen, und BSache befaßt, so geschieht es uur, soweit es sich um eine “ handlungen betreffs des neutralen C ebiets von Moresnet. Die LGIöuöö“ 8: 1875 le Dents Un! ‚über die Ausführung der sei durch Ausspruch der Behörde (88 23, 24, 29)) Ein Deutscher, der sich im Ausland aufhält b 1 in diesen Konstitutionen von 1869 i das “ lgrig gt Frage seneh o“ belgische Regierung scheine hier auf dem Standpunkt des Quieta non dem Jahre 1875 erlassenen An eihegesetze zugegangen. für ein uneheliches Kind durch eine von dem Angehörigen angebörigkeit durch Beschluß der Zentralbehörde fenn,e alten. Das Motuproprio ist nun nicht eine selbständige kirchliche da Staatsbeamte davon etroffen wurden. das Motu proprio ha movere zu stehen. . 1 8 1 1 . 1“ ines andere. .. geh 1 ang. Zdurch Be 1 ine Etfe des 85 18 authentische Interpretagon dahin, die Lage sehr zugefpitzt. Von katholischer Seite ist allerdings die Ein Regierungskommissar erklärt, daß erst kürzlich eine 1 Der Entwurf eines Reichs⸗ und Staatsangehörig⸗ wird, udch an ehen Peccgete 11“ . den hesha. eee Se1:⸗ 8. daß auch Privatpersonen unter das Privilegium fori 8 fär c genses ceekläfang abgegeben vendfne daß das ETö“ Veußerang von “ u““ Fiage “ sei, Ein Adschluß de keitsgesetzes hat folgenden Wortlaut: für eine Deutsche durch Eheschließung mit deus ” 8ee keh B“ Folcge seisteinn Kaiser angeordneten Aufforderung zur Rück⸗ Es gilt nur für die Länder, für welche das gemeine Recht ur Deutschland nicht gilt, aber e ist falsch, wenn gesag 5, das Verhandlungen aber noch nicht errei ei. iie Einsetzung einer . 8 ei 8 Serr ens. . e65 3 8 1 voen 1869 gilt. Gs bedurfte als Fee aner eecroe des eezeßfschenberche. . 132Z5J5JZ11“ eö1e“ befüscher 8 Dis Reizsangehörighet widd hurch die “] .““ v Befclch dte Snelbenn Hüngegsheten an, son vestert e Regierung, und damit erledigt sich die ganze Streitfrage. der Deroga iin aufgehoben worden. Ein solches 1 1“““ 8 entlichen einem Bundesstaat erworben und erlischt mit deren Verlust. Die Entlassung einer Ehefrau kann nur von d M d Die „Kölnische Volkszeitung“ hat die Sache vollkommen klargestellt; überhaupt nicht. Uebrigens wird von kirchlicher Seite gar nicht be⸗ gerichtlichen Wege erledigt werden. .““ Ffaß⸗Kafsge 6388 1 1 Die Entlassung ein ab b in dem Manne und, 1 § 24. 1 Hresrafsc 1A“ eigene hauptet, das Matu preprio sei aufgehoben, sondern es habe für Der Etat der auswärtigen Angelegenheiten wird bewillig 1 Elsaß⸗Lothringen gilt im Sinne dieses Gesetzes als Bundesstaat. 1““ e zmtt Enilassung Ein Deutscher, der ohne Erlaubnis seiner Regierung in aus⸗ Verantwortung “ der EEEö“ Brselan sist 8 Sc keine ens Draiedit 1—3 da der Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission von §. 2. 8 15 dr e giih doregfte gfüften⸗ ie ö. 5 889 öö in keine Verbind ingen. Ich möchte der Auffassung ent⸗ etzige Zustand ist ein durchaus unbefriedigender. Jedem Keo e . 29 1“ d 3 65 8 8 . 1 ines Heimatstaats verlustig erklärt in keine Verbindung zu bringen. Ich mö assung L Abg. Dr. Friedberg zurückgezogen wird. Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat wird erworben Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Gewalt oder werden, wenn er einen Aufforderung zum Austrit niche 80 2 keiftr.
gentreten, die sich: herausbilden könnte, als ob die Kurie in muß klar sein, daß, wenn die Kirche auch etwas toleriert, der An⸗ 1) durch Geburt (§ 3), r 88 Feantssen Nc. beraus einen Ausmeg gefunden habe und spruch der Kurie doch zu Recht besteht. Auf jeden treuen Katholiken Der Etat der Oberrechnungskammer wird ohne Debatte 8 — Cenh 8 4 v16“ unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und Gehört er mehreren Bundesstaaten an, so verliert er durch den
der Kardinalstaatssekretär einen Rückzug angetreten habe. wird damit ein ungeheuerer Zwang ausgeübt. Darum haben wir die erledigt. 3) durch Eheschließung (§ 9) nur mit Genehmigung des deutschen Vormundschaftsgerichts bean. Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundesstaaten.
e nan es mit. Weutschlnd nichts zu tun hübe Das Es ist ihr gutes Recht, zu machen, was sie will. Es handelt sich Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. § 3. „ sschluß des Beschwerdegerichts ist die weitere Beschwerde unbeschränkt des § 22 Abs.] Sn der 88,23, sonie 8 Fülen den 8. wäre nur der Fall, wenn die Constitutiones von 1569 hier um ein⸗ Machtfrage. Es fragt sich nur, wie sich der Staat (Interpellation betreffs Maul⸗- und Klauenseuche; Landwirt⸗ S die Geburt, auch wenn sie im Ausland erfolgt, erwirbt zulässig. Staatsangehörigteit in den Fällen des § 22 Abs. 3 Satz 2 erst ect P 3 eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ist nicht erforder⸗ sich zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen Kinder, 88 geseg⸗
in Deutschland Recht geworden wären, und das ist nicht geschehen. derartigen Aspirationen gegenüber verhält, und da meinen wir, daß er schaftsetat. das 3 1 1 G de 8 . 1 8 i- Als ich 8 Text des Motu proprio erhielt, habe ich die Sache ein⸗ es an der nötigen Festigkeit hat fehlen lassen. Die Erklärungen der schaf ) 1 uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der lich, wenn der Vater oder die Mutter die Entlassung für sich und liche Vertretung dem Ausgeschiedenen oder dem Wiederaufgenommenen gehend studiert, denn ich mußte darauf gefaßt sein, daß sie in Kurie sind ein reines Versteckspiel. Die Regierung durfte sich mit 1 Mutter. zugleich kraft elterlicher Gewalt für ein Kind beantragt. Erstreckt kraft elterlicher Gewalt zusteht, soweit sich die Ehefrau oder die Kinder diesem Hause zur Sprache kommt. Ueber andere Schriftstücke einer solchen Erklärung nicht begnügen, die noch dazu später um⸗ 8 e. 8 tss 4. 5 sich der Wirkungskreis eines der Mutter bestellten Beistandes auf mit ihm in häuslicher Gemeinschaft befinden. Ausgenommen sind eht man stillschweigend hinweg, aber wenn eine kirchliche Ent⸗ gedeutet worden ist. Niemals hat sich die Ueberflüssigkeit unserer Ge⸗ ö11111A1A““ 16 Durch die von einem Deutschen nach den deutschen Gesetzen be⸗ die Sorge für die Person des Kindes, so bedarf die Mutter Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind. ergeht, dann halten es diejenigen, die nicht zur katholischen sandtschaft beim Päpstlichen Stuhl so klar erwiesen wie in diesem Falle. “ r. EEEEEbb11ö ffentlichen Arheiten 88 gt 9“, wirkte Legitimation erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit des zu dem Antrag auf Entlassung des Kindes der Genehmigung des § 26 Kirche gehören, für ihre Pflicht, die Sache zu studieren, und Die Souveränität des Papstes wird doch heute nicht mehr anerkannt. 1 hac. Inbalt:; Amtliches: Runderlaß vom 3. Jo Fe. Vaters. 8 Beistands. Einem ehemaligen Deutschen, ver e“ sprechen dann ohne viele Kenntnisse und zum Teil mit bösem Willen Allerdings ist der Begriff der Souveränität fehr flüssig, wie die 1512 192 heneeeane becc. s de ser i Unterhalame von Ze 8 8 § 5. 8 1 § 16. 8 1 8 Gesetzes seine ehöriakeit 255 9. reten dieses darüber. Ich bin bei meinem Studium genau zu derselben Auf⸗ Souveraͤnität des Sultans von Marokko beweist. Aber auch die Ge⸗ 12, betr. Fae g 3 Fe — ng 5ng. entral⸗ „Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau Die Entlassung wird jedem Staatsangehörigen auf seinen Antrag F 6“ *vgr g nach § es Gesetzes über die fassung gekommen wie der Prälat Heiner in der „Kölnischen Volks⸗ sandtschaft ist praktisch gänzlich überflüssig, wenn sie in hetieenas — über die Cö“ b die Staatsangehörigkeit des Mannes. 22 “ nachweist daß er in einem anderen Bundesstaate die Ses. Jan 1870 (Burklusresewen 1“ deabagäeehertgeg zeitung“. Die erste Preßäußerung darüber fand ich in einem Blatt Falle versagt. Die Regierung sollte der Beseitigung der Gesandt⸗ die „2 beennen e. B § 6. Staatsangehörigkeit besitzt. ““ 3 II 1 :S. 355) durch zehnjährigen Au “ 11111A1A“ Bahge Megestgänens, senihedi Cfütssenafit etang e. anshen s. Kaläsbade dren bet dachasgse r genen se schrich ihm darauf, daß ich seine Auffassung für richtig halte, denn dhett.ii Ors ens sein Wernh e Preizausschreiben. — Dienstnachrichten — Nichtamtliches: Die neuen U jedem anderen Bundesstaat, in dessen Gebiet er sich niedergelassen F Nelgen, ; deerlchrang r gelassen hat nicht versa t werden 8 ich sei selbständig zu der gleichen Rechtsauffassung gekommen. Mittler⸗ weitergekommen sind, so liegt das nicht nur an der Nonchalance G 8 eba 81 Solinze Remscheid “ „Bie neuen Ant rteilt, sofern kein Grund vorliegt. d ch reendgültig entschieden ist, sofern sie nicht ein Zeugnis der hat, n versag . 3
6 1 V“ 8 9 Cen ngsge d Lennep. (Schluß.) — zgat, elnen Antrag erteilt, sofern kein Grund vorliegt, der na 8 Ersatzk sion darüber beib d seber. Das Gleiche gilt von dem ehemaligen Angehörigen eines Bundes⸗ weile hatte ganz selbständig davon Professor Heiner die Angelegenheit des Staatssekretärs, sondern an der ganzen politischen Lage vor mpfang “ n kehrg n, ie Ce C den §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1. November 8 rsatzkommission arüber beibringen, aß nach der Ueber⸗ staats, der keinem Staate angehört und berei bearbeitet und unter Namensnennung in der „Kölnischen Volks⸗ den Wahlen. Die Regierung war damals erstaunlich tolerant, sie Zur Frage es Querverke 18. a rcen. 1 8 n 867 (Bundesges tzbl. S. 55) die Abweist J zeugung der Kommission die Entlassung nicht in der Absicht . b angehört und bereits vor dem Inkrafttreten zeitunge seine Meinung gejagt⸗ er “ 8 ““ die Va M Ssg ͤber 1 8 weil hecgals 85— “ E13“— Ih 8 88 “ Cöe 1 na Fenche wird, die Erfüllung der akliven Dienstpflicht zu 1s 1ASesehen dunch 1. gerhals sednes Hense . . Kanonist, sondern auch als Mitglied des höchsten kat olischen Gerichts⸗ Zentrum Trumpf war, dem zuliebe alles mögliche getan wur Ste IE111“ 688 “ Der Antrag ei darf d ti des M umgehen, 1 8 2 hofs gezeichnet. Gleichzeitig kam auch Professor Ehlers in Münster Konservativen waren die Mitschuldigen, sie 258 1n bei 1 ee. dng garg. enbah sabderunc des Luftfahrwesens. Stoß⸗ der An 16. CEö 68 W nMcfne “ des aktiven Heeres, der aktiven Marine oder loren hatte. § 27. J “ 1b E11“ 1“ ucd Heiner, ebTöRbecenm s WCCeeö * 8 stehenden Person der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. 1 Mannschasten . der im § 56 Nr. 2 Wer zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes mehreren Bundes⸗
. ( als die 8. 2 2 B . 8 26 . 2 8 1 8 8 2
nicht jetzt aus den Fingern gesogen, um die Lage der römischen Kurie schärfsten Vertreter der Staatsautorität sind. Was würden sie sagen, . § 7. bis 4 des Reichsmilitärgesetes bezeichneten Art, sofern sie Uee Ireig Jahrskentlären, Nä gg zu decken, sondern er hat schon in einem Buch von 1884 diese Auf⸗ wenn ein Sozialdemokrat einen ähnlichen Anspruch für den Gerichts⸗ “ Einem Ausländer, der sich im Inland niedergelassen hat, kann nicht die Genehmigung der Militärbehörde erhalten haben, der zuständigen Behörde des Bundesflaats dessen Gtaee 8 igkeit fassung vertreten. (Zwischenruf des Abg. von Campe.) Herr stand seiner Freunde erhöbe wie der Papst für die Geistlichen. Berdingungen. die Aufnahme von dem Bundesstaat, in dessen Gebiete die Nieder⸗ sonstigen Mannschaften des Beurlaubtenstandes, nachdem sie er beibehalten will⸗ angehörigke von Campe, Sie haben über alles mögliche gesprochen, aber nicht Aus den materiellsten Interessen heraus ließen sie alle ““ lassung erfolgt ist, auf seinen Antrag erteilt werden, wenn er eine Einberufung zum aktiven Dienste erhalten haben, In Ermangelung einer Erklärung der im Abs. 1 vorgesehenen Art die Rechtslage klargelegt, das will ich jetzt tun. Danach stand von anderen Interessen beiseite, um ihren Bundesbrüdern zu helfen, und (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staats⸗ 1) nach den Gesetzen seiner bisherigen Heimat unbeschränkt Beamten und Offizieren, mit Einschluß derer des Be⸗ behält er diejenige Staatsangehörsakeit x 8 die Perf vornherein fest; daß das Motu proprio für Preußen eine Anwendung auch die Staatzregierung hat einfach gekuscht. Für uns hat diese anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition geschäftsfähig ist oder nach den deutschen Gesetzen un⸗ urlaubtenstandes, bevor sie aus dem Dienste entlassen sind. von der er abstammt, zuletzt erworben hat. Dabei kommt icht 82 1 nicht finden kann. Es würde ausreichend gewesen sein, wenn der ganze Frage keine religiöse Bedeutung; die Toleranz ist für uns! waͤhrend der Hienststunden von 9 bie 3 Uhe eingesehen werden.) beschränkt geschäftsfähig sein würde oder der Antrag von § 17. Betracht eine Staatzangebörigkeit, die durh ohelten nüs destn Kardinalstaatssekretär einfach gesagt hätte, es gelte nicht; aber da der selbstverständlich. Was uns veranlaßt, Widerspruch zu erheben, ist der 8. seinem gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung Aus anderen als den im § 16 bezeichneten Gründen darf in oder als Beamter des PFencia i teisssches 8,e irs zier preußische Gesandte ihm den Heinerschen Artikel überreichte, so hat Umstand, daß auch unsere kathalischen Genossen durch das Motu Spanien. gestellt wird, Friedenszeiten die Entlassung nicht versagt werden. Für die Zeit Mit dem Ablauf zweier Jahre verliert er die Staatsan ehörigkeit er gesagt, daß dessen Ausführungen zutreffend seien. Was das proprio bedrängt werden; denn es ist feststehend, daß, wie die letzten 7. März 1912, 11 Uhr Deputation der Provinz Madrid 2) einen unbescholtenen Lehenswandel geführt hat, eines Krieges oder einer Kriegsgefahr bleibt dem Kaiser der Erlaß in den Bundesstaaten, in denen er sie nicht nach Abs. 1 . 2ebei 111““ 1“ Recht, bein hlsash üg Artholiten “ “ (Diputacion Provincial de Madrid), Plaza de Santiago Nr. 2: 3) an dem Orte seiner 888 eigene Wohnung besonderer Anordnungen behält, es sei denn, daß er sich in einem solchen Bundesstaat in gema ht, daß as Privilegium fori in Preußen aufgehoben sei, so⸗ a8 gute Recht, die Vor egung de n vo e gi b g 8 b d r Wa Vie Kend Kier Far die Wohltäti keitsanstalten oder ein Unterkommen gefunden hat un 1 “ einem Dien se der 1 10 2 lange überhaupt ein dgens Staat existiere. Das geht auch ganz Die Regierung würde nachgeben müssen, wenn die Mehrheit nur E““ 8 Jahres 19 1“ 08 665 Peseten 4) an diesem Orte sich und seine Angehörigen zu emähren Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von Vemf. 8 erüfc m sic “ 8. 8 De
8
zweifellos aus dem Preußischen Allgemeinen Landrecht hervor, ernstlich wollte. Setzt sie ihren Willen nicht durch, so trägt sie die 1 403,25 Peseten. Näh rt S imstande ist. der höheren Verwaltungsbehörde des Heimatstaats ausgefertiaten Ent⸗ 1 tgefagt 1 die 1““ I 1 1n Motu proprio und für die Unkultur, die 11“ ““ F EEöö— 6 W11“ Aufnahme ist über die Erfordernisse unter Nr. 2 bis 4 lassungsurkunde. Die Urkunde nicht ausgehändigt an Personen, Dagegen mair 8g Kirche 1“ “ Gysglin g (fortschr. Volksp.): Der Abg. Dr. Porsch ist in der Redaktion der „Nachrichten für Handel und Industrie’. die Gemeinde des Niederlassungsorts und, sofern diese keinen selb⸗ die verhaftet sind oder deren Verhaftung
§ 28. 111 oder Festnahme von einer dieses Ghe mültepsdichtiger deut ber 883 Zus Zete e Inkrafttretens r 1 tändigen Armenverband bildet, auch der Armenverband zu hören. erichts⸗ oder Polizeibehörde angeordnet ist. es Heletzes im Inland weder seinen Wohnsitz, noch seinen dauernden die Kirche hat das immer anerkannt. Ich bin seit dooch nicht nur Katholik, sondern auch Abggeordneter und hat als solcher Belgien. vie Aufnahme hat terft engt ner nachdem durch Vermittlung Soll sich die Unlgfjung zugleich auf die Ehefrau oder die Kinder defentse und vor diesem Zeitpunkt das einunddreißigste, aber a
dreiundvierzigste Lebene jahr vollendet hat, verliert seine
dreiig Jahren Mitglied eines geistlichen Gerichts in Ehe⸗ die Interessen des Staates zu wahren. Er mußte es also anerkennen, 1 488 1 des Reichskanzlers festgestellt worden ist, daß die übrigen Bundes⸗ des Antragstellers beziehen, so müssen auch diese Personen in der Ent⸗ no 1s dreiundv b Lastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des chskanzlers festgest r s ß g P Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahre, sofern er innerhalb
sachen und muß da sagen, daß niemals eine konkurrierende daß hier über das Motu proprio gesprochen werden darf. Es handelt “ 9* EB 2 taaten kei d ben; erhebt ein Bundesstaat Be⸗ lassungsurkunde mit Namen auf geführt werden. b Tätigkeit gegenüber den staatlichen Gerichten ausgeübt ist. sich hier ja gar nicht um kirchliche, sondern um staatsrechtliche Fragen, adjudications, 15 Rue des Augustins in Brüssel, bezogen werden. üh 1 88 8e; ebebenz Feben e. c89 ssung 8 19. dieser Frist keine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung Wenn also das Motu proprio in Preußen nicht gilt, dann können nach unserer Auffassung um einen Eingriff in das Machtgebiet des 23. Februar 1912, 12 Uhr. IIotel de ville Antwerpen: Bundesrat. Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf ehemalige Die Entlassung gllt als nicht erfolgt, wenn der Entlassene beim herbeigeführt hat.
auch solche Fragen nicht auftauchen, ob es für Rechtsanwälte, Staats⸗ Steaates⸗ Der Abg. Porsch sagt, daß man immer bedenken müsse, Lieferung verschiedener untersceischer elektrischer Kabel für den Bassin⸗ Angehörige des Bundesstaats, auf deren Kinder oder Enkel sowie auf Ablauf von sechs Monaten nach der Aushändigung der Entlassungs⸗ Ein fahnenflüchtiger Deutscher der im § 22 Abs. 2 bezeichneten
anwälte usw. gilt. Der Abg. von Campe meint, wenn es für Deutsch⸗ daß die Kirche über die ganze Welt verbreitet sei und deshalb die kanal. Sicherheitsleistung 1000 Frs. Lastenheft zum Preise von Personen, die von einem Angehörigen dieses Staats an Kindes Statt urkunde seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im In. Art, der zur Zeit des Inkrafttreiens dieses Gesetes im Inland weder land nicht gilt und für alle anderen einzelnen Länder nicht gilt, warum kirchlichen Erlasse allgemein aufgefaßt werden müßten. Aber warum 50 Centimes vom Stadtsekretariat. angenommen sind, es sei denn, daß der Antragsteller einem aus⸗ Ln seinen Wohnsitz, noch seinen dauernden Aufenthalt hat und vor diesem
es denn überhaupt erlassen sei. Darauf gibt die Erklärung des bel⸗ wird dann nicht in dem Motu proprio gleich herausgesagt, daß es 28. Februar 1912, 11 Uhr. Hôtel Communal, Ixelles⸗ ländischen Staate angehört. 6 Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn der Entlassene Zeitpunkt das dreiundvierzigste Lebensjahr noch nicht vollendet ha gischen Ministers Auskunft, worin es heißt, daß das Motu proprio] nur für die und die Staaten gilt? Der Inhalt der Erklärung des Brüssel: Lieferung bewehrter elektrischer Kabel nebst Zubehör für § 8. “ die Staatsangehörigkeit in einem a Bundesstaate zur Zeit seiner verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf zweier Jahr noocch in Ländern gelte, wo geistliche Gerichtshöfe noch als rechtliche In⸗ Staatssekretärs hat uns nicht befriedigt. Der Staatssekretär hat gar städtische Niederdruckleitungen. Sicherheitsleistung 10 % des Zu⸗ Der Witwe oder geschiedenen Ehefrau eines Ausländers, die zur Entlassung besaß oder bis zum Ablauf der im Abs. 1 bezeichneten sofern er sich nicht innerhalb dieser Frist vor den Militärbehörden stitutionen anerkannt seien. Es gilt also überall da, wo das Privilegium nicht den weiteren Verhandlungen beigewohnt, er hat sofort nach schlags. Lastenheft vom Stadtsekretariat. 8 Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war und die sich im Inland Frist 8 9 8 hat 1 gestellt. fori nicht ausdrücklich partikularrechtlich aufgehoben ist. Es bestehen seiner Rede das Haus verlassen. Was soll man da von seinen Worten 28. Februar 1912, 1 Uhr. Börse in Brüfsel: Lieferung eines niedergelassen hat wird auf ihren Antrag die Aufnahme von dem 8 § 20 Die Vorschriften des § 22 Abs. 3 und des § 25 finden ent tatsächlich auch andere Stander gerichtsbarkeiten, z. B. eine Gerichts⸗ halten, daß er bereit sei, jede gewünschte Aufklärung zu geben? Denkt fahrbaren Krans von 25 t Tragkraft mit elektrischen Motor und Bundesstaate, dem sie früher angehörte, erteilt, wenn sie den Er⸗ Der Angehörige eines Bundesstaats verliert die Staatsangehörig⸗ sprechende Anwendung.
barkeit der Freimaurer. Wenn der Abg. von Campe in seiner Weise Ber etwa an eine Kommissionsberatung? Dem Antrage des Abg. von Zubehör für die Hauptwerkstätten in Cuesmes. Spoeziallastenheft fordernissen des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht. Ueber das Er⸗ keit in diesem Staate mit der Aufnahme in einen anderen Bundes⸗ 29.
über die katholischen Dinge gesprochen hat, scheint es mir angebracht, appenheim bitte ich nicht zuzustimmen; wir müssen den national⸗ Nr. 706. fordernis unter Nr. 2 ist vor der Aufnahme die Gemeinde des staat (§§ 6, 10, 12) 1 Die Erteilung von Aufnahmeurkunden in den Fällen der
auch auf diese Dinge hinzuweisen. So sollen ferner Streitigkeiten iberalen Antrag annehmen, damit wir Klarheit in dieser Frage bekommen. 28. Februar 1912, 11 Uhr. Ebenda: Lieferung von gewalztem Niederlassungsorts zu hören 8 Der Verlust tritt nicht ein, wenn sich der Aufgenommene in dem 8, des § 11 Abs. 2, des §, 22 Abs. 3 Satz 2 und des
zwischen Lehrern zunaͤchst vor den Rektor gebracht werden, um gericht⸗ Eine der wichtigsten Aufgaben der Gegenwart ist sicher die Stabl und eisernen Bolzen. Speziallastenheft Nr. 1199. 1 Bundesstaat, dem er bisher angehörte, in einem Dienste der im § 10 von Entlassungsurkunden in den Fällen des § 16 Abs. liche Streitigkeiten zu vermeiden. Der Kardinalstaatssekretär hat Wahrung des konfessionellen Friedens, und darum müssen wir das 2. April 1912, 4 Uhr. Administration des hospices in § 9. 1 3 Ab 1 bezeichneten Aant heindet, seine Aufnahme durch An⸗ kostenfrei. .
ausdrücklich anerkannt, daß das Motu proprio für Preußen nicht Motu proprio als eine bedauerliche Erscheinung, als ein Glied in der Brüssel, Boulevard du Jardin Botanique 37 b: 1) Einrichtung „Einem ehemaligen Deutschen, der sich nicht im Inlande nieder⸗ stellung als Offizier des akt ven Dienststandes 1“* Für die Erteilung von Entlassungsurkunden in anderen als den gilt; ich sehe also nicht ein, welcher Grund noch zur Beunruhigung Kette all der anderen bedauerlichen Erscheinungen bezeichnen. Wenn der Heizung, 2) Ausführung der elektrisch⸗mechanischen Anlagen im gelossen hat, kann die Aufnahme von dem Bundesstaate, dem er sich die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit durch eine im § 16 Abs. 1 bezeichneten Fällen dürfen an Stempelabgaben und bestände. Es wird gesagt, der Papft greife in die deutschen Verhältnisse auch das Motu proprio vielleicht nicht für Deutschland gilt: das eine neuen Hospital Brugmann in Jette⸗St.⸗Pierre. Vorläufige Sicher⸗ früber angehört hat, auf seinen Antrag erteilt werden, wenn er den Uen .. enaste. der zuständigen Behörde des aufnehmenden Ausfertigungsgebühren zusammen nicht mehr als drei Malk erhoben
ein, und zwar ohne Kenntnis der deutschen Verhältnisse; darauf habe steht fest, daß es doch einen Gewissensdruck auf die deutschen beitsleistungen bei Einreichung der Angebote: zu 1 10 000 Fr., Erfordernissen des § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2 entspricht; dem ehemaligen Staats c eG Sgt, bis. Vorbehalt u ö oder werden. 8
ich schon im vorigen Jahre erwidert, der Papst erläßt seine Ver⸗ Katholiken ausübt. Selbst Heiner ist dieser Ansicht und spricht das zu 220 000 Fr., später 10 % des Zuschlages. Pläne und Lastenheft Angehörigen eines Bundesstaats steht gleich, wer von einem Ange⸗ in der Anstellungs⸗ oder Bestätigun gsurkunde zu vermerken § 30. 1 fügungen nicht bloß für Deutschland, sondern für die ganze Welt. in demselben Artikel aus, in dem er die Ungültigkeit des Motu proprio für je einen Auftrag 300 Fr., je ein Lastenheft allein 1 Fr. (vom hörigen dieses Staats abstammt oder an Kindesstatt angenommen ist. 1 g g . In den Schutzgebieten kann Ausländern und Eingeborenen die
Seit Jahren wird an einer neuen Redaktion des kanonischen Rechtes für Deutschland feststellen will. Es ist gesagt worden, daß sich Secrétariat de 'Administration). Vor der Aufnahme ist dem Reichskanzler Mitteilung zu machen; die § 21. Reichsangehörigkeit ohne Verbindung mit der Staatsangehörigkeit in
Die Botschaft Aufnahme unterbleibt, wenn der Reichskanzler Bedenken erhebt. Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen einem Bundesstaat (unmittelbare Reichsangehörigkeit) durch Aufnahme
gearbeitet, die den Bischöfen vorgelegt ist, damit sie darüber na hoffentlich ähnliche Fälle nicht mehr ereignen mögen. igkeit mi
dFen erzältnissen hrer einelnen Linder ein Urket ni gences naeh dehesa cash che gäh hx“ Niederlande. § 10 Fnerngert er sentkalaegt, vertet sein, Staatsangebbeigteit mät dem bernieb ne perre. Auf, den Erwer und den Verlust der unmimtel. Fs ein neuer Strei 8 Abg. Dr. b Tribö wer ver⸗ ’ 5 8 V1 1 8 10. 8 wer igkeit, 8 aren Reichs T
Kodifikation des Kacitschen gichsze sfaerinlendern einlostlin mas Ktändlich 8 8 räg anneggeluhlen Cher die Präftde schwernr im Si 5 8817. E1“ kefordf von Hoster c Die von der Regierung oder der Zentral⸗ oder höheren Ver⸗ auf seinen Antrag oder auf den Antrag des Ehemanns oder des gesetz⸗ ö der erschristen vden he go ee .see g noch in Geltung ist. Der Abg. von Campe spricht von der Reichstage bekannt geworden sind, und die Abgeordneten in Gruppen & rjansland 8 Oost b G. * nz g des . reuß ischen waltungsbehörde eines Bundesstaats vollzogene oder bestätigte An⸗ lichen Vertreters erfolgt, die Chefrau und der Vertretene jedoch nur. § 10 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle Beunruhigung über das Motu proprio. Allerdings sind diese Dinge sich lebhaft unterhalten; der Präsident versucht vergeblich mehrere Male, Kiefe 188 85 sau Arengea 13 1 99 dac ssb 28 Voster⸗ stellung des Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder eines Aus⸗ wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 14, 15 der Zentralbehörde des Bundesstaats der Reichskanzler und an die schwer zu verstehen, aber deshalb soll man doch erst abwarten, wie die durch Glockenzeichen Ruhe zu Pösdrz⸗ Der Hinweis des Abg. Dr. Porsch, St 8 988 ö“ 8 länders, im unmittelbaren oder mittelbaren Staatsdienst, im Dienste die Entlassung beantragt werden könnte. Stelle der höheren Verwaltungsbehörde der Reichslanzler oder die
berufenen Organe darüber denken, die die Dinge kennen. Aber statt daß er es sich nicht einfallen lassen würde, über die evangelische 8 e⸗ b 1912 I. Vv iging in Bronne⸗ einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes, im öffentlichen Schul⸗ Die Seeet s ccth et verliert nicht, wer vor dem Erwerbe von ihm bezeichnete Behörde treten.
dessen stürzt man sich so 8 rirche 2 itreffkend. Es handelt 1 hier 25. Februar 11““ dienst oder im Kirchendienste gilt als Aufnahme, sofern nicht der ausländischen Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag die schrift⸗ Die Schutzgebi im Si 2
dess z sich sofort auf solche Erlasse, um den kon⸗ Kirche zu sprechen, ist recht unzutreff 9 sich h v (Provinz Drenthe): Lieferung von Kunstdünger. Die b 98 ber au 1 ehör 1 — D chutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.
1 “ zu F 5 kam dieses Motu proprio nicht für uns um kirchliche Angelegenheiten, sondern um haeta . E. sind fir 0,05 Fl. bei dem Schriftführer erhältlich. ö oder Bestätigungsurkunde ein Vorbehalt ge⸗ liche Henehmizung 28 Ahsnegen . E“ 18 § 31
gerade in der Zeit der Reichstagswahl L buror . W 1 irgendwo in der Welt an⸗ 86 8 1 8 E11“ 1 zeibehaltung seiner Staatsan ¹ n 8 4 ; ; HZb1u“ ;
werden, die mit dem Zentrum zusammengehen. Es ist ein Unsinn, Wirkung auf die Gewissen der Katholiken. Den Antrag des Abg. Offizier oder Beamter des Beurla ubtenstandes. Unter Zustimmung des Bundesrats kann von dem Reichskanzler mit ausländischen Staaten vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
zu glauben, daß das Motu proprio 22 Ziel verfolge, ver⸗ Pappenheim bitte ich abzulehnen. Denn wenn man dem Antrage Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der Fen G angeordnet werden, daß Personen, welche die Staatsangehörigkeit in geschlossen sind.
brecherische Priester der staatlichen Gerichtsbarkeit zu entziehen. In zustimmen würde, so würde dadurch der Vermutung Raum gegeben, von weirädrigen Küchenwagen (vergl. Deutschen 1 die Die im Reichsdienst 18 1¼ stell ines Ausländers, der einem bestimmten ausländischen Staate erwerben wollen, die im Abs. 2 Soweit in Reichsges § 32. Land
den „Losen Blättern“ in Wiesbaden wird z. B. behauptet, es müsse daß die Mehrheit des Hauses das Verhalten der Kurie billigt. Die 29. Dezember 1911 — Nr. 305), Die Frist, innerhalb deren bis .eie, im Reichsdienst erfolgte Anstellung eines Ausländers, de vorgesehene Genehmigung nicht erteilt werden darf. oweit in Reichsgesetzen oder in Landesgesetzen auf Vorschriften
jeder, der esnen verbrecherischen Priester anzeigen wolle, erst den ganze diplomatische Aktion hätte mit einem Protest gegen das Ein- Bewerber ihre Modelle elnzureichen haben, ist um einen Monat, seinen dienstlichen Wohnsitz in einem Bundesstaate hat, gilt 3 § 22. des Gesetzes über die Erwerbung. und den Verlust der Bundes⸗ und
Bischof befragen, und was der antworten werde, könne man sich Zkeifen der Kurie in die staatlichen Hoheitsrechte beginnen müssen. Anfang 1912, verlängert worden. “ nahae he diefen Hündessaat, sofern nicht in der Anstellungsurkunde Ein militärpflichtiger Deutscher, der im Inland weder seinen vergtsangehhrsgteit vom 1. Znni 1670 gder 1de. estsenn benehe
1 * 2 2 le n. 1 . 8 I. — 3 raegr o ½ 2 C . . 8 3 j0 3 8 2 2 b
denken. Die Kirche wolle in die staatliche Gerichtsbarkeit eingreifen, achdem die Publikation des Motu proprio in dem amtlichen Publi⸗ Norwegen. Hat der Angestellte seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und BWohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staats sind, vom 20. Dezember 1875 verwiesen ist, treten an deren Stelle
nd das solle zugleich dem Zentrum nutzen. So hat man z. B. in kationsorgan des Vatikans erfolgt war, hätte dafür gesorgt werden — ; .g 1 8 angehörigkeit mit der Vollendung des einunddreißigsten Lebensjahrs, 8 8 8 der Vaterstadt lech de von Campe, in Hildesheim, das Motn müssen, daß die Erfläns erf 48 beziehe sich nicht auf Deutsch⸗ 26. Februar 1912, 1 Uhr. Intendantur der Marine in Hor 6 beztehr er ein Diensteirkommen aus der Reichskasse, so wird hm die sofern er bis zu diesem Zeitpunkt noch keine endgültige Entscheidung die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
7 ¹ . 88 11616“ 1 1 M 3 Aufnahme von dem Bundesstaate, bei dem er sie beantragt hat, er⸗† b 6 18 8
proprio gegen das Zentrum ausgenutzt, und der Oberbürger⸗ la id, auch dort v licht worden wäre. Oder es hätte Lieferung von 655 Dtz. Feilen. Versiegelte Angebote mit der Auf 8 1 1 - d. über seine Dienstverpflichtung herbeigeführt hat, auch eine Zurück⸗ § 33.
2b 4 at sogar e daß dessen vnFeidect⸗ 8ö eine Verrgenc an das deutsche Episkopat er⸗ schrift: ö werden im Bureau der Marineintendantur tetlt; bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann dbcnn c üͤber diesen Flnchtung. berte nüic erfolgt Fuch 8 Der Bundesrat erläßt Besümmungen über die Aufnahme⸗ und
Wirkungen noch gar nicht zu übersehen seien. Große reicht werden müssen, worin klipp und klar ausgesprochen werden in Horten entgegengenommen. Spezifikation und Bedingungen eben⸗ ihm die Aufnahme mit Zustimmung des Reichskanzlers erteilt werden. Ein fahnenflüchtiger Deutscher, der im Inland weder seinen Entlassungsurkunden sowie über die Urkunden, die zur Bescheinigung
katholische Volksversammlungen haben dagegen entschieden protestiert. müßte, daß Deutschland nicht miteinbezogen ist. So hat man es daselbst sowie beim „Reichsanzeiger' und in der Redaktion der ⸗Naf⸗ § 12. Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine der Staatsangehörigkeit dienen. 2—,
Von uns ist keine Störung des konfessionellen Friedens ausgegangen, aber der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ 1ed die deutschen richten für Handel und Industrie’. Vertreter in Norwegen notwendig Die Aufnahme wird wirksam mit der Aushändigung der von der Staatsangehörigkeit mit dem Ablauf von zwei Jahren nach Die Landeszentralbehörden bestimmen, welche Behörden im Sinne
wir können nur wünschen, daß es auch von anderer Seite nicht Katholiken aufzuklären. Wenn in den chriftstüc en, die mit der ““ ö“ höheren Verwaltungsbehörde ausgefertigten Aufnahmeurkunde oder der Bekanntmachung den Beschlußses. . den er für fahnenflüchtig dieses Gesetzes als böhere Verwaltungsbehe rden und als Militär⸗
. 9 5: 2 2 F 2 0 9 4 2 8 8 8 Ab * 2 f „ 3 8 . 7 8 . 8 ö18
Freunde dem Antrag von Pappenheim zustimmen. Das Motu diese herausgelassen werden. Es ist aber unbedingt notwendig, daß 8f Die Actezsenfteneng.n. sich, insofern nicht in der Urkunde ein Land⸗ oder Seewehr und der Ersatzreserve, die für fahnenflüchtiag er⸗ Dieses Gesetz tritt am . . .. ..... gleichzeitig mit einem
Proprio verlangt keinen eigenen Gerichtestand für die Geistlichen,]! unserem Antrage gemäß der Schriftwechsel vorgelegt wird. Wir be⸗ Vorbehalt gemacht wird, zugleich auf die Ehefrau und auf diejenigen klärt worden sind, weil sie einer Einberufung zum Dienste keine Folge Lelgh. zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes sowie des Gesetzes, 6 ö11 8 8 Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Aufgenommenen kraft elter⸗ geleistet haben, es sei denn, daß die Einberufung nach Bekanntmachung betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11. Februar 1888 in 8 8 licher Gewalt zusteht. Ausgenommen sind Töchter, die verheiratet der 1“ oder nach Anordnung der Mobilmachung er⸗ Kraft.
sind oder verheiratet gewesen sind dI““
9