1912 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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setzt an einigen Stellen zum Vorwurf gemacht werden, vielleicht in großer Zahl wiederholt, und große Summen wären ganz oder zum Teil vergeblich verausgabt. Jetzt, meine Herren, befinden wir uns in einer besseren Situation; wir wissen, daß die Kultur sowohl des Niederungsmoors wie des Hochmoors möglich und nutzbringend ist, und wir können durch die industrielle Verwertung der Moore, die ja auch der Herr Vorredner eingehend erwähnt hat, weit größere Flächen dem Hochmoore entziehen, als es bisher durch die bloße Gewinnung von Torf zum Verbrennen und zur Streu möglich war. Aber immerhin vergehen viele Jahrzehnte, ehe ein solches Hochmoor, auch nur von wenigen tausend Hektar Umfang, gänzlich vom Torf befreit werden kann, und es wäre wirtschaftlich unrichtig, diese Flächen inzwischen ganz brach liegen zu lassen, wo sich die Müglichkeit bietet, sie mit verhältnismäßig geringen Kosten auch schon jetzt der Kultur zu erschließen.

Die große Bedeutung der Moorkultur für die innere Koloni⸗ sation, für die Viehzucht und auch für die Fleischversorgung unseres Vaterlandes steht ja außer Frage. Wenn man früher geglaubt hat, lediglich mit der Schaffung großer und schiffjbarer Kanäle das Moor entwässern und kulturfähig machen zu können, so glaube ich nach den Erfahrungen der letzten Jahre, auch der Zustimmung aller auf dem Moore Sachverständigen gewiß zu sein, wenn ich die Meinung ver⸗ trete, daß es nicht allein auf Entwässerung und auf Schiffbarmachung von Kanälen, sondern vor allem auch darauf ankommt, in dem Moore eine gute fahrbare Zuwegung zu schaffen. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Beziehung ist bis jetzt sehr viel versäumt worden, wenn für die Moore die notwendige Bahnverbindung wenn auch nur durch Kleinbahnen geschaffen und Chausseen durch dieselben gebaut und den einzelnen zu gründenden Kolonien und Kolonaten ein guter Weg zur Chaussee und auf die Felder beschafft wird, dann wird in manchen Fällen mehr erreicht werden als durch den Bau schiffbarer Kanäle! Natürlich muß die Entwässerung unter allen Umständen stattfinden. Ich gebe auch ohne weiteres zu, daß in vielen Fällen sich ein schiffbarer Kanal empfiehlt, aber besonders bei kleineren Mooren werden wir auch mit guten Wegen und, wenn möglich, mit chaussierten Wegen auskommen und im übrigen uns darauf beschränken müssen, Entwässerungsgräben anzulegen.

Wenn nun, meine Herren, die Anlage der Häuser auf dem

Hochmoor bemängelt worden ist, so glaube ich, die Ansicht aussprechen zu müssen, daß man, soweit es eben möglich ist, davon absehen soll, Häuser überhaupt auf dem Hochmoor zu errichten. Weenn man in der Nähe festen Grund und mineralischen Boden hat, dann soll man, selbst auf die Gefahr hin, daß die Kolonie etwas ent⸗ fernter vom Moor zu liegen kommt, sie dort anlegen und es den An⸗ siedlern überlassen, den verhältnismäßig kurzen Weg zum Moore täg⸗ lich zurückzulegen. Wo das aber nicht möglich ist, soll man das Moor so weit abgraben, daß wenigstens die Häuser auf festen Grund gebracht werden können. Ich glaube nicht, daß die bisherigen Versuche, ich glaube auch nicht, daß die Erfahrungen, die man in dem benachbarten Olden⸗ burg gemacht hat, dafür sprechen, die Häuser auf dem Hochmoor zu errichten. Alles, was ich bisher gesehen habe, machte doch nicht den Eindruck einer auch nur verhältnismäßig langen Dauer. Im Marcardsmoor und auch anderwärts sieht man Risse in den Häusern (Abg. von der Groeben: Sehr richtig!); man sieht die Häuser zum Teil versinken, und es ist schon aus dem Grunde erklärlich, warum es den Kolonisten da nicht allzu wohl ist.

Aber eins möchte ich doch zugunsten der Anlagen auf dem Marcardsmoor bemerken. Die dortige Kolonie, die von der General⸗ kommission errichtet worden ist, ist im wesentlichen ein Versuch, und auch die einzelnen Bauten stellen Versuche dar, von denen leider anerkannt werden muß, daß sie zum Teil als geglückt nicht bezeichnet werden können. (Sehr richtig! bei den Konservativen.)

Was nun die Hergabe von fiskalischen Mooren angeht, so steht die landwirtschaftliche Verwaltung in Uebereinstimmung mit der Finanzverwaltung auf dem Standpunkt, daß es im großen und ganzen nicht Aufgabe der Domänenverwaltung sein würde, Moore zu kul⸗ tivieren und zu besiedeln. Wo sich die Möglichkeit bietet, soll das Moor entweder in kulturfähigem oder auch noch in rohem Zustande zu einem vertretbaren Preise an Kom⸗ munen oder sonstige Erwerbslustige abgegeben werden. Es soll nur dafür gesorgt werden, daß bei der Uebergabe und dem Verkauf des Moores die öffentlich rechtlichen Verhältnisse rechtzeitig geordnet werden. Nach dieser Richtung darf natürlich die Staatsregierung am wenigsten etwas versäumen. (Bravo! bei den Freikons.) Uebrigens handelt es sich gerade in der Provinz Hannover, die ja zunächst fuüͤr die weitere Taͤtigkeit in Aussicht genommen ist, in der Haupt⸗ sache nicht, wie Herr Abg. Iderhoff schon hervorgehoben hat, um fiskalische, sondern noch viel mehr um Moore, die sich im Besitz von Privaten und Interessenten befinden. Ehe da weiter vorgegangen werden kann, muß selbstredend eine Einigung der Interessenten erfolgen. Da tritt in den Vordergrund die Frage der Bildung von Genossenschaften der Interessenten, die sich zusammen⸗ schließen müssen, um das Moor zu kultivieren und zu besiedeln, und die zu diesem Zweck auch die nötigen Gelder flüssig machen müssen.

Wenn nun in dem Etat und zwar an letzter Stelle eine Summe von 200 000 für die Förderung der Moorkultur in der Provinz Hannover ausgeworfen ist, so habe ich schon in der Budgetkommission erklären können, daß diesen 200 000 hoffentlich ein gleich hoher Betrag der Provinz Hannover hinzutreten würde. Auch die Summe von 400 000 reicht ja natürlich nicht dazu aus, um die Kosten der eigentlichen Moorkultur zu bestreiten. Diese Summe soll nur der Stelle, welche die Moorkultur in der Provinz Hannover weiter bearbeiten wird, zu dem Zwecke zur Ver⸗ fügung stehen, um einmal die nötigen Pläne und Kostenanschläge anzufertigen, dann auch, um die öffentlich rechtlichen Ver⸗ hältnisse bei der weiteren Moorbesiedlung zu ordnen, und vor allen Dingen, um den Kolonisten die ersten Jahre auf dem Moor durch teilweise Uebernahme der Zinsverpflichtungen zu erleichtern.

Dazu reicht diese Summe; aber sie reicht natürlich nicht dazu, um die Kosten der Moorkultur zu decken. Diese Kosten sind aber nach den bisher gemachten Erfahrungen einerseits nicht unerschwinglich, andererseits ist die Moorkultur so lohnend, daß die erforderlichen Mittel sehr leicht durch Anleihen beschafft und aus den Erträgen verzinst und amortisiert werden können. Wenn, wie ich hoffe, die Gemeinden, die Kreise und sonstige kommunale oder öffentliche Verbände, unter Umständen auch gemein⸗

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sparkassen oder anderen öffentlichen Kreditanstalten die nötigen Kapitalien zu bekommen. Wenn sich in den ersten Jahren aus den Zinsverpflichtungen Schwierigkeiten ergeben sollten, würde diesenfalls auch durch staatliche und provinzielle Zuschüsse geholfen werden können.

Ich möchte jetzt noch ein kurzes Wort zu der Frage der Organisation in der Provinz Hannover sagen, die inzwischen auch für die Provinz Schleswig⸗Holstein in gleicher Weise in Aussicht ge⸗ nommen ist und voraussichtlich in einer im Anfang des nächsten Monats stattfindenden Beratung auch für die Provinz Pommern er⸗ wogen werden soll.

Wir haben in Uebereinstimmung mit dem Herrn Finanzminister zunächst davon Abstand genommen, die weitere Bearbeitung der Moorangelegenheiten einer besonderen Behörde zu übertragen. Wir waren der Meinung, daß es vollständig ausreichen würde, wenn dem Oberpräsidenten der Provinz Hannover geeignete Beamte in vorhandenen etatsmäßigen Stellen zur Verfügung gestellt würden, die ihrerseits unter seiner Oberleitung die Aufgabe übernähmen, die nötigen Pläne und Vorarbeiten zu machen, die Bildung von Genossenschaften vorzubereiten und überhaupt einmal die Moorkultur in der ganzen Provinz zu organisieren. Ihnen stehen für die Aufnahme der ört⸗ lichen Pläne und Projekte die Meliorationsbaubeamten zur Ver⸗ fügung, dem Oberpräsidenten steht der Moorbeirat zur Seite, der aus Mitgliedern der Provinzialverwaltung und der Landwirtschaftskammer besteht, und der noch durch eine größere Kommission ergänzt wird, die in ihrer Zusammensetzung die Gewähr dafür bietet, daß aus der ganzen Provinz für die ihr vorgelegten Fragen und Pläne sachver⸗ ständige Beurteiler zu Worte kommen.

Meine Herren, in der Budgetkommission ist auch hervor⸗ gehoben worden, daß dieser ganze Apparat etwas schwerfällig zu sein schiene. Ich kann demgegenüber auch nur wiederholen, was ich damals gesagt habe: An sich liegt die Arbeit und Entscheidung in den Händen weniger Herren: auf der einen Seite der Oberpräsident und die ihm beigegebenen Beamten, auf der anderen Seite die wenigen Vertreter der Provinzialverwaltung und der Landwirtschaftskammer, die jeden Augenblick zusammenkommen können. Der größere Moor⸗ beirat wird nur dann zusammentreten, wenn es sich um die Beur⸗ teilung größerer Projekte handelt; er hat dabei auch die Aufgabe, das Interesse für diese neue Tätigkeit und Arbeit in der ganzen Provinz zu verbreiten und allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, auch an maß⸗ gebender Stelle ihre Wünsche und ihre Bedenken zu äußern. Im übrigen ist auch diese Einrichtung nur ein Versuch. Sollte sie sich nicht bewähren, so wird die Staatsregierung auch keinen Augenblick zögern, in anderer Weise den Bedürfnissen der Gegenwart Rechnung zu tragen.

Meine Herren, ich freue mich, daß der Herr Vorredner dankend anerkannt hat, daß die Staatsregierung gegenwärtig auf dem Gebiete der Moorkultur und Moorbesiedelung einen Weg beschritten hat, der hoffentlich, mit der nötigen Energie fortgesetzt, auch bald zu einem befriedigenden Ziele führen wird. Ohne Unterstützung des Landtags wird natürlich die Staatsregierung die ihr gestellten Aufgaben nicht erfüllen können. Vor allen Dingen ist es aber auch notwendig, daß in der Bevölkerung selbst die Lust und Liebe für die Sache der Moorkultur weitere Verbreitung findet, und gerade deshalb möchte ich auch an die Herren Abgeordneten die Bitte richten, nach dieser Richtung nichts zu versäumen: aufklärend, belehrend und anregend mit uns zu wirken. Dann bin ich fest überzeugt, daß schon in diesem Jahre zu einem weiteren glücklichen Vorgehen ein guter Grund gelegt worden ist. (Lebhaftes Bravo.)

Abg. Klocke (Zentr.); Die Maßnahmen der Staatsregierung begrüßen wir mit großer Freude. Da der größte Teil der Moore sich aber in Privatbesitz befindet, so müssen wir es vor allem dem Privatmann ermöglichen, mit Meliorationen vorzugehen. Dabei spielt dann allerdings die Umlegung eine große Rolle; vielleicht lassen sich hier durch ein Gesetz einige Erleichterungen schaffen.

Abg. Graf von der Groeben (kons.): Es hat mich gefreut, daß der sog. große Moorbeirat nur in besonderen, seltenen Fällen zu⸗ sammentreten soll. Die Leitung muß in den Händen des Regierungs⸗ präsidenten liegen, damit etwas Ordentliches geschaffen werden kann. Geredet worden ist genug, jetzt müssen wir endlich einmal praktische Arbeit leisten.

Nach 4 ¾ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Mittwoch 11 Uhr. 8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Kl. seuche vom Schlachtviehhofe in Cöln 12. Februar. 3 I1111X“

8 8 8 . 8

Malta.

In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 6. d. M. Konstantinopel als olerafrei erklärt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 5. Juli v. J., Nr.

Belgien.

Die Verfügung des belgischen Minist ers des Innern vom 1. Fe⸗ bruar 1911, betreffend Maßnahmen zur Verhuütung der Ein⸗ schleppung der Pest aus Odessa und der Cholera aus Madeira, wird durch eine in Nr. 39 des „Moniteur Belge“ vom 8. d. M. veröffentlichte Verfügung des Ministers vom 7. d. M. hin⸗ sichtlich der Herkünfte von dort mit Wirkung vom 15. Februar 1912 ab aufgehoben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 13. März v. J. Nr. 62.)

Griechenland.

Die griechische Regierung hat unterm 3. d. M. folgende Quarantänebestimmungen erlassen: 1

1) Die ärztliche Untersuchung der Herkünfte aus den russischen Häfen von Novorossisk, Nikolajew, Odessa und Rostow sowohl wie derjenigen aus den Donauhäfen, einschließ⸗ lich Sulina, ist aufgehoben. 8

2) Desgleichen ist die ärztliche Untersuchung der Herkünfte aus den Häfen Antivari, Mytilene, Triest und Chios auf⸗ gehoben worden. 1 .

3) Auch die . aus den italienischen Häfen sind von dieser Inspektion befreit worden.

4) Die Herkünfte aus den Häfen Siziliens bleiben der ärztlichen Untersuchung unterworfen.

die Hand nehmen, wird es ihnen ein leichtes sein, von den Kreis⸗

Roggen, Pfälzer, russischer, mittel. . . . . . .. Weizen, 8 1 - sch

Hafer, badischer

Gerste badische fälzer, mittel..

Mais,

Roggen, Feter Boden Weizen, afer, ungarischer ... eerste, slovakische... Mais, ungarischer..

Rogggen, Mittelware. Weizen, .

afer, 3 erste, Futter⸗ 8 ais,

Roggen, 71 bis 72 kg das hlh... Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl

Roggen, 71 bis 72 kg das hl Weizen, 78 bis 79 kg das hl.

Hafer Gerste

Gerste, Futter⸗ -

englisch,

lichen und zwar und Kurse auf Neu York,

Großhaundelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börsenplätzen für die Woche vom 5. bis 10. Februar 1912

nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.

Woche 5./10. Februar 1912

193,83 214,08 199,58

ischer, amerik., rumän., mittel russischer, mittel..

älzer, ru

russise ütter⸗, mittel .. onau und La Plata, mittel

88

E11“

Budapest.

Odess

Riga.

1—

leferbare

Antwerpen.

roter Winter⸗Nr. 2 178 05 E 172,38 Kalkutta Nr. 2.. 174,00

Amsterdam.

EEEEE11“n

London.

Weizen englisches Getreide, 160,14 158,65

v v“ 185,11

Wei en roter Winter⸗ Nr. 2 . 180,64 176,02 zen Manitoba Nr. 2. .. 195,00 192,04 182,28 179,07 Hafer, englischer, weißer.. 161,19 161,26 Schwarze Meer⸗ 157,78 157,86 Kurrachee.. 157,78 157,86 Mais 1v--Ineö v . 150 25]/ 150,33 amerikanischer, bunt. ²) 146,96 142,32

Chicago.

Mai.. 159,88 158,07 Weizen, Lieferungsware I 149,78 149,27 September . 146,21 146,10

Mais MI. .. 113,07 113,00

s roter Winter⸗ n 888 Lieferungeware¹ Zalt.. 158,53] 158,15

. 2

Buenos Aires.

chnittsware.. 155,91 154,12

¹) Angaben liegen nicht vor. ²) Neue Ware.

Bemerkungen.

8

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner fcnte t e = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ ätzen an 196 Merktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ Fet für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial uarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. Bei der Umrechnung der Preife in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ Dur schnittswechselkurse an der Berliner .“ zugrunde gelegt,

ü ien, für London iverpool die Kurse auf London, für Füeag⸗ und Neu York die zurse auf St. Peters⸗

hurg für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Pre

r Wien und Budapest die Kurse auf ür Odessa und Riga die

e in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie. Berlin, den 14. Februar 1912.

Kaiserliches Statistisches Amt.

8 In Vertretung Dr. Zacher.

zum D

8

Zweite Beilage anzeiger und Königlich Preußischen

Parlamentarische Nachrichten.

ge sind die Entwürfe der Etats für den Haushalt der Schutz⸗ jahr 1912 zugegangen, aus denen

Dem Reichsta Reichshaushalt gebiete auf das Rechnungs folgendes mitgeteilt sei:

I. Reichshaushaltsetat.

gesetz enthält die Bestimmung, in den eigenen Einnahmen des übersteigender Betrag an Ueberweis sher der Heeresverwaltung zur Beschaffung von Rese Verpflegungsmitteln und Materialien sowie der 1 von Betriebsmitteln für die se, sodann zur Deckung von gaben, die nach den Anleihegrunds zur Tilgung der Deckung der gestundeten Matrikular und der Fehlbeträge

und für den

1) Das Etats

daß ein etwaiger Ueberschuß ß 2

Reichs sowse ein das Soll ungssteuern zunächst zur Ab

Marineverwaltung Bekleidungsämter ge⸗ außerordentlichen Aus⸗ en auf den ordentlichen Etat ge⸗ Unleihe zu verwenden ist, die zur beiträge der Jahre 1906 bis 1908 der Jahre 1907 und 1908 begeben wurde. rwendung wird für das Ergebnis des Rechnungsjahrs 1911. t genommen.

2) Das Etatsges Reichskanzlers außer Betrag entweder vom So dem § 5 der Reichss von Schuldverschreibungen die Beträge festgestellt, 1911 zur Deckung der im § 4 1911 (Reichsgesetzbl. S. 113)

Der Schatzanweis Umfang als in fruͤheren auf 350 Millionen M

4) Der Fehlbetrag des Rechnun des Rechnun getilgt werden. gestellten 3 der für ge gebenen An

5) Der ordentliche 2 684 890 430 ab. (2 707 814 248 ℳ) e zu berücksichtigen, daß im 163 492 700 Matrikularbeiträge au

zur Bereitstellun währten Vorschü

hören, endlich

stellt, wie im Vorjahre, die Ermächtigung des fel, den zur Schuldentilgung bestimmten Il der Anleihe abzuschreiben oder, wie dies t entspricht, zum Rückkauf zu verwenden; ein gleiches wird auch für rgebnis des Rechnungsjahrs Abs. 1 des Etatsgesetzes vom 7. April bezeichneten Ausgaben bestimmt sind.

ungskredit, von dem 1911 in weit geringerem Jahren Gebrauch gemacht ist, wird von 375

sjahrs 1909 hat am Schlusse 1 33 225 betragen, die 1911 Die durch den Etat für 1911 darüber hinaus bereit⸗ 1543 904 sollen nach dem Etatsgesetz zur stundete Matrikularbeiträge und frühere Feh leihe verwendet werden. Etat schließt in Einnahme und Ausgabe mit Das wäre gegen die Summe des Vorjahrs in Weniger von 22 923 818 ℳ. Etat für 1911 die Ueberweisungen mit als Ausgabe erscheinen, während sie gerechnet werden (vgl. Ziffer 17). Etat tatsächlich 3 818 =) 140 568 882 bringt. kehrerträge aus den bestehenden Zöllen, Steuern und Ausgleichungsbeträgen 78 073 672 angenommen. Die Ueberschüsse im ordentlichen Etat sind veranschlagt: a. bei der Post auf 89 027 765 ℳ, d. i. gegenüber 1911 mehr 17 462 550 ℳ, b. bei der Reichsdruckerei auf 3 139 085 ℳ, d. i. 549 106 ℳ, c. bei der Eisenbahnverwaltung auf 23 575 149 ℳ, d. i. mehr

tet 15 938 000 ℳ, d. i.

chuldenordnung zunächs die nach dem E

ark herabgesetzt. gsjahrs 1910 nur noch 52

Abbürdung lbeträge be⸗

Hierbei ist aber

ein Mehr von (163 492 700 22 92: 5

155,80

Roggen St. Fprlerabrrge 8 16957 e 2

Weizen amerikanischer Winter⸗ 174,46

Mais, amerikanischer, bunt... 141,55

4 807 654 ℳ.

164,29 164,37 3 8) Aus dem Bankwesen werden erwar

Weizen engl. 1t (Matk Lane).. 163,17 163,25

Berlin, Mittwoch, den 14. Februar

die bis

hinfort nur eine kurze Zusammenstellung der 18 Sonderetats.

17) Mit Rücksicht darauf, daß die Matrikularbeiträge bis zur Höhe der Ueberweisungen in Zukunft nicht mehr eingezogen, sondern

gegen diese aufgerechnet werden sollen, ist die Etatisierung beid Etatspositionen im Hauptetat entsprechend anderweit gestaltet.

II. Haushaltsetat für die Schutzgebiete. 68

1) Der Etat für 1912 ist in üblicher Weise aufgestellt. Im Hnptitat sind einige Aenderungen und Ergänzungen der Dispositiv⸗ estimmungen vorgenommen, die im Interesse einer richtigen Etats⸗ wartschaft geboten erschienen. Die Ermächtigung zur Gewährung von Reisebeihilfen für Familienmitglieder und Bräute von Kolonialbeamten

ist auf Kiautschou ausgedehnt.

2) Die eigenen Einnahmen der Schutzgebiete sind insgesamt um

4 205 193 gestiegen.

.3) Togo und Samoa bedürfen keines Reichszuschusses. Die Reichszuschüsse für die übrigen Schutzgebiete belaufen sich zusammen auf 28 596 406 ℳ, das sind 2860 655 mehr als im Vorjahr. Dagegen tragen die Schutzgebiete zur Verzinsung und Tilgung der

Reichsanleihe 243 732 mehr als im Rechnungsjahr 1911 bei.

In die Ausgleichsfonds der Schutzgebiete werden 1912 insgesamt

264 793 gelegt werden. 1

4) Die Bürgschaftszahlungen des Reichs für die Stammstrecke der Zentralbahn in Ostafrika und für die Nordlandbahn in Kamerun sind auf 1 088 009 veranschlagt. Davon trägt das Schutzgebiet

Ostafrika 713 178 für die Zentralbahn und erstattet dem Reich gleichzeitig die für diese Bahn im Vorjahr geleistete Bürgschafts⸗ zahlung mit 713 190 zurück. Die Reichsleistung verringert sich also für beide Jahre zusammen um 1 426 368 ℳ. 5) Hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung in den Schutzgebieten ist es bei der bis⸗

herigen Uebung geblieben. Die Ausgaben sind für 1912 auf

4 001 382 ℳ, die Einnahmen auf 2 395 690 veranschlagt worden, sodaß sich für das Reich ein Ausgabeüberschuß von 1 606 292 ergibt. 6) Die Schutzgebietsschuld betrug Ende 1910 98 175 000 ℳ. Hierbei waren an offenen Krediten noch vorhanden . 411 Für 1911 ist ein Anleihekredit bewilligt von .. . . 38 850 847 Weiter treten durch den Etat für 1912 hinzu . 34 037 029 Die Schutzgebietsschuld könnte also im Rechnungsjahr 1912 einen Höchststand erreichen von rund . . 171 480 597 ℳ. Die tatsächliche Entwicklung der Schutzgebiets⸗ scchuld ist die folgende gewesen: Die Schutzgebietsschuld betrug am 30. September 1910 mominel. 969817. 090 1 und am 30. September 1911 .. . . .. . .. 1436 175 000 . hat sich also erhöht um. . 38 000 000 ℳ. Die gesamten Anleihekredite beliefen sich am 30. Sep⸗ Ebes 1911 auu 1745bs Die gesamten Anleihekredite waren an diesem Tage realliert in Hohe vacu b Mithin blieben an offenen Krediten. . . 287 465 ℳ.

8

gegen 1911 mehr 348 000 ℳ.

9) Der Reichsinvalidenfonds ist aufgezehrt.

10) Die ungedeckten Matrikularbeiträge sind nach dem Satze von für den Kopf der Bevölkerung von 1910 auf 51 940 794

11) Die im

Mittelpreis aus 196 Marktorten 154,59 154,06 (Gazette averages) 187,46 185,66

Vorjahr in einem besonderen Etat ausgebrachten r Heeresverstärkung aus Anlaß des Friedenspräsenzaese 911 sind in den allgemeinen Etat der heeres eingestellt.

12) Der Etat bringt zum ersten Male Ausgaben für die Hinter⸗ nen eine entsprechende Einnahme aus dem gegenübersteht.

s Hinterbliebenenversicherungsfonds in Wert⸗ dem Stande vom 16. Oktober 1911 auf

Verwaltung des Rei

benenversicherung, de Hinterbliebenenversicherungsfonds

Der Bestand des H papieren beläuft sich 51 817 600 (Nennwert). 3) Zur Schuldentklgung von der Postverwaltung von der Eisenbahnverwalt

werden bereitgestellt: . . ...839 a

von Südwestafri L . aus allgemeinen Reichsmitteln. der Ueberschuß aus dem Münzwesen mit 1 Nach Ziffer 13 85 264 929 aufgewend

61 000 000 20 200 000 „. Schuldentilgung et werden gegen 114 946 565 im Vor⸗ Soweit hiermit Schuldverschreibungen angekauft werden, sen entsprechende Beträge der für 1912 zu begebenden Anleihe zu. nist die Anleihe mit 43 758 372 gegen 3 im Vorjahre in Aussicht genommen.

Die auf den außerordentlichen Etat übernommenen Ausgaben be⸗ reffen Post, Eisenbahnen, Kleinwohnun rüstung von Befestigungen sowie den

Schiffsbauten aus Anlaß des zu werbenden Zwecken aus Anleihemitteln zu bestreiten, nicht erreichen lassen, wohl aber ist man ihm näher en noch Ausgaben zu nicht werbenden Zwecken

4 934 201 000 ℳ. 198 943 213 „. 97 735 488

den Bau und die Aus⸗ chuß zu den Kosten der Flottengesetzes. Das Ziel, nur Ausgaben hat sich noch

der Anleihesumme steck 12 619 572 ℳ. 15) Die Reichsschuld betrug Ende 1910 g waren an offenen Krediten noch vorhanden. ür 1911 ist ein Anleihekredit bewilligt in Höhe von m Laufe des Jahres 1911 sind durch Fälligkeit oder auf Grund des § 2 Abs. 2 des Etats⸗ gesetzes von 1911 hinzugetreten... Weiter treten durch den Etat für 1912 Die Reichsschuld könnte also im Rechnungssahr 1912 einen Höchststand erreichen von rund... Bisher ist die Entwicklung der Reichsschuld die folgende gewesen: auf Grund des Anleihekredits begebene Reichsschuld betrug am 30. September 1910 nominell . . 1 ach der Denkschrift über die Ausfüh Anleihegesetze vom 18. November 1911 belief hsschuld am 30. September 1911

durchzuführen ist, kämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche die festgelegten Ausführungs⸗ vorschriften zum Viehseuchengesetz für zweckdienlich. Insbesondere er⸗

122 249 766 achtet er für notwendig

43 758 372 „.

5 396 887 800 ℳ. 4 996 817 100 ℳ.

sich die Rei nominell auf . Die Schuld hat sich also 1911 nominell vermindert um .. Außerdem sind am 1. Oktober 1911 vo gewordenen verzinslichen Schatzanweisun betrage von 100 000 000 ℳ. bar eingelöst worden. Die gesamten Anleihekredite beliefen sich am 30. September 1911 f 4 981 992 914,85 ℳ. 4 689 166 546,09

292 826 368,76 ℳ.

4 888 656 700 „.

bis zum 30. September

108 160 400 ℳ. sem Tage fällig 8 im Gesamt⸗ 40 000 000

on den an die gen von 190

Hiervon waren am gleichen Tage realisiert Mithin blieben an offenen Krediten . Die Eintragungen in das Reichsschuldbuch haben sich am 1. Ok⸗

1911 auf 1 099 805 600 = 24,3 schuld belaufen.

% der eintragungsfähigen

Land⸗ und Forftwirtschaft.

40. Plenarversammlung des Deutschen Landwirtschaftsrats.

1 1“

Am 13. Februar versammelte sich der Deutsche Landwirtschaftsrat im Sitzungssaale des Herrenhauses zu seiner diesjährigen Tagung. Nach Eröffnung der ersten Sitzung durch den Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Grafen von Schwerin⸗Löwitz begrüßte der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Del brück namens

der Reichsregierung den Landwirtschaftsrat, worauf in die

Tagesordnung eingetreten wurde. Zunächst wählie die Ver⸗ sammlung den Reichsrat Dr. Freiherrn von Thüngen⸗ Thüngen und den Landrat von Groote⸗Rheinbach zu neuen Mitgliedern des Ausschusses und an Stelle des zum baverischen Minister des Innern ernannten und aus dem Landwirtschaftsrat aus⸗ geschiedenen Reichsrats Dr. Freiherrn von Soden⸗Fraunhofen Dr. Freiherrn von Cetto⸗Reichertshausen zum ersten stellvertretenden Vor⸗ sitzenden des Landwirtschaftsrats. Dann erstattete Professor Dr. Dade den Geschäftsbericht; die seit der letzten Plenarversammlung gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge des Vorstands und des Ausschusses wurden genehmigt.

Nunmehr hielt der landwirtschaftliche Sachverständige beim

Kaiserlichen Generalkonsulat in St. Petersburg Dr. Hollmann einen Vortrag über die landwirtschaftliche Entwicklung Sibiriens, in dem er namentlich die Bedeutung Sibiriens als landwirtschaftlichen Exportlandes beleuchtete, insbesondere die Entwicklungsmöglichkeiten der Getreide⸗, Butter⸗ und Fleischausfuhr behandelte.

Alsdann berichteten Domänenrat Brödermann ⸗Knegendorf und

Geheimer Medizinal⸗ und Regierungsrat Dr. Dammann⸗Hannover über die Ausführungsbestimmungen zum Viehseuchen⸗ gesetz, insbesondere zur Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche. An deren Referate knüpfte sich eine längere Dis⸗ kussion, die zur einstimmigen Annahme des folgenden gemeinsamen Antrags der Referenten führte:

„Außer dem Grenzschutze, der in wirksamster Weise nach wie vor di der Deutsche Landwirtschaftsrat zur Be⸗

1) bei Neuausbrüchen der Seuche die Tötung des Bestandes gemäß § 159,

2) im übrigen die Anwendung strenger Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, mit der Maßgabe, daß aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen, namentlich bei größerer Verbreitung der Seuche, Milde⸗ rungen zugelassen werden können, die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete nicht größer zu machen, als durch die besonderen Verhältnisse des Falles erforderlich wird.“

Im weiteren Verlaufe der ersten Sitzung beschäftigte sich der

Landwirtschaftsrat noch mit der Bedeutung und Durchführung der gemeinnützigen Rechtsauskunft auf dem Lande. Als Referenten sprachen hierüber Rat Dr. Link⸗Lübeck und Geheimer Justizrat Schneider⸗Stettin. Einem von ihnen gestellten Antrag gemäß faßte der Landwirtschaftsrat die folgende Resolution:

„Die gemeinnützige unentgeltliche Rechtsauskunft erfüllt in

unserem Rechts⸗ und Verkehrsleben eine sehr wichtige Aufgabe und verdient danach alle Förderung auch auf dem Lande. Da sich die Vertretungen der deutschen Landwirtschaft vielfach und seit Jahren eine solche Rechts⸗ auskunft für ihre Mitglieder, zum Teil auch mit der Unterstützung bei deren Prozessen verbunden, haben 3 sein lassen, kann es sich für die Kreise der Landwirtschaft im wesent

breitung und Vervollkommnung dieser Einrichtung und gegebenenfalls

ichen nur um weitere Aus⸗

1) In formeller Hinsicht ist der Etat insofern umgestaltet, als er nur im Hauptetat aufgeführten Etatspositionen und einige Kapitel aus dem Etat des Reichsschatzamts in einem Sonderetat der allgemeinen Finanzverwaltung vereinigt sind. Der Hauptetat enthält

Der Monat Januar zei Winterwetter aus

worden, ungefähr 150 000 t, w an das Ausland verkauft w zur Ausfuhr gelangte.

eine gewisse

Artikel, außerdem

um Zusammenschluß mit dem „Verband der deutschen gemeinnützigen . 1 Insbesondere wird sich die Beschaffung einer gemeinsamen Vertretung für die Verhandlung vor dem Reichsversicherungsamt und dem demnächstigen Oberschiedsgerichte der Angestelltenversicherung empfehlen.“

und unparteiischen Rechtsauskunftstellen“ handeln.

Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat Januar 1912.

(Nach einem Bericht des Kais erlichen Generalkonsuls in Antwerpen.)

Einfuhr: Roggen: 84 900 dz, davon aus Peutschland . Kur Bulgarien.

: 1 391 200 dz, davon aus Dentschluünd . 4“ den Vereinigten Staaten Bulgarien . . 1

Britisch Indien.... 1 L““ 1 8

2ev A“ UI

Watralien... Gerste: 328 600 dz, davon aus

Deutschland .. Rumänien?e?. . Britisch Indien... Bulgarten . . .. der Tuürtei: .. den Niederlanden

00 ds, davon aus Dentschland .. ö11““ 1“ den Vereinigten Staaten 114“X“ X“ 1I“ 8 den Niederlanden. . der Südafrikanischen Union toffeln: 14 730 dz, davon aus Bstteh. . den Niederlanden.

Ausfuhr: Roggen: 38 100 dz, davon nach Deutschland .. den Niederlanden. Weizen: 129 200 dz, davon nach Deutschland .. den Niederlanden Gerste: 300 dz, davon nach Deutschland. Großbritannien.. Mais: 37 200 da, davon nach SBe 4 den Niederlandben.. .

Kartoffeln: 9800 daz, davon nach

den Vereinigten Staaten von Amerika

Saatenstand und Getreidehandel in Rumänie

Das Kaiserliche Füerzaies in Galatz berichtet unterm 6. d. M.:

nete sich im Konsulatsbezirke durch strenges „das jedoch infolge großer Schneefälle dem Saaten⸗ stand durchaus günstig war. Auf dem Getreidemarkte herrschte bei Beginn des Monats große Lebhaftigkeit. Das Bild änderte

jedoch, als durch plotzlich eintretendes

Schiffahrt auf der Donau sehr erschwert und bald ganz unmöglich gemacht wurde. In Sulina waren bedeutende Vorräte angesammelt ovon allerdings der größte Teil bereits ar und auch noch im Laufe des Monats Aus Nach den Listen der Europäischen Donau⸗ kommission wurden in der Zeit vom 1. bis 27 Januar verfra 3

Weizden 66 224 t. vL t. 11614“

Für Weizen wurden von Italien außergewöhnliche Preise zahlt: bis 179 für 78/79 bei 3 % Besatz. Deutschland beza für Ausstichpartien wiederholt sogar 185 ℳ. Bezüglich der Früh⸗ eeen zeigen sowohl die Verkäufer als auch die Abnehmer

Zurückhaltung. In Roggen war nur geringer Umsatz, da der deutsche Roggen info

Vorjahrs steht. Die Ankünfte sind ganz

Die Preise betrugen bei prompter Verladung: 1000 kg cif Kontingent.

Welzen dEAA““

809/81 k 186, nominell Roggen 72/73 kg. 148/150,—

8 74/75 kg.. . 155,— Gerste 60/61 8 1168“ 162,— 1““ fehlt Eees EE“ . fehlt Mais Donau/ Galfox 142,— ECinquantino 150,—

lge milderen Wetters in größeren Mengen auf den Markt kam. Die rumänischen Vorräte sind überdies sehr gering. Der Gerstenpreis ist um etwa 10 stiegen, sodaß er des Auch für die Verladung nach Wiedereröffnu Verkaufslust vorhanden. gänzlich geräumt worden.

weiter ge⸗ gegenwärtig um mehr als 50 % über den Ziffern unbedeutend. ing der Schiffahrt ist keine Die geringen Vorräte an Hafer sind G en. Große Festigkeit wies auch das Mais⸗ geschäft auf. Insbesondere interessierte sich England für diesen Italten und Oesterreich⸗Ungarn, wohin sich neben den Donauverladungen für das kommende Frühjahr noch ein außer⸗ gewöhnlich großes Waggongeschäft entwickelt hat.

Die Seefrachten waren anhaltend fest. Man zahlte Sulina (Rotterdam) Antwerpen etwa 10/— bis 11/—.