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in bezug auf die Rechte an öffentlichen Wegen. Man neigt jetzt zu er Auffassung von der gemeinwirtschaftlichen Bedeutung der Flüsse. Mit der Einteilung der Wasserläufe in solche erster, zweiter und dritter Ordnung sind wir einverstanden, wir wünschen aber, daß die Verzeichnisse der Einteilung der Wasserläufe nach dieser Ordnung den Landratsämtern mitgeteilt werden. Ferner wünschen wir, daß die Einteilung nur durch Gesetz, nicht durch Königliche Verordnung geändert werden⸗kann. Ein glücklicher Gedanke ist die Bildung der Zwangsgenossenschaften für die Unterhaltung der Wasserläufe. Sehr schwierig ist die Frage des Eigentums an den Wasserläufen. Soll ein Privateigentum an den Flüssen begründet werden, so muß es so gestaltet werden, daß auf die Bedürfnisse der Benutzung durch die Allgemeinheit die erforderliche Rücksicht genommen wird. Der Ent⸗ wurf gibt dem Staat ein Eigentum an den Wasserläufen erster Ordnung; dieses Recht ist nichts weniger als immateriell, im Gegen⸗ teil, der Entwurf gibt dem Fiskus ein sehr reelles Interesse an diesen Wasserläufen, und wir erblicken in diesem Eigentum des Fiskus eine ernste Gefahr für die Wasserwirtschaft und erheben dagegen schwere Bedenken. Mit der Verleihung von Benutzungsrechten durch die Verleihungsbehörde sind wir im allgemeinen einverstanden, aber wir stehen hier doch vor einer recht schwierigen Entscheidung, denn kein Techniker kann immer den ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Benutzung eines Wasserlaufs, z. B. eines unterirdischen Wasserlaufs, und einer Schädigung von Nachbargrundstücken fest⸗ stellen. Wir hoffen jedoch, daß sich unsere Bedenten in dieser Hin⸗ sicht in der Kommissionsberatung zerstreuen lassen. Für die letzte Entscheidung muß jedenfalls die Instanz des Oberverwaltungs⸗ gerichts vorgesehen werden, was die Vorlage unterlassen hat. Welche Kompetenzen die einzelnen Behörden haben sollen, wird der Kommission überlassen bleiben müssen. Mit den Schauämtern und den Beiräten sind wir einverstanden. Meine politischen Freunde sind mit dem Grundgedanken des Entwurfs einverstanden und hoffen, daß er möglichst bald Gesetz wird. Ich bitte, den Entwurf einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen.
Abg. Dr. von Woyna (freikons.): Dieses Gesetz bildet die erste Voraussetzung für die planmäßige Durchführung unserer Oedlands⸗ politik und unserer inneren Kolonisation; denn große Teile des Oedlandsgebiets des preußischen Tieflandes wären vermutlich kein Oedland mehr, wenn der Kampf um die Vorflut für sie schon zu Ende geführt gewesen wäre. Von einem Reichswassergesetz hätten wir nichts erwarten können. Denn wir in Preußen sind die Unterlieger, die viel mehr alle Konsequenzen der Wassergefetzgebung fühlen als die Oberlieger. Mit den Bundesstaaten wollen wir aber sehr freundnachbarliche Beziehungen pflegen. Ueber die Stellung des Entwurfs zu unserem Rechtesystem im allgemeinen, insbefondere aber auch zu dem Bergrecht wird der zweite Redner unserer Partei, der Abg. Krause, sich äußern. Ich kann nicht umhin, die Statuierung des Privatrechts an den Flüssen als einen gesetzgeberischen Markstein zu bezeichnen. In dem Gesetz ist zum ersten Male in formaler Beziehung der „Ausgleich“ als ein gesetzliches Verfahren statuiert. Das hat eine Bedeutung für eine andere große Zahl von Aufgaben der Verwaltung, und ich hoffe, daß wir auf diesem Wege weiterscheiten. Ein solcher Ausgleich ist viel mehr wert als ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht können wir nicht hineinziehen, dagegen sprechen sich meine politischen Freunde aus; die Industrie ist so⸗ gar so weit gegangen, daß sie einen besonderen wasserwirtschaftlichen Senat einführen wollte. Wohin soll das führen! Das ist eine große Gefahr Große Bedenken bringt uns die in dem Entwurf vorgesehene Unterhaltung der öffentlichen Ströme. Der Entwurf hält alle Fälle der privaten Unterhaltungspflicht aufrecht, die bisher vorhanden waren. Dadurch wird der landwirtschaft⸗ liche Grundbesitz mit einer Last überbürdet, die weit über seine Leistungsfähigkeit hinausgeht. Aber auch in rechtlicher Beziehung bestehen Bedenken. Nach konstanter Auffassung des preußischen Verwaltungsrechts und nach konstanter Auslegung des Rechts durch unser höchstes Verwaltungsgericht ist die Gemeinde in Preußen befugt und in der Lage, alle Aufgaben in den Kreis ihrer Tätigkeit zu ziehen, welche für das materielle, ethische oder geistige Wohl des einzelnen oder der Gesamtheit der Gemeindemitglieder von Be⸗ deutung sind. Durch den Entwurf wird die Gemeinde aber an zweite Stelle gerückt, an die erste Stelle tritt die Genossenschaft. Diese Frage wird in der Kommission eingehend geprüft werden. Auch ein weiteres Bedenken besteht noch: wenn eine Genossenschaft zwangsweise gegen den Willen der Mehrheit gebildet wird, dann werden sich viele Schwierigkeiten herausstellen. Es ist deshalb wünschenswert, daß der Vorsitzende der Genossenschaft in ein festeres Verhältnis zu der Regierung tritt; denn es kommt sehr viel auf die Arbeit der leitenden Persönlichkeit an. Eine wichtige Aufgabe ist die Beseitigung der der Landeskultur schädlichen Stauanlagen. Es ist mit Freude zu begrüßen, daß der Entwurf an vier verschiedenen Stellen mit der Beseitigungsmöglichkeit solcher Anlagen rechnet. Selbstverständlich kann dies in einem preußischen Gesetz nur unter Schonung der erworbenen Rechte geschehen. Früher war es nicht möglich, selbst unter Entschädigung ein solches Uebel zu beseitigen. Keine Provinz hat damals so sehr unter dem Rückstau zu leiden ehabt wie die Provinz Hannover. Daß die schädlichen Stauanlagen befeitigt werden können, ist ein besonderes Verdienst dieses Entwurfs. Meine Freunde sind damit einverstanden, daß die ordentlichen Be⸗ hörden mit der Erledigung der Wasserangelegenheiten betraut werden. Die Industrie wird immer Gelegenheit haben, Vertreter in die Kreis⸗ ausschüsse zu bekommen, und der Landrat wird immer froh sein, Be⸗ rater aus den gewerblichen Kreisen zu haben. Mit Rücksicht auf persönliche Gegensätze kann man kein Gesetz machen; wo sie vor⸗ handen sind, reicht auch ein Gesetz nicht aus, sie zu beseitigen. Mit
der Einrichtung der Stromausschüsse sind wir einverst nden, aber nicht mit der Schaffung der Wasserbeiraäte, denn niemand kann in eigner Sache entscheiden. Zustimmen können wir ferner der Einrichtung der Schaukommissionen; das sind sachverständige Organe für die Unter⸗ haltung der Flüsse nach den volkswirtschaftlichen Interessen. Ich will nicht schließen, ohne meine Anerkennung für die gewaltige Arbeit, die die beteiligten Ressorts mit diesem Gesetzentwurf geleistet haben, aus⸗ zusprechen. Es ist sehr schwer, alle diese Interessen zu vereinigen; es ist den beteiligten Herren zu danken, daß sie Selbstverleugnung genug sübt haben, um dieses Werk. zustande zu bringen. Meine Freunde ließen sich dem Antrag an, die Vorlage einer Kommission von 28 Mitgliedern zu überweisen, und ich wünsche der Kommission ein gedeihliches und nicht zu langsames Fortschreiten ihrer Arbeiten.
Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.): Das Prinzip des Gesetz⸗ entwurfs wird selbstverständlich auch von meinen Freunden gebilligt; dieses Prinzip ist, möglichst allen Interessen gerecht zu werden. Es ist das eine schwere Arbeit, aber der Entwurf sucht es möglich zu machen, alle Interessen in einer Weise auszugleichen, daß allen gleich⸗ mäßig Rechnung getragen wird. Dieses Prinzip billigen wir also, aber es fragt sich, ob die Behörden in der Lage sind, alle die Mittel dazu auch anzuwenden. In diesem Sinne bedauern wir, daß nicht ei ichswassergesetz gemacht wird, wie es schon einmal beabsichtigt
gewesen ist. Früher scheint also die Schwierigkeit, das eee reichsgesetzlich zu kodifi ieren, nicht vorgelegen zu haben, und nach serer Meinung brauchte sie auch heute nicht vorzuliegen. Aller⸗ ings werden wir jetzt nicht mehr zu einem Rezchswassergesetz ommen, nachdem 1907 Sachsen und 1909 Bayern ihr Wasserrecht odifiziert haben. Die meisten Flüsse, für die der vorliegende ntwurf gilt, hätten auch in ein Reichsgesetz gehört, da sie über die preußischen Grenzen hinausgehen. Es wäre besser ewesen, Reichsbebörden mit diesen Angelegenheiten zu betrauen. Für Gemeinden ünd die Industrie kännte es schon ein unglückliches men sein, daß dieses Gesetz hauptsächlich von dem Landwirtschafts⸗ ninisterium ausgearbeitet ist, aber es kommen noch mancherlei Be⸗ timmungen in dem Entwurf dazu, die nicht als objektiv angesehen werden können. Sehr bedenklich ist namentlich der § 54, wonach der Unternehmer für die Benutzung des Wasserlaufs ein Entgelt zu zahlen hat, die Benutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken oder zu gemein⸗ nützigen Zwecken dagegen von diesem Entgelt befreit ist. Es ist eigen⸗ tümlich, wie hier die landmwirtschaftlichen Interessen den gemein⸗
nützigen Zwecken gleichgestellt werden, und diese Befreiung ist jedenfalls eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft. Die Festsetzung dieses Entgelts, das von der Industrie zu zahlen ist, ist lediglich eine fiskalische Maßnahme, die noch bedenklicher dadurch wird, daß der Fiskus ganz allein dieses Entgelt festsetzt, und daß der Rechtsweg dabei ausgeschlossen ist. Wir erklären uns überhaupt dagegen, daß das gemeine Recht des Staates an den Strömen in ein Privateigentum umgewandelt wird. Das ganze Gesetz ist eine ungeheure Neuerung auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Ich sage nicht, daß eine solche Neuerung an sich nicht angebracht ist, wenn sie nur mit allen nötigen Kautelen umgeben würde. Wer sind aber die Verleihungs⸗ behörden? Das sind im wesentlichen die Ministerien der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe. Wie soll der Fiskus bei der Verleihung von Benutzungsrechten Interessen ausgleichen, wenn er selbst mit seinem Privateigentum in Frage kommt? Das ist eine societas leonina zugunsten des Fiskus. Deshalb ist die Forderung berechtigt, daß über die Verleihungsbehörde und Ausgleichungsbehörde ein Spruchgericht als oberste Instanz eingesetzt wird, es sei das Oberverwaltungsgericht oder ein besonderes Landeskulturgericht. Und das Verfahren muß kontradiktorisch sein; dann ist erst ein richtiger Rechtsschutz vorhanden. Wenn man so in Privatrechte eingreift, muß man den bisherigen wohlerworbenen Rechten einen Schutz gegenüber denjenigen gewähren, die diese Rechte entziehen können. Ich hoffe, daß die Kommission in dieser Hinsicht für den Rechtsschutz sorgen wird. Gegen die Hineinziehung der unterirdischen Gewässer und der Seen und stehenden Gewässer in das Gesetz haben meine Freunde nichts einzuwenden, wenn die erforderlichen Kautelen dafür vorgesehen werden. Da erscheinen uns besonders bedenklich die §§ 181 und 182 in Verbindung mit der Uebergangsbestimmung im § 349, die auf die Wasserleitungen der Gemeinden angewendet werden können. Danach sollen solche Anlagen nur fortbestehen können, solange „rechtmäßige“ Vorrichtungen zur Benutzung des unterirdischen Wassers bestehen, und nach den Motiven bezieht sich das nur auf das Quantum Wasser, das zurzeit durch die vorhandenen Maschinen entnommen wird. Jede Vergrößerung des Betriebs, die bei dem Anwachsen der Städte nötig wird, steht nicht unter dem Schutz des § 349, kann also verhindert und das ganze Wasserwerk kann dadurch illusorisch werden. Hier wird tatsächlich ein gefährlicher Zustand hervorgerufen. Es können auch Betriebswerke auf dem Lande in Frage kommen usw. Wir werden uns in der Kommission mit diesen Bestimmungen sehr genau beschäftigen müssen. Die Bildung von Zwangsgenossenschaften halte ich fuüͤr richtig; denn zweifellos wird mehr getan, als wenn die Sache allein den Anliegern überlassen bleibt. Bezüglich der Gemeinden hat das Gesetz einen Schönheitsfehler, aber weiter nichts; denn es ist durch das Gesetz zugelassen, daß Gemeinden und Guts⸗ bezirke an die Stelle der Zwangsgenossenschaften treten können. Die Wasserbücher müssen ebenso wie die Grundbücher bei den Gerichten geführt werden; denn die Prüfung kann von juristischer Seite zweifel⸗ los besser vorgenommen werden. Das private Recht des Staates auf Ströme billige ich nicht. Für außerordentlich bedenklich halte ich es, daß durch Königliche Verordnung dieser Fiskalismus noch weiter aus⸗ gedehnt werden kann. Der Wasserbeirat und die Institution der Schaumänner muß weitere Rechte erhalten; wer Mitglied der Wasser⸗ straßenbeiräte gewesen ist, weiß, wie oft über einstimmige Beschlüsse des Beirats die Regierung hinweggegangen ist. Meine Freunde hoffen auch, daß bei der Kommissionsberatung etwas herauskommen wird, was dem Nutzen der Allgemeinheit dient. Wir hoffen, daß das Ziel erreicht wird, nämlich daß die vorhandenen Wasserkräfte mobil gemacht und allen Interessenten zur Verfügung gestellt werden.
Abg. von Trampczynski (Pole): Gewiß ist an diesem Gesetz noch sehr viel zu monieren; aber wir kommen doch in Preußen einen gewaltigen Schritt damit vorwärts. Anzuerkennen ist die ausge⸗ zeichnete gesetzgeberische Arbeit, die um so angenehmer berührt, als man das Gegenteil von Gewissenhaftigkeit bei der Ausarbeitung des Ansiedlungsgesetzes konstatieren mußte. Ich habe in dem Gesetzent⸗ wurf nähere Angaben über das Wasserbuch vermißt; es fehlt jedes Schema dafür. Hoffentlich kommen die Arbeiten in der Kommission zu baldigem Ende. .
Abg. Leinert (Soz.): Daß das Wassergesetz nicht auf reichs⸗ gesetzlichem Wege geschaffen werden könnte, können wir nicht an⸗ erkennen. Stände dem die Reichsverfassung entgegen, dann hätte man ja auch die Schiffahrtsabaaben nicht reichsgesetzlich regeln können. Es ist sehr gut möglich, daß an der Grenze ein Fluß verun⸗ reinigt wird, ebenso wie die preußische Eisenbahnpolitik anderen Bundesstaaten gegenüber schikanös vorgeht. Deshalb brauchen wir ein Reichsgesetz. In dem Entourf ist das fiskalische Interesse aus⸗ schlaggebend gewesen; darum hat man z. B. auch die Leine hinein⸗ genommen und sie als Wasserlauf erster Ordnung gerade vor Hannover beginnen lassen, damit durch eine wasserpolizeiliche Verfügung der Stadt das Verfügungsrecht über den Fluß genommen werden kann. Mit der Ausdehnung des Privateigentums an den Flüssen auf die Anlieger sind wir nicht einverstanden. Dann sollte man es doch größeren kommunalen Verbänden und Gemeinden übereignen. Wir fordern eine möglichst demokratische Zusammensetzung der Wasser⸗ genossenschaften. Es ist bezeichnend, daß die Konservativen sich auch für eine Schmälerung der Rechte des Landesherrn aussprechen, wenn das „patriotische“ Interesse dabei Schaden leiden würde. Auch dieses Gesetz ist eine neue „Liebesgabe“ für die Landwirtschaft. Die Interessen der Stadtgemeinden sind aber wenig gewahrt.
Abg. Dr. von Kries k(kons.): Wir haben es hier mit einem preußischen Gesetz zu tun, und daher berührt uns die Frage, ob dem Reichstag ein Wassergesetz vorgelegt werden soll, nicht. Der Abg. Leinert nennt das Gesetz eine neue Liebesgabe für die Landwirtschaft, und der Abg. Lippmann deutete es ähnlich an, aber trotz eifrigen Studiums habe ich eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Landwirtschaft nicht entdeckt. Wenn die Sn für die Benutzung des Wassers durch die Landwirtschaft und durch die Industrie oder die Gemeinden verschieden sind, so ist das nur eine berechtigte Rücksicht⸗ nahme auf die verschiedenartigen Verhältnisse. Das Bedenken, daß eine Veränderung in der Klasseneinteilung der Flüsse durch König⸗ liche Verordnung vorgenommen werden soll, hat bereits mein Freund von Brandenstein vorgetragen, und wenn er nicht ausdrücklich ein Gesetz dafür forderte, so ging doch die Tendenz seiner Ausführungen dahin. Ebenso wünschen wir auch, daß die Ver⸗ leihung und Ausgleichung in die Hand unparteiischer Behörden gelegt wird, und haben Bedenken dagegen, daß die Ministerialinstanz in letzter Instanz darüber entscheidet. Befremdend ist, daß die Vorlage zwar die Unterhaltung der Wasserläufe als öffentlich⸗rechtliche Ver⸗ pflichtung ansieht, aber davon sofort sechs verschiedene Ausnahmen statuiert, in denen durch private Vereinbarung mit öffentlich⸗rechtlicher Wirkung die Unterhaltungspflicht geändert werden kann. Die aller⸗ größten Bedenken haben meine Freunde gegen die Trennung der Fluß⸗ unterhaltung von der Uferunterhaltung. Der Entwurf unterscheidet zwischen der gewöhnlichen Uferunterhaltung, d. h. der Befreiung des Ufers von Bäumen, Sträuchern und dergleichen, und der sogenannten außerordentlichen Unterhaltung, welche im Interesse der Verhütung von Ueberschwemmungen stattfindet. Wo seit Menschengedenken solche Unterscheidungen sich eingelebt haben, mag man damit auskommen; aber wo sie neu geschaffen werden sollen, werden sie zu einem wahren Rattenkönig von Streitigkeiten und Schwierigkeiten führen. Die wichtigsten Bedenken haben wir gegen die vorgeschlagene Unterhaltung der Ufer der Wasserläufe erster Ordnung; wir alauben, daß sie zu einer ungerechten Belastung der Adjazenten führen kann und muß. Die Begründung meint, daß es sich dabei immer um kleine, un⸗ bedeutende Arbeiten handle, die die einzelnen Adjazenten wesentlich billiger machen könnten als die Genossenschaften oder der Staat, aber das ist nicht richtig, die gewöhnliche Uferunterbaltung erfordert nicht immer nur kleine Arbeiten. In dem Etat der Bauverwaltung werden z. B. zur Unterhaltung domänen⸗ und forstfiskalischer Weserufer als erste Rate 40 000 ℳ gefordert, während die Gesamtkosten auf 140,000 ℳ berechnet sind. Namentlich werden diese Arbeiten an den dem Hochwasser ausgesetzten Strömen so groß sein können, daß sie die Anlieger wirtschaftlich gefährden. Diese Uferunterhaltung wird also dem
Staat bei den Flüssen erster Ordnung und den Genossenschaften bei
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den Wasserläufen zweiter Ordnung aufzuerlegen sein. Daß die Unter⸗ haltung der Wasserläufe durch den Eigentümer erfolgen soll, ist uns durchaus sympathisch, aber es wird besonders die Unterhaltung da zu behandeln sein, wo in erster Linie Schiffahrtsinteressen in Frage kommen. Vielleicht kann die Unterhaltungepflicht der. bisherigen Eigentümer der Ströme erster Ordnung durch freiwillige Vereinbarung an den Staat abgetreten werden. Bei den Wasserläufen zweiter Ordnung will der Entwurf die Zwangsgenossenschaften zur Unterhaltung und nur auf ihren Antrag die Gemeinden heran⸗ ziehen. Ein solcher Antrag wird kaum zu erwarten sein. Auf besondere Verhältnisse muß Rücksicht genommen werden, wo die Unterhaltung auch ohne Antrag den Anliegern oder einer Körperschaft aufzuerlegen ist. Auch könnten die Gemeinden nach Art des Zweckverbandsgesetzes zusammengeschlossen werden. Wir hegen kein Mißtrauen gegen die staatlichen Instanzen, aber wir müßen bestrebt sein, das fiskalische Interesse von dem all⸗ gemeinen Interesse zu sondern. Diese Sonderung läßt der Entwurf an verschiedenen Stellen vermissen, ja man hat gelegentlich den Ein⸗ druck, als ob bei diesem Gesetz für den Wasserhaufiskus eine ganze Reihe von Vorteilen herausgeschlagen werden sollte. Die verschieden⸗ artige Behandlung der Wasserbücher an einem Flußlauf kann sehr leicht Unzuträglichkeiten zur Folge haben; auch wird den Landratsämtern nicht immer das zur Führung der Wasserbücher nötige technische Material zur Verfügung stehen. Die Erweiterung des Wirksamkeits⸗ gebiets der Wassergenossenschaften ist zu begrüßen, gut wäre es aber, wenn eine bessere Rechtskontrolle eingeführt würde, vielleicht nach Art des Zweckverbandsgesetzes. Das ist um so nötiger, als Zwangs⸗ genossenschaften gegen den Willen der Mehrheit geschaffen werden können. Wenn jetzt in großer Zahl neue Genossenschaften gegründet werden, dann erscheint es vielleicht fraglich, ob sich in allen Fällen Männer finden, die bereit sind, die Leitung zu übernehmen. Vielleicht wird es dann nötig sein, diese Aemter nach Art der Landgemeinde⸗ und Städteordnung zu gestalten. Ich halte auch den Kreisausschuß als Beschwerdeinstanz nicht für geeignet; nicht etwa weil ich nicht das Vertrauen zu seiner Unparteilichkeit hätte, sondern weil es besser ist, den Kreis weiter zu ziehen und den Bezirksausschuß zu wählen. Hoffentlich gelingt es, in der Kommission diese Fragen zu einem be⸗ friedigenden Abschluß zu bringen. Um 4 ½ Uhr wird die weitere Beratung auf De 11 Uhr vertagt (außerdem Anträge aus dem Hause).
Land⸗ und Forstwirtschaft.
1 40. Plenarversammlung 1 des Deutschen Landwirtschaftsrats.
9 IV. *) F
In der am 16. Februar abgehaltenen vierten und letzten Sitzung berichtete zunächst Dr. Engelbrecht⸗Obendeich über Ursprung Sund Verbreitung der kleineren Feuerversicherungs⸗ Feee Auf seinen Antrag faßte die Versammlung folgende Re⸗ olution:
„Im Hinblick auf die Bedeutung, welche die kleineren Feuer⸗ versicherungsvereine für die ländliche Mobiliarversicherung haben, spricht der Deutsche Landwirtschaftsrat den Wunsch aus, daß nähere Nachrichten über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der⸗ selben in den nordischen Ländern (Dänemark, Schweden und Nor⸗ wegen) durch den dortigen landwirtschaftlichen Sachverständigen ge⸗ sammelt und veröffentlicht werden.“
Sodann verhandelte die Versammlung über die Stellung⸗ nahme zu der soztialdemokratischen Jugendbewegung, worüber als Referent der Landrat von Klitzing⸗Niederzauche sprach. Die lebhafte Diskussion führte zur einstimmigen Annahme eines Antrags des Referenten, der, wie folgt, lautet:
„Der Deutsche Landwirtschaftsrat erblickt in der sozialdemo⸗ kratischen Jugendbewegung eine schwere Gefahr für die sittliche Kraft des heranwachsenden Geschlechts und damit für die Erhaltung der Vater⸗ landsliebe und für die Achtung vor der göttlichen und weltlichen Autorität. Der Landwirtschaftsrat richtet deshalb an alle Kreise der ländlichen Bevölkerung die dringende Mahnung, dem Uebergreifen dieser Be⸗ wegung auf das platte Land mit allen Mitteln entgegenzutreten. In dieser Hinsicht begrüßt der Deutsche Landwirtschaftsrat auch die Herausgabe der Schrift „Das deutsche Buch für Schule und Haus“, das vielleicht geeignet ist, der heranwachsenden Jugend einen sittlichen und nationalen Halt zu bieten.“
Einen weiteren Gegenstand der Beratungen bildete die Stellungnahme zu dem Antrage der russischen Re⸗ gierung auf Erhöhung des Ausfuhrkontingents für russischen Zucker. Hierüber referierte von Arnim⸗Güterberg. Nach längerer Aussprache wurde ein Antrag des Reserenten in folgender Fassung einstimmig angenommen:
„Wenn es richtig ist, daß die Reichsregierung Rußland eine weitere Ausfuhr von 150 000 t. Zucker pro 1911/12 bewilligt, so beantragt der Deutsche Landwirtschaftsrat, daß hieran die Forderung geknüpft wird, Rußland solle die Prämien baldigst abschaffen, und daß keinenfalls weitergehende Zugeständnisse, auch in bezug auf den Austritt einzelner Länder aus der Kommission, gemacht werden.“
Im weiteren Verlaufe der Siane behandelte namens des Aus⸗ schusses für Handelsgebräuche Professor Dr. Loges⸗Pommritz die Frage der Gleichberechtigung der Handelschemiker mit den landwirtschaftlichen Versuchsstationen und Domänen⸗ rat Rettich⸗Rostock die Gebräuche im Salpeterhandel. An die Ausführungen des erstgenannten Referenten knüpfte sich eine lkängere Diskussion, die zur Annahme des folgenden Antrages des Freiherrn von Wangenheim führte:
„ Der Deutsche Landwirtschaftsrat beschließt: 1) Es ist dahin zu wirken, daß der vollständige Gehalt der Futtermittel nach allen ihren Bestandteilen deklariert wird. 2) Der Ausschuß wird gebeten, nach Maßgabe der heutigen Verhandlungen seine Vorschläge weiter aus⸗ zubauen und im nächsten Jahre bestimmte Anträge zu stellen. 3) Die Senehaeir gesetzlicher Regelung des Futtermitrelhandels ist aufrecht zu erhalten.“
Nachdem dann noch der Zuchtinspektor Schraeder⸗Münser über die Frage der Rahmlieferung an Molkereien gesprochen und auf seinen Antrag die Versammlung beschlossen hatte, „in Rücksicht auf die große Bedeutung, welche die Rahm⸗ lieferung an Molkereien für die Aufzucht und Gesunderhaltung des Jungviehes und für die Förderung der Milchproduktion besitzt, eingehende Versuche auf Grund des vorliegenden Versuchs⸗ planes darüber anzustellen, ob dieses in einigen Landesteilen bereits. eingeführte Verfahren praktisch und insbesondere molkereitechnisch durchführbar ist, und zur Durchführung der Versuche die Bewilligung von 10 000 ℳ bei dem Reichsamt des Innern zu beantragen“, wurde die Regjäbrtge Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrats von dem ersten stellvertretenden Präsidenten Dr. Freiherrn von Certo⸗ Reichertshausen geschlossen. 8
Nach Mitteilung des Internationalen Landwirtschafts⸗ Instituts in Rom betraͤgt, wie „W. T. B.“ berichtet, die mit Winterweizen bestellte Fläche in Ungarn 3 612 000 ha gegen 3 707 000 ha abgeerntete Fläche im Vorjahre, in Rumanien 2 040 000 ha gegen 1 930 000 ha. Mit Winterroggen sind be⸗ stellt in Ungarn 1 029 000 ha gegen 1 186 000 ha, in Rumänien 114 000 ha gegen 132 000 ha, mit Wintergerste in Rumänien 37 000 ha gegen 51 000 ha.
*) S. Nr. 41, 42 und 43 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vor
Beri
Qualttät
191²
mittel Verkaufte
Februar
Gejahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
Tag Jhniedrigster ℳ9
höchster ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner
Verkaufs⸗
Außerdem wurden
am Markttage (Spalte 1)
nach überschläglicher
Schätzung verkauft
dem Doppelzentner
(Preis unbekannt)
Am vorigen Markttage
Durch⸗ weri 8 sdunc.
ℳ
Goldapb. 8 Ostrowo.. Vreslauux.. Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. “
Meßkirch .
19,00 17,30 18,50
Babenhausen Illertissen. Aehenn .. Geislingen. Meßkirch
Goldop. A11X1“ E1Gö ᷓ12162 Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Illertissen ... T“;
““ 114““
e11““ “ veö““ Futtergerste
8 18“ . . Braugerste Strehlen i. Schl. “ Löwenberg i. Schl. . . Braugerste Riedlingen ... 1 “
GS
Ostrowo. .
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Streblen i. Schl.ö.
Grünberg i. Schl.
Löwenberg i. Schl. LE116 Illertissen. 8 Urach 3“ * *
Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird
21,20 20,80
Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung,
Berlin, den 20. Februar 1912.
1
19,25 18,30 18,50
18,50 18,40 17,80
21,20 20,80
auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß ent
Weizen. 19,20 19,50 19,90 20,00 19,30 19,40 19,5 20,20 19,50 19,90 19,90
— L. V 24,00 24,00 23,00 23,00 23,40 23,40
Kernen (eunthülster Spelz, Dinkel, Fesen).
T1“ 22,79 22,80 23,00 23,00 24,80 25,00 25,00 23,00 23,20 23,60 23,00 — —
Roggen. 17,50 17,80 17,50 18,20 17,70 V 17,90
19,50 20,10 20,30 20,20 20,30
19,00 19,80 18,40 19,35
22,80 23,60 23,00 23,00
17,80 18,20 18,00 18,30 18,20 18,00 18,90 21,20 23,20
17,20 17,50 17,60 16,80 17,70
17,50 22,00
17,70 17,80 17,70 18,20
— 18,00 18,10 18,80
— 21,20 22,00 23,20
Gerste. 17,60 17,40 16,20 19,50 20,00 20,30 22,40 22,00
Hafer.
18,90 18,80 19,00 20,40 18,80 18,40 21,50 21,80 21,80 22,00 21,40 21,60 21,10 —
16,60 17,30 16,10 19,10 18,75 20,10 22,00 21,60
17,60 17,50 16,50 20 00 20,00 20,50 22,40 22,00
16,40 17,00 15,80 17,70 18,75 19,90 22,00 21,40
17,60 18,70 18,50 18,40 20,20 18,40
17,60 18,80 1870 18,40 20,20 18,60 18,20 21,20 21,00
19,10 19,30 19,00 20,40 19,00 18,40 21,50 . 21,80 56 22,00 49 22,00 36
— 11
18,00 G 21,00 21,00 21,80 21,40 21,00
Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
19,35
24,00 23,20
22,79 24,64 23,11 23,00
12,50 17,68
18,40
18,60
21,41 21,51 21,48 82. 21,00 .2. . .
18,20
1 198 21,39 1 071 21,76 770 21,39 232 21,09
Der Durchschnittspreis wird aus den “ Zahlen berechnet.
prechender Bericht fehlt.
Handel und Gewerbe.
Konkurse im Auslande. Serbien.
Brüder A. Cohen, Mannfakturwarenhandlung in Belgrad. Frn 10./23. März d. J. Verhandlungstermin: 21. März .April d. J.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. Februar 1912:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Nicht gestellt . —
— In der gestrigen Gesellschafterversammlung des Zinkhütten⸗ verbandes wurde laut Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, an den bisherigen Preisen festzuhalten.
— Der Aufsichtsrat der Bremer Wollkämmerei hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bremen in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, der am 18 März stattfindenden Generalversamm lung die Verteilung einer Dividende von 16 %, wie im Vorjahre, nach Vor⸗ nahme der Abschreibungen und Rückstellungen vorzuschlagen.
— Die Kaiserlich rufsische Finanz⸗ und Handelsagentur teilt laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin nachstehende Ziffern über den Außenbanber Rußlands (in Rubeln) mit:
Europäischer Handel. Ausfuhr 8 86
vom 22. Dez /11. Jan. bis 31. Dez./13. Jan. 22 912 000, 8
vom 1./14. Januar bis 31. Dez./13. Jan. 1 468 122 000.
Einfuhr vom 22. Dez./14. Jan. his 31. Dez./13. Jan. 2 069 000, vom 1./14. Januar bis 31. Dez./13. Jan. 1 016 560 000. Asiatischer Handel. usfuhr vom 20. Dez./2. Jan. bis 27. Dez /9. Jan. vom 1./14. Januar bis 8.-ig b
nfuhr
vom 20. Dez./2. Jan. bis 27. Dez./9. Jan. 2 215 000,
vom 1./14. Fanuar bis 27. Dez., 9. Jan. . 164 516 000.
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Anatolischen Eisenbahnen vom 29. Januar bis 4. Februar 1912: 263 690 Fr. (+ 146 083 Fr.), seit 1. Januar 1912: 1 224 768 Fr. (+ 127 240 Fr.) — Die Einnahmen der Macedo⸗ nischen Eisenbahn (Salonik —Monastir) betrugen vom 29. Ja⸗ nuar bis 4. Februar 1912: Stammlinie (219 km) 53 628 Fr. (mehr 5356 Fr.), seit 1. Januar 1912: 227 042 Fr. (mehr 3416 Fr.).
— Berichtigung. Die Zunahme der Canadian, Pacific⸗Eisen⸗ bahn betrug in der zweiten Februarwoche 393 000 Dollars anstatt 343 000 Dollars gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. S. Nr. 45 II. Beilage des „R.⸗ u. St.⸗A.“)
Konstantinopel, 20. Februar. (W. T. B.) Die Ein⸗ nahmen der Türkischen Tabak⸗Regie⸗Gesellschaft betrugen im Monat Januar 1912: 19 800 000 Piaster gegen 20 000 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorahrcrce.
1 942 000, 80 701 000.
Berliner Warenberichte. Die amtlich
Produktenmarkt. Berlin, den 20. Februar. ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 210,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 214,50 bis 214,00 — 214,50 Abnahme im Mai, do. 214,50 — 214,25 — 214,50 Abnahme im Juli, do. 200,50 — 200,25 — 200,75 Abnahme im Sep⸗
tember. Behauptet. 88 8 8
Roggen, inländischer 189,00 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 194,00 — 194,25 — 193,25 — 193,50 Abnahme im Mai, do. 190,50 bis 190,75 — 190,00 — 190,50 Abnahme im Juli, do. 176,75 — 175,25 bis 176,00 Abnahme im September. Behauptet.
Hafer, Normalgewicht 450 g 192,00 Abnahme im Mai, do. 190,50 — 191,00 Abnahme im Juli. Behauptet.
Mais ohne Angabe der Provenienz 169,75 — 169,50 Abnahme im Mai. Ruhig.
Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 24,75 — 29,00. Still.
Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Sgpeicher Nr. 0 und 1 22,40 — 24,50. Ruhig. 8I Rüböl für 100 kg mit Faß 60,60 — 59,60 Abnahme im Mai.
au.
Berlin, 19. Fehruar. Marktpreise nach Fereeaaeen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, aute Sorte †) 21,20 ℳ, 21,19 ℳ. — Weizen, Mittelsorter) 21,18 ℳ, 21,17 ℳ. — Weizen, geringe Sorte†) 21,16 ℳ, 21,15 ℳ. — Roggen, gute Sorte†) 19,10 ℳ, 19,09 ℳ. — Roggen, Mittelsortef) 19,08 ℳ, 19,07 ℳ. — Roggen, geringe Sorte †) 19,06 ℳ, 19,05 ℳ. — Futtergerste, gute Sorte*) 20,20 ℳ, 19,70 ℳ. — Futtergerste, Mittelsorte*) 19,60 ℳ, 19,10 ℳ. — Futtergerste, geringe Sorte*) 19,00 ℳ, 18,50 ℳ. — Hafer, gute Sorte*) 21,50 ℳ, 21,10 ℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 21,00 ℳ, 20,60 ℳ. — Hafer, geringe Sorte*) 20,50 ℳ, 20,20 ℳ. — Mats (mixed) gute Sorte 18,80 ℳ, 18,50 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —X,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (runder) gute Sorte 18,90 ℳ, 18,60 ℳ. — Richtstroh —,— ℳ, —,— ℳ. — Heu —,— ℳ, —,— ℳ. — (Markthallen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 36,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 60,00 ℳ, 36, 00 ℳ. — Linsen 80,00 ℳ, 40,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 15,00 ℳ, 10,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,30 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,30 ℳ. — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,30 ℳ. — Butter 1 kg 3,20 ℳ, 2,60 ℳ. — Eier 60 Stück 7,50 ℳ, 4,50 ℳ. — Karpfen 1 kg 2,406 ℳ, 1,20 ℳ —. Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,20 ℳ. — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,60 ℳ. — Hechte 1 kg 2,60 ℳ, 1,40 ℳ. — Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 8. — Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. — Bleie 1 kg 1,40
— Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 4,00 ℳ,V
†) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.
ö“
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 80,50 Br., 80,00 Gd.
Wien, 20 Februar, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 90,50, Einh. 4 % Rente Januar/ Jult pr. ult. 90,50, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 90,50, Ungar. 4 % Goldrente 109,85. Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 90,00, Türkische Lose per medio 245 75, Ortentbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 731,75, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 108,50, Wiener Bankvereinaktien 550, 50, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 656 50, Ungar. alg. Kreditbankaktien 871,00, Oesterr. Länderbankaktien 551 25, Unionbank⸗ aktien 634 50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,63, Brürer Kohlenbergb.⸗Gesellsch. Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 914 00 Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. —,—.
London, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ¾ % Eng⸗ lische Konsols 78 ⅞, Silber prompt 27 16, per 2 Monate 27 ½,
Privatdiskont 33½. — Bankeingang 73 000 Pfd. Sterl.
Paris, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 94,85.
Madrid, 19. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,75.
Lissabon, 19. Februar. (W. T. B.) Goldagio 9.
New York, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Bei vorwiegend professionellem Geschäft eröffnete die Bäörse mit zumeist behaupteten Kursen in ruhiger Haltung. Bald nach Eröffnung machte sich infolge von Deckungen und spekulativen Käufen eine scharfe Er⸗ holung geltend, wobei wiederum Kupferwerte im Vordergrund des Interesses standen. Späterhin gaben die Kurse wieder nach, webei namentlich Readings niedriger waren infolge von Streikbefürchtungen und in der Erwartung einer ungünstigen Entscheidung im Prozesse gegen die Anthrazidkohlenbahnen. Am Nachmittag gestaltete sich der Verkehr unter Deckungen vorübergehend lebhafter, verfiel jedoch gegen den Schluß wieder in Trägheit. Schluß stetig. Aktienumsatz 172 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 2 ¼, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2 ⅛8, Wechsel auf London 4,8450, Cable Transfers 4,8770.
Rio de Janeiro, 19. Februar. (W. T. B.) Wechsel au
London 16 ⁄16.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Magdeburg, 20. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. 13,85 — 14,20. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade I ohne Faß 27,50 — 27,75. Kristallzucker 1 m. S. 27,75. Gem Raffinade m. S. 27,25 — 27,50. Gem. Melis I mit Sack 26,75 — 27,00. Stimmung: Ruhig. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: Februar 16,60 Gd., 16,70 Br. —,— bez., März 16,57 ½ Gd., 16 62 ½ Br., —,— bez., April 16,67 ½ Gd., 16,72 ⅛ Br., —,— bez., Mal 16,82 ½ Gd., 16,85 Br., —,— bez., Auqgust 16,85 Gd., 16,90 Br., —,— bel., Oktober⸗Derember 11,85 Gd., 11,90 Br., —,— bez. —
Stimmung: Ruhig. 8 w (W. T. B.) Rüböl.
Cöln, 19. Februar. schlossen. G
Bremen, 19. Februar. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 45 ½, Schmalz, Doppeleimer 46 ½. — Kaffee. Behauptet. — Offiztelle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Sehr still. Upland loko middling 54.
Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Stetig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, an Bord Hamburg, Februar 16 52 ½, März 16,60, April 16,72 ½,. Mai 16,82 ½, August 16,90, Oktober⸗Dezember 11,92 ½. — Kaffee. Stetig. Good average Santos März 65 ¾ Gd., Mai 66 ¼ Gd., September 66 ¼ Gd.,
Dezember 66 Gd. 19. Februar. (W. T. B.) Raps für
Budapest, August 15,65.
Condon, 19. Februar. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Februar 16 sh. 2 d. Wert, ruhig. Javazucker 96 % prompt 16 sh. 6 d. Verkäufer, fest.
London, 19. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer stetig, 63 16, 3 Monat 64.
Liverpool, 19. Februar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export — Ballen. Tendenz: Stetig. Amerikanische middling Lieferungen: Stetig. Februar 5,67, Februar⸗März 5,66, März⸗April 5,67, April⸗Mat 5,68, Mai⸗Junt 5,69, Junti⸗Jull 5,69, Jult⸗August 5,68, August⸗September 5,64, September⸗Oktober 5,61, Oktober⸗No⸗ vemder 58,00.. “ .“
Börse ge⸗