1912 / 52 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Feb 1912 18:00:01 GMT) scan diff

schaftliche Lehrer und Fachlehrer nebeneinander arbeiten. Mit der Fortbildungsschule hängt die Fugendoflege eng zusammen. Es ist denn auch in der Kommission der Wunsch ausgesprochen worden, daß ein Teil der Mittel, die dem Kultusminister zur Verfügung gestellt sind, dem Handelsminister überwiesen werden sollen. Bei den Zwangsfortbildungsschulen werden mehr und mehr Dinge berangezogen, die außerhalb der Zwangsfächer liegen, aber den jungen Leuten größeres Interesse an der Schule geben. Es ist schon ein Fortschritt auf diesem Gebiete zu verzeichnen. Der Widerstand, der sich in weiten Kreisen des Handwerks gegen die Zwangsforthildungsschule gezeigt hat, ist im Schwinden begriffen. Auch das Verhältnis zwischen Schule und Meister ist ein besseres geworden. Die Meister werden fast überall zu den Kuratorien heran⸗ gezogen. Wir sprechen den großen Elektrizitätswerken sicherlich nicht das Recht zu, alles zu monopolisieren; aber darüber besteht kein Zweifel, daß die Handwerker nicht das leisten können, was große Werke durchführen können. Denn die großen Unternehmen sich die Artikel, welche für die Installateure notwendig sind, selbst Sie sind deshalb in der Lage, bei gleich guter Qualität noch billiger zu arbeiten. Diese Schwierigkeit zu beheben, ist auch dem Erlaß des Ministers nicht ganz gelungen. Zweifellos wird das Handwerk bei einer größeren Ausbildung auf diesem Gebiete Fortschritte machen. Erfreulich ist es, da die weibliche Bevölkerung mehr und mehr in die Fabriken eintritt, daß Frauen zur Gewerbeinspektion herangezogen werden. Wenn das nicht in so großem Maße geschieht, so liegt das daran, daß sich nicht so viele Frauen zur Gewerbeinspektion melden, und anderseits Frauen auch nur da beschäftigt werden können, wo Frauen in den Betrieben sind. Man kann sich dabei beruhigen, zumal der Minister erklärt hat, daß er mit der Be⸗ währung der Frau für die Gewerbeinspektion durchaus zufrieden ist. Bei der Verstaatlichung der Eichungsämter ergeben sich hoffentlich bei der Uebernahme der Eichbeamten keine Schwierigkeiten. Ich halte es für dringend notwendig, daß bei der großen Ausdehnung der Heimarbeit der Fonds, der zur Unterstützung der Heimarbeiter vor⸗ gesehen ist, wenn sie auf Grund des Reichsgesetzes Aenderungen ihrer Werkstätten vornehmen müssen, vergrößert wird. Die Rechts⸗ auskunftsstellen müssen in erheblicherem Maße unterstützt werden, sie werden von der minderbemittelten Bevölkerung recht viel in Anspruch genommen. Gegen die Rechtsauskunftsstellen, die parteiisch sind, mögen sie von der äußersten Rechten oder von der äußersten Linken kommen, wende ich mich natürlich auch; die Rechtsauskunftsstellen müssen paritätisch verwaltet werden. Ueber die Einnahmen und Ausgaben der Königlichen Porzellanmanufaktur muß uns eine kauf⸗ männische Uebersicht gegeben werden Das, was im Etat jetzt vor⸗ liegt, genügt nicht den kaufmännischen Ansprüchen; C— immer noch nicht gelungen, die Warenbestände in einer Inventur zusammenzufassen. Dieser Staatsbetrieb sollte allen Privatbetrieben als Musterbetrieb gelten. Aber früher war es so, daß jemand, der in der in den Laden der Königlichen Porzellan⸗ manufaktur eintrat, sich gewissermaßen als Angeklagter fühlte; er war lästig, was willst du hier, schien man ihm zuzurufen, er bekam kaum die notwendigsten Antworten. Erfreulicherweise ist das jetzt besser geworden, seitdem auch weibliches Verkaufspersonal angestellt worden ist. Meine Freunde haben den Etat für Handel und Ge⸗ werbe freudig begrüßt; der Etat zeigt, daß wir vorwärts gehen.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:

Meine Herren! Die drei Herren Vorredner haben hier eine so große Zahl einzelner Klagen zur Sprache gebracht, daß ich glaube, es trägt zur Entlastung der weiteren Debatte bei, wenn ich auf diese Fragen schon jetzt so weit eingehe, wie es mir vom Standpunkt der Regierung erwünscht oder geboten erscheint. Nur einen Punkt will ich in diesem Moment zurückstellen, nämlich die Frage der Bekämpfung des Bauschwindels, weil ich annehme, daß die beiden Herren Redner, die zunächst vorgemerkt sind, hierzu noch verschiedenes auf dem Herzen haben (Abg. Dr. Schroeder (Cassel]: Sehr richtig!) und ich ihnen nicht vorgreifen möchte.

Ich werde ferner alle die Fragen ausscheiden, die sich auf andere Ressorts beziehen. Herr Abg. Grunenberg hat die Frage der besseren Ausbildung der Zollbeamten, die Frage der Ausführung des Wert⸗ zuwachssteuergesetzes und die Frage der Unterstützung der Handwerker⸗ geneCenschaften durch die Preußenkasse berührt. Ich darf ihm anheim⸗ geben, diese drei Fragen beim Etat des Herrn Finanzministers zur Sprache zu bringen. In gleicher Weise hat Herr Abg. Hammer an⸗ geregt, daß den Handwerkern in den eigenen Regiebauten der Be⸗ hörden ihre Gänge von und zur Arbeitsstätte bezahlt werden mögen, daß ferner für rechtzeitige Bezahlung der Rechnungen der Handwerker überhaupt gesorgt werden möge. Auch das dürfte wohl beim Ministerium der öffentlichen Arbeiten besser als hier zur Sprache kommen, da dort das Gros der Bauausführungen liegt.

Das Submissionswesen wird ja besonders erörtert werden. Aber soweit die Bemerkungen, die gemacht sind, das Ministerium für Handel und Gewerbe angehen, beziehen sie sich weniger auf die grundsätzlichen Bestimmungen als darauf, daß die geltenden Be⸗ stimmungen, mit denen, glaube ich, das Handwerk im allgemeinen bei genauer Anwendung auskommen kann, von den nachgeordneten Instanzen nicht streng ausgeführt werden. Ich kann da nur die Bitte wiederholen, die ich früher gestellt habe: sind solche Fälle bekannt, so wollen die Betroffenen sie mir zur Kenntnis bringen. Ich werde mich mit den Ressorts, bei denen diese Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Grundsätze vorgefallen sind, gern im Sinne der Interessen des Handwerks in Verbindung setzen.

Ueber die von Herrn Abg. Hammer berührten beiden Punkte des Verkaufs in den Gärtnereien der Stadtsynode während des Bußtags und der Uebertragung des Vorsitzes bei einer Handwerkerprüfungs⸗ kommission in Bromberg an einen Lehrer ist mir nichts bekannt. Ich werde die nötigen Ermittlungen anstellen.

Herr Abg. Hammer hat die Frage der Kleinhandelsausschüsse vor⸗ gebracht und um Auskunft ersucht, wie es mit ihnen jetzt stände. Ich darf mich auf die Mitteilungen beziehen, die ich vor einem Jahre hier gemacht habe, wonach von den 82 preußischen Handels⸗ kammern 45 solche Kleinhandelsausschüsse eingesetzt haben und 5 andere im Begriffe sind, es zu tun. Ich habe damals weiter auseinander⸗ gesetzt, daß in 35 Fällen auch die Zuziehung von Minderkaufleuten sichergestellt sei, und daß von den 32 Fällen, in denen Handels⸗ kammern noch nicht zur Bildung von Kleinhandelsausschüssen über⸗ gegangen sind, in nur dreien es aus Prinzip abgelehnt wurde das war in Kiel, in Breslau und in Hannover —, bei den übrigen sich aber 10 Fälle mit Städten von 30 000 bis 100 000 und 19 mit Städten unter 30 000 Einwohnern befinden, bei denen der Kleinhandel ja auch eo ipso in der Handelskammer eine größere Vertretung hat. Ich habe damals auch erklärt, ich würde weiter bemüht sein, die Durch⸗ ‚eührung dieser Einrichtungen zu fördern, habe aber geglaubt mich noch 1 22 nh ht in diesem Jahre erneut über den Stand der Sache erkundigen zu srollen; es wird bis zur nächstjährigen Etatsberatung geschehen, und ich hoffe dann, Herrn Hammer neuere Zahlen zu bringen.

In ver Frage der Sonntagsruhe kollidieren die Interessen der Detatllisten, der Verkäufer, mit denen der Handelsgehilfen, und es ist

handelte, am letzten heiligen Abend vor Weihnachten, der auf einen Sonntag fiel, die Zeit für die Offenhaltung der Geschäfte in Berlin angemessen zu bestimmen. Ich glaube damit, daß ich weder soweit gegangen bin, wie es die Detaillisten wünschten, nämlich bis 7 oder 8 Uhr offen zu lassen, noch soweit wie es die Handlungsgehilfen wünschten, nämlich nur bis 4 Uhr, daß ich vielmehr unter Zustimmung der übrigen beteiligten Ministerien auf die Schlußzeit auf 6 Uhr festgesetzt habe, den praktischen Bedürf⸗ nissen, den, wie ich gern anerkenne, berechtigten Interessen der Detaillisten entsprochen und dabei doch nichts getan zu haben, was die Handlungsgehilfen als unbillig empfinden müßten. Ob wir am Sylvesterabend, der diesmal auch auf einen Sonntag fiel, mit der Ausdehnung der Verkaufszeit etwas weiter hätten gehen könneu, lasse ich dahingestellt.

Gegen einen Vorwurf, den Herr Abg. Hammer erhoben hat, muß ich aber den Herrn Polizeipräsidenten in Schutz nehmen. Der Herr Polizeipräsident hat darauf hingewiesen, daß nun bis zu der festgesetzten Stunde, also in diesem Falle 6 Uhr, auch die ganze Arbeit der Gehilfen beendet sein muß. Ja, das konnte er gar nicht anders; es steht ausdrücklich im § 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung, daß die Gehilfen nicht länger als bis zur festgesetzten Zeit beschäftigt sein dürfen. Also man muß sich, wenn man eine solche Arbeitszeit an Sonntagen festsetzt, immer bewußt sein, daß darin auch Aufräumungs⸗ und sonstige Schlußarbeiten enthalten sind. Der Polizeipräsident konnte nach Lage der Sache nicht anders entscheiden, wenn er nicht die Gewerbeordnung verletzen wollte.

Dann ist Herr Abg. Hammer auf die Frage der Motorenbetriebe mit weniger als 10 Arbeitern eingegangen. Er ist unrichtig informiert, wenn ihm gesagt wurde, daß irgend etwas entschieden sei, wonach diese Motorenbetriebe ebenso wie die mit mehr als 10 Arbeitern behandelt werden. Es findet darüber scit länger als einem Jahre eine Erörterung statt, die noch nicht zum Abschluß gediehen ist; schließlich wird der Bundasrat darüber zu entscheiden haben.

Herr Abg. Dr. Grunenberg hat mich darüber befragt, wie die Regierung zur Forderung der Aufhebung des § 100 g der Gewerbe⸗ ordnung stände, wonach die Zwangsinnung ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen nicht beschränken darf. Mir ist bekannt, daß jetzt eine recht starke Strömung durch das Handwerk geht, diesen § 100 q zu beseitigen. Ich habe mich aber bis jetzt nicht überzeugen können, daß, wenn es geschähe, dies zum Segen des Handwerks wäre. Ich mache die schon früher hervorgehobenen Bedenken dagegen geltend. Die Aufhebung des § 100 q, also die Festsetzung von Mindestpreisen um diese handelt es sich hauptsächlich —, muß bei allen den Artikeln versagen, die fabrikmäßig hergestellt werden, wenn man nicht das Handwerk bei der Konkurrenz gegen die Fabriken ausschalten will. Aber auch da, wo das nicht zu⸗ trifft, besteht immer die Schwierigkeit, daß die Innung wohl den Mindestpreis festsetzen und die Art der Arbeit im allgemeinen be⸗ stimmen, aber nicht die Qualität normieren kann. Es wird dann die Unterbietung unter den Handwerkern darin bestehen, daß der eine für dasselbe Geld in besserer Qualität zu liefern sucht als der andere. Ich darf auch darauf aufmerksam machen, daß sehr einsichtsvolle und hochverdiente Förderer des Handwerks ich erinnere nur an den ver⸗ storbenen Abg. Jacobskötter bis zuletzt das Handwerk davor ge⸗ warnt haben, auf diese Brücke zu treten.

Was die Frage der Baukontrakte betrifft, so stehe ich vollkommen auf den von dem Herrn Abg. Hammervertretenen Standpunkt (Bravo!l rechts), daß wir nicht gut tun, hier Arbeiterkontrolleure einzustellen. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben allerdings den Vorgang in Bayern; aber er hat nicht dazu geführt, daß dort die Unfälle vermindert worden sind. Die Unfälle bei den Bauten in Bayern sind nicht niedriger, sondern eher höher als anderswo. (Hört, hört!) Außerdem ist, so⸗ bald wir das tun, bei der unglücklichen Verquickung der gewerkschaft⸗ lichen Fragen mit politischen Fragen, die wir bei uns nun einmal haben, zu befürchten, daß von dem Augenblick ab die politische Agi⸗ tation auf den Bauten durch die Vermittlung der Arbeiterkontrolleure in noch schärferem Maße einsetzt, als es jetzt schon der Fall ist. (Sehr richtig!)

Was die Frage, die Herr Abg. Rosenow gestellt hat, angeht, nach der Errichtung einer zweiten Baugewerkschule in Groß Berlin, so kann ich ihm bestätigen, daß von dem früheren Rixdorf, jetzigen Neu⸗ kölln ein Antrag auf Errichtung einer solchen Schule gestellt worden ist. Die Verhandlungen darüber schweben aber noch, wie hoch die kommunalen Beiträge zur Errichtung und Unterhaltung der Schule zu bemessen sind. Ich kann es auch nur für sehr erwünscht halten, wenn wir hier neben der Berliner Baugewerkschule für Groß Berlin noch eine weitere diesmal staatliche Baugewerkschule bekommen.

Dann hat Herr Abg. Rosenow gefragt, weshalb bei der Eichung der Wagen für die Molkereien durch Gewährung eines gewissen Spiel⸗ raums in der Bemessung der Fehlergrenze entgegen gekommen werden sollte. Einmal aus einem technischen Grunde: derartige geeichte Wagen haben wir überhaupt noch nicht, es müssen automatische Wagen sein, die schnell arbeiten, und da muß man der technischen Herstellung eine gewisse Freiheit lassen. Dann aber hat es auch aus einem anderen Grund keine Bedenken: im wesentlichen handelt es sich um genossenschaftliche Molkereien, und die Wagen sind hauptsächlich bestimmt für die Verrechnung der Genossen untereinander; ein Dritter wird nicht geschädigt, wenn kleine Ungenauigkeiten vor⸗ kommen. Was die Frage des Monopols der großen Elektrizitäsgesell⸗ schaften betrifft, so sind ja alle Redner damit einverstanden gewesen, daß wir die Bildung eines Installations⸗ und Materialienmonopols mit allen Kräften, die uns zu Gebote stehen, bekämpfen müssen, weil wir alle hier ein Gebiet sehen, auf welchem sich ein gesunder intelligenter Handwerkerstand im ganzen Lande Verdienst schaffen kann (sehr richtig!), vorausgesetzt natürlich und das muß geschehen —, daß wir auch für die Ausbildung von solchen Installateuren die nötigen Maßregeln treffen. (Sehr richtig!)

Etwas anders liegt die Sache mit dem Wegemonopol. Diese Frage ist vorläufig aus der erlassenen Verfügung ausgeschieden. Man kann nicht verkennen, daß elektrische Zentralen nur dann wirtschaft⸗ lich und im Interesse der Konsumenten billig arbeiten können, wenn sie ein dichtes Netz beherrschen, also ihre Leistungen auch gut ausgenützt werden. Deshalb wird man den Zentralen einen hinreichend großen Schlagkreis wünschen müssen, in dem sie allein den Strom liefern.

Wegerechte an sie dafür gesorgt werden, daß sie den Strom fürg Bedarf der Konsumenten billig genug abgeben und daß sie jederma der in dem Gebiete einen Anschluß haben will, auch mit Anschl versehen. Ebenso braucht man das durchaus nicht zu übertreiz⸗ Man muß natürlich auch, wenn die großen Ellektrizitätszentralen 1 gewisses Gebiet beherrschen, freilassen, daß die Unternehmungen, sich ihre Elektrizität selbst erzeugen wollen, das können, und n braucht auch nicht den Durchzug anderer Unternehmungen durch di⸗ Gebiet zu verbieten. (Sehr richtig! rechts.) Das führt zu einer Rej komplizierter Fragen, über die die Erörterungen zwischen den teiligten Ressorts noch schweben, die aber demnächst wahrscheinl auch werden geregelt werden.

Endlich hat Herr Abg. Rosenow noch den Wunsch nach möglich freundlicher Behandlung in der Verkaufsstelle der Königlich Porzellanmanufaktur geltend gemacht. Ich teile den Wunsch bo kommen. Es soll am Ministerium nicht liegen. Ich will mich mühen, daß die Herren, die dorthin kommen, um etwas anzusehe oder einzukaufen, so behandelt werden, als wenn sie selbst von Porzell wären. (Große Heiterkeit und Bravo!)

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Die Verabschiedung Reichsversicherungsordnung hat die Beunruhigung, die in manche Kreisen über den Entwurf entstanden war, glücklich beseitigt. WF haben die pöllig neue und selbständige Behördenorganisation, die d Entwurf vorsah, nicht bekommen, und auch die Besorgnisse, welg die Berufsgenossenschaften hegten, haben sich nicht gemahrüel Zu bedauern haben sie nur, daß der Rekurs beseitigt ist b dauerlich ist das auch im Interesse der Versicherten; die notwendit Entlastung des Reichsversicherungsamts haͤtte auch auf anderg Wege, so durch Vermehrung der Senate, aber nicht durch die B. seitigung des einzigen Rechtsmittels gegen die Festsetzung der Ren erreicht werden können. Das Gesetz ist zum Teil bereits in Kra getreten; die Krankenversicherung soll zum 1. Januar 1913 Geltung gesetzt werden; über die Unfallversicherung schweben nos Erwägungen, ob sie am 1. Juli d. J. oder zu Anfang d nächsten Jahres in Kraft treten soll. Die Berufsgenossenschafte können nur dringend wünschen, daß ihnen nicht mitten im Geschiftz jahr diese Einführung zugemutet wird. Zu der Organisation de Berufsgenossenschaften selbst habe ich zwei Anregungen zu unte stützen. Das Gärtnereigewerbe ist jetzt bei den landwirscheft lichen Berufsgenossenschaften inkorporiert, wünscht aber mi destens für Norddeutschland eine eigene Gärtnereibeuft genossenschaft. Die Gärtnereibetriebe klagen, daß sie an de. Organisation der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nich beteiligt sind, und daß sie zu den Unfallasten zu stan herangezogen werden, während das Risiko nur gering se Da auch die landwirtschastlichen Berufsgenossenschaften mit dem Aus scheiden der Gärtnereibetriebe a sind, bitte ich d Minister, diese Wünsche beim Bundesrat zu vertreten. Es wünsche ferner auch die jetzt bei der Lagereiberufsgenossenschaft unten gebrachten Detaillisten eine eigene Berufsgenossenschaft; auch he. ihnen ist die Unfallgefahr sehr gering und dementsprechend ihre B. lastung im Rahmen dieser Berufsgenossenschaft viel zu groß. Bei de Spediteuren kommen auf 1000 Lohn 27,43 Unfallentschädigung bei dem Engroshandel noch 10,40, bei den Kleinhändlern aber mu 5,05 ℳ. Auch hier möchte ich mich den Wünschen des Kleinhandel anschließen und den Minister bitten, sich ihrer im Bundesrate a zunehmen. Was die Arbeitslosenversicherung betrifft, die noch hie und da spukt, so können wir nur hoffen, daß die Staats⸗ und de Reichsregierung von diesem Phantom einer staatlichen Regelung ah lassen. Das ist der Wunsch weiter Kreise der Bevölkerung. De Frage mag kommunal oder auf privatem Wege geregelt werden Gegen die Zulassung von Arbeitern bei der Baukontrolle habe ich mich schon vor mehreren Jahren ablehnend geäußert. Ich freue mich daß sich auch der Minister heute wieder ablehnend verhält. Die bayerischen Unfallziffern haben einen günstigen Einfluß der Teilnahme von Arbeitern an der Kontrolle nicht erkennen lassen; die Bm gewerksberufsgenossenschaften tun durchaus ihre Pflicht, und es leegt absolut kein Anlaß zum Eingreifen vor. Mit Recht ist auf de engen Zusammenhang zwischen Gewerkschaften und Politik hingewies worden; haben wir die Arbeiter als Baukontrolleure, so wird der Friede zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, der schon jetzt leidce Gottes viel zu wünschen übrig läßt, erst recht gefährdet sein. Auf dem Gebiete der eigentlichen Handwerkerfrage sind wir seit der vorjährigen Etatsberatung keinen Schritt vorwärts gekommen Die Handwerkerkonferenz im Reichsamt des Innern, die die Frage der Konkurrenz von Handwerk und Fabrik erörtern sollte, stand da mals bevor; sie sollte ja nur informatorischen Charakter haben, aber man durfte doch auf praktische Konsequenzen hoffen, mit dene man vorwärts kommen könnte. Die Konferenz ist aber auseinande gegangen, ohne daß man sich wesentlich näher gekommen wäre. Die Unterscheidung von Fabrik und Handwerk muß doch endlich einmal in irgendeiner Weise erfolgen. Jetzt sind alle möglichen Instanzen zu ständig, gerichtliche und verwaltungsgerichtliche, und sehr oft ent scheiden sie gegeneinander; Einheitlichkeit ist hier im Interese aller Beteiligten dringend erwünscht. Mögen es meinetwegen auch die ordentlichen Gerichte sein, die als Instanz bestellt werden, das ist immer noch besser als der gegenwärtige Mischmasch, und ver allem ist es unbedingt nötig, eine einheitliche oberste Instanz iu schaffen. Ebenso steht es mit der Frage der Heranziehung der Geoß⸗ industrie zu den Kosten der Lehrlingsausbildung. Hier wird auf das Febh ej zuverlässigen Statissi Die Aufnabme Fehlen einer zuverlässigen Statistik hingewiesen. Die Aufnab einer Reichsstatistik, die allein als zuverlässig anzusehen wäre, würde aber wieder unendlich lange dauern; daher sollten sich die beiden Interessentengruppen gütlich darüber einigen, die Frage irgendwie i schlichten. Ob man für jeden handwerksmäßig ausgebildeten Fabri⸗ arbeiter einen Betrag an die Handwerkskammer abführt, ob man feste Beträge normieren will, darauf lege ich keinen Wert, die Er⸗ zielung der Einigung ist die Hauptsache. Der Schwächere muß doc unterstützt werden; es werden sich schließlich also auch die Handel⸗ kammern bereit finden lassen, entsprechende Zuschüsse zu den Kosta der Ausbildung der Lehrlinge zu zahlen. Was den § 100 G. O. betriff⸗ so wird im Handwerk diese Bevormundung unangenehm empfunden, es könnte überhaupt eine ganze Reihe von Bevormundungsmaßregeln für das Handwerk fortfallen. Der § 100 hat sich überlebt und könnte vollständig verschwinden. Bezüglich der Einführung des zweite Teils des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen enthielt die „Tägliche Rundschau“ am 24. Februar einen Artikel, der anscheinen, aus amtlichem Material stammt und vielleicht offiziös ist; 6. heißt darin, daß in absehbarer Zeit das Inkrafttreten des zwe Teils des Bauforderungsgesetzes noch nicht zu erwartten sei; waͤrtig würden Ermittlungen über die Verluste der Handwerker gestellt, darüber dürfte noch eine geraume Zeit vergehen, so daß aie bald noch nicht auf eine Entschließung der Regierung zu rechnen 8 Auch dann sei die Entscheidung noch zweifelhaft; die Gewerbeordnung biete bei richtiger Anwendung eine genügende Handhabe, um dem Jan⸗ schwindel entgegenzutreten. Nach 35, 5 könne unzuverläsfiga Bauunternehmern der Betrieb untersagt werden, und de Behörden hätten Anweisung erhalten, damit wirksamer geceg⸗ den Bauschwindel vorzugehen. Danach scheint es also, Fe ob die Sache wieder auf die lange Bank geschoben werden selr⸗ Dagegen schreibt mir meine heimatliche Handwerkskammer, daß Anwendung des ersten Teiles des Bauforderungsgesetzes fast au⸗ schließlich in den Händen der Bebörde liege, und daß nicht an einziger Fall bekannt geworden sei, wo von Amts wegen die Ce das Gesetz zur Anwendung gebracht hätte. Der erste Teil des g⸗ setzes habe nicht die erhoffte Wirkung gehabt. Bezüglich der 8rd führung des zweiten Teiles des Gesetzes hat meine beimatliche Hau⸗⸗ werkskammer bei den Innungen Ermittlungen angestellt über die bn.

luste von Innungsmitgliedern während der letzten fünf Jahre. 0

7

eine ziemlich schwierig. Aufgabe, zwischen diesen beiden gerecht abzu⸗

wägen. Das ist mir vor die Seele getreten, als es sich darum

Hierzu kann es nötig werden, sie bei der Benutzung der Wege gegen i Konkurrenz zu schützen. Natürlich muß dann bei der Verleihung der

haben in dieser Zeit acht Mitglieder der Zimmererinnung 28

verloren, 16 Mitglieder der Dachd - .16 % Dachdeckerinnu 5 Seee⸗ 5 Ferhe 30 000 ℳ, 5 Tischler 2e 99045 —, en2. Lübauer sser 000 usw.; insgesamt beträgt der Verlust in diesen Und gb Verluste hat 1 weil darunter der Kredit leiden tbante n

ünf Jahren 539 000 ℳ. ruchteil der Innungen erlitten, sächlich die Verluste unserer H Lächli 2 - andw Million überschritten hätten. aaus Fulda erhalten. mung unter den Handwerkern

recht

die Ergebnisse der Statistik vertrö baß 88 preußische Gesetz von senef eschlaggewerbes zu milde gehandhabt werde und daß, wenn ein Land

rat einmal wegen Zuwiderh

l wegen; andlun Regierungspräsidenken wieder Gesetz zu viele Dispense erteilt werden müßte mindestens die

Handwerker, die

zur Führun venig e

bei staatlichen Lieferungen

der den Meisterkitel nicht ühren d en gemacht hat. Auf Bictgeführ⸗ 88 darauf komme es nicht an, ob der nicht. vorgekommen. Wir müssen doch freulich ist es, daß der Minister Installationsgewerbes

sind, wie gesagt, seit dem vorigen

keinen Schri eiter ge e Schritt weiter gekommen, es ist eine gewisse Stagnation vor⸗

ich nicht sage gewesen, den Wünschen - H gs. ee

handen. bestrebt Im Namen sind, nach Stück weiter kommen, Jahre wieder sagen müssen, Ich hoffe, daß wir im / aben werden.

Woran das liegt, kann aller meiner Freunde

damit w

Abg. Rahardt (freikons.): J

der Regierungskommissar in

dings scheint

Förtbildungsschulen es sehr schwer keistungen der Zöglinge zu erhalten die Steuergebühr zu zahlen. daß bei der Bildung von Kuratorien auf Praktiker zurückgegriffen werden preußischen Kommunen haben s

und dadurch ist ein wesentlich

den Meistern und den Schulen hergestellt worden.

sich mehrere kleinere Ministers auf sie keine Anwendung gestellt sind. kammern. Dankbar ist

Dankbe auch zu be von Fortbildungsschulen und Summen vorgesehen sind.

wesentliche Unterstützung. Die Eing

sind in den letzten Jaͤhren derartig angeschwollen, daß man 1

Erlaß der Gewerbesteuer in der dritten

werden dadurch nicht manchen die S anchen die Steuern erlassen, die ei i 1 ‚die eigentlich gar . 8 Ich möchte stg n 1 benn die Kommunen steuerklasse zu entlasten, ebenso wie Bayern 7 7

dafür in Betracht kommen? nicht besser wäre,

städte die Beiträge für die Handwerkska

Diese Beiträge betra 8 ragen oft nur Pfennige Einziehungskosten, wie sie einbringen. Daß die Frage der Abgrenzung

zwischen Fabrik und Handwerk nicht Teil auch daran, daß nicht die Fab mission gekommen sind, sondern daß mit einem ziemlich arroganten Weser brauche ich wohl nicht 7

bitten, die Versuche

heranzuziehen, nur

an Leistungsfähigkeit

Lei lähigkeit verlangen, we was leistungsfähig ist?

Die Frage, Betrieben den Maschinen in ihrem Betrie natürlich kommen, daß die Behörden n werden. worden sind, aber Klarheit ist ihnen wird nicht einer Seite allein 6. Parteien hören. Warum das hier

dahingestellt sein lassen. Ich möchte d

hebung .“ - der Gewerbeordnung seine Zustimmung nicht zu der allzudiel darf das Handwerk davon auch nicht erwarten.

er Vergebung von staatlichen Lieferungen haben die Hand⸗ nichts erreicht. F d

versagen.

werker

so gut wie gar werden 8

werk alle möglichen muß so und so viel Riesencafé Piccadilly

eine Drehtüre! Am Spittelmarkt ist defen Räumen vor Weihnachten Ta sind nur drei Ausgänge vorhanden. er selbständigen Handwerker ist so

Vorschriften „Ausgänge ha ist nur ein ei

die größte Mehrheit des Handwerks von den Wohltaten der Reichs⸗ virklichem Nutzen sel Baubuch kang ers steht. sein, wenn auf Nichtführung des Buches eine Strafe

dersiherung ausgeschlossen ist. Der sorderungen bet von allen he . wird aber immer ne ' rlich Unsummen von Han 755 Bauhandwerker haben allein

erste Teil des Gesetzes

k. In Groß Berlin sind von 1907 bis 1910 862 unzuverlässige

Bauunte lunternehmer bekannt geworden. Di

Negieru 7 2 99 . 3 gierung übergeben; davon sind aber nur 14 Fälle durch Entziebung Polizeipräsidenten

g Bauerlaubnis durch den drn ge e hier im Namen des gesamten 8 ung ab, daß wir die Einführung xe- 11““ eine Erschwerun 8 en sollte; wir ziehe üvangölage z ziehen die - 889 sorderungen ausfallen. . nser Verlangen aus? treingesellschaften. ewonen. Im Jahre 1911 sind von 10.

Von we In der Ha

2 orde 8 3 j8 geden. Unter diesen Unternehmern befinden sich Maurergesellen, Klempnergesellen,

n gene Frauen von Architekten, Reniche bewohnen, pleite gegangene 1 beung die Zügel noch weiter am hererhecn, allerschwierigsten Verhältniss werreibenden möglich, eine etanen nicht besser werden, bevor jjerng zum soliden Baugeschäft hat. ihren Widerstand aufzugeben,

Aehnliche Mitteilun 9 ; r1„ e 2 e nag, Th Keihanges eichen gehen und, um eine möglichst hohe Dividende herauszuwirt

Handwerkskammer Endlich klagt meine heimatliche Handwerkskammer darüber, daß die

Amtsrichter in Zierenberg Arbei hier in Zierenberg Arbeiten einem ö Tischler übertra

9-' 8 1 2 %¼. 2 Aehnlich ist es auch bei der Eisenbahnverwaltung

gegen das Großgewerbe

unseren Kräften zu helfen, daß wir ein

wir haben geredet, sind aber nicht weiter

run 1 der Kommission übe setzung des ehrpersonale ter Fortbildungsschulen . hat gs schei er Statistik eine Unklarheit vorzuliegen, 1 Si Lehrec auch solche gekennzeichnet sind, eaugegen, 8 tischen Kursus durchgemacht haben. 1 itter darüber, daß durch die Stempelpflicht der Zeugnisse aus den

teuer Einen Erfol⸗ en h 8 des Ministers an die Kommunalverwaltarfe deHoheges hat der Erlaß

sich diesen

Gemeinden darüber, daß der

daß erhebliche Fummen zur Unterstützung der Handwerkskammern ein. Nur verteilen sich die 100 000 auf 34 Handwerks⸗

n zur Erhaltung uch das Genossenschaftswesen erfährt eine

rauch auseinander 1 8 8 1 0 zu ständigung nicht zu stande gekommen ist. Ich fortzusetzen. Oft ist es . 1 1 ist es handwerksmäßige Betriebe zu den Kosten . weil sie die Form einer Gesells uzieh, esellscha Genossenschaft angenommen haben. Was will 8e- 18 12

istun 1 ob „Fabrik“ od

mag vielleicht nicht leicht gesetzmäßig zu losen sein. ü

er hsnien Charakter

be haben 9 9 5 81 5 8

urteilen, ohne daß Sachverständige hinzugezogen werden, dann muß es

Ich will nicht behaupten, daß die Kommissare „angelogen“ nicht gegeben worden. 9 Glauben

nicht geschehen

Tausende von Personen

hat 85 als unwirksam und unbrauchbar erwiesen; das

Seiten aneckannt worden. noch Widerstand

des Bauens in der Uebergangs⸗

vor, daß wir die Arbeit abzuliefern

Daß unser Material nicht ausreicht,

zweite Hypothek zu

nisse noch schlimmer als bi hi e hr

di 4. isher. Wenn sie kein

9 anf oen Feststellngen zu machen, so werden de bee vascn fente etrogene Betra osten machen. Viele Bauunternehmer sind bae rüger; die Schwindler sind in ganz anderen Kreis 8cs rfelsgatescene mich nicht, sie z nennen. Es snde de

d. Hypothekenbanken, einschließli

roßen Anzahl von Großbanken, die in gewsenfoflehesgich. sber

1⸗ r 8 —5 1 n keine Auskunft, Es wird behauptet, daß 8

erker in diesen fünf Jahren eine

schaften, recht zahlreich chasten, e Neubauten unter den H er bri si 82 86 en 8 keees 8 EEb 1 Bbanken hat beim Ministe igung nachgesuchhe von Brosi⸗ - eim r um die Genehmigung 8 on 48 Millionen 4 ½ % ige igati ehe fecneSian Vec. 1888. 5 de henliscen eherhabngh ed daf in . age den Minister: 8 . ““ Erteiln da von diesem der Abwanderung deutschen Geldes er zu tun, um werashtze r n 82, Hopotbekengot immer größer wird? Sollen E1 8 1 irn em Gelde unterstützen auf Kosten des L ieses Grit u- 1 1 andes: G ““ 68 Roßen Teile aus dem Mittelstande ““ 29 vr Set⸗ wdaa.- lusland zu verwenden. Glauben Sie ja E er allein die Einführung des zweiten Abschnitts des Beaß

8 1 1 de n 82 s

; 52 at dasselbe Verlangen stel b jetzigen Flickerei, gen gestellt. Bleibt es bei der Verluste so wird die Zukunft den Handwerkern immer neue

trübe, wenn man si st auf i sie erst au Geklagt wird ferner varhser

über die Ausübung des Huf⸗

Meistertitels berechtigt sind, zu werden. So hat ein

rf und ü erhaupt keine Prü ehn

Handwerkskammer 81 Tischler den Meistertitel führen

den Meistertitel die aufblühenden 1 ützen will. Wir Jahre in den Handwerkerfragen

schützen. Er⸗ Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:

8 6b 18 Herr Abg. Dr. Schroeder (Cassel) hat bei ung der Handwerkerfragen bemerkt seit ist sei wir nicht vorwärts gekommen, die A u t vowäͤ⸗ n, ngelegenheiten der Handw 188 vbns⸗ es die gesetzgeberische Förderung betrifft, in 88 8— Ich muß zugeben, daß es eine Reihe schwieriger 7 Über die seit 4 Jahren und länger j ie b 68 1 ger immer wieder und 8. „ohne daß es bis jetzt zu einem Aus 1“ Wege gekommen ist. Das 6 aber doch 1 ür, wie schwierig diese Fragen sind D illen, dem Handwerk zu h jfen, fehlt es E“ lsen, fehlt es weder auf Seiten d noch auf Seiten der Regierun d 3 g. Wohl aber sind di verschiedenheiten velcher ne⸗ richti h ““ 7 ige Weg sei, noch ni 1— der Bedenken, die in der Sache as gilt ganz besonders von der s 4- 9 er schwierige zwischen Fabrik und Handwerk. Hier .— 8 meisten sich weigern, Die vwacje Die Erkenntnis, daß die Kriterien nicht gesetzlich fest 1— in den Kreisen des Handwerks ziemlich en Begriffe fließen in einander und es st itte zwischen ihnen der Begri esmäßic 5 griff des handwerksmäßigen Großbetriel auf der einen Seite an den der Fabri 1 1 den d rik grenzt, auf der a Sei doch 8 auch wieder die Wurzel im Handwerk hat. g 18 Besss vollkommen darin beitreten daß ich E. einerseits auf diesem Gebiete nur einen Au Ir . leine sweg in ei Ber⸗ 9. Fall zu Fall zwischen den beteiligten r Regierung wird, was möglich ist 2 ständigung zu fördern. Di ie damit weiter zusammenhängende F ö der Fabriken, der Großbetriebe zu den n der Lehrlinge des Handwerks könnte nur auf gesetzli G entschieden werden. Die Gründe, die dagegen 8 geltend gemacht sind bestehen nach g der Regierung noch fort und sind auch die die im Reichsamt des Innern se 8 in stattgefunden habe seiti Aber auch hier ist es durcha BegafF .-hgs e.e zus nicht ausgeschlossen und an manche auch schon gelungen, daß auf gütlichem Wege Handwerkskammern und den Handelskammern eine V ständi 85 erständigung Der Herr Abg. Rahardt hat eine Reihe von Bemerkungen ge⸗ macht, die ich vorweg beantworten will, ehe ich auf die Fra 96 des Bausicherungsgesetzes Teil II eingehe as zunächst seine Bemerkun ü ie L 2 gen über die Verwend betrifft, so kann ich ihn nur bitten, das v 8 8— Herrn Finanzministers geltend zu machen; denn dorthin gehört di Angelegenheit der Warenhaussteuer. 1 Was den Anteil der Praktiker an de 8 2 n den Lehrern der gewerbli e angeht, so ist augenscheinlich ein ae. 3 . Derrn Regierungskommissars in der Budget cs⸗ W1 getkommission A ines Mißverständnisses gewesen. Dieser Sprechfehler 86 8“ gedruckten Aufzeichnung schon beseitigt. Es heißt darin: 8 aus der Praxis seien 2765 Lehrer entnommen davon 180 f angestellte S. also nicht 180 Lehrer aus der Praxi xis. Praktiker, also nicht bloß Leute, die hineingesehen haben. (Heiterkeit.) 6 ba bei Submissionen die Leute die den Meister ren, unter gleichen Bedingungen bevor t. 9 s durch die jetzigen Submi ö issionsvorschriften entsprochen. Es heißt da Liegen von mehreren Handwerkern gleichwertige Angebote vor 1 88 Zuschlagserteilung diejenigen Bewerber vorzugs⸗ e zu berücksichti ie echtig isterti e sichtigen, die berechtigt sind, den Meistertitel zu Z also 85 darum handeln, daß diese Vorschrift auch bird, wozu beiz i ““ zutragen ich mich bereits vorhin bereit Die Frage wegen der Zugã ä wegen der Zugänge zu Warenhäusern ode die Herr Abg. Rahardt berührt hat 8 g nicht beantworten. Dafür ist die Baupoltzei zuständig und ese steht nicht unter dem Minister für Handel und Gewerbe

Er hat ferner noch einen Fall hier berü⸗ 8 e b erührt, der eine Ent des Oberlandesgerichts in Celle dahin betraf, daß ein b werden mußte, weil er eine ungewöhnliche Störung der 1n arn durch zu großes Geräusch verursachte. Dabei handelt es 8 8 einer Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlandesgericht im einzelnen Falle sachgemã Hieden hat oder nicht entzieht sich mei 1 3 neiner Beurteilung. Aber wede N . der Justizminister würden in der Lage sein b 8 ändern, da bekanntlich die n. Fehehnnnt. en ch die Gerichte in der Auslegung der ch komme nun zu der von dem He irn Vorredner wie v ge, Herren Vorrednern eingehend besprochenen 8. Masolh ngenen Zen Bauschwindel Da stehen bekanntlich drei G eiten zur Verfügung: Die Anwendung des so 8 2 1b genannten Bau⸗ 8ee“ 8 Knh. 2 der Gewerbeordnung; die ge im es Reichsgesetzes über die Sicherung der B

und die Inkraftsetzung des weiten Tei ö -T. v, z Teils. Ich werde diese drei Punkte

- sind immer entgegenzukommen. age ich, daß wir weiter bereit praktisches

ir nicht weiteren

nach

einem nächsten Jahre praktische Erfolge

nteressant waren die Zahlen, die die Zusammen⸗ Aller⸗

ne welche nur einen Vielfach beklagt man sich

ist, eine Ueberf weil die Fersicht

der 1

und Beiräten mehr 18 bieber solle. Eine große Anzahl von a Erlaß zu nutze gemacht besseres Verhältnis zwischen bS e“ . Erlaß des Wir erkennen da an,

findet.

grüßen, daß für die Förderung

tüchtiger Lehrkräfte

.

ange aus der Warenhaussteuer

schwolle chon zum Klasse übergehen konnte. Aber

den Minister fragen, ob es anstatt die dritte Gewerbe⸗ Sachsen und die Hansa⸗ immern ermäßigten oder erließen. und machen ebensoviel

erledigt worden ist, liegt zu rikbesitzer selbst in die Koͤm⸗ von dieser Seite Angestellte 1 S worden sind. Da etzen, warum eine Ver⸗ möchte den Minister II16 mögli für die Handmerehes nfich,

un man uns alles nimmt, Ho 9 „Handwerk Aber wenn man abspricht, weil sie wenn Gewerbeinspektoren icht mit der Wahrheit bedient

Man 1 beide ist, das will ich bitten, der Auf⸗

schenken, sondern 2765 Lehrer sind frühere

en Ministe n Minister mal 6 Wochen in die Praxis

Für das

gemacht. Jeder ben. Aber in dem neuen nziger Ausgang, dazu noch ein großes Warenhaus, in . waren. Die Versicherungsberechtigung ungeheuer eingeschränkt, daß

Ha ndw erk

Betrieb

erst dann von

zur Sicherung der Bau⸗ Der des entgegengesetzt, ndwerkerforderungen einen Verlust von 6 800 000

eses⸗Material hatte ich der

bestraft worden. Bauhandwerks die offizielle des zweiten Abschnitts auch Bauerschwernis der jetzigen haben, aber mit m geben denn die Petitionen uptsache von Hypotheken⸗ und muß ich

2 Baunternehmern 72 pleite

die nur Küche Dachdecker usw. Will denn Boden schleifen lassen? Nur en ist es heute dem kleinen s bekommen. nicht das Kapital mehr Ich bitte deshalb die Staats⸗ sonst werden die Verhält⸗

möglich ist.

dem mir bis jetzt vo

Wenn die Geschädigten einzuschreiten.

Rahardt auch erwähnt unternehmern,

die Bautätigkeit ausüb diese ist auch an den Bezirk gegangen.

untersagt, gegen 30 die

halten, innerhalb seines nahme eines also f sich zu beschaffen. Mei die Liste an sich nicht g

nun zu sagen: es sin

18 Gegen diese Auffa Liste spricht doch auch

zur Erlangung vollgü

Ich betone das besond Ueberschrift „800 unzu Licht auf das Baugewer entspricht.

Die Berichte, die

gewesen, daß die beteilig hinausgehen lassen, in

bei neu zuziehenden

ihrer Vergangenheit zu

mitzuteilen und möglichs lassen. ist eines der Mittel, die

des Reichsgesetzes über

wendung kommt, wenn die Bauunternehmer

einerlei wie zweiten Teiles steht, für

geschriebenen Baubücher man ihre Nichtführung

stellen. Mir scheint,

sehr auf den Standpunkt eingeführt werden, wenn Es ist dem hohen Beratung des Gesetzes

Geltung zu setzen, ohne

abgelehnt worden. Man nahmegesetz sein Ausdruck gebraucht word

die von Fall zu Fall für

gefunden, daß im Gesetze habe ich zu prüfen, ob Bauschwindel in

für die Einführung des Frage. Denn wie man a

teiligten Minister übereingekommen

polizeibehörden zum Einschreit en gegen unzuverläfsige Bau zu veranlassen. Ganz ohne Erfolg ist das auch nüche

mit Erfolg eingeschritten worden. ergeben, daß die Handwerker, wie auch die Herren Vorredner aner

Nun hat die Handwerkskammer Berlin,

unternehmer. Denn so ist die Sache in der Presse, Schaden des Baugewerbes, öfter aufgefaßt worden.

geordneter Rahardt auch hingewiesen hat, in der es 7 G 89 nal, 5

8 Eine Garantie für die Richtigkeit der in dem Verzeichnis en haltenen Angaben können wir nicht übernehmen; es muß veelmehr

energisches Eingreifen gegen di Pflicht gemacht ist, sie sind darin ;

2 1 darin ferner angewiesen, fortlaufen zeichnungen über die Personen zu mesesasemn vawna zu Bedenken gibt und deren Bauten besonders aufmerksam 8 überw

um rechtzeitig das Verfahren auf Untersagen einleiten zu

Gewerbelegung den Handwerkskammern und den beteili

Es ist wohl zu weit gegangen,

8 ihre gewisser Beziehung kann ich man nun zu

Teil des Reichsgesetzes noch dahin ergänzen polizeibehörden eine Kontrolle darüber zur Pflicht macht, ob die vor⸗

Hause wohl

die Vorschriften des zweiten Teils

soll. Es ist in der Kommission

Bauschwindel einem Bezirke insoweit diese Frage zu

nicht zu leugnen; er schneidet tief in

falls zweckmäßig sein, auch den soweit anzuwenden, wie es irgend i dem hohen Hause bekannt, die be⸗ die Regierungen und die Bau⸗

as a— na rliegenden Material ist in 200 bis 300 18

Eine Schwierigkeit hat sich daraus

den Behörden nicht helfen, sind diese in der

Tat, da es sich um Privatbeziehungen handelt, ziemlich außerstande

wie der Herr Abg.

hat, eine Liste von 868 unzuverlässigen Bau

en, beim Polizeipräsidenten ei 1 eingereicht, Regierungspräsidenten in Potsdam b2⸗ 88

Daraufhin ist man vor , b 2 egangen. In Berlin ist das Ergebnis, 2183.

1 , daß 17 Personen der Betri Klage eingeleitet worden ist, und daß 75 8

verdächtig besonders überwacht werden. Gegen 152 an sich unzuver

lässige Unternehmer hat deshalb ni - 9 nichts 5 z sie nicht mehr selbständig arbeiten. chts gemacht werden können, weil

Der Regierungspräsident von Potsdam hat e

s für nötig ge⸗ Landespolizeibezirks in allen Fällen mit ür 600 Fälle! zunächst weiteres Material ne Herren, das ist doch ein Beweis dafür daß erade genügendes Material gab, um daraufhin d in Groß Berlin 868 unzuverlässige Bau⸗

und zwar zum ssung und überhaupt gegen die Bedeutung der

die Vorbemerkung, auf die übrigens Herr Ab⸗ heißt:

ltiger Beweise die Vernehmung der genannten

Zeugen angeordnet werden.

ers, weil wiederholt in Zeitungen unter der verlässige Bauunternehmer in Berlin“ ein

be geworfen ist, das der Wirklichkeit keines wegs

die Regierungspräsidenten

über die Schritte

3 8 8 erstattet haben, die sie im letzten Jahre auf Grund des § 35 Ahbsatz 2 der Gewerbeordnung getan haben, sind dann die Veranlassung . 8

1 Ve afür

ten Minister nochmals eine Verfügung haben welcher den Baupolizeibehörden erneutes unzuverlässigen Bauunternehmer zur

Unternehmern sich eingebend

nicht nur

durch Anfrage am Geburtsorte, sondern auch am letzten Wohnorte ach

erkundigen und endlich jede rechtskräftige imer 1 gten Innungen t durch die Fachzeitschriften veröffentlichen zu

Wie gesagt, damit ist die Sache ja nicht abgetan; aber es

man nicht außer acht lassen soll.

bee wenn man sagt, der erste Teil die Sicherungen der Bauforderungen habe

keinen Effekt gehabt Nicht nur iner!

1 8 nur der Berliner Polizeipräsid sondern auch die Berliner Zwangsvollstreckangsrichter unter der Vorschrift dieses Gesetzes eine Verminderung der haften Bauten stattgefunden habe. Allerdings wird viekfach der

8

Teil dieses Gesetzes deshalb für wertlos erklärt, weil er erst zur An⸗ 82 8

der Schaden geschehen ist, wenn nämlich Zahlungen eingestellt haben. In das anerkennen, und ich balte 2 z der Frage der Einführung des sehr erwägenswert, ob man nicht den ersten soll, daß er den Bau⸗

ordnungsmäßig geführt wer und daß unter Strafe stellt

nachher eine Zahlungsunfähigkeit eintritt oder nicht.

Was nun aber die Einführun V 1 6 8 ig des zweiten 8 8 möchte ich zunächst einmal eine zweiten Teiles betrift, so

eine grundsätzliche Frage an die Spi

daß Herr Abg. Rahardt sich g8 p.⸗ gestellt hat: an sich muß der zweite Teil irgend wo Handwerker zu Schaden im Reichstage ein Antrag gestellt war. im ganzen Reiche allgemein in

daß es der vorherigen defonderen

setzung durch eine Verordnung des Landrechts dedürfe. Das ist damulg

hat immer betont, dasß

.

en: das Gesetz sei eine Ausaahmemaßregel. bauschwindelderseuchte Gemeinden für die

Dauer der Bauschwindelgefahr verfügt werde, und nachher hat im

Plenum ein Redner nochmals müssen als bauschwindelverseucht erklärt sein. sich um eine Ausnahmemaßregel handelt, hat auch darin seinen Ausdruck

gesagt: die detreffenden Gemeinden

Der Gedanke, daß es

bestimmt ist, die geschehene Einführung der

zweiten Teiles könnte widerrufen werden.

Wenn ich mich also im Rahmen des Gesetzes halben nil, se

ein im Maßstade graffderender 8 verliegt. Ertt wenn And beiahen ist, sind dee Veranssegangen zweiten Teils gegeden. Das ist eine ervite uch den wweiten Teil deurbeilt, vins et die ganzen 2 se des

“]

1“