1912 / 56 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Mar 1912 18:00:01 GMT) scan diff

September⸗Oktober 5,66, Oktober⸗November 5,64, November⸗ Wetterbericht vom 2. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr. Dezember 5,62. Offizielle Notierungen. Americꝛn good ————— ordin. 5,23, do. low middling 5,61, do. middling 5,91, do. good

sterr. Staatsbahnaktie ranz.) pr. ult. 750,00, Südbahn⸗ Ferlae Faubsh hebwor —2 Wiener Bankvereinaktien

. pr. ult. 657,50, Ungar. allg. ordin. 8 18000, PDfsterr 36869 Beacrn Ait. vra küttten 549,00, lsnbanf. middling 6,17, do. fully good middling 6,29, do. middling fair 6,55,

5 5 ir 7,01 6,54, do. good 5 „ult. 117,62, Brüxer Pernam fair 6,54, do. good fair 7,01, Ceara fair 6, 0 aktien 886,009 afa cfe Alvine Montangesell⸗ 1 7,01, nt [1 e üwrveueeer ö⸗ ggZng o. brown y good fair 9 ½16, do. 4 2% schaftsaktien 943,00 Prager Eiseninduftrieges.⸗Akt. —,;. 6 breun snnh gc⸗n fen h 99od 9,10, do. rough fine 1120, London, 1. März. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ ood satr 8,560, 18 8. ver. rough good fair 7,75 187 27 ⁄6, ver 2 Monate 26 ⅛, do. moder. rough fair 6,75, do. mober. gh g. ,75, ih Bee. ee b0n Pis. Elerk. , de. maher. ro 30 gooh 89, do —— Priva is, 1. März. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % fair 6,77, M. G. Broach good 5 ½6, do. fine 5 ¼, eüße. Renta g 2s g 29 38 8 beengp⸗ eih .“ 9. o. Nr. ullv good 5 ⅛, do. Nr. 1 t, M. G. Lissabon, 1. März . 8 Ep. 2engne 8) Bei über⸗ good 5, do. fine 5 ½, Bengal fully good 4½, do. fine 5 ½,

New York, 1. März. (W. T Be 1 827 wiegend professionellem Geschäft eröffnete die Fondsbörse unter e good zean⸗ (B. T. B.) 20 *. Water courante

Deckungen in fester Haltung. Lebhaftester Verkehr bei weiter an⸗ M. (Beuaciitit 9½. 30r Water bessere ziebenden Kursen kennzeichneten den späteren Verlauf. Größere e vn Pege. talitct 104, 101

Handel und Gewerbe. 8 (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)

inke für den Handel mit Griechenland und den Verkehr mit dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Athen.

Porto. Zur Vermeidung von Strafporto für die Rückantwort ist den Briefen an das Kaiserliche Generalkonsulat stets ein Porto⸗ vorschuß in Reichspostmarken (lose, nicht auf Briefumschläge geklebt) oder in internationalen Antwortscheinen, welche auf der linken, für diesen Zweck bezeichneten Stelle den deutlichen Stempel des Aus⸗ gahepostamts tragen müssen, beizufügen. Der Umtausch von fehler⸗ haft gestempelten Antwortscheinen stößt vielfach auf Schwierigkeiten und wird von den griechischen Postämtern meist verweigert. In Fällen, in denen anzunehmen ist, daß dem Generalkonsulat noch andere unvorhergesehene Auslagen wie für Rückporto entstehen, ist der Vorschuß reichlicher zu bemessen. Anfragen müssen klar und so formuliert werden, daß Irrtümer sind. Anfragen über Absatzmöglichkeiten von Waren sollten Musterbücher, kleine Proben, Preise, Verkaufsbedingungen und sonstige Unterlagen beigefügt werden, welche die Wünsche des Anfragenden erläutern Eine all⸗ gemeine Benennung von Waren, wie Lederwaren, Baumaterialien usw., ist nicht hinreichend, um sachgemäße Auskunft zu erteilen, vielmehr sind die einzelnen Warengattungen speziell anzugeben, wie: Schuhleder, Buchbinderleder, eere. Fre⸗ oder Metall⸗, Gips⸗, Stein⸗ bauverzierungen, Baubeschläge, Steingut⸗, Ton⸗, Mosaikplatten, Wand⸗ verkleidungen, eiserne Träger usw. Außerdem sind bei Waren, die im Handelsverkehr weniger bekannte Namen führen, auch die hauptsächlichsten Geschäfts⸗ oder Industriezweige, für welche sie in Betracht kommen, anzuführen, soweit dies nicht aus den Briefköpfen der anfragenden Firma ersichtlich ist. Beschaffung von umfangreichen Adressenver⸗ zeichnissen für ganze Geschäftszweige kann das Generalkonsulat nicht übernehmen. Hierzu eignen sich, wenn deutsche Adressenbureaus den Anforderungen nicht entsprechen können, die Firmen: N. Inglessi, Herausgeber des Adreßbuchs „Guide de Grèce“, Panepistimioustraße 36a, oder die „Agence de Services Génraux“, Palais Arsakeion, beide in Athen. Kredit⸗ auskünfte über Athener Firmen werden, soweit das General⸗ konsulat hierzu in der Lage ist, auf Grund sorgfältiger Nach⸗ forschungen und Erkundigungen vertraulich und ohne Gewähr ab⸗ schriftlich erteilt. Da manche Familiennamen häufig vorkommen, sind bei der Firmenbezeichnung tunlichst noch Geschäftszweig, Straße und Hausnummer anzugeben. Ganz besonders ist es ratsam, Ver⸗ tretungen weniger bekannten Agenten erst nach genauer, nicht nur einseitiger Information zu übertragen und über die von den Agenten zugeführten Kunden bezw. über Geschäftshäuser im all⸗ gemeinen vor Anknüpfung von Verbindungen genaue Erkundigungen an zuverlässigen Stellen einzuziehen. Bankauskünfte sind jedoch nicht immer zuverlässig; auch sollte man sich nicht allein mit Aus⸗ künften auswärtiger Geschäftshäuser, welche der Agent als Refe⸗ renzen aufgibt, begnügen, da es viele Agenten gibt, die solche Referenzenhäuser zu deren Zufriedenheit bedienen, um sich hierdurch gute Auskünfte zu sichern. Vor allem empfiehlt es sich, bei Einholung von Auskünften die Vermittlung deutscher vertrauens⸗ würdiger Auskunftbureaus in Anspruch zu nehmen; in be⸗

Werte von 300 Drachmen und über gewisse Streitfälle ohne Rück⸗ sicht auf den Wert, für die es besonders zuständig ist. Bei Streit⸗ objekten bis 40 Drachmen entscheidet es in erster und letzter Instanz. b. Das Landgericht befaßt sich mit allen übrigen Streitfällen, Zivil⸗ und Handelssachen und entscheidet über Urteile der Amtegerichte in der Berufung endgültig. c. Das Oberlandgericht entscheidet über Urteile der Landgerichte, gegen welche Berufung eingelegt ist. d. Das Reichsgericht entscheidet als Kassationshof über Urteile der Oberland⸗ gerichte und ordnet event. Prozeßrevision an. Die Gerichtsgebühren (Stempel, Taxen usw.) hat die unterliegende Partei zu tragen; dagegen 246 628 ergeben, der aus den Reserven gedeckt wurde.

entfallen die Gerichtskosten (Kosten für Zeugenbeweise, Sachverständige, Der Versand der Werke des Stahlwerksverbandes in Vorarbeiten für den Gang der Verhandlung usw.) zum größten Teil B betrug laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf im auf die Parteien, die die hierauf bezüglichen Anträge gestellt haben. Januar 1912 insgesamt 584 312 U (Rohstahlgewicht) gegen 562 756 t Das Honorar der Rechtsanwälte richtet sich nach den Verein⸗ im Dezember 1911 und 488 105 t im Januar 1911. Hiervon ent⸗ barungen mit den Mandanten. Haben solche Vereinbarungen nicht fallen auf Stabeisen 340 836 t gegen 327 897 bezw. 278 759 t, Walz⸗ stattgefunden und treten nach Schluß des Prozesses Differenzen auf, draht 71 588 t gegen 68 143 bezw. 64 944 t, Bleche 102 996 t gegen so entscheidet hierüber der Präsident der jenigen Gerichts, bei dem 97 332 bezw. 86 299 t, Röhren 17 661 t gegen 17 944 bezw. 12 918 t, e lich G 1 Glectrics, American der Prozeß anhängig war. Gerichtskosten und Rechtsanwalts⸗ BGuß⸗ und Schmiedestücke 51 231 t gegen 51 440 bezw. 45 185 t. Besserungen erfuhren namentlich Iw 8 Vork⸗ Centrals. Wilkinson 11, 42r Pincops Reyner 9 ⅜, 32r Warpcope Lees 9 ⅛, honorar werden gewöhnlich im voraus bezahlt oder man überweist Wien, 1. März. (W. T. B.) Der Jahresabschluß der Anglo⸗ Telephone and Telegraph⸗Aktien und Nachri sten, die vom 36r Warpcops Wellington 10 ¾, 60 r Cops für Nähzwirn 19 ¼ dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Vorschuß; beim Uebergang —Oesterreichischen Bank weist ein Bruttoerträgnis von Trotz der 5 allgemeinen zmenfispen ehn ereni Grund⸗ 80r Cops für Nähzwirn 22 ¾, 100r Cops für Nähzwirn 29 ¼, in ein weiteres Stadium des Prozeßganges erfolgt Abrechnung und 19 640 965 Kronen (Vorjahr 16 086 074 Kronen) und einen Rein⸗ In⸗ und Auslande vorlagen, erbielt sich vf 8 hervortrat. 120 1 Cops far Nähzwirn 34 ½, 40r Double courante Qualität 11 ¼ gegebenenfalls erneute Zahlung der Kosten der nächsten Instanz. gewinn von 10 251 394 Kronen (Vorjahr 8 320 753 Kronen) auf. stimmung, zumal, da auch gute 5 frag zerem Um. 60r1 Double courante Qualität 13 ⅜, Printers 31r 125 Pards 17/17 Die vom Generalkonsulat empfohlenen Rechtsanwälte beanspruchen Die Dividende beträgt 19 Kronen (Vorjahr 18 Kronen). Bemerkenswert waren die heute zum ve. e in Iröinemmitrag 388. Tendenz: Stetig. für die Vertretung in einem gewöhnlichen Prozeß einen Kosten⸗ New York, 1. März. (W. T. B.) In der vergangenen fange vorliegenden Kaufordres für deutsche u 1A Glasgow, 1. Närz. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen vorschuß von 20 bis 50 ℳ. Bei außergerichtlicher Beilegung einer Woche wurden 56 000 Dollars Gold und 159 000 Dollars Silber fanden einige Gewinnrealisierungen statt, 8 9 Ausweis der ruhig, Middlesbrough warrants 49/,6 ½. 1 fra 10 3 760 Na Streitsache berechnen sie nur dann ein Honorar, wenn sie ein für eingeführt; ausgeführt wurden 369 000 Dollars Gold und glatt aufgenommen. Gegen Schluß stimu g S * den heutigen Glasgow, 1. März. (W. T. B.) Die Vorräte von Karlsruhe, B. 762,1 10 3 762 Nachm. Nieder den Mandanten günstiges Resultat erzielt haben. Außerordentlich 1 057 000 Dollars Silber. New York Centralbahn sowie der Umstand, daß Steels den heutig Middlesbrough⸗Roheisen in den Stores belaufen sich auf ben 765 5 e bedeckt 83 76a Nachts Niederse schnell und nicht kostspielig gestalten sich jetzt die Wechselklagen. Die New York, 1. März. (W. T. B.) Der Wert der in Dividendenabschlag wieder einbolten. Der Schluß ö 509 670 t gegen 513 650 t se der Vorwoche. ünchen 33,2 4 bede Ebe ee lich hester 5 Verhandlung wird für den ersten Gerichtssitzungstag nach Verlauf von der vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 14 890 000 Aktienumsatz 415 000 Stück. Tendenz für Geld: Heis. Ba lehn Paris, 1. März. (W. T. B.) Schluß.) Rohzucker Zugsvitze 52 86 5 Schnee 2. 29520 iem drei Tagen, von der Zustellung der Klage an gerechnet, anberaumt. Dollars gegen 19 340 000 Pollars in der Vorwoche; davon 88 24 Stunden Durchschn.⸗Zinzrate 2 ⅞, do. Zinsrate für letztes Darle 1. 2

0 i 43 44 ½¾. Weißer Zucker stetig, ((Wunelmshav. Berücksichtigt werden nur schriftliche Einwendungen und Beweise des Stoffe 2 349 000 Dollars gegen 2 848 000 Dollars in der Vorwoche. des Tages 2 ½⅛, Wechsel auf London 4,8440, Cable Transfers 4,8745. ruhig, 88 % neue Kondition 8 Mar August 50 k,. Stornowav 740,6 bedeckt —27 zae chts Niedersch

der Tagesordnung, darunter die Erhö ung der Dividende von 13 auf 13 ½ % und die vorgeschlagenen Statutenänderungen, genehmigt. Die ausscheidenden Herren des Aufsichtsrats wurden wiedergewählt.

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Joh. C. Teckle⸗ borg⸗Aktiengesellschaft wurde laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bremen beschlossen, der am 28. März stattfindenden General⸗ versammlung nach Abschreibungen von 508 956 gegen 334 004 in 1910, die Verteilung einer Dividende von 4 % in Vorschlag zu bringen. Im Jahre 1910 hatte sich ein Betriebsverlust von

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

richtung, Winde Wetter staͤrke

Name der Beobachtungs⸗ station

ratur lsius ag in

Niederschl

Stufen

werten *⁴) Darometerstand

9 6

Barometerstand auf Meeres⸗ in 45° Breite

vom Abend

niveau u. Schwere

8

—-— AX

Nachts Niederschl. „Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. 3 Vorm. Niederschl. 763 ziemlich heiter 761 Nachm. Niederschl. 60 Nachts Nlederschl. 761 Nachts Niederschl. 8 2 763 Vorm. Niederschl. 2 763 Nachts Niederschl. 7 1 766 meist bewölkt

753,4 SW 2b dec 752,2 2 Regen Hamburg 755,1 Regen Swinemünde 756,6 bedeckt Neufahrwasser 760,1 Nebel Memel 760,9 Nebel Aachen 759,1 hetter Hannover 756,2 2 Regen Berlin 756,6 bedeckt Dresden 27589 2Regen Breslau 761,0 2 Negen 2. mei Bromberg 760,2 bedeckt 2 1 765 meist bewölkt Metz 761,5 6 bedeckt 9 3 761 Nachm.Niederschl.

Frankfurt, M.] 759,7 4 wolkig —10 3 760 Nachts Niederschl. 3 bedeckt

Borkum Keitum

Franz.

9.

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56sG6 &

Wechsel auf; Nr. 3 für 100 kg März 49 ⅛⅜, April 49 ⅛,

Oktober⸗Januar 36 8⅛. Amsterdam, ** 1. März. (W. T. B.) Java⸗Kaffee Malin Head 741,7 good ordinary 52. Bancazinn 117.

Antwerpen, 1. März. (W. T. B.) Petroleum.

1 1 do. März 22 ½¼ Br.,

29. 1912. Amtlicher Kursbericht. Raffiniertes Type weiß loko 22 ¼ bez. Br., w r., 80en h nse Frle enc aeer a hs Nhegsch. He vel, 8e. B bo Mai⸗Funk 22¾ Br. Fest. Westfälischen Ko ikats für die Tonne ab Werk. Gas⸗ malz für Ap 9. E“ Gasförderkoble 11,50 13,50 ℳ, b. Gas⸗ New York, 1. März. GE. T. 18 (Schlng.) ES Raga slammförderkoble 10,75 11,75 ℳ, oc. Flammfbrderkohle 195% 8 1 Eü;. 1997% Heliclensn Füae⸗ erdeen V 98,8 SFücenanf. 820. Hnlbg see 1498 29, (m dasen) 9,80, do. Stenderd mabite b5n Jl0, Stielde 746,7 WSWd wolkig 7

, 15,75—13 25 75 12,25 ℳ, g. Nuß⸗ do. Credit alances a i i v

te. dogn .12930 ge 5 m; F* 2 0—50/60 mm 8.50 b steam 9,30, do. Robe u. Brothers 9,40, Zudker 8 1 Holvbead 748,3 SSW Gwolkig 10 00 ℳ, h. Gruskohle 575—900 ℳ; II. Fe Uttahles ei gahda⸗ 829⸗ Müach - z8. Mare 13 18 Kup fer kohle 10,50 11,00 ℳ, b. eestmelierte Kohle 12, lol 8 füͤ *z, 13,10, 8 8e. 15,

1 ackkohle 13,25 8 1 13,25 bis Standard lofo 14,20 14,37 ½, Zinn 42,50 43,00. 242Beitenmehl (ver 100 kg) ab Bahn und Spelcher Nr. 00 E1 15,28.1.,25 11“ L 1.1375 ℳ, New Pork, 1. März. (W. T. B. ““ hnen FeS. Sbüg. Nr. 0 8 1 M 11,75 12 50 ℳ, b „Kokskohle 11,25 12,00 ℳ; Wochenbericht. Zufuhren 88 aneh 2

7 1 . . 3 7 .B 8 6 8 ite 56 1 r na 1 ent 2 900, und 1 e nene Ge; 1XXA“ III. Magere Kobhle: a. Förderkohle 9,50 10,50 ℳ, b. do. nach Großbritannien 156 000 usfu

Rüböl für 100 kg mit Faß 61,40 Geld Abnahme im Maf melierte 11,25 12,25 ℳ, c. do. aufgebesserte, dem Se Vorrat 1 348 000. do. 60,80 Abnahme im Oktober. Fest. gehalt 12,25 14,00 ℳ, d. Stückkohle 13,00 15,00 ℳ, &☚ kohle, gew. Korn I und II 14,50 17,50 ℳ, do. do. III 16, 19,00 ℳ, do. do. IV 10,50 13,00 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1

Rio de Janeiro, 1. März. (W. T. B.)

London 161 l..

8 Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Beklagten, jedoch kann das Gericht auch mündliche Beweiserbringung zulassen. Das Konkursverfahren ist gleichfalls durch neuere Gesetze vereinfacht worden. Da jedoch die Kaufleute in Griechenland nur selten größere eigene Kapitalien besitzen und im Konkursfalle die Masse in der Regel nur eine geringe Quote abwirft, ist es nicht immer ratsam, schon der unverhältnismäßig hohen Gerichtsgebühren wegen, Konkurserklärung zu beantragen oder den Kaufmann in den Konkurs zu treiben. Vollstreckbare Urteile deutscher Gerichte können auch in Griechenland vollstreckt werden, wenn ihnen die Vollstreckbar⸗ keit von den hiesigen Gerichten erteilt worden ist. Sind alle Interessenten und die Person, gegen welche sich das Urteil richtet, nichtgriechische Staatsangehörige, so ist der Präsident des Landgerichts zur Erteilung der Vollstreckung zuständig. Ist jedoch die . gegen welche das Urteil zu vollstrecken ist, griechischer Staats⸗ angehöriger, so erlangt das Urteil die Vollstreckbarkeit durch den Gerichtshof des Landgerichts erst nach Prüfung des Prozesses in seinem ganzen Umfange.

Zollauskünfte. Da in Griechenland ein einheitliches Waren⸗ verzeichnis zum Zolltarif nicht besteht und eine Zollauskunftsstelle nicht errichtet ist, so kann das Generalkonsulat über Zollfragen Auskünfte nur auf Grund von Erkundigungen ohne Verbindlichkeit erteilen. Die zuständigen Zollbeamten geben bei der Auskunftseinholung in der Regel den Rat, kleine Sendungen (Postpakete) an einen Vertreter

( 8 bedeckt V 6 2 739 l. (Wustrow i. M.) 5bedeckt 10 3 745 meist bewölkt —(Königsbg., Pr 5 bedeckt 10 2 749 Schauer s(assel 7 1 743 Nachts Niederschl —(AMagdeburg) 749 Nachss Niederschl ((Grünbergschl. 9 3 742 ziemlich heiter (AMülhaus., Els. 10 3 761 anbalt. Niederschl b (Friedrichshaf. 10 3 w98 Nachts Niederschl „(Bamberg) 757,2 WSW 6 wolkig 2 761 Nachts Niederschl. Paris 752,8 SSW 2 bedeckt 759 a Vlissingen 757,5 halb bed. 757

Berliner Warenberichte.

Produktenmarkt. Berlin, den 2. März. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 208,00 209,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 215,00 bis 215,25 214,75 Abnahme im Mai, do. 216,00 216,25 216,00 Abnahme im Juli, do. 202,00 201,75 Abnahme im September.

Fester.

Roggen, inländischer 186,00 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 192,00 191,75 192,00 Abnabme im Mai, do. 191,50 Abnahme im Juli, do. 174,50 175,00 174,75 Abnahme im Sep⸗ tember. Fester.

Hafer, Normalgewicht 450 g 192,50 Abnahme im Mai, do. 192,00 Abnahme im Juli. Fester.

Ma is geschäftslos.

Valentia 743,2 Seilly

752,1

741,9 2wolkig

Isle d'Aix 764,1 SW Zbedeckt St. Mathieu

Grisnez

762,9 SSW wolkig

Verdingungen. Niederlande.

7

(

sonderen Fällen, in denen das Generalkonsulat keine direkte Auskunft erteilen kann, werden anderweitige Informationsquellen nachgewiesen. Sowohl über die Agentur⸗ und Kommissions⸗ häuser von minderer Bedeutung, als auch über die von diesen zugeführten Kunden und über Handlungsfirmen überhaupt sollten Erkundigungen von Zeit zu Zeit wiederholt werden. Geschäftsanknüpfungen. Mit Firmen in Athen direkt Geschäfts⸗ verbindungen anzuknüpfen, soll im allgemeinen tunlichst vermieden werden. Bei allen Geschäften empfiehlt es sich, die Vermittlung von zuverlässigen und landeskundigen Agenten in Anspruch zu nehmen, da nur solche in der Lage sind, die erforderliche ständige Kontrolle über die Geschäftsleute auszuüben. Bestellungen sollten seitens der Agenten so klar und bindend aufgenommen werden, daß eine weitere Auslegung des Sinnes nicht eintreten kann; die Bestellungen soll der Kunde selbst (nicht etwa sein Angestellter) unterschreiben; Abänderungen der Bestellung lasse man sich stets schriftlich bestätigen. Bei Ausführung der Aufträge ist genaue Einhaltung der Bedingungen, betr. Muster, Lieferzeit, Packung, Beförderung usw., zu beobachten. Da noctariell abgeschlossene Verkaufsverträge mit Eigentums⸗ vorbehalt auch in Griechenland Rechtsguültigkeit haben, ist se besonders bei Maschinenlieferungen, die bekanntermaßen auf längere Zahlungsfrist erfolgen, Ses Les solche Verträge oder Mietsverträge unter Hinzuziehung eines vertrauens würdigen Rechts⸗ anwalts vor einem Notar abzuschließen. Delkredereangebote nehme man nur von ausgesprochen zuverlässigen und kapitalkräftigen Agenten an, da es in Athen viele Agenten gibt, die durch Anbietung von Delkredere nur Scheinmanöver ausführen, um ihre Provisionen zu sichern, in der Tat aber oft finanziell schlechter stehen als der Kunde selbst, für den sie einstehen. Warenkredite an Agenten zu gewähren, ist nicht ratsam, da hierdurch sich in vielen Fällen Unzuträglichkeiten (Preis⸗ aufschläge, Mißtrauen der Kunden beim Wechsel des Vertreters, Kunden⸗ verlust usw.) ergeben. Der Agent sollte nur als Geschäftsvermittler tätig sein und nicht als Warenabnehmer auftretrn. Die Gewährung von Krediten an Kaufleute in Athen auf offene Rechnung ist tunlichst zu vermeiden; nur Wechselakzepte sichern pünktliche Zahlung oder bieten genügende Unterlage zur Beitreibung der Forderung in schwierigen Fällen und zur eventuellen Rechtsauskünfte. Das Kaiserliche Generalkonsulat ist nicht in der Lage, mit amt⸗ licher Gewähr Auskunft über das griechische Recht zu erteilen. Es besteht in Athen auch keine Behörde, die eine solche Auskunft geben könnte. Hierzu eignen sich vornehmlich die deutsch korrespon⸗ dierenden Rechtsanwälte in Athen: Dr. M. Mindler, Patissia⸗ straße 32, und Dr. Alcib. Zoiopoulos, Stournarastr. 39 a, oder aber Dr. K. Nicoletopoulos in Charlottenburg 4, Svybelstr. 52. Die Be⸗ schaffung von rechtlichen Gutachten bei den Athener Rechtsanwälten, gegen einen entsprechenden Kostenvorschuß an den betreffenden Anwalt, kann das Generalkonsulat übernehmen. Reklamationen in Forderungssachen. Bei Handelsreklamationen, Beilegung von Streitigkeiten und schwer einzutreibenden Forderungen mu sich das Generalkonsulat auf eine vermittelnde Tätigkeit beschränken, da ihm Zwangsmittel gegen säumige Schuldner nicht zu Gebote stehen. Peinlichste Genauigkeit bei Ausführung der Aufträge sowie in der Korrespondenz und Buchführung ist der beste Schutz gegen Differenzen. Wird die Vermittlung des Generalkonsulats erbeten, so sind sämtliche Umstände, welche die Forderung recht⸗ fertigen, Darlegung des Streitfalls, Einwendungen der Schuldner (eventuell Korrespondenzabschriften) klar und ausführlich zu be⸗ schreiben. Ist mit dem Schuldner etwa durch direkte Korrespondenz eine Free erzielt worden oder leistet er Teilzahlungen, so ist dem Generalkonsulat mit weiteren Wünschen zur Sache unverzüglich bezügliche Mitteilung zu machen, damit dasselbe hiervon nicht erst durch den Schuldner unterrichtet wird. Da es sich in den meisten Fällen, wo die Hilfe des Generalkonsulats in Anspruch genommen wird, um zahlungsunfähige oder böswillige Schuldner, über die man sich nicht genau informiert hat, oder aber um alte, teilweise ver⸗ jährte Forderungen oder Abzüge handelt, so hat die Vermittlung nur selten den gewünschten Erfolg. Wird beim Schuldner durch wieder⸗ holte Vorstellungen oder durch Versuche, einen gütlichen Vergleich herbeizuführen, ein Ergebnis nicht erzielt, so benennt das General⸗ konsulat tüchtige Rechtsanwälte, denen die Angelegenheit eventuell zur gerichtlichen Verfolgung übertragen werden kann. Die oben ange⸗ führten Rechtsanwälte berechnen mäßige Kosten.

Prozeßführung. Eine Kodifizierung der Gesetze ist in Griechen⸗ land bisher nicht durchgeführt. Es gelten zurzeit noch die alten Gesetze des byzantinischen Rechts mit einigen Aenderungen (besonders der Handels⸗ und Seegesetzgebung). Das Prozeßverfahren ist vor dem Amts⸗ gericht (Lirinodikion) und dem Landgericht (Protodikion, Gericht I. Instand) in der Regel ein schriftliches, vor dem Oberlandgericht (Efeteion) und dem Reichsgericht (Areios pagos) schriftlich und münd⸗

oder Kaufmann zu richten. Falls bei der Verzollung der Empfänger mit dem vom Zollamte bestimmten Zollsatze nicht einverstanden ist, so hat er durch eine Zollreklamation einen Beschluß der Zoll⸗ prüfungskommission beim Finanzministerium berbeizuführen. Der auf diese Weise prototollarisch festgesetzte 8 dient dann als Richtschnur für die Zollämter und ist maßgebend bei mweiteren Sendungen von der gleichen Ware. Zollreklamationen. Glaubt der Empfänger einer Ware, daß bei der Verzollung derselben ein zu hoher Zoll angesetzt worden ist oder daß die Ware nicht in die vom Zollschatzmeister bezeichnete Warenklasse des Zolltarifs zu reihen ist, so kann er vor Erhebung der Ware beim Zolldirektor oder dessen Stellvertreter Beschwerde führen. Dieser ordnet alsdann eine genauere Prüfung des Sachverhalts an, eventuell durch chemische Analyse, und entscheidet hierauf über den Zollsatz. Ist der Empfänger mit dieser Entscheidung des Zolldirektors nicht zufrieden, so reicht er dem Zollamte eine schriftliche Reklamation ein, die dann dem finanzministersellen Erlasse vom 28. Oktober 1903 gemäß seitens des Zollamts unverzüglich dem Finanzministerium in Athen zur Entscheidung zu übersenden ist. ieser Reklamation ist soweit tunlich ein Muster der Ware beizufügen, damit die Zollprüfungskommission im Finanz⸗ ministerium die Ware event. chemisch nochmals untersuchen kann. Wird die Reklamation des Empfängers als unberechtigt abgewiesen, so wird er wegen falscher Deklarierung der Ware in Strafe ge⸗ nommen. Will ein Kaufmann die Ware, gegen deren Zoll er reklamiert hat, ohne die Entscheidung abzuwarten, gleich beziehen, so hat er den ganzen, vom Zollamt ursprünglich festgesetzten Zoll zu hinter⸗ legen. Entscheidet die Kommission zu seinen Gunsten, so wird ihm die Differenz zurückerstattet. Da aber das Verfahren der Rück⸗ zahlung mit Schwierigkeiten und Zeitverlust verbunden ist, vermeiden die Kaufleute die Vorausbezahlung des Zolles. Die Zollprüfungs⸗ kommission hält in der Regel wöchentlich eine Sitzung ab, in der sie über die eingelaufenen Reklamationen beschließt.

Zur Erleichterung des Handels sind in letzter Zeit bei den be⸗ deutenderen Zollämtern, wie Piräus, Patras, Corfu, Nebenstellen des chemischen Laboratoriums eingerichtet worden, die durch Analyse in vielen Fällen kurzer Hand Zollstreitigkeiten erledigen. Ist jedoch der

stellen nicht einverstanden, so hat er immer noch das Recht zu weiteren Reklamationen an das Finanzministerium.

Die Verzollung der Postpakete findet nur in den Zoll⸗ ämtern Piräus, Patras und Corfu statt, von wo die Pakete, falls der Adressat seinen Wohnsitz nicht in einer dieser Städte hat, nach vor⸗ heriger Festsetzung des Zolls, an das Postamt des Aufenthaltsorts des Empfängers weitergesandt werden. Entstehen dei solchen Post⸗ sendungen Zollreklamationen, so ist die Erledigung derselben schwieriger, denn die Pakete müssen behufs Revision des auferlegten Zolls wieder in das Zollamt zurückgeleitet werden, welches die Verzollung vorgenommen hat. Zur leichteren Erledigung ist es ratsam, wenn der Empfänger für alle Fälle einen Vertreter in der Stadt des betreffenden Zollamts beauftragt, der Oeffnung des Paketes zum Zwecke der Nachprüfung beizuwohnen und seine Ansprüche geltend zu machen. Der „Zolltarif für Griechenland nebst den Bestimmungen über die Tara“ ist in deutscher Uebersetzung bei der Hofbuchhandlung Ernst Siegfried Mittler & Sohn, Berlin, Kochstr. 68—71, für 1,25 kä;ͤuflich. Aenderungen desselben werden jeweilig in dem vom Reichsamt des Innern herausgegebenen „Deutschen Handelsarchiv“ veröffentlicht.

Markenschutz. Das griechische Gesetz vom Jahre 1893 be⸗ handelt ausschließlich den Schutz von Handels⸗ und Industriewaren⸗ zeichen. um Schutze von Erfindungen, Namen, Titelzeichen, Ge⸗ brauchsmustern usw. besteht noch keine gesetzliche Bestimmung. Spezielle Patentanwälte gibt es wegen der geringen Anzahl von Eintragungs⸗ anträgen in Griechenland bisher nicht; gewöhnlich besorgen die obengenannten Rechtsanwälte Eintragungen. Die Gebühr dafür beträgt etwa 125 ℳ. Patente auf Erfindungen werden für jeden einzelnen Fall durch besonderes Gesetz und nur bei besonderen, für Griechenland nützlichen Erfindungen erteilt. Die Erwirkung eines solchen Patents ist mit vielen Schwierigkeiten und mit großen Kosten

verknüpft.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts

am 1. März 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen

.“ 10 234

Nicht gestellt 130 —.

s

In der gestrigen Generalversammlung der Bayrischen

lich. a. Das Amtsgericht verhandelt über Streitobjekte bis zu einem

Hypotheken⸗ u. Wechselbank, München, wurden die Anträge

88

Warenempfänger mit der Entscheidung dieser chemischen Untersuchungs⸗-

Berlin, 1. März. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte†) 20,90 ℳ, 20,88 ℳ. Weizen, Mittelsorte †) 20,86 ℳ, 20 84 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 20,82 ℳ, 20 80 ℳ. Roggen, gute Sorte†) 18,70 ℳ, 18,68 ℳ. Roagen, Mittelsorte †) 18,66 ℳ, 18,64 ℳ. Roggen, geringe Sorte †) 18,62 ℳ, 18,60 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 20,20 ℳ, 19,70 ℳ. —. Futtergerste, Mittelsorte“) 19,60 ℳ, 19,10 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 19,00 ℳ, 18,50 ℳ. Hafer, gute Sorte*) 21,50 ℳ, 21,00 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 20,90 ℳ, 20,50 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 20,40 ℳ, 20,00 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 18,40 ℳ, 18,10 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— Mais (runder) gute Sorte 18,40 ℳ. 18,00 ℳ. Richtstroh 6,00 ℳ, —,— ℳ. Heu 9,70 ℳ, 8,20 ℳ. (Markthallen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 34,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 60,00 ℳ, 35,00 ℳ. Linsen 80,00 ℳ, 40,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 13,00 ℳ, 9,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,30 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,30 ℳ. Butter 1 vs 3,20 ℳ, 2,60 ℳ. Eier 60 Stück 7,20 ℳ, 4,50 ℳ. Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 —. Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,20 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,60 ℳ. Hechte 1 kg 2,60 ℳ, 1,40 ℳ. Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,40 ℳ. Bleie 1 kg 1,40 ℳ, 0,70 ℳ.

†) Ab Bahn.

*) Frei Wagen und ab Bahn. 8

Berlin, 29. Februar. Monatsbericht der ständigen Deputation der Wollinteressenten. Während des beendeten Monats war das Geschäft noch ruhiger als vorher, insbesondere ist dies von deutschen Wollen zu sagen, welche, wie schon im vorigen Bericht hervorgehoben wurde, wegen ihrer schlechten Beschaffenheit für den Käufer keinen Anreiz bieten. Die hereinkommenden Mengen be⸗ gegneten daher dem berechtigten Mißtrauen der Käufer, weil bei der Kalkulation nicht nur das erhebliche Minderergebnis von rein⸗ gewaschenem Produkt im Vergleich zum vorigen Jahr, sondern gleich⸗ zeitig der allgemein niedrigere Standpunkt des Werts zu berücksichtigen ist. Der Absatz war daher schwerfällig und es fanden nur etwa 1500 Ztr. Schweißwolle an inländische Fabrikanten Absatz. Ueber seeische Wollen konnten auch nicht die Umsatzziffern anderer Monate erreichen, da der allgemeine Bedarf der Industrie anscheinend für einige Zeit befriedigt war. Es wurden etwa 2100 Ballen Buenos Aires und Austral, etwa 2200 Ballen Kapwolle, zusammen 4300 Ballen zu Preisen, die keine wesentlichen Aenderungen gegen früher aufwiesen, verkauft. Amtlicher Markthericht vom Magerviehhof in riedrichsfelde. Rindermarkt am fFreitag, den . März 1912. Auftrieb: 930 Stück Rindvieh, 246 Stück Kälber. veeb..“ Zugochsen ““ 1AA4*“ Z1A11A““ Verlauf des Marktes: Schleppendes Geschäft; Pr verbleibt Ueberstand. 8—

Es wurden gezahlt für:

Milchkühe und hochtragende Kühe: a. 4— 8 855 alt: e1ö111ö14X“; I. Qualität, gute schwere... II. Qualität, hecsh mittelschwere.

III. Qualität, leichte....

b. ältere Kühe:

I. Qualität, gute schwere.. . II. Qualität, mittelschwere.. A. Sachen.. hq6*

360— 430 260 350 220 250

310 380 210 300 240 370

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. Hamburg, 1. März. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das 80.50 Hr. 80,00 Gd. an ten, 2. März, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Januar/ Jult pr. ult. 89,85, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 89,90, Ungar. 4 % Goldrente 109,85, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W.

89,70, Türkische Lose per medio 247,50, Orientbahnaktien pr. ult.

im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am Stadtgarten) statt.

Kupfer fest, 64 8, 3 Monat 65 ½.

19,50 20,50 ℳ, do. do. II 21,00 24,50 ℳ, g. Fördergrus 8,75 bis 9,50 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 5,50 8,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 14,50 16,50 ℳ, b. Gießereikoks 1. e ℳ, c. Brechkoks I und II 19,00 22,00 ℳ; V. Briketts: riketts je nach Qualität 10,00 13,25 ℳ. Die nächste Börsenversammlung findet am Montag, den 4. März 1912, Nachmtttaas von 3 ½ bis 4 ½ Uhr,

Düsseldorfer Börse vom 1. März. (Antlicher Kurs⸗ bericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung für Sommermonate 11,50 12,50, für Wintermonate 12,50 13,50, Generatorkohle 12,00 13,00, Gas⸗ flammförderkohle 10,75 11,75; 2) Fettkohlen: Förderkohle 10,50 bis 11,00, bestmelierte Kohle 12,00 12,50, Kokskohle 11,25 12,00; 3) magere Kohlen: Förderkohle 9,50 11,50, bestmelierte Kohle 2,25 14,00, Anthrazitnußkohle II 21,00 24,50; 4) Koks: Gießereikoks 17,00 19,00, Hochofenkols 14,50 16,50, Brech⸗ koks 1 und II 19,00 22,00„ 5) Briketts 10,00 13,25 —. B. Erze: 1) Robspat 116,00, 2) Gerösteter Spateisenstein 165,00, 3) nassauischer Rotbifenstemn, 50 % Eisen 145,00. C. R oheisen: 1) Spiegeleisen 1a 10 12 % Mangan ab Siegen 77,00, vn. strahliges Qualitäts⸗Puddelrobeisen: a. rheinisch westfälische Marken 65,00, b. Siegerländer 65,00, 3) Stahleisen; ab Sieger⸗ land 68 69, ab Rheinland⸗Westfalen 70—71, 4) deutsches Bessemer⸗ eisen 77,50, 5) Thomaseisen ab Luxemburg —,—, 6) Puddel⸗ eisen, Luxemburger Qualität, ab Luxemburg —,—, 7) Luxem⸗ hurger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 56 58, 8) deutsches

Zießereieisen Nr. 1 73,50, 9) do. Nr. III 70,00, 10) do. Hämatit 77,50, 11) englisches Gießereiroheisen Nr. III ab Ruhrort 68 —70, 12) englisches Hämatit 84,50 87,50. D. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen, aus Flußeisen 110—115, do. aus Schweißeisen 135,00 138,00. E. Bandeisen: Bandeisen aus Flußeisen 135,00 140,00. F. Bleche: 1) Grobbleche aus Flußeisen 130—135, 2) Kesselbleche

us Flußeisen 140 145, 3) Feinbleche 142,50 - 147,590., G. Draht: Flußeisenwalzdraht 122,50. Marktbericht: Auf dem Kohlenmarkt rege Verkaufstätigkeit; Abruf unverändert stark. Auf dem Eisenmarkt Beschäftigung auf allen Gebieten unverändert stark. Nachfrage nach Stabeisen hat infolge getätigter großer Abschlüsse be· sonders für die Ausfuhr etwas nachgelassen. Nächste Börse für Wertpapiere am Dienstag, den 5. März 1912.

—r-

Magdeburg, 2. März (W. T. B.) Zuckerbericht. Kön. 88 Gra⸗ o·. S. 16,05 16,17 ½. Nachprodukte 75 Grad o. S. 8 Stimmung: Ruhig. Brotraffinade I ohne jaf Kristallzucker I m. S. —,—. Gem. Raffinade m. S.

—,—. Gem. Melis 1 mit Sack —,—. Stimmung: Geschäftslos. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: März 15,55 Gd., 15,62 ½ Br., —,— bez., April 15,70 Gd., 15,80. Br., —,— bez., Mai 15,87 ½ Gd., 15,90 Br., —,— bez., August 15,97 8 Gd., 16,00 Br., —,— bez., Oktober⸗Dezember 11,60 Gd., 11,65 Br., —,— bez, Januar⸗März 11,62 ½ Gd., 11,70 Br., —,— bez.

(W. T. B.) Rüböl loko 65,00, für Mai 63,00. me⸗

8 Schmalz. Sietig. Loko, Tubs und Firkin 47, Schmalz, Doppeleimer 48. Kafsee. Bebhauptet. Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle.

amburg, 2. (Vormittagsbericht.) Z82eee t Matt. Ruͤbenrohzucker I. rrodukt Basis 15,60, April 15,75, Mai 15,92 ½, August 16,02 ½. Oktober⸗ Dezember 11,62 ½, Januar⸗März —,—. Kaffee. Ruhig. Good Dezember 66 ¼ Gd. 4

G 1. März. (W. T. B.) Raps für

London, (W. T. B.) Rübenrobhzucker 88 % März 15 sh. 5 ½ d. Wert, stetig.

London, 1. März. (Schluß.) Standard⸗

Liverpool, 1. März. (W., T. B.) Baumwolle. Tendenz: Ruhig. Amerikanische middling Lieferungen: Stetig. März 5,71, Mlrz⸗Avril 5,71, April⸗Mai 5,72, Mai⸗Juni 5,73,

8. März 1912, 2 Uhr. Maatschappy tot Exploitatie van Staatsspoorwegen, auf dem Bureau des Sektionsingenieurs zu Nymegen Graafscha Weg Nr. 7: Ausführung von Wieder⸗ herstellungs⸗ und Erneuerungsarbeiten an, sowie Lieferung von Ma⸗ terialien für Gebäude, künstliche Inlagen, Einrichtungen und andere Anlagen für die Strecken: Tilburg —Nymegen, Utrecht (Lunetten) Boriel—- Vlymen und Arnhem— Venlo in 9 Abteilungen gemäß Besteck W. Das Besteck liegt auf dem Bureau des Sektionsingenieurs H. van Berckel zu Nvmegen Graafscha Weg Nr. 7 zur Einsicht aus und ist auf vortofreie Anfrage gegen Zahlung von 1 Fl. (frei durch die Post 1,05 Fl.) ebenda erhältlich. Dort werden auch Exemplare der allgemeinen Bedingungen abgegeben. Besichtigung findet an Ort und Stelle zwischen dem 1. und 5. März d. J. statt. 12. März 1912, 11 Uhr. Direktor und Kommandant der Marine in Amsterdam: Lieferung nachstehender Gegenstände; a. für die Marine: Nr. 1 Stahltau, Nr. 2 Bramsegeltuch, Nr. 3 Ewertuch, Nr. 4 Karl⸗Segeltuch, Nr. 5 Baumwollenes Segeltuch, Nr. 6 Segeltuch von geringerer Beschaffenheit, Nr. 7 Bramsegeltuch, Nr. 8 Karl Segeltuch; b. für die Kolonten: Nr. 9 Bramsegel⸗ tuch, Nr. 10 Ewertuch, Nr. 11 Grausegeltuch, Nr. 12 Karl⸗ Segeltuch, Nr. 13 Segeltuch von geringerer Beschaffenheit, Nr. 14 Altes und zum teil gebrauchtes Segeltuch. Die Be⸗ dingungen liegen im Marineministerium im Haag sowie bei den Marinedirektionen in Amsterdam, Willemsoord und Hellevoetsluis sowie in den Gemeindesekretariaten in Rotterdam und Dordrecht zur Einsichtnahme aus und sind auf Frankoanfrage, soweit der Vorrat reicht, bei dem Chef der Ausrüstungsabteilung der Reichs⸗ werft in Amsterdam gegen 0,20 Fl. nicht in Briefmarken für jedes Besteck erbältlich. Die Angebote, für jedes Besteck besonders, müssen den Vorschriften des Artikels 4 der Allgemeinen Bedingungen entsprechen und gehörig verschlossen bei der Griffie der Marinedirektion in Amsterdam spätestens am Tage der Submission, Vormittags 11 Uhr, e en sein. eingenangen gen. 912 1 ½ Ubr. Königlich niederländisches Kolonial. ministerium im Haag, in einem der Räume der Maatschappy tot Nut van 't Algemeen in Amsterdam: Lieferung nachstehender Gegenstände in 42 Abteilungen: 1) 7000 m Futterbaumwolle; 2) 1200 m Katuschsersche, 3) 500 kg Kupfer in Platten, 4) 1000 kg Zinkdraht, 5) 10 Winden, 12 Heißblöcke, 10 Hammelscheiben und 10 Schraubenwinden, 6) verschiedene Sorten von Nägeln, Holz⸗ schrauben, Klinknägesn ꝛc., 7) 1075 kg Zinknägel, 8) verschiedene Sorten von Drahtnägeln, 9) 2 000 000 Schuhringe, 10) verschiedene Sorten von Schuhnägeln, 11) 100 m Linoleum, 12) 40 000 m Zug⸗ band, 13) 10 000 Bogen Schmirgelleinwand, 14) Schreihpapier, 15) Packpavier, 16) verschiedene Sorten Papier, 17) 120 Flamm⸗ röhrenbürsten und 78 Pinsel, 18) 4300 kg Stearinkerzen, 19) 500 kg Rinderfett, 20) 400 kg Vaselin und 850 kg konsistentes Fett, 21) 3500 kg Kupfersulfat, 22) 2500 kg Salmoniak, 23) 4000 b Kreide, 24) 2500 kg Paraffinfirnis, 25) 15 000 kg Erzzinkweiß, 26) 25000 kg reines Zinkweiß, 27) 25000 kg reines Zinkweiß, 28) 10000 kg reines Zinkweiß, 29) 50 000 kg angeriebene Zinkweiß⸗ farbe, 30) 10000 kg Bleiweiß, 31) 10000 kg Bleimenige, 32) 21 840 kg rohes Leinsl, 33) 27,160 kg gekochtes einöl, 34) 23520 kg gekochtes Leinsl, 35) 23 800 kg gekochtes 8 36) 23 520 kg rohes Leinöl, 37) 23 800 kg rohes behmec. 38) 90 000 kg Mineralmaschinenöl, 39 45 009 kg Mineral⸗ zvlinderöl, 40) 55 000 kg schweres Minera lampenöl, 41) 16 620 kg gelbe Seife, 42) 16 020 kg gelbe Seife. Die Bestecke sind für je 6,20 Fl. bei der Firma Gebr. van Cleef im Haag und auf münd⸗ lichen Antrag bei dem Kolonialetablissement in Amsterdam zu erhalten.

Observatoriums, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 1. März 1912, 8 bis 10 ¾ Uhr Vormittags:

Stati 122 500 m 1000 2000 m 3000 m] 3430 m

1 4,2 1,0 3,2 9,5 12,9 7 98 100 79 M.. b Wind⸗Richtung . W WNW bis NWWNW NW 8 ge F8,e-4 7 11 18 16 116—17 18 19

Himmel größtenteils bedeckt, untere Grenze von Nimbuswolken

Seehöhe...

Temperatur (O 9 4 Rel. Fchtgk. (% 9

Helder 753,5 6 wolkig 756 Bodoe 744,2 2 Regen 743 1 8

G

h.

8

Cbristtansund 746,0 wolkig 748 Skudesnes 745,5 SSO SNebel 5 3 751 Vardo 7543 S8. SSchnee 11. 9 756 Skagen 7518 S 4 Dunst 4 0 757 Hanstholm 7497 SO Regen 4⁴ 2 755 Kopenhagen 755,0 Dunst 3 0 760 Stockholm 755,5 Abedeckt. 4 0 756 Kernösand —27005 1. balb bed. 6 09752 Haparanda 748,2

Wisbv

bedeckt 4 0 748 757,4 Nebel 3 0) 759— Karlstad 753,3 SW Archangel

2 Nebel 3 0 756 756,7 O 3 wolkig 24 0 751 Petersburg 754,6 W ISchauer —1 753 Riga 25999 WSW NRebel 1. 2 759 Wilna 762,3 SW 3 Nebel Gorki

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759,5 WNW F bedeckt 762 Warschan 763,3 SSO 1 Nebel 765 Kiew 764,8 W 1 Nebel 1 0 768 Wien 762,7 Windst. Nebel 5 0 765 Remlich heiter Prag 761,3 S i Regen 764 Nachts Niederschl. Rom 767,7 DO —l wolkig 770 Florenz 766,2 SO 2 bedeckt 769 Cagliarkb- 765,2 NW Nebel 768 Thorsbavn. 737,7 Windst. wolkig 738 Sevydisfsord 76,4 Windst. Schnee 0,2 741 Rügessnalder. ,„eSO Zwolng. 5 3. 768 Borm Miedericl⸗ Skegneß 52,3 WSWhester 7 0 751 Krakau 763,2 NO 1 bedeckt. 4 0 766 meist bewölkt Lemberg Windst. Nebel 5 0 767 Vorm. Niederschl. Hermanstadt— SO wolkenl.— 10 768 vorwiegend heiter Triest 765,4 Windst. bedeckt 9 2 769 Nachts Niederschl. Reytsavik— 738 (esina eeathea de) V V V ziemlich beiter Cherbourg 758,6 SSW b wolkig 10

to

766,0 SW halb bed. 2 8

Clermont (SW bhalb bed. Biarriz 767,1 SSO Z wolkig 11 2 e6 Nizza 765,4 Windst. wolkig 1 9 Perpignan 766,8 Windst. bedeckt Belgrad,Serb. 765,5 SD. l wolkig Brindist 767,4 SSW 2 balb bed. Moskau 756,3 WNW 2 bedeckt Lerwick 2738,9 S Dunst Helsingfors 753,9 SW 2 Nebel Kuopio 752,7 SW Nebel Zürich 7866,1 W bald bed. Genf 767,8 SSW balb bed. Lugano 765,1 1 bedeckt Säntis

765,1 S Budapest

ziemlich heiter

7623 X. Dunst. Portland Bill 755,4 SW 6 wolkig Horta 785,5 W. edeckt Corußa 762,2 SSW 6 bedeckt 14

8 bri e 8 =— 8 0. 4; 2=0 bis 2,4; 2 be9 gpreg; ger., FeAin 5 2 22 88 8* 88 20,5 84 381,4: 7 = 81,5 bis 44,4; 8 ⸗= 44,5 bis 59,4; 9 = nicht gemeldet.

Ein Tiefdruckgebiet von 735 mm, nordwestlich von Schottland, erstreckt sich bis zum Nordmeer, nordostwärts schreitende Ausläufer liegen über Finnland und der Nordsee; ein beranziehender neuer Tief⸗ druckausläufer befindet sich westlich von Irland. Ein Hochdruckgebiet liegt über Südeuropa, mit zsrdostwärts fortschreitenden Ausläufern über Großbritannien und Skandinavien. In Deutschland ist das Weiter mild und trübe g— * bis west⸗ 1 inden; fast überall haben Regenfälle stattgefunden. Deutsche Seewarte.

Cöln, 1. März. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Stetig. Upland loko middling 54 ¼. März. (W. T. B.) 83 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, März average Santos März 65 ½ Gd., Mai 66 ¼ Gd., September 66 ½ Gd., August 15,60. 1. März. ¹ Javazucker 96 % prompt 16 sh. 6 d. Wert, ruhig. Se. (W. T. B.) Umsatz: 6000 Ballen, davon für Spekulation und Exvort Ballen. Juni⸗Jult 5,73, Juli⸗August 5,72, August⸗September 5,69,

anfangs in etwa 300, zuletzt in etwa 440 m Höhe.