1912 / 80 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1912 18:00:01 GMT) scan diff

1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rostock, den 25. März 1912. Großherzogliches Amtsgericht.

[117962 essches Die Frau Johanna Silberstein, geb. Bernstein, in Hackensack, Staat New York, Nordamerika, ver⸗ treten durch ihren Generalbevollmächtigten, den Bankbeamten Erich Malchow in Berlin, Behren⸗ straße 37/39, hat beantragt, ihren Ehemann, den Kaufmann und amerikanischen Notar Moritz Nathan Silberstein, für tot zu erklären. Moritz Nathan Silberstein ist am 22. August 1837 in Berlin als ehelicher Sohn des Schlächters Nathan Moses Silberstein und der Gusta (Auguste) geb. Paeska (Packscher) daselbst geboren. Es ist glaubhaft ge⸗ macht, daß, nachdem er nach Amerika ausgewandert ist, er bis zum Jahre 1895 in New York City ge⸗ wohnt hat, in diesem Jahre nach Berlin gereist ist und daselbst, Alexanderstraße 36 a, bei Packscher gewohnt hat, darauf, nachdem er am 28. Oktober 1895 von Berlin nach Posen abgemeldet worden ist, in Posen aber nicht zur Anmeldung gelangt ist, nach Amerika zurückgegangen und im Jahre 1897 in Galveston in Texas gewesen ist, seitdem aber weitere Nachrichten über ihn fehlen. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem uf den 12. November 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls er mit Wirkung für diejenigen Rechtsverhältnisse, welche sich nach den deutschen Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen für tot erklärt werden wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 12. März 1912. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.

[117969] Aufgebot.

Der Abwesenheitspfleger Rentier Johannes Fenske in Deutsch Krone hat beantragt, die verschollene un⸗ verehelichte Marta Schmidt, ohne festen Wohnsitz, geboren am 12. November 1867, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 4. Januar 1913, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht

nzeige zu machen.

Deutsch Krone, den 25. März 1912.

Königliches Amtsgericht.

[117973] Oeffentliche Bekanntmachung.

Das Kgl. Amtsgericht Kandel hat folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Helene Berdel, geb. Metz, Witwe des Metzgers Franz Berdel II, gewerblos in Jock⸗ grim, hat beantragt, ihren Bruder Jakob Metz,

eboren am 28. Oktober 1852, früher Schreiner in Jockgrim, seit 1882 verschollen, angeblich nach Amerika ausgewandert, für tot zu erklären, da seit dieser Zeit keine Nachricht weder von ihm noch über ihn eingegangen sei, trotz angestellter Nachforschungen. Es ergeht daher die Aufforderung: 1) an den ver⸗ schollenen Jakob Metz, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Aufgebotstermin wird bestimmt in die öffentliche Sitzung des K. Amtsgerichts hier vom Mittwoch, den 2. Okiober 1912, Vormittags 9 Uhr.

Kandel, den 26. März 1912

Kgl. Amtsgerichtsschreiberei. 6 [118035] Aufgebot.

Auf Antrag des Steuermanns Georg Heinrich Theodor Wesiphal in Cardiff in England, vertreten durch den Boten Johannes Gode in Lübeck, Kanal⸗ straße 4, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der am 4. Juni 1864 in Travemünde geborene Seemann Johann Christian Heinrich Westphal hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 13. November 1912, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hier zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, auf⸗ gefordert, dem unterzeichneten Gerichte spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen. 1

Lübeck, den 8. März 1912. .

Das Amtsgericht. Abteilung VII.

[118044] Aufgebot. 8

Der Bäckermeister Lorenz Strauchholz aus in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger hat beantragt, den verschollenen, am 6. Mat 1868 zu Hitdorf geborenen „Wilhelm“ nicht „Emil“⸗ Fleischhauer, zuletzt wohnhaft in Hitdorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 23. Oktober 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklaärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Opladen, den 23. März 1912.

Königliches Amtsgericht.

[118045] Aufgebot.

Der Notariategehilfe Johann Heinrich Höhner in Opladen in seiner Eigenschaft als Abwesenheits⸗ pfleger hat beantragt den verschollenen Heinnich Niesen, zuletzt wohnhaft in Langenfeld, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 14. November 1912, Vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklã erfolgen wird. An alle, welche Mokunft über oder Tod des Verschollenen zu erteilen

[117976] Aufgebot. Fräulein Marie Brzoska in Sandau, Kreis Pleß, vertreten durch Rechtsanwalt Brehme in Pleß, hat beantragt, ihren Bruder, den Arbeiter Paul Brzoska aus Sandau für tot zu erklären. Paul Brzoska, geboren am 16. Mai 1857 in Sandau (Vater: Michael Brzoska, Mutter: Caroline geb. Matula), ist von Sandau nach Russisch Polen gegangen und soll dort 1895 in Ostra⸗Gorka (Sosnowice) an der Cholera gestorben sein. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten Gericht am 30. Dezember 1912, Mittags 12 Uhr, Zimmer 14, zu melden. Sonst wird er für tot erklärt. Alle, die über Leben oder Tod von ihm Auskunft erteilen können, werden aufgefordert, hiervon spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 8 1.“

Pleß, den 20. März 1912. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Der Rechtsanwalt Dr. Arnold in Schwetz hat als gerichtlich bestellter Abwesenheitspfleger bean⸗ tragt, folgende Verschollenen 1) den am 13. April 1852 geborenen Kätner und Schuhmacher Friedrich Wilhelm Schulz und 2) den am 25. November 1857 geborenen Arbeiter Carl Gustav Kuno, zuletzt wohnhaft in Korritowo bezw. Jeziorken, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 23. De⸗ zember 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Schwetz, den 25. März 1912. Königliches Amtsgericht.

[118055] Kgl. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Aufgebot.

Johann Adam Mühnterschön, Dienstknecht boren in Mittelstadt, O.⸗A. Urach, am 13. März 1840, Sohn des verst. Georg Adam Müllerschön, Bauers, zuletzt in Hasenweiler, und der verst. Anna Barbara geb. Walter, welcher den Feldzug im Jahre 1866 mitgemacht, nach Beendigung desselben bis zum Herbst 1866 in Stuttgart sich aufgehalten hat und von da plötzlich verschwunden und nach Amerika ausgewandert sein soll, wird zufolge zugelassenen Aufgebotsantrags des Bruders Jakob Heinrich Müllerschön, Gärtnereibesitzers in Untermerzbach, Bayern, hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 7. Dezember 1912, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem K. Amtsgericht Stuttgart Stadt, Justizgebäude, II. Stock, Zimmer Nr. 90, bestimmten Aufgebotstermin sich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen würde. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens in dem Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 27. März 1912. Gerichtsschreiber Heller. [117975]

Die Erben der am 24. Februar 1911 in Rattwitz, ihrem Wohnorte, verstorbenen unverehelichten Arbeiterin Susanna Modler werden aufgefordert, ihre Erbrechte bei dem unterzeichneten Gericht bis zum 14. Juni 1912 anzumelden, widrigenfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorbanden ist.

Ohlau, den 25. März 1912.

Königliches Amtsgericht.

[117963] Aufgebot.

1) Der Rechtsanwalt Dr. Metzdorf in Berlin, Ritterstraße 46, als Nachlaßpfleger des Nachlasses der am 12. Dezember 1909 in Berlin verstorbenen, zuletzt in Berlin, Solmsstraße 49, wohnhaft ge⸗ wesenen Frau Johanna Auguste Elisabeth Schwarz, geb. Günther, 2) die verwitwete Frau Anna Winzer, geb. Wagner, in Berlin, Gneisenauftraße 9, als Erbin des am 19. März 1911 in Berlin, Gneisenaustraße 9, seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Kaufmanns Adolf Winzer, 3) der Rechtsanwalt Dr. Metzdorf in Berlin, Ritterstraße 46, als Nachlaßpfleger des Nachlasses des am 17. Juli 1911 in Berlin, Hasenheide 18/19, seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Doktor phil. Hugo Kownatzkt, 4) der Rechtsanwalt Dr. Metzdorf in Berlin, Ritterstraße 46, als Nachlaßpfleger des Nachlasses der am 30. September 1911 in Char⸗ lottenburg verstorbenen, zuletzt in Tempelhof wohn⸗ haft gewesenen Frau Johanna Fischer, geb. Kreide⸗ weiß, haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß der verstorbenen 1) Frau Johanna Auguste Elisabeth Schwarz, geb. Günther, 2) Kaufmann Adolf Winzer. 3) Doktor Hugo Kownatzki, 4) Frau Johanna Fischer, geb. Kreide⸗ weiß, spätestens in dem auf den 6. Juni 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Se der nicht aus⸗ Feschle eennen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.

ie Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. 88

Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29/31, 1

den 19. März 1912. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abteilung 1.

[117970] Aufgebot. 8

Der Notariatsgehilfe Ehrhart hat als Nachlaß⸗ verwalter der am 12. Febrnar 1907 in Dieuze ver⸗ storbenen Rentnerin Maria Maximiliana Du Prel, ledig, in Dieuze wohnhaft gewesen, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nach⸗ laß der verstorbenen Rentnerin Maria Maximiliana Du Prel spätestens in dem auf den 1. Junt 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗

8

vermögen, 8292 die Aufforderung, spätestens im

Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Opladen, den 25. März 1912. Königliches Amtsgericht.

zeichneten Gericht, im Saal Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden.

Die Anmeldung hat

ge⸗

die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlagseuen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Dieuze, den 25. März 1912. Kaiserliches Amtsgericht.

[118043] Aufgebot. Der Amtsgerichtssekretär Huckendick in Langenberg

hat als Pfleger über den Nachlaß des am 25. November

1911 in Langenberg verstorbenen Bierverlegers Her⸗ mann Langensiepen das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Her⸗ mann Langensieven spätestens in dem auf den 21. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Langenberg (Rhld.), den 27. März 1912. Königliches Amtsgericht.

[109987] 3

1) Der Lokalrichter Theodor Strohmann in Leipzig, 2) der Kaufmann und Optiker Georg Friedrich Wilhelm Grabich in Leipzig, 3) der Rat der Stadt Zwickau, 4) der Rechtsanwalt Dr. Carl Beier in Leipzig haben zu 1 als Nachlaßpfleger für diejenigen, die Erben des am 9. Oktober 1911. in Leipzig ver⸗ storbenen Tapezierermeisters Hugo Paul Thiem werden, zu 2 als Verwalter des Nachlasses des am 2. Oktober 1911 in Leipzig verstorbenen Bank direktors Hermann Paul Wiesach, zu 3 als Ver⸗ treter der Stadtgemeinde Zwickau als Miterbin am Nachlasse des am 8. Dezember 1911 in Leipzig ver⸗ storbenen Handlungsgehülfen Eduard Otto Thümmel, zu 4 als Verwalter des Nachlasses des am 7. Ja⸗ nuar 1912 in Leipzig verstorbenen Gustav Friedrich Kötz das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger beantragt. Demgemäß werden alle die⸗ jenigen, denen eine Forderung an den Nachlaß der genannten Erblasser zusteht, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem Aufgebotstermine, der auf Montag, den 6. Mai 1912, Vormittags 112 Uhr, an⸗ beraumt wird, anzumelden. Die Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausges Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt, au aftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteile entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen.

Leipzig, den 4. März 1912.

Königliches Amtsgericht. Abt. I 16.

[117980] Aufgebot. . Der Rechtsanwalt Potthoff in Werne hat als Nachlaßverwalter des Nachlasses der am 26. Oktober 1911 in Bockum, Merschhoven Sa, verstorbenen Witwe Louise Stutzmann, geb. Kemper, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Stutz, mann spätestens in dem. auf den 5. Juni 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung perlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Werne, Bez. Münster, den 26. März 1912. Königliches Amtsgericht.

[118042] Der am 27. August 1907 von der Karlsruher Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit, vormals All⸗ gemeine Versorgungsanstalt dahier ausgestellte Hinter⸗ legungsschein über die Lebensversicherung Nr. 145 775 ge 1. Juli 1900 über 10 000 wird für kraftlos erklärt. Karlsruhe, den 21. März 1912. Großherzogliches Amtsgericht.

[118041]

Durch Ausschlußurteil des Königlichen Amtsgerichts in Esens vom 20. März 1912 ist das auf den Namen der minderjährigen Therese Dübbel in Wold lautende Sparbuch Nr. 10564 B der Ostfriesischen Sparkasse zu Aurich über 52,50 für kraftlos erklärt.

Eseus, den 20. März 1912. 8

412.

Königliches Amtsgericht.

[117974]

In der Aufgebotssache 1) des Kaufmanns Eduard Beblo und der Witwe Anna Beblo, geb. Schohl, beide in Breslau, 2) des Bergmanns Karl Franz in Markgrund, 3) des Grafen Anton von Magnis zu Eckersdorf, vertreten durch den Generaldirektor Georg Werner daselbst, 4) des Bergmanns Hermann Berndt und des Bergmanns Josef Großvietsch, beide in Hausdorf, 5) des Hilfsförsters Otto Richter in Hirschenhäusern bei Mittelwalde, 6) des Stein⸗ druckers Josef Storch in Neurode, als Vormund der minderjährigen Anna Klapper, ebenda, zu 1 bis 4 ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Ferche in Neu⸗ rode, zu 5 vertreten durch Rechtsanwalt Freundt in Mittelwalde, zu 6 vertreten durch Rechtsanwalt Weisser in Neurode, hat das Königliche Amtsgericht in Neurode durch den Amtsgerichtsrat Haver für Recht erkannt: 8

1. Die Hypothekenbriefe: zu 1 über die in Abt. III unter Nr. 2 des Grundbuchblatts Nr. 213 Königs walde aus der Urkunde vom 28. Januar 1862 für das Fräulein Pauline Beblo zu Breslau einge tragenen 100 Taler,

zu 2 über die in Abt. III unter Nr. 10 des Grundbuchblattes Nr. 2 Markgrund aus der Urkund vom 16. bezw. 20. März 1878 für die Bergmanns frau Ludwina Günzel, geb. Birke, zu Hermsdorf be⸗ Waldenburg eingetragenen 300 ℳ,

werden für kraftlos erklärt.

II. Die Gläubiger bezw. deren Rechtsnachfolger zu folgenden Posten:

zu 3 der auf dem Grundbuchblatte Nr. 185 Volpersdorf in Abt. 111 unter Nr. 3 für den Förster Eduard Blümel zu Köpprich, später zu Böhmisch⸗ wald aus der Urkunde vom 25. November 1861 ein getragenen 12 Taler = 36 ℳ, .

zu 4 der auf den Grundbuchblättern Nr. 106 un 168 Nieder Hausdorf in Abt. III unter Nr. bezw. 1 für die Maria Procop zu Nieder Hausdorf aus der Urkunde vom 27. Dezember 1843 einge tragenen 11 Taler = 33 Ausstattungsgelder,

werden mit ihren Ansprüchen und Rechten aus geschlossen.

III. Die Sparkassenbücher der städtischen Spa⸗ kasse in Neurode: 2 8

zu 5 Nr. 33 744 der städtischen Sparkasse zu Neurode über 2600 ℳ, ausgestellt für den Hilft 85 Otto Richter in Hirschenhäuser bei Mittel walde,

zu 6 Nr. 34 814 über 1342,10 ℳ, ausgestellt für die minderjährige Anna Klapper in Neurode,

werden für erloschen erklärt.

Neurode, den 14. März 1912. Königliches Amtsgericht.

[117529] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Maurers Oskar Anton Ulbricht in Freiberg, Nonnengasse 31 pt., Klägers, Prozeß⸗ bevollmächtigter: der Rechtsanwalt Jeschky in Frei⸗ berg, gegen die Antonie Ulbricht, geb. Okenka zuletzt in Harthau, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg auf den 6. Juni 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt a Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Freiberg, den 26. März 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht

[118046] Oeffentliche Zustellung. 8

Die minderjährige Margarele Friedrich zu Pfaffen wiesbach, vertreten durch ihre Vormünderin Lui Friedrich daselbst, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Brücher in Bad⸗Naubeim, klagt geg den Gärtner Johann Homsack, früher in Bad⸗ Nauheim, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt, unter der Behauptung, daß Beklagter der Kindesmutter innen halb der kritischen Zeit beigewohnt und demzufolge als Vater der am 10. Dezember 1911 geborenen Klägerin zu gelten habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenfällig schuldig zu erkennen, an die Klägerin oder deren Prozeßbevollmächtigten vom 10. Dezember 1911 bis zum vollendeten 16. Lebens⸗ jahre eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 60 ℳ, und zwar die rückständigen Raten sofort und die folgenden am 1. jeden Kalendervierteljahrs im voraus zu zahlen, und das Urteil für vorläufig pollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Grog herzogliche Amtsgericht in Bad „Nauheim auf Dienstag, den 4. Juni 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Bad⸗Nauheim, den 25. März 1912.

8Eö Schreiner, 8

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerich

[117944] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Die minderjährige Anna Engesser in Anselfingen, vertreten durch den Vormund Taglöhner Jakob Engesser in Anselfingen, klagt gegen den Kutscher und Portier Franz Binewies in Engen, zurzeit an unbekannten Orten abwesend, auf Grund des § 1708 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf kostenfällige ver läufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung eine im voraus zu entrichtenden Geldrente von viertel⸗ jährlich 60 von der Geburt der Klägerin bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 20. Juli, 20. Oktober, 20 Januar und 20. April jeden Jahres. Zur mündlichen böes handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großh. Amtsgericht Engen auf Dienstag, den 28. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, gelaben. Engen, den 26. März 1912. Gerichtsschreiberei des Gr. Amtsgerichts.

[118048] 8

Die Marie Wilde, Zimmermädchen in Schwärzen⸗ bach, klagt gegen den Kellner Walter Naumann, zuletzt in Heidelberg, jetzt an unbekannten Orten, auf Grund des § 1715 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten durch vorläuffs vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 134 h. die Klägerin. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das 203 herzogliche Amtsgericht zu Heidelberg auf Dien

tag, den 11. Juni 1912, Vormittags 9 Uhr,

geladen.

[116647] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 1. 2. 196/12. Has uneheliche Kind des

ledigen Zimmermädchens Wilhelmine Krummscheit⸗

namens Anna Krummscheidt, in Mannheim A.

Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. IIöx

klagt gegen den Schlosser Hans Groeger, zuletzt B

wohnhaft in Edingen, z. Zt. unbekannt wo, unter der Behauptung, daß ihm an den Beklagten, der als Vater des klag. Kindes in Anspruch genommen werde, ein Ernährungsanspruch von vierteljährlich 75 ℳ8 zustehe, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten, dem Kinde von seiner Geburt an, d. i. 14. Oktober 1911, bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 75 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. Oktober, 14. Januar, 14. April und 14. Juli jedes Jahres zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in Schwetzingen auf Dienstag, den 7. Mai 1912 Vormittags 8 Uhr, geladen. 8 Schwetzingen, den 22. März 1912. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[118376]⁄ Oeffentliche Zustellung. Die Firma Karl Ebers zu Hamburg, Süder⸗ straße 83, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Irmler, Dr. Rothe und Dr. Ebers zu Berlin, Jägerstr. 20, klagt gegen: 1) ec, 2) Thure Palmquist, unbekannten Aufenthalts, 3) ꝛc., auf Grund des am 26. Januar 1912 mangels Zahlung protestierten Wechsels vom 25. Oktober 1911 über 4275 ℳ, zahlbar am 25. Januar 1912, mit dem Antrage, den Beklagten Thure Palmquist als Gesamtschuldner mit den durch Urteil vom 20. Februar 1912 verurteilten Beklagten zu 1 und 3 zur Zahlung von 4275 nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 26. Januar 1912 und 49,75 Wechselunkosten an Klägerin zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten Thure Palmquist zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 16. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts Izu Berlin, Neue Friedrichstraße Nr. 16/17, Zimmer 61, II. Stock, auf den 14. Juni 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 26. März 1912. 60 E. 55. 12. Lungfiel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[1179421 Oeffentliche Zustellung. Die Firma Anton Rheinboldt, Zigarrenfabriken in Rastatt, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kastner in Rastatt, klagt gegen den Schneider Max Rehbein, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Charlottenburg, Havelstraße 14 bei Majonneck, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus dem Wechsel vom 28. November 1910 537,92 schulde, mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 537,92 nebst 6 % Zinsen vom 15. Februar 1911 ab sowie 14,63 Wechselunkosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Auf Antrag der Klägerin ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Königlichen Amtsgericht in Charlottenburg, am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 38, 1 Treppe, auf den 25. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Beklagte geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (38. D. 50. 11.) Charlottenburg, 1 März 1912. Stolz, 6“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[118447] SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Franz Böhme in Altenburg, Leipzigerstraße 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Höfer in Altenburg, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, früher in Cottbus, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte aus Waren⸗ lieferungen den Betrag von 81,10 verschulde, mit dem auf kostenpflichtige und vorläufig voll⸗ streckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 81,10 nebst 5 % Zinsen von 6,60 seit 27. Dezember 1910, von 48,75 seit 15. Januar 1912 und von 25,75 seit 21. Januar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. ““

Cottbus, den 20. März 1912.

„Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1184500 Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Richard Meyer in Cottbus, Lausitzerstraße 8, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schulz in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, bisheriger Inhaber der Firma Fritz Kuchar Nachf., früher in Cottbus, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte aus einer Waren⸗ lieferung der Firma Neußer Margarinewerke m. b. H. zu Neuß die ihm durch Zession vom 15. Februar 1912 abgetretene Forderung von 195,80 ver⸗ schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten jur Zahlung von 195 80 nebst 5 % Zinsen seit 15. Februar 1912. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus, den 20. März 1912.

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

0e9

[118446]1 Oeffentliche Zustellun

Die Firma Robert Patzschke in Magdeburg, Prozeßbevollmächtigter: Justi srat Kuhne in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, früher 1 Cotibus, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ agte für eine Warenlieferung vom November 1911 ten Betrag von 115 verschulde, mit dem An⸗ Wege auf vorläufig vollstreckbare und kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 115 lebft 5 % Zinsen seit 29. Januar 1912. Zur münd⸗ Üichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte 1228 das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den

E Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

ottbus, den 20. März 1912.

Pieroth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

ll1gas Oeffentliche Zustellung. La 8 aufmann S. Rubin jr. in Berlin C. 25, ndsbergerstraße 79, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Eulenberg in Cottbus, klagt gegen den Kauf⸗

mann Paul Willam, früher in Coktbus, unter der

Behauptung, daß ihm der Beklagte für Waren⸗ lieferungen aus dem Januar 1912 den Betrag von 108,90 verschulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 108,90 nebst 5 % Zinsen aus 48,40 seit 17. Januar 1912 und aus 60,50 seit 2. Februar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Cottbus, den 20. März 1912. „Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[118451] Oeffentliche Zustellung. 1

Der Kaufmann J. M. Schnetzer in Kempten (Bavern), Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schulz in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, bisherigen Inhaber der Firma Fritz Kuchar Nachf., früher in Cottbus, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte für Waren⸗ lieferungen aus den Jahren 1911 und 1912 den Betrag von 335,10 verschulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollsstreckbare und fostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 335,10 nebst 5 % Zinsen seit 1. März 1912. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus 99 den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus, den 20. März 1912.

Pieroth, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[(1184491 SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Jos. Krieg in Tiegenhof, Wpr., Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Schulz in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, bis⸗ herigen Inhaber der Firma Fritz Kuchar Nachf., früher in Cottbus, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für Warenlieferungen aus dem Monat Januar 1912 den Betrag von 150,10 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 150,10 nebst 5 % Zinsen seit 1. März 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr,. geladen.

Cottbus, den 20. März 1912.

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht

[118452]1 Oeffentliche S.

Die Firma Bruno Görisch in Cottbus, Lausitzer⸗ straße, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Spittel in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, früher in Cottbus, unter der Be⸗ hauptung, daß sie dem Beklagten auf dessen Be⸗ stellung im Jahre 1911/12 Waren zu vereinbarten und angemessenen Preisen geliefert habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 78,20 nebst 5 % Zinsen seit dem 15. Februar 1912 zu zahlen und die Kosten des Arrestverfahrens Görisch csa Willam 9. G. 6. 12 des Königl. Amtsgerichts Cottbus zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Cotthus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus. den 22. März 1912.

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[118453]2 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Brugger & Co. in Ulm g. D., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Spittel in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, früher in Cottbus, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf dessen Bestellung Waren zu ver⸗ einbarten und angemessenen Preisen geliefert habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläͤger 44,20 nebst 5 % Zinsen seit dem 16. März 1912 zu zahlen und die Kosten des Arrestverfahrens Brugger & Co. csa Willam 9. G. 9. 12 des Königl. Amtsgerichts Cottbus zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus, den 22. März 1912.

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1184451-1 Oeffentliche Zustellung.

Der Molkereibesitzer Gustav Mattheus in Scha⸗ benau bei Nechlau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Eulenberg in Cottbus, klagt gegen den Kauf⸗ mann Paul Willam, früber in Cottbus, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für im Dezember 1911 gelieferte Butter den Betrag von 138,40 verschulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 138,40 nebst 5 % Zinsen seit 6. Februar 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus, den 23. März 1912.

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[118454]1 Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Richar“ Chutsch, Papiergroßhandlung in Breslau VIII, Neue Tauentztenstr. 28, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Eulenberg in Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Paul Willam, früber in Coktbus, unter der Behauptung, daß sie dem Be⸗ klagten auf dessen Bestellung im Jahre 1911 Waren zu vereinbarten und angemessenen Preisen geliefert habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin 55,89 nebst 5 %, Zinsen aus 32 20 seit 31. Dezember 1911 und aus 23 69 seit 23. März 1912 zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor dis Königliche Amtsgericht in Cottbus auf den 22. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Cottbus, den 28. März 1912. 3

Pieroth, Amtsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[118050] Oeffentliche Zustellung.

Der Steinhauer Adam Schwinn II. zu Nieder⸗ Ramstadt, vertreten durch Rechtsanwalt Neuschäffer in Darmstadt, klagt gegen die: 1) Johann Peter Neff Witwe, zuletzt in San Antonio in Texas, jetzt unbekannt wo abwesend, 2) die Kinder des Schreiners

* 88

Georg Wilhelm Vetter und Ehefrau Elisabethe geb. Neff, nämlich: a. Heinrich Vetter, b. Eva Katharina Vetter, c. Georg Vetter, d. Wilhelm Vetter, e. Karl Vetter, f. Anna Vetter, g. Greta Vetter, 3) Schreiner Georg Wilhelm Beller zu Günter⸗ fürst, 4) die Kinder des Schuhmachers Johannes Knöll und Ehefrau Eva Katharina geb. Neff in Falkengesäß, 5) den Schuhmacher Johannes Knöll daselbst, auf Grund Verpflegung der verstorbenen Johann Gcorg Neff Witwe zu Nieder⸗Ramstadt und Beerbung durch die Beklagten, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung der Beklagten zu 1, 2 und 4, als Gesamt⸗ schuldner zur Zahlung von 2953,80 nebst 4 % Zinsen seit Klagzustellung ꝛc., und ladet die Be⸗ klagten zu 1 und 2a zur ee Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 10. Juni 1912, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt als Pro⸗ zeßbevol mächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 23. März 1912. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

Zivilkammer II.

18047 8 8 Der pr. Zahnarzt Ludwig Langsdorff hier, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Schottler und Spitz zu Heidelberg, klaaͤt gegen den Friseur Robert Reindel, zuletzt in Heidelberg⸗Neuenheim, jetzt an unbekannten Orten im Ausland, aus zahnärztlicher Behandlung, mit dem Antrage auf vorläufig voll⸗ streckbare, kostenfällige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 297 nebst 4 % Zins vom Klagzustellungstage. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Heidelberg zu dem auf Dienstag, den 11. Juni 1912. Vormittags 9 Uhr, Zimmer 23, bestimmten Termin geladen. Heidelberg, 26. März 1912. Gerichtsschreiberei des Großh Amtsgerichts. Abt. III.

[116119) Oeffentliche Zustellung.

Der Zimmermann Josef Brom, von Josef, in Blotzheim, klagt gegen die Albertine Müller, ledig, aus Blotzheim, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Pufenthaltsort, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte ihm aus Bürgschaftsleistung auf Grund Urkunde des Notars Born vom 6. Januar 1908 einschließlich der Kosten einen Betrag von 586,85 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung der Be⸗ klagten zur Zahlung von 586,85 nebst 5 % Zinsen vom 11. Januar 1908 und Tragung der Kosten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Hüningen auf den 8. Mai 1912, Vormittags 8 ¾ Uhr, geladen.

Hüningen, den 23. März 1912.

Diehl, Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

[117077]

Der Kaufmann H. Grünfeld in Leipzig, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Herrmann in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann S. Sachsman, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 12. April 1911 über 2900 ℳ, fällig am 10. Oktober 1911, und der Protesturkunde vom 12. Oktober 1911, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Phlumng von 2900 nebst 6 % Zinsen seit dem 12. ktober 1911, 13 80 Protestkosten, 9 66 ½ % Provision und 30 Porto zu verurteilen. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig auf den 17. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipzig, den 25. März 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[117078]

Der Rechtsanwalt Justizrat Zieger in Leipzig klagt als Verwalter im Konkurse zum Vermögen des Rauchwarenhändlers Samuel Klahr in Leipzig im Wechselprozesse gegen den Kaufmann Samuel Sachs⸗ man, früher in Leipzig, Nikolaistraße 28, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalls, auf Grund des Wechsels vom 15. Februar 1911 über 2327 20 ₰, fällig ge⸗ wesen Ende August 1911, und der Protesturkunde vom 31. August 1911, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2327 20 Wechselsumme nebst 6 % Zinsen davon seit dem 31. August 1911 und 15 20 Protestkosten. Der Kläger ladet den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 14. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Leipzig, den 25. März 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[118054] Oeffentliche Zustellung.

Die Inhaberin eines Geschäfts für Damenschneiderei Lina vhl. Hahn⸗Bauer zu Leipzig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Schnauß in Leipzig, klagt gegen Marie Auguste Vogl, geb. Müller, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß sie der Be⸗ klagten am 6. und 13. Mat 1911 je ein Kleid umge⸗ arbeitet habe, daß diese ihr hierfür noch 36 schulde und daß ihr für die Erlangung eines Arrestes 8,85 Kosten entstanden seien, mit dem Antrag, die Be⸗ klagte zu verurteilen, der Klägerin 36 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung sowie 8,85 Arrestkosten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 158, auf den 22. mai 1 mittags 8 ½ Uhr, geladen. 8 8 zig. den 25. März 1912

er

[117461]

Der Kaufmann Richard Loewenherz in Eisfeld in Thüringen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schiller in Leipzig, klagt im Wechselprozesse gegen 1) den Privatmann Dr. O. Sentpaul, früher in Leipzig und München, jetzt unbekannten

erichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufenthalts, 2) ꝛc, auf Grund des Wechsels vom 2. September 1911 über 5000 ℳ, fällig gewesen am 2. Dezember 1911, und der Protesturkunde vom 5. Dezember 1911, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung der Pekloaten als Gesamt⸗ schuldner zur Zahlung von 5045 Wechselregreß⸗ forderung nebst 6 % Zinsen davon seit dem 7. De⸗ zember 1911, 16 70 ½ % eigener Provision und 30 Porto. Der Kläger ladet den Beklagten Sentvaul zur mündlichen Verhandlung des Rechls⸗ streits vor die 3. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 14 Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu Lesgaig, den 26. Mär 1912 eipzig, en . ärz 2. 2

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[1179381 Oeffentliche Zustellung. 1 Die Frau Lehrer Bertha Scholz, geb. Reichel, zu Neugericht, mit Genehmigung ihres Ehemannes, des Lehrers Scholz ebenda, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Sarrazin in Nieder⸗Wüstegiersdorf. klagt gegen 1 bis 3 ꝛc., 4, den Fleischer Gustav Baier, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte zu 4 als Miterbe des verstorbenen Schubmachermeisters Karl Baier aus Dorfbach ihr die Zinsen seit dem 1. Mai 1910 bis 1. Mai 1911 aus der auf dem Grundstücke Dorfbach Blatt 3 in Abteilung III. Nr. 9 eingetragenen Hypothek von 750 schulde, mit dem Antrag: 8 Beklagten kostenpflichtig en verurteilen, zur Fermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grund⸗ stück Nr. 3 Dorfbach an die Klägerin 30 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Nieder⸗Wustegiersdorf auf den 4. Juni 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. 1“ Nieder⸗Wüstegiersdorf, den 25. März 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1180491 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau P. Ziegel in Posen, 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Warschauer und Dr. Kunz in Posen, klagt gegen den Baumeister Stefan Lipowicz, früher in Posen, Breslauer⸗ straße 30, bei Palacz wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr gegen den Baumeister Palacz ein Anspruch auf Zahlung von 85 für entnommene Speisen und Getränke zustehe, für welchen Betrag Beklagter der Klägerin gegenüber Bürgschaft geleistet hat, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 85 nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Januar 1912 kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗

klagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen,

Mühlenstraße Nr. 1 a,

18. Mai 1912, Vormittags 10 Uhr, Posen, den 25. März 1912.

Der Gerichtsschreiber 2 b Amtsgerichts.

Zimmer Nr. 42, auf den geladen.

[117937 Bekanntmachung. 3

Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Auflösung der Tertialverhältnisse im Regierungsbezirk Stral⸗ sund, vom 25. Juli 1911, insbesondere §§ 1 3, werden die nach dem bisherigen Rechte Tertialberech⸗ tigten der Güter Hohenwarth nebst Nebengütern Neuendorf und Rübenow aufgefordert, ihre Rechte be der Generalkommission in Frankfurt a. O. anzum⸗ Die Anmeldung muß binnen 2 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 1911) erfolgen. Wird die Anmeldungsfrist versäumt, so erlöschen di innerhalb der Frist nicht angemeldeten Rechte.

Fraukfurt a. O., am 27. März 1912.

Königliche Generalkommission für die Provinzen Brandenburg und Pommern. Petersen.

egeenggg—

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungenꝛc.

2 g .“

(118325] Versteigerung.

Am Mittwoch, den J. April, Nachmittags 2 Uhr, versteigere ich im Auftrage der Gesellschaft für elektrisches Licht m. b. H. in meinem Bureaur Christinenstr. 21 1, 159 kaduzierte Geschäfts⸗ anteile dieser Gesellschaft à 500,— öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung.

Gerlach, Gerichtsvollzieher, Christinenstr. 21 I.

[117064]

Die Domäne Jaschine im Kreise Rosenberg, O. S., 7,8 km von der Stadt Kreuzburg, O. S., un 4,3 km von der Eisenbahnstation Klein Lassowt entfernt, soll mit dem Nebenvorwerk Lorzendorf am Dienstag, den 23. April d. Js., Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale des Hauptregierungs⸗ gebäudes hierselbst für die Zeit von Johannis 1913 bis 30. Juni 1931 meistbietend verpachtet werden.

Größe 541,9135 ha. Grundsteuerreinertrag 4269,— Erforderliches Vermögen 150 000,— Bisheriger Pachtzins . 9 920,—

und Bietungsregeln werden nach portofreier Einsendung oder gegen Nachnahme von 1,50 durch die unterzeichnete Regierung übersandt.

Oppeln, den 23. März 1912.

Königliche Regierung, Abteilung füir—

direkte Steuern, eeneedig und Forsten B.

[118326] 1 18 Die Domäne Soppau im Kreise Leobschütz, 8,7 km von der Stadt Leobschütz und 3,2 km von der Eisenbahnstation Roben⸗Soppau entfernt, soll Mittwoch, den 24. April d. Js., Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal des Hauptregierungs⸗ gebäudes hierselbst für die Zeit von Johannis 1913 bis 30. Juni 1931 meistbietend verpachtet werden. Größe: 298,9527 ha. Grundsteuerreinertrag 6 987,51 ℳ. Erforderliches Vermögen 120 000, ℳ. Bisheriger Pachtzins 18 551,98 u4. Pachtbedingungen und Bietungsregeln werden nach portofreier Einsendung oder gegen Nachnahme von 1,50 durch die unterzeichnete Regierung übersandt. Oppeln, den 26. März 1912.

die

Könialiche E Abteilung für