1912 / 81 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

VPonnerstag: Frühlings Erwachen.

2

beanspruchen; das Bild des erfolg ichen Bübeeavicth⸗ wird durch o sa

1 ö S hetisft il der Zuschauer die düstere Katastrophe, Abend über die Familie 4 widerwillig an sich vorübergehen. ersprießlichen, auf die hältnisse in der Familie des degenerierten unwillkürlich die Erinnerung an Ibsens und diese Erinnerung gereichte

die geniale heenea

von selbst auf. fest“ nirgends überzeugend zu Worte; haften Gefühlsausbrüche ermüden die breit des stark belasteten

Vererbungstheorie

dachten, opfermutigen Frauen lassen gleichgültig; weder die

eigen Fleisch und Blut die Hand erhebt.

türlichkeit; wie Menschen von halb doch nicht zu wirken.

lichen F Eindruck vermochten weder Else Lehmann in der

Erschreckend kebenghetren spielte Mathilde Suss

Scholz. Der Bei

Die schon früher im

Paul Bildt und Georg Paeschke

nützenden standesbewußten Landedelmann, dessen

regungen trotz allem berechnenden Egoismus doch immer wieder Ebenso schufen die Herren und Gülstorff

guren, Richard Wirth und Fanny Wolf, als altes Wittesches

hindurchleuchteten. als Pächter Drews und Gäde zwei typische

einen Zug frischen Humors in die H Else aumbach, als Vertreterin der der Tochter Wittes Tyra, verstand es zwar,

treibungen hinreißen. Konrad 2

und Hof vertriebenen Sen auf urze Episode in dem Drama der

Geltung brachte. Auch durchweg Anerkennung.

amilie Witte Außerdem sei

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 87. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Frei⸗ lätze sind aufgehoben. Götterdämmerung in drei kten und einem Vorspiel von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Hagen: Herr Zottmayer vom Königl. Hoftheater in resden als Gast.) Anfang 6 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 91. Abonnementsvorstellung. Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel. 2. Abend. Dritte Abteilung. Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in fünf Aufzügen. In Szene gesetzt von

Herrn Regisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 88. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Fasthlöhe sind aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 92. EE11“ Der große König. Drei Bilder aus seinem Leben von Kose Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestät dem König. Ffür die szenische Aufführung einge⸗ richtet von Josef Schlar. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Faust, 1. Teil. Mittwoch: Ein Sommernachtstraum. 8 o.ene Homlet. reitag: Geschlossen. Feltache . Faust, 2. Teil.

Kammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr: Margot kann mir 1 werden. Hierauf: Pierrots letztes benteuer. Mittwoch: Eine glückliche Ehe.

Frritag: Geschlossen. Sponnabend: Der Arzt am Scheideweg.

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Große Rosinen. Originalpo e mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.

Mittwoch: Große Rosinen.

Donnerstag: Spielereien einer Kaiserin.

Scholz hereinbricht, Beim Aufrollen der un⸗ gegründeten

Dr. „Gespenster“ erhart Hauptmann nicht zum Vorteil; jenheit der Dichtung des Norwegers drängte sich Reine, schlichte Menschlichkeit kommt im „Friedens⸗ echt wirken hier nur die krank⸗

ezeichneten Zänkereien und Gewalttätigkeiten aters, der verwahrlost aufgewachsenen Söhne, der galligen und boshaften Tochter; und die beiden, - denn man begreift 1— offnungsfreudigkeit der gutmütigen Frau Buchner diesen amilienverhältnissen gegenüber, noch die hingebende Liebe ihrer Tochter Ida zu Willi Scholz. Nur die Darstellung konnte an diesem Abend künstlerische Anregungen bieten. Die besten Kräfte waren tätig; Emanuel Reicher konnte Grauen und Erbarmen wecken in der Maske des alten Dr. Scholz, der gegen seine eigene Familie wütet und gegen den sein . Die beiden zynischen Robert und den noch mit einem besseren Gefühl ringenden Wilhelm, zeichneten Theodor Loos und Kurt Stieler mit starker Na⸗ leisch und Blut vermochten sie des⸗ doch nich irklich echt, dem Leben entnommen, erschien eigentlich nur die Gestalt der Frau Scholz, wie Ilka Grüning sie auf die Bühne stellte; die Einfalt und Hilflosigkeit dieser unglück⸗ rau und Mutter griff manchmal ans Hers Einen solchen 1 olle der hoffnungs⸗ ö Frau Buchner, noch Hilde Herterich in der Rolle der innig tebenden Ida zu erzielen; dazu sind diese Figuren zu stark verzeichnet. flün die verbissene Auguste

. all, der nach dem ersten Aufzuge schwach war, nach dem zweiten Akt ganz schwieg, wagte sich nur zum Schluß stärker hervor.

Schillertheater Charlottenburg.

iesigen Berliner Theater beifällig auf⸗ genommene Komödie „Der scharfe Junker“ von Georg Engel erzielte am Sonnabend bei ihrer ersten Aufführung auf der Char⸗ lottenburger Bühne ebenfalls einen guten Erfolg. Die 11 der beiden Gegner: Klaus Witt, Gutsbesitzer auf Grünen

Baron Malte von Bürzelwitz, Herr auf Hohenselchow, wurden durch ganz ausgezeichnet vertreten. Ersterer wußte den über der Politik seine eigenen Angelegenheiten ver⸗ nachlässigenden ehrlichen Schwärmer ebenso lebenswahr zu charakterisieren, wie Herr Paeschke den praktischen, unentwegt seinen Vorteil aus⸗

aandlung zu tragen wußten. weiblichen diese modern erzogene und etwas überspannte junge Dame in einzelnen Momenten gut zu zeichnen, im Ausdruck der Leidenschaft ließ sie sich aber, namentlich im Zusammenspiel mit ihrem (Baron Malte), zu Ueber⸗ iene als Tyras Bruder vermochte

für seine an und für sich nicht sehr dankbare Rolle kein besonderes Interesse zu erwecken, während Hedwig Pauly als Gattin des von Grünenhagen

die anderen zahlreichen Darsteller verdienen noch die trefflich ge⸗ staltete Szene des ersten Aktes im Gasthof zum „Schwarzen Adler“ besonders hervorgehoben; dagegen mag aber nicht unerwähnt bleiben, daß im Schlußakt die in einer Sturm⸗ und Regennacht auf Wald⸗ wegen zurückkehrende Tyra in einer den ausgestandenen Witterungs⸗ unbilden mehr entsprechenden Verfassung hätte auftreten müssen.

Braut. Abends: Tiefland. Abends: Der Schmuck der Madonna.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Lady Windermeres Fächer. Aufzügen von Oskar Wilde.

*

der größere die am Heiligen

Frau Plaichinger; gleichgültig oder ber⸗

Böhm van

Ver⸗ taucht

auf;

Scholz

Abteilung

Rache“ in Szene.

beschäftigt. gegensätzlich ge⸗

Opernhause statt.

mittags 10 Uhr, im Königlichen

öhne, den 8—

von Podbielski stehende

zur Entsendung der

vor. agen, und hat bereits 25 000 gestiftet; bessere Herzens⸗ gebracht werden.“ die gleich Ehepaar, Hauptrolle,

Jahres schritt man weiter.

ihre

senden. wirkungsvoll zur

1“

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Dienstag, „Götterdämmerung“ in folgender Besetzung gegeben: Brünnhilde: Waltraute: 1 3 ndert; Siegfried: Herr Kraus; Hagen: Herr Zott⸗ mayer vom Hoftheater in Dresden als Gast; Gunther: Herr Brons⸗ geest; Alberich: Herr Habich; Nornen und Rheintöchter: die Damen Dietrich, Ober, Parbs, Rothauser, von Scheele⸗Müller. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Dr. Muck. 1

Im Königlichen Schausptelhause geht morgen die dritte 2. Abend) der Hebbelschen „Nibelungen“: Die Kriemhild spielt Frau Willig, außer ihr sind b . in Hauptrollen die Damen von Arnauld, Butze und Thimig sowie die der Familie. Im übrigen peinigen und Kraußneck, Geisendörfer, Eggeling, Mannstädt, Boettcher,

errack, Eichholz, von Ledebur, Zimmerer, Arndt, Koch und Vallentin

Das 10. Symphoniekonzert der Kapelle unter der Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Stroe

findet am Sonnabend, den 6. April, Abends 7 ½ Uhr, im Königlichen Die öffentliche Hauptprobe zu diesem Konzert findet nicht am 6. April als Matinee, sondern als Voraufführung am 4. April (Gründonnerstag), Abends 7 ½ Uhr, im Königlichen Opern⸗ hause statt. Billette zur Voraufführung sind am Gründonnerstag, Vor⸗

Mannigfaltiges. Berlin, 1. April 1912.

einige weitere Tausende sind von den Bundesstaaten, den Verbänden und von Privaten gezeichnet worden. Doch mehr als die Hälfte der erforderlichen Summe muß noch Beiträge werden von allen Depositenkassen der Deutschen Bank angenommen und durch Postscheck auf das Postscheckkonto Nr. 12 890 Berlin, Deutscher Reichsausschuß für Olympische Spiele, eingezahlt werden.

Der am Sonnabend infolge des Sturmes eingestürzte 200 m hohe Turm der Funkenstation in Nauen (vgl. Nr. 80 d. Bl.) war nach dem Eiffelturm das höchste Eisenbauwerk Europas. So lange der Turm nur eine Höhe von 100 m hatte und man über eine Kraftquelle von 1000 Ps verfügte, vermochte man schon Nachrichten durch die Lüfte auf 5000 km zu senden. Auf diesen Turm von 100 m wurde ein zweiter ebenso großer gesetzt, elektrische Wellen bis in das Innere unserer afrikanischen Kolonien War doch zugleich mit der Verdopplung der Höhe die elektrische Kraftzentrale um das Vierfache verstärkt worden. Einsturz des in zwei Teile geborstenen Turmes ist nun so glücklich erfolgt, daß alle Apparate und Maschinen unversehrt geblieben sind, doch ist die Eisenkonstruktion durch die Wucht des Falles so zerbrochen und verbogen, daß sie für die Wiederaufrichtung nicht zu gebrauchen ist. Es dürfte etwa vier Monate dauern, gleicher Höhe errichtet ist; inzwischen soll ein provisorischer etwa 60 m hoher Antennenträger aufgestellt werden.

Frau Goetze; Gutrune: Frau

hielt.

General

(Anfang 6 ½ Uhr.) „Kriemhilds drei Kaisers sei. und das

ichard Strauß erschienen, Hüllmann.

Opernhause käuflich.

Reichsausschuß für d. Bl))

nach Baraille,

flicht, daß das deutsche Volk, diesem internationalen Feste Reichsausschuß für olympische Spiele

Rund 100 000 sind

Das Deutsche Reich

auf⸗ verhaftet.

können bei jedem Postamt

Im Oktober vorigen

und von ihm aus konnte man

Der

bis ein neuer Turm in

Theater in der Königgrätzer Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die fünf Fraukfurter. 11 . und Donnerstag: Die fünf Frank⸗ urter. 6 86

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Die fünf Frankfurter.

Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönherr.

Mittwoch: Das Friedeusfest.

Donnerstag: Ibsen⸗Zyklus:

10. Vorstellung: Hedda Gabler.

Neues Schanspielhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Unter dem Schwert. Bilder aus ver⸗ 1e; Tagen von Hermann Reichenbach.

Mittwoch: Unter dem Schwert.

Donnerstag :Neu einstudiert: Judith.

Freitag: Geistliches Konzert: Der Messias.

Sonnabend: Judith.

Komische Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Hexe. Operette in drei Akten von Richard

I

Mittwoch: Die Hexe. Donnerstag: Rigoletto. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: La Traviata.

Kurfürsten⸗Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Abonnementsvorstellung der Serie Rot: Der Fünfuhrtee. Musikspiel in drei Aufzügen von Wilhelm Wolters. Musik von Theodor Blumer. Mittwoch: Tiefland.

Donnerstag: Der Schmuck der Madonna.

Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Konzert des Berli Sängerbundes.

Sonnabend: Der Schmuck der Madonna. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die verkaufte

Montag, Tieflaud.

Nachmittags 3 Uhr:

Schillerthenter. o. Eratkgertheaten)

Das Drama eines guten Weibes in vier Mittwoch: Kyritz⸗Pyritz.

Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Spiel

Kaiser

Charlottenburg. Gräfin Lea. Paul Lindau.

Mittwoch: Die Wildente.

Donnerstag: Don Carlos.

S

Theater des Westens. (Station: Zoologischer

Garten. Kantstr. 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr:

Die schöne Helena. Komische Operette in drei

Abteilungen von Jacques Offenbach. Mittwoch: Die schöne Helena. Donnerstag: Der fidele Bauer. Freitag: Oratorium Elias. Sonnabend: Der fidele Bauer.

Lustspielhans. (Friedrichstr. 238.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Das lauschige Nest. Schwank in drei Akten von Jultus Horst und Artur Lippschitz.

Mittwoch: Das lauschige Nest.

Donnerstag: Das große Geheimnis.

Fetsag⸗ Geschlossen.

onnabend: Das große Geheimnis.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Schwank in drei Akten von M. Hennequin und Georges Mitchell. In Szene gesetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers.

Mittwoch: Alles für die Firma.

Donnerstag bis Sonnabend: Geschlossen.

Thaliathenter. (Direktion: Kren nd Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von bosse Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von Jean Gilbert. ““ Mittwoch: Autoliebchen. Donnerstag: Mein Leopold. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Mein Leopold.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Ehe⸗ Ve. Fenster. Hierauf: Ein angebrochener end. Mittwoch: Der Ehemann am enster. Hierauf: Ein angebrochener Abend. üccas Donnerstag: Francillon. Freitag: Geschlossen.

Donnerstag: Lash W meres Fächer.

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Sonnabend: Francillon.

Die Taufrede hielt der Generalinspekteur von Kleist,

Offizierkorps Staatssekretärs des sodann der

Dienstag, Abends 8 Uhr: Schauspiel in fünf Aufzügen von

Minden i. Weflf., 30. März. (W. T. B.) Der Kreistag bewilligte aus nationalen Flugwesens.

Hamburg, 30. März.

Kreismitteln 4200 zur Förderung

Namen welcher betonte,

bestgeeignete sei. Der General

beiwohnten, war

Reichsmarineamts der Vizeadmiral

Im Anschruß an den Stapellauf fand ein Fest⸗ reszeiten“ statt, an dem u. a. der Bürger⸗

(W. T. B.) Die

ung, an dem Bankraub in Chantilly (vpgl. Nr. 79 hete ligt gewesen zu sein.

Die Verhaftung erfolgte heute

Soudy den Bahnhof betrat, um wegzufahren.

wohnte seit zwei Tagen bei einem Anarchisten namens der ebenfalls verhaftet wurde. ein früherer Angestellter der Nordeisenbahngesellschaft, der in Zu⸗ sammenhang mit einer Streikangelegenheit entlassen wurde. Zurzeit ist er bei der Kreisbahn tätig. Anklage gestellt werden. heftigen Widerstand, wurde aber schnell überwältigt. bei ihm eine mit acht Kugeln versehene Selbstladepistole und eine Summe von 1000 Francs. Soudy derjenige von den Bankräubern von Chantilly sei, der an der Tür Wache hielt und die Leute, die sich dem Bankgebäude der Société Générale näherten, mit einem Karabiner bedrohte. Er leugnet seine Teilnahme an dem Bankraub, gesteht aber zu, Anarchist zu sein. Er weigert sich, anzugeben, woher das bei ihm Geld stammt, gibt jedoch zu, daß es von einem Diebstahl Nach einer Haussuchung bei dem verhafteten Baraille, der seinerseits behauptet, völlig unschuldig zu sein, wurde noch eine dritte Person

Baraille ist

Baraille soll wegen Hehlerei unter Soudy leistete bei seiner Verhaftung Man fand

Des weiteren wird gemeldet, daß

efundene errühre.

Rom, 31. März. (W. T. B.) Der König und die Königin eröffneten heute die ausländischen Abteilungen der Internatio⸗ nalen Hygieneausstellung. die Minister di San Giuliano und Credaro, Deutschlands, Oesterreich⸗ Frankreichs, Spaniens und der Vereinigten Staaten sowie d

Abordnungen des Parlaments, Vertreter der Behörden und her⸗ vorragende Persönlichkeiten. die Eröffnungsrede. Darauf besichtigten die Majestäten die verschie⸗ denen Abteilungen, wobei sie ihre lebhafteste Anerkennung aussprachen. Bei dem Besuch der deutschen Abteilung zeigten die Majestäten besonders lebhaftes Interesse für die statistischen Tabellen der In

fektionskrankheiten und die zahlreichen Photographien, die über die ge⸗ fährlichsten Krankheiten und ihre Bekämpfung unterrichten.

Mailand, 30. März. (W. T. B.) Bei dem Zusammenstoß des Expreßzuges Wien Nizza auf dem Bahnhof Melzo sind der Heizer und der Lokomotivführer getötet worden, sechs haben leichte Verletzungen erlitten. (Vgl. Nr. 80

Der Feierlichkeit wohnten bei: die Botschafter

e Gesandten anderer Mächte, ferner

Der Professor Guido Baccelli hielt

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Ersten und Zweiten Beilage.) 8 86

Beethoven-Saal. Dienstag. Abends 8 Uhr: Klavierabend von José Vianna da Motta.

Blüthner-Saal. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Symphonischer Abend mit dem Blüthuer⸗ Orchester von Paul Erust Haehner (Dirigent).

Birkus Schumann. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr

Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher

Spezialitäten. Zum Schluß: Das neue Aus⸗

stattungsstück „Das Motorpferd“ in 5 Akten. Die goße Schlußapotheose mit 9

Hervorzuheben:

noch nie dagewesenen Effekten.

Birkus Busch. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr:

Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das Volksmanegeschauspiel „Die Hexe“ in 7 Bildern. Vorher: Das auserwählte Programm.

1ö“ 8 Verlobt: Frl. Jenny von Dechend mit Hrn.

Landrat Detlev Grafen Reventlow (Neubabelsber 86

Seahec. Ada⸗Maria Gräfin von Bredow mit rn. Hauptmann Fritz Herwarth von Bittenfeld Farchau bei Ratzeburg i L. Charlottenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant Martin Nathusius (Cöln). Oberleutnant Hans Henrich von Grone (Raguth i. W-h. Hrn. Leutnant Ernst Himburg (Burg, Bez. M. aggeburg. Hrn. Heinrich von Eichek⸗ Streiber (Oppershausen, Kr. Langensalza). Gestorben: Hr. Kammerherr Hennig Gebhardt von Stammer a. d. H. Triestewitz (Dresden).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fünfzehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

7

sowie das Postblatt Nr. 2.

des

(W. T. B.) Auf der Werft von Blohm u. Voß ist heute nachmittag der große Kreuzer J. vom Stapel gelaufen, der bei den Taufe den „Seydlitz“ er⸗ der Kavallerie daß gerade der Name des Siegers von Roßbach und Zorndorf für die Aufgabe eines großen Kreuzers der t Hurras auf Seine Majestät den Kaiser aus, die Geschichte einst feststellen werde, daß die mächtig aufstrebende, achtunggebietende deutsche Flotte das ureigenste, unsterbliche Werk des Zum Stapellauf, dem die Spitzen der Behörden als Vertreter des 1 Dick Adjutant des Staatssekretärs Kapitän⸗ leutnant Freiherr von Doernberg und der Geheime Oberbaurat Ferner waren eine Abordnung des Kürassierregiments von in Magdeburg unter Führung des Regimentskommandeurs u. A. anwesend. J mahl im Hotel „Vier Jahresz meister Dr. Burchard, der Bürgermeister Dr. Schröder, der General von Kleist und der Vizeadmiral Dick teilnahmen.

Berck (Dep. Pas⸗de⸗Calais), 30. März.

Der unter dem Protektorat Seiner Kaiserlichen und Königlichen Bonaace verhafte te hier einen Mann namens Soudy unter der Hoheit des Kronprinzen und unter dem Vorsitz des Staatsministers 8 g8, Deutsche 9 nachmittag, als Olympische Spiele erläßt einen Aufruf an das deutsche Volk, Er

deutschen Olympiakämpfer Stockholm beizusteuern, wo, wie bereits mitgeteilt, im Juli dieses Jahres die Wettkämpfe stattfinden. In dem Aufruf heißt es u. a.: „Wenn es nun gilt, im Reigen der Völker für die harmonische Er⸗ ziehung unserer Jugend und die Volkskraft unserer Nation den Beweis zu liefern, dann ist es vaterländische das Volk Friedrich Ludwig Jahns, au würdig vertreten ist. Der deutsche bereitet die Entsendung der deutschen Sport⸗ und Turnermannschaft Zweihundert Mann sollen in Stockholm für den deutschen Namen Ehre einlegen, sie sollen dafür kämpfen, daß auch die schwarz⸗ weiß⸗roten Farben vom Siegesmaste wehen. zur Ausrüstung und Verpflegung dieser Expedition erforderlich, denn den jungen Männern, die im sportlichen Kampfe um den Ruhm des Vaterlandes wirken, darf es an nichts fehlen.

brachte von dem

festgestellt. In dieser⸗Fassung sind die genannten

unter auch namentlich der Vertragsbedingungen 8

Eine Tochter: Hrn.

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Lenthalten

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zum Deut he

8—

Amtliches. Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen T

V 8 schiedsgerichtliche E11““ von Streitig⸗ eiten.

Die in Abschnitt III Absatz 1 des Erlasses vom 7. März 1910, betreffend schiedsgerichtliche Erledigung von Streitig⸗ keiten, (E.⸗N.⸗Bl. S. 23) erwähnten Verhandlungen mit dem Herrn Justizminister, sowie die im Anschluß hieran mit dem Hers Finanzminister insbesondere auch wegen der Frage der Honorierung der Beamten gepflogenen Erörterungen sind nun⸗ mehr zu Ende geführt. Demgemäß wird der § 29 der allge⸗ meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats⸗ bauten (E.⸗V.⸗Bl. 1899 S. 433), der § 20 der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen (E.⸗V.⸗Bl. 1899 S. 443) und der § 29 der allge⸗ meinen Vertragsbedingungen für die von Erd⸗, Fels⸗, Rodungs⸗ und Böschungsarbeiten (E.⸗V.⸗Bl. 1899

413) in der sich aus der Anlage ergebenden Fassung neu edingungen

den neu abzuschließenden Verträgen zugrunde zu legen. Es bestehen aber auch keine Bedenken, die Bedingungen in den

bereits abgeschlossenen Verträgen hiernach zu ändern, sofern

die Unternehmer damit einverstanden sind.

Die neuen Anordnungen halten an dem bisherigen Grund⸗ atz der schiedsgerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten fest; se verbessern aber das Verfahren nach den verschiedensten Rich⸗ tungen. Ich hoffe, daß es hierdurch gelingen wird, die auf diesem Gebiet vorhandenen Mißstände zu beseitigen. In diesem Sinne stellen sich die neuen, auf durchaus wohlwollenden Ab⸗ sichten gegenüber den Unternehmern beruhenden Anordnungen als eine Probe dar. Sollte diese nicht gelingen, so würde in Frage kommen, die Schiedsgerichtsbestimmungen aus den Ver⸗ trägen ganz zu entfernen und streitige Ansprüche, die im Ver⸗ handlungs⸗ bzw. Vergleichswege nicht zu erledigen sind, ledig⸗ lich auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen.

II. 8

Ich kann aber unter Bezugnahme auf den vorbezeichneten Erlaß vom 7. März 1910 nur wiederholen, daß es in erster Linie darauf ankommt, Streitigkeiten mit Unternehmern tun⸗ lichst vorzubeugen und, wo solche trotzdem auftreten, nach einer Lösung im Wege der Verständigung zu streben. Die maß⸗ gebenden Gesichtspunkte sind in dem genannten Erlaß ein⸗ gehend erörtert. Es ist dort insbesondere auch darauf hin⸗ gewiesen, daß der Weg der Verständigung rechtzeitig zu be⸗ schreiten ist. Ich habe nach den gemachten Erfahrungen An⸗ laß, diesen Gesichtspunkt hier noch einmal ganz w“ zu betonen. Inzwischen ist ein weiterer Schritt zur Klärung der

Vertragsverhältnisse dadurch geschehen, daß durch Erlaß vom 25. November 1910 V. D. 18 955/III. 2346. C bei dem König⸗

lichen Eisenbahn⸗Zentralamt ein Ausschuß eingesetzt worden ist, der unter Mitwirkung des Unternehmerstandes die allge⸗

meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staats⸗

bauten, sowie für die Ausführung von Leistungen oder Liefe⸗ rungen durchsehen soll. An diese Arbeit wird sich demnächst eine weitere Prüfung des Bedingniswesens anschließen, 1 Ird 2 arbeiten, bei deren Ausführung in der letzten Zeit Meinungs⸗ verschiedenheiten mit den Unternehmern besonders häufig zu schiedsgerichtlichen Verfahren geführt haben. 8 1

Die Hauptfrage bei den Zuschlagserteilungen bildet die Auswahl leistungsfähiger und v“ Unternehmer, worauf in dem mehrgenannten Erlaß vom 7. März 1910 eingehend hingewiesen ist. Von der dort ge schaffenen Möglichkeit, über die Stellen, an denen Unter⸗ nehmer von Erdarbeiten in den letzten Jahren beschäftigt ge⸗ wesen sind, bei dem Zentralamt Erkundigung einzuziehen, ist mehr Gebrauch zu machen, als dies bisher geschehen ist. Im

übrigen sind die Königlichen Eisenbahndirektionen durch den

Erlaß vom 8. Juni 1910 (E.⸗N.⸗Bl. S. 86) und durch den Erlaß vom 15. August 1911 V. D. 13 875 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Tatsache der früheren Anrufung eines Schiedsgerichts allein nicht ausreicht, um die Zurückweisung eines Unternehmers bei weiteren Verdingungen zu recht⸗ fertigen.

Vielfach und auch in den Kreisen der Unternehmer

selbst werden Klagen dahin erhoben, daß manche Unter⸗ nehmer, insbesondere bei der Verdingung von Erdarbeiten, besonders billige Preise ansetzen, in der Hoffnung, den Buschlag zu erhalten, ihren Schaden aber demnächst in einem S

chieds⸗ gerichtsverfahren reichlich wieder einzuholen. Ich vertraue, daß die Neuordnung des Schiedsgerichtswesens in dieser Hin⸗ sicht eine Aenderung bringen wird. Im übrigen verweise ich wegen solcher Angebote auf die in Abschnitt IV Ziffer 1 Ab satz 1 des Erlasses vom 7. März 1910 angeführten Vorschriften der allgemeinen Bestimmungen, betreffend die Vergebung von

eistungen und Lieferungen vom 23. Dezember 1905 *), ins⸗ besondere age den Grundsatz, daß bei Ver⸗ dingungen solche Angebote von der Berück⸗ sichtigung ausgeschlossen sind, die eine in offenbarem Mißverhältnis zu der Leistung oder Lieferung stehende Preisforderung sodaß nach dem geforderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausfüh⸗ rung nicht erwartet werden kann. Nur aus⸗ nahmsweise darf nach den angeführten allgemeinen Be⸗

stimmungen in einem solchen Falle der Zuschlag erteilt werden, wenn der Bewerber als zuverlässig und leistungsfähig bekannt

ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahms⸗ weise niedrigen Gebots beigebracht sind oder auf Befragen bei⸗ gebracht werden. In diesem Zusammenhang verweise ich be⸗

—ü]õ

*) E. V.⸗Bl. 1905, S. 322.

eichsanzeiger und Königlich P

Erste age

züglich der öffentlichen Ausschreibungen noch darauf, daß bei der in Abschnitt II Ziffer 8 Absatz 10 der angeführten allge⸗ meinen Bestimmungen angeordneten Feststellung des Kreises der drei Mindestfordernden zunächst alle die Bewerber aus der über die Verdingung aufgestellten Liste zu streichen sind, deren Angebote nach den dem Absatz 10 vorhergehenden Vor⸗ schriften in Absatz 2, 3 und 5 (insbesondere auch nach Absatz 5vc wegen eines die tüchtige Ausführung nicht gewährleisten⸗ den Mißverhältnisses zwischen der Leistung oder Lieferung und der Preisforderung) überhaupt nicht berücksichtigt werden dürfen. Die manchmal gehörte Behauptung, daß die den Zu⸗ schlag erteilenden Behörden nach jenen allgemeinen Bestim⸗ mungen an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden ge⸗ bunden seien, beruht auf Mißverständnis. Im übrigen gilt für die Auswahl unter den drei im Sinne der genannten Be⸗ stimmungen Mindestfordernden nach Absatz 10 in Verbindung mit Absatz 2 der Grundsatz, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Aus⸗ führung der Leistung oder Lieferung gewährleistendes Gebot und speziell dem Bewerber zu erteilen ist, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.

Bei Streitigkeiten, die mit Unternehmern auftreten, ist zu beachten, daß es deren gutes Recht ist, ihnen vermeintlich zu⸗ stehende Ansprüche zur Geltung zu bringen. Solche Ansprüche müssen von der Verwaltung unbefangen geprüft werden. Wie einerseits Uebertreibungen und nicht tatsächlich zutreffende An⸗ gaben bei Erhebung solcher Ansprüche regelmäßig kein gutes Licht auf den Unternehmer werfen, so muß sich andererseits die Verwaltung hüten, ihrerseits in den Fehler der Uebertreibung bei Bestreitung solcher Ansprüche zu verfallen. Ebenso muß die Verwaltung die Unbefangenheit bewahren, wenn es sich um die Frage wegen Erteilung des Zuschlags an einen solchen Unternehmer handelt, mit dem die Verwaltung früher i Streitigkeiten verwickelt war. ““

Bei der neuen Fassung des Schiedsgerichtsparagraphen sind die im Schiedsgerichtswesen gewonnenen Erfahrungen, und es sind namentlich auch die in der letzten Zeit gemachten Beobachtungen berücksichtigt. Im einzelnen bemerke ich das Folgende: 8

1) Der schiedsgerichtlichen Entscheidung unter Ausschluß des Rechtsweges unterliegen „alle streitigen Rechtsansprüche, die aus An⸗ laß und & Ausführung des Vertrags von einer Partei gegen die andere erhoben werden“. Freigestellt ist es hierbei der Verwaltung und dem Unternehmer, im vorkommenden einzelnen Streitfall zu vereinbaren, daß der Austrag der Rechtsstreitigkeit im ordentlichen Rechtsweg erfolgen soll. Zum Abschluß solcher Vereinbarungen sind für die Eisenbahnverwaltung die Eisen⸗ bahndirektionen und das EisenbaDn⸗Zentralamt zuständig.

2) Kommt es aber zum schiedsgerichtlichen Verfahren über er⸗ hobene streitige Rechtsansprüche, so soll hier von dem Schiedsgericht „auf der Grundlage des Vertrags und nach Maß⸗ gabe des geltenden Rechts“ entschieden werden. Da der Schiedsrichtervertrag dahin geht, die in dem Bau⸗, Lieferungs⸗ usw. Vertrag vereinbarte Schiedsrichtertätigkeit auszuüben, so ist die be⸗ zeichnete Vorschrift des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags ohne weiteres auch für die Schiedsrichter maßgebend.

3) Wie in der bisherigen Fassung der allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen, so ist auch jetzt als Grundlage des Schiedsgerichts⸗ verfahrens über die von dem Unternehmer erhobenen Rechtsansprüche ein Bescheid der Verwaltung mit vierwöchiger Ausschlußfrist vor⸗ gesehen. Diesen, einen wichtigen rechtlichen Formalakt darstellenden Bescheid hat „die Behörde, welche vor den ordent⸗ lichen Gerichten zur Vertretung der Verwaltung berufen wäre“, zu erteilen. Für die Eisenbahnverwaltung sind dies die Eisenbahndirektionen und das Eisenbahn⸗Zentralamt. Um die rechtliche Bedeutung eines solchen Bescheids ganz besonders hervorzuheben, gleichzeitig aber auch, um die Verhandlungen über einen gütlichen Ausgleich zu fördern und um zu verhindern, daß ablehnenden Bescheiden der Verwaltung gegenüber ohne Not von dem Unternehmer der Schiedsgerichtsweg angezeigt wird, ist bestimmt, daß ein solcher nur dann die Rechtswirkung eines eventuellen Ausschlusses des Unternehmers hat, wenn darin auf diese Rechts⸗ folgen ausdrücklich hingewiesen ist. Die Wahl des richtigen Zeit⸗ punkts für einen derartigen Bescheid bedarf im vorkommenden ein⸗ zelnen Fall sorgfältiger Erwägung. Vor Erlassung des Bescheids ist die Angelegenheit dihe und zwar tunlichst mit dem Unter⸗ nehmer mündlich zu erörtern. B

4) Die nach vorstehendem zur Erlassung des Bescheids zuständige Behörde (für die Eisenbahnverwaltung die Cisenbahndirektion oder das Eisenbahn⸗Zentralamt) hat auch im übrigen in dem schieds⸗ gerichtlichen Verfahren die Verwaltung zu vertreten.

5) Das Schiedsgericht besteht, sofern nicht im einzelnen vorkommenden Streitfall Verwaltung und Unternehmer eine andere Besetzung (z. B. in Fällen von geringer finanzieller Be⸗ deutung: Entscheidung der Rechtsstreitigkeit durch einen Einzelschieds⸗ richter) vereinbaren, aus einem von dem Landgerichtspräsi⸗ denten zu bezeichnenden Obmann und aus zwei 1 Den einen Beisitzer ernennt die die Verwaltung vertretende Behörde (s. vor⸗ stehend unter 4); den anderen Beisitzer ernennt der Unternehmer. Die Ernennung des Obmanns hat in allen Fällen die die Verwaltung vertretende Behörde unter Darlegung des Sachverhält⸗ nisses bei be Präsidenten des Landgerichts zu beantragen, bei dem sie ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Der Herr Justizminister wird Abdruck dieses Erlasses den Landgerichtspräsidenten unter der Annahme mitteilen, daß diese werden, den Ersuchen wegen Ernennung eines Obmanns zu entsprechen.

6) Fir den Obmann ist lediglich bestimmt, daß er die Be⸗ fähigung zum Richteramt besitzen muß. Der Landgerichts⸗ präsident ist unter dieser Beschränkung in der Ernennung ganz frei, insbesondere also nicht nur auf das ihm unterstellte Richterpersonal angewiesen; er kann nach Maßgabe der für den einzelnen Fall be⸗ stehenden besonderen Verhältnisse die Auswahl einer die Feefe ghchd zum Richteramt besitzenden Person ganz nach seinem Ermessen treffen. Einwendungen gegen die Persönlichkeit des Obmanns könnten seitens der Verwaltung und des Unter n ehmers lediglich im Wege des Ablehnungsverfahrens 1032 Z.⸗P.⸗O.) geltend gemacht werden. . 1

7) Für die Ernennung der Beisitzer dagegen sind, um eine objektive Behandlung der Angelegenheit nach Möglichkeit zu sichern und um sowohl die die Verwaltung vertretende Behörde als auch den Unternehmer hierauf besonders aufmerksam zu machen, gewisse

Kichtlinien aufgestellt:

egesäln dürfen zu Schiedsrichtern nur solche Personen ernennen, die an dem Ausgang der Sache ganz unbeteiligt sind und von denen eine durchaus unbefangene Würdigung der An⸗ gelegenheit erwartet werden kann. Es dürfen insbesondere von

der Beisißer die Ablehnungsfälle des § 1032

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taatsanzeiger.

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den Parteien solche Personen nicht zu Schiedsrichtern ernannt

werden, die mit der Sache bereits befaßt waren oder die gewerbs⸗

mäßig die Beratung oder Vertretung von Unternehmern bei schieds⸗

gerichtlichen Verfahren betreiben.“ 3 Fiür das gerichtliche Verfahren, welches eventuell Platz greift, falls die Ernennung eines Schiedsrichters in diesem Sinne gegen den Ver⸗ trag verstoßen sollte, wird auf § 1045 Z.⸗P.⸗O. hingewiesen (Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Bd. 47, S. 401).

8) Durch diese eingehende vertragliche Regelung n bezüglich Z.⸗P.⸗O. im wesent⸗ lichen gedeckt. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist aber aus⸗ drücklich darauf hingewiesen, daß das Ablehnungsrecht nach § 1032 Z.⸗P.⸗O. gegenüber dem Obmann und den Beisitzern unbe⸗ rührt bleibt.

.9) Bei der Ernennung des einen Schieds⸗ richters durch die Verwaltung ist mit Umsicht zu ver⸗ fahren, und es ist auch jeder Schein zu vermeiden, als ob die Ver⸗ waltung nicht nach größter Unbefangenheit in bezug anf die Be⸗ setzung des Schiedsgerichts strebte, wie hoffe, daß sich auch die Unternehmer von den gleichen Gesichtspunkten leiten 18b werden. In diesem Sinne ist der von der Verwaltung zu ernennende Schiedsrichter nicht aus den Beamten der den Streit führenden Eisenbahndirektion (bzw. des Zentralamts) oder deren untergebenen Dienststellen zu wählen. Es wird sich in vielen Fällen überhaupt empfehlen, den Schiedsrichter außerhalb des Kreises der im aktiven Dienste befindlichen preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnbeamten zu suchen. Fällt aber die ihl auf einen solchen Beamten oder auf einen sonstigen Beamten meines Ressorts, so muß für die Zukunft seine Bereitwilligkeit zur Uebernahme des Amtes festgestellt werden, und es tritt der Genannte für die nach seiner freien deSe auszuübende Schiedsrichtertätigkeit aus jedem Abhängigkeitsverhältnis zu der Verwaltung heraus. Die ihm für die Folge zu gewährende Vergütung hat nicht die Eigenschaft einer Remuneration für be⸗ sondere amtliche Dienste, sondern die einer Bezahlung für eine außer⸗ amtliche Tätigkeit. Ich vertraue, daß die Beamten meines Ressorts ihre Schiedsrichtertätigkeit in diesem Sinne auffassen werden. Vor der Ernennung eines Beamten meines Ressorts zum Schiedsrichter hat ein Benehmen mit dessen Vorgesetzten (für Staatseisenbahnbeamte mit der Eisenbahndirektion oder dem Zentralamt bzw. mit dem Präsi⸗ denten) darüber stattzufinden, ob dieser Ernennung dienstliche Gründe entgegenstehen.

10) In bezug auf das bei dem Schiedsgericht zu beobachtende Verfahren ist die Vorschrift der bisherigen Fassung wegen der Abstimmung wieder übernommen, und es ist die Stellung des Obmanns dahin charakterisiert, daß er das ganze Ver⸗ fahren zu leiten, insbesondere auch allein den zur Vorbereitung der Angelegenheit bis zur Verhandlung des Schiedsgerichts erforderlichen Verkehr mit den Parteien zu führen hat. Es soll durch diese Hervorhebung der Stellung des Obmanns eine weitere Garantie für eine unbefangene Behandlung der Sache geschaffen werden. Nach der obigen Ausführung unter Ziffer 2 ist diese Ver⸗ tragsbestimmung auch für die Schiedsrichter maßgebend.

11) Der Vergütungsfrage ist in den Bedingungen und demnach mit bindender Wirkung auch für die auf Grund des Ver⸗ trags zu ernennenden Schiedsrichter so geregelt, daß jedem Beisitzer ein Anspruch auf Vergütung nur gegenüber der Partei zusteht, die ihn zum Schiedsrichter ernannt hat, daß aber für die dem Obmann zu gewährende Vergütung beide Parteien als Gesamtschuldner haften.

ls Instruktion für die Parteien ist vorsorglich noch vorgeschrieben, daß sie dem von ihnen ernannten Schiedsrichter von dieser Regelung der Vergütungsfrage bei der Ernennung Kenntnis zu geben haben Der Unternehmer ist in bezug auf die Höhe der zu vereinbarenden Vergütung ganz frei. Würde freilich die Vergütung etwa in An teilen der von dem Schiedsgericht zugesprochenen Summe festgesetzt werden, so käme die Frage wegen Anwendung der oben unter Ziffer 7 und 8 hervorgehobenen Vertragsbestimmungen in Betracht. Wegen der Honorierung des von der Verwaltung ernannten Beisitzers ist nachstehend unter Ziffer 13 Anordnung getroffen.

12) Für den Obmann ist bestimmt, daß ihm von den Parteien eine unter billiger Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierig⸗ keit seiner Arbeit sowie seiner persönlichen Verhältnisse zu be⸗ messende Vergütung, höchstens aber ein Stundensatz für die auf die Arbeit verwendete Zeit, und zwar für die erste Stunde 20 ℳ, für jede weitere Stunde 5 (unter Zusammenrechnung der einzelnen, auf die Tätigkeit verwendeten Zeitabschnitte zu einem Zeitraum), da⸗ zu bei Reisen eine besondere Reisevergütung in Höhe der gesetz⸗ lichen Tagegelder und Fahrkosten der Beamten der 4. und 5. Rang klasse gewährt werden soll. Sofern an den Reisetagen Arbeit in de 8 Sache selbst geleistet worden ist (Verhandlungen usw.), ist diese Zeit dem mit den obigen Stundensätzen zu belegenden Zeitraum zuzu⸗ rechnen. Die Höhe der Vergütung des Obmanns hat bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten der Landgerichtspräsident auf Grundlage der obigen Normen und nach Maßgabe der weiter in den Bedingungen getroffenen Vorschriften sowohl dem Obmann, als auch den Parteien gegenüber endgültig festzusetzen.

13) Dem von der Verwaltung zu ernennenden Schiedsrichter ist dieselbe Vergütung zuzusichern, wie dies für den Obmann allgemein bestimmt ist. Der Ernannte ist zu ersuchen, sich bei der Annahme des Amtes ausdrücklich damit einverstandern zu erklären, daß die Festsetzung der Vergütung nach diesen Grund sätzen endgültig durch die Behörde erfolgt, die ihn ernannt hat. Be solcher Festsetzung der Kostenrechnungen sind alle Umstände in billiger Weise zu berücksichtigen. Werden Beamte meines Ressorts zu Schiedsrichtern ernannt, so vertraue ich, daß sie bei Aufstellung ihrer Kostenrechnungen des Grundsatzes eingedenk sein werden, daß di Stundenbeträge nach den obigen Vorschriften Höchstsätze darstellen.

14) Das Schiedsgericht hat auch über die Kosten frage zu entscheiden, und zwar in dem Sinne, daß zunächst die Entscheidun über die Verteilung der Kosten zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer dem Grundsatze nach (6. B. unter Bestimmung von Quoten) erfolgt. Für die Liquidierung der geschuldeten Schieds⸗ richterkosten zu Lasten der Gegenpartei ist bezüglich der Vergütung des Obmanns die für den einzelnen Fall erfolgte Festsetzung des Landgerichtspräsidenten maßgebend. Die obsiegende Verwaltung darf aber dem Unternehmer gegenüber, der obsiegende Unternehmer darf der Verwaltung gegenüber als Kosten des Beisitzers eine Vergütung nur in Höhe der in den Vertragsbedingungen für die Ver⸗ gütung des Obmanns aufgestellten allgemeinen Grundsätze in Rechnung stellen. Das innere Verhältnis zwischen der Partei und dem von ihr ernannten Beisitzer bleibt dabei unberührt. Auf der Grundlage der allgemeinen Kostenentscheidung des Schiedsgerichts wird sich hiernach die Liquidierung der einzelnen Kostenrechnungen woh in den meisten Fällen anstandslos abwickeln. Sollten sich Anstände ergeben, so würde bei dem Schiedsgericht Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen und von diesem nach den vorstehenden Grundsätzen zu ent

Heiden sein. scheiden s Iv.

Die oben unter I angeordnete neue Fassung des Schieds⸗ gerichtsparagraphen in den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten, für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen, sowie für die Ausführung