1912 / 100 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1912 18:00:01 GMT) scan diff

außerordentlich stark ihre Steuem anziehen müssen, Seite aber einen großen Reservefonds in der Sparkasse haben. Generationen tragen dazu bei, diese Garantie für die Sparkasse zu schaffen, und haben nicht den geringsten Vorteil davon. Ich sehe diese Bestimmung über den Reserpefonds im § 7 für außerordentlich Hesgema und zweckmäßig, beinahe als selbstverständlich an, und die Mehrheit des Hauses wird sicherlich bereit sein, diese Bestimmung anzunehmen. Hier ist der Weg gegeben, wo wir der Regierung ent⸗ gegenkommen können. Wenn die Regierung sich entschließt, in dem Punkt der Verwendung der Ueberschüfse nachzugeben, daß die Ueber⸗ schüsse grundsätzlich verwendet werden können, so wird das, glaube ich, die Annahme meiner Freunde sinden. Und wenn in Verbindung damit noch eine Bestimmung getroffen wird, nach der ein Zwang auf die gegen die Hypothekengeschäfte ausgeübt wird, so wird wohl der Effekt erreicht werden, den die Regierung mit diesem Gesetz wünscht. Es ist eigentlich zum Lachen, wenn Herr von Gwinner im Herrenbause im Interesse der Großbanken sich für diesen Gesetzentwurf interessiert; da muß man sagen: Man merkt die Ab⸗ sicht und wird verstimmt. Wenn der Gesetzentwurf in einer mäßig abgeschwächten Form angenommen wird, wird Ruhe eintreten. Da das Gesetz den Sparkassen einen gewissen Zwang auferlegt, so muß dafür auch ein gewisser Ausgleich geschaffen werden. Daß die Sparkassen sich so entwickelt haben, wie es geschehen ist, verdanken sie zahlreichen Persönlichkeiten, die im Ehrenamt ihre Zeit, ihre Kenntnisse, ihre Erfahrungen und ihre Arbeitskraft ihnen zur Ver⸗ fügung gestellt haben. Die Sparkassen waren bisher ein Slen

en

Land; ich schließe mit dem Wunsche, daß sie es blei en.

Abg. von Hennigs ⸗Lechlin (kons.): Wir sind im Gegensatz zu einem Vorredner der Meinung, 888 die Resolution, welche das Haus

1910 gefaßt hat, die Regierung do veranlassen konnte, diesen Gesetz⸗ entwurf einzubringen. Es darf au nicht übersehen werden, daß der Wunsch, auch die Reichsregierung möge ihrerseits dazu beitragen, den Kurs der Reichs⸗ und Staatspapiere zu heben, inzwischen durch mehrere soziale Reichsgesetze angestrebt worden ist. ie Forderung der Liquidität der Sparkassen ist nicht ein bloßes Schlagwort. Gewiß wird in ruhigen Zeiten bei den jetzigen Zuständen keine Gefahr zu erwarten sein; aber daß die Sparkassen die Krisen von 1848, 1866 und 1870 mit Erfolg überstanden haben, beweist noch nicht, daß ihre Liquidität auch bei künftigen Krisen gesichert ist. Wir haben unbedingt die Pflicht, hier vorzubeugen. Die Staatskontrolle und die Gesetzgebung muß Vorsorge dafür treffen, daß nach Möglichkeit die Sicherheit der Sparkassengelder ge⸗ währleistet ist. Eine absolute Sicherung kann allerdings nicht er⸗ reicht werden, denn es können immerhin Fälle eintreten, die nicht vorauszusehen sind, und außerdem soll nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Bestände in Staatspapieren angelegt werden. Wir müssen in ruhigen Zeiten Vorsorge treffen; tun wir dies nicht, dann werden die Folgen in unruhigen Zeiten viel schlimmer und ruinöser sein. Das Gesetz will in zweiter Linie die Staatspapiere stützen. Die Liguidität zu sichern, ist die Aufsichtsbehörde auch jetzt schon unter Umständen in der Lage, sie kann sie durch Verfügungen erzwingen. Allerdings liegt ein gewisser Eingriff in die Celbülver⸗ waltung vor. Gewiß ist die eine schöne Sache, ich bin ein großer Freund davon. Wenn aber durch die staatliche Aufsicht das Vertrauen des ublikums zu den Sparkassen gehoben wird, dann müssen ces sich diese Anstalten in gewisser Weise gefallen lassen, daß in die Selbstverwaltung eingegriffen wird. Die Spar⸗ kassen verdanken einen Teil ihres Ansehens dem Staat; da ist es nur billig, wenn sie auch ihrerseits dem Staat in der Unterstützung der Anleihen zu Hilfe kommen. Der Staat hat den Sparkassen die Mündelsicherheit verliehen. Dadurch ist der Kreis der Abnehmer für die Staatsanleihen verringert worden, auch das ist ein Grund, wes⸗ bhalb die Forderung berechtigt ist, daß die Sparkassen mehr als bisher ihre Bestände in Staatsanleihen anlegen. Die allzu hohen Zinsen der Sparkassen sind nur eine Folge von allzu gewagten Hypotheken⸗ eschäften. Daß der Zinsfuß allgemein herabgehen wird, ist nicht zu befürchten, weil ja schon eine ganze Reihe von Sparkassen die Be⸗ dingungen des Gesetzentwurfs erfüllt hat. Ueber die vom Herren⸗ hause vorgenommene Aenderung werden wir uns in der Kommission 8 vhoffe⸗ d ö diesmal zustande ommt. r geht von dem Gedanken aus, daß jeder zu seinem Tei zu 58 111 beitra fntsa⸗ 8 1 g. Dr. Crüger (ortschr. olksp.): Ich möchte in diesem Augenblick noch nicht eine endgültige Entscheidung über 82 Stetellung meiner politischen Freunde zu dem Gesetzentwurf fällen; wir wollen erst abwarten, wie sich der Entwurf in der Kommission gestalten wird. Daß die Sparkassen die Papiere bei der Reichsbank lombardieren können, ist ein schwacher Trost. Von diesem Gesichts⸗ punkte aus könnte ich sogar große Bedenken gegen die Vorlage haben. Gegen den Vorwurf der Fiskalität wandte sich der Minister des Innern mit der Bemerkung, daß die Vorlage im Ministerium des Innern ausgearbeitet sei. Das hat nichts 2 sagen, denn die Vor⸗ lage ist doch mit ihrer Entstehungsgeschichte belastet, und der frühere Fiinanzminister von Rheinbaben war es doch, der immer den inneren Wert der Siaatspapiere heben wollte. Den Kursstand wird man in dieser Weise nicht heben. Herr von Hennigs meint, das Ausland müsse eine bessere Ansicht über unsere Staatspapiere bekommen. Ja, wenn man solche Verhandlungen im Auslande liest, wird das An⸗ sehen unserer Staatspapiere nicht gehoben werden. Man hat auch schon ernsthaft erörtert, ob man nicht den Zinsfuß der Reichsbank künstlich beeinflussen kann. Ich warne dringend vor der Anwendung küustlicher Mittel zur Hebung der Staatspapiere. Die Bedenken meiner Freunde gegen die Einwirkung auf die Liquidität der Spar⸗ kassen sind zunächst grundsätzlicher Natur. Wir wollen keinen Eingriff des Staats in das wirtschaftliche Leben haben. Ich bin darauf ge⸗ spannt, welche Stellung Herr Leinert zu der Vorlage einnehmen wird. Ferner bekämpfen wir die Schlußfolgerungen, die aus diesem Gesetz entstehen könnten. Das ist sozusagen der Fluch der bösen Tat. 8 hat man anderen öffentlichen Instituten diesen Zwang zur Anlage in Staatspapieren auferlegt, jetzt kommen die Sparkassen heran, und man kann fragen, wer soll demnächst herankommen. Daß Herr von Gywinner vom Standpunkt der Großbanken so an der Vorlage Kritik übt, kann doch nicht wundernehmen. Wenn man befürchten sollte, daß auch die Banken herankommen werden, so müßten doch erst alle die Vorbedingungen für die Sparkassen, die Steuer⸗ freiheit usw. auf die Großbanken ausgedehnt werden. Das Gesetz ist nur ein Flickgesetz, man doktort an einem Punkte herum. Zu den Leitern der Sparkassen, den Bürgermeistern und Landräten, können wir das Vertrauen haben, daß die Sparkassen sich in normaler Weise entwickeln werden. Die Regierung sollte lieber nach der Richtung auf die Sparkassen einwirken, daß sie nicht zu sehr Banken werden; dadurch sind die Sparkassen viel mehr gefährdet als durch die Hsypothekengeschäfte. Der vor einigen Jahren in die Oeffentlichkeit gelangte Fall des Vergehens der Kreisbeamten im Kreise Schwetz sollte zu bedenken geben. Die Zinstreiberei der Sparkassen trägt, wie eine oberschlesische Genossenschaft nachweist, zur Verteuerung des Geldes bei. Ist es im Interesse des Staates, wenn eine Sparkasse 4 % Zinsen gibt? Die Bankkommission des Deutschen Handelstages hat sich dahin geäußert, daß die bankmäßige Entwicklung der Spar⸗ kassen zur Verteuerung des Marktzinsfußes führt. Der Mittelstand wunscht gerade, daß die Sparkassen sich dem allgemeinen Zinsfuß anschließen und ihre Verzinsung in mäßigen Grenzen halten. Gerade weil wir die wirtschaftliche Bedeutung der Sparkassen an⸗ erkennen, müssen wir für die Beseitigung dieser Mißstände wirken. Es ist ein Fehler, wenn man sagt, die Liquidität der Sparkassen sei nur ein Dekorationsstück, ein Schlagwort. Eine Sparkasse, die ihre Bestände bis zum Rest in Hypotheken anlegt, handelt unwirt⸗ schaftlich. Wenn die schleswig⸗holsteinischen Sparkassen wünschen, daß auch die Lombardierung der Hypotheken zugelassen werde, so erschweren gerade die Mißstände in Schleswig⸗Holstein uns die Abwehr der Vorlage. Im Augenblick, wo im Reichstage eine Wehr⸗ vorlage beraten wird, mussen wir auch an den Kriegsfall denken. Ob die Sparkassen, wenn sie gezwungen werden, einen größeren Teil ihrer

auf der anderen

des Realkredits gehindert werden, ist eine sehr komplizierte Frage, die in der Kommission näher geprüft werden muß. Die Grundsätze, nach denen die Sparkassen Hypotheken anlegen dürfen, müssen ein⸗ gehend erwogen werden. Es ist zweifelhaft, ob es möglich ist, aus allen diesen Sparkassenproblemen gerade dasjenige herauszuschälen, das die Vorlage aufwirft. Die Regierung ist klug genug gewesen, nicht die Behauptung aufzustellen, daß die Sparkassen in Zukunft Kursverluste nicht mehr erleiden werden, weil durch dieses Gesetz der Kurs stabil gemacht werde. Die Aufrechterhaltung der Liquiditat kostet natürli

Geld, kostet jedem Bankinstitut Geld, und die Sparkassen sollten sch also an der Kostenfrage nicht stoßen. Der Strömung sollte man nicht folgen, daß der Kursverlust nicht in Rechnung gezogen wird, daß für die Berechnung der Staatspapiere besondere Bestimmungen getroffen werden. Ich würde dies für einen verhängnisvollen ersten Schritt auf einem Abwege halten. Jedenfalls müssen wir alle Maßregeln treffen, welche den Sparkassen es ermöglichen, ihre segensreiche Tätigkeit fortzusetzen.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Wenn auch in erster Linie die vom Staat zu schützenden Interessen der einzelnen Sparer, daß die Sparkassen jederzeit in der Lage sein müssen, ihnen auf Erfordern die Spar⸗ einlagen zurückzuzahlen, zur Einbringung dieses Gesetzes geführt haben, so hat doch auch der Staat aus Rücksichten des Staatskredits ein wesentliches Interesse daran, daß dieses Gesetz verabschiedet wird.

Meine Herren, von einzelnen von Ihnen ist das Gesetz aller⸗ dings höchst ungünstig kritisiert worden; manche von Ihnen haben sich aber dem Gesetze freundlicher gegenübergestellt. Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß, wenn wir in der Kommission einmal alle Gründe, welche für und wider sprechen, auseinandergesetzt haben, 8s doch alle freundlich dem Gesetze zuneigen und es verabschieden werden.

Der Kursstand unserer Staatspapiere ist jahraus jahrein ein Gegenstand lebhaftester Erörterungen in diesem Hohen Hause gewesen, und wir haben alle die verschiedenen Probleme und Maßnahmen hier näher erörtert, welche dazu führen könnten, auf den Kurs der Staatspapiere günstig einzuwirken. Wir sind aber doch schließlich immer wieder zu folgendem Ergebnis gekommen: Der Kursstand der Staatspapiere hängt von dem landesüblichen Zinsfuß ab; dieser ist bestimmend, und es ist ganz unmöglich, für die Konsols einen festen stabilen Kurs zu schaffen. Dagegen kann die Wirkung, die der landesübliche Zinsfuß ausübt, in gewisser Hinsicht doch dadurch modifiziert werden, daß man einmal für die Staatsanleihen, soweit neue Staatsanleihen auf den Markt kommen müssen, einen festen Kreis von Abnehmern schafft, und zweitens eine möglichste Zurück⸗ haltung in der Auflegung von Anleihen ausübt.

Meine Herren, die möglichste Zurückhaltung in der Auflegung von Anleihen möchte ich an sich gern an die Spitze stellen; aber leider muß ich dabei betonen, daß wir in Preußen gar nicht imstande sind, den Markt mit neuen Staatsanleihen zu verschonen, weil unsere großen wirtschaftlichen Betriebe und alle die großen kulturellen Auf⸗ gaben, welche Preußen aus Anleihemitteln zu bestreiten hat, uns dazu zwingen, jährlich mindestens 200 bis 400 Millionen Anleihen auf den Markt zu bringen. Eine jede neue Anleihe, welche auf den Markt kommt, birgt die große Gefahr in sich, daß sie den Kurs der vorherigen Anleihen drückt. Denn wenn Anleihen in größerem Umfange auf den Markt kommen und Käufer gesucht werden müssen, werden die Kurse der Anleihen, die ja eine Ware sind, die sich nach Angebot und Nachfrage reguliert, bei starkem Angebot herabgedrückt, und dadurch leiden auch alle Besitzer von Konsols, welche diese früher in dem Vertrauen auf den Staatskredit gekauft haben, gleichfalls Schaden. Der Zinsfuß der Konsols geht dann herunter, und infolgedessen muß, abgesehen davon, daß die Regierung möglichst wenig neue Anleihen auf den Markt bringt, noch ein Mittel gefunden werden, welches die schädigende Wirkung der Neuauflegung von Konsols einigermaßen paralysiert. In diesem Sinne ist finanzpolitisch die gesetzliche Maß⸗ regel gedacht, daß die Sparkassen als regelmäßige Abnehmer für einen gewissen Teil der Konsols, welche der Staat jährlich auf⸗ zulegen gezwungen ist, bestimmt werden sollen. Ich glaube, das ist etwas ganz anderes als das, was die Herren Vorredner im Auge gehabt haben, welche sagten: mit künstlichen Mitteln ist es unmöglich, den Kurs der Staatspapiere zu heben. Der Kurs der Staatspapiere soll durch künstliche Mittel nicht gehoben werden. Es soll nur eine Stütze für den Markt ge⸗ schaffen werden, daß die Staatspapiere, welche bis dahin verausgabt sind, nicht durch jede Neuemission im Kurse heruntergedrückt werden. Also die Maßnahme ist dazu bestimmt, den Kurs zu stabilisieren. Daß sie durchaus geeignet ist, das zu tun, möchte ich behaupten. Allerdings wird durch dieses Gesetz nur bestimmt, daß jährlich ungefähr 60 Millionen Staatspapiere von festen Abnehmern abgenommen werden; ich möchte aber daran erinnern, daß durch andere Gesetze gleichfalls große Abnehmerkreise geschaffen sind. Durch die Reichsversicherungsordnung sind sowohl die Berufsgenossenschaften wie die Versicherungsgesellschaften für Invalidität und Hinterbliebenen⸗ versicherung verpflichtet worden, ein Viertel ihres Vermögens in Reichs⸗ und Staatspapieren anzulegen. Durch das Reichsgesetz über die Versicherung der Privatangestellten ist dasselbe vorgeschrieben. In gleicher Weise hat auch dieses hohe Haus mitgewirkt, daß die öffentlichen Feuerversicherungen in Preußen gezwungen sind, ein Viertel ihres Vermögens in Reichs⸗ und Staatspapieren anzulegen. Wenn man diese einzelnen Verpflichteten alle zusammennimmt und dann zusammen⸗ zaͤhlt, was alljaährlich von ihnen in Staatspapieren anzulegen ist, so ergibt sich ein Betrag von rund 200 Millionen jährlich, der in Reichs⸗ und Staatsanleihen anzulegen ist. Da wir in Preußen all⸗ jährlich mit 2—400 Millionen, vielleicht noch mehr Konsols auf den Markt kommen müssen, so ist ohne Frage der Betrag von 200 Mil⸗ lionen eine sehr wesentliche Stütze für den Markt, und es wird der Kurs sehr viel weniger weichen, als er weichen würde, wenn wir mit dem vollen Betrag auf den Markt kommen würden.

Es ist auch ein anderer Grund, der uns zwingt, dies zu ver⸗ langen. Es hat sich herausgestellt, daß wir in den letzten Jahren bei der Anlegung unserer Anleihen Schwierigkeiten mit der Unter⸗ bringung hatten. Das ist doch absolut notwendig, daß der Staat zur Erfüllung seiner staatlichen Aufgaben auch die Möglichkeit erhält, gegen seine sicheren Schuldverschreibungen bares Geld zu bekommen. Wenn wir dazu übergehen würden, über den Zinsfuß von 4 % hinauszugehen, dann würden wir zweifellos Geld in reichlichem Maße erhalten, aber der Zinsfuß von 4 %, wie wir ihn jetzt haben, muß doch ausreichen, um dem Staat das nötige Geld zuzuführen. So⸗ bald wir einen höheren Zinsfuß gewähren würden, würde derselbe Uebelstand eintreten, den ich vorhin schon angedeutet habe, es

wir würden dadurch unsere früheren Anleihen herunterbringen

würden das Vertrauen der früheren Staatsgläubiger ganz wesentlich täuschen. Außerdem würde das ganze Land Schaden leiden, weil der Staat unnützerweise mehr für seinen Kredit bezahlen muß, alsge nötig hat.

Auf die Sicherheit der Staatsanleihen ist wiederholt hingewiesen worden. Von unsern 10 Milliarden Staatsanleihen, die wir aus, gegeben haben, sind noch nicht 500 Millionen, also noch nicht gan 5 %, für nicht werbende Zwecke verausgabt, die übrigen 95 % sin alle für werbende Zwecke angelegt. Infolgedessen müßten an sich unsere Staatspapiere ungeheuer hoch im Kurse stehen. Aber nichtsdestoweniger hat der landesübliche Zinsfuß und der hohe An⸗ spruch auf Einnahmen, den der Lebensunterhalt eines jeden stellt dazu geführt daß das Publikum lieber hoch verzinsliche Papiere als niedrig verzinsliche kauft und sich nicht darum kümmert, ob die Papiere, welche es sich anschafft, dieselbe Sicherheit gewähren wie die Staatspapiere. Mit Fug und Recht muß man daher auf eine Maß⸗ nahme sinnen, welche dazu führt, daß dem Staate regelmäßige Käufer für seine Anleihen zugeführt werden.

Nun wird gesagt: wie kommt es denn, daß gerade die Spar⸗ kassen ausgesucht werden, um den Staat in der Hinsicht zu stützen? Da möchte ich auf folgendes hinweisen. Der Herr Abg. Dr. Erüger hat allerdings eben, wenn ich ihn recht verstanden habe, darüber ge⸗ spottet, daß wir auf das Ausland hingewiesen haben. Gerade dasz Ausland ist uns auf diesem Gebiet vorbildlich; jedenfalls kann man aus den Maßnahmen, die es getroffen hat, manches lernen. (Sehr richtig! rechts.) Da ergibt sich, daß das Ausland fast durchweg die Spargelder, welche im Lande gespart werden, für seinen Staatskredit heranzieht, daß es in viel höherem Maße als Preußen je getan hat, die Spargelder für Staatszwecke nutzbar macht und daß andere Korporationen erst in zweiter Linie in Betracht kommen, der Staat also alles an sich zieht; das ist in England Frankreich und Italien der Fall. In Italien ist die Wirkung so groß daß Italien trotz des schon seit Monaten bestehenden Krieges, im⸗ stande ist, den Kurs seiner Staatspapiere weit höher zu halten, als das in Preußen der Fall ist. (Hört, hört!) Die italienischen Staats⸗ papiere stehen höher als unsere Staatspapiere, und Italien ist doch erheblich kapitalärmer als Preußen. Woher kommt denn das? Das kommt daher, daß die gesamten Spargelder im Staate nutzbar gemacht werden für den Staatskredit. In Preußen haben wir hoch⸗ herzigerweise darauf verzichtet, die Spargelder an uns zu ziehen. Die Spargelder fließen in Preußen überall in andere Kassen, und wir haben die große Freude und Genugtuung, daß die Sparkassen, vor allen Dingen die öffentlichen Spar⸗ kassen, überall blühen und gedeihen. Aber wenn wir sehen, daß unser Staatskredit tatsächlich zurückgeht, daß er gefährdet wird da⸗ durch, daß die Sparkassen in der Lage sind, die gesamten Spargelder an sich zu ziehen, dann muß der Staat, dem sich doch alle Rücksichten unterordnen müssen, in Erwägung ziehen, ob er nicht zuweit gegangen ist, und ob er das nicht in irgend einer Weise einschränken muß, damit die Spargelder in etwas für den Staatskredit nutzbar gemacht werden.

Außerdem kann man mit Fug und Recht dem Staate dafür, daß er den Sparkassen die Mündelsicherheit zugebilligt und zugunsten der Sparkassen darauf verzichtet hat, seinen Anleihen allein dieses Privileg vorzubehalten, das Recht zusprechen, eine gewisse Gegenleistung von den Sparkassen zu verlangen. In den Denkschriften der Sparkassen⸗ verbände wird immer darauf hingewiesen, daß der Staat aus der Ver⸗ leihung der Mündelsicherheit nichts ableiten könne. Dadurch, daß die Kommunen oder Kommunalverbände als Garantieverbände hinter den Sparkassen ständen, seien die Sparkasseneinlagen so mündelsicher wie nur etwas, und daher solle der Staat von der Mündelsicherheit kein Auf⸗ heben machen. Daß die Sicherheit da ist, wird nicht bestritten; aber daß der Staat für mündelsichere Anlagen auch die Sparkassen zugelassen hat, während er wohl in der Lage gewesen wäre, zu sagen, mündel⸗ sichere Anlagen können nur in Staatspapieren angelegt werden, dafür kann der Staat eine Gegenleistung verlangen.

Meine Herren, ist denn diese Gegenleistung so außerordentlich groß, ist das, was in dem Gesetz verlangt wird, tatsächlich den großen Kraftaufwand wert, der von verschiedenen Seiten gemacht wird, um das Gesetz zu Fall zu bringen? (Sehr richtig!) Ich muß das ent⸗ schieden verneinen; ich selbst bin jahrelang Leiter verschiedener großer Sparkassen gewesen und weiß ganz genau, wo die Sparkassen der Schuh drückt, was sie wirklich beengen und beeinträchtigen würde. Wenn die Sparkassen angehalten werden, einen bestimmten Teil ihrer Einlagen in Staatspapieren anzulegen, dann werden sie in ihrer Verfügungsfreiheit nicht wesentlich beengt. Das trifft nur diejenigen Sparkassen, welche in ungesunder Weise bisher vorgegangen sind. Wir haben jetzt die Erscheinung, daß überall Sparkassen ins Leben gerufen werden, welche sehr große Geschäfte machen, welche einen Riesen⸗ umsatz haben und doch als Reserven nichts hinter sich haben. Solche Sparkassen dürften eigentlich in dieser Weise gar nicht weiter arbeiten, für sie müßte die Staatsaufsicht einsetzen. (Sehr richtig! rechts.) Seitens verschiedener Redner ist darauf hingewiesen, daß viele Sparkassen unverhältnismäßig hohe Einlagezinsen geben, das ist es ja gerade. Dazu sind die Sparkassen gar nicht da, sondern sie sind dazu da, daß sie einen soliden, sicheren und guten Zinsfuß fuͤr die Einlagen geben und das Geld, das sie erhalten, nutzbringend und sicher anlegen. Wenn also die Sparkassen einen hohen Zinsfuß ge⸗ währen, dann hat das zwei Folgen, einmal die, daß sie den Zinsfuß für Hypotheken usw. auch in dem eigenen Ort wesentlich in die Höhe schrauben (sehr richtig!), und zweitens die, daß sie die Hypotheken, die sie anlegen, in anderen Gegenden anlegen müssen, wo sie die Ver⸗ hältnisse selbst nicht beurteilen können, und wo oft die Sicherheit mangelt. (Sehr richtig!) Wenn infolge dieser Vorlage, was ich sogar noch bestreite, vielleicht die Möglichkeit ausgeschlossen würde, daß diese Sparkassen weiterhin einen so hohen Zinsfuß geben, so würde das nur gesund sein. Sehr viele Sparkassen das zeigt ja auch die Nachweisung, die dem Gesetzentwurf beigefügt ist haben das auch eingesehen und besitzen Wertpapiere in weit höherem Umfange, als es durch das Gesetz verlangt wird. Nicht genügend Wertpapiere haben eigent⸗ lich nur diejenigen Sparkassen, welche den Zinsfuß der Einlagen überspannen und infolgedessen vor die Notwendigkeit gestellt werden, Hypotheken in größerem Umfange und zu höherem Zinsfuß zu suchen.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Bestände in Staatspapieren anzulegen, dadurch an der Befriedigung

würden nämlich die Kurse der früheren Anleihen wieder weichen,

sich wohlweislich gehütet, die Behauptung aufzustellen: wenn die

werden. Die Staatsregierung hat diese Behauptung im Gesetzentwurf

Der Herr Abg. Dr. Crüger hat gesagt, die Staatsregierung hätte

Sparkassen fürchten, einen Kursverlust zu erleiden, dann sei das ja insofern falsch, als ja durch dieses Gesetz die Kursverluste ausgeräumt

nicht aufgestellt; aber ich habe in der Kommission des Herrenhauses mit dieser Behauptung operiert, und nicht mit Unrecht; denn wenn man auf Seite der Sparkassen sagt: die Sparkassen dürfen nicht gezwungen werden, Staatspapiere zu kaufen, da der Kurs der Staatspapiere rettungslos schlecht ist und infolgedessen die Spar⸗ kassen dadurch geschädigt werden, dann kann man gerade so gut auch hinzufügen: wenn der Kurs der Staatspapiere durch diese Mahregel gestützt und vor dem Sinken bewahrt werden kann, dann können die Sparkassen durch diese neue Maßregel auch nicht geschädigt werden. Es ist daher diese Beweisführung nach meiner Meinung durchaus zutreffend.

Die großen Städte haben auch gefürchtet, daß sie dadurch, daß nach diesem Gesetz drei Fünftel der Inhaberpapiere Staatspapiere sein müssen, in der Unterbringung ihrer eigenen Kommunalpapiere ge⸗

n, eine gewisse Behinderung für einzelne kleine Städte mag bestehen, aber auf der andern Seite haben die Städte durch dies Gesetz doch den großen und wefentlichen Vorteil, daß die Sparkassen genötigt werden, Inhaberpapiere zu kaufen; zwei Fünftel davon können sie auch in anderen Inhaberpapieren als in Staatspapieren anlegen. Es wird also der; Anleihen der Provinzen und Städte durch dieses Gesetz ein weiteres Anlagefeld zugewiesen, und sie können infolgedessen aus diesem Gesetz gleichfalls Nutzen ziehen.

Es ist dann verlangt worden Herr von Kardorff hat es hier getan, und im Herrenhause hat Herr Graf Grote es gewünscht —, daß die Staatsregierung darauf sinnen möchte, einen Typ von Konsols auszugeben, an dem niemand etwas verlieren könnte, d. h. einen Typ, welcher jederzeit zu pari rückzahlbar waͤre. Wir haben ja bei uns einen Typ, der ähnlich ist, und die Sparkassen sind jederzeit in der Lage, sich eine derartige Staatsschuld zu kaufen: das sind die verzins⸗ lichen Schatzanweisungen. Diese werden jedesmal zu pari zurück⸗ gezahlt, und die Kursschwankungen bei ihnen sind nicht groß. Wenn also die Sparkassen tatsächlich befürchten sollten, daß sie durch den Zwang dieses Gesetzes in der Höbe ihrer Einnahmen Schaden leiden müßten, dann möchte ich sie darauf hinweisen, daß sie sich dann ja verzinsliche Schatzanweisungen kaufen können. Diese befinden sich in großer Zahl auf dem Malkt, und die Sparkassen können sie jederzeit erwerben. Aber abgesehen von diesen Schatzanweisungen sind wir außerstande, einen solchen Typ zu schaffen, und zwar deshalb, weil sonst der Staat immer periodisch vor die Notwendigkeit versetzt würde, über große Geldsummen zu verfügen, damit er die fälligen Wertpapiere zu pari zurückkaufen könnte. Das ist aber absolut ausgeschlossen. Der Staat kann nicht stets vor der Notwendigkeit stehen, große Beträge zurück⸗ zahlen zu müssen, weil er gar nicht für die Zukunft überblicken kann,

wie dann die Marktverhältnisse liegen, und ob er nicht unter schweren Opfern sich die Mittel zur Zurückzahlung beschaffen kann⸗ Der Staat wäre ja dann auch wieder genötigt, die Wege zu wandeln, die der Herr Abg. Reinhard so besonders bekämpft hat, daß er nämlich mit zu viel Anleihen an den Markt herantreten müßte. Wir wären ja dann genötigt, immer wieder zur Deckung dieser einzelnen Anleihe, die zurückzuzahlen wäre, neue aufzulegen; denn aus den laufenden Mitteln können wir das nicht schaffen. Also ich möchte noch einmal den Sparkassen, die befürchten, daß sie Kursverluste durch diese Maß⸗ nahme haben werden, empfehlen, sich dann Schatzanweisungen an⸗ zuschaffen.

Meine Herren, die die Sparkassen durch dieses

wie äußern sich denn schließlich die Verluste, Gesetz haben? Nach meiner An⸗ sicht sind die Verluste ganz minimal. Wie schon wiederholt hervorgehoben worden ist, sollen ja die gesamten bisherigen Anlagen der Sparkassen durch das Gesetz nicht getroffen werden, also alles bleibt so, wie es bisher war, es sollen nur die zukünftigen Anlagen der Sparkassen entsprechend verändert werden; und da ist in der Gesetzsevorlage durchaus einwands⸗ frei und zutreffend nachgewiesen, daß die Verluste absolut minimale sind und die Sparkassen die Mindereinnahme infolgedessen an ihrem

Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 25. April

in der Lage sein, von den Sparkassen ihr Geld zu bekommen, wann sie es haben wollen. Wenn nicht eine gewisse Menge von Staatspapieran da ist, ist diese Möglichkeit nicht gegeben; denn die Sparkassen können auf gar keine andere Weise Geld flüssig machen, als daß sie ihre Papiere lombardieren. Ein Verkauf der Papiere kommt in kriitischen Zeiten gar nicht in Frage, denn es würde sich niemand finden, der sie kauft, sondern nur eine Lombardierung. Zweitens: der Staatskredit hat es unbedingt not⸗ wendig, daß ihm die Stütze zuteil wird, die ihm zuteil werden kann durch die öffentlichen Sparkassen, denen der Staat die Spargelder, auf die er selbst Anspruch haben könnte, freiwillig überläßt. Der Staatskredit muß eine solche Stütze haben, damit bei Neuauflagen von Anleihen die Kurse nicht zu sehr weichen und die früheren Staatsgläubiger nicht geschädigt werden. Drittens haben die Sparkassen dann auch eine viel bessere Lage, sie sind sehr viel sicherer in ihrer ganzen Finanzgebarung, und ihre Zinserträgnisse schließlich sind kaum geringer als bisher. Das Gesetz ist tatsächlich ein Gesetz sowohl im Interesse der Sparkassen wie im Interesse des Staates, und ich möchte Sie deshalb dringend bitten, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu verleihen. (Beifall.)

Abg. Leinert (Soz.): Der wirkliche Zweck des Gesetzes ist nur die Hebung des Kursstandes der Staatepapiere, und der eigentliche Sinn ist, daß jeder, der sein Geld einer Sparkasse hingibt, verflichtet ist, den vierten Teil davon in Staatspapieren anzulegen. Professor Wagner hat deshalb mit Recht im Herrenhause gesagt: da wäre es einfacher, daß jedermann mit Vermögen verpflichtet würde, diesen Teil seines Vermögens in Staatspapieren anzulegen. Wenn man hier die Sparkassen hineinzieht, warum legt man dann nicht dieselbe Verpflichtung den Banken und anderen Kreditinstituten auf? Die heilige Scheu vor einem Eingriff in das Privatkapital hält davon ab, die Banken heranzuziehen. Gewiß hat der Staat ein Interesse daran, daß seine Anleihen gut untergebracht werden, aber diese Vorlage führt zu einer Belastung der minderbemittelten Stände. Die Mündelsicherheit der Sparkassen ist nicht durch den Staat herbeigeführt, sondern dur die Garantie der Kommunen. Daß die Verleihung der Mündelsicherheit durch den Staat eine Ver⸗ pflichtung zur Gegenleistung bedinge, kann ich nicht einsehen. Der frühere Bürgermeister von Magdeburg Dr. Lentze hat einmal gesagt, wie komme der Staat dazu, eine Gegenleistung für eine Sicherheit zu verlangen, die die Kommune gebe? Aber die Ansichten wechseln mit dem Amt, und der heutige Finanzminister Dr. Lentze ist anderer Ansicht. Auch die Petition des Hannoverschen Spar⸗ kassenverbandes sagt, dieses Gesetz sei für die öffentlichen Sparkassen nicht nur nicht notwendig, sondern schädlich. Wenn der Zinsfuß der Sparkassen zu sehr herabgedrückt wird, gewinnen die privaten Sparinstitute an Boden, die den Leuten das Geld aus der Wohnung bolen, aber nicht genügend Sicherheit bieten. Bis zum Jahre 1910 haben die Sparkassen insgesamt 150 Millionen Mark Kursverluste an den Staatspapieren gehabt. Wir sind hier doch nicht verpflichtet, eine indirekte Militärvorlage zu machen und für den Kriegsfall die Sparkassen liquid zu machen. Wir können also der Vorlage nicht so ohne weiteres zustimmen. Mit dem Gesetz ist eine Beschränkung der Selbstverwaltung der Spar⸗ kassen verbunden, und gerade dagegen muß man sich wenden. Das Gesetz ist ein Ausnahmegesetz gegen die Sparkassen, ein Ausnahme⸗ gesetz gegen die kleinen Sparer, ein Ausnahmegesetz auch gegen die Polen und Dänen. 8

Abg. von Trampczynskij (Pole): Das Gesetz ist ein ht⸗ (Denn der Oberpräsident kann

Ausnahmegesetz gegen die 1 unter besonderen Verhältnissen ausnal mosweise den Sparkassen Er⸗

leichterungen von den Auflagen dieses Gesetzes gewähren. Diese Be⸗ stimmung richtet sich besonders gegen die polnischen Kassen; man die deutschen Kassen bevorzugen, damit sie höhere Zinsen zahlen önnen. Abg. Dr. von Kries (kons.): Etwa ein Drittel meiner Freunde machen ihre Zustimmung zu dem Gesetz von der Aenderung wesentlicher Bestimmungen des Gesetzes abhängig. Zahlreiche kleine Kassen werden

zuschreiten,

1912.

Lande und in den kleinen Städten den Hypothekenkredit in erheblichem Maße gestützt. Es gibt allerdings Kassen, die weit über ihren Bezirk mit ihren Geschäften hinausgehen; aber das sind Ausnahmen. Wenn die Regierung gegen diese Auswüchse einschreitet, wird auch von dem Teil meiner politischen Freunde, für den ich zu sprechen habe, nichts gegen das Gesetz einzuwenden sein. Aber die gesunde Stützuna des Lokalkredits darf nicht unterbunden werden. Dem Grundsatz, daß die Liquidität der Sparkassen erhalten werden muß, stimmen wir bei. Die Liquidität kann aber nur be⸗ urteilt werden unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse. Deswegen geht die Sicherung der L quidität nicht auf dem Gesetz⸗ gebungswege, sondern höchstens auf dem Verwaltungswege. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß es schon jetzt gesetzlich möglich ist, ein⸗ wenn die Liquidität gefährdet ist; der Kasse kann in solchen Fällen die Mündelsicherheit entzogen werden. Wenn der Prozentsatz in dem Gesetz von 25 % auf 10 bis 15 % der gesamten Einlagen herabgesetzt würde, würden wir dem Entwurf zustimmen können; 25. % sind aber eine zu große Beschränkun für die Kasse. Es ist ein Unterschied zu machen zwischen denjenigen Spar⸗ kassen, die nach Lage der politischen Verhältnisse genötigt sind, einen hohen Zinsfuß zu zahlen, und denjenigen, die mit einem niedrigen Zinsfuß auskommen können. Die Kassen mit geringem Zinsfuß, wie z. B. die Berlins und des Kreises Teltow, können einen größeren Prozentsatz in Staatspapieren anlegen als z. B. Kassen in den Ostprovinzen. In Ostpreußen, Westpreußen und Posen gibt es 86 Sparkassen, davon haben 33 einen Zinsfuß von 3† bis 4 %, 53 einen Zinsfuß von 4 und mehr Prozent. Die Kassen sind durch den Nationalitätenkampf gezwungen, einen höheren Zinsfuß aufrecht zu erhalten, der durch das Gesetz unmöglich ge⸗ macht werden würde. Wenn diese kleinen Svarkassen in dem Zins⸗ fuß herabgehen müßten, würde ein großer Teil der Einlagen in andere Organisationen hinüberwandern, und die Kassen würden nicht mehr in der Lage sein, das Kreditbedürfnis zu befriedigen. Es muß also ein Schutz für solche Sparkassen hineingearbeitet werden, damit sie auch nach Erlaß des Gesetzes in vollem Umfange dem Kreditbedürfnis genügen können. Ob man den Prozentsatz in eine gewisse Relation zu dem Prozentsatz der Einlage bringt oder den Anteil an Staatspavieren in anderer Weise regelt, wird man den Kommissionsverhandlungen vorbehalten müssen. 1

Abg. Freiherr von Lo6 (Zentr.): Der größte Teil meiner Freunde hat erhebliche Bedenken gegen den Entwurf, der andere Teil glaubt aber, dem Gesetz zustimmen zu müssen. Von einem un⸗ zulässigen Eingriff in die Selbstverwaltung kann nicht die Rede sein; die Oeffentlichkeit hat ein großes Interesse an einer ausreichenden Kontrolle. Die Sparkassen haben vom Staat die Steuerfreiheit und die Mündelsicherheit verliehen bekommen. Da kann auch der Staat von ihnen verlangen, daß die Kassen seinen Kredit stützen.

Abg. Stenger⸗Erfurt (nl.) erhebt im Namen eines kleinen Teils seiner Freunde Bedenken gegen die Vorlage; die Sparkassen, die Banken des kleinen Mannes, würden durch deren Bestimmungen schwer geschädigt werden. 1 8

Abg. Dr. Engelbrecht (freikons.) spricht sich gleichfalls gegen den Entwurf aus. Graf Rantzau habe im Herrenhause schon entschieden gegen ihn protestiert, besonders unter auf die schleswig⸗holsteinschen Kassen, die sich in jeder Beziehung vorzüglich bewährt hätten.

Damit schließt die erste Beratung.

Der Entwurf wird an eine Kommissio verwiesen.

Der Gesetzentwurf über die Errichtung eines Amtsgerichts in Gladbeck und der Gesetz⸗

entwurf, betreffend die Errichtung eines Amts gerichts in Schönsee und die Aenderung der Amts⸗

gerichtsbezirke Briesen, Gollub und Thorn, werden in erster und zweiter Beratung ohne Debatte angenommen. 8 1 Sodann wird noch der Etat der Ansiedlungs⸗ kommission ohne Debatte gegen die Stimmen des Zentrums, der Fortschrittlichen Volkspartei, der Polen und der Sozialdemokraten genehmigt. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung

n 21 Mitgliedern

Donnerstag 11 Uhr.

durch das Gesetz in ihrer gemeinnützigen Wirkung beeinträchtigt. Die Sparkassen, die Banken des kleinen Mannes, haben auf dem

(Etat des Ministeriums des Innern.)

beginnend mit

G 1 Statistik und Volkswirtschaft. Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. April 1912 und im Betriebsjahr 1911/12,

1. September.

.

Abschluß kaum merken werden. Die Sparer haben davon auch keinen Nachteil; denn da die Verluste so minimal sind, wird keine Spar⸗ kasse dieserhalb dazu übergehen, den Zinsfuß entsprechend herabzusetzen. Wenn schließlich die Garantieverbände in der Höhe der Ueberschüsse vielleicht etwas beeinträchtigt werden, so fällt das auch nicht zu sehr ins Gewicht.

Diejenigen Kommunalverbände, welche die Ueberschüsse in den Etat einstellen, die also dauernde Ausgaben auf Sparkassenüberschüsse stützen, können dann allerdings ein wenig geschädigt werden. Aber meine Herren, daß ist doch absolut unzulässig, und das dürfte keine einsichtige Kommune tun. Denn die Ueberschüsse der Sparkassen sind nicht dazu da, daraus dauernde Kommunalausgaben zu bestreiten, sondern nur dazu, daß außerordentliche Ausgaben daraus bezahlt werden, nicht aber reguläre. In manchem Kommunal⸗ etat finden sich noch die Einnahmen aus den Ueberschüssen der Sparkassen im Ordinarium. Ich möchte aber den Kommunen, die das eingeführt haben, dringend empfehlen, das lieber nicht zu tun; denn sie sind sonst in der Sicherheit ihrer Finanzgebarung wesentlich beeinträchtigt. Es ist nicht allein der Umstand, daß sie vielleicht einmal Kursverluste erleiden könnten, sondern es kann auch kommen, daß die Spareinlagen sich wesentlich verringern und daß die Sparkassen infolgedessen hinterher gar nicht imstande sind, solche Ueberschüsse zu liefern wie vorher. Ich habe es selbst erlebt, daß in einer größeren Sparkasse, der ich vor⸗ gestanden habe, in einem Jahre fast 10 Millionen abgeholt worden sind, und zwar lediglich deshalb, weil das Geld in der Industrie und sonst besser placiert werden konnte (hört, hört! rechts). Also, meine Herren, daß dadurch die Einnahmen heruntergehen können, ist ganz selbstverständlich, und es wäre höchst verkehrt, wenn die Sparkassen

finanziell so verfahren würden. Ich möchte mich deshalb dahin zusammenfassen: Das Gesetz liegt

in erster Linie im Interesse der Sparer. Die Sparer sollen jederzeit Berlin, den 25. April 1912.

Ausfuhr im Spezialhandel

1. Sept. 1. Sept. 1911 1910 bis bis 20. April 20. April 1912 1911

Einfuhr im Spezialhandel

1. Sept. 1. Sept. 11. bis 1911 1910 20. April bis bis 1912 20. April 20. Ayril 1912 1911

11. bis 20. April 1912

dz rein dz rein

Verbrauchszucker tag sinee 76 und dem raffinierten leichgestellter

ucker (176 ai)

Rohrzucker (176) ö. davon VPeer Kefragnce (granulierter), (auch Sandzucker) davon Veredelungsverkerkr . Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 e). gemahlener Melis (176 d) . davon Veredelungsverkehr.

Stücken⸗ und Kruüͤmelzucker (176 e) davon Veredelungsverkehr ..

gemahlene Raffinade (176 f)..

davon Veredelungsverkehr. Brotzucker (176g)

Farin 1176 8 ““ davon Veredelungsverkehr Kandis (1761 . . .

davon Veredelungsverkehr anderer Zucker (176 k/n). . . ... . ö roher, fester und vücfhe (176 k)

Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) 1 davon Veredelungsverkehr .. anderer fester und flüssiger Zucker Clüssioe affinade einschließlich des Invertzuckersitrups usw.) (176 ) y .. davon Veredelungsverkehr.. Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), futter; Rübensaft Aüorgsett .. avon Veredelungsverkel‧‧hlltl. ..

Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Gesamtgewicht

8„..9ba b9 1311214542

Melassekraft⸗

12 154 9 230 2 519

49 097 802 855 2 072 651

J1o94 181426 382 341 9121 122 444 225 086

10 246 79 244 171 981 7854 66 636 127 389

6535 90 606 102 841 210o 5322 185 307

1116 15 850 19 374 Uor, 28700s 8807 ”ng 497 225 740 3 277 bll

3 116 972 2

90 273 1 364 88

71 1 274 8s 12

29 992 11 852

35 395

300

Menge des darin enthaltenen Zuckers . . . . .