. des 8. Thüring. Inf. ts. Nr. 153, unter Erteilung der Fehadeh zum seiner bisherigen Uniform, Stoppel v berg), Hauptm. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis um Tragen der Landw. Armeeuniform, v. Gottberg (Barten⸗ stein), ittm. der Res. des Kür. Regts. Gra rangel Ostpreuß.) Nr. 3, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw.
rmeeuniform, Hitschhold (Lötzen), Oberlt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Goerth (Rastenburg), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Günther (Belgard), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Mentzel (I1 Berlin), Hauptm. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich I. 4. Ostpreuß.) Nr. 5, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. rmeeuniform, Lerche (Potsdam), Hauptm. der Landw. Inf. 2. 888 gebots, Dinglinger (IV Berlin), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bis⸗ herigen Uniform, v. Knoblauch (Brandenburg a. H.), Oberlt. der Res. des Hus. Regts. von Zieten (Brandenburg.) Nr. 3, Beheim⸗Schwarzbach (I Berlin), Pawelke (Cottbus), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Frhr. v. Dincklage (IV Berlin), Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, v. Zitzewitz (IV Berlin), Lt. der 8gf des Drag. Regts. 8 Albracht JE11““ f t (I erlin), 1 e . egehl he ch 8 (Prenzlau), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Leonhardt (Hugo), Köppen (IV Berlin), Lts. der Landw. Kav. 2 Aufgebots, Jansen (Potsdam), Lt. der Landw. Feldart. 1. Auf⸗ ebots, Schubert (Altenburg), Rittm. der Res. des Kurhess. rainbats. Nr. 11, v. Hiller (Burg), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, — beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bis⸗ herigen Uniform, Bothe (Naumburg a. S.), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Schweitzer (Naumburg a. S.), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. uniform, Kloß (Naumburg a. S.), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ ebots, Wrede Lt. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Seiple (Halle a. S.), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Quint (Posen), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Maager (Samter), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Reich, Schulz (Karl) osen), Oberkts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, letzterem mit der Delenh. zum Tragen der Landw. Armeeuniform, v. Rohrscheidt Brieg), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, mit der Er⸗ aubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Wittwer (Münsterberg), Rittmeister der Landwehrkavallerie 2. Aufgebots, mit der rlaubnis zum Tragen der Landwehrarmeeuniform, osäus (I Breslau), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Schulze (Neisse), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Bernhard Beuthen i. Ob. Schles), Lt. der Res. des 3. Oberschles. Inf. Regts. 98, 62, Hartmann (Kosel), Lt. der Res. des Inf. Regts. Hessen⸗ Homburg Nr. 166, Boehm (Glatz), Lt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Trump (Hagen), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Auf ebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Hertel (Münster), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Berger (Münster), Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Rauch (I Essen), Stahl (Hagen), Maey (Lennep), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, chultz (Hagen), Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Hillenkamp (Hagen), Lt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Eich (Düsseldorf), Ufer (Elberfeld), Lts. der Landw. Fnf. 2. Aufgebots, Kühn (Minden), Lt. d. Landw. eldart. 2. Aufgebots, Schmahl (Münster), Lt. des Landw. Feczan 2. Aufgebots, Siebel (Deutz), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Ebell (Aachen), Rittm. des Landw. Trains 2. Auf⸗ gebots mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Büchel (Kreuznach), Köhne (St. Wendel), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Greven ( Aachen), Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Wirsel (I Cöln), Köhl (Saarbrücken), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Brockhoff (Koblenz), Lamberts (Rheydt), Lts. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Opitz (Kiel), Hauptm. der Landw. Feldart 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Pippow (Schwerin), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Eichstaedt (Stade), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armecuniform, Stöwahse (II Hamburg), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Tiburtius (Kiel), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Reder Rostock), Lt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Wieries (I Braun⸗ (ohes Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Wagenführ (I Braun⸗ schweig), Rittmeister der Landwehrkavallerie 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Siegel Aurich), Oberleutnant der Landwehrinfanterie 1. Aufgebots, Plri (Hannover), Lt. der Res. des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Hecker (Hildesheim), Lt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Schraidt, He3berde ker (Gotha), Hauptleute der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Wömpner (Gotha), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Bohnenberger (Mannheim), Rittm. der Res. des Hus. Regts. Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Grimm (Karleruhe), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Götel (Colmar), Herrmann (Donaueschingen), Oberlts der Landw. Inf. 2. Aufgebots, letzterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Nonnenbruch (Seockach), Bberlt der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Greeff (Stockach), Lt der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Ziegler (Karlsruhe), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Jacobs (Straßburg), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Kudicke (Danzig), Hauptm. der Res. des Bren. Regts. König Friedrich Wllhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform Selchow (Preußisch Stargard), Hauptmann der Landw Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen semer bisherigen Uniform, v. Schwerdtner⸗Pomeiske (Schlawe), Lt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Du Bois (Frankfurt a. M.), Oberlt der Landw. Kav. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Biernbaum (Frankfurt a. M.), Oberlt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Kuhl (1 Darmstadt), Maurer (Frankfurt a. M.), Pennrich (Mainz), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Kayser, Alt, Hoos (1 Darmstadt), Lts. der Landw. Inf 2 Aufgebots, v. Lasaul x (Frankfurt a. M.), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Poll (Hohensalza), Hauptm. der Res. des Pomm. Jägerbats. Nr. 2, Hollweg (Schroda), Hauptm. der Gardelandw. Jäger 1. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Rubach (Deutsch Krone), Hauptm. der Landw. Jäger 2 Aufgebots, mit der Erlaubn's zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Redlich (Gnesen), Fitschen (I1 Essen), Goebels (Lim⸗ burg a. d. L.), Haase (Osnabrück), v. Meyer (Woldenberg), Oberlts. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, ersterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Klemme
Schlawe), Leutnant der Landwehr Jäger 1. Aufgebots,
eters (Düsseldorf), Richter (Potsdam), Wald (I Trier), Lis. der
andw. Fußart. 2. Aufgebots, Herrfarth (Brandenburg a. H.), 88 b
der Res. des Kurhess. Pion. Bats. Nr. 11, Hoyer, Mül er (Robert) (IV Berlin), Bot he (Bromberg), Lts. der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, Pauly (Düsseldorf), Hauptm der Res. des Tele⸗ graphenbats. Nr. 1, Dyckhoff (II Cöln), Oberlt. der Cn⸗ 1. Aufgebots der Telegraphentruppen, diesem mit der r⸗ laubnis zum Tragen der Landwehrarmeeuniform, Stahl⸗ huth (Kiel), Oberleutnant der Landwehr 2. Aufgebots der Eisenhahnbrig., Koch (Heinrich) (Ratibor), Lt. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 2, Meyer (Friedrich) (II Cöln), Lt. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig., Ebart (III Berlin),
Weiter hat der Sterbe⸗
Widerlegung dieses : Stille Messen!
überlassen und sollte Ordens klar sind, dann müßt 1 Auf den literarisch Jesuitenordens will ich nicht näher e hauptet worden, Staate seien ga haft hat Predigen und Beichte ehört; das i
um Kommandeur dieser Div. in dem Ko v. Steinhardt, Oberst und A sministerium, unter Beförderung zum Gen. 4½ anten von Stuttgart ernannt. v. Kommandeur des Inf. Regts Kaiser Friedr Nr. 125, mit der Führung der 51. In ing, Oberstlt., Kaiser Wilhelm, König von
Vorwurfes den Anhängern des Jesuitenordens „ wenn die Ziele und Grunds an sich auch über seine Tätig Streit über die Grundsätze des Leingehen. Von seinen Anhängern die Ziele des Ordens in seinem Ver⸗ klar und unzweideutig. an zu den Zielen weil behauptet uitenordens liege. betrachtet, wenn
behufs Ernennun
ch Preußen b tragen. (Zuruf aus dem Zentr nach Preußen be
man auch das Lesen stiller Messen sowie das Spenden soweit nicht landesgesetzliche Vorschriften Auch sogenannte Konferenzvorträge religiösen und gewissen Voraussetzungen tatsãchlich sofern sie in profanen Räumen statt⸗
auptm. der Res. der Feldart. Schießschule, mit der Erlaubnis zum 8 iform, Dühmke (I Essen), Zeugoberlt. .e⸗ Lenan, nen, g8 der Erlaubnis zum Tragen seiner bis⸗
Im Beurlaubtenstande.
tze befleißigen würden, dann wü das Gericht große esetzes beruht im w edenen Ammenmärchen, di n es so zusammenf er zusammenkommen eeshalb brauch Daß man d
rde ohne weiteres die Polizei Strafen verhängen. 6 esentlichen auf der Aufzählung e die liberale Pre assen: wenn ein J
einschreiten und 2 Au Vgichecen 2m, 8 2 S rorpe. Stabsärzten befördert: die Oberärzte der Res.: (Kensh t Beher⸗ EEIEE“ Dr. Bach⸗ (8n r. 9 appe (I Braunschweig), Dr. EcbFrfec. een 8 1 wi eiburg), Dr. Kropeit, 1 Marami b, Sraburg;, Ie (I Hamburg), Maier (Karlsruhe), 8 Münster) Dr. Froning Brodersen
erling, Oberst klaren sein. e. verbreitet esuit und ein „so ist der Jesuit gewöhnlich ber für die Jesuiten doch kein amals ein so exorbitantes Ausnahme⸗ ß. es zu jener gab, die gew
entgegenstanden. sozialen Inhalts zugelassen oder geduldet worden,
ist immer be
hältnis zum sind unter
liberaler Minist Ausnahmegesetz. gesetz machte, liegt zum Teil ategorie urteutonischer Jünglinge Wurm der deutsche s mit einem Faktor zu tun, d erksamkeit erregen muß. D staatsgefährlich war, als er Es ist no preußischen Sta
veauftragt mit der Führung des Inf. Preußen Nr. 120, unter Beför zum Oberst zum Kommandeur dieses Regts. ernannt. v. H Oberstlt. beim Stabe des Gren Regts. K. Chef in das Kriegsministerium ver v. Roschmann, Oberstlt. beim Stabe des Gren. Regts. Köni Nr. 123, unter Versetzung zum Inf. Regt. Kaiser Friedrich, von Preußen Nr. 125, mit der Führung dieses R Triebig, Oberstlt. im Gren. Regt. Königin Olga Enthebung von der Stellung als Bats. Kommandeur zum St Regts. übergetreten. Jetter, Oberstlt. und Bats. Kommandeur Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, zum Stabe des Gren. König Karl Nr. 123 versetzt. Haas, Major und Bats. K im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Oberstlt. beförden Bauer, Major beim Stabe des Gren. Regts. Kön Kauffmann, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 124, im Regt., — zu Bats. Kommandeuren ernannt. mann, Hauptm. beim Stabe des Inf. Regts. Alt⸗Württemte Nr. 121, zum überzähl. Major befördert. Komp. Chef im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog 6 16 b —. 124 versetzt. . L Tr. atahe 8 Gen. Insp. des Militärverkehrswesens, untg Enthebung von dem Kommando nach Preußen und Versetzung in s. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Unga r. 122, Melsheimer, Hauptm. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Grm herzog Friedrich von Baden, unter Enthebung von dem Kommank zur Dienstleistung beim Kriegsministerium, — zu Kompf. Chefs; Zimxnermfnn 9 von Ungarn Nr. 122, unter E esterreich, Kön on Un Nr. 6n C 81 Komp. Chef zur Dienstleistun dessen Etat er übertritt, Hauptmann als Oberquartiermeisteradjutm Springer, L
t man aber des Ordens
worden ist, da Wenn man die ganze man an das Wort
sagen: wo immer der unbedingt bestri unklaren Begri den staatlichen Gesetzgeber den Die Landespoli die Freiheit er Ordenstätigkeit vorli jedenfalls ni geht es nicht auf die Han
st wichtig, festzustelle Tätigkeit des Je eeschlossenheit dieses Ordens enkt: Sint, ut sunt, aut non sint, muß man Jesuit ist, übt er eine Ordenstätigkeit aus. Es tten werden, daß der Gesetzgeber, indem er den setzte, die Begriffsbestimmung atsache ist doch, daß der einungen treffen wollte. auszuführen, aber nicht zu entscheiden, Zwang läßt sich das etzes herleiten. n ein gewisser Einfluß it werden kann. Ge⸗ führt; vielleicht ist in nfang an eine falsche die dem Richter ein gewisses Welt⸗ zug auf den Begriff der guten Sitte, die Widerspruch muß erhoben werden, maßgebend sein sollen. cht von der jeweiligen Auffassung, ung abhängig sein. steriums geht ja nicht so weit, daß esetzes nicht mehr zu Recht beste ies von gewisser Seite gefol des § 2 wird nur ein indirekter Ein lgert, daß nach Aufhebung des § 2 § 1 Das ist eine bedenkliche Argumentati 2 aufgehoben hat, so wollte er dami So lange ein Gesetz noch bes⸗ Nachdem nun so durch die J
euthen i. O. S.)
eit eine ge⸗ Liek (Danzig), Dr. Ma
öhnlich sagten, In den Jesuiten er in dieser kriti⸗ ie Zeit ist längst noch einen Staat ge her, daß
Zu einer hiervon abweichenden Auslegung des Begriffes „Ordens⸗ tätigkeit“ ist bekanntlich neuerdings die Königlich bayerische Regierung gekommen, welche unter dem 11. März d. J. angeordnet hat, daß zu der verbotenen Ordenstätigkeit in Zukunft nicht gerechnet werden ferenzvorträge, auch wenn sie in kirchlichen genheit zum Empfang che priesterlichen Handlungen, gehender Aushilfe in der Seelsorge in Ab⸗ hängigkeit vom zuständigen Pfarramte vorgenommen werden.
Meine Herren, eine so verschiedene Auslegung und ist selbstverständlich nicht angängig. Ich habe infolgedessen, als mir diese Anordnungen der Königlich bayerischen Regierung zunächst durch die Presse bekannt glich bayerische Regierung das amtliche Wortlaut der in der Presse als geheim Königlich bayerische d hat mich unmittel⸗
(Flensburg), Callsen, Dr. Henneberg, Schneider „Dr. Dercgl enttomi), Dr H,vendog⸗ (Oberlahnstein), Dr. Kor 8
8 der Heiden (Rheydt), Dr. Reershemius (Sendbun9. e,c (St. Wendel), Dr. Wirth (Siegen), vr. Wulff (Stralsund), Dr. Krohn, Dr. Schulz (Torgau), Dr. Jockisch (Waldenburg), Prof. Dr. . Aufgebots: Molsheim), Dr. Dr. Zenge 5 8 ger (1 Mühlhausen i. 2. Aufgebots.
ö; ördert: die Assist. Aerzte der Res.: Dr. Laven 111“ Hr. ee Dr. van de Kamp, Dr. Meidner, terfeld), D
uiten seien der haben wir es allerdin schen Zeit unsere Au vorüber, wo der Orden im Staate darstellte.
die Jesuiten im wesen sind. J itglied des Jesuiten litik geleitet hat. Radowitz ein großer einmal die beli
„Ordenstätigkeit“ ein ehörden überlassen wo Orden in allen seinen Ersch eibehörden haben das Gesetz , im einzelnen Falle z egt oder nicht. cht aus dem Wortlaut des Ges „daß den jeweiligen Zeitläufte dhabung des Gesetzes eingeräun setze werden entweder richtig oder falsch aus Bayern die Ausführung des Gesetzes von Gewiß gibt es Gesetze, urteil überlassen, z. B. in be wirtschaftliche Uebermacht usr die „jeweiligen Verhältnisse“ rung des Reichsgesetzes darf ni der jeweiligen Energie einer Regier bayerischen Mini
sollen die sogenannten Kon Räumen stattfinden, der Sakramente verbunden ist, sowie sol die zum Zwecke vorüber
(Recklinghausen), Dr.
ch gar nicht allzu lan at das liebe Kind der M nere daran, daß im Jahre 1850 das bekannte ordens General von Rado So konnte General von Ge Staatsmann sei. liebte Sammlung aller sta die Väter der Gesellschaf tenden Elementen finden we ja diesem Orden auch etwas.
ultramontanen oder rperiments vorgef
Zukunftsstaat Gesellschaftsordnung kennen ltran Zukunftsstaate
lich die preußische Kamarilla dur künden lassen, daß
und mit ihnen die Gele Saarbrücken), Dr. witz die preußische rlach schreiben, daß berzeugt, daß, wen
rey (Weimar); die Oberärzte 8 ebn. Heh gnn 8 üls er awe), Dr. Wester⸗ Waren (Sc. Bö2. 8 (Wesel); Oberarzt der Landw.
der Landw. Anwendung eines Reichsgesetzes richtig! links.)
t Jesu bei diesen gesammelte In einer Beziehung ver Die Jesuiten haben da 9 schen Zukunfts ührt zu haben. 1
erkennen kann,
danken wir
wurden, sogleich an die Köni Ersuchen gerichtet, mir den bezeichneten Anordnungen mitzuteilen. Regierung ist diesem Ersuchen nachgekommen un ar darauf wissen lassen, daß sie beabsichtige, beim Bundesrat einen Antrag auf Definition der verbotenen Ordens⸗ Die Königlich bayerische Regierung hat diesen usgeführt; dem Bundesrat liegt ein bayerischer der verbotenen Ordenstätigkeit authentisch zu daß bis zum Ergehen dieses Bundesratsbeschlusses Handhabung des Gesetzes auf chen Reiche bestehenden Uebung yerische Regierung Vorsorge ge⸗
staat in Gestalt eines E
(Aachen), Dr. Fraenkel, sind den Jesuiten dankba
Dr. Cramer
III Berlin), Dr.
Dr. Thom König Wilbhelm
r. Ortloff (Bonn),
ann (j. Breslau), Dr.
Dr. Schrader, Käsemodel (Bit r. Skrodzki ö 8 2 I nen), Dr. Gu Zimmes men 80 W. 5 (Deug He. 5 re * 5Ch Haünan9), Dr ä „Dr. wabe erfeld), Dr. Kleinwächter (Duisburg) v. Lene br Hohcs dheerhe r9” „ Dr. Blet örlitz), Dr. Zoepffe F EgeD, s Dr. Schneider (Hanau), Dr. Bus Dr. Lützow (Hildesheim), (Höchst), Dr. Benthin, b Meyer (Lüne⸗
Der Erlaß des ultramontane
er erklärt, daß he, nachdem § 2 eert worden ist. luß eingeräumt, milder ausgelegt
ch einen ihrer Angehörigen hat den großen Moment lauere, so ha schen Zeiten kommen t Jesu auf der Seite dieser Reak ern ist es ein Zeichen der Zeit chen Vergünstigungen vorgegangen wir wissen, daß wir es h s in der stärksten Feindschaf en Fall dieses Gesetzes. . Ich stimme dem esuitengesetzes durch die geändert worden ist, aber bei seiner Auslegung sich in ihm damals erteilt word igs auch ein einzelner ausüben, abe Eine Ordenstäti
sie nur auf aran erinnert, daß,
(1 Essen), Dr. Wagner, Dr. die Väter der Gesellscha
oben ist, wie wenn diese kriti Der Aufhebun es wird nur ge werden könne. Gesetzgeber nur § § 1 weiter bestehen soll. auch angewendet werden. Handhabung des Gesetzes in ein gewisses nicht absichtlich, so fragt es sich, renzen zu verstehen ist. Konferenzen nur einen apo scheidung des preußischen Oberverwaltun 1 als eine Ordenst eirche stattfinden, fallen sie jedenf as nun die reine priesterliche Tätigkeit anlangt, so
6, daß die reine priesterliche Tätigkeit nicht unter die eit falle. Daß diese priesterliche tätigkeit deckt, wird ja offen zu spruch eines Mitgliedes des Angehörigen des bekleidet h Zusammenhang zwis egeben ist.
tätigkeit zu stellen.
Entschluß danach sofort ar Antrag vor, den Begriff interpretieren. Dafür, auch in Bayern die Grund der bisher im ganzen Deuts weiter erfolgt, hat die Königlich ba troffen. (Hört, hört !)
Hieraus, meine Herren, ergibt sich eine absolut einfache und klare Sachlage. (Sehr richtig! rechts.) Bis zum Ergehen des Bundesrats⸗ beschlusses wird der § 1 des Jesuitengesetzes im ganzen Deutschen Reiche auf Grund der bestehenden Uebung gleichmäßig angewendet werden; und für die Zeit danach wird der vom Bundesrat zu fassende Beschluß die einheitliche Grundlage bilden. Bei dieser Diskussionen über die dem Begriff der Ordenst stätigkeit zukommende Definition meiner⸗ gen vorbehalten zu sollen.
dann immer tionäre zu sein pflegen. daß man von oben ist gegen das Gesetz einem Faktor zu tun haben, der un übersteht, so erstreben wir doch d Abg. Dr. Spahn (Sentr. daß § 1 des J Bestande nicht der Bundesrat bewegt hat, die keit kann allerdin tut im Auftrage. Handlungen vornimmt, d einem Orden ausübt. Friedrich II. diese Aufhebun Clemens, der den Orden aufgehobe seine Tätigkeit insoweit fortsetzen lichen Charakter beruhe. Bundesrat stellen sollen. Iner Ordenspriester nach Deu it entfaltete. eisung des Bi ann er es tun, weil durch die tätigkeit unterbrochen ist, denn e Ordenshandlung, sondern um eine jenigen Ordensgeistlichen, waren, sind übrigens alle bis auf einen tot. halten; der Ordensmann ist in erster Linie der Ordenstätigkeit ka lichen Tätigkeit nicht. die ganze Organisation der katho die Gewissensfreiheit der Katholik liche eines Ordens mu mit Erlaubnis des Bi hört, bedarf der Genehmigung seines Bi sich auch mit der Predigt. Nun hat der bei den Konferenzen gemacht. Daß wir he Konferenzen nur zulaä doch sehr gewundert.
Dr. Struve im Füs. Regt.
(Hannover), allas (Hersfeld),
1 Dr. Dieffenbach Dr. Siebert, Dr. Einsler (I Königsberg), Dr. Dr. Hoffmann, Kraemer (Molsheim) gowski (Ostrowo),
(Schleswig),
herab mit sol hebung von der Stellung
beim Kriegsministerium, t sagen, daß
eht, muß es nterpretation Halbdunkel gerückt ist, was unter Vorträgen und Konfe⸗ an sucht den Eindruck zu erwecken, als ob logetischen Inhalt hätten.
überzähliger Anwendung, die Generalstabe, behuss Verwendun
ommando nach Preußen 3 ih dem emmendo nac Nr. 121, zum Oberlt. befördert. v. Hos acker, Oberst und Chef des Generalstabes des XVIII. Armeekon der Rang eines Brig. Kommandeurs verliehen. — beauftragt mit der Führung des Ulan. Regts. Großherzog Friedle von Baden (Rhein.) Nr. 7, behufs Ernennung zum K dieses Regts. in dem Kommando nach Preußen belassen. des Ulanenregiments zum Kommandeur des Drag. Regts. Freiherr v. Schellerer, König üle h 8 Nr. 20, unter Enthe als Eskadronche Jobst, Rittm. und Adjutant der 27. Kav. Brig. (2. Eskadr. Chef in das Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20 verse Henke, Oberlt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum Af tanten der 27. Kav. Brig. (2. K. W.) ernannt. 1 Oberst und Kommandeur der 27. Feldart. Brig (2. K. W.), vo Wundt, Oberst und Kommandeur der 9 Feldart. Brig., — zu Ge v. Lotterer, Oberstlt. und Kommandeur des Feldan Regts. König Karl Nr. 13, v. Sonntag, Oberstlt. (mit dem Ran eines Regts. Kommandeurs) und Militärgouverneur der P Söhne Seiner Königlichen Höbeit . Herzogs Albrecht von Württen . — zu Obersten, — befördert. 1b -
berg. König Sbec Nr. 13, vom 26. April bis 18. Juli 1912 in de zur Dienstleistung beim Reichskolonialamt belasse eldart. Regt. König Karl Nr. 13, zum Ober v. Stockmayer, Hauptm. und Lehrer an der Krieg schule in Anklam, behufs Enthebung von dieser Stellung und Kon mandierung zur Hierstteistanc beim Ingen. Komitee in dem Kor
ndo na reußen belassen. 1 8
8 In “ ihrer Abschiedsgesuche mit der gesetzlicht Pension zur Disp. gestellt: v. Scharpf von Stuttgart, unter Bel⸗ Oberrekrutierungsrats,
Dr. Findeisen (Magdeburg), Dr. Dr. 1. 0. C. chegsuh, Dr. O Rudo eydt), . burg), Jost (Solingen), erger (Straßburg), Dr. Dr. Schiese (Wies⸗ beck), Assist. Arzt der Landw. 1. Aufgebots. Assist. Aerzten befördert: die Unterärzte der Res.: Dr Aron, ück (III Berlin), Hr EE“
üge re 8
8 ck refeld), Dr. Nolting (Detmold),
e felnb ec . Dr. “ (Freiburg),
bg. Junck bei, zufhebung des § 2 in seinem ich kann nicht zugeben, daß n Rahmen der Vollmachten Eine Ordenstätig⸗ r nur, wenn er es gkeit liegt nicht vor, wenn jemand bhängig von der Verbindung mit suitenorden aufgehoben wurde, hat lesien nicht anerkannt. in hatte, entschied, daß der könne, als diese auf einem priester⸗ hätte sich auch der deres, wenn ein ein⸗
und hier eine Ordensgeistlicher Handlung vornimmt, so chofs seine Ordens⸗
Dr. Hoffstetter (Sie Dr. S ( 8g), Dr. Schlum
t (Torgau), . Hecht. Torgan, . (
1. Nach der Ent⸗ ltungsgerichts ist ein öffentlicher ätigkeit anzusehen.
Keller, Majpy dchera nHeimac), religiöser Vortra Wenn solche 1 alls unter das Ge⸗ Brexendorf Al⸗ 8
8 d Brandenburg a. H.), Dr. Löhnberg König Nr. er Je im Ulanenregime ung von der Stellu
Regiments
Tätigkeit sich mit der Ordens⸗ egeben. Ich möchte da auf den Aus⸗ auses und auf den alle wichtigen Aemter Es ist also deshalb kein Zweifel, daß der chen Ordenstätigkeit und priesterl Aber jede priesterliche Tätigkeit fällt un ch kann es mir wohl er Die priesterliche Tätigkeit Ich will es in dem bayerischen Erl lichen Tätigkeit unabh bestritten werden.
Kanzlers an kleinen Di
8* kfurt a. M.), Sr Mer E“ Ln, ⸗ (Karlsruhe), Dr. Samuel, Dr. Petersen (Kiel), Dr. Leber (Rheydt), Dr. Thielke (Rostock), Dr. Strowitzki (Schneidemühl), Dr. Kayser (Stettin), Thiesen
Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: den Stabsärzten der Res.: Dr. F G (III Berlin), Dr. Willgerodt (I Braunschweig), Dr. Hildebrand r. Le ö 8 18 828. Faenover), J üterbog), Dr. Bühring, Dr. Kaem g 1 Se 8 den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. r. 68 CCTöö“ “ Jülich), Dr. Lubowski (Kattowitz), Dr. emann (Lennep), Zülg, Dr⸗ (Naugard), Dr. Doermer (Rheydt), Dr. Geist⸗ hövel (Soest). 8 er Abschied bewilligt: den Stabsärzten: Dr. Hecht (Brom⸗ berg) uür. Uschich ben ( Dortmund), Dr. Kramer (Frankfurt a. M.) der Res., Dr. Seyffert (III Berlin) der Landw. 1. Aufgebots, diesem unter Verleihung des Charakters als Oberstabsarzt und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform der aktiven Sanitätsoffiziere, Dr. Scholz (I Bremen), Dr. Aust (I Königsberg) der Landw. 1. Aufgebots, tz (I Hamburg), Dr. Joerß (Kiel) der Landw. 2. Aufgebots; Dr. Connstein (III Berlin), . Aufgebots, Dr. Seeg 8 rs Lcarach) 8gs eve. P. 2 r. Bode (Osnabrü er Landw. 2. Au 8 a. d. Weser), Dr. B ( Far Bezslanösaüage Fe inär befördert: Dr. Maaß (I Essen), Veterinär der Res. T“ befördert: die Unterveterinäre der Res.: Franzen (Aachen), Weis (Karlsruhe), Dr. Fürstenau (Münster), Burk⸗ hard (Offenburg), Traut (Rastatt), Weinberg (Swinemünde). Angestellt: Memmen (Ruppin), Stabsveterinär der Landw. a. D., zuletzt der Landw. 1. Aufgebots (Ruppin) als Stabsveterinär mit seinem Patent vom 16. Juni 1911 bei der Landw. 1. Aufgebots, Michalski (Magdeburg), charakteris. Stabsveterinär a. D., zuletzt Oberveterinär beim Kür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, als Stabsveterinär mit einem Patent vom 4. Juni 1902 bei der Landw. 1. Ni “ zuletzt beim 1. Bad. Leibdrag. Regt. 0. September 1900 bei der Landw. 1. Aufgebots. eenem Hateg aehe oeb Just (Siegburg), Stabsvetermnür der Reimer (I Altona), Friederich
glaube ich, oder der verbotenen Orden seits den bevorstehenden Bundesratsberatun (Bravo! rechts.)
Königlich bayerischer Bevollmächti von Lerchenfeld: Meine Herren! mit denen soeben der Herr Reichskanzl hat, die ganze Angelegenheit auf eine B die niemand aus diesem Hause Einwend sen Worten nichts hinzuzusetzen un „ weil der Begründer der Interpell gemacht hat, die mich Abgeordnete sprach von bayerische Re führungen di
Zentrums dieses
zum Stabe rdens Wächter, der in ihm
diesen Boden re ja etwas an tschland zurückkehrte Wenn aber in Deutschland ein schofs eine priesterliche Weisung des andelt sich bei ihm nicht um eine priesterliche Handlung. des Gesetzes ausgewiesen Wir muüͤssen daran fest⸗ Priester; den Charakter „den akter der priester⸗ e Tätigkeit unterbunden, so wird ischen Kirche und namentlich auch een schwer beeinflußt. Messen lesen, und Auch der Ordens
at, hinweisen. icher Tätigkeit ter das Gesetz. sparen, auf weitere Zeugnisse zurückzugreife ist also die eigentliche Tätigkeit des Jesuiten⸗ hier nur widerlegen, daß es unrchtig st, wenn der Jesuit bei der priester⸗ rdensleitung ist. Frage, ob das Ueberwachungsrecht des daß sie nicht bei jeder Es müssen politische Gründe vor⸗ Es handelt sich hier Behörde, sondern e eines Bundes⸗ e Entwicklung des Erlasses. e Minister von
L ” licher (Naret in) v. Breuning Bundesrat Graf ß durch die Worte, llation beantwortet n gelenkt worden ist, gegen ungen erheben kann. id ergreife nur deshalb das
ge Ausführungen
Ich glaube, da
(Freiburg), die Interpe
aß gesagt wird, d
ängig von seiner die auf Grund
Dr. Ammer (Stade);
Hötten (II Cöln), urufen sei, möchte ich dem zustimmen,
Differenz anzurufen ist. Solche best nicht um eine Verl
ation eini zu einer Erwiderung veranl⸗ einer Verletzung des Gesetzes du engte allerdings in seinen weitere Begriff insofern etwas ein,
sondern von einer objektiven Verle ist der Ausdruck Rechtsverletzung gefallen, Ich konstatiere, daß meine Re⸗
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ist, daß sie sich innerhalb des Ra hat. Abgeordnete
sei in dieser Sache heimlich vorgega Der Erlaß ist allerdings ei bei solchen Erlässen gebräuchlich ist; bayerische Regierung mehreren Bunde der Sache bekannt gegeben. (Unruh bayerische Regierung auf verschiedenen Erlaß begegnet ist, hat sie den Weg b sie hat sich an diejenige Ste Der Bundesrat ist die der Reichsverfassung, itengesetzes und lt — der Bundesrat selbst hat es sich wenn es notwendig werden s Auf die übrigen Ausführung „obwohl sich darauf man
Gaißer, Oberlt. im Feldaz iun er abstreifen, den Char
ehen aber in diesem Falle. etzung durch eine untergeordnete um einen grundsätzlichen Erlaß der Zentralbehörd staates. Dazu kommt noch die histori Es ist bekannt, daß der frühere bayeri August 1911 einen Erlaß herausgegebe direktem Widerspruch steht.
dieser Erlaß bekannt wurde worden ist, er sei der Vorbote eines Kulturk block. Das Ministerium hat dann seine Mei ist nicht zu einem Erlaß gekommen.
ling sagt, er habe hier eine Erbschaf f Man hat in weiten K ehabt, daß
Kommando Der Geist⸗ Weber, Lt. im stgkamn 8 nür geistliche, der Beichte schofs. Genau so verhält es undesrat einen Unterschied ute zu hören bekamen, daß rofanen Lokalen, hat mich vinnen ihre Bedeutung nur tfi Sollen sich etwa Tätigkeit hingeben? egenstände, die sich wesentlich ssionspredigten sich hauptsä für den Empfang der . den Konferenzen bei den Gläubigen akramente zu empfan Es wäre der schwerste
as verhindern wollte. Soll der Ordens⸗ eine Primizmesse zu lesen, und ge⸗ jenseits der deutschen 6. hat jetzt seine 2 aufgehoben ist, sondern, nach Deutschland zurückgeko eine priesterliche Tätigkeit ausüben, dieser ist verantwor Gesetzes durch den sollen die Jesuiten,
Für den Inhalt er katholischen Kirche. reaktionäre Strömungen darin zu e Jesuiten schreie. Jesuitenordens bewegt sich Tätigkeit, auf moralischem Ge Junck empfahl dem Reichska Wir möchten ihm aber auch Abg. Graf Westar Reichskanzlers hat die Sache f formelle Bedeutung; wir ver materiellen Seite der Angeleg Standpunkt zur Jesuitenfrage fassungsrechtlich ist er allgemein im und sie hat diese
als er nicht von einer tzung sprach. Immerhin muß ihn zurück⸗ ierung bei dem Erlaß ausgegangen es gehalten
Wehner im er zu dem jetzigen in u beobachten, daß, als olischer Seite gesagt ampfes für den Groß⸗ nung geändert, aber es Der Ministerpräsident von Hert⸗ t des vorigen Ministeriums vor⸗ reisen des deutschen Volkes den Ein⸗ üsidenten von Hertling die der Reichskanzler an Hieraus ergibt sagen, daß politische Gründe vorhanden ssen müßten, zu erwägen, ob nicht jetzt Gebrauch gemacht werden sollte. es neuen Ministeriums Hertling in erausgabe des Erlasses gewesen, mit dem der in von Hertling gezögert hat. er jetzt in der Deckun Nun hört man, scheidung treffen, vielleicht auf einer breit mit einverstanden, nur möchten wir, daß, t beschäftigt, er sich ondern es wäre zu wünsche timmte, was auf dem Boden des Damit würde auch Klar Friedens. Wenn der daß eine Gesetzesverletzung vorliegt, identen von Hertlin er muß jedenfalls
Es ist interessant
, gerade von kat Ueberzeugung
hmens des Gesetz
Auch das muß ich zurück⸗ n vertraulicher gewesen, wie das aber vor dem Erlaß hat die gierungen ihre Auffassung in e und Zurufe links.) Da die Seiten Bedenken gegen ihren der nach dem Reichs⸗ ewendet, die be⸗ ompetente Stelle; er ist kompetent err Reichs⸗
„Gen. Lt. und Kommandam assung in der Stellung als Vorstand de . Bossert, Gen. 1““ .Inf. Brig. (1. K. W.), unter Verleihung des Charakters a SSr 1 C““ Major und Kommandeur d 14. Feldart. Brig., unter Bö “ 8 Zerlei des Charakters als Gen. Lt., Frhr. v. Gait .“ Rittm. und E 8 iner Königlichen Hoheit des Herzogs Philipp von Württembe “ Erqaubnis zum Tragen der Uniform des Drag. Regh dönig Nr. 26. “ Rer chka, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, d Abschied bewilligt.
ssig sein sollen in p Solche Vorträge ger wenn sie in heiligen Räumen stat großen Sälen dieser orträge über religiöse G an den Verstand wenden, während Mi lich an das Gemüt r sakramente.
das Bedürfni
den Oberärzten: (Kattowitz) (I. Breslau),
Prof. Dr. Hinsberg
Jesuiten in renzen sind V
Im Veterinärkorps. in dem Erlaß des Ministerpr
Machtansprüche ankündigten, gegen anderer Stelle energischen Einspruch erh die Veranlassung, zu die den Reichskanzler vom Aufsichtsrecht des Reiches Eine der ersten Handlungen d Bayern ist die H
daß der Reichskanzl’ nachgegeben hat.
ichten, vorbereiten Es kann ja auch nach s entstehen, die Bußs doch nicht gehindert werden.
Gewissensfreiheit, wenn man d geistliche nur das Recht habe zwungen sein, seine zweite Mess lesen? Der Erlaß des Bundesrats loren, nicht, weil § lassungen nicht mehr Ordensgeistlicher kann gung des Bischofs Uebertretung eines den Exerzitien eigene Methode
rg⸗Helfenberg (Otto), en. Dies darf recht gegeben war: Lingriff in die rufen ist, das auszuf er ist kompetent auf Grund auf Grund des § 3 des Jesu kanzler hat es bereits mitgetei ausdrücklich vorbehalten, Anordnungen zu treffen. Abg. Dr. Junck möchte i ließe, nicht eingehen, Grunde: weil ich mich nicht für bere es nicht richtig wäre, in diesem Stadium de des bayerischen Erlasses zu geben. kommen, wenn ich auf die Ausführungen Der Bundesrat hat jetzt Bundesratstis
Berechtigung ver⸗ weil die Nieder mmen sind. nur mit Genehmi tlich, wenn er die Ordensgeistlichen zuläßt. Bei wie man ihnen vorwirft, eine lich kommt es hierbei auf die Art nd lediglich maßgebend die Vor⸗ er Abg. Blos meinte, es wären rkennen, daß man jetzt nach den Die Tätigkeit des seelsorgerischen sche. Der Abg. Das tun wir auch.
Erklärung des ür uns im wesentlichen zurzeit nur noch zichten daher auf eine Erörterung der nheit, und das um so mehr, als unser bekannt und unverändert
estzustellen, daß die bayerische Regierun
eeutschen Reiche beobachtete Aenderung nicht bloß damit 1 t für gekommen halte, dem Ge geben, sondern es heißt in dem Erl eingeräumten Bewegungsfreiheit in eweiligen Zeitverhältnissen ein gewi Auslegung eines Gesetze nicht abhängig. Es Grundsätzen für di ondern recht eigentlich Zweck hat, die Praxis der Wir hier im eranlassung zu einer gewissen Regierungen der Einzelstaaten; haltung kann ich nicht unterlassen, Regierung nach unserer Auff verfassungsrechtlich gezogenen der Verfassung be Reichsgesetze erfo richtungen treffen stimmt ist. 1 ondern sagt ausdrücklich, da tellung des Vollzuges zu treffenden
Es kommt h gsfrage gewissen Einfl Bundesrat soll die Ent⸗ Wir sind da⸗ wenn der Bundesrat sich amit begnügt, negativ zu ent⸗ daß der Bundesrat positiv be⸗ esetzes noch erlaubt, was noch heit geschaffen im Interesse des Bundesrat zu der Ansicht kommt,
o erwarten wir von der Loyalität g die Zurückziehung des Erlasses. Caveant consules.
Kaiserliche Marine.
.April. v. Rebeur⸗Paschwitz, Konteradmiral, zur Ve fügun⸗ dapegl; a der Marinestation der Ostsee, zum Heseshah Prentzel, Kapitänlt., Adjutant beim Kommando dieser zum Admiralstabsoffizier des gemäß Allerhöchster Order vom eutige Tage zu bildenden Verbandes von Kreuzern, — unter Belassung ihren gegenwärtigen Dienstverhältnissen, ernannt.
ollte, weitere en des Herrn ches erwidern einem ganz bestimmten chtigt halte, r Sache eine Begründung müßte ich aber notwendig des Herrn Abgeordneten das Wort, durch alles che gesagt würde, würde dem Beschlusse Herren, die bayerische wie sie verfahren mußte. ck gegeben, was ohne damit bestreiten zu wollen, zulässig sein können, die Meinungsver undesrat ihren Austrag finden.
beantragt die Besprechung ung wird fast einstimmig be⸗
enfels), Oberveterinär a. D.,
Nr. 20, als Oberveterinär mit ren Fläche.
einmal dami Der Abschied bewilligt:
.2. Aufgebots; nn get üh a. S.) der Landw. 1. Aufgebots,
(Hersfeld) der Landw. 2. Aufgebots.
Evangelische
ü des Evangelischen Feldpropsft
a ⸗blanch dühtzregag in Reatäla als “ 36. Div. in Danzig angestellt.
1u unter Zuteilung zur Rit egsene. ze ialrat in Posen, zum XVII. Ameekorps nach Danzig, Wiehe, Ferttttorzesg n 8 Konsiftorialrak in Altona, zum V. A korps nach Posen, Ferling, Div. Pfarrer der 21. Div. in Wies⸗ baden, zur einstweiligen Wahrnehmung der Geschäfte des Militär⸗
3 korps in Altona. Arme cre id cn- in der Millitärseelsor
Metz, als Militärhilfsgeistlicher unter Zuteilung zur 33. Div. da
Beamte der Militärverwaltung. Durch Allerhöchste Bestallung. Ernannt: Bartholdy, Obermilitärintend. Rat bei der Intend. des VIII. Armeekorps, zum Geheimen Kriegsrat und Militär⸗ intend., Litzmann, IöböG. 98 bei der Intend. des III. Armee⸗ bermilitärintend. at, „M dhfpfe, zum, d8⸗ der Intend. der 9. Div., zum Militärintend. Rat. Durch Allerhöchstes Charakter als Geheimer
den Oberveterinären:
verboten ist.
konfessionellen antworten sollte.
weitere, was vom des Bundesrats vorgegriffen Regierung ist in dieser Sache so verfahren,
ie hat in dem Erlasse vom 11. März dem ihrer Ueberzeugun ch andere Auffassungen
heit wird nunmehr im B
Abg. Bassermann inl. der Interpellation.
Ministerpräs Diese Behauptung ist unwahr.
Der Reichskanzl abgesehen von seiner
wachsam sein. ie ist keine politi
Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872 schließt durch § 1 den Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen von dem Gebiete des Deutschen sagt die Errichtung von Niederlassungen der⸗ Auf Grund des § 3 des Gesetzes, der bestimmt, daß die zur ung und Sicherstellung des Vollzugs des Gesetzes erforder⸗ nordnungen vom Bundesrat erlassen werden, hat der Bundes⸗ rat, wie bekannt, ausweislich der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Juli 1872 beschlossen:
„daß, da der Orden der Gesellschaft Jesu vom Deutschen Reich aus⸗ geschlossen ist, den Angehörigen dieses Ordens die Ausübung einer Ordenstätigkeit insbesondere in Kirche und Schule, sowie die Ab⸗ haltung von Missionen nicht zu gestatten ist.“ Im Bundesratsprotokoll über diesen Beschluß ist folgender Satz ein⸗ gefügt worden: „Der erfolgte Beschluß wurde mit dem selbstverständlichen Vorbehalte gefaßt, daß ergänzende und abändernde Anordnungen getroffen werden, wenn im Laufe der Zeit auf Grund der bei Aus⸗ führung des Gesetzes gemachten Erfahrungen sich die Notwendigkeit des Erlasses weiterer Bestimmungen herausstellen sollte. Eine bestimmte Definition des Begriffes „Ordenstätigkeit“ war hier⸗ nach vom Bundesrat nicht gegeben worden. Trotzdem ist die Aus⸗ legung dieses Begriffes bis in die neueste Zeit in sämtlichen Bundesstaaten im wesentlichen eine gleiche gewesen. (Hört, hört! bei ) Danach hat man jede Art der seelsorgerischen jede Art von priesterlichen Funktionen als Akte der
rdenstätigkett betrachtet und nur das Lesen sogenannter Primtzmessen als zulässig angesehen, soweit sie den Charakter einer Famllienfeier
Deutscher Reichstag.
47. Sitzung vom 26. April 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Interpellation des 2 G Bassermann, betreffend Vollzug des Jesuite esetzes. 8 fehe Dr. Junck (nl.) in seiner Rede, strigen Nummer d. om Stellvertreter
Schaumann, zurufen: Gerechtigkeit.
Reichs aus und unter Die Bespre
deren Anfang in d
10. April: Gents ist, fortfahren,
Abg. Blos (Soz.): Wir stehen au ganze Jesuitengesetz beseitig dann wären alle diese Unz ist ja auch so nur no ht, hat gar keinen niemals einen gehabt. das Gesetz einbrachte, er Mann empfehlen wollte. als die staatsgefährlichen u
f dem Standpunkt, daß das t werden muß. Wenn es geschehen wäre, uträglichkeiten nicht entstanden. ein Torso. Dieses Gesetz, das seit 40 Jahren un man es genau betrachtet, nnehmen, daß, als Bismarck s8 wirklich liberalen
mitgeteilt worden des Kanzlers Verletzung
Praxis geändert hat, notiviert, daß sie die setze eine andere Auslegung zu „Bei der den Einzelstaaten ollzug dieses Gesetzes wird den sser Einfluß nicht zu vers s ist von den Zeitverhältni handelt sich also nicht bloß um die Mitteilung Auslegung an die nachgeordneten Behörden, Ausführungsverordnung, die den ndhabung des Gesetzes materiell weiter tage haben nach meiner Meinung Zurückhaltung in der Kritik gegen⸗ aber trotz dieser Zurück⸗ auszusprechen, daß die bayerische ung sich hier doch nicht innerhalb der Grenzen gehalten hat. schließt der Bundesrat über die zur rderlichen Verwaltungsvorschriften „sofern nicht durch Reichsgesetz etwas anderes be⸗ etz bestimmt nicht bloß nichts anderes, zug und zur Sicher⸗ m Anordnungen vom Bundesrat Hier wird also über Art. 7, 2 hinaus dem Bundes⸗ zur Sicherstellung des Voll⸗ Hesetzgeber nichts che Ermächtigung hinaus gen wird, so geht daraus Ulein und aus⸗
eichsvereinsges irgendeines 8 nig
ortlich gemacht werden nn. 88 der Ueberwachungstätigkeit, ätzliche andere Nü in eine Verteh Hier ist es anders. G
ie ung einer untergeordneten Behöl bu.die muffag undesstaates. Hier ist der Es wäre doch unerträglich, wenn wischen den Bundesstaaten aß es mit dem Reichsgedan 92 erisches und ein Königlich preuf Selbstverständlich gib
Runter S Reichskanzler twor haben uns damals über die Gre — ritten. Wir haben z. B. gemeint, daß die grund assung des Vereinsgesetzes dur bedeutet gegen den Geist des handelt es sich ni sondern um das Ueberwachung gegeben. undsätzliche Verschiedenheiten enn Sie werden mir zugeben, vereinbar ist, — ein “ ches Jesuitengesetz vorhanden ist. j sche Ns dgg gegen das Reichsgesetz verstoßen will. ierung gibt es ja gar nicht, die das Böse tut um dern es wird nur eine andere Interpretation gegeben. asse befleißigen sich einer Redeweise, die in vielen K als seltsam, wenn nicht als fremdarti hrlicher, eine o chein des Rechts einhält. Ich
Zweck und hat, we Im aktiven Heere. Man darf an sich dem Bürgertum a 1 Wir wissen, daß die Jesuiten durchaus nicht nd bedenklichen Leute betra glauben könnte, wenn man sich die liberale
Wenn der bayerische
Preußen immer
Caspary, Millitärintend. et werden, wie
Presse in dieser Bundesratsvertreter die so wollen wir uns keine Sorge darum machen. m die Konsequenzen zu tun. wahrhafte Triumphe gefeiert. Gesellschaft Jesu voll⸗ So lange aber auch, daß es ns immer vorgeworfen
dieser Beziehung rs wenn man in Be⸗ ster sich mit seinen An⸗ Wir wollen unsere Stimme ndel geschaffen wird.
Verliehen: a. den aurat: ITöö. v. . und Bauräte bei der Intend. des X . un .Armee⸗ v Charakter als Rechnungsrat: Demmig, Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator, Heise, Nagel, Geheime Registratoren, — vom Kriegsministerium.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps
iziere, Fähnriche usw. Stuttgart, 22. April. Herzog Rohdft S“ Königliche Hoheit, Oberst und Kom⸗ mandeur des Drag. Regts. inee ß 878 vane süeser Stellung ent⸗ sui en Regts. gestellt.
hoben und à la suite des öe “ da 16 Hupt. talt ausscheidenden Kadetten — Obersekundaner — werde kigettenanstae en Fähnriche im Armeekorps angestellt, und zwar: Glöklen im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von P Nr 120, Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan u. Spaetgen im Gren. Regt. König Karl N Stuttgart, 22. April.
ng ansieht.
Sache anders auslegte ür uns ist es nur u asuistik hat in diese sind durchaus dafür, da valitions⸗ un 8 Gesetz besteht, da
inisterium eines Die jesuitische
itgliedern der Redefreiheit gewährt verlangen wir doch 1 gen es gerade deshalb, weil u wir speziell Gesetzesverächter seien. sehr merkwürdige Dinge vor, besonders daß gestern der Krie erhalb des Gesetzes stellte. mitzuwirken, daß hierin Wa e das Jesuitengesetz zustande gekommen ist, hat eberzeugung wachgerufen, daß es gewesen ist. Ge Maßregeln möglich gewe eenn die Sozialdemokratie z. begründen, in den Leute auf
Nach Art. 7, 2 Ausführung der
2 und kann Ein⸗ reisen des Vo
gehen nun tracht zieht, schauungen auß
erletzung oder e erheben, um
komme immer wieder zu⸗ eichs e eüngegriffeg werden
ächst einmal gesagt, der Begriff der 1ec Es habe gesgs der Bundesrat unterlassen,
die Bundesstaaten eine Deshalb sollen die Bun Lälkaaten e
Der Begri
ß die zum Voll Stuttgart, 9. A erlassen werden. . rat noch die Aufgabe übertragen, die uges nötigen Anordnungen zu treffen. T eberflüssiges sagt, und über die gewöhnli dem Bundesrat noch eine Befugnis übertra der Erlaß von
Ueberzeugun in uns sofort die U
. damit überhaupt nicht besonders ernst
en die Jesuiten wären seinerzeit en, ohne ein Ausn
i Nationalliberalen. Da der Ge
ahmegesetz zu B. es unternehmen wollte, genommen würden, die aldemokratischen
zu äußern. be ene ehe haben, je nach den Ver oder milder handhaben zu können. keit soll also kein fest umgrenzter sein.
schaffen. W sich mit besondere
Ausführungsanordnungen a
Frhr. v. Watter, Gen. Major, be⸗ em Bundesrat zusteht, der diese auch nicht einmal durch
b önnte viellei auftragt mit der Führung der 39. Div., zum Gen. Lt. befördert und
m Eifer der Vertretung der sozi