1912 / 110 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

kundigen müssen, ob die erste Gerichtsentscheidung nicht ein Irrtum gewesen sei. Da antwortete ich ihm: Was würden Sie sagen, wenn ich jetzt nach Verkündigung des Urteils die Frage stellen würde: Haben Sie sich 12”S nicht geirrt? Ich bin also für den Irrtum der höchsten preußischen Richter bestraft worden. Merkwürdig ist es, daß diese Wandlung in der Ansicht des Kammer⸗ es immer mit den Wandlungen der Minister zusammenfällt. Bei en Ministern hier im Hause sind wir es gewohnt, wir haben ja da hinten eine Wandelhalle. sch mußte meine Kinder dann in den Religionsunterricht schicken, da hatte ich nur eine Wahl zwischen evangelisch, katholisch oder jüdisch. In den evangelischen Unterricht konnte ich sie doch nicht schicken, da ich aus der Kirche ausgetreten war. Da wählte ich dann die jüdische Konfession, nicht aus Liebe zum Judentum, sondern weil ein antisemitischer Schulinspektor da war, von dem ich mir sagte: dieser wird schon dafür sorgen, daß meine Kinder keinen jüdischen Religionsunterricht erhalten. Meinen Zweck habe ich erreicht, meine Kinder mußten während des Religions⸗ unterrichts in ihrem eigenen Lesebuch lesen. Ich bedaure, daß der Ministerpräsident auch heute nicht hier ist. Er ist der Enkel, glaube ich, von dem früheren preußischen Kultusminister von Bethmann Hollweg, der sich ganz Ub dagegen ausgesprochen hatte, daß Dissidentenkinder zum Religionsunterricht gezwungen werden, der der Ansicht war, daß mit Zwangsmaßregeln erst recht nichts erreicht werden könne. Der jetzige Kultusminister sollte eigentlich von Bethmann Hollweg dem Aelteren etwas gelernt haben. Es ist doch unglaublich, daß man im 20. Jahrhundert noch mit der⸗ artigen Mitteln vorgeht und das Allgemeine Landrecht gänzlich oder seinen Inhalt durch die gewagtesten Auslegungs⸗ künste ins Gegenteil verkehrt. Noch 1875 hieß es in dem Erlaß des Ministers Falk, daß die Dispensierung der Dissidentenkinder vom Religionsunterricht an Bedingungen geknüpft werden dürfe; 1892 erging der Erlaß des Ministers von Zedlitz⸗Trützschler, der das Gegenteil besagte, und seitdem sind die ministeriellen Falesf⸗ in dieser Beziehung immer reaktionärer geworden. Der Falksche Erlaß wurde als nur für höhere Schulen gültig definiert; also, wenn der Vater vierteljährlich 20 Schulgeld zahlen kann, braucht sein Junge keine Religion zu haben. Unter von Trott zu Solz scheint ja jetzt eine völlige Einheitlichkeit in dieser Reaktionsbestrebung durchgeführt zu werden, indem auch die dissiden⸗ tischen Eltern von Kindern, welche höhere Schulen besuchen, sich durch Unterschrift verpflichten müssen, die Kinder an allen obliga⸗ torischen Lehrgegenständen, also auch am Religionsunterricht, teil⸗ nehmen zu lassen. Wohin soll dies alles noch führen? Wir haben doch jetzt schon Kinder, welche als Dissidenten geboren sind. Durch allerlei Verwaltungspraktiken sucht man außerdem, den Austritt aus der unmöglich zu machen. Der konfessionelle Religions⸗ unterricht gehört nicht in die Schule hinein. Wenn Deutschland ein Kulturstaat sein will, müßte es wenigstens hier Freiheit eben für alle diejenigen, die dem Dogmenglauben fernstehen. Nachdem das Haus den Antrag Schiffer an die Unterrichtskommission verwiesen hatte, glaubte ich, die Sache würde rasch in Fluß kommen; aber es scheint, man möchte ihr ausweichen, sie zunächst in den Herbst verschleppen und dann am Schluß der Session zum Verschwinden bringen. Schon im Interesse der noch gläubigen Kinder, die doch von der Berührung mit den ungläubigen ferngehalten werden sollten, erscheint eine schleunige Erledigung dringend geboten. Geht denn die bürgerliche Gesellschaft zugrunde, wenn keine Religion in der Volks⸗ schule gelehrt wird? Die religionslose Schule ist doch keine Neuheit; sie existiert in zahlreichen großen Staaten, ohne daß diese Staaten untergegangen sind. Man verweist auf die Zunahme des Verbrecher⸗ tums. Aber es ist nicht die Religionslosigkeit, sondern die sozialen Mißstände sind es, welche das Verbrechertum züchten. Dauernd läßt sich dieser Zwang doch nicht aufrecht erhalten. Trotz⸗ dem werden immer neue Versuche in dieser Richtung gemacht. Wenn dissidentische Eltern sich entschließen, ihren Kindern jüdischen Religions⸗ unterricht erteilen zu lassen, damit ihnen nach dem Verlangen der Behörden überhaupt Unterricht in einer der anerkannten Religionen erteilt wird, dann weisen die Behörden die jüdischen Gemeinden an, diesen Kindern den jüdischen Religionsunterricht nicht zu erteilen. Das ist doch wohl das stärkste Stück auf diesem Gebiet! Erst vor einigen Tagen ist in Neukölln ein ganz krasser derartiger Fall vor⸗ gekommen. Es gibt sogar in Deutschland schon einen von der Behörde genehmigten konfessionclofen Religionsunterricht, und zwar in Nürnberg. Auch in einer Reihe von fremden Staaten geht es auf diesem Gebiet vorwärts, dort wird der Religionsunterricht überhaupt nicht in den Schulen erteilt. Wo man es aber tut, wird kein Kind gezwungen, daran teilzunehmen. Alle diese Staaten sind nicht daran zu⸗ grunde gegangen. Nur Preußen glaubt dies, wenn in seinen Schulen kein dogmatischer Religionsunterricht gegeben wird. Nun macht man aber selbst auf bürgerlicher Seite allerlei Vorschläge, um an seine Stelle Moralunterricht zu schaffen. (Zuruf rechts: Das ist ja die reine Iöternationalttät, Sie sind ja internationaler, als wir es sind, Sie holen sich Ihre Arbeiter aus dem Auslande und legen dort sogar Ihr Kapital an. Durch solches Verhalten wird der Kampf in die Schule und in das Elternhaus getragen. Unsere Kinder werden zum Haß gegen die Anschauungen ihrer Eltern erzogen. Die Eltern, die sich zum Dissidententum bekannt haben, werden jedoch Mittel und Wege finden, ihre Kinder aufzuklären. bg. Heckenroth (kons.): Der Dissidentenantrag konnte vor der dritten Lesung nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, weil die Fraktionen noch nicht die nötige Stellung dazu haben nehmen können. Soweit ich Stoeckers Ansicht kenne, war er wohl der Ansicht, daß die Dissidentenkinder teilweise den Religionsunterricht besuchen können. Es eine frivole Ansicht, wenn da ge⸗ sagt wird, die betreffenden Eltern schickten ihre Kinder lieber in den jüdischen Religionsunterricht, weil sie so schneller mit der Religion fertig würden. Was die ö 8 kassen anlangt, so trete ich der Ansicht des Abg. von Zedlitz bei. Sie können eine gleichmäßige und richtige Verteilung der Schul⸗ lasten herbeiführen. Wir hoffen deshalb, daß der Gedanke dieser Kassen einmal realisiert wird. Was die weltliche Kreisschul⸗ inspektion betrifft, so stehen wir nach wie vor auf dem Stand⸗ punkt, daß jedesmal das Bedürfnis nachgewiesen werden muß. Von diesem Nachweis werden wir von Fac zu Fall unsere Stellung abhäͤngig machen. Mir ist dann eine Reihe von Vorwürfen bei der zweiten Lesung gemacht worden. So soll ich einen Beschluß des preußischen Lehrertages in Magdeburg hier falsch wiedergegeben haben. Ich habe mich seinerzeit selbst davon überzeugt, daß ich mich in diesem Punkte geirrt habe, und habe dementsprechend hier im Hause die Sache auch sofort richtiggestellt. Ebenso wurde mir vorgeworfen, daß ich den Beschluß des preußischen Lehrer⸗ tages in Hannover, soweit er die Jugendfürsorge betrifft, nicht richtig wiedergegeben habe. Wie man meine Aeußerungen so stark zurückweisen konnte, ist mir unverständlich. Wie aus den S u ersehen ist, waren die darauf bezüglichen Ausführungen 88 dem Lehrertage nicht ganz klar und sind dort eben⸗ falls verschieden ausgelegt worden. Ich habe damals ausgeführt und tue es auch heute, daß wir in der Frage der Jugendpflege eine klare und entschiedene Stellung seitens der Lehrerschaft verlangen. Die Erziehung unserer Kinder muß in echt christlichem, deutschem und patriotischem Sinne erfolgen.

Prässdent Dr. Freiherr von Erffa teilt mit, daß von dem Abg. Hoffmann auf Grund des § 64 der Geschäftsordnung ein Ein⸗ spruch gegen den Ordnungsruf eingegangen sei, den der Präsident ihm wegen des Ausspruchs „Der Krieg bleibt ein Hohn auf Gott, das

Christentum und die Menschlichkeit“ erteilt habe. Der Einspruch sei aber erst heute eingegangen, während nach der Geschäftsordnung der Einspruch spätestens am folgenden Tage schriftlich eingegangen sein müsse. Das wäre der Sonntag gewesen. Er schlage aber trotz⸗ dem vor, ohne ein Präjudiz schaffen zu wollen, den Einspruch als rechtzeitig eingegangen anzusehen.

Die Abgg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) und Dr. Friedberg (nl.) erklären, daß sie es zwar verständen,

bringt,

zaß der präsident eine Entscheidung des

daß sie aber mit einem Abweichen von der Geschäftsordnung nicht ein⸗ verstanden sein könnten.

Die Abgg. Dr. Porsch (Zentr.), Gyßling. (fortschr. Jal8ad⸗) ung Hirf ch⸗Berlin (Soz.) treten dem Vorschlage des

räsidenten bei.

Abg. Hoffmann (Soz.): Ich habe den Sonntag, wie es auch bei den Gerichten und überall der Fall ist, nicht als einen Geschäfts⸗ tag angesehen. Sie stehen doch auf dem Standpunkt, man soll den Feiertag heiligen. Ich wollte auch nicht dem Präsidenten den schönen Sonntag durch einen solchen Brief verderben.

Bei der Abstimmung wird der Einspruch des Abg. Hoff⸗ mann gegen die Stimmen des einiger Frei⸗ konservativen, der Freisinnigen und der Sozialdemokraten als nicht rechtzeitig eingegangen angesehen.

Schluß nach 4 ½ Uhr. Nächste Dienstag 11 Uhr. (Fortsetzung der dritten Etatsberatung, kleinere Vorlagen.)

ene herbeiführen wolle,

Nr. 19 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. April, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Aenderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabfertigung.

Nr. 20 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, Heraus egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten vom 4. Mai hat foh enden Inhalt: Allerhöchste Urkunde vom 12. März 1912, betr. die Erhöhung des Grundkapitals der Lausitzer Eisenbahngesellschaft. Be⸗ kanntmachungen des Reichskanzlers: vom 2. April 1912, betr. die zur Auestellung von Leichenpässen befugten Behörden und Dienststellen; vom 13. April 1912, betr. Ergänzung der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. Erlaß des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten: 17. vom 29. April 1912, V. II. C. g. 1850, betr. Dienstgutbeförderungsordnung. Nachrichten.

Wetterbericht vom 7. Mai 1912, Vormittags 92 u!

Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke

rstand

Name der Beobachtungs⸗ station

Witterun 8 verlaufs

der letzt 24 Shbea

1 764: meist bewe 765 meist 765 Nachts Niedersc 766, ziemlich hete 767 ziemlich heiter 768] ziemlich hbeiter 767] Gewstter 765 Nachm. Mederscl 764 Nachts Miedecch 764 Nachts Miedersc 766-— meist bewish 767 hemlich heite 767 Vorm. Niedersch 765 Nachm. Niederscl 766 Nachm. Niedersc

Gewister (Wülhelmsluy) meist bewälkt x ziem lich heiter (Wustrow i. U

759] meist benisl.

Wetter

Barometerstand auf Meeres⸗ niveau u. Schwere in 45 ° Breite Temperatur in Celsius Ntederschlag in Stufenwerten“*)

Baromete vom Abend

Borkum Keitum Hamburg Swinemünde Neufahrwasser Memel Aachen Hannover Berlin Dresden Breslau Bromberg Metz Frankfurt, M. Karlsruhe, B. München Zugspitze

Stornoway Malin Head Valentia

765,3 SSW 2 wolkig 764,9 SW lI bedeckt 766,1 W 1 Nebel 765,7 Windst. wolkig 767,5 O Zbedeckt 769,0 / SO Z heiter 768,1 SW 4 wolkig 766 6 W 1 halb bed. 765,9 SW I bedeckt 766,4 WNW 3bedeckt 13 766,5 WNWI1 Dunst 10 766,6 O 2 bedeckt 10 769,8 W 3 bedeckt

768,0 SW 2 wolkig 15 770,1 SW 3bedeckt 14 4 4

H 2 92 Hb.

—— 0 00— S

H ¶SS

02

769,8 SW Regen 11 534,2 NW Nebel

757,2 S 4 bedeckt 10 758,2 SW 3 bbedeckt 12 757,7 O 2 Dunst 12

eSSb⸗ 9.

[— 4 5 534

757

256

Theater und Musitk. Konzerte.

Der erste Mai, der sonst den Kehraus in den Konzertsälen bedeutete in diesem Jahre noch nicht das Ende des Musi⸗ zierens. In der Philharmonie fand am Mittwoch voriger Woche noch ein Konzert des Königlichen Opernchors mit dem Hbilrenüshen Orchester statt, in dem unter der Leitung des Generalmusikdirellöͤrs Dr. Muck Beethovens IX. Symphonie aufgeführt wurde, die kurz vorher die Symphonieabende der Königlichen Kapelle unter Richard Strauß abgeschlossen hatte. Dr. Muck nimmt die Zeitmaße um eine Wenigkeit langsamer und arbeitet überhaupt die Gegensätze nicht so stark heraus wie Richard Strauß, der leichter zu Uebertreibungen neigt. Beiden gemeinsam aber ist die großzügige Auffassung, und es bleibt schließlich Geschmacksache, welchem von beiden man die Palme zu reichen fuͤr gut findet. Der vorzüglich geschulte Opernchor und das Philharmonische Orchester boten vollendete Leistungen. Schwächer als im Opernhause war in der Philharmonie das Soloquartett besetzt. Den Abend hatte der ständige Dirigent des Opernchors, Professor hugs Rüdel mit dem Chorwerk mit Orchesterbegleitung „Sehnsucht“ von Gseg Schumann einge⸗ leitet, der wirkungsvollen Vertonung eines Schillerschen Textes. Auch hier konnte man an unserem meisterlich geschulten Opernchor seine Freude haben. Um dieselbe Zeit gab der unter Leo Schrattenholz'’ Leitung stehende Symphonieverein im großen Saale der Königlichen Hochschule für Musik sein drittes diesjähriges Konzert. Die Darbietungen dieses strebsamen Dilettanten⸗ orchesters unter der zielbewußten Führung seines Dirigenten verdienen Beachtung, auch wenn die vorgeführten Werke zuweilen über die Kräfte der Ausführenden gehen. Das war mit dem Präludium und der Doppelfuge von 8 Mandelstam, einem mit dem Mendels⸗ sohnpreis gekrönten das an diesen Abend zum ersten Male öffentlich vorgetragen wurde, nun leider der Fall. Immerhin konnte man die Vorzüge der Komposition, ihre Klarheit in der Gliederung und Themenführung erkennen, wenn auch nicht alles nach Wunsch ging. Mit Genuß wird man sie freilich erst hören, wenn sie von berufenen Musikern aufgeführt wird. Solistisch betätigte sich die Pianistin Therese Pott in Stücken von Beethoven und Brahms. Den Schluß machte das Meistersingervorspiel, ebenfalls ein Werk, das weit über das Können des Orchesters ging. Zwei Sänger hatten an demselben Abend im Harmoniumsaal einen deutsch⸗französischen Arien⸗ und Liederabend veranstaltet. Der Tenorist Pierre de Meyer erwies sich als das künstlerisch stärkere Element; sein Organ entwickelte Wohllaut und auch Glanz, und sein Vortrag war in kräftigen Farben gehalten; wenn auch nicht alles gleich gut herauskam, s lag doch immer Geschmack und Kunst⸗ verständnis in der Darstellung. Der Baß des Herrn Emil von Saar erschien von Hause aus gröber, auch fehlte es der an sich kraftvollen, ausgiebigen Stimme noch an Schliff und Adel des Klanges; ein ebhastes Musikempfinden trat aber auch in seinem Vortrag angenehm hervor und glich manche Unebenheit aus. Die Hörer nahmen die Leistungen beider Sänger mit herzlichem Beifall auf. Ein gutes Zeugnis der Erfolge der Gesangsschule von Tilly Erlenmeyer legte am Freitag im Klindworth⸗Scharwenka⸗ saal eine Die Leistungen der Damen Julia Ellenson und Minna Beckmann verdienen hierbei besonders hervorgehoben zu werden; sie zeigten eine musikalische Reife, die das Beste erhoffen läßt. Ueber gut entwickelte Stimmittel verfügen auch Elsa Stamm und Ellen Courtois. Einen eigenartig seelenvollen Vortrag besitzt Ellen Neustädter, die bekannte Schauspielerin, die ich neuerdings dem Gesange zuwendet; den bewies sie besonders in einer rie aus der Pfingstkantate von Bach. Ihr reihte sich fast eben⸗ bürtig Olga aeffer an. Elisabeth Böhnke weiß ihre kleine, zarte Stimme gut 7 ebrauchen und auch Hilde Christ und Elfriede Boehm fanden viel Beifall. Den Glanzpunkt des Abends bildete der Spinnerinnen⸗Chor aus dem „Fliegenden Holländer“, bei dem sich die Damen Julia Ellenson und Elsa Stamm sowie ein Frauen⸗ chor betätigten.

Lemberg

„22 (Khnigspg. E. 763 Nachts Niedersch ——— (Cassel) 759 meist bewölkt (Magdeburg 761 Nachts Niedersch (Grünbergschl) 762,2 SW 4 Nebel 11. 2 761 Nachts Niederch

(Mülhaus., Eb 771,2 WSW bedeckt 14 2 769 Schauer 13, 3 767 Nachts Niederch

Seilly Aberdeen Shields Holyhead Isle d'Aix St. Mathieu

762,7 SSW 5 Nebel 13 759,7 S 2wolkig 12

762,0 SSW I wolkig 13

(Friedrichshaf

(Bamberg) Gewitter

767,5 SSW 4 Regen

766,6 S2W A bedeckt 11 0 765 769 6 SW 1 bedeckt 13] 1 767 767,1 SW 2 wolkig 12 2 766 765,7 SSW 3 bedeckt 11] 0 764 768,9 NNW 1wolkig 1 9 767 767,2 O 2 heiter 5)0 767 765,3 SSO 4 bedeckt 8 0 766 762,2 Windst. Schnee —0,4 9 758 767,6 SO 3 Regen 767 765,5 OSO 2 bedeckt 765 767,7 OSO 5 bedeckt 767 769,1 N. 2 wolkenl. 768 768,9 N. 2 wolkenl. 764 767,2 N 2 wolkenl. 763 769,4 Windst. wolkenl. 768 769,5 Windst. wolkenl. 768 762,2 Windst. wolkenl. 760 765,3 NW lI bedeckt 765 769,2 WNW l woltkenl. 769 769,2 SSO I bedeckt 769 768,1 NW 1 wolkenl. 768 766,8 SSO IL bedeckt 768 769,0 W 2heiter 769 766,3 W 3 bedeckt 766 vorwiegend hein 767,0 Windst. bedeckt 766 Nachts Niedert 768,4 N wolkenl. 768 769,5 S bedeckt 768 766,9 NW Zwolkenl. 767 755,3 O Regen 760 754,2 NO wolkig 760

Grisnez Paris Vlissingen Helder Bodoe Christiansund Skudesnes Vardö Skagen Hanstholm Kopenhagen Stockholm Hernösand Haparanda Wisby Karlstad Archangel Petersburg Riga Wilna Gorki Warschau Kiew

Wien

Prag

Rom Florenz Cagliari Thorshavn Seydisfjord

Rügenwalder⸗ münde

Skegneß Krakau

-

2

S Sealrleg S=SSSSSSSSSSDG de0

[SS55SSS

766 meist bewöltt 762 b

768 vorwiegend beir 69 vorwiegend heill 767 ziemlich heiter 767 751

bedeckt halb bed. wolkenl. wolkenl. wolkig wolkenl. heiter

766,5 O 764,0 SW 766,6 NO 767,3 SO 768,3 768,3 747,3 8

Hermanstadt Triest Reykjavik (5Uhr Abends) Cherbourg Clermont Biarritz

Nizza Perpignan Belgrad, Serb.

S;SSSSS

See vorwiegend heit⸗

767 768 769 768 768 767

767,4 771,2 771,1 770,0 Windst. 771,6 W wolkenl. 768,3 Windst. halb bed.

Regen wolkig halb bed. bedeckt

Mittteilungen des Königlichen Asronautischen Observatoriums,

1“ veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Ballonaufstieg vom 5. Mai 1912, 8 ¼ bis 9 ½ Uhr Vormittags:

Station Seehöhe 122 m 500m 1000 m 1500 m / 2000 m] Temperatur (C0 8,2 1,2 2,2 5,0 Rel. Fchtgk 69 70 85 80 Wind⸗Richtung WSW WNW NW „Geschw. mps. 3 3 3

Himmel größtenteils bedeckt, untere Wolkengrenze in etwa 1100 m Höhe. ei etwa 300 m Windgeschwindigkeit von 5—6 m in der Sekunde. Zwischen 1110 und 1200 m Höhe Temperatur⸗ zunahme von 4,8 bis 3,0 °. ,

Heschenansftteg h 6. Mai 1912, 8 bis 9 Uhr Vormittags: ation Seehöhe.. 500 m 1000 m1 1120 m

122 m Temperatur (0*) 10,0 7,1 V 4,4 V 2,6 Rel. Fchtgk. 6/ ) 81 74 80 73 Wind⸗-Richtung 880 bis 80

880 Geschw. mps. 6 5 —8 6 4 3-—-4

Etwa ein Viertel des Himmels bewölkt.

766 763 761 765 764 769 769

767 ües.

567

767 ziemlich heit⸗

767,7 WNW Z wolkenl. 764,9 NNW I bedeckt 758,9 SSO 3 Dunst 766,0 SO lI bedeckt 765,4 NW 1 wolkenl. 771,1 SW lI1swolkig 771,7 SSW 2 wolkig 11 768,5 NO 1 wolkenl. 11 569,0 WSW6 Schnee 1 767,3 Windst. halb bed. 16 765,3 SSW 3 Regen 11 Horta 758,3 SSW 4 Nebel 16

Corusia 770,6 SSW 1 Nebel 15 *) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 1 = 0,]1 bis 0,4; 2 = 0,5 bis20 8 = 25 bis 6,4. 4 = 65 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 20,4; 6 = 20,5 bis 81 7 = 31,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4; 9 = nicht gemeldet.

Ein Hochdruckgebiet über 768 mm über Skandinavien und Westen Kontinentaleuropas hat zugenommen, ein ebensolches befi⸗ ich, abziehend, über Südrußland; ein ozeanisches Tiefdruckgebiet 9 45 mm, südlich von Island, entsendet einen ostwärts verlage Ausläufer über Jütland bis Ungarn. In Deutschland ist’ Wetter bei schwachen Winden vorwiegend trübe und, außer in Preu etwas wärmer; der Süden und Nordwesten hatten Gewitter Regenfälle Deutsche Seewarte.

Brindist Moskau Lerwick Helsingfors Kuopio Zürich Genf Lugano Säntis Budapest Portland Bill

ziemlich heiter

Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Nof 110.

Wettbewerb um den Kaiserpreis für den besten deutschen Flugzeugmotor.

1) Wettbewerbsausschuß. Der gemäß Allerhöchsten Erlasses vom 27. Januar 1912 gebildete Ausschuß besteht aus folgenden

erren: Vom Reichsamt des Innern: Dr. Lewald, Direktor, Vorsitzender, Dammann, Geh. Oberregierungsrat, vortr. Rat, Albert, Geh. Regierungsrat, vortr. Rat. Vom Reichsmarineamt: Fritz, Geh. Oberbaurat, vortr. Rat. Vom Kriegsministerium: Oschmann, Major. Vom Ministerium der geistl. ꝛc. Angelegenheiten: Dr. Naumann, Ministerialdirektor, v. Achenbach, Geh. Regierungsrat, vortr. Rat Von der Technischen Hochschule Berlin: Dr. Riedler, Geh. e Professor. Vom Kaiserlichen Automobil⸗Klub: Graf Ad. von Sierstorpff, Vizepräsident, AMdolf Daimler, Fabrikant, Untertürkheim b. Stuttgart Wolff, Direktor der Neuen Automobil⸗Gesellschaft, Ober⸗ schöneweide. 8 8 om Kaiserlichen Aeroklub: 8 1 von Nieber, Generalleutnant z D. Vom Verein Deutscher Motorfahrzeug⸗Industrieller: Gustav Vischer, Kommerzienrat, Stuttgart, August Euler, Fabrikbesitzer, Frankfurt a. M., „Rumpler, Fabrikbesitzer, Berlin⸗Lichtenberg, Willy Tischbein, Direktor der Continental Caoutchouc⸗ und sesae bedses ensnte in Hannover. Der Ausschuß hat den Wettbewerb einzuleiten und Seiner Majestät

dem Kaiser über das Ergebnis zu berichten.

2) Prüfstelle. Die Prüfung der Motoren findet in der „Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt“ zu Adlershof bei Berlin unter Leitung des Herrn Dr.⸗Ing. Bendemann statt.

Die Prüfstelle hat dte Motoren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu untersuchen und die Ergebnisse bis zum 15. Januar 1913 dem Preisgericht vorzulegen.

3) Preisgericht. Das Preisgericht besteht aus folgenden Herren:

Dr.⸗Ing. Veith, Wirklicher Geheimer Oberbaurat, Ab⸗

etteilungschef im Reichsmarineamt, Vorsitzender, Baumann, Prof. an der Techn. Hochschule in Stuttgart, Bonte, Prof. an der Techn. Hochschule in Karlsruhe i. B., Jof s 29 G Regierungsrat, Prof. an der Techn. Hochschule n Berlin,

Lynen, Prof. an der Techn. Hochschule in München,

Dr. Riedler, Geh. Regierungsrat, Prof. an der Techn. Hochschule in Berlin,

Wagener, Prof. an der Techn. Hochschule in Danzig. Erforderlichen Falles kann der Ausschuß zur Ergänzung des Preis⸗ gerichts weitere Herren berufen.

Das Preisgericht hat auf Grund der Prüfungsergebnisse endgültig über die Reihenfolge zu entscheiden, nach welcher die Motoren Seiner Majestät dem Kaiser zur Preisverteilung vorzuschlagen sind.

Es ist für Zweifels⸗ und Streitfälle die entscheidende Stelle.

Es hat einen Arbeitausschuß zu bilden, zu dem neben den Mit⸗ gliedern des Preisgerichts auch anderweit geeignete Sachverständige herang 0ge werden können.

on diesem Arbeitsausschuß soll ständig wenigstens ein Mitglied als Zeuge bei den Versuchen zugegen sein, ohne jedoch selbst in diese einzugreifen.

4) Zulassungsbedingungen. Die Motoren müssen:

a. von deutschen Bewerbern in eigener Fabrik in Deutschland ohne Verwendung im Ausland fertig bearbeiteter Teile hergestellt sein,

.eine für die praktischen Aufgaben der Flugtechnik nach ihrem heutigen Stande geeignete Leistung haben: wenigstens 50, höchstens 115 PS, zum Antrieb einer Luftschraube eingerichtet sein, deren

Drehzahl bei einer Leistung von 50 Ps höchstens 1450 i. d. Min., 115 1350

betragen darf. Bei zwischenliegenden Leistun en bestimmt sich hiernach verhältnismäßig die höchste zulässige Drehzahl,

. ihr Eigengewicht mit Zubehör (vgl. Ziffer 16 zu b) darf nicht mehr als 6 kg für 1 PS betragen;

2

b. Aluminium und ö“ dürfen bei Kolben und Schubstangenschaften der Motoren nicht als Baustoff Von

verwendet sein.

jedem Bewerber können mehrere Motoren verschiedener Bauart zugelassen werden, deren jeder ür sich um den Preis wirbt. Ein Unterschied von weniger als 15 v. H. in der Leistung bei gleicher Drehzahl gilt nicht als Merkmal verschtedener Bauart.

Von gleicher Bauart kann, .“ nur bei rechtzeitiger Anmeldung, noch ein zweiter Motor desselben Bewerbers zugelassen werden, der gegebenen Falles (Ziffer 20) als „Ersatzmotor“ für den ersten eintritt. Der Bewerber hat den Ersatzmotor als solchen zu kennzeichnen.

5) Anmeldung. Die Anmeldung ist bis zum 1. Juli 1912 an den Vorsitzenden des Preisgerichts zu richten.

Sie hat nach Maßgabe des in Anlage beigefügten Vordrucks für jeden Motor getrennt zu erfolgen und muß enthalten:

a. die eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, daß der Motor

vpon ihm in eigener Fabrik ohne Verwendung im Ausland fertig bearbeiteter Teile Ferpiefäslt ist;

b. die Erklärung des Bewerbers, daß er sich diesen Be⸗ eee und dem Spruche des Preisgerichts endgültig unterwirft;

.die Erklärung des Bewerbers, daß er auf Entschädigungs⸗ ansprüche aus dem Wettbewerb, auch im Falle von Be⸗ schädigungen des Motors oder dergl., verzichtet;

. die folgenden „allgemeinen Konstruktionsangaben“:

Art des Motors (Viertakt oder Zweitakt, feste oder um⸗ laufende Zylinder, Luft⸗ oder Wasserkühlung), Zylinderanzahl, Bohrung und Hub, vporaussichtliches Gewicht mit allem Zubehör (vergl. 3 Ziff. 16 zu b), 8 3 Nutzleistung in PS 8 Motordrehzahl .“ Drehzahl der Schraubenwelle höchste zulässige Motordrehzahl;

.heine Zeichnung, welche die Anordnung des Motors und alle für den Einbau und die Leitungsanschlüsse erforderlichen Maße angibt. .

Die Zeichnung zu e kann, wenn die Maße zur Zeit der Anmeldung noch nicht ganz feststehen, bis spätestens zum 15. September 1912 durch eine endgültige ersetzt werden.

bei dem beabsichtigten Dauerbetrieb,

Berlin, Dienstag, den 7. Mai

11“

6) Prüfungsgebühr. Für jeden Motor ist als Beitrag zu den Prüfungsunkosten und für die Lieferung der Betriebsstoffe (Ziff. 15) eine Prüfungsgebühr von 500 zu erlegen. Erst nach Eingang dieser Gebühr ist die Anmeldung gültig.

Wird die Anmeldung zurückgezogen oder der Motor nicht recht⸗ zeitig eingeliefert, so ist die Prüfungsgebühr verfallen.

Für den Ersatzmotor wird die Gebühr zurückgezahlt, falls er nicht zur Prüfung kommt.

„7) Nachanmeldung. Nachträgliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

8) Zulassung. Das Preisgericht hat die Anmeldung zu prüfen, die erfolgte Zulassung dem Bewerber schriftlich mitzuteilen und ihm die zur Anpassung der Motoren an die Prüfeinrichtung nötigen An⸗ gaben zu machen.

Wird die Zulassung versagt, so erhält der Bewerber die Prüfungs⸗ gebühr zurück.

9) Zulassung außer Wettbewerb. Zulassung von Motoren außer Wettbewerb findet nicht statt.

10) Einlieferung der Motoren. Die Motoren sind bis zum 25. Oktober 1912 frachtfrei an die Prüfstelle einzuliefern. Später und zwar spätestens bis zum 10. November 1912 eingelieferte Motoren werden nur auf Grund einstimmigen Beschlusses des Preisgerichts zu⸗ gelassen, falls höhere Gewalt als Hinderungsgrund dem Preisgericht einwandfrei nachgewiesen wird.

Die Motoren müssen in betriebsfähigem Zustand, mit vollständiger Ausrüstung und dem nötigen Werkzeug versehen sein.

Nicht mitzuliefern sind: 8 die Behälter für Benzin und Oel und ddie Kühler bei wassergekühlten Motoren. Zum Anschluß der hierzu gehörigen äußeren Leitungen müssen die nötigen Verbindungsteile am Motor vorhanden sein.

Mitzuliefern ist ferner eine für den Motor passende, zum Ge⸗ brauch im Flugzeug geeignete hölzerne Luftschraube gewöhnlicher Art.

11) Besondere Konstruktionsangaben.

Mit den Motoren sind bis zum 25. Oktober 1912 an das Preis⸗ gericht einzuliefern:

a. eine Betriebs⸗ und Wartungsvorschrift für den Motor in der Fassung, wie sie an Käufer von Motoren abgegeben wird;

b. eine Schnittzeichnung des Motors (Längs⸗ und Querschnitt),

aus welcher Bauart und Anordnung aller wesentlichen Teile

ecxersichtlich sind.

Weiterhin sind dem Preisgericht auf besonderes Verlangen, wenn es zur Entscheidung nötig ist,

c. Angaben darüber zu machen, ob und welche Teile des Motors vom Ausland geliefert sind.

Die Zeichnungen und Angaben zu b und e hat das Preisgericht streng geheim zu halten.

12) Zeit und Reihenfolge der Prüfung. Die Motoren werden vom 1. Oktober 1912 ab in firmenweise auszulosender Reihen⸗ folge geprüft. Die Prüfstelle darf von dieser Reihenfolge abweichen, wenn dadurch Zeit gespart wird.

13) Aufstellung und Vorbereitung der Motoren. Die Motoren werden nach Anweisung der Prüfstelle durch den Bewerber oder seine Beauftragten auf dem Prüffeld aufgestellt und vorbereitet. Dazu wird ein von 3 Tagen gewährt, die dem Bewerber von der Prüfstelle rechtzeitig benannt werden. Die Prüfstelle kann die Frist ausnahmsweise verlängern. Während der Vorbereitung kann der Motor versuchsweise in Betrieb gesetzt werden.

besondere Unkosten bei der Aufstellung hat der Bewerber zu tragen.

Alle zur Bedienung des Motors im Gange nötigen Handgriffe, auch ein Kurzschluß für die Zündung, sind ähnlich wie im Fluazeug an einem 1,5 m von der Motormitte entfernten, seitlich der Welle gelegenen Stand anzubringen.

Bei Motoren mit Wasserkühlung entnimmt die Pumpe des Motors das Wasser unter einer Temperatur von 70° C. aus einem Behälter, dessen Wasserspiegel 0,5 m über der Wellenmitte gehalten wird. Sie fördert es nach einer 1 m höher als dieser Wasserspiegel liegenden Ausgußstelle.

Bei allen Motoren wird der von der eigenen Luftschraube erzeugte Luftzug unterstützt durch ein besonderes Gebläse, sodaß der Motor von einem Luftstrom von etwa 20 m/sk Geschwindigkeit umspült wird.

14) Bedienung des Motors während der Prüfung. Die Bedienung erfolgt nur von dem genannten Stand aus und nur durch eine von dem Bewerber beauftragte Person, deren Abwechslung statthaft ist. Andere Eingriffe und Nachhilfen am Motor selbst sind unzulässig. Auch der etwa nötige Schmierölersatz darf nur vom Be⸗ dienungsstand aus erfolgen.

Die Bewerber und ihre als solche benannten Vertreter können der Prüfung der eigenen Motoren beiwohnen. Sie dürfen jedoch das innerhalb des Versuchsraumes abgesperrte Prüffeld während der Ver⸗ suche nicht betreten.

15) Betriebsstoffe. Zur Vorbereitung und Prüfung liefert die Prüfstelle gleichartiges Benzin (Litergewicht etwa 0,72 kg) und Schmieröl für alle Motoren. Bezugsquelle und Bezeichnung dieser Stoffe wird am 15. Mai 1912 bekannt geceben.

Bei allen Motoren muß das von der Prüfstelle gelieferte Benzin benutzt werden. 1

Verwendung eines besonderen, vom Bewerber gelieferten Schmier⸗ öles ist statthaft (vergl. jedoch Ziffer 221).

Besondere, sauerstoff⸗ oder stickstoffhaltige Beimengungen im Schmieröl und im Verbrennungsgemisch sind unzulässig.

16) Art der Prüfung. Die Prüfstelle hat unter möglichst gleichen Verhältnissen, wie sie beim Fluge obwalten, festzustellen:

a. die Betriebsfähigkeit und Regelbarkeit inRücksicht auf den Einbau in ein Flugzeug und unter solchen Er⸗ schwerungen, wie sie im Fluge vorkommen.

Das Einheitsgewicht für siebenstündigen Dauerbetrieb unter der vom Bewerber hergestellten Belastung.

2. Die Zuverlässigkeit.

. Die Bereitschaft des Motors.

Erläuterungen

zu 8 Zur Betriebsfähigkeit gehört:

hinreichende Freiheit von Erschütterungen bei Betrieb mit ge⸗

wöhnlicher Luftschraube. 1— Die Regelbarkeit betreffend ist der Motor bei der höchsten,

laut Anmeldung zulässigen Drehzahl zu prüfen und festzustellen, bis

zu welcher niedrigsten Drehzahl er noch sicher betriebsfähig bleibt.

Als Erschwerung ist in Betracht zu ziehen: Neigung der Motoraxe nach beiden Seiten gegen ihre regel⸗ mäßige Lage, und zwar um 10 Grad bei voller und um 15 Grad 3 bei stark verminderter Drehzahl und Leistung. Ferner kommen in Betracht: Verminderung des Druckes der vom Vergaser angesaugten Luft bis zu 600 mm absolutem Quecksilberdruck; Abkühlung und Erwärmung der den Motor umspülenden Luft bis zu 10 Grad bezw. + 30 Grad Celsius.

Inwieweit die Prüfung unter diesen Erschwerungen ausgeführt werden kann, bleibt der Prüfstelle überlassen. zu b. Das Einheitsgewicht ist die Summe des Gewichts der Motoranlage und der in siebenstündigem Dauerlauf zugeführten Be⸗ triebsstoffe in kg, geteilt durch die an der Schraubenwelle gemessene mittlere Nutzleistung in PS. Zur Motoranlage sind dabei zu rechnen: Der Motor mit allen zu seinem Betrieb im Flugzeug nötigen Hilfsvorrichtungen, . einschl. der Tragfüße oder des Tragrahmens, der zur Befestigung im Flugzeug nötig ist. einschl. der Handgriffe usw. am Bedienungsstand und der dahin führenden Verbindungen, einschl. des bei Beginn der Prüfungen im Motor enthaltenen Kühlwassers, Benzins und Oeles, einschl. des zum Betrieb mit gewöhnlicher Holzschraube etwa nötigen Schwungrades, des etwa vorhandenen BUebersetzungsgetriebes und der Schraubenwelle mit ihrer Lagerung. Nicht mitzurechnen sind: die Luftschraube und die zu ihrer Befestigung auf der Welle dienenden Teile, die Behälter für Benzin und Oel, der Kühler und die von diesen zum Motor führenden Leitungen. Statt dessen wird dem Motorgewicht zugerechnet: ein Fünftel des Gewichts der während der Versuche zugeführten Benzin⸗ und Oelmengen und bei wassergekühlten Motoren: je 0,23 kg für 1000 Wärmeeinheiten stündlich durch das Kühl⸗ wasser abgeführter Wärme als das erfahrungsgemäß erforder⸗ liche Gewicht des wassergefüllten Kühlers. Bei höherer Drehzahl der Schraube als der zugelassenen (vergl. Ziffer 4 c) wird nur diese zur Leistung angerechnet. Uebersteigt die gemessene Leistung zeitweilig oder dauernd die zu⸗ gelassene Grenze (115 PS), so wird der Ueberschuß nicht angerechnet. zu c. Ueberlegene Zuverlässigkeit wird nach den fest zustellenden Abnutzungen beurteilt und erforderlichen Falles durch weiter ausgedehnte Dauerversuche geprüft. zu d. Zur Bereitschaft des Motors sind in Betracht zu ziehen: die Einfachheit der Gesamtkonstruktion, Anordnungen oder Vorkehrungen, welche in geeigneter Weise das Nachsehen, die Reinigung, das Auswechseln wichtiger „Teile, den Einbau in das Flugzeug vereinfachen, die Uebersichtlichkeit der Anlage verbessern, das Anlassen des Motors erleichtern,

schnelles Anhalten sichern. 1 17) Messungsverfahren. Die Arbeit des Motors wird bei

den Versuchen von der zugehörigen Schraube aufgenommen.

Es werden tunlichst selbsttätige Meßgeräte verwandt, welche den ganzen Verlauf der Versuche aufzeichnen, insbesondere die Schwan⸗ kungen der Drehzahl und der Drehkraft.

„Die Drehkraft (das Drehmoment) wird an einem drehbar auf⸗ gehängten Pendelrahmen ausgewogen, auf dem der Motor steht. Der Pendelschwerpunkt wird durch Zusatzgewichte in die Drehachse gerückt.

„Zur Kontrolle kann die Schraube mittels einer Bremsdynamo bei den in Betracht kommenden Drehzahlen geeicht werden.

Benzin und Oelzufuhr werden durch Wägung in höchstens viertel⸗ stündigen Abschnitten fortlaufend ee.n hoͤchs

.18) Gang der Versuche. Zuerst werden in die allgemeinen Eigenschaften des Motors festgestellt: keit, Regelbarkeit und Bereitschaft.

Dann wird durch einen Hauptversuch die Zuverlässigkeit ge⸗ prüft und das Einheitsgewicht ermittelt.

„Schließlich wird erforderlichen Falles in Nachversuchen die überlegene Zuverlässigkeit durch fortgesetzte Dauerversuche mit gleicher Belastung wie beim Hauptversuch geprüft. Zu den Nach⸗ versuchen werden aber höchstens 5 Motoren zugelassen, und zwar die mit dem geringsten Einheitsgewicht, sofern es nicht mehr als um 20 v. H. höher ist, als der niedrigste festgestellte Wert.

Fällt beim Hauptversuch und bei den fortgesetzten Dauerversuchen die Drehzahl des Motors auf länger als eine Minute unter 85 v. H. der anfänglichen, so ist der Versuch abzubrechen.

.19) Wiederholung des Hauptversuchs. Wiederholung ist zulässig, wenn die Störung durch den Bedienenden und seinen Stell⸗ vertreter binnen einundeinhalb Stunden behoben worden ist. Bei der zweiten Unterbrechung scheidet der Motor aus.

Zylinder, Kolben und Triebwerk dürfen während des Haupt⸗ versuches nicht auseinandergenommen oder ersetzt werden. Dazu rechnen auch die Bewegungsvorrichtungen der Ventile; dagegen nicht: die Ventile selbst, ihre Federn, die Zündungsteile und Vergaser.

Etwaige Störungen durch äußere Zufälle, die zweifellos nicht dem Bewerber oder dem Motor zur Last fallen, rechnen dabei nicht mit. Sollte durch solchen Zufall der Motor beschädigt worden sein, so darf er ausgebessert oder durch einen anderen Motor gleicher Bauart ersetzt werden. Aenderung der ursprünglichen Konstruktion ist unzulässig. Der neu eintretende Motor hat die Prüfung vollständig von neuem àu bemnehr ifer enficheitet d Preisgericht üb

Im Zweifel entscheidet das Preisgericht über die Zulässigkeit einer Ausbesserung oder des Ersatzes. Zulaffig

20) Eintritt des Ersatzmotors. Bei einer dem Motor oder dem Bewerber zur Last fallenden Störung, die sich nicht innerhalb 1 ½ Stunden beseitigen läßt, kann der angemeldete Ersatzmotor ein⸗ treten. Er hat die Prüfungen vollständig von neuem zu beginnen.

21) Einwände gegen die Versuchsleitung. Beschwerden sind schriftlich an den Vorsitzenden des Preisgerichts zu richten Dieser hat darüber alsbald endgültig zu entscheiden.

22) Entscheidung des Preisgerichts. Bei ungenügende Betriebsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist der Motor auszuschalten.

Die Betriebsfähigkeit ist genügend, wenn der Motor hinreichen frei von Erschütterungen läuft und die Schräglage bis zu 10 bzw. 15 (vergl. Ziffer 16 zu a) keine erheblichen Störungen verursacht. st 1.“ ist genügend, wenn der Hauptversuch be⸗

anden ist.

Vorversuchen Betriebsfähig⸗

Die Seiner Majestät dem Kaiser vorzuschlagende Reihenfolge entscheidet sich zunächst nach zunehmender Höhe des festgestellten Ein⸗

d Dieses wird aber erhöht: um 2 v. besonderen, vom Bewerber gelteferten Schmieröles (Ziffer 15);

um Unterbrechung des Hauptversuches, sofern sie dem Bewerber oder dem Motor zur Last fällt;

um 5 v. H. seines ursprünglichen Wertes für Eintritt des Ersatz⸗ motors (Ziffer 20).

Bei hiernach nur um 3 v. H. verschiedenen Motoren entscheidet das Preisgericht mit einfacher Mehrheit nach der Höhe der Schrauben⸗ drehzahl (erheblich niedrige Schraubendrehzahl gibt dem betreffenden Motor den Vorzug) und nach der Ueberlegenheit in den sonstigen Betriebseigenschaften: 1“ 1

Zuverlässigkeit, Betriebsfähigkeit, Regelbarkeit und Bereitschaft.

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H. seines ursprünglichen Wertes für Verwendung eines 8 2 v. H. seines ursprünglichen Wertes für eine stattgehabte

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