1912 / 113 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 May 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Ansicht nach eine völlig falsche Auffassung über diese Beihilfe herrscht. Die glauben, es solle eine slang sbeuni sein. Und deshalb

werden so gbenig die Verhältnisse der Veteranen geprüft. Die im Jahre 1895 bewilligten Summen sind doch heute nicht mehr aus⸗ reichend. Dieses Gesetz muß deshalb e und die Beihilfe auf 180 erhöht werden. Alle, die den Krieg mitgemacht haben, haben doch einen Knacks davongetragen. Das zeigt sich besonders, je älter der Mann wird. Deshalb wird die Zahl der Absterbenden auch immer höher. Wenn diese übrigbleibenden Veteranen jeder 60 jährlich mehr bekommt, so würden nur 12 Millionen erforderlich sein. Das ist doch keine große Summe. Ich bitte deshalb den Staatssekretär, uns im nächsten Jahre einen derartigen Gesetzentwurf vorzulegen, worin die Beihilfe auf 180 erhöht wird. Der letzte Redner hat hervorgehoben, in einem oder anderem Falle die Beihilfe nicht

sewährt worden ist, weil der Betreffende einer anderen politischen

Parten angehört hat. Ich kann mir nicht denken, daß irgendein Be⸗

amter wir ich so gehandelt haben sollte und einen so niedrigen Stand⸗ Puntt eingenommen hat. Es kommt bei dem Veteranen nicht auf die

Parteistellung an, es kommt darauf an, ob er seinem Vaterlande in den Kriegsjahren treu gedient hat. Ich kann es hier nur auf das allerschärfste verurteilen, wenn einem alten Kameraden von mir aus diesem Grunde die 1“ vorenthalten wird. (Zuruf von links: Wird das auch helfen?) ringen Sie nur die einzelnen Fälle hier ur Sprache, dann wird es schon helfen. Abg. Dr. Will⸗Schlettstadt (Els.): Sie haben sich hier alle eehr sympathisch über die Veteranen ausgesprochen. Wir Elsaß⸗ Lothringer schließen uns natürlich diesen Bestrebungen an. Wir reden hier schon jahrelang über dieses Thema, aber alles scheint umsonst zu sein. Gerade jetzt, wo 120 Millionen Mark für Heer und Marine mehr ausgegeben werden sollen, müßte doch auch das Geld für die Veteranen da sein. Es hat den Anschein, als ob man die ärztlichen tteste nur verlangt, um die Einnahmen der Kreisärzte 7 erhöhen. Wo Atteste nötig sind, müßte sis auch der Hausarzt ausstellen können. Auch in Elsaß wird häufig auf die Parteistellung gesehen. Außerdem üssen auch die Veteranen in Elsaß⸗Lothringen, die auf französischer eite mitgefochten haben, besser berücksichtigt werden. .

Abg. Thöne (Soz.): Die Not der Veteranen zu beseitigen, ist, wie ja die Debatte gezeigt hat, der Wille aller Parteien. Es ist not⸗ wendig, einen Paragraphen des Gesetzes vom Jahre 1895 zu beseitißfn. Im Artikel 3 § 25 dieses Gesetzes heißt es, daß alle die ausgeschlossen

in sollen, die 88 ihrer Lebensführung der beabsichtigten —— als unwürdig anzusehen sind. Das ist eine sehr dehnbare Bestim⸗ mung. Sie muß auch beseitigt werden, wenn auch die hier vorge⸗ brachten Beschwerden nicht berechtigt sein sollten. Es kommt vor, daß Landbürgermeister Veteranen für unwürdig erklären, eine Bei⸗ hilfe zu bekommen, weil diese einen Zwist mit ihnen gehabt oder sich eines kleinen Vergehens schuldig gemacht haben. Eine Beseitigung der betreffenden LE ist also dringend notwendig. Es ist doch zu verstehen, daß ein Veteran in seiner bittersten Not ein Eigen⸗ tumsvergehen begeht. Deshalb sollte er nicht 8 beihilfeunwürdig erklärt werden. Die Regierung sollte sich die kommunalen Körper⸗ chaften als Vorbild nehmen, von denen es manche gibt, die selbst

eteranen eine Beihilfe geben, die ein Einkommen von 1500 haben, und die nach der Würdigkeit nicht fragen. Meine Partei hatte einmal beantragt, die Beihilfen auf 150 58 erhöhen, aber ihren Antrag mit Rücksicht auf die Erklärung der Regierung zurückgezogen. Noch ist es Zeit, etwas für die Veteranen zu tun; lassen wir die Ge⸗ legenheit nicht ungenutzt vorübergehen!

Abg. Baumann (Gentr.): Wenn die Behörden die Aus⸗ führungsbestimmungen des Bundesrates engherzig oder gar Ha . gs anwenden, so setzen sie sich in direkten Widerspruch mit dem Willen des Reichstags. Die Veteranen dürfen nicht mit Groll aus dem Leben scheiden über das undankbare Vaterland. Ich möchte die ver⸗ bündeten Regierungen, insbesondere die Regierung meines engeren Vaterlandes, wo die meisten Abweisungen vorgekommen sind, bitten, hinzuwirken, daß nicht so engherzig der Nachweis der Hilfs⸗ bedürftigkeit erfordert wird. Die Veteranen werden immer älter und bedürftiger, und es muß deshalb die Beihilfe erhöht werden, wenigstens auf 15 monatlich. Eine Erhöhung auf 20 würde statt der in den Etat eingesetzten 29 Millionen 58 Millionen er⸗ Eine Wehrsteuer würde die Differenz nicht ausgleichen. Es bliebe nur ein Ausweg, daß wir allmählich von 10 zu 15 über⸗

gingen.

Abg. Vogt⸗Hall (dkons.): Von der Rechten bis zur äußersten Linken herrscht Einigkeit darüber, daß unseren Veteranen mehr zu Hilfe gekommen muß. Verwunderlich ist nur, daß immer wieder von der Volksvertretung diese Wünsche an die Regierung erangebracht werden müssen. Ich bin mit der Erhöhung der Bei⸗ helhe einverstanden. Es könnte aber ein Unterschied insoweit gemacht werden, als den ganz Hilflosen und Erwerbslosen das Doppelte der Rente gegeben wird. In den einzelnen Bundesstaaten ist die Be⸗ handlung eine verschiedene, so auch in Württemberg. In den letzten Wochen sind mir mehrere solche Fälle mitgeteilt worden. Einem Veteran wurde die Beihilfe nicht Feehrt. weil er bei freier Station ein Einkommen von 150 jährlich hat. Der Mann wird immer schwächer, soll er seiner Gemeinde zur Last fallen? Ich habe ihm ge⸗ raten, seine Eingabe unter Berufung auf mich zu wiederholen. Sollen wir etwa mit einer Aufbesserung warten, bis 70 % der Veteranen gestorben sind? Die Leute werden immer schwächer und arbeits⸗ unfähiger. Wir können ja nicht wissen, wie 85 wir noch in Frieden leben. Der nächst Krieg wird uns wieder neue Veteranen bringen, die unterstützt werden müssen. Darum müßten wir 8 eine Steuer denken, die nur für diesen Zweck bestimmt ist. Der Wehrsteuer stehe ich für meine Person sehr sympathisch gegenüber, aber eine Verbindung mit der Erbschaftssteuer will ich nicht. sinanztechäische Schwierig⸗ keiten sind doch nicht unüberwindlich; wie sie beim Branntweinsteuer⸗ Pefeß⸗ überwindlich waren, ebenso auch beim Zungchesraeres,. Vielleicht nimmt die Regierung aus der heutigen Debatte Anlaß, einen Entwurf auszuarbeiten. Wie beliebt die Wehrsteuer draußen ist, ergibt sich daraus, daß man uns, die wir den Wählern bei der Finanzreform auch die so unbeliebte Zündholzsteuer brachten, diese ver⸗ eihen zu wollen erklärte, wenn wir auch noch die Wehrsteuer brächten. 88— gilt hier wirklich für den Reichstag und die verbündeten Regie⸗ rungen, eine Ehrenpflicht zu erfüllen.

Abg. Heck (nl.): Eine Wehrsteuer, die die Besitzenden und Reichen trifft, die vom Militärdienst befreit werden, ist dem Volke 5 außerordentlich sympathisch. Bei der Zubilligung der Bei⸗ hilfen wird tatsächlich in vielen Fällen höchst engherzig verfahren. In einem Falle ist trotz bündigster Nachweise des Vorhandenseins aller Vorbedingungen für die Gewährung der Beihilfe diese versagt worden, weil der Betreffende bis zum 1. ärz 1871 die Grenze nicht über⸗ schritten habe! Die Erhöhung der Veteranenbeihilfen auf 180 in Fällen der Not und der Armut halte ich für dringend erforderlich.

Abg. Koch (fortschr. Volksp.): Wenn ein Auszügler, der 600 Einkommen hat, abgewiesen wird, so ist das sehr traurig. Die Be⸗ dürftigkeitsfrage spielt hier eine ganz und gar nicht berechtigte Rolle. Es handelt sich doch hier nicht um ein Almosen, sondern um eine Ehrengabe; es ist Flach unwürdig, wenn die Behörden, wenn die F ihr Verhalten gegenüber den Veteranen so ein⸗ richten, als handle es sich um eine Armenunterstützung. Die große Verteuerung aller Lebensmittel, über die so allgemein geklagt wird, ist doch auch für die Kriegsveteranen eingetreten. Die Eiböhung auf 180 ist das mindeste, was verlangt werden na. Die Zahl der Kriegsteilnehmer ist ja schon so stark zusammengeschmolzen, daß in wenigen Jahren nur noch ein winziger Bruchteil übrig sein wird. Diesem Bruchteil, ob arm, ob reich, ob würdig, ob unwürdig, müßte die Beihilfe gegeben werden; will man das nicht, so sollte man sie denen zusprechen, die mit ihrem Einkommen unter 1000 bleiben. Das muß sich ermöglichen lassen. 8

Vizepräsident Dr. Pagsche: Es sind noch 6 Redner zu diesem Panc gemeldet, nachdem schon eine stattliche Anzahl dazu gesprochen hat. Ich möchte die nachfolgenden Redner bitten, sich recht kurz zu sa hat im großen ganzen sagen die Herren alle dasselbe.

Abg. Dombeck (Pole) tritt unter Anführung weiterer Spezial⸗ fälle den Wünschen und Anregungen der Vorredner bei. Trotzdem das

Gesetz ausdrücklich verbiete, daß aus nationalen Gegensätzen ein Grun ben üclich, der Beihilfe hergeleitet werde, 85 ee in der Praxis häufig das Vegenteil u“ BVBietmayper (wirtsch. Vgg.); Wenn man die Klagen der Veieranen ernstlic zegein will, muß man das Gesetz ändern. Das Gesetz von 1895 schreibt dauernde gänzliche Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung der Bedürftigkeit vor. Diese Voraussetzung muß Fr werden. Ebenso ist die Erhöhung der Beihilfe unumgäng⸗ ich, denn seit 17 Jahren haben sich die Verhältnisse ganz gewaltig geändert. merhin sind 12 20 Millionen mehr eea. und dazu bedarf es einer neuen Einnahmequelle. Die Wehrsteuer gehört zum eisernen Bestande unserer Partei; sie wäre wohl schon im eichs⸗ tage angenommen worden, wenn nicht so starke technische Schwierig⸗ keiten entgegenständen. Aber auch 81 andere Steuer würde uns recht sein, wenn nur die schwachen Schultern verschont werden. Abg. Werner⸗Hersfeld (d. Reformp.): mmer dieselben Wünsche hier ee ist kein 885 müssen endlich einmal erfüllt werden. Nicht durch Blumentage und Sammlungen man den Veteranen helfen, das muß das Reich tun. Für die der Beihilfe auf 180 treten auch wir ein. Die Aus⸗ führungsbestimmungen des Bundesrates sind ja recht schön, aber sie werden in der Praxis leider nicht befolgt. muß natür⸗ lich bei der Bewilligung ganz aus dem Spiel bleiben. bg. Schwarz⸗Schweinfurt (Zentr.): Das Wohlwollen, von dem der Staatssekretär gestern gesprochen hat, wird nicht überall eübt. So sind mir in meiner Eigenschaft als 11u1““ viele älle derart bekannt geworden. So etwas muß im Lande außer⸗ ordentlich verbitternd wirken. Wenn man nicht 180 bewilligen will, dann soll man wenigstens 150 geben. Abg. Prinz zu Schönaich⸗Carolath Elg⸗ Es ist heute hier erwähnt worden, daß an dem Veteranenfonds Ersparnisse gemacht worden sind. Das stimmt aber nicht mit den Bemerkungen des Staatssekretärs überein, der sagte, daß die bewilligten Summen völlig ausgegeben werden. Das ist doch der letzte Titel des Etats, wo Er⸗ sparnisse gemacht werden dürfen. Ich freue 287 daß meine An⸗ regung hier auf einen so fruchtbaren Boden gefallen ist. Aber alle Anträge und Resolutionen werden unnütz sein, wenn nicht die nöti⸗ en Mittel beschafft werden. Deshalb ging mein Vorschlag, eine ehrsteuer für diesen Zweck einzuführen, dahin, diesen Weg zu be⸗ falls keine anderen Mittel flüssig gemacht werden können. enn der Staatssekretär gemeint hat, daß mit der Einstellung der 5 Millionen Mark in den Etat die Sache ein für allemal erledigt ei, so kann ich dem in keiner Weise beitreten. Ob für den neuen eichstag die alten drei Gesetzentwürfe erledigt sind, lasse ich dahin⸗ gestellt. Ich kann nur anheimgeben, einen neuen Gesetzentwurf ein⸗ . sen. Erinnern wir uns an das Wort ed des Großen: ir können und müssen für unsere alten Soldaten sorgen.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Einige der Herren Vorredner, unter anderem gleich der erste Redner Herr Schöpflin, haben meine persönlichen Sympathien für die vor⸗ liegende Angelegenheit zu wecken gesucht. Meine Herren, daß ich für die Teilnehmer der großen Kämpfe des verflossenen Jahrhunderts, insbesondere also für die alten Kameraden von 1870/71, mit denen auch ich einst in den der Reichsgründung vorausgehenden Krieg hinaus⸗ gezogen bin, ein warmes Herz haben muß und habe, das werden die Herren Vorredner ohne weiteres annehmen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Aber auf persönliche Empfindungen kommt es ja weniger an ich glaube, Sie werden ferner anerkennen müssen, daß, wie der Reichstag, so auch der andere Faktor der Gesetzgebung, der Bundesrat, oft genug zu erkennen gegeben hat, daß er für die alten Krieger zu sorgen bemüht ist. (Abg. Schöpflin: Nein, das erkennen wir nicht an!) Ich glaube, die Anerkennung läßt sich nicht versagen nach den Tatsachen, welche vor⸗ liegen. (Abg. Schöpflin: Daß nach 40 Jahren noch welche sterben vor Hunger!) Ich will zunächst einmal erwähnen, daß die Fonds, aus denen wir die Beihilfen für die Krieger gewähren, von 1,8 Mil⸗ lionen Mark im Jahre 1895 allmählich immer weiter steigend bis auf 29 Millionen im Jahre 1912 gewachsen sind; daß wir in der Veteranenfürsorge viel weiter gegangen sind als z. B. unsere Nachbar⸗ staaten Oesterreich, Italien und Frankreich; daß wir uns niemals an die feste Summe von 29 Millionen binden werden, sondern stets davon ausgegangen sind wir waren ja der Zustimmung des Reichstags hierin gewiß —, daß an der Ueberschreitung des Fonds die Absicht nicht scheitern darf, den Veteranen diejenigen Beihilfen zukommen zu lassen, welche ihnen gebühren.

Ich verweise ferner auf die Ausführungsverordnung des Bundesrats, die ich bereits gestern erwähnt habe, und deren weit⸗ gehende Auslegung des Gesetzes doch auch auf vielen Seiten aus dem Hause Anerkennung gefunden hat. Wenn trotzdem Mißgriffe vorgekommen sind ich kann ja im Augenblick die einzelnen vorgebrachten Beschwerden selbstverständlich nicht prüfen und be⸗ urteilen —, so wollen Sie bedenken, daß bei einer so großen Zahl es handelt sich im ganzen um rund 400 000 lebende Kriegs⸗ teilnehmer wohl niemals ganz zu vermeiden ist, daß die bestehenden Vorschriften vereinzelt nicht genau beachtet werden. Natürlich muß

aber nach Möglichkeit für eine korrekte Anwendung der Vorschriften

gesorgt werden.

Es ist nun gefragt worden, was aus den Gesetzentwürfen geworden sei, die der Reichstag seinerzeit angenommen habe. Ich habe gestern erklärt, daß mein Herr Amtsvorgänger von der Auf⸗ fassung ausgegangen ist, die Gesetzentwürfe seien sachlich erledigt, einerseits dadurch, daß 5 Millionen Mark mehr in den Etat eingestellt wurden, und andererseits dadurch, daß die erwähnte Bundesrats⸗ verordnung erging. Wenn man, wie ich höre, im Reichstag anderer Auffassung ist, so ist das eine Tatsache, mit der gerechnet werden muß. Insofern aber wird man, glaube ich, meinem Herrn Amtsvorgänger zustimmen dürfen, als sachlich durch die Verordnung ungefähr das erreicht wurde oder wenigstens bei richtiger Ausführung hätte erreicht werden können, was diese Gesetzentwürfe beabsichtigten.

Nun käme die Frage der Aenderung der Gesetzgebung in der Zukunft. Darüber kann ich heute selbstverständlich keine bindende Erklärung abgeben. Ich darf auch nicht sagen, wie ich sie mir denke; denn man soll keine Versprechungen machen, die man vielleicht nicht halten kann, und man soll keine Hoffnungen erwecken, die möglicher⸗ weise nicht befriedigt werden. Es würde uns diese Frage also erst im nächsten Jahre zu beschäftigen haben.

Aber über dem ferneren Ziele soll man das nähere nicht ver⸗ gessen; einstweilen ist es, glaube ich, wohl die Hauptsache und damit denke ich, in Ihrer aller Sinne zu sprechen —, daß wir dafür sorgen, daß die Bundesratsverordnung so ausgelegt und ausgeführt wird, wie sie beabsichtigt war. (Bravo! rechts.) Ich bin bereit, durch ein erneutes Rundschreiben an die Bundesregierungen darauf hinzuwirken, daß die Handhabung der Gesetzgebung allgemein in weit⸗ herziger und wohlwollender Weise erfolgt. Was wir damit erreichen können, ist das einzige, was sich für den Augenblick überhaupt er⸗ reichen läßt, nämlich, daß es schon jetzt, in kurzer Zeit, dahin kommt, daß im Deutschen Reiche kein unterstützungsbedürftiger Veteran mehr

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kann.

zu finden ist, dem die vom Gesetz gewollte Beihilfe versagt wird. (Bravol rechts.)

Damit schließt die Diskussion. Reichsschatzamts wird bewilligt.

Ueber den Etat des Allgemeinen Pensions⸗ fonds referiert der Abg. Erzberger (Zentr.): Der Pensionsfonds ist in 8 selben Raße wie unsere Schulden, seit den 80er Vedem⸗ um über 300 *%, also in einer geradezu erschreckenden Weise. Mit aller Schärfe hat sich zu wenden gegen Offiziers⸗ fünisioniermmgen, die sachlich nicht gerechtfertigt werden können. Auf⸗ 1 sind besonders markante Fälle wiederum aus den Kreisen der Militärapotheker uns bekannt geworden; hier scheint es geradezu Uebung zu werden, daß die Herren mit Pension aus dem Dienste ausscheiden und gleichzeitig eine Apothekenkonzession bekommen. J bitte, uns mitzuteilen, wieviel Militärapotheker keine Pension de⸗ kommen. Ein Korpsstabsapotheker in Dresden hat in diesem Februar die Konzession für eine Apotheke erhalten; am 1. Juni dieses Jahres wird er in den Ruhestand mit Pension treten. Er erhielt die Konzession also schon, während er noch im militärischen Dienst war; wie 88 das möglich? Ein Marineoberstabsapotheker in Kiel hat ganz denselben Weg gemacht. Man ja, daß uns gesagt werden wird, er war nicht mehr dienstfähig. In dem Falle im vorigen Jahre war der Betreffende schwerhörig; ich bin sehr neugierig, ob in diesen beiden neuen Fällen auch Schwerhörigkeit 8. as Kriterium der Felddienstfähigkeit kann doch hier nicht entscheidend sein. Wenn man z. B. alle hier Anwesenden auf ihre Felddienstfähigkeit unter⸗ suchen wollte, so würden wohl nur wenige den Ansprüchen genügen. Ich meine natürlich nur für den Fall, daß Ihnen eine Pension in Aussicht steht, dann würde sich chon irgendein Arzt finden, der olche Felddienstunfähigkeit feststellt. Der ganze Unwille über das Anwachsen der Ffanbonen knüpft ja immer an solche Fälle an. Wenn ein deutscher Offizier ins Ausland beurlaubt wird, z. B. nach Süd⸗ amerika als Instruktor geht, so erhält er dort ein viel höheres Ge⸗ halt als hier und bezieht aber trotzdem für diese Zeit aus der deut⸗ schen Reichskasse eine Pension. Man darf doch nicht annehmen, daß ein fremder Staat kranke Offiziere nimmt. Es finden sich darunter im Gegenteil ganz hervorragende Offiziere. Wird ein Beamter ins Ausland beurlaubt, dann erhält er keine Pension. Das sind doch alles Dinge, die mit dem Sinne und dem Wortlaute des Pensions⸗ gesetzes im Widerspruch stehen. Es muß deshalb Abhilfe E affen werden, daß solche Leute aus der deutschen Reichskasse Geld be⸗ ziehen. Wir haben ja früher schon einen .“ eingebracht, daß solchen Beamten, die in Privatdienste treten und dort hohe Ge⸗ hälter beziehen, die Pension entweder gehörig gekürzt oder ganz ent⸗ zogen wird. Wie notwendig das ist, zeigt ein besonders krasser Fall aus unseren Kolonien. Ein Bezirksamtmann in Südwestafrika hatte das Material bearbeitet, das das Reich im Kampfe gegen eine fremde Gesellschaft brauchte. Er war also vorzüglich orientiert. Dieser Beamte trat nun als Direktor in die Dienste dieser Gesellschaft. Er bezieht dort ein hohes Gehalt, auch ihm wurde eine Pension zugebilligt. Die ganze Angelegenheit bekommt noch dadurch eine be⸗ sessen scharfe und unangenehme Note, daß man bei Personen mit großen Pensionen so weitherzig ist, aber bei Leuten mit kleineren ensionen ganz anders verfährt. Ich will nur daran erinnern, eine wie unangemessene Behandlung gerade die Kriegsinvaliden von mitt⸗ leren und unteren Beamten erfahren, wenn sie ein Anliegen haben. Die Kriegsteilnehmer, die an ihrer Gesundheit Schaden erlitten haben, der aber erst nachträglich hervorgetreten ist, sollen noch be⸗ rücksichtigt werden können, wenn sie ihre Ansprü hbe 6 Jahre nach Beendigung des Feldzuges erhoben haben. Nun gibt es aber eine ganze Reihe von Leuten, bei denen solche Schäden erst noch später zutage getreten sind. Unser alter Kaiser hat deshalb im Jahre 1884 verordnet, daß 6 6jährige Grenze nicht innegehalten werden soll. Die Ansprüche sollten auch anerkannt werden, wenn nach⸗

Der Rest des Etats des

gewiesen werden könnte, daß das Leiden aus dem Kriege herstammt

und Bedürftigkeit vorhanden ist. Aber hierbei ist man sehr wenig wohlwollend und mit wenig Sachkenntnis vorgegangen. Der Redner führt nun eine Reihe von Fällen an, darunter einen, wo einem solchen Kriegsteilnehmer die Ansprüche nicht zugehilligt wurden, trotz⸗ dem er die nötigen Nachweise liefern konnte. Er bezog nämlich ganze 64 monatliches Gehalt. Man sollte deshalb festsetzen, daß alle die berücksichtigt werden sollten, die ein Einkommen unter 2000 haben. Es sterben ja jährlich immer eine ganze Reihe fort. Aber anstatt nun die frei werdende Summe wenigstens den Ueberlebenden zugute kommen zu lassen, macht man dabei Ersparnisse am Etat. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob ein Angehöriger des Unter⸗ offizierstandes, der z. B. in der Marine als Deckoffizier in die Reihe der Offiziere kommt, nun den erdienten Zivilversorgungsschein ver⸗ lieren kann. Die Heeres⸗ und Flottenverwaltung hat sich auf diesen Standpunkt gestellt, das Reichsgericht hat dagegen in einem Falle anders entschieden, daß nämlich eine solche Entziehung nicht statt⸗ haft ist. Sollte das Reichsgericht bei seiner Auslegung verharren, eine Novelle zum Offizierspensionsgesetz eingebracht werden. Die Unterbringung unserer Militäranwärter wird immer schwerer. Ist es möglich, jedes Jahr immer noch 9—10 000 Unteroffiziere unter⸗ zubringen? Wir können doch nicht die Zivilanwärter von bestimmten Karrieren ausschließen. Es entsteht dann die Frage, ob nicht andere Stellungen für die Militäranwärter, z. B. durch b zu schaffen sind. Vielleicht kann der Kriegsminister feststellen, wieviel Militäranwärter heute von den Behörden abgewiesen werden. Die Lösung der Frage wird von Fahr zu Jahr schwerer. Die Folge wäre, daß der Andrang zu den Kapitulanten zurückgeht, und das wäre eine Schädigung der Wehrkraft des Vaterlandes. Dankbar wir dem Kriegsminister für die Denkschrift über die sanitären Verhält⸗ nisse des deutschen Heeres. Danach schneiden wir sehr gut ab gegen⸗ über anderen Staaten. Es sollte bei der Auswahl der Rekruten aber noch sorgfältiger verfahren werden; wer Anlage zum Herz⸗ fehler oder einer Lungenkrankheit hat, sollte zurückgewiesen werden, dann würde auch der Pensionsfonds weniger in Anspruch genommen werden. Namentlich in den großen Städten sollte auf das Gut⸗ achten der Schulärzte größeres Gewicht gelegt werden. Es kommt vor, nach 6 bis 8 Jahren Rückfälle bei Epilepsie eintreten. Viele oldatenmißhandkungen sind darauf zurückzuführen, daß der Rekrut geistig und körperlich zurückgeblieben ist. Wir sehen Gott 5 Dank junge Leute genug, die zu der Fahne berufen werden önnen.

Generalleutnant Bacmeister: Daß jeder Avpotheker eine Pension erhält, trifft nicht zu. In den letzten 20 Jahren sind nur

22 Apotheker pensioniert worden, und von diesen haben Pension

Was nun die Pensionsgebühren an Haupt⸗

und Konzession bekommen 11. Offiziere betrifft, die ins Ausland gehen, so kommen in der sache diejenigen Offiziere in Betracht, die nach der Türkei ge⸗ sandt werden. Diese Entsendung liegt im deutschen Interesse. Es ist nun nicht möglich, daß ein aktiver deutscher Offizier in die türkische Armee eintritt. Würde er ohne Pension ausscheiden, so würde das nicht zu dem gewünschten Ziele führen, denn diese Offiziere können unmöglich ohne eine Sicherung für ihre Hinterbliebenen hinausgehen. Wir haben nun den Weg se⸗ funden, daß diese Offiziere mit Pension zur Disposition gestellt werden. Im übrigen werden die Anregungen, die der Abg. Erzberger gegeben hat, noch einmal geprüft werden. Der Allerhöchste Gnaden⸗ erlaß von 1884 wird tatsächlich vom Kriegsministerium und vom Reichsschatzamt in der allerwohlwollendsten Weise ausgeführt. Wenn von den unteren Behörden in dieser Beziehung zu strenge Grundsätze geltend gemacht sind und bei der Pruüͤfung der Fälle zu scharf por⸗ gegangen ist, so möchte ich hiermit erklären, 1 der beteiligten Zentralstelle ist. Eine Erhöhung der Unterstützunge: ist bereits eingetreten; auf Grund einer kürzlichen Vereinbarung mt dem Neic sceg st gan diese Unterstützungen um 20 % erböh worden. Die Millitärverwaltung hat für diese alten Krieger 8 allergrößte Interesse. Jedes Gesuch wird nicht danach geprüft, wie es abgelehnt, sondern wie es bewilligt werden Was die ausgeschiedenen Deckoffiziere betrifft, so ha

auch die Bestimmungen geändert werden, daß Offiziere Pensionen

daß das nicht im Sinne⸗

Mögen die noch bestehenden Härten beseitigt werden.

ach der Meinung der Militärverwaltung das reichsgesetzliche Er⸗ inntnis keine üͤber den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Eine gute Ziwicwersorgung der vateroffheee ist eine Lebensfrage für die Armee. Die ilitärverwaltung steht dieser Frage nicht nur wohlwollend ge enüber, sondern sie hält es für ihre Pflicht, alles zu tun, um die ivilversorgung so günstig wie möglich zu gestalten. Kun ist seit zwei Jahren eine gewisse Stockung eingetreten. Das liegt an gewissen Sparsamkeitsbestrebungen. Die von dem Abg. Erzberger ewünschte Statinik wird vorgelegt werden. Die von dem Bundesrat zusgearbeiteten Grundsätze haben sich in jerer Beziehung bewährt. Es ist unbedingt notwendig, daß diese Anstellungsgrundsätze auch beachtet werden. Was nun die Stellenvermehrung anbelangt, so ist das im wesentlichen eine Finanzfrage. Die Sache hat eine gewisse Grenze. Man kann von den Zivilbehörden nicht verlangen, daß sie Stellen schaffen, wenn kein Bedürfnis vorliegt. Bei der Post⸗ verwaltung sind seit 1883 43 000 Stellen geschaffen worden, und von diesen sind 22 000 Militäranwärtern vorbehalten. Durch die neue Militärvorlage wird ebenfalls eine Zahl neuer Stellen geschaffen. Der Redner teilt die betreffenden Ziffern mit.) Gewisse, an sich sehr te Stellen werden von Militäranwärtern wenig aufgesucht. P gehören die Zugführerstellen. In der preußischen Eisen⸗ hahnverwaltung sind von 6300 Zugführerstellen nur 300 mit Militäranwärtern besetzt. Jedenfalls wird in der Ueber⸗ wachung der Zivilversorgung von seiten des Kriegsministeriums alles geschehen, um einzelnen Beschwerdefällen nachzugehen. Die Frage der Ansiedlung der Militäranwärter ist senügend geprüft worden, und es ist alles geschehen, um möglichst viele dafür zu ge⸗ winnen. Dies ist jedoch nicht möglich gewesen. Die Bestimmungen ind derartig, daß nur ein kleines Vermögen verlangt wird. Dazu ind noch Darlehen in Aussicht gestellt worden. Aber trotzdem haben wir einen gewissen Mißerfolg damit erzielt. Wenn ein Unter⸗ offizier nach zwölfjähriger Dienstzeit eine kleine Ansiedlung er⸗ wirbt, dann muß er ohne Hilfe nur mit seiner Frau wirtschaften. Wenn er das nicht tut, dann kommt er nicht vorwärts. Ich habe mich selbst davon überzeugt, als ich in der Provinz Posen den einzigen Ansiedler aus dem Unteroffizierstande aufsuchte, der sich für die Ansiedlungskommission zur Verfügung gestellt hatte. Der Unter⸗ offizier heiratet meist eine Frau aus dem Orte, wo er in Garnison gestanden hat, und diese Frau stammt meist aus der städtischen Be⸗ völkerung, versteht deshalb von der Landwirtschaft nichts. Es ist dann auch erwogen worden, ob man die Kapitulanten nicht schon nach 8 oder 10 Jahren als Ansiedler verwenden kann. Das wird von der Heeresverwaltung zusammen mit dem Landwirtschaftsminister noch weiter erwogen werden. Der Abg. Erzberger hat dankbar anerkannt, daß die Zusammenstellung über die Rekruteneinstellung ein ziemlich erschöpfendes Bild gibt. Bei der Rekrutenaushebung wird mit pein⸗ lichster Sorgfalt vorgegangen. Aber wir wären für weitere Anregungen trotzdem immer dankbar.

Sächsischer Generalmajor Freiherr Leuckart von Weiß⸗ dorf: In dem Fall des Dresdener Militärapothekers ist streng nach den Vorschriften verfahren worden. Er ist nach zwölfjähriger Dienstzeit als Apotheker um seine Verabschiedung mit Pension ein⸗ gekommen. Er leidet an hochgradiger Schwerhörigkeit auf dem einen Ohr und an mäßig schwerer auf dem andern Ohr. Der Korpsarzt hat dies festgestellt, und det Kriegsminister hat dies anerkannt. Da eine andere Verwendung nicht möglich war, so mußte seinem Gesuche stattgegeben werden. Daß seine Pensionierung erst zum 1. Juni erfolgt, halt seinen Grund darin, daß bei Militärbeamten die Pensionierung erst 3 Monate nach dem Ersten des Monats erfolgt, in dem das Gesuch eingereicht worden ist. Daraus, daf er eine Konzession für eine Avpotheke erhalten hat, wird geschlossen, daß die Pensionierung zu Unrecht erfolgt ist. Demgegenüber muß ich hinweisen auf die Bestimmungen der Dienst⸗ anweisung zur Beurteilung der Militärdienstfähigkeit. Speziell die Militärapotheker müssen eine gewisse Felddienstfähigkeit haben. Dies war hier aber nicht der Fall. Was hier über die Militäranwärter und die Kriegsinvaliden gesagt ist, so wird in Sachsen genau so ver⸗ fahren, wie in Preußen.

Admiral Reinhard: die Pensionierung eines Marine⸗ apothekers ist hier zur Sprache gebracht worden. An diese Beamten werden nicht so hohe Anforderungen gestellt wie im Landheer. Der erwähnte C ist vor zehn Jahren hinausgeschickt worden und hat davon drei Jahre in den Tropen zugebracht. Dabei hat er sich ein schweres Darmleiden zugezogen.

Abg. Siebenbürger (dkons.): Der Abg. Erzberger hat das kolossale Anwachsen des Henfionsfonds geschildert. Ich freue mich aber ganz besonders, daß auch er darauf hingewiesen hat, daß unsere Kriegsinvaliden das erhalten sollen, was ihnen zusteht. In einer ganz besonders schwierigen Lage befindet sich eine große Kategorie unserer Bevölkerung. Das sind die Altpensionäre der Zivil⸗ und Miillitärbehörden. Von ihnen sind schon zahlreiche Petitionen an den Reichstag und an andere Behörden gerichtet worden. Doch ist es nicht gelungen, ihre Lage zu verbessern. Am allermeisten leiden diejenigen Kriegspensionäre, die vielleicht seit 30 bis 40 Jahren Pensionen beziehen und denen es nicht gelungen ist, sich einen Nebenverdienst zu verschaffen. Dazu kommt, daß das neue Pensionsgesetz aber auch für andere Pensionierte Verschlechte⸗ rungen gebracht hat. Während früher die in den Kommunalverwal⸗ tungen angestellten Militärpersonen ihre Pension weiter bezogen, ist dies seit diesem 8 nicht mehr möglich. Dagegen ist dies jetzt noch bei den Hofbeamten der Fall, die doch auch in gewissem Sinne Staatsbeamte sind. Die verbündeten Regierungen haben ebenso wie der Reichstag wohl nicht die Absicht gehabt, hier eine Ver⸗ schlechterung in bezug auf das Einkommen eintreten zu lassen. Es ist aber doch geschehen. Das kann natürlich nicht die Neigung ver⸗ stärken, daß die jungen Leute sich der Militärlaufbahn widmen. In⸗ mischen sind doch die Gehälter erhöht worden, ebenso hat man die Zeitdauer herabgesetzt, in der die Pensionierung erfolgen kann. So ist in einem gpwissen Sinne bei diesen Beamten von selbst eine Er⸗ höhung der Pension eingetreten. Es muß deshalb dringend eine Revision der Pensionsbestimmungen gefordert werden, die auch den Altpensionären zugute kommt. Am schlechtesten schneiden natürlich bis jetzt die Angehörigen der mittleren und niederen Chargen ab⸗ Ein Hauptgrund des Mangels des Andranges in die Offizierkarriere liegt wohl in der Unsicherheit der ganzen Laufbahn und in der ganz ungenügenden Versorgung besonders in den mittleren und unteren Offizierstellen. Mir liegt hier ein Schreiben aus einem Ver⸗ bande süddeutscher Kriegskameraden vor, die sich bitter darüber be⸗ schweren, daß die Erhöhung ihrer Kriegszulagen noch nicht erfolgt ist. Auch diese Bezüge müssen aufgebessert werden. Bei der günstigen Finanzlage wird es hoffentlich möglich sein, alle Wünsche steere üs. Ich freue mich, daß Preußen auf diesem Gebiete voran⸗ gehen will.

Abg. Götting (nl.): Das Haus ist dem Abg. Erzberger sicher dankbar, daß er solche Fälle hier zur Sprache gebracht hat. Die Militärverwaltung hat ja bezüglich der Pensionierungen sicher die Be⸗ stimmungen innegehalten. Vielleicht ist auch die Unterfuchung nicht so streng gewesen. Wenn aber die Vorschriften wirklich so sein sollten, so müssen sie eben geändert werden. Das ist ja auch seitens des Generalleutnants Bacmeister zugesagt worden. Natürlich igfe

e⸗ mehen, wenn sie ins Ausland beurlaubt werden. Dem Wunsche, daß unsere Kriegsinvaliden wohlwollend behandelt werden, stimmen wir zu. Die Militärverwaltung muß von dem Grundsatze ausgehen, daß möglichst jedes Gesuch angenommen und möglichst e h- abgelehnt werden, doch kommen jetzt allerlei Härten vor. Der unsche daß die früher pensionierten mit den später pensionierten in den Bezügen gleichgestellt werden, ist berechtigt. Anch für die Witwen der Kriegs⸗ teilnehmer wird nicht hinreichend gesorgt. So die Renten wieder entzogen worden, weil man die Ver⸗ wandtenunterstützungspflicht falsch eingeschätzt hat. Bei der

estsetzung der Pensionen werden die Naturalbezüge häufig zu niedrig eingeschäßzt oder auch anderseits Zuwendungen so hoch bewertet, daß die Pension dadurch geschmälert wird. Die Zahl der

sind einigen

nicht genehmigten Besuche der Militäranwärter ist allerdings sehr groß. Versuche mit Ansiedlungen sind mit Erfolg gemacht worden. Diese Versuche müßten fortgesett werden. Es gibt ja auch eine Entschädigung für den Verzicht auf den Zivilversorgungsschein. mach einen Erfahrungen ist unser Rekrutenmaterial sehr gut, es ist erstklassig.

Generalleutnant Bacmeister: Daß bei der Zusammen⸗ rechnung des Gesamteinkommens auch das Vermögen der Frau herangezogen wird, ist nur zu billigen. Das Einkommen der Frau wird aber nicht zugrunde gelegt.

Abg. Ltesching (fortschr. Volksp.): Die große Vermehrung der Offizierspensionierungen muß auch den Pensionsfonds erhöhen. Man wird in Zukunft mehr darauf achten müssen, daß die ärztlichen Zeugnisse auf das gewissenhafteste ausgestellt werden. Mir ist ein Fall bekannt geworden, wo ein pensionierter Offizier in eine Schuh⸗ waren⸗Aktiengesellschaft eingetreten ist. Das muß Mißtrauen erregen. Was die Militäranwärter betrifft, so ist es ja sehr schwer, üͤber deren bessere Versorgung praktische Vorschläge zu machen. Die Unterbringung der Militäranwärter im Kommunaldienst wird immer schwerer. Es müssen beizeiten Schritte geschehen, die eine Militari⸗ sierung unserer Zivilbehörden verhindern, auf der anderen Seite aber den Unteroffizierersatz gewährleisten. Die ungünstigen Ver⸗ hältnisse der Altpensionäre sind schon geschildert worden; be⸗ sonders für deren Witwen einzutreten, ist unsere Ehrenpflicht. Wenn der Beamte pensioniert ist, hört nach der Meinung der Ver⸗ waltung die Verbindung des Staates mit ihm auf. Das ma theoretisch richtig sein. Aber der Beamte hat doch einen Anspru auf Versorgung. Deshalb ist es nicht richtig, es so hinzustellen, als hätten die Altpensionäre keinen moralischen Anspruch auf eine Erhöhung ihrer Pension. So weit kann man allerdings nicht gehen wie die Altpensionäre, die verlangen, daß sie eine Pension bekommen in einer Höhe, als wenn sie noch im Dienste wären. Es sollte allen Altpensionären und deren Witwen eine Zulage gewährt werden ohne Rücksicht auf ihre Bedürftigkeit, von einem bestimmten Betrage ihrer bisherigen Pension ab. Wir haben alle Veranlassung, dafür zu sorgen, daß die Klagen der Veteranen und der Alt⸗ pensionäre verstummen. Der Geist der Sparsamkeit herrscht doch nicht, wenn es sich um die Ansprüche der höheren Offiziere handelt, nur für die Armen und Aermsten soll kein Geld vorhanden sein! Ich möchte die Verwaltung dringend bitten, bei der Ausgabebemessung die allernotwendigsten Bedürfnisse zu befriedigen.

Abg. Dombek (Pole): Ich brauche unsere Resolution nach dem Gang der Debatte nicht mehr näher zu begründen. Die Bemessung der Pension der Altpensionäre sollte sich gewissermaßen automatisch mit jedem neuen Pensionsgesetz erhöhen.

„Abg. Thöne (Soz.) beschwert sich über die Handhabung des Militärpensionsgesetzes und der Vorschriften über die Gewährung des Zivilversorgungsscheins unter Anführung mehrerer Spezialfälle, wo im Militärdienst Verunglückten eine Pension verweigert wurde.

Abg. Dr. Struve sfortschr. Volksp.): Ich möchte Verwahrung dagegen einlegen, daß die Aerzte bei Ausstellung der Atteste nicht ge⸗ wissenhaft verfahren. In nesree Punkten kann ich dem Abg. Erz⸗ berger zustimmen, z. B., daß bei der Aushebung ein Schularzt zu⸗ gezogen wird. Ich persönlich begrüße den Gedanken, die Unter⸗ offiziere anzusiedeln. Das liegt im Interesse der Wohndichtigkeit des Landes. Diese Idee sollte mit aller Energie in Angriff genommen werden. Es würde dadurch ein kleiner Grundbesitz geschaffen werden. Es gibt eine große Zahl technisch vorgebildeter Militäranwärter, die in technische Stellen hineingebracht werden könnten. Aber zu diesem Zwecke müßte die Bestimmung der bestehenden Grundsätze geändert werden, daß in solche Stellen nur Personen gelangen können, die eine Prüfung bestanden haben. Der Pensionsfonds in der Marine ist deshalb so hoch, weil 10 % der Deckoffiziere im Alter von dreißig Jahren pensioniert werden.

Generalleutnant Bacmeister: Unteroffiziere wird keineswegs ande sionierung der höheren Offiziere.

Damit schließt die Diskussion Der Antrag Brandys wird angenommen und der Etat

bewilligt.

Der Etat des Reichsmilitärgerichts passiert ohne Debatte, ebenso der Etat des Rechnungshofes.

Zum Etat des Reichstags liegt folgende Resolution Bassermann und Gen. (nl.) vor:

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen das Gesetz, betreffend die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Reichstags vom 21. Mai 1906 dahin geändert wird, daß den Mitgliedern des Reichstags freie Fahrt während der Dauer der Legislaturperiode auf den deutschen Eisenbahnen gewährt wird.“

Eine gleichlautende Resolution

demokratischen Partei vor. Agg. Kunert (Soz.) wünscht, daß die stenographischen Be⸗ richte über die Verhandlungen des Reichstags den großen Volks⸗ massen mehr zugänglich gemacht werden, wie das bisher der Fall ist. Die jetzige Form dieser Berichte sind Särge für unsere Reden, in denen sie in die unterirdischen Katakomben geschoben werden. Auch muß das Format handlicher gemacht werden. Vielleicht können sie in Broschürenform erscheinen. Im Auslande steht es damit ja meist nicht besser als bei uns; aber in diesem Punkte können wir ruhig vorangehen. Wir bekommen hier nur 5 Exemplare von unseren eigenen Reden. Nordamerika bewilligt deren 60. In Australien werden die stenographischen Berichte allen Schulen und Bibliotheken umsonst überwiesen. Wenn man bei uns nicht soweit gehen will, dann läßt es sich vielleicht ermöglichen, daß auf sie abonniert werden kann. Wir haben 400 Reichstagswahlkreise. Es müßte doch möglich sein, in jedem 1000 Exemplare abzusetzen, sodaß täglich 400 000 her⸗ gestellt, also in einem Jahre, zu 100 Sitzungen angenommen, im ganzen 40 Millionen in Umlauf kämen. Die Kosten müßten natürlich so bemessen werden, daß sie jeder erschwingen kann. Auch die Katalogisierung unserer Bibliothek muß anders werden. Aller⸗ dings können die jetzigen Bibliothekare die entsprechenden Wünsche nicht erfüllen, und deshalb müssen weitere Hilfskräfte eingestellt werden. Auch der Raummangel im Hause ist groß. Er könnte viel⸗ leicht durch Annexion des Präsidialgebäudes beseitigt werden. Eine Verbindung ließe sich entweder unterirdisch oder durch einen Gang in der Höhe des Obergeschosses herstellen. Auch die Tribünen sind un⸗ zureichend; es herrscht immer eine Kartennot. Täglich stehen 3 Tribünen fast immer leer. Sie müßte man dem Publikum zugänglich machen. Auch wäre es gut, wenn wenigstens der Name des jeweiligen Redners und des auf ihn folgenden an einer deutlich sicht⸗ baren Stelle kundgegeben wird. Hier sollte man sich das Ab⸗ geordnetenhaus zum Muster nehmen. Ferner wäre es gut, wenn das Diätengesetz geändert würde. Es zeichnet sich ja durch seine Dürftigkeit und Jämmerlichkeit aus. Bedauerlich ist, daß die Fahr⸗ karten nur für eine Sitzungsperiode und nicht für die Legislatur⸗ eriode gelten. Seit zwei Jahren wird darin schon eine enderung gewünscht, aber wir haben erst jetzt eine Antwort bekommen, eine Antwort, die eigentlich nur eine Rand⸗ Fenwerens ist⸗ einfach: „Nicht bewilligt“’. Die Sessions⸗ karte ist nicht haltbar. Der Schluß der Session bedeutet nichts anderes, als eine Bescheinigung über schlechtes Ver⸗ halten. Hat sich der Reichstag dagegen bewährt, dann tritt Vertagung ein. Das ist ein des Reichstages unwürdiger Zustand. Wir stimmen deshalb dem Antrage zu, der darin eine Aenderung eintreten lassen will. Die Wartezeit der Diätare sollte auf 15 Jahre reduziert werden oder auch auf 10. Diese Angestellten haben eine viel zu lange Arbeitszeit. Es muß eine andere Organisation eintreten. Da ihre Behandlung human und anständig sein sollte, ist eigentli⸗ selbstverständlich. in kasernenmäßiger Ton ist ihnen gegenüber nicht am Platze; sie sind nicht die Diener ihrer Vorgesetten, sondern Angestellte des Parlaments. 97. der Bureaudirektor

Bei der Pensionierung der verfahren,

liegt von der sozial⸗

10 000 Gehalt bekommt und eine fürstliche Wohnung innehat,

Sie mich doch in Ruhe! Herr Präsident, ich bitte

will ich nicht bemängeln, aber die anderen Beamten dürfen nichtz zu 5 kommen. Alle diese Wünsche würde ich preisgeben, wenn der Reichstag eine 15 Machtfülle bekäme. Sollen wir es uns ge⸗ fallen 4 * daß die wichtigsten Vorlagen durchgepeitscht werden? Wie die Dinge jetzt liegen, könnte man an die Front des Reichstages schreiben: Der Rechtsbruch ist der Leute Verderben. (Präsident Dr. Kaempf rögt diesen Ausdruck.) Daß der Reichskanzler den Reichstag nicht rechtzeitig einberufen hat, ist begreiflich; er ist ja nur der Diener eines gekrönten politischen ilettanten (Große Unruhe rechts. Präsident: Wegen dieser Aeußerung rufe ich Sie. zu r Ordnungl), eines Zaren, der nur willenlose Kreaturen um sich haben will. Es wäre gut, wenn der Kanzler ginge, so schnell wie möglich, das liegt im Interesse der Arbeiter und der Nation. (Leb⸗ hafter Widerspruch rechts. Präsident: Auch wegen der letzten Aeußerungen rufe ich Sie zur Ordnung ¹

Abg. 2b. (Zentr.) wiederholt seinen früher geäußerten Wunsch, daß ein Generakregister über die stenographischen Berichte Hexe ee66 werde.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Der Vorwurf des Abg. Kunert,

daß hier in der Verwaltung den Angestellten gegenüber ein Kasernen⸗ ton herrscht, kann nicht energisch Pnug . werden. Wir haben alle Ursache unserem Direktor unsere Anerkennung darüber auszusprechen, wie er die Geschäfte des Hauses leitet (Allgemeines lebhaftes Bravo.) Die Entlöhnungs⸗ und läßt sich so leicht nicht lösen. Die ist aber jederzeit bereit, die berechtigten Wünsche zu prüfen und ihnen womöglich entgegenzukommen. Vieles, was der Abg. Kunert hier vorgebracht hat, ist ja richtig. Aber die Frage über die Publikation der steno⸗ graphischen Berichte läßt sich so leicht nicht lösen. Mit den Vor⸗ arbeiten für ein Generalregister, wie es der Aba. Erzberger wünscht, müßten allein ein bis zwei Beamte betraut werden. Wer sich die Mühe nehmen will, das Haus genau zu durchsuchen, der wird viele Räumlichkeiten finden, die eigentlich ganz überflüssig scheinen, die aber gebaut sind, um zukünftig einmal benutzt werden zu können. Ein Raummangel ist also zurzeit nicht vorhanden, und wir brauchen unser Lnnnes Uheatle geguce nicht zu einer Bibliothek umzuwandeln. as Bedürfnis nach stillen ruhigen Arbeitszimmern ist berechtigt. Ich freue mich, daß der Abg. Erzberger ein solches gefunden hat. Ich wünsche, daß noch viele andere Ab⸗ geordnete ein solches finden mögen. Unser Bauprogramm, das wir Ihnen hoffentlich schon im Herbst vorlegen können, sieht 50 bis 60 solcher Zimmer vor, die den einzelnen Fraktionen zu⸗ geteilt werden können, die sie dann ihren Arbeitsbienen überweisen önnen. Unser Diätengesetz hat ja große Schwächen. Ganz besonders dem Auslande gegenüber stehen wir sehr schlecht da. Man lacht uns eradezu aus, daß man uns so wenig Geld gibt. Wenigstens man verlangen, daß wir durch die Freikarten etwas entschädigt werden.

Abg. Haase (Soz.): Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich erklären, daß uns Mängel in unserer Verwaltung, die zu einer so schweren Kritik, wie sie unser Genosse Kunert hier geübt hat, geführt haben, nicht bekannt geworden sind. Der Genosse Kunert hat nicht im Namen der Fraktion gesprochen. Diese erkennt vielmehr die Arbeit unserer Verwaltung in vollem Umfang an.

Der Etat des Reichstags wird bewilligt und die Resolution einstimmig angenommen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Schluß 8 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr pünktlich. (Wahlprüfungen; zweite Beratung der Wehrvorlagen d d Militäretats.)

LL111“ 1“

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 68. Sitzung vom 9. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung, in der Enncchft die erste Beratung des Gesetzentwurfs über Stärkung des Deutschtums ineinigen Landesteilen (Besitzfestigungs⸗ gesetz) und die damit verbundene Besprechung des von Mit⸗ Fkishetn der konservativen, der freikonservativen und der national⸗ iberalen Partei unterstützten Antrags der Abgg. Aronsohn 8. Volksp.) und Genossen, betreffend Verstärkung des

rundkapitals der Deutschen Pfandbriefanstalt in Posen, fortgesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Nachdem die Sitzung, wie mitgeteilt, infolge der Weigerung des vom der.a. für den Rest derselben ausgeschlossenen. Abg. Borchardt (Soz.), den Saal zu verlassen, auf eine halbe Stunde unterhrochen worden ist, eröffnet der Präsident Dr. Freüherr von Erffa um 12 ½¼ Uhr wieder die Sitzung mit 0

lgenden Worten:

Ich bitte die Herren, ihre Plätze einzunehmen und die Wege freizuhalten. Herr Abg. Horhardt, da ich Sie noch immer auf Ihrem Plage sehe, obwohl ich Sie für den Rest der Sitzung aus⸗ geschlossen habe, fordere ich Sie zum letzten Male auf, den Saal zu verlassen. (Pause.) Sie folgen dieser Weisung nicht. Da bleibt mir also nichts weiter übrig, als nach der Geschäftsordnung zu ver⸗ fahren, die bestimmt: „Der Präsident trifft die erforderlichen Maß⸗ nahmen, um die durchzuführen. Er kann hierzu ins⸗ besondere die Sitzung auf bestimmte Zeit aussetzen“ was ich bereits getan habe —, „den Sitzungssaal und die Tribünen räumen“ das habe ich nicht getan —, „den ausgeschlossenen Abgeordneten aus diesen Räumen entfernen lassen ...“ (sich zu einem neben ihm stehenden Beamten wendend:) Bitte, holen Sie einnal (Ein Polizeileutnant betritt mit dem Formular, das die Aufforderung enthält, den Abg. Borchardt aus dem Saale zu entfernen, vom Präsidenteneingang aus den Saal. Abg. Hoffmann (Soz.) ruft dreimal laut „Hurra!“) Ich bitte Sie, für den Rest der Sitzung den Abg. Borchardt, den ich Ihnen durch einen Beamten werde zeigen lassen, herauszuführen und seinen Wiedereintritt zu verhindern (Der Polizeileutnant geht auf den Abg. Borchardt zu, Feischen 8 Abgg. Hoffmann und Leinert sitzt, und übergibt ihm das

ormular.

Abg. Borchardt (Soz.): Wer mich gewaltsam entfernt, stößt gegen das hg. (Der Polizeileutnant: Ich b Sie, hinauszugehen.) er mich gewaltsam entfernt, wird mi

uchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. (Der Polizeileutnant st mir bekannt.) Desto schlimmer, wenn es Ihnen bekannt ist (Der Polizeileutnant: fordere Sie auf, den Sitzungssaa zu verlassen!) Ich werde dieser Ihrer Aufforderung nicht gutwilli Folge leisten. 128 Polizeileutnant: Dann mache ich Sie noch mals darauf aufmerksam, daß ich bei weiterer Weigerung Zwan anwenden werde.) Dann mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Si sich dann eines Verbrechens schuldig machen auf Grund des Straf gesetzbuches § 105. (Der Polizeileutnant: Ich mache Sie zum dritten und letzten Male darauf aufmerksam, daß ich bei fortgesetzte

Weigerung Sie sofort gewaltsam entfernen lasse.) Die Weigerung wird ertaeh (Auf einen Wink des Polizeileutnants erscheinen zwei Schutzleute, die zunächst den Abg. Leinert, der sich weiger aufzustehen, gewaltsam von seinem Platze entfernen. Zwei weitere S 8 fordern den Abg. Borchardt nunmehr auf mitzukommen Der Abg. Borchardt antwortet ihnen: Fällt mir gar nicht ein, lassen Sie mich in Ruhe. Der Abg. Hoffmann ruft fortwährend: Unerhört! Die beiden Schutzleute bringen den Abg. Borchardt mit Gewalt von seinem Platz. Der Abg. Leinert ist inzwischen von den beiden Schutzleuten nach dem Ausgang bei der Ministerbank geschleppt worden und ruft: Was wollen Sie von mird Lassen Sie um Ihren