A2 4——
—
anmutige und
und verwischen sich fortwährend und lassen, nach des Dichters An⸗ schauung, alles Geschehen des Lebens nur wie ein Spiel erscheinen,
ie erkennen sich die Menschen ganz; sie spielen sich und andern immer
Komödie vor. Noch stärker tritt diese Lebensauffassung in den beiden folgenden Einaktern hervor; vor langen Jahren wurden beide Stücke einstmals im Deutschen Theater aufgefuüͤhrt und regten durch ihre Eigenart das literarische Interesse lebhaft an. Das Versspiel „Paracelsus“ läßt den Einfluß, den der berühmte Wunder⸗ doktor aus dem sechzehnten Jahrhundert auf seine Mitwelt aus⸗ übte, in halb heiteren, halb empfindsamen Szenen in die Erscheinung treten: mit Geist und Anmut schildert der Dichter, wie des Paracelsus seelenkündende Macht auch die unbewußten Regungen aus den Tiefen der Menschenseele heraufquellen und wieder zuruͤckebben laͤßt; das Eheglück des Baseler Waffenschmieds, des Meisters Cyprian, wird durch diese Künste glücklicherweise nur vorübergehend getrübt; bald steht es wieder in voller Klarheit und Festigkeit da. — An Völkerschicksale rührt die Groteske „Der grüne Kakadu“, deren Handlung sich am Vorabend der großen franzöͤsischen Revolution begibt; alles spielt in der Spelunke Prospores, des früheren Theaterdirektors, B die echten Verbrecher ebenso wie die falschen, die zur Belustigung r Gäste der nach immer neuen Reizmitteln lüsternen Pariser Lebewelt Komödie vorspielen; Trug und Wahrheit schillern in grellen Farben urcheinander, und drohend schaut aus diesem Zeitbild mit wilden Augen das nahende Unheil. — Das Publikum folgte mit warmer
Anteilnahme dem Dichter auf seinen vielfach E Wegen em
und nahm jedes der drei Stücke mit lebhaft eifall auf. Die Darstellung war vortrefflich; die Herren Max Reimer, Hans F. Gerhard, Heinz Bernecker, Conrad Wiene und die Damen Hedwig Pauly, Else 28 führten ihre verschiedenen Rollen vornehm und natürlich durch. Anerkennung verdient auch die Regie, nicht nur für die künstlerische Gestaltung der Bühne im allgemeinen, sondern noch im besonderen für die lebhaft bewegten Massenbilder in der Spelunke Zum grünen Kakadu“.
Kurfürstenoper.
8
Die Kurfürstenoper führte am Mittwoch zwei einaktige Bühnen⸗ werke des bekannten Liederkomponisten Erik Meyer⸗Hellmund auf: ein Nachtstück „Traumbilder“, nach dem Gedicht von Heinrich Heine „Ich kam von meiner Herrin Haus“, und eine Tanzepisode „Taglioni“. In den Traumbildern wird Heine selbst auf die Buüͤhne gebracht. Er betritt im Vollmondschein um Mitternacht den Friedhof und belauscht dort die dem Grabe entstiegenen Gestalten, den Spielmann, den Schneidergesellen, den Dieb und die andern alle, denen die Liebe den Tod brachte. Die Wahl dieses balladenhaften, mit Heineschen Ironien durchwobenen Stoffes erwies sich als ein arger Fehlgriff; die Spukstimmung wuchs aus der naiv gemachten, dämonisch seinwollenden Musik nicht hervor; dafür stellten sich, besonbers als Heine wiederholt anhub, von seinen großen Schmerzen zu singen, unfreiwillig komische Wirkungen ein, obgleich der Darsteller des Heine, Herr van Hulst, vortrefflich sang. Musikalisch am reizvollsten war das Geigenstück des Fiedlers, das der auf dem Zettel leider nicht genannte Konzertmeister der Kurfürsten⸗ oper künstlerisch vollendet vortrug. Weitaus gelungener als dieser Ausflug in Uebersinnliche war die zweite Gabe des Abends, die ein Reiseerlebnis der berühmten Tänzerin Taglioni versinnlichte. Sie soll in Rußland einmal ihrer großen Kunst die Errettung aus Räuberhand zu verdanken gehabt haben. Das Muntere, das Anmutige war von jeher das Feld des Komponisten Meyper⸗Hellmund, und hier war seine Eigenart, obgleich sie sich etwas altmodisch gibt, gut am Platze. Nette Melodien, flotte Tanzrhythmen, charakteristisch nachgebildete slawische Volksweisen ver⸗ einigten sich zu einem kurzweiligen Ganzen. Mit der Aufführung dieses Stückleins legte die Kurfürstenoper, die in Grete Margot eine sewandte Tänzerin besitzt, Ehre ein⸗ die Gesangs⸗
vartien waren bei dem vielverwendbaren Baritonisten Herrn von
Zawilowski und Fräulein Ida Salden in den besten Händen. Die
musikalische Leitung hatte an diesem Abend der verläßliche Kapell⸗ meister Rumpel, als Spielleiter hatten der Direktor Moris und Karl Struve geschickt ihres Amtes gewaltet. Der anwesende Komponist wurde mehrfach hervorgerufen.
Im Königlichen Opernhause sinden morgen, Sonnabend, Wiederholungen von Mascagnis „Cavalleria rusticana“, mit den Damen Rose, von Scheele⸗Müller, Andrejewa⸗Skilondz, den Herren Maclennan und Habich in den Hauptrollen, und von Leoncavallos „Bajazzi’, in den Hauptrollen mit Frau Easton, den Herren Kirch⸗ hoff, Bischoff, Bronsgeest und Schöffel besetzt, statt. Dirigent ist der Kapellmeister Dr. Besl.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen das neueinstudierte Lustspiel „Weh dem, der lügt!“ von Grillparzer, mit Fräulein Arnstaedt und den Herren Clewing, Zimmerer, Pohl, Vallentin und Werrack in den Hauptrollen, in Szene.
Die Gesellschaft der Musikfreunde in Berlin hat in ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai die Wahl des Generalmusik⸗ direktors Fritz Steinbach zum Leiter ihrer Konzerte durch ein⸗ stimmigen Beschlaß bestätigt und hat ebenfalls einstimmig die übrigen
Theater.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Logenbrüder. — Abends: Große Rosinen.
1“ II“ Maßnahmen des Vorstandes utgeheißen Der Generalmusil rekto 8 Steinbach wird .8 m kommenden Winter die vier Ge⸗ ell Peene ar. im großen Saal der Philharmonie mit dem 8 armonischen Orchester leiten. Die Konzerte finden an folgenden agen statt: Montag, den 30. September, Donnerstag, den 12. De⸗ zember 1912, Montag, den 13. Januar, und Montag, den 7. April 1913. Der von der Hauptversammlung genehmigte Jahresbericht, in dem die von seiten Oskar Frieds in der Presse veröffentlichten Mitteilungen erläutert und berichtigt werden, soll allen Mitgliedern demnächst übersandt werden. 58
. Mannigfaltiges.
Berlin, 17. Mai 1912.
In der vorgestrigen Sitzung der Stadtverordneten stand zunächst die Wahl des Ersten Bürgermeisters auf der Tages⸗ ordnung. Die Wahlhandlung erfolgte nach einer kurzen Dankrede des Vorsteherstellvertreters Cassel an den scheidenden Oberbürger⸗ meister Dr. Kirschner und nach Verlesung des § 32 der Städte⸗ ordnung. Es wurden 116 Stimmzettel abgegeben, darunter 42 weiße und 1 ungültiger Zettel. Von den 73 gültigen Stimmen entfielen 72 auf den Staatssekretär a. D. Wermuth, der somit zum Ersten Bürgermeister von Berlin vom 1. Sep⸗ tember 1912 ab auf die Amtsdauer von zwölf Jahren, mit dem noch von dem Oberpräsidenten zu genehmigenden Gehalt von 40 000 ℳ gewählt worden ist. — Auf der Tagesordnung stand ferner ein Antrag der Stadtv. Modler und Genossen, der das Ersuchen an den Magistrat ge⸗ richtet wissen will, dem Preußischen Feuerwehrbeirat 15 000 ℳ zur Errichtung des geplanten Feuerwehrerbolungsheims in Ver⸗ bindung mit einer Landesfeuerwehrschule zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wurde nach kurzer Erörterung einem Ausschuß zur Vorberatung überwiesen. — Unter der Firma „Freibad Müggelsee, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“, ist eine Gesellschaft mit dem Sitz in Friedrichshagen gegründet worden. Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist die Einrichtung und der Betrieb eines Freibades auf einem von dem Fiskus zu pachtenden Gelände am Nordufer des Müggelsees und die Führung aller damit zusammenhängenden Ge⸗ schäfte auf gemeinnütziger Grundlage. Hauptgesellschafter sind die Gemeinden Friedrichsbagen und Rahnsdorf, und neben diesen Ver⸗ treter des Landkreises Niederbarnim und des Fiekus. Der Magistrat ersuchte die Versammlung, sich mit dem Erwerb eines Geschäfts anteils der Gesellschaft in Höhe von 5000 ℳ einverstanden zu er⸗ klären. Der Magistrat beabsichtigt alsdann, den Dirigenten des städtischen Wasserwerks Müggelsee in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden. — Die Schloßbrü cke, die noch zu den veralteten hölzernen Klappbrücken gehört, soll nun⸗ mehr einem zeitgemäßen Umbau unterworfen werden. Nach langen Verhandlungen hat der Minister der öffentlichen Arbeiten sich damit einverstanden erklärt, die Durchfahrt um 1 m niedriger zu halten, als es sonst gefordert wird, sodaß eine feste Ueberdeckung ohne eine Aenderung der Brückenbahn in ihrer Höhenlage augführbar wird. Die “ stimmte der Vorlage zu. — Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung. 8 “
—j —
Eine Ausstellung für Wohnungskunst, tapezierte Wohnräume, Innendekoration und Bedarfsartikel, ver⸗ anstaltet von der Tapeziererinnung zu Berlin, wird vom 15. August bis 13. September in den emtr Rümen der Philharmonie, Bernburgerstraße 22 — 23, stattfinden.
Frankfurt a. M., 17. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Etappen fahrt Mainz — Frankfurt a. M. des Zweiten Ober⸗ rheinischen Zuverlässigkeitsfluges (vgl. Darmstadt) beteiligte sich auch das Zeppelin⸗Luftschiff „Viktoria Luise“. Bei der den Fliegern und dem Luftschiff gestellten Aufgabe handelte es sich darum, festzustellen, wie schnell die Höhe von 500 m erreicht werden kann. Dem Luftschiff war die Aufgabe erteilt worden, so schnell wie möglich eine Höhe von 1000 m zu erreichen. Es hat sich nun heraus⸗ gestellt, daß das Luftschiff doppelt so schnell zu steigen vermag, als die Flugzeuge; denn es gelangte in die Heh⸗ von 1000 m in einer Zeit von rund 4 Minuten, während die Flieger für 500 m rund fünf Minuten brauchten. Die „Viktoria Luise“ hat die Höhe mit eigner Kraft, ohne jede Ballastabgabe, zu erreichen vermocht. Wenn der Führer hätte Ballast ausgeben lassen, wäre das Luftschiff wahrscheinlich noch schneller gestiegen, und zwar um einen Meter in der Sekunde schneller. An Bord des Schiffes befanden sich neun Mann Besatzung und fünf Reisende, außerdem führte das Luftschiff noch 1300 kg Wasserballast und 700 kg Benzin mit. Es hat zunächst über Mainz und Umgegend gekreuzt und ist dann in der Richtung auf Homburg vor der Höhe weiter gefahren, um Seine Majestät den Kaiser zu begrüßen. Die Abfahrt von Mainz erfolgte um 5 Uhr
Ensemblegastspiel des
Komische Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: „Neuen Schauspielhauses“:
in der Sekunde,
rheinischer Zu
reußen und Aenc
Cuxhaven asgy 3 38“ aus
gebracht und geschleppt.
Auf seinem Ritt
bei Mörchingen Darauf nahm gegen und
gekommen war. mit dem Hofzuge
einen Preis von
eröffnet worden.
der Explosion ist
New Orle (Mississippi) an,
amerikanische Longport gest
nuten, gegen 8 Uhr befan H über Frankfurt, die Temperatur betrug 0 Grad. Die größte Höhe, die das Luftschiff erreichte, betrug 1180 m, die Windgeschwindigkeit 16 m
erster traf der h 6 Minuten Mainz verlassen hatte, um 5 Uhr 30 Minuten ein 5 Uhr 32 Minuten landete der Leulknant Mahncke, der in Mainz um 5 Uhr 7 Minuten aufgestiegen war. um 5 Uhr 32 Minuten und Hirth 5 Uhr 39 Minuten. hatte Mainz um 5 Uhr 11 Minuten, Hirth um 5 Uhr 15 Minuten verlassen. Die Flieger wurden bei der Ankunft von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Prinzen Heinrich begrüßt. Hirth erhielt den ersten Preis für den schnellsten Aufstieg. — Das Ziel der heutigen vierten Etappe ist Frankfurt a. M. v11X“
Metz, 15. Mai. (vgl. Nr. 117 d. Bl.) waren Mittags beendet. Seine Majestät der Kaiser hielt darauf eine Besprechung mit den Offizieren ab.
Vereinen und Schulen begrüßt. den Vorbeimarsch des Armeekorps und der bagyerischen Brigade
verlieh eine Das Frühstück wurde im Hofzuge eingenommen, der nach Mörchingen
London, 16. Mai. veröffentlicht die Bedingungen für einen militärischen Flugzeug⸗ wettbewerb, der im Juli stattfinden soll, 4000 und 2000 Pfd. Sterl. aus für Flugzeuge aller Länder, außerdem
Nikolajew, 15. Mai. magazin der Marine explodiert, wobei drei chwer verwundet wurden. Explosion sich im Innern des Magazins befand, ist vermutlich in Stücke gerissen worden. In der Stadt sind zahlreiche Fenster⸗ scheiben zertrümmert und viele Häuser abgedeckt worden. Die Ursache
den New York⸗Expreß in
flüchteten dann zu befanden. Die Reisenden wurden nicht belästigt. Berittene Schutzmannschaften haben die Verfolgung der Räuber aufgenommen.
Aufzug von Pietro Mascagni.
Regie: Herr Oberregisseur Droescher.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 130. Abonnementsvorstellung. Cavalleria rusticana. (Bauernehre.) Oper in einem
6 Text nach dem leichnamigen Volksstück von G. Verga. Musi⸗ kalische Leitung: Herr Kapellmeister 8” 8s ajazzi. Pagliacci.) Oper in zwei Akten und einem olog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 134. Abonnementsvorstellung. Weh dem, der lügt! Lustspiel in fünf Aufzügen von Franz Grillparzer. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr. onntag: Opernhaus. 131. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Wildschütz oder: Die Stimme der Natur. Komische Oper in drei Akten (Dichtung frei nach August von Kotzebue). Musik von Albert Lortzing. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 135. Abonnementsvorstellung. Die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Klassikerzyklus, im Sonder⸗ abonnement. 4. Abend: Was Ihr wollt. (Der heilige Dreikönigsabend.) Lustspiel in 5 Auf⸗ zügen von Shakespeare. Uebersetzt von A. W. von Schlegel. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Sonnabend, Abe
George Dandin. Sonntag: George Dandin. D Kammerspiele. 1 Sonnabend, Abends 8 Uhr: Mein Freund
Teddy. 18 Sonntag: Mein Freund Teddy.
Lerliner Theater. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer
und R. Schanzer.
„H1
Montag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Königgrützer Strase. “ Abends 8 Uhr: Die fünf Frank⸗ urter.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends: Die fünf Frankfurter.
Montag und folgende Tage: Die fünf Frank⸗
Lessingtheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Girardi⸗Gastspiel des „Wiener Johann Strauß⸗ Theaters“: Heimliche Liebe. Operette in drei nüten von Julius Bauer. Musik von Paul Otten⸗ eimer.
Sonntag und folgende Tage: Girardi⸗Gastspiel v e Johann Strauß⸗Theaters“: Heimliche
ebe.
Neues Schanspielhaus. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Minna von — Abends 8 Uhr: Ensemblegastspiel des „Hamburger Karl Schultze⸗Theaters“: Parkettsitz Nr. 10. Flieger⸗ posse mit Gesang und Tanz in einem Vorspiel und 3 Akten nach dem gleichnamigen Schwank von Max Neal und Max Gerbeck, bearbeitet von Her⸗ Ferg r und Willi Wolff. Musik von Walter
Goetze.
Sonntag und folgende Tage: Gastspiel des 55 mücger Karl Schultze⸗Theaters“: Parkettsitz
8
8 8
Kurfürsten-CDper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Tiefland. Musikdrama in 1 Vorspiel und 2 Auf⸗ zügen nach A. Guimera von Rudolph Lothar.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Tiefland. — Abends: Tosca. 1
Montag: Abonnementsvorstellung der Serie Blau: Traumbilder. Taglioni. 8
Die Spiele ihrer Exzellenz.
Sonntag und folgende Tage: Ensemblegastspiel des „Neuen Schauspielhauses“: Die Spiele ihrer Exzellenz.
Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Emilia Galotti. Trauerspiel in fünf Aufzügen von G. E. Lessing.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Kyritz⸗Pyritz. — Abends: Die Haubenlechhe.
Montag: Der Kompagnon
Charlottenburg. Sonnabend, en ör: Die Haubenlerche. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. — Abends: Die Gefährtin. Para⸗ celsus. Der grüne Kakadu.
Montag: Die Gefährtin. Paracelsus. Der grüne Kakadu.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die schöne Helena. Komische Operette in drei Abteilungen von Jacques Offenbach.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Wiener Blut. — Abends: Die schöne Helena.
Montag und folgende Tage: Die schöne Hel
Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236) Sonnabend, Abends 8 Uhr: So 'n Windhund! Schwank in drei Akten von Curt Kraatz und Arthur Hoffmann.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Renaissance. — Abends: So 'n Windhund!
“ und folgende Tage: So n Wind⸗ un
“
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Schwank in drei Akten von M. Hennequin und
sich das Luftschiff in 1000 sb.
während dicht über der Erde 8 — 9 Sekundenmeier
festoeftellt wurden. Im Raum für die Reisenden befanden sich u. a. er Gouverneur von Mainz Graf von Schlieffen, der Geheime Rat Professor Hergesell und der Hauptmann Hildebrand. -
Darmstadt, 17.
Mai. (W. T. B.) Zweiter Ober⸗ verlässigkeitsflug (vgl. Nr. 117 d. Bl.). — Seit
den frühesten Morgenstunden war das Flugfeld Ziel vieler Tausender: mehr als 20 000 Personen hielten den Flugplatz besetzt. waren Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von
Anwesend
und Millitärbehörden.
die Spitzen der Zivil⸗ 1 der um 5 Uhr
erleutnant Barends,
7
Dann folgten Graf Wolffek Graf Wolgtskee
„15. Mai. (W. T. B.) Das Fi Grimsby, der auf deutschem Gebiete Flcr. auf⸗ unter militärischer Bewachung nach Cuvrhaven (W. T. B.) Die Manöver bei Möchingen durch Mörchingen wurde er von den aufgestellt
Nach 1 Uhr nahm Seine Majestät auf der Straße Mörchingen —Harprich ab. Allerhöchstderselbe militärische Meldungen s Reihe von Ordensauszeschnungen.
Seine Majestät der Kaiser begab sich alsdann nach Amanweiler, um von dort mit dem Auto⸗
mobil die Besichtigung der Forts fortzusetzen.
(W. T. B.) Das Kriegsministerium und setzt Preise von 1500, zwei Preise von 1000 und drei Preise von
500 Pfd. Sterl. für Flugzeuge, die abgesehen von den Motoren in England hergestellt sind. .
St. Petersburg, 16. Mai. (W. T. B.) Heute ist in der Michaelsmanege die Internationale Unterrichtsausstellung
(W. T. B.). Hier ist ein Pulver⸗ Soldaten
Der Aufseher, der während der
unbekannt.
(W. T. B.) Räuber hielten 1 der Nähe von Hattiesburg sprengten den Gepäckwagen mit Dynamit und
ferd mit einem Paket, in dem sich 140 000 Dollars
ans, 15. Mai.
Atlantic City (New Jersey), 17. Mai. (W. T. B.) Das
Unterseeboot „Geo“ ist vier Meilen von randet. Das Schiff, das von der Regierung noch
nicht übernommen war, hatte eine Mannschaft der Werft an Bord. Vierzehn Mann sind gelandet, fünf sich no
Schiff ist von der stürmischen See
anscheinend hoffnungslos.
ch an Bord. Das eschädigt und sein Zustand
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und
Dritten Beiklage.)
Georges Mitchell. In Szene gesetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers.
Sonntag und folgende Tage: Alles für die Firma.
Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von Jean Gilbert.
Sonntag und folgende Tage: Autoliebchen.
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Ehe⸗ 8n Fenster. Hierauf: Ein angebrochener
en „.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mein Baby. — Abends und folgende Tage: Der Ehemann am Fenster. Hierauf: Ein angebrochener Abend.
Familiennachrichten.
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Oberleutnant Friedrich von Merkatz (Spandau). b Gestorben: Hr. Ministerialdirektor a. D., Wirk⸗ licher Geheimer Oberregierungsrat Dr. jur. Paul Micke (Vergh —, Hr. Universitätsprofessor Dr. Raoul Richter (Wannsee). — Fr. Cäcilie von Alten⸗Dunau, geb. von der Decken (Hannover).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zwölf Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichen⸗ beilage Nr. 39 A und 39 B).
ereitorpedo. boot S. 61“ hat den englischen Fischereidampfer „Bore⸗
Vorläufiger Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Faulbrut.
§ 1.
Unter Faulbrut werden in diesem Gesetze die übertragbaren Er⸗ krankungen der Bienenbrut verstanden, die durch Bakterien verursacht und in der Regel durch eigenartige Füliesscgeihg gen der abge⸗ storbenen Brut erkennbar werden. ienenvölker, bei denen solche Erkrankungen nachgewiesen sind, werden als verseucht bezeichnet. Bienenvölker, bei denen sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch der Seuche befüurchten lassen, werden als der Seuche verdächtig be⸗ zeichnet. Bienenvölker, bei denen sich solche Erscheinungen nicht zeigen, bei denen aber aus anderen Gründen zu vermuten ist, daß sie den Ansteckungsstoff aufgenommen haben, werden als der Ansteckung
verdächtig bezeichnet. 3
§ 2. Die Einfuhr von Bienenvölkern mit Bau und Brut (Mutter⸗ völkern) und von Wabenwerk mit Brut aus dem Ausland ist verboten Gegenüber Ländern, in denen die Bekämpfung der Faulbrut ge⸗ setzlich geregelt ist, kann der Reichskanzler Ausnahmen zulassen und die zur Verhütung der Einschleppung der Seuche erforderlichen Sicherheitsmaßregeln anordnen.
§ 3.
Bienenvölker ohne Wabenbau (Schwärme, Feglinge), Bienen⸗ königinnen, gebrauchte Bienenwohnungen, brutfreies Wabenwerk und Stampfhonig dürfen zur Einfuhr nur zugelassen werden, wenn der “ 8 Bienenwohnungen auch der letzte Standort, nach⸗ ewiesen ist.
3 Der Reichskanzler ist ermächtigt, die Einfuhr aus Ländern, in denen die Faulbrut herrscht, zu untersagen oder von der Beobachtung der von ihm anzuordnenden Maßregeln zur Verhütung der Seuchen⸗ einschleppung abhängig zu machen.
§ 4. Zur Bekämpfung der Faulbrut im Inland können folgende Maß⸗ regeln je nach den Umständen angeordnet werden: 1) die Bewachung des Bienenstandes und die Beobachtung der Bienenvölker; das Verbot, Bienen von dem Stande zu entfernen oder auf den Stand aufzunehmen; das Verbot, den Bienenstand zu verlegen oder mit Bienen⸗ völkern zu wandern oder Ausstellungen zu beschicken; das Verbot, Wabenwerk, Stampfhonig, Futterhonig, ge⸗ brauchte Bienenwohnungen oder gebrauchte Geräta weg⸗ zugeben; die unschädliche Beseitigung des Wabenwerks mit Brut und Futtervorräten, des Stampf⸗ und Futterhonigs und der Abfälle aus Wabenwerk oder Bienenstöcken; die Reinigung und die Desinfektion des Bienenstandes, der Bienenwohnungen, der Geräte und anderer Gegenstände sowie der Personen, von denen anzunehmen ist, daß sie mit dem Ansteckungsstoff in Berührung gekommen sind; das Umsetzen der Bienen; die Tötung der Bienen; das Verbot, Ausstellungen von lebenden Bienen zu ver⸗ anstalten. Die näheren Vorschriften über die Anwendung und Ausführung erläßt der Bundesrat. 8
§ 5.
Bricht in einem Bienenstande die Faulbrut aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch der Faulbrut befürchten lassen⸗ so hat der Besitzer des Bienenstandes unverzüglich der Polizeibehörde oder einer anderen von der Landesregierung zu bezeichnenden Stelle Anzeige zu erstatten und dafür zu sorgen, daß Bienen, Bienen⸗ wohnungen, Waben, Teile von Waben oder Honig nicht von dem Stande entfernt und Bienen nicht auf den Stand aufgenommen werden. Lassen besondere Umstände befürchten, daß fremde Bienen in die Bienenwohnungen eindringen (räubern), so hat er die kranken und die der Seuche verdächtigen Bienenvölker durch Verschließen der Fluglöcher abzusperren. Wohnungen eingegangener Völker oder 88 den Bienen verlassene Wohnungen sind stets underzüglich ab⸗ zusperren.
Die gleichen Pflichten hat, wer in Vertretung des Besitzers der Wirtschaft vorsteht, mit Bienen wandert, fremde Bienen in seinem Gewahrsam hat oder zu Lehrzwecken benutzt.
§ 6.
Die Polizeibehörde hat, sobald sie von dem Ausbruch der Seuche oder vom Verdachte des Seuchenausbruchs Kenntnis erhält, die Durch⸗ führung der im § 5 angegebenen vorläufigen Maßregeln zu sichern und den amtlich bestimmten be zu benachrichtigen.
§ 7.
Der Sachverständige hat unverzüglich an Ort und Stelle Er⸗ mittlungen über die Art, den Stand und den Ursprung der Krankheit vorzunehmen. Zu diesem Zwecke ist er befugt, den Bienenstand zu untersuchen und ihm Untersuchungsmaterial zu entnehmen. Soweit es der Zweck erfordert, ist die Untersuchung auch auf andere Bienen⸗ stände auszudehnen.
§ 8. Die im § 5 bezeichneten Personen sind verpflichtet, den Sach⸗ verständigen auf sein Ersuchen bei den Ermittlungen zu unterstützen und über alle zur Aufklärung 1 Umstände Auskunft zu erteilen.
Auf Grund der Ermittlungen hat der Sachverständige der Polizeibehörde eine Erklärung darüber abzugeben, ob der Ausbruch der Seuche festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs begründet ist, 8 Maßgabe des § 4 die erforderlichen Maßregeln zu eantragen. 1
Bei Gefahr im Verzuge kann der Sachverständige die zunächst erforderlichen Maßregeln sofort anordnen. Die getroffenen An⸗ odnungen sind dem Besitzer der Bienen oder seinem Vertreter (§,5 Abf. 2) schriftlich oder zu Protokoll der Ortsbehörde zu eröffnen und der Polizeibehörde schriftlich mitzuteilen; sie bleiben in Kraft, bis die Polizeibehörde anders verfügt.
§ 10.
Ist nach dem Gutachten des Sachverständigen der Ausbruch der Faulörut festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs begründet, so 8 hg ö nach Maßgabe des §4 die erforderlichen Maß⸗
eln zu treffen. 8 Dr. Anordnungen sind den beteiligten Bienenbesitzerr eröffnen.
Ihre Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
Die Poltzeibehörde ist befugt, ein Obergutachten einer von der Landesreglerung bestimmten wissenschaftlichen Anstalt degee g sie ist dazu verpflichtet, wenn der Sachverständige auf Grund seiner Er⸗ mittlungen ein bestimmtes Gutachten nicht abgeben kann, oder der
esitzer der Bienen oder sein Vertreter Einspruch gegen das Gut⸗ achten des Sachverständigen erhebt. b esdie Anordnung von Schutzmaßregeln wird hiedurch nicht auf⸗ en.
12. Den zur wissenschaftlichen d 2s bung der Bienenkrankheiten be⸗ stimmten sun nisse Faftliche bleiben die Maßregeln zur Ermittelung er Unterdrückung der Faulbrut auf den eigenen Bienenständen
überlassen. Die gleiche Befugnis kann anderen Anstalten von ähnlicher Art mit Zustimmung des Reichskanzlers durch die Landeszentralbehörde erteilt werden.
Die Bestimmungen des Gesetzes finden in diesen Fällen mit den Einschränkungen Anwendung, die sic aus dem Zwecke der wissenschaft⸗ lichen Arbeiten ergeben.
Die Anzeigepflicht nach § 5 bleibt jedoch besteben, soweit der Ausbruch der Seuche oder der Seuchenverdacht nicht durch die wissen⸗ schaftliche Arbeit verursacht ist. 8
1
§ 13. zen Der Ausbruch der Faulbrut auf einem Bienenstand und das Er⸗ löschen der Seuche sind öffentlich bekannt zu machen.
§ 14.
Für Wabenwerk und Bienen, die auf amtliche Anordnung ver⸗ nichtet werden (§ 4 Nr. 5, 8), ist eine Entschädigung in der Höhe von ꝛ des gemeinen Wertes, ohne Rücksicht auf den durch die Seuche ver⸗ ursachten Minderwert, zu gewähren.
8 § 15.
Die Entschädigung wird, sofern ein anderer Berechtigter nicht bekannt ist, demjenigen gezahlt, in dessen Gewahrsam oder Obhut sich die vernichteten Bienen oder Waben zuletzt befanden.
Mit dieser Zahlung ist jeder Entschädigungsanspruch Dritter
erloschen. § 16.
Keine Entschädigung wird gewährt: 1
1) für Bienen und Waben, die den Vorschriften der §§ 2, 3 zuwider in das Reichsgebiet eingeführt worden sind;
2) für Bienen und Waben von Bienenvölkern, bei denen
innerhalb der ersten vier Brutperioden nach der Einfuhr in das Reichsgebiet die Seuche festgestellt worden ist, wenn nicht nachgewiesen wird, daß die Ansteckung erst nach der Einführung erfolgt ist;
3) für Bienen und Waben, die verbotswidrig auf den Stand aufgenommen worden sind (§ 4 Nr. 2, § 5);
4) für Bienen und Waben von Bienenvölkern, die der Besitzer
8 oder der sonst Berechtigte mit Futtervorräten ernährt hat,
von denen er wußte, daß sie von verseuchten Völkern stammten; 1 wenn der Besitzer oder der sonst Berechtigte (§ 15) mit der Seuche behaftete Bienenvölker oder Wabenwerk in Kenntnis dieses Umstandes gekauft oder durch ein anderes Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat; wenn der Besitzer des Bienenstandes oder sein Vertreter die ihnen nach § 5 obliegende Anzeigepflicht nicht erfüllen oder die von den zuständigen Behörden oder Sachver⸗ ändigen getroffenen Anordnungen (§§ 9, 10) übertreten aben.
“ § 17.
Wer vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit die Faulbrut ein⸗ schlexpt oder verbreitet, haftet für die Kosten der durch sein Verhalten veranlaßten behördlichen Maßregeln sowie für die gemäß § 15 zu zahlenden Entschädigungen. 8 “ “
Die Bestimmungen darüber v“ 1) von wem die Entschädigung zu gewähren und wie sie auf⸗ zubringen ist, 1 2) wie die Entschädigung im einzelnen Falle zu ermitteln und festzustellen ist, . sind von den Einzelstaaten zu treffen. 1 In gleicher Weise ist das Verfahren zur Festsetzung und Bei⸗ treibung der nach § 17 verwirkten Haftsummen zu regeln. § 19. Die Ausführung des Gesetzes liegt den Landesregierungen ob. Die Bestimmungen über die Bestellung der amtlichen Sachver⸗ ständigen sowie über die Zuständigkeit der Behörden und das Ver⸗ fahren werden durch die Landeszentralbehörden erlassen.
—
888.
Strafvorschriften sind vorbehalten. 8
Erläuterungen
zu dem vorläufigen Gesetzentwurf, betreffend Bekämpfung der Faulbrut. Bearbeitet in der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Faulbrut der Honigbienen ist im Deutschen Reiche weit ver⸗ breitet. Eine amtliche Umfrage hat ein vollständig klares Bild zwar nicht ergeben, aber doch darüber keinen Zweifel gelassen, daß der 5 aden, lidet dadurch der deutschen Bienenzucht erwächst, be⸗ rächtli 1
Durch eigene Sorgsamkeit allein kann sich der Imker nicht gegen den Einbruch der Seuche schützen. Seine Lage ist in dieser Hinsicht noch ungünstiger, als die des Besitzers von Haustieren gegenüber Vieh⸗ seuchen. Denn wenn er auch für den eigenen Bienenstand alle denkbaren Vorsichtsmaßregeln anwendet, kann er nicht verhindern, daß seine Bienen fremde verseuchte Stöcke aufsuchen, hier die Krankheitskeime aufnehmen und dann in ihre eigenen Wohnungen einschleppen. Wirksam bekämpft kann die Seuche darum nur durch Maßnahmen werden, die alle Bienenstände des Landes umfassen.
Mit gutem Grunde fordert man deshalb in Imkerkreisen seit Jahren das Eingreifen des Gesetzgebers, und zwar, da die Seuche in gleicher Weise alle Teile des Reiches bedroht und überdies die Gefahr der Einschleppung aus dem Ausland zu berücksichtigen ist, die Er⸗ lassung eines Reichsgesetzes. e’ bestanden Bedenken, diesen Weg zu beschreiten, solange das Wesen der Seuche nicht durch zu⸗ verlässige wissenschaftliche Untersuchungen geklärt und damit ein sicherer Boden für die Bekämpfung gewonnen war. Nachdem diese Vorbedingung erfüllt ist (vgl. hierzu: Arbeiten aus der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft Band 6 Heft 1 S. 54 bis 70 und Mitteilungen aus der Kaiserlichen Biologischen Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft Heft 7, 2. Auflage Juli 1909), scheint es an der Zeit, der reichsgesetzlichen Regelung der Faulbrut⸗ bekämpfung näher zu treten.
Die Faulbrut ist keine einheitliche Krankheit ; unter der Bexeich⸗ nung werden vielmehr drei verschiedene ansteckende Bienenkrankheiten: die Brutfäule, die Brutpest und die Brutseuche, sasenmmengefast. Die Krank⸗ heiten der Faulbrutgruppe befallen die Bienenbrut, sie führen zum Absterben der Bienenbrut und in der Regel zum Eingehen des ganzen Bienenvolkes. Wenn nicht rechtzeitig geeignete Bekämpfungsmaßregeln ergriffen werden, so können durch die Faulbruf ganze Bienenstände vernichtet werden.
Den drei Krankheiten ist gemeinsam, 88* die daran verendeten Bienenmaden in eine eigenartige Fäulnis übergehen. Deshalb hat man dieser Krankheitsgruppe auch den Namen Faulbrut, d. h. faule
oder faulige Brut, gegeben. 8
Die Erreger der Faulbrut sind Bakterien. Es kommen in Be⸗ tracht: der Streptococcus apis, ein zur Gruppe der Pneumoniekokken gehöriges Bakterium, das sich durch große Widerstandsfähigkeit dem Eintrocknen gegenüber auszeichnet, ferner der Bacillus alvei und der Bacillus Brandenburgiensis, zwei Bazillen, die Dauerformen (Sporen) bilden und die deshalb große Lebenszähigkeit besitzen.
Von diesen drei Mikroorganismen ist der Bacillus Branden-
burgiensis der gefährlichste. Er ist der Erreger der in Deutschland häufigst 3 kheit: der Brutseuche, die
anzeige
auch als die bösartige Form der Faulbrut bezeichnet wird und die zum ö6. Sterben der gedeckelten Brut, der Bienennymphen, führt. Durch den Bacillus alvei wird die Brutpest und durch den
Streptococcus apis die Brutfäule verursacht, zwei Krankheiten, bei
denen vorwiegend ein Sterben der offenen Brut, der Bienenlarven, eintritt. Brutfäule und Brutpest treten meist zusammen in einem Volke auf. Ebenso ist die Mischform von Brutpest und Brutseuche nicht selten.
Die Eingangspforte für die Bakterien der Faulbrutgruppe ist der Mund der Bienenlarven. Die Bienenmaden nehmen die Krank⸗ heitskeime mit der Nahrung auf, die ihnen von den Stockbienen, den sogenannten Ammen, gereicht wird. Die Ansteckung der Bienen⸗ brut erfolgt also vom Verdauungskanal aus. Die drei Krankheiten haben daher ihren Sitz zunächst im Darme der Bienenmaden, und die Krankheitserreger verbreiten sich erst von dort aus im Madenkörper.
Die Erscheinungen der Seuche an der lebenden Bienenbrut sind wenig charakteristisch und schlecht wahrnehmbar, die toten Bienenmaden dagegen zeigen recht auffallende Veränderungen, ausgeprägte Zer⸗ setzungserscheinungen, die der Brutfäule und besonders bei der Brutpest schon durch den Geruch, bei der Brutseuche durch die stark schleimige, fadenziehende Beschaffenheit der Madenkörper kennzeichnen.
Die nach dem Tode auftretenden Erscheinungen sind so eigen⸗ artig, daß die praktische Diagnose der Faulbrut für den Sach⸗ verständigen meist leicht ist. ine bakteriologische Untersuchung ist deshalb zur Feststellung der Faulbrut nicht in allen Fällen unbedingt erforderlich; nur dort ist sie unerläßlich, wo die äußeren Merkmale der Krankheit nicht ausgeprägt vorhanden sind. Für gewöhnlich wird sie lediglich zur Bestätigung der praktischen Diagnose heranzuziehen sein.
Der Ansteckungsstoff der Faulbrut haftet an dem Wabenwerke der kranken Völker, d. h. an der kranken und toten Brut, an den Brut⸗ resten: den sogenannten Faulbrutmassen und dem Faulbrutschorf, und an den Futterbeständen: dem Pollen und dem Honig. Die Ansteckungs⸗ keime können sich im Wabenbau jahrelang lebenskräftig, und, wie die Erfahrungen der Imker lehren, auch infektionstüchtig halten.
An den Bienen selbst halten sich die Krankheitskeime nur kurze Zeit infektionstüchtig. ist zu beachten, daß sich die Er⸗ reger der Brutfäule und der Brutpest im Darme der Bienen ver⸗ mehren und sich hier auch längere Zeit erhalten können. (Vgl. hierzu: v tthe hengeg aus der Kaiserlichen Biologischen Anstalt Heft 10, März
.07.
Die Faulbrut wird durch die Bienen, durch naschende und räubernde Flugbienen (Näscher und Räuber) und durch den Bienen⸗ besitzer verbreitet.
Die Bienen beladen sich mit den Krankheitskeimen, indem sie verseuchte Bienenstöcke, besonders solche, die weisellos oder nur von schwachen Völkern besetzt oder ganz volklos sind, aufsuchen und aus⸗ räubern, oder auch, indem sie ihnen zugängliche verseuchte Wabenbauten oder Honiggefäße plündern, und schleppen die Krankheitskeime dann in ihre eigenen Wobnungen ein.
Der Bienenbesitzer vermittelt die Verbreitung der Faulbrut da⸗
durch, daß er den Krankheitsstoff mit verseuchten Bienenvölkern, Waben oder Honig auf den Bienenstand bringt und ferner, wenn er auf seinem verseuchten Bienenstande den Flugbienen der Nachbarstände die Gelegenheit zum Räubern gibt. Auf manchen Bienenständen finden sich nämlich Bienenstöcke mit eingegangenen Völkern oder verseuchte, von den Bienen verlassene Wohnungen oder auch verseuchte honigbaltige Wabenbauten und ge⸗ brauchte Honiggefäße, die von den Flugbienen benachbarter Stände aufgesucht und ausgeräubert werden.
Solche schlecht gepflegte Bienenstände sind demnach eine ständige Gefahr für die ganze Umgegend.
Aber nicht nur in die nähere Umgebung eines Seuchenherdes, sondern auch auf weite Entfernungen hin kann erfahrungsgemäß die Faulbrut verschleppt werden.
Die verseuchten Bienenstöcke und Wabenbauten werden nach de Angaben der Imker nicht selten von Gewerbetreibenden (Honi händlern und Bäckern) zur Honiggewinnung aufgekauft. Diese Auß käufer verarbeiten das Wabenwerk auf Honig und bringen den Honi in den Handel oder verwerten ihn in ihrem Gewerbe. Die Ver arbeitung des verseuchten Wabenwerkes und die Aufbewahrung des seanne e Honigs und der benutzten Honiggefäße an Orten, die den
ienen zugänglich sind, können ebenso wie die Benutzung des in den Handel gebrachten Honigs als Bienenfutter zur Verbreitung der Faulbrut führen.
Weiter kommt der Handel mit Bienenvölkern und Bienenerzeug⸗ nissen in Betracht; nach den Erfahrungen der Bienenzüchter ist sogar anzunehmen, daß die meisten Seuchenausbrüche auf den Ankauf von Bienenvölkern und von Futterhonig zurückzuführen sind. Auch aus Ausland ist so schon wiederholt die Faulbrut eingeschleppt worden.
Die Verschleppung erfolgt nach einwandfreien Beobachtungen
meist durch Muttervölker (auf Waben sitzende Bienenvölker); sie kann
aber auch durch bonighaltiges Wabenwerk geschehen, wie es seit einigen Jahren von Honighändlern in großen Mengen zur Honiggewinnung aus dem Ausland eingeführt wird
Dieses Wabenwerk wird teilweise mit den Bienenwohnungen (Strohkörben) eingeführt und enthält nach glaubwürdigen Angaben nicht selten tote oder kranke Brut. Tatsächlich konnten die Merkmale der Faulbrut an derartigem Wabenwerke, das der Biologischen Anstalt zur Untersuchung eingesandt wurde, festgestellt werden.
Wahrnehmungen erfahrener Bienenzüchter machen außerdem wahrscheinlich, daß auch aus dem Ausland kommender Honig, und zwar namentlich Stampfhonig (d. i. Honig, der durch Einstampfen der Wabenbauten gewonnen wird, und der Wachs, Pollen, meist auch fhegerben; Brut und tote Bienen enthält), Seuchenausbrüche ver⸗
uldet hat.
Dagegen ist die Verschleppung der Faulbrut durch nackte Bienen⸗ völker, durch Schwärme oder seglinge, d. h. Bienenvölker ohne Waben, bau, und durch Königinnen bisher noch nicht festgestellt worden.
Daß auf diesem Wege eine Verbreitung der Faulbrut möglich
ist, kann nicht bestritten werden, um so weniger, als den nackten
Völkern und ebenso den Bienenköniginnen stets Futtervorräte, zuweilen sogar futterhaltige Waben mitgegeben werden, also Bienenerzeugnisse, — be. der Ansteckungsstoff lange Zeit infektionstüchtig er⸗ alten kann.
Praktisch kommen jedoch von Wabenwerk, Brut und Futter⸗ vorräten getrennte Bienen (nackte Völker) für die Verbreitung der Faulbrut nicht in Betracht, wenn man darauf achtet, daß keine fremden Waben oder Futtervorräte mit den Völkern auf den Stand gelangen, und wenn man außerdem die Bienen bauen läßt und dadurch einige Zeit brutfrei hält.
Auf Grund der in der Biologischen Anstalt gemachten Er⸗ fahrungen und der damit im allgemeinen übereinstimmenden Beob⸗ achtungen der Bienenzüchter läßt sich danach fafgenpes Tatsächliche über die Verbreitungsweise der Faulbrut zusammenstellen.
Die Verbreitung der Faulbrut geschieht:
1) durch seuchenkranke Bienenvölker;
2) durch Flugbienen (Räuber und Näscher), die den An⸗ steckungsstoff aus kranken Völtern oder verseuchten, von den Bienen verlassenen Stöcken, aus Waben oder Honig⸗ gefäßen aufgenommen haben;
3) durch verseuchten Wabenbau;