pastirat iebrich 8. 2 Das Dienstalter als Gerichtsa Urlaubs nicht gekürzt, wenn nicht e
dargelegt wird.
König haben Allergnädigst geruht: d Baurat Viereck, bisher Vorstand 1s 1 in Posen, beim Uebertritt in den mals Geheimer Baurat, tor Zillmer in Karthaus, Westpr., den Regierungsbe Irn Fabian in Kukerneese, Becker in Recke, Westf., 2 it in Lötzen, Rost in Bückeburg,
Seine Maeh dem Reglertzz des Eisenbahnbetrt Ruhestand den Chah.
dem Kreisbe
Bekanntmachung.
Gemäß 8 45 des Kommunalabgabengesetzes bds. 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird das neeng en KFenmtbehlr Fes im Srerfahef 5 in Betracht kommende
ei mmen der gesamten preußi 2 eisenbahnen auf den Betrag von EEEö
stizministers ungen der
Berlin 2 Mitte gehört,
stizrat Hugo Skopni 8 Eine weitere allgemeine Verfe Saah . oe
von demselben Tage vegelt die ständigen Ue Ref nen hare und lauter wie folgt. Jur Ausbildung der Referendare werden am Sitz der v Fösecmnnifter dazu bestimmten Landgerichte ständige — ab. z § 2. Die Aufsicht über die Uebungen steht . präsidenten und dem Dberbeandente nebencf tct -9 a
u ustizrat il Engel, zustizrat Dr. Eugen m, Justizrat Dr. Martin Lövinson, Feftsgrat Leo Hamburger, ustizrat Hugo Sonnenfeld, Franz Imberg, Erich Hoffmann und Friedrich Thurm in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, welcher
sor wird um die Zeit des timmungsmäßige
Für die Erteilung des Urlaubs und fü di Dienstalter als Gerichtsassessor zu ind sar gie Fhatscheidune behörden zuständig, wenn der Urlaub 1 Jahr nicht überschreitet.
In den Urlaubsgesuchen haben sich die Gerichtsassessoren über die
Nachweisung IV. 8 der im Rechnungsjahre 1911 für die Staatsdepositen⸗ bes rs; ausgegebenen und nach der Einlösung von der xT in Verwahrung Epon.
ung entwe
menen und mittels Durchlo rteten Schatz⸗ anweisungen.
413 035 569 ℳ
Ausgegeben sind Schatzanweisungen über im einzelnen ℳ
136/141 142/153 154 155/162 163 164/172 173/192 193/214 215/17 218/24 225/42
243/67
ͤZsIͤsͤͤsͤs114*
500 000 100 000 100 000 100 000
267 Stück zu
8
1
1
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 40 des Reichsgesetzblatts enthält unter 1
Nr. 4091 die Bekanntmachung, betreffend eine Ausführungs⸗ bestimmung für die Angestelltenversicherung, vom 29. Juni 1912, unter Nr. 4092 die Bekanntmachung über die Vergütung für die Ausstellung der Versicherungskarten der Angestelltenver⸗ sicherung, vom 29. Juni 1912, unter
Nr. 4093 die Bekanntmachung über das Entwerten der Beitragsmarken der Angestelltenversicherung, vom 29. Juni 1912, unter
Nr. 4094 die Bekanntmachung, betreffend die Versicherung deutscher Bediensteten ausländischer Staaten und solcher Per⸗ sonen, welche nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterstehen, nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte, vom 29. Juni 1912, und unter 1“
Nr. 4095 die Bekanntmachung über die Einrichtung von Vordrucken für die Angestelltenversicherung, vom 29. Juni 1912.
lin W. 9, den 5. Juli 1912.
8 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. 8 Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗ Versetzungen. Neues Palais, 29. Juni. von Trotha, Oberlt. im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, in das Ulan. Regt. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1 versetzt. Blomeyer, Oberlt. a. D., zuletzt im 6. Thüring. Inf. Regt. Nr. 95, an Stelle der Armeeuniform, die Erlaubnis zum Tragen der Uniform des genannten Regts. erteilt. Danzig, 2. Juli, von Frantzius, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Leibhus. Regt. Nr. 1, ein auf den 24. April 1902 vordatiertes Patent seines Dienstgrades verliehen.
8
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Anleitung des Direktoriums der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, betreffend den Kreis der nach dem Versicherungsgesetze für An⸗ gestellte vom 20. Dezember 1911 versicherten Per⸗ sonen, — vom 20. Juni 1912 — veröffentlichht.
W Königreich Preußen.
den bisherigen außerordentlichen Professor an der Universität zu Marburg Dr. Hans Glagau zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Greifswald zu ernennen und
dem Rendanten der Klosterhauptkasse Adolf Baumgarten in Hannover und dem Klosterrentmeister Heinrich Batter⸗ mann in Lüneburg den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrat Blau in Thorn bei dem Uebertritt
in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justizrat, den Amtsgerichtssekretäären von Hinrichs in Danzig, Raschke und Schees in Stolp i. P., Lüders in Bordes⸗ holm und Zahn in Gieboldehausen sowie dem Gerichtskassen⸗ kontrolleur Jaeckel aus Neisse, wohnhaft in Charlottenburg, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Schrader in S ggert in Potsdam und Ullrich in Danzig, den Krezh Lltoren S in Elbing 8l den Regierungsbaumeistern Liese in zurzeit in Milet, und Grütter in pektor Landsberger in Insterbur und den Regieruzumeistern Busch in Hildesheim un Rieß in Eschwege. Charakter als Baurat mit dem persön⸗ Range der Futz vierter Klasse zu verleihen. 8
und Heine in 1 Nensburg, Knacktt erlin, dem Wasse en
vom 10. Juni d. J. will Ich der önebeck im Regierungsbezirk Magde⸗ — vom 11. Juni esetzsamml. S. 221) hiermit ez, Recht verleihen, zur Anlegung eines kommunalen Friedhzz die im Flurbuch des Gemeindebezirks Schönebeck unter Fötztenblatt 1 Parzellen Nr. 540, 542, 544, 545, 546, 547, 588 549, 550, 552, 556, 558, 560, 564 und Kartenblatt 5 Parzgem Nr. 682, 685, 686, 687, 688, 689, 690, 692, 693, 69 ½ 95, 696 verzeichneten Grundstücke, im Gesamtflächeninhalt pon 8,5869 ha, im Wege der Ent⸗ eignung zu ermtben. Der vorgelegte Lageplan folgt
anbei zurück. Neues Palais, hen 14. Juni 1912. 8 Wilhelm R.
eigleich für den Minister des Innern. 3 en Trott zu Solz.
An die Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Inztzer 1 8
Auf den Stadtgemeinde s burg auf Grund detß
taatsministerium.
Erläuterung des Königlichen Staatsministeriums zu § 4 der Aussführungsbestimmungen zu den Vor⸗ schriften über die Reisekosten der Staatsbeamten vom 24. September 1910 (Gesetzsamml. S. 269).
Die im § 4 dern Ausführungsbestimmungen zu den Vor⸗ schriften über die Neisekosten der Staatsbeamten vom 24. Sep⸗ tember 1910 (Gesetzsamml. S. 269) ausgesprochene Anordnung, daß zur Reise, wenn dadurch Mehrkosten vermieden werden können, auch Sonn⸗ und Feiertage zu benutzen sind, begründet keine ausnahmslose Verpflichtung, hat vielmehr nur die Be⸗ deutung einer regelmäßig zu befolgenden Anweisung, bei deren Ausführung insbesondere gebührende Rücksicht darauf zu nehmen ist, daß den Beamten die Möglichkeit der Ausübung der gottesdienstlichen Verrichtungen nicht verschränkt wird. Berlin, den 20. Mai 1912. 18 Köntgliches Staatsministeriumm. von Bethmann Hollweg. von Tirpitz. Delbrück. Beseler. von VreLienbac. Sydow. von Trott zu Solz. von Heeringen. von Schorlemer. Lentze. IJZustizministerium. Den Landgerichtsdirektoren, Geheimen Justizräten Francke vom Landgericht I in Berlin und Muntau in Allenstein sowie dem Amtsgerichtsrat Schmückert in Polzin ist die nachgesuchte Dimn enesesunng mit Pension erteilt. ersetzt sind: der Amtsrichter Stürmer in Tholey 8 Solingen und der Amtsrichter Mayer in Wilster na Rennerod. Zu Hoeelsricsern sind ernannt: der Kaufmann Sali Segall in Berlin⸗Wilmersdorf bei dem Landgericht III in Berlin, der Lotterieeinnehmer, Kaufmann Wilhelm Schröter in Hanau und der Kaufmann Eduard Baensch in Magdeburg, wiederernannt: die Kaufleute Oskar Haac und Hermann Hausen in Berlin, Walter Quincke in Berlin⸗Lichterfelde, der Ludwig Schlesinger in Berlin und der abrikbesitzer Hans Schuppmann in Charlottenburg bei dem Landgericht I in Berlin, der Kommerzienrat Gerson Simon in Charlottenburg, die Kaufleute Richard Blumenfeld in Charlottenburg, Heinrich Neudeck in Pankow, Georg Jackwitz in Falkenhagen und der Rentier Hermann Cohn in Berlin⸗ Wilmersdorf bei dem Landgericht III in Berlin, der Kauf⸗ mann und Stadtrat Kurt Lisco und der Kommerjzienrat Artur Alexander Katz in Görlitz, der Kaufmann und Konsul Max Metzler in Stettin und der Kaufmann und Konsul
Gustav Koch in Stralsund. Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Rentier Leopold Gimkiewicz in Berlin⸗Wilmersdorf und der Kaufmann und Fabrikbesitzer Emil Buchholz in Char⸗ lottenburg bei dem Landgericht II in Berlin, der Fabrikbesitzer Rudolph Krause in Görlitz und der Fabrikdire tor Heinrich Köonrad Deines in Hanau, wiederernannt: der Direktor Hermann Eisenberg in Berlin⸗ Wilmersdorf, der Bankier Alfred Falkenheim in Berlin, die Fabrikbesitzer Wilhelm Leschziner und Franz Solon in Berlin, der Fabrikant Julius Markwald und der Kom⸗ merzienrat Ernst Stangen in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der Kaufmann, Eiswerksbesitzer Hugo Fournier in Tegel bei dem Landgericht III in Berlin, der Drogen⸗ und Chemikalienhändler Roques⸗Mettenheimer in Frankfurt a. M., der Fabrikant Walter Nagel in Bielefeld, der Kauf⸗ mann Hermann Voß und der Fabrikdirektor Karl Bartens in Stralsund. 3 Zu lodz en sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Winter in Hameln, H.üsrb org in Gronau, Dr. Weber in Halver, Eggers in Krempe, Dr. Arthur Ehrlich in Tilsit, ferner in Berlin “ I. 1 die Dauer ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: die Rechtsanwälte Justizrat Leo Friedlaender, Justizrat Dr. Gustav Herrmann, Justihrat Dr. Martin Reiche, Justizrat und säfe ser Dr. Paul Alexander⸗Katz, Justiz⸗ rat Jaques Wilmersdoerffer, Justizrat Dr. Richard Bieber, IJustitrat Wr 8 s 1e. De Daltaggubsg yj 9 8 3 Arthur Goltzen, Hermann Ze el, jer, Wolf⸗ 1 5e Dr. Richard Koch und Dr. Friedrich Rothe
um Bezirk des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg gehört, stizrat HSugo Bergmann in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in der Stadt Berlin innerhalb der Stadt⸗ bezirke 307 bis 317 und der nördlich der Ring⸗ bahn belegenen Teile der Stadtbezirke 306, 318, 319, Justizrat Arnold Lewinsky in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in der Stadt Berlin innerhalb des Stadtbezirks 284, Justizrat Ludwig Neumann in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in der Stadt Berlin innerhalb der Stadtbezirke 71 bis 78 und Justizrat Gustav Sandberg in Berlin mit An⸗ weisung des Amtssitzes in der Stadt Berlin im Stadtteile Luisenstadt jenseits des Kanals innerhalb der Stadtbezirke 84, 85, 88 bis 90, 94 bis 97 und 86,
II. auf Lebenszeit: die Rechtsanwälte Justizrat Christoph Dahlmann in Hersfeld mit Anweisung des Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, welcher zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte gehört, und Justizrat Johannes Künstler in Tiegenhof mit Anweisung des Amtssitzes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, welcher zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg gehört. 1
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Karl Müller außer bei dem Landgericht II bei den Landgerichten I und III in Berlin, Mommer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wiesbaden, Dr. Heikes bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, Filitz bei dem Amts⸗ gericht in Trebbin, Gerlach bei dem Amtsgericht in Kau⸗ kehmen und Göltschke bei dem Amtsgericht in Könnern.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts, Justizrats Karl Müller in der Rechtsanwaltsliste des Landgerichts I in Berlin sowie der Rechtsanwälte Filitz in Trebbin und Gerlach in Kaukehmen ist zugleich deren Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Erste Staatsanwalt a. D. Schumann bei dem Landgericht I in Berlin, die Rechtsanwälte: Gerlach aus Kaukehmen bei dem Landgericht in Tilsit, Buneß aus Lenzen a. E. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Messertz, Dr. Hilker aus Cöln bei dem Amtsgericht in Ohligs, Dr. Denkhaus aus Duisburg⸗Ruhrort bei dem Amts⸗ gericht in Mülheim a. Ruhr, die Gerichtsassessoren: Dr. Martin Pfeiffer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hirsch⸗ berg, Siegismund bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Oppeln, Gerhard Weber bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Wolffgarten bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Hundt bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Kiel, Zühls dorff bei dem Amtsgericht in Berlinchen und Deimel bei dem Amtsgericht in Neheim.
Der Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Dr. Franken⸗ stein in Bielefeld ist gestorben.
8
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Kumbier, Mitglied der Eisenbahndirektion in Erfurt, ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Referenten bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beauftragt.
Versetzt sind: die Oberregierungsräte Gerstberger, bisher in Hannover, als Oberregierungsrat zur Eisenbahn⸗ direktion nach Münster und Samwer, bisher in Cöln, als Oberregierungsrat zur Eisenbahndirektion nach Hannover;
die Regierungsräte Matibel, bisher in Kattowitz, als Mitglied des Eisenbahnzentralamts nach Berlin und Gehr, bisher in Hamburg, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Cöln; der Regierungs⸗ und Baurat Wallbaum, bisher in Altona, zur Essenbahlnbirektion nach Hannover;
die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufaches Haage, bisher in Beuthen (Oberschles.), als Mitglied (auftrw.) der Eisen⸗ bahndirektion nach Königsberg (Pr.), Warnecke, bisher in Namslau, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebs⸗ amts 1 nach Beuthen (Oberschles.), Willi Behrens, bisher in Altona, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebs⸗ amts 8 nach Berlin, Honemann, bisher in Hamburg, zum Eisenbahnbetriebsamt nach Altona; die Regierungs⸗ baumeister des Maschinenbaufaches Schütz, bisher in Katto⸗ witz, nach Eberswalde als Vorstand eines Werkstättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte daselbst, Kaempf, bisher in Gleiwitz, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnmaschinenamts nach Kattowitz, Tiemann, bisher in Hagen (Westf.), als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnmaschinenamts nach Altona, Johannes Voß, bisher in Kattowitz, zum Eisenbahnzentralamt mit Wohnsitz in Gleiwitz.
Dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Grabe, Vorstand des Eisenbahnwerkstättenamts b in Eberswalde, sind die Geschäfte des Vorstands des Eisenbahnmaschinenamts daselbst
übertragen.
Dem Eisenbahnbetriebsingenieur Wilhelm Haegert in Tilsit ist, die Stelle des Vorstands des Eisenbahnmaschinen⸗ nebenamts daselbst verliehen.
Ernannt sind: zum Eisenbahnverkehrsinspektor der Eisen⸗ bahnbetriebskontrolleur Max Rothert, bisher in Kattowitz, unter Versetzung nach Lyck und Verleihung der Stelle des Vor⸗ stands des Eisenbahnverkehrsamts daselbst,
zum Eisenbahnhauptkassenrendanten bei der Eisenbahn⸗ direktion in Elberfeld der Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Heinrich Rehling daselbst.
In den Ruhestand sind getreten: der Ober⸗ und Ge⸗ Regierungsrat Ditmar bei der Eisenbahndirektion in
ünster,
der Oberregierungsrat Robert Lehmann bei der Eisen⸗ bahndirektion in Cassel, 8
der Oberbaurat Frankenfeld bei der Eisenbahndirektion in Saarbrücken,
die Ober⸗ und Geheimen Bauräte Clausnitzer bei der Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main) und Köhler bei der Eisenbahndirektion in Essen,
die Geheimen Bauräte Fink, Mitglied der Eisenbahn⸗ direktion in Hannover, Kirsten, Vorstand des Eisenbahnwerk⸗ fitns ert à in Stargard (Pom.) und Erich Schmidt, Vor⸗
Eisenbahnmaschinenamts in Elberfeld sowie er
in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in demjenigen Teile
der Stadt Berlin, welcher zum Bezir e b 8 Amtsgerichts
Eisenbahnhauptkassenrendant, feld ““
6 8
Rechnungsrat Julius
Peter “
1
hierdurch üfigeftelt.
Von diesem Gesamtreineinkommen unterlie hältnisse der erwachsenen Ausgaben an der Besteuerung durch die beteiligten und selbständigen Gutsbezirke 8 375 804 707 ℳM.
Berlin, den 1. Juli 1912. 8
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 11e“ Vertretung: — Stieger.
1““ 3
Ministerium für Handel und Gewerbe
Der Gewerbeassessor Haars in Königsber I 1. August d. J. nach Frankfurt a. M. de assessoren Dr. Maué in Altona und sind zum 1. Oktober d. J. der bisherigen Amtseigenschaft versetzt worden.
Ministerium der geistlichen und angelegenheiten.
1 Der bisherige Privatdozent in der juristischen Fakultät
der Un verstt zu Göttingen, Professor Dr. saisische e.
ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät er⸗ imn . ch
er praktische Arzt Dr. med. Zeißler zu Marburg ist
zum Abteilungsvorsteher am Institut für Hygiene und 18.
— hentelle Therapie der dortigen Universität ernannt worden.
Unterrichts⸗
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen Forsten.
Die Oberförsterstelle Ruda Marienwerder ist zum 1. August 1912 zu müssen vor dem 15. Juli eingehen.
Peech berfhesterselle St. Goarshausen im Regie⸗ rungsbezirk Wiesba een ist zum 1. Oktober 1912 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli eingehen.
im Regierungsbezirk besetzen, Bewerbungen
4 Bekanntmachung. 8 Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 ’ Seite 152) wird zur öffentlichen Asa der⸗ gebracht, daß aus dem Betriebe der auf preußischem Gebiete gelegenen Strecken der Lübeck⸗Büchener Eisenbahngesell⸗ schaft in Lübeck im Jahre 1911 ein kommunalabgabepflichtiger
Reinertrag von 1 1 181 886 ℳ 61 ₰ erzielt worden ist.
Muünster (Westf.), den 2. Juli 1912 1
Der Königliche Eisenbahnkommissar. In Vertretung: Gerstberger.
J““
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter „ Nr. 11 220 das Gesetz über Stärkung des Deutschtums in feinigen Landesteilen (Besitzfestigungsgesetz), vom 26. Juni 1912. Berlin W. 9, den 6. Juli 1912. ““ Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
1w“
, Seine Erzellenz der Präsident des Rei Sbankdirektoriums, Wirkliche Geheime Rat Havenstein, vüichsban Der neetsehessr im Ministerium der geistlichen und
Unterrichtsangelegen eiten, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat D. von Chappuis, mit Urlaub. 1
Preußen. Berlin, 6. Ju li.
Durch eine allgemeine Verfügung des Justizministers vom 3. Juli 1912, betreffend die erste juristische Prüfung, sind die Verfügungen vom 18. Januar 1897 und 13. Mat
o über die erste uristische Prüfung im Einvernehmen mit dem Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten, wie folgt, ab eändert und ergänzt worden: fü I. Die Studierenden können den Gang ihrer Studien selbst be⸗ immen und die Vorlesungen unter verständiger Würdigung ihres uneren Zusammenhanges nach eigenem Ermessen auf die Semester verteilen. Vorlesungen, die den Studierenden den Ueberblick über die ganze Rechtsordnung und das Verständnis für deren Bedeutung ver⸗ mitteln sollen (Einführungsvorlesungen), sind regelmäßig für das erste
emester bestimmt.
t II. Die Zahl der praktischen Uebungen, an denen die Studierenden 8. zunehmen haben, wird auf 4 erhöht; die Disziplinen können die
tudierenden nach eigenem Ermessen bestimmen.
III. ür die mündliche Prüfung ist folgendes zu beachten:
1) Die Rechtskandidaten sollen sich nicht nur über die erforder⸗ lichen Rechtskenntnisse, sondern namentlich auch über die Befähigung zu deren praktischer Anwendung ausweisen.
2) Das geltende Recht muß im Vordergrunde stehen; doch sind auch auf diesem Gebiete Fragen über nebensäͤchliche Einzel⸗
eiten zu vermeiden.
3) In jeder Prüfung sind eingehende Fragen auch über Staats⸗ recht zu stellen; auch das Verwaltungsrecht und das Völker⸗ recht sowie die Grundlagen der Volkswirtschaftslehre und der Finanzwissenschaft sollen regelmäßig zum Gegenstande der Prüfung gemacht werden.
Baloffurg 8 dem 8 1928 2 8 “ 2 eer ersten juristischen Prüfung n. beshalb versagt erden, weil er nicht an mehr als 3 praktischen Uebungen keil⸗
en nach dem Ver⸗ Gehältern und Löhnen preußischen Gemeinden
„Nord und die Gewerbe⸗ “ und Sauer in Berlin S. nach Königsberg I und Altona in
§ 3. Zur Teilnahme an den Uebungen sind die Referend verpflchiet, die am Sig des Landgerices 8e —— eeeeh oder bei einem Rechtsanwalt (Notar) beschäftigt werden. Male bei Pecisst vefben nch Zennba e gühn eri ä Tei Cöö Uehtg 2 . b chaftigt werden, auf Antrag zur Teil⸗
§ 4. Für die Uebu z6ie, er mehr 1-S 2 Teünthmem gagnhen er Serdven 1. ic cst ze: Wo mehrere Gruppen bestehen, verbleibt der R . mäßig in der Gruppe, der er skben, her worden in öee haß 8 8 Der Oberlandeegerichtzpräsizent und der Oberstaatsanwalt 8 en bei der Ueberweisung der Referendare an die einzelnen he8. des Verbezeitungsdienftes dnef 9 zu nehmen, daß eferendare die Gruppe, der ören, bafslichft wenig zu wechseln vaugen b sie angehören
ruppen weder durch Mange
noch durch Ueberfüllung leiden. öe daren
86 6. Der Oberlandesgerichtspräsident bestellt für jede Gruppe nn8. Leiter aus der Zahl der Landrichter, der Amtorichter 8 8 taatsanwälte oder der Rechtsanwälte (Notare), die am Sitze des zandgerichto tätig sind; er kann auch einen Oberlandesgerichtsrat, einen Landgerichtsdirektor oder einen Gerichtsassessor bestellen; ein Staatsanwalt wird vom Oberlandesgerichtspräsidenten im Einver⸗ e mit dem Oberstaatsanwalt b tellt; ein Rechtsanwalt (Notar) ann nicht ohne seine Zustimmung bestellt werden; vor der Bestellung eines Rechtsanwalts soll der Vorstand der Anwaltskammer gehört Bestellt werden soll nur, wer wissenschaftliche Veranlagun Fetie. Auffassung mit Geschick im Unterweisen 1 gaegh crd § 7. Der Leiter behält die Ausbildung der seiner Gru e an⸗ SSgs⸗ Referendare, auch soweit sie außerhalb der Uebunpghn 88 olgt, dauernd im Auge; er soll zu den Teilnehmern in ein Vertrauens⸗ verhältnis treten und ihnen mit seinem Rate zur Seite stehen. 3 § 8. Das Ziel der Uebungen ist, nicht sowohl den Referendaren urch eine systematische Behandlung des ganzen Rechtsstoffs abstraktes Wissen und theoretische Kenntnisse zu vermitteln, als sie in der An⸗ Pergärge den ehthtnunterrettn sie zur eichatgen Russesung de gän e eens anzuleiten und ihr Verstän ür di he 92 49 beer ü AA Die Uebungen sollen sich hauptsächlich an die Erörte praktischer Fälle anschließen und in der h Rede und Gegen⸗ rede den Referendaren Gelegenheit geben, ihre Ansichten selbständig zu äußern und zu begründen. Größere schriftliche Arbeiten werden nicht angefertigt; die Referendare können angehalten werden, sich auf
die Uebungen vorzubereiten. 1 Die Uebungen müssen so F sein, daß ihr grfofa derchen Wechsel in den Personen der Teilnehmer nicht beeinträchtigt wird. „ 9. Es ist ‚nicht ausgeschlossen, 9. innerhalb der Uebungen einzelne Rechtsgebiete G. B. das gewerbliche Urheberrecht, das Berg⸗ recht, das Fideikommißrecht, die Gefängniskunde usw.) von damit be⸗ sonders vertrauten höheren Justizbeamten oder Rechtsanwälten be⸗ handelt werden, die nicht zu Leitern der Uebungen bestellt sind. S§ 10. Zu den Aufgaben der v gehört es, die Teilnehmer in der juristischen Technik, insbesondere in der Abfassung gerichtlicher Entscheidungen und in der Berichterstattung über Rechtsfälle zu unter⸗ weisen, sie im freien Vortrag eines Prozeßbevollmächtigten, öffentlichen Anklägers oder Verteidigers auszubilden und sie auf neue Er⸗ ö in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur aufmerksam n. § 11. Regelmäßig liegt es dem Leiter ob, die Teilnehmer bei der Besichtigung gewerblicher Betriebe zu führen (cTarehehe Pbe fügung vom 22. Juli 1910 — Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 287 —). Bei geeigneter Gelegenheit soll er ihnen auch unmittelbaren Einblick in die Einrichtungen und den Geschäftsgang anderer Behörden und öffentlich⸗rechtlicher Organisationen verschaffen. „§ 12. Der Leiter der Uebungen und die mit der sonstigen Aus⸗ bildung der Referendare betrauten Beamten sollen miteinander in Füblung bleiben und sich ihre Wahrnehmungen über die einzelnen ö F. bat sich : Der Leiter hat sich, wenn der Referendar aus den Uebun ausscheidet oder etwa in eine andere Gruppe übertritt, in 8 Schlußzeugnis über den Referendar, insbesondere über seine Be⸗ fähigung und das Maß seiner Ausbildung, eingehend auszusprechen. 14. Die Beamten des Landgerichts, der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft haben dem Landgerichtspräsidenten auch unaufge⸗ fordert Akten vorzulegen, die zur Verwendung bei den Uebungen be⸗ 1““ 88 der Uebungen si G e Leiter der Uebungen sind von ihren sonstigen Dienst⸗ geschäften entsprechend zu entlasten. “] §, 16. Besondere Uebungen, die der Ausbildung der Referendare auf einzelnen Rechtsgebieten, z. B. im gewerblichen Urheberrechte, dienen, werden durch diese Verfügung nicht berührt; zur Teilnahme an diesen Uebungen sind die Referendare nicht verpflichtet.
Bei dem Oberlandesgericht werden Uebungen nicht abgehalten. § 17. Die §§ 19 ff. des Regulativs vom lics asg halten. treffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst, werden durch diese Verfügung nicht berührt.
Gleichzeitig ist noch eine dritte allgemeine Verfügung des Iüstaminisrs ergangen, 98 88 veö von Ge⸗ richtsassessoren zum Zwecke der Fortbildung betri t und folgenden Wortlaut hat:
Es ist erwünscht, daß die Gerichtsassessoren in der auf die große Staatsprüfung folgenden Zeit ihre rechtswissenschaftlichen Studien fortsetzen oder auf anderen, insbesondere wirtschaftlichen Gebieten neue Kenntnisse und Erfahrungen sammeln. Den dazu erforderlichen Urlaub wird ihnen die Justizverwaltung erteilen. Als Fortbildungsmittel kommen in Betracht: 8 1) Beschäftigung in einem freien Berufe, z. B. in einem kauf⸗ männischen, gewerblichen oder landwittschaftlichen Betriebe, zumal wenn der Gerichtsassessor seine besondere Aufmerk⸗ samkeit den wirtschaftlichen und technischen Seiten des Be⸗ 2) Nütha Uihmendet, i wirkung bei einer gemeinnützigen und unparteitschen Rechtsauskunftsstelle bagne Veemngund 8 29. hen 1912 — Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 181 —); 3) Aufenthalt im Auslande, wenn ihn der Gerichtsassessor be⸗ nutzt, um sich nähere Kenntnisse der fremden Sprache, 9 Hten und 628- ö smaatgwiss Leilnahme an den rechts⸗ oder staatswissenschaftlichen Fort⸗ bildungskursen, die in regelmäßiger Wiederkehr e rößeren Städten abgehalten werden, insbesondere an den ursen, deren Lehrplan sich auf ein Semester erstreckt; 5) Besuch einer Universität zur Wiederaufnahme der Fach⸗ studien insbesondere in Vorlesungen, die einer vorgeschrittenen juristischen oder verkewirtschaftlichen Bildung entsprechen; es steht dem Gerichtsassessor frei, auch sonstige Hochschulen zu besuchen oder Perlc nägen von allgemein wissenschaft⸗ lichem Inhalt (. B. philosophische, historische, naturwissen⸗ sscchaftliche, technische Vorlesungen) zu hören; 6) Beschäftigung bei einem Rechtsanwalt. „Im allgemeinen wird ein Urlaub von einjähriger Dauer erforder⸗ lich und ausreichend sein; der Urlaub kann, wenn das Bedürfnis dar⸗
An 22.
halb erwartet, da gebotenen Gelegen
ferien. Am Sch Innern Dr. treffend den des Umzuges Studenten
Wie „ lichen Zwischenfall
Die Polizei sei ste auch die Veranstal
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Im Verlaufe mit e wenn die Regierung Nach der Be
in Baltischport u Kaiser, wie „W.
„Standart“, der Deutsche folge an Bord
wo
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an und dehnte die
Akademie werden
Bezüglich der der Mulujageg 8 Wmüster de orschlag, wona Frankreich
gestern nach einer
das die Cortes bis auf weiteres vertagt werden.
gleiche Dekret gab
er Königlichen Fa
ggenommen hat.
getan wird, um einen mäßigen Zeitraum verlängert werden.
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ie Flucht schlugen.
anderen Beschäftigung Die erfolgreiche in ihrem eigenen als im
Föisers von
wischenfall, der sich am Sonnt . 8 der Sokbolisten sic E
zugetragen eT. Ke⸗
verletzt worden seien, übergeführt worden sei,
f Vermeidung von bemüht, die Die Ausschreitungen seien urschen ausgegangen; das Publikum sei ihnen fern ge⸗-⸗
„Der Senat stimmte einer Gesetzvorlage zu, die Inseln Anjouan, he Kolonien erklärt. Die Senatskommission nahm einstimmig, nachdem der
gehört worden waren,
des Steuergesetzentwu 1 bgabe wird er ausländischen Papieren in der
großer öffentlicher Arbeiten, der Wahlreform fort.
obiger Quelle zufolge, mer möglichst großen Zahl nommen werde. Er wolle das Gesetz zur Durchführung bringen, selbst
aus der Zeit Peters des Großen werke und begaben sich darauf mit
russischen Kaiser empfing, Kapitäns z. S. Ritter von Abends fand an Bord der Jacht
Generalgouvernements Der Reichsrat nahm gestaltung der A von der Reichsduma angenommenen Fassung an, in der unter anderem vorgesehen ist,
und Spanien geteilt werden — Im Senat verlas der Ministe
Der Ministerrat bewilligte gestern, wie „W. T. B.“ der serbischen Monopolverwaltung wegen starker Ver⸗ teuerung des Zuckers zollfreie Zuckereinfuhr für längere Zeit.
Der Erbprinz und die Meiningen und der Prinz Friedrich Karl von Preußen sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern früh in Stockholm ein⸗ getroffen und vom König Frisges und der
Von „W. T. B.“ türkischen Kriegsministerium eingetroffen sind, hat im YNemen am 27. Juni ein Kampf zwis ängern des Said Idriß statt ei Kanonen des Gegners unbrau
laubs zu erklären;
der oben bezeichneten
Art verw b 8 ortbildun Se
der Gerichtsassessoren liegt sowohl
d, ins 192 — 9. insbesondere die jüngeren Assessoren v 8
heit Gebrauch machen eas iasi “
Oesterreich⸗Ungarn.
5 Das österreichische Abgeordnetenhaus erledi üe gestern die Tagesordnung und ging dann 19 die Sommer⸗
lusse der Sitzung beantwortete der Minister des
Heinold die Interpellationen, be⸗ 8 in Prag mit den deutschen
B.“ meldet, schilderte der Minister den bedauer⸗
eingehend und stellte fest, daß nur zwei Studenten von denen einer in das Allgemeine Krankenhaus
das er bereits am 2. Juli verlassen habe. ts bemüht gewesen, Streitfälle hintanzuhalten, und ter der Festlichkeiten hätten das Bestreben ezeigt, “ hinzuwirken. Auch die So kolifter olizei bei der Aufrechterhaltung der Ruhe hauptsächlich von halb⸗
Frankreich. gestern laut Meldung des „W. T. B.“
die zur Inselgruppe der Comoren Mohelli und Groß Comoro für
Poincaré und der Kriegsminister Millerand
den Protektoratsvertrag über
— Nach Anhörung der Vertreter der Bankiers von aris un 8— Provinz, ü8 beh Erklärung 8 ungungen zur Annahme eines Treuhändersystems für aus⸗ ländische Werte mit Ausnahme von Staatspapieren ber zu
abgaben, unter gewissen Be⸗
nkommensteuerkommission des Senats ner Stimmenthaltung den einleitenden Artikel 8 angenommen, der besagt:
oben von Renten, Obligationen und anderen 1 Form eines Stempels von 3 Francs 5 bei der Fäͤlligkeit der Coupons und nach ihrem rd.
— Die Deputiertenkammer nahm in der gestrigen Sitzung einen Gesetzentwurf, betreffend
eine Anleihe für Francs zur Ausführung an und setzte darauf die Beratung
öhe von 90 Millionen
der Verhandlungen erklärte der Ministerpräsident daß er wünsche, daß das Gesetz republikanischer Stimmen ange⸗
daran scheitern sollte.
Rußland. sichtigung des 85. Infanterieregiments Wyborg nternahmen der deutsche und der russische T. B.“ meldet, einen Rundgang durch die stammenden Befestigungs⸗ sich den Umgebungen auf die Frühstückstafel stattfand. Nachmittags ging
Kaiser mit dem Prinzen Adalbert und dem Ge⸗
„Moltke“, wo er den der unter Führung des Kommandanten Mann das Schiff eingehend besichtigte. „Hohenzollern“ Tafel statt. chsrat nahm gestern, obiger Quelle ufolge, betreffend die Uferregulierung 1 an
des Panzerkreuzers
Oesterreich und Deutschland grenzenden Teile der W
Gesetzvorlage, betreffend die Abs Kiew und die Steppe, einstimmig ab. söest die Gesetzvorlege, betreffend Neu⸗ ademie der Wissenschaften in der daß auch Frauen Mitglieder der können. Spanien. noch schwebenden end wird vom „
Frage der Abgrenzung 1 „W. T. B.“ berichtet, daß Aeußern Garcia Prieto den französischen
das Gebiet mehrerer Kabylenstämme zwischen soll, abgelehnt habe.
räsident Canalejas .“ ein Dekret, durch Das
Canalejas auch in der Kammer bekannt, die
Meldung des „W. T.
in der gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf über den Zu sammenschluß benachbarter Provinzen zur Ausführung öffentlicher Arbeiten angenommen hat. 8 u“
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Serbien.
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meldet,
Schweden. Erbprinzessin von Sachsen⸗
und der Königin, dem Kron⸗ Kronprinzessin und anderen Mitgliedern milie sowie von dem deutschen Gesandten
und den Herren der deutschen Gesandtschaft empfangen worden.
Afien. verbreiteten Meldungen zufolge, die im
en türkischen Trupen und wobei die Türken
efunden — machten und diesen in