1912 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Jul 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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ANichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juli.

Der Präsident des Kaiserlichen Patentamts Robolski

hat einen Urlaub angetreten. 8

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 9. d. M. S. M. S. „Luchs“ in Nagasaki und S. M. S. „Seeadler in Mansabucht (bei Tanga), am 8. d. M. S. M. S. „Bremen

in St. Thomas (Westindien) und am 24. Juni S. M S

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„Planet“

Swinemünde, 10. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher gestern gegen Abend von Potsdam hier eingetroffen war, hat, wie „W. T. B. meldet, heute morgen kurz nach 8 Uhr an Bord der „Hohenzollern unter dem Salut der Festung die Nordlandreise angetreten. Als Begleitschiffe dienen der Kreuzer „Breslau“ und das Depeschenboot „Sleipner“.

Wilhelmshöhe bei Cassel, 10. Juli. Ihre Majestät die Kaiserin Iaer Königin ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ heute vormittag 8 Uhr mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten der Prinzessin Viktoria Luise und dem Prinzen Oskar hier eingetroffen. 1

1“

1 Oesterreich⸗Ungarn. 8 Gestern nachmittag fanden die Beratungen der Kon⸗ ferenz der gemeinsamen Minister ihren Abschluß. Wie „W. T. B.“ meldet, wurden die Budgets des Ministeriums des Aeußern, des gemeinsamen Finanzministeriums und des Kriegsministeriums (Heer und Marine) sowie des gemeinsamen obersten Rechnungshofs durchberaten und endgültig festgestellt. Diese Budgets, insbesondere dasjenige des Kriegsministeriums und des Marinekommandos, bewegen sih in dem Rahmen der vor zwei Jahren den Delegationen bekanntgegebenen Verein⸗ barungen. Ueberdies wurde die Unteroffiziersfrage besprochen und auf Grund der Anträge des Kriegsministers prinzipiell geregelt. Die Ausarbeitung der Details für die Lösung dieser Frage wird im Laufe des Sommers erfolgen, sodaß den Delegationen hierüber bereits konkrete Vorschläge vorliegen

werden. b Frankreich.

Im gestrigen Ministerrat unterzeichnete der Präsident Fallières, wie „W. T. B.“ meldet, einen gee gatt a durch den eine Anleihe der Stadt Paris in Höhe von 200 Millionen Francs für den Bau billiger Wohnungen be⸗ willigt wird. Der Marineminister Delcassé teilte mit, daß der höhere Marinerat der Vorlage über den Bau von P apiers schiffen im Jahre 1913 zugestimmt habe. Zwei von

en sollen am 1. Mai, die beiden anderen Ende Jahres 2.

onnen werden. ö 8 Die Deputiertenkammer setzte gestert die Bermung über die Wahlreform fort. Es wurde eine Bestimmung angenommen, die j Wähler so viel Stimmen gewährt, als der Wahlkreis Abgeordnete Rhsenden 3 1 Die Senatskommission für den Gesetzentwurf über den marokkanischen Protektoratsvertrag hat den Bericht des Senators Baudin gebilligt und die Erörterung über den Bericht auf die morgige Tagesordnung der Senats⸗ sitzung gesetzt. Der Bericht Baudins schließt, obiger Quelle zu⸗ folge, mit der Bemerkung, daß die Lage in Marokko geeignet sei, Frankreich noch ernste Sorgen zu bereiten; aber alle Schwierigkeiten seien schon vorausgesehen worden, und die Regierung sei in der Lage, jeder Möglichkeit die Stirne zu bieten. Die zivilisatorischen Aufgaben, die Frankreich seit acht Jahren in Morokko verfolge, werden noch manche Opfer er⸗ Nasben, und es werde viel Eifer und Konsequenz dazu gehören, um diese Aufgabe zu gutem Ende zu führen.

Ein gestript an den Marineminister hebt die Be⸗

deutung Jer Anweisung einer halben Milliarde zur Wieder⸗

herstellyng der Kriegsflotte hervor und sagt laut Meldung des B 1.

köge der Tag der Sanktionierung des Gesetzes nicht nur ein Tag großer Hoffnung für Rußland sein, sondern auch ein Tag großer Vrlantwortlichkeit für das Marineressort. Die schweren Wunden, die iy letzten Kriege unserer Flotte, der früher Niederlagen unbekannt ren, geschlagen worden sind, müssen geheilt werden. Unsere Flotte in ihrer Kraft und Macht, die der Würde und dem Ruhm Rußlands entsprechen, wiederhergestellt werden. Doch diese Wunden, als eine von der Vorsehung gesandte Prüfung, dürfen nicht vergessen werden. Ihrer eingedenk, muß danach getrachtet werden, künftighin die Unvollkommenheiten und Fehler der jüngsten Vergangenheit zu vermeiden.“

Das Reskript zählt dann die in den letzten Jahren im Marineressort vorgenommenen Reformen auf, die nur Vor⸗ bereitungsmaßregeln gewesen seien zur Erreichung des Haupt⸗ zweckes, nämlich der Schaffung einer Flotte, die an Zahl der Schiffe und an Stärke den Bedürfnissen Rußlands entspräche. Zum Schluß wendet sich das Reskript an das Pflichtgefühl aller Vertreter der Marine und spricht den Wunsch aus, daß alle Vorwürfe, die wiederholt durch die Tätigkeit des Marine⸗ ressorts hervorgerufen worden seien, nunmehr der Vergangen⸗ 5 angehören möchten, und daß das Streben, das ruhmvolle

ermächtnis der Gründer der russischen Flotte zu neuem Leben im Marineressort ersta en möge.

8

eggio nell' Emilia tagende Kongreß der Sozialisten hat eine Tagesordnung der revolutionären Fraktion angenommen, die sich, wie „W. T. B.“ meldet, für die Ausschließung der Abgg. olatk, Cabrini, Bonomi und Podrecca ausspricht, und zwar hauptsächlich wegen ihres Ver⸗ haltens gegenüber dem König nach dem Attentat und wegen Ahrer Hakuong gegenüber dem türkisch⸗italienischen Kriege.

Spanien.

Im gestrigen Ministerrat kündigte der Ministerpräsident Canalejas, wie „W. T. B.“ meldet, an, daß er den Cortes bei ihrem ““ im Oktober das spanisch⸗ französische Abkommen vorlegen werde.

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8 Ganz anders liegen die Ver

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Der Senat ii wie „W. T. B. zum Zweck vo 8

Kammer find nach der Neuwahl, einer außerordentlichen Ta süuͤfungen zusammengetreten.

ETLTürkei. Mahmud Schewket Pascha ist, sggetreten und zum Senator ernannt

üister ist mit der Führung der Ge⸗ unsbeauftragt worden. att gestern endgültig den Gesetzentwurf er Offizieren verboten wird, sich mit

Terbien. Dunf 1 denc 5 hat die Skupschtina eine fünf⸗

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„St. Petersburge dortige Korpskommandant General 1 mandeur der Provinz Sin Tschang gtworden, terschen Bureaus“ zufolge läßt die Finanzminister den aus⸗ ländischen weitere Unterhandlungen einem Telegramm e Haltung gegenüber den Vorgehen es sei ihm unter diesen Umständen zn erhalten, und er könne daher den sein; er überlasse somit die weiteren Die Regierung hat einige Millionen

die Püpvingen ei

den Praviichen. Taels zur eeben Verfü

begründet Wünschen de unmöglich, fins

ügung, aber einige Provinzen sind elohnten Truppen e dürfien sich die aufonlösen und den Gesandten haben r eine europäische Anleihe

Naeautereien der nicht a eben a r.

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enander ausein eee t ie Folgen aufmerksam gemacht, die der Abb der Verhandlungen für den Kredit Chinas

haben würde.

Wie „W. T. B.“ meldet, besagen briefliche Mitteilungen aus Marrakesch vom 7. d. M., daß sei. Die Stadt ist von aufrührerischen Stämmen umgeben, und die Europäer sind in ihren Wohnungen eingeschlossen. Nach einem siegreichen Kampfe Italiener gestern Mesuratas bemächtigt. Eine von gestern datierte Depesche des Generals Camerana meldet obiger Quelle zufolge: G Mesurata ist in unserer Gewalt. Heute 3 Uhr 30 Minuten Nachmittags, genau einen Monat nach unserem Siege bei Zanzur, ist, unter den freudigen Rufen: Es lebe Italien!, die italienische Flagge auf der Kasbah von Mesurata gehißt worden. Um 4 Uhr M pen zum Angriff vor, während die Kriegs⸗ zuruk bis Zeira überwachten. Unser rechter öhen an der Küste auf schwierigem Terrain voller Hinterhalte den linken Flügel des Feindes umfassen, während im sentrum die Hauptmacht auf offenem Gelände vorrückte und die vallerie unsern linken Flügel schützte.

die Lage dort ernst

haben sich die

ingen alle verfügbaren Tr iffe die Küste vom K Flügel sollte von den

Der Kampf begann sofort Die gesamte verfügbare Artillerie trat bald in s sehr wirksam die feindlichen Schanzen. stark befestigter Stellung am Ostrande

seuer noch sein Widerstand unserer tapferen Truppen auf⸗ halten. Der Kampf nahm alsbald den Umfang einer großen Schlacht an. Der rechte italtenische Flügel fand stärkeren Widerstand, aber verstärkt durch ein Bataillon Reserpe, warf er sich mit unwidersteh⸗ licher Wucht auf den Feind, durchbrach seine von rückwärts mit dem Bajonett an. der Feind hier des Feindes, immer wieder der Einnahme holte heftige Bajonettangriffe genommen wurde, konnte der Vormarsch Italiener, wenn auch unter Schwierigkeiten, bis nach Mesurata Als die Italiener in Mesurata ankamen, setzte der Feind seine planlose Flucht ins Innere des Landes fort. Die ließen ihre Toten auf dem Kampfplatz zurück. Ihre Verluste sind noch nicht festgestellt, sie übersteigen aber viele H. hatten 9 Tote und 121 Verwundete, darunter 4 Askari

ehr lebhaft.

der Oase von Mesurata aber weder sein heftiges

konnten den stürmischen Angri

Flanke und griff ihn Um 10 Uhr befand si Flucht gegen den rechten Flügel hindernisreiche Terrain ausnutzte und hartnäckigen Widerstand durch wieder⸗

fortgesetzt werden.

Die Italiener 3

Koloniales.

Ueber die europäische Besiedlung Deutsch Ostafrikas entnehmen wir dem Buche „Unsere Kolonien“, das der neuernannte

Gouverneur von Deutsch Ostafrika Dr. Schnee im Verlage von Meyer, Leinih, Niefrircesden lassen (188 Seiten, geb.

Küste ist, auch abgesehen von nlegung euro⸗

1,25 ℳ), die folgenden Ausführun a an der ostafrikani erschenden tropischen Krankheiten, f ung siedlungen nicht geeignet. Sowohl die gleichmäß Temperatur, welche nur ganz geringe Schwankungen aufwe eeuchtigkeitsgehalt der Luft

4 Frtraöglich. 1

macht das Klima auf Er ist nicht imstande, beeinträchtigen seinen

besonders der hohe 82 8 6 89 e das Land zu bestellen; di das Klima wirkt so erschla end auf den Europäer, daß er

zuropäer ni

ältni 1 des hältnisse auf den Hochebenen ößere Höhe über dem Meeresspiegel man hss.

dr ee ec e scht bhne⸗ Sg. bon gnee mitler sspiegel herr 1 Unterschiede zwischen Tages⸗ vnd ⸗„Jahreszeit die Nachttemperatur

der kühlen Jahresz 8 anf 85 W ir Kull, sodaß der Europäer genötigt ist, sich dors Faberfete gantemn sic also dort emergchencemhn we düs rube erfreuen. Außerdem st der Fee ibsgweilen erbeblichen K.

dort größere Seer deber ge ickeln in wollene Decken gegen die Kälte euchtigkeitsgehalt der Luft ungleich

Küste. f

1 vünt ebe der Trockenheit der 1 nicht so erschlaffend, wie die warmfeuchte Luft an der 2 zer die dauernde Arbeit

ochebenen des Inlandes gestattet dem g Hochlandes, welche um Freien. Es ist damit für dieenigen S der it der europäischen 8 tropischen Krankheiten frei sind, die Möglichkei

Besiedlung gegeben stent worden, daß ein Teil der höhergelegenen

as Klima auf diesen

Es ist nun 1 tropischen Krankheiten, be⸗

jete Deutsche Pltafrikan b der Malariaparafiten, dbel zmücken, kommen in einer ewissen Höhen eschieden besss die einzelnen Teile des Schutzgebiets WI

Europäerzehr vor, sodaß eine Malariainfektion 8. deren⸗

de Relzeks sgeitsgdenniastn aen sender sif dn Hhctenh

schlechthin für die Die Höhenlage ist dwend. eehuch manche 58

8 3 2 2 bölegenen, Geggndenre degeheh ahsa Malaria nicht frei.

n och gelegen ist, vor, während das verhältnism welches irka 1200 m hon mit nur 915 m

Höhe nahezu frei von dieser u 1 s beruht das darauf, daß die Verhältnisse an den der Gehfrne welche dem Winde vom Meere her freien etritk gestatten, ungünstigere Be⸗ dingungen für das Vorkommen den ophelesmücke bieten.

Für die S geeignet inen weiter das Paregebirge mit Erhebungen bis zu 2000 m, ferner dhen sonstigen Gebirgsländern vor allem die hochgelegenen Njassalän südwestlichen Teile der Kolonie und die 1500 bis 2500 m hoch geegenen Gegenden in der Nordwestecke des Schutzgebiets westlich vom Vidariasee (die Sultanat Ruanda und Urundi).

Ueber die Größe der Gesamtfläche des besiedlungsfähigen Landes 1

in Deutsch Ostafrika gehen die Schätzungen auseinander. Während manche Kenner des Landes annehmen, daß ein Gebiet von der Größe des Königreichs Preußen, also rund 350 000 qkm, sich für die Be⸗ siedlung durch Weiße eignet, gehen andere Schätzungen nur auf die Hälfte dieser Fläche, 175 000 qkm. Die besiedlungsfähige Fläche vermindert sich allerdings einerseits dadurch, daß manche der sons geeigneten Gebiete scharf durchschnittene Gebirgsländer sind, die nicht überall die Bebauung und die Anlegung europäischer Siedlungen ge⸗ statten. Außerdem sind einzelne dieser Gegenden, vor allem das Kilimandjarogebiet und die Sultanate Ruanda und Urundi bereits so stark von Eingeborenen bevölkert, daß dort nur beschränkte Flächen für eine europäische Besiedlung in Betracht kommen können. Die Annahme der Besiedlungsfähigkeit von Teilen des ostafrika⸗ nischen Schungebiets stützt sich nicht nur auf die Erforschung der klimatischen und der Bodenbedingungen, sondern auch auf praktische Versuche über die Ergebnisse der tatsächlich in einzelnen Gebieten erfolgten europäischen Besiedlung. In Westusambara sind bereits sei längeren Jahren landwirtschaftliche Versuche auf der Versuchsstation des Gouvernements Kwai angestellt worden. Es hat sich gezeigt, daß Getreide, wie Weizen, Gerste, Hafer, sowie Hülsenfrüchte und Kartoffeln gut gedeihen und das Land sich auch zu Gemüse⸗ und Obstbau gut eignet. Auch dis Viehzucht, bejonder Schweinezucht, hat gute Erfolge 1 eden gereint in njamvarg num, Ver be ,h. Bn ben hsemösarabFen sowie pruter landenardrts, dn Feas Seesce besonders am Meruberg, gibt es bereits eine ganze Reihe von An⸗

siedlern, welche die Viehzucht sowie auch den Anbau von Weizen,

Mais, Kaffee und Obst mit Erfolg betrieben haben.

Unter den Ansiedlern befindet sich eine erhebliche Anzahl von

Buren, welche aus Südafrika vor einigen Jahren eingewandert sind.

Bei ihrem ersten Auftreten in Ostafrika erregten die Buren die Miß⸗

stimmung weiter Kreise dadurch, daß sie schonungslos Wild abschoft

und anscheinend zum Teil wenig geneigt waren, sich in nuützlicher Weise wirtschaftlich zu betätigen. Soweit solche Elemente unter

den Buren vorhanden waren, haben sie ö mittlerweile das Land wieder verlassen. Die im deutschen S Buren, besonders die bei Aruscha am Meruberg ange⸗

siedelten, haben fleißig gearbeitet und nützliche Kulturarbeit

geleistet. Außer den Buren ist in letzter Zeit auch eine Anzahl von Deutsch⸗Russen am Südabhange des Meruberges (Bezirk an⸗ gesiedelt worden. Die Anzahl der erwachsenen männlichen Ansie

1. Januar 1907 im Bezirk Moschi 109, im Bezirk Wilhelmstal

ektusanhanah 55 und im Bezirk Tanga 57. Die übrigen Bezirke s geringere Zahlen auf, z. B. gibt es in Iringa (Uhehe)

weisen erhebli nur drei Ansiedler.

Die Aussichten für die europäische Besiedlung liegen hiernach

für ausgedehnte Gebiete Ostafrikas in vielen Beziehungen günstig

Allerdings kann der Ansiedler nur dann sein Fortkommen finden, wenn er imstande ist, für den Export zu produzieren. Der Bedarf im Lande selbst wird kaum zu irgendeiner Zeit ein derart bedeutender 8

sein, daß eine große Anzahl von Ansiedlern damit rechnen könnte,

ihre Erzeugnisse in Ostafrika selbst abzusetzen. Die Frage, inwieweit

der kleine Ansiedler für den Export zu produzieren vermag, erschein noch nicht vollständig geklärt.

Abgesehen hiervon, bildet die Voraussetzung einer Ansiedlung von

Weißen in größerem Umfange das Vorhandensein von Eisenbahn

verbindungen. Diese haben hier in der tropischen Kolonie eine noch größere Bedeutung für die Extstenzmöglichkeit der An⸗

siedler als in Gebieten subtropischen oder gemäßigten Bei dem Fehlen einer Eisenbahn ist der Ansiedler, der si

er b hochgelegenen Gebiete des Innern begibt, in der Gefahr, sich

auf dem Wege durch das ungesunde Küstengebiet mit Malari

zu infizieren und das Feld seiner Tätigkeit bereits in krankem See zu erreichen. Die Schwierigkeit des Transports von aterialien und Vorräten zur Begründung einer Ansiedlung wird dadurch verstärkt, daß die Verwendung von Zugvieh auch dort, wo 8 durch das Vor⸗

der Vs zi selbst wenn eine Ansiedlung glücklich angelegt ist, fehlt in den entfernteren, durch eine Eisenbahn mit der Küste nicht verbundenen Gegenden voll⸗ ständig die Möglichkeit eines Absatzes der erzeugten Pro⸗ dukte. Aber nur solche Produkte vertragen den Trans⸗ port auf dem Kopfe von Trägern, welche bei geringem Gewicht oder Volumen einen hohen Wert besitzen. Die Produkte, welche ein Ansiedler auf K.zg. Farm oder Pflanzung erzeugen kann,

die vorhandenen Wege dies gestatten würden, die handensein der Tsetsefliege verhindert wird. Aber au

regelmäßig nicht dazu. Er kann also nur dort ein ortkommen finden, wo eine Eisenbahn ihm die Absatzmöglich

keit für seine Produkte bietet. Das ist bisher nur in dem nord⸗ östlichen, küstennahen Teil der Kolonie der Fall. Die Eisenbahn

von Tanga nach Mombo erschließt Teile des Gebirgslandes von Usambara. Auch für die vehes landeinwärts am Kiliman⸗

djaro und am Meruberge gelegenen Ansiedelungen ist eine wen auch unvollkommene Verbindung teils durch Ochsenwagenverkehr zu dem Endpunkte der Usambaraeisenbahn, teils nach der Station Voi der englischen Ugandabahn gegeben, welche in der Gegend des Kilimandjaro nahe der Grenze verläuft. Die sonstigen hochgelegenen Piande Gebiete im Innern, welche im übrigen für eine europäische sür diese erst in Frage

esiedlung geeignet sind, werden dagegen kommen, nachdem sie durch Eisenbahn mit der Küste verbunden sind

ich genötigt sieht, zur Erualt

ung seiner Kräfte in nicht zu langen holung in küh.

chutzgebiet verbliebenen

dler (Pflanzer, Farmer, Gärtner) betrug nach der amtlichen Statistik am

Die Insassen der preußischen Strafanstalten und Gefängnisse im Rechnungsjahre 1910/11.

Die Verwaltung des preußischen Gefängniswesens untersteht be⸗ kanntl ch zum Teil dem Ministerium des Innern, zum Teil dem Justizministerium, und jede der beiden Verwaltungen veröffentlicht auch gesonderte Jahresstatistiken über die ihr unterstellten Anstalten, von denen die neuesten auf das Rechnungsjahr vom 1. April 1910 bis 31. März 1911 sich beziehen. Die Zahl der in den Anstalten der Verwaltung des Innern untergebrachten Gefangenen bildet, so be⸗ deutend sie immerhin ist, nur einen kleinen Teil der Bevölkerung der preußischen Strafanstalten und Gefängnisse; der weitaus größte Teil be⸗ findet sich in den Gefängnissen der Justizverwaltung. Ressort der Verwaltung des Innern gehören die sämtlichen zur Vollstreckung von Zuchthausstrafen bestimmten 32 Strafanstalten, ferner 21 Pöͤßere Gefängnisse zur Aufnahme von Gefängnis⸗, Haft⸗ und Untersuchungs⸗ gefangenen, vornehmlich aber zur Vollstreckung der Gefängnisstrafen von Hängerer Dauer und in dem früher französisch⸗rechtlichen Teile der Rheinprovinz die kleinen sogen. Kantongefängnisse, welche die amtsgerichtlichen Untersuchungs⸗ sowie die Haft⸗ und Gefängnis⸗ gefangenen, deren Strafdauer 14 Tage nicht übersteigt, aufnehmen, am 31. März 1911 47 (mit nur 227 Gefangenen). Dem Justiz⸗ ministerium unterstehen alle übrigen Gefängnisse eußens, deren Zahl am 31. März 1911 1062 betrug (darunter 901 Gefängnisse mit einer Belegungsfähigkeit von weniger als 50 Köpfen, 71 zur Unterbringung von 50 bis unter 100 und 90 zur Aufnahme von 100 und mehr Gefangenen eingerichtete)h. Im folgenden mögen die wichtigsten Ergebnisse der von den beiden Ministerien veröffentlichten Statistiken für das Rechnungsjahr 1910/11 zu einem Gesamtüberblick zusammengefaßt werden. 8

iIin den dem Ministerium des Innern unterstellten Anstalten sind im Rechnungsjahre 1910/11 insgesamt 108 663 (im Vorjahre 112 117) Gefangene untergebracht worden, wobei 8445 (8674) im Laufe des Jahres aus einer Kategorie in die andere über⸗ getretene Gefangene doppelt gezählt sind. s waren aufzunehmen: 19 218 (im Vor jahr 18 680) Zuchthausgefangene, 36 374 (36 587) zu Gefängnis von einem Tage bis zu fäͤnf, gelegentlich auch mehr Jahren Verurteilte, 11 680 (13 097) zu Zeschärfter und 4546 (5134) zu einfacher Haft von einem Tag bis zu sechs Wochen Verurteilte, 15 523 (17 461) Untersuchungsgefangene, 21 298 (21 531) Polizeigefangene einschließlich der Transportgefangenen und 24 (25) Schuldgefangene. Der tägliche Durchschnittsbestand betrug 21 153 (im Vorjahre 20 692) Gefangene, nämlich 11 222 (11 200) Zuchthaus⸗ gefangene, 7902 (7420) zu Gefängnisstrafe Verurteilte, 447 (453) zu geschärfter Haft und 151 (143) zu einfacher Haft Verurteilte, 1238 (1308) Untersuchungs⸗ und 193 (168) Polizei⸗ (einschließlich Trans⸗ port⸗) Gefangene. Dagegen befanden sich in den Gefängnissen der Justizverwaltung in demselben Etatsjahre insgesamt nicht weniger als 438 096 (im Vorjahre 459 429) Gefangene 181 527 (186 620) zu Gefängnisstrafe, 69 521 (75 951) zu ge⸗ schärfter Haft, 36 965 (39 431) zu einfacher Haft Verurteilte, 147 270 (154 609) Untersuchungsgefangene und 2813 (2818) Zivilhaft⸗ efangene —, im Tagesdurchschnitt 31 095 (i. Vorj. 31 382) Ge⸗ angene, darunter 8094 (7988) Untersuchungsgefangene. In den Anstalten beider Verwaltungen (der Ministerien des Innern und der Justiz) waren somit im Rechnungsjahre 1910/11 unter⸗ zubringen: insgesamt 546759 (im Vorjahre 571 546) Ge⸗ fangene 19 218 (18 680) Zuchthausgefangene, 217 901 (223 207) zu Gefängnisstrafe, 81 201 (89 048) zu geschärfter Haft, 41 511 (44 565) zu einfacher Haft Verurteilte, 162 793 (172 070) Untersuchungsgefangene. 21 298 (21 531) Polizei⸗ (einschließlich Transport⸗) Gefangene und 2837 (2843) Zivilhaftgefangene —, im Tagesdurchschnitt 52248 (im Vorjahre 52 074) Gefangene, nämlich 11 222 (11 200) Zucht⸗ hausgefangene und 41 026 (40 874) 8. unter den letzteren 9332 (9296) Untersuchungsgefangene. etzt man die Tages⸗ durchschnittszahl in Verhältnis zur Bepölkerungsziffer Preußens am 1. Dezember 1910, so entfallen auf je 100 000 Einwohner 127,61 im Vorjahre auf je 100 000 der mittleren Bevölkerung 131,83), die sich in Zuchthäusern oder Gefängnissen befanden.

Seit dem Beginne der Reichskriminalstatistik (1882) haben die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wegen Zuwiderhandlung gegen Reichsgesetze mit ganz geringen Ausnahmen zwar nicht immer absolut, aber doch relativ abgenommen. Während die Kriminalitätsziffer, d. b. die Zahl der zu ö Verurteilten auf 100 000 Personen der strafmündigen, über 12 Jahre alten Zivilbevölkerung im Jahre 1882 759,8 betrug, war sie in dem Jahre 1909, dem letzten Jahre, für das diese Statistik vorliegt, 585, d. h. um 23 % geringer. Seit dem Jahre 1902 ist die Zahl der wegen eee dechh gegen Reichs⸗ gesetze Verurteilten aber auch absolut erheblich gesunken, von 278 448 auf 263 452 im Jahre 1909. Am stärksten zeigt sich die Abnahme bei der Zahl der Verurteilungen zu Zuchthaus, die von 13 417 mit einer Kriminalitätsziffer von 42,3 i. J. 1882 auf 7758 mit einer Kriminalitätsziffer von 17,2 i. J. 1909 oder um 57,9 % gesunken ist. Aber auch hier hat die stärkste Abnahme in den letzten Jahren statt⸗ gehabt: von 10 038 i. J. 1901 ging die Zahl der Verurteilungen zu Zuchthaus auf 7780 i. J. 1908 und 7758 i. J. 1909 zurück. Die Folge davon ist ein erhebliches Herabgehen der Gefangenenzahl sowohl in den Strafanstalten wie in den Gefängnissen. Im Etatjahre 1910 hat sich zwar der tägliche Durchschnitisbestand erhöht, aber diese Zu⸗ e . wie die oben mitgeteilten Zahlen ergeben, ganz un⸗ edeutend.

Der Charakter der Zuchthaus bevölkerung dürfte unter der Herrschaft des heutigen Strafrechts derselbe wie früher bleiben. Die zu Zuchthausstrafe Verurteilten, von denen im Rechnungsjahre 1882/83 8693, im Jahre 1890/91 7112, im Rechnungsjahre 1900 5503, i. J. 1905 4612, i. J. 1909 4266 und i. J. 1910 4485, auf je 10 000 Köpfe der 18 Jahre und darüber alten Bevölkerung 1 (gegen die allein auf Zuchthausstrafe erkannt werden kann)] 5,41 bezw. 4,09, 3,04, 2,28, 1,86 und 1,95 in Zugang kamen, stellen mit geringen Ausnahmen das gewerbs⸗ und Zewohnheitsmäßige Verbrechertum dar. Von den 4107 im Etatjahre 1910 neu eingelieferten männlichen Zuchthausgefangenen hatten nicht weniger als 3618 (von den 378 weiblichen 277) schon vorher 11 erlitten, davon 3 bis 5 mal: 876, 6 bis 10 mal: 1166, 11 bis 30 mal: 971, 31 mal und noch öfter: 59. Nach den im Strafvollzuge gemachten muß man annehmen, daß die mehr als 6 mal mit Freiheitsstrafen belegten 2196 Personen, wenn überhaupt, dann jedenfalls nur durch langdauernde strenge Zucht und sorgfältige, fürsorgliche Behandlung für ein geordnetes, soziales

ben wieder zu gewinnen sind. Dasselbe wird in der Regel auch von den 876 3 bis 5 mal mit Freiheitsstrafe Vorbestraften gelten können. Nun ist es aber Tatsache, daß nach dem geltenden Straf⸗ recht und der Gewohnheit unserer Gerichte gegen diese Personen nur verbältnismäßig kurze Strafen verhäeagt werden. on den 4107 in Zugang gekommenen männlichen Zucht ausgefangenen waren 2255 zu Strafen von 2 Jahren und weniger verurteilt, 1493 zu über 2 bis 5 Jahren, darunter zu 4 und 5 Jahren nur eine kleine Zahl, zu über 5 bis 10 Jahren nur 305, zu über 10 bis 15 Jahren nur 47 und 7 zu lebenslänglichem Feies. Jene ersten 2255 Strafen von 2 Jahren und weniger sind aber in der Regel für die Lösung der Aufgabe, die Verurteilten zu einem gesetz⸗ bahigen Leben nach Verbüßung der Strafe zurückzuführen, bei den wieder⸗ bolt orbestraften so gut wie wertlos, und mit den 1493 Strafen von über 2 bis 5 Jahren steht es nicht viel besser. Dies ergibt sich, wie in der Statistik der dem Ministerium des Innern unterstellten Strafanstalten und Gefängnisse mitgeteilt wird, anch aus den sorgfältig geführten Zählkarten über die entlassenen Zucht ausgefangenen, die wenigstens drei Freiheitsstrafen (Zuchtbaus, Gefängnis, Korrektionshaus), darunter eine oder mehrere von 6 Monaten und darüber, hirbüßt baben; derartige männliche Personen wurden 2195, weib⸗ liche 208 entlassen. Das Urteil der Konserenz der Oberbeamten geht dahin, daß bei 1994 der männlichen dS eenen Rückfall mit Sicher⸗ beit anzunehmen, daß er bei 104 zweifelhaft ist und nur bei 97 als ausgeschloffen erscheint. Bei den weiblichen Gefangenen sind die ent⸗ sprechenden Zahlen 187, 14, 7. Von den im Etatjahr 1910 ent⸗

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lassenen 1 igen Zuchthausgefangenen haben ihre erste Strafe er⸗ litten: im Alter von 12 bis 18 Jahren 1105 Männer und 74 Weiber, mit 19, 20 oder 21 Jahren 490 Männer und 43 Weiber und mit 22, 23 oder 24 Jahren 249 Männer und 27 Weiber. Dieselbe Er⸗ scheinung 85 sich in allen Kulturstaaten und drängt mit zwingender igkeit zu einer anderen strafrechtlichen Behandlung der Rück⸗ gen.

Eine weitere Tatsache ist, daß die Zahl der geistig Minder⸗ wertigen unter den Hebeapen⸗ 85 jedem Jahr sich steigert. Mag dies zunächst seinen Grund haben, daß die Strafanstaltsbeamten insbesondere die Aerzte, gelernt und sich gewöhnt haben, schärfer auf die geistigen Defekte zu achten, ihre Ursachen und ihre Entwicklung zu erforschen; aber die Tatsache ist nicht wegzuleugnen, daß unsere z sozialen Verhältnisse, namentlich in den breiten Schichten der Bevölkerung der Großstädte und der Industriezentren, den Menschen geistige Def als ein verhängnisvolles Erb⸗ teil auf die Welt mitgeben oder geistig gesunde Anlagen der⸗ artig verwüsten, daß die geistige und sittliche Kraft dazu fehlt, den Anreizungen zum Rechtsbruch zu widerstehen. Diese geistig Minder⸗

wertigen in allen ihren bis zu den voll Geisteskranken

hinab sind aber eine besondere Gefahr für die Gesellschaft. „Hier versagt“, wie die Verwaltung des Innern in der Statistik der ihr unterstehenden Strafanstalten und Gefängnisse bemerkt, unsere heutige strafrechtliche Behandlung vollständig, zumal wenn die geistige Minder⸗ wertigkeit als strafmildernd bei der Verurteilung anerkannt wird“.

Ueber den Zusammenhang von Alkohol und Verbrechen noch ein Wort zu verlieren, erscheint als überflüssig, aber es mag doch darauf hingewiesen werden, daß sich unter den im Etatjahre 1910 einge⸗ lieferten männlichen eehe gefenckan. 670 Gewohnheitstrinker be. fanden und 1241 ihre Straftat in der Trunkenheit begangen hatten. Diese Zahlen stellen noch bei weitem nicht die ganze verwüstende Ar⸗ beit des Alkohols auf dem Gebiete der Kriminalität dar; aber sie geben doch ein Bild von der Menge der Personen, von denen die Gesellschaft immer aufs neue schwere Straftaten zu gewärtigen hat. In den weitesten Kreisen unseres Volkes gilt die Trunkenheit noch immer als ein Milderungsgrund bei Beurteilung der Straftaten, und wie es scheint, können sich auch die Richter oftmals dieser Anschauung nicht entziehen; und doch ist der Alkoholiker, sowohl der gewohnheits⸗ mäßige als auch der gelegentliche, viel gefährlicher als der Nüchterne, weil ihm alle die Hemmungen fehlen, die bei klarem Verstande von schweren verbrecherischen abhalten. Auch für die Alkoholiker unter den Verbrechern sind besondere Maßnahmen not⸗ wendig. Die Rechtswissenschaft und die Sozialwissenschaft, die Praktiker der Rechtsprechung und des Strafvollzugs, vor allem die weitesten Kreise unseres Erwerbslebens sind einig darüber, daß diesen Schädlingen der Gesellschaft gegenüber neue Wege einzuschlagen sind. Aber diese Wege sind nicht nur auf dem Gebiete der Repression zu suchen. Es ist zwar zunächst die Forderung aufgestellt, daß die Dauer der Freibeitzstzafe sehr viel länger bemessen werde, als dies bisher üblich ist. Neben dem vollen Ernst der Beugung unter die Rechts⸗ ordnung soll jedoch im Strafvollzuge der Rest von Gefühl für Sittlichkeit und Ehre, der auch in dem schlechtesten Verbrecher noch steckt, sorgfältig gehütet und weiter gebildet werden. Die Hoffnung, eine Abkürzung der Strafe sich verdienen zu können, soll die soziale Lebensenergie, die im verbrecherischen Treiben fast ver⸗ loren gegangen ist, stärken; durch vorläufige Entlassung unter fürsorg⸗ licher Leitung soll die Wiedereinreihung in das geordnete soziale Leben erleichtert werden. Wie der Vorentwurf zu einem deutschen Straf⸗ gesetzbuch zeigt, ist die Reichsregierung gewillt, diese neuen Wege zu gehen; es wäre zu wünschen, daß das neue Strafgesetzbuch, zu dem so umfangreiche und gründliche Vorarbeiten seit zehn Jahren geleistet worden sind, bald zustande käme.

Wie die Personalstatistik der Zuchthausgefangenen ergibt, ist die landwirtschaftliche Bevölkerung sehr viel geringer an Verbrechen be⸗ teiligt, als die industrielle. Von den 4485 fet Zucht⸗ hausgefangenen gehörten dem landwirtschaftlichen Berufe 636, dem industriellen 2831 an.

Die Gefängnisinsassen sind ihrem Charakter nach ebenfalls die gleichen wie in den Vorjahren. Es ist ein buntes Gemisch von Menschen, das sich in den Gefängnissen zusammensindet; Gefängnis⸗ sträflinge, zu einfacher und geschärster Haft Verurteilte, Polizei⸗ gefangene, Untersuchungsgefangene, auf Transport Befindliche und hin und wieder auch Schuldgefangene. Noch bunter erscheint das Ge⸗ misch, wenn man ihre soziale Stellung ansieht. Da ist der alte im Verbrechen Ergraute, dem nur wenige im Strafgesetzbuch verbotene Handlungen fremd sind, der die ganze Skala der Strafen, abgesehen von der Festungshaft, durchlaufen hat, der nach ver⸗ schiedenen Zuchthaus, und Gefängnisstrafen wieder ins Ge⸗ fängnis verschlagen ist; der erstmals bestrafte Körperverletzer und der gewohnheitsmäßige Rowdy, der Hochstapler und der Preßsünder, der Bettler und der Betrüger, der Hunderttausende unterschlagen und vergeudet hat, der Zuhälter und der kleine Dieb, die Dirne und das Dienstmädchen, das im Kleide seiner Herrin zum Tanze gegangen ist, die Kupplerin und die Witwe, die eine Strafe absitzen muß für ihren Jungen, der hinter die Schule gelaufen ist. Ebenso bunt ist die Gesellschaft der Untersuchungsgefangenen. Eine Statistik über die persönlichen Verhältnisse der Gefängnis⸗ gefangenen, wie ge über die Zuchthausgefangenen gegeben ist, fehlt in Preußen. Auch die Angaben der Reichskriminalstatistik über die persönlichen Verhältnisse dieser Gefangenen bieten dafür keinen Ersatz, und doch wäre es für die Erkenntnis der Ursachen der Kriminalität, ihre Weiterentwicklung und ihre Bekämpfung von hohem Wert, über die zu Gefängnisstrafe verurteilten Personen, von denen ein großer Teil zum ersten Male mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen ist, und die Wirkung der Freiheitsstrafe bei ihnen genauere Auskunft zu erhalten. In einer Beilage zur vorjährigen Statistik der dem Mini⸗ sterium des Innern unterstehenden Strafanstalten und Gefängnisse ist, wie seinerzeit auch im „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ e wurde, für eine Provinz des preußischen Staats eine solche Unter⸗ suchung unternommen: sie hat sich auf die Gefängnissträflinge in den Gefängnissen der Rheinprovinz beschränkt, von denen die größeren mit Ausnahme von Crefeld und Duisburg sämtlich, von den kleinen 47 in der Verwaltung des Innern stehen und deren Insassen zum überwiegenden Teil aus der Rheinprovinz stammen oder dort ihren Unterhalt gefunden und ihre Straftat begangen haben, und hat auch von diesen Sträflingen nur die zu einer Gefängnisstrafe von 3 und mehr Monaten verurteilten erfaßt. Zeßt ist die Untersuchung fortgeführt und auf die zu 1 Monat und mehr Verurteilten ausgedehnt. Es würde nun verfehlt sein, aus dieser beschränkten Statistik irgend welche bindende Schlüsse ziehen zu wollen, aber es ergeben sich aus ihr beachtenswerte Gesichtspunkte, die für einen weiteren Ausbau solcher Untersuchungen von Wert sein können. Die Gesamtzahl der

ugänge betrug 6717, davon waren 6004 männlich, 713 weiblich; die

aßt der weiblichen machte demnach nur 8,5 % aus, während sie bei der Gesamtkriminalität 16 % beträgt. Dem Berufe nach verteilen sich die Gefangenen, wie folgt: Land⸗ und Forstwirtschaft, Gärtnerei 451 männliche und 3 weibliche, Industrie, Bergbau 2133 männliche und 19 weibliche, Handel und Verkehr 1719 männliche und 57 weib⸗ liche, häusliche Dienste und wechselnde Lohnarbeit 1493 männliche und 258 weibliche, Dienstboten 88 männliche und 141 weibliche. Von den männlichen Gefangenen haben 4534 oder 68,3 % vorher schon eine Freiheitsstrafe erlitten, darunter 1335 3 bis 5 mal und mehr. Da drängt sich die ge auf, ob für diese Elemente die milde und in der Rege rze Gefängnisstrafe geeignet ist, sie von ihrem für die Rechtsordnung mindestens unbequemen, häufig aber gefährlichen Treiben abzuhalten. 863 oder 14,4 % hatten ihre frretettshrnff vor dem 18. Lebensjahre erlitten: wieder ein Beweis ür die Nutzlosigkeit der Freiheitsstrafen gegen Jugendliche. Erfreu⸗ lich ist, daß nur 88 oder 1,5 % ehemalige Fürsorseꝛalinge waren, ein gutes Zeugnis für die Wirkung des in letzter Zeit oft und hart angefochtenen Fürsorgeerziehungsgesetzes. 1140 oder 19 % standen im Alter von 21 bis 25 Jahren. Das sind die kriminell gefährlichen Jahre; die Zahlen weisen darauf hin, daß die strafrechtliche Behandlung dieser W anders aufgefaßt werden muß als bisher. Von den weiblichen Ge⸗

1“ 1

rechter

fängnissträflingen standen 71 im Alter von 18 bis 21 und 159 im Alter von 21 bis 25 Jahren, ehemalige Fürsorgezöglinge waren unter der Gesamtzahl nur 2.

„Die Disziplin in den Gefängnissen handhabt sich leicht. Von 52 784 männlichen Gefangenen der der Verwaltung des Innern unter⸗ stehenden Gefängnisse, deren Statistik hierüber Auskunft gibt, sind 2215, von 12 693 weiblichen 147 mit Disziplinarstrafen t, schwere Arreststrafen von 7—14 Tagen sind gegen männliche Gefangene nur 145, gegen weibliche nur 3 verhängt worden. Die Gefangenen fügen sich leicht in die Ordnung des Hauses; nur hin und wieder glaubt ein jüngerer Gefangener sich eine Ungebühr gegen die Beamten erlauben u dürfen, wie er es in der Freiheit gegen Arbeitgeber oder Polizei⸗

eamte Frest war, er gewöhnt es sich aber unter ernster und ge⸗ eehandlung ab. 1“ 8 1 Zur Arbeiterbewegung. 8 „Wiee die „Voss. Ztg. berichtet, hat die Töpferinnungzu Berlin in einem an den Zentralverband der Töpfer gerichteten Schreiben die Kündigung des für das Berliner Töpfergewerbe beste Tarifvertrages zum 1. Oktober d. J. ausgesprochen. In einer Vertrauensmännerversammlung des Töpferverbandes, die zu der Tarifkündigung Stellung nahm, wurde von der Organisationsleitung betont, daß es möglicherweise zu einem Lohnkampf im Herbst kommen könne, da bis zum 1. Oktober schwerlich eine Einigung über die strittigen Punkte bei der Tariferneuerung zu erzielen sein werde. „Zu dem Kampfe in der hannoverschen Metallindustrie teilt der „Hann. Cour.“ mit: In den letzten Verhandlungen der Einigungskommission war zutage getreten, daß die zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bestehenden Differenzen zuletzt nur noch die Verkürzung der Arbeitszeit betrafen. Um nun den im Interesse der hannoverschen Industrie so notwendigen Frieden anzubahnen, haben die Metallindustriellen den Arbeitern ein neues Angebot gemacht, nach dem die wöchentliche Arbeitszeit vom 1. Juli 1913 ab um eine weitere halbe Stunde verkürzt werden soll, allerdings ohne daß hierfür ein Lohnausgleich gewährt wird. Ueber dieses Angebot dürfte heute in Versammlungen der dem Deutschen Metallarbeiterverband angehörenden Arbeitnehmer Beschluß gefaßt werden. Die Mitglieder des ne. raif 8 2r Gewerkvereins der deutschen Maschinenbau⸗ und Metallarbeiter haben bereits einstimmig beschlossen, die Arbeit wieder aufzunehmen.

„Nach den heute vorliegenden Meldungen des „W. T. B.“ zum Ausstand französischer Seeleute und Dockarbeiter haben in Havre die Dockarbeiter gestern beschlossen, die Arbeit heute wieder aufzunehmen, aber die eingeschriebenen Seeleute mit Geld⸗ mitteln zu unterstützen, bis sie Genugtuung erhalten. In Dün⸗ kirchen versammelten sich gestern an 4000 Dockarbeiter in der Arbeitsbörse und beschlossen, heute die Arbeit niederzulegen.

Zum Ausstand von Londoner Hafenarbeitern wird dem „W. T. B.“ aus London berichtet: Die Pefenbebörde gab gestern bekannt, daß die Lage auf der Themse sich rasch normalen Ver⸗ hältnissen nähere. Es ist den Leichterfirmen gelungen, einen pro⸗ visorischen Dienst zu organisieren, sodaß bereits auf vielen Docks die Arbeit in vollem Umfange wieder aufgenommen worden ist.

Aus New York wird dem genannten Bureau gemeldet, daß es vorgestern abend am Ufer zu fortgesetzten Zusammenstößen 5 streikenden Seeleuten und Polizeibeamten gekommen ist. Die Be⸗ amten versuchten, die ausständigen Seeleute daran zu hindern, zu den Arbeitswilligen zu gelangen. Einer der Streikenden wurde getötet; mehrere andere sowie Polizeibeamte wurden durch Schüsse verwundet.

Nr. 28 des Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 5. Juli hat folgenden Inhalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. Juni 1912, betr. Abrechnungsstellen im Scheckverkehr. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 27. vom 1. Juli 1912, IV. B. 8. 695, beir. der vor Gericht geladenen Beamten. Nach⸗

Kunst und Wissenschaft

Die Ostasiatische Kunstabteilung des Berliner Museums für Völkerkunde hat als Geschenk von dem Professor Oeder in Düsseldorf ein Album erhalten, das Blätter von Künstlern der Körin⸗ schule enthält. Die Köetsu⸗Körin⸗Schule, die selbständigste und reizvollste Schöpfung der jüngeren japanischen Kunst, war, wie der Direktor Dr. Kümmel im Juliheft der „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“ mitteilt, in der Sammlung bisher durch das außerordentlich wertvolle Album des Köetsu und einige andere Stücke vertreten, die die Anfänge der Schule hervorragen . ihre spätere Entwicklung aber nur ungenügend kennzeichneten. Die jetzt geschenkten Blätter sind daher als eine be⸗ sonders dankenswerte Ergänzung der Berliner Sammlung zu begrüßen. Die Güte der Blätter, die sie den besten Werken der japanischen Sammlungen gleichstellt, macht sie zu einem besonders kostbaren Besitz der Abteilung, denn von Arbeiten dieser in Japan sehr hoch geschätzten Meister haben sich bisher nur sehr wenige Originale, um so häufiger Kopien und Fälschungen, nach Europa verirrt. Da Album, das erst in neuester Zeit zusammengestellt worden ist, enthält die Bilder von 6 doppelseitig bemalten Blattfächern. Körin, de größte dieser Meister und überhaupt die genialste Persönlichkeit unter den neueren Künstlern Japans, nimmt mit 3 Fächern, von denen zwei auf Papier, einer auf Seide gemalt ist, also zusammen mit 6 Blättern, den breitesten Raum und den Ehrenplatz ein. Der erste Fächer gibt auf schwarz patiniertem Silbergrunde, den ein dekora⸗ tiver Goldstreif quer teilt, ein Blumenstück blaue und weiße Kikvo (Platycodon grandiflorum) und Hagi (Lespedeza bicolor) in reichen, deckenden Farben, auf der anderen Seite auf Silbergrund einen blaugrünen Bachlauf unter der dunkelen Tuschmasse des auf⸗

sehenden Mondes, im ganzen also für den Japaner ein Bild des erbstes. Auch der zweite Fächer verherrlicht den Herbst: auf 88 einen Seite auf Goldgrund die dunkelroten Blüten und grünen 8 fleischigen Stengel des Hahnenkammes, auf der anderen die zierlichen Zweige des blühenden Hagi auf Silbergrund. In dem dritten über Goldgrund auf Seide gemalten Fäche mit einer roten Kamelie und weißer Glpzinie bläht dagegen der Frühling. Die Bilder sind allen Anzeichen nach im reiferen Alter des Künstlers, also im Anfang des 18. Jahrhunderts, entstanden 8 wei weitere Fächer stammen von Kenzan, Körins jüngerem Bruder.

er eine trägt ein Winterbild: zwei Mandarinenenten und be⸗ schneite Bambus auf Silbergrund; das andere ist ein Herbststück: eine dunkelblättrige Melone, die eine hellgrüne Frucht und weiße Blüten trägt, auf silbergesprenkeltem Grunde und die Mondscheibe in Silber auf demselben Fonds. Der eine Fächer stammt aus dem Todesjahr des Meisters, der 1743 im Alter von 81 Jahren starb Zwei weitere Bilder des Albums stammen von dem in Europa weniger bekannten Watanabe (gestorben 1755), der auch zu den bedeutendsten Meistern der Korinschule gehörte. Seine spaͤteren Werke verfielen kleinlichem Realismus; unsere beiden Bilder sind von diesem Mangel noch frei. Das erste stellt die beiden närrischen Weisen Kanzan und Iittoku vor; das andere zeigt einen silbernen Wasserfall, der zwischen dunkelgrünen HerqPffirngen in die Tiefe stürzt. Das letztgenannte Bild steht in der Gliederung der wenigen wuchtigen, farbigen Massen und in der Konzentration der Vorstellung keiner der schaften Körins nac.