1912 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jul 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Verwaltung bereits zahlreich p di zer bereits zahlr ertreten. Wenn die Albaner den Ein⸗ 5 Eesfsferter Personen Gehör schenken ürkei ihr Schicksal wie das anderer Ottom oslösen wãre sehr unheilvoll. einen oder zwei Beamte nach Albanien zu schicken, di 8 5 2 2 g 8 4 di studieren sollen. Die bedauerlichen Vorgänge hätten einen schlechten Eindruck gemacht. Die Regierung wolle nicht zum Janitscharen⸗Spstem zurückkehren. Um sich das Land zu erhalten, müsse man Vorgängen dieser Art zuvorkommen. Der Großwesir

Prager autonomen Stadtgemei W P 0 n Stadtgemeinde die doppelsprachige führung, bei den staatlichen Behörden aber die e

sprache. t Großbritannien und Irland.

Im Anterhanfe erklärte gest St t „Im rte gestern der Staatssekretär des Aren Lve auf 88 Aerass hiedlichen Behandlung britischer Schiffe, di den benutzen würden, e

Im Kaiserlichen Gesundheitsamt sind Entwürfe zu Festsetzungen über Lebensmittel ausgearbeitet worden, die nunmehr durch die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin der Oeffentlichkeit übergeben werden und im Buchhandel zu beziehen sind. Der Zweck dieser Entwürfe und ihre Vorgeschichte geht aus dem jedem Entwurfe voran⸗ gestellten allgemeinen Vorwort hervor, dessen Wortlaut

hier folgt:

Amts⸗

3 den amtlichen Verfahren gleichwertig sind und das Amts⸗

be nutzte Verfahre ittei iss vngaeten ach n hbei der Mitteilung des Untersuchungsergebnisses Für die Prüfung der Frage, ob eine derarti führbar und zweckmäßig ist, darf auf die einschlägigen der Schweiz hingewiesen werden. Dort sind durch v. 1905, betreffend und Gebrauchsgegenständen“, dem Bundesrat weitgehen f übertragen worden. In den Artikeln 54 und 58 8e Hhefegei

Verzeichnis der Vorlesungen und Uebungen an der Königlichen Berg⸗ akademie in Berlin im Winterhalbjahr 1912/13.

Professor Dr. Jahnke: Höhere Mathematik und Mechanik I mit Uebungen. Geheimer Regierungsrat Brelow: Dar⸗ stellende Geometrie I mit Uebungen. Professor Dr. Staven⸗ hagen: Anorganische Chemie I, Arbeiten im chemischen Labora⸗ torium. Dr. Wölbling: Analytische Chemie I, Grundzüge der

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ersten Staatsanwalt beim Landgericht zu Potsdam Dr. Mendelssohn zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer zu er⸗ nennen.

Regelung durch⸗ ge in „Bundes den Verkehr mit neeeen

Auf den Bericht vom 5. Juni d. J. will Ich der Ueberlandzentrale Stralsund, Aktiengesellschaft in Stralsund auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verleihen, das Grundeigentum, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Franz⸗ burg, Grimmen, Greifswald, Rügen und des Stadtkreises Stralsund des Regierungsbezirks Stralsund sowie der Kreise Anklam, Demmin und Usedom⸗Wollin des Regierungsbezirks Stettin in Anspruch zu nehmen ist, nötigenfalls im Wege der Enteigung zu erwerben, oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Von dem Ent⸗ eignungsrecht ist längstens bis zum 1. Juli 1917 Gebrauch zu machen. 1 8

Neues Palais, den 14. Juni 19122.

Wilhelm R.

von Breitenbach. Sydow.

Zugleich für den Minister des Innern: 8 von Schorlemer.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Kanzlist Huth zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Im Anschluß an meinen Runderlaß vom 13. Februar d. J. U. II 16147, U. III. Zwischen der Königlich preußischen Regierung und dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Vereinbarung mit nachstehendem Inhalt abgeschlossen worden: Die Versetzungs⸗ und Schluß⸗ bezw. Reife⸗ zeugnisse der Lyzeen, Oberlyzeen und Studienanstalten in Vreußen sowie die Versetzungs⸗ und Abgangszeugnisse der staatlichen Höheren Mädchenschulen an der Hansastraße und am Lerchenfeld, ferner von den Unterrichtsanstalten des Klosters St. Johannis und von den als höhere Lehranstalten für die weibliche Jugend anerkannten nichtöffentlichen Mädchenschulen in Hamburg, nämlich der 1) Paulsenstift⸗Schule (Vorsteherin Fräulein Glinzer), 2) Emilie Wüstenfeld⸗Schule (Vorsteherin Fräulein Itzko), 3) Katholische Höhere Mädchenschule (Vorsteherin Fräulein

theoretischen Chemie, Chemisches Kolloquium. Professor Dr. Mehner: f 1

chemie I mit Uebungen, Arbeiten im Physiko⸗chemischen Laboratorium. Dr. Rudolfie: Radioaktivität mit besonderer Berücksichtigung radioaktiver Mineralien und Gewässer, Wärmelehre, Sereg he Kol⸗ loguium. Geheimer Bergrat, Professor Dr. Scheibe: Mineralogische Uebungen. Gebeimer Bergrat, Professor Dr. Wahn⸗

Einführung in die Phbvsikalische Chemie und Thermo⸗

Kineralogie I,

eologie, Geologie des Quartärs mit Exkursionen. Professor Dr. Rauff: Paläontologie mit Uebungen, Geologisch⸗ paläontologisches Repetitorium. Dr. Harbort: Ausgewählte Kapitel aus der Paläontologie mit besonderer Berücksichtigung der für die Geologie Deutschlands wichtigsten Leitfossilien nebst An⸗ leitung zu deren Bestimmung. Das Mesozoikum Norddeutschlands. Professor Dr. Potonié: Ausgewählte Kapitel aus der Paläobotanik, Paläobotanisches Kolloquium, Paläobotanische Arbeiten für Fort⸗ geschrittene. Dr. Gothan: Paläobotanisches Praktikum. Pro⸗ fessor Dr. Kühn: Petrographie. Dr. Finckh: Methoden der Gesteinsuntersuchung mit Uebungen. Die wichtigsten gesteinsbildenden Mineralien. Professor Dr. Kühn und Dr. Finckh: Petrographische Uebungen, Petrographische Arbeiten für Fortgeschrittene. Geheimer Bergrat, Professor Dr. Beyschlag: Lagerstätten⸗ lehre (Kohle, Salz, Petroleum). Professor Dr. Krusch: Erzlager⸗ stättenlehre, Uebungen in Erzlagerstättenlehre, Untersuchung und Be⸗ wertung von Erzlagerstätten. Dr. Bärtling: Die Lagerstätten der nicht metallischen nutzbaren Mineralien. Geheimer Bergrat, Professor Dr. Keilhack: Quellen⸗ und Grundwasserkunde. Professor Dr. Denkmann: Die Geologie des Siegerlandes und ihre Nutzanwendung auf die Spateisensteingänge des Siegerlandes. Professor Dr. Michael: Die EGeologie Deutschlands mit besonderer Berücksichtigung der tektonischen NVerhältnisse und kurzer Behand⸗ lung der nutzbaren Lagerstätten. Professor Dr. Gagel: Geologie der deutschen Schutzgebiete mit besonderer Berücksichtigung der nutz⸗ baren Lagerstätten. Dr. Weißermel: Geologie der deutschen Braun⸗ kohlengebiete. Professor Vater: Maschinenlehre mit besonderer Be⸗ rücksichtigung der Berg⸗ und Hüttenwesen⸗Maschinen 1 mit Uebungen. Regierungsbaumeister Phoenix: Einführung in Maschinenlehre, Uebungen zur Einführung in die Maschinenlehre, Ausgewählte Kapitel der Hebemaschinen und Transportanlagen, Uebungen im Gebrauch des Rechenschiebers und des Planimeters. Professor Philippi: Elektrotechnik I, Elektrotechnische Uebungen. Geheimer Baurat Beck: Baukonstruktionslehre.— Geheimer Bergrat, Professor Franke: Bergbaukunde I (Erschürfung, Aufschließung und Abbau der Lager⸗ stätten; Grubenausbau) mit Uebungen, Aufbereitungekunde einschl. Brikettbereitung, Uebungen im Laboratorium für Aufbereitung und verwandte Gebiete des Bergbaues. Bergrat, Professor Dr. Tübben: Bergbaukunde III (eraftwirtschaft, Gewinnung, Förderung) mit Uebungen, Einführung imn die Bergbaukunde. Professor Krahmann: Berg⸗ und Hütfezzchirtschaftslehre einschließlich Montan⸗ statistik, Einführung in die Betzzwirtschaft, Uebungen im Bergwirt⸗ schaftlichen Seminar. Proftsstzr Fuhrmann: Markscheidekunde und Geodäsie I mit Uebungen arkscheidekunde und Geodäsie III mit Uebungen, Markscheitzetzlsches Zeichnen. Geheimer Bergrat, Professor Dr. IMutnichl: Allgemeine Hüttenkunde, Metallurgische Probierkunst einsehütetlich technischer Gasanalyse, Löt⸗ rohrprobierkunst, Chemische Techtzlggie. Professor Dr. Peters: Elektrochemie, Elektrometallurgitz. Laboratoriumsübungen in Elektro⸗ chemie und Elektrometallurgie für Anfänger, Arbeiten im Elektrometal⸗

schaffe: Allgemeine

Durch das Reichsgesetz vom 14. Mai 1879, betreffend den Ver⸗ kehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, ist der Verkauf von gesundheitsschädlichen, verdorbenen, nachgemachten oder verfälschten Nahrungs⸗ und Genußmitteln unter Strafe gestellt. Die endgültige Entscheidung darüber, unter welchen Umständen ein Nahrungsmittel als gesundheitsschädlich, verdorben, nachgemacht oder verfälscht anzusehen sein wird, steht den Gerichten zu, die sich hierbei in der Regel auf das Gutachten von Sachverständigen stützen müssen. Um den Mißständen, die sich aus der widersprechenden Beurteilung von Lebensmitteln durch verschiedene Sachverständige ergeben, zu be⸗ gegnen, sind in den Jahren 1894 bis 1902 auf Anregung und unter Mitwirkung des Kaiserlichen Gesundheitsamts von einer Kommission erfahrener Vertreter der Nahrungsmittelchemie die „Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und Beurteilung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen für das Deutsche Reich“ *O) ausgearbeitet worden, die kurze Beschreibungen der einzelnen Nahrungs⸗ mittel und der zweckmäßigsten Untersuchungsverfahren sowie Anhalts⸗ punkte für die Beurteilung enthalten. Diese „Vereinbarungen“ und die inzwischen auf den Jahresversammlungen der „Freien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker“ angenommenen Abänderungs⸗ vorschläge zu einzelnen Abschnitten der „Vereinbarungen“ bilden in den meisten Fällen, besonders für die aus den Kreisen der amtlichen Nahrungsmittelchemiker entnommenen gerichtlichen Sachverständigen, die Grundlage für die Beurteilung. Da die „Vereinbarungen“ in⸗

frei urteilender anderer wissenschaftlicher oder gewerblicher Sach⸗ verständiger.

Interessen der Nahrungsmittelgewerbe und den Handelsgebräuchen nicht genügend Rechnung getragen sei, hat vor einigen Jahren der „Bund Deutscher Nahrungsmittelfabrikanten und ⸗händler“ ein „Deutsches Nahrungsmittelbuch“ herausgegeben, das im Jahre 1909 in zweiter Auflage erschienen ist **) und für eine Reihe von Lebensmitteln Festsetzungen über die normale, handelsübliche Beschaffenheit, die zukässigen Zusätze und Behandlungsweisen, etwaige Kennzeichnungs⸗ pflicht und sonstige Beurteilungsgrundsätze enthält. Die Festsetzungen dieses Buches, die im wesentlichen die Ansichten der beteiligten Industrie⸗ und Handelskreise wiedergeben, stimmen zwar in manchen Punkten mit den „Vereinbarungen“ überein, weichen aber in anderen erheblich davon ab. Durch die Berufung der einzelnen Sach⸗ verständigen auf die „Vereinbarungen“ einerseits, das „Deutsche Nah⸗ rungsmittelbuch“ anderseits ist daher die Unsicherheit in der Beurteilung zweifelhafter Fälle noch gesteigert worden; nicht ohne Berechtigung wird von seiten des Nahrungsmittelgewerbes und des Handels geklagt, daß es oft erst durch den Ausgang eines Strafverfahrens möglich sei, zu erfahren, was erlaubt und was verboten sei.

Unter diesen Umständen haben die beteiligten Kreise wiederholt angeregt, durch amtliche Vorschriften über die an die einzelnen Lebens⸗ mittel zu stellenden Anforderungen den erörterten Mißständen ab⸗

abgehaltene Beratung des Reichsgesundheitsrats (Unterausschuß für Nahrungsmittelchemie) gezeigt hat, zu der Vertreter des Deutschen

Industriellen, des Bundes Deutscher Nahrungsmittelfabrikanten und ⸗händler, des Verbandes Deutscher Großhändler der Nahrungsmittel⸗ und verwandten Branchen und der Zentralvereinigung deut cher

8 Von der Ansicht ausgehend, daß in den „Vereinbarungen“ den

dessen keinen amtlichen Charakter tragen, so sind die Gerichte an die darauf gegründeten Gutachten ebensowenig gebunden wie an diejenigen

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zuhelfen. Wie eine am 27. März 1911 im Kaiserlichen Gesundheitsamt

Landwirtschaftsrates, des Deutschen Handelstages, des Bundes der

diese Behörde unter anderem beauftragt worden schriften zum Schutze der Gesundheit und ; Täuschung“ zu erlassen sowie „Bestimmungen über die anzuwendend Untersuchungmethoden und die Grundsätze in der Beurteilung der Uncersuchungsobjekte“ aufzustellen. Hiervon hat schweizerische Ban e Varbereitung 2 Verordnungen das schweize⸗ dheits zur Verfügung steht, in f v 2.. 8 unszesondere 2 vom nalytischer Chemiker ausgearbeiteten „Schweizeris⸗ t kacge uüs eiteten „Schweizerischen Lebensmittel⸗ In ahnlicher Weise, wenn auch nicht i uts Verhältnisse übertragbar, ist die E ven Amertka geregelt. Das entsprechende Gesetz „The Food 88 Drugs Act das übrigens nur für den Verkehr zwischen den ein⸗ zelnen Staaten der Union und mit dem Auslande gilt, und seine A 8. führungsbestimmungen enthalten sehr eingehende Festse 8be 8 über den Begriff der Verfälschung überhaupt und in den of. Purity for Food Products“ genaue amtliche Be⸗ riffs. bestimmungen für die einzelnen Lebensmittel, die in iweieadesen Ackerbaudepartement näher ausgelegt ened güe „Food Inspection Decisions“*). in Spanien sind dings eingehende Verordnungen 1“ Beutkestung 1.— Lebens. mitteln erlassen worden; ebenso hat Frankreich amtliche Seie über die Anforderungen und die Untersuchungsverfahren für eine größere Reihe von Lebensmitteln getroffen. Ueber die Bezeichnung der Leb ensmittel bestehen in allen diesen Ländern strenge Vorschriften. In esterreich werden auf Veranlassung der Regierung die für den Ver⸗ ehrmit Lebensmitteln, ihre Untersuchung und Beurteilung maßgebend Gesichtspunkte in einem umfangreichen Werke „Codex- alimemtarius auscriacus zusammengestellt, das nach einem Erlaß des Mini⸗ steriums des Innern für den Richter zwar nicht eine bindende Norn wohl aber ein fachtechnischer Behelf sein soll. 3 “] somit aus den vorangegangenen Darlegungen, daß e edürsnis wie auch die Möglichkeit besteht, im Wege . EEEEEE“ beiagnch der Beurteilung und Unter⸗ chung der Le el zu erlassen. Diese Verordnung ürd rheülchaffgg. der gesetzlichen Unterlage zweckmäßig ““ vge 8 8 sein, dem etwa folgende Einteilung . viens Piße, LeS v Begrifebestimmungen des betreffenden Lebenemittels jeiner Sorten gestellt; es folgen die Ver de Beschränkungen, die zum Schutze der menschlichen veencbete ee erforderlich sind; ein weiterer Abschnitt umfaßt die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob das betreffende Lebensmittel verdorben verfälscht, nachgemacht oder irreführend bezeichnet ist. Der letzte Ab⸗ hnitt enthält die Vorschriften für die Untersuchung9. b de Abschnitte würden die Grundlage für die Be⸗ e E der letzte Abschnitt neben 88 BvII“ ür die Beurteilung der Lebensmittel durch Wenngleich zur Zeit der gesetzliche Rahmen für solche Ver⸗ orenungen noch feblt, so erschien es doch zweckmäßig, einstweilen de toff dafür vorzubereiten und damit zugleich ein Bild von der Wins luge zu fassenden Regelung zu geben. Im Kaiserlichen Gesund⸗ beitsamt sind daher nach den erörterten Gesichtspunkten Entwürfe n estsetzungen über einzelne Gruppen von Lebensmitteln ausgearbeitet worden, die sodann im Reichsgesundheitsrat unter Zuziehung von

„die nötigen Vor⸗ zur Verhütung von

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nicht mit dem d seien, der festsetze,

schiffe aller Natione auf Bedingungen oder 8 Behandlung eintreten werde. richtig gehalten, diese Staaten ausein

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ersucht. Di ein Eingreifen seitens der britischen die Frage

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werden. Auf für ähnliche

anam be 2 g Die britische Regierung sei

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Einwend anderzusetzen, die Bill noch In Beantw erklärte Sir Ed Die russische Gesandtschaft

Abteilung persischer Kosak

die jetzt dem ameri Vertrages

der Panamakanal

beraten werde.

ortung einiger Persien

Grey: in Teheran

Süden eine

im

itischen Offizieren gebildet werden würde, a

Auf Vorschlag des dent Fallières, wie unterzeichnet, durch den brechen Verurteilten der lassen wird. eine Anzahl anderer

jener Fragen sei, rdnung im Süden nicht wiederher

Unter den

Im gestrigen

minister Lebrun Ber

f der

88 In der vorgestrigen führte der Großwesir Said Pascha in seinem

die Politik der ierung laut Bericht des

Das

29. Heeen Präͤnkte und tatsächliche Anerkennung er Türkei Das Kobinekt abe esclasr, 1n kenelehen en dn nne der Inseln des Aegäischen d sein, wenn auch manche daraus Türkei würde dies als einen die alle Osmanen verteid angreifen sollte, schlossen werden. worden. Truppenmassen z Angriffe im Roten Meer

Reg SHog8 dLes

In S

Zum Schutze der Dardanellen usammengezogen

Mächten mitgeteilt,

sei in Rom

in Meeres

Frankreich.

Rest ihrer abz

Fortga

Türkei.

Sitzung der D

Kabinetts in bezug

Nutzen zu nen Angriff auf ihre igen würden. myrna sei ein seien Mit

der Ansicht, daß einige der Be⸗

ür dels⸗ ok eriegs⸗ n frei und offen sacef v asten gegen keine Nation eine unterschiedliche Deswegen habe die Regierung es für ndungen der Regierung der Vereinigten damit sie berücksichtigt werden könnten,

ng en in Stärke von 700 2 mi f Offizieren und vier nicht etatsmäßigen Sh.eanm uss bris Die persische Regierung habe dem Ersuchen zugestimmt und Regierung scheine nicht ver! des Konservativen und Unionisten Yate,

die man im

Justizministers Briand hat der Präsi⸗ „W. T. B.“ meldet, wegen politischer oder

Begnadigten befinden si 5

den Begnadig sich Hervé u Antimilitaristen. 6 L 8 n Ministerrat erstattete der Kolonial⸗ richt über den Berner Konferenz.

zu beharren. Die Besetzung werde natürlich nicht

b eidigen; Wenn Italien so würden die Dardanellen großes Armeekorps gebildet

Bez I[ Fee Bezug auf die italienis

der Groß enischen sie Angriffe auf Pilger als inhuman England habe diese Erklärung p n

vorstellig geworden. Der

laut Meldung des

kanischen

b Senat vorliege, von 1901 8

zu vereinbaren

solle,

sodaß in Hinsicht

betreffenden Anfragen habe um die Bildung Täbris verlangt

persische Truppe unter ntwortete Grey, daß dies Auge behalten müsse, gestellt werde.

einen Erlaß oder ähnlicher Ver⸗ ubüßenden Strafe er⸗

ng der Verhandlungen

eputiertenkammer Erxposé über es „W. T. B.“ aus: auf den Krieg sei die

h cht von Dauer ziehen wünschten. Die Unantastbarkeit ansehen, lien andere Inseln zur Vorsicht wieder ge⸗ gleichfalls beträchtliche wesir, die Pforte habe

günstig aufgenommen Großwesir erinnerte

widerlegte dann unpatriotische Beha sch uptungen, urteilten, er verteidigte das Kabinett, das die vertrete, und stellte dann zum Schluß Die Regierung wird, einer zufolge, eine s Persönlichkeiten die Rückkehr nach

die Vertrauensfrage.

Konstantinopel gestatten.

wird, sind die militärischen

8 b ecfalgreich, u in 5 Gegend von Pritschtina 3 g Der Wali von Kosso isß ü

Berschegene ssowo ist nach Uesküb 8 . Dänemark.

. . Der König empfing gestern, wie „W. T. B.“

in Amalienborg den deutschen Gesandten Dr. von

hausen 8 der sein Abberufungsschreiben überreichte. i eim König wurde der Gesan

empfangen.

meldet,

Königin Amerika.

1 at das 5 2 2 8 B sentantenhaus gestern, 2 „W. . Filanische .2 des Kongreßmitgliedes Beall angenommen durch die der Terminhandel in Baumwolle verboten wird.

8 ““ wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, durch Se Staatssekretär ermächtigt wird, mit Großbritannien un en anderen Mächten Verhandlungen einzuleiten über die Neutralisierung des Panamakanals und die Teilun Bau⸗ und Erhaltungskosten des Kanals zwischen n 8 ächten. Der Gesetzentwurf erklärt, die Neutralisierung würde ie Erhaltungskosten des Kanals bedeutend vermindern und dem Handel wie dem Weltfrieden zugute kommen. 8

Nach erregter Debatte

Afien. Nach einem amtlichen Bericht des Vertreters des Statt⸗ halters im Kaukasus Generals Schatilow ist, wie „W. T. B.“ des Oberkommandierenden des Kaukasischen 3 3 s am 9. d. M. eine Expeditionsabteilung aus 8 e 8 8 die Schahsewennen ausmarschiert. Am 82 Juli kam die Vorhut, die aus drei Kompagnien mit zwei 2 kaschinengewehren, einer Gebirgsbatterie und zwei Kosaken⸗ bestand, mit den an Zahl überlegenen Schahsewennen 88 Gefecht, das von Morgens 7 Uhr bis Mittags 12 Uhr dauerte. Die feindlichen Angriffe wurden zurückgeschlagen und die Vorhut schloß sich der Abteilung wieder an. Die Russen hatten einen Toten und einen Schwerverwundeten, während di Schahsewennen mindestens 30 Mann verloren haben sollen 8 Die chinesische Nationalversammlung hat

gestern, wie „W. T. B.“ meldet, eine Bill über die Stempel⸗ se. angenommen. Der Kommissionsbericht schlägt ie Steuerpflicht für folgende Dokumente vor: Hinter⸗ legungsscheine, allgemeine Quittungen, Kontrakte, Ver⸗

die das Kabinett 2 Interessen der Türkei

8 Meldung des „W. T. B.“ Generalamnestie erlassen und allen verbannten

Wie aus Uesküb obiger Quelle zufolge gemeldet Operationen gegen die Rebellen

Waldt⸗ Nach der

Sachverständigen aus den einschlagi bkreis Sas s den gen Gewerbe⸗ und Handelskreisen cwie ve 2 e 8 is ittel ni Vertretern der praktischen Nahrungsmittelchemie Diese Entwürfe werden bereits jetzt veröffentlicht, damit alle eteiligten Gelegenheit erhalten, sei es öffentlich, sei es in Eingaben 8 das Kaiserliche Gesundheitsamt, Stellung dazu zu nehmen. Alle 8 che Aeußerungen sollen sorgfältig geprüft und geeignetenfalls bei der Festsetzung der endgültigen Fassung berücksichtigt werden. Es aber zu bedenken, daß, wenn die Entwürfe auch das Ergebnis gwieriger Vorarbeiten und eingehender Beraturgen sind, doch nicht 1 5* werden kann, daß die beteiligten Berufskreise alle Wünsche ein efriedigt finden werden, schon deswegen nicht, weil bei einer oßen Reihe strittiger Fragen, in denen sich gegensätzliche Interessen kenüberstanden, zwischen den Ansprüchen von Erzeugern und Ver⸗ 1 buchern oder zwischen den Anforderungen der Gesundheilspflege und der technischen Möglichkeiten ein geeigneter Mittelweg gefunden oder Entscheidung getroffen werden mußte. Auch in diesen Fällen imt jedoch allen Beteiligten der große Vorteil zugute, da be⸗

und Policen, Aktien, Obligationen 9 n, Promessen, Erbschafte Darlehens üge und Teilhaberschaftskontrakte. 6 e a Wert von 10 bis 100 mexikanischen Dollar betrage und allmählich steigen, sodaß sie einen Dollar für den Wert von mehr als 50 000 mexikanischen Dollar aus

machen. Diese Sätze würden, obwohl sie nicht übermäßi

h sch si d, große Vermehrung der Staatseinkünfte bedeuten.

Vereine für Handel und Gemerbe zugezogen waren, herrscht sowobl auf seiten der Hygieniker und Nahrungsmittelchemiker wie auch auf seiten der an der Erzeugung und dem Handel mit Lebens mitteln beteiligten Berufskreise die einmütige Auffassung, daß nur durch rechts⸗ verbindliche Festsetzungen über die Beschaffenheit und Beurteilung der einzelnen Lebensmittel die unleugbar vorhandenen Mißstände beseitigt werden können.

Nun erscheint eine Festlegung der an die einzelnen Lebensmittel zu stellenden Anforderungen durch Gesetz mit Rücksicht auf die Veränderlichkeit der Verhältnisse, auf die Anwendung neuer Roh⸗ stoffe, auf neu auftauchende Behandlungsweisen und Fälschungs⸗ mittel nicht zweckmäßig. Vielmehr wird die beweglichere Form amt⸗

2 an die heldenhafte Haltung der in Tripolis kämpfenden 8— der tue sein Mögliches für die Ver⸗ s2 Landes, und ebenso die jungen Offiziere, insbes ebenso die jungen Offiziere, insbesondere 1 rieg werde nicht ewig da En . 1 w uern, er w 1 Frieden enden, aber das bedeute nicht daß die Türkei 88 sie Türkei sofort Frieden 2 e vielmehr annehmbar fein. Man habe der gewisse Anerbietungen für den Frieden ge darunter die Aufrechterhaltung der Autorität des Kalifats. Das Fafchr sei und immer sein er religiöse Mittelpunkt aller Mohammedaner 1 Baung genäge 1“ nicht s den Frieden. Der Präzedenz⸗ al i. sn onne nicht angeführt werden, denn es beß 8 großer Unterschied zwischen den beiden Fällen. Außerdem - 522⸗ ein anderes Kahinett die Regierung geführt. Eine Entschädi⸗ gung könne in zweiter Linie erörtert werden, das Ziel der Regierung W und tatsächliche Aufrechterhaltung 8 S nität. Das Land könne nicht für Geld kauft w v“ 1 nicht eld verkauft werden. 8 ß nnerte an die Gerüchte über ei Schri n Uen shn 8 an 9 über einen Schritt beifter Tetze des. gt und an deren Stelle zweifelsfreie Vor⸗ 18 S88G 8— d-neh, nnd eee 1 Feft 1 3 b 4 * 48 u 8 8 r⸗ S 2 9 ers ur 8 2 8412 e 2 F. v. 8 85 7 + 88 1SSs ö“ sich Handel und Gewerbe erfahrungs⸗ habe. Der Minister des h.ee degse äbr L. e 5 1.“ Der . 1 8 Aeußern S ow habe geantworte Zur Erleichterung des Verständnisses und zur Beseitigr es, habe sich um eine persönliche Initiativ rch möglicher Zweifel sind den Entwürfen ku⸗ Sefettigung etwa, die von der Stellungnahme der Regierung N ter Begriffsbestimmungen, de V urze Erläuterungen zu Der Großwesir lobte soda 1 v 18 ndsätzen beigegeben gen, 8 ner Se. und den Beurteilungs⸗ Botschafter von Giers, der stets menrg 8 eg; 18 11.“ b mit tech⸗ rechterhalte. Auch Ssasonow F nnah ser Pfore auf⸗ -Sene 55 Oeffentlichkeit Wegen der strittigen persischen Feete bale b8 1 GStan ein. hungsvorschriften sind, soweit als nur 8. sicen. Die Unter⸗ wechsel mit ihm und der Türkei stattgefunden und Rr ee S. der Wissenschaft angepaßt, und es zur solche Ver Fehenac⸗ daß es sich um ein Mißverstandnis handelte. Pe habrran, 8 1 b Ver⸗ habe die einige Meinungsverschiedenheiten über Ei 89 ge sverschiedenheiten über Eisenb g enheite ahn⸗ und

Wiemann), 49) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Busse, 5) Firgausche Privatschule (Vorsteherinnen Fräulein Beit

und Fräulein Mosengel), 6) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Henckel, 7) Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein H. Hübbe Fräulein M. Hübbe, 3) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Keck, ) Privatschule der Schulvorsteherin Fräulein Kreusler, 0) Privatschule des Schulvorstehers Dr. Loewenberg,

11) Milbergsche Privatschule (Schulvorsteherinnen Fräͤulein Bergrecht I. Geheimer Oberbergrat Reuß: Zivilrecht I. Krecke und Fräulein Puttkamer), 1 n Dr. Schacht: Volkswirtschaftslehre, Finanzierung von Montan⸗

9 IPrinats er Schulvorse in Fräulein Mi unternehmungen. ür das ganze Reich gültiger Verordnungen zu wählen sein.

1¹9) 88 ZEbEE“ Kb Berlin, den 10. Juli 1912. 1 Liber. 68 H . Wege zur NAoegfübrung dieses e.

veer. Fre⸗ e- g. Königliche Bergakademie. dank äber zu erört sei hie f die Möglickkeit hin⸗

114) Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein A. Pre⸗ 5 ankens näher zu erörtern, sei hier nur auf die Möglichkeit hin

döhl und Fräulein L Predöhl 1 gewiesen, durch Umgestaltung und Erweiterung des § 5 des Nahrungs⸗ 2 —. 7

Franke. mo r FS-,. 8 “¹] mittelgesetzes dem Bundesrate oder einer anderen Stelle die erforder⸗ 15) Privatschule der Schulvorsteherinnen Fräulein Schäben geset 4 3 f

ve , K. 8 *5. lichen Befugnisse zu erteilen. und Fräulein Pfannenstiel, 4 . Eine solche Regelung würde indessen unvollkommen bleiben, wenn

haben in den beiderseitigen Staatsgebieten die gleiche Gültig⸗ dabei nicht gleichzeitig eine Lücke ausgefüllt würde, die im Nahrungs⸗ keit, und zwar die Zeugnisse der vorbezeichneten Hamburger mittelgesetz sich mit der Zeit sehr fühlbar gemacht hat. In dem Mädchenschulen wie die Zeugnisse der Preußischen Lyzeen, in seinerzeitigen Entwurf dieses Gesetzes war unter der verbots⸗ welchen die Klassen der Oberstufe in getrennten Jahreskursen widrigen Behandlung von Lebensmitteln auch das „Versehen mit unterrichtet werden. dem Schein einer besseren Beschaffenheit aufgeführt, worunter. auch

Auf die Höhere Mädchenschule und das Lehrerinnenseminar eine irreführende Etikettierung verstanden sein sollte. Da aber in der des Klosters St. Johannis in Hamburg finden die Bestimmungen

von den gesetzgebenden Faktoren beschlossenen Fassung des Gesetzes

Begrift Verfäls 1 2 F s

meines Runderlasses vom 3. April 19909 U III D 5649 nur noch der Begriff „Verfälschen“ schlechthin verblieben ist, U II, U I rückwirkende Anwendung.

hat die Rechtsprechung entschieden, daß darunter nur eine an Die im Königreich Preußen auf Grund

der Ware selbst ewehnegee 1” gben eine bloße eunde Etikettierung oder dergleichen zu verstehen sei. Das Feilhalten unter fehren auf . Pf. 19 6 BS 8 8 1 2 . In aufgenommen, die einer kritischen Nachprüf g Pforte 1) der Bestimmungen über die Entlassungsprüfung an den einer zur Täuschung geeisneten Bezeichnung ist im Gesetz nur für en. Die u erforderlichen Ieoeamnteerüfung standgehalten andere Fragen 5 Kabi E111“ Lehrerseminaren vom 8 Juli 1901, verdorbene, nachgemachte oder verfälschte Lebensmittel unter Strafe Sundien, die öö literarischen und experimentellen dieser Sackhe ö“ beizulegen nünsche. Er habe in für die zweite Le üf gestellt. Wer also z. B. Ziegenmilch als „Kuhmilch“, Mocsbeeren den Fole grobenteils im Kaiserlichen Gesundheitsamt ausgeführt einen t92fgfens Sotschafter in London Anweisungen gegeben und 2) der Ordnung für die zweite Lehrerprüfung vom 7. 1 en, sind zum Teil in besonderen Ve ,— g einen juristischen Beamten der Pf 7 8 2. als „Preißelbeeren“, minderwertige Fische unter dem Namen eines unter dem Titel (Ea, onderen Veröffentlichungen niedergelegt, werde antworte deneben der Pforte dorthin enisandt. England 1“ Prüf nittels hochwertigen Fisches verkauft oder einen vom Erzeuger richtig bezeich⸗ 1 Üer. Titel „Experimentelle und kritische Beiträge zur Neu⸗ Teile zu⸗ ne fnenleund es sei zu hoffen, daß das Ergebnis für beide 3) der Ordnung der Prüfung der Lehrer an Mittelschulen neten und als solchen bezogenen Kirschsaft seinerseits als „dimbeer. rteileg der Vereinbarungen zur einheitlichen Untersuchung und der Ieseessaltr end ausfallen werde. Zu der Kretafrage führte A1“ saft“ weiterverkauft, kann zwar unter Umständen wegen Betrugs, 3 mellung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie Gebhr 8 Bwesir aus, daß der Schritt der Regierung und der Schun⸗ eine 1 18 Fv . . mständen wegen Betrugs, ständen für das Deutsche Reich“ „1ss 2 auchs⸗ mächte den Rechten der Türkei A FeF. Schutz ntliche Betrieb auf 12 . 4) der Bestimmungen über die Prüfungen an den Ober⸗ wegen unlauteren Wettbewe bs oder in anderen Fällen auf Grund beiten aus dem K fernt he Reich als Sonderbände aus den Griechenland gemäß dieser Hal chtung verschafft habe und daß auch Fora am 1. Juli eröffnet 85 Strecke Daressalam Iyzeen und über die Prüfung der Volksschullehrerinnen vom des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen, nicht aber auf de Spcer.. erlichen Gesundheitsamte“ im Verlage von Ministerpräsident V F. Haltung der Mächte sie respektiere. Der Die Gleibsp⸗ öͤffnet worden. 1. Januar 1911, 2† Grund des Nahrungsmittelgesetzes zur Rechenschaft gezegen werden. Zunä ringer, Berlin, fortlaufend erscheinen. zur Pforte 8s rie freundschaftlichen Beziehungen ganjikasee J Rexhrhfec⸗ nach dem Tan⸗ und die in Hamburg auf Grund 8 1 Durch das Verbot einer irreführenden Bezeichnung der in den „Zunächst erscheinen die Entwürfe zu Festsetzungen über stürzen, aus dem Frieden far e, Srlschenland nicht in die Gefahr angelangt. TEbae i wehih hon bor 1) der Prüfungsordnung für Volksschullehrer und Volks⸗ 8 Verkehr gebrachten Lebensmittel überhaupt würden nicht nur diese vnig, über Essig und Essigessenz sowie über Spei Auch Oesterreich⸗U n für Griechenland Vorteil ziehen zu wollen. schullehrerinnen für Mittelschullehrer und Mittelschul⸗ Mängel eenies, sondern auch gleichzeilig Täuschungen beim Verkauf r Speiseöle. 8 Speise⸗ habe in diesem E“ S11 cc Frieden wünsche, . len Fe g 8 s 82 8 w tic N öri 8 1 f. 3 8 * - . . „,— . 889 8 n alkan gaten u 5 dc b lehrerinnen vom 20. September 1911, sopenemae. 1 8 8 Eeeins FFehtesens taht. . n 8 ,8 anhns eine größere Zahl (mindestens 300 Exemplare) e Er habe zu Oesterreich⸗Ungarn das nrsge 2) der Prüfungsordnung für Lehrerinnen und Vor⸗ weiterung und Zusammenfasfung der bisherigen Nahrungemittelgeseß. * e 2 Festsetzungen über Lebensmittel“ zu beziehen dieses Vertrauen rechtfertigen werden. steherinnen mittlerer und höherer Mädchenschulen vom gebung (insbesondere von § 367, 7 des Strafgesetzbuchs und §§ 10/11 n solche seehörden, Zeitschriften, Interessentengruppen), er⸗ wesi⸗- zunachs Wlegungen über die innere Politik wies der Groß⸗ 20. September 1911 . des Nahrungsmittelgesetzes) das Verkaufen und Feilhalten von Lebens⸗ se, falls 5 mdünnerem Papier ungeheftet zu ermäßigtem projekts hin 9n ab -. e. des anatolischen Bahn⸗ 8 ausgestellten Befähigungszeugnisse werden gegenseitig mitteln, die verdorben oder verfälscht oder oder irreführend ꝛen bes ba. Bestellung innerhalb dreier Monate nach Er⸗ keiten, die eine Folge ewißse offnung Ausdruck, daß die Schwierig⸗ anerkannt. bezeichnet sind, allgemein unter Strafe zu stellen. . 8 na8 88 etreffenden Entwurfs unmittelbar bei der Verlags⸗ dem Auslande eagegangen 8— 85 alten Regime gegenüber Dasselbe gilt von den seitens der zuständigen preußischen 8 elle Fällen die Beurteilung der Lebensmittel sich ung erfolgt. 8— 8 lassen würden. Die Regierung seeecnegene,ee 88 Schulaufsichtsbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen vom veeaes 1 lfosh den eresteroe, Seeeheee ... der -. mit einander in Eintlang 1n lvees ee 1. Januar und meines Runderlasses vom 26. April 1911 d EEEEöö1“ zede en weiter auf die Gerüchte von Mißbräuchen in einig Er. 5.,—ndem er 4 Sesn. 8 van 2 er Beurteilung ist, so ergibt sich o . Irts, chte von Mißbräuchen in einigen JIII 16 835 und von den seitens der hamburgischen Ober⸗ wendigkeit, g . Vorschriiten sih Ebb M. S S einging, meinte er mit Bezug chulbehörde nach gleichen Grundsätzen auf Grund der Bewährung mittel zu erlassen, wie sie sich bereits zur Ausführung ver⸗ „S. „Iltis“ in Swatau und S E büe. e Wascha⸗ an dessen Ehrenhaftigkeit niemand ausgestellten Befähigungszeugnissen zur endgültigen Anstellung schiedener Sondergefetze (für die Untersuchung von Füisch und 11 M. S., s“ in sg 2 aa” g. —— Pflen brerhaftigkeit kemarnd ö“ ß äf Fetten, Butter und Kaäse, Wein, Zucker) als unentbehrlich erwiesen b . 8 peise de 5 werden. Die Regierung Die im Königreich Preußen abgelegte Rektorenprüfung aben. Eine Befürchtung, daß etwa amtliche Untersuchungs⸗ ministeriums. Es dürfte E des Kriegs⸗ wird der in Hamburg abgelegten Vorsteherinnenprüfung Seek,Le. den raschen Fortschritten der analytischen Wissen⸗ unterstellt werden. Auch sollen nie Berglehmh e des Finanzministeriums und umgekehrt die letztere Prüfung der preußischen Rektoren scheft ae ““ edenes wnhgesa wenn einer. nnerhnt wffden. Auch jollen d Bee Vhecen de sessantserues ge 8 11X“ 8 1 2 glich genug gestaltet wird, um jederze vrgFans ir 8 den. D wes 3 ih auf die 88 1e eine schnelle Abänderung der Vorschriften zuzulassen, anderseits grund⸗ ddel 9Seg. u1““] 12* ““ treu und Sen⸗ 8 1 . it igen, S s Kabinetts, Auflösung der Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangele iten. 8 In Vertretung: von Chappuis töniglichen Provinzialschulkollegie 8

lurgischen Laboratorium für Geüsttere. Professor Eichboff: Eisen⸗ hüttenkunde I, Eisenhüttenkunde I1, Entwerfen von Eisenhüttenwerken und Einzelanlagen. Dr., ugs Einführung in die Eisenhütten⸗ ekunde, Eisenprobierkunßt einse. lich technischer Gasanalyse für An⸗ fänger, Arbeiten im Laboratorium für Eisenprobierkunst für Geübtere. Dr. Loebe: Kokereichemie, Metallographie II, Metallographische Uebungen, Arbeiten im Metallographischen Laboratorium. Regierungsrat Schlenker: Formgebung und Bearbeitung der Metalle II. Geheimer Oberbergrat Voelkel: Einführung in die Rechtswissenschaft und Grundzüge des öffentlichen Rechts I,

Koloniales.

8 . 8 1 ““ 1. Von der Reise des Staatssekretärs des Reichskolonialamts r. Solf durch Deutsch Südwestafrika wird dem „W. T. B.“ aus vom 15. d. M. berichtet: ““ Am 9. Juli brach der Staatssekre 8 on Wi besichtigte die Kleinsiedlungen von 5 1 sodann Okahandja, Waterberg, Okanjande sowie die Kupfer⸗ I b das Hüttenwerk von Tsumeb. Die Besichtigung

1 nige des Bergbetriebes selbst ergab einen sehr günstigen öe vom gesamten Betrieb. In Grootfontein 1“ 2 ussichten des Ackerbaues als vielversprechend. Dann ging die Reite nach Omaruru. Die dortigen Ansiedler sind mit ihren Ackerbau⸗ versuchen, inebesondere hinsichtlich des Trockenfarmsystems, zufriede; m Die Weiterreise führt über Karibib und Usakos nach Swakop⸗ mund, von wo am 19. Juli die Abfahrt nach Kapstadt erfolgt.

D

Bekanntmachung

Die in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 13. Juli 1889 („Zentralblatt für das Deutsche Reich“ S. 421) nach Schluß des laufenden Sommersemesters an der hiesigen Hoch⸗ schule abzuhaltende tierärztliche Fachprüfung beginnt am Dienstag, den 15. Oktober d. J. Die Meldungen dazu sind bis zum 30. September d. J. an mich einzureichen.

Hannover, den 15. Juli 1912. Mit Wahrnehmung der Direktoratsgeschäfte beauftragt:

Dr. Tereg.

8 Die Zentralbahn in Deutsch Ostafrika.

Nach einer Drahtmeldung der Baugesellschaft ist der volle

Abgereist: 8 8 Erzellenz der Präsident des Reichseisenbahn

Wirkliche Geheime Rat Wackerzapp mit Urlaub nach dem württembergischen Schwarzwald. 8

S v“ * 8 Seine ne

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutsche überseeische Aus wand 8 2 sch seeische Auswanderung im Monat Juni 1912 und in dem gkeichen 8 des Vorjahrs.

Es wurden befördert deutsche Auswanderer im Monat Juni 8 über 1912 1 Bremen. 927 Hamburg e.eheh 446 deutsche Häfen zusammen 1 373 fremde Häfen (soweit ermittelt) 450 212

überhaupt 1 658 1 585

us deutschen Häfen wurden im Monat Juni 189 1 1 onat ii 1912 2 Auswanderern noch 28 284 Anaebörlon dert; davon ũ . 5, 1 d gingen über remen 14 435, uber Ham⸗

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag in Molde an Bord der Jacht „Hohenzollern“ den Vortrag des Chefs des Militär⸗ kabinetts, Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker ent⸗

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 15. d. M.

Der Königlich bayerische Gesandte Graf Lerchenfeld⸗ Köfering ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Generalstaatsanwalt, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Supper hat Berlin mit Urlaub verlassen. Der Vizepräsident der Oberrechnungskammer, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat von Frangçois ist nach Wildbad Gastein abgereist.

88

Oesterreich⸗Ungarn.

die deuts 1 sver

3 sch⸗tschechischen Ausgleichsverhand⸗

feh. 8 letzthin so günstig standen, daß ihr Abschluß als nd bezeichnet wurde, werden nach einer Meldung der

G 8 Arbeiterbewegung. in Teil der Arbeiter der Mechanischen Segeltuck⸗ Behfret, vn⸗ Zeltfabrik von in Fessen 8 nach vorhergegangener Kündigung vorigen Sonnabend Arbeit niedergelegt, weil die Forderungen der Weker und Weberinnen abgelehnt wurden. Mit den Schlosse 5 AReparaturwerkstatt hat eine Einigung slattgefunden. ie Arbeiter der Färberei und Imprägnierung haben dagegen eine 8

sätzlich ausgesprochen wird, daß der Chemiker in Ausnahmesällen auch G111“ nech Ahate r Srne . Kan 1 nach Prot lerege Militärdienst er⸗ ee 8* er als ungesetzlich zurück. Selbst eg 8 sege 8 Tbrigmüffe- 2 Wahlmißbräuche vorgekommen jen, bri n allen Ländern vorkomme s müsse man doch zu gesetzlichen Mitteln greifen. De 3 erung 8 nach Ernennung albanischer Beamten halte er nehmbar. Diese seien in der Diplomatie und

so che Untersuchungsverfahren anwenden darf, die von den amtlich vorgeschriebenen abweichen, wenn sie nach seiner wissenschaftlichen 1

mia“ 3hb I. 2 88

8 plötzlich dadurch gefährdet, daß die Tschechen volle

*) Verlag von Julius Springer, Berlin, 1897 1902. 2 Eins igkei staatli *) Carl Winters Universilätsbuchhandlung, Heidelberg, 1900 9. alge . be E. hIs. auch bei der

Der deutsche Standpunkt verlangt