1912 / 171 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jul 1912 18:00:01 GMT) scan diff

* b 1 b 8 olche Aenderungen, die das Wesen des Verbandszeichens 8. 8 11u1öp“ ohnsitz oder] stimmen, da es sich um eine wichtige Rechtsfalge bander, de g25 Fanaht auf den Träger des Zeichenrechts verlangt. 8 8 11“ 1

1) die Beseitigung der Voraussetzung von W nmen, da Te Niederlassung für den Genuß der Schutzrechte, mein fetgesett wecden mußz und dgelehentche Mesderuagetl soll nach

1 128 trägt. . . 242a. 4 2 2) die Geltendmachung des Prioritätsrechts für Patent⸗, v Vorschlag des Entwurfs darin bestehen, daß zum Nachteil der 8 kommen tn 8 w E 8 t E B E t 1 A g e 18n 8 ini iche Verbände in Betracht, welche die au 8 8 8 aiaas. te 1 Abs. d des neuen Unionsvertrags schärfste zu⸗ erster Linie solche privatrechtliche Verbän Sa ch Ueber⸗ 8 . . 8 3) die Wappen und Hoheitszeichen im Warenzeichenrechte, die na Artikel 4 e 5 ck. Warenumsatz gerichteten Einzelbetriebe ihrer Mitglieder durch Ue⸗ 6 5 4) den Schutz der Verbandszeichen. lãssige Hhrehisfolge⸗ aber die einzige, die 8 E 188 sat richteten eeinzurch Gewährleistung für die Güte oder en en ei anzeiger un nig 1 reu 1 chen aatsanzeiger ind i äher erö rie Beteiligten geübt werden soll, seine ür bestimmte Gigeasehum öffentlichrechtliche Verbände, dis sich, den 8 G 84 Fragen ö Artikel III. Bhsah erethäshenh Frtresen ihrer E““ di iäseze 3 Berlin, Freit a g, d en 19 Juli Artikel I. 8 f sti emacht haben, z. B. Gemeinden un größere Komm easevei- . . . Im Artikel 2 der Wasbhington⸗Akte ist ausgesprochen, daß den Die das Warenzeichenrecht betreffenden vesäsexmugpente 8h P hebte Waren Gemetefümmten Art und Figenschaft gewonnen 1 e Ri in ei rge der inneren Ge⸗ . tsprechend, für die die Entschädigungskl . 8 8 des Unionsrechts der erfordern nach zwei Richtungen hin eine Ergänzung 3 inter⸗ Wenn auch, dem Wesen dieser Verbände en pre „Jur 1 digungsklage nicht zu entbehren sein. Hier aber entst 8 —— B werden darf. Für setzgebung. Zunächst ist der § 4 des derischen 222 Erlangung des Zeichenrechts von dem Erfordernis eines. Geschäfts⸗ 8 8 Z“ Der Verband als solcher wird, 8 keinen Enthüben 8 8 8 5 24 b d ie lsch mheecht e hierdurch die Vorschriften im § 13 Abs. 1 nationalen Vorschriften über die Wappen vn bishe euben Ver⸗ betriebs abgesehen werden muß, so ist es doch nicht angängig, heben di . 8 8 f vab hat, in der Regel nicht geschädigt sein, er wird also Ent⸗ ie Vorschriften über Verbandszeichen enthalten Abweichungen 8 Ge b 8 he stergesetzes, § 23 Abs. 1 des Warenbezeichnungs⸗ passen. Ferner sind die dem deutschen Rechte bisher kr das Erfordernis der Rechtsfähigkeit zu verzichten, denn der . and ch die Löschungsgründe des § 8 und des § 9 müssen im allgemeinen be⸗ veeeeus nicht geltend machen können. Das einzelne Ver⸗ von dem gemeinen Warenzeichenrecht und Vergünstigungen, die aus⸗ 8.2 8 85 8828 dege esetzes gegen den unlauteren Wettbewerb be⸗ bandszeichen zu regeln. 8 8 1 soll Träger eines Rechtes sein, das weitgehende Wirkungen au * ba.- Verbandszeichen gelten. Nicht anwendbar ist der im andsmitglied wiederum, das tatsächlich geschädigt ist, kann kraft ändischen Verbänden nicht schlechthin zugestanden werden können. gesetzes und 5 Its dieser Vor Leüften wird demjenigen, der keinen 1) Die Washington⸗Akte hat im Schlußprotokolle zu Artikel 6 über Dritten besitzt und aktive und passive Prozeßlegitima 8 82 Nr. 2 aufgeführte Löschungsarund Nichtfortsetzung des Geschäfts⸗ keinen Schadenersatz verlangen, da er nur Lizenzneh ane Deshalb ist vorgesehen, daß diese Vorschriften nur dann Anwendung u“ Inhals ung im Imnland hat, nur unter be⸗ ausgesprochen, daß der nicht enehmigte Gebrauch von öffentlichen fordert. Der Entwurf gibt deshalb das Recht der Verbandsmarke nur triebs —, da das Vorhandensein eines Geschäftsbetriebs nicht Voraus⸗ 8 und kein eigenes Markenrecht besitzt. Dies erscheint unbefriedigend. finden sollen, wenn nach einer im Reichs⸗Gesetzblatt enthaltenen Veraussetzungen der gesetzliche Schutz gewährt. Wappen, Hoheitszeichen und Seeeer beesagce arn pe 1 6 ding . S ist. Dieser Vor⸗ 8. öe“ v 21 —— des dem eageit wechang. 5 dem betreffenden Auslandsstaate die Gegen⸗ 1— der C b üfungs⸗ ährzeichen als Ser Andere Fragen sind folgende: . 3 1 1 edoch, wenn nach dem Entwurfe die Löschr erwachsenen Schadens dem Verbande zufällt. 8 von diesen Voraussetzungen steht also der Schutz nur solchen Personen Mcce Prüfungs⸗ und Gewährzeichen neintragung hinderlich ange⸗ Andere F elgBeschränkung der Verbände auf nur ein hbann gefordert werden 1 öschung In welcher Weis schadens 8ee Snee si 8 besitzen, oder mit liche Ordnung und daher als der Zeicheneintragun verl In der Literatur ist die Beschränkung 8. werden kann, wenn der Verband aufgehört hat zu . eise alsdann die Auseinandersetzung zwischen dem zu, die im Inland Wohnsitz⸗ oder Niederlassung best chern will ie Eintragung soll jedoch nicht versagt werden, Zeichen verlangt worden. Wenn auch zuzugeben ist, daß die meisten bestehen. In diesem Falle rechtfertigt es sich ge zu Verband und dem Mttalied erfolgt, bleibt der Fests E;8S 8 legung, die das n von der zuständigen Stelle die Ermächtigung zur Fuhr g Verbände sich mit einem Zeichen begnüg . t e der Nr. 2 vorgesehenen abgekürzten Weg zur Erlang Pee hberlassen muß sich in Deutschland niederlassen. Nach der Aus 8 wenn zustal . ch teilt ist. 1 c nicht allen Fällen gerecht. Wenn z. B., um Beispiele der Löschung zu eröffnen al S, . gung 8 nions 8 is t, finden diese Vorschriften den Wappen, oheitszeichen und Ehrenzeichen er schränkung doch nicht allen Fe un . 81. 48 1 eröffnen, zumal da es Schwierigkeiten ma 8 3 § 24 g. Unionsrecht bbeen 5 Hilnden dic unbeschränkt An⸗ 88 Gesetz spricht im § 4 bisher nur von den öffent⸗ aus der Prarxis anzuführen, ein Verhand 8 Scokolabefabrdagzezas. sie nach der Auflöͤsung des Verbandes im Klagewege herb 2 Zie ben heprüs anss 71: ezes ezoden sich etne Aomht bc z. B. für das Gebiet des Wettbewerbsrechts die lichen Wappen. Es entspricht dem Untonsrecht und einem auch ein besonderes. 58 8 Eehg EE Zichen für ver⸗ Ein aus dem Wesen des Verbandszeichens folgender besonderer Zeichen in der Rolle, die unzweifelhaft den Charakter von Verbands⸗ Verkehrswesen. Rechtsprechung anerkannt, daß den böö1 8 88 für das innere Vexänfere 128 Ftaszastegen. 8 sFerge brehäghe will so ist dies Verlangen Pee hoft enggen ist unter en2 bes . Seesegegen. Verbands⸗ 11 solh vuß 6 finden. Es russische Zollvorschrift, wonach bei der Versendung daß sie eine Hauptniederlassung im Deutschen Reiche haben mein die sonstigen staatlichen Ho 8 Se. 1s 8 8 Eirg Irreführung des Verkehrs durch die Me rheit chen, 8 g erlangt haben, werden im Verkehre billig, die formelle Ueberleitung dieser Zeichen in Verbanes⸗ von mehreren zu einer Begleitadresse gehörigen Paketen nach Ruß⸗ des V bs t. Immerhin bestehen 15 Darstellungen, die vom Staate als ich begründet. Eine J h meist die Bedeutung gewinnen, 1e N. zeichen zu erleichtern und 1 *. g - nach Ruß 8 des Weichefecbegesesiiwfana hez Fiese 22 nunmehr Hebetficen dastenraalt kommen für Waren⸗ der Zeichen steht nicht zu befürchten. verbürgen. g g i, daß sie die Beschaffenheit der Ware s ud bei der Prüfung der Frage, ob die Voraus⸗ land und dritten Ländern im Durchgan ie durch Rußland (Kiautschou, 5 U. Ir ;

G 1 r Damit entsteht für die Allgemeinheit ein Interess etzungen für die Ueberleitung vorliegen, nicht zu stre China, Ja ür die russis vurch die Washington⸗Akte endgültig beseiti t, da die Voraussetzung zeichenzwecke hauptsächlich nationale Fahnen, wie Kriegs⸗ und Post⸗ Unberechtigt ist auch die Forderung, nur Bildzeichen als daß das Zeichen nur in einer den E da andernfalls eine Neuanmeldung dieser Beicben E1 8E

K I b 5⸗ sit nicht ersichtlich, warum nicht auch erb k LL1133 1. 2 ü lichen Zollinhaltserklärungen für jedes Paket besonders auszuferti schlechthin in Fortfall gebra . Iu“ gelost vom Wa ap Hoheitszeichen er 1 Im Gegenteile wird bäufig ein Schlag⸗ . ird. nzelnen Fällen die Be⸗ He ttentamt, auf Grund freier Beweis⸗ eizugebenden Zollinhaltserklärungen alle zu einer Begleitadresse Di ünsti b ur für die Verbandsangehörigen, . tell der Wappen mit den sonstigen Hoheitszeichen eines Verbandes zu dienen. Im Gegente 8 2 stimmungen des Gesetzes gegen den I würdigung zu entscheiden. Es erscheint 8 ge⸗ d. h Verfünlefanen Bürger dhe Verbandsstaaten (Artitel 2) deln.Iea 121 daß die Rechtsübung des Patent; wort für die Verbandszwecke besonders wirkungsvoll sein. Handhabe bieten, um v11 scheint vm so unbedenklicher, dem- börigen Patets aegfassen

indsst die eerbandsmitglieder oder dritt Patentamt freie Hand zu lassen, als die Zahl der in Bet In den Zolli b und für diejenigen ihnen nach Artikel 3 gleichgestellten Personen, amts schon bisher auf Grund der Vorschriften im § 4 Nr. 2 und itte Personen, Zah Betracht 8 nhaltserklärun

2 1 die Dauer des Zeichenrechts anlangt, die nach dem be⸗ die mit dem Zeichen Mißbrauch treiben, v 8 kommenden Zeichen nicht allzu groß ist und es 1 Aenber 18 3 ungen dürfen Streichungen und welche in einem Verbandsland Wohnsitz oder Niederlassung besitzen. und im § 1 des deutschen Gesetzes bestrebt gewesen ist, derartige Gesetze zehn Jahre beträgt, durch Zablung einer Gebühr erscheint jedoch angebracht, auch ein orgehen zu können. Es groß und es sich nur um eine enderungen der Angaben über die Beschaffenheit und Menge der

n 8 Trä 8 b Verbandszeichen 8 Muster⸗ und Zeichenanmeldungen, eingereichten üe dang. das Prioritätsrecht verloren geht. Dies ist Als Träger des Rechtes aus einem V 5 * Diese in den Artikeln I bis III des Entwurfs geregelten der durch die neuem Bestinmnolhseine Wirkung nicht verfehlt. für bestimmte Eigenschaften der Waren fördern wollen. In zweiter 8. Verbandsangehörigen die Verpflichtung eines Wohnsitzes oder einer Washington⸗Akte (Artikel 6 bis 7b und S oder erzeugt werden.

lebergangsbestim f ältnismäßig k r F fs Be⸗ 8 ; : ch e wangsmittel gegen den Verb 1 g mung mit verhältnismäßig kurzer Frist handelt. versandten Gegenstände nicht 2 Es bedarf daher der im Artikel I des Entwurfs vorgeschlagenen Be⸗ Hoheitszeichen von der 8 olle fernzuhalten. 8 aber immer wieder um z es S. eea gebes 88 eine mißbräuchl wnagung gestattet eFer 29 Antrag auf Umschreibung in der Rolle soll den für die Pakete ruffischerseits e ö U. 8 8 I 8 ö drigent algeenbendsangehorigen Weiter bax. es sich die deahes . 8 * Literafar vaglsagnner zunnbillg andsz howenigstens die nach 8 1hl er Entwurf sieht in solchem Falle die Löschung des densedang ehen, er 1 ent⸗ Recht von den ranken z . 8 und der ihnen gleichstehenden Ho eitszeich ur eine unbes 1 1 doch wesaufende Sperr⸗ b 5 4 ab icht bes 8 ti hmigung zur Führung des ines Warenzeichens noch zwei Jahre laufende verr 24 f. Gebühr. Was die Erneuerungsgebü 86 . . nicht JPL“ ist noch folgendes zu bemerken. der Wahhendärattigd 8 Benfche 8 8 4 s 2, Fein 8 8 Zeichen anzumelren befechies Im allgemeinen wird der 8 Weben den Schut seiner Teleber), se wie s8 82 Iöblea2, 25 ““ 8* am 1. im Artikel 2 des Unionsvertrags wird dee Wappens b vrechung des Patentamts, Warenzeichen, ist, zu einer immerdauernden Frist umzugestatten. Marke durch Strafantrag od 1 1u“ ig, nachdem seit dem Umschreibungsantra 4 nternationalen Verkehr denlorische Natar des Zeichenrechts nicht berührt. 88 Vorschut enicstene noch der saacüühe Staatswappen oder inländische Kom⸗ li. rerung damit, daß, da die Verbandszeichen in der Regel den g oder im Wege der Feststellungs⸗ oder Unter⸗ 9 ge zehn Jahre

b 8 8 eröffnet worden Groß Batanga liegt 1 1 8 1 sagungsklage durchse 3 ; Oder Lnte verflossen sind; der ursprüngliche Anmeldeta s ibi- Die 2 rc ga liegt etwa 13 km südlich v im § 23 Abs. 3 des Frenbeseichnunqsgesear inhalts dese e. munalwappen enthalten sind, schlechthin, also auch im Falle der Ge⸗ Charakter von Gewährsmarken besitzen, ene Tänschang -9 1 8“ chsetzen können. In manchen Fällen wird indessen in dieser Beziehung nicht maßgebend sein. ee brnige, 8 Rach d 8 8 nehmigung des Wappenberechtigten und sogar für diesen selbst, von unvermeidlich sein würde, wenn chn Dritter ein solches Zei 88

damit den Nachweis zu verbinden hal, de erm D c

st, ver Sfithenis Eigenmarfe eint 8 8 selbe wie nach Duala. Sie beträgt gegenwärtig 5 30 ₰. F,es Zei Eintro usschließt, läßt die Washington⸗Akte diesen Zurück⸗ dem Erlöschen als Verbandszeichen für si als Eigenmarfe ein ragen 8

seine Niederlassung sich befindet, für wiose⸗ Feichen aen Gu“ de asseat zu, 88 die Genehmigung der zuständigen] ließe Diese Befürchtung erscheint unbesefedec. he xen

bleiben. Denn diese Vorschrift wu 8e. itigkei 5 Washington⸗Akte bei Artikel 6 ausgeführt ist, in * verfallen läßt, so i Sere . 8 2

Marke abgeleitet, während Artikel 2 von der Pensnse S8- . 8 Oesterreich und mit Ungarn vom 17. Novemb 1908 nutzung durch andere den Verkehr be. wiedhs 1 8 8 Verichte von deutschen Fruchtmärkten. Schutzes in den Verbandsstaaten und den Patqas folgenden gitgerge den Angehörigen dieser Länder die Eintragung der dortigen Staats⸗ aber wertvoll geworden, so wird de Verband se z g

Rechten der Verbandsangehüörigen handelt. gie deutsche Zeichenrolle im Falle befugter Wappen⸗ haben, daß das Zeichen rechtzeitig erneuert wird. Sollte dies aus⸗

Für, des des Gösömactmusterrte asligees führung 8 estanden worden ist, wird nunmehr der Grundsatz des nahmsweise versäumt fein, so ist unter Umständen das Patentamt, 8 Artikel I des Entwurfs keiner . Das 1

8 . ich i von Amts wegen in F. Außer 1 1 WMoPns 4 echtes allgemein aufzugeben und auch den deutschen An⸗ sobald eine Täuschungsgefahr ersicht! ch ist, auch 8 3 18g 8 V Markixar Aaitel 1n eHaentschutz überzoupt nicht von Wohnsähe abesebti 16 deutschen Nechles, gralenu gewähren sein, Warenzeichen, wolche ffett, der Lage, dnsg fnng, der vorhandenen Varschristen 8,n ’e esees gut veeaarhaigh Marttioge am M. lassung des Hatentsuchers im Inland abhängig,, 1 erse Siaf bem liche Wappen enthalten, zur Eintragung zu bringen, vorausgese 8 Gesebeh die Eintragung des Zeichen 1e. henit es sh emer 1 Gejahlter Preis für 1 Doppelzent Menge (Spalte 1 des Gesetzes vom 11. Januar 1876 Reichs⸗ Fesn 82 wenn daß sie die Berechtigung haben, diese Wappen in ihren Zeichen 9 uch bezüglich der Frage 8 8 e besonderen Be⸗ G eeee nach überschläglicher Eetandpunkt, daß das Erzeugnis im Inland verfertigs seiglnland her⸗ säßehn ge Interesse an der Eintragung solcher Zeichen besteht auch Verband bestimmten Wortzeichen bedac eien im § 4 des Gesetzes niedrigster höchster niedrigster höchst ledrigf jentner u berkanst es als Muster oder Modell Schutz genießen soll. Im Auslan⸗ See. lei uns in mancherlei ällen. Zu den Zeichen von Hoflieferanten, stimmungen, vielmehr werden die Vorschriften im § e er niedrigster höchster Doppelzentner preis Doppelzentner estellte Erzeugnisse, mögen sie von eitem . 8 8 1“ die den Zeichen mit Ausste ungsmedaillen, die Wappen enthalten, elbst auf die Verbandszeichen. Anwendung fnden E. und dis Frei⸗ Eesat, cssz Aäbs., *ℳ 22 1es 8 sinder G“ see pesben ves Schutzsuchenden den Zeichen für den eae eggenbecsccten 6 Sdhür für, gie geo 78 1” 8 che 5. 88 1 88 tNg auch wenn er auf Voraussetzung von Wohnsitz oder: das andszeichen. Wird ein solches zeichet. Länkt ist, die ausschließli ö“ Hit der Herstellung des zu schützenden Erzeugnisses 98 ö Süee er wappenberechtigten Kommunalver ande einen bestimmten Bezirk beschränkt ist, die ausschließliche Seeg ens Goldap Weizen. scheidend. Durch das Unionsrecht wird hieran nichts geändert. für die in seinem Gebiet ansässigen 1.““ 8’ der entsprechenden L ehze 3 20,00 20 00 85e 6gg 1 * die die Eintragung des Wappens zulässig sein, bef ür solche einen Verband ein Zeichen einzun gche. s 8 8 2899 23, E111““ 8 Washington⸗Akte ist bereits Cüg 2 des *1u“ baufig der beste Hinweis E auch vielleicht hauptsächlich von den Verbandsgenossen b .. 19,30 20,20 2399 22,90 In der Denkschrift zu Artikel 4 de E1““ PECE121 zgebiet sein wird. benutzt wurde. i. Schl. 20,40 29 21. 21 deen ö über die Fornen nden Berbandsangehorigen unzulässig betrachtet werden bense. c. ö Fbernbei gen Se ionsverfahrens Besondechen enna ete c⸗ Göttingen. 1 8 21,40 21,40 bestehen, in denen die L elten ung des den Verband angehnics. sordie amtliche Prüfungs⸗ und Gewährzeichen enthalten. In dem Er. in Frage⸗ SBesr s 22,50 22,50 23,00 8s eingeräumten Unionsp rioritätsrechts erfolgene ommnen sobald sosh von Vorschriften hierüber sind die Verhandelinder srei. She 1 § 24 b. üüs achluchende 5.* 2220 22,50 2209 .— recht kann vielmehr edeeens 1 spemöß kann z. B. die Unions⸗ Deutsche Reich kann von einer ausdrücklichen 8 Nherah g Hren Daß der die Eintragung eines Verbandszeichens 2 uchena; 8 23,00 23,00 24 00 24,00 fic Hierm e Aclast ersir has sie in erster Linie von Bedeutung ist, Zeichen abgesehen 8 111““ direrfullende Auf⸗ Verband ene Sapa nog rrdchten muß, die C’’. 1 5- 8 8 20 80 21,00 riorität im Patentrecht, fur das 8 82 führ 8 dsatzes der 1 bäen fast sämt⸗ rtretung des e Bedi i 5 88½ r. sv nacht werden. führung des Grundsas 8 amt- und Be 3 Rastatt. . 1 . 1s auch in Kcchhgkeenverf ma wgeltend gechterhalten werden. Der dn gestellt werden, sich dauernd über den Bestand der in fast säm des Zeichens Bercchtigten, die Bedingungen der Benutzung und die E.. 24,00 24,25 e 8*

d0,—— S.S.90 00 do

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neue Abs. d des Artikel 4 der Washington⸗Akte unterscheidet zwischen lichen Kulturstaaten vorkommenden Zeichen dieser Am unterrichtet zu] Rechke und Pflichten der Beteiligten im Falle der Verletzung des

3 8 deren S.. f Fernhaltung aus 1 s. Natur der Sache. Das Patent⸗ Chateau⸗Salins 8 vese 1 1gnr.. des 2 4 halten. Auf der anderen Seite genügt zu ihrer Fernk eichens Auskunft gibt, folgt ous der Natur der zenle 9. 22,50 23,00 88 Proritt anf Grund Fesclihtvore e in solchen Fällen, wo Unzuträgligkeiten Sin. 8388 Zei wird aus dem Inhalt dieser Satzung namentlich 2 in Anspruch genommen wird, un Grundlage ausgehend stellt Abs. d entstehen könnten, schon das geltende Recht 4 8. 1. 1 haben, ob ein Verband im Sinne der neuen Vorschriften anzuer 9 1 3 gernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen) bandenen Priorität, 89 bli 8 ischen, teils fakultativen ein allgemeines Verbot spricht für Kontroll⸗ und; 1 pel für] Aber auch wegen des Interesses dritter Personen erscheint es engebrac V 18. Langenau 24.,20 3 8 eine Reihe von Vorschräfnd, . esch Rdegen n zunächst die Abgabe der Gesichtspunkt, daß olche Zeichen, 2 B. e- 81 die Einreichung dieser Satzung. vorzuschreiben. enn für 8. bfe 20 ½ 24,40 24,60 1/ 24,80 Charakters, auf. oingend 8 d das Land der Voranmeldung Gold⸗ und Silberwaren, dann unbedenk ich zugelassen Berden wenn teiligten Kreise ist es unter Umständen wichtia, durch Einsich 8 e einer Erklärung, die das Berb⸗ ndsstaat einen Termin festzusetzen, wenn jede Täuschungsgefahr ausgeschlossen ist, 89 6 1b v Satzung sich über die obwaltenden Rechtsverhältmsse, namentlich 88 bezeichnet. Auch hat jeder klaru 8 spatestens abzugeben ist. vir sie in Warenzeichen für Waren völlig anderer Ar erwendet werden. aͤber zu unterrichten, wie die Benutzung und Geltendmachung de bjr e welcherung G e zuständigen Behörden aus⸗ 2) Die Washington⸗Akte legt ürh ö“ Jeüchegrechis sesschen dem Becfandundesehim nagzalsc gereeneen g are auf Jatenturkunden di wflichtung auf, Personenmehrheiten, 1 1 ie Gebühr für die . 8. e Beraffgs 8 ehflicheung güfde nsehe widerspricht, auch 8 5 zeichens beträgt 30 ℳ, von denen 20 zurü⸗ pezahlt werden, wenn und Beschidenes bet Unignspriorität werden bindende Vor⸗ von Warenzeichen zuzu estchenh 8 S 8 de Anmeldung vich 81 Mücgte de Friee seciche 2. 1 ostellt weil bei ei Streite ü 8 Prioritäts⸗ besitzen: den Vertragsstaaten 1 8 etrã 6. M 1 1 F veaa. .

sühhifbe Ficht anfgestend min bei einem S Uzüh bbbbbbe unter der Erwerb der Warenzeichen zu⸗ und 8 Unfang dres Gebrauchs ersesa Aür sie ehe üobere Gebüh güe be. Ifen, daß esj Staate lässig sein soll. , 1 1“ . am Platze. Die im Entwurse festget S scheir 8r aber sind öö ic ß bei der lerlasen eorsüätserklärung löftig sein selrationale Regelung derartiger Verhandsseichen GeI zu hoch, wenn man berücksichtigt, daß das Zeichen für 8 Priübzeben freisteht ntstrlege beigebrachh werden. Jedoch ist ein Höchstmaß marken) ist, wie in der Denks rift zat 11 25 seit veanmnet Kreis von Einzelbetrieben 1“ 188 vnlas amzu⸗ aue 1 EEq1“ rf. es köoͤnnen fol⸗ 8 ist, in den beteiligten 59 werden, neben dem Verbandszeichen, u beso⸗ 5 van festgeseßt, werden darf; es können fol 1“ für das Rech ist n don lepien Fübren melden 18 i z9 8 b. die, Zenen deachrahzi 8 1725 1 gende Urtun v 1“ z ini ber von dürfnis eines gesicherten Schutze Ie1. a besonderen Zeichens (Beizeichen) neben dem Verbandsze Sease 8 Iee . 17,25

v 2 1“ ücent bescheinigare dung und mehr ncg nah e Dieses Bedürfnis zei rS. ist, hängt lediglich von dem wirtschaftlichen Bedürfnis des Einzelfaulls Neubrandenburg er 8I““

2 Sescelnigung der zuständigen Behörde über den eit⸗ in der Art und Weise, wie die beteiligten Kreist heehe t, Hn.er ab. Rechtlich bietet dieser Punkt nichts besonderes. 8

punkt des Einganges der Voranmeldung, g. estebenden Geseeeeser gg⸗ beder daß 8 litglied Goldap b8 2 1 Gerste. b ragung zu bringen. Der gey He We er, 8 . 1“ V 17,50 8 380 öö“ der im Artikel 4 Abs. d vorgesehenen des Verbandes, das einen eigenen Gesccsebetries bat das eicen Die Einrichtung der Rolle wird im we entlichen die gleiche een u““ 8 20 16690 1870 Vorschriften darf als Rechtsfolge nicht etwa die Abweisung der An⸗ als Treuhänder auf seinen 2 ierb heasns einräumt, das sein wie die der gewöhnlichen Zeichenrolle. Eine Abweichung ergib. 8 8 öö 8 17,50 1770 sondern höchstens der Verlust des Prioritätsrechts für die den übrigen Mitgliedern des erbandes die g 1

iegau e L. erba jedoch schon daraus, daß hier der Geschäftsbetrieb fehlt und da irschberg i. 3 18,00 1 eingereichte Anmeldung festgesetzt werden. Hat aͤlso der Anmelder Zeichen zu benutzen. In dieser Weise haben zahlreiche Verbände die sich Be 2 din Verbandszeichen kantlich gen⸗ 8 Feschbern 19,00

3 8 4 33w . 1 19,00 20,80

1 8 veritäͤts⸗ 8 8 für ihre Verbandszwecke erlangt. Da⸗ 8 - . ; in Vermerk in 8 ö““ 1 die gegebenen Vorschriften 885 83 EI1““ 1“ 1. Züchen sämtliche Verbandsmitglieder, ein jedes hteran 1 Sehenecta se oder vein Erwägungen Segean . . 15,50 I rechts nicht beachtet und desha b- ere Kregche Nachanmeldung ver⸗ für sich, das Verbandszeichen zur Anmeldung, bringen. Endlich haben dühangen Der Entnerf hat davon abgesehen, diese Fragen zu regeln, Chateau. Salins 8 1,60

hes. Prietapehte äbean dle Prioritgksfrist inzwischen noch nicht zablreiche Verbände, die eigene Rechtspersönlichkeit besiten, sich in in. will velmehr dem Patentamt den Erlaß der erforderlichen Bestimmungen 3 G 8 F 12 Lage 8— das Prioritätsrecht in einer erneuten el- geholfen, daß⸗ sie veh revensctlichen, esh has iache 1 hnehefsen. 1 62 1

.-2 S 1 richteten und daraufhin das Ware 24 d. b

NMe n mehaasg ge ennt s⸗ des bisherigen und des neuen Rechts⸗ aber nicht für ihren eigenen Betrieb, W bse⸗ Ein Warenzeichen kann 8 den allgemeinen Vorschriften nur Landsberg a. W.. 1 17,60 8 standes geht hervor, daß die Geltendmachung des Prioritätsrechts. Mitglieder bestimmt ist. Cs iist, ersichtlich, daß elle grreich ee und mit dem Betrieb dem es gehört, auf einen anderen übergehen. Cottbugsg oFALAu6“ hühnn Segühche Recht einer ausdrücklichen Regelung btte nen gcs Umwege 8 um das wirtschafilich 1““ le 8 8 4 enn Frchgkeh 1. 1218 ehe eh nnn andedes Lecdande Zeerlan 11“ 2720 8 s nurfs b chlagen, den daß die Fintragung in solchen Fallen 1See e 8 b z t, da Strie 8 . . EIX S Ri. des agwuese nae aürachähesänimmun Secgerbeit für shen Bestand ö eichene 2 wwrwemo Barasehuig. Be adiassgeatde ge ter. Hirsch 12 1“ I 1 130 18 39 Neahrebend ierfür it det Ratelvunt, van Füsen nonegticz damm entstebene ninst ager wenn sen Seschahs, glebenzeingeneresatts.henebitems Gean gült anch, Fzor.. Z SS um h. Warenzeichen und Geschmacksmustern betrieb in Fortfall kommt. Auch dann ist die dhes füe lich des. 1.gnges 8 führt hües f 8 vent 66 daß Peldern 1 21,50 22,00 S88 Teil für jedes dieser vier Gebiete verschieden zu wenn ein Verband des öffentliches Rach 13“ sich die sich 4 2. Jächens, va no nenas Gmeewgang de Zeichens über⸗ Fert. 8 4 , 1 ve.

. 1 392. 3 b öffn 1 h d 1 1 21, Fma sird, und die,n nedenrnafsene 111“ sanügüsger Rösttchteetner Fintrazung des Jeicena., 1125 vommenen Pfüichten gegenches dem Vartehre durh Fecdan Badihe ““ 6 8— 8 V 2380 24.00 Frgänzung m. uers v Ausfü 8. IZn solchen Fällen stellt die Unterbrechung ob an erlaß Zei r. ns. 11 19,20 19,50 uch in Betracht, daß bei dem Erlasse der Ausführungs⸗ In solceng. verres Zeichens rage. Auch ist der Gesichtspunkt tritt besonders zutage, wenn es sich um eine Bezir Langenau . die Vorschriften zu berücksichtigen sein werden, die die triebs die Fügtabeeandigkeit des Zeichens in Frag Fcht 29 das 8 Rastatt... alter 21%8 28,80 neuer 18,00 8

90

Roggen.

Goldapg. a. W. 198 . ottbus. 98 98 . 1989 1980 ““ e eee ee 1e8b ZE“ 172 40 * 17,80 Göftingen .. 21,00 21,00 21.75 21,75 Sedemn... 20,60 20,90 20,90 21,20 .“ 18,30 18,40 18,60 18˙80 21,00 21,25 21,50 21,50

18,50 18,50

&. aasasaaabaen

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-98 Se.1489S 1 Schei Umständen marke handelt, also ein Zeichen, das die Waren als aus einer bestimmten 29 Feede 8 Einwand, daß der Betrieb nur ein Scheinbetrieb sei⸗ unter Ur 4 1 ür andere übrigen Verbandsstaaten für die Geltendmachung des Unionspriori 1 alls weisen diese Verhältnisse darauf hin, Gegend stammend kennzeichnen soll. Er gilt aber auch für ande, 1“ kätsecht treffen. ö we sih I dicht zze escfcgsen, 88 Kollektivmarken⸗ auch für das Fälle Der Entwurf hat daher die Unübertragbarkeit der Verbandẽ Feubrandenbanrg . 8 Iinnere Recht dem Bedürfnis der G 11 zeichen schlechthin ausgesprochen. ateau⸗Salins. 21,00 tigsten vänbe vomächtigung des Reichskanzlers zum Erlasse Der Entwurf trägt dieser Sachlage Re⸗ mnung. Die Fasung,. 8 3

der Aopsschen van hessten enthalt Ariihet 11 des e noch neuen 88 24a eigt bh h Regllanc E1 (Schluß in der Zweiten Beilage.) 1 seaca kratee Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufsw

8* ungsvorschrifteze kung der Nichtbeobachtung der vorge⸗ Aenderung des hestehenden Rechtes I n liegender Strich (—) in den Spalten für Prei zime Vorschecg übecteis 2 er muß das Gesetz selbst be⸗ Neuerungen aͤg. sich in den Rahmen des bisherigen Rechtes und ) für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß antsprechender Bericht

Berlin, den 19. Juli 1912.

1

18,50

ert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

fehlt. Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Koch.