1912 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Theater und Musik.

Decer französische Tondichter Jules Massenet ist, wie „W. T. B.“ aus Paris meldet, aus dem Leben geschieden. Er wurde am 12. Mai 1842 zu Montand bei St. Etienne (Loire) ge⸗ boren und erhielt seine musikalische Ausbildung am Pariser Konser⸗ vatorium als Schüler von Ambroise Thomas. Im Jahre 1863 gewann er den Rompreis. Im Jahre 1878 wurde er selbst Professor der Kompositionslehre am Konservatorium, eine Stellung, die er bis zum Jahre 1906 inne hatte. Massenet war einer der be⸗ deutendsten neueren Komponisten Frankreichs, wenn auch nicht alle seine Werke im Auslande geschätzt wurden. Am meisten Anklang fand bei uns seine Oper „Manon’“, die seit Jahren ihren Platz im Spielplan des hiesigen Königlichen Opernhauses behauptet, wo dem Konmponisten, als er gelegentlich des Gastspiels der Monte Carlo⸗Oper hier war, vor einigen Jahren lebhafte Ehrungen zuteil wurden. Seine Opern „Der Gaukler unserer lieben Frau“ und „Werther“, die man in der Komischen Oper unter Gregor kennen lernte, erzielten trotz mancher Vorzüge hier keinen bleibenden Eindruck, dagegen sind manche seiner Orchestersuiten, Ouvertüren und Lieder in unseren Konzertsälen heimisch. Unter seinen zahlreichen Opern seien noch „Don César de Bazan“, „Der König von Lahore“, „Herodias“, „Cid“ und „Thais“ genannt.

Mannigfaltiges. Berlin, 14. August 1912.

Die von Seiner Majestät dem Kaiser und König gestiftete Kolonialdenkmünze für Teilnehmer an militärischen Unter⸗ nehmungen in den Schuͤtzgebieten sollen nachträglich die deutschen Teilnehmer an den militärischen Unternehmungen erhalten, die selt der im Dezember 1884 in und bei Kamerun durch S. M. Kreuzer „Bismarck“ und „Olga“ ausgeführten Aktion, diese ein⸗ begriffen, stattgefunden haben. Für die Teilnahme an den kriege⸗ rischen Ereignissen in Ostasien in den Jahren 1900/01 und für die Teilnahme an der Niederwerfung des Aufstandes in Südwest⸗ afrika in den Jahren 1904/08, für die bereits besondere Denk⸗ münzen verliehen worden sind, wird die Denkmünze nicht verliehen. Die nicht mehr inmilitärischer Kontrolle stehenden Teilnehmer an solchen Unternehmungen werden nun von dem Königlichen Bezirkskommando II Berlin aufgefordert, ihre Ansprüche auf die Kolonialdenkmünze bei dem ihrem jetzigen Wohnort zunächst gelegenen Bezirkskommando oder Meldeamt unter Vorlegung des Militärpasses oder sonstiger Unterlagen alsbald schriftlich oder mündlich geltend zu machen.

DOortmund, 13. August. (W. T. B.) Die Firma Lotz & Co. teilt mit, daß keiner ihrer Arbeiter bei dem Unglück auf Hösch (pgl. Nr. 192 d. Bl.) in Mitleidenschaft gezogen sei und daß die Arbeiten an der Halde überhaupt nicht von ihr ausgeführt wurden. Ein im Krankenhaus liegender Schwerverletzter ist inzwischen verstorben; die Zahl der Toten beträgt im ganzen elf.

Kiel, 14. August. (W.T. B.) Aus Anlaß des 50. Geburts⸗ tages Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen haben die öffentlichen und viele private Gebäude in Kiel und Eckernförde geflaggt. Die Eckernförder freiwillige Feuerwehr, die Feuerwehr der Königlichen Baugewerksschule und die Sanitäts⸗ kolonne brachten gestern abend Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen auf seinem Sommersitz Hemmelmark einen Fackelzug dar. Der Haupt⸗ mann Sauer hielt eine Ansprache, in der er auf die stete Hilfsbereitschaft des Prinzen, so namentlich bei dem letzten verheerenden Brande in Eckernförde, hinwies. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich dankte mit herzlichen Worten und sagte, daß die von ihm geleistete Hilfe nichts anderes als seine Pflicht gewesen sei. In der ihm dargebrachten Ehrung erblicke er den Ausdruck von Patriotismus und Anhänglichkeit an das Herrscherhaus. Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich sind zahlreiche Glückwunschtelegramme, darunter auch von Seiner Majestät dem Kaiser sowie von dem Magistrat der Stadt Kiel, deren Ehrenbürger der Prinz ist, zugegangen. Die Feier wird im engsten Familienkreise abgehalten.

Wien, 13. August. (W. T. B.) In der heutigen Stadtrats⸗ sitzung wurde ein Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen, in welchem die Gemeindevertretung ihrer innigen Anteilnahme an dem Schicksal der Hinterbliebenen der durch das Grubenun glück bei Bochum verunglückten Bergarbeiter Ausdruck gibt und zur Linderung der Notlage der Familien 5000 Kronen spendet.

Paris, 14. August. (W. T. B.) Im Departement Gironde hat in der vorigen Nacht ein heftiger Sturm gewütet. Insbesondere ist die Küste bei Arcachon stark mitgenommen worden. 1 50 Fischerboote wurden zerstört. Es wird befürchtet, daß auch dem Austernpark großer Schaden zugefügt worden ist.

Toulon, 14. August. (W. T. B.) An Bord des Panzer⸗ schiffes „Vérité“ im Hafen von Toulon brach gestern eine Panik aus. Man hatte unter einem der Schiffskessel Feuer angezündet. Dadurch entwickelte sich dicker Rauch, welcher durch die Pulver⸗ kammern abzog. Die Matrosen, die dieses bemerkten,

erieten in großen Schrecken, und 250 sprangen ins NKeer. Die an Bord Gebliebenen setzten die Apparate, welche zur Füllung der Pulverkammern mit Wasser dienen, in Be⸗ wegung und ersäuften einen großen Teil der Munition. An Bord der in der Nähe befindlichen Schiffe „Diderot“ und „République“ bemächtigte sich gleichfalls der Mannschaft große Unruhe. Es gelang jedoch den Offfzieren, die Leute auf ihrem Posten zu halten. Die 250 Mann der „Vérité“ schwamm ans Ufer und wurden später von dort zurückgeführt.

Madrid, 14. August. (W. T. B.) Spaniens laufen sehr beunruhigende Unwettermeldungen ein. Zweihundert Fischer wurden in ihren Booten auf hoher See vom Sturm überrascht. Die Schleppdampfer in Bilbao und anderen

Von der Nordküste

Häfen sind s en Fischern Hilfe zu bringen. Mehrere gen L- 8,8 San Sebastian wird ge⸗ meldet, daß in der Nacht zum Dienstag bei heftigem Unwetter die Haltetaue eines Torpedobootes rissen, kas dadurch in große Gefahr geriet. Es gelang jedoch, es nach längeren Anstrengungen

wieder in den Hafen zurückzuschleppen.

14. August. (W. T. B.) Unter der von dem Erdbeben heimgesuchten Bevölkerung ist eine große Hungersnot ausgebrochen. Die entsandte Hilfe ist unzureichend.

Boote sind bereits verloren.

Konstantinopel,

Ein Hilfsausschuß ist gebildet worden. Das griechische Patriarchat wird von der Regierung die Verhängung des Belagerungszustandes

und die Entsendung ausreichender Truppen verlangen. Heute früh ist in Bigha und im Innern der Dardanellen ein Erdstoß verspürt worden. Der angerichtete Schaden ist un⸗ bedeutend. In Kara Bigha weisen einige Mauern Risse auf. In Demotika ist das Minarett einer Moschee zum Teil ein⸗ gestürzt. In Rodosto dauern die Erdstöße fort. Eine Moschee, vier Minareits, ein Mausoleum, ein Uhrturm, vierzehn Häuser und sechs Kaufläden sind eingestürzt; eine Frau ist getötet und drei⸗

zehn Personen sind verletzt worden.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Werterbericht vom 14. August 1912, Vormittags 9 ¼ Uhr.

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

Wind⸗ V richtung,

Wind⸗

stärke

Name der Beobachtungs⸗ station

Wetter

Miederschlag in

Barometerstand

auf 0 °, Meeres⸗

niveau u. Schwere

3 in 45 ° Breite Temperatur in Celsius Stufenwerten*) Barometerstand vom Abend

752 Nachts Niederschl.

753,3 SW 5 wolkig 13 750 Schauer

751,65 WSW bedeckt 12 3 754,9 WSW. wolkig —11 1 752 meist bewölkt 753,5 W wolkig 15 2 751° —Schauer 752,3 SSS= 1 Regen 14 4 753 Nachts Niederschl. 754,2 SO Regen meist bewölkt 757,8 SSW a bedeckt Schauer Schauer

13 2 75 Nachm Neederschl

Borkum Keitum Hamburg Swinemünde Neufahrwasser Memel

Aachen Hannover

Mederschlag in

Barometerstand vom Abend

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

richtung, 4 Wind⸗ Wetter stärke

Name der Beobachtungs⸗ station

1

Meeres⸗

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Temperatur

Barometerstand

auf in 45 Breite

in Celsius Stusenwerten *)

niveau u. Schwere

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Hermannstadt 7. Triest Reykjavik

(5 Uhr Abends) Cherbourg

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Berlin W 4 wolkig Dresden NW 2 bedeckt 13 53 Nachm.? 6 6 753 Nachts Niederschl. 15 753 Nachts Niederschl.

Breslau SW beiter 1 SW 3 bedect 10 2 756 Nachm.Niederschl.

Metz bedeckt 756 Nachm. Niederschl. SW 2 Dunst 11 1 754 meist bewölkt

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Biarritz Nizza

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Frankfurt, M. SWö 754 M SW 3 bedeckt 12 4 753 Nachm. Niederschl.

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Karlsruhe, B. SW 3 75. München 5 SW 2 Regen 11 756 Nachm. Niederschl. AS 1 Schnee 3 5 526 anhalt. Niederschl.

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Zugspitze (Wülhelmshav.) 11 5 729 meist bewölkt I1 (Kiel) 11 0 757 meist bewölkt (EWustrow i. M.) 11 2 761 Nachts Niederschl. —(EKönigsbg., Pr.) 3 761 Nachts Niederschl. (Cassel) 2 751 Gewitter Magdeburg) Shields 10 2 753 Nachts Niederschl. (GrünbergSchl.) Holyhead W 11 0 757 Nachm. Niederschl. s (Mülhaus., Els.) 0 763 anhalt. Niederschl. 6

Stornoway Malin Head Valentia

Seillv 1 NW WNWz bedeckt 11

5 wolkig 12

Aberdeen

SW 2 bedeckt

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Isle d'Aix

761,4 WSW4 wolkig 15 (Friedrichshaf.)

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756 anhalt. Niederschl.

St. Mathieu

755,9 22 wolkg. 12 0

755,59 SW 3 balb bed. 12

Grisnez Paris Vlissingen Helder

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7537 WSW. wolkig 14 2 753 4 5 wolkenl. 17 0 758

757,4 O 1 3 wolkig

17 09749 2 wolkig 16 2 746 2 bedeckt V V 8. 2 wolkig SSO 2 bedeckt

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Kuopio Zürich 761,5 W Lugano NW Säntis

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6— 1 SS

2 756 Nachts Meederschl

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58,0 NW 2 Regen 6,1 NW A heiter 5 W i1 Regen WSWl bedeckt

*) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 3 = 2,5 bis 6,4; 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 7 = 31,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4;

Das gestrige Tiefdruckgebiet hat zugenommen, es breitet sich, von einem Minimum von 747 mm über der nördlichen Nordsee aus gehend, bis Großbritannien, Nordfrankreich, Westrußland und der Osftsee aus. Hochdruckgebiete über 765 mm liegen über Island und der Pyrenäenhalbinsel, letzteres entsendet einen Hochdruckausläufer nach Süddeutschland. In Deutschland ist das Wetter kühl und vor wiegend trübe, bei im Nordosten schwachen südöstlichen, sonst mäßigen füdwestlichen Winden; fast überall haben Regenfälle, in Cassel G witter stattgefunden. Deutsche Seewarte.

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Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 12. August 1912, 7 ½ bis 9 ½ Uhr Vormittags

Station Seehöhe . . . .. 122 m 500 m 1000 m 1500 m 2000 m]28

51,7 WNIsz halb bed. 2 bedeckt 4 bedeckt 2 wolkig 2 Regen SW2 bedeckt O2 bheiter 1 Dunst 16. 0 7 2 wolkenl. 13 0 757. O wolkenl. 12 2 756 SSO bedeckt 14 2 755 12 0 760

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Kopenhagen Stockholm Hernösand Haparanda Wisbp Karlstad Archangel Petersburg Riga Wilna Gorkt Warschau Kiew

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Temperatur (0)) 12,3 8,8 5,9 3.

Rel. Fchtgk. %o) 79 80 79 61

Wind⸗Richtung . W W WNW VNW ITbebö1 128

Himmel fast ganz bedeckt, untere Wolkengrenze in etwa 700

Höhe. Zwischen 900 und 1000 m Höhe Temperaturzunahme vor 4 bis 6,1 °.

Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.

Drachenaufstieg vom 13. August 1912, 7 ½ bis 10 ½ Uhr Vormittags

Station Seehöhe. . 122 m

Temperatur (Co) 10,0 11,3 75 V 40 02 Rel. Fchtgk. () 90 69 Wind⸗Richtung. S SI „Geschw. mps. 4 V 7 8 Himmel ganz bedeckt. Vom Erdboden an bis zu 500 m Temperaturzunahme, überall 2,2 °.

Seydisfjord

—2 *

Deutsches Theater. Wiedereröffnung: Sonn⸗ Egon Jantsch.

abend, 17. August, Abends 8 Uhr: Faust, 1. Teil. Sonntag: Penthefilea. Montag: Romeo und Julia. Kammerspiele. Wiedereröffnung: Sonnabend, 17. August, Abends 8 ½ Uhr: Mein Freund Teddy. Sonntag: Mein Freund Teddy. Montag: Der Arzt am Scheideweg.

Sonntag,

Berliner Theater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Große Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.

Freitag und folgende Tage: Große Rosinen.

1“ in der Königgrätzer Straße. Garten.

Theater Abends 8 Uhr: Die fünf Frank⸗

Donnerstag 8. Helena.

Lesstngtheater. Abschiedsvorstellung der Direktion Fritz Lehner und mit Gesang und Tanz.

Freitag: Eröffnungsvorstellung des Lessingtheater⸗ ensembles: Einsame Menschen.

Sonnabend: Gudrun. Nachmittags Heimat. Abends: Die Frau vom Meere.

Neues Schauspielhaus. Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Gastspiel Sylvester Schäffer. Der erkaufte Gatte. August Neidhart. Terzett von Octave.

Freitag und folgende vester Schäffer. Hierauf: Ein wenig Musik.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Kantstraße 12.) Abends 8 Uhr: Komische Operette in drei Abteilungen von Jacques Offenbach.

Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Posse

Die Vergnügungsreise.

Hohe Politik.

Skowronnek.

3 Uhr: Glaube und

Sc Vorher: . Komödie in einem Akt von Hierauf: Ein wenig Musik.

Tage: Gastspiel Syl⸗ Vorher: Der erkaufte Gatte.

anwalt.

drei Akten von Franz Wagenhoff.

m. b. H.

Sonnabend, 17. August, Wiedereröffnung: Die schöne

mit Gesang und Tanz in drei

von Jean Gilbert.

Freitag und folgende Tage: Hohe Politik. en

Kurfürsten⸗-QOper. Ensemblegastspiel Direktion F. Heltai: Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der Tauz⸗

Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Ein Königreich m. b. H. In

Freitag und folgende Tage: Ein Königreich

Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen.

Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik

Schillertheater. 0. (Wallnertheater.) Freitag und folgende Tage: Autoliebchen. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Konzert.

spiel in drei Akten von Hermann Bahr. Freitag und folgende Tage: Das Konzert.

Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Schwank in drei Akten von Richard

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Polnische Wirn schaft.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnk⸗ Friedrichstr.) Sonnabend, den 17. August, Aben 8 Uhr: Ein peinlicher Zwischenfall.

Lust⸗

Familliennachrichten.

Verlobt: Frl. Ilse de Witt mit Hrn. Obe leutnant Egon Nicolay (Gletwitz—Greifenbch i. Pomm.).

Gestorben: Verw. Fr. Landrichter Klara Fliegt geb. Volkening (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: 3. DB. Wehbher mn Betlin. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlas Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

Posse Akten von Jean

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Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Berlin, Mittwoch, den 14. Auguft

9 193.

Amtliches. Deutsches Reich.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zur Verhütung der Einschleppung von ansteckenden Krankheiten der Schweine aus Rußland.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) wird hierdurch mit Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:

Unter „Schweinen“ im Sinne nachstehender Vorschriften sind außer männlichen und weiblichen erwachsenen Schweinen auch Ferkel zu verstehen, sofern nicht für letztere besondere Bestimmungen ge⸗ troffen sind (§§ 7 und 9). 1

I. Schweineregister.

In den Kreisen Lyck, Neidenburg, Johannisburg mit Ausnahme er Amtsbezirke Ublick, Dombrowken, Eckertsberg, Miekossen und der Stadt Arys und dem südlich der Linie Materschobensee Ortels⸗ burg —Rohmanen -Marxöwen Babienten gelegenen Teile des Kreises Ortelsburg, einschließlich der von dieser Linie durchschnittenen Stadt⸗ und Amtsbezirke, sind für jeden Gemeinde⸗ und Gutsbezirk einschließ⸗ lich der Städte Register über die Schweinebestände nach dem als Anlage beigefügten Formular I zu führen.

Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt.

Die Schweineregister werden von Revisoren geführt. Zur Uebernahme des Amtes eines Revisors sind auf dem Lande die Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher, in den Städten die Polizeiverwalter verpflichtet, sofern nicht von den Landräten andere Personen zu Revi⸗ soren ernannt sind.

§ 4

Die Schweineregister müssen in Buchform und für einen längeren Zeitraum, etwa fünf Jahre ausreichend, angelegt werden.

Sie sind mit fortlaufender Seitenzahl zu versehen, deren End⸗ zahl von dem Landrat unter Beidrückung des Dienstsiegels zu be⸗ scheinigen ist.

„Nach fünf Jahren oder bei schon vorher eingetretenem voll⸗ ständigen Verbrauch sind die Schweineregister in allen Spalten mit folgendem Vermerk abzuschließen:

8 abgeschlossen.

Der Revisor. 8 1 8 (Stempel, Name.)

„Die vorhandenen Bestände sind sodann in das neue Schweine⸗ register zu übertragen. Ddie Richtigkeit der Uebertragungen ist sowohl in dem alten wie in dem neuen Schweineregister von der Ortspolizeibehörde (Amts⸗ vorsteher) oder auch von dem zur Kontrolle erscheinenden Beamten (Gendarm, Grenzaufseher) zu bescheinigen. 8

Die abgeschlossenen Schweineregister sind ein halbes Jahr lang zunächst noch bei dem Revisor selbst aufzubewahren und alsdann zur Aufbewahrung auf fünf Jahre der Ortspolizeibehörde abzu⸗ jefern.

Die Führung der Schweineregister auf dem Lande unterliegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche sie alle Vierteljabr zu revidieren haben. Ihnen sowie den beamteten Thierärzten, den Gen⸗ darmen, in den Städten den Ortspolizeibeamten, den Beamten der Ver⸗ waltung der indirekten Steuern und den Vorgesetzten dieser Beamten sind zwecks Revisionen die Schweineregister sowie die Schweinebestände jederzeit auf Verlangen zugänglich zu machen. Zede Revision ist im Schweineregister zu vermerken.

.Die Revisoren sind ferner verpflichtet, die abgenommenen Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen (vergl. §§ 12 bis 14) zur Einsichtnahme seitens der im § 5 genannten Beamten 1 Jahr lang aufzubewahren, wenn nicht vorher schon von den Grenztierärzten über sie verfügt worden ist.

8 6*

„In die Schweineregister ist nach Anleitung des Formulars der gesamte Schweinebestand eines jeden Schweine haltenden Einwohners und demnächst jeder Zugang und Abgang sowie der Grund dazu (Geburt, Kauf, Tausch, Schenkung usw., Tod, Schlachtung) ein⸗ zutragen. 8

Ferkel, die nachweislich 6 Monate alt sind, müssen in der Rubrik „Ferkel“ in Abgang und nach ihrem Geschlecht in einer der übrigen Rubriken in Zugang gestellt werden.

In der Spalte „Bemerkungen“ ist das Datum der Ausstellung oder der Rückgabe eines Ursprungszeugnisses 9 letzter Absatz) zu vermerken. Ist bei Zugängen die Aushändigung der in den §§ 12 bis 14 näher bezeichneten Ursprungszeugnisse oder Be⸗ scheinigungen an den Revisor erforderlich 9), so ist in dieser Spalte gleichfalls zu vermerken, daß und wann die Aushändigung erfolgt ist.

§ 9.

Jeder Schweine haltende Einwohner ist verpflichtet, dem Revisor desjenigen Bezirks, in dem die Schweine eingestellt sind, inner⸗ halb 48 Stunden schriftlich oder mündlich sowohl die erstmalige Ein⸗ stellung als auch alle Veränderungen in seinem Schweinebestande unter Aushändigung des Ursprungszeugnisses (§§ 12 und 14) oder

d.

r 1

der Bescheinigung, soweit solche zur Einstellung der Schweine er⸗ forderlich waren 14), behufs Eintragung in das Schweineregister anzuzeigen.

Ferkel sind spätestens binnen 4 Wochen nach der Geburt anzu⸗ melden. Sollen die Ferkel jedoch in einem jüngeren Alter weg⸗ gegeben werden, so muß die Anmeldung vor der beabsichtigten Weg⸗

gabe stattfinden.

„Werden Ferkel, die noch nicht vier Wochen alt sind, eingestellt,

so ist davon gemäß Absatz 1 Anzeige zu erstatten. Sobald Ferkel 6 Monate alt geworden sind, ist binnen 4 Wochen die Umschreibung im Schweineregister gemäß § 7 Absatz 2 zu beantragen. Im Falle der beabsichtigten, aber unterbliebenen Veräußerung eines Schweines muß das Ursprungszeugnis (§§ 12 bis 14) oder die polizeiliche Bescheinigung 14) innerhalb 48 Stunden nach Rückkehr des Schweines dem Revisor zur Vermerkung im Schweine⸗ register zurückgegeben werden.

II. Schweinekontobücher. § 10.

In allen Gemeinden und Gutsbezirken einschließlich der Städte, in welchen Schwemeregister geführt werden, sind von den dort an⸗ gesessenen Schlächtern und Schweinehändlern nach dem anliegenden Formular II Schweinekontobücher zub führen, in welche sie jedes bei ihnen in Zugang oder Abgang (vergl. § 7) kommende Schwein sofort einzutragen haben.

Diese Bücher sowie die Schweinebestände sind zwecks Revisionen den im § 5 bezeichneten Beamten jederzeit zugänglich zu machen. „Im übrigen haben auch die Schlächter und Schweinehändler binnen 48 Stunden nach dem Zugang oder Abgang dem Revisor zum

weck der Eintragungen in das Schweineregister 2) unter Aus⸗

b

„Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen von den in den Schlacht⸗ häufern geschlachteten Schweinen sind, sofern die Schweine sogleich zum Schlachthause geführt worden sind, durch die Schlachthaus⸗ verwalter den betreffenden Schlächtern ausnahmslos abzunehmen und, nachdem sie mit dem Namen und Wobhnort des Schlächters versehen sind, aufzubewahren und in ein Verzeichnis einzutragen, aus welchem die fortlaufende Nummer und der Tag der Schlachtung ersichtlich sein muß. Die Anmeldung nach § 10 Absatz 3 erübrigt sich in diesem Falle. In Zwischenräumen von je 14 Tagen sind diese Atteste dem zuständigen Grenztierarzte, insoweit dieser nicht schon früher über sie verfügt hat, zur Benutzung bei der Kontrolle der Schweine⸗ bestände in den Ursprungsorten zu übersenden.

II. Beförderung von Schweinen. al 3 Geltungsbereichs dieser Anordnung 2) muß der Schweine über die Grenze eines Gemeinde⸗ oder Guts⸗ z treibt oder auf andere Weise befördert, ein nach Formular III fert Ursprungszeugnis mit sich führen und den in § 5 be⸗ eamten auf Verlangen vorzeigen. Ausgenommen von ift ist nur die Hin⸗ und Rückbeförderung von Schweinen station zu Zuchtzwecken. ungszeugnisse sind von den Revisoren kostenfrei auszu⸗ fertigen mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Soweit Revisoren sich nicht im Besitze eines Dienststempels befinden, sind die von ihnen auszustellenden Ursprungszeugnisse mit dem Stempel des Ortsvorstands ihres Wohnorts zu versehen.

In Fällen, in denen die Benutzung der Dienststempel durch die Revisoren zu erheblichen Unzuträglichkeiten führen sollte, dürfen aus⸗ nahmsweise von den Revisoren besondere Stempel mit der Inschrift „Kontrollbezirk“ und dem Namen des betreffenden Bezirks geführt werden, deren Beschaffung auf Antrag im Einzelfalle von mir aus erfolgen wird.

ZBlcocks mit Formularen zu den Ursprungszeugnissen werden kosten⸗ frei verabfolgt und unterliegen hinsichtlich ihrer Verwendung der Kontrolle der vorgesetzten Behörde und der Grenztierärzte.

Die Blocks müssen mit dem Stempel und der Unterschrift des zuständigen Landrats versehen sein. Bei Entnahme eines Ursprungs⸗ zeugnisses ist der im Block verbleibende schmale Abschnitt nach Maß⸗ gabe des Vordrucks und übereinstimmend mit dem Ursprungszeugnis auszufüllen. 1

Ursprungszeugnisse, welche nicht einem gestempelten Block ent⸗ nommen sind oder welche den Eintragungen der zugehörigen Abschnitte des Blockheftes nicht entsprechen, sind ungültig.

In der Rubrik „Bemerkungen“ des Registers sind die laufenden Nummern der ausgefertigten Ursprungszeugnisse anzugeben. Die Ur⸗ sprungszeugnisse haben eine Gültigkeitsdauer von drei Tagen ein⸗ schließlich des Ausstellungstages.

3 8 8.

Ursprungszeugnisse sind auch erforderlich für die auf die Märkte in dem Geltungsgebiete dieser Anordnung aufgetriebenen Schweine, welche aus dem Marktorte selbst stammen.

Für jedes einzelne auf dem Markte aufgestellte Schwein ist ein besonderes Ursprungszeugnis erforderlich.

Wird ein Schwein auf dem Markte verkauft, so treffende Zeugnis an den Käufer auszuhändigen.

§ 14.

Bei der Einführung von Schweinen von außerhalb des Geltungs⸗ gebietes dieser Anordnung belegenen Orten ist ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung des Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorstehers oder der Polizeiverwaltung des Herkunftsortes der Schweine beizubringen, aus welcher der Name und Wohnort des Vorbesitzers hervorgeht.

Wegen der Anmeldung der Schweine und Aushändigung der Ursprungszeugnisse oder Bescheinigungen vergl. § 9.

§ 15

Während der Nachtzeit ist in dem Geltungsbereiche dieser An⸗ ordnung 2) jede Beförderung von Schweinen verboten, mit Aus⸗ nahme derjenigen, die auf Eisenbahnen stattfindet, oder vor dem Beginn der Beförderung genehmigt ist.

Als Nachtzeit wird angesehen: in den Monaten Januar und Dezember die Zeit von 6 Uhr Abends bis 7 Uhr Morgens, in den Monaten Februar, Oktober und November die Zeit von 6 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens, in den Monaten März, April, August

Innerhalb de

8 8—

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4 Z Z

ist das be⸗

8 . Stempel.)

Gemeindebezirk Gutsbezirke städtischen Kreises Aufgestellt am 1 Stempel) Anleitung.

Seitennummern des Registers voranzustellen.

nummern einzutragen.

Alle Eintragungen sind nur mit Tinte zu machen. gestrichenen Eintragungen lesbar bleiben.

chweineregister enthält... mit fortlaufender Seite

2) Jeder Schweine haltende Einwohner erhält eine Nummer und mindestens eine Seite. zahl sowohl am Ende der alten Seite als auch im namentlichen Verzeichnis vermerkt werden. Jeder Bußang Ihd See von Schweinen ist sofort nach der Anmeldung ins Schweineregister einzutragen. meldung berreic ten 2 teste sind zu prüfen, mit dem Namen des betreffenden Schweine haltenden Einwohners und der Seiten⸗ zahl des Schweineregisters zu versehen und nach diesem geordnet zu sammeln. 8 Das Schweineregister ist fortlaufend mit Seitennummern zu versehen. In der Rubrik Ferkel sind diejenigen Schweine einzutragen, welche sich im Alter bis zu 6 Monaten befinden. Ire ger Rubrik „2 emerkungen, ist die Ausfertigung von Ursprungszeugnissen, die Aushändigung von Ursprungszeugnissen oder Bescheinigungen sowie die Rückgabe von Ursprungszeugnissen von dem Revisor nach Datum und

Das Schweineregister ist reinlich zu halten und derartig aufzubewahren, Rasuren sind untersagt.

Staatsanzeiger.

und September die Zelt von 8 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens, in den Monaten Mai, Juni und Juli die Zeit von 10 Uhr Abends bis 4 Uhr Morgens.

Die Genehmigung zur ausnahmsweisen Beförderung Schweinen während der Nachtzeit wird erteilt innerhalb des Zoll grenzbezirks (vergl. Bekanntmachung des Provinzialsteuerdirektors Königsberg vom 4. Juni 1887 (Amtsblatt 1887, Gumbinnen Ext beilage Stück 25], [Königsberg Extrabeilage Stück 24]) von den z ständigen Zoll⸗ und Steuerstellen, außerhalb des Zollgrenzbezirks von den Ortspolizeibehörden.

Unbescholtenen und insbesondere wegen Zollvergehen oder Ueber tretungen der zur Viehseuchenbekämpfung gegebenen Vorschriften nich bestraften Personen kann innerhalb des Zollgrenzbezirks von den Zoll und Steuerstellen, außerhalb des Zollgrenzbezirks von den Ortepolizei⸗ behörden auf Antrag die Beförderung von Schweinen zu den Vieh⸗ und Schweinewochenmärkten während der Nachtzeit auf gewisse Zeit ein für alle Mal im voraus widerruflich gestattet werden, falls ein Bedürfnis hierzu vorliegt und sonstige Bedenken nicht obwalten. Die Erlaubnis darf jedoch höchstens auf 6 Monate im voraus erteilt werden.

Den darüber nach dem beigefügten Formular IX auszustellenden Ausweis muß der Begleiter der Tiere während der Beförderung bei sich führen.

„Zur Genehmigung der Beförderung von Schweinen zu den Märkten in der Nacht vor den Märkten können die Hauptzollämter (für den Zollgrenzbezirk) und die Landräte (für die übrige Registerzone) die Revisoren der Schweineregister widerruflich ermächtigen. Die Revisoren haben die erteilte Genehmigung auf dem Ursprungszeugnis zu vermerken.

IV. Verladung von Schweinen Die Nerlodur S 8 28 5 V t Die Verladung von Schweinen zur Beförderung mit der Eisen⸗ bahn darf innerhalb des Sperrgebietes 2) nur auf den von mir bezeichneten Stationen und an den von mir bestimmten Verladetagen stattfinden.

Verladungen an anderen als den festge n Tagen bedürfer Genehmigung des Landrats.

Die Schweine dürfen 8 dung auf F dann zugelassen werden, wenn der Verlader sich im Besitze vorschrifts⸗ mäßiger Ursprungszeugnisse scheinigungen findet. Diese Atteste hat der rlader mit Namen, Sta und Wohnort des Versenders zu versehen und dem beamtete Tierarzte, sofern er bei der Verladung anwesend ist, falls dem die Verladung überwachenden Bahnbeamten übergeben. Der hat die Atteste, nach Transporten

uf Eisenbahnen.

der Eisenbahn nur

oder h

botr dor

Bahnbeamte geordnet, dem für den Verladeort zuständigen beamteten Tierarzt zuzusenden.

Die Dauer der Gültigkeit der für Schweine gemäß §§ 12 14 ausgefertigten Ursprungszeugnisse oder Bescheinigungen wird bis zum nächsten Verladetage als verlängert erachtet, sofern der Tag des An⸗ kaufs und der Verladetag zusammentreffen und die Verladung nicht noch an letzterem Tage hat erfolgen können.

„Die Vorstände der Verladestationen werden bei der Prüfung der Richtigkeit der Ursprungszeugnisse oder Bescheinigungen durch die Gendarmen des Bezirks und, soweit die Verladung innerhalb des Grenzbezirks stattfindet, durch die Beamten der Zoll⸗ und Steuer⸗ verwaltung unterstützt.

V. Straf⸗ und Schlußbestimmungen. 1

8 CI“ 8vö unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74—77 des Viehseu setze bö“ hseuchengesetzes vom „Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt treten meine landespolizei⸗ lichen Anordnungen vom 31. Januar 1907 (Amtsblatt S. 36), vom 17. Januar 1910 (Amtsblatt S. 13) und vom 25. März 1912 (Amtsblatt S. 70 Nr. 211) außer Kraft.

Allenstein, den 6. Juli 1912. Der Regierungspräsident. C NM 8 J. W: Barihels.

Formular I.

nzahl versehene Blätter. sden

19.

Der Landrat.

8 Schweineregister über die vorhandenen Schweinebestände in dem

Der Revisor.

MDo A 1 8 öö1 9 f G 2 1 1 u 88 1) Dem Schweineregister ist ein namentliches Verzeichnis der Schweine haltenden Einwohner unter Angabe der entsprechenden

Bei Uebertragungen muß die neue Seiten⸗

Die bei der An⸗

nach Block⸗

daß es dem Kontrollbeamten jederzeit zugänglich ist. Aenderungen sind nur dergestalt zulässig, daß die

Name und Stand des Einwohners.

Bestand Abgang

ich

llich

männ

1

—2 —6

männ usammen

2*

weiblie

Grund des Zuganges (Geburt, Kauf,

Tausch, Schenkung usw.).

5 Von wem oder wo erworben?

5 (Grund des Abganges (Tod, Schlachtung, Verkauf, Tausch, Schenkung).

8⁸₰ An wen oder wo veräußert?

eigene Zucht

der Ursprungszeugnisse oder Bescheinigungen Anzeige zu machen.

krepiert.

zum Markt in Bialla 8 geschlachtet zum eigenen Bedarf von Domäne Borken 2 an Händler Neumann⸗Drygallen

Ursprungszeugnisse ausgefertigt bis 23, zwei zurück Nr. 22, 23 Ursprungszeugnisse erhalten.

3 Ursprungszeugnisse ausgefertigt Nr. bis 35.