1912 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Fließ in Berlin, Dr. Hugo Frey in Unter Teutschenthal, Dr. Wilhelm Frobenius in Eckardtsheim, Dr. Bernhard Fürst in Frankfurt a. M., Dr. Josef Gabriel in Gottes⸗ berg, Dr. Arthur Gaczkowski in Halle a. S., Dr. August Gaßmann in Fritzlar, Dr. Friedrich Grün in Ohligs, Dr. Oskar Gutjahr in Naumburg a. S., Dr. Julius Hermann in Koblenz, Dr. Siegfried Herrmann in Charlottenburg, Dr. Josef Christian Hirsch in Lüneburg, Dr. Julius Zünten in Cöln a. Rhein, Dr. Friedrich Huth in Iserlohn, Dr. Ludwig Jahn in Ellenberg, Dr. Chresten Juhl in Nor⸗ burg, Dr. Franz Juretzka in Zauditz, Dr. Bruno Kall⸗ mann in Neumarkt i. Schl., Dr. Peter Kellendonk in Mechernich, Dr. Max Kirstein in Berlin, Dr. Hugo Köbner in Breslau, Dr. Oskar König in Breslau, Dr. Wilhelm Kohlschein in Borbeck, Dr. Siegfried Kohn in Breslau, Dr. Otto Krumbholz in Osnabrück, Dr. Heinrich Kuhn in Halle a. S., Dr. Otto Kutznitzky in Breslau, Dr. Reinhold Lamprecht in Stettin, Dr. Salo Landsberg in Landeck i. Schl., Dr. Bahrend Lau in Elmshorn, Dr. Jakob Lennartz in Hannover, Dr. Karl Limpricht in Lauban, Dr. Karl Longard in Aachen, Dr. Rudolf Loose in Hamborn, Dr. Karl Lütkens in Pinneberg, Dr. Jakob Mörck in Flensburg, Dr. Rudolf Müller in Ujest, Dr. Heinrich Müller in Lüneburg, Dr. Hermann Müller in Hilchenbach, Dr. Georg Papendieck in Braunsberg, Dr. Franz Petermann in Dortmund, Dr. Gustav Petersen in Düsseldorf, Dr. Johannes Prior in Cöln a. Rhein, Dr. Bernhard Ramm in Uetersen, Dr. Karl Rumpff in Cöln a. Rhein, Dr. Emil Schantz in Berlin, Dr. Otto Schmidt in Cöln a. Rhein, Dr. Thilo Schuchardt in Halle a. S., Dr. Karl Schwarz in Stettin, Dr. Edgar Sober in Hannover, Dr. Paul Stehr in Essen a. Ruhr, Dr. Wilhelm Stern in Berlin, Dr. Martin Stolzenburg in Slawentzitz, Dr. Heinrich Tewes in Pader⸗ born, Dr. Arthur Utpadel in Pölitz, Dr. Theodor Ver⸗ weyen in Calcar, Dr. Eduard Welg in Honnef, Dr. Paul Wentz in Gadderbaum, Dr. Leonhard Westerhoff in Honnef und Dr. August Wolff in Breslau den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Sanitätsrat Dr. David Kuhn in Bad Kudowa den Charakter als Geheimer Sanitätsrat und G dem Arzt Dr. Rudolf Wahrendorff in Ilten den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.

Justizministerium. 8. Den Amtsgerichtsräten Graf von und zu Westerholt und Gysenberg in Lüdinghausen, Behrens und Dr. Giersberg in Breslau sowie dem Amtsrichter Dr. Grave in Soest ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt

Versetzt sind die Amtsrichter: Jeep vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte als Landrichter an das Landgericht II in Berlin, Röpke in Heldrungen als Landrichter nach Osnabrück, Grüttner in Kreuzburg i. O. Schl. als Landrichter an das gemeinschaftliche Landgericht in Rudolstadt, Dr. Westphal in Hultschin nach Tarnowitz, Pape in Stromberg nach Mett⸗ mann und Witthöfft in Pleschen nach Flensburg.

Der Erste Staatsanwalt Dr. Mendelssohn in Potsdam ist infolge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat bei der Oberrechnungskammer aus dem Justizdienst geschieden.

Dem Notar, Geheimen Justizrat Dr. Kilzer in Frank⸗ furt a. M. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Geheimer Justizrat Dr. Kilzer bei dem Oberlandes⸗ gericht in Frankfurt a. M., Justizrat Dr. Epstein bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Fritz Juliusberger bei dem Landgericht II in Berlin, Heyn bei dem Amtsgericht in Neumittelwalde, Muhl bei dem Amtsgericht in Schleswig, Knorr bei dem Amtsgericht in Culm, Lejeune bei dem Amtsgericht in Kallies und Dr. Steinmetz bei dem Amts⸗ gericht in Stettin.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Muhl in Schleswig in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar er⸗ loschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Epstein vom Landgericht in Frankfurt a. M. bei dem Oberlandesgericht daselbst, der Rechtsanwalt Dr. Schenk aus Berlin bei dem Amtsgericht in Jauer, der Rechtsanwalt Muhl aus Schleswig bei dem Amtsgericht in Itzehoe, der Notar Zaefferer in Warweiler bei dem Amtsgericht daselbst, die Ge⸗ richtsassessoren: Dr. Ernst Landsberg bei dem Land⸗ gericht I in Berlin, Dr. Beisner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Hannover, Peter Klein bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Bonn, Alfred Lewinsohn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Windes⸗ heim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Erfurt, Rosentreter bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Posen, Kurt Friedrich bei dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding mit dem Wohnsitz in Berlin⸗Tegel, Dr. Bernstein bei dem Amtsgericht in Trebbin, Dr. Cosmann bei dem Amtsgericht in Wiesbaden, Bernhard Schulte bei dem Amtsgericht in Altena, Elbert bei dem Amtsgericht in Kamen, Breidbach bei dem Amtsgericht in Langendreer, Wiegleb bei dem Amts⸗ gericht in Egeln, Kurt Weiß bei dem Amtsgericht in Sens⸗ burg, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Bromberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau und Natj bei dem Amtsgericht in Ahlden.

Der Erste Staatsanwalt, Geheime Justizrat Schönian in Göttingen, der Landgerichtsrat Dr. Ascher vom Landgericht 1 in Berlin, die Amtsgerichtsräte Dr. Jonientz in Liegnitz und Sellnick in Königsberg i. Pr., die Rechtsanwälte und Notare Justizrat Müller in Hammerstein und Zdralek in Kattowitz, die Rechtsanwälte Justizrat Pomorski in Ostrowo und

Böttrich in Naumburg a. S. sind gestorben.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Als Nachfolger des Oberbaurats Gersdorff ist der

Weichselstrombaudirektor, Oberbaurat Niese in Danzig zum

ständigen Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten zwecks Teilnahme an den Diplomprüfungen bei der Technischen Hochschule dortselbst in den Abteilungen für Architektur, für Bauingenieurwesen sowie für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik bestellt worden

Dem Regierungsbaumeister des Hochbaufachs Milster im Geschäftsbereich der Ministerialbaukommission in Berlin ist eine etatsmäßige Stelle als Regierungsbaumeister verliehen worden; er ist nach Gelnhausen versetzt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten.

Dem Oberarzt an der chirurgischen Klinik und Poliklinik und Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität zu Greifswald Dr. Adolph Hoffmann, dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Universität Halle⸗Wittenberg Dr. Horst Krahmer und dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin Dr. Friedrich Meyer ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Finanzministerium.

Der Steuersekretär Meyer von der Einkommensteuer⸗ veranlagungskommission in Berlin⸗Wilmersdorf ist als Sekretär bei der Königlich Preußischen Generallotteriedirektion angestellt worden.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. August.

Ihre Majestät die Königin von England traf gestern nachmittag gegen 5 Uhr, von Neustrelitz kommend, auf dem hiesigen Stettiner Bahnhof ein, begab sich, „W. T. B.“ zufolge, zunächst nach dem Hohenzollernmuseum und stattete dann der englischen Botschaft einen Besuch ab. Um 9 Uhr

40 Minuten Abends reiste Ihre Majestät vom Lehrter Bahnhof

über Cöln nach Calais weiter.

Der Kaiserliche und Königliche österreich isch⸗ungarische Botschafter Graf Szögyény⸗Marich hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Freiherr von Flotow die Geschäfte der Botschaft. 1.“

Aus den vom Bundesrat aufgestellten Grundsätzen zur

Auslegung des Reichsstempelgesetzes gibt der Justiz⸗ minister im „Justizministerialblatt“ den folgenden, den Ab⸗ schnitt IX, Grundstücksübertragungen, betreffenden Auszug bekannt. Bei dem Ansatze des Stempels ist nach diesen Grundsätzen zu verfahren.

Grundsätze zur Auslegung des Reichsstempelgesetzes.

8 Abschnitt IX. Grundstücksübertragungen. Zu den §§ 78 bis 90 des Gesetzes und zur Tarifnummer 11.

1) Bei Bemessung der Grundwechselabgabe sind Zubehörstücke eines Grundstücks im Gegensatze zu dessen Bestandteilen außer Betracht zu lassen, sofern nicht gemäß § 165 Abs. 3 der Aus⸗ I der Gesamtpreis oder ⸗wert zugrunde zu egen ist.

1 2) Eine Abgabe nach Tarifnummer 11 ist nicht zu erheben, wenn ein Ehegatte ein von ihm in die allgemeine Gütergemein⸗ schaft eingebrachtes Grundstück bei der Auseinande setzung über das Gesamtgut gemäß § 1477 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückerwirbt.

3) Das Einbringen in eine offene Handelsgesell⸗ schaft wird von der Tarifnummer 11b nicht betroffen. Verträge, durch welche ein Gesellschafter ein mit einer Hypothek belastetes Grundstück als Einlage in eine Gesellschaft einbringt, gelten auch insoweit, als die Gesellschaft die auf dem Grundstücke ruhenden Schulden übernimmt, als steuerfreies Einbringen und nicht als ein besonderes nach Tarifnummer 11a zu versteuerndes Veräußerungs⸗ geschäft.

4) Der Ehegatte eines Erben gehört als solcher nicht zu den Teilnehmern an einer dem anderen Ehegatten zuge⸗ fallenen Erbschaft. Nur bei allgemeiner Gütergemeinschaft der Eheleute wird infolge der kraft Gesetzes 1438 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) sich vollziehenden unmittelbaren Beteiligung des anderen Ehegatten auch dieser den Teilnehmern an „der Erbschaft zuzu⸗ zählen sein.

5) Auf den Ehegatten oder Verlobten eines Abkömmlings, der am Rechtsgeschäft als Erwerber beteiligt ist, findet die Befreiungs⸗ vorschrift Ziffer 2 der Tarifnummer lla keine Anwendung, es sei denn, daß zwischen den Ehegatten allgemeine Gütergemeinschaft besteht und das Grundstück Gesamtgut wird.

6) (1) Durch die Befreiungsvorschrift 2 der Tarifnummer 11a werden nicht nur die sogenannten Ueberlassungsverträge, sondern alle Verträge betroffen, welche die Uebertragung von Grundstücken von Eltern an Kinder, auch eingekindschaftete, oder deren Ab⸗ kömmlinge zum Gegenstande haben.

(2) An Kindes Statt angenommene Kinder gelten nicht als Kinder im Sinne dieser Befreiungsvorschrift.

7) (1) Bei Zwangsversteigerungen ist die Grundwechsel⸗ abgabe nach der Berechnungsvorschrift 4 zu Tarifnummer I1 a ent⸗ weder von dem Meistgebot oder von dem Werte des Grundstücks zu berechnen, je nachdem der eine oder andere Betrag der böhere ist. Es muß also immer mindestens der Wert des Grundstücks versteuer werden.

(2) Ist aber der Ersteher zur Zeit der Einleitung der Zwangs⸗ versteigerung Hypotheken⸗ oder Grundschuldgläubiger, und bleibt sein Meistgebot hinter dem Gesamtbetrage seiner eigenen und der ihm vorgehenden Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen zurück, so hat er nach Anmerkung c den Gesamtbetrag dieser Forderungen, insoweit er den Wert des Grundstücks nicht übersteigt, zu versteuern: erreicht der Gesamtbetrag jener Forderungen den Wert des Grund⸗ stücks nicht, so ist nur der Gesamtbetrag der Forderungen, nicht aber der (höhere) Grundstückswert zu versteuern.

8) Gemäß Tarifnummer 11d Abs. 3 ist der Auflassu ngs⸗ stempel nicht zu erheben, wenn eine in an sich stempel⸗ pflichtiger Form ausgestellte Urkunde vorgelegt wird, die das der Auflassung zu Grunde liegende Ver⸗ äußerungsgeschäft enthält. Hiernach genügt es, daß die zum Zwecke der Ausschließung des Auflassungsstempels vorgelegte Urkunde nach Form und Fassung den allgemeinen stempelrechtlichen Vor⸗ schriften entspricht. Es ist unerhehlich, daß sie wegen ihres materiellen Inhalts entweder überhaupt nicht abgabepflichtig oder auf Grund besonderer stempelrechtlicher Vorschriften im Einzelfalle von der Stempelpflicht befreit ist Die Erhebung des Auf⸗ lassungsstempels ist daher auch dann ausgeschlossen, wenn die vor⸗ gelegte Veräußerungsurkunde nicht nach Tarifnummer 11 steuerpflichtig ist wie im Falle der Schenkung oder unter eine der Be⸗ freiungsvorschriften der Tarifnummer 11 fällt.

9) Erhöht sich der Wert eines Grundstücks Zeit zwischen dem Abschlusse des Vertrags und der lassung dadurch, daß der Erwerber auf ihm Gebäude oder bauliche Veränderungen vornimmt, so kommt diese Wert, für die Berechnung des Auflassungsstempels sowie für die Ent 3 der Frage, ob das Grundstück als ein bebautes oder unbebaut sehen ist (Ziffer 1 Abs. 1 der Befreiungsvorschriften am Schlu Tarifnummer 11), nicht in Betracht.

10) Für die Anwendung der Befreiungsvorschrift Schlusse der Tarifnummer 11 ist unter anderem zu

a. Die Steuerfreiheit gilt nur für physische Personen

bb. Bei Tauschverträgen ist jeder der beiden Erwerber iihn treffenden Hälfte des Reich ⸗stempels freizulass⸗ das von ihm erworbene Grundstück sich innerhalb der lichen Wertgrenze hält und in seiner Person die V. setzungen der Befreiung vorliegen.

„Bei der Uebertragung eines Grundstücks durch mehrer äußerer oder an mehrere Erwerber ist stets der 2 ganzen Grundstücks zugrunde zu legen.

. Für den Begriff des Grundstücks ist nicht die res⸗ Einheit, auch nicht die Eintragung im Grundsteuerkain Lagerbuch oder auf einem oder mehreren Grundbuchblit sondern die wirtschaftliche Einheit des Besitzes das gebende Merkmal.

.Die Vorschrift, daß für die Anwendung der Befrei schrift das Einkommen der Ehegatten zusammenzur ist, gilt bei Ueberlassungsverträgen auch für Verlobte

11) Eine gesetzliche Verpflichtung im Sinne der Ziffer? Befreiungsvorschriften am Schlusse der Tarifnummer 11 liegt n dann vor, wenn nach der Landesgesetzgebung die Verpflicht. zur Abtretung des Grundstücks aus Gründen des z⸗ lichen Wohles bereits zur Zeit des Vertragsabschl

bestand, nicht aber schon dann, wenn die Verpflichtung erst nach dis⸗

Zeitpunkt begründet wird.

12) Vereinbarungen zwischen Erwerber und Veräußerer Tragung der Kosten der Veräußerung sowie die Bestimmu § 449 B. G.⸗B. sind für die Verpflichtung zur Entricht der Stempelabgabe bedeutungslos.

13) Für die Beurkundung einer Grundstücksübertragung ist Abgabe nicht zu entrichten, wenn der Landesfürst oder die La fürstin als Erwerber beteiligt sind. Dagegen ist die Ab vollen Betrage von den sonstigen Beteiligten zu erheben, wenn Landesfürst oder die Landesfürstin als Veräußerer am geschäfte teilnehmen.

14) Der Begriff des Zubehörs der zu Familienf kommissen gehörenden Landgüter sowie der Lehr Stammgüter und seine Abgrenzung ist den Vorschriften Bürgerlichen Gesetzbuchs zu entnehmen. Die Bindung und auch die Steuerpflicht eines Grundstücks gemäß § 89 des R. stempelgesetzes ist jedoch nach dem Landesrechte, das zurzeit der richtung des Fideikommisses in Geltung war, zu beurteile Bindung eines Grundstücks kann daher auch für die Steu nicht etwa um deswillen als aufgehoben gelten, weil das Gr. infolge Aenderung des bürgerlichen Rechtes die Zubehöreig verloren hat.

15) (1) Die zu den Fideikommissen, Lehn⸗oder St

gütern gehörigen Schlösser und Stadthäuser, gleichrik

oh sie bewohnt oder nicht bewohnt werden, sind mit dem gem Werte zur Steuer heranzuziehen. Nach dem aus ihrem⸗ lichen Mietwerte zu berechnenden Ertragswerte sind sie nur da

veranschlagen, wenn sie mit land⸗ oder forstwirtschaftlich genutzte

Grundstücken in derartig n Verbindung stehen, daß sie mit dies

eine wirtschaftliche Einheit bilden.

(2) Bei Ermittlung des Ertragswerts nach § 16 es Erbschaftssteuergesetzes findet ein Abzug der auf Grundstücke ruhenden Schulden icht statt

16) Die Voraussetzungen für einen Erlaß aus Billigk gründen nach § 170 der Ausfübrungsbestimmungen sind in gemeinen gegeben, wenn die Geschäftsausführung infolge eine schuldbaren Versehens des Antragstellers oder infolge eines Umst unterblieben ist, der außerhalb seiner Willensbestimmung gele⸗ Dagegen wird die Erstattung in der Regel zu versage wenn die Beteiligten freiwillig und ohne äußere zwingend anlassung, etwa geschäftlicher Vorteile wegen, von einem geschl Vertrage wieder zurücktreten, oder wenn sie beim Geschäftsabse arglistig oder mit grober Fahrlässigkeit oder ohne Ueberlegu Werke gegangen sind und die Wiederaufhebung des Geschäfts sich zuzuschreiben haben. In geeigneten Fällen kann der Erlat Stempels auf einen Teil der Abgabe beschränkt bleib

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Die Nr. 8 der Amtlichen Nachrichten des Reich versicherungsamts

vom 15. August 1912 enthält Amtlichen Teile unter A (Unfallversicherung) Re entscheidungen sowie Bescheide und Beschlüsse über fol Gegenstände:

Das Statut kann zwar bestimmen, daß die Eintragung n

dem Verzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmer für bejahende oder verneinende Feststellung der Versicherungsn des Unternehmers bindend sein soll, die formellen Wirkunge Eintragung treten aber nur ein, wenn der Eingetragen sächlich Unternehmer des Betriebs ist; wenn streitig ist, o Verletzte Unternehmer oder Arbeiter ist, so kann sich Berufsgenossenschaft für die Ablehnung der Rentenanspr nicht darauf berufen, daß der Verletzte als nicht selbstversich Unternehmer in dem Verzeichnis eingetragen sei [2563].*)

Wird eine Rente auf Grund des § 94 Ziffer 1 des Ge— werbeunfallversicherungsgesetzes wegen einer einzelnen bestimme Freiheitsstrafe unter Angabe eines Endtermins eingesteltt

lebt das Rentenbezugsrecht nach Verbüßung der Strafe

weiteres wieder auf; die erneute Einstellung wegen der Le büßung einer weiteren Freiheitsstrafe tritt nach § 89 Abf

a. a. O. erst mit Ablauf des Monats in Wirksamkeit welchem der neue Bescheid zugestellt ist [2564].

Ein bei einer Flugzeuggesellschaft angestellter Obermonten ist bei einem Fluge, an dem er zwecks Prüfung des Motor hat, mit dem Piloten tödlich verunglückt d. als Betriebsunfall anerkan

teilgenommen Unfall des Obermonteurs ist worden [2565].

Auch die nicht durch Beiträge aufgebrachten Mittel de Berufsgenossenschaften unterliegen den Vorschriften über de

Vermögensverwaltung der Berufsgenossenschaften 2566].

Ueber die Zulässigkeit der Mitteilung von Arbeiter⸗ un

Lohnnachweisungen an Dritte [2567..

Die Postanstalten der Deutschen Schutzgebiete sind in⸗ der Reichsversicherungsordnung zur Auszahlung der Renten uee

nicht befugt [2568].

Zur Frage der Versicherungspflicht von Chauffeurschülen

[2569. 8 Der § 29 des Bauunfallversicherungsgesetzes ist

anwendbar, wenn seitens einer Gemeinde für allgemeine wir.

schaftliche Zwecke eine Veräußerung von Grundstücken Bebauung stattfindet [2570].

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter we „Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

(Hypotheken, Lasten, Appanagen usr

Bei der Bestimmung, welche kaufmännischen Unternehmen als Kleinbetriebe der Unfallversicherung gemäß § 537 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung nicht unterliegen, ist kein Unterschied zwischen dem Detail⸗ oder Kleinhandel und dem Großhandel zu machen (2571].

Ueber Lohnnachweise und Beitragsumlegung für Schlepper⸗ und Leichterbetriebe nach der Reichsversicherungsordnung [2572].

Die Abteilung B (Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung) enthält zunächst eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1912 über die Höhe der dem Gemeinvermögen gutzuschreibenden Zinsen und über die Be⸗ rechnung des Kapitalwerts der auf Grund des 4. Buches der Reichsversicherung festgesetzten Renten nebst einem Rund⸗ schreiben des Reichsversicherungsamts vom 3. Juli 1912 über dieselben Gegenstände.

Daran schließen sich Revisionsentscheidungen über folgende Gegenstände:

Unter Wegfall des Krankengeldes im Sinne des § 1255 Abs. 3 R.⸗V.⸗O. ist der Wegfall des Anspruchs auf Kranken⸗ geld zu verstehen [1621 grundsätzliche Entscheidung].

Das Krankengeld ist im Sinne des § 1255 Abs. 3 R.⸗V.⸗O. nicht weggefallen, wenn die Versicherungsanstalt im Laufe der Unterstützungspflicht einer Krankenkasse ein Heilverfahren durch Aufnahme des Versicherten in ein Krankenhaus einleitet [1622 grundsätzliche Entscheidungl.

Unter Umständen ist eine Erwerbsunfähigkeit, die durch Gewährung einer Stützvorrichtung beseitigt werden kann, als dauernd anzusehen [1623].

Wann ist die durch einen mehrwöchigen Aufenthalt in einem Walderholungsheime zu beseitigende Invalidität als dauernd anzusehen? [1624].

Ueber die Verweisung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Arbeiters auf gewerbliche Arbeiten außerhalb der nächsten Um⸗ gebung seines Wohnsitzes [1625].

Ueber die Unanwendbarkeit des § 1308 der Reichsversiche⸗ rungsordnung, wenn der Kläger die Erwerbsfähigkeit erst nach dem Zeitpunkte wiedererlangt hat, von dem ab nach § 1308 a. 9. O. die Rentenentziehung frühestens hätte erfolgen können [1626].

Ueber die Beweislast des Versicherten für die Erhaltung der Anwartschaft [1627].

Das Schiedsgericht muß sich bestimmt darüber aussprechen, welche rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des An⸗ spruchs es als gegeben oder nicht gegeben ansieht [1628].

Ueber die Rechswirksamkeit eines Vergleichs [1629).

Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend das Verfahren vor den Schiedsgerichten für Arbeiterversicherung, vom 22. 11. 1900 bezieht sich nicht auf Zustellungen [1630).

Den Schluß bilden Uebersichten über die Rentenzahlungen und Beitragserstattungen im Juni 1912 sowie über den Erlös aus im Juli 1912 bei den 31 Versicherungs⸗ anstalten.

Der Nichtamtliche Deil enthält

1) eine Anzeige der Schrift des Professors Dr. Adolf Weber in Cöln: „die Cölner Hochschule für kommunale und 5 Verwaltung, ihre Notwendigkeit, ihr Aufbau, ihre Lehr⸗ ziele“,

-2) eine Mitteilung der an dieser Hochschule für das Winterhalbjahr 1912,/13 angekündigten Vorlesungen,

3) eine gleiche Mitteilung über die Vorlesungen an der Handelshochschule in Berlin,

4) einen Hinweis auf die von der Stadt Wilmersdorf herausgegebene Sammlung von Vorträgen über die Tuberkulose

und ihre Bekämpfung.

Bayern.

Kammer der Abgeordneten setzte gestern die

ig des Etats des Kriegsministeriums fort. r Abg. Freiherr von Franckenstein (Ztr.) führte dabei, .T. B.“ zufolge, u. a. aus: Der Kriegsminister habe ihm ern eine Verdächtigung des Offizierkorps vorgeworfen, als habe er der Warnung vor der Simplicisimuskultur seine Königstreue und Loyalität in Zwerfel gezogen. Er habe nur die Kriegsverwaltung vor der Gefahr des Eindringens jenes Simplicissimusgeistes in das Offizterkorps warnen wollen. Diese zersetzende Ge⸗ sinnung sei in zunehmender Verbreitung begriffen, sodaß die Gefahr, daß auch das Offizierkorps beeinflußt werde, keineswegs aus⸗

geschlossen sei. Nicht er, sondern der Abg.

Dr. Casselmann habe behauptet, es sei eine Disziplinlosigkeit im Heere vorhanden, und er habe dieser Behauptung gegenüber lediglich die absolute Notwendigkeit der militärischen Disziplin hervorgehoben. Er habe dem Kriegsminister keine unzureschende Vertretung der Verfassungsbestimmungen vorge⸗ worfen. Für den Kriegsminister hätte also kein Anlaß vorgelegen, seine wohlwollenden Aeußerungen in so schroffer Form zurückzuweisen. Der Kriegsminister Freiherr von Kreß erklärte darauf, nach Einsichtnahme in das Stenogramm müsse er zugeben, daß der Abg. von Franckenstein die Disziplin der Armee nicht angezweifelt habe. Aus seinen Ausführungen über die Simplicissimuskultur des Offizier⸗ korps habe er, der Kriegsminister, aber entnehmen müssen, daß sich der Abg. von Franckenstein die Anschauung angeeignet habe, daß darüber mancherorts, und zwar mit Recht, geklagt werde. Diese An⸗ schauung habe er, da sie für das Offizierkorps kränkend war, zurück⸗ weisen müssen, und zwar in aller Schärfe, an welcher der Abg. von Franckenstein es ihm gegenüber auch nicht habe fehlen lassen. Wo immer diese Anschauungen sich verbreiten sollten, werde er das Offizierkorps dagegen in Schutz nehmen. Wenn er gestern einen Ausdruck gebraucht habe, dem vielleicht eine Absicht beigelegt sei, die er nicht gehabt habe, so erkläre er, daß es ihm fern gelegen habe, an der loya ten Absicht des Abg. von Franckenstein zu zweifeln.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Gestern nachmittag 3 Uhr 30 Minuten erfolgte, wie „W. T. B.“ aus Neustrelitz meldet, im Sonderzuge die Ab⸗ reise Ihrer Majestät der Königin von England und der Prinzessin Mary. Die englischen Herrschaften wurden von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog, der Großherzogin, dem Erbgroßherzog und der Großherzogin⸗Witwe zum Bahnhof geleitet, wo im Fürstensalon die Verabschiedung stattfand.

Der Minister des Aeußern Garcia Prieto erklärte, die Regierungen von Frankreich und Spanien würden den Zwischen⸗ fall von Mazagan, bei dem die Haltung des spanischen Konsuls einwandfrei gewesen sei, in befriedigender Weise zum Ausgleich bringen.

V

Der montenegrinische Geschäftsträger hat, „W. T. B.“ zufolge, auf der Pforte die Nachrichten, nach denen die Mon⸗ tenegriner Berane angegriffen und besetzt hätten, als falsch bezeichnet. Kein einziger montenegrinischer Soldat habe türkisches Gebiet betreten. Gleichzeitig wird aus Saloniki gemeldet, daß Dschawid Pascha in Berane ange⸗ kommen sei und dort keine Montenegriner vorgefunden habe.

Die Regierung hat Ibrahim Pascha ihre vollkommene Anerkennung dafür ausgedrückt, daß er die Verhandlungen mit den Arnauten erfolgreich durchzuführen gewußt habe. Von anderer Seite wird aber aus Saloniki gemeldet: Die albanesische Angelegenheit sei noch keineswegs als abgeschlossen zu betrachten. Die Albanesen würden erst abwarten, ob die Regierung ihre Versprechungen, besonders die in der Waffen⸗ frage abgegebenen, bis zum Ende des Beiramfestes erfüllen werde. Zweitausend Arnauten, die aus Uesküb kamen, bemächtigten sich der Waffenniederlage in Ipek und verteilten die Waffen unter sich. Die in den dortigen Gefängnissen befind⸗ lichen Gefangenen wurden befreit. Aehnliche Vorfälle werden auch aus Diakowa gemeldet. Darüber, daß sich die Truppen oder die Behörden dem Beginnen der Arnauten widersetzt hätten, verlautet nichts. Auch in Kotschana ist die Ruhe noch nicht wieder hergestellt.

Norwegen. v“

. Wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, ist das Ab⸗ schiedsgesuch des Ministers für öffentliche Arbeiten Braenne genehmigt worden; zu seinem Nachfolger ist der

Ingenieur Hopdenak ernannt worden.

Amerika.

Das amerikanische Kanonenboot „Vicksburg“ ist von Santiago nach der Westküste von Meriko geschickt worden, um Leben und Eigentum der Amerikaner gegen die Auf⸗ ständigen zu schützen. Ferner wird angesichts der unsicheren Lage im Südwesten Mexikos geplant, mehrere amerikanische Kanonenboote nach Westindien zu schicken.

Alsien.

Wie „W. T. B.“ aus Tokio meldet, ist der japanische Landtag zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenge⸗ treten. Der Kaiser wohnte der Sitzung nicht bei. Der Ministerpräsident verlas einen Kaiserlichen Erlaß, in dem es heißt: Ich habe den Thron meiner Kaiserlichen Ahnen be⸗ stiegen und gedenke den Wegen meines verewigten Vaters zu folgen, gehorsam den Vorschriften meiner Vorfahren. Hierauf wurde von der Kammer ein Kredit von 1 500 000 Yen für die Beerdigungsfeierlichkeiten ausgeworfen. Die Ausgaben für die Beerdigungsfeierlichkeiten belaufen sich auf mehr als zwei Millionen, von denen ein Teil von dem Kaiserlichen Hause bezahlt wird.

Wie „W. T. B.“ aus Koschagatsch (Mongolei) meldet, begab sich der russische Konsul Kuzminski auf Bitten der Mongolen nach der von diesen belagerten Festung Kobdo, nachdem er den chinesischen Kreis⸗ chef benachrichtigt hatte, er würde an einem bestimmten Orte dessen Bevollmächtigten erwarten, um seine Ver⸗ mittlung zur Einstellung des Blutvergießens anzubieten. Als sich der Konsul und seine Bedeckung der Festung näherten, wurden sie, obwohl sie die Konsulats⸗ und eine weiße Fahne trugen, unerwartet aus der Festung beschossen. Der Konsul und seine Bedeckung zogen sich ohne Verluste zurück.

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Nr. 34 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 21. August 1912 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. Desgl. gegen Pest. Gesetzgebung usw. (Bavern.) Milzbrand. Säuglingsfürsorge. (Württemberg.) Oberamtsärzte. (Schweiz.) Viehseuchen. (Kant. Zürich.) Uebertragbare Krankheiten. Tierseuchen im Aus⸗ lande. Desgl. in Großbritannien, 2. Vierteljahr. Desgl. in Schweden. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗ Bezirke Allenstein, Marienwerder, Bromberg, Trier, Aachen; Lurem⸗ burg.) Vermischtes. (Preußen.) Fortbildung der Apotheker. (Oesterreich.) Weinbau und Weinhandel. (Niederlande.) Sterblich⸗ keit in Amsterdam, 1909 bis 1911. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Ein⸗ wohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Er⸗ krankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Wilterung. Beilage B: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesund⸗ heitspflege (Wasserversorgung).

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Trotz weitgehenden Entgegenkommens seitens der Arbeitgeber sind, wie die „Voss. Ztg.“ erfährt, sämtliche organisierten Papp⸗ warenarbeiter in Annaberg⸗Buchholz⸗Sehma wegen Nicht⸗ bewilligung eines Teils ihrer Forderungen in den Ausstand getreten.

Der Ausstand der Schmiede in Mannheim ist, der „Frlf. Ztg.“ zufolge, nach neunwöchiger Dauer abgebrochen worden. Nächsten Montag wird die Arbeit bedingungslos wieder auf⸗ genommen.

Die Mercedes⸗Schreibmaschinenwerke in Mehlis (Coburg⸗Gotha) haben, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, weil die Lackierer ausständig sind, 250 Arbeiter ausgesperrt. Einigungs⸗ versuche sind im Gange.

Das Syndikat der Reeder in Marseille erklärte, wie „W. T. B.“ meldet, in seiner Antwort auf ein Schreiben der Matrosen, in dem diese um ein Schiedsgericht baten, es könne heute ebensowenig wie anfangs zugeben, daß die Lohnfrage einem Schiedsgericht unterworfen werde. (Vgl. Nr. 201 d. Bl.)

Zur Ausstandsbewegung in Spanien (vgl. Nr. 198 d. Bl.) wird dem „W. T. B.“ aus Madrid telegraphiert, daß der Ministerpräsident Canaglejas erklärte, die Arbeitgeber der Metall⸗ arbeiter könnten die Bedingungen der Arbeiter nicht annehmen und hätten sich daher entschlossen, ihre Werke auf unbestimmte Zeit zu schließen. Die Regierung beschäftigt sich mit der Angelegenheit. Man glaaee daß die Grubenarbeiter sich dem Ausstand nicht anschließen werden.

Die Zahl der in Santos ausständigen Hafenarbeiter beläuft sich, wie „W. T. B.“ erfährt, noch auf 4000. Die Ausständigen sind über die Ankunft von Mitgliedern der gelben Gewerkschaften erregt und drohen sie anzugreifen. (Vgl. Nr. 199 d. Bl.)

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.) 8

Kunst und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 25. Juli unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Roethe eine Gesamtsitzung. Herr Branca sprach über die Frage: „Müssen Intrusionen notwendig mit Aufpressung verbunden sein? Mit kurzer Anwendung auf das vulcanische Ries bei Nördlingen.“ Die Frage wurde bejaht, mit einer einzigen Ausnahme. Der Betrag der Auspressung läßt sich mathematisch genau feststellen, gleichviel ob man die Frage vom Boden der Auf⸗ steig⸗ oder von dem der Aufschmelzlehre aus betrachtet. Herr Burdach legte vor: Faust und Moses. (Dritter Teil.) Für die geniale Mystik Herders, die im „Faust“ wirksam ist, hatte Goethe der freie interkonfessionelle Pietismus vorbereitet, den ihm Susanne von Klettenberg und die Schriften des kühnen Ketzer⸗ verteidigers Gottfried Arnold nahebrachten. Die empfindsame und genialische Terminologie sowie die religiöse Symbolik des „Mahomet“ und des „Faust“ schöpfen aus dem von neukatholischer romanischer Mystik befruchteten Pietismus, wobei die kirchliche Frömmigkeit sich in ästhetisch⸗humane Andacht umsetzt. Die Rolle, die in dieser ver⸗ schlungenen Tradition die Mosesgestalt als mostischer Typus des Gott suchenden Menschen spielt, wird dargelegt. Herr K. Meyer legt das erste Heft einer Reihe Abhandlungen zur „Keltischen Worr⸗ kunde“ vor. Es werden eine Anzahl irischer Wörter auf Form, Bedeutung oder Herkunft untersucht, u. A. ailt „Held“ aus ags. hälep, niab „Lebenskraft“ = kymr. nwyf, acrad aus ‧'ad-gräd, uirge „Hode“ (nicht aus lat. virga), menmarc aus menm-Serc, das Suffix Lnad = kymr. nod aus -gnaton usw. Die mit celt „Mantel“, fäil „Wolf“, -be = gall. bios „Schläger, Töter“ gebildeten Per⸗ sonennamen werden zusammengestellt. Dvandvacomposita im Frischen werden nachgewiesen.

Folgende Druckschriften wurden vorgelegt: Bd. 23 der von der Akademie herausgegebenen Deutschen Terte des Mittelalters, enthaltend Konrads von Megenderg Deutsche Sphaera hrsg. von O. Matthaei (Berlin 1912), von den Monumenta Germaniae historica Tom. 7. Pars I. der Abteilung Epistolae (Berolini 1912) und das mit Unterstützung der Akademie bearbeitete Werk J. Walther, Das Gesetz der Wüsten⸗ bildung in Gegenwart und Vorzeit. 2. Aufl. (Leipzig 1912). Endlich legte Herr Burdach im Auftrage des mit der silbernen Leibniz⸗ medaille ausgezeichneten Herrn Professors Rob. Davidsohn zu Florenz vor dessen „Geschichte von Florenz“ Bd. I—III (Berlin 1896 - 1912) sowie seine „Forschungen zur Geschichte von Florenz“ Teil 1—4 (Berlin 1896 1908).

Das korrespondierende Mitglied der phvsikalisch⸗mathematischen Klasse Henri Poincaré in Paris ist am 17. Juli verstorben

Die Goya⸗Ausstellung des Königlichen Kupferstich kabinetts wird am 25. d. M. aufgelöst. Wegen Einrichtung einer neuen Ausstellung bleibt der Oberlichtsaal des Kupferstichkabinetts

für einige Tage geschlossen.

Wie hiesige Blätter melden, ist der Schriftsteller Ludwig Passarge im Alter von 88 Jahren in Lindenfels im Odenwald gestorben Passarge, ein Ostpreuße, war lange Jahre als Richter in seiner Heimatprovinz tätig, zuletzt als Oberlandesgerichtsrat in öni g. Sein erstes literarisches Werk „Aus baltischen Landen“,

S erschien, machte ihn in weiteren Kreisen bekannt; in

n Büchern schilderte er seine Reisen in Skandinablen, Rußland,

und Portugal. Für Reclam lieferte er Uebersetzungen er und Björnsonscher Dramen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs maßregeln. Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof in München am 22. d. M. Auf dem Schlachtviehhofe in Nürnberg ist die Seuche noch nicht erloschen.

8 Theater und Musik.

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Im Köͤniglichen Opernhause wird morgen, Sonntag, „Tannhäuser“ aufgeführt: Herr Kirchhoff singt die Titelrolle, die Elisabeth: Frau Denera, die Venus: Frau Kurt, den Hirtenknaben: Fräulein Dietrich. In den übrigen männlichen Haubtrollen sind die Herren Bronsgeest, Fischer, Schöffel, Bachmann be⸗ schäftigt. Der Kapellmeister Blech dirigiert. Am Montag werden Cavalleria rusticana“, mit den Damen Kurt, von Scheele⸗Müller, Andrejewa⸗Szkilondz, den Herren Sauer und Habich in den Haupt⸗ rollen, und „Bajazzi“, in den Hauptrollen mit Fräulein Easton, den Herren Maclennan, Bischoff, Philipp und Schöffel besetzt, unter der musikalischen Leitung des Kapellmeisters von Strauß gegeben. Für Dienstag ist die Oper „Königskinder“ angesetzt.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Der große König“ von J. Lauff in der bekannten Besetzung wiederholt. Am Montag wird G. Freytags Lustspiel „Die Journalisten“, mit den Damen Arnstädt, Thimig, Butze und Vollmer sowie den Herren Keßler, Boettcher, Patry, Werrack, Vallentin Stange und Eichholz in den Hauptrollen, aufgeführt. Den Conra Bolz spielt Herr Emil Birron vom Kgl. Hof⸗ und Nationaltheate in München als Gast.

Die Ausgabe der Dauerbezugskarten für den Mona September 1912 zu 29 Opern⸗ und 30 Schauspie vorstellungen in den Königlichen Theatern findet am 29. und 30. August, Vormittags von 10 ¼ bis 1 Uhr, in der Königlichen Theaterhauptkasse im Königlichen Schau⸗ spielhaufe (Eingang Jägerstraße) und zwar nur gegen Vorlegung des Dauerbezugsvertrags statt. Es werden am 29. August nur die Karten zum I. Rang und Päarkett und am 30. August die⸗ jenigen zum 2. Rang bezw. Balkon und 3. Rang bezw. 2. Balkon verabfolgt. Gleichzeitig wird ersucht, den Geldbetrag abgezählt bereit zu halten.

Das Lessingtheater hat für nächste Woche folgenden Spielplan aufgestellt: morgen abend: „Gudrun“; Montag: „Einsame Menschen“ Dienstag: „Die Frau vom Meere“; Mittwoch: „Die versunkene Glocke“; Donnerstag: „Gudrun“; Freitag: „Rosenmontag“. Am Sonnabend geht Ernst Hardts Drama „Tantris der Narr“, neu⸗ einstudiert, in Szene und wird am darauf folgenden Sonntagabend wiederholt. Als Nachmittagsvorstellung ist für morgen sowie für nächstfolgenden Sonntag „Glaube und Heimat“ angesetzt.

Im Schillertheater O. (Walnertheater) wird morgen abend, sowie am Montag, Dienstag, Mittwoch „Das Konzert“, Donnerstag und Sonnabend „Die Haubenlerche“, Freitag „Der Kompagnon“ gegeben. Nächsten Sonntagnachmittag geht „Zopf und Schwert“, Abends „Nachruhm“ in Szene.

Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen nach⸗ mittag „Wilhelm Tell“, Abends sowie am Montag, Dienstag, Mitt⸗ woch „Hohe Politik“. Donnerstag und Sonnabend werden die Ein⸗ akter „Die Gefährtin“, „Parazelsus“ und „Der grüne Kakadu“, Freitag und nächsten Sonntagabend „Die Lokalbahn“ und „Die Medaille“ aufgeführt. Für naͤchsten Sonntagnachmittag ist „Der Pfarrer von Kirchfeld“ angesetzt.

Im Thaliatheater wird morgen nachmittag „Polnische Wirt⸗ schaft. wiederholt; den Abendspielplan beherrscht die Posse „Auto⸗ iebchen“.

Aus Wien meldet „W. T. B.“ das heute früh erfolgte Ableben des Direktors des Hofburgtheaters Alfred Freiherrn von Berger. Er wurde am 30. April 1853 in Wien als Sohn des österreichischen Staatsmannes Johann Nepomuk von Berger geboren. Ursprünglich Dozent der Philosophie an der Wiener Universität, wo er sich im Jahre 1886 habilitiert hatte, wandte er sich später dem Theater zu.

In den Jahren 1887 bis 1890 war er artistischer Sekretär des Hof⸗