1912 / 206 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Aug 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Den 12. August. v. Prosch, Oberlt. im 2. Gren. ab zur Dienstleistung beim Kadettenkorps ommandiert.

Den 23. August. Beyer, Noetzold, Regt. Nr. 18, zur Res. beurlaubt.

Den 26. August. kommandos XII. (1. K. S.) Armeekorps, bewilligt. v. Zeschau, Rittm. un Regt., unter Beförderung zum Major, Adjutanten des Generalkommandos XII. ernannt.

Im Sanitätskorps.

Den 10. August. Die Assist. Aerzte: Dr. Schütz beim 5. Feldart. Kommando am Jo⸗

scheidet mit dem aus behufs Uebertritts zur Kaiser⸗ Dr. Schievelbein beim 6. Feld⸗ Heidenau kom⸗ eldart. Regt.

Nr. 64, unterm 10. d. M. von dem

Regt. in Heidenau enthoben,

hanniter⸗Krankenhaus 19. August d. J. aus dem Heere lichen Schutztruppe für Kamerun. art. Regt. Nr. 68, zum Johanniter⸗Krankenhaus in mandiert und unterm 1. September d. J. zum 5. Nr. 64 versetzt. Kaiserliche Marine.

Offiziere usw. Den 18. August. I. Seebat-, v. Borcke vom II. Ramin zur Verfügung des Gouvernements vom III. Seebat., Rabius vom II. Seebat., I. Seebat., kommandiert zum Stabe S. M. großen Kreuzers zu Oberlts befördert. Den 25. August. fügung der Insp. des Torpedowesens,

zum Oberlt

Dr. Krüger⸗Kroneck

S. M. großen Kreuzers „Moltke“, r⸗Kro zu Marineassist. Aerzten

Stabe S. M. Linienschiffes „Hannover“; die Marineunterärzte: Kritzler von der

Dr. Geyken, Dr. Höser von der Marinestation der Ostsee.

Pannach, Marineoberingen. a. D., der Charakter als Marine⸗ Oberlt. zur See, ohne Gehalt be⸗ izieren der Res. des See⸗ b Bauer, Thomas, Fähnriche zur See von der Marineschule, ersterer wegen körperlicher Dienst

Bielfeld, 1

stabsingen. verliehen. rlt zu den Off

urlaubt, unter Ueberführung z1 offizterkorps, der Abschied bewilligt.

unbrauchbarkeit, zur Marineres. beurlaubt.

Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von v vom 15. August d. Js.

Fähnriche im 2. Ulan.

v. Plato, Major und Adjutant des General⸗ mit Pension der Abschied und Eskadr. Chef im Gardereiter⸗ vorläufig ohne Patent, zum (1. K. S.) Armeekorps

Die Lts. Kuhr vom Seebat., Baacke vom I. Seebat., jautschou, Ferber

Schmalz vom Hansa“,

Befördert: Teltz, Lt. zur See, zur Ver⸗ zur See; zu Marineoberassist. Aerzten; die Marineassist. Aerzte: Dr. Braun von der Marinestation der Nordsee, Dr. Schaafhausen vom

om 8 Viehse Marinestation der Nordsee, Zum Schutze

an der Bör

notiert werden.

für

Der XVI. Armeekorps zum 1. November

geordnet:

9 ö Seuche festgestellt,

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die von der Akademie der Wissenschaften zu Berlin voll⸗ Wahl des Direktors der vor⸗ und frühgeschichtlichen Abteilung des Museums für Völkerkunde zu Berlin, Professors Mitglied der

zogene

Dr. Karl Schuchhardt zum ardentlichen philosophisch⸗historischen Klasse zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Tauch im Kriegsministerium den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗

rat sowie

dem beim Militärkabinett beschäftigten Geheimen Registrator Bartelt im Kriegsministerium den Charakter als Hofrat zu

verleihen.

Kommerzienrat sowie dem Kaufmann und

8 2 822 Minden und dem Fritz Homann in . rit

Kreis Iburg, den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen

Ministerium des Königlichen Hauses Bekanntmachung.

Heute nachmittag um 3 Uhr im S Heut 1 3 Uhr hat im Schlo die Taufe der am 21. Int b. I. geborenen 28 . Königlichen Hoheiten des er Prinzessin Friedrich Wilhel durch den Oberhofprediger, gefunden. Die junge Prinzessi li fe di ö. z ö. in der heiligen Taufe die Namen MW“ e, Wilhelmine, Sophie, Albertine, Marie isabeth, Ernestine, Viktoria, Margarete“ erhalten 3 waren anwesend: Seine Königliche Hoheit Prinz Joachi gliche Hoh der Prinz Joachim Albrecht Seine D inz Heinri Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich XXXII. Reuß j. L 8 Durchlaucht der Herzog von Ratibor, Ihre Durchlaucht die Prinzessin Margarete von Ratibor Baruch if der Fürst zu Solms⸗ 8 Vertreter Seiner Majestät des Kaisers ur önigs, 3 Vertr 1 des 8 nd Kön 1 der Herzoglich sachsen⸗altenburgische Kammerherr Geat 8 eust als Vertreter Seiner Hoheit des Herzogs von Sachs 1 Altenburg. Bag egen anwesend: Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedri .“ he Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Luise von Baden re Hoheit die Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen. Berlin, den 28. August 1912.

Der Minister des Königlichen Hauses. Im Allerhöchsten Auftrage: Graf A. zu Eulenburg.

von

h Bekanntmachung etreffend die Notierung von ni S 5 tierung von Terminpreisen von Preisen für Zeitgeschäfte an preußischen Soörfend Mit Beziehung auf Tarifnum s Reichss b hung T mer 4 b des Reichsst 3 geseßes vom 15. Juli 1909 (Reichsgesetzbl. S. 8eseemnbel 8 8 * 1 Bundesrat erlassenen Ausführungsbestimmungen 1 Iu (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1912 1 2* Aufhebung der Bekanntmachung vom 14. 0 901 öffentlich bekannt gemacht, daß in Preußen an der Börse in Berlin Terminpreise für Rüböl und

eeameuno ven Charakter als Geheimer Vorsta

Fabrikbesitzer Ludwig Przedecki i Breslau, d Weingroßt 111““

Zreslau, dem Weingroßhändler Gustav Hattenhauer in zu Dissen,

sse Camenz rinzessin⸗ G drich W Preußen Schloßpfarrer D. Dryander statt⸗

Tierarzt sobald als lange die verdächt wen und wohin seit

Besitze sie gewesen 2) Nach dem

Besitzer der Pferde durch schriftliche V

machen. ältesten zu machen. Verfahren

1) Der Ausbru

festgestellten verwaltungen aller züglich mitzuteilen; ortsüblich bekannt zu

sonstigen Standorts

1) Die kranken soweit dies nach den den gesunden Pferden

Pferde sind in der 3) Das Gehöft,

Die Räumlichkeit

vermieden wird.

Die Einfuhr von Ausnahmsweise

besondere Gefahr 1) Unbeschadet der

Kupfer, ferner Preise für Zeitgeschäfte Sor sse für Zeitgeschäfte für Weiz Roaggen, Hafer, Mais und Roggenmehl, esen,

an der Börse in Magdeburg Terminpreise für

seuchten Gehöft in frem

benutzt werden.

Rohzucker,

einem verseuchten Gehö

Ministerium der geistli

fessor an der Universität - Dr. Edward Schröder zum korrespondierenden philosophisch⸗historischen Klasset zewählt.

Geheime

gesetzblatt S. 519) gemäß §. 79 Abs. 2 daselb

verdächtigen Erscheinungen

verdächtigen Erscheinungen Pferde aus dem Bestande v sonst weggegeben worden sind, ferner, ob die kranken oder der S verdächtigen Pferde in den letzten 14 Tagen vor dem ersten Auftreten der Krankheitserscheinungen mit anderen 3 kommen sind, ob sj⸗ eingestellt und gegebenenfal ind. Ergebnisse dieser Ermittlungen sind die erforder⸗ lichen Maßregeln ohne Verzug zu treffen und nötigenfalls die be⸗ teiligten Ortspolizeibehörden in Kenntnis zu setzen.

ö

Stellt der beamtete Tierarzt den Ausbruch . den Verdacht der Seuche in Abwesenheit der Ortspolizeibehörde fest, vorläufige Einsperrung und Absonderung n und der seuchenverdächtigen ungen sind dem Protokoll oder ist davon der Orts⸗ polizeibehörde unverzüglich Mitteilung zu machen.

so kann er die sofortige v ige 19 Abs. 1,4 des Gesetzes) der kranken Pferde anordnen. Die getroffenen vorläufigen Anordn.

Der Landrat, in Stadttriorts

&. WSener tande desjenigen Landgestüts, in dessen Bezirke

liegt, ferner sämtlichen S 1“ ür den S 2 8 8 Beschälstationen und Hengsthelteenn⸗ nort in Betracht kommenden

anzugeben, ob Brust

auf ortsübliche Weise bestimmten Blatt bekannt zu machen.

2) Die Ortspolizeibehörde hat außerdem je

ersten Ausbruch der Influenza de

dem Seuchenorte benach

3) Am Hauptein geeigneten Stelle und

Aufschrift „Pferde⸗Influenza“

2) Auf der Weide Regel aufzustallen.

in den §§ 6—10 angegebenen Wirkungen 6

verdächtigen Pferde befinden, dürf s ächtigen zürfen, abgeseh Fintvoltetliche Genebmigung nur von g. ichkeiten, von dessen Vertreter, von Wartung und Pflege der ärzten betreten werden.

0. 1) Die kranken und die seuchenverdäch

Gehöfte nur mit ortspolizeili ortspolizeilicher Erlaub fern Genehmigung darf nur 1gh aubnis entfernt werden.

jede unmittelbare oder mittelbare Berührung mit gesund

2) Wird die Genehmigun

d die C 1 zur Ueber

S erteilt, *b ist die 8

stimmungsorts rechtzeitig von dem bev

Tiere unter Mitteilung der Sachlage ö111—

Absperrungsmaßregeln sind an dem neuen Standorte § 8

fremder Pferde zu diesem sind zu verboten. Innehaltung dieses Verbots durch geeignete N

von ihnen fremde Futterkrippen,

se in Danzig Preise für Zeitgeschäf

Weizen, Roggen und Hafer

Berlin, den 20. August 1912. Der Minister

Handel und Gewerbe.

Im Auftrages..

Lusensky.

er Finanzminister

Im Auftrage: Riep.

en.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat den Pro⸗ ttingen, Geheimen Regierungsrat Mitglied ihrer

Krieasmenisterium.

Kriegsrat Dr. Behrens d. J. zum IV.

und Forsten. uchenpolizeiliche Anordnung.

gegen die Influenza der Pferde (Brust⸗ seuche und Rotlaufseuche oder Pferdestaupe rd Gr. der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs⸗ st folgendes

I. Vorläufige Maßregeln und Ermittlungen.

möglich dem vermutlichen Bestehen

oder dessen Vertreter entweder zu erfügung zu eröffnen, auch 3 8

2 5. EEE1“ voliheie inre dvbn büßvdigeg em Clev⸗

o &M L 82— 1 ares Nienifcoo oShrnhen Armeekotg, is. ch

sofort

seuche oder Rotlaufseuche (Pferdestaupe II. Schutz maßregeln.

und Militärintendant des ist in gleicher Eigenschaft Armeekorps versetzt worden.

an der Börse in Cöln Terminpreise für Rüböl und

en und Unterrichts⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

) wird auf Grund

8

der Ausbruch der Influenza oder der Verdacht dieser so haben die Ortspolizeibehörde und der beamtete Ermittlungen darüber anzustellen, wie schon bestanden haben, ob, an der Seuche oder der erkauft oder Seuche

Pferden in Berührung ge⸗ s in wessen

der Influenza oder

Städten imn eon fuen der

hen

der Seuchenort

BLE“ . schriftlich Mitteilu

hemache Ist der Seuchenort ein Truppenstandort, 55 llung Mitteilung auch dem Gouverneur, Kommandanten oder Garnison⸗ In den Mitteilungen an die Militärbehörden ist

vorliegt.

nach Feststellung der Seuche oder

des Seuchenverdachts.

ch der Influenza ist von der Ortspolizeibehörde und in dem für ihre amtlichen Veröffentlichungen

machen.

gang des Seuchengehöfts oder an einer anderen verseuchten Stalles oder und haltbaren

an dem Eingang des

sind Tafeln mit der deutlichen

leicht sichtbar anzubringen. 0

und die der

abzusondern. untergebrachte kranke und

in dem sich solche abzusperren.

en, in denen

ge. mit der Beaufsicht Tiere betrauten Personen und 1

8

Bedingung erteilt werden,

in Kenntnis zu setzen.

fortzusetzen.

den in ihrem Bezirk ghese Polizei⸗ arten Gemeinden unver⸗ 88 neit unver⸗ diese haben den Seuchenausbruch in ihrem Bezirk

d die der Seuche verdächtigen Pferde sind wirtschaftlichen Verhältnisen anzalch, ds, en

seuchenverdächtige Pferde befinden, ist mit den sich die kranken oder die seuchen⸗

en von Notfällen, ohne sitzer der Tiere oder der

gung, Tier⸗

tigen Pferde dürfen aus dem

Die daß

en Pferden

g der Pferde in eine Ortspolizeibehörde des Be⸗

der Die

““ Pferden in das Seuchengehöft und der Zutritt

Der Besitzer hat für

kranken und

§ 9. Vorschrift im § 7 dürfen Pferde aus dem

die

kaß 1 kann das Verbot auf die von zu sorgen.

seuchenverdächtigen Pferden b denutzten Teile des werden, wenn dies nach dem Gne nen des

den

Gehöfts beschränkt ; beamteten Ti e der 8 zulässig 8

ver⸗

de Gehöfte nicht eingestellt werden: auch dürfen

fte bespannten Fuhrwerke eine a

Tränkeimer oder Gerätschaften nicht

2) Ferner kann angeordnet werden, daß die mit Pferden aus

leicht sicht⸗

des

an⸗

Aufschrift „Pferde⸗Influenza“ haben. 8

Gehöfte nur nach vorheriger Packung oder nur unter der entfernt werden, daß die Abfuhr mit du mit Rindergespannen und in der Weise erfolgt, daß rührung mit anderen Pferden ausgeschlossen ist. Dünger ist unmittelbar an einem sonstigen geeigneten Platze zu zupflügen.

Anlage X zur Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. („Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ Nr. 105 vom selben Tage). III. Desinfektion.

2

§ 11

oder der seuchenverdächtigen Tiere sind zu desinfizieren. infektion hat nach dem Stallabteilungen oder den ganzen Stall zu umfassen. die Ausrüstungs⸗, Gebrauchs⸗ sowie sonstigen

kranken oder seuchenverdächtigen Pferden, deren

stoff enthalten, zu desinfizieren.

2) Die Desinfektion erfolgt nach zur Viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 1. Mai 1912. Auswahl und die Art der 1 die Bestimmungen des § 13 daselbst. Dünger ist nach

schriften des

eigneten Platze zu packen oder sofort unterzupflügen. IV. Aufhebung der Schutzmaßregeln.

maßregeln sind aufzuheben, wenn a. der ganze Bestand gefallen, ist, oder

b. binnen fünf

nicht vorgekommen und

2) Das Erlöschen der Seuche ist öffentlich bekannt zu machen. Berlin, den 17. Juli 1912. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schroeter.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung. Die Zinsscheine Reihe III Nr. 1 bis 20

3 ½ prozentigen Staatsanleihe von 1892,

die folgende Reihe werden vom 3. September d. J. ab

ausgereicht, und zwar . 1 durch die Kontrolle der Staatspapiere in Oranienstraße 92/94,

nrms ge G fenstraß edi un Waligp⸗ Markgrafenstraße 46 a,

am Zeughause 2, Oberzollkassen, Forstkassen,

durch sämtliche Reichsbankhaupt⸗ und sämtliche mit Kasseneinrichtung nebenstellen sowie

durch diejenigen Oberpostkassen, an deren Reichsbankanstalt befindet.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die

Zollkassen und

scheine (Anweisungen, zuliefern sind, werden von diesen unentgeltlich abgegeben. Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann neuerungsscheine abhanden gekommen sind.“ Berlin, den 23. August 1912. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.

wenn

6 Bekanntmachung. § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 näbte ct da wird hiermit öffer G daß der im laufenden Steuerjahre zu den K abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Beiriebsjahre annn⸗

bei der Eisern⸗Sieg jj 8 ern-⸗Siegener Eise 1 114 000 festgestellt worden ist. nbahngesellschaft 8

2 bengesetzes Juli zur öffentlichen Kenntnis

Schorlemer vom Urlaub;

nach Berlin zurückgekehrt.

Elberfeld, den 27. August 1912

Der Königliche Eisenbahnkommissar. ““ 8

Angekommen:

I 2 8 d 5 C D 2 82 g 92 :

der Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquieres.

Nichtamtliches.

Preunßen. Berlin, 29. August.

Snesehser het Königlichen Konsistoriums, Wirklicher n. iitorialrat Steinhausen ist von seiner Urlaubsreise

OHM:

barer Stelle anzubringende Tafel mit der deutlichen und haltbaren

B 9. .1) Der Dünger aus den verseuchten Stallungen darf aus dem Bedingung durchgeseuchten Pferden oder hierbei jede Be⸗ Nicht gepackter nach der Abfuhr entweder auf dem Felde oder packen oder sofort unter⸗

2) Für die Packung gelten die Vorschriften in § 14 Abs. 1 der 1. Mai 1912

82 .

1) Die Stallungen oder sonstigen Standorte der

die Des⸗ Ermessen des beamteten Tierarztes bestimmte r Ebenso sind Gegenstände, die mit Ausscheidungen, Kadavern oder Kadaverteilen oder Abfällen in Berührung gekommen sind, oder von denen sonst anzunehmen ist, daß sie den Ansteckungs⸗ den Vorschriften in Anlage A Mai 7. Für die Verwendung der Desinfektionsmittel gelten den Vor⸗ § 14 Abs. 1 unter 1 der bezeichneten Anlage A im Gehöfte zu packen oder unter Beobachtung der Vorschriften im § 10 über die Abfuhr ungepackten Düngers abzufahren und unmittelbar nach der Abfuhr entweder auf dem Felde oder an einem sonstigen ge⸗

1 1) Die Seuche gilt als erloschen und die angeordneten Schutz⸗ getötet oder entfernt worden

Wochen nach Beseitigung oder Genesung der kranken und der seuchenverdächtigen Tiere eine Neuerkrankung

c. in beiden Fällen die Desinfektion vorschriftsmäßig erfolgt ist.

Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten 1893, 1895

über die Zinsen für die zehn Jahre vom 1. Oktober 1912 bis 30. September 1922 nebst den Erneuerungsscheinen für

Berlin SW. 68, Ibeewrung (Preußische Staatsbank) in durch die Preußische Zentralgenossenschaftskasse in Berlin C. 2

durch sämtliche preußische Regierungshauptkassen, Kreiskassen hauptamtlich verwaltete Reichsbankstellen und versehene Reichsbank⸗ Sitz sich keine

ebun Zinsscheinrei „t E. hebung der neuen Zinsscheinreihe berechtigenden Erneuerungs⸗

Talons) den Ausreichungsstellen ein⸗

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur die Er⸗

Dem Landrate Hausleutner in Strelno ist die kom⸗ missarische Verwaltung des Landratsamts im Landkreise Brom⸗ berg, dem Regierungsassessor Freiherrn Löw von und zu Steinfurt in Frankfurt a. O. die kommissarische Verwaltung der landrätlichen Hilfsbeamtenstelle in Wilhelmshaven über⸗ tragen worden.

Der Regierungsassessor Dr. Fuhrmann ist der Königlichen Regierung in Potsdam dienstlichen Verwendung überwiesen, der Regierungs⸗ assesor Dr. Freiherr von Thermann dem Landrate des Kreises Altena, der Regierungsassessor Müser aus Lyck dem Landrate des Kreises Zabrze, der Regierungs⸗ assessor Pieschel aus Osterburg dem Landrate des Landkreises Mühlhausen i. Th., der Regierungsassessor Stegemann aus Heinrichswalde dem Landrate des Kreises Usedom⸗Wollin, der Regierungsassessor Niemeyer aus Reichenbach dem Landrate des Kreises Höxter, der Regierungs⸗ assessor Fellinger aus Oppeln (z. Zt. beurlaubt) dem Landrate des Kreises Iserlohn und der Regierungsassessor Freiherr von Nordeck zur Rabenau aus Mörs (z. Zt. beurlaubt) dem Landrate des Kreises Sagan zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

aus Posen zur weiteren

1u““

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird ein Merkblatt über die Ver⸗ sicherungspflicht nach dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 veröffentlicht.

Während der weiteren Abwesenheit des Großherzoglich Badischen Gesandten führt der Bevollmächtigte zum Bundesrat, Ministerialdirektor Geheimer Rat Dr. Nieser die Geschäfte der Gesandtschaft.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Victorig am 27. August in Ponta Delgada (Azoren) und S. „Nürnberg“ am 27. August in Tsingtau ein⸗

getroffen.

Sachsen.

Dresden, den August. Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden traf gestern vor⸗ mittag auf dem hiesigen Hauptbahnhofe ein, wo er von Seiner Majestät dem König empfangen und nach dem Residenz⸗ schlosse geleitet wurde. Am Bahnhof war außer dem Ehrendienst auch der Badische Gesandte Graf von Berck⸗ heim anwesend. Nachmittags um 3 Uhr traf Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen in Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Eitel-Friedrich von Preußen auf dem Haupt⸗ bahnhofe ein. Zur Begrüßung hatten sich Seine Majestät der König und Seine Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz eingefunden. Es fand großer militärischer Empfang statt. Auf dem Wege der Hohen Gäste zum Königlichen Schloß, wo Empfang durch die übrigen Prinzen des Königlichen Hauses und die obersten Hofchargen stattfand, bildeten Militär, Kadetten, Schüler, Innungen und Schulen Reihe. Im Laufe des Nachmittags trafen ferner Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sachsen und der Herzog von Sachsen⸗ Coburg und Gotha sowie Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg in Dresden ein.

Am Nachmittag um 5 ½ Uhr fand in den Festräumen des neuen Rathauses feierlicher Empfang der in Dresden anwesenden Fürstlichkeiten statt. Im Festsaal hielt der Oberbürgermeister Dr. Beutler eine Ansprache.

Er hieß „W. T. B.“ zufolge den König namens der städtischen Follegien und der Bürgerschaft Dresdens willkommen und begrüßte die Gäste des Königs, an deren Spitze den Kronprinzen des Deutschen Reichs. Er sprach sodann das lebhafteste Bedauern Aller darüber aus, daß der Kaiser durch Krankheit ver⸗ hindert sei, an dem Besuche des Rathauses teilzunehmen. Der glänzende Aufschwung und die Blüte der Stadt Dresden seien nächst der landesväterlichen Fürsorge des Königs, vor allem der Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche und dem von des Kaisers starker Hand gefestigten Frieden zu danken. Der Rat und die Stadtverordneten hätten beschlossen, eine Stiftung ins Leben zu rufen, die den Namen des Kaisers tragen solle, um Uebelständen der Großstadt auf dem Gebiete des Wohnungswesens und der Jugend⸗ fürsorge entgegenzutreten. Die Wünsche für die baldige Genesung des Kaisers und die Verehrung und die Liebe zum Könige faßte der siehner G in den Ruf: Der König und der Kaiser hoch! hoch! hoch!

Seine Majestät der König erwiderte auf die Rede des Oberbürgermeisters nach W. T. B.“ etwa folgendes:

„Herzlichen Dank für die freundlichen Begrüßungsworte, die Sie an Mich und Meine lieben erlauchten Gäste gerichtet haben. Wir alle stehen unter dem schmerzlichen Eindruck, daß Seine Majestät der Kaiser bei Gelegenheit der Parade Meiner Armee an dieser Stelle auch die würdige und schöne Stätte städtischer Arbeit hat besichtigen wollen, daß aber leider der liebe Gott es anders gefügt hat. Ich hoffe, daß der Himmel Seiner Majestät recht bald die Gesundheit wieder⸗ geben möchte, und daß Seine Majestät dann den jetzt weg⸗ gefallenen Besuch zur Wirklichkeit werden lasse. Was die große und hochherzige Stiftung anlangt, so glaube Ich wohl, daß sie die volle Zustimmung des Allerhöchsten Herrn finden wird, denn er ist auch immer bemüht, wo es gilt, Unglück und Elend zu mildern und abzu⸗ schwächen. Die Herren können davon überzeugt sein, daß auch Mir der Gedanke der Stiftung höchst sympathisch war, und Ich glaube, daß (zum Deutschen Kronprinzen gewendet) Dein Vater damit einver⸗ standen sein wird. Ich hoffe, die Stiftung wird reichen Segen und Nutzen für die Armen Dresdens haben.

Hiernach besichtigten die Fürstlichkeiten den Sitzungssaal der Stadtverordneten, den Empfangssaal und die anderen Fest⸗ räume des Hauses. Auf den Rundgang folgte die Rückkehr zum Königlichen Schloß, wobei die Hohen und Höchsten Herr⸗ schaften wiederum vom Publikum, daß sich in dichten Scharen eingefunden hatte, mit Jubelrufen begrüßt wurden.

Um 7 Uhr Abends fand bei Seiner Majestät dem König im Bankettsaal Tafel zu 131 Gedecken statt, an der die hier anwesenden Fürstlichkeiten mit Gefolge und Ehrendienst teil⸗ nahmen. Einladungen waren außerdem ergangen an die Herren des diplomatischen Korps, die Staatsminister, die eingetroffenen Armeeinspekteure, den preußischen Kriegsminister, den Chef des Generalstabs der Armee, die Inspekteure der Sonderwaffen sowie an die Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden.

Um 9 Uhr fand im Marmorsaale des Residenzschlosses

Abendgesellschaft statt.

29

SOesterreich⸗Ungarn.

Am Montag und Dienstag haben in Tirol die Schluß⸗ manöver des 14. Korps stattgefunden, denen der Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand beiwohnte. Die Volksmenge bereitete dem Erzherzog begeisterte Huldigungen. Der Erz⸗ herzog äußerte sich, wie „W. T. B.“ aus Riva meldet, wiederholt auf das anerkennendste über den ihm in Südtirol bereiteten Empfang und sagte, er sei glücklich, dem Kaiser melden zu können, daß die Landbevölkerung Süd⸗ tirols kaisertreu und gut österreichisch sei. Am Schluß der Manöver erließ der Erzherzog einen Tagesbefehl an die Truppen, in dem er dem Kommandanten und den Truppen des 14. Korps seine vollste Anerkennung und Befriedigung ausdrückt und die glänzenden Leistungen d äußerst schwierigen Gelände hervorhebt.

Schweiz.

Der Bundesrat hat, wie dem „W. T. B.“ aus Bern ge⸗ meldet wird, die amtliche Mitteilung erhalten, daß der Besuch des Deutschen Kaisers bestimmt stattfindet. Mit einigen kleinen Aenderungen und unter Fortfall des Gebirgsausflugs ist das Programm wie folgt festgesetzt: Die Anordnungen für den 3. und 4. September bleiben unverändert. Am 5. Sep⸗ tember (Donnerstag) wird der Kaiser mit einem schweizerischen Sonderzug ins Manövergelände fahren und mit demselben Zug etwa um 11 Uhr Vormittags nach Zürich zurückkehren, anstatt, wie vorgesehen, sogleich nach Bern zu fahren. Donnerstag nachmittag und Freitag vormittag bleibt der Kaiser in Zürich zur Erholung. Freitag mittag 12 Uhr erfolgt die Abfahrt im Kaiserlichen Hofzuge nach Bern, wo die Ankunft auf 2 Uhr 30 Minuten Nachmittags vorgesehen ist. Während der Fahrt Zürich —Bern findet Frühstückstafel im Hofzuge statt. Freitag abend 9 Uhr 30 Minuten erfolgt die Ab⸗ fahrt von Bern zur Rückreise nach Konstanz über Zürich Schaffhausen, die Ankunft in Konstanz Sonnabend vormittag 9 Uhr.

Türkei.

Wie das „Wiener K. K. Telegr.⸗Korresp.⸗Bureau“ meldet, ist über Berane und Umgebung der Belagerungs⸗ zustand verhängt worden. Nach einer Meldung des Wali von Uesküb drang eine große Menge aufständischer Arnauten, be⸗ gleitet von Bauern aus der Umgebung Ipeks, in diese Stadt ein. Die Arnauten begannen die Läden des Basars und viele Häuser zu plündern und verbreiteten Angst und Schrecken in der Stadt. Die bedrohte Bevölkerung fand bei den Behörden keinen Schutz. Die in Ipek weilenden deutschen Ingenieure der Straßenbaugesellschaft wurden bedroht und ausgeraubt. Auch wertvolle Instrumente wurden ihnen weggenommen.

In der letzten Nacht ist bei den Gendarmen einiger in den Stadtteilen Galata und Kassim Pascha garnisonierender Truppenteile eine Meuterei ausgebrochen, der Versuch ist jedoch vollkommen fehlgeschlagen. Die Bewegung brach, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel meldet, kurz nach Mitter⸗ nacht los. Einzelheiten über die Ereignisse sind noch nicht bekannt, da die Kommandantur alle näheren An⸗ gaben verweigert. Es sind ausgebreitete Schutzmaß⸗ nahmen getroffen worden. Infanterie und Kavallerie wurde nach den wichtigsten Punkten der Stadt entsandt, eine Kavallerieabteilung bewacht die Banque Ottomane. Auch alle anderen Banken werden bewacht. Heute früh herrschte in der ganzen Stadt vollständige Ruhe. Vor dem Kriegsministerium stehen drei Schwadronen Kavallerie. Im Kriegsministerium wurde die Auskunft erteilt, daß sich bei dem Zwischenfall die Treue der Regierungstruppen erwiesen habe. Die Meuterer sollen vom jungtürkischen Komitee angestiftet worden sein.

Amerika.

Wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, hat der englische Geschäftsträger dem Staatsdepartement eine Note unterbreitet, in der es heißt, daß sich England, falls eine befriedigende Verständigung in bezug auf das Panama⸗ kanalgesetz nicht möglich sein sollte, an das Haager Schieds⸗ gericht wenden werde.

In einer beim Staatsdepartement aus Nicaragua ein⸗ gegangenen Depesche, in der um sofortige Hilfe für die in Matagalpa lebenden Amerikaner gebeten wird, wird die Er⸗ mordung des Deutschen Niels in

stätigt. 8 Afrika. 1

Die „Agence Havas“ veröffentlicht folgende Note: Der Generalresident Lyautey telegraphiert, er wisse immer noch nichts über das Schicksal der neun Franzosen, die vom Prätendenten El Hiba gefangen genommen worden sind. Lyautey hat das Anerbieten von Freiwilligen angenommen, als Boten nach Marrakesch zum Prätendenten zu gehen, um Erkundigungen einzuziehen. Die bei Mechra Suk el Arba lagernde Kolonne Mangin ist imstande, allen Möglichkeiten zu begegnen und bei den Eingeborenen den Eindruck großer Stärke hervorzurufen. Sie verhindert gegenwärtig die Auf⸗ ständischen mit Erfolg daran, nach Fez in das Schaujagebiet oder nach Mazagan zu ziehen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Duisburg wurde, wie die „Köln. Ztg.“” berichtet, in vier von dem Christlichen Metallarbeiterverband einberufenen Versammlungen eine Neuregelung der Arbeitszeit gefordert. Im Kleingewerbe und in der Metallindustrie betrage die tägliche Arbeitszeit zehn bis elf Stunden, in den Feuerbetrieben der Groß⸗ indastrie zwölf Stunden. Nachdem in vielen Bezirken Deutschlands in der Metallindustrie eine erhebliche Verkürzung der Arbeitszeit ohne Schädigung der Industrie durchgeführt worden sei, könne auf die Dauer die Duisburger Metallindustrie nicht eine längere Arbeitszeit als anderwärts üblich beibehalten.

Ein Teil der Glasarbeiter der Tafel⸗, Salin⸗ und Spiegelglasfabriken⸗Akt.⸗Ges. in Mitterteich (Oberfranken) ist, wie „W T. B.“ meldet, in den Ausstand getreten, um die Wieder⸗ einstellung zweier entlassener Arbeiter bei der Firma zu erzwingen. Die Firma gehört dem Arbeitgeberverband Deutscher Tafelglasfabriken in Berlin an, der wiederum der Hauptstelle Deutscher Arbeitgeber⸗ verbände angeschlossen ist. Diese Organisationen haben der Firma ihren Schutz zugesagt.

Aus Verviers wird der „Köln. Ztg.“ telegraphiert, daß auf den Kammgarnwerken La Vervistoise 350 Arbeiter aus⸗

ständig sind.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

- Truppen auf dem

Kunst und Wissenschaft.

Die Vereinigung für staatswissenschaftliche Fort bildung in Berlin (Behrenstraße 70) veranstaltet im kommenden Winter ihren 22. Fortbildungskursus, der am 30. Oktober beginnt und am 12. März schließt. Der Studienplan, der von der Geschäftsstelle unentgeltlich zu beziehen ist, hat eine besondere Ausgestaltung erfahren mit Rücksicht auf die Allgemeine Ver fügung des Justizministers vom 3. Juli d. J. über die Be urlaubung der GEerichtsassessoren zum Zwecke ihrer Fortbildung. In viel stärkerem Umfange als bisher sind juristische Vor⸗ kesungen vertreten, die die Hauptprobleme der Teildisziplinen er⸗ örtern. Zahlreiche namhafte Juristen, unter denen wir nennen von der Berliner Universität: Anschütz, von Liszt, Kipp, Seckel, Hellwig, von der Hallenser Universität: Stammler, von der Straßburger: von Calker, von der Kieler: Triepel, von der Marburger: Bredt, aus der Praxis: Heilfron, Edw. Katz, Geheimrat Krohne und die Regierungs⸗ räte Lindenau und Kestner, haben die Gelegenheit wahrgenommen, das durch den genannten Erlaß anempfohlene Nachstudium der Juristen zu fordern. Ausgehend von dem Gedanken, daß die Bedeutung der rechtlichen Fragen erst dann ganz erfaßt werden kann, wenn die wirtschaftlichen Vorgänge volles Verständnis finden, sind dem Studium der Volkswirtschaft eine große Reihe grund⸗ legender Vorlesungen gewidmet, die wieder in zahlreichen kleineren Vortragsreihen ihre Ergänzung finden. U. a. werden sprechen die Professoren Bernhard und Herkner⸗Berlin, Lamprecht und Bücher⸗ Leipzig, Julius Wolf⸗Breslau, Klumker⸗Frankfurt a. M., neben ihnen Praktiker wie der Präsident Evert, die Geheimräte Strutz und Schwarz⸗ Berlin und Kapp⸗Königsberg, der Direktor des Berliner statistischen Amtes Professor Silbergleit. Alle Wirtschaftszweige werden in den großen und kleineren Vorlesungen berücksichtigt. Aber die unendliche Fülle täglich neu auftauchender Fragen in dem weiten Bereich der Volkswirtschaft läßt eine gleich eindringliche Behandlung aller Sonder⸗ gebiete unmöglich erscheinen. Es wird deshalb immer nötig sein, wechselnd einzelne fester umrissene Gruppen von Fragen ganz be⸗ sonders eingehend darzustellen und zu analysieren. So ist es dieses Mal geschehen mit dem Agrarwesen, über das die Dozenten Dade und Skalweit sowie der Ministerialdirektor a. D. Hermes sprechen werden, und mit dem Bank⸗ und Börsenwesen, das in seiner Bedeutung für die Volks⸗ und die Privatwirtschaft wie wirt⸗ schaftstechnisch eine umfassende Darstellung erfährt durch Geheimrat Rießer, Professor Leitner, Dr. Somary und den Staatskommissar an der Berliner Börse, Geheimrat Göppert. Mit der steigenden Verflechtung der deutschen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft ist eine genauere Kenntnis der wirtschaftlichen Vorgänge außerhalb des eigenen Landes unbedingte Voraussetzung für die richtige Beurteilung der wirtschaftlichen und wirt⸗ schaftspolitischen Weltstellung Deutschlands. Aus diesem Grunde haben Weltwirtschaftsfragen weite Berücksichtigung gefunden. Sie werden behandelt von den Professoren Harms⸗Kiel, Thieß⸗ Danzig, Dove⸗Berlin, Wirklichem Admiralitätsrat Köbner und von den Dozenten Hoffmann⸗Kiel und Hennig. Dem System von ganz⸗, halbsemestrigen und kleineren Vorlesungen tritt ergänzend zur Seite ein sehr reichhaltiges Programm von Einzelvorträgen allgemeinen Inhalts, die von vielen Gelehrten ersten Ranges aus allen Teilen Deutschlands übernommen worden sind, und von Museumsführungen, die insofern eine grundlegende Neuerung erfahren haben, als sie einzelne spezielle Gebiete heraus⸗ nehmen und eingehend behandeln. Nach altem Brauche tritt neben das Wort die Anschauung. Zahlreiche Besichtigungen in⸗ dustrieller Betriebe und einzelne Studienfahrten sollen einen Einblick in das Getriebe des praktischen Wirtschaftslebens vermitteln. Diesen sowie anderen weitergehenden Aufgaben soll schließlich auch die den Kursus abschließende zwölftägige Studienreise nach Holland dienen. 8

Handel und Gewerbe.

In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank führte der Vorsitzende, Präsident des Reichsbank⸗ direktoriums Havenstein aus, daß zu einer Aenderung des Diskontsatzes zurzeit keine Veranlassung vorliege. Der Zentral⸗ ausschuß hatte gegen die Ausführungen nichts einzuwenden und erteilte sodann seine Zustimmung zur Zulassung einiger Stadtanleihen zur Beleihung im Lombardverkehr.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, eine Aufführung von Lortzings komischer Oper „Der Waffenschmied“ statt. Fräulein Dietrich singt die Marie, Frau von Scheele⸗Müller die Irmentraut, Herr Mang die Titelrolle, Herr Bronsgeest den Liebenau, Herr Philipp den Georg, Herr Krasa den schwäbischen Ritter und Herr Alma den Brenner. Der Kapellmeister von Strauß dirigiert. Vielfachen, an die Generalintendantur gerichteten Anfragen zu begegnen, wird darauf hingewiesen, daß die Gastabende des Herrn Caruso in den Monat Oktober fallen, bestimmte Mitteilungen über Zeitpunkt und Rollenwahl jedoch erst später erfolgen können.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Der große König“ von J. Lauff in der bekannten Besetzung wiederholt.

Mannigfaltiges. Berlin, 29. August 1912. 8

Johannisthal, Lindenberg, Schulzendorf und Potsdam sind die vier Eckpunkte des großen, Berlin umschließenden, unregel⸗ mäßigen Vierecks, dessen Seiten zusammen 101 km betragen und welche die an dem bereits angekündigten Wettflug „Rund um Berlin“ teilnehmenden Flieger am ersten Flugtage (Sonnabend) einmal und am zweiten Flugtage (Sonntag) zweimal abfliegen müssen. Der erste Abschnitt von Johannisthal nach Lindenberg (17 km) ist die leichteste Strecke des Rundflugs. Die Flieger brauchen nur in nördlicher Richtung zu steuern, um nach wenigen Minuten und, nachdem sie die Rennbahn Karlshorst, Friedrichsfelde und die Riesel⸗ felder hinter Hohenschönhausen überflogen haben, den weithin sicht⸗ baren Wasserturm des alleinliegenden Gutes Klarahöh zu sichten. Dort befindet sich auch die erste Wendemarke, die links umflogen werden muß. Etwas länger als der erste ist der zweite Abschnitt, der von Lindenberg nach der Havel und dem Flugfeld Schulzendorf führt. 19,5 km sind hier zurückzulegen. Auch sind der Anfang und das Ende dieses Abschnitts für Notlandungen vollständig ungeeignet, da zunächst Rieselfelder und zuletzt ein Teil des Tegeler Forstes zu überfliegen sind. Die Flieger werden deshalb gut tun, sich sofort auf eine genügende Höhe zu begeben, von der aus sie dann im Falle eines Motorschadens die guten Notlandungsstellen bei Französisch Buchholz und Rosenthal oder das Flugfeld Schulzendorf im Gleitflug erreichen können. Von Schulzendorf führt dann der schwierigste dritte Abschnitt (29,5 km) über Spandau nach dem Luftschiffhafen von Potsdam. Bei einer unfreiwilligen Landung könnten hier die ausgedehnten Wälder der Spandauer und der Potsdamer Forshne der Bachwald bei Groß Glienicke und die zahlreichen

avelseen, die in der Luftlinie liegen, leicht gefährlich werden. Der vierte und letzte Abschnitt, der von Potsdam über das Flugfeld bei Teltow zurück nach dem Flugplatz Johannisthal geht, ist die längste von allen Strecken des Wettfluges; 35 km sind hier zurückzu⸗ legen. Der Telegraphenberg bei Potsdam, der Teltowkanal, das Flugfeld Teltow und die großen Luftschiffhallen auf dem Flugplatz Johannisthal bilden auf dieser Strecke die Hauptrichtungspunkte, und ausgedehnte abgemähte Kornfelder eignen sich gut als Notlandungsstellen. Da die Wettflüge am Sonnabend, den 31. August, und auch am Sonntag, den 1. September, pünktlich Nachmittags um 3 Uhr vom Flugplatz Johannisthal aus beginnen, darf man annehmen, daß einige