1912 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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hnheee herast utertetzthrkthtzett s cag c Allr eee en nehmen Bestellung an; für Herlin anßer den Postan mnnn und Zeitungssprditenren für Lelbstabhoter auch die Expedition SW. 418, Wilhelmstratze Nr. 32.

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en 2. Septe

Anzeigenpreis für den Raum einer 4 gespaltenen vom 1. Oktober d. J. ab 5 gespaltenen) Einheitszeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 40 (vom 1. Oktober d. J. ab 50 Z).

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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8 Deutsches Reich.

Miitteilung, betreffend die Antrittsaudienz des neuernannten Kaiserlich russischen Botschafters sowie die Audienzen der zur Notifizierung des Thronwechsels im Königreich Dänemark und im Großhherzogtum Luxemburg entsandten außerordent⸗

lichen Gesandten. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 51 des gesetblatts.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Allerhöchster Erlaß, die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Hohenzollernschen Landeskommunalverhand. Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Cöln. 8 laß, betreffend den nächstjährigen Kursus zur Ausbildung

von Turnlehrern an der Königlichen Landesturnanstalt in

Spandau. 1“ Bekanntmachungen, betreffend den kommunalah Reinertrag der Eisenhahnstrecke Ahaus der Lausitzer Eisenbahngesellschaft.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmajor z. D. Hermann Klußmann zu König berg i. Pr., bisherigem Kommandeur Feidartillerie brigade, den Roiten Adlerorden vener Kiccje nit Eichen dem Dechanten Ibhann Metzmacher zu Hasselweiler Kreise Jülich, dem Pfarrer und Dechanten Lambert Bäumer zu Jüchen im Kreise Grevenbroich, den Pfarrern Johann Emil Eisenbach zu Düsseldorf, Johann Schmitz zu Wißkirchen im Kreise Euskirchen sowie dem Rektor und Hausgeistlichen Max Quadt am städtischen Maria⸗Hilfshospital in Aachen den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kaufmann Rudolf Nelle zu Clausthal im Kreise Zellerfeld den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, 1 dem Lehrer Adolf Anders zu Naumannshof im Kreise Schildberg den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, 8 dem pensionierten Polizeiwachtmeister Louis Brotze zu Berlin und dem pensionierten Polizeiboten Johann Kaschub aꝛ21¶ Forsthaus Moditten im Landkreise Königsberg i. Pr. das (Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, 8 dem Rentner Wilhelm Gauter zu Hellefeld im Kreise Krotoschin, dem Amtssekretär Paul Grundmann zu Cunners⸗ dorf im Kreise Hirschberg, dem Notariatssekretär Anton Dillenburg zu Berncastel⸗Cues, dem Strafanstaltsaufseher Otto Hartmann zu Insterburg und dem Ortssteuererheber Hermann Feist zu Gieshübel im Kreise Lauban das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie dem Spinner Wilhelm Kellner und dem Weber Karl Matthesius, beide zu Herzberg im Kreise Osterode a. H., das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht⸗

den nachbenannten Beamten usw. im Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und in der Reichskanzlei die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: des Kommandeurkreuzes des Königlich Bulgarischen

Zivilverdienstordens:

den Legationsräten Dr. von Rosenberg, von Jordan und von Kuhlmann sowie dem Professor Dr. Franz Schmidt, sämtlich ständige Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt;

des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Vizekonsul Jank und dem Hofrat Schroeter, beide im Auswärtigen Amt, sowie dem Rechnungsrat Ostertag im Reichsamt des Innern, zurzeit kommissarisch im Bureau der Reichskanzlei beschäftigt; des silbernen Kreuzes desselben Ordens mit der Krone:

dem Geheimen Kanzleidiener Köhler im Auswärtigen Amt;

des silbernen Kreuzes desselben Ordens: 2

den Geheimen Kanzleidienern Christ und Willmann im Auswärtigen Amt und Wittstock in der Reichskanzlei;

des Offizierkreuzes des Königlich Bulgarischen St. Alexanderordens: den Hofräten Keller, Wienert, Hentschel und im Auswärtigen Amt sowie dem Attaché bei der

otschaft in Paris Grafen von Perponcher;

Reichs⸗

Ordens: ell im Kaiser Franz

dem Oberleumnant Freiherrn v. 1— ert zum Auswärtigen

Garde⸗Grenadierregiment Nr. 2, kom Amt, und dem Kanzleirat Kühn im aesmwärligen Amt:; der demselben Orden uͤnges ssenen silbernen 8“ Verdienstmedaille: den Geheimen Kanzleidiener Kiehurg und Claus sowie Pförtner Bastian, sämtlich im Asswärtigen Amt: de demselben Orden angeschlossenen bronzenen Verdienstmedaille mit der Krone: Geheimen Kanzleidiener Kaiser im Auswärtigen Amt und dem Hausdiener Mai in der Reichskanzlei; des Grosherrlich Türkischen Mebschidjeordens G Aritter Klasse: Foeitsut a. t. in Monrovia Dr. Breitling; nmien Klasse desselben DOrdens: Hern Gerichtsreferendar von Tie emann, Attaché bei der Botschaft in London; sowie des NRitterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens: vemm Wragowhan het hem Konsulat in Fes Dr. Pröbster.

Zeursches Reich.

8 Seine Majestä Krnig haben am

en bevollmächigten. Her *& bern,

zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens und ferner

die zur Notifizierung des Thronwechsels im Königreich Däne⸗ mark und im Großherzogtum Luxemburg hierher entsandten außerordentlichen Gesandten, Kammerherrn O. Bull und vSers e hen Grafen von Vilkers in Audienz zu empfangen geruht.

Den Audienzen wohnte der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes von Kiderlen⸗Waechter bei.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. Oktober d. J. folgende Personalveränderungen ein:

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle in 8 Bankrat Hiltenkamp ist in den Ruhestand versetzt;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Hildes⸗ heim, Bankassessor Tübben ist in gleicher Eigenschaft an die Reichsbankhauptstelle in Stuttgart verset

der Bankvorstand Steinfeld in Recklinghausen ist mit der interimistischen Verwaltung der Stelle des Zweiten Vor⸗ vseesaheea bei der Reichsbankstelle in Hildesheim beauftragt worden.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 51 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 4117 den Zusatzvertrag zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und Luxemburg am 9. März 1876 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage, vom 6. Mai 1912, und unter

Nr. 4118 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Mai d. J. in Luxemburg unterzeichneten Zusatz⸗ vertrags zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und Luxem⸗ burg am 9. März 1876 abgeschlossenen Auslieferungsvertrage, vom 27. August 1912.

Berlin W. 9, 2. September 1912.

8 Kaiserliches Postzeitungsamt.

Krüer.

88

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberregierungsrat Beck in Münster zum Geheimen Finanzrat und Präsidenten der Oberzolldirektion in Königs⸗ berg und

den Regierungsrat Hellmund in Stettin zum Ober⸗ regierungsrat zu ernennen sowie

dem Kreissekretär Paul Albrecht in Wirsitz aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als Rechnungs⸗ rat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Provinzialschulrat, Geheimen Regierungsrat Gustav Adolf Lambeck in Berlin zum Oberregierungsrat zu ernennen sowie den Eisenbahnobersekretären Frenz in Erfurt, Frankfurt (Main) und Pätzold in Stettin, dem

Fricke in

ihnen mit in Rechnu 8 8 8

betriebsingenieur Kleine in Harburg und den Eisenbahnober⸗ gütervorstehern Neumann in Elberfeld und Wagner in Frankfurt (Main) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 6

Anuf Ihren Bericht vom 16. August d. J. will Ich dem Hohenzollernschen Landeskommunalverband das Recht der Enteignung zum Zwecke des Grunderwerbs für die geplante Verlegung der unmittelbaren Landstraße von Hechingen nach Rottenburg nach Maßgabe des anbei zurück⸗ folgenden Planes verleihen. Wilhelmshöhe, den 23. August 1912. bbe1II11X“; von Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten. b

Auf Ihren Bericht vom 19. August d. J. will Ich der Stadtgemeinde Cöln, welche die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Brück nach Bensberg als Fortsetzung der Kleinbahn Kalk —Brück erhalten hat, das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums verleihen. Die eingereichte Karte folgt anbei zurück. 8

Wilhelmshöhe, den 23. August 1912.

üilbheln 8 von Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

4.

In der Königlichen Landesturnanstalt zu Spandau wird am 3. April 1913 ein siebenmonatiger Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern eröffnet werden. Zu den Unterrichtsfächern gehört u. a. auch das Rudern. Es wird

beabsichtigt, etwa 120 Bewerber einzuberufen. Die Kamnigliche

Das Königliche Regierung Provinzialschulkollegium

wolle daher die Meldungen geeigneter

Bewerber tunlichst fördern. Für den Eintritt in die Anstalt sind die Bestimmungen vom 30. Juni 1910 maßgebend. Bei der nach § 4 dieser Bestimmungen abzulegenden Aufnahmeprüfung werden u. a. folgende Uebungen verlangt: b am Reck: Schwungkippe, auch in Verbindungen, Felgaufzug; am Barren: Schwungstemmen am Ende des Rückschwungs, auch in Verbindungen, Schulterstand aus Grätschsitz⸗ hinter den Händen; am Pferd: die einfachen Stützsprünge aus Seitstand, wie Flanke, Kehre, Wende, Hocke; im Springen: Hochsprung mit Anlauf 1,20 m; Weitsprung 84 Dauerlauf: 10 Minuten; Stabsprung: 1,50 m hoch; 8 Kugelstoßen (Steinstoßen): 10 kg 4 m. Die Königliche Regierung Das Königliche Provinzialschulkollegium

veranlasse ich, diese

Anordnung in Feö Verwaltungsbezirk in geeigneter Weise be⸗

kannt zu machen, besonders auch auf die Vermehrung der Zahl der Kursusteilnehmer hinzuweisen. Ueber die dort eingehenden Meldungen ist bis Ende Dezember d. J. unter kurzer, möglichst bestimmter, gutachtlicher Aeußerung zu den einzelnen Be⸗ werbungen zu berichten. cj Aufnahmegesuche nicht eingehen sollten, erwarte ich Bericht.

Jedem Bewerber ist ein Exemplar der Bestimmungen vom 30. Juni 1910 mitzuteilen.

Indem ich noch besonders auf den § 6 der Bestimmungen die Königliche Regierung,

verweise, veranlasse ich das Königliche Provinzialschulkollegium, die Unterstützungsbedürftigkeit der Bewerber auf Grund amtlicher Unterlagen sorgfältigst zu prüfen, sodaß die bezüglichen Angaben in der durch meinen Erlaß vom 20. März 1877 U III 7340 vorgeschriebenen Nachweisung als unbedingt zuverlässig bei Bewilligung 88, Bemessung der Unterstützungen zugrunde gelegt werden önnen.

Die betreffenden Lehrer sind ausdrücklich auf die mißlichen Folgen ungenauer Angaben hinzu⸗ weisen. Auf der Nachweisung ist auch anzugeben, ob der Angemeldete ledig oder verheiratet ist.

Zugleich sind die Bewerber darauf aufmerksam zu machen, daß die persönlichen Reisekosten nach und von Spandau von zogen werden müssen, und daß 120

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