1912 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Sep 1912 18:00:01 GMT) scan diff

Lieferungen zu trennen. Bei besonders umfangreichen Ausschreibungen sind die auf die einzelnen Gewerbs⸗ und Handwerkszweige entfallenden Arbeiten oder Liefe⸗ rungen in mehrere Lose zu teilen.“ Auf diese Vorschrift habe ich in allgemeinen Erlassen schon mehrfach hingewiesen. Ich habe Anlaß, sie ihrem ganzen Wortlaut nach hier noch einmal anzuführen. Bei jeder Aus⸗ schreibung ist unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles eingehend zu erwägen, ob und inwieweit hier eine Zer⸗ legung angängig bezw. geboten ist. Von den einzelnen Gewerbe⸗ treibenden, mit denen die Verwaltung auf diese Art in unmittel⸗ bare Verbindung tritt, muß aber auch erwartet werden, daß sie danach streben, ihre Leistung der Gesamtausführung anzu⸗ passen, und daß namentlich bei Bauten die einzelnen Bau⸗ handwerker nach Maßgabe der Anordnungen der Verwaltung auf ein Zusammenwirken mit den übrigen bei dem Bau be⸗ schäftigten Handwerkern bedacht sind.

IV. Was die vielfach gewünschte Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger bei der Vorbereitung der Verdingungen, insbesondere bei Aufstellung der Verdingungs⸗ unterlagen, angeht, so findet schon jetzt bei der Aufstellung von Normalbedingungen in umfassender Weise ein Benehmen mit solchen Sachverständigen statt. In dieser Hinsicht verweise ich unter

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anderem auf den Erlaß vom 25. Novbr. 1911 u“]“ —, 9 durch den bei dem Eisenbahnzentralamt ein Ausschuß ein⸗ gesetzt worden ist, der unter Mitwirkung von Vertretern des Unternehmerstandes die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten sowie für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen durchsehen soll. An diese Arbeit soll sich, wie schon in den oben unter II genannten Er⸗ lassen vom 22. März und 20. April 1912 angekündigt, dem⸗ nächst eine weitere Prüfung des Bedingniswesens anschließen, wobei ebenso die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in Aussicht genommen ist.

Anlangend die einzelnen Verdingungsfälle, so stehen die Beamten meines Ressorts zu Industrie und Handwerk in enger Fühlung, ein Verhältnis, aus dem sich schon jetzt in zahlreichen Fällen die Gelegenheit zur Einholung eines objektiven Rates ergibt. Im übrigen sehen die allgemeinen Bestimmungen, wie oben unter II erwähnt, vor, daß die Verdingungsanschläge für die Ausführung von Bauten gegebenenfalls unter Zuziehung besonderer Sachverständiger aufzustellen sind. Wenn auch im allgemeinen vorausgesetzt werden muß, daß die mit Verdingungen befaßten technischen Beamten auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende praktische Kenntnis besitzen, so gibt es doch Fälle, in denen es sich um Einzelfragen handelt, in denen der Beamte seiner vielseitigeren Tätigkeit nach nicht so be⸗ wandert sein kann, wie der, welcher die in Frage kommenden Ausführungen ꝛc. berufsmäßig betreibt. Es kommen hier nicht nur neue technische Erfindungen in Frage, sondern auch Spezialkenntnisse voraussetzende handwerksmäßige Aus⸗ führungen. Auch in bezug auf die letzteren soll sich der Be⸗ amte nicht scheuen, zur Vorbereitung einer Verdingung, soweit erforderlich, den Rat eines außerhalb der Verwaltung stehenden Fachmanns einzuholen. In diesem Sinne trage ich keine Be⸗

denken, die genannte, in den allgemeinen Bestimmungen zunächst nur wegen der Aufstellung der Verdingungs⸗ anschläge für Bauten gegebene Vorschrift dahin zu er⸗ weitern, daß ich auch im übrigen bei Vorbereitung von Verdingungen namentlich auch für handwerks⸗

mäßige Arbeiten die Zuziehung außerhalb der Verwaltung

stehender Sachverständiger, soweit solche nach den Umständen des einzelnen Falles zweckmäßig oder geboten erscheint, an⸗ ordne Selbstverständlich sind nur durchaus unparteiische Persönlichkeiten als Sachverständige zu befragen. Wegen der Auswahl derartiger Persönlichkeiten haben sich die Behörden, sofern ihnen solche nicht bereits bekannt sind, in den geeigneten Fällen mit den betreffenden Handelskammern, Handwerks⸗ kammern oder mit Interessentenverbänden zu benehmen. V. Wegen der Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen durch Zeitungen und Fachschriften verweisen die allgemeinen Bestimmungen auf die dieserhalb ergangenen besonderen Vor⸗ schriften. Bei der Auswahl der im einzelnen Fall zur Auf⸗ nahme der Veröffentlichung zu bestimmenden Blätter ist im Interesse sowohl der Verwaltung als auch des Handels⸗ und Gewerbestandes darauf Bedacht zu nehmen, daß ein möglichst großer Kreis von der Veröffentlichung Kenntnis erhält. In diesem Sinn wird es sich in manchen Fällen empfehlen, die Verdingungsunterlagen in einem 1se ʒ Exemplar auch der betreffenden Handelskammer oder Handwerkskammer von Amts wegen zuzusenden.

Interessiert sich eine Handels⸗ oder Handwerkskammer auch wenn ihr die Verdingungsunterlagen nicht zugesandt worden sind für den Ausfall einer Verdingung, so ist ihr auf Ersuchen der wesentliche Inhalt der Angebote ohne Namen⸗ nennung der Anbietenden zur Kenntnis mitzuteilen. Ich setze voraus, daß aus solchem Verfahren Mißstände nicht erwachsen. Sollte dies doch der Fall sein, so wäre an mich zu berichten. VI. Nach den Vorschriften in Abschnitt II Ziffer 8 der allgemeinen Bestimmungen darf die niedrigste Geldforderung ls solche für die Entscheidung über den Zuschlag keineswegs den Ausschlag geben. Der Zuschlag darf vielmehr nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der betreffenden Leistung oder Lieferung gewähr⸗ leistendes Gebot erteilt werden. Es sind also nur solche Bewerber zu berücksichtigen, welche für die bedingungsmäßige Ausführung sowie für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Handwerkern und Arbeitern die erforderliche Sicherheit bieten. Bewerber, von denen der ausschreibenden Behörde bekannt ist, daß sie ihren Beitragspflichten bei der Kranken⸗, Unfall⸗ und Invalidenversicherung nicht nachzukommen pflegen, sind aus⸗ zuscheiden. Ausgeschlossen von der Berücksichtigung sind weiter solche Angebote, die den der Ausschreibung zugrunde gelegten Be⸗ dingungen oder Proben nicht entsprechen, ferner solche Angebote, die nach den von den Bewerbern eingereichten Proben für den vorliegenden Zweck nicht geeignet sind, endlich solche Angebote, die eine im offenbaren Mißverhältnis zu der Leistung oder Lie⸗ ferung stehende Preisforderung enthalten, sodaß nach dem ge⸗ forderten Preise an und für sich eine tüchtige Ausführung nicht erwartet werden kann. Nur ausnahmsweise darf in dem letzteren Falle der Zuschlag erteilt werden, wenn der Bewerber als zuver⸗ lässig und leistungsfähig bekannt ist und ausreichende Gründe für die Abgabe des ausnahmsweise niedrigen Gebotes beigebracht sind oder auf Befragen beigebracht werden. Im übrigen (d. h. wenn alle nicht angemessenen oder sonst nach dem vor⸗ stehenden nicht in Frage kommenden Gebote aus der über die Verdingung aufgestellten Liste gestrichen sind) ist bei öffent⸗ lichen Ausschreibungen der Zuschlag demjenigen der drei als Mindestfordernde in Betracht kommenden Bewerber zu erteilen,

dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste zu erachten ist.

Nur in dem im vorstehenden Absatz zuletzt bezeichneten Sinn gehen die allgemeinen Bestimmungen für öffentliche Aus⸗ schreibungen von dem System der Vergebung an den Mindest⸗ fordernden aus. Bereits in den oben unter II genannten Er⸗ lassen vom 22. März und 20. April 1912 ist hervorgehoben, daß die manchmal gehörte Behauptung, die den Zu⸗ schlag erteilenden Behörden seien an den Kreis der drei absolut Mindestfordernden gebunden, auf Miß⸗ verständnis beruht. Auch für die Ermittlung der drei Mindest⸗ fordernden im Sinne der am Schlusse des vorhergehenden Absatzes wiedergegebenen Vorschrift gilt vielmehr nach den all⸗ gemeinen Bestimmungen der Grundsatz, daß der Zuschlag nur auf ein in jeder Beziehung annehmbares, die tüchtige und rechtzeitige Ausführung der Leistung oder Lieferung gewähr⸗ leistendes Gebot zu erteilen ist. Erst aus den hiernach in Betracht kommenden drei Mindestfordernden ist derjenige aus⸗ zuwählen, dessen Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände als das annehmbarste erachtet werden muß.

VII. Wenn mit der unter VI behandelten Vorschrift auch in erster Linie bezweckt wird, den Staat vor minderwertigen Leistungen zu schützen, so geht die Bestimmung nach den oben unter I hervorgehobenen Grundgedanken doch auch davon aus, daß einer tüchtigen Arbeit ein entsprechender Lohn werden soll. In diesem Sinn muß der Zuschlag zu einem an sich zu niedrig erscheinenden Preise auf ganz besondere Fälle beschränkt bleiben, die eine Verallgemeinrrung als völlig ausgeschlossen er⸗ scheinen lassen und deren Umstände auf jeden Fall aktenkundig zu machen sind. Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bewerbers allein reichen in diesem Sinne niemals aus, um den Zuschlag auf ein an sich zu niedrig erscheinendes Angebot zu rechtfertigen; es müssen außerdem noch ganz besondere, nicht zu verallgemeinernde Verhältnisse vorliegen. Vielfach ist die Meinung vertreten worden, daß die Behörden schon bei der Häufung auffallend niedriger Angebote solche be⸗ sonderen Verhältnisse als vorliegend erkennen dürften. Das ist unzutreffend. Ich erwarte, daß die mir unterstellten Behörden die genannte Vorschrift in dem richtigen Sinn anwenden und daß sie namentlich bei der Vergebung von hand⸗ werksmäßig auszuführenden Arbeiten des vor⸗ stehend hervorgehobenen Grundsatzes eingedenk sein werden, daß einer tüchtigen Arbeit auch ein ent⸗ sprechender Lohn werden soll.

Wenn auch selbstverständlich von den Behörden und Beamten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit stets zu wahren sind, so vermag doch die Unzulänglichkeit der zur Verfügung stehenden Mittel einen Verstoß gegen die obigen Grundsätze niemals zu rechtfertigen.

VIII. Bei den Erwägungen über die Erteilung des Zu⸗ schlags müssen die gesamten Umstände des einzelnen Falles beachtet werden. Wie nach der Vorschrift in Abschnitt II Ziffer 8 Abs. (4) der allgemeinen Bestimmungen in ge⸗ eigneten Fällen die zuständigen Interessentenvertretungen (Handwerks⸗, Handels⸗ oder Landwirtschaftskammern) um Auskunft über die Leistungsfähigkeit nicht hinreichend bekannter Unternehmer zu ersuchen sind, so wird sich in gewissen Fällen auch wegen des Materials, wegen der Arbeits⸗ ausführung, wegen des Preises und auch wegen anderer Fragen die Befragung bezw. Zuziehung außerhalb der Ver⸗ waltung stehender Sachverständiger empfehlen. In dieser Hin⸗ sicht gilt sinngemäß das, was oben unter IV Abs. 2 wegen Zuziehung von Sachverständigen bei der Aufstellung der Verdingungsunterlagen gesagt ist.

IX. Was die Ermittlung von Preisen für laufende Unter⸗ haltungsarbeiten bei staatlichen Hochbauten angeht, so habe ich in einem unterm 12. Februar 1909 III GC/B 267 an die Regierungspräsidenten in Cassel, Düsseldorf, Königs⸗ berg, Oppeln, Posen und Potsdam sowie an die Ministerial⸗, Militär⸗ und Baukommission gerichteten Erlaß und in einem entsprechenden Erlaß an die Eisenbahndirektionen in Berlin, Cassel, Essen, Kattowitz, Königsberg und Posen vom 3. März 1909 V. D. 2429 versuchsweise ange⸗ ordnet, daß in diesen Bezirken für die Folge vor Beginn der jährlichen Bauarbeiten bei den betreffenden Handwerks⸗ kammern Zusammenstellungen von Arbeitslöhnen und Material⸗ preisen zu erheben sind, die den verdingenden Staatsbehörden bei der Vergebung der laufenden handwerksmäßigen Unter⸗ haltungsarbeiten für Hochbauten als Anhalt zu dienen haben, mit der Maßgabe aber, daß die Beurteilung der Angemessen⸗ heit der Preise unter allen Umständen der vergebenden Staats⸗ behörde gewahrt werden muß. Auf Grund der in den ge⸗ nannten Bezirken gewonnenen Erfahrungen werde ich weitere Anordnung treffen.

X. Bei dieser Gelegenheit verweise ich auf den allgemeinen Erlaß an die Eisenbahndirektionen vom 19. April 1907 V. D. 6078 (noch einmal eingeschärft durch den Erlaß vom 2. August 1908 V. D. 13 683) und auf den ent⸗ sprechenden Erlaß an die Behörden der allgemeinen Bau⸗ verwaltung vom 22. Mai 1908 III. 1093 —, worin die Provinzialbehörden unter Berufung auf den großen Wert, der staatsseitig auf die Erhaltung eines leistungsfähigen Handwerkerstandes gelegt werden muß, angewiesen sind, der Heranziehung von Handwerkervereinigungen zur Ausführung von Arbeiten und Lieferungen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Als solche Handwerkervereinigungen werden Ge⸗ nossenschaften, freie Innungen, für den einzelnen gebildete Lieferungsverbände u. dergl. in Betracht kommen. Die Initiative wegen derartiger gemeinsamer Bewerbung muß im übrigen den Interessenten überlassen bleiben. Die mit der Vergebung staatlicher Leistungen und Lieferungen betrauten Behörden haben aber derartigen Bestrebungen tunlichste Förderung an⸗ gedeihen zu lassen.

XI. Bei der Abnahme ist zu prüfen, ob die Arbeit oder Lieferung den auf Grund des Vertrags zu stellenden An⸗ forderungen entspricht. Wie nach dem oben unter II Gesagten in den Verdingungsunterlagen nur die notwendigen Anforde⸗ rungen zu stellen sind, so muß an der Erfüllung dieser An⸗ forderungen aber auch bei der Abnahme streng festgehalten werden. Auch bei der Abnahme kann in gewissen Fällen die Zuziehung außerhalb der Verwaltung stehender Sachverständiger in dem oben unter IV und VIII erörterten Sinn in Frage kommen.

XII. Ich vertraue, daß die Unternehmer die gegenüber ihren Interessen durchaus wohlwollende Haltung, die ich in allen diesen Fragen einnehme, erkennen werden. Untüchtige Arbeiten oder Lieferungen für meine Verwaltung sind freilich niemals zu dulden.

Ich vertraue aber auch, daß die mir unterstellten Behörden der Durchführung der Vorschriften über das Verdingungswesen

und namentlich auch den vorstehenden Ausführungen besondge, Aufmerksamkeit widmen werden. Die Art der Durchführm der allgemeinen Bestimmungen von 1905 habe ich bisher sche⸗ an Ort und Stelle durch besondere Kommissare prüfen lasse In betreff der Ausdehnung dieser Kontrolle, insbesondere dur regelmäßige Vorlage einer Statistik über die erteilten Zuschläg

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wird demnächst Anordnung ergehen. Berlin, den 4. September 1912. 8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten. von Breitenbach. 8 An die Königlichen Eisenbahndirektionen und das Eisenbahnzentralamt, sowie 8 b an die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau, Magze⸗ burg, Hannover, Koblenz und Münster (Westf.), Stron⸗ bau⸗ bezw. Kanalverwaltung, die Herren Regierungz präsidenten (bei Potsdam auch Verwaltung der Märkische

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Wasserstraßen), den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin die hiesige Königliche Ministerial⸗, Militär⸗ und Bap⸗ kommission, die Königlichen Kanalbaudirektionen in Han⸗ nover und Essen und das Königliche Hauptbauamt ih Potsdam.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind der Eisenbahnobersekretär Gustav Onken und der Regierungst, sekretär Robert Baum zu Geheimen expedierenden Sekretärg und Kalkulatoren ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Bekanntitmhung.

Der Magistrat der Stadt Barcelona hat nach den hierher gelangten Mitteilungen unter dem 1. Mai d. J. einen Preis von 20 000 Pesetas für das beste Originalwerz über spanische Archäologie ausgeschrieben.

Zugelassen werden gedruckte oder handschriftliche Arbeiten von spanischen oder ausländischen Verfassern in lateinischer, spanischer, katalanischer, französischer, italienischer oder port⸗ giesischer Sprache. Den mit einem Sinnspruch zu versehenden Arbeiten ist ein verschlossener Briefumschlag beizufügen, welcher außen den gleichen Sinnspruch trägt und den Namen und Wohnort des Verfassers enthält. Die Bewerbungsarbeiten simd bis zum 23. Oktober 1916, Mittags, an das Sekretariat der Stadtverwaltung von Barcelona einzureichen. Die Zuerkennung des Preises erfolgt am 23. April 1917. Die weiteren Beo⸗ stimmungen für die Preisbewerbung werden auf schriftliche Anfrage mitgeteilt werden. G 8

Berlin, den 4. September 1912.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Im Auftrage: Brugger. Dem Mustklehrer und Organisten Willy Straube in Wittenberg ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden. Ministerium des Innern.

Der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. Matthes Regierung in Gumbinnen überwiesen worden.

ist der

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1. für die 62. Sitzung des Bezirkseisenbahnrats für die Eisenbahndirektionsbezirke Hannover und Münster am 18. September 1912 in Hannover im östlichen Flügel des Empfangsgebäudes.

Feststellung der Anwesenden und Bildung des Bureaus.

Mitteilung über das Ableben mehrerer Mitglieder eisenbahnrats.

Aenderungen in der Zusammensetzung des Bezirkseisenbahnrats.

Wahl eines Mitglieds des ständigen Ausschusses des Bezirke⸗ eisenbahnrats.

Berufung des ständigen Ausschusses.

Ergebnisse früherer Beschlüsse des Bezirkseisenbahnrats.

Aenderungen in den Bezirken der Königlichen Eisenbahndirektionen; Fröffnung neuer Strecken und Stationen.

Wesentliche Aenderungen im Personen⸗ und Gepäckverkehr.

Wesentliche Aenderungen im Güter⸗ und Tierverkehr.

Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektion Hannover, betreffend Ein⸗ führung eines Ausnahmetarifs für phosphorsaures Natron.

Geltung der Monatskarten vom Tage der Lösung für einen vollen Monat und Einführung zweier Arten von Monatskarten a. für Personen⸗ und Eilzüge, b. für Schnellzüge unter Aufhebung der jetzigen Bestimmungen, wonach einzelne DH⸗Züge für Monatskarten ganz ausgeschlossen werden können.

Halten des Personenzuges 233 in Rathenow.

ö“ der Eilzüge 169 und 170 über Northeim—Halle nach

eipzig.

1) Durchführung des Eilzuges 49/131 bis Hannover. 2) Umwandlung der Eilzüge 135 und 134 Ostende Dortmund und zurück in D⸗Züge, Ausrüstung mit Schlaf⸗ und Speisewagen und Weiter⸗ führung der Züge über Hannover nach Berlin und zurück.

Weiterführung des Zuges 148 über Bremen hinaus nach Geestemünde.

Verbesserung der Zugverbindung Hannover —Celle Hamburg.

Zugverbesserung auf der Strecke Bremen —Hamburg.

Einlegung eines neuen Schnellzuges von Hannover nach Bremen.

1) Einlegung eines neuen Schnellzuges von Bremen nach Hannover;

2) Halten des Eilzuges 1 (ab Cöln 7,09, an Hannover 1,01) in

Wunstorf.

Zeit und Ort der nächsten Sitzung. .“

Hannover, den 4. September 1912. Khösönigliche Eisenbahndirektion. Wesener.

des Bezirks⸗

Preußen. Berlin, 6. September 1912.

Der Regierungsrat Stümcke aus Potsdam ist der König⸗ lichen Regierung in Königsberg i. Pr. und der Regierungsrat von Leipzig in Lilienthal der Königlichen Regierung in Erfurt, der Regierungsassessor Dr. Josten (z. Zt. beurlaubt) der Königlichen Regierung in Schleswig und der Regierungs⸗

worden.

gssessor Menger aus Swinemünde der Königlichen Regierung in Oppeln zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen

Dem Regierungsassessor von Ellerts in Erfurt ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamts im Kreise Neisse,

Regierungsbezirk Oppeln, übertragen worden.

Der Vizepräsident der Oberrechnungskammer, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat von Francois ist vom Urlaub

zurückgekehrt. 8

Der Minister der effentlichen Arbeiten h hauführern des Hochbaufaches Werner Scholtz und Eberhard

Wagner, dem Regierungsbauführer des Wasser⸗ und Straßen⸗

baufaches Kurt Plöger, dem Regierungsbauführer des Eisen⸗ bahnbaufaches Paul Gottschalk und dem Regierungsbauführer des Maschinenbaufaches Heinz Voigt, die im Jahre 1911 die Diplomprüfung mit Auszeichnung bestanden haben Prämien von je 900 zur Ausführung von Studienreiser bewilligt.

S. S 8 S. „½ v

Flußkb

Laut Meldung des „W. T. B am 4. September in Kobe, S. tember in Nagasaki und S.

8 M.

M. S. „Jagugr ltis“ am 4. Sep⸗ I1

am 4. September in Nanking eingetroffen.

An die Besatzungen S. M. SS. „Condor“ und Planet“ können zu den bekannten Versendungsbedingungen A. . 89 L.1.2, 2. . Weihnachtspakete kostenlos verschickt werden, wenn sie mit der Post porto⸗ und bestellgeldfrei bis spätestens 19. September d. J. bei der Speditionsfirma Matthias Rohde u. Jörgens, Bremen, eintreffen. Für die Verpackungs⸗ und Ladegebühr sind 0,30 bei der annehmenden Postanstalt zu entrichten. Etwaige Unkosten, die der Reederei durch Umladen der Lagerung in den Zwischenhäfen oder Endstationen entstehen, sind von den Empfängern zu tragen.

Bayern. Das Finanzministerium hat bei der Kammer der Ab⸗

geordneten einen Kredit im Betrage von drei Millionen Mark beantragt als erste Rate für die Mainkanalisation

von Hanau nach Aschaffenburg. 8

HIeäamburg.

Der Präsident des Senats Bürgermeister D. Dr. Burchard

ist, wie „W. T. B.“ aus Hamburg meldet, nach kurzer Er⸗

krankung an Influenza infolge eines Schlaganfalles heute früh 4 Uhr gestorben.

Schweiz.

Der Deutsche Kaiser hat gestern dem Schluß der

Manöver beigewohnt, ließ sich darauf die fremden Offiziere

vorstellen und begab sich nach Zürich zurück, wo er, wie „W. T. B.“ meldet, am Nachmittag in der Villa Rietberg die Besitzerin der Villa, Frau Rieter⸗Bodmer mit ihren Töchtern empfing. Um 6 Uhr empfing dann der Kaiser auf der se der Villa den Reichsdeutschen Aus⸗

Parkterrass 8 1 schuß, nämlich 29 Herren Vertreter von zwölf

deutschen Vereinen, in Gegenwart des Gesandten von Bülow,

des Chefs des Zivilkabinetts von Valentini und des deutschen Generalkonsuls von Faber du Faur. Der Kaiser ließ sich von dem Generalkonsul die Herren vorstellen und unterhielt sich mit jedem einzelnen. Zum Schluß brachten die Vertreter der deutschen⸗ Kolonie ein Hurra auf den Kaiser aus. Die von dem Reichs⸗ deutschen Ausschuß vertretenen Vereine waren der Reichsverein, der Alldeutsche Verband, der Deutsche Kriegerbund Germania, der Deutsche Militärverein, der Deutsche Ruderverein, die Akademische Verbindung Teutonia, der Verband Deutscher Apotheker, der Deutsche Werkmeisterverband, der Deutsch⸗Nationale Handlungs⸗ gehilfen⸗Verband, der Deutsche Klub, der Verband Deutscher Handlungsgehilfen und der Deutsche Männergesangverein. Nach der Abendtafel, die um 8 Uhr begann, und keinen offiziellen Charakter hatte, trug der Deutsche Männergesang⸗ verein Zürich Lieder vor. 8 Italien. 8 Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht folgende Note: Nachdem der erste Abschnitt der militärischen Operationen in Libyen durch tatsächliche Besetzung der Küste von Kap Macabez bis Tobruk erfolgreich beendet ist, hat sich die Regierung, um eine weitere Ausdehnung der Operationen nach dem Innern zu

zerleichtern, entschlossen, die beiden Kommandos über die

Truppen in Tripolitanien und in der Cyrenaika von einander unabhängig zu machen. Daher ist der General Caneva, nachdem ihm das für sein Werk gebührende Lob ausgesprochen worden ist, durch Königlichen Erlaß vom 2. Sep⸗ tember seines Kommandos enthoben und in Tripolitanien durch den Generalleutnant Ragni und in der Cyrenaika durch den Generalleutnant Briccola ersetzt worden. Beide Generale er⸗ halten die gleichen militärischen und zivilen Befugnisse, wie sie

bieher das einheitliche Oberkommando in Tripolis innehatte.

Türkei. Wie Konstantinopeler Blätter melden, beriet vorgestern der

Ministerrat den Bericht der türkischen Vertreter über die

Friedensverhandlungen. Nach dem Studium des Berichts werde die Pforte den Vertretern neue Anweisungen für die Wiederaufnahme der Unterhandlungen erteilen.

Das Kriegsministerium gibt bekannt: Am 22. August fand nördlich von Hadje, nordwestlich von Sanaa im Jemen ein jehnstündiger Kampf mit den Rebellen statt. Die Auf⸗ tändischen hatten 150 Tote und 300 Verwundete; von den Truppen sind zwei Offiziere und 51 Mann gefallen und drei Offiziere und 89 Mann verwundet. Der armenische Patriarch forderte 1“ folge gestern in einer Unterredung mit dem Großwesir wirk⸗ sameren Schutz für die Armenier und drohte mit der Schließung des Patriarchats, wenn die Lage der Armenier nicht verbessert würde.

Afrika.

Aus Rabat wird dem „W. T. 2 K gemeldet: Oberst Blondelat wurde am 1. September um 2 Uhr Nachts 10 km südlich von dem Lager des Obersten Marchand von Teilen des Zaerstammes angegriffen. Nach Tagesanbruch wies die Kolonne den Angriff zurück und

15 ga. „W. T.

WJ8X“X“

B.“ vom 4. September

at den Regierungs⸗

verfolgte den Feind 25 km weit nach Süden. Die Verluste des Feindes waren beträchtlich. Am 4. September ist Oberst Pein von Suk el Arba zu einem dreitägigen Erkundungs⸗ zug in das Gebiet der Uled Amran aufgebrochen. 1

Aus Tanger wird demselben Bureau gemeldet, daß aus Marrakesch zahlreiche Judenfamilien geflüchtet seien. In Mogador seien in zwei Tagen fünfundsechzig dieser Familien eingetroffen. Drei aus Marrakesch geflüchtete Juden wurden in der Nähe von Fes von den Marokkanern getötet. Eine französische Kolonne wurde aufgeboten, um die Ebene von Saif bei Fes von den Plündererbanden zu säubern. Außer dieser unternehmen noch zwei andere französische Kolonnen Streifzüge in der Gegend von Fes.

Wie aus Oran gemeldet wird, wurden vor längerer Zeit aus der an der marokkanischen Grenze gelegenen Pulverfabrik El Arischa mehrere tausend Patronen gestohlen und an Marokkaner verkauft. Infolge der eingeleiteten Untersuchung wurden, wie „W. T. B.“ meldet, 11 Personen verhaftet.

Nr. 36 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 5. September 1912 hat folgenden Inhalt: Personalnachricht. Gemeinfaßliche Belehrung über die der Anzeige⸗ pflicht unterliegenden Tierkrankheiten (Ankündigung). Gesundheits⸗ stand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Sterbefälle ꝛc. in Preußen, 1910. Japanischer Sanitätsbericht, 1910. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Viehseuchenübereinkommen. (Deutsch Ostafrika.) Stechmücken. Uebertragbare Krankheiten. (Preußen.) Führer von Kraftfahrzeugen. Trunksucht. Rettung Ertrinkender. (Berlin.) Arzneimittel. (Dänemark.) Fleischbeschau. (Norwegen.) Gifte zc. (Japan.) Methylalkohol. Tierseuchen im Auslande. Desgl. in den Niederlanden, 2. Vierteljahr. Lungenseuche in Finnland. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Liegnitz, Osnabrück; Elsaß⸗Lothringen; Belgien). Vermischtes. (Deutsches Reich.) Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau, 2. Vierteljahr. (Oester⸗ reich). Sanitätsbericht der Kriegsmarine, 1910 und 1911. (Bosnien und Herzegowina). Verbreitung und Bekämpfung der Syphilis. (Schweiz. Kant. Basel⸗Stadt). Tätigkeit des chemischen Laboratoriums, 1911. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Land⸗ bezirken. Witterung. Beilage A: Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Butter eꝛc.).

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. .

Aus Königshütte wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert, daß 150 Mann von der Belegschaft der zur „Bismarckhütte“ gehörigen „Falvahütte“ gestern nicht zur Arbeit erschienen sind. Sie fordern 10 v. H. Lohnerhöhung und andere Vergünstigungen.

(Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

Kunst und Wissenschaft.

An heißen Sommertagen kann man die Beobachtung machen, daß auch Pflanzen schwitzen, und wer den Vorgang zum ersten Male sieht, der ist überrascht davon. Die Erscheinung nennt man „Guttation“ (Tropfenbildung), die Organe, durch die sie stattfindet, und die meist große Aehnlichkeit mit den Spaltöffnungen zeigen, Wasserspalten oder Hydathoden. Von bekannten einheimischen Pflanzen, die deutlich schwitzen, nennt die von der Gesellschaft der Naturfreunde „Kosmos“ (Sitz Stuttgart) herausgegebene Korrespon⸗ denz: das Springkraut oder Rührmichnichtan (Impatiens noli me tangere), der gemeine Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), die Erdbeere (Fragaria vesca), die aus Amerika stammende Kapuzinerkresse (Tropaeolum majus). Wie Perlenschnüre hängen die Reihen der Schweißtropfen an den stumpfen Zähnen der Blattränder, wohin je ein Blattnerv verläuft. Schon eine oberflächliche mikroskopische Unter⸗ suchung bei schwacher Vergrößerung würde uns dort eine von bleicheren Zellen umgebene Mündung, eben die Wasserspalte, erkennen lassen. Auffallend ist die tadellose Kugelform der feinen Tropfen, die äußerst locker hängen, wie aus einem dünnen Strohhalm gepreßte Seifen⸗ blasen. Diese Form und Anheftung sie scheinen an dünnen Stielchen zu hängen und fallen ungemein leicht ab belehrt uns schon, daß wir es auch hier nicht mit einer Niederschlagsform zu tun haben. Die Strahlen der Morgensonne brechen sich in den Wasser⸗ kügelchen wie in Brillanten von reinstem Wasser. Hier sei des Umstandes gedacht, daß das ausgeschiedene Wasser ganz so wie unser Schweiß nicht völlig rein ist, sondern geringe Mengen von Salzen und organischen Verbindungen in Lösung enthält. n einigen Pflanzen gibt es statt der Ausscheidungsöffnungen schwitzende Haare, z. B. an den Blättern von jungen Bohnenpflanzen (Phaseolus multi- florus) und an ebensolchen Maispflanzen (Zea Mais). In den Tropenwäldern, wo die Luft meist geschwängert ist mit Dünsten, kommt das Schwitzen der Pflanzen noch viel häufiger vor, oft in solchem Maße, daß ein förmlicher Regen von den schwitzenden Blättern niedergeht. Schon lange berühmt ist der peruanische „Regenbaum“, auch der „weinende Baum“ genannt (Caesalpinia pluviosa).

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Ernteaussichten in Angtolien.

Kaiserliche Generalkonsulat in Konstantinopel berichtet unterm 29. August: Neuerliche Nachrichten scheinen die früher ge⸗ schilderten schlechten Ernteaussichten für Anatolien in vollem Umfange zu bestätigen. In den einzelnen Bezirken der Angora⸗ linie schwanken die Schäͤtzungen der Mindererträgnisse gegenüber dem Vorjahre zwischen 15 und 50 %. Eine Ausnahme bildet Isnik, das gegen 1911 einen Mehrertrag von 40 % aufweisen dürfte. Die Konialinie zeigt in den einzelnen Distrikten im Vergleich zum vorigen Jahre Mindererträgnisse von 10 bis 40 %. Auch die Aussichten in den Bezirken der Bagdadbahn, die Ende Juni noch als befriedigend bezeichnet werden konnten, haben sich in der Zwischenzeit wesentlich verschlechtert. Auch dort schätzt man die Mindererträgnisse im Verhältnis zum Vorjahr je nach den einzelnen Bezirken auf 20 bis 35 %. Der gesamte Minderertrag der dies⸗ jährigen Ernte im Vergleich zum Jahre 1911 wird auf 30 bis 40 % geschätzt.

Da

a

Ernteergebnisse und Getreidehandel in Frankreich.

Der Kaiserliche Konsul in Havre berichtet unterm 30. August: Wenn auch die französische Ernte im letzten Monat unter Kälte, Wind und Regen viel zu leiden gehabt hat, so rechnet man dennoch insgesamt mit einer guten Mittelernte. Die ungünstige Witterung hat insbesondere dem Hafer und der Gerste be⸗ trächtlichen Schaden zugefügt. Die Weizenernte wird jedoch, trotz der teilweise geringen Ergebnisse in einigen De⸗ partements, höher geschätzt als im Vorjahre, da die

Güte derselben die Fehlmengen ausgleicht. Infolge des anhaltenden Regens konnte der Weizen nur spät eingebracht werden; im Westen

und im Norden ist man noc jetzt mit dem Einfahren beschäftigt. Ein Statistiker schätzt das Gesamtergebnis der französischen Weizen⸗ ernte im Jahre 1912 auf 119 Millionen Hektoliter, eine Zahl, die jedoch mit einiger Vorsicht aufzunehmen sei. Den Erdfrüchten hat das feuchte Wetter ebenfalls geschadet; man klagt über den Stand der Rüben und Kartoffeln. Letztere haben in verschiedenen Departements Krankheitssymptome gezeigt und fangen an zu faulen. Die Preise standen nach der „Semaine Agricole“ in Paris wie folgt am 22. August 1912 (100 kg netto): Weizen: 26 27 Fr. Roggen: 20 20,50 Fr. Hafer (schwarz): 23 24 Fr.

(grau): 21 21,25 Fr.

(weiß oder gelb): 21,50 22 Fr. Gerste (Brauerei): 23,50 24 Fr. Kartoffeln: 21. August 1912, 1000 kg Abfuhrplatz Hollande de Beauce et du Gatinais. 90 92 Fr. Rouge saucisse du Poitou. 110 115 Saucisse du Limousin et de 110 115 V114*“ 1ft.ee. Institut de Beauvais de la Région du Midi 60 62 vCCCCCC——-———5 Richter Imperator und andere weißschalige Qualitäten 55— 65

Stroh: 104 Bündel zu je 5 kg:

2. Qualität

.Qualität Markt Paris: Weizenstroh.. 35 37 116 33— 34 Bahnhof Paris: 8 34 35 22 24

. *

Bretagne

3. Qualität

33 34 Fr. v.

30 34

Weizenstrohy..

Haferstroh.

Verkehrswesen.

Heft 5 vom Jahrgang 1912 des „Archivs für Eisenbahn wesen“, herausgegeben im Königlich preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Der Abschluß der Verstaatlichung der Haupt bahnen und zehn Jahre Staatsbetrieb in der Schweiz (von Placid Weißenbach), Schluß; Wirtschaftliche Betrachtungen über Stadt⸗ und Vorortbahnen (von Gustav Schimpff), Fortsetzung; Die canadische Ueberlandbahn und ihre wirtschaftliche Bedeutung (von Dr. Evers⸗ mann), Schluß; Die Holländische Eisenbahngesellschaft (von Dr Overmann); Die Tarife der deutschen Schutzgebietsbahnen (vorn Baltzer); Die belgischen Eisenbahnen in den Jahren 1909 und 1910 Die Königlich ungarischen Staatsbahnen im Jahre 1910; Di Betriebsergebnisse der Staatsbahnen und der 5 großen Eisenbahn gesellschaften in Frankreich im Jahre 1910; Die Eisen bahnen im Königreich der Niederlande im Jahre 1910 Die Eisenbahnen in Norwegen im Jahre 1910/1911; Die Eisen⸗ bahnen in Dänemark im Betriebsjahre 1910/1911. Kleine Mit teilungen: Die Vollendung der Hedschasbahn; Bahnbau auf Sumatra Neue Eisenbahnen in der Kolonie Mozambique; Die rumänsscher Eisenbahnen im Jahre 1910/1911; Die bulgarischen Staatsbahnen im Jahre 1909; Die serbischen Eisenbahnen im Jahre

(Erkenntnis des Reichsgerichts vom 24. November 1910, Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt a. M. vom 1. Dezember 1911) Enteignungsrecht (Erkenntnisse des Reichsgerichts vom 17. April und 22. Mai 1912); Wasserrecht (Erkenntnis des Oberverwaltungsgericht vom 2. Februar 1912); Enteignungs⸗ und Grundbuchrecht (Beschluß des Kammergerichts vom 16. Oktober 1911). Gesetzgebung Deutsches Reich; Preußen; Baden; Belgien; Schweiz; Frankreich Großbritannien; Rußland; Japan. Bücherschau. 1

Verdingungen. (Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

10. September 1912. Landbouwvereeniging in Stolwyk (Pro⸗ vinz Südholland): Lieferung von: 700 Ballen Thomasschlackenmehl, 625 Ballen Kainit, 130 Ballen Superphosphat, 100 Ballen Chili⸗ salpeter, 5 Ballen Knochenmehl und 2 Ballen Patentkali. dingungen sind bei dem Schriftführer und Schatzmeister Jac. Ver⸗ doold Wzoon in Stolwyk erhältlich.

10. September 1912. Landbouwvereeniging in Oude Nye⸗ horne (Provinz Friesland): Lieferung von: 87 700 kg Kainit, 62 400 kg Schlackenmehl, 4600 kg Super und 1800 kg Hatentkali⸗ Sh. Angebote sind an den Schriftführer P. v. d. Akker daselbst zu richten.

10. September 1912. Groningen): Lieferung

Landbouwvereeniging in Hoogkerk (Pro⸗ vinz von: 9200 kg Super, 12 000 kg

brocken, 8500 kg Soyabrocken. Die Lieferung des Kunstdüngers hat monatlich. Angebote sind an den Schriftführer R. Sinninghe sen. in Hoogkerk zu richten.

19. September 1912. Landbouwvereeniging in Onst wedde (Provinz Groningen): Lieferung von: Kainit, echt deutschem Thomas⸗ schlackenmehl, Kalidüngesalz und Chilisalpeter sowie von Leinkuchen, Soyakuchen, Erdnußkuchen, Leinsaat und Fleischmehl. Die Be⸗ dingungen sind bei dem Schriftführer W. B. Brunning erhältlich.

1. Oktober 1912. Direktor des Laboratoriums des Königlich niederländischen Finanzministeriums in Amsterdam im Oost⸗Indisch Huis: Lieferung von Holzgeist und Pyridinbasen für das Jahr 1913. Die Bedingungen sind bei dem obengenannten Direktor erhältlich.

Pyridinbasen geschätzt. Schweden.

28. September 1912, 12 Uhr. Stockholm: Angebot für Porjus Kraftwerkbau auf: a. 1 Travers⸗ kran für 50 t Last und 7,6 m Spannweite, 2) 1 dto. für 30 t und 25 à 30 t und ca. 4,5 m Spw. Die Traverse sollen elektrischer Maschine ausgerüstet sein. Sowohl schwedische als ausländische Firmen können sich am Wettbewerb beteiligen. Teilung der Lieferung statthaft. Programmschriften durch den Ober⸗ ingenieur des Baubureaus der Königlichen Wasserfalldirektion gegen Hinterlegung von 10 Kr., welche nach Ablieferung des programm⸗ gemäßen Angebots zurückgezahlt werden. Versiegelte Angebote mit Aufschrift „Anbud à traverser till Porjus“.

8 Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause beginnt morgen, Sonn⸗ abend, Herr Emil Paur, der neuverpflichtete I. Kapellmeister, seine künstlerische Tätigkeit mit der musikalischen Leitung der „Meistersinger von Nürnberg“. Frau Hafgren⸗Waag tritt als Eva, Herr w als Beckmesser in den Verband der Königlichen Oper. Das neuverpflichtete Mitglied Herr Funck hat die Rolle des Meisters Zorn, Herr Krasa die des Foltz übernommen. Den Sachs singt Herr Bischoff, den Walter Stokzing: Herr Kirchhoff, den David: Herr Sommer, den Pogner: Herr Knüpfer, den Kothner: Herr Habich, die Magdalene: Frau von Scheele⸗Müller. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das elsässische ländliche Sittengemälde „Freund Fritz“ von Erckmann⸗ Chatrian aufgeführt. Die Damen Thimig und Butze sowie die Herren Vollmer, Clewing, Pohl, Stange und Eichholz sind in den Hauptrollen beschäftigt.

1910 Schantung⸗Eisenbahn 1911. Rechtsprechung: Bürgerliches Recht

Die Be⸗

Thomasschlackenmehl, 1500 kg Kainit, 6500 kg Ammoniak⸗Leinkuchen⸗

in der 2. Hälfte des Monats Oktober zu erfolgen, die der Brocken

Die erforderliche Menge wird auf 250 000 kg Holzgeist und 3000 kg

Königliche Wasserfalldirektion in

6,4 m Spw., 3) 1 dto. für 80 t und 10,5 m Spy., 4) 1 dto. 5 8 2211588