1912, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeich neten Gericht, Poststraße 13, Erdgeschoß links
termine bei diesem Gericht anzumelden.
Grundes der Forderung zu enthalten. Beweisstücke sind in Urschrift oder beizufügen. Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger 8 ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen so⸗ wie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Halle a. S., den 18. September 1912. Königliches Amtsgericht. Abt. 7.
[57011] Durch Beschluß vom 19. August 1912 ist die wegen Verschwendung und Trunksucht angeordnete Entmündigung des Freiherrn Ferdinand von Hoiningen⸗Huene in Ste. Ruffine wieder auf⸗ gehoben worden. Ars a. d. Mosel, den 16. September 1912. Kaiserliches Amtsgericht.
[56977] Bekanntmachung. Das K. Amtsgericht Regensburg hat in Sachen der Firma Bankkommandite Gebr. Klopfer, offene Handelsgesellschaft i. L. in München, wegen Auf⸗ gebots unterm 18. September 1912 folgendes Aus⸗ schlußurteil erlassen: I. Für kraftlos erklärt wird die Aktie Nr. 1514 der Deutschen Benzin⸗ und Oelwerke A. G. in Regensburg zu 1000 ℳ, II. die Antrag⸗ stellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Regensburg, 24. September 1912. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
[57029] Das Sparkassenbuch der hiesigen Kreissparkasse Nr. 3000, ausgestellt für Johannes Bex. Sohn der Ehefrau Bex, geb. Krüger, Exekutor der Regina Hammersen, wird für kraftlos erklärt. Iburg, den 19. September 1912. Königliches Amtsgericht.
[56961] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau Therese Paulsen, geb. Schinck, in Hamburg⸗Barmbeck, Vogelweide Nr. 40, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Löwen⸗ thal in Altona, gegen ihren Ehemann, den Kapitän Richard Paulsen, früher in Altona, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Altona auf den 21. Dezember 1912, Vormittags 10 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem seaeh erichte zugelassenen Rechts⸗ aanwalt zu bestellen. Altona, den 19. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1956962] SDeffentliche Zustellung. Anna Buschmann, geborene Buchheister, in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Leo Cohn hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Josef Buschmann, auf Grund der Behauptung, daß er wegen Unterschlagung hestraft worden sei, die Klägerin in gröblichster Weise beschimpft, sie verlassen und für seine Familie nicht gesorgt habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., II. Stock, Zimmer 13, auf den 18. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen 8E als Prozeßbevollmächtipten vertreten zu lassen. Berlin, den 20. September 1912. Müntzenberger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[56963] Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau des Schaffners Christoph Ludwig Nikolaus Müller, Johanne Gesine Agnes geb. Stein, in Bremen, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres Finger und Bültmann in Bremen, gegen ihren Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1567 Abs. 2 B. G.⸗Bs., ist Termin zur Leistung des der Klägerin durch das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Bremen, III. Zivilkammer, vom 4. No⸗ vember 1911 aauferlegten Eides auf Sonnabend, den 16. November 1912, Vorm. 9 ¾ Uhr, an⸗ gesetzt worden. Zu diesem Termin ladet die Klägerin den Beklagten vor das Landgericht, Zivilkammer III, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, I. Obergeschoß, mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ elassenen Rechtsanwalt vertreten, zu erscheinen. Zum Fwei der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung ekannt gemacht. Bremen, den 23. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Scheinpflug, Sekretär.
[56964] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Stanislawa Marx, geborene Chudzicki, in Berlin⸗Weißensee, Sedanstr. 94, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kurt Arras in Berlin, Charlottenstr. 57, klagt gegen ihren Ehemann, den Knecht Anton Marx, früher in Bredow b. Nauen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie gemißhandelt und mit dem Verbrechen des Totschlags bedroht habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 15. November 1912, Vormittags 10 Uhr, Sitzungssaal Nr. 53, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Charlottenburg, den 23. September 1912.
(L. S.) Schulz, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber
Südflügel, Zimmer Nr. 45, anberaumten AaserHan. ie An⸗ meldung hat die Angabe des x und des Urkundliche
U in Abschrift Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, 8 er⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden,
in Feib, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Binde⸗ wald mann, den Arbeiter Hermann Nahr, Zeitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts burg a. mittags 9 ½ Uhr, geladen, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Die Klägerin ladet denl.
fingen, Koch, Heizer den Kaspar Schiller, Taglöhner von Tailfingen, nun
wegen dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für kostenfällig schuldig, an den Kläger zu Händen seines Vormunds seit dem 4. November 1910 bis zur Voll⸗
Zustellung mit Vorladung. Landgerichte Frankenthal, I. Zivil
] [5704321 8 1 Oeffentliche Zum Kgl.
„Es gefalle
die Kosten zur Last zu legen.“ Beklagte in
kleinen Sitzungssaale des Kgl. Landgerichts Franken⸗
vor mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeß⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. In Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung wird vorstehendes bekannt gegeben. Freankenthal, den 24. September 1912. Kgl. Landgerichtsschreiberei.
[569672 SOeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Wilhelmine Regine Eofie Metzler, geb. Mietz, Hamburg, Mesterkamp 8 I, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Goldfeld und Traugott, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Chauffeur Wilhelm Metzler, unbekannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der
arteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer VI des Landgerichts in Hamburg (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz) auf den 15. No⸗ vember 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
8— den 18. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[56968] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Caroline Johanna Friederike Schu⸗ bert, geb. Bark, in Franzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. S. Lehmann in Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gustav Ludwig Erich Christian Schubert, unbekannten Aufenthalts, aus § 1567 1 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer VIII des Landgerichts in Hamburg (Ziüviljustizgebäude, Sievekingplatz) auf den 16. November 1912, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 21. September 1912.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[57134]1 SOeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Christiane Henriette Bartosch, geb. Möse, Hamburg, Paulinenallee 20 ptr., vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Sillem, Treplin und Redlich, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann Josef Bartosch, zur Zt. unbekannten Aufenthalts, aus § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer 1 des Landgerichts in Hamburg (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz) auf den 27. November 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 23. September 1912.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[57135] Oeffentliche Zustellung. Der Zimmergeselle Friedrich Johann Karl Bram⸗ staedt, Hamburg, Tieloh 11 III b. Hinze, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. C. M. Jansen, Dr. Wilh. Peppler, Dr. Nic. Darboven, Dr. R. Soltau, Hamburg, klagt gegen seine Ehefrau Caroline Florentine Bertha Emilie Bramstaedt, geb. Köhler, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, aus § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden und die Beklagte für den allein schul⸗ digen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer I des Landgerichts in Hamburg (Zivil⸗ justizgebäude, Sievekingplatz) auf den 27. No⸗ vember 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 23. September 1912.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [56970] In Sachen der Ehefrau Anna Nahr, geb. Arnold,
ihren Ehe⸗ früher *in
in Naumburg a. S., gegen
wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗
in Naum⸗ S. auf den 7. Dezember 1912, Vor⸗
Naumburg a. S., den 23. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
571282 K. Amtsgericht Balingen. Oeffentliche Zustellung.
Der Gottlob Koch, minderjährig, in Truchtel⸗
vertreten durch den Vormund Gottlob
in Truchtelfingen, klagt gegen
mit unbekanntem
3 Aufenthalt abwesend, Ansprüche aus
außerehel. Beischlaf, mit
Recht zu erkennen: Der Beklagte sei
kammer, hat Philipp Weisbrod, Bahnheizer in Neu⸗ stadt a. H, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Scheib in Frankenthal, gegen seine Ehefrau Augusta Weisbrod, geb. Botzner, früher in Neustadt a. H. wohnhaft, jetzt unbekannt wo abwesend, Beklagte, Klage auf Ehescheidung erhoben mit dem Antrage: dem Kgl. Landgerichte Frankenthal, I. Zivilkammer, die Ehe der Parteien zu scheiden, die Beklagte als schuldigen Teil zu erklären und ihr Kläger ladet die die Sitzung des Kgl. Landgerichts Frankenthal, I. Zivikammer, vom Freitag, den 6. Dezember 1912, Vormittags 9 Uhr, im
thal zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits
zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des streits wird der Beklagte vor das K. Balingen auf Donnerstag, den 7. 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Ballngen, den 23. S ptember 1912. Amtsgerichtssekretär Stier.
[56972] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikarbeiter Heinrich Ihringshausen als Vormund des Kindes der ledigen Verkäuferin Luise Marie Zimmer⸗
treter der selbst noch minderjährigen Kindesmutter,
Petzer, früher in Cassel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß dieser der außer⸗ eheliche Erzeuger des am 19. Februar 1912 geborenen Kindes der Luise Marie Zimmermann sei, mit dem Antrage: 1) der Kindesmutter als Kosten der Ent⸗ bindung und des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung 60 ℳ, 2) dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im vor⸗ aus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Oktober, 1. Ja⸗ nuar, 1. April und 1. Juli jedes Jahres, zu zahlen, 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Cassel, Abt. 16, auf den 13. Dezember 1912, Vor⸗ mittaas 9 Uhr, geladen. Cassel, den 18. September 1912. (L. S.) Dauzenroth, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[56966] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Antonie Faber, geb. Schönfeld, in Brietzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Tramm in Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Gastwirt Karl Faber, früher in Eldena bei Greifswald, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin vom 1. August 1910 an als Unterhalt monatlich 75 ℳ in vierteljährlichen Vorauszahlungen, und zwar die rückständigen sofort, zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Greifswald auf den 28. November 1912, Vormittags 10 Uhr, t der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der
mi.
Klage bekannt gemacht. Greifswald, den 21. September 1912
Müller, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[56980] Oeffentliche Zustellung. Die am 10. März 1912 geborene Elfriede Berta Margarete Brummund, vertreten durch ihren Vor⸗ mund, Stadtrat Hoops in Swinemünde, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Loewe II. in Spandau, klagt gegen den Obermatrosen aä. D. Hermann Engler, früher in Spandau, Wilhelm⸗ straße 44 ptr., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihrer Mutter, der Martha Brummund in Swinemünde, in der Zeit vom 13. Mai bis 11. September 1911 ge⸗ schlechtlich beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt an bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Geburtsvierteljahres fällige Geldrente von viertel⸗ jährlich 54 ℳ, die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Spandau auf den 22. November 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Spandau, den 20. September 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Hentschel.
[57136] Oeffentliche Zustellung.
Der Werftkanzlist a. D. Rudolf Habeck, Kiel, Boiestraße 1 II, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Albert Cohen und Dr. Ernst Kaufmann, Ham⸗ burg, klagt gegen die Ehefrau Mare Bauer, gesch. Habeck, geb. Roggensack, z. Zt. unbekannten Auüfenthalts, wegen Erlöschens der Unterhaltspflicht, mit dem Antrage: 1) das Urteil des Königlichen Landgerichts, Zivilkammer 4, in Kiel vom 5. Fe⸗ bruar 1910 in Sachen Habeck gegen Habeck — Aktenzeichen: 403/10 und das Urteil desselben Gerichts vom 12. Juli 1911 in Sachen Habeck gegen Habeck Aktenzeichen: 4095/10 auf⸗ zuheben und festzustellen, daß der Kläger der Be⸗ klagten nicht mehr unterhaltspflichtig ist, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer I. des Landgerichts in Hamburg (Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz) auf den 27. November 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Panbuna. den 23. September 1912.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[569711 SOeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Bernhard Beuß in Rethem (Aller), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hagemann und e in Verden (Aller), klagt gegen den Zimmermeister Fürstenberg, früher in Hulsen bei Rethem (Aller), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für in den Monaten Januar bis Mai d. Js. gelieferte bezw. geliehene Waren den Betrag von 102,10 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstr ckbares Urteil zur Zahlung von 102 10 ℳ zu verurteilen sowie die Kosten dieses Prozesses ein⸗ schließlich des vorangegangenen Arrestverfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Ahlden (Aller) auf Dienstag, den 14. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.
zahlbar in vierteljährlichen, vorauszahlbaren Raten à 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 4. August, 4. No⸗ vember, 4. Februar, 4. Mai jeden Jahres zu be⸗ Rechts⸗ Amtsgericht November
Zimmermann von minderjährigen
mann von Ihringshausen und als gesetzlicher Ver⸗
seiner Tochter, klagt gegen den Kaufmann Rudolf
[57129) SOeffentliche Zustellung.
Die Firma Hörselwerke Eisenach in Eisenach, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Gengler in Bamberg klagt gegen den Kaufmann Wilhelm Adler, früher in Bamberg, nun unbekannten Aufenthalts, wegen “ für gelieferte Waren, und beantragt, den
zeklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zur Zahlung von 31 ℳ 90 ₰ nebst 5 % Zinsen hieraus seit 4. Juli 1912 zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung des K. Amtsgerichts Bamberg vom 5. November 1912, Vormittags ½9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 74, geladen. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Bamberg.
[57041] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Leopold Zucker in Bergeborbeck Bahnstraße, Prozeßbevollmächtigter: Geschäftsführer Wiedemeyer in Bergebornbeck, Hochstraße 41, klagt gegen den Bergmann Oddone Burelli, früher in Bergeborbeck, Phönixstraße 142 wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für gelieferte Waren in den Jahren⸗ 1911 und 1912 den Betrag von 16 ℳ 81 ₰ schuld⸗, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 16,81 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 15. August 1912 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der des Arrestverfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗
Vormittags 9 Uhr, geladen. “ Borbeck, den 23. September 1912 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[57133] Oeffentliche Zustellung.
Der Engelbert Rolshoven in Opladen, Altstadt⸗ straße 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Claren zu Cöln, klagt gegen 1) die Elisabeth Gransch. früher zu Cöln⸗Suülz, Berrenratherstraße 196, zurzeit ohne bekannten Aufenthalt, 2) die Hubertine Grausch, jetzige Ehefrau Bartel Löhr zu Honnef, Linzer⸗ straße 21, 3) die Rosa Gransch, 4) die Paula Gransch zu Cöln, Feldgartenstraße 97, 5) den Mathias Grausch, 6) die Josefa Gransch, sämt⸗ lich zu Cöln⸗Sülz, Berrenratherstraße 196, zu 3, 4, 5 und 6 minderjährig und vertreten durch ihren Vater, Kaufmann P. J. Gransch zu Cöln Sälz, Berrenratherstraße 196, auf Grund der Behauptung, daß der Vater der Beklagten, Kaufmann P. J. Gransch zu Cöln⸗Sülz — der durch Urteil des König⸗ lichen Oberlandesgerichts zu Cöln, zugestellt am 26. Juli 1912, zur Zahlung von 8000 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Februar 1911 verurteilt ist —, am 25. Januar 1911, unmittelbar nach dem Auf⸗ forderungsschreiben zur Zahlung der 8000 ℳ des Rechtsanwalts erster Instanz, mit seiner Ehefrau Gütertrennung vereinbart und durch notariellen Akt vom 21. Februar 1911, also drei Wochen nach der am 1. Februar 1911 erfolgten Zustellung der Klage Rolshoven gegen den Kaufmann P. J. Gransch, sein sämtliches Immobilar seiner Tochter Elisabeth Gransch zu dem Zwecke geschenkt habe, um seine Gläubiger zu benachteiligen. Gleichzeitig habe er sch und seiner Ehefrau den lebenslänglichen Nießbrau an den übertragenen Grundstücken vorbehalten, mit dem Antrage, die Beklagte zu 1 zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung zu dulden in die Grundstücke Grundbuch Kriel Band 10 Artikel 377 Flur 63 Parzelle zu 5205/93 aus 4865/93 Berrenrather⸗ straße 196 zu Cöln⸗Sülz, Hofraum und Wohnhaus; Flur 63 Parzelle 5378/93 Berrenratherstraße 196; Flur 63 Parzelle 5198/93 Berrenratherstraße 202, eingetragen im Grundbuche von Kriel Band 5 Artikel 193, wegen einer Forderung von 8046,70 ℳ Achttausendsechsundvierzig Mark 70 Pfg.) nebst 5 % Zinsen von 8000 ℳ seit 1. Februar 1911, die Be⸗ klagten zu 2 bis 6 einschließlich zu verurteilen, die Befriedigung des Klägers aus den bezeichneten Grund⸗ stücken vor der zu ihren Gunsten eingetragenen hypothekarischen Belastung von 25 000 ℳ wegen der bezeichneten Forderung zu dulden, den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner auf⸗ zuerlegen und das Urteil falls gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Cöln, Reichensperger⸗ platz, auf den 23. November 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Cöln, den 21. September 1912.
Marhöfer,
Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts
[57132] Oeffentliche Zustellung. “ Die Firma Adolf Mattil in Heilbronn a. N., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Paul und Krehl daselbst, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesenden Alfred Moltz, Friseur, früher in Pirmasens, auf Grund des unter ihnen am 17. Dezember 1910 zustande gekommenen Kaufver⸗ trags, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an die Klägerin die ihm am 8. Oktober 1910 zum beigesetzten Ankaufswert gelieferte Friseur⸗ einrichtung, bestehend in einer Toilette 1250 ℳ, 3 Stühle 270 ℳ, 36 Stck. Tassenregal 32 ℳ, ein Warenschrank 180 ℳ, ein Ladentisch 90 ℳ, 3 Tollettengarnituren 65 ℳ 70 ₰, 3 Gebläse 3 ℳ 30 ₰, 1 Pr. Dressierrahmen 2 ℳ, 1 Pr. Kar⸗ dätschen 2 ℳ, 4 Hechelschrauben 1 ℳ 60 ₰, 2 Hecheln 4 ℳ, herauszugeben, und das Urteil eventell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig veoll⸗ streckbar zu erklären Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des K. Landgerichts Heilbronn auf Freitag, den 6. Dezember 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Heilbronn, den 23. September 1912. Gerichtsschreibererei des K. Landgerichts. (Unterschrift), Sekr. [56973] Bekanntmachung. Oeffentliche Zustellung. 1 Der Gastwirt Robert Theurich in Lockstedter⸗ Lager, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justit⸗ rat Gerlach in Itzehoe, klagt gegen den Gaftwirt Wilhelm Hennings, früher in Lockstedter⸗Lager, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Eigentümer des Grundstücks
des Königlichen Landgerichts III in Berlin
endung seines 16.
Lebensjahres pro Jahr 180 ℳ 8 8
1
Ahlden (Aller), den 20. September 1912. — er Gerichtsschreib des Königlichen Amtsgericht
Lohbarbeck Band 1 Blatt Nr. 29 dem Kläger aus der auf diesem Grundstück in Abteilun III Nr. 1
[Fänigliche Amtsgericht 17. November 1
56974]
gericht in Borbeck auf den 26. November 1912,
ℳ an Zinsena
er othek von 1000 ingetragenen Hyp den Beklagten
10 schulde, mit dem Antrage, . Phe, pflichtig zur Zahlung von 100 ℳ bei Vermei⸗ dung der Zwangsvollstreckung in das im Grundbuch nn Lohbarbeck Band] Blatt 29 eingetragene Grund⸗ vermögen zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ von des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das in Kellinghusen auf den 912, Vormittags 9 Uhr,
„ sl
usen, den 20. September 1912. tsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Bernhard Groos in Altenhundem, gegen den Petri Achille, früher in Albaum, vst unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für im Jahre 1912 käuflich ge⸗ ieferte Waren 92,80 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 92,80 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1912. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Kirchhundem auf den 22. Oktober 1912, Vormittags 9 Uhr, reladen. Die Einlassungsfrist ist auf 2 Wochen fest⸗ becitr hundem, den 21. September 1912.
Abr. Hofstedte, Amtsgerichissekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[56975] Oeffentliche Zustellung. b
bDie Firma Rußler und Beck in Eltville a. Rh., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Machol in Königstein, klagt gegen
geladen. selling Der Geri
Der klagt
U
8 ö 53 siasch, früher in Königstein, jetzt unbekannten boerctalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ llagte aus dem Wechsel vom 21. Mai 1912 als Akzeptant der Klägerin als legitimterten Wechsel⸗ inhaberin 36,50 ℳ und 5,50 ℳ Wechselunkosten sculde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 36,50 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 17. August 1912 sowie 550 ℳ Wechselunkosten zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Konigliche Amtsgericht in Königstein auf den Oktober 1912, Vormittags ihr, geladen. ’ im Taunus, den 21. September 1912. der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Maul, Aktuar.
Oeffentliche Zustellung. Bauunternehmer Rechtsanwalt
[57044] Der Georg Bernhard Keller I., in Weisenau, Prozeßbevollmächtigter: n gaaff in Mainz, klagt gegen den Peter Müller, Taglöhner, unbekannten Aufenthalts, früher in Weisenau, handelnd als Erbe seiner verlebten Mutter der kläger. Ehefrau, Elisabeth geb. Schmitt, unter der Behauptung, daß er an den Beklagten eine Reihe von Forderungen im Gesamtbetrage von 11 994 ℳ 02 ₰ habe, zu deren Zahlung Beklagter in Güte nicht zu bewegen sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger oder dessen zum Geldempfang ermächtigten Anwalt ℳ 11 994,02 Elftausend Neunhundertvierundneunzig Mark zwei Pfg. — nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu nazen, auch das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Groß⸗ terzoglichen Landgerichts in Mainz auf den 26. No⸗ vember 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ snerung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ ssenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten Prertreten zu lassen. Main;. den 24. September 1912. DerGerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[56976] Oessentliche Zustellung. Der Brauereibesitzer B. Rahm zu Marggrabowa, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Boehncke in Marggrabowa, klagt gegen den Buchhalter Adolf Dietschereit, früher zu Marggrabowa, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger gehörige Gelder insgesamt 1864,97 ℳ veruntreut hat und daß Kläger mit dieser Klage einen Teilbetrag von 600 ℳ unter Vorbehalt der Geltendmachung des Ubberrestes verlangt, mit dem Antrage, den Beklagten kostenlästig zu ver⸗ urteilen, an Kläger 600 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage zu zahlen, das Urteil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amisgericht zu Marggrabowa auf den 18. De⸗ zember 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. 1 Marggrabowa, den 17. September 1912. (L. S) Giersberg, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 157130 Oeffentliche Zustellung. 10lg ni Desß zu Wilhelmskeller in Calmbach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schlebach in Neuenbürg, klagt gegen den Gottlieb Metzler, Mepger in Calmbach, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Vergleich, mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: Der Beklagte sei schuldig, an den Kläger oder an seinen Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Schlebach in Neuenbürg 91 ℳ 85 ₰ nebst 4 % Prozeßzinsen zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Arrest⸗ verfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das K. Württ. Am sgericht Neuenbürg a. Enz auf Mittwoch, den 20. November 1912, Nachm. 3 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neuenbürg, den 21. September 1912. Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts: Prey
7042] Oefsentliche Zustellung. 8 Der Sigmund Aron in Birkenfeld, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schluch in St. Wendel, klagt gegen die Eheleute Bergmann Peter Schaadt II. und Margareta geb. Rauschden⸗ berger, früher in Gehweiler, jetzt unbekannt wohin ins Ausland verzogen, unter der Behauptung, daß ie Beklagten von dem Kläger Waren bezogen und sich zur Zahlung gemeinsam verpflichtet haben, und zwar: Rest an Waren lt. Abrechnung vom 1. 7. 12 66,10 ℳ, 16. 8. an Waren lt. Rechnung 24,80 ℳ,
15
1 19] 05
dessen Prozeßbevollmächtigten 90,90 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen. tragen die Kosten des Rechtsftreits. mann wird ferner verurteilt, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut Das Urteil ist vorläufig lichen Verhandlung des Re⸗ klagten vor das Königli Wendel, Zimmer Nr. 1, 1912, Vormittags
[56978]
bei Margonin, Klägers,
Rechtsanwalt Ruszczynski in beiter Ignatz Beklagten, wird der Beklagte handlung des Rechtsstreits auf den 19. November 1912, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche
Amtsgericht in S Der Gerichtsschreiber des [56979]
“
100 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu verurteilen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung
ls Gesamtschuldner zu verurteilen, an Kläger oder
Die Beklagten h Der bekl. Ehe⸗ K. seiner Ehefrau zu dulden. vollstrecbar. Zur münd⸗ Rechtsstreits werden die Be⸗ 82 Amtsgericht in St. auf den 27. November 9 Uhr, geladen. 3 St. Wendel, den 22. September 191121. (Unterschrift), Assistent, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Ladung. Anbreas Styza in Alyrode Prozeßbevollmächtigter: Lissa, gegen den Ar⸗ unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Ver⸗
In Sachen des Wirts v Donaj,
esbene, senmet 8 8, geladen. iegel, den 18. September b . v Königlichen Amtsgerichts. Oeffentliche Zustellung. Der Schneidermeister Wojchvch Weekch in Thamm bei Senftenberg N. L., Proze bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schulz in Senftenberg N. L., klagt gegen den Fleischergesellen Anton Cierlack, früher in Senftenberg R. L, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für einen am 5. April 1912 gelieferten Anzug noch 32 ℳ verschulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 32 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Senftenberg N. L. auf den 19. De⸗ zember 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Senftenberg N. L., den 14. September 1912. (Unterschrift), 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
56981 Oeffentliche Zustellung. 11“ Messerschmidt in Uelzen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Niedermeyer in Uelzen, klagt gegen den früheren Geschäftsführer Reinhard Müller, früher in Uelzen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklogte aus einem in vierteljährlichen Teilen zu 5 vom Hundert zu verzinsenden hypothekarisch esicherten Darlehen von 14 000 ℳ die am 1. Juli 1912 fälligen Zinsen in Höhe von 175 ℳ schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige e mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils an den Kläger als persönlicher Schuldner und aus seinem Grundstück Band 27 Blatt 1004 des Grundbuchs von Uelzen auf Grund der daselbst in Abteilung III unter Nr. 4 eingetragenen Hypothek von 14 000 ℳ 175 ℳ zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Uelzen auf den 3. Dezember 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Uelzen, den 14. September 1912.
Freitag, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [57131] Oeffentliche Zustellung.
ie Firma Krafft⸗Vogt, Weingroßhandlung in Sssget Baden, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hartmann in Ulm, klagte gegen den Ludwig Mayer, Reisenden, früher in Ulm, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung aus dem Jahre 1910, mit dem An⸗ trage auf vorläufig vollstreckbares Urteil: Der Be⸗ klagte sei schuldig, an die Klägerin 371 ℳ 25 ₰ nebst 4 % Zinsen hieraus seit 1. Februar 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Ulm auf Montag, den 18. November 1912, Nach⸗ mittags 3 Ühr, geladen. 27 Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. C. ““
oeser,
Gerichtsschreiber des Könislichen Amtsgerichts.
56985 Oeffentliche Zustellung. ö August Menke in Tangen⸗ dorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Herming⸗ hausen in Winsen a. L, klagt gegen den Maler Christian Christensen, früher in Tangendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für käuflich gelieferte bezw. werkvertraglich hergestellte Waren 73 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von 73 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der lage⸗ zustellung zu verurteilen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Winsen a. L. auf Mitt⸗ woch, den 27. November 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. 8 da.ggn a. L., den 9. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
56984 Oeffentliche Zustellung. — 8b Schedelcetmeer Rudolf Gellersen in Tangendorf, Peohegb⸗vonemnächtzgter Rechtsanwalt Herminghausen in Winsen a. L., klagt gegen den Maler Christian Christensen, früher in Tangen⸗ dorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte für käuflich ge⸗ lieferte Schuhwaren, Darlehen und ausgelegtes Geld für einen Klubbeitrag den Betrag von 92,40 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von 92,40 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu verurteilen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Winsen a. L. auf Mittwoch, den 27. November 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Winsen a. L
„ den 16. September 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[56982] Oeffentliche Zustellung. Fräulein Marie Wille in Tangendor Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Herminghausen in Winsen a L., klagt gegen den Maler Christian Christensen, früher in Tangendorf, jetzt unbekannten Aufeathalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte für in der Zeit vom 5. April 1912 bis 17. August 1912 erhaltene Darleben 100 ℳ schulde,
Mittwoch, mittags 9 Uhr,
Der Gerichtsschreiber des [56983]
roze p Mürre a.
alts, Beflagte aus Bürgschaftsregreß die Summe von 400 ℳ nebst 4 % mit dem
400 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der
tellun eftenas des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Winsen a. L. Mittwoch, den 27. mittags 9 Uhr, geladen.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
teilung: 2 10 Uhr Vormittags, Hierzu b — 9. 6. 1884 in Baindt, geladen. Aktenzeichen: J. 2454/12.
18 b
des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das
Amtsgericht in Winsen a. L. auf
den 27. November 1912, Vor⸗
geladen.
den 20. September 1912. Königlichen Amtsgerichts.
önigliche
Winsen a. L.,
Oeffentliche Zustellung. —— 8 Heinrich Grahle in Brackel i. L., Rechtsanwalt Herminghausen L., klagt gegen den Maler Christian früher in Tangendorf, jetzt unbekannten unter der Behauptung, daß ihm der
Der Halbhöfner Halhas hti pr :
Zinsen seit Klagezustellung schulde, Antrage, den Beklagten durch vorläufig Urteil kostenpflichtig zur Zahlun ds age⸗ mündlichen Ver⸗
ollstreckbares zu verurteilen. Zur
auf November 1912, Vor⸗
Winsen a. L., den 20. September 1912.
56746] 2 8 Kgl. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Verteilungsverfahren Bohn.
Termin zur Erklärung über Plan und zur Ver⸗
Dienstag, 26. November 1912, Zimmer 20, Archivstraße 15.
wird Maler “ Schmidt, geb.
Gerichtsschreiber: Amtsgerichtssekretär Unkel.
40) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
““ ie Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[57172] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Hanau im Regierungsbezirk Cassel die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreihungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 3 250 000 ℳ, in Buchstaben: „Drei Millionen zweihundertfünfzigtausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau von Kasernen. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegend en Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung vom 1. Apeil 1914 ab jährlich mit 1,0 Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Der Stadt bleibt überlassen, auf die Auslosung oder Kündigung der Schuldverschreibungen dieser Anleihe bis zum 1. April 1924 zu verzichten. Sie hat in diesem Falle die planmäͤßigen Tilgungs⸗ beträge zu einem Tilgungsfonds anzusammeln, aus dem Schuldverschreibungen bis zur Höhe der jeweilig fällig gewordenen Tilgung im Wege des Ankaufs zu erwerben und zu tilgen sind, sofern der Ankauf zum Nennwerte der ö14“ oder zu einem geringeren Kurse tunlich ist. Die am 1. April 1924 noch rückständige Tilgung ist im Laufe des mit diesem Zeitpunkt beginnenden Etatsjahres durch verstärkten Ankauf oder verstärkte Auslosung nach⸗ uholen. ““ Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 15. August 1912. Der Minister des Innern. Der Finanzminister. Im Auftrage: Im Auftrage: Frhr. von Zedlitz. Lewald. Min. d. Inn. IVa 6294. F. M. II. 9965, 1. 12 371. Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbez P 8 Schuldverschreibung der Stadt Hanau, Buchstabe ...
8
Nr.. . über ö.. Mark Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom .. . ten (Deutscher Reichs⸗ und Königlich “ Staats⸗ anzeiger vom... 1en 1 v Gemäßheit des von dem Bezirkzaus chusse des Regierungsbezirks Cassel genehmigten Beschlusses des Magistrats vom . .. und der Stadt⸗ verordnetenversammlung vomnP wegen Aufnahme einer Anleihe von 3 250 000 ℳ zu Kasernenbauten Stadt Hanau namens
seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehensschuld von ... .. .,
jährlich zu verzinsen ist. Die ganze Schuld wird Tilgungsplan durch Einlösung al verschreibungen oder durch Ank schreibungen vom 1. April des Jahres 1 bis zum
welchem jährlich wenigstens Anleihekapitals sowie die Zinsen von den Schuldverschreibungen zuzufuhren sind. Die Auslosung geschieht in dem
tember jeden Jahres. Recht vorbehalten,
zu lassen öoder auch sämtliche noch findliche Schuldverschreibungen auf einmal zu digen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Ter⸗ mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Piese Bekannt machung erfolgt drei Monate vor dem
Anzeiger, ͤ furter Zeitung zu Frankfurt a. Tilgung der Schuld durch schreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der fer hreibu alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von E“
ein anderes?
Kapital zu entrichten ist, Terminen, am 1. Ok Prozent jährlich verzinst. Kasernen wird in erster und Tilgung dieser Anlei
erfolgt gegen Rückgabe scheine beziehungsweise der Stadtkasse zu Hanau oder bei den
zurückzuliefern. der Betrag vom Kapital abgezogen.
bekennt sich der Magistrat der der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer
welche mit vier Prozent
nach dem genehmigten auszulosender Schuld⸗ auf von Schuldver⸗ 914 ab spätestens Schlusse des Rechnungsjahres 1955 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, n 1 % des ursprünglichen getilgten
Monat Sep⸗
Der Stadt bleibt jedoch das eine stärkere Tilgung eintreten im Umlauf be⸗ kün⸗ Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.
ihrer
der heenes Zeitung und der Frank⸗ 5, Hreze he e ee de Ankauf von Schuldver⸗
angekauften Schuldverschreibungen
dem Magistrat mit des Königlichen Regierungspräsidenten
“ 8. bieest das Bis zu dem Tage, an welchem hierna a ’ wird es in halbjährlichen ktober und 1. April, mit vier Die Miete der erbauten Linie für die Verzinsung he verwendet. Zinsen und des Kapitals der fällig gewordenen Zins⸗ dieser 811“ bei Bankhäusern . „ und zwar auch in
—
Die Auszahlung der
der nach de „Eintritt des Fälligkeitstermins solgenden
eit. föcisfe Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗
örigen Zinsscheine der späleren Fälligkeitstermine Für die fehlenden Zinsscheine wird
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗
der dreißig Jahre dem
bung vor dem Ablaufe b 8 s vorgelegt wird. Erfolgt
Magistrat zur Einlösung b die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Gelkendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. 1 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ rozeßordnung. “ 8 ehorzenn können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt orer der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier v“ Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des. Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Hanau oder bei den Bankhäͤusern gegen 1hhg 8 1 der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem In⸗ 8 haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. — Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8 Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Hanau, den .. ten
(Stadtsiegel.)
Der Magistrat.
(Name des Ober⸗ (Name des bürgermeisters.) Beigeordneten.) Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)
Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel.
Zinsschein. II1I“ zu der Schuldverschreibung der Stadt Hanau, Buch⸗- 1 . über zu vier Prozent Zinsen über. .. ℳ Z. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. 8 ab die Zinsen der vorbenannten S 3
für das Halbjahr vom .. ten bis . ten 8 1 1 mit. ... . bet der
Stadtkasse zu Hanau oder den umstehend aufgeführten Bankhäusern. teah
Hanau, den. 1.
8 Der Magistrat.
(Name (Name des Bei⸗ des des Höreg per. geordneten.)
Stadtsiegels. meisters.) 8
Der hesarac, aus diesen Zinsscheinen erlischt mi
56568661896
Trockenstempel
. dem Ablaufe von vier Jahren vom Ce gfaß des
Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab⸗ lauf dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gericht⸗ liche Geltenvdmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. “
Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Cassel. Erneuerungsschein
für die Zinsscheinreihe Nr.. . . zur Schuld⸗
verschreibung der Stadt Hanau, Buchstab? .. . . .
õ8 ℳ JK.
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die.. .te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 . bis 19 . nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse zu Hanau oder den umstehend auf⸗ geführten Bankhäusern, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zins⸗ scheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.
Hanau, den . 9 Der Magistrat. (Unterschrift (Unterschrift
(Trockenstempel 1 des Oberbürger⸗ des G
des
mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig.
Sa. 90,90 ℳ, mit dem Antrage, die Beklagten
vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von
Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Hanauer
Stadtsiegels.) meisters.) Beigeordne