Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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einer 5 gespaltenen Einheits-
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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Dienstag, den 1. Oktober, Alend
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3 Ordensverleihungen ꝛc.
85 8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die Versicherungspflicht der in der Verwaltung der Reichseisenbahnen Beschäftigten nach Maß⸗ gabe des Versicherungsgesetzes für Angestellte.
Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die vorläufigen Beteiligungsziffern des Kaliwerks Stein⸗ förde sowie der Gewerkschaften Mar, Glückauf⸗Berka und Bergmannssegen. 1—
Erste Beilage:
Personalveränderungen in der Armee und bei den Schutztruppen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der in Preußen gelegenen Teilstrecke der Eisenbahn von Herzogenrath nach Sittard.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hauptmann Senfft von Pilsach im Königin Augusta Gardegrenadierregiment Nr. 4, dem Pfarrer und Ortsschulinspektor Franz Held zu Keuschberg im Kreise Merse⸗ burg, den Pfarrern Paul Wolff zu Gleina im Landkreise Zeitz und Gelm Zimmermann zu Bönen im Landkreise Hamm, dem Oberlehrer, Professor Paul Funk zu Trier, dem Bauingenieur Albert Brandt zu Düsseldorf, dem Kaufmcan Albert Böker zu Bonn, dem Rentner Rudolf Kor’e⸗ vach ebendaselbst, dem Gerichtskassenrendanten, Rechnunascat Leopold Leiß zu Lyck, dem Eisenbahnobersekretär a. D. Rechnungsrat August Hasenpflug zu Elberfeld und der Eisenbahnober⸗ gütervorsteher a. D., Rechnungsrat Louis Wolter zu Barmen den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Rittmeister a. D. Albin Grafen von Kalckreuth zu Charlottenburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Syndikus der Handelskammer Johann Baus zu Trier, dem Baumeister Ewald Mattheus zu Unna⸗Königs⸗ vorn, dem Mitteelschulrektor Wilhelm Schmidt zu Cottbus, dem Hauptlehrer Johann Osieka zu Ruderswald im Landkreise Ratibor und dem Bezirksschornsteinfegermeister ohannes von Hein zu Wandsbek den Königlichen Kronen⸗ rden vierter Klasse, den Hauptlehrern Andreas Hammer zu Keuschberg im reise Merseburg und Balthasar Mank zu Bottendorf im Kreise Frankenberg, dem Ersten Lehrer Karl Henoch zu Kirchhain im Kreise Luckau, den Lehrern Viktor Bachen⸗ eimer zu Kirchhain, Bezirk Cassel, Karl Lunau zu Schwirbeln im Landkreise Insterburg, Robert Thiel zu Krausen im Kreise Rössel, Ernst Schmidt zu Pechüle im trreise Jüterbog⸗Luckenwalde und dem Lehrer a. D. Heinrich ock zu Jübar im Kreise Salzwedel den Adler der Inhaber es Königlichen Hausordens von Hohenzollern, den Polizeikommissaren Wilhelm Wollmann zu Ham⸗ vorn, Bruno Ulrich und Kurt Gritschke zu Düsseldorf, dem Bolizeiinspektor August Arnold zu Hamborn, dem Eisenbahn⸗ etriebssekretär a. D. Bernhard Rinke zu Siegen und dem Hegemeister Gansow zu Salzdetfurth im Kreise Marienburg H. das Verdienstkreuz in Gold, dem Kirchenältesten, Rentner Friedrich Schmidt zu Porbitz m Kreise Merseburg und dem Eisenbahnkanzleisekretär a. D. rl Rose zu Wiesbaden das Verdienstkreuz in Silber, dem Rentner Andreas Matthies zu Hun⸗Neinstedt im Kreise Oschersleben, dem bisherigen Gemeindevorsteher Gustav Pehmann zu Jenkendorf im Kreise Sagan, dem Bürger⸗ heistereibeigeordneten Johann Raber zu Heusweiler im Landkreise Saarbrücken, dem pensionierten Eisenbahn⸗ haffner Heinrich Bohlenkamp zu Wandhofen im Land⸗ reise Hörde, den pensionierten Eisenbahnrangiermeistern zeter Schlebusch zu Düsseldorf und Rudolf Wittrock Opladen im Landkreise Solingen, dem pensionierten isenbahnlademeister Karl Wild zu Barmen, dem pen⸗ onierten Bahnwärter Kaspar Windhöfel zu Linderhausen n Kreise Schwelm, den Polizeiwachtmeistern Anton arnischmacher zu Hamborn und Wilhelm Hilden zu düsseldorf, den Polizeisergeanten Johannes Pfützenreuter endaselbst, Johann Haferkamp und Peter Ster⸗ rann zu Hamborn, dem Kirchendiener Karl Schöppe zu euschberg im Kreise Merseburg, dem städtischen Leichen⸗ egleiter Peter Rohm zu Cöln⸗Melaten, dem Hausverwalter arl Herper zu Erfurt, dem Schmiedemeister Albert Stege⸗ nann, dem Maurerpolier Karl Wiegand, beide zu Oranien⸗ urg im Kreise Niederbarnim, dem Porzellanmaler Johann
Marx. zu Bonn, den Kernmachern Nikolaus Kröger und Friedrich Schäfer zu Lüneburg, dem Gerbergesellte Zeitzrich S zu Kirchhain im Kreise Luckau, dem Be⸗ginvasiden Ernst Knigge zu Bochum und dem Lohndiener Johatnes Wiechmann zu Hildesheim das Allgemeine Ehrenz ichen, dem Maschinenwärter Philipp Gerhards, den Porzellan⸗ malern Albert Grehl, Hermann Prüsse und Klemens Weber, den Packern Christian Porschen und Pete Raztzer, sämtlich zu Bonn, den Zimmergesellen Karl Beck u EFßfurt, dem Gutsarbeiter Christoph Gießmann, dem Gutsfontarbeiter Franz Hoyer, beide zu Altjeßnitz im Kreise Bitterfsdz und
dem Gutsarbeiter Gustav Spieth zu Wendisch Wilzesgdorf e sowie 1m i.
im Kreise Teltow das Allgemeine Ehrenzeichen in Bro⸗ dem Schlosser Joseph Hermesmeyer zu Han W die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigstge dem Oberstabsarzt Dr. Gritzka, Regimentzarzt des 5. Thüringischen Infanterieregiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), und dem Stabsarzt Dr. Brockelmann in dem⸗ selben Regiment die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver und zwar ersterem eöchgche
liehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, des Ritterkreuzes erster Abteilung des Großherzoglich Sä Hausordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken,. letzterem: des Ritterkreuzes zweiter Abteilung desselben Ordens
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11“ 8 8 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigzt 8 f 3 dem O barmaterictlellbvesteher WhSmal;⸗ u. ich 8- 4 h bei dem Uebertrur in den Kuhestand den Charalter als Rechnungsrat zu verleihen. 1“ ö1“
Im Reichsamt des Innern ist der erpedierende Sekretär und Kalkulator Längrich als Geheimer erpedierender Sekretär angestellt worden.
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Der Konstruktionssekretär Winter ist zum Geheimen Konstruktionssekretär im Reichsmarineamt ernannt worden
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ei der Reichsbank sind ernannt: “ . der bisherige Bankvorstand Privat in Aachen, der bis⸗ herige Oberbuchhalter Walter Wagner sowie der bisherige Bankvorstand Otto Seiffert in Brandenburg a. H. zu Bank⸗ assessoren und Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen;
die bisherigen Bankbuchhalter Ernst Seiffert in Rosen⸗ heim und Kühne in Buchholz zu Bankvorständen;
die bisherigen Buchhaltereiassistenten Koestler in Wies⸗ baden, Roggatz in Memel, Kunsemüller in Oberhausen, Martens in Neumünster, Rodenkirchen in Cöln, Bröse in Itzehoe, Otto Loyen in Duisburg, Konrad Lorenz in Frankfurt a. Oder, Römisch in Breslau, Paul Schulze in Hamburg, Firner in Karlsruhe, Siebers in Mülheim a. Ruhr, Gerth in Halle a. S. August Hartmann in Dort⸗ mund, Theodor Zobel in Hagen i. W. und Schnur in Darmstadt zu Bankbuchhaltern;
der bisherige Kalkulaturassitent Pankow in Bremen zum Bankkalkulator; 1
die bisherigen Kanzlisten Reyer in Essen a. Ruhr, Henke in Karlsruhe, John in Köslin, Miehe in Duisburg, Bartholomäi in Leipzig, Grombaß in München und Rost in Stolp i. Pommern zu Kanzleisekretären. 88
Dem Baurat Brenner in Bischheim ist die Vorstands⸗ stelle des Werkstättenamts Montigny A, dem Regierungs⸗ baumeister Lentz in Saargemünd die Vorstandsstelle des Werk⸗ stättenamts Bischheim B, dem Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Klumpp in Straßburg die etatsmäßige Stelle eines Regierungsbaumeisters bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen verliehen worden. 8
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Bekanntmachung.
Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Versicherungs⸗
gesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911. (Reichs⸗
gesetzbl. S. 989) bestimme ich, daß die in § 9 Abs. 1 des Gesetzes und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmung vom 29. Juni 1912 (Reichsgesetzbl. S. 405) bezeichneten Anwartschaften als gewährleistet anzusehen sind für sämtliche in der Ver⸗ waltung der Reichseisenbahnen Beschäftigten, denen nach den reichsgesetzlichen Vorschriften eine Anwartschaft auf
zu irgend einer
jas gesetzliche Löchstmaß zruckgeht.
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Pension und auf Hinterbliebenenbezüge zusteht. “““ 111 8 8 8 8.
Kiernach sind gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes versicherungs⸗ frei alle im Reichsbeamtenverhältnis beschäftigten etatsmäßigen und nichtetatsmäßigen Bediensteten. „Ferner bestimme ich auf Grund des § 10 Abs. bindung mit § 9 Abs. 3 des Gesetzes, daß nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1 bis versicherungsfrei sind:
a. alle im Reichsbeamtenverhältnis vorläufig oder auf Probe beschäftigten sowie in der Ausbildung begriffenen Bediensteten;
b. die außerhalb des Reichsbeamtenverhältnisses be⸗ schäftigten Angestellten, die Aussicht auf Uebernahme
in das Beamtenverhältnis haben und der Abteilung B der Pensionskasse der Reichseisenbahnen als Pflicht⸗ mitglieder angehören.
„Für die der Abteilung B der Pensionskasse der Reichs⸗
eisenbahnen als freiwillige Mitglieder beigetretenen Bediensteten
tritt eine Befreiung von der Versicherungspflicht nicht ein. Berlin, den 30. September 19122. Der Reichskanzler
(Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisen
“ J. V.: von Breitenbach.
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in Ver⸗
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des Gesetzes
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer am 30. August 1912 abgehaltenen Sitzung beschlossen: Dem Kaliwerk Steinförde, Aktiengesellschaft, wird eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 3,46 Tausendstel mit Wirkung vom 1. September 1912 ab zuerkannt mit der Einschränkung, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irg eit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der ahhhnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf mber 1912 Der Vorsitzende der ueaikexrl für die Kaliindustrie. eckel. Vorstehende Entscheidung ist dem Kaliwerk förde am 28. September d. J. zugestellt word b 8 J. A.: Köhler.
Berlin, den 26. Se⸗.
S
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 30. August 1912 beschlossen:
Der Gewerkschaft Max wird eine vorläufige Be⸗ teiligungsziffer von 3,48 Tausendsteln mit Gültigkeit vom 1. August 1912 ab gewährt mit der Maßgabe, daß diese Be⸗ teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Be⸗ teiligungsziffer aller Werte, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 26. September 1912.
(Siegel.) Der Vorsitzende der Vertei ungsstelle für Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gew rkschaft Mar am
28. September d. J. zugestellt worden. J. A.: Köhler.
die Kaliindustrie.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in der Sitzung vom 30. August 1912 beschlossen:
Der Gewerkschaft Glückauf⸗Berka wird eine vor⸗ läufige Beteiligungsziffer von 3,48 Tausendstel mit Gültigkeit vom 1. August 1912 ab gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.
Berlin, den 26. September 1912.
(Siegel.) Der Vorsitzende der Vet elt für die Kaliindustrie. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Glückauf⸗
Berka am 30. September d. J. zugestellt “ J. A ler
X““ . vW Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung am 30. August d. J. beschlossen: Der Gewerkschaft Bergmannssegen wird vom 1. März 1912 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer von 4,2 Tausendstel gewährt mit der Einschränkung, daß diese Be⸗ teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte
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