laubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Di 2 8 charakteris. Hauptm. im 6. Feldart. Regt. Nr. 68, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform, Uhlemann, Oberlt. bbei dem Traindepot XII. (1. K. S.) Armeekorps, mit Pension, — ddeer Abschied bewilligt. Ryssel, Lt. im 13. Inf. Regt. Nr. 178, wegen zeitiger und Garnisondienstunfähigkeit mit Pension, v. Schimpff, Lt. im 1. (Leib.) Gren. Regt. Nr. 100, — zu den Offizieren der Res. der betreff. Regtr. übergeführt. Jaeckel, Fähnr. im 3. Hus. Regt. Nr. 20, zur Res. beurlaubt. Dammmüller, Fähnr. im 1. Feldart. Regt. Nr. 12, wegen Dienstunbrauchbarkeit ausgeschieden. Fuhrke, Feuerwerkshauptm. beim Art. Depot Dresden, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. 8
Im Veterinärkorps.
Die Oberveterinäre: Schierbrandt beim 1* Regt. Nr. 12, zum 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Frohs beim 2. Feldart. Regt. Nr. 28, zum Gardereiterregt., Walther beim Gardereiterregt., zum Fußart. Regt. Nr. 12, — versetzt. Mielsch, Veterinär der Res. des Landw. Bezirks Zittau, zum berveterinär befördert.
Kaiserliche Marine.
Den 18. Oktober. Die Lts. Thofehrn vom III. Stammseebat., Vetter vom II. Seebat., kommandiert zum Stabe. S. M. Schul⸗ schiffes „König Wilhelm“, zu Oberlts. befördert.
Königreich Preußen.
Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generallandschaftssyndikus, Justizrat Paul Grützner in Breslau den Charakter als Geheimer Regierungsrat und dem Direktor der Blindenunterrichtsanstalt daselbst Friedrich Schottke den Charakter als Schulrat mit dem Range eines Rates vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ersten Bürgermeister Otto Riba in Brieg den Titel HOberbürgermeister zu verleihen. .“
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Rieckmann in Spandau ist zum 15. November d. J. der Gewerbeinspektion Trier I als Hilfs⸗ arbeiter überwiesen worden. “
Ministerium des Innern. 8 Der Kreisassistenzarzt bei dem Medizinaluntersuchungsamt in Potsdam Dr. Kösler ist zum Kreisarzt ernannt und mit der des Kreisarztbezirkes Kreis Adenau beauftragt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1
Den Domänenpächtern von Campe in Wtelno, Holtz in Jezewo im Regierungsbezirk Bromberg, Zeysing in Stern⸗ bach, Sperling in Friederikenhof, Kray in Kraien, Zimmermann in Prenzlawitz, Kauffmann in Pluskowenz, Möller in Klein Radowisk, Greilich in Bergelau und Guradze in Taschau im Regierungsbezirk Marienwerder ist der Charakter 1s Koͤniglicher Oberamtmann verliehen worden.
Bekanntmachung.
Von den zuständigen Staats⸗ und Kirchenbehörden wird die Errichtung von drei selbständigen, patronats⸗ evangelischen Kirchengemeinden, nämlich der
postel Paulus⸗, der Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen, in Berlin⸗Schöne⸗ berg beabsichtigt. Demgemäß haben wir nach Anhörung der kirchlichen Körperschaften der unter Königlichem Patronat stehenden Kirchengemeinde Schöneberg mit dem Herrn Polizei⸗ präsidenten von Berlin folgende Festsetzungen in Aussicht ge⸗ nommen:
I. Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗
Schöneberg, welches umgrenzt wird:
a. im Norden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗
punkt der Mittellinien der Eisenacher Straße mit der Neuen Winterfeldtstraße durch die Mittellinie der letzteren bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze der Stadt Berlin, dann durch diese Weichbildgrenze bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahn⸗ körpers der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn, von hier ab durch diesen Bahnkörper (ausschließlich) bis zum Schnittpunkt mit der Sedanbrücke, im Süden von dort durch die Mittellinie der Kolonnen⸗ straße bis zum Schnittpunkt ihrer Verlängerung mit der Mittellinie der Hauptstraße, durch die Mittellinie der Hauptstraße bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie der Eisenacherstraße,
im Westen von dort durch die Mittellinie der Eisenacher⸗ straße nordwärts über den Barbarossaplatz hinweg bis zu dem unter a genannten Ausgangspunkt
werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer
selbständigen Apostel Paulus⸗Kirchen emeinde zu Berlin⸗Schöneberg,
Diözese Friedrichswerder II, vereinigt.
II. Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗
Schöneberg, welches umgrenzt wird:
a. im Norden und Osten ausgehend von dem Schnitt⸗ punkt der Weichbildgrenze der Stadt Berlin mit der west⸗ lichen Seite des Bahn körpers der Berlin⸗Potsdamer Eisen⸗ bahn durch die Weichbildgrenzen der Stadt Berlin und sodann der Gemeinde Tempelhof,
im Süden durch die Weichbildgrenzen der Gemeinde Tempelhof und sodann der Gemeinde Mariendorf bis zu ihrem Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahn⸗ körpers der Berlin⸗Anhalter Eisenbahn,
im Westen von dort durch diesen Bahnkörper (ein⸗ schließlich) bis zum Schnittpunkt mit der Mittellinie des Sachsendammes, von dort durch die Mittellinte des Sachsen⸗ dammes bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Seite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdamer Eisenbahn, durch diesen Bahnkörper ec. nordwärts bis zu dem unter a genannten Ausgangepunkt
werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer
selbständigen Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde zu Berlin⸗
Schöneberg, Diözese Friedrichswerder II, vereinigt.
III. Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der Stadt Berlin⸗
Schöneberg, welches umgrenzt wird:
a. im Osten ausgehend von dem Schnittpunkt der Mittel⸗ linien der Neuen Winterfeldt⸗ und der Eisenacherstraße südwärts durch die Mittellinie der letzteren über den Bar⸗ barossaplatz hinweg bis zum Schnittpunkt mit der Mittel⸗ linie der Wartburgstraße,
. 1
“
durch artburg⸗ straße und in deren Verlängerung über die Kufsteinerstraße hinweg bis zum Schnittpunkt mit der Weichbildgrenze der Stadt Berlin⸗Wilmersdorf,
im Westen von dort durch diese Weichbildgrenze nord⸗ wärts bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Parochialgrenze der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde,
d. im Norden von dort durch die Parochialgrenze dieser
Kirchengemeinde und sodann durch die Parochialgrenze der
Zwölf Apostel⸗Kirchengemeinde bis zum Schnittpunkt mit
ddeer Mittellinie der Eisenacherstraße (Ausgangspunkt bei a) werden aus der Kirchengemeinde Schöneberg ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kirchengemeinde zum Heilsbronnen zu Berlin⸗Schöneberg, Diözese Friedrichswerder II, vereinigt.
IvV. 1) Die vierte, die fünfte und die neu errichtete zehnte Pfarr⸗ stelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen — und zwar die vierte und die fünfte mit ihren derzeitigen Inhabern — dergestalt auf die neue Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde über, daß die vierte die erste, die fünfte die zweite und die zehnte die dritte Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.
2) Die sechste und die achte Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde über, daß die achte die erste und die sechste die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.
3) Die dritte und die siebente Pfarrstelle der Kirchengemeinde Schöneberg gehen mit ihren derzeitigen Inhabern dergestalt auf die neue Kirchengemeinde zum Heilsbronnen über, daß die siebente die erste und die dritte die zweite Pfarrstelle der neuen Gemeinde wird.
V. In den drei neuen Kirchengemeinden — Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen — gelten bis auf weiteres die Gebührenordnungen der Kirchengemeinde Schöneberg.
VI. Die drei neuen Kirchengemeinden — Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen — haben das Recht der Mitbenutzung des alten Kirchhofs der Kirchengemeinde Schöneberg zu Berlin⸗Schöneberg, Hauptstraße 46, dergestalt, daß
a. die Verwaltung dieses Kirchhofs allein der Stammgemeinde verbleibt, welche auch alle Verwaltungs⸗ und Unterhaltungskosten allein zu tragen hat,
„b. die drei Zweiggemeinden nur die Stolgebühren für die Be⸗ gräbaisse ihrer Mitglieder auf dem alten Kirchhofe beztehen, während alle übrigen Gebühren der Stammgemeinde zufließen.
2) Eine jede der drei neuen Kirchengemeinden erhält das Recht, den der Kirchengemeinde Schöneberg auf dem Südmestfriedhofe bei Stahnsdorf zugewiesenen Beerdigungsblock unter den für die Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg geltenden Bedingungen solange mitzubenutzen, bis sie einen eigenen Beerdigungsblock auf dem Südwestfriedhof erhalten hat.
VII. Einer jeden der drei neuen Kirchengemeinden — Avpostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen — steht sowohl binsichtlich der Gehaltsbezüge für die überwiesenen oder noch zu Fanchtenden üafrftelen als auch hinsichtlich etwaiger anderer kirchlicher Bedü 1 dasselbe Anrecht auf die Einkünfte des im Alleineigentum der Kirchengemeinde Schöneberg verbleibenden Pfarr⸗ fonds wie der Eigentümerin zu. Die Geltendmachung dieses Anrechts bleibt besonderen Ausführungsbestimmungen vorbehalten.
Die nach dem Regulativ der Berliner Stadtsynode dem ersten Pfarrer einer Kirchengemeinde zustehende Funktionszulage erhalten die jeweiligen ersten Pfarrer der abgezweigten Gemeinden außerdem aus dem Pfarrfonds.
VIII. Die Besetzung der den drei neuen Kirchengemeinden — Apostel Paulus⸗, Königin Luise⸗Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen — überwiesenen oder der in ihnen noch zu errichtenden Pfarrstellen erfolgt nach den für die Kirchengemeinde Schöneberg jeweilig geltenden gesetz⸗ lichen Vorschriften.
IX. Der Apostel Paulus⸗Kirchengemeinde wird von der Kirchen⸗ gemeinde Schöneberg das auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneherg Band 50 Blatt Nr. 1787 eingetragene Grund⸗ stück, Kartenblatt 2 Abschnitt 1524/10, Kirchplatz von 26 a 68 qm Größe, auf welchem die Avpostel Pauluskirche errichtet ist, mit der im Grundbuch eingetragenen Beschränkung, das Grundstück der politischen Gemeinde Schoneberg zurückzugewähren, sobald es aufhört, kirchlichen Zwecken zu dienen, zu Eigentum überwiesen.
X. Der Königin Luise⸗Gedächtnis⸗Kirchengemeinde werden von
der Kirchengemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 87 Blatt 2909 und Band 86 Blatt Nr. 2881 eingetragenen Grundstücke, auf welchen die Königin 111“ errichtet worden ist, zu Eigentum über⸗ ragen. „XI. Der Kirchengemeinde zum Heilsbronnen werden von der Kirchengemeinde Schöneberg die auf ihren Namen im Grundbuch der Stadt Berlin⸗Schöneberg Band 95 Blatt Nr. 3145 unter Nr. 1 und 2 des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücke, auf welchem die Kirche zum Heilsbronnen nebst Pfarr⸗ und Gemeindehaus errichtet ist, mit den grundbuchlich eingetragenen Belastungen und mit der Verpflichtung zu Eigentum übertragen, daß die Kirchengemeinde zum Heilsbronnen den jährlichen Reinertrag des Pfarr⸗ und Ge⸗ meindehauses an den Pfarrfonds der Kirchengemeinde Schöneberg abzu⸗ führen hat.
XII. Eine weitere Ausstattung erhalten die drei Kirchen⸗ gemeinden — Apostel Paulus⸗, Königin Luise Gedächtnis⸗ und zum Heilsbronnen — seitens der Kirchengemeinde Schöneberg nicht. Diese führt vom Tage des Inkrafttretens dieser Parochialreguliorung den Namen Kirchengemeinde Alt Schöneberg zu Berlin⸗Schöneberg.
Indem wir diesen Parochialregulierungsplan zur öffent⸗ lichen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen gegen ihn bis zum 18. November 1912 einschließlich entweder schriftlich an uns einzureichen oder an einem Wochentage in der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Zimmer 2 unseres Dienstgebäudes, Schützenstraße 26 hierselbst, parterre, bei dem Herrn Kon⸗ sistorialsekretär Berndt oder dessen Stellvertreter unter ge⸗ eignetem Ausweis über ihre Legitimation zur Sache zu Pro⸗ tokoll zu erklären.
Berlin, den 22. Oktober 1912.
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin.
Steinhausen.
Nichlamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. Oktober 1912.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen imen Rats von Valentini entgegen. 8 “ 4
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Boll⸗ und Steuerwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sitzungen.
Bö
Im Reichsamt des Innern fand gestern unter persönli Leitung des Staatssekretärs des Innern, Staatsrninfflönlihe Delbrück die Schlußkonferenz zur Beratung der Sicher heitsmaßnahmen für die überseeische Personen⸗ beförderung statt, an der neben den Kommissaren der beteiligten Reichsämter und preußischen Ministerien sowie der nachgeordneten Reichsbehörden Vertreter der Bundesregierungen und der bereits an der Konferenz vom 6. Mai 1912 beteiligt gewesenen Körperschaften und Verein⸗ im ganzen 50 Personen, teilnahmen. fi Dr. Delbrück eröffnete, „W. T. B.“ zufolge, die Verhandlun und wies einleitend u. a. darauf hin, daß er sämtliche Vol⸗ schläge, die von den auf der Konferenz vom 6. Mai d. J. en⸗ gesetzten drei Kommissionen inzwischen ausgearbeitet worden seien dem Vorstande der Seeberufsgenossenschaft mit dem Ersuchen überwiesen habe, sie nach Maßgabe des Paragraphen 119 des Seeunfallversicherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 unter Zu⸗ ziehung der Vertreter der Versicherten einer Begutachtung ju unterziehen. Diese habe am 3. Oktober 1912 stattgefunden und das Ergebnis gehabt, daß im wesentlichen allen Kommissionz⸗ vorschlägen auch von seiten der Vertreter der Versicherten ein⸗ stimmig beigetreten sei.
Sodann erstatteten die genannten drei Kommissionen ihre Berichte, und zwar über 8 die Schottvorschriften, 2) die Rettungsboote, 3) die drahtlose Telegraphie und den Eisnach⸗ richtendienst. Am Schlusse wurden einige weitere Fragen, die auf der internationalen Konferenz besprochen werden sollen einer Erörterung unterzogen. Ueber 88 Punkte der umfang⸗ reichen Tagesordnung wurde ein Einverständnis der Versamm⸗ lung erzielt.
Das Ergebnis der Konferenz wird nunmehr die Unterlage für die Stellungnahme der deutschen Delegierten auf der später ondon stattfindenden internationalen Konferenz bilden.
8
Der Präsident des Reichsversicherungsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Kaufmann, ist vom Urlaub zurückgekehrt. 8 ““
1““
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 26. d. M. S. M. S. „Bremen“ in Punta Arenas (Magellanstraße) und S. M. S. „Gneisenau“ in Nagasaki und am 27. d. M. & M. S. „Iltis m Hankkkkkn
Cöln, 29. Oktober. Bei der heutige ahl eines Nach⸗ folgers für den Kardinal⸗Erzbischof Dr. Fischer wurde, wie „W. T. B.“ meldet, Fesr von Hartmann, Bischof von Münster, zum Erzbischof von Cöln gewählt
“ Bayern.
„In der Kammer der Reichsräte gedachte gestern vor Eintritt in die Tagesordnung der Erste Präsident des plötzlichen Hinscheidens Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Rupprecht von Bayern. Darauf beschäftigte sich das Haus mit einer Nachtragsforderung der Regierung zur Kanalisierung des Main von Hanau bis Aschaffenburg und zur Errichtung einer Umschlagsanlage bei Leider. Insgesamt sind dazu notwendig 231 ½ Millionen Mark; als erste Rate sind gefordert 3 Millionen.
Wie „W. T. B.“ meldet, berichtete Seine Königliche Hoheit der Prinz Ludwig als Referent über die Ausschußver⸗ handlungen und sprach dabei seine Freude aus, daß die Kammer der Abgeordneten die Nachtragsforderung bereits einstimmig genehmigt habe. Auch begrüßte er lebhaft den Beschluß der Abgeordnetenkammer, die Regierung zu ersuchen, die Frage der Mainkanalisierung über Aschaffen⸗ burg hinaus auf das energischste zu fördern. Seiner Ansicht nach solle sich diese Weiterkanalisierung bis nach Bamberg erstrecken. Die Frage der Beschleunigung der Mainkanalisierung hänge zusammen mit der der Einführung von Schiffahrtsab aben auf dem Rhein Würde der Main bis Bamberg hinauf kanalisiert und der Rhein bis in den Bodensee 1bb gemacht werden, so würden die Niederlande, wenn bis zum Beginn dieser Arbeiten die Einführung der Schiffahrts⸗ abgaben noch nicht erfolgt sei, noch weniger als heute geneigt sein, der Einführung von Schiffahrtsabgaben zuzustimmen. Er selbst wünsche auch die Erbauung des Main⸗Werra⸗Kanals, der bei Bamberg dem Main angeschlossen werden soll. Er würde es bedauern, wenn man in Franken den Bestrebungen aus Südbayern, sich dem großen Rhein⸗ verkehr anzuschließen, unfreundlich gegenüberstehen würde.
Die Nachtragsforderung wurde sodann einstimmig an⸗ genommen.
— Die Kammer der Abgeordneten beriet in der gestrigen Sitzung das Gesetz über den Kriegszustand, das eine Lücke in dem bestehenden Recht ausfüllen soll. Die Re⸗ gierung hatte in dem Ausschuß einzelne Verschärfungen, die über das preußische Recht hinausgehen, fallen lassen. Mehrere Anträge der Sozialdemokraten, alle Straftaten aus dem Ent⸗
waren vom Ausschuß abgelehnt und das ganze Gesetz mit 88 Stimmen gegen die der Sozialdemokraten angenommen worden.
In der Debatte machte der Justizminister, obiger Quelle zu⸗
folge, darauf aufmerksam, daß der Entwurf nur für den Kriegsfall aus⸗ gearbeitet sei. Die in einem Teil der Presse aufgetauchte Besorgnis, als fänden die Maßnahmen auch bet einem wirtschaftlichen Streit An⸗ wendung, sei grundlos. — Der Kriegsminister betont’, daß das Gesetz lediglich aus militärischen Rücksichten und im Interesse der Landes⸗ verteidigung entstanden sei. Die Heeresverwaltung habe schon wieder⸗ holt versucht, eine Regelung auf dem Wege der Reichsgesetzgebung herbeizuführen. Da dies aber noch nicht gelungen sei, habe sich die Regierung veranlaßt gesehen, den Gesetzentwurf dem Landtag zu unterbreiten. Der Entwurf solle verhindern, daß Bayern auf eine Schutzwaffe verzichten müsse, die die übrigen Bundesstaaten und die Nachbarländer schon längst haben. In der Einzelberatung erklärten sich das Zentrum und die Liberalen für den Gesetzentwurf, während von sozialdemo⸗ kratischer Seite eine ablehnende Haltung gegenüber dem Ent⸗ wurf eingenommen wurde. Die einzelnen Artikel des Gesetzes wurden in der Fassung der Regierungsvorlage bezw. in der Ausschußfassung angenommen unter Ablehnung einer Reihe von sozialdemokratischen Abänderungsanträgen und eines libe⸗ ralen Antrages. In namentlicher Abstimmung wurde schließlich in später Abendstunde das ganze Gesetz mit den Stimmen der bürgerlichen G angenommen. Dagegen stimmten ge⸗ schlossen die Sozialdemokraten.
11““ “
Der Staatssekretät
biläums der Sparkassen,
wurf herauszunehmen, die sich nicht auf Spionage beziehen,
Oesterreich⸗Ungarn.
Im österreichischen Abgeordnetenhause erklärte gestern bei der Fortsetzung der ersten Lesung des Staats⸗ voranschlages der Ministerpräsident Graf Stürgkh in Beantwortung der an ihn gerichteten Interpellationen über die kriegerischen Ereignisse auf dem Balkan und deren Rückwirkung auf die allgemeine internationale Lage laut Bericht des „W. T. B.“:
Ich erlaube mir zunächst auf die während der eben verflossenen Tagung der Delegationen von berufenster Stelle abgegebenen Er⸗ klärungen Bezug zu nehmen, wonach der Charakter unserer auswärtigen Politik in Uebereinstimmung mit den von uns Jahrzehnte hindurch unentwegt festgehaltenen Ueberlieferungen auch gegenwärtig ein durch⸗ aus friedlicher ist. Die österreichisch⸗ungarische Monarchie hat diese ihre friedlichen Tendenzen betätigt, als es galt, den Aus⸗ bruch kriegerischer Verwicklungen auf dem Balkan hintanzuhalten. Angesichts der durch die Eröffnung der Feindseligkeiten geschaffenen Lage wird die Leitung unserer auswärtigen Angelegenheiten in engem Verein mit unseren Verbündeten und in stetem Einvernehmen mit allen übrigen Mächten bemüht sein, im geeigneten Zeitpunkt bei einer baldigen Beilegung des Krieges mitzuwirken. Die Ergebnisse des bisher ge⸗ pflogenen Gedankenaustausches berechtigen zu der Hoffnung, daß diese Bemühungen von Erfolg begleitet sein werden, und daß es ge⸗ lingen wird, der Monarchie die Segnungen des Friedens auch fernerhin zu erhalten. In bezug auf die in der Interpellation des Abg. Pernerstorfer und Genossen vorgebrachten weitgehenden Wuͤnsche, betreffend die Einflußnahme auf die K. und K. Regierung wegen Erhaltung des Friedens in jedem Falle, kann ich betonen, daß unser Auswärtiges Amt gewiß keinerlei ggressive Ziele verfolgt. Ich muß jedoch hinzufügen — und diese Bemerkung ist natürlich ganz allgemein ohne Rücksicht auf eine gegebene Lage — daß das Prinzip der Erhaltung des Friedens in jedem Falle und um jeden Preis nicht die Grundlage der Politik einer wenn auch von noch so friedlichen Absichten ge⸗ leiteten, so doch in legitimer Weise auf den Schutz ihrer berechtigten Interessen bedachten europäischen Großmacht bilden kann. Was speziell die in der Interpellation der Abgg. Nemec und Genossen erwähnten Gerüchte über angebliche Mobilisierungsmaßnahmen im Inlande betrifft, so bin ich nach gepflogenem Einver⸗ nehmen mit den zuständigen militärischen Stellen in der Lage, auf das bestimmteste zu erklären, daß bisher nicht einmal eine Ver⸗ stärkung des Friedensstandes unserer Truppen verfügt, geschweige denn eine darüber hinausgehende, den Charakter einer Mobilisierung tragende Maßnahme getroffen worden ist.
Frankreich.
Der Präsident Fallières hat gestern, wie „W. T. B.“
meldet, ein Dekret unterzeichnet, durch welches das Parlament auf den 5. November einberufen wird.
— Der französische Minister des Aeußern Poincaré und der italienische Botschafter Tittoni haben gestern eine Er⸗ klärung unterzeichnet, die obiger Quelle zufolge besagt:
Da Frankreich und Italien wünschen, ihre im Jahre 1902 ab⸗ geschlossenen Abkommen in freundschaftlichstem Geiste zur Ausführung zu bringen, so versichern sie einander, der Verwirklichung aller 86 nahmen, die Frankreich in Marokko und Italien in Libyen für zwe mäßig halten, kein Hindernis zu bereiten. Sie kommen auch darüber überein, daß die Behandlung als meistbegünstigte Nation Frankreich in Libyen und Italien in Marokko zugesichert wird. Diese Meist⸗ begünstigung soll im weitesten Maße den Angehörigen sowie den Erzeugnissen, Einrichtungen und Unternehmungen beider Staaten gewährt werden.
— Wie offiziös berichtet wird, beabsichtigt die französische Regierung, ein Gelbbuch über die französisch⸗spanischen Verhandlungen von 1900 bis 1904 zu veröffentlichen, die zu dem geheimen Abkommen über Marokko vom Jahre 1904 geführt haben. Dieses Abkommen hat bekanntlich als Grundlage für die soeben abgeschlossenen fran⸗ zösisch⸗spanischen Marokkoverhandlungen gedient. Durch das Gelbbuch soll der gegen den ehemaligen Minister des Aeußern und gegenwärtigen Marineminister Delcassé erhobene Vorwurf entkräftet werden, daß der geheime Vertrag von 1904 in über⸗ eilter Weise abgeschlossen worden sei —u--
Rußland.
Der Kaiser hat aus Anlaß des fünfzigjährigen Ju⸗ deren Guthaben an Volks⸗ ersparnissen nach einer Meldung des „W. T. B.“ eine Milliarde und achthundert Millionen Rubel beträgt, dem Finanzminister Kokowzow in einem Allerhöchsten Reskript seine Anerkennung für die Verdienste des Finanzministeriums zum Ausdruck gebracht.
— Das Befinden des Großfürsten⸗Thronfolgers ist, obiger Quelle zufolge, gut, zeitweilig war der Thronfolger sogar in froher Stimmung. Die Temperatur betrug gestern am Tage 37,5, am Abend 37,4, der Puls 120.
— Der Senat hat beschlossen, daß die Abgeordneten der Duma der strafrechtlichen Verfolgung für Reden in der Duma und in den Kommissionen sowie für Inter⸗ pellationen an die Regierung unterliegen, wenn sie dabei die Strafgesetze verletzen. Alle Straftaten der Abgeordneten der Duma als solche müssen vor dem höchsten Strafgericht ver⸗ handelt werden, selbst dann, wenn eine Privatklage eingereicht ist.
Spanien.
Ein Manifest der BEEEEET1ö1“ gegen das in der Kammer zur Beratung stehende Gesetz, betreffend Regelung der Verhältnisse der Eisenbahnarbeiter, verlangt laut Meldung des „W. T. B.“ für die Gesellschaften die Freiheit, mit den Arbeitern ohne Vermittlung des Staats die Verträge abzuschließen. Die Gesellschaften drohen, sie würden den Be⸗ trieb einstellen, falls das Gesetz in Kraft trete.
8 Türkei. Dder Kriegsberichterstatter der Wiener „Reichspost“ meldet unter dem gestrigen Datum, daß das konzentrische Vorgehen der Bulgaren gegen die türkische Ostarmee trotz des un⸗ günstigen Wetters im ständigen Vorschreiten sei. Der Rück⸗ zug der Türken nach Konstantinopel sei bereits ab⸗ geschnitten. Die Bahnlinie 11“ Burgas sei bei Tscherkesköj unterbrochen und die dortige Eisenbahn⸗ brücke über den Tscharlufluß in die Luft gesprengt worden. Die türkische Armee sei jetzt gezwungen, die Schlacht am Ergene⸗ fluß anzunehmen. Dle Stärke der im Gebiete von Eskibaba⸗Lüle Burgas befindlichen türkischen Streitkräfte werde auf vier Armeekorps geschätzt. Ein Teil der türkischen Truppen von Adrianopel habe noch den Rückzug längs der Maritza nach Dimotica antreten können. Der Rest der Besatzung sei bereits eingeschlossen. 1 Einer Depesche des „W. T. B.“ aus Sofia zufolge ist Bunar Hissar, wohin sich die Garnison von Kirkilisse zurückgezogen hatte, gestern von bulgarischen Truppen ge⸗ nommen und ein von Konstantinopel kommender Zug, der 10 Waggons Mehl führte, in der Nähe von Baba Eski ab⸗ gefangen worden.
2
Nach Meldungen aus Konstantinopel vom 28. d. M. hat sich die gesamte Lage an den beiden letzten Tagen nament⸗ lich infolge energischen Eingreifens des Kriegsministers ent⸗ schieden gebessert. Da jetzt erst Linientruppen bester Qualität aus dem Innern Kleinasiens eintreffen, um in die Front abzugehen, wird in türkischen Kreisen den letzten Kämpfen keine irgendwie entscheidende Bedeutung bei⸗ gemessen. Die Eisenbahnverbindung zwischen Konstantinopel und Kirkkilisse, die unterbrochen war, weil das Eisenbahnpersonal während der Räumung der Stadt flüchtete, wird heute oder morgen wieder aufgenommen. Die Direktion der Orientalischen Eisenbahnlinien wird neues Personal anstellen. Jede Station wird militärisch bewacht werden.
Der türkische Kreuzer „Barbaroß Hatreddin“ ist vorgestern wieder vor Varna erschienen, ohne jedoch einen Angriff zu unternehmen. Vor Burgas liegt ein Kriegsschiff.
— Nach den vom „W. T. B.“ verbreiteten amtlichen serbischen Meldungen erfolgte der Einzug der serbischen Truppen in Uesküb Sonnabendabend. Die türkischen Truppen zogen sich in großer Unordnung nach Köprülü und Kalkandelen zurück und ließen Waffen, Munition und Train im Stich. Die serbischen Truppen fanden in Uesküh 18 Mörser und zwei Relbgeschüte. Im ganzen sind von den serbischen Truppen isher 98 Kanonen weggenommen worden. Die Serben haben bei der Verfolgung der Türken bereits das Ovtsche Polje er⸗ reicht, wo ein kurzer Kampf stattfand, nach dem die Türken ihre Flucht fortsetzten. Die Serben besetzten darauf Klischeli an der Südseite des Ovtsche Polje. Eine serbische Offiziers⸗ patrouille, die nach Kalkandelen vorgeschickt war, meldete, daß die Türken ihre Flucht nach Monastir fortsetzen. Zahlreiche türkische Soldaten ergeben sich in den Albanesendörfern. MWeeeiteren serbischen Nachrichten zufolge ziehen sich die Türken von Ischtip gegen Velesch (Köprülü) zurück. Die Be⸗ völkerung von Ischtip befindet sich im Aufstande gegen die Türken und bemächtigte sich der Waffen aus türkischen Magazinen. Nach Privatmeldungen aus Belgrad haben die serbischen Truppen Köprülü und Ischtip ein⸗ genommen.
— Von der montenegrinischen Grenze wird vom „W. T. B.“ berichtet, daß die Kämpfe um Skutari fees dauern und die Brigade Wukotitsch bis zur Höhe von Rod chaj vorgedrungen ist und damit eine wichtige Stellung vor Ipe bezogen hat.
Rumänien.
Der vorgestrige Ministerrat hat nach einer Meldung der „Neuen Freien Presse“ mit Rücksicht auf die auswärtige Lage bedeutende Kredite für das Heer beschlossen.
AUAlfsien. 8
Gestern hat in Peking eine Konferenz der Gesandten der elf Mächte stattgefunden, die das Friedensprotokoll nach dem Boxeraufstand unterzeichnet haben. Die Konferenz beschloß, wie „W. T. B.“ meldet, Einspruch gegen eine anderweitige Verwendung der Einkünfte aus der Salzsteuer zu er⸗ heben, falls die fällige Rate der Entschädigung aus dem Boxeraufstand nicht regelmäßig gezahlt wird. Die Einspruchs⸗ note soll heute überreicht werden. 6
Der „Peking Daily News“ zufolge beabsichtigt das chinesische Finanzministerium, in alen Provinzen Finanz⸗ vertreter zu ernennen, die ermächtigt sein sollen, die “] der Provinzen zu kontrollieren, und die monatliche Berichte darüber zu lissern haben. Diese Maßnahme wird als be⸗ merkenswerter weiterer Beweis für die steigende Macht der Zentralregierung angesehen.
Afrika.
Nach einer Meldung der Zeitung „Sabah“ hat die ägyptische Regierung die Beziehungen zu den Balkanstaaten abgebrochen und deren Konsuln die Pässe zustellen lassen. Sobald die Möglichkeit eines Angriffs durch die griechische Flotte beseitigt ist, wird Aegypten, falls die Pforte es als notwendig bezeichnet, 18 000 Mann auf den Kriegsschauplatz entsen 1
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (88.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Dr. von Dallwitz und der Finanzminister Dr. Lentze beiwohnten, erhielt vor Eintritt in die Tagesordnung
Abg. Bartscher (Zentr.) das Wort, um zu erklären: In der gestrigen Sitzung habe ich bei Besprechung einer Petition von Justiz⸗ unterbeamten ausgeführt, daß bei der ersten Beratung der Besoldungs⸗ vorlage in der Kommission von sozialdemokratischer Seite nicht ein einziger Antrag zugunsten der Unterbeamten gestellt worden sei. Die Richtigkeit dieser Behauptung haben die Abgg. Ströbel und Hirsc nicht nur bestritten, sondern sie direkt als unwahr bezeichnet. J habe mich zum Beweis der Richtigkeit meiner Behauptung auf die amtlichen Akten des Hauses bezogen. Diese liegen jetzt vor und be⸗ stätigen in vollem Umfange die Richtigkeit meiner Behauptung. Unter den 137 Anträgen in der Kommission G sich nicht ein einziger, der von sozialdemokratischer Seite gestellt worden ist; sämt⸗ liche hei der ersten Lesung gestellten Anträge sind von bürgerlichen Parteien gestellt.
Laf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Ge Eö betreffend die Anlegung von Spar⸗ kassenbeständen in Inhaberpapieren, auf Grund des Berichts der 16. Kommission. Kardorff.)
Nach dem § 1 der Regierungsvorlage, der vom Herren⸗ hause unverändert angenommen worden ist, sollten die öffent⸗ lichen Sparkassen von ihrem Vermögen Mindestbeträge von 20 bis 30 Prozent in mündelsicheren Schuldverschreibungen auf den Inhaber anlegen; die Satzung sollte den Mindest⸗ betrag für jede Sparkasse bestimmen, bei Ermangelung einer Satzungsvorschrift sollten es 25 Prozent sein.
Nach der von der Kommission des Abgeordnetenhauses dem § 1 gegebenen Fassung sollen die Sparkassen in dieser Weise anlegen: 1) 10 Prozent, wenn ihr Einlagebestand 2 Millionen Mark nicht übersteigt und sich ihre Grundstücksbeleihungen und die Gewährung von Darlehen als Personalkredit nach der Satzung künftig auf den Stadt⸗ oder Landkreis, in dem der Garantiebezirk belegen ist, beschränken, 2) 15 Prozent, wenn
(Berichterstatter Abg. von
ihr Einlagebestand 10 Millionen Mark nicht übersteigt und sich
ihre Ausleihungen (Nr. 1) nach der Satzung
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künftig auf den Stadt⸗ oder Landkreis, in dem der Garantiebezirk belegen ist, und die angrenzenden Kreise beschränken, 3) 20 Prozent, wenn unter sonst gleicher Voraussetzung wie bei Nr. 2 der Einlage⸗ bestand 20 Millionen Mark nicht übersteigt, 4) 25 Prozent in allen anderen Fällen.
Ein Kompromißantrag der Abgg. Winckler (kons.), Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.), von Kardorff (freikons.) und Mommsen ffortschr. Volksp.) schlägt die Fassung vor, daß die Sparkassen in dieser Weise anlegen: 1) 15 Prozent bei einem Einlagebestand bis zu 5 Millionen Mark, 2) 20 Prozent bei einem Einlagebestand von 5 bis 10 Millionen Mark, 3) 25 Prozent in allen anderen Fällen. (Die übrigen Voraus⸗ seßungen läßt der Antrag unverändert wie in der Kommissions⸗ assung.
Ein Antrag der Abgg. Dr. Faßbender (Zentr.) und Genossen will im § 1 lediglich bestimmen, daß die öffentlichen Sparkassen mindestens 20 % ihres verzinslich angelegten Ver⸗ mögens in mündelsicheren Inhaberpapieren anlegen sollen.
Der ö §7 bestimmt in der Kommissionsfassung, daß Sparkassen, die Mindestbeträge unter 25, aber nicht unter 15 % in mündelsicheren Papieren anzulegen haben, ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde von ihren Jahresüberschüssen zu öffentlichen, dem gemeinen Nutzen dienenden Zwecken des Garantieverbandes ver⸗ wenden können: a. ein Drittel, wenn der Sicherheitsfonds der Sparkasse 2 bis 5 Proz. der Spareinlagen beträgt, b. die ge⸗ samten Jahresüberschüsse, wenn der Sicherheitsfonds 5 oder mehr Proz. beträgt. Sparkassen, die mindestens 25 Proz. ihres Vermögens in mündelsicheren Papieren anzulegen haben, können ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde von ihren Jahres⸗ überschüssen zu den genannten Zwecken verwenden a. die Hälfte, wenn der Sicherheitsfonds 2 bis 5 Proz. der ö“ beträgt, b. die gesamten Jahresüberschüsse, wenn der Sicher⸗ heitsfonds 5 Proz. oder mehr beträgt.
Ein Kompromißantrag der Abgg. Winckler (kons.) und Genossen schlägt vor, daß Sparkassen bei einer Anlage von weniger als 25 Proz., aber nicht unter 20 Proz. in mündel⸗ sicheren Papieren für die genannten Zwecke verwenden können: a. ein Viertel der Jahresüberschüsse bei einem Sicherheitsfonds von 2 bis 5 Proz. der Spareinlagen, b. die Hälfte bei einem Sicherheitsfonds von 5 bis 8 Proz, c. die gesamten Jahres⸗ überschüsse bei einem Sicherheitsfonds von 8 oder mehr Prozent.
Der Antrag bestimmt ferner, daß Sgparkassen, die mindestens 25 Proz. des Vermögens in mündelsicheren Papieren anzulegen haben, in der genannten Weise verwenden können: a. die Hälfte bei einem Sicherheitsfonds von 2 bis 5 Proz., b. drei Viertel bei einem Sicherheitsfonds von 5 bis 8 Proz., c. die gesamten Jahresüberschüsse bei einem Sicherheitsfonds von 8 oder mehr Prozent. Endlich bestimmt der Antrag, daß die Verwendung der Jahresüberschüsse der Genehmigung der Aufsichtsbehörde nur bedarf, wenn die Ueberschüsse zur Deckung von auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben des Garantieverbandes verwendet werden sollen.
Ein Antrag der Abgg. Tourneau, Dr. Faßbender und Genossen (Zentr.) will für den Fall der Annahme des Antrags Winckler in dessen erstem Absatz unter b die gesamten Jahresüberschüsse bei einem Sicherheitsfonds von 5 oder mehr Prozent verwenden lassen und demgemäß die Nr. L streichen. In derselben Weise soll in dem zweiten Absatz die Nr. b ge⸗ ändert werden und demgemäß auch dort die Nr. c gestrichen werden. Die Bestimmung über die Genehmigung der Auf⸗ sichtsbehörde will der Antrag ganz streichen.
Ein Antrag des Abg. Reinhard (Zentr.) will bei der Voraussetzung des § 1, daß die Ausleihungen der Sparkasse sich nur innerhalb des Garantiebezirks bewegen, einfügen: „soweit dies möglich ist“.
Die Abgg. Borchardt (Soz.) und Genossen beantragen zu dem § 7 den Zusatz: 9
„Von den zur Verwendung stehenden Beträgen ist in allen Fällen die Hälfte zur Erhöhung des Zinsfußes der Spareinlagen zu verwenden“.
Das Wort nimmt zunächst der Minister des Innern Dr. von Dallwitz, dessen Rede morgen im Wortlaute “
(Schluß des Blattes.)
8 Zur Arbeiterbewegung. .
In Dünkirchen sind, wie „W. T. B.“ meldet, die Gas⸗ arbeiter in den Ausstand getreten. Ein Teil der Stadt sowie fünf Ortschaften der Umgebung waren gestern abend in Dunkel gehüllt. Die Arbeiter der Elektrizitätszentrale haben erklärt, mit den Gasarbeitern gemeinsame Sache machen zu wollen.
Infolge eines Ausstandes der Setzer erschienen, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, gestern in Mailand keine Zeituagen.
Kunst und Wissenschaft.
Im Ausstellungssaal der Bibliothek des Königlichen Kunst⸗ gewerbe museums sind bis Ende November graphische Arbeiten des Malers Lucian Bernhard (Bucheinbände, Schriften, An⸗ zeigenentwürfe, Anschläge, Packungen u. a.) ausgestellt. Die Aus⸗ stellung ist wochentäglich von 10 Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends unentgeltlich geöffnet.
Im Kupferstichkabinett der Königlichen Museen ist die Aus⸗ stellung der Steindrucke von Daumier geschlossen worden. Die neue Ausstellung: Moderne deutsche Graphik aus den Er⸗ werbungen der Jahre 1910 —1912 wird morgen eröffnet werden.
In Saarbrücken wurde am Sonnabend das Königliche Institut für “ und Infektionskrankheiten Anwesenheit von Vertretern der Staats⸗, Kommunal⸗ und Militär⸗ behörden und einer großen Anzahl geladener Gäste eröffnet. An⸗ wesend waren, „W. T. B.“ zufolge, u. a. der Ministerialdirektor, Wirkliche Geheime Obermedizinalrat, Profefsor Dr. Kirchner, der Geheime Medizinalrat und vortragende Rat Dr. Finger, beide vom Ministerium des Innern, der Geheime Obermedi⸗ zinalrat, Professor Dr. Gaffky, Direktor des Instituts für Infektions⸗ krankheiten in Berlin, der Generalarzt des XXI. Armeekorps Dr. Johannes als Vertreter des Kriegsministeriums, der Geheime Medizinalrat Dr. Wodtke als Vertreter des Reichsamtes des Innern, der Regierungspräsident Dr. Baltz⸗Trier und der Oberbürgermeister Mangold⸗Saarbrücken. Der Ministerialdirektor Dr. Kirchner über⸗ nahm die Anstalt von der Stadtverwaltung und gab zum Schluß di Verleihung einer Reihe von Auszeichnungen bekannt. Die Anstalt untersteht dem Direktor, Professor Dr.
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