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zulegen. Dagegen läßt sich mit solchen Mittelchen, wie mit diesem Entwurf, nicht ankämpfen; gegen solche großen wirtschaftlichen Be⸗ wegungen lassen sich höchstens erleichternde Uebergangsmaßregeln schaffen. Bei steigendem Zinsfuß und sinkenden Kursen bewähren sich die Konsols nicht, da sind amortisable Staatspapiere das richtige Hilfsmittel. Diese Auffassung wird auch von dem Abg. Erzberger, wird auch von dem Münchener Bankiertag geteilt. Geht der Finanz⸗ minister diesen Weg, so wird er für die Kurshebung viel mehr er⸗ reichen. Es ist doch eine Härte, den Sparkassen den gesetzlichen Zwang zum Ankauf von Staatspavieren aufzuerlegen, deren Kurs man ständig zurückgehen sieht und wodurch die Sparkassen mit Verlusten bedroht werden. Dage en hilft auch der Antrag Waldstein nicht, ebensowenig der An⸗ trag Reinhard, der das ganze Gesetz in eine Resolution verwandeln würde. Für die Kommissionsfassung und für alle Abschwächungen, welche dem Gesetz den Stachel nehmen können, werde ich stimmen. Soweit das Gesetz die Liquidität der Sparkassen stärken soll, halte ich es für überflüssig, soweit es den Staatskredit heben helfen will, für einen Irrtum. Für die Hebung der Liquidität würde es genügen, wenn in § 1 eine bestimmte Festsetzung über den Umfang
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der in Inhaberpapieren anzulegenden Bestände erfolgt; wozu denn nun noch in § 2 die Festlegung einer bestimmten Höhe der Anlegung in Staatspapieren? Warum verzichtet die Regierung nicht auf diesen § 22 Die Sparkassen sind auch die Träger des Kredits für die Gemeinden, Kreise und kleinen Korporationen; diese, Kredite zu erlangen, ist schon an sich schwer, und jede weitere Einschränkung der kreditsuchenden Gemeinden wird für diese sehr üble Folgen haben, für die mich auch das kleine Trinkgeld deg 7 nicht trösten kann. Die Vorteile dieses Gesetzes wiegen die Na teile, die es bringen wird und bringen muß, bei weitem nicht auf. Darum sollten wir es ablehnen und abwarten, bis ein Gesetz an uns kommt, welches nicht die Sparkassen allein, sondern alle ähnlichen Institute, vor allem die des Großkapitals, in gleichem Maße in bezug auf die Liquidität sicher⸗ stellt, damit der Vorwurf der Ungerechtigkeit nicht mehr erhoben werden kann, daß man einseitig und ausschließlich die Sparkaffen, die Banken des kleinen Mannes, habe treffen wollen.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat als sein tigstes Bedenken gegen die Vorlage angeführt, daß die Tätig⸗ keit der Sparkassen als Kreditbanken für den Realkredit des kleinen Mannes und für die Gemeinden und gemeinnützige Anstalten eingeschränkt werden würde. Diese Befürchtung scheint mir unzutreffend zu sein. Er übersieht, daß die weitaus größte Mehrzahl der Sparkassen schon jetzt den Bedingungen genügt, die das Gesetz vorschreiben will, und daß es sich in der Hauptsache nur um Ausnahmen in einzelnen Provinzen handelt, in denen dies nicht der Fall ist. Zu denjenigen Provinzen, in denen den Vorschriften des Gesetzes bisher im wesentlichen noch nicht genügt ist, gehören in erster Linie Hannover, Westfalen und Schleswig⸗Holstein. Wenn von Han⸗ nover aus aber außerhalb der Proövinz Hannover in anderen Pro⸗ vinzen und außerpreußischen Bundesstaaten nicht weniger als 54 Millionen Mark Hypotheken untergebracht sind, wenn ebenso die Sparkassen in Westfalen .128 Millionen
sark Hypotheken außerhalb ihrer Provinz untergebracht haben in anderen Provinzen des Staats und ähnliche Verhältnisse in der Rheinprovinz vorliegen, so wird wohl nicht behauptet werden können, daß dem Kreditbedürfnis der Provinzen Hannover, Westfalen und der Rheinprovinz irgend ein Eintrag geschehe, wenn diese Sparkassen ihre nach außerhalb begebenen Darlehne zum Teil kündigen und sie inner⸗ halb der Provinzen wieder anlegen. Eine Gefahr für den Real⸗ kredit innerhalb dieser Provinzen wird dann jedenfalls nicht gegeben sein.
Es ergibt sich aber auch daraus, daß tatsächlich jetzt schon die Durchschnittsanlage aller Sparkassen in mündelsicheren Papieren 24 % beträgt, sodaß das Gesetz eine nennenswerte Aenderung nach dieser Richtung nicht zur Folge haben wird, um so weniger, als es sich ja nicht darum handelt — und das möchte ich immer wieder betonen —, die bereits ausgegebenen Darlehen irgendwie zu beschränken, die Spar⸗ kassen zu veranlassen, bereits erfolgte Ausleihungen rückgängig zu machen, sondern nur, um Anlagen, die einen geringen Teil der künf⸗ tigen Ueberschüsse der Sparkassen betreffen, mithin Anlagen, die den jetzigen Bestand an Hypotheken und kommunalen Darlehnen in keiner Weise berühren werden.
Der Herr Vorredner hat es sodann als nicht gerecht bezeichnet, wenn man bei den Sparkassen mit der Fürsorge für die Liquidität und die Sicherheit der Anlagen den Anfang machen und nicht gleich⸗ zeitig größere Banken und Bankinstitute in ähnlicher Weise mit der gesetzlichen Fürsorge in dieser Beziehung bedenken wolle. Er ist der Ansicht, daß man zunächst den Großbanken ähnliche Verpflichtungen auferlegen sollte, wie sie hier bezüglich der Sparkassen vorgesehen sind. Ich möchte dem gegenüber daran er⸗ innern, daß der Staat, wenn er den Sparkassen das Pri⸗
ileg der Mündelsicherheit gegeben und eine staatliche Aufsicht ber die Sparkassen übernommen hat, um damit ihren Kredit zu er⸗ öhen und dem kleinen Manne die Garantie zu geben, daß seine Ein⸗ agen jederzeit vollkommen sicher und liquide angelegt sein sollen, die Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, daß die Sparkassen tatsächlich uch ihr Vermögen in sicherer und liquider Weise anlegen. (Sehr ichtig!) Diese Verpflichtung hat der Staat gegenüber den Banken und Bankinstituten nicht; er hat dem Publikum gegenüber keinerlei 8 Garantie für die Sicherheit der bei ihnen untergebrachten Depositen übernommen. Ich bin auch der Ansicht, daß das Publikum, welches seine Gelder den Großbanken anvertraut, sehr wohl selbst in der Lage sein wird, zu beurteilen, ob diese Banken ihre Depositen sicher und zweckmäßig verwalten, was bei den kleinen Sparern in der Regel doch nicht der Fall sein wird. Die kleinen Sparer wollen unbedingte Sicherheit ihrer Einlagen haben, sie setzen das bei mündelsicheren, der Staatsaufsicht unterliegenden Sparkassen voraus und kümmern sich nicht selbst darum, ob die Sparkassen ihre Anlagen so bewirken, daß die Sicherheit und Liquidität auch wirklich gewahrt bleibt. Aber gerade darum muß der Staat eingreifen und dafür Sorge tragen können, daß nicht Zustände weiter bestehen, wie sie bei einzelnen Sparkassen jetzt, leider, immer noch vorkommen, bei denen Gelder in Effekten überhaupt nicht angelegt sind. Es gibt eine Reihe von Sparkassen, die ihre sämtlichen Einlagen lediglich in Hypotheken und Gemeindedarlehen untergebracht haben, mithin in langfristigen An⸗ lagen, die im Falle der Not nicht flüssig gemacht werden können. Der Herr Abg. Leinert hat es bestritten, daß überhaupt die Notwendigkeit bestehe, für eine größere Liquidität zu sorgen, weil er der Ansicht ist, daß sich aus der Uebersicht ergebe, daß die Sparkassen jetzt schon den Anforderungen, die das Gesetz stellt, genügen; er hat aber übersehen, daß tatsächlich über 300 Sparkassen weniger als 10 % ihres Vermögens in mündelsicheren Papieren und Effekten angelegt haben, daß jedenfalls also bei diesen mehr als 300 Sparkassen den Erfordernissen einer ausreichend liquiden Anlagepolitik nicht Rechnung getragen ist. Gerade solchen
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wich⸗
Sparkassen gegenüber ist der Zwang des Gesetzes notwendig, weil alle Versuche der Aussichtsbehörden, im Wege gütlicher Einigung sie zu bewegen, die Einlagen in einer dem Erfordernis der Liquidität mehr entsprechenden Weise anzulegen, bei ihnen gescheitert waren. Es kann mithin das Bedürfnis nicht wohl geleugnet werden, daß durch gesetzliche Bestimmungen bei einer ganzen Reihe von Spar⸗ kassen für bessere Liquidität der Anlagen gesorgt werden muß.
Der Herr Abg. Reinhard hat die Notwendigkeit einer gewissen Liquidität der Sparkassen anerkannt; er hat aber gesagt: die Spar⸗ kassen sollen selbst denjenigen Grad der Liquidität bestimmen, den sie für notwendig halten. Er hat das damit begründet, daß die Ver⸗ schiedenheit der Verhältnisse es als ausgeschlossen erscheinen lasse, eine allgemeine gesetzliche Regelung zu treffen. Meine Herren, den Ver⸗ schiedenheiten der einzelnen Sparkassen soll ja eben durch die Anträge, wie sie von den Herren Abgg⸗Winckler und Genossen gestellt werden, in weitgehendem Maße Rechnung getragen werden. Es soll dort für kleinere Sparkassen, für welche es, wie ich anerkenne, durchaus be⸗ rechtigt ist, wenn ein etwas geringeres Maß von Liquidität verlangt wird, auch ein geringerer Mindestsatz von mündelsicheren Effekten vor⸗ gesehen werden, nämlich nur 15 % des Vermögens, wenn und soweit es 5 Millionen nicht übersteigt. Es ist durchaus berechtigt, in solchen Fällen, also bei kleineren Sparkassen, die ihren Geschäftsbetrieb auf einen räumlich begrenzten Umkreis beschränken, etwas geringere Ansprüche in bezug auf Liquidität zu stellen, als das bei großen Sparkassen der Fall ist, bei denen die persönlichen Be⸗ ziehungen und das gegenseitige Vertrauen in Fortfall kommen, die bei den kleinen Sparkassen die Gefahr von Runs und außergewöhnlichen Inanspruchnahmen vermindern.
Sie finden dann in dem Antrage der Herren Abgg. Winckler und Genossen eine Abstufung für die größeren Sparkassen bis zu 10 Millionen Vermögen auf 20 %, und schließlich wird bei ganz großen Sparkassen ein noch höherer Mindestbestand an mündelsicheren Papieren verlangt, nämlich von 25 %. Ich sollte meinen, daß in diesem Antrage in weitgehendem Maße den Verschiedenheiten der Verhältnisse bereits Rechnung ge⸗ tragen ist, und für die weiteren Verschiedenheiten, die im Gesetz selbst nicht genügend berücksichtigt werden können, ist ausdrücklich in § 4 des Entwurfes vorgesehen, daß für besondere Sparkassen und besondere Verhältnisse noch weiter gehende Erleichterungen im Verwaltungswege gewährt werden können.
Meine Herren, die Anträge der Herren Faßbender und Hoff ent⸗ sprachen meines Dafürhaltens der Forderung nicht, die der Herr Abg. Reinhard in den Vordergrund gestellt hat. Der Herr Abg. Reinhard hat, wie ich eben ausgeführt habe, die Forderung aufgestellt, daß der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse bei den einzelnen Spar⸗ kassen Rechnung getragen werden solle. Dies geschieht in dem An⸗ trage des Herrn Faßbender, der garz allgemein einen Mindestbetrag von 25 % vorgesehen hat, nicht; denn es wird in diesem Fall weder den Eigenheiten der kleinen noch der ganz großen Sparkassen Rech⸗ nung getragen; es wird nicht, wie dies in dem Antrage der Herren Abgg. Winckler und Genossen geschehen ist, bei den kleineren Sparkassen ein Herabgehen auf 15 % in Aussicht genommen noch eine Erhöhung auf 25 % für die ganz großen Sparkassen.
Dasselbe trifft auf den Antrag der Herren Abgg. Hoff und Ge⸗ nossen zu, welche ganz allgemein den Mindestbetrag an mündelsicheren Effekten auf 15 % des Vermögens normieren wollen. Daß dieser Satz im allgemeinen, namentlich bei größeren und ganz großen Spar⸗ kassen, eine genügende Liquidität nicht sicherstellt, darüber kann, glaube ich, kein Zweifel sein. Aber auch den Erfordernissen einer Verschieden⸗ heit der Verhältnisse wird hierdurch nicht Rechnung getragen. Ich kann daher nur bitten, die beiden Anträge abzulehnen und den Antrag der Herren Abgg. Winckler und Genossen anzunehmen.
Wenn der Herr Abg. Leinert der Ansicht war, daß auch bei einem Effektenbestand von 25 % dem Erfordernis der Liquidität für den Kriegsfall nicht genügt sei, daß dann vielmehr von einer ausreichenden Liquidität nur die Rede sein könne, wenn 100 % der Sparkassen⸗ einlagen liquide seien, so übersieht er, daß 25 % mündelsichere Effekten bei allen Sparkassen einen Betrag von 3 Milliarden Mark darstellen. Wenn aber 3 Milliarden Mark Effekten lombardiert werden können und den Sparkassen dadurch ungefähr 2 Milliarden an barem Gelde zufließen, so glaube ich, daß sogar im Falle der Mobilmachung dem Bedürfnisse der Sparer mindestens für eine Reihe von Wochen und sogar Monaten genügt sein wird. (Bravo!)
Abg. Dr. Faßbender (Zentr.) begründet unter großer Un⸗ ruhe des Hauses den von ihm eingebrachten Antrag und führt u. a. etwa aus: Ich halte das ganze Gesetz nicht für nötig. Es wird nur zur Folge haben, daß die kleinen Sparer sich von den Sparkassen zurückziehen, wenn sie sehen, daß diesen bezüglich der Einnahmen und der Verzinsung Beschränkungen auferlegt werden. In einzelnen Resolutionen ist ja schon früher gefordert worden, daß dieser Anlage⸗ zwang nicht allein für die Sparkassen, sondern auch für alle anderen ähnlichen Institute eingeführt werden müßte, um eine Schädigung der Geschäfte der Sparkassen zu vermeiden.
Abg. von Kardorff (freikons.): Ich möchte nur ganz kurz die Stellung derjenigen meiner politischen Freunde präzisieren, die für die Vorlage stimmen werden. Auch wir be⸗ dauern, daß die Kommissionsvorschläge einer Abänderung unter⸗ zogen werden sollen, und es ist auch denjenigen meiner poli⸗ tischen Freunde, die den Kompromißantrag unterstützt haben, nicht leicht, für diesen Antrag zu stimmen. Wir können nicht verkennen, daß der Kompromißvorschlag noch immer eine Abschwächung gegenüber der Regierungsvorlage bedeutet. Anderseits hat die Staatsregierung ein weitgehendes Entgegenkommen gezeigt. Wir stimmen für die Vorlage, weil wir glauben, daß das, was den Sparkassen zugemutet wird, von ihnen getragen werden kann. Wir stimmen dafür, weil die Vorteile, die durch § 7 geboten werden, sehr groß sind. Daß gerade bei den kleinen Sparkassen durch die Vorlage eine Beschränkung des Realkredits herbei⸗ geführt wird, kann ich dem Abg. Dr. Arendt doch nicht zugeben. Man hat es so dargestellt, als handle es sich hier um ein Gesetz gegen die Sparkassen. Davon kann gar keine Rede sein, wir machen ein Gesetz für die Sparkassen. Das Gesetz liegt im Interesse der Sparkassen selbst, das kann nicht bestritten werden. Der Abg. Leinert hat offenbar den Antrag Winckler gar nicht verstanden, nicht im entferntesten verstanden. Der Abg. Leinert müßte wissen oder könnte wissen, daß die Staatsregierung sich durchaus von sozialen Gesichts⸗ punkten hat leiten lassen. Die Staatsregierung will nicht die Spar⸗ kassenüberschüsse zur Steuererleichterung benutzen, sie will, um mit Ihren Worten zu reden, nicht die Spargroschen des armen Mannes benutzen, um den reichen Mann zu entlasten. Sie will die Sparkassenüberschüsse im wesentlichen zu sozialen Zwecken verwenden, das ist auch die Tendenz des Antrages. Ich schließe mit dem Wunsche, daß das Gesetz in diesem Hause eine 2. ehrheit finde. Die große Hälfte meiner Freunde stimmt dafür im Interesse der Sparkassen
und im Interesse der kommunalen Verwaltungen.
Inzwischen ist ein Vertagungsantrag eingegangen.
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Zunächst läßt Vizepräsident Dr. Krause über den Antrag auf Zurückverweisung der Vorlage an die Kommission abstimmen. Dieser Antrag wird abgelehnt, dagegen wird der Vertagungsantrag angenommen.
Schluß 4 ⅛¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Fortsetzung der Beratung des Sparkassengesetzes, Polen⸗ interpellation wegen der Enteignungen.) — Ein Antrag der Polen, die Interpellation an die erste Stelle der Tagesordnung zu setzen, wird abgelehnt.
Großhandelspreise von Getreide an deutschen und .“
Börsenplätzen
für die Woche vom 21. bis 26. Oktober 191 2
nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark.
(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)
Woche Da⸗ 21./26. gegen Oktober Vor⸗ 1912 woche
182,76 181,57 212,42 211,17 188,10 188,79
2*
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 Weizen, „ 1 8 755 g das 1 Hafer, 1 8 450 g das 1
195,63 233,13 197,92 215,00 165,00 160,00
197,50 233,75 198,75 215,00 170,00 165,00
Roggen, Pfälzer, russi ber. mittel . Weizen. Pfälzer, rumänischer, mittel.. Hafer, badischer, russischer, La Plata, mittel
badische, Pfälzer, mittel... Gerste Futter⸗, mitterl. .. Malh, La Nlata . ...
Wien. Roggen, Pester Boden. Weizen, Theißßsß. afer, ungarischer, I.. Gerste, slovakische... Mais, ungarischer ..
Budapest.
Roggen, Mittelware.. Weizen, . Hafer, 8 . Gerste, Futter⸗ “ Mais, “ 86
Odessa.
Roggen, 71 bis 72. kg das bat... Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das hl.
Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hl.. Weizen, 78 bis 79 kg das hlä.
Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats
Antwerpen.
Donau⸗, mittel.. roter Winter⸗ Nr. 2 Kansas Nr. 2.. Kurrachee. Kalkutta Nr. 2 .
Amsterd
.-„ 227—2
Asow. Roggen - Sr. “ “ Weizen amerikanischer Winter.. Mais, La Plate .... London.
Weizen engl. ” — (Mark Lane)
Weizen 1 englisches Getreide, Hafer Mittelpreis aus 196 Marktorten Gerste (Gazette averages)
Liverpool.
russischah Nord Duluth. Kurrachee. Australier. Hafer, englisch weißer..
Mais (. Saia. ..
177,13 211,03 194,93 183,06 182,21]
177,02 210,06 194,81
167,47 187,81 198,32 161,62 176,53
122,52 154,14
122,52 154,14
133,59 165,74
135,92 165,57
176,68
178,39 227,04
Roggen 3 224,66
Weizen
176,88
178,74 180,36 179,95
176,70 179,53 181,55 180,34 180,34
153,42 151,00 170,98 179,46 113,61
153,42 151,00 171,69 179,46 113,61
169,90 166,53 155,82 143,72 178,04
175,98 168,13
151,43 143,04 174,65
177,10 178,52 179,93 188,18 136,07 129,77 120,22
176,32 179,84 180,09 190,44 136,00 132,29
Weizen
Chicago.
Dezember Weizen, Lieferungsware - Mai.. Juli
Mais 1 „ Dezember
Neu York.
roter Winter⸗Nr. 2.. Lieferungsware Dezembe
164,33 154,63 155,46
Mai.. 161,65
Buenos Aires.
Mehen Durchschnittsware
156,80 85,9
3 Bemerkunge 8 .“ 1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner roduktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ ätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts⸗ preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1. Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund engl. angesetzt; 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch, 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg. 8 Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.
Berlin, den 30. Oktober 1912. Kaiserliches Statistisches Amt. “ Delbrück.
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iger und Königlich Preußischen Sta
Berlin, Mittwoch. den 30. Oktober
Berichte von deutschen Fruchtmärkten. 8
Qualität
gering
mittel gut Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge
niedrigster ℳ
höchster niedrigster höchster niedrigster höchster ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
Doppelzentner
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1
Am vorigen . 3 Markttage
für Hurch⸗ na Svalta licen
1 Ss e du. den 8 hätzung verkauft oppelzentner
8 (Preis unbekannt)
Allenstein Goldap. . Thorn. Schneidemühl Breslau.. Flatz. .. Glogau. Neustadt O. S. Hannover. 11““ 14,65 Negen W 21,25 och .* 2 2* 3 . 8 . en Neutz. “ — Schwabmünchen 16,60 Stockach. — Schwerin i. Mecklb. 16,50 Saargemünd.. 20,00
15,00 17,00
20,00 18,30 18,50 18,70 18,60 21,00
Günzburg. . 16,00 Memmingen 19,00 Schwabmünchen 18 8 20,00 Waldsee. 8 “ — Stockach. —
5.2,8,8,8484838 Goldab 1“ Schneidemühl. Breslau.. bö. ibzuan. 15,60 Neustadt O. S... “ 16,40 Hannover . 8 3 17,40 Imden. “ “ — Hegen EE6 17,50 Ich. — ä“ Memmingen. Stockach.. Schwerin i. Mecklb. Saargemünd..
14,00
16,50 15,90 16,00
18,80 r16,00
14,00 17,00 17,50 15,50
Allenstein
Goldap..
Fbo. b Schneidemühl Breslau. “ 8 X““ G116 11 Neustadt O. S.
Hannover
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Schwerin i. Mecklb.. Saargemünd..
18,50 18,00 17,80 16,80 17,25
19,50
17,50
12,00 15,60
16,50 19,50 16,80 15,50 16,60 15,20 20,20 14,00 21,50 17,00
16,10 18,40
Allenstein.. Goldag. 19h.J. Schneidemühl. äan .. nee Glaßan W“ Neustadt O. S. Hannover. “ Hagen i. W. Goch 8 .„ „ . EII 66 Memmingen. Schwabmünchen . 8 Waldseer. 8 .* Stockach. 1 „ Schwerin i. Mecklb. .. 85 Saargemünd .
emerkungen.
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16,80 14,00
15,75 2 16,00
Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitget,
Weizen. 18690o 22,00 22,00 19,00 20,00 20,00 20,20 20,60 20,80 20,50 21,00 21,00 19,60 19,70 20,60 19,50 20,00 20,50 19,30 20,50 20,50 19,70 20,00 20,40 21,60 21,80 22,00 18,65 19,05 20,00 21,75 22,25 22,25
— 22,50 22,75 20,30 213 21,30 20,80 22,50 22,50
— 20,00 20,00 19,50
- 22,00
20,00 20,00 V 22,00 Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 20,00 20,00 22,00 22 00 162 19,00 20,258 20,26 1,52 21,52 296 20,00 20,60 20,60 22,40 22,40 .“ 88r 19,60 I 19,60 25,10 25,10 G6 n 19,00 19,00 20,00 20,00
Roggen. 15,50 17,00 17,00 17,20 17,20 17,50 17,00 17,50 17,00 17,10 17,00 17,50 16,40 17,20 17,20 17,40 18,00 18,20 19,20 19,35 18,00 18,50
8 19,70 18,20
15,00 17,00
20,00 18,60 19,00 18,70 19,00 21,20 17,05 21,25
18,50 19,00 20,00 20,50 18,70 19,50 19,30 19,30 21,40 18,40 21,75
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18,00
16,60
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16 00
15,50 16,40 17,00 17,00 16,50 17,00 16,40 16,90 17,80 19,20 18,00
— 18,20 18,80 —
16,00 16,50.
17,00 17,20 17,70 17,50 17,60 18,00 1720 17,80 18,40 19,75 18,50 20,00 18,70 20,00 17,50 17,25 18,30
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16,50 16,40 16,50 15 60 16,60 17,60
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19,00 18,00 17,60 18,60 18,00 18,50 16,30 ,6 17,20 17,70 18,70 19,50 20,00 19,00 20,50 18,40 18,60 19,40 17,80 17,80 20,40 17,25 17,75 18,25
— 16,70 — 19,50 20,16 20,60 — 19,60 20,20 — 17,00 — 17,50 — 19,25 Hafer. 17,50 16,40 17,80 17,50 20,10 17,80 17,00 18,20 16,80 21,00 16,00 22,50
— 20,00 21,10 22,10 19,10 20,10 20,00 — 19,32 19,66 19,6 390 18,50 19,00 281
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22. 10. 22. 10.
22. 10.
25. 10. 25 10.
1 200 16,00 619 1 17,79
16,90 16,40
eilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
i liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. 8
Berlin, den 30. Oktober 1912.
Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.
v g,àe.
Handel und Gewerbe.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 29. Oktober 1912:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier
Anzahl der Wagen 8 Gestellt 26 535 10 644 Nicht gestellt . 7 166 2 881.
Ueber zweifelhafte ausländische Firmen in Jekate⸗ rinodar (Musikinstrumente), Paris (Fayence⸗- und Porzellan⸗ geschäft), sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mit⸗ teilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51, I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben. “
— In der gestrigen Generalversammlung der Vereinigten Königs⸗ und Laura⸗Hütte wurden laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin die Regularien erledigt, die turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats wiedergewählt und Neuwahlen vor⸗ genommen. Der Generaldirektor erklärte unter anderem, daß die Geschäftslage in der Eisen⸗ und Kohlenindustrie absolut gut sei, und daß noch keine Anzeichen vorhanden wären, wonach die och⸗ konjunktur ihren Höhepunkt erreicht oder überschritten hätte. Die Preise seien relaliv nicht sehr stark erhöht worden. Die Königs⸗ und Laura⸗Hütte werde von den Balkan⸗ wirren nicht sonderlich betroffen, da nur 7 % der Eisenproduktion nach dem Auslande ginge, wovon die Hälfte nach Rumänien und nur ein kleiner Teil auf die übrigen Balkanstaaten entfalle. Nennens⸗ werte Ausfälle seien nicht zu befürchten. Das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres hat einen Ueberschuß von 2860 000 ℳ gegen 1 767 000 ℳ im Vorjahre ergeben. Besondere Aufmerksamkeit
widmet die Verwaltung der Seßhaftmachung der Arbeiter zur Be⸗ hebung des Arbeitermangels durch Errichtung von Arbeiterwohn⸗ häusern und Vorsorge für die Deckung des Fleischbedarfs der Werks⸗ angehörigen. Von 26,000 Mann Belegschaft wohnen 10 % in eigenen Häusern. Die Arbeitslöhne seien gut und Arbeiterschwierigkeiten seien nicht zu befürchten.
— Der Verband Deutscher Kaltwalzwerke Gesellschaft m. b. H. in Hagen hielt laut Meldung des „W. T. B.“ daselbst seine ordentliche Hauptversammlung ab. Ueber die Geschäftslage wurde nach wie vor günstig berichtet. Nach dem Geschäftsbericht 8 die Gesellschaft auch für die nächsten Monate mit Aufträgen ge⸗ nügend versehen. Betreffs der Verlängerung des Verbandes konnten endgültige Beschlüsse nicht gefaßt werden. Da aber die Aussichten auf eine provisorische Verlängerung von sechs Monaten nicht un⸗ günstig sind, so wurde für das erste Quartal des nächsten Jahres der Verkauf zu den bisherigen Preisen freigegeben. 8