8
Millionen Mark oder 34,19 v. H. bezw. 98,71 Millionen Mark
32,28 v. H. Trotz der nicht unbeträchtlichen Zunahme der absoluten Beträge hat sich der Anteil der Obligationenschulden an den lang⸗ Anleiheschulden dieser höheren Kommunalverbände in dem
echnungsjahre 1910 gegen 1903 um über 6 ½ % verringert.
1 Die Obligationenschulden verteilen sich nur auf 7 Provinzalver⸗ bände; die von Westpreußen, Posen, Schlesien, der Rheinprovinz, des⸗ gleichen die Bezirksverbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden sowie der Landeskommunalverband der Hohenzollernschen Lande haben keine Schuldverschreibungen aus egeben. Während die Beträge der um⸗ laufenden Obligationen der Prepinzalzerdände von Ostpreußen, Sachsen und Westfalen in der erichtszeit einen andauernden Rück⸗ gang zeigten, haben sich die Schuldverschreibungen der Provinzialverbände von Brandenburg, Pommern, Schleswig⸗Holstein und Hannover gegen den Stand vom 31. März 1904 ganz beträchtlich vermehrt, und zwar betrug die Zunahme für die Zeit vom 31. März 1904 bis zum 31. März 1911 bei Brandenburg 96,5 %, bei Pommern 58,9 %, bei Schleswig⸗Holstein 73,9 % und bei Hannover 26,3 %. Dagegen sind mit Ausnahme des pommerschen Verbandes die Anteile der Obligationen⸗ schulden an den gesamten langfristigen Anleiheschulden nach dem Stande vom 31. März 1911 gegen den Stand vom 31. März 1904 bei sämtlichen Provinzialverbänden zurückgegangen.
— Zur Arbeiterbewegung.
Die Angestellten der Kreis⸗Ruhrorter Straßenbahn sind, wie die „Köln. Ztg.“ aus Duisburg berichtet, seit einiger Zeit in eine Lohn⸗ und Verbandsbewegung eingetreten. Die Direktion hatte auf Angriffe betont, daß sie das Vereinigungsrecht den An⸗ gestellten nicht nehmen, sondern nur dem Druck zum Eintritt in den Deutschen Straßenbahnerverband ein Gegengewicht entgegensetzen wolle. Der Aufsichtsrat hat sich nun gleichfalls auf diesen Stand⸗ punkt gestellt. Man glaubt, daß sich die Lage daraufhin weiter zu⸗ spitzen werde.
Wie dem „W. T. B.“ aus Havre gemeldet wird, sind 700 Arbeiter der dortigen Eisenhütte⸗ und Werftgesell⸗ schaft in den Ausstand getreten, weil die Leitung beschlossen hatte, infolge der geringen Zahl von Bestellungen einen Teil der Arbeiter zu entlassen.
Wohlfahrtspflege.
Die Alterssparkasse in Düsseldorf will ihren Teil⸗ nehmern durch Gewährung von Zuschüssen zu den Zinsen aus ihrem Sparguthaben ein möglichst hohes Einkommen für die Zeit des Alters oder der Arbeitsunfähigkeit sichern. Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben, der seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat, über 18 Jahre alt ist, dem Arbeiterstande angehört und ein Guthaben bei der städtischen Sparkasse besitzt. Die Kasse wurde 1884 gegründet; es sind ihr bisher an Prämien 230 452 ℳ überwiesen, wozu die Sparkasse aus ihren Ueberschüssen insgesamt 223 316,73 ℳ beisteuerte. Das Guthaben der Mitglieder bei der Alterssparkasse gelangt erst nach Vollendung des 55. Lebens⸗ jahres oder bei Eintritt gänzlicher Arbeitsunfähigkeit zur Auszahlung. Ueber das Sparguthaben kann dagegen jederzeit verfügt werden. Die Zahl der Mitglieder der Alterssparkasse betrug nach dem städtischen Verwaltungsbericht für 1911 am Schlusse des vergangenen Jahres 429 (Ende 1910 416) mit einem Sparguthaben von 520 834,63 ℳ (504 590,29 ℳ) und einem Guthaben bei der Alters⸗ sparkasse von 140 197,61 ℳ (138 224,82 ℳ). An Prämien wurden 12 910,98 ℳ (12 130,26 ℳ) vergütet.
Kunst und Wissenschaft.
Die Begründung von Heimatmuseen ist an verschiedenen Orten in Aussicht genommen, so soll in Augustusburg i. Sa. ein Museum erzgebirgischen Kunstgewerbes gegründet werden, in Buxte⸗ hude ein Heimatsmuseum, in Heppenheim ein Museum hessischer Heimatkunst, in Wilhelmshaven ein Kaiser Friedrich⸗Museum usw. Besonderes Interesse in dieser Hinsicht bietet das Stadtmuseum in Bautzen, 88b Neubau Anfang November dieses Jahres eröffnet werden soll. as neueste Heft der Kunstzeitschrift „Original und Re⸗ produktion“ (Leipzig) bringt einen Ueberblick nebst Abbildung des Neubaues. Die Sammlung, die in ihm Platz finden soll, besteht aus zwei Hauptteilen: aus dem von Oskar Roesger zusammengebrachten und 1869 gegründeten Stieber⸗Museum (Altertümersammlung) und aus der Gemäldegalerie des Kommerzienrats Otto Weigang. Infolge der Bedingung, die Weigang an diese Schöpfung knüpfte, daß für seine Sammlung und das Stieber⸗Museum ein eigenes Gebäude erbaut
11““ 8
8* 1““ 1 1“ 3 werden müsse, gab er den Anstoß zum Neubau des Museums. Für die Ausführundg stellte er 100 000 ℳ zur Verfügung sowie weitere 20 000 ℳ für die Ausstattung seiner Gemäldegalerie. Die sächsische Regierung gewährte außerdem eine Beibilfe von 30 000 ℳ, wozu noch mehrere Stiftungen aus der Bürgerschaft gekommen sind. So wertvoll diese Weigangsche Schenkung ist, den Charakter des Stadtmuseums bestimmt das alte Stieber⸗Museum, dessen Stärke in der Be⸗ schränkung auf Stadt und Umgebung liegt. Bei Einrichtung der Räume ist außerdem darauf Bedacht genommen worden, daß das Museum in erster Linie für das große Publikum und erst in zweiter Linie für wissenschaftliche Forschungen bestimmt ist. Die Auf⸗ —— soll daher möglichst abwechslungsreich und reizvoll gestaltet werden.
8 Literatur.
— Die ideale Landschaft. Ihre Entstehung und Entwicklung. Von Dr. Joseph Gramm, Privatdozent an der Universität Freiburg i. Br. Mit 150 Abbildungen. In zwei Teilen gr. 8. Text (XVI u. 538 S.) und Bildern (XII u. 252 S.) Verlag von Herder zu i. Br. 1912. Die deutsche Jahr⸗ hundertausstellung in der Berliner Nationalgalerie von 1906 bot unter anderen erfreulichen Offenbarungen zum ersten Male eine Uebersicht über die künstlerischen Werte jener idealistischen Landschaftsauffassung, die in der Zeit des Klassizismus und der Romantik zu neuer Ent⸗ faltung gekommen war. Das hat Dr. Gramm angeregt, der auch von Goethe so hoch geschätzten, aber in neuester Zeit nicht mehr ge⸗ bührend gewürdigten Landschaftskunst nachzugehen. Unter sorgfältiger Verwertung der Ergebnisse der bisherigen Forschung hat er auf viel⸗ fach eigenen, zum Teil völlig neuen Wegen das Problem der ‚„Ideal⸗ landschaft“ untersucht. Es galt dabei, in die Zeiten der Renaissance und des Mittelalters, ja bis in die Anfänge der christlichen Kunst vorzudringen. Die Antike aber bildete dazu ein eigenartiges Vorspiel, da in ihr das geschichtliche Werden der Landschaftsmalerei wenigstens in seinen großen Zügen vorgebildet erschien. Ganz allmählich ist die Landschaftsdarstellung aus primitiven Naturandeutungen im Hinter⸗ grund des Historienbildes zum selbständigen künstlerischen Bild empor⸗ gewachsen. Die Gesetzmäßigkeit, die die Kunst aus der Darstellung des Menschen gewonnen hatte, wurde auch im Landschaftsbilde wirk⸗ sam. Die Künstler des 16. Jahrhunderts vermochten, dank ihrer ge⸗ reiften Technik und ihrer umfassenden Kenntnis der Erscheinungswelt wie des inneren Lebens, Mensch und Natur zu höherer Einheit zu gestalten. Am Ende der Renaissance war diese Entwicklung abgeschlossen und damit im Prinzip die „Ideale Landschaft“ geschaffen, die in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ihre volle Blüte erreichte. In Deutschland fand sie noch im 19. Jahrhundert in Koch, Reinhart, Preller u. a. vorzügliche Vertreter. Dr. Gramm erläutert zunächst die psychologischen Grundlagen der Landschaftsmalerei sowie die Grundsätze der „Idealen Landschaft’. Daran schließen sich, mit interessanten Einblicken in den künstlerischen Gestaltungsprozeß, ver⸗ gleichende Untersuchungen über das Verhältnis der Ideallandschaft zum Naturvo bild. In dem geschichtlichen Teil des Werks wird die Entwicklung der Landschaftskunst von ihren Anfängen bis zum Ende der Renaissance im einzelnen sorgfältig auf⸗ gewiesen. Die Darlegungen werden erläutert durch eine geschmackvoll ausgewählte Sammlung von trefflichen Abbildungen. Sie sind in einem Anlageband vereinigt und geben einen Ueberblick über die Gestaltung des Landschaftsbildes bis zum Ende des 16. Jahr⸗ hunderts. Das weitverzweigte, bisher noch nicht umfassend bearbeitete Gebiet der Landschaftskunst erfäͤhrt durch Dr. Gramm vielseitige Förderung. Der Verfasser verbindet gründliches kunstgeschichtliches Wissen mit feinem ästhetischen Empfinden. Seine Ausdrucksweise ist klar und ansprechend. Sein geläuterter Stil vermeidet alles Gesucht⸗ Preziöse, das sich in neueren kunsthistorischen Arbeiten so oft auf⸗ dringlich bemerkbar macht. Nicht nur dem Fachgelehrten, sondern auch dem kunstliebenden Laien wird die Lektüre des Grammschen Werkes Genuß und Belehrung bieten.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Freitag, „Tristan und Isolde“ unter der musikalischen Leitung des Kapell⸗ meisters Blech gegeben. Herr Maeclennan singt den Tristan, Frau Plaichinger die Isolde, die Brangäne: Frau Arndt⸗Ober, den Kurwenal: Herr Bischoff, den König Marke: Herr Knüpfer, den Melot: Herr Habich. (Anfang 7 Uhr.)
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ spiel „Ein Waffengang“ von Oskar Blumenthal in der bekannten Besetzung wiederholt. 1
Die Konzertdirektion Hermann Wolff bereitet ein „Bach⸗ Beethoven⸗Brahms⸗Fest für den April 1913 vor. Es wird die Zeit vom 21. bis 28. April umfassen. Für die einzelnen Tage des Musikfestes ist folgendes Programm festgesetzt: 21. ,22. April: Joh. Seb. Bach: H⸗Moll⸗Messe (Philbarmonisches Orchester — Philhar⸗ monischer Chor, Dirigent Professor Siegfried Ochs); 24. April: Orchesterkonzert: 1) J. S. Bach: Suite D⸗Dur, 2) Beethoven: Es⸗Dur⸗Konzert, 3) Brahms: Symphonie C⸗Moll, (Dirigent: Arthur Nikisch — Solist: Eugen d'Albert); 26. April: Kammer⸗ musikabend: 1) Beethoven⸗Quartett, 2) Septett von Brahms, 3) C⸗Dur⸗Konzert für 3 Klaviere mit Streicherbegleitung von Bach; 27./28. April: Schicksalslied von Brahms, Beethoven: 9. Symphonie (das Philharmonische Orchester).
Mannigfaltiges.
Breslau, 30. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Heute vormittag um 7 Uhr 16 Minuten fuhr auf dem Bahnhof Oels eine vom Gleis vier Süd kommende Lokomotive in die linke Flanke der Zuglokomotive des nach Kampen aus Gleis sieben Süd ausfahrenden Personenzuges 1011, wodurch beide Lokomotiven entgleisten. Personen wurden nicht verletzt. Der Verkehr wird durch teilweise Umleitung nach der Nordseite aufrecht erhalten. Dauer der Störung ungefähr sechs Stunden; außer dem Zug 1011, der vierzig Minuten Verspätung erhielt, sind andere Züge nur unerheblich verspätet worden.
München, 30. Oktober. (W. T. B.) Der heute vormittag abgestürzte Fliegeroffizier Leutnant Hamburger ist Mittags, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, im Garnison⸗ lazarett gestorben. (Vergl. Nr. 259 d. Bl)
Stuttgart, 30. Oktober. (W. T. B.) Gordon⸗Bennett⸗ Fahrt (vgl. Nr. 259 d. Bl.). — Der Ballon „Honeymoon“ (Eng⸗ land), Führer Jean de Francia, ist wegen Schneesturms am Montag, 8 ½ Uhr Abends, bei Kronstadt (Siebenbürgen) gelandet, aus dem gleichen Grunde der Ballon „Picardie“ (Frankreich), Führer Bienaimé, am Dienstagnachmittag 2 Uhr bei Rjäsan. Der Ballon „Harburg 3 (dDeutschland), Führer Eimermacher, mußte vorgestern abend wegen Erschöpfung des Ballastes auf der Rominter Heide landen. Der Ballon war über Rußland in 10 Grad Kälte und Schneesturm geraten. Der Ballon „Belgica“ (Belgien), Führer Demuyter, ist am Dienstag, früh 3 Uhr, bei Rofhischtsche in der Gegend vor Luzk (Gouvernement Wolhynien), der Ballon „Uncle Sam“ (Amerika), Führer Honeywell, ist am Dienstag, Morgens 6 ½ Uhr, bei Rjeshiza (Gouvernement Witebsk) gelandet. Der französische Ballon, Béarn“, Führer Georges Blanchet, scheint bei Cholm im russischen Gou⸗ vernement Ljublin gelandet zu sein. Der Führer hat zwar nicht tele⸗ graphiert, aber die dortige Poltzei hat nach Stuttgart eine Legitimations⸗ anfrage gerichtet. Der italienische Ballon „Andromeda“ ist in Suwalki, Rußland, der Ballon „Zürich“ im Gouvernement Wilna niedergegangen. — Es fehlt jede Nachricht von dem 20., außer Wettbewerb aufgestiegenen Ballon „Düsseldorf II“, der den Amerikanern als Ersatz für „Kansas City II“ geliehen worden ist, und von dem französischen Ballon „Isle de France“, der seit seinem Aufstieg nichts von sich hören ließ.
Amsterdam, 31. Oktober. (W. T. B.) Das „Handelsblad“ meldet aus Surabaya: Eine aus Arabern und Eingeborenen zusammengesetzte Bande überfiel chinesische Einwohner und raubte sie aus. Vier Chinesen wurden getötet und vier ent⸗ setzlich verstümmelt. Die Lage ist sehr ernst. haftungen wurden vorgenommen.
New York, 31. Oktober. (W. T. B.) Nach einer telegraphischen Meldung aus San Antonio in Texas verloren bei dem Brande eines Waisenhauses in Santa Rosa fünf Nonnen, unter ihnen die Vorsteherin, bei der Rettung der Kinder ihr Leben. Zwei Kinder sind umgekommen. Eine Nonne wurde so schwer verbrannt, daß an ihrem Aufkommen gezweifelt wird.
EFortsetzung des Amtlichen und Nichtamtli Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
Königliche Schauspiele. Opernhaus. 232. Abonnementsvorstellung Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Tristan und Isolde in drei Akten von Kabale und Liebe. —
“ 8 Uhr: Filmzauber.
Sonnabend,
Richard Wagner. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 236. Abonnementsvor⸗ stellung. Ein Waffengang. Lustspiel in drei Akten von Oskar Blumenthal. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr. Neues Operntheater. Gastspiel des „Schlierseer Bauerntheaters“ (Leitung: Direktor Xaver Terofal). Der Prinz Natzi. Burlesker Bauernschwank mit Gesang und Tanz in drei Aufzügen (nach einem vorhandenen Stoff des J. von Plötz) von Richard Manz. Musik von Emil Kaiser. Anfang 8 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. 233. Abonne⸗
zauber. Sonntag, zauber.
Straße. Freitag, Die fünf Frankfurter.
Frankfurter.
mentsvorstellung. sind aufgehoben. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goetheschen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 237. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Neu einstudiert: Die Hermann⸗ schlacht. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Gastspiel des straße „Schlierseer Bauerntheaters⸗ (Leitung: Direktor Javer Terofal). Der Prinz Natzi. Anfang 8 Uhr.
Deutsches Theater. Freitag, Abends 7 ½ Uhr: König Heinrich IV. (2. Teil.) Sonnabend: König Heinrich IV.
(1. Teil.) b Sonntag: König Heinrich IV. (2. Teil.) 8 Montag: Totentanz. Kammerspiele.
Freitag, Abends 8 Uhr: Mein Freund Teddy. Mein
5 Akten von Hardt. Sonnabend: Gabriel Flucht.
und Heimat. — Schillings Flucht.
spiel in vier Sonnabend,
Frack.
sitzende Frack.
Komödienhaus.
Generalsecke. Sonnabend und folgende Tage: Freund Teddy.
rote Le na .
Berliner Theater. Freitag, Abends Große Posse mit theater.) Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Die Kinder der Exzellenz. Bernauer und Rudolph Schanzer. Nachmittags bends:
Nachmittags 3 Uhr: Abends:
Theater in der Küniggrützer Abends Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.
Sonnabend und Sonntag: Die fünf
Montag: Königin Christine.
ne Tessingtheater. Freitag, Abends Dienst⸗ und Freiplätze 8 Uhr: Tantris der Narr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Glaube Abends:
Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ Freitag, 8 Uhr: Der Futt sitzende Frack. Lust⸗
Akten von Gabriel Dregely.
Nachmittags Egmont. — Abends: Der gut sitzende zwei Aufzügen von Offenhach. — 1 Sonnabend und folgende Tage: Orpheus Kestenberg⸗Trio.
Sonntag und folgende Tage: Der gut
Freitag,
8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in Herr.
drei Akten von Richard Skowronnek. Sonnabend und folgende Tage: Die
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der
Schillertheater. o. (Wallner⸗ Freitag,
in vier Aufzügen von E. von Wolzogen und W. Schumann. Sonnabend: Des Pfarrers Tochter vs Sö 8 Uhr: Zopf onntag, Nachmittags 3 Uhr: Zopf S Abends: Flachs⸗ Schönfeld.)
3 ½ Uhr: menschen.
Film⸗
Der Film⸗ und Schwert. —
mann als Erzieher. zieh Tanz
8 Fe Freitag, Abends Gesangstexte 8 *
Eine Komödie in drei Aufzügen von Otto
Ernst.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wallensteins Lager. Hierauf: Die Piccolomini. — Abends: König Legr.
Sonntag, Jüdin von Toledo. — Abends:
Kinder der Exrzellenz.
8 Uhr: liebchen.
barometer. Drama in
Schillings
Montis Operettentheuter. (Früher: Neues Theater.) Freitag, 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette
Residenztheater.
Abends 8 Uhr: 8 Uhr: Gemütsmenschen. Lustspiel drei Akten von Fritz Friedmann⸗Frederich. Sonnabend und folgende Tage: Gemüts⸗ — Zum
Autoliebchen. in drei Akten von Jean Kren,
Flachsmann als Erzieher. Musik von Jean Gilbert. Sonnabend und folgende Tage: Auto⸗
Trianontheater. (Georgenstr., nahe
Nachmittags 3 Uhr: Die Bahnhof Friedrichstr.) Die 8 Uhr: Liebesbarometer.
drei Akten von Romain . Sonnabend und folgende Tage: Liebes⸗ HEIIAnEERNAEMENEMNA
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Abends selige Toupinel. ““
Freitag, Abends Birkus Schumann. Freitag, Abends Schwank in 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. Schluß; Der unsichtbare Mensch! Vier Bilder aus Indien. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Galavor⸗
Thaliatheater. (Direktion: Kren und stellungen. — In beiden Vorstellungen:
Freitag, Abends 8 Uhr: das große Spezialitätenprogramm. Posse mit Gesang und — Abends: Zum Schluß: Der unsicht⸗
bare Meunsch.
Birkus Busch. Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. — Zum Schluß: Die große Pantomime: „Unter Gorillas“.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Vorstellungen. Abends: „Unter
von Alfred Schönfeld.
reitag, Abends b 8 Flftspiel in — Nachmittags und
Coolus. Gorillas“.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Olga von Brandenstein mit Hrn. Rittmeister d. Res. Willy
Der
in drei Akten von Leo Stein und Karl
Lindau. Musik von Edmund ECysler. Sonnabend und folgende Tage: Der
Frauenfresser.
8 Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener
Blut.
Gabriel
7 ½ Uhr:
Theater am Freitag, Abends 8 Uhr: Gastspiel des Münchener Künstlertheaters: Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in
Abends
3 ½ Uhr:
in der Unterwelt.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Freita Abends Freitag, Abends 8 ¼ Uhr: Mein alter Mari, Gr Lustspiel in drei Akten von Franz8— Arnold und Viktor Arnold. Sonnabend und folgende Tage: Mein alter Herr.
Windhund
Saal Bechstein. Freitag, Abends Hugo Wolf⸗Abend von G. A. Walter. Nollendorsplatz. Walter⸗Haas.
Choralion-Saal. Freitag, Abends 8 ½ Uhr: 2. Kammermusikab d des
Harmoniumsaal. Freitag, Abends
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: So ˙„ 8 ½ Uhr: Manuskriptliederabend von Margarete Meyer⸗Norden.
Freiherrn von Brandenstein (C harlotten⸗ burg —Zweitschen bei Dobitschen, Sachs.⸗
Altenbg.).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Arno Freiherrn von Steinaecker (z. 8t. Roth⸗Lobendau bei Liegnitz). — Hrn. Landesassessor Curt von Hugo (Cassel).
Elsa — Eine Tochter: Hrn. Grafen Bülow⸗Kühren (Kühren).
Gestorben: Hr. Geh. Regierungsrat, Amtshauptmann a. D. Ernst von Heim⸗ burg (Schwartau bei Lübeck). — Frau Emma von Kriegsheim Her sgen .
— Frau Louise von Wühlisch ( Berlin).
Am Klavier:
8 Verantwortlicher Redakteur:
Klindworth⸗Scharwenka⸗Saal. Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Abends 8 Uhr: oeck⸗Welter (Gesang).
Konzert von Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Acht Beilagen
Etwa zehn Ver⸗
chsanzeiger und Königlich Pr
Königlich Preußische Armee.
1 Offiziere, Fähnriche usw.
Hubertusstock, 17. Oktober. v. Massow, Major im Ge⸗ neralstabe der 6. Div, in den Großen Generalstab, v. Holleben, I 85 Großen Generalstabe, in den Generalstab der 6. Div.,
Weimar, 26. Oktober. Edelbüttel, Major beim Stabe des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, als Bats. Kommandeur in das Inf. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 versetzt. Dennert, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, zum überzähl. Major befördert und zum Stabe des Regts. übergetreten. Klingner, Hauptm. beim Stabe des 3. Oerschlef. Inf. Regts. Nr. 62, zum Komp. Chef ernannt. Gubisch, Oberlt. im 2. Nieder⸗ schles. Inf. Regt. Nr. 47, unter Beförderung zum Hauptm., vor⸗ läufig ohne Patent, zum Stabe des 3. Oberschl. Inf. Regts. Nr. 62 versetzt. Graepel, Hauptm. und Mitglied des Bekeidungs⸗ mtes des XI. Armeekorps, zum überzähl. Major befördert. v. Fuchs, Hauptm. beim Stabe des Königsinf. Regts. (6. Lothring.) Nr. 145, zum Komp. Chef ernannt. Fuisting, Hauptm. in dem⸗ selben Regt., zum Stabe des Regts. übergetreten. v. Henning auf Schönhoff, Hauptm. und Battr. Chef im 2. G.“ Hess. Feldart. Regt. Nr. 61, unter Ueberweisung zum Großen General⸗ stabe, in den Generalstab der Armee, Schultze, Hauptm. und Adjutant der 15. Feldart. Brig., als Battr. Chef in das 2. Groß⸗ berzogl. Hess. Feldart. Regt. Nr. 61, — versetzt. v. Trotha, Oberlt. im 4. Gardefeldart. Regt., unter Beförderung zum Hauptm., zum Adjutanten der 15. Feldart. Brig. ernannt. Schüller, Hauptm. und Komp. Chef im Samländ. Pion. Bat. Nr. 18, kom⸗ andiert zur Vertretung eines Lehrers an der Kriegsschule in Cassel, s Lebrer zu dieser Kriegsschule versetz. Neumann, Oberlt. im Inf. Regt. von Courbidère (2. Posen.) Nr. 19, unter Verleibung des Charakters als Hauptm., der Abschied mit der gesetzlichen Pension, der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform bewilligt.
8
Kaiserliche Schutztruppen. Verfügung des Staatssekretärs des Reichskolonialamts.
(Kommando der Schutztruppen.) Den 7. Oktober. Franz, Intend. Rat, scheidet am 22. Ok⸗ tober aus dem Heere aus und wird mit dem 23. Oktober 1912 in der Schutztruppe angestellt. Den 8. Oktober. Friedrich, Intend. Assessor, mit Ablauf des Monats August 1912 aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit
dem 1. September 1912 im Heere wiederangestellt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 6 89. Sitzung vom 30. Oktober 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.) Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst die zweite
Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Anlegung von Sparkassenbeständen gesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
in Inhaberpapieren, fort⸗
§ 2 bestimmt: Von dem von der einzelnen Sparkasse zu haltenden Mindestbestande an mündelsicheren Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber müssen drei Fünftel in Schuldver⸗ schreibungen des Deutschen Reiches oder Preußens angelegt werden.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) gibt der Auffassung Ausdruck, daß vor der Erreichung des Normalbestandes an Reichs⸗ und Staatspapieren keine Aenderung in dem jetzigen Effektenbestand der Sparkassen vorgenommen zu werden brauche, daß vielmehr dabei nur die Anlagen in der Zukunft in Frage kommen.
Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Meine Herren! Ich kann die Auffassung des Herrn Freiherrn von Zedlitz als vollständig zutreffend bezeichnen. Aus § 3 geht hervor, daß zur Erreichung des Normalbestandes an Reichs⸗ und Staatspapieren keinerlei Aenderung in dem bisherigen Effektenbestand der Sparkassen vorzunehmen sein wird, daß vielmehr lediglich ein Bruchteil des künftigen jährlichen Zuwachses für diese Zwecke ver⸗ wendet werden muß; dieser Bruchteil soll 5 % desjenigen Betrages übersteigen, der in mündelsicheren Papieren anzulegen ist. Es würde mithin von den Sparkassen, die nach dem Antrage des Herrn Abg. Winckler 15 % in mündelsicheren Effekten anzulegen haben, von dem alljährlichen Ueberschuß oder Zuwachs ein Bruchteil, der ein Fünftel beträgt, für diese Zwecke verwendet werden müssen.
Meine Herren, der Herr Abg. Arendt hat, übereinstimmend mit dem Herrn Abg. Leinert und auch mit dem Herrn Abg. Waldstein, der Ansicht Ausdruck gegeben, daß der Zweck der Liquidität ganz nebensächlich sei, und daß die Vorlage den Zweck verfolge, das fiskalische Interesse an einer Kurssteigerung der Konsols durch Aufbürdung eines gewissen Zwanges für die Sparkassen herbeizuführen. Ich muß demgegenüber auf meine bei der ersten Lesung gemachten Ausführungen hinweisen. Ich habe damals ausdrücklich hervorgehoben, daß das Gesetz in meinem Ressort ausgearbeitet worden ist, daß die Initiative aus dem Ressort des Innern stammt, nicht aus dem Finanzministerium, und daß irgend⸗ welche Anregungen bei der Ausarbeitung des Gesetzes vom Finanz⸗ ministerium an das Ressort des Innern nicht herangetreten sind. Meine Herren, ich muß daher wohl am besten wissen, welchen Zweck die Regierung bei Ausarbeitung dieser Vorlage verfolgt hat, und ich kann wiederholt erklären, daß das fiskalische Interesse hierbei nur in sweiter Reihe, als Inzidenzpunkt, mit berücksichtigt worden ist, soweit dadurch die Interessen der Sparer nicht geschädigt, sondern ebenfalls gewahrt werden. Ich muß aufs entschiedenste bestreiten, daß das Interesse an einer ausreichenden Liquidität nicht die Hauptsache bei der Ausarbeitung und Vorlegung des Gesetzentwurfes gewesen ist.
Meine Herren, wenn in § 2 vorgesehen ist, daß ein gewisser geringer Bruchteil der mündelsicheren Effektenanlagen der Sparkassen auch in Konsols bestehen muß, so entspricht das durchaus dem Interesse der Sparer (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen), aus dem ein⸗ fachen Grunde, weil die Konsols, die Reichs⸗ und Staatspapiere, be⸗ ranntlich den weitesten Markt in Deutschland haben und jederzeit ver⸗
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Berlin, Donnerstag, den 31. Oktober
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käuflich (Abg. Krawinkel: Sehr richtig!) und auch lombardierbar sind. Das trifft auf andere mündelsichere Effekten nicht zu, namentlich in der Regel nicht für die Anleihen der mittleren Städte, die an den Börsen überhaupt nicht gehandelt werden und infolgedessen keinen Kurs haben und, und wenn die Sparkassen im Besitz dieser städtischen Obligationen sind, unter Umständen nicht ohne Schwierig⸗ keiten losgeschlagen oder in Lombard gegeben werden können (Sehr richtig!), jedenfalls in Zeiten der Geldknappheit weder verkäuf⸗ lich, noch lombardierbar sein werden. Da es, wie ich wiederholt ausgeführt habe, im Interesse der Sparer liegt, daß sie im Bedarfs⸗ falle ihre Einlagen zurückerhalten können und nicht abwarten müssen, bis etwaige Kündigungsfristen abgelaufen sind, so müssen die Srar⸗ kassen auch im Interesse der Sparer wenigstens einen Bruchteil von Papieren haben, die jederzeit lombardierbar und verkäuflich sind. (Abg. Krawinkel: Sehr richtig!) —
Meine Herren, wenn die §8§ 2 und 3 in Fortfall kämen, wenn mithin nicht vorgeschrieben würde, daß ein Bruchteil der mündel⸗ sicheren Effekten in Reichs⸗ und Staatspapieren bestehen müsse, so würde die einfache Folge sein, daß die Sparkassen von ihren Ge⸗ meinden, sobald diese Geld brauchen, dazu benutzt werden würden, ihnen ihre Obligationen, die sie an den Börsen nicht oder nur zu einem sehr niedrigen, schlechten Kurse loswerden können, anzuhängen. Daß es eine recht mißliche Sache ist, wenn die Sparkassen, die in Fällen der Not von ihren Garantieverbänden gehalten werden sollen, dazu benutzt werden, die Schulden ihrer Garantieverbände zu decken⸗ das dürfte einem Zweifel nicht unterliegen. (Abg. Krawinkel: Sehr richtig!) Wir verfolgen übrigens gar nicht die Absicht, es ganz auszuschließen, daß die Sparkassen auch Obli⸗ gationen ihrer Gemeinden übernehmen; wir verlangen nur, daß wenigstens ein kleiner Bruchteil des zur Erreichung der notwendigen Liquidität erforderlichen Effektenbestandes nicht in städtischen Anleihen oder Obligationen, sondern in allzeit ver⸗ käuflichen oder lombardierbaren staatlichen Konsols bestehen soll. Ich glaube wirklich, daß Sie, wenn Sie diesen Gesichtspunkt in Betracht ziehen, die Auffassung nicht aufrechterhalten werden, daß die Be⸗ stimmung in § 2 des Entwurfs eine Schädigung der Sparer be⸗ zwecke, sondern daß Sie mit mir und mit der Königlichen Staats⸗ regierung die Ueberzeugung erlangen werden, daß es sich nicht um eine Schädigung, sondern um einen Nutzen (Sehr wahr!) und um den wahren Vorteil der Sparer handelt. (Sehr richtig!)
Meine Herren, ich bin durch den Schluß der Debatte über § 2 verhindert worden, auf die Ausführungen der Herren Vorredner zu antworten; ich will daher in aller Kürze zwei, drei Sachen richtig stellen. 1
Herr Abg. Wamhoff hat gesagt, nach den Erfahrungen, die er in den Jahren 1866 und 1870 gemacht hätte, würde er viel lieber eine sichere Hypothek lombardieren als Effekten. Diese Absicht, den Sparkassen zu helfen, ist ja sehr löblich, aber ich glaube, er würde der einzige Darlehnsgeber sein, den die Sparkassen bei einer Krisis für Hypotheken fänden, da bekanntlich die Reichsbank gesetzlich Hypo⸗ theken nicht beleihen darf und kein einziges Bankhaus Hypotheken beleihen wird, namentlich nicht in Zeiten der Geldknappheit lom bardieren wird. (Sehr richtig!)
Herr Abg. Waldstein hat es als einen sehr bedenklichen Rat be⸗ zeichnet, daß einer Sparkasse anheim gegeben werde, Kursverluste auf den Reservefonds abzuschreiben. Ja, meine Herren, was sollte dabei bedenklich sein? Der ganze Zweck dieser Maßnahme ist, den Reservefonds buchmäßig zu ermäßigen, das Vermögen aber und die Summe der Ueberschüsse, nach denen berechnet wird, welche Beträge alljährlich zugunsten der Garantieverbände ver⸗ wendet werden dürfen, in dem bisberigen Zustande aufrecht zu er⸗ halten, sodaß also die Garantieverbände ebensoviel für gemeinnützige Zwecke verwenden dürfen, als wenn sie keine Kursverluste erlitten hätten. Wie darin irgend etwas bedenklich sein soll, weiß ich nicht. Diese Maßnahme hat lediglich den Zweck, die Garantieverbände vor den Nachteilen zu bewahren, die sich daraus ergeben, daß sie nur infolge von Kursverlusten die Ueberschüsse für ihre Zwecke oder für gemeinnützige Zwecke nicht oder nicht in ausreichendem Maße zu ver⸗ wenden in der Lage sind.
Der Vorschlag des Herrn Abg. Waldstein, wonach die See⸗ handlung diejenigen Beträge, welche zur Aufrechterhaltung der Liquidität der Sparkassen nötig sind, entgegennehmen, mit 4 % ver⸗ zinsen und jederzeit zurückzahlen soll, wenn es nötig ist, ist wohl praktisch nicht durchführbar; ich glaube, darüber wird man sich nicht weiter auszulassen brauchen. Der Vorschlag bedeutet weiter nichts, als daß die Seehandlung, wenn 25 % festgesetzt werden, ungefähr 2 Milliarden Mark Einlagen annehmen, mit 4 % verzinsen und als tägliches Geld jederzeit im Bedarfsfalle zurückzahlen solle. Eine der⸗ artige Maßnahme ist leider nicht durchführbar. Wir können auf diesem Wege den Sparkassen nicht zu der erforderlichen Liquidität verhelfen, und wir werden uns wohl dabei beruhigen müssen, daß wir, wie im Gesetz vorgesehen ist, einen gewissen Prozentsatz an Effekten vorschreiben, der gehalten werden muß, um den Sparkassen die Möglichkeit zu gewähren, jederzeit den an sie herantretenden An⸗ forderungen zu genügen. (Bravo!)
Abg. Hoff (fortschr. Volksp.): Hört man den Herrn Minister des Innern, so ist für die Vorlage die Fürsorße für die Sparkassen allein entscheidend; der Finanzminister spricht aber bei jeder Gelegen⸗ heit von dem fiskalischen Interesse. Es bestehen hier also inner⸗ halb der Regierung selbst erhebliche Divergenzen. Wenn der Minister des Innern recht hat, wozu dann überhaupt der §. 22 Das Gesetz wird gemacht auf dem Rücken der Sparkassen Schleswig⸗Holsteins, woher denn auch der Protest gegen das Gesetz am stärksten erschallt.
Wie kann man auf Grund eines Schemas in eine historische Entwick⸗ lung so rücksichtslos eingreifen? Der Prozentsatz von 25 und die ⁄9 haben mit der Liquidität gar nichts zu tun. Die Kieler Sparkasse mit ihren 70 Millionen Mark Einlagen braucht nur 5 Millionen, um alle Ansprüche bis zu 300 ℳ sofort zu befriedigen, und soll jetzt ehroungen werden, für weitere L Millionen Inhaberpapiere zu be⸗ schafsen.
8 Daraus erwächst der Kasse ein Verlust von jährlich 45 Mark. Die Kasse muß entweder de Zinsfuß herabsetzen, und dann 4 “ 8 111“ 8
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wird ein allgemeines Abwandern der Sparer nach unsicheren Privat⸗ banken stattfinden, oder aber es werden die Zuwendungen an Volks⸗ bibliotheken, Kinderhorte usw. fortfallen müssen, und dem Realkredit werden jährlich 300 000 bis 400 000 ℳ entzogen werden. Was das unter den heutigen Umständen, wo der Realkredit so schwer darnieder⸗ 1 gpo 28 X 5 8 g2. ᷣ . liegt, bedeutet, braucht nicht näher ausgeführt zu werden. Ich bitte Sie nochmals um Ablehnung des § 2 und des ganzen Gesetzes.
Abg. Dr. Arendt (freikons.): Nachdem der Minister des Innern so liebenswürdig hervorgehoben hat, daß ich gestern in Ge⸗ meinschaft mit den Abgg. Leinert und Waldstein den § 1 bekämpft habe, sehe ich mich doch noch zu einigen Gegenbemerkungen genötigt. Der Minister hebt hervor, datz sein Ressort die Vorarbeiten zu der Vorlage gemacht hat. Dieser Gesetzgebungsakt geht aber nicht unter seiner Amtsführung vonstatten, sondern ist die Wiederholung einer früheren Vorlage, die fast ausschließlich das fiskalische Interesse im Auge hatte. (Präsident Graf von Schwerin ersucht den Redner, nicht in die bereits geschlossene allgemeine Besprechung zurück⸗ zufallen.) Das ist auch nicht meine Absicht, aber die bei der Erörte⸗ rung des § 2 vom Minister gemachten allgemeinen Ausführungen glaube ich in diesem Rahmen auch beantworten zu müssen. Es handelt sich hier um den Kern des ganzen Gesetzes. Meine Bedenken gegen
dasselbe würden sehr vermindert, wenn § 2 nicht angenommen wird. Ich habe gestern nicht etwa sagen wollen, daß die Staatspapiere eine größere Verlustchance böten, sondern ich habe gewünscht, den Spar⸗ kassen solle ihr Beruf eines Kreditinstituts für den Kleinverkehr und für die kleinen Gemeinden voll erhalten bleiben. In meiner Ansicht, daß diese Funktion der Sparkassen durch § 2 beeinträchtigt wird, bin ich durch den Minister heute noch ganz wesentlich bestärkt worden. Er hat wieder auf den Kriegsfall sich bezogen und gemeint, es würden dann Inhaberpapiere der kleineren Städte, die einen Börsenkurs nicht haben, Richt so beleihungsfähig sein wie Staatspapiere. Ich glaube meiner⸗ seits, daß im Kriegsfalle die Lombardierung der Staats⸗ und Inhaber⸗ papiere kaum in Betracht kommen wird, daß erfahrungsgemäß in
Kriegszeiten der Grundbesitz der sicherste Besitz ist und somit auch Hypotheken auf Grundbesitz in Kriegszeiten die allersichersten Werte sein werden. Dieses Beispiel des Ministers war also durchaus nicht glück⸗ lich gewählt. In Kriegszeiten wird es gerade Pflicht der Regierung sein, den Sparkassen zu helfen; sie darf sie dann nicht auf ihre eigene Kraft verweisen. Den Hinweis darauf, daß der Besitz von Staats⸗ papieren die Sparkassen für Kriegszeiten stärker machen würde, halte ich also für unzutreffend. Es bleibt dabei, der einzig durchschlagende Grund für das Gesetz ist die Hebung des Kurses de Staatsanleihen. An der Liqgui⸗ dität der Sparkassen zweifelt kein Mensch. (Oho! links.) Wenn Sie, Herr Mommsen, daran zweifeln, möchte ich Ihnen zurufen: Wenn doch die Banken des Deutschen Reiches alle so sicher wären wie die Sparkassen! Gehen Sie doch nach Schlesien und sehen Sie das Unheil an, welches durch die großen Bankbrüche dort über weite Kreise
gekommen ist, und zeigen Sie uns ein Beispiel, wo Aehnliches durch 8 eine Sparkasse verursacht wurde. Der Versuch des Abg. Waldstein, Remedur zu schaffen, ist an sich berechtigt, aber in der Form nicht
glücklich. Tatsächlich aber muß die Regierung Vorkehrungen gegen
weitere Kursverluste treffen, und das kann sie nur, wenn der Finanz⸗ minister sich entschließt, von der Form der Konsols abzugehen und rückzahlbare Papiere einzuführen, die sich dann die Sparkassen, die dauernde Anlagen machen wollen, zulegen können. Die heutigen Aus fübrungen des Ministers sollten das Haus gegen das Gesetz noch be denklicher machen. § 2 wird den Kredit gerade da erschweren, wo man ihn am allernötigsten braucht; die schwere Krisis, in der sich de Realkredit befindet, wird damit noch verschärft. Wenn der erst Schritt auf einem neuen Boden geschehen soll, dann fange man lieber an einer anderen Stelle damit an, dann will ich mir überlegen, o man damit auch bei den Sparkassen Horgeheirt s.
Finanzminister Dr. Lentze:
Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Arend nicht recht ersehen können, worauf er eigentlich mit seinen Bedenken abzielt. Nachdem der § 1 des Gesetzes angenommen ist, ist es ganz ausgeschlossen, daß durch den § 2 den Garantieverbänden irgendwie eine Benachteiligung insofern zugefügt werden könnte, daß sie von ihren Sparkassen nicht genügend Darlehen erhielten. Es ist auch ferner ganz ausgeschlossen, daß dadurch der Hypothekarkredit für das Land und für die Stadt vermindert wird. § 1 bestimmt, daß eine bestimmte Zahl von Inhaberpapieren angeschafft werden muß, und nachdem § 1 besteht, ist es für den Hypothekarkredit unerheblich, ob die Inhaberpapiere Staatspapiere oder Papiere des Garantieverbandes oder sonst welche Inhaberpapiere sind. Infolgedessen habe ich die Bedenken gegen § 2 nicht verstanden.
Ich möchte andererseits dem, was der Herr Minister des Innern erklärt hat, hinzufügen, daß tatsächlich auch vom Stand⸗ punkte meines Ressorts aus die Unterbringung der Staatspapiere erst in zweiter Linie bei der Einbringung des Gesetzes maßgebend ge⸗ wesen ist. Ich habe in keinem Stadium verleugnet, daß das Finanz⸗ ressort auch ein Interesse daran hatte, daß die Sparkassen gesetzlich genötigt werden, einen Teil ihrer Bestände in Inhaberpapieren an⸗ zulegen. Aber der Hauptpunkt für die Staatsregierung und auch für mich ist immer der gewesen, daß die Liquidität der Sparkassen ge⸗ fördert und verbessert werden soll. Das früher eingebrachte Gesetz hat auch nicht lediglich — darin besteht ein Irrtum — sich darauf gestützt, daß es zur Hebung des Kurses der Staatsanleihen dienen sollte, sondern das damalige Gesetz hat auch auf die Liquidität der Sparkassen hingewiesen. Aber seit der damaligen Zeit haben wir auch zugelernt. Es hat sich im Jahre 1907 und im vorigen Jahre herausgestellt, daß man doch erheblichen Wert auf die Liquidität sämtlicher öffentlicher Kassen legen muß. Wenn plötzliche Fälle eintreten, ist es unbedingt nötig, daß auch flüssiges Geld vor⸗ handen ist (sehr richtig!), und hierfür zu sorgen, ist die Staats⸗ regierung verpflichtet.
Der Abg. Dr. Arendt hat in überaus geschickter Weise den Unterschied zwischen Sicherheit und Liquidität der Sparkassen verwischt. (Sehr richtig!) Er hat gesagt, es werde bezweifelt, daß unsere Sparkassen sicher wären, man sollte ihm zeigen, wo sicherere Institute als unsere parkassen existierten. Darum handelt es sich nicht. Daß unsere Sparkassen sicher sind, weiß jedermann, und dafür zu sorgen, ist die Staatsregierung in erster Linie berufen; aber zwischen Sicherheit und Geldvorrat ist doch ein großer Unterschied. (Sehr richtig!) Eine Sparkasse kann ihr ganzes Vermögen so sicher angelegt haben, daß sie niemals einen Pfennig daran verliert, und kann trotzdem bei einem Zahlungssturm unfähig sein, Geld zu beschaffen. Um diese Zahlungsunfähigkeit abzuwehren, ist das Gesetz zu erlassen. Wenn nach außen hin damit gekrebst wird, daß man sagt, die Sicherheit der Sparkassen werde angezweifelt, so ist das absolut unzutreffend. Dann