1912 / 260 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Oct 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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zu schweigen haben.

Veräußerung den Besitzer gewechselt haben. Demzufolge entspricht

mehrheit irgendwie beeinträchtigt wird. Nach der preußischen Ver⸗ fassung ist das Eigentum unverletzlich. Die Regierung hat die Pflicht, ohne Rücksicht auf Konfession, Nationalität und Parteizugehörigkeit das Eigentum zu schützen. Anch sollen alle Bürger vor dem Gesetz gleich sein, und zu diesen Bürgern gehören doch auch die Polen, die jederzeit ihre Pflicht gegen den Staat erfüllt haben und auch auf den Schlachtfeldern ihr Blut verspritzt haben. Man enteignet uns nur, weil wir Polen sind. Man setzt andere an unsere Stelle nach dem zynischen Grundsatz: öte-toi, que je m'y mette. Uns Polen wird das Eigentum aus politischen Gründen entzogen. In der Kommissions⸗ beratung äußerte sich seinerzeit ein Minister über den Art. 4 der Verfassung so, daß man auch für Katholiken, für Juden, für Konservative oder Nationalliberale und sonstige Leute eine besondere Auslegung machen kann. Das ist die Konsequenz der Auffassung eines Kronjuristen. In der Kommission wurde seinerzeit der Antrag gestellt, daß deutscher Besitz von der Ansiedlungskommission nur freiwillig soll erworben werden können. Damals erklärte ein Minister, dies gehe nicht an, weil sonst zuge⸗ geben würde, daß das ganze Gesetz sich ausschließlich gegen die polnische Be⸗ völkerung richte. Trotz dieser Erklärung des Herrn von Rheinbaben im Herrenhause, als es sich um die Beratung des sog. Enteignungs⸗ gesetzes handelte, führte Oberbürgermeister Körte aus, die Enteignung könnte doch eventuell einmal dem deutschen Grundbesitz gegenüber An⸗ wendung finden, und das dürfe nicht geschehen. Das war wenigstens ein offenherziges Wort. verstößt die Regierung jetzt sogar gegen die Bestimmung dieses Gewaltgesetzes. Der § 13 bestimmt, daß eine Enteignung nur stattfinden darf, wo das Deutschtum gef ihrdet ist, und wo durch die weggenommenen Grundstücke eine Abrundung deutschen Besitzes möglich ist. Der Ministerpräsident sagte seinerzeit selbst, daß das Abgeordnetenhaus diese Beschränkung gewollt habe. Auch Herr Lusinsky sagte, daß die Enteignung nur zulässig sein soll zur Stärkung und Abrundung deutschen Besitzes. Aus rein polnischen Gegenden darf deshalb kein Grundstück herausgegriffen werden. Auch der Vertreter der Freikonservativen hat dieselbe Einschränkung fest⸗

stellt. Bei den vier Gütern, die jetzt gewaltsam enteignet werden ollen, kommen die E“ des Gesetzes von 1908 gar nicht in Frage, denn die Zahl der Deutschen hat sich vermehrt, die polnische Bevölkerung ist zurückgegangen; auch liegen diese Güter zum Teil vollständig in polnischem Gebiet, von Gefährdung des Deutschtums und von der Notwendigkeit der Abrundung kann also keine Rede sein. Dennoch hat die Ansiedlungskommission diesen Schritt getan, und er ist vom Ministerium wahrscheinlich gebilligt worden; allerdings er⸗ zählt man sich, daß der Kultusminister, der Landwirtschaftsminister und nach einigen sogar Herr von Dallwitz überstimmt worden sind. Wenn ich in einer solchen Frage überstimmt würde, würde ich mich für das weitere Verweilen in einem derartigen Ministerium bedanken. Das Vorgehen der Ansiedlungskommission verletzt also das Gewaltgesetz selbst. Der Kampf der Regierung und der Verwaltung gegen die Polen ist eine Feigheit, verbunden mit Heuchelei. Man hat Sarghf gerechnet, daß während des Kanonendonners auf dem Balkan das Echo dieser Maßnahme in der Welt verhallen würde; man er⸗ innerte sich, wie ein lautes Pfui der ganzen zivilisierten Welt 1908 begrüßt hat. Das Gesetz ist ein Gesetz der Starken, bie sich ein Marterinstrument gegen die Schwachen gegeben haben; aber die zivilisierte Welt wird es verurteilen, wie es die Marter⸗ instrumente des Mittelalters verurteilt. Den Hakatismus werden Sie mit Enteignungen nicht zur Ruhe bringen. Die Alldeutschen, die immer den Frieden Europas stören, deren Presse von der schweren Industrie bezahlt wird, die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“, die „Schlesische Zeitung“, die „Post“, sie sind alle sofort auf dem Plane erschienen. Der Abg. von Zedlitz und Neukirch lächelt; er weiß, wie⸗ viel die „Post“ von diesen Leuten bekommt; diese Blätter, die immer den nationalen Frieden stören, sie wollen auch die Ruhe des Staates im Innern nicht; und dazu kommen die Beamten, die interessiert sind, weil sie die Ostmarkenzulage in klingender Münze für ihren paten⸗ tierten Patriotismus erhalten. Die „Post“ verlangte sofort, man solle nicht kleine, sondern große Güter enteignen. Regierung und Mehrheit haben das Recht preisgegeben und sich am Privateigentum von Staatsbürgern vergriffen, sie haben die Heiligkeit des Privat⸗ eigentums, die Vorbedingung des ganzen sozialen und staatlichen Lebens, verletzt, vernichtet. Die Rechtssicherheit ist bei uns völlig ge⸗ schwunden. Regierungen und Kammermehrheiten wechseln; es werden auch Mehrheiten kommen, die mit gleichen Gesetzen über die Grenzen von Westpreußen und Posen hinausgehen. Die Unrverletzlichkeit des Eigentums im preußischen Staate hat aufgehört; damit ist gegen das christliche Staatsprinzip verstoßen worden, auch von den Konservativen, die die christliche Weltanschauung wohl nur als Mittel zum Zweck be⸗ nutzen; Heuchelei ist es, ganz elende Heuchelei. Der Abg. von Heyde⸗ brand und der Lasa meinte, es könne Umstände geben, wo die setze Also auch Gottes Gesetze! Am 22. Februar 1886 hat ein Freiherr von Schorlemer⸗Alst in diesem Hause erklärt, das Recht sei das Fundament der Reiche; man hätte besser getan, das Gesetz als ein Gesetz zur Germanisierung und Protestantisierung von Westpreußen und Fo san zu bezeichnen; später beklagte er, daß der Ministerpräsident das Wort „Expropriation“ gebraucht habe, es wäre besser nicht gesprochen worden. So Herr von Schorlemer⸗Alst, und Herr von Schorlemer⸗Lieser verteidigt die Expropriation! Ich enthalte mich jedes Urteils. Ich verweise aber auf das, was z. B. die „Frank⸗ furter Zeitung“, die Fürst Bülow häufig als Leiborgan benutzte, über diese neueste Tat geschrieben hat. (Zurufe recht.) Wenn Sie (zu den Konservativen) eine solche Presse hätten, wären Sie viel weiter, als Sie sind. Sie sagt, mit der Maßnahme werde die ganze Frage des Besitzes an landwirtschaftlichem Grund und Boden aufgerollt und werde nicht mehr zur Ruhe kommen. Aehnlich haben sich die Kölnische Volkszeitung“ und die „Berliner Volkszeitung“ geäußert. Die rote Flut stürmt an gegen dieses Haus, und die geschworenen des Eigentums werden „pro publico bono“ Ihre (nach rechts) Güter enteignen. Ihre Politik kann bei der polnischen Bevölkerung nur Haß, Erbitterung und Verachtung erzeugen. Wir sd nicht ein beliebiger Volksstamm, wir sind ein Volk von 20 Millionen mit eigener Ge⸗ schichte und Kultur; wir lassen uns nicht als Heloten behandeln. Wir nehmen den Kampf auf Leben und Tod auf. Gottes Mühlen mahlen langsam, aber sie werden auch für unsere Henker und Feinde einmal ihre Arbeit tun.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! In Beantwortung der Interpellation habe ich namens der Königlichen Staatsregierung folgendes zu erklären.

Es ist der Königlichen Staatsregierung bekannt, daß die An⸗ siedlungskommission für Westpreußen und Posen die von dem Herrn Vorredner genannten Güter Lippinken im Kreise Schwetz, Koldroms im Kreise Znin, Dobska im Kreise Strelno und Zlotnik im Kreise Posen Ost in Gemäßheit des § 13 ff. des Gesetzes vom 20. März 1908 auf Gruud des Enteignungsrechts zu erwerben beschlossen hat. Die gegenwärtigen Eigentümer dieser Güter haben gegen den Beschluß der Ansiedlungskommission die nach § 16 des Gesetzes vom 20. März 1908 zulässige Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist erhoben. Da über diese Beschwerde von den zuständigen Ministern zurzeit noch keine Entscheidung getroffen ist, so kann seitens der Staats⸗ regierung eine Beantwortung der Frage, inwieweit bei den in Betracht kommenden Besitzungen die Voraussetzungen des § 13 des Gesetzes vom 20. März 1908 erfüllt sind, nicht erfolgen. Nach dem vom Präsidenten der Ansiedlungskommission erstatteten Bericht kann aber kein Zweifel darüber obwalten, daß von der Ent⸗ eignung nur solche Güter betroffen sind, welche in letzter Zeit durch

insoweit der Beschluß der Ansiedlungskommission durchaus der Er⸗ klärung, welche ich im Namen der Staatsregierung in der Sitzung der Budgetkommission dieses hohen Hauses am 17. April 1912 ab⸗

Ansiedlungskommission vom Jahre 1911 in beiden Häusern des Landtags wiederholt habe. Bei der Beratung des Gesetzes vom 20. März 1908 sind die aus der Verfassungsurkunde für den preußischen Staat und aus der Verfassung des Deutschen Reiches hergeleiteten Bedenken gegen das Enteignungsrecht eingehend wider⸗ legt worden. (Lachen bei den Polen sehr richtig! rechts) Die Königliche Staatsregierung kann sich auf eine nochmalige Erörterung dieser Bedenken schon deshalb nicht einlassen, weil sie gegenüber dem verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze nicht mehr in Betracht kommen können. (Rufe: verfassungswidrig! Bravo! rechts Zischen links Pfuirufe bei den Polen.)

Abg. Winckler (kons.) beantragt Besprechung der Inter⸗ pellation.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) schließt sich diesem Antrag an. Der Antrag wird genügend unterstützt.

Abg. von Goßler (kons.): Der Begründer der Interpellation hat hier das ganze Thema der Polenpolitik aufgerollt. (Großer, fortgesetzter Lärm, stürmische Zurufe bei den Polen, infolge deren die nächsten Worte des Redners unverständlich bleiben.) Das Enteignungsgesetz, so wurde behauptet, wäre rechtswidrig zustande gekommen. Die verfassungsrechtlichen Be⸗ denken, auf die sich die Interpellation stützt, sind seinerzeit eingehend geprüft und nicht als stichhaltig erkannt worden. Ich halte daher eine neue Debatte hierüber nicht für zulässsg. Für uns kommt es in dem gegenwärtigen Augenblick darauf an, daß die Ausführung des Gesetzes sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu halten hat. Zweck dieses Gesetzes war, unter Vermeidung unnötiger Härten das Deutschtum zu stärken. Wir haben keine Veranlassung, der Re⸗ gierung hierbei in den Arm zu fallen.

Abg. Dr. Fzaf dberg (nl).: Auch meivre politischen Freunde lehnen es ab, sich durch die Ausführungen des Abg. Korfanty zu einer ausgedehnten Polendebatte drängen zu lassen. Die Frage, ob die Enteignung dieser Güter im Rahmen des Enteignungsgesetzes zu⸗ lässig ist, unterliegt, wie der Minister eben erklärte, noch der Früfan⸗ in der höheren Instanz. Wir sind daher nicht in der Lage, unser⸗ seits ein Urteil abzugeben; wir müssen die weiteren Aufklärungen der Staatsregierung a warten, aber wir sind sehr geneigt, zu glauben, daß die Königliche Ansiedlungskommission sich im Rabmen des Gesetzes bewegt. Die zweite Frage betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Enteignung. Darüber hat bei Verabschiedung des Sthe von 1908 eine ein⸗ gehende Prüfung unserseits stattgefunden. Wir sind der Ueberzeugung gewesen, daß das Gesetz den Rahmen der Verfassung nicht verletzt. Es liegt jetzt kein Grund vor, in eine nochmalige Prüfung einzutreten, es ist alles darüber gesagt, was zu sagen war.

Abg. Dr. Mizerski (Pole): Mit Rücksicht auf die vorgerückte Stunde bitte ich um Vertagung.

Der Vertagungsantrag wird gegen die Stimmen Zentrums, der Sozialdemokraten und Polen abgelehnt. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): In Ueber⸗ einstimmung mit den beiden Vorrednern ist es, glaube ich, von einem ge⸗ wissen Wert, hier festzustellen, daß völlige Uebereinstimmung bei denjenigen Parteien herrscht, die die deutschnationale Politik unserer Regierun unterstützen. Daher lehnen meine politischen Freunde es ab, si zu einer allgemeinen Behandlung der Polenfrage oder auch nur der Ansiedlungsfrage drängen zu lassen. Wir haben bei ver⸗ schiedenen Gelegenheiten mit der wünschenswertesten Klarheit unsere Stellung in dieser Frage dargelegt, und wir haben nicht das mindeste Bedürfnis, uns durch die Herren Polen zu einer weiteren Erörterung dieser Frage bewegen zu lassen. Wir haben keinen Zweifel, daß die Staatsregierung bei der Prüfung der Beschwerden, die ihr vorgelegt sind, so verfahren wird, wie es das Gesetz vorschreibt, wir haben auch keinen Zweifel, daß die Beschwerdeführer, wenn sie wirklich recht haben sollten, ihr volles Recht erhalten werden. Preußisches Recht ist das beste Recht der Welt. Was den zweiten Teil der Interpellation betrifft, so liegt hier res judicata vor. Die⸗ jenigen Faktoren, die über die Auslegung der preußischen Verfassung zu urteilen, sie authentisch zu interpretieren haben, die gesetzgebenden Faktoren Prenßrane, haben gesprochen, und auch das Reich hat keine

Bedenken erhoben. Hierauf wird ein Vertagungsantrag des Abg. Grafen Praschma (Zentr.) angenommen.

Der Präsident schlägt vor, die nächste Sitzung am Donnerstag 11 Uhr abzuhalten mit der Tagesordnung: Fort⸗ setzung der soeben abgebrochenen Besprechung und Petitionen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) beantragt, die Beratung von Initiativanträgen und Petitionen vorweg zu nehmen und dann erst die Besprechung der Interpellation fortzusetzen. Dieser Antrag wird abgelehnt, dagegen findet ein Antrag des Abg. Dr. Dittrich (Zentr.), die nächste Sitzung bereits um 10 Uhr früh beginnen zu lassen, die Zustimmung der Mehrheit des Hauses.

8 Schluß 4 ¾¼ Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, 19 Uhr. (Fortsetzung der Besprechung der Poleninterpellation, Petitionen.)

des

Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteergebnisse in Rußland.

Der Kaiserliche Konsul in Libau berichtet unterm 25. Oktober: Anstatt der mit Bestimmtheit erhofften vorzüglichen Ernte hat sich durch das beispiellos schlechte Wetter während der ganzen Körner⸗ ernte im Konsulatsbezirk das nachnehende, in vielen Zweigen des land⸗ wirtschaftlichen Betriebs recht ungünstige Ergebnis herausgestellt. Hierbei muß noch bemerkt werden, daß bei Weizen und Roggen zwar ziemlich große Mengen erzielt wurden, die Qualität des Getreides aber nicht gut ist. Es ergaben:

Weizen

Roggen

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gute Ernte, recht gute Ernte, mittlere Ernte, erste schlechte Ernte, Kartoffeln schlechte Ernte, Erbsen und sonstige Feldfrüchte eine schlechte Ernte, eu eine sehr gute Ernte, elee und Futterkräuter eine sehr gute Ernte, Obst ist wenig vorhanden, Beeren gibt es dagegen viel.

eine

Saatenstand in Italien im ersten Drittel des Monats Oktober 1912.

Die Berichtsperiode war außerordentlich reich an Niederschlägen, die auf die Anpflanzungen je nach deren Art einen verschiedenen Einfluß ausgeübt haben. Den Weiden und den zur Weizenaussaat bestimmten Feldern ist der Regen sehr zu statten gekommen, während die Hauptarbeiten der Jahreszeit, wie die Weinlese, die Ernte und das Austrocknen des Reises und des Maises unter den Niederschlägen gelitten haben. Allgemein wünscht man, daß die inzwischen wieder⸗ Pkehrt⸗ trockene Witterung anhält. Bericht des Kaiserlichen eeneralkonsulats in Genua vom 25. Oktober 1912.

Kartoffelernte in Belgien. Der Ertrag in Frühkartoffeln wie auch die dafür erzielten

zogen. Der Ertrag ist weit größer als der des Vorjahres; es wurden bis zu 30 000 kg auf den Hektar geerntet. Auch die Qualität ist gut, und nur vereinzelt scheint die lanze unter dem Regen gelitten zu haben. Die Preise bewegen zwischen 4 Fr. und 5,50 die 100, kg je nach Qualität. Die Landwirte sind mit den Verkäufen anscheinend zurückhaltend, da ihnen der gebotene Preis zu niedrig ist. Man ist der Ansicht, daß infolge der guten Ernten 1* in den Nachbarländern große Mengen Kartoffeln im kommenden Frühjahr auf Lager bleiben werden. Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen vom 24. Oktober 1912.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen EX““ Nr. 44

vom 30. Oktober 1912.)

Portugal. Von den auf der Insel Terceira im September vorgekommenen 34 Pestfällen sind 21 tödlich verlaufen; im Oktober waren bis zum 14. noch 3 Erkrankungen, von denen 1 alsbald mit dem Tode endete, festgestellt. In der Ortschaft Angra auf Terceira besteht ein bakteriologisches Laboratorium; daselbst wird dem Ratten⸗ bng und der Untersuchung der gefangenen Ratten angeblich seit dem

ahre 1908 besondere ewidmet. Reisende, welche in Angra an Bord kommen, werden beim Fortgang durch den beamteten Hafen⸗ arzt gemustert, und die desinfizierbaren Waren werden einer Ratten⸗ desinfektion unterworfen.

Marokko. In Casablanca befanden sich am 2. Oktober 16 Personen, darunter 10 Militärpersonen, in den für Pestkranke be⸗ stimmten beiden Lazaretten; davon litten 7 an festgestellter Pest, die anderen waren pestverdächtig erkrankt oder wurden auf Pest beobachtet.

Britisch Ostindien. Vom 8. bis 14. September wurden 1270 Erkrankungen und 966 Todesfälle gemeldet. Von den Todes⸗ fällen kamen 331 auf die Präsidentschaft Bombay (davon 6 auf die Stadt Bombay), 207 auf Hyderabad, 111 auf den Staat Mysore, 94 auf Burma (davon auf die Städte Rangun Wund Moulmein 79 und 7), 84 auf die Vereinigten Pro⸗ vinzen, 71 auf die Präsidentschaft Madras, 37 auf Bihar und Orissa, 25 auf das Punjabgebiet, 3 auf die Zentralprovinzen, 2 auf Bengalen (nur Kalkutta) und 1 auf Rajputana und Ajmer Merwara.

eg. Vom 8. bis 14. September 1 Erkrankung und 1 Todesfall. Cholera.

Italien. In Cagliari wurden vom 2. bis 9. Oktober 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle gemeldet.

Türkei. In Damaskus und Umgebung sind vom 5. bis 13. Oktober 12 Erkrankungen und 8 Todesfälle gemeldet worden.

Persien. Aus dem Bezirk Ahwaz ist unter dem 23. Oktober ein Ausbruch der Cholera gemeldet worden.

Zanzibar. Zufolge Mitteilung vom 4. September sind außer⸗ halb der Stadt Zanzibar in Entfernungen von 3 bis 6 Meilen von der Stadt seit dem 21. August 10 Choleratodesfälle festgestellt worden, worauf 2 Plätze als örtliche Bezirke für choleraverseucht erklärt worden sind. Der Hafen von Zanzibar gilt jedoch wie bisher als

cholerafrei. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige aus:

Mexiko. In Merida vom 16. bis 22. September 1 Er⸗ krankungs⸗ und 1 Todesfall;

Venezuela. In Caracas vom 1. Januar bis 31. August d. J. 41 Erkrankungen und 21 Todesfälle, in Maiquetia am 20. Sep⸗ tember 3 Erkrankungen.

Pocken.

Vom 8. bis 14. September 1 Erkrankung und

1 Todesfall. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 13. bis 19. Oktober ist 1 Er⸗ krankung in Berlin gemeldet worden.

Die in der Woche vom 29. September bis 5. Oktober im Reg.⸗ Bez. Merseburg (Liebenwerda] gemeldete Erkrankung hat sich nach⸗ träglich nicht als Genickstarre erwiesen.

Schweiz. Vom 6. bis 12. Oktober je 1 Erkrankung in der Stadt Zürich und im Kanton Bern.

Spinale Kinderlähmung.

Preußen. In der Woche vom 13. bis 19. Oktober sind 9 Er⸗ krankungen in folgenden Regierungsbezirken [und Kreisen] an⸗ gezeigt worden: Landespolizeibezirk Berlin 2 ([Berlin⸗Wilmersdorf), Reg.⸗Bez. Oppeln 1 (Beuthen Land II]I, Potsdam 5 Nieder⸗ barnim], Schleswig 1 (Hadersleben].

vsZiedene Krankheiten

Pocken: Konstantinopel (6. bis 12. Oktober) St. Petersburg 2 Todesfälle; St. Petersburg 3, Warschau (Kranken⸗ häuser) 4 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 27, Wien 25 Er⸗ krankungen; Fleckfieber: Moskau 2 Todesfälle; Warschau (Kranken⸗ häuser) 6 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Stade 1 Todes⸗ fall; Reg.⸗Bezirke Breslau, Köslin, Marienwerder je 1 Erkrankung; Tollwut: Budapest 1 Erkrankung; Influenza: Berlin 7, Braun⸗ schweig 2, Budapest 1, London 19, Paris 1, St. Petersburg 2 Todes⸗ fälle; Kopenhagen 33 Erkrankungen; Genickstarre: Christiania 1, New York 5 Todesfälle; Christiania 2, New York 4, Wien 1 Er⸗ krankung; Körnerkrankheit: Reg.⸗Bez. Gumbinnen 61 Erkran⸗ kungen; Wurstvergiftung: Reg.⸗Bez. Stade 20 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %) gestorben in Gleiwitz, Kattowitz, 8 Erkran⸗ kungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 149 (Stadt Berlin 100), in Breslau 24, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 112, Düsseldorf, Oppeln je 182, in Nürnberg 20, Hamburg 35, Amsterdam (16. bis 22. Oktober) 180, Budapest 109, Christiania 26, Edinburg 21, Kopenhagen 50, London (Krankenhäuser) 345, New York 56, Odessa 44, Paris 45, Petersburg 64, Prag 35, Rotterdam (16. bis 22. Oktober) 30, Wien 65; an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 %) gestorben in Darmstadt, Gladbeck, Heilbronn, Hof Erkrankungen wurden angezeigt in Nürnberg 26, Hamburg 45, Kopenhagen 21, London E’ 121, New York 90, Odessa 26, Paris 36, t. Petersburg 37, Wien 71; an Diphtherie und Krupp (1895/1904: 1,62 %) gestorben in Berlin⸗ Schöneberg, Harburg, Heilbronn Erkrankungen kamen zur An⸗ zeige im Landespolizeibezirke Berlin 266 (Stadt Berlin 150), im Reg.⸗Bez. Schleswig 101, in Herncbarg 98, Budapest 32, Christiania 29, London . äuser) 108, New York 134, Odessa 21, Paris 41, St. peterebarg 56, Prag. 38, Stockholm 21, Wien 46; an Keuchhusten gestorben in Altenessen, Offenbach Erkrankungen gelangten zur Meldung in Hamburg 35, Kopenhagen 21, London (Krankenhäuser) 28, New York 31, Wien 25. Ferner wurden Erkrankungen gemeldet an Typhus in New York * 1 33, Paris 39, St. Petersburg 206, Warschau (Kranken⸗ häuser) 21.

ongkong.

Italien. Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗ ordnung vom 25. d. M. den Hafen von Mombasa (Sstafrika) für pestverseucht erklärt. 11“

Preise waren sehr zufriedenstellend. Das Einernten der Spät⸗

gegeben und späterhin auch bei der Beratung der Denkschrift der

kartoffeln hat sich unter günstigen Witterungsverhältnissen voll⸗

24, Moskau Ie

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1912 Oktober

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Zweite Beilage zum Deutschen

Berlin, Donnersta

RNeichsanzeiger und Königlich Preußische

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

en Staatsanzeiger.

1912.

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18,70 1790 17,60

19,00 17,60 17,80

18,10 20,10 17,80 17,60 17,75 20,00 19,50 16,00 20,50 20,00 22,10 20,10 18,40 19,20 19,00 18,60

18,20 17,20 17,50 19,50 20,00

1 Delbrü

22,00 19,50 19,40

20,6) 20,50 20,30 20,30 20,50 20,60 20,00 20,70 20,75 21,30 20,60 23,00 20,00 21,00 22,00 20,00 20,00 21,20 20,00

Kernen (eunthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

21,80 26,00

17,50 17,40 17,00

17,60 17,10 17,50 17,60 17,80 17,40 17,80 17,70 17,50 17,50 18,50 18,70 18,40 18,40 19,40

17,55 17,10 18,40 17,20

17,50 19,40 19,50 19,70 17,50 19,70 20,40 19,40

22,50 20,00 17,00 22,00

19,40 19,80 19,40

18,30 17,00

19,00 18,00 17,80

19,00 17,60 18,00

18,10 20,60 18,10 17,60 18,00 20,00 20,00 16,00 21,00 20,20 22,10 20,10 18,40 20,00 19,00 19,40

18,50 17,50 17,60 19,50 20,00

Mark abgerundet mitgeteilt. b 1 Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

12 000 3 522

1 991 91

2 787 17 371 12 998 7 384 887 17 390 5 270

19,00

20,36 20,80 20,30 20,58 18,76 20,18 20,38 19,64 20,00

18,54

18,10 18,20 18,77 18,80 18,22 18,28 18,29 17,39 17,57

22,00 19,46 19,77

15,00 18,84

18,10 18,44 18,55 18,80 18,41 18,74 18,63 16,22 17,57

Der Durchschnittspreis wird aus den unabge daß entsprechender

erundeten Zahlen berechnet. Bericht fehlt.