1912 / 270 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

all, wenn eine arkasse, die nach der Höhe ihres Einlagebestandes unter Ziffer 1 fallen würde, ihre Satzungen ändert und sich nicht mehr auf ihren eigenen Garantiebezirk beschränken, sondern darüber hinausgeben will: auch in diesem Falle wächst sie der nächsthöheren Klasse zu. Das heißt: es würde sich für sie lediglich die Folge er⸗ geben, daß der Mindestbestand an mündelsicheren Papieren nicht mehr

5 %, sondern 20 % sein soll. Es ist aber ein Irrtum, wenn Herr Abg. Hausmann daraus gefolgert hat, daß sich dadurch für die Spar⸗ kasse eine große Belastung ergeben würde, daß sie verhindert sei,

ünftig über ihre Einlagen noch durch Ausleihung von Hypotheken usw. zu verfügen; denn es würde nur die Folge für die Sparkasse haben, daß sie in Zukunft von dem regelmäßigen alljährlichen Zuwachs 20 %, und wenn § 3 auf sie Anwendung findet, 25 % zum Ankauf von Inhaberpapieren verwenden müßte, während der Rest nach wie vor in Hypotheken angelegt werden könnte. Es würde mithin der jetzige Anlagebestand in keiner Weise tangiert werden, und es würde Nauch von dem Zuwachs nur ein Bruchteil dem Realkredit entzogen werden und zur Anlegung in Effekten verwendet werden müssen. Meine Herren, ich möchte aber auch aus dem Grunde von der An⸗ nahme des Antrages des Herrn Abg. Hausmann dringend abraten, weil die Königliche Staatsregierung sich nur in der Erwägung mit den Be⸗ schlässen zweiter Lesung einverstanden erklärt hat, daß tatsächlich kleine Sparkassen, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb innerhalb einer engen räumlichen Begrenzung halten, zu ihren Kunden solche Vertrauens⸗ verhältnisse und persönliche Beziehungen aufrechthalten, wie sie not⸗ wendig sind, um in schwierigen Zeiten einen Run zu vermeiden, daß mithin nur bei solchen kleinen Kassen, wenn sie sich zugleich auf einen räumlich engbegrenzten Geschäftskreis beschränken, die Möglichkeit ge⸗ geben ist, etwas mildere Bedingungen in bezug auf ihre Liquidität eintreten zu lassen. Mit dem Momente aber, wo diese Voraussetzung fortfällt, wo es sich nicht um kleine Sparkassen handelt, und wo sich der Geschäftsbetrieb nicht auf einen räumlich engbegrenzten Kreis be⸗ schränkt, würde die Möglichkeit, einen so niedrigen Mindestsatz, wie er von dem Herrn Abg. Hausmann gewünscht wird, zuzulassen, ver⸗ schwinden; es würden dann die höheren Sätze wieder eintreten müssen, welche von der Regierung in ihrer ursprünglichen Vorlage verlangt worden sind.

Die Königlche Staatsregterung ist mit ihren Konzessionen gegen⸗ über den Wünschen des Abgeordnetenhauses an die Grenze der Mög⸗ lichkeit gegangen, wenn sie den Beschlüssen zugestimmt hat, wie sie in der zweiten Lesung gefaßt worden sind. Weitergehenden Ab⸗ schwächungen, wie sie der Abg. Reinhard und der Abg. Hausmann in ihren Anträgen befürworten, würde die Regierung ihre Zustimmung zu erteilen nicht in der Lage sein.

Abg. Winckler (kons.): Ich muß mich sowohl gegen den Antrag Hausmann wie gegen die vom Abg. Arendt angeregte Wieder⸗ berstellung der Regierungsvorlage aussprechen, denn dadurch würde die Differenzierung wieder rückgängig gemacht werden, die wir gerade im Interesse der kleinen Sparkassen beschlossen haben. Diese Ver⸗ günstigung kommt zwei Dritteln aller Sparkassen zugute. Gegen den Antrag Reinhard muß ich einwenden, daß es nicht möglich ist, eine solche Bestimmung, die die Entscheidung der Sache nur in das Er⸗ messen des Oberpräsidenten legen würde, zu einem gesetzlichen Kriterium zu machen Ich erkenne durchaus an, daß besondere Ver⸗

hältnisse einer Berücksichtigung im Simne des Abg. Reinhard bedürfen können, aber dafür sieht ja auch der § 4 die Möglichkeit von Er⸗ leichterungen durch den Oberpräsidenten vor. Von dieser Möglichkeit wird allerdings überall da, wo das Gesetz Härten mit sich bringen würde, Gebrauch gemacht werden müssen.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz

Ich möchie auf die letzte Anregung des Abg. Winckler zu § 1 und auf die Anregung, die Herr von Kardorff vorhin zu § 1 gegeben hat, die ich wohl zu beantworten vergessen hatte, erwidern, daß wir die Land kreise nicht schlechter behandeln wollen, wie die Stadt⸗ kreise und daß, was für die Stadtgemeinden in Autsicht gestellt ist, unter gleichen Voraussetzungen selbstverständlich auch für die Land⸗ gemeinde gelten soll; es wird in allen diesen Fällen möglich sein, im Wege des § 4 Abhilfe zu schaffen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Der Antrag Haus⸗ mann ist von der Kommission schon mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Man darf die Sparkassen nicht so über einen Kamm scheren, sondern man muß sie klassifizieren, einmal nach der Größe und dann nach dem Umfange ihres Geschäftes.

Die Anträge Hausmann⸗Faßbender und Reinhard werden abgelehnt.

Der § 1 wird in der Fassung der zweiten Lesung auf⸗ rechterhalten, ebenso die §§ 2 und 3.

Zu § 4 begründet

Abg. Reinhard (Sentr.) seinen Antrag.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz: 1

Der Herr Vorredner hat gemeint, daß es sich bei diesem Antras nur um eine formelle Aenderung handeln würde. Durch die Worte „unter besonderen Verhältnissen“ wird ausgedrückt, daß besondere sach⸗ liche Gründe vorliegen müssen, welche die ausnahmsweise Genehmi⸗ gung einer Ausnahmebestimmung gerechtfertigt erscheinen lassen. Wollte man die Worte streichen, wie es der Antrag des Herrn Abg. Reinhard wünscht, dann würde lediglich das Belieben der Ober⸗ präsidenten zu entscheiden haben, es würde mithin keine Direktive für seine Entschließungen mehr gegeben sein.

Ich möchte übrigens darauf aufmerksam machen, daß der § 4 in seiner jetzigen Fassung schon erheblich weiter geht als die ursprüng⸗ liche Regierungsvorlage, welche Ausnahmen nur in dem Falle gestatten wollte, wo die Kreditbedürfnisse des Garantieverbandes es notwendig erscheinen ließen. Die jetzige Fassung gestattet ganz allgemein Aus⸗

nahmen und bindet sie eben nur an das Vorhandensein besonderer erhältnisse, die berücksichtigt werden müssen.

Abg. Dr. Iderhoff (freikons.): Wie notwendig es ist, Aus⸗ nahmen zuzulassen, zeigen die Verhältnisse der Sparkasse zu Wilhelms

haven.

8

Die Stadt ist ganz eingeschlossen von oldenburgischen Ge „besonders durch die Gemeinde Rüstringen. Obwohl die Sparkasse eine Million Mark zu vergeben hat, kann sie doch den Be⸗ durfnissen des dortigen Realkredits nicht genügen, da dort Wohnungs⸗ mange! herrscht, der viel Mittel zur Beseitigung beansprucht. Diesen Bedürfnissen muß tunlichst Rechnung getragen werden. Das hat auch der Oberpräsident anerkannt. Infolgedessen hat die Sparkasse schon etzt ihren Bestand an Inhaberpopieren bis auf 19 % reduzieren

müssen. Wenn sie jetzt gezwungen wird, wieder bis auf 25 % berauf⸗

zugehen, dann muß sie in eine ganz besonders schwierige Lage geraten.

Sch bitte deshalb, die Verhältnisse dort wenigstens so zu lassen, wie sie jetzt sind.

Inzwischen ist der schriftliche Antrag des Abg. Wald stein (fortschr. Volksp.) der das Wort „ausnahms⸗

g

weise“ gestrichen wissen wil

Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.)“ Das Wort „ausnahms⸗ weise“ halte ich für überflussig, da den Oberpräsidenten „unter be⸗ sonderen Verhältnissen“ gestattet ist, den Sparkassen Erleichterungen zu gestatten. 2

Abg Dr. Bell (Zentr.): Daß man den Oberpräsidenten solche Befugnisse gibt, dagegen habe ich keine Bedenken. Er wird doch nur Auesnahmen unter Würdigung aller einschtägigen Verhältnisse zu⸗ lassen. Im Geunde genommen, bin ich für den Antrag Reinhard und für den Antrag Waldstein. Wir wollen den Oberpräsidenten in diesem Punkte volle Freiheit lassen. Wir sind also im diesem Falle regierungsfreundlicher als die Regierung selbst.

Der Antrag Reinhard wird abgelehnt. Für den Antrag Waldstein auf Streichung des Wortes „ausnahms⸗ weise“ stimmt außer der Minorität, die für den Antrag Reinhard gestimmt hat, auch ein großer Teil der Freikonser⸗ vativen. Es muß Auszählung erfolgen. Mit 147 gegen 126 Stimmen wird das Wort „ausnahmsweise“ aufrecht⸗ erhalten. § 4 wird unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen, ebenso die §§ 5 und 6 ohne Debatte.

Zum § 7, der von der Verwendung der Ueberschüsse der Sparkassen handelt, begründet

Abg. Reinhard (Zentr.) den von ihm oben mitgeteilten An⸗ trag auf Streichung der Bestimmung, w nach die Verwendung der Jahresüberschüsse der Genehmigung der Aufsichtsbehörde nur bedarf, wenn die Ueberschüsse zur Deckung von auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben des Garantieverbandes verwendet werden sollen.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) erklärt sich gegen diesen Antrag.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz:

Bezüglich des Reservefonds bestimmt das Sparkassenreglement von 1838, daß der Reservefonds zinsbar anzulegen ist. Die Zinsen desselben fließen daher bestimmungsmäßig dem Reservefonds zu und dienen zu seiner Auffüllung auf die vorgeschriebene Höhe. Indessen ist den Sparkassen im Verwaltungswege nachgelassen worden, sobald der Reservefonds 5 % der Passtva erreicht, die Reservefondszinsen mit den Betriebsüberschüssen zu vereinigen und von der Gesamtsumme die Hälfte zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden. Ueber die Art der Verrechnung der Zinsen des Reservefonds bestimmt das vor⸗ liegende Gesetz nichts, sondern nur über die Quote der Ueberschüsse, die den Sparkassen zur Verwendung frei gegeben wird; im übrigen bewendet es infolgedessen bei den bestehenden Bestimmungen.

Die zweite Frage erledigt sich wohl dadurch, daß nach den Be⸗ stimmungen des § 17 Abs. 3 die Bestimmungen der Satzung, welche günstiger sind als die in Abs. 1 und 2 enthaltenen, aufrechterhalten bleiben sollen. Ich glaube, daß damit die Fragen beantwortet sind, soweit ich sie habe verstehen können.

Im übrigen möchte ich nochmals erklären, daß die beantragte Streichung des vierten Absatzes nach dem Antrage des Herrn Abg, Reinhard für die Regierung nicht annehmbar sein würde. Den Spar⸗ kassen sind durch die jetzige Fassung des Gesetzes (Glocke des Präsidenten), wie sie aus der zweiten Lesung sich ergeben hatte, so außerordentliche Vorteile im Vergleich zu dem jetzigen Zustande gegeben, daß meines Dafürhaltens die Sparkassen von dem Ergebnis durchaus befriedigt sein können. Die Sparkassen, für die sich keine derartigen Vorteile ergeben werden, sind nur in ganz geringer Anzahl vorhanden, und zwar handelt es sich in Hannover von 172 Sparkassen um 27, in Schleswig⸗Holstein von 143 nur um 6 und in Hessen⸗Nassau von 69 nur um 4. Es ist also selbst in den neueren Provinzen nur eine verschwindende Anzahl von Sparkassen, bei denen jetzt die Verhält⸗ nisse günstiger liegen als sie in Zukunft sich gestalten würden, wenn die Bestimmungen der zweiten Lesung aufrecht erhalten werden. Um⸗ gekehrt ist die Zahl der Sparkassen, für welche die Bestimmungen der zweiten Lesung günstiger sind, außerordentlich groß, zumal dies für alle Sparkassen der alten Provinzen zutrifft. Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag Reinhard abzulehnen.

Abag. Dr. Bell (Zentr.) weist darauf hin, daß sich die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden auf die Liquidität der Sparkassen richten sollte. Man sollte das ruhig den Garantieverbänden selbst überlassen.

Abg. Winckler (kens.) führt aus, daß die fragliche Bestimmung gerade eine große Verbesserung im Inte resse der freien Verfügung der Garantieverbände enthalte.

Abg Waldstein tritt dieser Auffassung entgegen.

Minister des Innern Dr. von Dallwitz:

Ich nehme an, daß der Herr Vorredner diejenigen Statuten meint, welche in Form von Gesetzen erlassen sind, wie das bei ein⸗ zelnen kommunal⸗ständischen Sparkassen der Fall ist. (Abg. Wald⸗ tein: Im Nassauischen!) Ja! In den Fällen, wo die Statuten in Form von Gesetzen erlassen sind, würde es hinsichtlich der Absätze 1 und 2 des § 17 bei den gesetzlichen Bestimmungen sein Bewenden behalten, wenn sie vorteilhafter sind als die Absätze 1 und 2.

Abg. Leinert (Soz.) wird mit seinen Freunden. für die Streichung stimmen, um zu verhindern, daß die Genehmigung hier auf einem Umwege wieder eingeführt werden kann. 8

Die Bestimmung wird aufrechterhalten, §⸗ angenommen, ebenso § 8 ohne Debatte.

Es folgt die Gesamtabstimmung über das ganze Gesetz. Der Antrag Leinert auf namentliche Abstimmung findet nicht die genügende Unterstützung von 50 Mitgliedern. Vom Zentrum erheben sich dafür nur einige wenige Mitglieder.

Der Gesetzentwurf wird unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung im ganzen endgültig angenom 88 en.

Das Haus geht dann zur Beratung des Antrages des Abg. Hammer, betreffend Verbesserung des Waren⸗ haussteuergesetzes, über. 8 b

g Die T“ für Handel und Gewerbe, der der An⸗ trag Hammer überwiesen war, hat Heanemngt. 6

ie Staatsregier zu ersuchen, eine Verbesserung des Warenhaus⸗

1““ der Grundlage der Steuer⸗ bemessung und in Verbindung damit ihrer Höhe, sowie des Ver⸗ wendungszweckes in Erwägung zu ziehen und demnächst einen ent⸗ sprechenden Gesetzentwurf vorzulegen“. 1 8 1

Abg. Hammer (kons.): Wie notwendig unser Antrag ist, geht daraus hervor, daß der Umsatz der Warenhäuser von Tag zu Tag steigt, während der Stzuersotz in letzter Zeit sehr zurückgegangen ist. Das ist ganz besonders bei dem Warenhause A. Wertheim festgestellt worden, verzinst sich doch das Kapital, das die hinter dem Waren⸗ hause stehende Bank eingeschossen hat, mit 13 %. Nun wird gesagt, daß die Lasten der Warenhäuser ganz besonders auf sozialem Ge⸗ biete immer größer werden. Ich weise demgegenüber darauf hin, daß die Gehälter im Durchschnitkt abgenommen haben. Wie schädlich der Emfluß der Warenhäuser für die Gewerbetreibenden in ihrer Gesamtheit ist, darüber hat ja selbst der Vorwärts“ sein Bedouern ausgesprochen, wenigstens mußte er diese Tatsache zugeben. In der Kommission hat der Regierungskommissar erklärt, die Be⸗ gründung unseres Antrages sei nicht derartig, daß die Reglerung

3 s 1

unverändert

darauf eingehen könne Ich verweise demgegenüber nur auf die

vielen Stimmen aus den Kreisen der Gewerbetreibenden. Wenn die Regierung sich diese einmal genau ansehen würde, daan muß auch sie anderer Ansicht werden. Die Warenhäuser sind nur bei einigen Artikeln billiiger, die sie als Anlockmittel benutzen. In allen anderen nehmen sie höhere Preise als Gewerbetreibende. Die Presse des Hansabundes hat insolge der Erklärung des Regierungstommssars verb eiten lassen, die Regierung hätte den Antrag für undurchführ dar erklärt. Auf Befragen hat mir jedoch der Kommissar bestätivt, das seine Aeußerung so nicht aufgefaßt werden ollte. Der Hansa und hat also zu früh triumphiert. Es wird ausgeführt, der Fsgedtsas von 4 % sei zu hoch. Ich mache demgegenüber darauf aufmer sam, daß ja die meisten Kaufleute bei Barzahlungen 5 % Rabatt ge⸗ währen. Dazu kommt noch, daß die Warenhäuser ja ihren allerlei Abzüge machen. Einen früher g stellten Antrag habe his allerdings zu“rückgezogen, aber nicht, weil ich 8. 1I ; durchführbarkeit überzeugt war, sondern weil der Abg. Marrx einen anderen formuliert hatte, sodaß der meinige üͤberflüssig war. Diesem hat sich die Kommission mit einer Ausnahme angeschlossen. Nicht für richtig und im Sinne des Gesetzgebers liegend halte ich 8 auch, daß aus der Warenhaussteuer Gewerbetreibende etwas zurück⸗ gezahlt erhalten, die mit diesen Warenhäusern gar nichts zu tun haben. Die Regierung wird sich mit dieser Aufgabe befassen müssen, und Sie können versichert sein, daß wir dann dafür sorgen, daß die von ihr ausgearbeitete Gesetzesvorlage nicht wirkungslos pleibt. 3

Abg. Trimborn (Zentr.): Der bewußte Zweck derjenigen, die das Gesetz von 1900 gemacht haben, war, den Anreiz für das Kapital, sich an den Warenhäusern zu beteiligen, einzuschränken, die Entwicklung der Warenhäuser zu verlangsamen. Auch die Regierung war damals von dieser Hoffnung erfüllt. Nicht etwa war der Zweck, die Warenhäuser zu erdrosseln. Die Regierung hat nun durch ihre Ver⸗ treter in der Kommission erklären lassen, daß dieser Zweck auch durchaus erreicht sei; die Warenhäuser und auch ihr Ertrag hätten sich nicht wesentlich vermehrt. Die Kommission war dagegen fast einstimmig der Meinung, daß das Gesetz den Erwartungen doch nicht ganz enisprochen habe; die Zahl der Warenhäuser habe zwar nicht unverhältnismäßig zugenommen, desto mehr aber ihr Umsatz und ganz besonders die Intensität ihres Betriehes und der Umfang ihres Kundenkreises. In dieser Beziehung sind die Petitionen, die wir erhalten haben, ganz außerordentlich lehrreich. Es wird also zu prüfen sein, ob die durch das Gesetz gebotene Hilfe nicht noch verstärkt werden kann. Allerdings wird, wer es ehrlich meint, erklären müssten⸗ daß Er⸗ drosselungstendenzen auf dem Wege einer Stenergesetzgebung nicht Rechnung getragen werden kann. Die Möglichkeit einer noch höheren Umsatzsteuer für die besonders gewinnbringenden Betriebe haben die Regierungsvertreter an sich zugege ben. Die Kommission ist schließlich fast einstimmig zu ihrem Antrage gekommen. Ein Notstand ist in großem Maße vorhanden, er drängt nach Abhilfe. Die Regierung sollte daher ihrerseits untersuchen, ob nicht doch noch in der vor⸗ geschlagenen Richtung eine Verschärfung möglich ist. Der 81 14, durch den manchem Oberbürgermeister der Mund nach einer Warenhaus⸗ steuer wässerig gemacht wird, ist wahrlich kein Ausfluß steuerpolitischer Weisheit; es ist ein Unding, daß hier in Berlin Leute einen Steuer⸗ nachlaß erfahren, die nicht geschädigt sind, während draußen im weiteren Umkreise, soweit die Automobile der Warenhäuser den Warenverkehr vermitteln, das Umgekehrte der Fall ist. 8

Geheimer Oberfinanzrat Dr. Schwarz: Die Regierung ist wegen ihrer Haltung in dieser Frage in der Presse und ar ch sonst sehr scharf angegriffen worden. Sie nimmt für sich in Anspruch, das gleiche warme Herz für den Mittelstand zu haben wie andere, und sie verkennt auch nicht die großen Schäden, die durch die Waren⸗ häuser hervorgerufen werden. Sie hat dies dadurch bewiesen, daß sie das Warenhausgesetz seinerzeit erlassen hat, und sie hat auch diesmal ausdrücklich erklärt, daß sie mit Ernst in eine Prüfung dieser Frage eintreten wird. Also an gutem Willen fehlt es der Regierung nicht. Es ist aber schon hervorgehoren worden, daß man auf steuerlichem Wege doch nur bis zu einem ge⸗ wissen Gade diesen Mißständen abhelfen kann. Käme man zu einer Erdrosselungssteuer, so würde das der von der Reichsgesetzgebung garantierten Gewerbefreiheit entgegen sein. Bei Erlaß des Gesetzes hat sich die Regierung schon von dem Steuerprinzip in starkem Maße abhalten lassen. Sie hat mehr die großen wirtschaftspolitischen Ge⸗ sichtspunkte in den Vordergrund gestellt. Ich glaube aber, daß man auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung nicht ganz über die steuer⸗ rechtlichen Prinzipien hinausgehen darf, deshalb hat sich die Regierung gegen den Vorschlag des Antrages Hammer gewandt, wonach unter Umständen die Steuer über 20 % des Reinertrages hinausgehen sollte. Eine Steuer von 20 % des gewerbesteuerpflichtigen Ertrags bedeutet für die Inhaber der Warenhäuser eine steuerliche Vorbelastung von weit mehr als 20 % ihres gewerblichen Einkommens, welche zu der mit Gemeinde⸗ und Korporationszuschlägen bereits auf 10, 15 und vielleicht noch mehr Piozente des Einkommens zu berechnenden Ein⸗ kommensteuer sowie zu der zu zahlenden Gemeindegewerbesteuer hinzutritt. Dem Steuerpflichtigen werden durch alle diese Steuern zusammen 30 bis 40 % seines Einkommens zu Steuerzwecken entzogen, deshalb kann dem Antrage Hammer, die Höchstgrenze der Warenhaussteuer all emein auf 30 % des gewerbesteuerpflichtigen Ertrages hinauf⸗ zusetzen, nicht entsprochen werden. Wenn die Steuersätze noch höher hinaufgesetzt werden, so wächst die Gefahr, daß die Warenhäuser die Steuer auf andere abwälzen, daß sie sich sonst schadlos halten. Deshalb ist auf steuerlichem Gebiete gegen die Waren⸗ häuser nicht viel zu machen. Wenn man den Wunsch hat, daß die Warenbäuser ihre Geschäftsprinzipien aufgeben und in ihrer Tätig⸗ keit eingeschränkt werden, so kann diesem Wunsche nur dadurch Genüge geschehen, daß man diese Art des Gewerbes auf reichs gesetzlichem Wege verbietet oder einschkänkt, aber nicht durch steuerliche Maßnahmen. Inwieweit die bisherige Fassung des § 14 abgeändert werden kann, wird die Regierung untersuchen. Vielleicht könnte man bei Gelegenheit der Revision des Kommunalabgaben⸗ gesetzes erwägen, ob es nicht zweckmäßig sein würde, diese Steuer direkt als Gemeindesteuer zu betrachten.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel: Die schädlichen Wirkungen der Warenhäufer treten nicht bloß in den Großstädten hervor, sondern auch in den kleinen Städten und sogar auf dem Lande, wohin die großen Warenhäuser durch Automobile ihre Waren absetzen. Das ist auf das tiefste zu bedauern. Eine Erdrosselungssteuer darf die Warenhaussteuer allerdings nicht werden, weil eine solche gegen die Bestimmung der Reichsgewerbeordnung verstieße. Wir werden für den Kommissionsantrag stimmen.

Abg. Dr. Varenhorst (freikons.): Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir für den Kommissionsantrag stimmen werden. Wir hoffen, daß den kleinen Kaufleuten so eine Erleichterung zu teil wird. Die Warenhäuser sind ein großer Krebsschaden,

nicht nur für die Städte, sondern auch für das platte Partei muß ich auch mein

Land. Und namens meiner

großes Bedauern darüber aussprechen, daß das Finanz⸗ ministerium ein so geringes Entgegenkommen bewiesen hat. Nach den Erklärungen des Herrn Kommissars haben wir auf seiten der Sozialdemokraten „Sehr richtig!“ und „Sehr wahr!“ gehört. Damit hat diese Partei wieder einmal bewiesen; daß sie un edingt der Freund der Warenhäuser ist. Wenn auch nicht die Zahl der Warenhäuser sehr zugenommen hat, so ist doch der Umfang, der G

schäftsbereich sehr gewachsen. Den Schaden, den sie anrichten, kann man am besten ersehen, wenn man die Steigerung ihres Umsatzes mit⸗ dem der anderen Gewerbetreibenden vergleicht. Derjenige der letzteren ist nur wenig, der der Warenhäuser dagegen enorm gewachsen. Das Gesetz muß den Warenhäusern einen Hemmschuh anlegen. Wenn sie trot der Steuer so gewachsen sind, so zeigt dies nur, daß das Gesetz eben nicht genügt. Dadurch, daß die Warenhäuser jetzt auch die Gewe b

treibenden in kleinen Städten schädigen, tragen sie mit dazu bei, doe

dort die Kommunallasten immer unerträglicher werden. Von einem Gesetz erhoffen wir auch in dieser Beziehung einen gerechten Ausgl ich in Stadt und Land. Wir erwarten deshalb, daß die Regierung möglichst bald den geforderten Gesetzentwurf embringt.

Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Das Warenhaus⸗ steuergesetz hat den Zweck, den man datnit verfolgte, nicht erreicht⸗

Zusammen inPreußen 343 16 846 337

e—“ Die Warenhausbetriebe wachsen nicht nur der Zahl, sondern au dem Umfange nach. Selbst die Regierung gibt das Gesetz immer mehr und mehr preis. Das geht daraus hervor, daß sie selbst meinte, es wäre vielleicht besser, es in ein Kommunal⸗ steuergesetz hineinznarbeiten. Dieses Gesetz dient also nicht dem Schutz des Mittelstandes, den auch wir wünschen. Wir wissen, was wir dem Mittelstande schuldig sind. Auch wir wollen an das Warenhaus herantreten, aber mit geeigneten Mitteln. Der Antrag Hammer konnte in keinem Punkte aufrecht erhalten werden, der Antragsteller mußte ihn selbst zurückziehen. Er meint zwar, die Kommission wäre seinen. Anregungen gefolgt. Aber in dem Kommissionsbericht ist davon keine Spur zu finden. (Zuruf des Abg. Hammer.) Mit solchen Grobheiten und Ungezogenheiten kommen Sie nicht weiter! (Präsident Dr. Graf von Schwerin: Sie dürfen einem Abgeordneten nicht Ungezogenheit vorwerfen!) Herr Trimborn hat sich gewundert, daß der Staatskommissar sich über die Hauptpunkte nicht aus⸗ gesprochen hat, aber durch Herrn Trimborn sind wir ja auch nicht klüger geworden. Wir halten uns bei dem Kommissionsbericht streng an den Wortlaut. Auch wir meinen, daß das Warenhausgesetz ver⸗ besserungsbedürftig ist. Wir treten ja immer für die Verbesserung von Gesetzen ein. Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Vernünftigen Ausführungen vom Negierungstische werden wir immer zustimmen; wir wünschen nur, daß solche häufiger erfolgten. Den Beweis, daß die Sozialdemokraten Förderer der Warenhäuser sind, hat der Abg. Varenhorst nicht geführt; ich halte diese Behauptung für unbewiesen und un⸗ beweisbar, kenne auch keine Parteigenossen, welche an Waren⸗ bäusern beteiligt sind, während sich solche gerade unter den Angehörigen anderer Parteien befinden. Wir bekämpfen den Antrag Hammer lediglich aus Gründen der Gerechtigkeit. Die Warenhaussteuer in ungerecht und leine Ausnahmemaßregel zur Verkümmerung der Gewerbefreiheit. Die steuertechnische Möglichkeit des Antrages Hammer hat der Vertreter des Finanzministeriums zu⸗ gegeben, aber der Abg. Hammer hat nicht zitiert, was derselbe Ver⸗ treter weiter ausführte, daß die Warenhäuser mit dem größten Umsatz keineswegs auch den größten Gewinn aufzuweisen hätten. Der Antrag Hammer ist ja nicht mehr aktuell, aber auch der Kommissionsantrag ist uns wegen der Grundlagen, auf denen exr die Verbesserung des Gesetzes empfiehlt, unannehmbar. Wenn es sich lediglich um § 14 handelte, so würden wir für eine Aenderung desselben, für eine Aende⸗ rung des Verwendungszweckes zu haben sein; wir können uns ja über die Erklärung des Kollegen Trimborn, daß er sich schäme, 1900 diesem § 14 zugestimmt zu haben, nur freuen. Bestehen bleibt aber auch dann das Bedenken, daß es sich hier überhaupt um ein steuerliches Ausnahmegesetz handelt. Für eine allge meine Reform der Gewerbe⸗

steuer würden auch wir stimmen können. Wollen Sie keine Erdrosselungs⸗ teuer haben, so ist der von Ihnen erstrebte Zweck überhaupt nicht zu

erreichen. Den Ber der Unreellität hat ja gegen die Warenhänser heute nur noch der Abg. Hammer erhoben, indem er der Firma Tietz den Vorwurf bezüglich des Fleischaufkaufs in Rußland machte. Leider hat der Abg. Hammer nichfs Näheres mitgeteilt, sodaß es bei diesen nicht sehr geschmackvollen Andeutungen geblieben ist. Die Notiz im „Vorwärts“ entspricht durchaus unserer prinzipiellen Stellung. Schuld an der Bedrohurg des Mittelstandes durch die Warenhäuser ist die ganze wirtschaftliche Entwicklung, die man durch solche Aus⸗ nahmesteuern nicht aufkalten wird. Den großen Nutzen der Waren⸗ häuser für die Gesamtbeit haben auch konservative Organe, die „Deutsche Tageszeitung“, die „Kreuzzeitung“ anerkannt, ich brauche bloß auf die Lieferung billigen Fleisches hinzuweisen. Der Untergang des Mittelstandes ist die Folge der kapitalistischen Entwicklung. In den Warenhäusern kaufen nicht hauptsächlich Arbeiter, sondern die Beamten und sonstigen Mitglieder des Mittel⸗ standes. Noch vor wenigen Tagen hat Herr Giesberts vom Zentrum ein Loblied auf die Konsumvereine gesungen: seine Partei kann nicht zugleich eine Erhöhung der Warenhaussteuer verlangen.

Abg. Cahensly (Zentr.) bedauert, daß der Regierungs⸗ vertreter sich in der Frage der Warenhausste icht entgegen⸗ kommender ausgesprochen hat. 11“

Damit schließt die Besprechung. 1““

Abg. Hammer kkons.) weist die ihm von dem Abg. Hirsch in bezug auf das Warenhaus Tietz gemachte Unterstellung zurück. Das Warenhaus Tietz habe angekündigt, daß es Fleisch noch billiger liefern wolle als die Stadt Berlin russisches Fleisch. Es habe dies in der Weise versucht, daß es russisches Fleisch aufkaufte und die Sendung an die Stadt Berlin adressieren ließ. Bei der Zoll⸗ abfertigung sei ihm das Fleisch nicht ausgeliefert worden, weil es an das Warenhaus nicht adressiert sei. Das sei die Handlungsweise der Firma Tietz gewesen. 8 Niach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Pachnicke, Hammer und Hirsch wird der Antrag der Kommission fast einstimmig angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 6 ½¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 10 Uhr (zweite Lesung des Wassergesetzes).

Nr. 44 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. November hat folgenden Inhalt: Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 43. vom 1. November 1912, IV. B. 5. 690, betr. Errichtung eines Ober⸗ für den Eisenbahndirektionsbezirk Mainz. Nach⸗ richten.

1

Nr. 52 des „Zentralblaits für das Deutsche Reich“,

folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Entlassung; Exsquaturerteilung; Todesfall. Medizinal⸗ und Peterinärwesen: Aenderung der Aussührungsbestimmungen D zum Schlochtvieh⸗ und Fleischbeschaugeset. Zoll⸗ und Steuerwesen: Ergänzung der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Gesetz, betreffend die Vergütung des Kakaoczolls bei der Ausfuhr von Kakaowaren. Gestattung von ge⸗ mischten Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß für Bau⸗ und Nutzholz in Pöszeiten. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Zollfreie Einsuhr von Fleisch oder von Schweinespeck in Mengen von nicht mehr als 2 kg für einen Teil der Ortschaft Hülm. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischem Mais, unpoliertem Reis, Speisebohnen, Erbsen und Linsen, Rosinen und Korinthen, getrockneten Mandeln, Ingwer, Gewürznelken und Sago. Desgl. mit aus⸗ ländischem Spermazeti und Erzeugnissen aus Karnauba⸗, Bienen⸗ und Japanwachs. Desgl. mit Trockenplatten für photographische Zwecke aus Glas. Desgl. mit ausländischen enthülsten Erdnüssen. Desgl. mit ausländischem Bau⸗ und Nutzholz. Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen Garnen aus Wolle und aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Koloniales.

Ueber Deutschlands Handelsverkehr mit dem gebiet von Kiautschou im Jahre 1911

entnehmen wir dem XV. Heft vom 252. Bande der „S Deutschen Reichs“, der eine Darstellung der Ergebnisse Außenhandels im Jahre 1911 enthält, die folgenden Angaben:

Im Spezialhandel des Reichs (ohne Edelmetalle) wurden aus dem deutschen . von Kiautschou Waren im Werte von 352 000 eingeführt (gegen 1910 + 252 000 = 252 v. H). Die Einfuhr bestand hauptsächlich aus Eigelb, eingeschlagenen Eiern 114 000 —, Bleierzen 78 000 —, getrocknetem Eiweiß 48 000 —, Bohnenöl 39 000 —, Erdnüssen 31 000 und zugerichteten Reiherfedern 13 000 —. Bedeutender war die Ausfuhr nach dem Schutzgebiet von Kiautschou, die im Spezial⸗ handel (ohne Edelmetalle) einen Wert von 2 179 000 erreichte (gegen 1910 1 485 000 = 40 5 v. H). Hieran waren beteiligt: Maschinen mit 142 000, Bier mit 107 000, Zigarren sowie Nahrunas⸗ und Genußmittel, luftdicht verschlossen, mit je 78 000, Eisenbahngüter⸗

wagen mit 59 000, Bruücken und Brückenbestandteile aus schmiedbarem Eisen mit 58 000, Indigo mit 57 000 ℳ.

8. 8 8

Uebersicht über die Ergebnisse des Steinkohlenbergbaues in Preußen für die ersten 3 Vierteljahre 1912

1ö114“X“ 1“

Statistik und Volkswirtschaft,

2, verglichen mit den ersten

3 Vierteljahren 1911.

Viertel⸗

In den ersten 3 Vierteljahren 1912

In den ersten 3 Vierteljahren 1911

——

Mithin in den ersten 3 Vierteljahren 1912 mehr (+), weniger (—)

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. Betriebene de wee Förderung Absa Werke I1 88 zahl t 18

Belegschafts⸗ Betriebene

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Werke

18 III TIII

11 699 575 11 176 426 12 264 173

10 991 703. 11 305 033

10 106 304

10 635 642 9 883 082 10 971 065

155 874 152 434 149 613

9 293 421 8 960 376 9 864 253

153 380 148 849 146 651

18,27 +

2792

14,612h

+ 1 063 933 + + 1 293 344 + 1 293 108

10,00 13,090

35 140 174 2 280 1 83 2 520

Summe

32 403 040 1 665

152 640 31 489 789 28 118 050 34 1 595 31 31 736

149 627

——9— EIEE

6 637

176 214 164 210 186 657

2* Summe

F

1179 + 120 + 5,56 + 373 + 25,48 IA 1011 + 6700

15,24 +

4,39 + 103,13 74,04

3 543 3 409 3 416

183 878 167 846 177 697 164 225 181 646 166 523

1 504 29,30

7 664 4,17 13 487 7,59 5 011 2,76

48,60 +

,—-—

Summe 527 081 L. 23 138 237 ö 24 545 670 s. 26 728 810

3 456

359 188 163 366 158 162 372 961 161

543 221 498 594

21 509 192 21 032 216 21 974 282

22 788 206 22 078 029 23 245 385

352 204 349 426 348 071

16 140 2,97

350 031 1,54 + 405 486 2 467 641 + 11,18 + 3 483 425 + 14,99

2 380 554

3 488 758 24 890

Summe 74 412 717

I. 4 642 688 88 4 552 414 1.

E J 4 877 593

1

4 719 905

366 102 162 68 111 620 64 515 690 349 900 75 084 27 74 855 26

75 767 26

5 461 4 134 309 77 057 510 3 952 581 76 262 25 527 4 233 237 75 306

6 301 097 + 9,25 +† 6 274 798 16 202 387 227 9,10 42]1 904 + 10,21 452 066 10,21

428 021 + 1 973 483 335 + 23⸗ 1 407 486 668 + 11,50—₰ 461

Summe 14 072 695 39 658 994 40 440 557 44 059 753

13 718 151

75 235 26 12 320 127 76 208 586 348 578 302

573 732

593 723 269 37 8652 35 106 363

1 601 789 266 838 825 132 239 489

124 159 304 117 400 238

1 597 465 267 112 961 261 105 455 986 579 460

1 261 197 9,84 + 1 398 024 35 973

—55227 7 3705 18 585 28 057

18 005

1793 647 + 474 4169 775 + 5 234 621 + 3 4211 198 043 +

+ 2 524 775 + 11,50 + 3 996 844 + 13,48 + 5 422 633 +

9,91 +¼.11 944 252 +

e Ergebnisse des Braunkohlenbergbaues in Preußen für die ersten 3 Vierteljahre 1912, verglichen mit den ersten 3 Vierteljahren 1911.

x&

Betriebene Absatz

Förderung I

t t

In den ersten 3 Vierteljahren 1912

2 2

In den ersten 3 Vierteljahren 1911

2. ¹ n

Mithin in den ersten 3 Vierteljahren 1912 mehr (+.), weniger (—)

8 schafts⸗ ri Belegschafts Betriebene Förberung Absatz

zahl Werke zahl t

Belegschafts⸗ Betriebene Werke 8

Beleg⸗ schafts⸗ zahl

1 553 140 18 8 510 529 . I 28 533 419

496 909 451 886 480 631

2 498 32 401 567 352 000 2 342 27 437 336 392 874

2 266 25 492 292 452 310

151 573 37,75 - 144 909 + 73 193 16,74 59 012 +. 41 127 8,35 28 321 +

Summe 1 597 088 1 429 426 8 988 705 8 620 580

1. 11 462 078 1 1 9 193 233

E’ 11 665 921

28 1 331 195 1 197 184

244 10 797 088 43 928 243 9 796 071

8 408 846 7 833 985 39 981

42 296 241 10 649 784 8 391 626 40 030

265 893 19,97 232 242

¹

664 990 112 8 1 016 137

6,16 579 8599 + 11,51 786 595 + 9,54 801 607 + 9.55 +

Summe 34 051 417

8

299 366 275 579

26 802 518

42 801 243 31 242 943 24 634 457 40 431

254 406 235 202

277 835 256 242

6. 21 284 875 53 22 240 615

22 „S 252 138

260 559 223 141 233 594

1 813 1 703 1 645

2 808 474 14 491 13 791 25 697

8,99 + 2168 061 + 8,80 +

5,09 8 U 5,76 57G 2 061 + 541, + 10,19 2 6 9,70₰

+

831 607 767 023

4 369 121 4 003 083 4 369 62

3 032 307 2 796 789 3 073 849

746 2 7 717 294

10 467 2 598 895 10 742 2 334 856 10 491 2 542 3¹9

1 720

3331

53 979

15 81 + 433 412 + 18,650 + 461 933 + 1978 + 20 %1 531 500 + 20 91 +

596 473 16,68 + 627 697 743 647

12 741 366 8 902 945

12 793 500

10 567 7 476 100

16 683 705 . 15 691 436 12 104 457

13 003 955

58 765

15 256 178. 15 019 729

11 620 300 10 784 856 11 619 879

56 775

Ft

1 967 817 18,27 + 1426 845 19,09 + 10,10 +

9,36 + 1173 200 +† b 13,30 + 1319 601 12,24 + 12,16 + 1384 076 % 11.91, +ℳ◻

2 ¹ +†

EE

*

198 Summe

49 221 478 37 901 912

57 483 44 125 315 / 34 025 035

+ *

11,55 3876 877 11,39 +

1 + —½ Sh S 1

herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 8. November 1912, hat