1912 / 270 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

8

II. H

Die haäuft ie für Fleisch im Klelghandel betrnten ũ einhandel betrugen vW“ asn er Monats Oktober 1912

im Wochendurchschnitt der

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Königsberg i. Pr. EE“ Allenstein Danzig. Graudenz Berlin. bnee

randenburg a. H. Frankfurt a. Oder EETTe“ Stettin. Köslin. 140 Stralsund 180 Pesens 6 97 177

romberg 190 160 Breslau. . 185 Görlitz. 160 Liegnitz. 170 Königshütte O. S. 160 Magdeburg .. 00 232 23 Halle a. Saale. 190 98 23

1e“] 190 ; 180 170 Flensburg. 150 Hannover..

Hildesheim.

arburg a. Elbe E“ Osnabrück. Emden. Münster. Bielefeld. Paderborn. Dortmund. I Haa . Frankfurt a. Wiesbaden. Koblenz.

190 170 170 150 180 165 150 170

160

170

180 180 168 159 174

163

160 171 160 160 140 190 190

192 196 195 190 200 232 187 224 212 200 199 190 192 216 200 200

Saarbrücken Frier . Aachen 1u“ Sigmaringen Wilhelmshaven im Durchschn. (ohne Wilhelmshaven)

II. Hälfte Okt. 1912 1 Okt.

I. Hälfte 19 1 Monat Okt. 1912

1911 1910

1909

213

5,3136,0,155,

180 158 168 155 175 170 200 213 220 180 200 208 180 200 190 200 210 193 195 200 220 220

190 220 199 8 220 180 196 200

190 200 190 170 160 175 190 180 150 193 190 190 193 193 200 190 180 198 180 200 200 160 180 180 212,9 190,0203,7197,0 181,6,190,8 2014 2139,7195 6 206,4201,8 188,8 196,0 205,6 213,3 192,3 204,8 199,1 184,6,193,4 2030 195 0175,6,187,2 181.8 166,6175 8 196,9 178,3 189,4 182,3 164,8,175,3 181,9 166,1175,5174,0 100,81e8,

e 170 180 148 185 158 173 140 175 165 183 160 170 180 187 200 220 200 200 180 180 193 200 198 203 170 190 180 180 190 193 180 192] 180 200 210 173 205 195 195 185

340 360 280 360 400 320 320 320 200 365 170 340 180 ) 32

183 360 200 340 200 385 202 300 180 350 200 400 200 360 200 400 210 380 170 440 167 413 170 400 180 360 185 360 180 1 400 170 400 150 260 360 160 360 155 360 180 360 160 400 180 360 185 360 200 420 220 480 200 480 195 400 200 . 180

178 150 180 200 200 200 220

180 19: 200 2 200 212 213 210 230 190 210 190 200 180 185 180 190 178 200 180 190 180 200 170 200 150 180 140 200 155 170 170 190 170 180 140 180 173 200 190 220 190 240 173 185 220 185 99%½ ⁷200 175 232 170 210 170 205 185 187 228 202 180 200 200 180 200 180

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160 200 200 18 190 170 176

V V V V 98,1 188,2 183,

97,8 189,1 98,0 188,5 165,3 77,7 150,4 2 342: 181,6 91,7 ,163,5 260,4 346,2 183,8 92,9 168,7 167,8 276,5 (Stat. Korr.)

189,2.

ffentliche Lebensversicherung unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Genossenschaften und ihrer Verbände.

Während des diesjährigen (28.) deutschen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaftstages zu Dresden hielt der Generalland⸗ chaftsdirektor, Geheime Oberregierungsrat Dr. Kap p⸗Königsberg i. eine Rede über die Bedeutung der öffentlichen Lebensversicherung für die ländliche Bevölkerung unter Mitwirkung der Genossenschaften und ihrer Verbände. Wie das „Zentralblatt der preußi⸗ schen Landwirtschaftskammern“ berichtet, wies der Redner darauf hin, daß die 43 Lebensversicherunasgesellschaften in Deutsch⸗ land von ihrem sich auf 4,8 Milliarden Mark belaufenden Vermögen 3,7 Milliarden in Hypotheken angelegt hätten und von dieser Summe nur 1,1 % auf das platte Land und nur 10 % auf die kleinen und Mittelstädte entfielen (also 88,9 % auf die Städte, auf Groß Berlin allecin 58,2 %). Gegenüber dieser hier zu beobachtenden ungeheuren Kapital⸗ abwanderung vom Lande hätten es sich die zurzeit in Preußen, nämlich in Ostpreußen, Westpreußen, Schlesien, Pommern, Posen und Brandenburg, bestehenden sechs öffentlichen Lebens⸗ versicherungsanstalten, die sich zu einem Verbande öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deurschland zusammengeschlossen haben, zum Grundsatz gemacht, daß die Kapitalien, die in den betreffenden Landesteilen durch Versicherungsnahme aufkommen, auch diesen Landes⸗ teilen wieder zur Verfügung gestellt werden. Ihre Tätigkeit könne sich, was Billigkeit der Versicherung, Wahrnehmung der Interessen des Ver⸗ sicherungsnehmers, Agenten⸗und Provisionswesen usw. anlangt, der besten Erfolge rühmen. Lebensversicherung und Genossenschaftswesen beruhten in gleicher Weise auf dem sittlichen Gebote der Selbsthilfe, auf der ziel⸗ bewußten Vereinigung zahlreicher Einzelkräfte zur Erreichung eines ge⸗ meinsamen Zweckes. Fn der Organisation der Volksversicherung, wie sie neuerdings von der Sozialdemokratie in der.Volksfürsorge“, dem groß⸗ zugigsten Plane, den die Sozialdemokratie bisher in Angriff genommen habe, und den sie schon zum 1. Januar 1913 zu verwirklichen hoffe, geplant vird, liege eine ungeheurte politische Gefahr, der nach des Redners Ueberzeugung nur dann mit Erfolg entgegengetreten werden könne, wenn dem berechtigten Bedürfnis des Arbeiters nach einer zweckent⸗ sprechend arbeitenden Volksversicherung von anderer Seite in einwand⸗ freier Weise genügt werde. Demgemäß wurde im Anschluß an die Ausführungen des Geheimen Oberregierungsrats Kapp die folgende Resolution gefaßt:

„Die Ausdehnung der Lebensversicherung und die Zuwendung ihrer großen ethischen und wirtschaftlichen Vorteile an die weitesten Schichten unserer Bevölkerung, insbesondere die Hereintragung des Gedankens der Lebensversicherung in die Landbevölke⸗ rung, die sich bisber gegenüber der Privatyersicherung und der Lebensversicherung überhaupt ablehnend verhalten hat, muß als dringend wünschenswert bezeichnet werden. Zur Erfüllung dieser Auf⸗ gabe erachtet der 28. deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftstag die offentliche Lebensversicherung, wie sie neuerdings

Pr T.

rechtliche, auf der Grundlage freier Selbstverwaltung und ihrer lebendigen Kräfte beruhende Lebensversicherungsanstalten betrieben wird, als vorzugsweise geeignetes Mittel.

Die Forderungen und Ziele der öffentlichen Lebensversicherung:

Verhinderung der Abwanderung der in der Lebensversicherung zusammenfließenden großen Sparkapitalien in die Großstädte“ und in die Industriezentren, welche die Landflucht indirekt begünstigt und verstärkt, wie dies bei der Anlagetäligkeit der Privatversiche⸗ rung wahrzunehmen ist, vielmehr Erhaltung und Nutzbarmachung dieser Kapitalien zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung derjenigen Landetteile, die sie aufbringen, Heimatpolitik, Entschuldung und Festigung von Grundbesitz und Gewerbe des Mittelstandes in Stadt und Land, Wiederbelebung des unter dem Einfluß der sozialpolitischen Gesetzgebung des Reiches ein⸗ geschläferren Willens des Arbeiters zur Selbsthilfe, Förderung wirtschaftlicher Unabhängigkeit, Erweckung von Selbst⸗

n⸗ 2 4 ¹ A5 . Sosorhub 8 + achtung und eigenem Verantwortlichkeitsgefühl und zu diesem Zwecke Ergänzung der reichsgesetzlichen Zwangsrentenversicherung durch eine auf freier Selbsthilfe beruhende Kapitallebensversicherung im Wege einer großzügig ausgestalteten Volksversicherung entsprechen genossenschaftlichem Geist und verdienen deshalb die unein⸗ geschränkte Unterstützung der deutschen landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaften und ihrer Verbände.

Der Generalanwalt wolle 1) mit dem Verband öffentlicher Lebens⸗ versicherungsanstalten in Deutschland in Verhandlung eintreten, um unter Mitwirkung der genossenschaftlichen Organisationen eine gemein⸗ nützige Volksversicherung auf nationaler Grundlage zu schaffen, 2) in den Bundesstaaten oder Provinzen, wo noch keine öffentlichen Lebens⸗ versicherungsanstalten bestehen, darauf hinwirken, daß solche errichtet werden.“ b 8 3

Die Unfälle der deutschen Seeschiffe ꝛc. im Jahre 1911.

Die vom Kaiserlichen Statistischen Amt veröffentlichten Nach⸗ fäf ssge⸗ über die im Jahre 1911 gemeldeten Schiffsunfälle ergeben olgendes: 1 An der deutschen Küste mit Einschluß der von See⸗ schiffen befahrenen Binnengewässer baben 468 Schiffe mit 146 595 Nettoregistertons (davon 180 Dampfer mit 111 815 Reg.⸗ Tons) Unfälle erlitten, darunter 357 deutsche Schiffe und Fahrzeuge mit 87 415 Reg.⸗Tons (122 Dampfer mit 61 605 Reg.⸗Tons). Außer⸗ halb der deutschen Küstengewässer ereigneten sich noch Unfälle von 338 deutschen Schiffen mit 375 674 Reg. Tons (230 Dampfer mit 331 655 Reg.⸗Tons), sodaß insgesamt 695 deutsche Schiffe mit 463 089 Reg.⸗Tons (352 Dampfer mit 393 260 Reg⸗Tons) als von Unfällen betroffen gemeldet wurden. 18

Gänzlich verloren gingen in deutschen von Sceschiffen befahrenen Gewässern 55 Schiffe mit 5649 Reg⸗Tons (6 Dampfer mit 2471 Reg.⸗Tons), darunter 41 deutsche Schiffe und Fahrzeuge mit 2199 Reg.⸗Tons (2 Dampfer mit 12 Reg.⸗Tons), S wässern 65 sche Schiffe mit 31 714 R

Tons (22 Dampfer mit 21 440 Reg.⸗Tons), sodaß im ganzen für das Jahr 1911 Meldungen über die Verluste von 106 deutschen Schiffen mit 33 913 Reg.⸗Tons (24 Dampfer mit 21 452 Reg.⸗ Tons) vorliegen. 8 1

Bei den Schiffsunfällen an der deutschen Küste kamen 25 Menschen (20 Mann der Besatzung, 5 Reisende usw.) ums Leben, bei den Un⸗ fällen deutscher Schiffe im Ausland 370 Menschen (354 Mann der Besatzung und 16 Reisende).

8

Die Holzfirma Gebrüder Himmelsbach in Freiburg im Breisgau hat aus Anlaß der fünfundzwanzigjährigen Teilhaberschaft und der gleichzeitigen Feier der silbernen Hochzeit des Mitinhabers Hermann Himmelsbach laut Meldung des „W. T. B.“ hunderttausend Mark für einen Pensions fonds zugunsten der Beamtenschaft

gestiftet. Zugleich erklärte die Firma, sämtliche Lasten der Privat⸗

beamtenversicherung für ihre Beamten tragen zu wollen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

Deutsches Reich. Verbreitung von Tierseuchen im Jahre 1911.

(Nach dem im Kaiserlichen Gesundheitsamte bearbetteten 26. Jahres⸗ bericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche. Jahr 1911. Verlag von Julius Springer in Berlin.)

Ueber die wichtigeren Tierseuchen im Deutschen Reiche sind dem Berichte folgende Angaben zu entnehmen:

Die Tollwut hat gegenüber dem Vorjahr wieder erheblich abgenommen; es sind 172 = 31,7 % Erkrankungsfälle weniger zur Anzeige gelangt. Gleichfalls vermindert haben sich die Zahlen der wegen Ansteckungsverdachts getöteten Hunde um 23,3 %, der unter polizelliche Beobachtung gestellten Hunde um 46,0 % und der getöteten herrenlosen wutverdächtigen Hunde um 12,2 %. Erkrankt und gefallen oder getötet sind im ganzen 371 Tiere (gegen 543 im Vorjahr), und zwar 338 (451) Hunde, 3 (6) Katzen, 0 (4) Pferde, 24 (77) Rinder, 3 (3) Schafe, 3 (2) Schweine. Auf volizeiliche Anordnung wurden 564 (735) ansteckungsverdächtige Hunde getötet und 34 (63) unter polizeiliche Beobachtung gestellt; herrenlose wutverdächtige Hunde wurden 86 (98) getötet. Auch im Berichtsjahr sind, wie in den vorhergehenden Jahren, hauptsächlich die östlichen Gebiete des Reichs betroffen worden. Aus dem Ausland ist die Seuche nachweislich mal durch wutkranke Hunde eingeschleppt worden.

Die Zahl der Erkrankungsfälle an Rotz ist gegenüber dem Vor⸗ jahr geringer; es wurden 265 Fälle (gegen 29D0 im Jahre 1910), d. h. 8,6 % weniger, gemeldet. Der Gesamtverlust an gefallenen oder getöteten Pferden betrug 302 Stück oder 34 = 10,1 % weniger als im Vorjahre. In den 101 neu betroffenen Gehöften befanden sich insgesamt 1005 Pferde und 1 Esel (gegen 796 Pferde in 126 Ge⸗ höften). Durch Pferde, die aus dem Ausland eingeführt wurden, ist die Seuche in mehrere preußische Kreise eingeschleppt worden.

Die Maul⸗ und Klauenseuche hat im Laufe des Berichts⸗ jahres weiter bedeutend an Verbreitung zugenommen und einen noch nie beobachteten hohen Stand erreicht. Die Seuche herrschte in sämtlichen 26 Bundesstaaten (gegen 21 im Vorjahr), 86 (69) Regierungs⸗ und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 1019 (392) Kreisen und ähnlichen Verwaltungsbezirken, 29 877 (4201) Gemeinden und Gutsbezirken, 250 499 (11 157) Gehöften. Somit waren 5 Bundesstaaten, 17 Re⸗ gierungsbezirke, 627 Kreise, 25 676 Gem einden, 239 342 Gehöfte mehr verseucht als im Vorjahre. Von den im Deutschen Reiche vorhandenen 1082 Kreisen waren insgesamt 1019 = 94,2 % verseucht. Die Stückzahl des gesamten Bestandes an Klauenvieh in den neu be⸗ troffenen 245 646 Gehöften betrug 3 366 369 Rinder (gegen 347 955 in 11 156 Gehöften), 1 602 927 Schafe (295 059), 53 674 Ziegen (5905), 2 555 371 Schweine (297 080). Gegenüber dem Vorjahr hat die Seuche im Osten des Reichs wesentlich abgenommen, im westlichen und füdlichen Teile dagegen eine größere Ausdehnung erlangt. Ein⸗ schleppungen der Maul⸗ und Klauenseuche aus dem Ausland kamen in zahlreichen Fällen vor.

Der Rotlauf der Schweine ist im Berichtsjahr in allen Bundesstaaten aufgetreten, hat aber im Vergleiche zum Vorjahre ab⸗ genommen. Es waren verseucht 86 Regierungs⸗ usw. Bezirke, 1004 Kreise usw., 16 854 Gemeinden und Gutsbezirke, 38 486 Gehöfte gegen 86, 1042, 22 233 und 47 767 im Vorjahr. Erkrankt waren 65 809 (76 357 im Vorjahr), gefallen oder getötet 45 957 (48 657) Schweine. Räumlich am stärksten verbreitet war die Seuche wiederum im östlichen Preußen, und zwar in den Regierungsbezirken Bromberg (1453 Gemeinden ꝛc und 2945 Gehöfte), Posen (1283 und

361), Oppeln (1002 und 2469), Marienwerder (941 und 1826). Hohe Erkrankungsziffern sind gemeldet aus den Regierungsbezirken Posen (6080), Bromberg (5338), Marienwerder (4033), Merseburg (3457). Schutzimpfungen gegen Rotlauf sind auch im Berichtsjahr in mehren Bundesstaaten mit gutem Erfol e vorgenommen worden.

Mitteilungen über das Auftreten der Schweineseuche (ein⸗ schließlich Schweinepest) liegen aus allen Bundesstaaten, aus⸗ genommen Schwarzburg Rudolstadt und Reuß ä. L., vor. Gegenüber dem Vorjahr bhat die Seuche im Berichtsjahr abgenommen. Es waren verseucht 82 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke (833 im Vorjahr), 776 (855) Kreise ꝛc., 5787 (8697) Gemeinden ꝛc. und 11 639 (15 696) Gehöfte. Erkrankt sind 78 810 (85 632), gefallen oder getötet 63 223 (66 146) Schweine. Hohe Erkrankungsziffern sind gemeldet aus den Regierungs⸗ bezirken Schleswig (12 523), Oberbayern (6835. Stade (4503) und Lüneburg (3534). Aus dem Ausland ist die Seuche mehrmals ein⸗ geschleppt worden.

Die Geflügelcholera hat im Vergleiche zum Vorjahr ab⸗ genommen. Es wurden betroffen 69 (gegen 72) Regierungs⸗ zc. Bezirke, 308 (358) Kreise ꝛc, 691 (830) Gemeinden ꝛc. und 1268 (1582) Gehöfte. Gefallen oder getötet sind 15 142 Hühner (gegen 18 028 im Vorjahr), 17 649 (21 350) Gänse, 4343 (4293) Enten, 275 (146) Tauben, 322 (309) Stück anderes Geflügel, zusammen 37 731 (44 126) Stück Geflügel. Die höchsten Verlustziffern weisen nach die Regierungsbezirke Potsdam (13 218), Allenstein (3441), Bromberg (2722), Posen (2608). Durch ausländisches Geflügel ist die Geflügelcholera in zahlreichen Fällen, meist aus Rußland, ver⸗ einzelt aus Oesterreich⸗Ungarn, Italien, Serbien und Bulgarien, in das Gebiet des Deutschen Reichs eingeschleppt worden.

Die Hühnerpest wurde im Berichtsjahr nur aus 4 Bundes⸗ staaten gemeldet. Gefallen oder getötet sind 4196 Hühner, 1 Ente und 67 Stück anderes Geflügel gegenüber 4184 Hühnern und 9 Stück anderem Geflügel im Vorjahre. Aus dem Ausland wurde die Seuche 1 mal eingeschleppt.

8 Die Influenza der Pferde ist sowohl in ihrer räumlichen Verbreitung als auch in der Zahl der Erkrankungsfälle gegenüber dem Vorjahre zurückgegangen. Verseucht waren 18 Bundesstaaten (gegen 19 im Vorjahre), 72 (74) Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke, 334 (384) Kreise ꝛc, 815 (1039) Gemeinden ꝛc., 1277 (1747) Gehöfte. Erkrankt sind an Brustseuche und Pferdestaupe zusammen 5975 (8024) Pferde; gefallen oder getötet sind 576 (754) = 9,6 % (9,4 %) der erkrankten Tiere. Aus dem Ausland wurde die Seuche wiederum mehrmals ein⸗ geschleppt. Ferner wurde 1 Pferd wegen Influenza von der Einfuhr in das Gebiet des Deutschen Reichs zurückgewiesen.

Aegypten. Der Internationale Gesundheitsrat schlossen, gegen Herkünfte

von den Azoren das Pest⸗ reglement anzuwenden

in Alexandrien hat ke⸗

an

ge

8

Zweite Beila

erichte von deutschen Fruchtmärkten.

zeiger und Königlich Preußis zeig

Berlin, Dienstag. den 12. November

„.

er.

Qualität

mittel gut Verkaufte

November Marktorte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

Tag niedrigster

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niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner

1

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 9 nach überschläglicher Schätzung verkauft Feng entsäanmnh

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Durchschnitts⸗ Verkaufs⸗ eis

wert (Preis unbekannt)

Breslau. .. Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. SGuneiln.. ö.““ E“” Geislingen 2. Meßkirch ]4.

Babenhausen Illertissen.. Aalen.. Meßkirch

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1ö1“ Ee11“ ö“ 8 . Braugerste Strehlen i. Schl. E“ Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. 1“ Braugerste

Oppeln. Illertissen. Riedlingen.

19,00 17,00

16,30 16,20

15,60

Breslau 8 Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. 18393“ . 1“ 15,90 1 Illertissen. 1G 8 Nal 8 16,00 4 Riedlingen.. 8 17,00 8 . 17,00 Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den

Berlin, den 12. November 1912.

Die verkaufte Mengage wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (

Weizen. 19,20 19,30 18,90 19,80 19,60 19,60 19,60 19,80 20,10 21,10 20,00 20,40 18,00 18,00 18,40 23,60 19,00 19,00 19,20 19,20

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 3E“

20,900 20,00)0

21,00 e

24,20 24,20 Roggen. 16,80] b16,90 17,00 17,10 16,75 17,50 16,60 16,80

20,20 19,80 20,00 19,80 21,10 20 40

18,20 18,00

18,30 18,90 19,20 19,40 20,10 19,60

16,80 16,50 16,75 16,40 16,60 18,00

18,00 18,00

17,00 17,60 17,50 17,00 17,00 18,50 18,40 19,00 18,2

16,80 17,00 18,00 18,50

18,40 18,00 19,00 18,00 1820

Gerste. 19,80 16,70 18,70 19,50 18,00 15,80 19,3 19,00

18,40 20,20 19,00

Hafer. 17,20 17,30 16,85 17,50 17,00 17,60 16,20 16,40 16,80 17,00 20,90 21,90 18,90 19,90 18,80 19,00 18,40 18,60

18,80 19,40 20,00 8 27 18,80 19,00 19,20 559

Mark abgerundet mitgeteilt.

19,60 15,80 17,70 18,50

19,60 16,10 18,60 18,50

15,50 18 50 18,80 16,70

20,00 18,60

20,00 17,00 19,70 19,50 18,00 16,00 19,50 19,00

18,40 20,40 19,00

15 3

18,30 18,60 16,70

19,40 18,00

19,20 17,60

17,60 17,50 17,60 16,60 17,00 21,90 19,90 60 19,00 8

19,40 156

16,80 16,20

15,80

16,90 16,85 17,00 16,00 16,60 20,90 18,90 18,40 17,40 18,80 18,40

15,90

16,00 18,00 17,00

Kaiserliches Statistisches Amt. Helbrückk.

18,90

19,40 20,60 21,10 19 39 20,12

20,79

2 190 16,85 16,85

F 9. 11. 4 11.

4. 11. 4. 11.

16,80 12,90 18,04

18,81 18,72

2 352 1 074 2 818

508 10 462

16,60 17,90 18,26

19,00 18,48

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zablen berechnet. ) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

8 Verkehrswesen. 88 Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 für je 20 g). E“— erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika,

nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada

„George Washington“ ab Bremen 16. November, „Kaiserin Auguste Victoria“ ab Hamburg 23. November, Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 26. November‧, „Bülow“ ab Bremen 30. November, „Hamburg“ ab Hamburg 5. Dezember, 1 „Friedrich der Große“ ab Bremen 7. Dezember, „President Lincoln“ ab Hamburg 8. Dezember. Postschluß nach Ankunft der Frühzüge. Alle diese Schiffe, außer „Hamburg“ und „President Lincoln“, sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgange die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerke wie „direkter Weg“ oder „über Bremen oder Hamburg“ zu versehen.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern A gestellten „Nachrichten für Fembfl. Industrie und Landwirtschaft“.)

Beantragte Aufhebung oder Ermäßigung der Zölle

auf Chromolithographien, lithographische Steine,

Buchbinderwaren, Drucksachen in russischer Sprache und Klischees.

Nach Mitteilung der „Retsch“ vom 11./24. September 1912 haben verschiedene Petersburger Verlagsfirmen sich an die Ministerien des Handels, des Auswärtigen und der Volksaufklärung mit Eingaben gewandt, in denen die Aufhebung oder die Ermäßigung der Zölle auf Chromolithograpbien, lithographische Steine, Buchbinberwvaren, Druck⸗ sachen in russischer Sprache und Klischees beanantragt wird.

Es wird darauf hingewiesen, daß die bereits mit Frankreich ab⸗ geschlossene Literarkonvention und die bevorstehende Konvention mit Deutschland eine erhebliche Verteuerung aller übersetzten Bücher, darunter namentlich der spezialwissenschaftlichen, zur Folge haben werden. Die Herabsetzung oder Aufhebung des Zolles auf die ge⸗ nannten Gegenstände werde den Verlegern dagegen die Möglichkeit geben, auch unter den neuen Verhältnissen den Preis der Ueber⸗ setzungen nicht zu steigern. (Nach einem Bericht des Kaiserl. General⸗ konsulats in St. Petersburg.) 88.

Unterbrechung der Verjährungsfristen usw. in Griechenland.

Das griechische Gesetz vom 6. Oktober 1912, betreffend die Unter⸗ brechung der Verjährungsfristen sowie andere gerichtliche Maßnahmen während der Mobilmachung, liegt in einer deutschen Uebersetzung während der nächsten Woche im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus und kann inländischen Inter⸗ essenten auf Antrag für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind unter Beifügung eines mit Aufschrift versehenen Freikuverts an das genannte Bureau zu richten. Y“

Winke für Handel mit Haiti.

Postpaketverkehr. Sobald der deutsch⸗haitianische Postpaket⸗ vertrag vom 12. April 1912 ratifiziert worden ist, werden Post⸗ pakete ohne Wertangabe im Höchstgewichte von 5 kg zu einer Taxe von 2 Franken befördert. Die Abmessungen dieser Pakete dürfen 60 cm nicht überschreiten. Dabei sind jedoch Pakete mit Schirmen, Spazierstöcken, Karten, Plänen, Bildern, Tapeten, Sammet⸗, Seiden⸗, Baumwollen⸗ und Tuchstoffen oder ähnlichen Gegenständen zugelassen, wenn ihre Länge nicht mehr als 1 m und ihre Breite oder Dicke nicht mehr als 20 cm beträgt.

Anknüpfung von Geschäftsverbindungen. Angebote sind stets unter genauer Preisangabe zu machen. Solche können auch an die in Hamburg und durch das Adressenverzeichnis des Meßausschusses der Leipziger Handelskammer leicht zu erfahrenden deutschen Agenten und Kommissionäre der in Haiti ansässigen Firmen gerichtet werden. Ueber unbekannte Besteller sollten vor der Lieferung Erkundigungen eingezogen, oder es sollte von ihnen vorher mindestens eine Anzahlung verlangt werden, da Forderungen sehr schwer beizutreiben sind.

Preisverzeichnisse und Kataloge sollten nur ausnahms⸗ weise den Konsularbehörden übersandt werden, da Firmen behufs An⸗ knüpfung von Geschäftsverbindungen sich an ve nicht zu wenden pflegen. Dagegen empfiehlt es sich, solche bei Kaufleuten, In⸗ dustriellen, Großgrundbesitzern und im Hinblick auf den Postpaket⸗ be auch bei Privatpersonen, und zwar in französischer Sprache, zu verbreiten.

Handlungsreisende könnten den Absatz deutscher Waren in Haiti sehr fördern. Wegen der Kosten empfiehlt es sich, daß solche von mehreren Firmen zusammen hinausgeschickt werden und auch die Dominikanische Republik und die benachbarten Inseln besuchen.

Kreditauskünfte. Auskunftsbureaus gibt es in Haiti nicht. Auskünfte erteilen die Konsularbehörden und die großen Firmen, be⸗ sonders die Bankfirmen G. Keitel u. Co., Reinbold u. Co., Bieber u. Co., Oloffson, Lucas u. Co., Banque Nationale de la Rêépublique d'Haiti in Port au Prince und Joh. Jacobsen in Les Cayes.

Beitreibung von Forderungen. Die Fristen für Zahlungen betragen 2 bis 3 Monate. Die Zahlungen erfolgen in der Regel mittels Schecks auf Europa oder mittels 90 Tage⸗Sicht⸗ wechsels. Wegen der haitianischen Gerichtsverhältnisse empfiehlt es sich, zunächst den Versuch zu machen, geschuldete Beträge durch die Konsularbehörden oder befreundete Firmen einzuziehen. Sofern die Hilfe von Rechtsanwälten in Anspruch genommen wird, erscheint die vorherige Vereinbarung des Honorars zweckmäßig, zumal da ein Gebührentarif für diese nicht besteht. Der Schriftwechsel ist mit Rechtsanwälten in französischer Sprache zu führen, kein einziger ist des Deutschen mächtig. Für Port au Prince werden als vertrauens⸗ würdig die Advokaten James Brédy und T. Laleau benannt. Eine besondere Vollmacht ist für die Prozeßführung in bürgerlichen und in Handelssachen im allgemeinen nicht nötig. Es genügt die Vor⸗ lage der auf die Angelegenheit bezüglichen Urkunden oder des Schriftwechsels mit dem Vollmachtgeber. Es bedarf aber einer Vollmacht für die Einlegung eines Kassationsrekurses. Eine privat⸗ schriftliche, in Haiti bei der Registerbehörde einzutragende Vollmacht genügt Sie muß jedoch von dem haitianischen Konsul legalisiert ein, falls sie im Ausland ausgestellt ist. Ausländische Urteile werden in Haiti nicht vollstreckt. Erkenntnisse, die die Bestellung einer richterlichen Hypothek betreffen, können jedoch von den haitia⸗ nischen Gerichten auf Grund bvölliger sachlicher Nachprüfung für voll⸗

streckbar erklärt werden. Muster⸗ und Markenschutz besteht in

Ein Patent⸗, Haiti nicht.

Zollauskünfte. Amtsstellen, die über Zolltarifierungen mit der Maßgabe Auskunft erteilen, daß die Bescheide für die Zoll⸗ verwaltung bindend sind, gibt es in Haiti nicht. Das Finanz⸗ ministerium ist geneigt, derartige Anfragen an den Zollbeirat (Commission d'expertise) zu verweisen, der aber nur über praktische Streitfälle zu entscheiden hat. Es ist empfehlenswert, sich an die Kaiserliche Ministerresidentur in Port au Prince zu wenden, um Zoll⸗ sätze für einzelne Waren festzustellen. Die Zollverwaltung ist äußerst streng. Um Schwierigkeiten hohe Geldstrafen, Ausschluß oder Ein⸗ ziehung der Waren zu vermeiden, sind die maßgebenden Vor⸗ schriften gewissenhaft zu befolgen. (Nach einem Berichte aus Port au Prince vom 10. September 1912.)

Konkurse im Auslande.

88 Finnland. Inställelsedag (Termin zur Anmeldung und Prüfung der esegtingen; Verlust der Forderung bei nicht ordnungsmäßiger nmeldung). Die Annahme eines kundigen Vertreters, zum Beispiel eines Anwalts, ist für ausländische Gläubiger nicht zu entbehren.