in Halbedelsteinen, Edelmetall oder Fayence nach oder legte die Bilrer, sauber in Goldblech abgedruckt, zwischen die Mumienbinden. in Auf der oben erwähnten Amulettafel sind nun die häufigsten dieser nämlich sechzig von hundertundvier
Amulettbilder zusammengestellt,
Amuletten, die die vollständige altägyptische Liste aufweist. als Grabbeigabe rigt eines Amulettfabrikanten vor
von vornherein ihm die Mustertafel bleibe dahingestellt.
Brett — ob wir in uns baben,
unternehmer wenigstens in der Spätzeit Muster und Preislisten für ihre Kunden bereit hielten, wird von Herodot ausdrücklich bezeugt. Unten links auf der Tafel steht in roter Farbe der Name Sethos I.
(regierte 1313 — 1292 v. Chr.) aufgetragen.
der Regierungszeit dieses Herrschers zuzuweisen ist, scheinen, da der Gebrauch, die darauf abgebildeten Amulette in Halb⸗ edelsteinen, Gold oder Blattgold mitzugeben, nur aus wesentlich
späterer Zeit belegt ist.
Am Sonnabend, den 16. d. M., wird im Lichthofe und den vorderen Ausstellungsräumen des Kunstgewe rbemuseums die Eröffnung einer umfangreichen Ausstellung von Arbeiten von Kunstgewerbemuseums statt⸗
Schülern der Unterrichtsanstalt des finden, in der sowohl Lehrmethoden wie Entwürfe, Modelle, ausgeführte Arbeiten
Weltmeeres (1. Vortrag der Reihe: Das
forschung), am 19. d. M. der Professor R. Neuhauß⸗Berlin⸗Lichter⸗ felde über Meeresströmungen, Schiffahrt und Fischfang bei Neu⸗Guinea und am 22. d. M. der Professor Chr. Reuter⸗Läbeck über Handels⸗ Ostseegebiet in alter und neuer 8 werden, soweit möglich, durch Lichtbilder erläutert und beginnen um Eintrittskarten zu 0,25 ℳ sind an den Vortrags⸗ abenden von 6 Uhr an in der Geschäftsstelle (Georgenstraße 34 — 36)
wege im 8 Uhr Abends.
zu haben. Literatur.
Die „Zeitschrift für Politik“ (Berlin, Carl Heymanns soeben erschienenen Heft ihren fünften Jahr⸗ Inhalt dieses Heftes seien hervor⸗ französischen Syndikalisten Lagardelle über die politischen Parteien in Frankreich von 1871 bis Aufsätze des Heidelberger Privatdozenten über die wirtschaftlichen und politischen Prinzipien, die hinter den politischen Parteien stehen, des Professors Nagy von Cötteveny in Kaschau über die polttischen Gegenwartsfragen Urgarns und eine ausfuhrliche Uebersicht über die neueste syndikalistische und demokratische
Verlag) hat mit dem gang abgeschlossen. Aus dem geboben eine Abhandlung des
1902,
Literatur. Bauwesen. Ein Wettbewerb Erlang
zur
und Angeboten für den Bau einer massiven Brücke über dortigen Bürgermesteramt unter den Architekten und Ingenieuren Deutschlands mit Frist bis An Preisen sind 12 000 ℳ (je ein Preis von 5000, 3500, 2000 und 1500 ℳ) vorgesehen, die indessen auch in anderer Weise auf die vier besten Entwürfe verteilt werden können; der Ankauf weiterer Entwürfe zu je 1000 ℳ ist vorbehalten. Dem Preisgerichte gehören u. a. an: Beigeordneter, Regierungsbaumeister a. D. Hobohm und Stadtverordneter, Regierungsbaumeister Schenck in Saarbrücken, Geheimer Oberbaurat, Professor Hofmann in Darmstadt, in Stadtbaurat Dr. Grässel in München und Professor Kayser in Darm⸗ a. D. Förster und Stadt⸗ Herr Kraußneck; Marx: Gräfin: Frau Willig; Ill Isolani: Herr Vollmer; schwedischer Hauptmann: Das Lessingtheater hat Gerhart Hauptmann zu seinem g mitgeteilt, daß es seine Dramen Hauptmann⸗Zpklus zusammen⸗ bis zum Schluß der Direktion Brahm aufgerollt werden und etwa zwölf Hauptmann⸗Werke in der Zeitfolge ihrer Ent⸗ stehung umfassen soll. Die Direktion des
die Saar in Saarbrücken ist vom
1. März 1913 ausgeschrieben worden.
stadt; als Vertreter: Regierungsbaumeister
verordneter, Architekt Kaiser in Saarbrücken, Stadtbaurat Schaumann Beigeordneter Reborst in Cöln am Rhein Die Bedingungen für den Wett⸗ bewerb koöͤnnen für 10 ℳ vom Bärgermeisteramt Saarbrücken be⸗ zogen werden, die den Teilnehmern zurückerstattet werden.
in Frankfurt am Main, und Professor Otzen in Hannover.
Ausstellungsnachrichten.
Jahrhundertausstellung König
Erinnerung an den 5. Februar 1813, den Tag, an dem vor 100 Jahren
in Königsberg durch den General York
begann, ein Tag, der für die Geschichte Deutschlands und
Ausstellung bleibt bis zum Jahresschluß geöffnet.
6“
Im Institut für Meereskunde, 1 spricht am 18. d. M. Dr. A. Merz⸗Berlin über die
Europas vo
werden. Ob das angefertigt ist, oder
Daß die Bestattungs⸗ In einem
Ob aber die Amulettafel muß fraglich er⸗ Für das
Nachdem
auch Einzelleistungen —
— gezeigt werden. Die worden
Georgenstraße 34 — 36, Tiefen des
te- aktige Satire seine Er⸗ 8
4n Weltmeer und Baeckers nur
zeitgemäß, auf der
Zeit. — Die Vorträge schon als
5 — schlagen un Hubert schlag Dr. Emil Lederer Phlegma.
ung von Entwürfen
messer: Herr
chorkonzert des Amfortas
Alex. Engels Schillers
sberg i. Pr. 191 3. Zur
die Erhebung Preußens
Uraufführung
Königsberg am 5. 8 *½ stellung durch Seine Majestät den Kaiser und König Die Ausstellung wird in der ¹ neuen Kunsthalle stattfinden. soll alles das umfassen, was auf die große Zeit und auf die P
Uniformen, Münzen, Orden, P
alle diejenigen, welche derar
schwedische Regierung das eingeladen hat
ist der Königlich preußische Geh
seinem Vertreter der Kaiser
Im Residenztheater erzielte geste
weil darin von aber Balkanhalbinsel 1 verstaubt und abgesehen davon aber hat das betrachtet, nur geringe Vorzüge.
Kronprätendenten, in Paris „Erzieher“ in die ars amandi eis 1 — galantes Abenteuer zu finden hofft, ist eine im ganzen wenig haufig aber recht abstoßende Gestalt. Der Kunst und Eleganz Maria gelang es indessen, einiges Kapital aus ihrer Rolle zu müden Prinzenerzieher, der — Schwerdtlein — das Entgegenkommen der nicht verstehen will, Recht gut tre eines pathetischen Hofmeisters hatten wenig Gelegenheit, sich
dieser Rolle bei den diesjähr Im Königlichen Schauf
Herzogin: Fräulein von Arn
heutigen fünfzigsten Geburtsta in neuer Inszenierung zu einem
fassen will, der
1“” See;
eltgeschichtlicher,
Februar 1913 eine
im Bau Sie andeshaus“.
Jahr 1914
diese Einladung
dustrie, auf deren Vorschlag zum deutschen Generalkommissar und zu 1 liche Konsul Schmitz in Malmö bestellt
Theater und Musik. Residenztheater.
„Prinzenerziehung“⸗ in der Bearbeitung geringen Beifall. einem Balkanstaat die gerade die ernste Wendung war dieser Satire,
veraltet anmutet,
das Verletzende durch Humor zu mildern.
gab Erich Kaiser⸗Titz
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, eine Auffübrung der Meistersinger von Nürnberg⸗ kalischen Leitung des Kapellmeisters Blech statt. Hans Sachs: Herr Bischoff; Eva: Frau Hafgren⸗Waag; Frau von Scheele⸗Müller; H Schultz: Kolhner: Herr Habich. (Anfang 7 Uhr.) — Für das im Opernhause ist Herr Werner Engel für die Partie Herr Engel war auch Vertreter rigen Festspielen in Bayreuth.
pielhause spielt morgen 85
vom Stadttheater in Cöln den Wallenstein als Gast
Im übrigen ist die Besetzung:
auld; Thekla: Fräulein Ressel; Oktavio:
Terzky: Herr Zimmerer;
o: Herr Mannstädt; Buttler: Herr Pohl; Herr Böttcher.
Walter Stolzing: Herr
verpflichtet worden.
„Wallensteins Tod“.
err Geisendörfer;
angenommen worden ist.
weittragender Bedeut ng ist, soll Jahrhundertaus⸗
rovinz Ostpreußen Bezug hat: orzellan, Bilder, Tagebücher, Briefe usw. Aufruf der mit den Vorbereitungen Beauftragten werden tige Erinnerungsstücke besitzen, zur Her⸗ leihung aufgefordert. Anfragen und sind zu richten an die „Jahrhundertausstellung Königsberg i. Pr.,
ist in Malmö eine internationale Industrie⸗ und Kunstausstellung geplant, zu der die Königlich Deutsche Reich, Dänemark und Rußland
deutscherseits angenommen worden ist, ß Geheime Baurat Mathies, Vorstands⸗ mitglied der Ständigen Ausstellungskommission für die deutsche In⸗
rn Maurice Donnavs drei⸗
ielleicht erschien sie der Direktion, Rede ist,
nicht günstig. das Stück, lediglich als dramatische Arbeit Die Handlung ist dünn, der Dialog wenig geistreich. Die Exkönigin von Silistrien, die ihren Sohn, den durch einen besonders von ihr ausersehenen einführen läßt und dabei selbst ein
gleich Mephistopheles mit Marta Königin ihm selbst gegenüber mit drollig af ferner der Direktor Ferry Sikla den Ton des Prinzen. Die übrigen Mitwirkenden schauspielerisch hervorzutun.
unter der musi⸗ Die Besetzung lautet: Magdalena: Berger; David: Herr Henke; Pogner: Herr Schwegler;
Deutschen Theaters teilt mit, daß das Drama „Der Bettler“ von Reinhard Sorge, das durch den Kleist⸗ Preis ausgezeichnet wurde, von ihr bereits vor längerer Zeit zur
eröffnet e; befindlichen auch für die Erstaufführung
Waffen,
Berlin,
Weise geehrt.
führte, war ein von
—
arbeitslose Arbeiter nicht gerichtswahl zugelassen
von Bolten⸗ schlossen.
besonders 88 Dinge ie jetzt V1 Ganz die Rußland Gleichzeitig konnte jedoch
eine Herabsetzung des soll in den nächsten beschlossen, eine vorzunehmen.
belustigende,
Den liebes deren Bevölkerung zu den
eirkendem Verkauf des rus Mitwirkung hiesiger
Markthallen bekanntgemacht
Deutschen Opernhause beginnt führung von „Figaros Hochzeit“, wie rstellungen 1t Mit Ruͤcksicht auf die Dauerbezugsbedingungen ist ein früherer Begrng
ebrachter Dringlichkeitsantrag, E111“ fordert,
keit gegeben ist, bei den
Vermehrung d Hierfür hat sich ein hauptsächlich in den Gegenden des Nordens und Ostens herausgestelt
die morgige Ersias wie alle Vorstellungen, um 8'n.
nicht möglich.
8 g:* „ 4 . (Der Konzertbericht befindet sich in der Ersten Beilage)
Mannigfaltiges.
15. November 1912.
In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten warze zunächst das Andenken zweier Verstorbenen, Lentz und des früheren Stadtverordneten Schröter, in der übliche Alsdann erfolgte die Wahl eines besoldeten Stadrats an Stelle des verstorbenen Stadtrats Namslau. wurde der Rudolstädter Oberbürgermeister Dooflein. — Der einzg Gegenstand der Tagesordnung, der längere Erörterungen hertez⸗
des Stadtverordnete
Gewätz
der sozialdemokratischen Fraktion zgn der die Aufhebung eing nach der länger als sechs W
als Wähler bei der Gewerbe. werden. Der Antrag wurde abgelehn
weil von allen Seiten betont wurde, daß die beantragte Aenderung t der Praxis bei der schon am nächsten Sonntag stattfin denden Gewerze⸗ gerichtswahl doch nicht mehr durchgeführt werden könne. Nach E⸗ ledigung einer Reihe kleinerer Vorlagen wurde dann die Sitzung g⸗
Gestern nachmittag trat, wie „W. T. B.“ berichtet, im Berlin Rathaus die gemischte Deputation des Magistrats und der Stadtverordneten zur Beratung über Maßnahmen gegm e Lebensmittelten erung amme Mitteilungen hat die Deputation beschlossen, den Verkauf des an ezogenen Fleisches in der bisherigen Weise fortzusetza.
zusammen. Nach den gemachter
daß die Moglich⸗ des Rindfleisches lassen. Weiter Verkaufsstellen lebhaftes Bedürfniz
festgestellt werden, billigeren Sorten Preises eintreten zu Tagen geschehen. der
Markthallen einen zu weiten Weg hat
Bei Besetzung dieser Verkaufsstellen hofft man auf die Mitwirkung hiesiger Fleischer, die sich allerdings verpflichten müssen, neben den f sischen Fleisches nur einen solchen von gesalzenen Fleisch und Wurstwaren in ihren Läden zu betreiben, sowie auf die Beamten⸗ Nähere wird in den nächsten Tagen an den Anschlagsäulen und in dam
und Arbeiterkonsumvereine. Das
werden. 8 8
werk der Rheinischen
Beck⸗ Bußtags⸗
Personen wurden nicht
Paris, 14. November.
explosion. schwer und etwa zwanz
Liverpool, 15. November. r „Zillah“ ist auf See in der Nähe der irischen Küste gesunken Von der Besatzung sind sieben Personen ertrunken; drei wurdas gerettet und hierher gebracht.
Vitry, einem Vororte von Paris,
wurden etwa hundert Meter fortgeschleudert.
Düsseldorf, 14. November. (W. T. B.) Im Germanie⸗
Metallwarenfabrik brach in der
Infanteriegeschoßabteilung heute, Abends 8 ½ Uhr, ein große Brand aus; die Abteilung brannte vollständig Etwa eine halbe Million Patronen explodierten. ß Teil der fertigen Patronen konnte von der Feuerwehr, die mit die Dampfspritzen und zwei Löschzügen anwesend
nieder Ein großen
war, gerettet werden
verletzt. Das Feuer soll durch die
Unvorsichtigkeit eines Arbeiters entstanden sein.
(W. T. B.) Der Küstenfahren
(W. T. B.)
ig leichter verletzt. Die Trümmen
“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) 8
22
Königliche Schauspiele. Sonn⸗
abend: Opernhaus. 246. Abonnements⸗- vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Meistersinger von Nüruberg. Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 251. Abonnementsvor⸗ stellung. Wallensteins Tod. Trauer⸗ spiel in 5 Aufzügen von Friedrich Schiller. Regie: Herr Regisseur Patry. (Wallen⸗ stein: Herr Alexander Engel vom Stadt⸗ theater in Cöln als Gast.) 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 247. Abonne⸗ mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Margarete. Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Text nach Goethes Faust, von Jules Barbier und Michel
arré. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 252. Abonnementsvor⸗ stelung: Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗
Die Hermannsschlacht. Ein ama in fünf Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Erste Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Die Raben⸗ steinerin. Schauspiel in vier Akten von Ernst von Wildenbruch. (Die Eintritts⸗ karten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arheitervereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)
Anfang
Deutsches Theater. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: König Heinrich IV.
(1. Teil.) König Heinrich IV.
Sonntag: (2. Teil.) Montag: König Heinrich (1. Teil.)
Kammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Abenesn
IV.
Mein
Bürgerliches Trauerspiel in fünf Akten
Triesch, Lilly Braun.) — Abends 8 Uhr:
Berliner Theater. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Kabale und Liebe.
von Schiller. — Abends 8 Uhr: Film⸗ zauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Aktienbudiker. — Abends: Filmzauber. Montag und Dienstag: Filmzauber.
Theater in der Königgrützer Straße. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Rezitationen aus Goethe. (Irene Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.
Sonntag: Die fünf Frankfurter. Montag: Herodes und Mariamne.
Lessingtheater. Hauptmann⸗Woche: Sonnabend, Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die versunkene Glocke. — Abends: Gabriel Schillings Flucht.
Deutsches Schauspielhaus. (Diret⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr: Egmont. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Johann Wolfgang von Goethe. — Abends 8 Uhr: Der gut sitzende Frack. Lustspiel in vier Akten von Gabriel Dregelv.
Sonntag: Der gut sitzende Frack.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zopf und Schwert. — Abends: Im weißen Rößl.
Montag: Flachsmann als Erzieher.
Charlottenburg. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Wallensteins Lager. Schauspiel in einem Aufzug von Schiller. Hierauf: Die Piccolomini. Schauspiel in 5 Aufzügen von Schiller. — Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Jüdin von Toledo. — Abends: Elga. Vorher: Die Geschwister.
Montag: Elga. Vorher: Die Ge⸗ schwister.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Gecorg Hartmann.) Sonnabend, Abends 8 44⁄ Zum ersten Male: Figaros Hochzeit.
Füigeroe mags 3 Uhr: Fidelio. — Abends: Figaros Hochzeit. Montag: Figaros Hochzeit.
Montis Operettentheater. Früber: Neues Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Cysler.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener Blut. — Abends: Der Frauenfresser.
Montag und folgende Tage: Der
Fraueunfresser.
Theater am Nollendorsplatz. Gastspiel des Münchener Künstlertheaters:
Komödienhaus. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: D rote Leutnant. — Abends: Di Generalsecke.
Montag und folgende Tage: Di Generalsecke.
Schillerthenter. 0. (Wallner⸗ theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Freund Teddy. Sonntag: Maria Magdalene. Montag. Mein Frcund Teddy.
König Lear. Trauerspiel in fünf Akten von William Shakespeare. .
Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Snee⸗ — Abends 8 Uhr: Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in zwei Aufzügen von Offenbach.
Sonntag und folgende Tage: Orpheus in der Unterwelt.
Residenztheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Prinzenerziehung. Satire in drei Akten von Maurice Donnav. Be⸗ arbeitet und inszeniert von H. Bolten⸗
Baeckers.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) V Sonnabend, Abends 8 ¼ Uhr: Mein alter
Herr. Lustspiel in drei Akten von Franz Arnold und Viktor Arnold.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: So 'n⸗
Windhund! — Abends: Mein alter Mein
Herr.
Montag und folgende Tage: alter Herr. 1b
Thaliatheater. Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle. — Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schöͤnfeld. Musik von Jean Gilbert. Sonntag und folgende Tage: liebchen. 8
Auto⸗ 8— Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Liebesbarometer. Lustspiel in drei Akten von Romain Coolus. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der selige Toupinel. — Abends: Liebes⸗ barometer. Montag und Liebes⸗ barometer.
folgende Tage:
Konzerte. 11“
Singakademie. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konzert von Norah Drewett (Klavier) mit dem Philharmonischen Orchester unter Leitung von Carl Friedberg.
Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Sonatenabend von Fr. Roth⸗ schild (Violine) und P. O. Möckel (Klavier).
Beethoven -Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: 1. Abonnementsabend
Klindworth·Scharwenka⸗San Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konze von J. Blanco⸗Recio (Violine).
Dieses
wunde
„In einer Färberei in 1 reignete sich eine Kessel⸗ Dabei wurden zwei Arbeiter getötet, fünf setr
Zirkus Schumann. Sonnabend Abends 7 ½ Uhr: high Life. Vorzügliches Programn — Zum Schluß: Vier Bilder aus Indien. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr m. Abends 7 ½ Uhr: 2 große Galavor stellungen. — In beiden Vorstellunge das große Spezialitätenprogramm — Abends: Zum Schluß: Der unsich bare Mensch.
Zirkus Busch. Sonnabend, Aben 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung
„Unter Gorillas“.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr un Abends 7 ½ Uhr: 2 große Vorstellunge — Nachmittags und Abends: „Untc Gorillas“.
Familiennachrichten.
Verehelicht: Hr. Hauptmann Hans n. Rundstedt mit Frl. Leonie von Schell⸗ (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ems von Manteuffel (Collatz). — Eiz Tochter: Hrn. F. von Lochow⸗Ziec⸗ (Zieckau bei Luckau). 1
Gestorben: Hr. Baurat Bogustt Szeliga Zychlin von Zychlinski (r denz). — Hr. Major a. D. Johan Roedenbeck (Berlin). — Hr. Har mann a. D. Emil Pinckvoß (Wesm gerode).
8
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbeng Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei¹ Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße
Neun Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und Ward
Sonntag und folgende Tage: Prinzen⸗ erziehung.
des Böhmischen Streich⸗Quartetts. Mitw.: Josef Lhévinne.
zeichenbeilage Nr. 93 A u. 93 B)
SGrande Soirée
Der unsichtbarg
— Zum Schluß: Die große Pantomimee
9 8
G Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 95. Sitzung vom 14. November 1912, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. b
Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wassergesetzes in dem Abschnitt über den Gemein⸗ gebrauch der Wasserläufe fort.
Nach 8 39 der Regierungsvorlage kann die Wasserpolizei⸗ behörde den Gemeingebrauch, soweit es zur Durchführung der in anderen Paragraphen bestimmten Beschränkungen oder aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlich ist, regeln, be⸗ schränken oder verbieten. Die Kommission hat die Worte „so⸗ weit es .. erforderlich ist“ gestrichen und hinzugefügt, daß solche Verfügungen mit Gründen zu versehen sind.
Die Abgg. Ecker⸗Winsen und Genossen beantragen, en § 39 in der Fassung der Regierungsvorlage wieder her⸗ uüstellen, den Zusatz der Kommission jedoch aufrecht zu erhalten.
Die Abgg. Borchardt und Genossen wollen nach dem Worte „Gemeingebrauch“ die Worte „aus Gründen des öffent⸗ lichen Wohls“ und nach dem Worte „regeln“ das Wort „er⸗ weitern“ eingefügt wissen. Außerdem beantragen dieselben Ab⸗ geordneten die Anfügung eines neuen Paragraphen 39a, der ein allgemeines Beschwerde⸗ und Klagerecht gegen die wasser⸗ polizeilichen Verfügungen zuläßt.
Abg. Bitta (Zentr.) crklärt sich für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage.
8 Ahbg. Ecker⸗Winsen sich in demselben Sinne aus. Durch Annahme des Kommissionsbeschlusses würde der Gemeingebrauch erschwert.
. „Abg. Dr. von Kries (kons.) stellt dies Polizeiverfügungen könnten mit allen Rechtsmitteln, die die Ver⸗ waltungsgesetzgebung kenne, angefochten werden. Sie unterständen außerdem der öffentlichen Kritik und der parlamentarischen Kontrolle. Der Antrag Borchardt sei unannehmbar. —
Abg. Lippmann sfortschr. Volksp.) weist darauf hin, daß dure die Kommissionsfassung der Gem eingebrauch in seinem ganzen Um⸗ fange von der Wasserpolizeibehörde abhängig gemacht werde, auch ohne daß Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Das heiße: den Gemeingebrauch totmachen. Ein Schutz des Eigentümers gegen eine mißbräuchliche Ausübung des Gemeingebrauches sei im Gesetz vollkommen enthalten, auch wenn § 29 der Regierungsvorlage wieder hergestellt würde. Die Beunruhigung über große Schädigungen der Eigentümer sei grundlos. Der von den Sozialdemokraten beantragte § 39 a gehe indessen viel zu weit
bg. Dr. Liebknecht (Soz.) befürchtet, daß, wenn man bei dem Kommissionsbeschluß bleibe, der ganze Gemeingebrauch dem Belieben der Polizei a sgeliefert sei, die von einflußreichen Eigentümern gelenkt werde. Das Wort „erweit ru“, das seine Freunde in den Text ein⸗ schieben wollen, fährt der Redner fort, soll nicht bedeuten, daß die Grenzen dieses Gesetzes überschritten werden sollen. Die öffentliche Kritik und die parlamentarische Kontrolle haben leider nichts gebolfen. Es müßten andere Rechtsmittel zur Anwendung kommen. Um den Gemeingebrauch gegen Becinträchtigungen zu sichern, beantragen meine Freunde, daß jeder Bet offene die Entscheidung der Wasserpolizei an⸗ rufen kann, und daß ihm dagegen der Instanzenweg des Verwaltungs⸗ streitverfahrens, Beschwerde und Klage, zustehen soll. Dasselbe Recht soll auch jeder Betroffene gegen die Maßnabmen und Verfügungen der Wasserpolizeibehörde haben, die eine solche Beeinträchtigung her⸗ beiführen oder herbeiführen können. Wenn der Gemeingebrauch wirklich rechtlos ist, so kann man diese Rechtlosigkeit doch nicht lediglich dadurch beseitigen, daß man verlangt, die polizeilichen Ver⸗ fügungen seien mit Gründen zu versehen. Gründe sind wohl⸗ feil wie die Brombeeren Bloß auf die Gnade und Barm⸗ herzigkeit von Behörden kann man doch die Bevölkerung mit ihren Rechtsansprüchen nicht verweisen. Ohne unseren neuen § 39 a bleibt der ganze Gemeingebrauch ein Messer ohne Heft und Klinge. Abg. Freiherr von Eynatten (SZentr.): Ein Teil meiner Freunde steht auf dem Standpunkt des Herrn von Kries und lehnt den Antrag Ecker auf Herstellung der Regierungsvorlage ab. Das Eingreifen der Polizei darf nicht auf Gründe des öffentlichen Interesses beschränkt werden; denn dann kann der Eigentümer, der den Gemeingebrauch mit Recht verweigert, unter Umständen schutzlos bleiben. Daß die Polizei aus schikanösen Gründen den Gemein⸗ gebrauch schädigen oder unmöglich machen könnte, ist einfach un⸗
d
0
Dig Tie
in Abrede.
denkbar.
Abg. Ecker⸗Winsen: In Hannover, Schleswig⸗Holstein und dem rechtsrheinischen Teil des Regierungsbezirks Koblenz gilt das gemeine Recht. Hier würde der § 39 in der Kommissionsfassung eine ganz außerordentliche Einschränkung der privatrechtlichen An⸗ Pe der Eigentümer an den Wasserläufen durch die Polizei be⸗
uten.
1 Abg. Dr. von Woyna sfreikons.) tritt für die Kommissions⸗ fassung ein. Die Rechte der Beteiligten würden durch die allgemeine Gesetzgebung und durch das Verwaltungsstreitverfahren durchaus ge⸗ währleistet. Auf dem platten Lande sei vielfach nicht etwa der Gemeingebrauch gegen den Eigentümer, sondern gerade umgekehrt der Eigentümer gegen den Gemeingebrauch völlig rechtlos.
Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.): Wenn die Polizeibehörde nicht funktionieren will, kann man sie nicht zwingen. Aber nicht nur aus Gründen des öffentlichen Wohls kann die Polizei einschreiten, sondern auch dann, wenn durch den Gemeingebrauch irgend jemand benachteiligt wird. Das steht schon im § 25. Dieser Tatsache gegen⸗ über geht das Verlangen des Herrn von Woyna denn doch zu weit.
Abg. Dinslage (Zentr.) tritt für den Antrag Ecker ein.
Abg. Dr. Liebknecht empfiehlt noch einmal den neuen § 39a zur Annahme.
8 39 wird nach Ablehnung der Anträge Borchardt und Ecker mit einer Mehrheit, bestehend aus der gesamten Rechten und einer Minderheit des Zentrums, in der Kommissions⸗ fassung angenommen. Abgelehnt wird auch der Antrag der ng9 Borchardt und Genossen auf Einschaltung eines neuen
39 a.
Abschnitt IV, §§ 46—81, handelt von der Verleihung. Nach § 46 der Kommissionsbeschlüsse können an Wasser⸗ läufen durch Verleihung folgende Rechte erworben werden:
1) das Wasser zu gebrauchen und zu verbrauchen, abzu⸗
leiten und einzuleiten, den Wasserspiegel zu heben oder zu
senken,
2) Häfen und Stichkanäle,
3) Anlegestellen und ähnliche Einrichtungen, 4) öffentliche und gewerbliche Badeanstalten anzulegen. — Freren liegt der Antrag der Abgg. Ecker⸗Winsen (nl.)
en. vor: .
sanzeiger und Königlich
Berlin. Freitag, den 15. November
„die Regierung zu ersuchen, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Zuständigkeit der Behörden für die Er⸗ teilung der gewerbepolizeilichen Genehmigung für solche Anlagen, bei denen gleichzeitig eine Verleibung nachzusuchen ist, nach Maß⸗ gabe der §§ 60 und 71 des Wassergesetzes geregelt wird“.
. § 49 regelt das Vetorecht des Fiskus. Er besagt im ersten Absatz: Soweit der beabsichtigten Benutzung des Wasser⸗ laufs überwiegende Rücksichten des öffentlichen Wohles ent⸗ gegenstehen, ist die Verleihung zu versagen oder nur unter Bedingungen zu erteilen, durch welche diese Rücksichten gewahrt werden.
Diesem ersten Absatz wollen die Abgg. von Branden⸗
1 81. SbFööö 8 8 5„5 stein, Dr. von Kries und Gen. (kons.) folgenden Zusatz geben:
„Solche Rücksichten sind insbesondere auch dann für gegeben zu erachten, wenn ein in Angriff genommener oder in Aussicht stehender Ausbau des Wasserlaufs durch die beabsichtigte Benutzung gehindert oder wesentlich erschwert werden wuürde.“
Nach Absatz 2 ist die Verleihung bei künstlichen Wasser⸗ läufen ferner zu versagen, wenn der Eigentümer des Wasser⸗ laufs der Verleihung widerspricht.
Diesem Absatz wollen die Abgg. Ecker⸗Winsen u. Gen. (nl.) den Satz hinzufügen:
. „Dies gilt nicht für künstliche Wasserläufe erster Ordnung, die
im Eigentum des Staates stehen.“
Absatz 4 des § 49 lautet in der Kommissionsfassung:
. Widerspricht bei natürlichen Wasserläufen erster Ordnung, die
in der Unlage besonders bezeichnet sind, die Wasserpolizeibehörde
der Verleihung, weil die Ausübung des verliehenen Rechts das der ffahrt oder andere öffentliche Interessen verletzen Verleihung nur mit Zustimmung der Wasser⸗
unter den von ihr im Schiffahrtsinteresse oder
in and tlichen Interesse gestellten Bedingungen erfolgen.
Die C igen der Wasserpolizeibehörde sind mit Gründen zu
versehen und nur durch Beschwerde an die zuständigen Minister
anfechtbar.“
„Hier wollen die Abgg. Esker⸗Winsen u. Gen. (nl.) hinter „bezeichnet sind“ einfügen: „und bei solchen künst⸗ lichen Wasserläufen erster Ordnung, die im Eigentum des Staats stehen“; dem letzten Satz wollen sie folgende Fassung geben:
2 „Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde ist den Beteiligten bekannt zu machen und kann binnen zwei Wochen durch Beschwerde an die zuständigen Minister angefochten werden. Die Erklärung der Wasserpolizeibehörde und der Minister, falls sie ihre Zustimmung versagen, ist mit Gründen zu versehen.“
8 Die Abgg. Dr. von Kries (kons.) u. Gen. wollen den 4. Absatz, wie folgt, fassen:
„Widerspricht die Wasserpolizeibehörde der Verleibung, weil der beabsichtigten Benutzung überwiegende Rücksichten des öffentlichen Wohls entgegenstehen, so darf die Ver⸗ leihung nur mit Zustimmung der Minister für Handel und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten oder unter den von ihnen aus solchen Rücksichten gestellten Bedingungen erfolgen. Die Erklärung ist mit Gründen zu versehen.“
Ferner wollen sie folgenden Absatz 5 hinzufügen:
„Die Zuteilung zu den besonders bezeichneten Wasserläufen erster Ordnung kann von den Ministern geändert werden; die Minister bedürfen der Zustimmung des Wasserbeirats.“ § 60 regelt das Verfahren: „Ueber den Antrag auf Ver⸗
leihung beschließt der Bezirksausschuß (Verleihungsbehörde); Anträge auf Verleihung sind schleunig zu behandeln“.
§ 71 ordnet den Beschwerdeweg. Nach der Regierungs⸗ vorlage sollte die Beschwerde gegen den Beschluß über den Verleihungsantrag an die Ministerialinstanz gehen; die Kom⸗ mission hat dafür ein besonderes Landeswasseramt substituiert.
„Ein Antrag der Abgg. von Brandenstein u. Gen. will an die Stelle des Landeswasseramts den Stromausschuß setzen, gegen dessen Beschluß die Klage beim Oberverwaltungs⸗ gericht zulässig sein soll; doch soll die Klage nur auf Nicht⸗ anwendung oder auf unrichtige Anwendung dieses Gesetzes gestützt werden.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:
Meine Herren! Wenn ich bei Beginn der Beratungen über den Abschnitt, der von der Verleihung handelt, mir das Wort erbeten habe, so geschieht dies nicht allein wegen der Bedeutung, die diesem neuen Institute innewohnt, sondern weil gerade über wesentliche Be⸗ stimmungen, die auf die Verleihung Bezug haben, zwischen der Königlichen Staatsregierung und der Kommission Meinungsdifferenzen obwalten. Diese Meinungsverschiedenheiten betreffen sowohl die formale Frage der Zuständigkeit wie auch den Inhalt der Verleihung, die Verleihungsgegenstände.
Ich bedauere, meine Herren, daß ich veranlaßt bin, da ich heute zum ersten Male zu diesem Gesetze das Wort nehme, Kritik zu üben. Ich bitte, daraus nicht den Schluß zu ziehen, daß ich die Arbeiten der Kommission nicht voll würdige; es ist mir im Gegenteil ein Be⸗ dürfnis, hier auszusprechen, daß ich die Arbeit der Kommission für vortrefflich halte nicht allein wegen der Ausdauer, die sie bewiesen hat, sondern auch wegen der Umsicht, des Weitblickes und des Geschickes und endlich auch wegen ausgesprochener Erfolge in wesent⸗ lichen Bestimmungen dieses Gesetzes. Ich bin auch mir bewußt, meine Herren, daß in der Frage der Verleihung mein Ressort nicht an erster Stelle berufen ist, vielmehr das Ressort des Herrn Handels⸗ ministers. Aber es wird mir zugegeben werden können, daß das Ressort der öffentlichen Arbeiten, weil ihm die Sorge für die Er⸗ haltung eines guten Zustandes unserer Ströme obliegt, ebenfalls ein lebhaftes Interesse an der Gestaltung dieser Bestimmungen hat.
Ich spreche nur zu den Wasserläufen erster Ordnung. Unsere großen Ströme bilden die Hauptvorfluter für weite Gebietsteile. Alle Fragen technischer Art, die mit ihnen zusammenhängen, sind schwierig; sie setzen eine dauernde und akute Fürsorge voraus, sie setzen aber auch voraus, daß sie stets als einheitliches Ganze behandelt werden, und weil diese Voraussetzung vorhanden sein muß, waren nach den heutigen Zuständen in letzter Linie stets der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten oder die zuständigen Ressortminister entscheidend.
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Wir sind der Meinung, daß unter dieser formalen Regelung die all⸗ gemeinen Interessen nicht zu kurz gekommen sind. Wir sind im Gegenteil der Meinung, daß die Entwicklung der Zustände an unsern großen Strömen im Interesse der Schiffahrt und der Vorflut unter dieser Regelung sich wohlgefühlt hat. Die Staatsregierung ist der Auffassung gewesen, daß durch die Einfügung des Bezirksausschusses als Vorinstanz im Falle der Verlethung ihrerseits ein Entgegen⸗ kommen bewiesen ist, neuzeitlichen Auffassungen entsprechend, die eine Beteiligung des Laienelements in wichtigen Fragen wünschen. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß damit diesem Verlangen Genüge getan daß die zweite Instanz unter allen Umständen im Interesse der Wahrung der Einheit der Entscheidung der Minister der öffentlichen Arbeiten oder der Handelsminister und der Ministe der öffentlichen Arbeiten sein müßten.
Die Kommission ist diesen Auffassungen nicht gefolgt, sie hat es für erforderlich erachtet, den Bezirksausschüssen eine zweite Instanz hinzuzufügen, das Landeswasseramt. Es liegt neuerlich auch ein Antrag Nr. 692 vor, der unter Zurückgehen auf Anträge, die in der Kom⸗ mission gestellt waren, an Stelle des Landeswasseramts den Strom⸗ ausschuß gesetzt haben und eine dritte Instanz, das Oberverwaltungs⸗ gericht, schaffen will. Ich will mich über diese Frage der Einsetzung des Oberverwaltungsgerichts als dritte Instanz nicht aussprechen, diese Frage wird später von zuständiger Stelle erörtert werden. Wir sind der Meinung, daß die Einfügung des Landeswasseramts — schäftige mich nur mit den Beschlüssen der Kommission, wie liegen — keine Verbesserung darstellt, da sie dem Minister unter allen Umständen die volle Verantwortung für den Zust Ströme läßt.
Gremien, die nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit d waltung arbeiten, die einen Körper für sich darstellen, den allg Interessen nicht entsprechen.
Nun hat die Kommission geglaubt, die Bedenken, die die König⸗
iche Staatsregierung gegen diese Ordnung der Dinge hat, dadurch
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beseitigen zu können, daß sie dem zuständigen Minister ein Einspruchs⸗ recht gab, falls überwiegende Interessen des öffentlichen Wohles vor⸗ liegen, und es sich um bestimmte Ströme handelt, bei denen die Interessen der Schiffahrt und der Vorflut besondere Berücksichtigung ver⸗ dienen. Ich gebe zu, daß dieser Vermittlungsvorschlag in einer bestimmten Richtung eine Verbesserung bedeutet; aber ich kann nicht anerkennen, daß damit die Bedenken der Königlichen Staatsregierung beseitigt sind. Ich setze voraus, daß die Kommission bei Gewährung des Ein⸗ spruchsrechts von der Auffassung ausgegangen ist, daß dasselbe, wie es sich aus der Formulierung ergibt, nur unter ganz besonderen engen Voraussetzungen und an letzter Stelle geltend gemacht werden soll, daß nicht etwa Bezirksausschuß und Landeswasseramt der Regel nach beiseite geschoben werden sollen. Wenn diese Voraussetzung zutrifft, so wird der Einspruch nur als ein wenig wirksames Mittel anerkannt werden können.
Ich habe auch Bedenken geltend zu machen gegen den Antrag 691, der meines Erachtens keine Verbesserung gegenüber dem Kommissions⸗ beschluß bedeutet. Der § 49 zu 4 nach Fassung des Kommissions⸗ beschlusses setzte voraus, ß der Einspruch erhoben werden würde von der Provinzial e, der Wasserpolizeibehörde, und daß nur im Beschwerdewege der Minister mit dem Einspruch befaßt werden sollte. Der Antxag 691 setzt voraus, daß der Vertreter der Wasserpolizeibehörde, der Regierungspräsident den Einspruch nur weiter gibt an den Minister, und der Minister unter allen Umständen die entscheidende Instanz sein soll. Eine solche Regelung widerspricht unseren heutigen Auffassungen, die gerichtet sind auf eine Dezentralisation der Verwaltung und Nichtheranziehung unerheblicher Fragen in die Zentralinstanz. Ich resümiere mich dahin, daß die Bedenken der Staatsregierung gegen Schaffung eines Landes⸗ wasseramts nicht behoben, daß sie nur abgeschwächt sind, ferner daß die Regelung, wie sie der Kommissionsbeschluß darstellt, der Regelung durch den Antrag Nr. 691 vorzuziehen ist.
Die Auffassungen darüber, bei welchen Wasserläufen dem Minister ein Einspruchsrecht zu geben ist, haben gewechselt. In der ersten Lesung waren 82 Wasserläufe im Verzeichnis mit einem Stern versehen, in der zweiten Lesung 98 und nach einem jetzt vorliegenden Antrag 749 sind es 48. Es ist mir noch nicht möglich gewesen, zu prüfen, ob dieser Antrag das Richtige trifft, es wird dies Verzeichnis wie das Verzeichnis, das gemäß § 2 dem Gesetz beigefügt ist, später noch eine eingehende Prüfung an der Hand der tatsächlichen Ver⸗ hältnisse notwendig machen.
In § 49 war zu 2 ausdrücklich vorgesehen, daß bei künstlichen Wasserläufen die Verleihung zu versagen ist, wenn der Eigentümer des Wasserlaufes der Verleihung widerspricht. Diese Regelung ist in der Kommission auf keinen Widerspruch gestoßen. Man hat es für selbstverständlich gehalten, daß der Staat, der den Wasser⸗ lauf geschaffen hat und in jeder Beziehung Eigentümer ist, auch das Recht haben muß, der Verleihung nicht zuzustimmen. Der Antrag Ecker (Winsen) sieht aber vor, daß gerade bei den vom Staat gebauten Wasserstraßen das Verhältnis ebenso geregelt werden soll wie bei den Strömen, bei denen ein Einspruch erfolgen darf. Das scheint mir nicht zutreffend zu sein. Wir wünschen in der Beziehung die Beibehaltung der Kommissionsbeschlüsse, immer unter dem Vor⸗ behalte, daß das Parlament nicht schließlich doch der Regelung bei⸗ treten wird, die wir grundsätzlich als die richtige ansehen.
Ich wende mich zu den materiellen Bestimmungen, daß die Schaffung dieses neuen Instituts der Verleihung einen Fortschritt bedeutet, wird allgemein anerkannt. Daß auch an den großen Strömen Sonderrechte einzuräumen sind, erscheint als eine wirtschaftliche Notwendigkeit im Interesse einer intensiven Wasserwirtschaft. Es wird aber nicht zu ver⸗ kennen sein, daß die Einräumung von Gerechtsamen an den Strömen zum Schaden der Allgemeinheit ausschlagen kann. Der Antrag 691 zu I erkennt dies auch an, indem er dem Gedanken nach ausdrücklich ausspricht, daß die Verleihung dem Ausbau der Ströme nicht im Wege sein darf, daß der Ausbau unter allen Umständen durch eine
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