Theater und Mnsik.
Schillertheater Charlottenburg.
das den „Biberpelz“ aufführte, und dem Königlichen Schauspielhause, wo „Die versunkene Glocke“ ge⸗ eben wurde, beging auch das Schillertheater den gestrigen 50. Ge⸗ urtstag Gerhart Hauptmanns, und zwar durch eine Aufführung des Nacht⸗ und Traumstuͤcks „Elga“, zu dem der Dichter durch Grillparzers Novelle „Das Kloster von Sendomir“ die Anregung empfing. Das Unheimlich⸗Spukhafte der Vorgänge hielt die Zu⸗ schauer von Anfang bis zu Ende in seinem Bann. Die Auf⸗ führung war gut. Hedwig Pauly stattete die Titelrolle mit dämonischen Zügen aus. Die Gestalt dieser Verderberin gewann in ihrer Darstellung volles Bühnenleben. Auch der temperamentvolle Starschensky Georg Paeschkes verdient Anerkennung. Minder plastisch herausgearbeitet war dagegen der Oginski Alfred Brauns. Die Traumdichtung, die durch Herrn F. Gerhard vortrefflich in Szene gesetzt war, fand lebhaften Beifall. — Der Abend hatte mit einer wohlgelungenen, nur etwas zu langsam gespielten Aufführung von Goethes „Geschwistern“ begonnen, in der Gusti Becker, die Herren Braun und Reimer in den drei Hauptrollen mitwirkten.
Lessingtheater. 8
An der Stätte, an der Gerhart Hauptmanns Dramen den in die Oeffentlichkeit angetreten haben, wurde gestern der dieses bedeutendsten zeitgenössischen deutschen
einer Musteraufführung des „Biberpelz“
Alle Rollen der Komödie waren mit ausgezeichneten Darstellern besetzt, zumeist mit solchen, die seit Jahren mit ihnen vertraut und als glänzende Verkörperer Hauptmannscher Bühnen⸗ gestalten bekannt sind. Es schien, als ob diese trefflichen Künstler gestern am Ehrentage des Dichters noch ein übriges tun und sich selbst übertreffen wollten. Else Lehmann als Waschfrau Wolff wirkte überhaupt nicht wie eine Schauspielerin, sondern bot ein Stück wirk⸗ lichen Lebens. Herr Sauer zeigte als Amtsvorsteher von Wehr⸗ hahn die prächtige komische Kopie eines in hochmütiger Borniertheit beschränkten Vorstadtbeamten. Der Rentier Krüger, den Herr Rickelt spielte, war das Urbild eines gutmütig cholerischen alten Herrn und Hans Marr gab den Fischer Wolff mit einer sehr natürlich wirkenden plumpen Ungeschlachtheit; ausgezeichnet wurde auch die frühreife, sittlich bereits schwankende Tochter des Wolffschen Ehepaares durch Paula Eberty dargestellt. Kein Wunder, daß das Publikum, welches das Theater bis zum letzten Platz füllte, von der ausgezeichneten Auf⸗ führung des trotz einiger Längen sehr wirksamen Stückes mitgerissen wurde und, sich der besonderen Verlanlassung dieser Vorstellung er⸗ innernd, Gerhart Hauptmann stürmisch vor die Rampe rief. Der Gefeierte, durch diese herzliche Ehrung augenscheinlich sehr angenehm berührt, leistete dem Hervorruf auch Folge und sprach — ein sehr
jugendlich aussehender Fünfziger — einige Worte des Dankes.
Außer dem Lessingtheater,
Weg 50. Geburtstag Dramatikers mit würdig begangen.
Ulrici dargestellt.
Pause „Hamlet“, mit Alexander Moissi in der Titelrolle, angesetzt. — In den Kammerspielen des Deutschen Theaters wird morgen sowie am Dienstag, Freitag und nächsten Sonntag „Maria Magda⸗ lene“ mit Lucie Höflich (Klara) und Albert Bassermann (Meister Anton) wiederholt. An den anderen Tagen der Woche wird das Lustspiel „Mein Freund Teddy“ in der bekannten Besetzung ge eben.
Das Lessingtheater hat für nächste Woche folgenden Spiel⸗ plan aufgestellt: morgen nachmittag: „Die versunkene Glocke“; morgen abend sowie am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und nächsten Sonntagabend: „Gabriel Schillings Flucht“; Montag: „Tantris der Narr“; Mittwoch (Bußtag) geschlossen; Freitag: „Hedda Gablere.
Das Deutsche Schauspielhaus bereitet zurzeit für die Montagabende zwei Strindberg⸗Aufführungen vor. Zunächst wird am Montag, den 18. d. M., das vieraktige Srück „Kameraden“ gegeben. Die Hauptrollen werden von den Damen Helene Fehdmer, Paula Somary, Rosa Valetti, Ilse Ghiberti und den Herren Friedrich Kayßler, Hermann Nissen, Paul Otto und Adalbert Die Regie führt Dr. Walter Friedemann. An⸗ fang Dezember folgen dann die bereits angekündigten Einakter„Samum“, „Erste Warnung“ und „Debet und Credit“. Außer an den Montag⸗ abenden wird künftig täglich das Lustspiel „Der gutsitzende Frack“ wiederholt. G
Im Theater am Nollendorfplatz wird am Montag, Dienstag und Donnerstag Offenbachs burleske Oper „Orpheus in der Unterwelt“ gegeben. Am Mittwoch (Bußtag) findet eine Auf⸗ führung des Oratoriums „Elias“ von Mendelssohn statt. Für Freitag, den 22. d. M., ist die Uraufführung des Traumspiels „Kismet“ angesetzt, dessen erste Wiederholung am Sonnaͤbend er⸗ folgt. Am Totensonntag findet eine „Gerhart Hauptmann⸗
Feier“ statt.
Das Kling Ieg. er ett veranstaltet morgen, Mittags 12 Uhr, in der Singakademie ein Wohltätigkeitskonzert zum Besten des Gräfin Rittberg Schwesternvereins vom Roten Kreuz. Der Erlös des Konzertes hilft der Ausbildung der Kriegskranken⸗ pflegerinnen und Helferinnen und der Pflege und Aufnahme un⸗ bemittelter Kranker aus gebildeten Ständen. Das Konzert, in welchem auch Frau Giulietta von Mendelssohn (Klavier) mitwirkt, hat folgende Vortragsfolge: Streichquartett Nr 5, A⸗Dur, (Op. 18) von Beethoven; Duo für Klavier und Violine in A⸗Dur (Op. 162) von Schubert; Klavierquartett in C⸗Moll (Op. 61) von Brahms. — Eintrittskarten zu 6, 5, 4, 3 und 2 ℳ sind in der Hofmusikalien⸗ handlung von Bote u. Bock (Leipziger Straße 37 und Tauentzien⸗ straße 7), bei Frau Oberin von Keudell (Martin Lutherstraße 51, Ecke Hauptstraße) sowie an der Kasse zu haben. Vereine haben 25 % Ermäßigung.
Mannigfaltiges.
Die Bober⸗Talsperre bei Mauer, die größte Deutschlands, die heute in Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers und Königs
in der Mitte auf der Sperrmauer errichtete Gedenktafel ist ein Werk des Professors von Gosen⸗Breslau. Sie stellt eine auf einem Sockel ruhende, 2 ½ m hohe Bronzetafel dar, deren oberer Teil ein Reliefbildnis Seiner Majestät des Kaisers und Königs in der Uniform der Breslauer Leibkürassiere zeigt und darunter die Inschrift: „Erbaut unter der segensreichen Regierung Wilhelm II.“ Den unteren Teil bildet ein allegorisches Figurenwerk, welches das Hochwasserunglück des Jahres 1897 versinnbildlicht. In der Mitte ist der Vers aus Bürgers „Lied vom braven Mann“ angebracht: 1“
Am Hochgebirge schmolz der Schnee;
Der Sturz von tausend Wassern scholl;
Das Wiesental begrub ein See; .
Des Landes Heerstrom wuchs und schwoll;
Hoch rollten die Wogen entlang ihr Gleis
Und rollten gewaltige Felsen Eis. 8
Der Verein Paulinen⸗Haus für Kranken⸗ und Kinder⸗ pflege vom Roten Kreuz wird am 25. d. M., Mittags 12 Uhr, sein neuerbautes Mutterhaus in Westend (Eschenallee 28/30) feierlich einweihen. 1 8
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ morgen sowie am Montag, Donnerstag und Freitag, Abends, die beiden neuen Vorträge „Die wichtigsten Kulturpflanzen der Welt⸗ wirtschaft“ (mit Lichtbildern und kinematographischen Aufnahmen) und „Mit dem Zevppelin⸗Luftschiff „Viktoria Luise“ von Sylt nach Hamburg“ wiederholt. Am Dienstag, Mittwoch (Bußtag) und Sonnabend finden auf vielfachen Wunsch nochmals Wiederholungen des Vortrags „Aufs Matterhorn“ statt. Am Montag spricht Herr Gervais⸗Courtellemont aus Paris und zeigt „Bilder aus Spanien“, am Dienstag „Bilder aus dem Orient“, am Donnerstag „Bilder aus Nordafrika“, am Freitag „Bilder aus Frankreich“ und am Sonnabend noch einmal „Bilder aus Spanien“. Alle die Vor⸗ träge des Herrn Gervais⸗Courtellemont finden Nachmittags 4 Uhr im Wissenschaftlichen Theater statt. — Im Hörsaal spricht am Dienstag der Professor Dr. B. Donath über „Additive und subtraktive Farbenmischung“ und am Sonnabend über „Die feststehenden und fahrbaren Gleichstrommotoren im Betriebe“.
Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Dr. F. S. Archenhold am Montag, Abends 7 Uhr, über „Jupiter und seine Monde“ und am Mittwoch (Bußtag), Abends 8 Uhr, spricht der Ge⸗ heime Bergrat, Professor Dr. F. Wahnschaffe über „Eine geologische Reise nach Spitzbergen“. — Mit dem großen Fernrohr wird vor dem Vortrag der Mond und nach dem Vortrag der „Saturn“ beobachtet.
Prag, 15. November. (W. T. B.) Das Deutsche Kasino begann heute die Festlichkeiten aus Anlaß seines 50 jährigen Be⸗ stehens mit einer Festversammlung, zu der überaus zahlreiche
im Leibgardehus. Regt.,
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche usw. Moschen, 13. November.
befördert. 89 der Militärverwaltung. urch Verfügung des Kriegsmi iums. 8 856. 6. 2 9 9g gsministeriums. aufnahme, zum Expedierenden Sekretär ernannt. Schröder, Kanzlei⸗ diätar im Großen Generalstabe, als Kanzleisekretär angestellt.
Königlich Sächsische Armee. 8 Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 12. November. v. Reyher, Oberstlt. beim Stabe des b Zuf. Reg s. Kronprinz Nr. 104, kommandiert beim 13. Inf Regt. Nr. 178, Löffler, Oberstlt. und Abteil. Chef im Kriegsministerium, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der Inf. Schulen, Bucher, Oberstlt. beim Stabe des 4. Inf. Regts. Nr. 103 dieser unter Ernennung zum Kommandeur dis 12. Inf. Regts⸗ s 177, — zu Obersten befördert. Heinicke, Oberstlt. und Kommandant der Festung Königstein, der Charakter als Oberst verliehen. Steininger, Major beim Stabe des 14. Inf Regts. Nr. 179, in Genehmtgung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kom mandeur des Landw. Bezirks Schneeberg 3 ernannt. Gericke, Major und Adjutant der 1. Div. Nr. 23, 8 oden, Major und Abteil. Kommandeur im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, — Patente ihres Dienstgrades verliehen. Schmidt (Louis), Hauptm. und Komp. Chef im 15. Inf. Reat. Nr. 181, zum überzähl Major befördert und zum Stabe des 14. Inf. Regts. Nr. 179 versetzt. Schmidt (Kurt), Hauptm. beim Stabe des 15. Inf. Regts. Nr. 181, zum Komp. Chef ernannt. Grünler, Hauptm. beim Stabe des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107, vom 1. Dezember d. J. bis 30. September 1913 ohne Gebalt beurlaubt. Otto, überzähl. Hauptm. im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107, mit dem 1. Deember d. J. zum Stabe dieses Regts., Horn, Oberlt. im 5. Inf. Regt. Kronprinz 104, zum Hauptm. befördert und zum Stabe des 15. Inf. Regts. Nr. 181, — persetzt. v. Dziembowski, Lt. im 1. Hus. Regt.
1“ Frhr. v. Tiele⸗Winckler, Fähnr. zum Lt. mit Patent vom 18. November 1910
Brucker, Kanzleisekretär bei der Landes⸗
11“
Im Königlichen Opernhause
Margarethe“ gegeben. In den übrigen Hauptrollen
indet eine Wiederbolung des
mit den Damen Kurt, Boehm van Endert, Easton, d · Mang, Bachmann und Sommer besetzt, statt. Dirigent beider Abende
ist der Kapellmeister Paur.
Im Königlichen Schauspielhause wird eists Hermannsschlacht“ und am Montag „Ein Waffengang“ von Oskar Blumenthal in den bekannten Besetzungen wie 8 Im Deutschen Theater beherrscht auch in nächster Woche „König
Heinrich IV.“ den Spielplan. Montag,
wird der erste Teil aufgeführt, Freitag der zweite
. . . —. . 2 Ksönigliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 247. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Margarete. Oper in fünf Akten von Charles Gounod. Text nach Goethes aust, von Jules Barbier und Michel Tarré. Musikalische Leitung: Herr Kapell⸗ meister Paur. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 252. Abonnementsvor⸗ stelung: Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Die Hermannsschlacht. Ein Drama in fünf Aufzügen von Heinrich
vpon Kleist. Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Erste Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Die Raben⸗ steinerin. Schauspiel in vier Akten von
st von Wiloenbruch. Regie: Herr
Montag: Opernhaus. 248. Abonnements⸗ vorstellung. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Paur. Regie: Herr Regisseur Bach⸗ mann. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 253. Abonnementsvor⸗ stellung. Ein Waffengang. Lustspiel in drei Akten von Ookar Blumenthal. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Keßler. Anfang 7 ½ Uhr.
MNeues Operntheater. für Volksunterhaltung steinerin. Anfang 8 Uhr.
Opernhaus. Dienstag: Die lustigen Weiber von Windsor. — Mittwoch, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Haupt⸗ probe. Abends 7 ½ Uhr: Konzert des Köaniglichen Opernchors. — Donners⸗ tag: Fidelio. — Freitag: Figaros Hochzeit. — Sonnabend: Carmen. — Sonntag: Tristan und Isolde. An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Dienstag: Der große König. — Mittwoch: Geschlossen. — Donnerstag: Die Hermannsschlacht. — Freitag: Flachsmann als Erzieher. — Sonnabend: Ein Waffengang. — Sonntag: Der große König.
Montag: Verein Die Raben⸗
Deutsches Theater. Sonntag,Abends 7 ½ Ubr: König Heinrich IV. (2. Teil.) Montag, Donnerstag und Sonnabend:
wird morgen, Sonntag, Fräulein Artöt de Padilla singt die Mar⸗ arethe, Herr Kraus den Faust, Herr Knüpfer den Mevphistopheles. sind die Damen von Scheele⸗Müller, Parbs, die Herren Bronsgeest und Krasa beschäftigt. — Am Montag „Rosenkavaliers“, in den Hauptrollen
morgen sowie am Dienstag und Teil. Für den Totensonntag ist nach längerer
jährigen Vorb in Gegenwart
50 Millionen den Herren strecken. Sperrmauer morgen H. von 60 m, eine F
ungen wiederholt. kosten auf 2
Donnerstag, Sonnabend
ImEEEn 8 ☛
eingeweiht werden soll, unter der Leitung des Baurats Bachmann erbaut worden. 1 ereitungen an Ort und Stelle wurde am 20. Juni 1908 Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen der Grundstein gelegt. Sie ist zur Zurückhaltung von Kubikmeter Wasser bestimmt, und der Stau sich, wenn er 8 ½ km böoberaufwärts er⸗
Die
Die Baukosten belaufen sich auf 5 650 000 ℳ,
vinz ⅛. Außerdem trägt die Provinz baute Elektrizitätswerk in Höhe von später der Lieferung von netz für Niederschlesien
später gefüllt ist, 8.3 8 Oberfläche des Stausees mißt 240 hat eine Länge von 280 m, eine
ußbreite von 50,3 m und eine Kronenbreite
davon trägt der Staat die Kosten für 2 ½ Millionen
500 000 ℳ;
ist unter großen technischen Schwierigkeiten
die Grunderwerbs⸗
elektrischem Strom durch Fernleitungs⸗ dienstbar gemacht werden soll. — Die
äste erschienen waren. Nach mehr⸗
tausee wird
ha. Die Höhe von von 7,2 m. Geschütz. efunden. “
das dort er⸗ Mark, das
A ☛
Kasinos folgte eine Reihe von Beglückwünschungsansprachen. sprachen u. a. der Abg. Bachmann, ferner der Fürst Max Egon zu
Nach einer Ansprache des Präsidenten des
So
Fürstenberg namens des verfassungstreuen Großgrundbesitzes und Ver⸗ treter der deutschen Hochschulen.
London, 15. November. (W. T. B.) Bei Schießübungen der Landbatterien auf dem Schießplatz Shoeburyneß an der Themsemündung explodierte heute morgen ein großkalibriges
Stücke davon wurden zwei bis drei Vier Mann wurden schwer, zwölf leicht verletzt.
Meilen entfernt auf⸗
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und
Zweiten Beilage.)
Dienstag und Freitag: König Hein⸗ rich IV. (2. Teil.) Kammerspiele. Sonntag, Abends 8 Uhr: Maria Magdalene. Montag: Mein Freund Teddy. Dienstag: Maria Magdalene. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Mein Freund Teddy. Freitag: Maria Magdalene. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Deutscher Lyceum⸗Klub: Goethe⸗Rezi⸗ tationen. Terakoya. Abends: Mein Freund Teddy.
Berliner Theater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Der Aktienbudiker. Bilder aus dem Berliner Volksleben mit Gesang und Tanz von Langer und Kalisch. — Abends 8 Uhr: Film⸗ zauber. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.
Montag und Dienstag: Filmzauber. Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Kabale und Liebe. — Abends: Film⸗ zauber.
Theater in der Königgrützer Straße. Sonntag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.
Montag: Herodes und Mariamne.
Dienstag: Die fünf Frankfurter.
Mittwoch: Geschlossen. 8
Donnerstag bis Sonnabend: Die fünf Frankfurter.
8
Lessingtheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die versunkene Glocke. Ein deutsches Märchendrama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann. — Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.
Montag: Tantris der Narr.
Dienstag: Gabriel Schillings Flucht.
Deutsches Schanspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Der gut sitzende Frack. Lust⸗ spiel in vier Akten von Gabriel Dregelvy.
Montag: Zum ersten Male: Ka⸗ meraden.
Dienstag: Der gut sitzende Frack.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Der gut
Komüödienhaus. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Der rote Leutnaut. — Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.
Montag und Dienstag: Die Generals⸗
ecke. 8
Mittwoch: Geschlossen. b Donnerstag und folgende Tage: Die Generalsecke.
Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zopf und Schwert. Luftspiel in fünf Aufzügen von Karl Gutzkow. — Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg.
Montag: Flachsmann als Erzieher. Dienstag: Die Kinder der Exzellenz.
Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die Jüdin von Toledo. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen von Franz Grillparzer. — Abends 8 Uhr: Elga. Von Gerhart Hauptmann. Vor⸗ her: Die Geschwister. Schauspiel in einem Akt von Goethe.
Montag: Elga. Vorher: Die Ge⸗ schwister. 1 Dienstag: Im weißen Rößl.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗
lottenburg, Bismarck⸗Straße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. — Abends 8 Uhr: Figaros Hochzeit. Montag und Dienstag: Hochzeit. 8 Mittwoch: Symphoniekonzert. GG und Freitag: Figaros ochzeit. Sonnabend: Fidelio.
Figaros
Montis Operettentheater. (Früber. Neues Theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener Blut. Operette in drei Akten von Johann Strauß. — Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.
Montag und Dienstag: Der Frauen⸗ sesssfkrvoch: Geschlossen
ittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Der Frauenfresser.
Theater am Nollendorfplatz. Gastspiel des Münchener Künstlertheaters: Sonntag, Abends 8 Uhr: Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in zwei Aufzügen von Offenbach.
Montag und Dienstag: Orpheus in
Mittwoch: Oratorium Elias. Donnerstag: Orpheus in der Unter⸗ welt. Freitag: Zum ersten Male: Kismet. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Snee⸗ wittchen. — Abends: Kismet
8 Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: So n Windhund! Schwank in drei Akten von Curt Kraatz und Arthur Hoffmann. — Abends 8 ¼ Uhr: Mein alter Herr. Lustspiel in drei Akten von Franz Arnold und Viktor Arnold. Montag und Dienstag: Mein alter Herr. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag bis Sonnabend: alter Herr.
Mein
Residenztheater. Sonntag, Abends 8 Uhr: Prinzenerziehung. Satire in drei Akten von Maurice Donnav. Be⸗ arbeitet und inszeniert von H. Bolten⸗ Baeckers. Montag erziehung. 1 Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag undfolgende Tage: Prinzen⸗ erziehung.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.
Montag und Dienstag: Autoliebchen.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag und Freitag: Autoliebchen.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗ vorstellung: Frau Holle. — Abends: Autoliebchen.
und Dienstag: Prinzen⸗
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Der selige Toupinel. — Abends 8 Uhr: Liebesbarometer. Lustspiel in drei Akten von Romain
Coolus. Dienstag: Liebes⸗
Montag barometer. 8
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag bis Sonnabend: Liebes⸗ barometer.
und
1“ Konzerte.
Singakademie. Sonntag, Abends 8 Uhr: Tawrowsky (Violine) und Heinrich
Sonatenabend von Mira
Saal Bechstein. Montag, Abends 7 ½ Uhr: Brahms⸗Abend von Marta Oldenburg (Gesang). Am Klavier: Eduard Behm.
Beethoven-Saal. Sonntag, Nach⸗ mittags 4 ½ Uhr: Wohltätigkeitskonzert zum Besten von Witwen und Waisen Berliner Aerzte, veranstaltet von Dr. Bernhard Pollack.
Montag, Abends 8 Uhr: Liederabend von Lorle Meißner. Am Klagvier: Otto Bake.
Zirkus Schumann. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Vorstellungen. Nachmittags hat jeder Erwachsene ein eigenes Kind⸗ unter 10 Jahren frei auf allen Sit⸗ plätzen. — In beiden Vorstellungen: das große Spezialitätenprogramm. — Abends: Zum Schluß: Der unficht⸗ bare Mensch.
Zirkus Busch. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Ubr: 2 große Galavorstellungen. Nach⸗ mittags zahlen Kinder unter 10 Jahren auf allen Sitzplätzen halbe Preise⸗ Galerie volle Preise. — In beiden Vor⸗ stellungen: das glänzende Programm. — Nachmittags und Abends: „Unter Gorillas“.
eREREmEmEmne mns
Familiennachrichten.
Verehelicht: Hr. Rittmeister Friedrich von Maltzan Frhr. zu Wartenberg und Penzlin mit Frl. Marie von Treuenfels
(Schwerin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ernst von Livonius (Kempen). — Eine Tochter: Hrn. Rittmeister a. D. von Walcke⸗Schuldt (Goldensee bei Mustin), — Hrn. Leutnant Geyer (Schweidnitz)⸗
Gestorben: Hr. Geheimer Regierungs⸗ rat, Professor Dr. H. J. Müller (Berlin). — Antonie Gräfin von Pfeil und Klein⸗Ellguth (Neudeck bei Nimptsch).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
König Heinrich 1 Teil.)
sitzende Frack.
der Unterwelt.
Maurer (Klavier).
Regt. Nr. 139,
Gesuch enthoben. 8 8
8 Rezgts. Nr. 179, Dr. Wagner, Oberstabsarzt im Kriegsministerium,
Köaig Albert Nr. 18, vom 1. April 1913 ab auf ein weiteres Jahr ohne Gehalt zur Dienstleistung bei der Gesandtschaft in Müähr kommandiert. Brühl, Lt im Fußart. Regt. Nr. 12, in das Fußart. Bat. Nr. 19 versetzt. Rohr, Lt. der Res. des Fußart. Regts. Nr. 12, kommandiert zur Dienstleistung bei diesem Regt., in der aktiven
Armee, und zwar als Lt. mit seinem Patent vom 18. November 1907 im genannten Regt. angestellt.
Zu Fähnrichen ernannt: die charakteris. Fähnriche: Timaeus
3 Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Pietsch im 6. Juf Regt Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗ derg, Ludovici im 7. Inf. Regt. Konig Georg Nr. 106, Tobatzsch im 9. Inf. Regt. Nr. 133, Schulze im 10. Inf. Regt. Nr. 134, Friedrich im 11. Inf. Regt. Nr. 139, Koerner im Fußart. Regt. Nr. 12; die Unteroffiziere: v. Geldern⸗Crispendorf, Frhr. Falkenstein im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Florey im 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen,
Hüppner, Richter im 4 Inf Regt. Nr. 103, Modes im 6. Inf.
Regt. Nr. 105 König Wilbelm II. von Württemberg, Elste, Reinhard, Feller, Reiche⸗Eisenstuck im 7. Inf Negt König Georg Nr. 106,
Lucius, Hartung im 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107,
Wahle, Ganser im Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108,
Sinz, Lüttig im 10. Inf. Regt. Nr. 134, Brotke im 11. Inf.
b 1 Blassmann im 12. Inf. Regt. Nr. 177, Wie⸗ icke, Jäckel im 14. Inf. Regt. Nr. 179, v. Einsiedel im
1. Hus. Regt. König Albert Nr. 18, v. Glass im 2 Ulan. Regt.
Nr. 18, Burdach, Baltzer im 1. Feldart. Regt. Nr. 12, Weigel,
Marschner, Schütze im 4. Feldart. Regt. Nr. 48, Jugelt,
Hempel im 6. Feldart. Regt. Nr. 68, Thümmler, Rauch im
8. Feldart. Regt. Nr. 78, Ganßauge im Fußart. Regt. Nr. 12, Brink im 1. Pion. Bat. Nr. 12, Knorr, Hüttner im 2. Pion. Bat. Nr. 22, Kohlschmidt im 1. Trainbat. Nr. 12, Grob im
.Trainbat. Nr. 19.
Frhr. v. Buseck, Hauptm. z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Schneeberg, unter Erteilung der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 6. Feldart. Regts. Nr. 68, zum Vorstand des Att. Depots Riesa ernannt. Vetterlein, Feuerwerksoberlt. beim Fußart. Regt. Nr. 12, zum Feuerwerkshauptm., Engmann, Heuglt. beim Art. Depot Dresden, zum Zeugoberlt., Lucchesi, eee beim Art. Depot Dresden, zum Feuerwerkslt., —
10 rr. 2 — Abschiedsbewilligungen:
„Dörflinger, Oberlt. im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, mit Pension der Abschied bewilligt. e Lt. im 12. Bnf. Regt Nr. 177, Siebers, Lt. im 10. Inf. Regt. Nr. 134, — diesen beiden
egen kauernder Feld⸗ und Garnisondienstunfähigkeit, Frantz, Lt.
m 3. Hus. Regt. Nr. 20, behufs Uebertritts in Königl. preuß. Militärdienste, — der Abschied bewilligt. Hoch, Lt. im 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zu den Offizieren der Res. dieses Regts übergeführt. Riecke, charakteris. Oberstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Schneeberg, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Königl. preuß. Eisenbahnregts. Nr. 2 mit sächsischen Hoheitsabzeichen, Sachße, Oberlt. z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Auerbach, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, — unter Fort⸗ ewährung der gesetzlichen Pension von ihrer Dienststellung auf ihr
Im Sanitätskorps. Dr. Sommerey, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des 14. Inf.
zu Gen. Oberärzten befördert. Die Staksärzte: Dr. Feine, Bats Arzt im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, unter Beförderung zum Oberstabsarzt, zum Regts. Arzt des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II von Württemberg, Dr. Vetter, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Regts. Arztes des 16. Inf. Regts. Nr. 182, unter Beförderung zum Ober⸗ stabsarzt, zum Regts. Arzt seines Truppenteils, Dr. Comberg beim 10. Inf. Regt. Nr. 134, zum Bats. Arzt im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, — ernannt. Dr. Schulz, Oberstabs⸗ und Regts. Arzt des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Verleihung des Charakters als Gen. Oberarzt, mit Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bis⸗ herigen Uniform der Abschied bewilligt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums.
Den 2. November. Schöberlein, Zahlmstr. im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, der Titel Oberzahlmeister verliehen
„Den 5. November. Lessig, Rechnungsrat, Oberzahlmstr. im
Fußart. Regt. Nr. 12, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1913 mit Pension in den Ruhestand versetzt. “ ö1“
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten.
Sitzung vom 15. November 1912, Mittags 12 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Beratung des Entwurfs eines Wassergesetzes fort.
Die §§ 82 —85 regeln das Ausgleichungsversahren im Falle
der Benutzung eines Wasserlaufs durch mehrere Berechtigte. Im § 84 werden die Bestimmungen des Gesetzes aufgeführt die für das Ausgleichungsverfahren gelten sollen. Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) befürwortet die Annahme eines An trages Büchtemann (fortschr. Volksp.), wonach für dieses Verfahren auch § 58 (welcher besagt, daß bei der Beschluß⸗ fassung über die Verleihung für mehrere Unternehmungen, die nicht nebeneinander bestehen können, die Bedeutung der Unternehmungen für das öffentliche Wohl und demnächst ihre wirtschaftliche Bedeutung entscheiden soll) Geltung haben soll. 4 Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich stehe dem Antrage des Herrn Vorredners nicht ganz ohne Bedenken gegenüber. Ich bin der Meinung, daß, wo es sich um die Verleihung und Begründung neuer Rechte handelt, aller⸗ dings die im § 58 Abs. 1 niedergelegten Grundsätze als zutreffend zu erachten sind. Bei diesem Verfahren handelt es sich aber um die zum Ausgleich erforderliche Beschränkung schon bestehender Berechtigungen, und da fürchte ich, daß die Einfügung der Grundsätze des § 58 Abs. 1 leicht dazu führen könnte, die großen Unternehmungen zuungunsten der kleinen ohne hinreichenden Grund zu bevorzugen! Auf diese Weise würde in Wirklichkeit nicht der Ausgleich herbeigeführt, der gerade in der Regierungsvorlage und nach den Beschlüssen der Kommission in dem in Frage kommenden Gesetzesabschnitt bezweckt wird. deshalb bitten, es bei den Beschlüssen der Kommission belassen zu wollen. 8
Abg. Lieber (nl.) hält den Antrag für entbehrlich.
ET“ von Kries (kons.) ist derselben Meinung. Es würde durch den Antrag kein gerechter Ausgleich, sondern vielmehr eine Rangordnung geschaffen werden. Abg. Krause⸗Waldenburg (freikons.) erklärt sich für den An⸗ Büchtemann. Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) kann die Haltung der Nationalliberalen nach der Erklärung des Ministers nicht verstehen. Es müssen doch hier die Interessen des öffentlichen Wohls berück⸗ sichtigt werden. .
Abg. Lieber (inl.) tritt den Ausführungen des Abg. Lippmann entgegen.
Der Antrag Büchtemann s(fortschr. Volksp.) wird abgelehnt, § 84 bleibt unverändert.
Die §8§ 86—106 handeln von den Stauanlagen.
Nach § 87 muß jede Stauanlage mindestens mit einer Staumarke versehen sein, an der die einzuhaltenden Stauhöhen deutlich angegeben sind. Abg. Freiherr von Reitzenstein⸗Niederweistritz (kons.) be⸗ fürwortet einen Antrag auf Hinzufügung folgender Bestimmung: „Die Oberkante der Schützen und schützenähnlichen Verschlußvor⸗ richtungen darf bei geschlossener Stauanlage nicht über der höchsten, durch das Merkzeichen zugelassenen Stauhöhe liegen.“ Er empfiehlt diese Bestimmung, die lediglich die gesetzliche Festlegung einer be⸗ stehenden Einrichtung bezwecke. 1
Ein Regierungsvertreter erklärt sich mit dieser Bestimmung in das Gesetz einverstanden. Abg. Heine (nl.) bemerkt, daß nach der zustimmenden Erklärung des Regierungskommissars alle seine politischen Freunde für den An⸗ trag stimmen werden. § 87 wird mit genommen. 8 983 schreibt vor, daß eine mit einer Staumarke ver⸗ sehene Stauanlage nur mit Genehmigung der Wasserpolizei⸗ behördesdauernd außer Betrieb gesetzt oder beseitigt werden darf. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn andere durch die Außerbetriebsetzung oder Beseitigung geschädigt wer⸗ den würden und sie sich dem Stauberechtigten und der Behörde gegenüber verpflichten, die Kosten der Erhaltung zu ersetzen oder statt seiner die Stauanlage zu erhalten; sie müssen sich auch verpflichten, für die Erfüllung ihrer Verpflichtung Sicher⸗ heit zu leisten.
Ein Antrag des Abg. Krause⸗Waldenburg (frei⸗ kons.), der den Staat oder die Kommunalverbände von der Sicherheitsleistung befreit wissen will, wird vom Antrag⸗ steller begründet, von einem Regierungsvertreter für unbedenklich erklärt und vom Hause angenommen.
8 102 unterstellt die Talsperren der Aufsicht des Regie⸗ rungspräsidenten. Zur Deckung der Kosten der Aufsicht können vom Unternehmer Gebühren erhoben werden, deren Höhe der Regierungspräsident bestimmt. 1
„Abg. Dr. von Kries (kons.): Aus unseren Kreisen sind Klagen darüber laut geworden, daß die Aufsicht über die Talsperren nicht zweckmäßig genug wahrgenommen wird. Es werden Triebwerke zeit⸗ weilig entgegen dem Verbot in Betrieb gehalten. Meine politischen Freunde hätten den Wunsch, daß im Verwaltungswege einem der⸗ artigen Mißbrauch entgegengewirkt würde, da der Geschädigte lediglich auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen wird. Bei Unternehmungen, welche auf Grund des § 16 der Reichsgewerbeordnung konzessioniert worden sind, erscheint es zweifelhaft, ob ihnen jetzt nachträglich Auf⸗ lagen gemacht werden können. Wir würden der Regierung für eine Auskunft darüber dankbar sein. Eventuell werden wir bei der dritten Lesung einen darauf bezüglichen Antrag stellen.
Ein Regierungsvertreter führt aus: In allen Fällen, wo die Talsperre lediglich vom Regierungspräsidenten genehmigt ist, würde es zulässig sein, den § 102 auch auf sie anzuwenden. Anders liegt es aber bei denjenigen Talsperren, die auf Grund des § 16 der Gewerbeordnung konzessioniert sind; diese sind nur verpflichtet, die⸗ jenigen Pflichten und Auflagen einzuhalten, die in der Konzession niedergelegt sind. In diesen Urkunden ist allerdings häufig vorge⸗ sehen, daß sie sich der Aufsicht des Regierungspräsidenten unterwerfen müssen, aber nicht in allen.
Abg. von Brandenstein k(kons—.); Ich habe mich bisher an der Diskussion bei generellen Fragen nicht beteiligt und gedenke es
trag
dor
der
Aufnahme
dem Zusatz von Reitzenstein an⸗
auch in Zukunft nicht zu tun, weil ich meine, daß der Vorsitzende einer
Ich möchte
auf die Kommission zurückzuweisen hat. Im vorliegenden Falle möchte ich aber davon eine Ausnahme machen wegen der eben gehörten Er⸗ klärung des Regierungskommissars. Er sagte, in den Fällen, wo eine ewerbliche e erteilt ist, zu stauen, für Wassertriebwerke, ann die Landesgesetzgebung die Sache nicht regeln. Das kann ich doch nicht ohne weiteres zugeben. Es steht im § 23 der Gewerbeord⸗ nung: Bei den Stauanlagen für Wassertriebwerke sind außer den Bestimmungen die dafür maßgebenden landesgesetzlichen Vorschriften anzuwenden. Außerdem kann das, was in der Konzessionsurkunde für Triebwerke steht, nicht ohne weiteres für alle Talsperren gelten. Es gibt auch Talsperren, die dazu bestimmt sind, den übermäßigen Abfluß zu verhüten. Nun hat es bis jetzt an gesetzlichen Bestimmungen für Talsperren überhaupt gefehlt. Es erscheint mir durchaus angemessen jetzt, wo ein Gesetz über Talsperren erlassen wird, auch für die be⸗ stehenden Talsperren die bisher vorhandene Lücke auszufüllen. Wir werden zu diesem Zwecke zur dritten Lesung ganz sicher noch einen
Antrag stellen müssen. Wenn man ein Gesetz über Talsperren macht, so muß die Möglichkeit geschaffen werden, daß auch die Aufsicht behörde eine gewisse Einwirkung hat.
Ein Regierungsvertreter: Bei neu zu konzessio⸗ nierenden Unternehmungen hat der Regierungspräsident natürlich dar⸗ auf zu achten, daß dem zu Konzessionierenden Auflagen gemacht werden. Eine Aenderung des § 102 halte ich nicht für erforderlich. Wir können dem Unternehmer keine Auflagen machen, die mit den Be⸗ stimmungen der Konzessionsurkunde nach § 16 der Gewerbeordnung in Widerspruch stehen.
Abg. Büchtemann (fortschr. Volksp.). Ich muß dagegen Verwahrung einlegen, daß die Sache gerade jetzt hier vorgebracht wird. Es ist kaum möglich, die Tragweite dieser Anregung zu übersehen. Jedenfalls dürfen wir in dieses Gesetz keine Bestimmung aufnehmen, die einem Reichsgesetz widerspricht.
Abg. Lieber (nl.): Die Vorschriften des § 102 beziehen sich nur auf neue Anlagen, nicht aber auf nach der Gewerbeordnung schon konzessionierte Anlagen. Das bezieht sich nicht bloß auf von der Polizei konzessionierte Anlagen, sondern auch auf solche, die vom Re⸗ gierungspräsidenten genehmigt sind.
Ein Regierungsvertreter: Dieser letzten Auffassung kann ich nicht zustimmen. Die Genehmigung der Talsperre durch den Regierungspräsidenten als Landespolizeibehörde hat durchaus nicht den rechtlichen Charakter wie eine gewerbepolizeiliche Konzession auf Grund des § 16 der Gewerbeordnung. 1
Der vierte Titel, §§ 107 bis 139, behandelt die Unter haltung der Wasserläufe und ihrer Ufer.
§ 109 c lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
„„Den Gutsherrschaften, denen das Eigentum an einem Wasser⸗ lauf zweiter oder dritter Ordnung auf Grund des schlesischen Auen⸗ rechts zusteht, verbleibt die Unterhaltungslast in dem bisherigen
Umfange:; soweit beim Inkrafttreten dieses Gesetzes eine gegenteilige
Observanz besteht, behält es dabei sein Bewenden.
cvLiegt die Unterhaltung eines natürlichen Wasserlaufs zweiter oder
dritter Ordnung dem Auenberechtigten ob, so ist zur Unterhaltung des
Wasserlaufs eine Wassergenossenschaft zu bilden, wenn der Auenberech⸗
tigte es beantragt oder den Wasserlauf nicht ordnungsmäßig unterhält.
Antragsberechtigt ist in letzterem Falle die Wasserpolizeibehörde. Die
Wassergenossenschaft kann den Auenberechtigten, auch wo er nicht
Anlieger ist, zu den Genossenschaftslasten heranziehen. Die Höhe
der Beitragspflicht ist unter Berücksichtigung der bisherigen Unter⸗
haltungslast des Auenberechtigten nach billigem Ermessen festzu⸗ stellen. Der hiernach zu leistende Beitrag kann von dem dazu Ver⸗ pflichteten zum 25fachen Betrage abgelöst werden.“
In dem zweiten Absatze will ein Antrag des Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.) mehrere Aenderungen vornehmen. Der erste Satz soll lauten:
„Zur Unterhaltung eines natürlichen Wasserlaufs zweiter oder dritter Ordnung ist eine Wassergenossenschaft zu bilden, wenn der nach Abs. 1 zur Unterhaltung Verpflichtete es beantragt oder den Wasserlauf nicht ordnungsmäßig unterhält.“
Im zweiten Satz soll nach dem Worte „Falle“ eingeschaltet werden: „auch“; im dritten und vierten Satz soll das Wort „Auenberechtigten“ ersetzt werden durch „Verpflichteten“.
Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.): Mein Antrag be⸗ zweckt, die zu enge Fassung des ersten Satzes im zweiten Absatz auf die richtige Form zu bringen; es kann sich hier nicht nur um Auenberech⸗ tigte handeln, sondern überhaupt um die zur Unterhaltung Verpflich⸗ teten. Es handelt sich um die Unterhaltung durch obserwvanzmäßig Ver⸗ pflichtete, die nicht einmal Anlieger sind. In vielen Fallen ist eine Realgemeinde dazu verpflichtet. Es macht viele Schwierigkeiten, wenn die einzelnen Mitglieder dieser Gemeinde oft viele Kilometer weit entfernt von dem Wasserlauf wohnen, zu dessen Unterhaltung sie ver⸗ pflichtet sind. Diesem Uebelstand will der Antrag begegnen. Wenn eine solche Wassergenossenschaft zu bilden ist, muß auch im Falle der nichtordnungsmäßigen Unterhaltung der Wasserpolizeibehörde das Recht zustehen, auf die Bildung der Genossenschaft hinzuwirken. Des⸗ halb beantrage ich die Einschiebung des Wortes „auch“. Damit sind alle Möglichkeiten erschöpft, die in Betracht kommen können, um den Begriff des Auenberechtigten, der so eng gefaßt ist, durch einen zu⸗ treffenden zu ersetzen. Dann werden die Schwierigkeiten, die das so intrikate Auenrecht bietet, gelöst sein. Dem Hause liegt schon seit geraumer Zeit ein freisinniger Antrag vor, das Auenrecht definitiv durch Gesetz zu regeln. Bei der Beratung des Wassergesetzes hat sich dies nicht ermöglichen lassen; es muß eine einheitliche Regelung vor⸗ behalten bleiben. Die Aenderungen, die ich vorschlage, werden alles e was erreicht werden kann, und ich bitte um Annahme meines Anltages.
Ein Regierungskommissar erklärt, daß in dem § 109Ö0 allerdings eine Bestimmung für eine observanzmäßige Unterhaltung-⸗ pflicht fehle, und stellt deshalb anheim, den Antrag anzunehmen.
Abg. Bitta (Zentr.) macht darauf aufmerksam, daß es sich hier und im § 116 um eine verschiedene Behandlung der Observanzpflich⸗ tigen handle. In dem § 109ec werde eine Ausnahme für den Auen⸗ berechtigten gemacht, dazu liege aber keine Veranlassung vor in dem Umfange, wie es der Antrag will. Es sei deshalb richtiger, es bei der Kommissionsfassung zu belassen.
1 Abg. von der Osten (kons.): Wenn ich den Antrag richtig verstehe, so will er das Benefizium, das nur in bestimmten Fällen dem Auenberechtigten vorbehalten ist, auf alle Verpflichteten aus⸗ dehnen. Das scheint mir durchaus zutreffend, und meine Freunde werden dem Antrage zustimmen. b.
Abg. Büchtemann (fortschr. Volksp.) stimmt gleichfalls dem Antrage Wagner zu.
§ 109 -c wird mit dem Antrage Wagner ange⸗ nommen.
8 8 110 der Kommissionsbeschlüsse bestimmt im ersten Ab⸗ satz: „Der zur Unterhaltung des Wasserlaufs Verpflichtete hat, unbeschadet der Vorschriften des § 111, diejenigen Arbeiten im Wasserlaufe, an den Ufergrundstücken und den dahinter liegenden Grundstücken auszuführen, die erforderlich sind, um
9 C 4 1
Kommission nur dann das Wort ergreifen sollte, wenn er Angriffe
“
einer zukünftigen Behinderung der Vorflut durch Uferabbrüche vorzubeugen.“ 8