1912 / 275 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

auf. Im „Tag der Perpetua“ will es wenig wahrscheinlich Kädchen eine flüchtige Begegnung, eines schildert e erte . Ferner steht

daß auf das d 1 sondern elegisch⸗freundliche ganze Leben bestimmend bereitende Ereignisse, die ausschlaggebender Bedeutung

Erlebnis einwirkt; das

erheben.

der Salome Zeller“ die psychologische Entwicklung in sie im weiteren Verlauf der No geschildert wird, wie siñ Stolz und Scham sie zwingen,

nicht auf der Höhe, die zeichnet. Während hier meisterhaft Salome in neue Schuld verstrickt, weil die erste zu verheimlichen, ist dort Salome in die erste Schuld fällt, nicht recht glaubhaft. Die große A Fähigkeiten Ernst Zahns gebietet hohen Maßstab

weigen. lerisch Ausgereiften kaum ins Gewicht. auch an diesem Gesinnung, von

die bei

es,

der es getragen wird.

eschildert werden, stand schwächlich erliegen, herrscht in 8 Heroisches, lebt in ihr ein Geschlecht, das

zum Lichte strebt.

in dem Riesenraum intime aller Befürchtungen wenig oder war eine freudige Ueberraschung.

oben eingedeckten Zimmerdekorationen günstig, daß von den

vorstellung so gut wie nichts mehr zu bemerken war. 1 ch die An selbst; sie zeugte beredt für den künstlerischen

aber war die Aufführung Geist, der im neuen Hause

barkeit der vorhandenen Kräfte. einen außerordentlich günstigen Eindruck; der Leitung des Kapellmeisters Rudolf sauber und fein herausgearbeitet hatte.

auffallende Verlangsamung der Zeitmaße, Arien, die dadur r Bevor auf die Leistungen der Sänger der Rezitative in der Bearbeitung wähnung getan.

herrscht,

Hause zu dünn klingen würden; instrumente vor. wirkte doch als zu Auch hätte er enthalten, will doch jeder

und übertraf als Vergleich mit der Figaro⸗Aufführung

aus. In Herrn Karl Braun lernte man

Figaro kennen, der gesanglich und darstellerisch ganz von Mozartschem G. Vollauf befriedigte auch Herta Stolzenbergs

eiste erfüllt war.

(leider etwas unglücklich gekleidete) Susanne. n die von der Komischen Oper her in guter Erinnerung steht, sang mit und Cherubin Eleanor Painters machte, obgleich im Spiel etwas befangen, desgleichen die Gräfin Lulu Kaessers, heimisch zu sein scheint. Ein war Eduard Schüller, und Julius Liebans unübertrefflicher Basilio Hb Opernhause her „Eselsarie“, - erzielte er dröhnenden Beifall des völlig ausverkauften kleineren Rollen genügten durchweg.

großem Geschmack und spielte munter

einen vorwiegend guten Eindruck, des die allerdings im Mozartstil noch nicht stattlicher, stimmbegabter Graf war

bekannt. Mit der sogenannten meisterlich sang, Hauses. Auch

Als Regisseur hatte Herr seines Amtes gewaltet. Ein

die Träger der

abend.

chtung vor den dichterischen

zu legen un 5 Maͤnges 7. 88 Sie fallen in seinem neuesten Buche aber neben dem kuünst⸗ 888 Besonders wohltuend berührt Werke Zahns wieder die ernste, mannhafte und reine „Wo in der zeitgenössischen Literatur mit Vorliebe seelisch und moralisch verkümmerte Menschen en, die jeder 8 eben und jedem Wider⸗

ahns willensstark aus dem Irrtum

Theater und Musik.

Deutsches Opernhaus.

Als zweite Gabe brachte das kürzlich eröffnete Charlottenburger Operntheater am Sonnabend Mozarts Oper 1 zeit“, ein Werk, das gleichzeitig der Prüfstein dafür war, ob

Wirkungen möglich sind. nichts Offenbar

akustischen Uebelständen der Eröffnungs⸗

Das Orchester

Krasselt, der musikalisch alles Gesucht erschien nur seine

ch von ihrer reizvollen Lebendigkeit einiges einbüßten. eingegangen wird, sei nur noch des Direktors Hartmann Er⸗ Herr Hartmann mag befürchtet haben, Secco⸗Rezitative mit der üblichen Begleitung des Klaviers im großen er schrieb daher Harfe und Streich⸗ Aber diese Zusammensetzung, so gut . schwere Stütze für den leichtbeschwingten Dialog. sich aller musikalischen Zutaten aus Eigenem besser seinen Mozart rein genießen. W 4 Bühne geboten wurde, stand durchweg auf hoher künstlerischer Stufe Gesamtleistung bei weitem das, was anderen Opernhäusern als dem Königlichen geleistet worden ist. der früheren Komischen Oper z. B. fällt ganz bedeutend zugunsten der des Charlottenburger Hauses

Hartmann mit Geschick Wort des Lobes gebührt auch dem Maler Gustav Wunderwald, nach dessen Entwürfen die reizvollen Dekorationen angefertigt waren. Es war ein genußreicher und anregender Theater⸗

erscheinen, Im das nicht tragisch, Tages für das vermißt hier vor⸗ kleine Erlebnis zu im „Leben der Einleitung Novelle aus⸗ ch die

wiederholt. große König“

Art und Weise, wie ihrem Gesamtcharakter

an seine Dichtungen

sammen.

ichtung etwas schlicht geändert. Vereinen die anzuschließen. 330 Vereinen

i annover.

Figaros Daß trotz verloren ging, beeinflussen die Schallwellen so

Tage der E die prächtigen Au

bäume, durch

Am erfreulichsten Farben. pforten an. gelb und

die Brauch⸗ machte wieder es stand diesmal unter

und für

Fahnen und Jugendwehr teilweise

besonders bei manchen

daß die

artigen Sonderzug

sie auch klang, anwesend Se

Was auf der vv ministeriums, hier bisher in Ein

einen ganz vortrefflichen

war. Dort

Die junge Künstlerin jung soffenen Auton

schalkhaft. Auch der

mobilen kam von Seiner

zelt geleitet.

die er, wie immer,

u. a. sagte: und Geschmack wurden, da teuere Kaiser Sache, daß Vecheerungen beschränkt

Otto Nicolais komische Opec Die Damen Alfermann, Herren Schwegler, Hoffmann, in des Herrann, bheschäfcgge E d

m n en auspielhause rd morgen „Der bekannten Besetzung wiederholt.

Der Zentralausschuß trat gestern, wie „W. T. 2 geordnetenhauses unter z dorff zu einer außerordentlichen Hauptversam Jahre 1891 geschaffene lose Verfassung

Es galt, seine im geschaf Bewegung für Körperzucht anzupassen.

der jetzt erheblich gewachsenen

Dazu war die Umbildung in einen eingetragenen Verein notw Wesen und Namen der die breiteren Schichten

ländischen Arbeit wird dadurch nichts Vereinsbildung Einzelpersonen und sich dem Zentralausschuß Oberschlesische Spielverband trat sogleich mit Mitgliedern dem neuen Verein körper⸗ e Anträge auf Bildung von

wurde beschlossen. An dem des Volkes aufklärenden vaterläk Jedoch soll durch die

schaftlich bei. Ebenso liegen mehrfach Landes. und Provinzialverbänden vor. Geschäftsführer des Zentralaussch

Mauer⸗Talsperre, 16. November. ute, die Talsperre mit ihrer schlechten Wetters ein reizvolles Bild. Zu beiden Seiten längs des Geländers waren schlanke Tannen⸗ Dazwischen standen Fednektän. geschmückt in den schlesischen,

n

Gegen Mittag klärte sich das brachten Sonderzüge Scharen

mit mit Tannengewinden um die Schultern und Zufahrtsstraßen, 1 waren dicht mit Menschen besetzt, sodaß Anblick boten. die Vertreter der Behörden an.

Wilhelm von Preußen, lichen Arbeiten,

präsident Freiherr von S Provinziallandtags Herzog Matting⸗Breslau. in vielfachem Echo in nahen Seiner Majestät des Kaisers und Königs,

welcher Morgens 9 Uhr

dem Grafen von Thiele⸗ nobil die Fahrt liche Automobil fuhr an der Ehrenpforte vor. dem Herzog von Ratibor, hauptmann Freiherrn von Ri Begrüͤßungsansprache an Seine

provinz durch die von den Ber

tröstend. Damals schon wurde es bei Eurer

werden sollten, da riefen Eure

niglichen Opernhause

Mang, Sommer, Henke un Der Kapellmeister Blech

von J. Lauff in der

Mannigfaltiges. Berlin, 18. November 1912.

für Volks⸗ und Jug

B.“ berichtet,

Möglichkeit gegeben werden, Der und über 17 000

Weitere Auskunf

(W. T. B.) inweihungsfeier, bot

sschmückung trotz des

Gewinde verbunden, aufgestellt. preußischen u schlossen

beiden Zugängen en Kaiserzeltes

Die Ausschmückung des gold gehalten und mit

zum Teil mit und Schulen der Umgebung, Schärpen in deutschen Uine. m Abhänge die Umrisse Um 12 Uhr 20 Minuten

alle umliegenden

ine Königliche Hoheit der Prinz Vertreter des Ministerium des Landwirtschaftsministeriums, d der Oberpräsident Dr. von Guenther, der

2 Uhr verkündeten

Gegen 2 den Berggründen bra

hen,

von Moschen, wo er zum Ja angekommen, hatte Seine Majestät um zur Talsperre angetreten.

das Gefolge. An der Brücke

Der Herzog „Als im

waren es Eure Majestät und Ihre

in,

hier vorgebeugt werden müsse, verhindert oder rden.

Deutscher Lyceum⸗Klub: Goethe⸗Rezi⸗ tationen. Mein Freund Teddy.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 249 Abonnementsvorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in vier Akten nach Shakespeares gleichnamigem Lust⸗ spiel von H. S. Mosenthal. Musik von Otto Nicolai. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Regie: Herr Regisseur e. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 254. Abonnementsvor⸗ stellung. Der große König. Drei Bilder aus seinem Leben von Josef Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestät dem König. Für die szenische Aufführung ein⸗ gerichtet von Josef Schlar. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. Mittags 12Uhr: Oeffentliche Hauptprobe. Abends 7 ½ Uhr: Konzert des Königlichen Opernchors.

Schauspielhaus. Geschlossen.

Neues Operntheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Zweite Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Colberg. Historisches Schauspiel in fünf Auf⸗ zügen von Paul Heyse. (Die Eintritts⸗ karten werden durch die Zentralstelle für Volkswohlfahrt nur an Arbeitervereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Personen findet nicht statt.)

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: König Heinrich IV. (2. Teil.)

Donnerstag und Sonnabend: König Heinrich IV. (1. Teil.)

Freitag: König Heinrich IV. (2. Teil.)

Kammerspiele. Dienstag, Abends 8 Uhr:

Magdalene. Donnerstag: Mein Freund Teddy.

Maria

8 Uhr: Filmzauber. t Gesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf

Bernauer und Rudolph Schanzer.

Kabale und Liebe. Abends: Film⸗ zauber.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr:

Terakoya. Abends 3

Berliner Theater. Dienstag, Abends Große Posse mit

Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag und Freitag: Filmzauber. Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr:

Theuter in der Küniggrützer

Straße. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Die fünf Frankfurter.

Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. Drama in fünf Akten von Gerhart Hauptmann.

Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: Gabriel Flucht.

Deutsches Schanspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 104 a.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der gut sitzende rack. Lust⸗ spiel in vier Akten von Gabriel Dregely.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Der gut sitzende Frack.

Schillings

Komödienhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in drei Akten von Richard Skowronnek.

Mittwoch: Geschlossen.

Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Die Kinder der Exzellenz. Lustspiel in vier Aufzügen von E. von Wolzogen und W. Schumann.

Donnerstag: König Lear.

Freitag: Flachsmann als Erzieher.

Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von O. Blumenthal und G. Kadelburg. 8

Donnerstag: Im weißen Rößl. Freitag: Elga. Vorher: Die Ge⸗ schwister.

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburgs, Bismarck⸗Straße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Figaros Hochzeit. Mittwoch: Symphoniekonzert. Donnerstag und Freitag: Figaros

Hochzeit. Sonnabend: Fidelio.

Montis Operettenthenter. Früher: Neues Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerskag bis Sonnabend: Der Frauenfresser. b

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Dienstag, Abends 8 ¼ Uhr: Mein alter Herr. Lustspiel in drei Akten von Franz Arnold und Viktor Arnold.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: alter Herr.

Mein

Theater am MNollendorfplatz. Gastspiel des Münchener Künstlertheaters: Dienstag, Abends Uhr: Orpheus in der Unterwelt. Burleske Oper in

wird morgen, „Die lustigen Weiber von Windsor“ Rothauser, Easton sowie die

in einem Saale des Ab⸗ dem Vorsitz des Abg Dr. von Schencken⸗

usses, Geheimer Rat, Professor Raydt

sich große

Tannengrün Wetter etwas auf. In kurzer Folge von Menschen. Kriegervereine mit Musik rückten an, ebenso Feuerwehr, Knaben und Mädchen die Mädchen Haar. Alle und Höhenrücken

Unter Andern

eherr⸗Thoß⸗Liegnitz, der Vorsitzende des von Ratibor und der Oberbürgermeister

Focbrns die sich

Winkler weilte, nach Hirschberg abgereist

In weiteren Auto⸗ wurde Seine Majestät Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Wilhelm, dem Grafen von Stosch und dem Landes⸗ chthofen empfangen und zum Kaiser⸗ von Ratibor hielt hierauf eine Majestät den Kaiser, in welcher er Jahre 1897 weite Gebiete unserer Heimats⸗ en herabstürzenden Fluten verwüstet

Majestät, unsere die die Stätten des Elends aufsuchten, helfend und Majestät fest beschlossene damit künftig derartige doch mindestens auf ein geringes Maß Und als nun die Erwägungen in Taten umgesetzt Majestät uns zu: „Baut Talsperren!“

1u“ 8

Dienstag, damaliger d Krasa sind Nicht mir gebührt der dirigiert. seines Willens.“

größten dieser Werke und

leegen zu dürfen.“ Stosch,

8 stimmten, die dann unter Nationalhymne sangen.

mlung zu⸗ Denkstein und nahm die

endig. Diese ¹ 3 läuterungen geben.

weg hinunter nach Einrichtungen, ferner ein während der hier schritt vereine entlang, sperrenrestaurant, wo der Kaiser mit einem

diese mit

Seine

t erteilt der

Maje

4 Uhr den Hofzug bestieg,

Heute, am 10 Uhr 5 Minuten.

lichen Grube

nd deutschen sind heute früh kurz

Ehren⸗ grün, verziert.

war

leicht verletzt.

stunde veranstalteten die nasiasten und Nr. 271 d. Bl.) gegen

1 eime sowie gegen die einen eigen⸗ h 969

kamen mit waren Friedrich 3 der öffent⸗ es Finanz⸗ Regierungs⸗

internat mehrere

nach 11

das Heran⸗ Allerhöchst⸗ gdbesuch bei

folgung von Räubern die sich in

1 ½ Uhr im

Das Kaiser⸗ und

Dombrowski hatte am 3. zolleinnehmer erschossen.

Adelaide rannte das

ertranken.

Mittwoch: Oratorium Elias. Donnerstag: Orpheus in der Unter⸗ welt.

Freitag: Zum ersten Male: Kismet. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Snee⸗ wittchen. Abends: Kismet.

Residenztheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: rin enezlehung. Satire in drei Akten von Maurice Donnav. Be⸗ arbeitet und inszeniert von H. Bolten⸗ Baeckers. 3

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Prinzen⸗ erziehung.

Sonntag: Francillon.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Autoliebchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag und Freitag: Autoliebchen.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder⸗ vorstellung: Frau Holle. Abends: Autoliebchen.

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Liebesbarometer. Lustspiel in drei Akten von Romain Coolus.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnerstag bis Sonnabend: Liebes⸗ barometer.

Konzerte.

Künigl. Hochschule für Musik. Dienstag, Abends 8 Uhr: Charlotten⸗ burger Bürgerchor. Haydn: „Tobias’' Heimkehr“.

Singakademie. Dienstag, Abends 8 Uhr: Konzert von Jean Prostean

Donnerstag und folgende Tage: Die

Freitag: Maria Magdalene.

Generalsecke.

zwei Aufzügen von Offenbach.

(Violine).

und wiesen uns hin auf die Werke von Meister Intze. Oberpräsident, der Fürst von Hatzfeldt, wenn wir ihm für die Inangriffnahme des Baues der Talsperren danten wollten, Dank, sondern Seiner der zuerst diesen Gedanken erfaßte, Und heute

gab sodann einen Ueberblick über Wirkungen der schlesischen Hochwasserbauten. . des Denksteins, worauf der Herzog von Ratibor ein dreifaches Hurra auf Seine Majestät ausbrachte, - Begleitung der Hirschberger Jägerkapelle die Seine Majestät besichtigte eingehend den Vorstellung des Professors von Gosen, des Baurats Bachmann und der Daran schloß sich ein Rundgang. die Sperrmauer und ließ sich vom Von hier ging e dem Elektrizitätswerk und besichtigte die maschinellen dort aufgestelltes Modell der Talsperre, Baurat Bachmann darüber Majestät . 5 lebhaft begrüßt, ie „Guten Morgen, worauf „Guten Morgen, Majestät!“ antworteten. beülche Verabschiedung von den einzelnen Herren trat Seine stät der Kaiser und König von mobil die Rückfahrt nach H irß

Die Ankunft auf der Wildparkstation

Saarbrücken, 16. November. „von der Heydt“, Abteilung Steinbachschacht, nach Schichtbeginn fünf Bergleute, die mit Schießarbeiten beschäftigt waren, 9, bekannter Ursache stehen gebliebenen Sprengschusses verung lückt. Ein Mann ist tot, einer wurde schwer verwundet, drei sind

Lemberg, 18. November.

Lehrlinge von neuem die altruthenischen Vereine und Studenten⸗ Redaktion des Blattes „Prykarpatskaja Rus“, wobei sie mehrere Fensterscheiben zertrümmerten. wache drängte die Unruhestifter zuruͤck und verhinderte sie, vor das russische Konsulat zu ziehen. Mitte der Kundgebenden gegen das Revolverschüsse Schüler verwundeten. 2 Personen, größtenteils ukrainische Hochschüler und Gymnasiasten. Erst uhr Nachts trat wieder Ruhe ein.

Czenstochau, 17. November.

einem Gebäude des schanzt hatten, beschossen und mit Bomben beworfen. und Polizei umzingelten das Gebäude.

Vorübergehende wurden verwundet. Wladislaus Dombrowski aus November bei einem Zusammenstoße, den der Berliner Kriminalbeamte Bußdorf und der preußische Oberzoll⸗ einnehmer Gieseler mit Schmugglern zu bestehen hatten,

18. November. (W. T. B.) Heute früh Segelschiff „Dinsdale“, das keinen Lotsen an Bord hatte, bei der Einfahrt in den den Leuchtturm von Wonga Shoal an; Bauwerk stürzte ein, und die beiden Wächter des Turmes

Wie oft hat uns unser - 9. esagt: Majestät dem Kaiser ich war nur der Vollstrecker

stehen wir vor dem Schlußstein des sind glücklich, an dieser Stätte Eurer

Majestät den tiefsten, ehrfurchtsvollsten Dank darbringen und zu Füßen Der Vorsitzende des Provinzialausschusses Graf von

das Werden und die Darauf fiel die Hülle

in das die Anwesenden begeistert ein⸗

Mitglieder des Kreisausschusses entgegen. Zunächst betrat Seine Majestät Baurat Bachmann eingehende Er⸗ Seine Majestät den Serpentinen⸗

Vortrag hielt. Spalier der nach aufgestellt Jungens!“

Von Krieger⸗ dem Tal⸗ war, die begrüßte, Nach

das

Judendwehr

hier kurz nach 3 Uhr im Auto⸗ chberg an, wo Allerhöchstderselbe um um nach Potsdam zurückzureisen. erfolgte Abends

(W. T. B.) Auf der staat⸗

durch das Losgehen eines aus un⸗

(W. T. B.) In später Abend⸗ ukrainischen Hochschüler, Gyn⸗ Kundgebungen (vergl.

Die Polizei⸗

In der Kurkowagasse wurden aus der altruthenische Schüler⸗ abgefeuert, welche zwei Die Polizeiwache verhaftete sieben

(W. T. B.) Bei der Ver⸗ die Polizei von den Räubern, Jasnogorskiklosters ver⸗ Truppen Mehrere Polizeibeamte Der Schmuggler Zawodzie wurde erschossen.

wurde

den Ober⸗

2 Uhr

Ankerplatz von Semaphore an das 80 Fuß bohe

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Blüthner-⸗Sgal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Konzert von Mischa Piastro

Dirigent: Edmund von Strauß.

Harmoniumsaal. Dienstag, Abends 8 Uhr: Kammermusikabend von Luise Tortilowius (Klavier). Mitwirkung: Wladyslaw Waghalter (Violine) und Hans Kindler (Violoncello).

Zirkus Schumann. DienstagAbende 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten.

Zum S 38 Der unsichtbart Mensch! Vier Bilder aus Indien.

Zirkus Busch. Dienstag, Abende 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Zum Schluß: Die große Pantomime: „Unter Gorillas“.

oe.“

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Brigitte Meyßner mit Hrn. Leutnant Friedrich Georg Fihm⸗ von Rechenberg (Berlin).

Gestorben: Hr. Kanzleirat Hugo Poht (Berlin). Hr. Kommerzienrat J. 9 Werner (Kl. Glienicke, Kr. Telton Haus Saelde). Fr. Elise von Kleitt. geb. Zürcher (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg

Verlag der Expedition (Heidrichy b in Berlin. (2419

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei 29

Zehn Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage)

(Violine) mit dem Blüthner⸗Orchester.

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 820

8 11“

eutschen Nei

Amtliches. Deutsches Reich.

v“ Beschluß des Bundesrats, betreffend die Satzung der Deutschen Kolonialgesellschaft Südwestafrikanische Boden⸗Kredit⸗Gesellschaft“,

vom 17. Oktober 1912

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 1912 beschlossen, der Kolonialgesellschaft „Südwest⸗ afrikanische Boden⸗Kredit⸗Gesellschaft“ in Berlin auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten nachstehend veröffentlichten Satzung die Rechtsfähigkeit zu verleihen. Berlin, den 7. November 1912.

Satzung der Südwestafrikanischen Boden⸗Kredit⸗Gesellschaft.

I. Allgemeines.

§ 1. Unter der Firma Südwestafrikanische Boden⸗Kredit⸗ Gesellschaft“ wird auf Grund des § 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1900, S. 812 ff.) eine Kolonialgesellschaft errichtet. Auf die Rechtsverhältnisse dieser Gesellschaft finden, soweit nicht im Schutzgebietsgesetz oder in dieser Satzung etwas anderes bestimmt ist, die alggemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Vereine Anwendung. .

Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die Verwaltung im süd⸗ westafrikanischen Schutzgebiete wird an einem von dem Gouverneur zu bestimmenden Orte geführt. b

Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt.

Die Aufnahme der Gesellschaft in das Handelsregister ist zu bean⸗ ragen.

§ 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von und Kommunalkredit in den Gemeinden Deutsch Südwest⸗ afrikas.

Zu diesem Zwecke darf die Gesellschaft hypothekarische Darlehen gewähren und auf Grund der erworbenen Hypotheken Schuldverschrei⸗ bungen (Hypothekenpfandbriefe) ausgeben.

Außerdem darf die Gesellschaft nur folgende Geschäfte betreiben:

1) den Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Hypo⸗ theken, Grund⸗ und Rentenschulden;

2) die Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen, und zwar an die Bezirksverbände und die Kommunen von Deutsch Südwestafrika direkt, oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, und die Ausgabe von verlosbaren oder un⸗ verlosbaren Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Srei h R 8

ie Vornahme von Revisions⸗ und Treuhandgeschäften in Deutsch Südwestafrika; Hard

—14) die Vertretung von Versicherungsgesellschaften in Deutsch Südwestafrika unter Ausschluß der eigenen Haftbarkeit für die Ver⸗ pflichtungen der Versicherungsgesellschaften;

.HHhen kommissionsweisen Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluß von Zeitgeschäften;

. 6) die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Maßgabe, daß der Gesamtbetrag des binterlegten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf;

7) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren.

Verfügbares Geld darf die Gesellschaft nutzbar machen durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern, durch Ankauf ihrer Hypo⸗ thekenpfandbriefe und ihrer gemäß Nr. 2 ausgegebenen Schuldver⸗ schreibungen, durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes vom 14. März 1875 von der Reichsbank angekauft werden dürfen, sowie durch Beleihung von Wertpapieren 8 einer von ihr aufzustellenden, von der Aufsichts⸗ behörde zu genehmigenden Anweisung. Diese Anweisung hat die beleihungsfähigen Papiere und die zulässige Höhe der Beleihung festzusetzen.

8 8 3. Der Erwerb von Grundstücken ist der Gesellschaft nur gestattet: 1) zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken. In diesem Falle ist unter Berücksichtigung dieses Zweckes auf die baldige Weiter⸗ veräußerung des erworbenen Grundstücks hinzuwirken; 8

2) zur Beschaffung von Geschäftsräumen, die für den Geschäfts⸗ betrieb notwendig oder nützlich erscheinen, unter Zustimmung des Aufsichtsrats. 3

§ 4. Die Gesellschaft darf Hypothekenpfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen der im § 2 Abs. 3 Nr. 2 bezeichneten Art nur bis zum siebeneinhalbfachen Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des ausschließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Gläubiger von Pfandbriefen oder Schuldverschreibungen bestimmten Reservefonds ausgeben. Sn

5. Das Hypothekengeschäft der Gesellschaft sowie die Ge⸗ währung von Darlehen an öffentliche Körperschaften ist auf das Gebiet des Schutzgebiets Deutsch Südwestafrika beschränkt; zur Deckung für gefährdete Forderungen darf die Gesellschaft jedoch Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden in Deutschland oder im Auslande erwerben. II. Grundkapital. 8

§ 6. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1 000 000 (i. Buchst. eine Million Mark) und ist eingeteilt in 10 000 (i. Buchst. zehntausend) Anteile über je 100 ℳ.

Die Anteile sind unteilbar. Steht ein Anteil Mehreren zu, so 885 sie ihre Rechte nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter usüben.

Ueber die Anteile werden Anteilscheine ausgegeben, die auf den Inhaber lauten.

§ 7. Die Zeichner von Anteilen und ihre Rechtsnachfolger können von den ihnen obliegenden Leistungen an die Gesellschaft nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistungen eine Forderung an die Gesellschaft aufzurechnen.

8. Den Gläubigern haftet für alle Verbindlichkeiten der Ge⸗ sellschaft lediglich das Vermögen der Gesellschaft.

Die Verpflichtung des Anteilsinhabers zur Leistung von Einlagen wird durch den Nennbetrag des Anteils, und falls der Ausgabepreis höher ist, durch diesen begrenzt. Die Anteilsinhaber können ihre Ein⸗ lagen nicht zurückfordern; sie haben, solange die Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf den Reingewinn, soweit dieser nicht nach der Satzung von der Verteilung ausgeschlossen ist.

§ 9. Den Anteilscheinen werden Gewinnanteilscheine auf zehn Jahre sowie ein Erneuerungsschein beigegeben. Nach Ablauf der zehn Jahre werden gegen Einlieferung des Erneuerungsscheines neue Gewinnan n Jahre nebst einem weiteren Er⸗

Erste

nzeiger und Königlich Preußis

ee.]

8

den 18. November

neuerungsschein ausgegeben. Dies wiederholt sich stets nach je weiteren zehn Jahren. Die Form und den Inhalt der Anteilscheine sowie der Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine bestimmt der Auf⸗ sichtsrat, der auch befugt ist, die Zeit, für welche die Gewinnanteil⸗ scheine ausgegeben werden, auf länger oder kürzer als zehn Jahre festzustellen.

„Sind Anteilscheine oder Gewinnanteilscheine oder Erneuerungs⸗ scheine infolge einer Beschädigung oder Verunstaltung zum Umlauf nicht mehr geeignet, jedoch ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unter⸗ scheidungsmerkmale mit Sicherheit erkennbar, so hat der Vorstand gegen Einreichung der beschädigten oder verunstalteten Urkunden neue Aacesngs⸗ Urkunden auszufertigen und auszuhändigen. Die Kosten

aben die Einreicher zu tragen und vorzuschießen.

An den Inhaber eines Erneuerungsscheines dürfen neue Gewinn⸗ anteilscheine nicht ausgegeben werden, wenn der Anteilsinhaber der Ausgabe widersprochen hat. Die Scheine sind in diesem Falle dem Anteilsinhaber auszuhändigen. Im übrigen finden auf die Gewinn⸗ anteilscheine die Vorschriften des § 801 Abs. 2 und des § 804 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung. 3

§ 10. Die Gesellschaft soll eigene Anteilscheine im regelmäßigen Geschäftsbetriebe weder erwerben noch zum Pfande nehmen.

§ 11. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur auf Beschluß einer Generalversammlung erfolgen. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Reichskolonialamts).

Die Bestimmungen über die Ausführung einer Kapitalserhöhung werden, soweit nicht eine Generalversammlung darüber einen besonderen Beschluß gefaßt hat, von dem Aufsichtsrat getroffen.

§ 12. Bei einer Erhöhung des Grundkapitals können die neuen Anteile zu einem höheren als dem Nennwert, indessen nicht unter dem Nennwert ausgegeben werden. Der Mindestbetrag, unter dem die Ausgabe der Antelle nicht erfolgen darf, wird durch die General⸗ versammlung festgesetzt. Sie kann die Festsetzung dem Aufsichtsrat übertragen. 1

§ 13. Eine Herabsetzung des Grundkapitals kann nur auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung erfolgen, der mit der für Satzungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit gefaßt ist. Der Be⸗ 1- bedarf der Genehmigung des Reichskanzlers (Reichskolontal⸗ amts).

Durch den Beschluß muß zugleich festgesetzt werden, zu welchem Zweck die Herabsetzung stattfindet, insbesondere, ob sie zur teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Anteilsinhaber erfolgt, und in welcher Weise die Maßregel auszuführen ist.

§ 14. Sowohl der Beschluß über die Erhöhung als auch der Beschluß über die Herabsetzung des Grundkapitals ist öffentlich be⸗ kannt zu machen, und zwar der Beschluß über die Herabsetzung drei⸗ mal unter Hinzufügung einer Aufforderung an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden.

Den Gläubigern, deren Forderungen vor der letzten öffentlichen Aufforderung begründet sind und die sich zu diesem Zweck melden, ist Befriedigung zu gewähren oder Sicherheit zu leisten. Eine Sicher⸗ stellung der Pfandbriefgläubiger findet nicht statt, sofern die im Um⸗ lauf befindlichen Pfandbriefe und Schuldverschreibungen durch die den Gläubigern der Pfandbriefe und Schuldverschreibungen ver⸗ pfändeten Hypotheken, Kommunaldarlehnsforderungen, Wertpapiere und Gelder vollständig gedeckt sind.

Zahlungen an Anteilsinhaber »auf Grund der Herabsetzung des Grundkapitals dürfen erst erfolgen, nachdem seit dem Tage, an dem die in Absatz 1 vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zum dritten Male stattgefunden hat, ein Jahr verstrichen ist, und nachdem die Glaͤäubiger, die sich gemeldet haben, befriedigt oder siccheegestellt worden sind.

„§ 15. Ist zur Herabsetzung des Grundkapitals eine Ver⸗ minderung der Zahl der Anteilscheine vorgesehen, so ist eine Kraftlos⸗ erklärung unter entsprechender Anwendung des § 290 des Handels⸗ gesetzbuchs zulässig.

III. Allgemeine Verwaltungsgrundsätze.

§ 16. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Oktober bis 30. Sep⸗ tember. Für jedes abgelaufene Geschäͤftsjahr, zuerst am 30. Sep⸗ tember 1913, hat der Vorstand eine Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung aufzustellen und einen den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden Bericht (Geschäftsbericht) zunächst dem Aufsichtsrat vorzulegen. Der Geschäftsbericht sowie die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sind entsprechend den Vorschriften der §§ 39 ff. und § 261 des Handelsgesetzbuchs und der §§ 24 bis 28 des Hvpothekenbank⸗ gesetzes aufzustellen. Diese Schriftstücke sind demnächst mit den Be⸗ merkungen des Aufsichtsrats versehen, mindestens zwei Wochen lang vor der ordentlichen Generalversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft auszulegen. Die Mitglieder können Abschriften daraus auf ihre Kosten verlangen. Die Genehmigung der Bilanz nebst enhmn. und Verlustrechnung ist der Generalversammlung vorzu⸗ ehalten.

„Wegen der Verbuchung des bei der Ausgabe von Pfandbriefen erzielten Agios oder Disagios finden die §§ 25 und 26 des Hypotheken⸗ bankgesetzes entsprechende Anwendung.

§ 17. Innerhalb des dritten Monats eines jeden Kalender⸗ halbjahres hat die Gesellschaft den Gesamtbetrag der Pfand⸗ briefe, welche am letzten Tage des vergangenen Halbjahres im Umlauf waren, und die nach Abzug aller Rück⸗ zahlungen oder sonstigen Minderungen sich ergebenden Gesamtbeträge der Hypotheken, Wertpapiere und Gelder, die am letzten Tage des vergangenen Halbjahres den Pfandbriefgläubigern verpfändet waren, im „Deutschen Reichsanzeiger“ und in dem Amtsblatt für das Schutz⸗ gebiet Deutsch Südwestafrika bekannt zu machen.

Sind den Pfandbriefgläubigern Wertpapiere oder solche Hypo⸗ theken verpfändet, die nicht ihrem vollen Betrag nach zur Deckung von Pfandbriefen geeignet sind, so ist in der Bekanntmachung anzugeben, mit welchem Betrag die Wertpapiere oder die Hypotheken als Deckung nicht in Ansatz kommen.

§ 18. Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Ver⸗ lustes ist ein ordentlicher Reservefonds zu bilden.

In dem Reservefonds sind einzustellen:

1) von dem jährlichen Reingewinn der zehnte Teil solange, bis der Reservefonds den fünften Teil des Grundkapitals erreicht hat;

2) der Betrag, der bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteile für einen Fobegen als den Nenn⸗ betrag über diesen und über die durch die Erhöhung ent⸗ standenen Kosten hinaus erzielt wird;

3) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grundkapitals von Gesellschastern gegen Gewährung von Vorzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit

nicht eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordent⸗ lichen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird.

§ 19. Was nach Deckung der beschlossenen Abschreibungen, der Beiträge zum ordenklichen Reservefonds und der sonstigen Rücklagen von der Jahreseinnahme übrig bleibt, kann zur Verteilung als Rein⸗ gewinn gelangen. 8

§ 20. Ueber die Höhe der jährlichen Beiträge zum Reserve⸗ fonds, über die vorzunehmenden Abschreibungen, die etwaige Bildung

von Spezialreservefonds und die Reingewinnverteilung beschließt, un⸗ schadet der Vorschriften des § 18, die Generalversammlung.

8

Die Generalversammlung ist dabei an die Vorschläge des Auf⸗ sichtsrats insofern gebunden, als sie die Beiträge zum Reservefonds und die Abschreibungen nicht geringer, den zu verteilenden Gewinn nicht höher bestimmen darf, als der Aufsichtsrat vorgeschlagen hat.

§ 21. Der nach Absetzung aller Abschreibungen und Rücklagen semie Dotierung der Reserpefonds verbleibende Rein ewinn der Ge sellschaft wird nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften verteilt, sofern nicht die Generalver ammlung beschließt, ihn zu außerordent⸗ lichen Abschreibungen und ücklagen zu verwenden, oder eine Gewinn⸗ verteilung aus sonstigen Gründen für nicht im Interesse der Gesell⸗ schaft liegend erachtet:

1) Zunächst erhalten die Anteilsinhaber einen Gewinnanteil

is fünf vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals.

2) Von dem Ueberreste erhalten die Mitglieder des Vorstands

zusammen zehn vom Hundert, und die Mitglieder des Auf⸗ sichtsrats zusammen fünfzehn vom Hundert Tantieme. Der weitere Rest wird an die Anteilsinhaber nach Maß⸗ gabe ihrer Einzahlungen auf das Grundkapital als weiterer Gewinnanteil verteilt, sofern nicht die Generalversammlung eine andere Verwendung beschließt. ““

IV. Organe der Gesellschaft. § 22. Die Organe der Gesellschaft sind: 1) Der Vorstand (Direktion). 2) Der Aufsichtsrat. 6 3) Tie Generalversammlung. 8 1) Der Vorstand.

23. Der Vorstand besteht nach näherer Bestimmung des Auf⸗ sichtsrats aus zwei oder mehr Personen; er wird vom Aufsichtsrat in 1“ u

er Aufsichtsrat ist au erechtigt, stellvertretende Mitgli des Vorstands zu bestellen. 8

Der Nachweis der Ernennung wird durch einen Auszug aus dem Handelsregister geführt.

Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Der Aufsichtsrat ist auch be⸗ rechtigt, die Bestellung des Vorstands jederzeit unbeschadet des An⸗ spruchs auf die vertragsmäßige Vergütung zu widerrufen.

Dem Vorstand darf nicht angehören, wer durch behördliche An⸗ ordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt oder ge⸗ richtlich und rechtekräftig wegen einer strafbaren Handlung verurteilt ist, die nach deutschem Recht die Aberkennung der bürgerlichen Ehren rechte nach sich ziehen kann. Ist eine Bestellung dieser Bestimmung zuwider erfolgt oder tritt ein Hinderungsgrund später ein, so ist die Bestellung nicht unwirksam, jedoch ist das Vorstandsmitglied durch 8 e unverzüglich ohne Anspruch auf Entschädigung zu

assen.

Die Bestimmungen des Abs 4 Satz 2 und Abs. 5 sind in die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder aufzunehmen. § 24. Die Mitglieder des Vorstands haben bei ihrer Geschäfts⸗ führung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, insbesondere haben sie die in den §§ 239 und 240 des Handelsgesetz⸗ buchs für die Mitglieder des Vorstands von Aktiengesellschaften fest gesetzten Bestimmungen zu beobachten.

§ 25. Die Verteilung der Geschäfte unter die Mitglieder des Vorstands, ihr Verhältnis zueinander sowie die Anordnung über die .“ Beratungen und Beschlußfassungen setzt der Aufsichts⸗ rat fest.

Der Gesellschaft gegenüber ist der Vorstand verpflichtet, die Beschränkungen innezuhalten, die in dieser Satzung oder durch Be⸗ schlüsse, allgemeine und besondere Anweisung des der Generalversammlung auferlegt sind. Dritten gegenüber ist jedoch eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstands nicht wirksam. b

§ 26. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen. Er hat die Beamten der Gesellschaft anzustellen und zu entlassen.

Alle Willenserklärungen, welche für die Gesellschaft verbindlich sein sollen, sind von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich oder von einem Mitgliede des Vorstands und einem Prokuristen, oder von zwei Prokuristen gemeinschaftlich unter der Firma der Gesell schaft abzugeben. Stellvertretende Mitglieder des Vorstands stehen hierbei ordentlichen Mitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann, auch wenn mehrere Mitglieder des Vorstands vorhanden sind, einem oder mehreren Mitgliedern das Recht verleihen, die Gesellschaft selbständig zu vertreten.

Diie Firma der Gesellschaft wird in der Weise gezeichnet, daß die Zeichnungsberechtigten der geschriebenen, gestempelten oder ge⸗ druckten Firma der Gesellschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen, und zwar die Prokuristen mit einem das Prokuraverhältnis andeutenden

Zusage⸗

1 st eine Willenserklärung der Gesellschaft gegenühber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitgliede des Vorstands oder einem Prokuristen.

§ 27. Der Vorstand darf Prokuristen und Bevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb nur mit der Zustimmung des Aufsichtsrats bestellen Diese Beschränkung hat Dritten eegS2 keine Wirkung.

§ 28. Die Mitglieder des Vorstands, die ihre Obliegenheiten vernachlässigen 276 Bürgerlichen Gesetzbuchs), haften der Gesell⸗ schaft für allen daraus entstehenden Schaden. Diese Haftung müssen sie bei ihrer Bestellung ausdrücklich übernehmen.

.S 29. Alle für die Mitglieder des Vorstands geltenden Vor⸗

schriften finden auch für ihre Stellvertreter Anwendung. 2) Aufsichtsrat. G

„S 30. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens

fünfzehn von der Generalversammlung zu wählenden Personen, von

denen mindestens die Hälfte, bei ungerader Zahl die Mehrheit, die

deutsche Reichsangehörigkeit besitzen muß.

Die Wahl des Aufsichtsrats steht der ordentlichen General versammlung zu. Sie erfolgt unter Aufnahme eines notariellen Protokolls auf drei Jahre derart, daß die Amtsdauer mit dem Schluß der dritten, auf die Wahl folgenden ordentlichen Generalversammlung endigt, und mit der Maßgabe, daß im Zeitraum von höchstens zwei Jahren mindestens eines der jeweiligen Mitglieder ausscheidet. Die Reihenfolge dabei wird, soweit das Dienstalter leich ist, durch das Los, sonst durch das Dienstalter in der Weise bestimmt, daß immer der älteste ausscheidet. Die Ausgeschiedenen sind wieder wählbar.

Bei außerordentlichem Wegfall von Mitgliedern kann der Auf⸗ sichtsrat eine bis zur nächsten Generalversammlung gültige Zuwahl treffen, die endgültige Zuwahl erfolgt durch die nächste ordentliche Generalversammlung, und zwar für den Rest der Amtsdauer des

Weggefallenen.

Die Vorschriften des n Absatz 5 finden mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Bestellung unwirksam wird.

§ 31. Die Generalversammlung kann die Wahl eines Aufsichts ratsmitglieds jederzeit widerrufen. Der Widerruf bedarf einer Mehr⸗ heit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver⸗ tretenen Grundkapitals umfaßt.

„§32. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstands oder dauernde Stellvertreter von Vorstands⸗ mitgliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von Vor⸗ standsmitgliedern bestellen; während dieses Zeitraums und bis zur

ufsichtsrats oder