1912 / 275 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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Meine Herren, ich gl übe, Sie Fassung des § 327, wie sie die Staatsregierung im Entwurf vor⸗ gesehen hat, belassen.

Der Antrag des Abg. Go ttschalk kkons.) wird angenommen. ““

Abg. Dr. Liebknecht (SSoz.) beantragt die Einschaltung eines neuen § 329a: „Alle in diesenn Gesetz geregelten Verfügungen der Wasserpolizeibehörde sind mit Grunden, sowie mit emner Rechtsmittel⸗

belehrung zu versehen.’ Es fehle in dem Gesetze an einer solchen generellen Vorschrift, die aber unontbehrlich sei. Wie notwendig eine solche Vorschrift sei, ergebe sich aus der Tatsache, daß gegenwärtig dem Haufe ein Antrag Schiffer (nl.) vorliege, der ganz allgemein für den ganzen Verwaltungsbereich des La des dasselbe Verlangen stelle, und der nichts weiter als die Wiederholung eines schon 1910 von den Sozialdemokraten gestellten, damals aber natürlich bgelehnten An⸗ trages sei. Ohne Kenntnis der Gründe für eine Verfügung könne man sich ja auch der vorhandenen Rechtsenittel gar nicht bedienen, zumal diese so überaus kompliziert seien, daß sich selbst Juristen darin schwer orientieren könnten. r Ciwer Eefene Winsen (nl.) sich gegen den Antrag, der deigs Aberftüsfig 8 üürn 21hen Sos): Wenn der Vorredner dem Grundgedanken meines Antrages immerhin sympathisch gegenübersteht, so möge er sich doch bemühen, eine bessere Fafsung zu finden. Die nationalliberalen Einwendungen gegen 1 nationalliberal und deshalb nicht stichhaltig. 8 Der Antrag wird abgelehnt. ““ Es folgt der Abschnitt 6 a, Schauämter, 88 330 bis 340. 1 In § 335, welcher über die Zusammensetzung des Schau⸗ amtes durch die Schauordnung Bestimmungen trifft, war in der Vorlage auch dem zuständigen Baubeamten, dern Kreisarzt, dem Gewerbeinspektor, sowie in Bezirken, in denen Bergbau betrieben wird, auch dem zuständigen Bergrevierbeamten die Befugnis zur Teilnahme an den Schauen und den Sitzungen des Schauamtes, wenn es sich um die Benutzung der Wasser⸗ läufe handelt, zugesprochen. Dieser Passus ist von der Kommission gestrichen

worden.

Abg. Dr. Röchling (nl.) beantra gt und befürwortet die Wiederherstellung dieser Bestimmung.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Ich möchte auch bitten, die Regierungsvorlage hier wiederherzustellen. Es ist ja richtig, daß in § 338 Abs. 3 die Möglichkeit der Beteiligung von technischen Beamten vorgesehen und dort auch ausdrücklich die Bestimmung getroffen ist, daß der Staat die Kosten dieser Beteiligung trägt. Aber was wir vermissen, das ist die Bestimmung, daß die Beamten, die in § 335 des Regierungs⸗ entwurfs genannt worden sind, kraft ihres Rechts an den Sitzungen des Schauamts teilnehmen können. Sie würden ohne diese Be⸗ stimmung, die ja in der Kommission gestrichen worden ist, die Ein⸗ ladung des Vorsitzenden abzuwarten haben, und sie würden unter Um⸗ ständen von dem Vorsitzenden, wenn er sie bei der Beratung nicht haben will, zurückgewiesen werden können. Ich glaube, das entspricht nicht der Aufgabe, die diese Beamten zu lösen haben, und auch nicht dem Interesse des Schauamts. Ich würde deshalb bitten, die Vor⸗ lage der Staatsregierung in § 335 Abs. 2 wiederherzustellen.

Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.) tritt für den Kom⸗ missionsbeschluß ein. Die Mehrheit der Kommission habe es nicht für notwendig gehalten, bei den Schauen und Schauamtssitzungen das gesamte Beamtenheer in Aktion treten zu lassen. In sehr vielen Fällen sei die Hinzuziehung der erwähnten technischen Hilfskräfte voll⸗ Fere überflüssig. Bei technischen Fragen liege es in der Hand des Vorsitzenden des Schauamts, auch Techniker zur Teilnahme hinzuzu⸗ ziehen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:

Ich möchte doch dem Herrn Vorredner gegenüber bemerken, daß es sich um ein ganzes Konvivium von Technikern in diesem Falle nicht handelt. Nach den Bestimmungen, wie sie der Regierungs⸗ entwurf vorsah, kommen in Frage der Baubeamte, der Kreisarzt, der Gewerbeinspektor und schlimmsten Falles noch der Bergrevierbeamte. Ich kann mir nur selten Fälle denken, in denen diese vier Beamten gleichzeitig erscheinen würden. Es würde sich in der Hauptsache wohl nur um die Teilnahme des Baubeamten handeln.

Wenn ferner wenigstens andeutungsweise auch der Befürchtung Ausdruck gegeben worden ist, daß diese Beamten die ihnen durch das Gesetz gegebene Befugnis zu reisen, ausnutzen würden, so möchte ich doch ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich von der Voraus setzung ausgehe, daß sie sich auch bei solchen Teilnahmen an den Sitzungen des Schauamtes durch Pflicht und Gewissen leiten lassen, und daß außerdem ein pekuniärer Vorteil diesen Lokalbeamten aus der Teil⸗ nahme an diesen Sitzungen nicht erwachsen kann, weil sie in ihren Reisesätzen pauschaliert sind und gar kein Interesse daran haben, diese Reise zur Ausführung zu bringen oder zu unterlassen. Ich möchte deshalb meinerseits nochmals die Bitte aussprechen, den Regierungs⸗ entwurf wiederherzustellen.

Abg. Dr. Röchling (nl.): Allen Respekt vor den Herren Landräten. Aber ob sie mit größerer Sicherheit beurteilen können, ob medizinalpolizeiliche oder bergpolizeiliche Interessen vorliegen, als die betreffenden Techniker, möchte ich doch dahingestellt sein lassen.

Der Antrag Röchling wird abgelehnt. Der be⸗ treffende Passus in § 335 bleibt gestrichen.

Der 7. Abschnitt (Wasserbeiräte), §§ 342 344, wird ohne Diskussion in der Kommissionsfassung ange⸗ nommen. 1

Es folgt der 8. Abschnitt: Landeswasseramt, § 344 a, dem in der Vorlage der Abschnitt Stromausschüsse entsprach.

Nach den Kommissionsbeschlüssen soll das in Berlin zu errichtende Landeswasseramt aus einem Vorsitzenden, aus Mit⸗ gliedern, welche die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen, und aus Laienmitgliedern im Ehrenamt, die in Wasserangelegenheiten erfahren sind, be⸗ stehen. Die Berufung sämtlicher Mitglieder erfolgt auf Lebens⸗ zeit und, mit Ausnahme der Laienmitglieder, im Hauptamt. Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bezirksausschusses und des Landeswasseramts sein.

Die hierzu vorgelegten Abänderungsanträge der Abgg. Dr. Engelbrecht und Dr. Iderhoff, welche die Kommissionsbeschlüsse in mehreren Punkten abändern und die Ernennung der Laienmitglieder auf die Dauer von sechs Jahren beschränken wollen, und des Abg. von Branden⸗ stein, der auf die Verfassung und das Verfahren des Landes⸗

wasseramtes das Gesetz, betreffend die Verwaltungsgerichte und

8 8b 8

nen es unbedenklich bei der

gegen meinen Antrag sind eben

W1“

Verwaltungsstreitverfahren, angewandt wissen will, werden für die zweite Lesung zurückgezogen.

Ferner liegt der Antrag des Abg. Borchardt (Soz.) vor, die Entscheidung des Landeswasseramtes in Be⸗ schwerden gegen Verleihungsbeschlüsse und Versagungen auf Grund öffentlicher mündlicher Verhandlung ergehen zu lassen. b Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Da uns von der Zurückziehung der anderen Anträge vorher nicht Kenntnis gegeben worden ist, so haben wir natürlich keine Veranlassung, den unsrigen zurückzuziehen. Die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens ist das Mittel, das notwendig ist, um Erfolg herbeizuführen. Denselben Antrag hatten wir schon zu § 71 gestellt. Man wandte ein, daß er nicht dorthin gehöre, deshalb haben wir ihn jetzt wiederholt in der Hoff⸗ nung, daß er jetzt eine freundliche Aufnahme findet.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.) tritt für den Antrag ein. Sollte er abgelehnt werden, so hoffen wir, daß durch Königliche Ver⸗ ordnung die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eingeführt wird.

Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.): Der Antrag Engel⸗ brecht ist ja zurückgezogen. Er beabsichtigt, die Mängel zu mildern, die aus der Zuziehung des Laienelements entspringen. Was sind er⸗ nannte Persönlichkeiten? Sind das überhaupt noch Organe der Selbstverwaltung? Solche Personen sind nicht mehr Vertrauens⸗ männer der Bevoölkerung, sondern sie sind abhängig von der Regierung. Leute, die auf 6 Jahre ernannt werden, sind nur solche, die das Ver⸗ trauen des Ministeriums haben. Da wäre es doch besser gewesen, lieber gleich als Verleihungsinstanz den Minister selbst zu bestimmen. So wie das Landeswasseramt zusammengesetzt werden soll, wird es weiter nichts sein als eine Abteilung des Ministeriums. Wenn der Abg. Herold sagt, daß Gewählte abhängig seien, so gibt es allerdings Wahlrechte in der Welt, wo die Abgeordneten abhängig sind. Es gibt aber auch Wahlsysteme, wo die Abhängigkeit der Gewaählten von ihren Wählern nicht so hervortritt. Ein solches Wahlrecht wollten wir für die Mitglieder des Stromausschusses herbeiführen. Wir hatten alle Kautelen geboten, daß die Gewahlten nicht von den Wählern ab⸗ hängig sein sollten. Es ist auch eines anständigen Menschen nur würdig, daß er sich von den Wählern unabhängig fühlt und darnach entscheidet, was er für recht hält. Leider haben Sie sich darauf be⸗ schränkt, die ernannten Laien beizubehalten. Womit soll das Landes⸗ wasseramt nicht bepackt werden? Alles kommt nach Berlin. Es wird die Aufgabe haben, über die vitalsten Sachen zu urteilen. Es wird aber auch über ganz minimale Angelegenheiten zu entscheiden haben. Wichtig ist allerdings die vorläufige Verleihung. Eine ganze Menge anderer Fragen ist aber derart, daß sie zweckmäßig nur lokal entschieden werden kann. Das nenne ich nicht eine Dezentrali⸗ sation der Verwaltung, wie sie jetzt angestrebt wird, sondern eine Zentralisation im höchsten Maße. Deshalb sind wir der Meinung, daß eine solche Zentralinstanz überhaupt nicht geschaffen werden sollte. Wenn die Stromausschüsse beseitigt werden, so kommt eine Heran⸗ ziehung des Laienelements bei diesen bis jetzt überhaupt nicht in Frage. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die letzte Instanz das Oberverwaltungsgericht sein müßte. Wir müssen unbedingt ver⸗ langen, daß dem Laienelement und der Selbstverwaltung die nötige Beteiligung bei diesem Gesetz eingeräuumt wird. Wir werden den Paragraphen in zweiter Lesung ablehnen, und in dritter Lesung muß die Sache anders erledigt werden.

Abg. Dr. Engelbrecht (freikons.): Um den Bedenken gegen die Lebenslänglichkeit der ernannten Laienmitglieder Rechnung zu tragen, hatten wir beantragt, die Laien nur auf 6 Jahre ernennen zu lassen. Auch im übrigen hatten wir Sorge getragen, daß die für die Verwaltungsjustiz gegebenen Rechtsgarantien auch im Verfahren vor dem Landeswasseramt zur Geltung kommen. Jedenfalls bitten wir, an dem Grundgedanken der Kommissionsbeschlüsse festzuhalten.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Daß der Königlichen Verord⸗ nung im Kommissionsbeschluß so ungeheuer viel überlassen ist, müssen wir aufs höchste beklagen. Drei Instanzen wären uns auch lieber gewesen als zwei, und gewählte Personen lieber als ernannte. Aber für eine Selbstverwaltung, für die die Konservativen schwärmen, sind wir nicht zu haben. Abg, von Maltzahn hat heute hier allerlei Kapriolen gemacht. (Vizepräsident Dr. Krause rügt diesen Aus⸗ druck.) So ist es ganz unbegreiflich, wenn er meinte, daß ernannte Laien aufhörten, unabhängige Männer zu sein. Hat er denn nicht daran gedacht, daß auch die Richter vom König ernannt werden? Ebenso sehr viele Mitglieder des Herrenhauses? Der Abg. Maltzahn fühlt sich offenbar noch nicht ganz sicher auf dem Boden dieser demo⸗ kratisch angehauchten Demagogie, und darum entgleist er immer wieder. Die Abhängigkeit von den Wählern und vom öffentlichen ist eine ganz gesunde. Wir bitten Sie, unseren Antrag anzu⸗ nehmen.

Der Antrag Borchardt wird abgelehnt. § 344a wird in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen.

8 Der 9. Abschnitt enthält die Strafbestimmungen, §§ 345 348. Er wird mit einem redaktionellen Amende⸗ nent des Abg. Dr. Bell (Zentr.) zu § 346 und einem eben⸗ olchen des Abg. Lieber (nl.) zu § 346a angenommen.

Es folgt der 10. und letzte Abschnitt, Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen, §§ 349 —365. § 349 bestimmt: Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes be⸗ stehenden Rechte der Benutzung eines Wasserlaufs durch Ver⸗ leihung, der Verfügung über die nicht zu den Wasser⸗ läufen gehörenden Gewässer über die Schranken der §§ 177 180 hinaus, und das bestehende Recht, die Aufnahme des wildabfließenden Wassers durch die Eigen⸗ tümer tiefer liegender Grundstücke zu verlangen, bleiben auf⸗ recht erhalten, soweit sie auf besonderem Titel beruhen. Abg. Gerhardus (Zentr.) will hier auch das Recht, nicht auf dem Fährregal beruhende private Fähren zu halten, aufführen.

Im übrigen sollen die bisherigen Gesetze mit folgenden näheren Bestimmungen und Beschränkungen maßgebend bleiben: a. Eine Verunreinigung des Wassers, die über das Gemeinübliche hinausgeht, ist unzulässig. b. Entsteht nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch die Ausübung des Rechts zur Zutageförderung unterirdischen Wassers ein Schaden der im § 178 bezeichneten Art (Wasserentziehung, Senkung des Wasserspiegels), so können die Geschädigten die Herstellung von Einrichtungen fordern, durch die der Schaden verhütet oder aus⸗ geglichen wird, wenn solche Einrichtungen mit dem Unter⸗ nehmen vereinbar und wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Andern⸗ falls können sie Schadenersatz verlangen, soweit die Billigkeit nach den Umständen eine Entschädigung erfordert und der Unternehmer ohne Gefährdung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zur Entschädigung im⸗

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stande ist.

Die Abgg. Büchtemann und Lippmann sfortschr.

Volkspartei) wollen hier hinzufügen: „Die Vorschriften des 8, 51 (Entschädigung für andere nachteilige Wirkungen der Wasserbenutzung) gelten auch für diesen Fall entsprechend.

8. Ferner wollen sie als neuen Absatz hinzufügen: „Der § 79 (Zurücknahme der Verleihung) ist auf die aufrecht erhaltenen Rechte entsprechend anzuwenden.“ EC11“ Borchardt und Gen. (Soz.) wollen an die Stelle des vorstehenden Kommissionsbeschlusses in Wiederher⸗ stellung der Vorlage die Vorschrift setzen: „Die Rechte, die nach dem Eingang des §349 bestehen bleiben, unterliegen den für Rechte ihrer Art geltenden Vorschriften dieses Gesetzes.“

§ 350 b der Kommissionsbeschlüsse lautet: .„ Unberührt bleiben die Nutzungsrechte, welche den Anliegern im Ebbe⸗ und Flutgebiet zustehen, auch wenn sie nicht Eigentümer

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des Wasserlaufs sind. Dies gilt insbesondere von dem Rente

im Wasserlaufe stehenden Pflanzenwuchs, Rohr, Binsen usw. zu

nutzen, jedoch unbeschadet der Bestimmung des Wasserlaufs für die Vorflut und bei Wasserläufen erster Ordnung auch für die Schiffahrt.“ 1“ 3

Die Abgg. von Brandenstein und Gen. (kons.) wollen den Eingang des § 350 b, wie folgt, fassen: .

„Die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Rechte, einen Wasserlauf in einer anderen Weise wie im § 46 zu benutzen bleiben aufrecht erhalten, soweit sie auf besonderen Zufällen beruhen. Dies gilt namentlich von den Nutzungsrechten, die den Anliegern usw.” wie im Kommissionsbeschluß.

Abg. Dr. Röchling (nl.): Wir bitten, den Antrag Borchardt, abzulehnen. Er geht uns viel zu weit. Gerade dieser Abschnitt ist durch einen Kompromiß zustande gekommen, und es soll deshalb daran nicht ohne Grund gerüttelt werden. 8

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der § 349 ist einer der be⸗ deutsamsten des ganzen Gesetzes. Das ganze Gesetz mußte gemacht werden, weil sich inzwischen Zustände herausgebildet haben, die einfach un⸗ erträglich geworden sind. Lassen wir die alten Verträge ohne weiteres bestehen, so kann es tatfächlich geschehen, daß schwere Gefahren heraufbeschworen werden. Ich erinnere nur an die Verhältnisse im Grunewald, der, wenn nicht eingeschritten wird, zu einer Sandwüste werden dürfte. Sie dürfen sich deshalb unserem Antrag gegenüber nicht ablehnend verhalten. Auch in der Frage der rückwirkenden Kraft muß allein das Gemeinwohl entscheidend sein. Das hat auch die Regierung so gewollt, und es ist deehalb nur angemessen, wenn wir hier die Regierungsvorlage wieder herstellen. Aber es ist noch nötig, diesem Paragraphen einen Absatz 5 hinzuzufügen, wonach durch die Ausübung der aufrecht erhaltenen Rechte keine Verunreinigung des oberirdischen oder unterirdischen Wassers und keine Entziehung desselben erfolgen darf, die über das Ge⸗ meinübliche hinausgeht oder dem öffentlichen Wohl widerstreitet. Wir werden deshalb auch dem Antrag Büchtemann zustimmen.

Abg. Hammer (kons.): Das Gesetz und namentlich dieser Paragraph ist mit Freuden zu begrüßen, da so endlich ein Mittel gefunden ist, um den Schädigungen ein Ende zu machen, die die Grunewaldseen durch die Anlagen der Charlottenburger Wasserwerke erleiden. Die Wasserwerke haben sich zwar dem Minister gegenüber verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Das waren aber keine rechtsverbind⸗ lichen Versprechungen. Ebenso wie im Grunewald sind auch an anderen Stellen, z. B. bei Sperenberg, durch die Anlagen privater Gesellschaften große Schädigungen nicht nur für di Allgemeinheit, sondern auch für Gemeinden und Privatpersonen entstanden.

Abg. Gerhardus begründet seinen Antrag und bemerkt: Er wurde in der Kommission als selbstverständlich hingestellt und deshalb abgelehnt. Aber da doch einmal Schwierigkeiten und Unklarheiten entstehen können, so haben wir es für nützlich erachtet, ihn hier wieder einzubringen. 4 8 .

Ein Regierungskommissar: Aus Interessentenkreisen ist uns nach dieser Richtung hin eine ganze Reihe von Anfragen und Wünschen zugegangen. Daraus geht ohne Zweifel hervor, daß der Antrag zweckmäßig ist. Die Stagtsregierung steht ihm deshalb sympathisch gegenüber, ebenso wie dem Antrag der Abgg. von Branden⸗ stein u. Gen., der dem § 350 b eine andere Fassung geben will.

Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Von der Gestaltung des § 349 hängt es im wesentlichen ab, ob die Segnungen des Ge⸗ setzes langsamer oder schneller der Bevölkerung zugute kommen. § 349 bietet den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit und der Interessen der Industrie und der Kommunen. Es sind Opfer gebracht worden, die hoffentlich im Lande verstanden werden. Unsere Anträge sind eine Verbesserung des Paragraphen. Ich bitte Sie, dieselben anzunehmen. 7

Auf eine Anfrage des Abg. Klaußmann, ob in Preußen ein Nichteingesessener auf Verleihung Anspruch erheben kann, erwidert Geheimer Oberjustizrat Greiff, daß dies zu verneinen ist.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Landwirtschaftsminister hat das Wort nicht ergriffen, obwohl Anklagen speziell gegen ihn ge⸗ richtet worden sind. Die Mißstände, die sich im Grunewald heraus⸗ gestellt haben, sind lediglich vom Fiskus verschuldet. Die Char⸗ lottenburger Werke haben das Vorrecht, für ewige Zeiten so viel Wasser aus den Grunewaldseen zu schöpfen, wie sie wollen. Daher die Mißstände. Meines Erachtens ist diese Konzession unsittlich. Die Regierung hat es leider gegenüber dieser Gesellschaft an der nötigen Energie fehlen lassen. Der Minister sollte erklären, daß es mit Rücksicht auf das Gemeinwohl notwendig ist, gegen sie einzu⸗ schreiten. Die ganze Berliner Bevölkerung blickt mit Spannung auf die heutigen Verhandlungen. Auch der Ausschuß des Zweckverbandes hat sich damit beschäftigt. Die Regierung sollte eine beruhigende Er⸗ klärung abgeben.

Abg. Gerhardus zieht seinen Antrag zurück. Die Anträge Lippmann werden angenommen, der Antrag Borchardt wird abgelehnt.

§ 349 wird mit dem Antrag Büchtemann an⸗ genommen. § 350 b wird in der Fassung des An⸗ trages von Brandenstein angenommen. 1

Ein Antrag von Brandenstein k(kons.) auf Ein⸗ schaltung eines neuen Paragraphen 354 a, wonach bei den Bezirksausschüssen besondere Abteilungen für wasserwirtschaft⸗ liche 1“ gebildet werden können, wird ohne Debatte abgelehnt.

„Nach § 360 sollen ferner unberührt bleiben die Vor⸗ schriften des Allgemeinen Berggesetzes von 1865 in der geltenden Fassung. Soweit es sich um die Benutzung von Wasserläufen handelt und keine bergrechtliche Enteignung vor⸗ liegt, sind nur die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden.

Abg. Bitta (Zentr.) beantragt, in diesem Satz hinter dem Wort „sind“ einzufügen: „in dem Falle eines Wider⸗ spruches zwischen dem Berg⸗ und Wassergesetze“.

Abg. Dr. Röchling (nl.) befürwortet die Streichung des ganzen Satzes. Durch diesen Satz werde das Gesetz nur unklar gemacht. 8

Ein Regier ungsvertreter bemerkt, daß gegen diesen Satz 2, der ein Zusatz der Kommission ist, sich erhebliche Bedenken erhoben haben. Durch die Einfügung der von dem Abg. Bitta be⸗ antragten Worte würden aber diese Zweifel beseitigt werden. Wenn der Satz nicht wieder gestrichen wird, sollte wenigstens diese Ein⸗ schiebung angenommen werden.

Der Zusatz der Kommission wird mit dem Antrage Bitta aufrechterhalten. Der § 363 zählt diejenigen dem Wasserrecht angehörenden Vorschriften und Gesetze auf, die mit dem In⸗ krafttreten dieses Gesetzes aufgehoben werden. Dazu gehört auch das hannoversche Gesetz über Entwässerung und Be⸗ wässerung der Grundstücke und über Stauanlagen von 1847. Auf Antrag des Abg. Dr. Iderhoff wird hierzu ein Vorbehalt beschlossen, der gewisse noch für anwendbar erklärte

Vorschriften für den Geltungsbereich dieser Gesetze in Kraft

beläßt.

M8§8§ 364 und 365 werden ohne Debatte angenommen.

Damit ist die zweite Lesung der Vorlage mit Ausnahme o der Wasserläufe erster Ordnung erledigt.

„Dieses Verzeichnis ist mit sämtlichen dazu gestellten An⸗ trägen noch einmal in der 13. Kommission beraten worden. Die Kommission, deren Referent im Plenum der Abg⸗ Dr. von Kries ist, hat einstimmig beschlossen, in das Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung, auch die Küddow, Werrn,

Fischau (von Gasthaus „Lahme Hand“ bis zur Mündung in

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den Elbinafluß), Sorge (Schleswig⸗Holstein) und die masuri⸗ schen Wasserstraßen aufzunehmen und in dem Verzeichnis unter II „Schiffahrtskanäle“ gemäß dem Antrage Fürbringer die Worte „Brauersgraben und Osterpipentief“ zu streichen, dagegen in dasselbe die Strecke „Kaiserhasen zu Danzig Tote Weichsel“ aufzunehmen und im übrigen die ge⸗ stellten Anträge abzulehnen.

In der Debatte, die sich an die Anträge anschließt, be⸗ fürworten ddie Abgg. Heine (nl.) und Lüders (freikons.) mit vollem Nachdruck die baldigste Schiffbarmachung der Leine his Nordheim im Interesse des Anschlusses der Leintalindustrie an den Rhein Leine⸗Kanal.

Abg. Karow (kons.) vertritt den Antrag, die neue Mottlau in Danzig unter die künstlichen Wasserstraßen aufzunehmen.

Bezüglich der Werra hat die Kommission den Antrag Tourneau empfohlen, wonach der Werralauf von der preußisch⸗weimarischen Grenze bei Falken bis zur Weser in das Verzeichnis aufgenommen werden soll. Sie hat dagegen den Antrag, auch den Oberlauf von dem erstmaligen Eintritt der Werra in das preußische Staatsgebiet in das Verzeichnis auf⸗ zunehmen, abgelehnt.

Das Haus tritt durchweg den Kommissionsvorschlägen bei.

Abg. Dr. von Kries(kons.) legt ein Verzeichnis derjenigen Wasser⸗ läufe erster Ordnung vor, für die das Vetorecht des Staates gelten soll, und bemerkt: Gegenüber dem Kommissionsbeschluß enthält dieses Verzeichnis eine erheblich geringere Anzahl von Strömen oder Strom⸗ teilen, die dem Vetorecht unterliegen sollen. Die Ausgestaltung des Vetorechts ist konservativer Initiative entsprungen. Das Vetorecht des Staates hat nun im Laufe der Beratung in der Kommission eine solche Ausdehnung erfahren, daß demgegenüber eine tunlichste Ein⸗ schränkung der Zahl der Wasserläufe, die diesem Vetorecht unterstehen sollen, geboten erscheint.

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen: Bei einer Reihe von Strömen ist das Vetorecht in die Hand des Ministers gelegt. Zuerst waren es 153 Ströme. In der ersten Lesung wurde es bis auf 22 eingeschränkt und in der zweiten wieder bis auf 98 erhöht. Nach dem vorliegenden Antrag soll diese Zahl wieder bis auf 50 eingeschränkt werden. Ich bitte, es bei dem Beschlusse der Kommission zu belassen, da sonst die Stellung der Minister außerordentlich geschwächt würde.

Der Antrag von Kries wird abgelehnt, der Kommissions⸗ beschluß aufrecht erhalten.

Damit ist die zweite Lesung des Wassergesetzentwurfs beendet.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Kesolutionen werden ohne Debatte angenommen. Die Resolution des Zentrums, die der Regierungsvorlage beigefügte Zu⸗ ständigkeitstabelle nach den vom Hause gefaßten Beschlüssen be⸗ richtigen und den Anlagen beifügen zu lassen, wird an⸗ genommen.

Die eingegangenen Petitionen werden durch die ge⸗ faßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 3. Dezember, 12 Uhr. (Interpellation Wallenborn, betreffend den Not⸗ stand der rheinischen Winzer, und Interpellation der National⸗ liberalen, betreffend den städtischen Realkredit; die Interpellation König (Zentr.), betreffend den Wagenmangel, wird alsbald nach dem 3. Dezember auf die Tagesordnung gesetzt werden.)

Handel und Gewerbe.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Verifizierung bis am

Handelsgericht Name des Falliten

Ilfov Hermann Hirsch, 23. Nov.)/ 26. Nov.)

(Bukarest) Bukarest, 6. Dez. 1912 9. Dez. 1912. Calea Rahovei 3 Petrescu 27. Nov./ TE“““ Bukarest, S Calea Mosilor 286 Asadur Simion, 24. Nov.) Bukarest, 7. Dez. 1912 Calea Mosilor 262 J. L. Josefsohn, 19. Nop./ 22. Nov., Bukarest, 2. Dez. 1912 5. Dez. 1912. Calea Väcäresti 26 Moritz Kraid, 1./14. Dez. 3./16. Dez. Bukarest, 1912 1912. Calea Mesilor 18 Schokoladefabrik 3./16. Dez. 5./18. Dez. „Carmen“ Al. S. Poepescu. Bukarest, 8 Strada Octavian 38 Costicä Rädulescu, Bukarest, Soseaua Mihai⸗ Bravu 60 Nathan Donner, Bukarest, 1912 Strada Unirei 5 Th. J. Avgherino, 5./18. Dez. 3 Bukarest, V 1912 Cgalea Grivitei 278

Amtsbezirk des Galatzer Konsulat

Anmeldung Berigtketion

der er Wohnort Forderungen Forderungen

am

Fallite Firmen

M. Mihailescu Isidor Jezover

20.,/7. Nov. 30/17. Nov. 1912.

Galatz

Galizien Konku Gutspächter in Roz-wol, und Max Krell, Eisenwarenhändler in rody, unter der Firma „Gebrüder Krell“, sowie auch über das Privatvermögen der Teilhaber, mittels Beschlusses des K. K. Kreis⸗ perichts, Abteilung IV, in Zloczow⸗ vom 25. Oktober 1912 Nr. S. 18/12. Provisotischer Konkursmasseverwalter; Hersch Goldin⸗ stein, Kaufmann in Brodv. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des desinitiven Konkursmasseverwalters) 14. November 1912, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 15. Dezember 1912 bei dem K. K. Bezirksgericht in Brody anzumelden; in der Anmeldung ist

8 5 1“

10. Dez. 1912.

rs ist eröffnet über das Vermögen des Uscher Krell,

ein in Brody wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Festslellung der Ansprüche) 16. Dezember 1912, Vormittags 10 Uhr.

estellung für Kohle, Koks und Briketts am 16. November 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier

der Wagen Gestellt. 8 111“ Nicht gestellt. 3 982 am 17. N. 12: Gestellt 10 463 Nicht gestellt 1 715

Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochen ausweis der Russischen Staatsbank vom 14. No⸗ vember d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neunen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. EGold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) Nr. 1) 1314,6 (1307,4), Gold im Auslande (Nr. 2) 266,3 (265,3), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 2 63,3 (62,9), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 440,9 (82% Vorschüsse, sichergestellt durch Weripapiere (Nr. 5) 149 9 (141,4), Sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch Waren; Vorschüßte an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüssz an Landwirte; Industrielle Vorschüsse; Vorschüsse an das St. Pefers⸗ burger und Moskauer 111“ Zechsel) (Nr. 6 bis 11) 206,4 (205,6), Wertpapiere im Besitz der Siaatsbank (Nr. 12) 133,7 (128,4), Verschiedene Konten (Nr. 13) 35,6 (35,2), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 89,4 (108,3), zusammen 2700,1 (2703,7). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlaufe befinden (Nr. 1) 1533,1 (1543,7), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (55,0), Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei (Nr. 4) 420,4 (416,4), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 591,6 (574,3), Verschiedene Konten (Nr. 7, 8 und 9) 100,0 (114,3), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 10) (—), zusammen 2700,1 (2703,7).

Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ ab 18. November einen Kupferzuschlag von 3,20 für den Quadratmillimeter Kupfer⸗ querschnitt und 1000 m Länge.

Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗ nahmten im Oktober 1912 bei einer Betriebslänge von 2099 km (i V. 2075 km): 7 969 000 (gegen Oktober 1911 def. weniger 3164 ℳ). Einnahme vom 1. Avpril bis letzten Oktober 1912: 52 876 000 (gegen Vorj. def. mehr 1 101 451 ℳ).

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 11. bis 21. November: 4018 382 Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeit⸗ raums des Vorjahres Mehreinnahme 10 982 Kronen, und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 182 824 Kronen. G

1“

Verliner Warenberichte.

Berlin, den 18. November. Produktenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 198,00 200,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 204,00 bis 204,50 Abnahme im Dezember, do. 208,00 208,25 207,75 bis 208,75 Abnahme im Mai 1913. Befestigt.

Roggen, inländischer 174,00 174,50 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 175,25 175,00 175,75 175,50 Abnahme im Dezember, do. 176,00 176,50 176,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.

Hafer, inländischer fein 193,00 205,00, mittel 183,00 192,00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewicht 450 g 179,50 179,75 Ab⸗ nahme im Dezember, do. 175,25 175,50 175,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.

Mais, runder 150,00 152,00 ab Bahn und ab Kahn. Ruhig.

Weizenmebhl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 25,00 28,50. Still.

Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0. und 1 21,60—23,70. Still.

Rhüböl für 100 kg mit Faß 65,70 66,00 65,90 Abnahme im Mai Fester. G

Berlin, 16. November. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Pstse Ne n (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 20,10 ℳ, 20,06 ℳ. Weizen, Mittelsorte†) 20,02, ℳ, 19,98 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 19,94 ℳ, 19 90 ℳ. Roggen, gute Sorter†) 17,50 ℳ, 17,49 ℳ. Roggen, Mittelsorte †) 17,48 ℳ, 17,47 ℳ. Roggen, geringe Sorte †) 17,46 ℳ, 17,45 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 20,00 ℳ, 19,40 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte *) 19,30 ℳ, 18,80 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte *) 18,70 ℳ, 18,20 ℳ. Hafer, gute Sorte *) 21,00 ℳ, 19,80 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 19,70 ℳ, 18,80 ℳ. H geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (mixed) gute Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (mtxed) geringe Sorte —X,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder), gute Sorte 15,70 ℳ, 15,40 ℳ. Richtstroh 4,80 ℳ, —,— ℳ. Heu 7,40 ℳ, 5,50 ℳ. (Markthallen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 36,00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ, 35,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinbandel) 7,00 ℳ, 5,00 ℳ. RNindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,70 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,50 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,60 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,40 ℳ. Eier, 60 Stück 6,50 ℳ, 4,20 ℳ. Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. Aale 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. Zander 1 kg 3,60 1,40 ℳ. Feht 1 kg 2,80 ℳ, 1,40 ℳ. Barsche 1 kg 2,40 0 Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. Bleie 1 kg 1,40 0 Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 3,00 ℳMh‧-.

†) Ab Bahn. 3

*) Frei Wagen und ab Bahn.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 16. November 1912. (Amtlicher Bericht.)

Rinder: Fuür den Zentner: Ochsen: 1) vollfleischige, aus⸗ emästete, höchsten Schlachtwerts, ungejocht, Lebendgewicht 51 54 ℳ, Schlachtgewicht 88 93 ℳ, 2) vollfleischige, ausgemästete, im Alter von 4—7 Jahren, L2g. —,— ℳ, Schlg. —,— ℳ, 3) junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete, Lg. 46 50 ℳ, Schlg. 84 91 ℳ, 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 40 43 ℳ, Schlg. 75 81 ℳ. Bullen: 1) volffleischige, ausge⸗ wachsene höchsten Schlachtwerts, Lg. 52 54 ℳ, Schlg. 87 90 ℳ, 2) vollfleischige jüngere, Lg. 46 50 ℳ, Schlg. 82 89 ℳ, 3) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere, Lg. 42 45 ℳ, Schlg. 79 85 ℳ. Faärsen und Kühe: 1) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts, Lg. —,— ℳ, Schlg. —,— ℳ, 2) vollfleischige, ausge⸗ mästete Kühe höchsten Schlachtwerts, bis zu 7 Jahren, Lg. 45—48 ℳ, Schlg. 79 84 ℳ, 3) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen, Lg. 40 44 ℳ, Schlg.

8 1 8 e

London 161 ½2.

4*

73 80 ℳ, 4) mäßig genäkrte Kühe und Färse , Lg. 35 —38 ℳ, Schlg. 66 72 ℳ, 5) gering cenährte Kisbe und Färsen, Lg. bis 34 ℳ, Schlg. bis 76 ℳ. Gering genährtes Juagvieh (Fresser), Lg. 33 38 ℳ, Schlg. 66 76 ℳ.

Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ gewicht —X,— ℳ, Schlachtgewicht —,— ℳ, 2) feinste Mast⸗ kälber, 2g. 66 69 ℳ, Schlg. 110 115 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 61 65 ℳ, Schlg. 102 108 ℳ, 4) gerinoe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 53 60 ℳ, Schlg. 93 105 ℳ, 5) geringe Saugkälber, Lg. 38 50 ℳ, Schlg. 69 91 ℳ,.,Ü

Schafe: Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1 Mastlämmer und jüngere Masthammel, Lebendgewicht 41 46 ℳ, schlachtgewicht 84 94 ℳ, 2) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und Hut genährte junge Schafe, Lg. 35 40 ℳ, Schlg. 71 82 ℳ, 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe), 2g. 26 —33 ℳ, Schlg. 55 70 ℳ. B. Weidemastschafe: 1) Matlämmer, L2g. 43 45 ℳ, Schlg. —,— ℳ, 2) geringere Lämmer und Schafe, Lg. 34 38 ℳ, Schlg. ℳ. 1 8 .

Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht ℳ, Schlachtgewicht ℳ, 2) vollfleischige Schweine von 240 300 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 68 69 ℳ, Schlg. 85 86 ℳ, 3) vohfleischige Schweine von 200 240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 66 67 ℳ, Schlg. 82 84 ℳ, 4) vollfleischige Schweine von 160—200 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 62 66 ℳ, Schlg. 78 82 ℳ, 5) vollfleischige Schweine unter 160 Pfd. Lg. 60 62 ℳ, Schlg. 75 78 ℳ, 6) Sauen, Lg. 64 66 ℳ,

Auftrieb: Rinder 2959 Stück, darunter Bullen 1131 Stück, Ochsen 877 Stück, Kühe und Färsen 951 Stück; Kälber 1011 Stück; Schafe 9368 Stück; Schweine 11 391 Stück.

Marktverlauf:

Das Rindergeschäft wickelte sich ruhig ab. 21 beste Bu⸗ brachten Preise über höchster Nottz.

Der Kälberhandel gestalteie sich glatt.

Bei den Schafen war der Geschäftsgang langsam.

Der Schweinemarkt verlief ruhig.

Am Mittwoch, den 20. d. M., fällt des Bußtages wegen der Markt aus. Dafür wird am Dienstag, den 19. d. M., Markt ab⸗ gehalten werden.

Berlin, 16 November. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Forderungen der Außenmärkte, haupt⸗ sächlich von Schweden und Dänemark, sind sprungweise in die Hohe gegangen, sodaß Bezüge von dort vollständig ausgeschlossen sind. Das Geschäft in feinster russischer Butter ist nach wie vor gut. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter Ia Qualitat 132 134 ℳ, IIa Qualttät 126 132 ℳ. Schmalz: Guter Konsum und nicht genügende Vorräte begünstigten die feste Tendenz der amerikanischen Börsen und veranlaßten ein weiteres Heraufgehen der Preise, besonders für nahe Ware. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 64 ¼ 65 ½¼ ℳ, ameritanisches Tafel⸗ schmalz Borussta 67 ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 65 ½ 72 ℳ, Berliner Bratenschmalz Kornblume 66 ½ - 72 ℳ. Speck: Lebhaft.

Berlin, 16. November. Wochenbericht für Stärte, Stärtefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saberskv, Berlin. Die Tendenz für Kartoffelfabrikate bleibt fest und sind weitere Preiserhöhungen zu verzeichnen. Rohe reingewaschene Kartoffelstärke 12,60 ℳ, la. Kartoffelstärke prompt 23 ¾ 24 ℳ, Ia. Kartoffel⸗ mehl prompt 23 ¾ 24 ℳℳ, Ila. Kartoffelmehl —,— ℳ, gelber Siruv 26 ¼ 27 ℳ, Kap.⸗Sirup 27¾ —- 28 ¼ ℳ, Exportsirup 27 ¾ bis 28 t ℳ. Kartoffelzucker gelb 26 26 ½ ℳ, Kartoffelzucker kap. 27 ¼¾ —28 ½ ℳ, Rumcouleur 38 ½ ℳ, Biercouleur 37 ½ ℳ, Dertrin, gelb und weiß Ia. 30 ½ —31 ℳ, do. sekunda 28 ½ 29 ℳ, Weizenstärke, Hallesche und Schlesische 46 bis 47 ℳ, do. kleinstückig 47 48 ℳ, do. großstückig 47— 48 ℳ, Reisstärke (Strahlen⸗) 55 ½ ℳ, do. (Stücken⸗) 55 ½ ℳ, Schabe⸗ stärke 38 41 ℳ, Ia. Maisstärke 36 38 ℳ, Viktorigerbsen 28 33 ℳ, Kocherbfen 25 26 ℳ, grüne Erbsen 26—30 ℳ, Futter⸗ und Taubenerbsen 17 ½ 20 ℳ, inl. weiße Bohnen —,— ℳ, flache Bohnen —,— ℳ, ungarische Bohnen 29 31 ℳ, galizische, russische Bohnen 27 29 ℳ, große Linsen 35 45 ℳ, mittel do. 30 40 ℳ, kleine do. 25 35 ℳ, weiße Hirse 25 31 ℳ, gelber Senf 27.— 35 ℳ, Hanfkörner 25 27 ℳ, Winterrühbsen 27 28 ℳ, Winterraps 27 28 ℳ, blauer Mohn 60 —- 76 ℳ, weißer Mokhn 80 100 ℳ, Pferdebohnen 19 —- 20 ℳ, Buchweizen 24 27 ℳ, Mais loko 16 —18 ℳ, Wicken 20 24 ℳ, Leinsaat 32 40 ℳ, Kümmel 60 85 ℳ, I8. inl. Leinkuchen 18 ½ 19 ½ ℳ, Ja. ruff. do. 18¼ 19 ¼ ℳ, Rapskuchen 13 14 ℳ, Ia. Marseill. Erdnußkuchen 17 18 ½ , I a. dopp. ges. Baumwollsaatmehl 55 60 % 18 18 ½ ℳ, helle getr. Biertreber 14 15 ½ ℳ, getr. Getreideschlempe 14 4 16 ¾ „, Maisschlempe 14 ½ 16 ½ ℳ, Mazzkeime 13 ¾ -14 ℳ, Roggenkleie 118 12 ¼ ℳ, Wetzenkleie 11 ½ 12 ¼ ℳ. (Alles für 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten

Hamburg, 16. Nevember. (W. T. B.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Ed., Silber in Barren das Kilogramm 86,25 Br., 85,75 Gd.

Wien, 18. November, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. —,—, Einh. 4 % Rente Januar/ Juli pr. ult. —,—, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. —,—, Ungar. 4 % Goldrente —,—, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. —,—, Türkische Lose per medio 216,00, Orientbahnaktien pr. ult.

—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 688,00, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 105,25, Wiener Bankvereinaktien 506,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 611,00, Ungar. allg. Kreditbankaktien 803,00, Oesterr. Länderbankaktien 492,00, Unionbank⸗ aktien 582,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 118,02, Brürer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 985,00, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 3389,00, Skoda⸗ aktien 751,00. Verstimmt wegen der Nachrichten aus Serbien.

London, 16. November. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols 75 ⁄6, Silber prompt 29, 2 Monate 29 ½, Privat⸗ diskont 4 ½. Bankausgang 125 000 Pfd. Sterl.

Paris, 16. November. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

RNente 89,̃97.

Madrid, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 106,40.

issabon, 16. November. (W. T. B.) Goldagio 13.

New York, 16. November. (Schluß.) (W. T. B.) Die Börse eröͤffnete auf die Ankündigung der Einberufung einer Extra⸗ session des Kongresses sowie auf Befürchtungen eines ungünstigen Bankausweises in schwächerer Haltung. Blankoabgaben der Baisse⸗ partei hatten in den führenden sowie in den von einer eventuellen Zolltarifrevpision am meisten betroffenen Werten Kurseinbußen von 1 2 Dollar zur Folge. In der zweiten Stunde konnte sich die Börse auf die guͤnstigere Beurteilung der Einberufung der Extra⸗ session sowie der Balkanlage gut erholen. Wesentlich höher notierten Canadian Pacifics auf europäische Käufe sowie Harrimanbahnen. Die Börse schloß in strammer Haltung mit meist mäßigen Kurs⸗ besserungen gegen gestern. Aktienumsatz 343 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Std.⸗Durchschn.⸗Zinsrate nom, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages nom, Wechsel auf London 4,8090, Cable Transfers 4,8555.

Rio de Janeiro, 16. November. (W. T. B.) Wechsel auf

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. Magdeburg, 18. November. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker 88 Grad o. S. 9,05 9, 10. Nachprodukte 75 Grad 0. S. 7,20 his 7,355. Stimmung: Ruhig. Brotraffinade I ohne Faß 19,37 ½ 19,62 ⅛.

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