Büchsenschuß auf dem Mittelfelde an der Michaelisstraße einen ihr gehörigen Raben getötet habe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 30 ℳ nehst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht
in Breslau auf den 4. Februar 1913.
Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 167 Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, I. Stock, geladen.
Breslau, den 15. November 1912. .„L1““
[76128] Oeffentliche Zustellung.
Der Maurermeister Wilhelm Peters in Schnackenburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mosler in Lüchow, klagt gegen den Schiffer Otto Stange, früher in Schulitz, unter der Behauptung, daß Beklagter sich auf eine Ladung von 41 Tausend Mauersteinen vom Kläger 100 ℳ Frachtvorschuß unter Verschweigung des Umstandes habe zahlen lassen, daß er vom Ziegeleibesitzer Fr. Steinhausen, von dem Kläger die Ziegel gekauft hatte, bereits einen gleich hohen Frachtvorschuß und nach Abhebung der ganzen Restfracht somit 100 ℳ zuviel erhalten habe, mit dem An⸗ trage, 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 100 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Juni 1912 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bromberg auf den 24. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Bromberg, den 22. November 1912. Der Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[76054] Oeffentliche Zustellung mit Vorladung.
In Sachen des Konditormeisters Josef Junker zu Kettwig, Bismarkstraße 2, Klägers, gegen den Konditormeister Heinrich Kleinert, früher zu Duisburg, König⸗ straße 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist infolge des seitens des Be⸗ klagten gegen das Versäumnisurteil des Gewerbegerichts Duisburg, Spruchkammer zu Duisburg, vom 31. Oktober 1912 ein⸗ gelegten Einspruchs zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits Termin auf Montag, den 20. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 65, Rat⸗ haus hierselbst, anberaumt worden, zu welchem der Beklagte auf Anordnung des Gerichts hierdurch geladen wird. Erscheint der Beklagte auch in dem neuen Termin nicht, so gilt der Einspruch als zurück⸗ genommen. Anderenfalls wird, sofern der Einspruch zulässig ist, der Prozeß in die Lage zurückversetzt, in welcher er sich vor Eintritt der Versäumnis befand.
Duisburg, den 22. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Gewerbegerichts
Duisburg, Spruchkammer Duisburg:
Sennewald.
[76053] Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. “ In Sachen des Kochs Georg Müller zu Duisburg, Güntherstraße 16 p., Klägers, gegen den Trajteur Heinrich Kleinert, früher zu Duisburg, Königstraße 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist infolge des seitens des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Gewerbegerichts Duisburg, Spruchkammer zu Duisbura, vom 31. Oktober 1912 eingelegten Ein⸗ spruchs zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin auf Montag, den 20. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, Rathaus, Zimmer 65, hierselbst enih eanh worden, zu welchem der Be⸗ klagte auf Anordnung des Gerichts hier⸗ durch geladen wird. Erscheint der Be⸗ klagte auch in dem neuen Termin nicht, so gilt der Einspruch als zurückgenommen. Ande lle , sofern der Einspruch zulässig ist, der Prozeß in die Lage zurück⸗ versetzt, in welcher er sich vor Eintritt der Versäumnis befand. Duisburg, den 22. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Gewerbegerichts Diuisburg, Spruchkammer Duisburg: Sennewald.
176170] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Fritz Kämper in Elber⸗ eld Kipdorf 75, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Idel in Elberfeld, klagt gegen den Kaufmann Louis Gvrosse, rüher in Elberfeld Kipdorf 85, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts und Wohnorts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger am 2. Oktober 1912 das von ihm bisher in dem Hause Kipdorf 75 zu Elberfeld betriebene Zigarrengeschäft zum Preise von 2000 ℳ verkauft, auf den
10 Uhr,
Kaufpreis dem Beklagten 500 ℳ in bar angezahlt, über den Rest von 1500 ℳ ein Akept, fällig am 20. Oktober 1912, über 500 ℳ und einen Schuldschein, fällig am
25. Oktober 1912, über 1000 ℳ gegeben habe, daß der Beklagte den Kläger arg⸗ listig getäuscht, da das Geschäft absolut
nicht lebensfähig war, und die Tatsache
der Beklagte dem Kläger arglistig ver⸗
schwiegen habe, mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurteilen, gegen Rückgabe des im Hause Kipdorf 75 zu Elberfeld pefindlichen Zigarrengeschäfts, bestehend
aus einer Ladeneinrichtung und Waren⸗ porräte im Werte von 1500 ℳ, an den Klläger 500 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage zu zahlen, 2) den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag vom 2. Oktober 1912 dem Kläger gegen⸗
über für unwirksam und nichtig zu er⸗
klären und den Beklagten zu verurteilen, b Vormittags 9 Uhr, Zimmer 40. Zum
zu 1
Klageantrag “
. gegen Rückgabe der im
bezeichneten Gegenstände an Kläger das von ihm unterzeichnete, am 20. Oktober 1912 fällige Akzept über 500 ℳ sowie den am 25. Oktober 1912 fälligen Schuld⸗ schein über einen Betrag von 1000 ℳ herauszugeben, dem Beklagten die Kosten des Rochtsstreits zur Last zu legen und das Urteil, eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4 Zivilkammer des Köniolichen Landgerichts in Elberfeld auf den 20. Januar 1913. Vormittags mit der Aufforderung, sich durch einen hei diesem Gerichte zuaelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Elberfeld, den 18. November 1912. (L. S.) Winterfeld, Assistent, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts.
[76130] “
Oeffentliche Zustellung an den Herrn Theodor Flaiz, Mechaniker aus Raeren, zurzeit unbekannten Aufenthalts.
Klage von seiten der Gemeinde Raeren, vertreten durch ihren Bürgermeister Becker in Raeren, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Capellmann, Eupen, gegen den Mechaniker Theodor Flaiz aus Raeren, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, wegen Forderung. An⸗ trag: Königliches Amtsgericht wolle den Beklagten verurteilen, an die Klägerin oder deren Prozeßbevollmächtigten 100 ℳ — in Buchstaben: Einhundert Mark — zu zahlen. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung ist bestimmt auf den 14. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr. Zu diesem Termine werden Sie hiermit geladen.
Eupen, den 18. November 1912.
Tusch, C 387/12. 1. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. 76139]) Oeffentliche Zustellung.
Der frühere Wäschereibesitzer Wilbelm Merten zu Frankfurt am Main, zurzeit in Lichtenburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Doktor Alex Jessel in Frank⸗ furt am Main, klaat gegen die Anna Schmelz, Dienstmädchen, geboren 18. Mai 1887 in Kerzell, zuletzt Hohenzollern⸗ straße 18 in Frankfurt am Main ge⸗ meldet, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er mit der Beklagten am 5. April 1909 einen Kauf⸗ vertrag und einen Gesellschaftsvertrag ge⸗ schlossen habe, welche von ihr nicht er füllt seien, sodaß er dadurch einen Schaden von 300 ℳ, ferner einen Schaden von 35,80 ℳ für durch die Beklagte be⸗ schädigte Sachen erlitten habe, daß endlich er Erfüllung des Kaufvertrags durch Ein⸗ zahlung des Kaufpreises von 600 ℳ seitens der Beklagten verlange mit dem Antrag: Königliches Landgericht wolle die Beklagte kostenpflichtig verurteilen, an Kläger 935 ℳ 80 ₰ nebst 4 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen und das Urteil ohne evtl. gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar er⸗ klären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 21. Januar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Frankfurt a. M., den 22. November
1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts9.
[76131] 8
Die Firma Oberbadische Branntwein⸗ brennerei Alexander und Sigmund Lay in Freiburg i. B., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gustav Mayer hier, klagt gegen C. Buchegger, Konditorei und Café, früher in Singen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung daß ihr der Beklagte aus Warenlieferung vom 1. Januar 1912 den Betrag von 58 ℳ, für ein zurückbehaltenes Faß ℳ 4,35 sowie für eine Korbflasche ℳ 3,10 schulde, und ferner, daß die Zuständigkeit des Gr. Amtsgerichts Freiburg vereinbart worden sei, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreck⸗ bare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 58 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 2. April 1912 und 35 ₰ Portoauslagen sowie zur Herausgabe des Fasses Nr. 53 im Wert von ℳ 4,35 und der Korbflasche Nr. 6692 im Wert von ℳ 3,10 oder Be⸗ zahlung des Wertes derselben. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großh. Amtsgericht in Freiburg i. B. auf Dienstag, den 14. Januar 1913, Vorm. 9 Uhr, geladen.
Freiburg, den 20. November 1912. Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. V.
[76132] Oeffentliche Zustellung.
Der Kolonialwarenhändler Johann Kauf hold in Rotthausen, Leytherstraße, Prozeß⸗ bevollmächtigte: die Rechtsanwälte Max Abel und Dr. Herzfeld in Essen, klagt gegen den Arbeiter Basil Szowkowy, früher in Rotthausen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe ihm für käuflich geliefert erhaltene Waren den Betrag von 33,16 ℳ und für ein bares Darlehn 10 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 43,16 ℳ nebst 4 Prozent Zinsen seit Klagezustellung. Der Kläger ladet den 8-15 zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor
das Königliche Amtsgericht in Gelsen⸗ kirchen auf den 18. Januar 1913,
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gelsenkirchen, den 15. Nopember 1912.
Wörmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[76405] Oeffentliche Zustellung.
1) Hugo Grantz, Fahrradhaus in Itzehoe in Holstein, 2) Johs. Andresen, Uhrmacher daselhst. 3) Heinrich Harder Gastwirt in Eichthal bei Itzehoe, 4) derselbe. 5) C. P. G. Wittmaack in Itzehoe, Bergstraße 12, 6) H. F. W. Hingst, Kaufmann daselbst, Breitestraße 9/11, sämtlich vertreten durch Rechtsanwalt Werner Springe in Altona, Große Bergstraße 265, klagen gegen den Kaufmann Hermann Utermöhle, früher Einj.⸗Freiw., zuletzt wohnhaft in Rüssels⸗ heim. jetzt unbekannten Aufenthalts, unter den Behauptungen, daß der Beklaate dem Kläger zu 1 aus Warenlieferung 119 10 ℳ sowie 4,20 ℳ Mahnkosten, dem Kläger zu 2 aus Warenlieferung 228 ℳ, dem Kläger zu 3 für erhaltene Speisen und Getränke restlich 359,55 ℳ, dem Kläger zu4 für erhaltene bare Darlehn 448,55 ℳ, dem Kläger zu 5 für bestellte und gelieferte 24 Stück Kabinett Porträtsbilder 45 ℳ, an barem Darlehn 140 ℳ sowie an Wechselvrotestkosten 2,75 ℳ, dem Kläger zu 6 für Warenlieferung 261,50 ℳ und barem Darlehen 65 ℳ verschulde, mit den Anträgen, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares bezw. durch gegen Sicher⸗ beitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger zu 1 123,30 ℳ nebst 4 % Zins seit dem Tage der Klagezustelluna, zu 2 228 ℳ nebst 4 % Zins vom gleichen Tage, zu 3 359,55 ℳ nebst 4 % Zins vom gleichen Tage, zu 4 448,55 ℳ nebst 4 % Zins vom gleichen Tage, zu 5 187,75 ℳ nebst 4 % Zins aus 185 ℳ seit dem 1. Sep⸗ tember 1910, zu 6 326,50 ℳ nebsft 4 % Zins seit 15. September 1910 zu zahlen Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor das Groß berzogliche Amtsgericht Groß Gerau auf Freitag, den 3. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Groß Gerau, den 22. November 1912.
Der Gerichtsschreiber Großherzogl. Amtsgerichts: Neunobel.
[76133] Amtsgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
In der bei dem Amtsgericht Hamburg Zivilabteilung 3, anbängigen Sache des Malers Max Schüler zu Frankfurt a. M. Neue Mainzerstraße 75, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Dres. Hertz und Lenné zu Frankfurt a. M., Klägers, gegen H. Cohen, Antiquitätenhandlung in Ham burg, Svaldinastraße 75, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung wird der Beklagte zur mündlichen Ver bandlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Hamburg, Zivilabteilung III, Zivil sustizgebäude, Sievekingplatz, Holstenwall flügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 103, auf Donnerstag, den 9. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wirf dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht
Hamburg, den 12. November 1912.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[76142] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Ettlinger & Gasteiger, Holz⸗ handlung in Mannheim I. 7. 28, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Uth in Hanau, klagt gegen 1) den Kauf⸗ mann Karl Müller, Angestellter des im Konkurs befindlichen Kaufmanns Johann Heinrich Hack in Hanau, 2) den Architekten Jacob Hack, unbekannt wo abwesend, 3) dessen Ehefrau, Felicitas geb. Suk, in Hanau, auf Grund der für den Kaufmann Johann Heinrich Hack in Hanau laut Bürgscheins vom 22. August 1912 als Selbstschuldner gesamtschuldnerisch ge⸗ leisteten Bürgschaft aus: 1) Wechsel vom 19. 8. 12, zahlbar am 19. September 1912, über 1386,85 ℳ, 2) Wechsel vom 5. 7. 12, zahlbar am 8. Oktober 1912, über 830 ℳ, 3) Wechsel vom 5. 7. 12, zahlbar am 21. Oktober 1912, über 833,73 ℳ, mit dem Antrag, durch ein event. gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil kostenfällig zu verurteilen: A. die Beklagten zu 1, 2 und 3: als Ge⸗ samtschuldner zur Zahlung von 1) 1386,85 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 19. September 1912, 2) 830 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 8. Ok tober 1912, 3) 833,73 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 21. Oktober 1912 an Klägerin, B. den Beklagten zu 2: die Zwanasvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau wegen der Schuld zu A zu dulden. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Hanau auf den 31. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hanau, den 16. November 1912.
Tapp, Gerichtssekr., als Gerichtsschreiber
Königlichen Landgerichtz.
[75313] Oeffentliche Zustellung.
Friedrich Schorr, Maschinengeschäft in Bayreuth, vertreten durch Rechtsanwalt Frölich in Bayreuth, klagt gegen Georg Schmitt. früher Oekonom in Schressen⸗ dorf, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung für Lieferung eines Pfluges und beantragt, den Beklagten durch vor läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von 51 ℳ Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus seit 11. Mai 1911 zu verurteilen. Beklagter Georg Schmitt wird zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits in die Sitzung 8. Jauuar 1913, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale geladen. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Hollfeld.
[76164 Oeffentliche Zustellung.
Der Norschußverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Laubach, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Sandmann in Hungen, klagt gegen den Heinrich Karle, früher in Lauter, un⸗ bekannten Aufenthalts, aus Darlehen, Schuldanerkenntnis, Zahlungsversprechen, ungerechte Bereicherung und allen anderen Klagegründen, mit dem Antrage, den Be⸗ klaaten durch ein eptl. gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärendes Urteil schuldig zu erkennen: 1) an Kläger oder dessen zum Geldempfang legitimierten Anwalt 650 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1910 zu zahlen, 5) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das G herzogliche Amtsgericht in Laubach auf Donnerstag, den 16. Januar 1913. Vormittags 8 Uhr, geladen. Laubach (Hessen), den 21. Nov ber
1912. G Denn, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
76165] Oeffentliche Zustellung.
1) Der Besitzer Franz Schweda, 2) der Besitzer Johann Bednarski, 3) der Be⸗ sitzer Viktor Borzvch, sämtlich in Carlsbach, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Erd⸗ mann in Wirsitz, klagen gegen die Erben des zu Kaisersdorf verstorbenen Friedrich Erdmann: 1) den Gustav Julius Erd⸗ mann, 2) den Ludwig August Erdmann 3) die Wilhelmine Henriette Walde, geb. Erdmann, und 4) deren Ehemann, den Farmer Karl Walde, sämtlich in Amerika unbekannten Aufentbalts, auf Grund der Behauptung, daß im Grund⸗ buche des Klägers zu 1 auf Carlsbach Blatt 18 in Abt. III unter Nr. 10 eine Hypothek von 300 ℳ, verzinslich zu 5 % eingetragen sei und diese Hypothek auch i:m Grundbuche der Kläger zu 2 und 3 auf Carlsbach Blatt 112 und 126 zur Mithaft eingetragen sei, der Wirt Friedrich Erdmann am 2. September 1883 gestorben und von den Beklagten beerbt worden sei, die Hypothek noch bei Lebzeiten des Friedrich Erdmann bezahlt sei und die übrigen Erben löschungsfähige Quittungen erteilt haben, mit dem Antrage auf kosten⸗ lästige Verurteilung, in die Löschung der im Grundbuche von Carlsbach Blatt Nr. 18 in Abteilung III unter Nr. 10 und der mitverhafteten Grundstücke Carlsbach Blatt 12 und 126 zu willigen, und das Urteil ür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Lobsens auf den 4. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lobsens, den 21. November 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen
Amtsgerichts: Ppttel, Aktuar.
[76166] Oeffentliche Zustellung. 8
Die Frau Heinrich Sachs in Neuß Kanalstraße 69, Prozeßbevollmächtigter⸗ Rechtsanwalt Justizrat Belles in Düssel⸗ dorf, klagt gegen den Kaufmann Hermann Lohkemper, früher in Neuß, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte für fällige und noch erfallende Miete ihr den eingeklagten Betrag verschulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur sofortigen Zahlung von 186,68 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage sowie zur Zahlung von weiteren 46,67 ℳ am 1. 12. ds. Js, nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 12 cr., unter solidarischer Haftung mit seiner Ehefrau. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Neuß, Sitzungssaal, auf den 17. Ja⸗ „ 1913, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ aden.
Neuß, den 16. November 1912. (Unterschrift), A.⸗G.⸗S., Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[76134] Oeffentliche Zustellung.
Der Fahrradhändler Bruno Riedel in Hundsfeld, Prozeßbevollmächtigter: Buch⸗ halter Karl Pelka in Hundsfeld, klagt gegen den Schuhmacher Paul Waguer, früher in Klein Oels, Kreis Oels, unter der Behauptung, daß Beklagter 120 ℳ Restkaufgeld für 1 Fahrrad schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 120. ℳ nebst 5 vom Hundert vereinbarte Zinsen seit dem 1. Dezember 1910 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amksgericht in Oels auf den 13. März 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. u“
Oels, den 15. Novpember 1912.
Riedel, Gerichtsschreiber
roß⸗ IDB⸗
[74890] Oeffentliche Zustellung. Die Firma M. Jezierski u. Co.
Posen, Am Tempel 11 — Prozeßbevoll⸗
mächtigter:
—
früher in Posen, bekannten Aufenthalts, unter der hauptung, daß Beklagte ihr für in der Zeit vom 31. Mai bis 14. August 1912
des K. Amts⸗ gelieferte 2 gerichts Hollfeld vom Mittwoch, den schulden, mit dem Antrage auf kosten⸗
des Königlichen Amtsgerichts. 8 der Schuldverschreibungen gekürzt. Verzinsung der oben bezeichneten Schuld⸗
in
Rechtsanwalt Zuromski in
“ “
Waren noch 384
ℳ 82
pflichtige Verurteilung der Beklaaten an sie, Klägerin, 384 ℳ 82 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung zu zahlen und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verbondlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Posen, Mühlenstraße Nr. 1 a, Zimmer Nr. 29, auf den 14. Januar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. 1“ Posen, den 15. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[76167] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Julius Spier in Caffel.,
Bahnhofstraße 16, Prozeßbevollmächtigter⸗ Rechtsanwalt Heldmann in Cassel, klagt gegen den Joh. Wyhs,. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Trier, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter und der Gastwirt August Krokowski in Ibringshausen in Geschäftsverbindung treten wollten, Kro⸗ kowski zu diesem Zweck bei der Trierischen Volksbank in Trier 150 ℳ als Kaution hinterlegt habe, die ihrerseits am 23. Ok⸗ tober 1912 bei der Kgl. Regierungshaupt⸗ kasse in Trier hinterlegt worden sei, die Geschäftsverbindung jedoch nicht zustande gekommen sei, Krokowski seinen Anspruch auf Herausgabe der Sicherheit mit allen Rechten an den Kläger abgetreten habe, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Einwilligung in die Herausgabe der am 23. Oktober 1912 durch die Trierische Volksbank bei der Kgl. Regierungshauptkasse zu Trier zugunsten des A. Krokowski zu Ihrings⸗ hausen hinterlegten Sicherheit von 150 ℳ an den Kläger durch vorläufig vollstreck⸗ bares Erkenntnis. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Trier, Zimmer 32, auf den 30. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Trier, den 21. November 1912. Arimond, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[76386] s Oeffentliche Zustellung und Ladung.
Der Bauer Nikolaus Brunner in Gar⸗ ham, vertreten durch Rechtsanwalt Simon in Vilshofen, Kläger, hat mit Schriftsatz vom 12. August 1912 gegen Josef Brunner, Bauerssohn von Garham, un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Löschung Klage zum K. Amtsgerichte Vilshofen erhoben und beantragt zu er⸗ kennen: 1) Beklagter wird verurteilt, die auf dem Anwesen des Klägers, vorgetragen im Grundbuche des K. Amtsgerich's Vils⸗ hofen für Garham IV Bl. 204 S. 326, V Bl. 34 S. 315 und Bd. III S. 428 Bl. 237 eingetragene Buchhypothek zu 500 ℳ%ℳ Muttergut löschen zu lassen. 2) Beklagter hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. 3) Das Urteil wird ohne, soweit erforderlich gegen Sicherheit, für vorläufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der mündlichen Verhandlung dieser Klage hat das K. Amtsgericht Vilshofen Termin auf Freitag, den 10. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 1, dahier, anberaumt. Zu diesem Termine wird der unbekannt wo sich auf⸗ haltende Beklagte Josef Brunner hiermit geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage an Beklagten ist bewilligt. Der Termin vom 20. Dezember 1912 wurde aufgehoben.
Vilshofen, den 22. November 1912. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust
von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
8
Berliner Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars stattgehabten 4. Verlosung der am 1. Mai 1913 planmäßig zur Rück⸗ zahlung gelangenden Teilschuldver⸗ schreibungen unserer 5 prozentigen Schuld von 1909 sind folgende 23 Nummern über je 5000 ℳ = 115 000 ℳ gezogen worden:
5 9 58 67 86 100 121 160 166 173 199 205 216 257 260 326 341 361 398 447 488 495 499.
Die Auszahlung des Nennwertes dieser ausgelosten Schuldverschreihungen erfolgt vom 1. Mai 1913 ab bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin gegen Auslieferung der Schuld⸗ verschreibungen und der dazu gehörigen
Zinsscheine, die später als an jenem Tage verfallen.
Der Betrag der etwa feblenden Zinsscheine wird von dem ’e ie
verschreibungen hört mit dem 30. April 1913 auf. Die in den früberen Verlosungen ge⸗
Posen — klagt gegen die Fleischermeister zogenen Schuldverschreibungen sind sämt⸗ Konstantin Wojciechowskischen Eheleute, lich eingelöst.
jetzt in Amerika un⸗ Be⸗
Berlin, den 15. November 1912. Berliner Morgenpost Gesellschaft mit beschränkter Haftung⸗ A. Heß. G. Binte.
Morgenpost .
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Montag, den 25. November
No. 280.
1. Untersuchungssachen⸗ 2 nefebne Beruah und Fundsachen, er
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5 Kommanditgesellschaften auf Aktien u.
Zustellungen u⸗ dergl⸗ Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen zc⸗
1912
Aktiengesellschaften⸗
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
9. Bankausweise.
6. Erwerbs⸗ und Wirts enossenschaften⸗ 1. Niederlassung ꝛc. btschg t 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
tsanwälten.
10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
[763802 Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 der Stadt Mülheim a. d. Ruhr die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 2 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Zwei Millionen Mark“, behufs Be⸗ schaffung der Mittel zur Dotierung des städtischen Grunderwerbsfonds.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4 Prozent jährlich zu verzinsen und in der Weise zu tilgen, daß alljährlich eine Til⸗ gungsrate von wenigstens 1 ¼ % des An⸗ leihekapitals einem besonderen, hinsichtlich der Anlegung und Kontrolle der Aufsicht des Königlichen Regierunaspräsidenten in Düsseldorf unterstellten Tilgungsfonds zu⸗ geführt wird, dessen Beträge, soweit sie nicht zum Rückkauf der im Umlauf befind⸗ lichen Schuldverschreibungen Verwendung finden, auf Zins und Zinseszins anzulegen sind, und zwar entweder in Hypotheken oder Grundschulden oder in Wertpapieren mit der Maßgabe, daß für die Anlegung die Bestimmungen des Statuts der städtischen Sparkasse gelten. Mit der An⸗ sammlung des Tilgungsfonds ist von den⸗ jenigen Rechnungsjahren ab zu beginnen, die auf die Begebung der einzelnen An⸗ leiheteile folgen. Der Stadt bleibt das Recht der Kündigung der in Umlauf zu setzenden Schuldverschreibungen vorbe⸗ halten. Die Kündigung hat längstens innerholb 5 Jahren zu erfolgen, nachdem der Tilgungsfonds die Höhe der im Um⸗ lauf befindlichen Schuldverschreibungen er⸗ reicht hat.
Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 31. Oktober 1912. Der Minister Der Finanz⸗
2 2 2 %. des Innern. minister. Im Aunftrage: Im Auftrage: Unterschrift. Unterschrift. SIII. 169067. II. 187230
1“
ö er Stadt Mülheim a. d. Ruhr, Aus⸗ gabe, Buchstabe... FEII116 ℳ, wörtlich Mark Meichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ gung der Minister des Innern und der Finanzen vom . ten Oktober 1912 (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom. . ten 19,.).
In Gemäßheit des von dem Bezirks⸗ ausschusse des Regterungsbezirks Düssel⸗ dorf genehmigten Beschlusses der Stadt⸗ verordnetenversammlung vom 29. Februar 1912 wegen Aufnahme einer Anleihe von 2 000 000 ℳ bekennt sich der Unter⸗ zeichnete namens der Stadt Mülheim a. d. Ruhr durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehns⸗ schuld von ℳ, welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Zur Tilgung der Schuld trifft die Stadt Mülheim a. d. Ruhr besondere Einrichtungen, indem sie einen eigenen Tilgungsfonds bildet und an diesen all⸗ jährlich am 31. März eine Tilgungsrate von wenigstens 1 ¼ % des Anleihekapitals abführt. Mit der Ansammlung des Til⸗ gungsfonds wird von denjenigen Rechnungs⸗ jahren ab begonnen werden, die auf die Begebung der einzelnen Anleiheteile folgen. Die dem Tilgungsfonds über⸗ wiesenen Beträge werden, soweit sie nicht zum Rückkauf der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung finden, auf Zins und Zinseszins angelegt, und zwar entweder in Hypotheken oder Grund⸗ schulden oder in Wertpapiren mit der Maßgabe, daß für die Anlegung die Be⸗ stimmungen des Statuts der städtischen Sparkasse gelten.
Der Stadt bleibt das Recht der Kündi⸗ gung der in Umlauf zu setzenden Schuld⸗ verschreibungen vorbehalten. Die Kündi⸗ gung wird längstens innerhalb 5 Jahren erfolgen. nachdem der Tilgungsfonds die Höbe der im Umlauf befindlichen Schuld⸗ verschreibungen erreicht hat. Die Kündi⸗ gung wird unter Bezeichnung des Termins,
öffentlich bekannt gemacht. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, in dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung in Düsseldorf und in dem amtlichen Kreisblatte des Stadtkreises Mülheim a. d. Ruhr. Geht eines der bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverwaltung mit Ge⸗ nehmigung des Königlichen Regierungs⸗ öö ein anderes Blatt bestimmt.
is zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolat gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ kasse in Mülheim a. d. Ruhr oder bei den durch die vorbezeichneten Blätter bekannt gemachten Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ gereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver⸗ jährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ GbG des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. 1
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung. 8
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der ange⸗ meldeten Zinsscheine gegen Quittung ausge⸗ zahlt werden. Der Anspruchist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ lauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum Schluß des Jahres ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Mülheim a. d. Ruhr gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheines, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Stadtver⸗ verwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Fessch.. dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ dehenbict, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde habe ich diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Mülheim a. d. Ruhr, den .. ten
19ö (L. S.) Der Oberbürgermeister.
Ausgefertigt:
(Eigenhändige Unterschrift des von der Stadtverwaltung beauftragten Kontroll⸗ beamten.)
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein ter Reihe
zu der Schuldverschreibung der Stadt Mülheim a. d. Ruhr,
.. .te Ausgabe, Buchstabe ... Nr... über ℳ zu Prozent Zinsen über ℳ. .JX. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (bezw. 1. Oktober) 19... ab die Zinsen der vorbenannten Schuldver⸗ schreibung für . Halbjahr vom .. . ten
.9
IbIA ℳ .₰ bei der Stadtkasse
an welchem die Rückzahlung erfolgen soll,
e bekannt gemachten weiteren Zahl⸗ stellen. 1 ülbehna .. den .. ten
(Trockenstempel Der Oberbürgermeister. des Stadtsiegels.) 11u1““
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtkasse zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ab⸗ lauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Rheinprovinz Regierungsbezirk Düsseldorf. 3 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr Schuldverschreibung der Stadt Mülheim a. d. Ruhr, te Ausgabe, Buchstabe.. üb ℳ, wörtlich .ℳ. Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 bis 19.. nebst Erneuerungs⸗ schein bei der Stadtkasse in Mülheim a. d. Ruhr, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Mülheim a. d. Ruhr, den
19. (Trockenstempel Der Oberbürgermeister. des Stadtsiegels.)
[26655) Bekanntmachung.
Bei der gestrigen Verlosung von An⸗ leihescheinen der Stadt Guben sind folgende Stücke gezogen worden:
1) von der Anleihe vom Jahre 1884
über 5000 ℳ,
Buchstabe B Nr. 56 65 78 80 97 98 107 123 128 u. 148 je über 2000 ℳ,
Buchstabe C Nr. 230 241 335 368. u. 379 je über 1000 ℳ,
Buchstabe D Nr. 439 469 484 510 532 553 601 610 621 638 647 715 717 732 746 749 u. 769 je über 500 ℳ,
892 898 u. 968 je über 200 ℳ; 2) von der Anleihe vom Jahre 1890 Buchstabe A Nr. 30 34 65 67 u. 94 je über 2000 ℳ, Buchstabe B Nr. 140 177 193 215. 244 247 u. 258 je über 1000 ℳ, Buchstabe C Nr. 375 381 399 426 471 492 532 534 535 550 609 619 u. 666 je über 500 ℳ. Diese Anleihescheine werden den Inhabern
gegen Rückgabe derselben mit den nach dem 2. Januar 1913 zahlbaren Zinsscheinen und Anweisungen den
Tage die Verzinsung aufhört, bei der Stadthauptkasse hierselbst in Empfang zu nehmen.
Die Tilgung des zum 31. Dezember 1912 auf die Anleihe der Stadt Guben vom Jahre 1897 zurück⸗ zuzahlenden Teilbetrages von 23 000 ℳ erfolgt durch freihändigen Ankauf. Guben, den 7. Juni 1912.
Der Magistrat.
[73195] h
Bei der planmäßigen Auslosung Glauchauer Stadtschuldscheine sind gezogen worden:
von Anleihe 1895:
Lit. A Nr. 104 115 266 276 322 351 403 423 478 561 603 643 652 671 674 695 872 895 1086; Lit. B Nr. 1220 1255 1390 1391 1401 1407 1510 1562 1563 1572 1583 1720 1773 1799 1862 1907 1925 1929
2083; von Anleihe 1903: Abteilung Aà Nr. 182 183 184 248 362 363 364 763 764 765 766 839 866 868 869 1111 1229 1272 1305 1511 1512 1515 1545 1690 1866; Abteilung 6 Nr. 2477 2479 2480 2537 2663 2679 2723 2760 2766 2804 2828 2829 2847 2973 3222 3226 3411 3522 3616 3730 3773 3846 3847 3883. Die Rückzahlung der Kapitalbeträge erfolgt ab 31. Dezember 1912 in Berlin: bei der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, bei der Ber⸗ liner Handels Gesellschaft und bei der Nationalbank für Deutschland, in Dresden: bei Herren Gebr. Arn⸗
hold, 3 in Leipzig: bei der Allgemeinen
Buchstabe A Nr. 12 19 29 u. 42 je’
ZHuchstabe E Nr. 827 845 854 858
mit der Aufforderung hierdurch gekündigt,
Nennwert vom 31. Dezember 1912 ab, mit welchem
in Glauchau: bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt Ab⸗ teilung Ferdinand Heyne, bei Herren Zeune & Teichmann und
bei der Stadthauptkasse. Mit dem 31. Dezember 1912 hört die Verzinsung der ausgelosten Kapitalbeträge
auf. Von früher gelosten Schuldscheinen sind noch nicht zur Einlösung vorgelegt: von Anleihe 1895, Lit. B Nr. 1836 2043; von Anleihe 1903, Abteilung A Nr. 758. 759 760 901 1046 1082 1083 1091 1092 1093 1094 1095 1096 1097 1276; Abteilung B Nr. 2675 3211 3413. Glauchau, den 8. November 1912. Der Stadtrat. Brink, Bürgermeister.
[76383]
In der am 8. Oktober 1912 lvor dem Großh. Notariat Müllheim vorgenommenen Verlosung von 4 ½ % Partialobliga⸗ tionen des Anlehens Villa Paul (jetzt Sanatorium Haus Waldeck G. m. b. H.) wurden die Nummern 23. und 58 zur sofortigen Rückzahlung à ℳ 1010,— gezogen. Die Einlösung der gezogenen Obligationen erfolgt durch die Bank für Handel und Industrie Niederlassung Neustadt (Hardt) in Neustadt a. d. Hdt.
Badenweiler, den 8. Oktober 1912.
[76381] 4 % Oesterreichische Kronenrente Ermission 1912.
Das K. K. Finanzministerium hat die Anordnung getroffen, daß die am 1. De⸗ zember 1912 fällig werdenden Coupons der 4 % steuerfreien Oesterreichischen Staatsrente der Emission 1912 gegen Einlieferung der fälligen Coupons ein⸗ gelöst werden: in Berlin: bei der Deutschen Bank,
bei dem Bankhause Mendelssohn
& Co., bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft,
bei es Bankhause S. Bleichröder
un
bei der Bank für Handel und
Industrie,
in Dresden: bei der Deutschen Bank, Filiale Dresden,
in Frankfurta. M.: bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt,
bei der Direction der Disconto⸗
Gesellschaft, in Hamburg: bei der Deutschen
Bank, Filiale Hamburg,
bei der Norddeutschen Baunk in
Hamburg,
bei dem Bankhause L. Behrens &
Söhne und
bei dem Bankhause M. M. War⸗
burg & Co.,
in Leipzig: bei der Deutschen Bank, Filiale Leipzig, München: bei der Deutschen
Buank, Filiale München,
bei der Bayerischen Vereinsbank
und
bei dem Bankhause Merck, Finck
& Co., in Breslau: bei dem Schlesischen Bankverein. Die Einlösung der Coupons erfolgt bei den deutschen Einlösungsstellen in Mark zum jeweiligen Kurs der kurzen Wechsel auf Wien.
5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
[76022]
Die Herren Ministerialdirektor a. D. Dr. Paul Micke und Geheimer Regierungs⸗ rat Siegfried Samuel in Berlin sind durch Tod aus unserem Aufsichtsrat
geschieden. Berlin, den 22. November 1912.
Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft.
Dr. E. Rathenau.
[7619930) Franhkfurter
Rückversicherungg⸗-Gesellschaft. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß Herr Heinrich Minoprio aus unserem Aufsichtsrat infolge Ablebens ausge⸗ schieden ist.
Frankfurt a. M., den 22. November
in Mülheim a. d. Ruhr oder bei den
Deutschen Kreditanstalt,
(76432] 8 1 Mannesmannröhren⸗Werke.
Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hierdurch zu der am Diens tag, den 17. Dezember d. Is Vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank zu Berlin, Kanonie straße 22,23, stattfindenden außerorden lichen Generalversammlung eingeladen.
Für die Teilnahme an der General⸗ versammlung sind die Bestimmungen des
24 des Statuts sowie des § 255 des
G.⸗B. maßgebend.
Die Hinterlegung der Aktien muß spätestens am elften Dezember d. Js. erfolgen und kann bei folgenden Stellen bewirkt werden:
in Berlin bei der Deutschen Bauk, bei der Berliner Handelsgesell⸗
schaft, bei der Firma v. d. Heydt & Co., in Düsseldorf bei der Kasse der Gesellschaft, bei der Bergisch Märkischen Bank Düsseldorf, in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt, bei dem Bankhause Jacob S. H. Stern, bei der Deutschen Vereinsbank, in Essen a. d. Ruhr bet dem Essener Bankverein, bei der Essener Credit⸗Anstalt. Tagesordnung:
1) Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals durch Ausgabe von nominal ℳ 16 000 000 neuer Aktien mit halber Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 19 12/13 unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktio⸗ näre, davon ℳ 15 000 000 zur Er⸗ werbung der Kuxe der Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks „Königin Elisabeth“ in Essen⸗Frillendorf.
2) Beschlußfassung über die durch die Erhöhung des Gesellschaftskapitals erforderlichen Aenderungen in den §§ 5 und 6 des Gesellschaftsstatuts.
3) Wahlen zum Aufsichtsrat. 8
Berlin, den 23. November 1912. Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft
Mannesmannröhren⸗Werke. M. Steinthal, Vorsitzender.
[76418] Ganter'sche Brauerei⸗-Gesellschaft A.-G. Freiburg i Brg.
Freitag, den 20. Dezember 1912, Nachmittags 5 Uhr, findet in den Räumen der Gesellschaft, Schiffstraße Nr. 7, im zweiten Stock, die diesjährige 26. Generalversammlung statt 8
Tagesordnung:
1) Vorlage der Bilanz.
2) Bericht des Vorstands und des Auf⸗
sichtsrats.
3) Beschlußfassung über die Verteilung
des Reingewinns.
4) Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
Die Eintrittskarten nebst Berichten werden vom 5. Dezember ab bis spä⸗ testens am dritten Tage vor der Ge⸗ neralversammlung gegen Vorzeigung der Aktien bei der Gesellschaft, bei der Rheinischen Creditbank in Mannheim und deren Filialen oder durch Hinter legung bei einem Notar ausgegeben.
Freiburgi. Br., den 23. November 1912.
Der Aufsichtsrat.
[76409]
Kaliwerk LudwigshallAktien⸗ gesellschaft, Wolkramshausen.
Einladung zu der am Montag, den 16. Dezember 1912, Vormittags 9 Uhr, in Berlin, Hotel Russischer Hof, stattfindenden Generalversammlung. Tagesordnung: Beschlußfassung über den Antrag von Aktionären Ludwigshall, die ein Zwanzigstel des Grundkapitals ver⸗ treten, der Aktiengesellschaft Deutsche Kaliwerke die Uebertragung des Ver⸗ mögens von Ludwigshall derart an⸗ zubieten, daß für je 2 Aktien Ludwigs⸗ hall 1 Aktie Deutsche Kaliwerke mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1913 und eine Barvergütung von 240 ℳ gewährt werden. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, die spätestens am zweiten Werktage vor der anberaumten Generalversamm⸗ lung bis 6 Uhr Abends bei der Bergisch Märkischen Bank, Düssel⸗ dorf, der Essener Credit⸗Austalt, Essen⸗Ruhr, der Deutschen Bank, Berlin, oder bei uns hinterlegen: a. ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien, b. ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notarzs.
1912. Der Vorstand.
Der Vorstand.