1912 / 282 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Nov 1912 18:00:01 GMT) scan diff

mittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des K. Amtsgerichts bier zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung ausgesprochen wird, 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Grünstadt. den 22. November 1912. Kgl. Amtsgericht.

[77004] Aufgebot.

Der Bauer Gottlob Hild in Bonlanden bat beantragt, die seit ca. 50 Jahren ver⸗ schollene Margarethe Hild, geb. am

30. November 1834 in Bonlanden, zuletzt

dort mit bekanntem Aufenthaltsort wohn⸗ haft, für tot zu erklären. Die be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert,

sich spätestens in dem auf den 19. Juni

1913, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, rgeht die Aufforderung, spätestens im

Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu

nachen. Stuttgart, den 16. November 1912. Königliches Amtsgericht Amt. Schuler.

76998] Aufgebot. 10. F. 15. 12. Der Rechnungsrat Reese zu Berlin⸗

Lichtenberg, Magdalenenstraße 3, hat als gerichtlich bestellter Nachlaßpfleger des am

August 1912 in Cöln;, Brauns⸗ feld verstorbenen,

Frankfurter Chaussee 110, wohnhast ge⸗

wesenen Prokuristen Eugen Heinrich Haas er Nachlaßgläubigern be⸗ Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Prokuristen

das Aufgebotsverfahren zum Zwecke Ausschließung von antragt.

Eugen Heinrich Daas spätestens in dem auf den 26. Februar 1913, mittags 11 Uhr, zeichneten termine bej diesem Die Anmelbdung hat die Angabe des Gegen⸗

standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind

in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich melden, können, unbes des b vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be⸗ rücksichtigt zu werden, . insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben

2

unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich

nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein,

daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung

des Nachlasses nur für den seinem Erbteil

entsprechenden Teil der Verbindlichkeit

haftet. Berlin⸗Lichtenberg, . Plap, den 23. November 1912. Königliches Amtsgericht.

[77002] Aufgebot.

Der Konzleirat Martens als Nachlaß pfleger über den Nachlaß des am 3. Sep⸗ tember 1912 in Nortorf verstorbenen Rentners Claus Martens hat das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die aufgefordert, ihre Forderungen gegen Nachlaß spätestens in dem auf 25. Januar 1913, 1b 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift

den den

oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗

gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt.

des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,

Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil

der Verbindlichkeit haftet. Nortorf, den 23. November 1912. Königliches Amtsgericht.

[769822 Bekanntmachung.

Die

aufgehoben worden. Berlin, den 16. November 1912. 8 Königliches Amtsgericht Beerlin⸗Mitte. Abteilung 81. [76997] Saee Zustellung. In Sachen der verehelichten Tilike, geborenen Müller, jetzt zu Wilmers dorf, Jenaerstraße 3,

in II. Instanz durch Rechtsanwalt

MNußbaum in Berlin, Wilhelmstraße 6,

zu Berlin⸗Lichtenberg,

Vor⸗ vor dem unter⸗ Gericht anberaumten Aufgebots⸗ Gericht anzumelden.

nicht chadet des Rechts,

von den Erben nur

Am Wagner⸗

Nachlaßgläubiger werden daher

Vormittags

Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung

Entmündigung des Kaufmanns Camill Anton Staehle zu Berlin, Neuen⸗ burgerstraße 18 a bei Seyffert, wegen Ver⸗ schwendung, ist durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 16. November 1912

en Luise Wüͤhelmine Emma Mauro, geschiedenen

Gartenhaus pt.,

Berufungsklägerin und Klägerin, vertreten Dr. Lorenz, Gerichtsschreiber

incenzo Mauro, unbekannten halts, Berufungsbeklagten und Beklagten, wegen Nichtigkeit der Ehe 23. U.5759. 12 ist Termin zur Fortsetzung der münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits, soweit derselbe noch anhängigist, auf den 27. März 1913. Vormutags 10 ½ Uhr, vor dem 23. Zivilsenate des Königlichen Kammergerichts in Berlin, Lindenstraße 14, Saal 9, bestimmt, wozu der Beklagte bierdurch geladen wird. Die Klägerin hat

fechtungsklage der Klägerin die Ehe der Parteien für nichtig zu erktären. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Berlin, den 21. November 1912. Pfrieme, Kammergerichtssekretär, Gerichtsschreiber des 23. Zivilsenats des Königlichen Kammergerichts.

[76988] Oeffentliche Zustellung.

Der Schlächter Ernst Immig in Berlin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walter Schadt in Berlin, Markgrafen⸗ straße 66, klagt gegen seine Chefrau Gertrud Immig, geb. Kaiser, früher in Frankfurt a. O., Roßmarkt 1, b. Kaiser, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund 8 1565 Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklaate zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 34. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin C. 2, Grunerstraße, auf den 11. März 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. November 1912. Pilkowski, Gerichtsschreiber des König⸗

lichen Landgerichts I. Zivilkammer 34.

[77198] Oeffentliche Zustellung.

Frau Margarete Schnabel, geb. Seil⸗ heimer, in Nürnberg, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Justizrat Geschke und E. J. Ch. Müller in Berlin, Jägerstrraße 19, klagt gegen den Mechaniker Ernst Eugen Schnabel, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Kottbuserstraße 14, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter Ehebruch getrieben hat, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung gemäß § 1566 B. G⸗B. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 2 4, auf den 17. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 39. R. 492. 12.

Berlin, den 25. November 1912.

Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[76989] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schriftsetzers Paul Seyfarth, Minna geb. Hahnemann, in Braunschweig Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jürgens daselbst klagt gegen thren genannten Ehemann, früher in Braunschweig, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1567 Ziffer 2 B. G.⸗Bs. mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Herzoglichen Landgerichts in Braunschweig auf den 25. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Braunschweig, den 22. November 1912. Jürgens, Gerichtsobersekretär, Gerichts

schreiber des Herzoglichen Landgerichts.

77220! Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bergmann Daniel Giesler, Emma geb. Lehnert, in Dortmund, Born⸗ straße 240, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wuͤlff, Dortmund, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Barop, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4 Zivil kammer des Königlichen Landgerichts in Dortmund, Zimmer Nr. 33, auf den 19. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Dortmund, den 19. November 1912.

Hake, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts

[76603] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Peter Louys in Dusseldorf, Bandelstraße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gerritzen in Duisburg, hat gekläagt gegen deren Ehemann, den Schuhmacher Peter Louys, früher in Duisburg, Oststraße 114 bei Wehling, jetzt unbekannten Aufenthalts, gemäß der dem Beklagten am 23. August 1912 zu⸗ gestellten Klageschrift, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die V. Zivil⸗ kammer des Kshniglichen Landgerichts in Duisburg, Zimmer 166, auf den 11. Ja⸗ nuar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Duisburg, den 21 November 1912.

des Königlichen Landgerichts.

egen ihren Ehemann, den Sprachlehrer, 8 Aufent⸗

den Antrag gestellt, unter Abänderung des Urteils des Königlichen Landgerichts 11 Berlin vom 1. März 1910 auf die An⸗

[77016] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Schneidermeisters Johann Czymek, Anna geb. Broß, in Remscheid, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Krüll in Elberfeld, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Rem⸗ scheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, quf Grund der Behauptung, daß dieser seine Pflichten gegenüber seiner Familie ver⸗ nachlässige, dem Trunke ergeben sei und Frau und Kinder häufig mißhandelt habe, auch sich um deren Unterhalt seit 1904 in keiner Weise gekümmert habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Elberfeld auf den 3. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Elberfeld, den 18. November 1912. Venten, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[76992] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Christine Neid, geb. Mögelin in Frankfurt a. M., Leipzigerstraße Nr. 89, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Seckel in Frankfurt am Main, klagt gegen den Hausdiener Friedrich Neid, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, Beklagter halte sich gegen den Willen der Klägerin schon über ein Jahr lang in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft fern, und es beständen gegen ihn seit Fs als Jahresfrist die Voraussetzungen für die 3ffentliche Zustellung mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frank⸗ furt a. M. auf den 23. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 19eete a. M., den 22. November

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht [76990) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Thekla Schneider, ge⸗ borene Klein, in Frankfurt am Main, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Mayer⸗Erhardt daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, Schneider Heinrich Schneider (geboren 6. Mai 1878 in Busenborn), zuletzt in Frankfurt am Main, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie wiederholt schwer mißhandelt und beleidigt, auch für den Unterhalt seiner Familie nicht gesorgt eiese vielmehr öfter verlassen und sich ohne bekannten Aufenthalt herumgetrieben, die Sorge für den Unterhalt der Familie aber ganz der Klägerin überlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 28. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. M., den 25. November 1912. 1b

Der Gerichtsschreiber 9 8* des Königlichen Landgerichts. [76991] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Zeller, geborene Gässler, in Karlsruhe, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Bayerthal in Frankfurt am Main, klagt gegen ihren Fhemann, den Wirt, später Kellner, Wilhelm Friedrich Hans Zeller (geboren 7. November 1874 in Lorch, Württemberg), zuletzt in Frankfurt am Main, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter, nachdem er im Jahre 1901 durch eigenes Verschulden in Ulm in Konkurs geraten, sich heimlich entfernt und erst nach Jahren von sich habe hören lassen, daß seit 1906 oder 1907 jede Spur von ihm verschollen sei und Beklagter in dieser ganzen Zeit weder für den Unter⸗ halt der Klägerin gesorgt, noch sich in irgend einer anderen Weise um sie ge⸗ kümmert habe. Sie beantragt: König⸗ liches Landgericht wolle die am 3. Mai 1900 in Lorch bei Schwäbisch Gmünd ge⸗ schlossene Ehe der Streitteile wegen Ver⸗ schulden des Beklagten scheiden und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 28. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt a. M., den 25. November

1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[77222] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Philivpine Dorothee Sofie gerufen Charlotte Bauer, geb. Schmidt. in Hannover, Fundstraße 18, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bletzacher in Hannover, klagt gegen reisenden Friedrich Karl Bauer, früber in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567 Absatz 2 Nr. 2

den Handlungs⸗ 1913, Vormittags 8 ⅛½ Uhr, mit der

und 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Könißlichen Landgerichts in Hannoyer auf den 24. Januar 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Hanunover, den 22. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[76994] Oeffentliche

Frau Frieda Taegen, geborene Wagner, zu Rudolstadt, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizrat Sommer und Fambach zu Rudolstadt, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Uhrmacher Ieuns Taegen, früher in Rudolstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung und schwerer Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten (§§ 1567 Abs. 2 Nr. 2 und 1568 B. G.⸗B.), mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten auch für den schuldigen Teil und für kostenpflichtig zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Ziwilkammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Moutag, den 20. Ja⸗ nuar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Rudolstadt, den 22. November 1912.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

Michael, Obersekretär.

[76995] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Julius Leske, Emma geb. Suppe, in Stendal, Winkelmannstraße 29, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Wittstock in Stendal, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Julius Leske, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Stendal, auf Grund der Behauptung, daß sich der Beklagte länger als ein Jahr gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft fern⸗ gehalten hat und die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung seit Jahresfrist gegen ihn bestanden haben, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe gemäß § 1567 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Stendal auf den 1. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stendal, den 21. Nopember 1912. (Unterschrift), Gerichtsaktur, als Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Landgerichts.

[77225] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Auguste Bartz, geb. Knuth, in Hamburg, Methfesselstraße 47 III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schnitzker in Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Hermann Bartz, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Stettin, auf Grund der §§ 1565 und 1568 mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stettin, Albrechtstraße 3 a, Zimmer Nr. 7, auf den 29. Januar 1913, Vormittage 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

vertreten zu lassen.

Stettin, den 16. November 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Berwaldt, Landgerichtssekretär.

(76996] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Ontlie Herzke, ge⸗ borene Frank, zu Leibitsch, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Schlee in Thorn, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Herzke, früher zu Leibitsch, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund bös⸗ licher Verlassung gemäß § 1567 Absatz 2 Nr. 2 B. G⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 13. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt vertreten zu lassen. Thorn, den 21. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[76926] Oeffentliche Ladung.

Die Margarethe Gruoner, geb. Stäu⸗ dinger, Taglöhnersehefrau in Eningen, O.⸗A. Reutlingen, Prozeßhevollmächtigter: Rechtsanwalt Keller bier, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Gruoner, Taglöhner von Eningen, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung, und ladet letzteren zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des K. Landgerichts Tübingen auf Montag, den 3. Februar

Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Auwalt zu bhestellen. Tübingen, den 22. November 1912.

[77255] Oeffentliche Zustellung. Der Goldschmied Karl Uebel zu Gött⸗ schied als Vormund des minderjährigen Helmuth Uebel, geboren am 1. März 1912, Sohn der ledigen Dienstmagd Karoline Uebel zu Göttschied, Kläger, Prozeß⸗

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gies zu

Baumholder, klagt gegen den Bahnarbeiter Ludwig Forster, füüter zu Hammeistein, setzt in Brasilien, Aufenthaltsort un⸗ 8. annt, Beklagten, unker der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des genannten unehelich geborenen Kindes sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger zum Zwecke des Unterhalts eine Geldrente für das 1. bis einschließlich 16. Lebensjahr von jährlich 180 zu zahlen, und zwar jedesmal für 3 Monate im voraus, Beträge aber sofort, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Baumholder auf den 14. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Baumholder, den 13. November 1912. Altpeter, Gerichtsschreiber P1II Königlichen Amtsgerichtts. [76630] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Rudolf Müller in Montabaur, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, den Invaliden Johann Müller in Montabaur, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Aicheler zu Offenbach a. M., klagt gegen den Hermann Bender, Sattler, bisher in Offenbach a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er am 14. März 1912 als unebelicher Sohn der Elisabetha Dorothea

Müller in Montabaur geboren und der Betlagte sein Vater sei, mit dem Antrage,

den Beklagten zu verurteilen, an Kläger zu 38G1 seines Vormunds Johann Müller in Montabaur vom 14. März

8

die rückständigen

1912 bis zur Vollendung seines 16. Lebene⸗

jahres eine vierteljährlich entrichtende Geldrente von 45,— zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. Dezember, 14. März, 14. Juni und 14. September jeden Jahres, dem Be⸗ klagten die Kosten aufzuerlegen und das Urteil hinsichtlich der fälligen Beträge gemäß § 708 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht in Offenbach a M. auf Mittwoch, den 8. Januar 1913, Vormittags 8 ½ Uhr, Saal 19, geladen.

Offenbach a. M., den 15. November

1912. Gaub, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

77013] Oeffentliche Zustellung.

Die am 5. April 1912 geborene Marta Schramm, vertreten durch ihren Vormund Jakob Schramm, Sägmüller in Jun⸗ gingen, Hobenzollern, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: R.⸗A. Dr. Laiblin in Stuttgart Armenanwalt klagt gegen den Christian Seeger, ledigen Schlosser von Hochdorf, O.⸗A. Horb, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, früher in Stuttgart, unter der Behauptung, daß er der Vater der Klägerin sei, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen: dem Kinde vom 5. April 1912 seiner Geburt an bis zur Voll⸗ endung seines 16. Lebensjahres als Unter⸗ halt eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahrs fällige Geldrente von jährlich 60 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu bezahlen und die Kosten zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Zur mündlichen Verhandlung ves

Rechtsstreits wird der Beklagte vor das sönigliche Amtsgericht Stuttgart Stadt Fustizgebäude,

Urbanstraße 18. auf Dienstag, den 21. Janzuar 1913, Vormittags 9 Uhr, in Saal 53, geladen. Stuttgart, den 23. November 1912. Leir, Gerichtsschreiber des

[77014] Oeffentliche Zustellung. 5 Die Gertrud Katharina Göbl, unehe⸗ liches Kind der Karoline Göbl in München, vertreten durch den Vormund August Hayd, kaufmännischer Direktor von da, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Coß⸗ mann in Wiesbaden, klagt gegen den Reklamechef Karl Schuy, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt, zuletzt in Wiesbaden, unter der Behauptung, daß der Beklagte Schuy der Vater des von der Karoline Göbl am 13. März 1912 unehelich ge⸗ borenen Kindes Gertrud Katharina Göbl ist, weil er allein der Mutter innerhalb der Empfängniszeit beigewohnt hat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin für die Zeit von der Geburt des Kindes, dem 13. März 1912, bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebens⸗ jahre eine je für drei Monate voraus⸗ zahlbare Unterhaltsrente von 300 zu entrichten, die Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 2c, in Wiesbaden auf den 31. Januar 1913, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 92, Gerichts⸗ straße 2, geladen.

Wiesbaden, den 21. November 1912.

Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts

15

Link, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.

8 85

jährlich Kosten des

im voraus zu

N

Königlichen Amtsgerichts Stuttgart Stadt.

zum Deutschen

282.

J. Untersuchungssachen.

2. Füfgebate 3. Verkä

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschasten.

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. äufe, Verpachtungen, ꝛc. g. 5

Vierte

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5

gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.

Beilage

Neiczanzeiger und Königlih Preuiscen

Berlin, Mittwoch, den 27. November

9. Bankausweise.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 1 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

7 Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen

v⸗ 116986] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Georg Knab in Hatten, vertreten durch seine Vormünderin Luzia smab in Hatten, Prozeßbevollmächtigter: Kechtsanwalt Dr. Merkert in Metz, klagt eegen den Bäcker Fritz Delbor, 25 Jahre alt, zuletzt in Metz, jetzt ohne bekannten Cohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika, unter der Behauptung, daß der Beklagte ils der außereheliche Vater des Klägers um Unterhalt desselben verpflichtet sei, wit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ llichtig zu verurteilen, an Kläger vom gage seiner Geburt an bis zur Vollendung sines sechzehnten Lebensjahres als Unter⸗ halt eine im voraus am 1. eines jeden Kalendervierteljahrs fällige Geldrente von tiertelljährlich 45 (fünf und vierzig Mark), und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, das ergehende Urteil auch fir vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Metz, Saal 52, auf den 30. Dezember 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Metz, den 19. November 1912. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[77011] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann A. van Dyk in Aurich,

Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Müller in Aurich klagt gegen den Land⸗ gebräucher und Zimmermann Jacob Freese, rrüher in Ludwigedorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Duldung der Zwangs⸗ vollstreckung bezüglich des in diesem Pro⸗ eesse gegen seine Ehefrau zu erwirkenden Urteils (und Kostenfestsetzungsbeschlusses) wegen Anfechtung zwecks Rückgewähr der ihr von ihm aufgelassenen Hälfte des im Grundbuche des Amtsgerichts Aurich⸗ Tom. 53 Vol. 2 Nr. 152 Pag. 1187 ein⸗ getragenen Grundbesitzes, und zwar wegen Forderungen zu 74 15 nebst 4 % zinsen und 6 15 sowie 16 70 in bisherigen Kosten, auch auf Ver⸗ nteilung als Gesamtschuldner mit siner Ehefrau in die Kosten des Pro⸗ jesses und der einstweiligen Verfügung⸗ Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Aurich auf den 25. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Aurich, den 25. November 1912. Bohlen, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

76871] Oeffentliche Zustellung.

Das Berliner Holz⸗Comptoir A. G., vertreten durch ihre Direktoren Kuntze und Schenk in Berlin 0. 17, Küstriner⸗ platz 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Hugo Wolffenstein in Berlin, Alexanderstr. 14 a, klaat gegen den Hans Vernath, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, aus dem Wechsel vom 1. November 1912, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 1366,55 nebst 6 % Zinsen seit dem 5. November 1912 zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstr. 16/17, 2 Treppen, Zimmer 63, auf den 31. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung hn,iese Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Berlin, den 22. November 1912. Dobenzig, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts I.

[76983] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Fränkel in Berlin, Friedrichstr. 9, klagt 1) gegen den Dr. Ralph Benatzky, 2) die Fedi FErard, geb. Henny Rosenbaum, beide früher in Berlin, Neustädtische Kirchstr. 18, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagte für am 12. De⸗ jember 1910 gelieferte Bekleidungsstücke noch 691,50 verschulden, mit dem An⸗ trage, auf kostenpflichtige, vorläufig voll⸗ treckbare Verurteilung zu 600 nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Ab⸗ teilung 4, in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 15, Zimmer 214 216, 1. Stock⸗ werk, auf den 20. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. 4. C. 2230. 12.

Berlin, den 21. November 1912.

—. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 4. 8

98

[77254] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bernstein & Kuntz, G. m. b. H. hier, Krausenstr. 41, klagt gegen den Provisionsreisenden Bernbard Mann⸗ heimer, früher in Dtsch. Wilmersdorf, Achenbachstraße 3, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 41,80 Provisionsvorschuß zu verurteilen. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist ein Termin auf den 16. Januar 1913, Vorm. 10 Uhr, vor der I. Kammer des Kaufmannsgerichts zu Berlin, Zimmerstr 90/91, 1 Treppe, Zimmer Nr. 48, festgesetzt. Zu diesem

Termin wird der Beklagte hiermit unter

Hinweis auf die gesetzlichen Folgen des Ausbleibens vorgeladen.

Berlin, den 23. November 1912. (L. S.) Bock, Gerichtsschreiber des Kaufmannsgerichts zu Berlin. Kammer I.

[76984] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier Friedrich Brüning in Berlin⸗Wilmersdorf, Bayrischestraße 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Glogauer, Charlottenburg, Joachimsthaler⸗ straße 3, klagt gegen den Prinzen Hohen⸗ lohe, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Bülowstr. 78, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus dem Wechsel vom 6. Juni, zahlbar am 6. September 1912, und dem Proteste vom 9. September 1912 die Wechsel⸗ summe von 520 und Protestkosten schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu v rurteilen, an den Kläger 520 (fünfhundertundzwanzig Mark) nehst 6 % Zinsen seit dem 6. September 1912 und 8,60 Wechselunkosten zu zahley. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg in Berlin⸗ Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 21. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 36, geladen. Akten⸗ zeichen 7. D. 268. 12.

Verlin⸗Schöneberg, Grunewald⸗ straße 66/67, den 15. November 1912.

Günther, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗ Schöneberg. Abt. 7.

77015] Oeffentliche Zustellung.

Die Anna verw. Tittmann zu München, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Schleich in Dresden, klagt gegen Miß Winifred Frances Mary White, früher zu Dresden, Hettnerstraße 1, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund einer für die Beklagte der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Abteilung Dresden gegen⸗ über geleisteten Bürgschaft, mit dem An⸗ trage: die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 3210 55 nebst 4 % Zinsen auf 3410 55 für die Zeit vom 7. März 1907 bis zum 14 Juni 1907 und 4 % Zinsen auf 3210 55 seit dem 14. Juni 1907 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die neunte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Dr’sden auf den 23. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts Dresden, am 21. November 1912.

[76993]

Der Lohgerbermeister Paul Naumann in Leipzig, Gerberstr. 8, Prozeßbevoll⸗ mäͤchtigte: Rechtsanwälte Justizrat Schu⸗ mann und Dr. Bertbold II. in Leipzig, klagt gegen den Rauchwarenbhändler Josef Sobelmann, früher in Leipzig, Gerber⸗ straße 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Abgabe einer Willenserklärung, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, darein zu willigen, daß die von der Gerichtsvollzieherei des Kgl. Amts⸗ gerichts Leipzig bei der Hinterlegungskasse dieses Gerichts zu Konto Nr. 33 505 20 hinterlegten 625 an den Kläger aus⸗ ezahlt werden, und das Urteil gegen

icherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 22. Januar 1913, Vor⸗ mittags ½19 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt ve treten zu lassen. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts Leipzig, am 23. November 1912.

[77205) Oeffentliche Zustellung.

Die Maschinenlackierersehefrau Hilma Hedwig Meier, geb. Klepsch, in Franken⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Georg Francke in Meißen, klagt gegen den Maschinenlackierer Max Meier, früͤher in Meißen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe von Sachen, mit dem

Zur

Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin folgende ihr ge⸗ hörigen Sachen herauszugeben: 1 Kommode, 1 Koffer, 1 Posten Frauenkleidungestücke, Kleider, Röcke, Blusen, Unterröcke, 2 Hüte, 2 Schirme, Schuhe, Pantoffeln, 1 Boa, Wäsche, 1 weißes Gedeck, Hemden, 12 Hand⸗ tücher, Tischtücher. 7 Servietten, 7 Ueber⸗ züge, 7 Wischtücher, 1 weiße Bettdecke, 2 Klammerschürzen, Schürzen, 1 Cremedecke, 1 grüne Decke, 8 Bettücher, 2 Nachtjacken, 4 Fenster Gardinen, 4 Vitragen, 4 Ro⸗ setten, 4 Gardinenstangen, 4 Vitragen⸗ stangen, 1 Federbett mit 2 Kissen, 1 grünes Sofakissen, 1 Hausschlüssel, 1 Waschservice, 1 Glaskrug, 1 Aluminium⸗ topf, 1 Aluminiumlöffel, 3 Töpfe, 1 Tiegel, Kleiderbürste, 1 grüne Bürstentasche, 1 Eierbesteck, sämtliches Porzellangeschirr, 4 Stück Kaffeetöpfchen, 2 br. Kleider⸗ halter, sämtliche Teller, 1 Reibmaschine, 1 Kaffeemühle, 6 kl. weiße Schüsseln, Nippessachen, Ansichtsgläser, 1 Frucht⸗ schale, sämtliche Gläser, 2 Messer, kleine Löffel, 1 Hängelampe, 1 Eimer, 2 Watt⸗ decken, 1 Kohlenschaufel, Kehrschaufeln, 1. Handbesen, 1 Brotkapsel, 1 Klammer⸗ schürze mit Klammern, 2 Jacken. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Be⸗ klagten auferlegt. Dieses Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht Meißen auf den 8. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Meißen, den 26. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Meißen.

[77191] Oeffentliche Zustellung.

Der Restaurateur Josef Talarczyk in Adelnau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bochat in Adelnau, klagt gegen den Fleischer Otto Goy, früher in Ostrowo, unter der Behauptung, daß der Beklagte auf sein Ansuchen vom Kläger am 9. August 1912 ein bares Darlehn von 130 erhalten und Rückzahlung in drei Tagen versprochen hätte, die bisher nicht erfolgt sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 130 nebst 4 % Zinsen seit dem 13. August 1912 zu zahlen und das Ur⸗ teil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verbandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Ostrowo auf den 20. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 24, geladen. Ostrowo, den 19. November 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[76987] Oeffentliche Zustellung.

Der Kätner Friedrich Breitkreutz in Schleusendorf, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Porsch in Bromberg, klaat gegen 1) den Tuchmacher Johann Christian Drath, früher in Rummelsburg i. Pom., jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) dessen Ehefrau Karoline Drath, geb. Nimz, in Rummelsburgi. Pom. unter der Behauptung, daß sich die Beklagte zu 2 als derzeitiger Abwesenheitsvormund des Beklagten zu 1 in der gerichtlichen Verhandlung Rummels⸗ burg, den 10. 1. 1883, bereit erklärt habe, der Witwe Christine Drath, geb. Boeck, oder deren Rechtsnachfolgern das dem Be⸗ klagten zu 1 als Miterben gehörende Grundstück Klein Wilczak Nr. 20 ljetzt Schleusendorf Nr. 68) gegen Zahlung der dem Beklagten zu 1 aus dem Nachlasse des 1866 zu Schleusendorf verstorbenen Karl Ludwig Drath zustehenden 72,74 aufzulassen, und daß er, der Kläger, als alleiniger Erbe der Witwe Christine

Verurteilung der Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil zur Auflassung des Grundstücks vor dem Amtsgericht Bromberg und Bewilligung der Ein⸗ tragung des Klägers als Eigentümer des Grundstücks. Zur mündlichen. Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 1 vor das Königliche Amtsgericht in Rum⸗ melsburg i. Pom., Zimmer Nr. 1, auf den 31. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Rummelsburg i. Pom., den 23. No⸗ vember 1912.

Kohlstock, Amtsgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[76906] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Caspar Hülff in Saar⸗ brücken 3, Obertorstraße, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Steegmann in Saarbrücken 3, klagt gegen die Eheleute Rudolf Mutschke, früher in Saar⸗ brücken 3, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage: die Beklagten als schuldner kostenfällig und gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbat zu ver⸗ urteilen, an den Kläger oder dessen Prozeß⸗ bevollmächtigten 1) sofort 115,— nebst 4 % Zinsen seit dem 1. November 1912, 2) am 1. Dezember 1912, 1. Januar,

Drath der Beklagten zu 2 die 72,74 eingesandt habe, mit dem Antrage auf

Gesamt⸗

1. Februar, 1. März und 1. April 1913 je 115,— nebst 4 % Zinsen seit den eigzelnen Fälligkeitstagen zu zahlen, den beklagten Ehemann ferner zu verurteilen, wegen vorstehender Forderung nebst Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verbandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 30. Januar 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 19. November 1912.

Dowerk, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[77192] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hugo Krotoschiner in Berlin, Rosenstraße 1, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Goldstein in Berlin, klagt gegen den Kaufmann Paul Traut⸗ wein, unbekannten Aufenthalts, früher in Tangermünde, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte für gelieferte Waren 594,85 schuldig geworden sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 594,85 nebhst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1909. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Tangermünde auf den 15. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Tangermünde, den 25. November 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[77193] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Julius Frischler in Tarno⸗ witz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurzweg in Tarnowitz, klagt gegen den Zeichner Boleslaus Skuballa, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Friedrichs⸗ hütte, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin für von ihr käuflich entnommene Waren 36,50 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbars Urteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 36,50 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Zustellung der Klage zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Tarnowitz auf den 24. Ja⸗ nuar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Tarnowitz, den 21. November 1912.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

77196] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Elias Kochmann in Schokken, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Stenschke in Wongrowitz, klagt gegen den Ansiedler Wilhelm Schafrik, früher in Rochinno, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte von dem Kläger infolge vorher gegangener käuflicher Bestellung Waren zum Preise von 539,01 erhalten habe, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten, an den Kläger 539,01 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Juli 1912 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits und des vorangegangenen Arrestverfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wongrowitz auf den 23. Januar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Wongrowitz, den 16. November 1912.

Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

[77195] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister K. Ksiazkiewicz in Wongrowitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stenschke in Wongrowitz, klagt gegen den Lehrer Franz Hagen⸗ dorff, früher Kaczmarek genannt, früher in Straduhn bei Schönlanke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte von dem Kläger infolge vorhergegangener käuflicher Bestellung Waren zum Preise von 533,50 erhalten und darauf 200,00 abgezahlt habe, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten, an den Kläger 333,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. November 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließ⸗ lich der des vorangegangenen Arrestver⸗ fahrens zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Wongrowitz auf den 23. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Wongrowitz, den 16. November 1912. 88- Der Gerichtsschreiber ddes Königlichen Amtsgerichts.

[77197] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Otto Kötteritzsch in Runthal, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Morenz in Zeitz, klagt gegen

den Wilhelm Putzke, früher in Zeitz,

jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter vom Kläger 1000 zu dem Zwecke erhalten habe, dieses Geld für Gesellschaftszwecke zu ver wenden, er aber biervon mindestens 500 unterschlagen habe, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 137 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Zeitz auf den 4. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. 8 Zeitz, den 21. November 1912. Erbstößer, Amtsgerichtssekretä⸗ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtszs.

[76900] Beglaubigte Abschrift. Nr. 79 des Notariatsregisters für 1911. Erste Ausfertigung.

Als erste Ausfertigung stempelfrei. Zur Urschrift sind 3 drei Mark Stempel verwendet.

Der Königliche Notar.

(gez.) Dr. Perl.

8 Verbandelt.

Berlin, am 21. April 1911.

Vor dem unterzeichneten, zu Berlin wohnhaften Notar im Bezirk des König⸗ lichen Kammergerichts

1 Justizrat Dr. Perl erschienen heute:

1) der frühere Gärtner, jetzt Kaufmann August Herrschaft, in Rixdorf, Kaiser Friedrichstr. 49, wohnhaft,

2) der Rentier Carl Goldschmidt zu Schöneberg, Starnbergerstraße 3 wohnhaft.

Der Beteiligte zu 2 ist dem Notar von Person bekannt. Von der Persönlichkeit des Beteiligten zu 1 erlangte der Notar dadurch Gewißheit, daß er die von dem Notar Emil Krüger in Halberstadt be⸗ glaubigte Generalvollmacht seines Bruders, des fruͤheren Bäckermeisters, jetzt Färbers Adolf Herrschaft in Halberstadt vom 26. September 1898 und eine Steuer⸗ quittung der Gemeinde Lichtenberg vorlegte.

Der Beteiligte zu 1 erklärte:

Ich bin durch die von mir vorgelegte Generalvollmacht meines Bruders Adolf Herrschaft zu seiner Vertretung bei Gericht und anderen Behörden in allen Angelegen⸗ heiten ermächtigt. Auf Grund dieser Generalvollmacht vereinbare ich mit dem Beteiligten zu 2 folgendes:

Auf dem Grundstück meines Bruders, welches im Grundbuch des König⸗ lichen Amtsgerichts von Weißen⸗ see Band 55 Blatt Nr. 1623 ver⸗ zeichnet ist, steht für den Beteiligten zu 2 in Abteilung III Nr. 1 eine Hypotbek von 16 500 eingetragen, welche fällig geworden ist. Wir vereinbaren, daß die Fälligkeit bis zum 1. April 1913 unter nachfolgenden Bedingungen hinausgeschoben werden soll:

1) Der Zinsfuß wird vom 1. April 1911 ab von 4 ½ auf 5 % erhöht.

2) Kapital und Zinsen sind am 1. April 913 ohne Kündigung kostenfrei an den Gläubiger in dessen Wohnung zurück⸗ zuzahlen.

3) Das Kapital wird sofort fällig, wenn die Zinsen nicht vierteljährlich in den ersten fünf Tagen eines jeden Kalender⸗ quartals gezahlt sind.

4) In Ansebung der bezeichneten Forde⸗ rung von 16 500 nebst Zinsen unter⸗ wirft sich der Eigentümer hiermit der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, daß die Zwangsvollstr ckung aus dieser Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks und in sein sonstiges Vermögen zulässig sein soll.

Der Beteiligte zu 1 bewilligt, daß die vorstehenden Aenderungen, insbesondere auch die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das Grundbuch von Weißensee Band 55 Blatt 1623 einge⸗ tragen wird und daß der Hypothekebrief dem Gläubiger vom Grundbuchamt direkt ausgehändigt wird.

Er bewilligt ferner, daß dem Gläubiger und den Rechtsnachfolgern desselben auf den einseitigen Antrag des Berechtigten vollstreckbare Ausfertigungen dieser Urkunde erteilt werden, ohne daß die Voraus⸗ setzungen der Fälligkeit nachgewiesen werden. Er übernimmt auch sämtliche Kosten und Stempel dieser Verhandlung und der Ein⸗ tragung.

Das Protokoll ist in Gegenwart des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt, und von ihnen, wie folgt eigenhändig unterschrieben:

(gez.) August Herrschaft. Carl Goldschmidt. Justizrat Dr. Perl, Notar.

Vorstehende, in das Register unter Nr. 79, Jahr 1911, eingetragene Ver⸗ handlung wird hiermit für den Rentier Carl Goldschmidt in Schöneberg, Starn⸗ bergerstraße 3, ausgefertigt.

Berlin, den 21. April 1911.

Der Notar: (gez.) Justizrat Dr. Perl. Vorstehende Ausfertigung wird dem

Gläubiger Rentier Carl Goldschmidt in