1912 / 286 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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Oberverwaltungsgericht ist das waltungsgericht in Jena. Kreisschulämter sind ür den Kreis der Unterherrschaft in Sondershausen, ür den Kreis der Oberherrschaft in Gehren i. Thür. eingerichtet. Die Superintendenten in Sondershausen, Cbeleben⸗ Arn⸗

stadt und Gehren i. Thür. bilden mit d Landräten die

Kircheninspektionen. G Sondershausen, den 18. November Fürstlie b e Ministerium. u“

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kassensekretär Rücker bei der Kontrolle der Staats⸗

papiere in Berlin bei Ausscheiden aus dem Staats⸗ dienste und dem Eisenbahnobersekretär Kämpfer in Erfurt bei

dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat

zu verleihen. .

Auf Ihren Bericht vom 21. September d. J. genehmige Ich, daß an Personen und Körperschaften, welche sich durch verdienstvolle Leistungen im Bau⸗ und Verkehrswesen ausge⸗ zeichnet haben, Verdienstmünzen aus Bronze, Silber oder Gold nach Maßgabe des hierbei zurückfolgenden Entwurfs als öffentliche Anerkennung verliehen werden. Die Verleihung der Verdienstmünze in Gold will Ich Mir Selbst vorbehalten, da⸗ gegen ermächtige Ich Sie, die silberne und bronzene Verdienst⸗ münze Ihrerseits zu verleihen.

stock, den 17. Oktober 1912.

Wilhelm R. von Breitenbach. An den Minister der öffentlichen Arbeiiten.

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inisterium für Handel und Gewerbe.

Die allgemeine Abteilung des Ständigen Bei⸗ rats für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung des Preußische Landesgewerbe⸗ amts ist auf den 4. Dezember d. J. zu einer Sitzung nach Berlin berufen worden. Auf der Tagesordnung steht die Be⸗ srrechang des IV. Verwaltungsberichts des Landesgewerbeamts

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. .

Dem Direktorialassistenten bei der Königlichen Akademischen

Hochschule für die bildenden Künste in Charlottenburg Dr. Hermann Seeger und dem Lehrer an dieser Anstalt, Maler Georg Friederich ist der Titel Professor verliehen worden.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin. G

Stipendium der Nathalie Hirsch, geb. Wolff,⸗Stiftung.

Die Stiftung hat den Zweck, jüngere talentvolle, fleißige und strebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste verbundenen Lehranstalten für Musik, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus⸗ bildung zu unterstützen.

Zur Erreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen des Stiftungskapitals nach Abzug der Verwaltungskosten in Form eines Stipendiums verwendet. Das Stipendium für 1913 beträgt 250 ℳ. Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer in der Königlichen akademischen Hochschule für Musik sich der st widmenden S ülerin. Sollte keine würdige Be⸗ werberin unter diesen sich befinden, so sollen in zweiter Linie Echüle⸗ rinnen der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposition in Betracht kommen. Falls sich auch unter diesen keine geeignete Be⸗ werberin findet, so können an dritter Stelle Schülerinnen der akademischen Hochschule berücksichtigt werden, die sich auf dem Klavier oder einem anderen Instrument ausbilden. Bewerberinnen 1ge. Religion erhalten bei annähernd gleichen

eistungen den Vorzug. Die Auszahlung des Stipendiums er⸗ folgt am 5. Mai 1913.

Bewerbungsgesuche sind zum 15. März 1913 an den unter⸗ eichneten Senat, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, einzureichen.

Dem Gesuche sind beizufügen: 8

a. ein ausführlicher Lebenslauf, aus dem insbesondere der Gang der künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist,

b. von jüdischen Bewerberinnen der Nachweis der Religion,

.ein amtliches Bedürftigkeitsattest,

von Schülerinnen der Hochschule für Musik ein Zeugnis dieser Anstalt darüber, daß die Bewerberin dem Studium der

esangskunst bezw. der Instrumentalkunst an der Hochschule obliegt. Berlin, den 2. Dezember 1912. t der Königlichen Akademie der Küm Sektion für Musik. Friedrich Gernsheim.

Ministerium für Landwirtschaft, Domäne und Forsten.

Der im Zentralbureau des Ministeriums für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten beschäftigte Geheime Kanzlei⸗ sekretäär Bohnholtzer ist zum Geheimen Registrator ernannt

worden. 8*

Finanzministerium.

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Der Regierungshauptkassenoberbuchhalter Hentschel aus

Stade ist zum Landrentmeister und Rendanten der Regierungs⸗ hauptkasse in Münster i. W. ernannt worden.

Der Katasterkontrolleur Rinck in Sinzig ist nach Eupen versetzt.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsrat Dr. von Joeden in Köslin ist auf Lebenszeit zum Direktor des der Königlichen Regierung in Köslin angegliederten Oberversicherungsamts und zum ständigen Vertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitz dieser Behörde ernannt worden.

Nichltamtliches. Deutsches Reich reußen. Berlin, 2. Dezember 1912.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute auf der Fahrt von Donaueschingen nach Baden den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amts, Gesandten Freiherrn von Jenisch. 8

Der Königlich belgische Gesandte Baron Beyens nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft weee

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. „Breslau“ am 29. November in Mersina und S. M. „Leipzig“ am 30. November in Schanghai eingetroffen.

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Baden.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern abend von Straßburg über Langenburg in Baden⸗Baden eingetroffen und auf dem Bahnhof von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise von Baden, der Prinzessin zu Fürstenberg, dem preußischen Gesandten in Karlsruhe Erxzellenz von Eisendecher sowie den Spitzen der staatlichen und städtischen Behörden empfan en worden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Füie. Joseph empfing heute den aus Bukarest zurückgekehrten Armeeinspektor Irhrn. Conrad v. Hoetzendorf in längerer, besonderer Audienz, in der dieser Bericht über seine Reise nach Rumänien erstattete.

Ueber die Berichte der Konsuln Prochaska und Edl. bezüglich der Ereignisse in Prizrend und Monastir sind vielfach Nachrichten verbreitet, die, wie dem Vertreter des „Wolffschen Telegraphenbureaus“ in Wien mitgeteilt wurde, anscheinend auf Vermutungen beruhen. Bisher liegt dort nur ein telegraphischer, teilweise verstümmelt eingetroffener Bericht Prochaskas vor, über den noch keinerlei Mitteilung gemacht wird. Es ist beabsichtigt, erst nach mündlichem Bericht des Konsuls Edl, der bekanntlich mit der Untersuchung der Angelegenheit beauftragt ist, eine Schilderung der Vorgänge der Oeffentlich⸗ keit zu übergeben. Falls Willkürlichkeiten auf serbischer Seite bei der Uebermittlung der Chiffredepeschen Prochaskas nach⸗ gewiesen werden sollten, auch dies der Oeffentlichkeit nicht verschwiegen werden. er Konsul Edl hat bisher die Rückreise nach Wien nicht angetreten.

Das österreichische Herrenhaus hat vorgestern die Dienstpragmatik der Staatsbeamten laut Meldung des „W. T. B.“ in allen drei Lesungen angenommen, und zwar mit dem vom Farh Schwarzenberg gestellten Zusatz⸗ antrage, daß Beamten das Eingehen von Verbindungen unter⸗ sagt sein soll, die den Zweck verfolgen, eine Störung des Dienst⸗ oder Amtsbetriebs herbeizuführen.

Das ungarische Abgeordnetenhaus setzte in der vorgestrigen Sitzung die Budgetdebatte fort. In deren Verlauf wies der Ministerpräsident Lukacs den Vorwurf, daß im ungarischen Parlament bloß die ungarische Rasse vertreten sei, als nicht stichhaltig zurück, weil zahlreiche Abgeordnete rumänischer Nationalität darin säßen und ungehindert ihren speziellen Standpunkt darlegten, und erklärte bezüglich der Anklage, daß die kulturellen und wirtschaftlichen Bestrebungen der rumänischen Bevölkerung unterdrückt würden, obiger Quelle zufolge:

Diese Anklage sei höchst ungerecht. Die Regierung beweise allen rumänischen Bewerbern, die im Verwaltungsdienst Anstellung suchten, die größte Unparteilichkeit, ja zuweilen besonderes Entgegenkommen. Ein Beweis dafür, daß die Regierung die Rumänen nicht stiefmütter⸗ lich behandle, liege auch darin, daß die Subvention für die rumänische Geistlichkeit im diesjährigen Budget bedeutend erhöht worden sei. Wenn sich einzelne ungarische Blätter gegenüber Rumänien in unfreundlichem Tone äußerten, so sei es der Regierung, da Preßfreiheit herrsche, unmöglich, dies zu verhindern Im übrigen seien gewisse ungünstige Blätterstimmen nur der Widerhall von ungarnfeindlichen Aeußerungen, die sich in der rumänischen Presse ver⸗ nehmen ließen. Solche leidenschaftlichen Aeußerungen seien jedoch nicht

imstande, das ausgezeichnete Verhältnis und die Interessen emein⸗

samkeit zwischen Rumänien und Ungarn zu stören.

Großbritannien und Irland.

Der deutsche Fürst Lichnowsky hat vorgestern auf dem Jahresfestmahl der Royal Society of London seine erste öffentliche Rede in England gehalten, in der er laut Meldung des „W. T. B.“ ausführte:

Er benutze mit Freuden die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß England und Deutschland Seite an Seite für die Aufrechterhaltung des europäischen Friedens arbeiteten und daß die politischen Be⸗ ziehungen der beiden Mächte niemals vertraulicher und aufrichtiger

ewesen seien als gegenwärtig. Es werde immer sein aufrichtigster unsch sein, diesen glücklichen Anfang seiner amtlichen Tärtigkeit in London weiter zu entwickeln zum Heil beider Nationen

Der Kaiser hat vorgestern den Präsidenten der Reichs⸗ duma Rodzianko in Audienz empfangen.

Der Finanzminister hat der Reichsduma eine Gesetz⸗ vorlage unterbreitet, die für die Verzollung des Passagier⸗ gepäcks beim Ueberschreiten der Grenze große Erleichterungen vorsieht. 89 8

8 15 1““

Auf eine Anfrage des Abg. Colajanni am Schluß der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer, wann die Inter⸗ pellationen über die außere Politik verhandelt werden könnten,

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erwiderte der Ministerpräsident Giolitti laut Meldung des

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Es seien noch Ereignisse im Gange, deren Folgen man unmaͤglich vorhersehen könnte. Das Parlament würde verhandeln müssen, ohne die Tatsachen zu kennen, die auf die Lösung der noch sim Gange be⸗ findlichen Ereignisse Einfluß haben könnten. Er bitte deshalb Cola⸗ janni, der Vertagung dieser Interpellationen zuzustimmen. Sobald ihre Besprechung ohne Bedenken würde stattfinden können, werde er sie gern mit der notwendigen Ausführlichkeit vornehmen lassen.

Vorgestern vormi fand in Brüssel m keit die Beerdigung der Gräfin von Flandern statt. Wie „W. T. B.“ mitteilt, bewegte sich der Trauerzug zunächst vom Palais nach der St. Gudulekirche, wo ein Trauergottesdienst in Anwesenheit des Kardinalerzbischofs von Von dort wurde der Sarg nach der Stadt⸗ 6 wo die Gräfin an der Seite des Grafen von Flandern in der Königlichen Familiengruft bei⸗ 1 An den Beisetzungsfeierlichkeiten nahmen der deutsche Kronprinz, der Prinz Rupprecht von Bayern, von Urach, der Prinz Karl von Hohenzollern, der von Baden, der Prinz Eduard von Anhalt, der Für von Hohenzollern und der Kronprinz von Rumänien teil. Außerdem waren fast sämtliche europäischen. Höfe und eine Anzahl deutscher Bundesstaaten vertreten.

Mecheln statt kirche zu Laeken übergeführt,

bestehen, aber ihre Verwa

der Herzog rinz Max

er Meldung der „Agence Havas“ Ministerrat in seiner vorgestrigen Sitzung dem Protokoll über einen Waffenstillstand zugestimmt. tokoll enthält folgende Bedingungen: 1. stand wird für vierzehn Tage geschlossen; 2) die türkische und die bulgarische Armee sowie die Truppen der anderen Verbündeten verbleiben in ihren gegenwärtigen Stellungen; 3) keine der beiden in den Befestigungsarbeiten fortfahren oder Munitionstransporte lagerten Plätze Adrianopel und Skutari werden während der Lebensmitteln versorgt, daß e Zufuhr ensmittel von Tag zu Tag erfolgt. Ein Kaiserliches Irade, das das Protokoll genehmigt, ist bereits

„W. T. B.“ wird offiziell erklärt, zeichnung des 2 hinzugefügten Aenderung dingungen setzt das Protokoll fest. Falls die Friedensverk

Das Pro⸗ 1) Der Waffenstill⸗

Parteien darf

Truppen⸗ un vornehmen; 4) die be⸗ vierzehn Tage in der Wei

die Zufuhr der nötigen Le⸗

datierten Depesche fiziell die Unter⸗ Vaffenstillstandsprotokolls infolge einer noch Außer den obigen Be⸗ ll die Blockade der Häfen und Inseln handlungen, die unmittelbar beginnen die Feindseligkeiten

verzögert.

48 Stunden später wieder beginnen.

Der Ministerrat Anlaß der Aprilrevolution Offiziere in ihren früheren Rang ge griechischer

hat die Wiedereinsetzung der aus

vom Jahre 1909 verurteilten

8 N Feststellung Saloniki 25000 türkische Soldaten und 1000 Offiziere zu Gefangenen gemacht, 70 Kano 1200 Pferde, 800 Lasttiere und

Türkischen Blättern zuf von Saloniki

nen, 30 Mas chinengewehre, 75 000 Gewehre

in Karaburnu, Saloniki gegen ihre Ueberführung nach Griechenland, die im Widerspruche stehe mit dem K protokoll, Einspruch erhoben habe.

Drei griechische Bataillone, die zu nach Katerini befördert worden sind, haben sich zur Grenze begeben, da diese durch Truppen Kara der aus der Richtung von⸗K

Die „Tribuna“ veröffentlicht eine Depes der Nachricht, daß die Griechen die klein am Eingang der Bucht von Vallona bes die griechische Regierung n. scheine, den international zu tragen,

gefangenen Truppen englische Konsul von apitulations⸗

Schiff von Saloniki riechischen aid Paschas, ozani heranmarschiert, bedroht ist. che aus Athen mit ne Insel Saseno etzt hätten und daß nicht gewillt zu sein rmahnungen hinsichtlich Albaniens sondern in ihrer Absicht verharre, tigen Gebietszone in Südalbanien,

einer sehr wich Vallonas, zu bemächtigen.

Einer vom „W. T. B.“ aus Belgrad zufolge haben ohne Kampf einge

Der König prinzen Danil eingetroffen und Im Laufe des schweren Geschützen zwei Stunden lang b

Nach den jüngsten authentischen Cholera⸗ und Dysenteriefälle Tschataldscha erheblich zurückgeg San Stefano sind gegenwärtig In Konstantinopel sind vorgestern 11 neue fälle vorgekommen. krankungen 795, von denen 398 einen

verbreiteten amtlichen Meldung die Serben gestern Elbasan nommen.

Nikolaus ist in Begleitung des Kron⸗ o vorgestern im Stabsquartier von Gruda hat den Oberbefehl über die Truppen über⸗ Nachmittags wurde Skutari aus eschossen. 1b Nachrichten sind die in der Armee Im Cholerapark von 300 Kranke in Behandlung. Fälle und 19 Todes⸗ die Zahl der Er⸗ en Ausgane nahmen

Armeeinspektor Freiherr Conrad

Der österreichisch⸗ungarische 1 bend von Bukarest nach Wien

von Hötzendorf ist vorgestern a

Bei den hlen des zweiten Wahlkörpers T. B.“ meldet, 23 Konser⸗ Liberale gewählt.

vorgestrigen Wa Kammer wurden, wie „W. b 20 demokratische Konservative und 7 Zwei Stichwahlen sind erforderlich.

. Serbien.

enden serbischen Kreisen beginnt sich nach Wiener K. K. Telegraphenkorres daß mit Rücksi r albanesischen lich eingenommene daß demnach das ser Frage

In maßg Meldungen des die Auffassung durchzuringen, Stellungnahme der Großmächte zu der in dieser von Serbien ursprüng punkt nicht mehr zweck Interesse Serbiens ein wesentli erfordern werde.

pondenzbureaus cht auf die

mäßig erscheine, ches Einlenken in die

Bulgarien.

Generalstabes ist laut Meldung des Warna bis auf weiteres für den ionalen Handel ges schlossen worden.

Auf Verfügung des „W. T. B. der

schen Parte ner Meldun B.“ beschlossen,

ien in Kirin haben nach Meld.⸗ eine Subskription für einen

des „W. T. ge gegen Rußland zu eröffnen.

Fonds zum Krie

Marokkovertrag W. T. B.“ unter te und erzreiche Gebiet d Draa und dem Sus, wodurch dem d ein neuer Zugang Spanien behä kreich bekommt im Norden einen inI und bevölkerten Tales von Uer wirtschaftlich Muluja und einmal den Grund⸗

“] 1“ 8 In dem französ erhält Frankreich nach torialen Vorteilen das wei

isch⸗spanischen Meldungen des anderen terri wischen dem Ue⸗ aharischen Hinterlan schen Ozean gege von Ifni. des sehr fruchtbare außerdem

tende Grenzberi Lukkos. Der Vertrag erklärt

um Atlanti⸗ ben wird.

strategisch chtigungen

atz der Einheit der Zolltarife. Die administrative ind finanzielle Autonomie der beiden Zonen ist erreicht, ohne der Souveränität des Sultans oder den Rechten Dritter oder der wirtschaftlichen Gleichberechtigung zu nahe zu treten. Es bleibt nun noch über die Sonderverwaltung von Tanger im Einklange mit der allgemeinen Verwaltung des Reichs zu entscheiden. Die Staatsbank und das Tabaksmonopol bleiben in allen ihren Rechten in der wie in der französischen Zone

tung wird Veränderungen erleiden können, die der territorialen Organisation jeder Zone angepaßt sind. Die beiden Regierungen behalten sich das Recht vor, das Tabaksmonopol in ihrer Zone zurückzukaufen. Die Ab⸗

änderungen in der Organisation der beiden genannten Betriebe können die Schaffung eines zweiten Oberkommissariats in der spanischen Zone erforderlich machen. Der Zolltarif kann

nur im gemeinsamen Einvernehmen abgeändert werden. Die

Vertragsbestimmungen über die Schutzgenossen usw. sollen

nur im Einvernehmen mit den anderen Mächten abgeändert werden können. Frankreich und Spanien können in ihren Zonen

8 Gerichtsorganßh.. entsprechend ihren eigenen schaffen, denen auch

ie Franzosen in der spanischen Zone und die Spanier in der französischen Zone unterworfen sind. Die beiden Mächte werden sich gegenseitig bei der Unterdrückung des Waffen⸗ schmuggels unterstützen.

Verträge, die der Sultan etwa in Fubunft abschließen sollte, berühren die spanische Zone nur ei vorheriger Zu⸗ stimmung Spaniens. Streitigkeiten, die über die Anwendung

des Vertrages entstehen köunten, sollen gemäß der spanisch⸗ französischen Konvention von 1904 und der Haager Kon⸗ pention von 1907 geschlichtet werden, mit Ausnahme der

Fälle, in denen man diese Konventionen im Augenblick des Entstehens der Meinungsverschiedenheit ausdrücklich und im gegenseitigen Einvernehmen außer Kraft setzt.

Dem Vertrag ist ein Protokoll über die Eisenbahn Tanger —Fes angefügt. Danach werden Frankreich und Spanien in einer Frist von drei Monaten nach der Unterzeichnung einen allgemeinen Entwurf der Linienführung herstellen und die wesentlichsten Bahnhöfe in ihren Zonen bestimmen. Sie werden in gegenseitigem Einvernehmen die Punkte festsetzen, an denen die Linse die Nord⸗ und Süd⸗ grenze des spanischen Gebiets überschreiten soll, und im Ein⸗ vernehmen mit den Behörden von Tanger die Linienführung von der Nordgrenze der spanischen Zone bis Tanger. Die ganze Linie wird einer einzigen Gesellschaft konzessioniert werden, die den endgültigen Bauplan auszuführen hat und den Bau und Be⸗ trieb der Linie übernimmt. In der französischen Zone wird der Sultan die Konzession unter der Autorität und Bürgschaft Frank⸗ reichs erteilen, in der spanischen Zone der Khalifa unter der Autorität und Bürgschaft Spaniens und in der Zone von Tanger die Behörde von Tanger. Sollte die Behörde von Tanger noch nicht konstitutert sein, sobald die Konzession in der französischen und der spanischen Zone er⸗ teilt wird, so werden Spanien und Frankreich gemeinsam mit dem Sultan die Konzession in der Zone von Tanger erteilen und nach Bildung der Behörde von Tanger dieser alle Rechte und Pflichten übertragen. Die Gesellschaft kann die Konzession für keine andere Bahnlinie er⸗ werben mit Ausnahme derjenigen Linien, die zum Hafen von Tanger führen. Sie kann jedoch den anderen Linien, die von ö“ oder Spanien konzessioniert werden, den Anschluß an ihre Bahnhöfe nicht verwehren. Das Aktien⸗ und Obligationskapital der Bahn wird zu 60 % ausfranzösischem, zu 40 % aus spanischem Kapital bestehen. Der Teil des Kapitals, der nach einem gemeinsamen Uebereinkommen anderen Nationalitäten überlassen werden kann, ist auf 8 % festgesetzt, die je zur Hälfte vom französischen und spanischen Teil in Abzug ge⸗

bracht werden. Falls die eine der beiden Regierungen es für gut

halten sollte, nicht ihren vollständigen Anteil zu begeben, so wird die andere Regierung ipso jure für die bestehende Differenz an ibre Stelle treten. Der Verwaltungsrat wird aus neun Franzosen und sechs Spaniern bestehen, ein 16. Mitglied einer dritten Nationalität wird im Einverständnis mit Frank⸗ rich und Spanien ernannt werden können. Der General⸗ direktor der Gesellschaft wird ein Franzose sein, der zweite Direktor ein Spanier. Die Studien für die Bahn werden in Abschnitten von 20 und 30 km gleichzeitig in Tanger und Fes be⸗ ginnen. Die Pläne für die bezüglichen Zonen werden als Grund lage für eine Ausschreibung dienen, für die Artikel 6 des französisch⸗deutschen Abkommens von 1911 beachtet werden wird. In gleicher Weise wird das stehende und das rollende Material ausgeschrieben werden. Der Betrieb der ganzen Linie wird in Uebereinstimmung mit dem Paragraphen 3 des Artikels 6 des französisch⸗deutschen Abkommens vor sich gehen. Falls die Gesellschaft nach Ablauf einer festen Frist, die mindestens einen, höchstens 3 Monate beträgt, nicht ihre Verpflichtungen erfüllen sollte, wird jede Regierung die Konzession rückgängih machen können, indem sie der anderen Mitteilung davon macht. Tie Rückgängigmachung in der französisch⸗spanischen Zone würde ipso jure die ückgängigmachung in der Zone Tanger nach sich ziehen. Beide Regierungen behalten sich das Recht vor, den in Betracht kommenden Teil zurückzukaufen mit der Verpflichtung, den Betrieb seldst zu führen oder ihn durch eine Gesellschaft der gleichen Nationalität führen zu lassen.

Puarlamentarische Nachrichten. . Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichs⸗

tags befindet sich in der Ersten Beilage.

RKoloniales.

8—

.“ 11X““ Uebergabe von Neukamerun an die deutschen Behörden.

Nach weiteren Berichten des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun (s. Nr. 274 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ vom 16. No⸗ vember d. J.) haben, wie das „Deutsche Kolontalblatt“ mitteilt, die Uebergabeakte für die Gebiete Neukameruns, die vertragsgemäß am 1. Oktober d. J. von den Franzosen zu übergeben waren, an olgenden Tagen stattgefunden: in Ekododo am 1., in Ojem am 3., in Ngara⸗Binsam am 12., in Soufflay am 6., in Nola am 10. und in Buala am 1. Oktober. Anderseits ist der often Mogrum am Schari mit dem Land zwischen Schari und a⸗Ili am 15. Oktober den französischen Behörden übergeben worden.

Die Schiffahrtsexpedition nach Alt⸗ und Neukamerun.

In der kürzlich abgehaltenen Sitzung der Technischen Kommission des Kolonialwirtschaftlichen Komitees berichtete der Leiter der Schiffahrtsexpedition nach Alt⸗ und Neukamerun F. Michell, der noch vor kurzem im Dienste der belgischen Regierung am Congo tätig war, u. a. zunächst folgendes:

Bei meiner Rückreise vom Uélégebiet hatte ich Gelegenheit, die Sangha⸗Mündung, die verschiedenen Kanäle, die in den Congo ausmünden, und den Likuala⸗Mosaka zu beobachten, den letzteren auch ein Stück aufwärts bis zur französischen Handelsstation Mosaka. Das Land ist hier äußerst flach und zur Hochwasserzeit für längere oder kürzere Zeit überschwemmt. Den Namen „Sumpfland’ in dem üblichen Sinne anwenden zu wollen, ist falsch. Diese Gegenden werden richtiger mit „Ueberschwemmungsgebiet“ bezeichnet. Das Land selbst besteht zum größten Teil aus Lehmboden, der zur Trocken⸗ bezw. Niedrig⸗

wasserzeit äußerst hart wird in d Sprünge auftreten; zum Teil ist es Grasland, auf dem der Büffel seine beste Lebensbedingung findet, zum anderen Teil Wald. Einige wenige Stellen liegen etwas erhöht; auf ihnen befinden sich Ein⸗ geborenendörfer, in Mofaka ferner die Faktorei Tréchot. Letztere ist auf einem künstlich hergestellten Erdwall erbaut, steht aber trotzdem während einiger Wochen der Hochwasserzeit unter Wasser, sodaß der Verkehr zwischen den einzelnen Häusern nur unter Benutzung von Kanus hergestellt werden kann. Im Dorfe Mosaka, etwas unterhalb der Faktorei, errichtete das französische Gouvernement im September dieses Jahres einen Zollposten.

Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse bei dem vielgenannten Bonga am rechten Sangha⸗Ufer, das jetzt deutsch geworden ist. Leute, die längere Zeit dort wohnten, bestätigten mir, daß auch hier die Häuser während mehrerer Wochen des Jahres gänzlich im Wasser stehen. Ich glaube dahber kaum, daß Bonga jemals ein Haupt⸗ handelsplatz oder gar Eisenbahnendpunkt werden kann. Selbst an⸗ enommen, daß die Ueberschwemmung Bongas während einiger Wochen im Jahre kein Hindernis bilden würde, so steht doch das westlich und nördlich gelegene Land 4 und 5 Monate lang unter Wasser, haupt⸗ sächlich der Teil zwischen dem Sangha und dem Likuala⸗Mosaka, der von zahlreichen Kanälen durchzogen ist und stellenweise größere und kleinere Tümpel aufweist, die selten trocken werden.

Der Schiffahrtsexpedition des Kolonialwirtschaftlichen Komitees nach Alt⸗ und Neukamerun, die wegen der günstigsten klimatischen und Wasserstandsverhältnisse ihre Ausreise am 9. Januar antreten wird, ist, wie in der eingangs erwähnten Sitzung weiter mitgeteilt wurde, die allgemeine Aufgabe gestellt, die Flüsse Nlong, Dume, Kadei, Sangha, Mambereauf ihre Leistungsfähigkeit als Zubringer zur Kamerun⸗Mittellandbahn zu prüfen bezw. nachzuprüfen, und die besondere Aufgabe, Pläne und Kostenanschläge für die Verbesserung der Wasserstraßen und Kostenanschläge und Ren⸗ tabilitätsberechnungen für die Einrichtung einer Motorschleppschiff⸗ fahrt in den genannten Flußsystemen mit Vorschlägen für die ge⸗ eignetste Fahrzeugtvpe zu liefern. Auf Antrag des Kaiserlichen Gouvernements von Kamerun erfährt das Programm der Ex⸗ pedition insofern eine Aenderung, als die Arbeiten nicht am Sangha, sondern am Njong beginnen werden. Wenn der Njong als Schiffahrtsstraße noch nicht diejenige Beachtung gefunden hat, die ihm zweifellos zukommt, so liegt dies an seiner Binnenlage, die ihn mangels einer Verbindung mit der Küste wegen seiner Strom⸗ schnellen zu einer Verkehrsbedeutung nicht hat gelangen lassen. Es mangelt diesem Flusse zurzeit jede Beziehung zum Wirtschaftsleben der Außenwelt. Die im Bau begriffene Mittellandbahn, die ihren Ausgangspunkt im Seehafen Duala nimmt, ist berufen, diese Beziehung herzustellen und die Zünstigen Verhältnisse des Niong als Verkehrsstraße zur Geltung zu bringen. Am Njong haben bereits zweimal Erkundungen stattgefunden, nun mehr soll eine gründliche Untersuchung des Flusss auf seine Schiffbarkeit bei möglichst niedrigem Wasserstande folgen. Dieser fällt in die Zeit von Ende Februar bis Ende April. Das Kaiserliche Gouvernement von Kamerun stellt einen im Wasser⸗ bau erfahrenen Oberbeamten zur Verfügung, ferner wird ein in der Schiffahrt erfahrener Maschinist die Expedition begleiten. Ihm liegt u. a. die Bedienung eines Cudellmotors ob, der zum schnelleren Vorwärtskommen der Expedition beitragen soll, und der an jedes Boot oder Kanu angeschraubt werden kann. Die Arbeit der Expedition wird etwa 10 km. unterhalb von Slama beginnen und von hier den Niong aufwärts unter epentueller Berücksichtigung einiger Seitenflüsse fortgeführt werden. Hierauf wird der Uebergang zum Dume, die Bereisung des Kadei und von Nola aufwärts des Mambere bis zum nördlichsten schiffbaren Punkt erfolgen. Die Rückreise soll über den Sangha und Congo stattfinden. Die eigentliche Aufgabe der Expedition wird bei Bonga beendigt sein. Eine Bereisung des Dscha läßt sich mit dieser Expedition nicht verbinden, weil die Niedrigwasserzeit gerade für die Untersuchung der erwähnten Flüsse ausreicht. Eine Erkundung des Dscha würde allein eine Niedrigwasserperiode ganz ausfüllen.

Der Nachweis der Schiffbarkeit vorausgesetzt, ist das Kaiserliche Gouvernement entschlossen, mit allen Mitteln die Ausnutzung der Wasserstraßen zu betreiben und diese Arbeiten so zu beschleunigen, daß, sobald der Schienenstrang der Mittellandbahn den Njong er⸗ reicht, was für Ende 1916 erhofft wird, auf den Wasserstraßen bereits ein rationeller Schiffahrtsbetrieb eingerichtet ist.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. 1u““

Eine Mitgliederversammlung der im Verband der Schneider organisierten Berliner Herrenkonfektionsschneider und sschneiderinnen, die gestern stattfand, genehmigte, wie das „Berl. Tagebl.“ mittellt, einstimmig die schon von einer früheren Versamm⸗ lung beschlossene Kündigung der Tarifverträge in der Berliner Herrenkonfektion zum 23. März nächsten Jahres. Die Versammlung stimmte weiter einer Tarifvorlage zu, die eine Lohnerhöhung um durchschnittlich 10 % vorsieht. (Val. Nr. 283 d. Bl.)

In Paris beschlossen, wie „W. T. B.“ meldet, mehrere tausend Schriftsetzer in einer gestern abend abgehaltenen Versammlung, eine Lohnerhöhung und den Neun stundentag zu verlangen und in allen Druckereien, die diese Forderungen ablehnen sollten, am 5. Dezember die Arbeit niederzulegen. G

Kunst und Wissenschaft. 8

A. F. In der letzten allgemeinen Sitzung der Gesellschaft für Erdkunde im alten Jahre machte der Admiralitätsrat, rofessor Dr. Kohlschütter Mitteilung über die Ende Oktober in Paris ab⸗ gehaltene Internationale Zeitkonferenz. Zweck der Konferenz, für deren Anregung auch schon Professor Dr. Wilhelm Foerster ein⸗ getreten, war die Ordnung des Zei'signalwesens mittels der draht⸗ losen Telegraphie. In Aussicht genommen als Zentralstation war der Eiffelturm, dessen Existenz merkwürdigerweise in Paris selbst aus ästhetischen Gründen bedroht war und dem man jetzt glücklich ist, eine Bestimmung gegeben zu sehen, die seine Erhaltung dauernd verbürgt. Hand in Hand mit dem hierauf bezüglichen Be⸗ schluß ging die allgemeine Annahme der Greenwicher Zeit als Normalzeit und die Uebertragung der sich aus den Hesehlgfsen ergebenden wissenschaftlichen Arbeiten, also die umfassendste wissen⸗ Verwertung der Ergebnisse an das Internationale Zentral⸗ ureau der Erdmessung auf dem Telegraphenberge bei Potsdam. werden von einer größeren Zahl von Stationen für drahtlose

elegraphie, die über den ganzen Erdball verteilt sind, zu fest be⸗ stimmten Stunden und in genau festgelegten, jede Täuschung aus⸗ schließenden Signalen Zeitsignale hinaustelegraphiert werden, welche den mit dem einfachen, leicht zu verstehenden und zu bedienenden Empfangsapparat ausgerüsteten Schiffen im Bereich der Signale (bei Nacht bis 5000 km, bei Tage etwas weniger) estatten werden, ihre Chronometer zu kontrollieren und die ihnen Uvnmi eine höchst einfache Bestimmung der geographischen Länge, in der sie sich befinden, ermöglichen werden. Endlich faßte die Konferenz auch wichtige Beschlüsse über die Verwendung der weltumfassenden Wellentelegraphie auch für die Meteorologie, insbesondere für die Erforschung der gesamten elektrischen Zustände der, Atmosphäre und der Erde. Sehr wichtig verspricht die internationale, durch diese Beschlüsse festgelegte Organisation auch für die Erforschung der Erdbeben zu werden durch die Beobachtung der zeitlichen Fortpflanzungsgeseze ihrer Erschütterungswellen. Den Vortrag des Abends hielt als Gast Herr Einar Mikkelsen üͤber seine Expedition nach Nordost⸗Grönland.. Mikkelsen ist der kühne Forschungsreisende, welcher nach dem 1907 verschollenen dänischen Forscher Mylius Erichsen, seinem Landsmann. suchen unternahm und dabei selbst jahrelang als verschollen galt, dis Anfang

dem Maße, daß in der Erde roße

August dieses Jahres unerwartet die freudige Nachricht in Dänemark

eintraf, Kapitän Einar Mikkelsen und Maschinist Iversen, die Totge⸗ glaubten, befänden sich auf der Heimfahrt. Die Gef ichte dieser Expedition schilderte der Vortragende etwa wie folgt: Seinem Unternehmen vorangegangen waren 2 andere dänische Expeditionen, um die spurlos verschwundenen Mylius Erichsen, Leutnant Hagen und den Eskimo Brönlund aufzufinden, deren letzte Spuren bis zum Peary⸗Kanal an der grönländischen Nordostküste gingen. Man hatte jedoch nur die Leiche des Eskimos gefunden, aber bei ihm Aufzeichnungen, seine beiden Gefährten am Danmark⸗Fjord durch Hunger und Frost den Tod gefunden hätten, ihre wissenschaftlichen Ergebnisse seien am Fjord zurückgelassen. Um letztere wenigstens zu retten und womöglich Genaueres über die Verlorenen zu erfahren, landete Mikkelsen am 25. ugust 1909 mit dem Schiff „Alabama“ an der Ostküste Grönlands, auf der Shannoninsel, legte bier sein Fahrzeug in Winterquartier und brach, nach einem kurzen Vorstoß ine Innere während des Winters, zu Beginn des Frühjahrs, am 3. März 1910, mit Iversen nach NO auf. Bis zum 77. Grad ließ er sich durch eine kleine Abteilung seiner Leute begleiten, schickte diese aber nach einiger Zeit zum Winterlager der „Alabama“ zurück. Leider fanden diese Leute ihr Schiff inzwischen durch ein Unwetter vollständig zerstört, sodaß ihnen nur der Ausweg blieb, mit einem norwegischen Fangschiff am 23. August 1910 nach Aale⸗ sund heimzukehren, nachdem sie bis zum 31. Juli auf Mikkelsen und Iversen auf der Shannoninsel vergeblich gewartet hatten. Der Plan dieser beiden war gewesen, nach einem Vorstoß bis zum Danmark⸗Fjord wieder bis zum 1. August zurück zu sein oder zu versuchen, zur west⸗ grönländischen Küste zu gelangen. Diesen Plan hatten sie, vom 10. April ab von den anderen getrennt, auszuführen versucht. Sie waren nur mit Mundvorrat für 100 Tage versehen. Am 12. Mai 1910 war nach Ueberschreitung des 1200 m hohen Inlandeises das Tal des Danmark⸗Fiords erreicht. Die Gegend war enlih fruchtbar, belebt von Moschusochsen, Hasen und Wölfen. Man folgte dem Nordsaum des Fiords und hatte eines Tages die Freude, eine von Steinen getürmte Pyramide zu finden und hier gut erhaltene Nach⸗ richten von Mylius Erichsen, wonach dieser am 12. September 1907 nach Kap Bismarck an der grönländischen Ostküste auf⸗ gebrochen war. Die beiden Reisenden setzten nun ihre Reise bis Kap Ri sdagen fort, das den Nordrand des Danmark⸗Fjordes bildet, nahmen das Land gründlich auf, photographierten fleißig und suchten zugleich nach weiteren Aufzeichnungen ihres Landsmanns. Tatsächlich wurde bald darauf auch noch ein zweiter Bericht von Mylius Erichsen efunden, der älter war, nämlich die Zeit vom 28. Mai bis 8. August 1907 umspannt, und der höchst wichtige Mit⸗ teilungen uüͤber den Peary⸗Kanal enthält, daß er nämlich nicht nach West oder Süd durchgehe, wie bisber geglaubt worden war. Zufrieden mit diesem Erfolg, wurde am 28. Mat 1910 die Heimreise angetreten. Sie vollzog sich unter großen Anstrengungen und Ent⸗ behrungen, denn die hinwärts angelegten Depots waren zum Teil vom Proviant geleert oder verdorben und infolgedessen die Nahrungsmittel ungemein knapp. Die Jagdbeute war leider gering. Einmal gelang es auf Lamberts⸗Land, 12 Rebhühner und einen Schneehasen zu erlegen, doch auch diese Lebensmittel gingen bald aus, sodaß mit schwerem Herzen die letzten beiden treuen Hunde getötet und verzehrt werden mußten. Am 25. November 1910 war man endlich im Winterbhafen und fand zu seinem Schrecken die „Alabama“ als von Wellen und Eis zerschmettertes Wrack. Aber die Gefährten hatten eine Hütte mit Proviant zurückgelassen, in der beide Forscher überwinterten. Der Sommer 1911 verging in der vergeblichen Hoffnung, Verbindung mit einem Fangschiff zu erreichen. Leider wurde die Küste ungewöhnlich zeitig, von Anfang Juli ab, vom Eis abgeschlossen, sodaß auch der Winter 1911/12 in Grönland verbracht werden mußte. Inzwischen hatten die beiden ihr Quartier weiter füdlich nach Baß Rock verlegt und er wogen, wie teils mit Schlitten, teils mit Boot Angmasalik im Süden zu erreichen sein könnte. Der Plan aber scheiterte an der Entkräftung beider. Immer noch hofften sie, daß entweder Eskimos des Weges oder ein Schiff in Sicht kommen würde. Letztere Hoffnung ließ nicht zu Schanden werden. Am 17. Juli 1912 kam ein norwegisches Fangschiff, der „Sjöblomsten“, der die beiden Unglücksgefährten aufnahm und in die Heimat brachte. In diese Skizze seiner Leidensfahrt hatte der Vortragende eine große Reihe ausgezeichneter Lichtbilder verwoben und gelegentlich prächtige, anschauliche ilderungen eingeflochten. Natürlich gehörten diese Aufnahmen zum allergrößten Teile dem ersten Teil der Reise an, nur dem trostlosen Wrack und der Winterhütte waren noch einige Aufnahmen gegönnt worden. Der Vortragende endete unter dem lebhaftesten Beifall der Hörerschaft. Ihm dankte Geheimrat Penck, hervorhebend, wie Mut, Ausdauer und Beharrlichkeit auch in diesem Falle der Wissenschaft große Dienste geleistet haben, und wie erfreulich vorbildlich solche Taten und Vollbringungen allezeit wirken.

Literatur.

Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt

Draußen im Grünen. Dorfjugendgeschichten. Von Heinrich Sohnrev. Gebdn. 1,25 ℳ. Berlin SW. 11, Dessauerstr. 23. Deutsche Landbuchhandlung.

Die Landjugend. Ein Jahrbuch zur Unterhaltung und Be lehrung. Mit Bildschmuck und Bildern von⸗ F. Müller ꝛc. geber Heinr. Sohnrey. Gebdn. 1,00 ℳ. Berlin SW. 11 Dessauerstr. 23, Deutsche Landbuchhandlung.

Bauwesen.

Fin Wettbewerb für Entwürfe zu einer Volksschul in Sagan in Schlesien wird vom dortigen Magistrat unte Architekten der Provinzen Brandenburg und Schlesien und des König reichs Sachsen mit Frist bis 15. Januar 1913 ausgeschrieben. Aus gesetzt sind drei Preise von 1500, 1200 und 800 ℳ. Dem Preis gericht gehören u. a. an: Stadtbaurat Dr.⸗Ing. Küster in Görlitz die Stadtverordneten Zimmermeister Lehrfeld und Maurer⸗ un Zimmermeister Wendt, Regierungsbaumeister Wentrup und Stadt baumeister Wolf, alle in Sagan, als Ersatzpreisrichter Regierungs baumeister Bühler in Sagan. Die Bedingungen für den Wett bewerb sind für 3 ℳ, die den Teilnehmern zurückgezahlt werden, vom Stadtbauamt in Sagan zu beziehen.

Nr. 55 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 29. November 1912 b folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ernennung; Exequaturerteilung Zoll⸗ und Steuerwesen: Verlegung der Zollgrenze in Bremer haven. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete. Beilage: Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Verzeichnis der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenhäuser un medizinisch⸗wissenschaftlichen Institute.

gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom

1912, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst

Nichtamtliches: Wartbebrücke bei Neustadt i. Posen. Die neue Friedhofshalle auf dem neustädtischen Kirchhof in

a. d. H. Die Verwendung von Beton für Buü⸗

steigkanten und ähnliche Bauausführungen. Bolssonnet⸗Stiftung für Architekten und Bauingenienre. dewerb für Entwürfe zu einer Volksschule in Sagan in für 1912. Besprechung des Hau

Bauberatung. Bücherschau. .“

Nr. 97 des „Zentralblatts der Bauverwaltung⸗ herauf- 30. Nodember

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