1912 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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über die Bewährung des französischen Gesetzes in der Praxis dem stellune der Flaschen mit Rohr und mit Schlauch ist pielleicht nicht v ir em He 1 2 8— werkern usw. herrühre ies is 1u 1 beein 8 2. Reichstage Fhürung Fer hahges soll Ferech gertigt. bis nit Mn Regierung v. E“ 88 8 8 Landwirtschaftsrat, von dem Handwerk und Gewebe ““ 1 herrübren, auch diesen Kreisen mehr als bisher zugängig Tarifs und durch Festsetzung von Gebühren, die möglichst über⸗ uns Mitteilung machen müssen: die bloße Absicht, länger Er⸗ E“ gering sein: Mit dem generellen Verbot der Oberbavern einen Unterschied gemacht. Sie hat nur die Flaschen en Genossenschaften und Sparkassen, ferner Vertreter von Aerzte⸗ af) Meite Freuzde hahen der Fimft sichtlich und Ls ind. Die ersten beiden Bedingungen erfüllt ja fahrungen zu sammeln, konnte jene Mußvorschrift von 1908 nicht Fabrikation ist zweifellos eine Schädigung der betreffenden Industrie mit langem Schlauch verworfen. Die Flaschen mit Rohr könnten so vereinen, von dem Anwaltsverein, von dem Buchhändlerverein, und dieses Postscheckgesetzes mit großem Mißtrauen b bin vleengten. Senhe⸗ * Schaffung einer Ein⸗ außer Kraft setzen. Daß die Siebenpfenniggebühr J—2. verbunden, und da wir gegen die Wirksamkeit des Vorschlags die enstruiert werden, daß sie auch weitergehenden sanitären Voraus⸗ haben beraten, in welcher Weise das Scheckverfahren nützlich ausge⸗ befürchteten, daß dadurch eine fundamentale Stechng⸗ des von den werden, gn; es dnich nich⸗ S ö Meaaes .fgchtigt soll, freut s 2 b. inecee g. 9

1 1 g t E9 5 Sdios s 1 ntsp 3 f is 1 9 G NV t 9 1 K 11445 4 z2 sonsch ¹ h 2 2 1 ₰o 8 8 7 elt, 1 öt. . 88. ge c8 größten Bedenken hegen, haben wir gar keine Ursache, diese Industrie setzungen entsprechen. Zweifelbaft ist auch, ob ein Verbot einzelner staltet werden könnte. Dabei ist das Ergebnis herausgekommen, Genossenschaften eingerichteten Scheckverkehrs eintreten koöͤnnte. So um kleinere, die meist von kleinen Lerten s Der dadurch 8* ne Pe 1u. à Weubsechtz t ist die und die darin beschäftigten Arbeiter zu schädigen. Man kann doch Teile der Flaschen überhaupt möglich und ausführbax ist. Einzelne Teile ¹ fürchteten sie auch, daß Hofts 11111“ 8 as. mechen n rrüͤhren. Der dadurch der vorsichtiger Weise zu viel der Verordnung. Beabsichttpe 9.

1 zu g 28 schen überhaut oglich 2g. 281 welches wir in dem Gesetzentwurf Ihnen vorgelegt haben b 1 uch, daß der Postscheckverkehr die erste Stufe für die Verwaltung entstehende Ausfall ließe sich leicht anderwärts wieder gut⸗ Herabsetz der S einl 100 50 ℳ: warum muß denn nicht auch den Erport einfach untersagen. Ueber diese und ähnliche werden doch in weitestem Umfange auch zu medizinischen Zwecken ver⸗ 8 8 1 Postsparkassen sein könnte. Das ist nicht eingetreten. Aber man kann machen, wie durch Maßnahmen, die ein Stei d K 111141“*“n r ere den? Wir können Fragen wird am besten in einer Kommission weiter verhandelt. wendet. Bedenklich erscheint mir auch, ob es gerechtfertigt ist, den Er⸗ Besonders wichtig ist der Gebührentarif. In dem Gebühren⸗ aguch nicht sagen, ob nicht wirklich eine Schädigung der Genossen⸗ zur Folge baben G1u.“ . Zrslaakachüher onten sogar das der Vexordnung des Ranslens berlas mer n 21 Es scheint mir bedenklich, ein Verbot auszusprechen ““ dieser Flaschen zu verbieten. Meinung tarif finden Sie, daß die Ueberweisungen wie früher mit 3 be schaften ist. Der vorliegende Entmwurf hält nun zu iichtet worden it, begrüßen wir mit Freude. geerenR, ass. ch 8-9 8 .v ger dgigung. zabe einzelner Teile dieser Saugflaschen. Eine Saugflasche hat ein Glas⸗ sind, daß z. B. die Saugflaschen mit Rohr keine Gefahr für die 1 1X“ A 85 unserer Genugtuung a er Zinslosiakei r. FI v.“.“ 8I11“ 8. has 8e- h zu dem soeben w angeregt 1 eitat; 11 rohr, das man sich in 18 einschlägigen Geschäften ohne weiteres Säuglinge sind, so, sehe Nich keinen Grund, warum wir anderen rechnet werden sollen, daß die Auszahlungsgebühren wie früher mi Verzinsung, der 88 asae ö der Awoen e varüber zu bestimmen, wie die eingezahlten dienen erfahrungsmäßig, nur fur die Verwaltung als Kulisse, ohne beschaffen kann und das vielleicht ursprünglich gar nicht für Saug⸗ Staaten unsere Meinung aufzwingen und den Export verbieten sollen. emer Grundgebühr von 5 und einem Zehntel vom Tausend de . würde nur eine gesetzliche Föͤrderung der Terienttien dis Kapital an I“ bat er I See glachh in die daß sie ihre eigene Meinung zum Durchbruch zu brielt. erms en. flaschen bestimmt war. In einer Zuschrift an den Reichskanzler von Hoffentlich trägt das Ges⸗tz dazu bei, das ungeheure Elend der Kinder. Betrages abgegolten werden sollen. Dagegen soll bei der Einzahlung sein. Im Interesse des Mittelstandes auf dem Lande und in den srüheren Vorschlag, beir. Schaszung ven Pefbeiräten eslmußt. Im übrigen bleibt bestehen, daß die Teilnahme ee der Zentrale deutscher Kautschukwarenfabriken wird gesagt, es müsse sterblichkeit wenigstens etwas zu lindern. statt der bisherigen Gebühr von 5 für je 500 eine Einheits kteinen Stäoten muß darauf gesehen werden, daß die von ihm her⸗ Wie diese zusammenzusetzen sind, darüber konnte . sich he der Geüchensa 2 8 ti b“ ürn r. hmission

8 zllia u 19 z hno 8 vig gi s Bos F ι 1 1 12 4 , I] 6 2. 8 . s 8— 2 g 84 8 9 vze g 38 . 181 8 3 2b ais - 7 21902 2 8 3 2 rtig 2 1 4 G Sung n Z 8 Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vag-): Ich freue mich, daß gebühr von 10 erhoben werden. Wenn man sich überlegt, daß di ih in wieder zur wirtschaftlichen Betätigung Kommission unterhalten. Das Postscheckwesen hat ja die Aufgabe, zu prüfen 51 g wir Esn. dagegen die größten Bedenken.

gefuüh. oönne, d 2 3 Saugf lc sämtliche Parteien im Prinziv für den Gesetzentwurf sind. Wir bisherige Gebühr von 7 nicht nur bei der Einzahlung in Betrach ebe e g t werden. Mit der Herabsetzung der Stamm⸗ die bargeldlose Bersemthlung zu erzielen. Ob dazu nicht die Ein. Die 900 000 Ausfall können wirklich gegenüber der Erleichterung 1 vasass 8 8 sind wir einnerltanden. Die Gehührentarife] zahlungsgebühr schärigend wirkt, das muß gepruͤft werden. Ich des Verkehrs nicht ins Gewicht fallen. Wir benutzen die Gelegen⸗ .““ rin der Kommission noch genauer zu prüfen haben. glaube, wir werden zu einer Besahung kommen. Wir stimmen dem heit, den Postbeamten, die, mit immer neuen Aufgaben betraut, diese

auch für alle anderen Zwecke verwendet werden können. Ich konnen der Regi Serse * Ffanlen Maß⸗ für inde Zwecke ve⸗ werd konnen. ierung dankbar sein, daß sie angefangen hat, Maß⸗ h 8 8 u“ verstehe nicht, wie man die Herstellung dieser einzelnen Teile ver⸗ nahmen b der ninderse bhichteit zu steuern. Wenn kam, wie meistenteils in den Zeitungen angeführt ist, sondern auch da H E besond 8vS. ich 28 Antrag auf Ueberweisung an die Budgetkommission zu. 1 trotz alledem glänzend gelost haben, zu danken. berein. anz besonders stimmen wir dem Ge⸗ Abg. Dove (iortschr. Volksr.): Den stillen Frieden, der über Damit schließt die erste Beratung. Die Vorlage geht an ün ö. 1 0. 3 9 nüiet 8 8 1

Am vorigen Außerdem wurden Marxtiagge am Matkttage

gering mittel 1 gut Verkaufte 1 (Spalte 1)

Verkaufs⸗

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bieten will. 8 ist eine (Seien 5 ist die Lüdenscheider Handelskammer um Ablehnung des Gesetzentwurfs bei allen Ueberweisungen in dem Falle eintrat, daß auf dem Konto in ganz andere Form gefaßt sein müßte. Ich beantrage, daß gebeten hat, so meinen wir, daß die Interessen der Allgemeinheit mehr als 600 Bewegungen w ß di d

321 . v11“ beten hat, io me . ie Inte 2 nhe aren, daß diese Gebühr sogar bei Ueber⸗ 8 1 2, S mmen das Gesetz einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen wird höbher stehen müssen als die Interessen einer einzelnen Industrie. weisungen zweimal zur Berechnun draass heees kan xaasx danken zu, die eingehenden Gelder den Genossenschaften zur Ver⸗ dieser Debatte waltet, will ich nicht dadurch stören, daß ich 8 ;I; und dort die Spezialberatungen vorgenommen werden. Man darf Sämtliche Aerzte ohne Unterschied der Parteistehlung stehen durchaus un ect abf en eae g komr onnte, dann 1* füenng zu stellen. Die Post ist sowieso schon diesen gegenüber konstitutionelle Fracen hineinziehe. Ich möchte aber doch nicht die Budgetkommission. sich keinen Illusionen hingeben, daß durch ein Gesetz wie das vor⸗ auf dem Standpunkt des Gesetzentwurfs. Die christliche Liebestätig⸗ gefätr schätzen, ein großer Kreis von diesem neuen Tarif sehr im Vorteil. Einer Verzinsung der Bareinlagen stehe ich unterlassen, darauf hinzuweisen, daß, wenn das Gesetz, das schon Die Tagesordnung ist damit erledigt. liegende die Säuglingssterblichkeit irgendwie wesentlich ngPng keit hat sich der Säualinge in großem Maßstabe angenommen. Meine Vorteil haben wird. nicht so ablehnend gegenüber wie der Vorredner. Bei der am 1. April 1912 in Kraft treten sollte, uns jetzt erst im Schluß 93 Ugh Pachste Si 2 Uh . 1 Seders en 8 oft Mittel. eigene Schwester ist ihr ganzes Leben in 5 Weise praktisch tätig Ich möchte dazu noch anführen, daß die Zahl der zuschlag⸗ 8 882 . Z 1 Schluß Uhr. Nächste Sitzung Montag, 2 Uhr. Dazu bedarf es der Befteiung der großen Masse des Volkes, dazu gewesen, ich weiß also ganz genau welche Arbeit die Diakonissinnen glichtt z6r 69 0 1 1u getan werden. Das kann geschehen durch eine Ausgestaltung des früher gegangen. Ueber die Hindernisse, die en, hätte bedarf es eines ausreichenden Mutterschutzes und eines Ausbanes der auf diesem Gebiete geleistet haben. Ich muß es deshalb zurückweisen, pflichtigen Bewegungen ungefähr 65 % ausmacht. Nach einer Zäh⸗ 1 eeac Eeee das ist eine Erscheinung, solange es eine Kastengesellschaft gibt. Aber setzt ie Religi dure ienische erweis t estellt, d on den Kontis f 5 % 1 5 r†

as ist sch 1- ine 1 scha 2 etzt und die Religion durch hyogienische Unterweisung ersetzen gestellt, daß von den Kontisten ungefähr 45 % mehr als 600 Be⸗ Berichte von F cht

. 8 3291 * 9 8 & 8 * 8 8 8 8 2 ,1 1 8 8 7 2 8 beg IIIG 8 9 dugend 885 an Sern e will. Die Industrie muß sich auf dieses Gesetz einrichten, wie sie es wegungen haben, daß also ungefähr 54 % aller Kontisten unter dieser deutschen Iens märkten.

angen worden ist, ungestraft geblieben. Wenn Sie sich dieser sonf h Frfinbinnen us Allerdi ds InmmmmmmE EE.“

gang . gestraft g. ö ja auch sonst gegenüber neuen Erfindungen usw. tun muß. Allerdings Zuschlaggebühr bleiben. Sualüiat —— qUUö die ““X“ Hauses selbst entscheiden. Tun Sie das, leicht in der Kommission beseitigt werden könnten. dann werden stärkere Gewalten kommen und Vergeltung üben 1 8 ;. zc: 8 Regi g erkläͤ or 3 ist it ei

verden stärkere G. 1 Vergeltung üben. Die Nar 8 - Regierung erklärt worden, daß nicht beabsichtigt ist, damit ein großes

Direktor im Reichsamt des Innern von Jonghuihres: Den Die Vorlage geht an eine Kommission von 14 Mitgliedern. sichtig groß verbündeten Regierungen ist vorgeworfen worden, ein so dürstiges es ist ja auch kein Gesetz zur Bekämpfung der Sänglingssterblichkeit geylant gewesen. Dann würde natürlich die Erläuterung die Materie nicht voll erschöpfen. Die Frage der Säuglingssterblichkeit kann nicht durch ein einzelnes Gesetz gelöst werden, sondern nur durch und der christlichen Liebestätigkeit. Das haben viele Kom⸗ munen und Privatyereine eingesehen, die sich mit Eifer und gelungen, die Sterblichkeit von 20, auf 16,2 % herunter⸗ zudrücken. Diese Tätigkeit hat auch allgemein Anerkennung gefunden. Ihrer gedachte der IJnternat ionale Kongreß zur Bekämpfung der Saͤuglingssterblichkeit in Berlin und auch die ihrer Tagung zu Darmstadt. Jetzt haben wir es nur mit einer einzigen Maßnahme zu tun und uns nur zu fragen, ob sie auch geeignet ist, ihrerseits etwas zur Verringerung der Säuglings⸗

en Nachweis glauben wir erbracht zu

tig des Postscheckverkehrs muß alles zu seiner Förderung Entwurf vorgelegt wird, man einfach erklärt, es sei nicht (Erste Lesung des Reichshaushaltsetats für 1913.)

sozialen Fürsorge. Daß sich die Regierung an dem Volte versundigt, daß der sozialdemokratische Redner die christliche Liebestätigkeit hetab⸗ lung, die für das Jahr 1911 vorgenommen wurde, hat sich heraus⸗ Erkenntnis verschliezen wollen, das ist Ihre Sache, darüber mügen teile ich die auch von anderen Rednern betonten Bedenken, die viel⸗ 8 8

1, Nun ist bei der ganzen Gebührentaxe von vornherein von der Gesetz mit so dürftigen Begründungen eingehracht zu haben. Aber eine Summe von Maßnahmen auf dem Wege der Praxis Hingebung dieser Angelegenheit widmen. Dank dieser ist es Dentsche Vereinigung zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit in sterblichkeit beizutragen. Dies

haben. Wir sind Frankreich gefolgt, das für diese Spezialfrage ein Spezialgesetz geschaffen hat. Man hätte die Materie auch durch Polizeiverordnungen in einzelnen Bundesstaaten regeln können, aber rechtliche Bedenken nötigten uns, den Weg der Gesetzgebung zu be⸗ schreiten. Die Einzelheiten des Gesetzes können in der Kommission geprüft werden. Wir sind gern bereit, in dieser das gewünschte Material und eine Statistik über Säuglingssterblichkeit vorzulegen, soweit wir dazu imstande sind.

Abg. Stttart (3.): Es handelt sich hier um eine rein prak⸗ tische Maßnahme, um die von allen tief beklagte große Kinder⸗ sterblichkeit etwas abzumildern. Deshalb müssen wir dieses Gesetz schleunigst erledigen und uns nicht durch allerlei Betrachtungen darüber aufhalten, daß, wenn der Zukunftsstaat da ist, die Kinder nicht mehr sterben. Ich bitte, in der Kommission uns eine Statistik darüber vorzulegen, ob in sozialistisch geleiteten Gemeinden die Sterb⸗ lichkeit eine geringere geworden ist, und was das Millionenheer der Sozialdemokraten in dieser Frage bis jetzt überhaupt geleistet hat. Das bitte ich dann mit dem zu vergleichen, was die christ⸗ liche Charitas bisher getan hat. Der Vorredner hat die Regie⸗ rung aufgefordert, auch das französische Beispiel in bezug auf die Schulpolitik zu befolgen und eine Schule ohne Religion zu schaffen. Dafür können wir nur dankbar sein. Diese Worte werden im deutschen Volke den richtigen Widerhall fünden. Wir danken der Regterung, daß sie uns diese Maßnahmen vorgeschlagen hat. Was uns der sozialdemokratische Redner vorgeschlagen hat, waren nur große Worte und keine praktisch durchführbaren Vorschläge. Einzelne Bedenken teile ich aber auch, so, daß man auch die Herstellung der Teile von Saugflaschen verbietet. Der Vorredner meinte, daß man die Ausfuhr ins Ausland nicht verbteten solle, aber wir dürfen doch nicht etwas ausführen, was wir für schädlich halten. Nach seiner Ansicht düngen wir die Friedhöfe durch Kinderleichen. Das ist eine ungehörige Sprache, die das deutsche Mutterherz beleidigt. Das hat dafür kein Verständnis, damit verurteilt sich die Sozialdemokratie selbst.

Abg. Schulenburg (nl.): Der sozialdemokratische Redner ist ein sprechender Beweis dafür, daß der Sozialdemokratie jede Saug⸗ flasche recht ist, um sich mit Haß gegen die heutige Gesellschafts⸗ ordnung voll zu saugen. Wie man es hat fertig bringen können, mit dieser Frage der Kindersaugflaschen die Religion zu ver⸗ knüpfen, ist uns wirklich unverständlich. Aber die Worte des sozialdemokratischen Redners wollen wir doch nicht unwidersprochen in die Welt gehen lassen. So erkläre ich namens meiner Fraktion Die Religion gehört in die Schule und soll in ihr bleiben. Meine Parteifreunde haben selbstverständlich ebenso wie die Mehrbeit des Hauses das sehnlichste Bestreben, die große Säuglings⸗ sterblichkeit möglichst bald gemindert zu sehen. Aber wir können heute noch nicht entscheiden, ob das Verbot der Flaschen mit Rohr und Schlauch wirklich eine Verminderung der Säuglingssterblichkeit herbeiführen wird. Auch ist sehr wohl zu prüfen, welche Nachteile dieses Verhot für die Industrie und ihre Arbeiterschaft haben kann. Jedenfalls muß diese Sache sehr eingehend geprüft werden, namentlich die Frage, ob auch die einzelnen Teile der Flaschen verboten werden sollen. Wir sind damit einverstanden, daß die Vorlage einer vierzehn⸗ gliederigen Kommission überwiesen wird.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortsch. Volksp.): Mit parteipolitischen Gegensätzen hat diese rein sachliche Materie nichts zu tun. Auch wir halten die Bekämpfung der Kindersterblichkeit für das wichtigste Problem der öffentlichen Gesundheitspflege und die Vorlage für ein kleines Stück praktischer Gesundheitspflege. Ich bedauere, daß der Regierungsvertreter, vielleicht in einer ganz kleinen Entgleisung, bloß die christliche Liebestätigkeit auf diesem Gebiete an⸗ erkannt hat. Wir glauben, daß es sich hier um eine menschliche Pflicht handelt und daß sie anzuerkennen ist, ganz gleich aus welchen Motiven und auf welcher Seite sie erfüllt wird. Allerdings glaube ich mit dem ersten Redner, daß es grundverkehrt wäre, anzunehmen, daß dieses große Problem durch diese Vorlage zur Lösung gebracht werden könnte. Es handelt sich vielmehr nur um eine einzelne technische Maßregel, die durch dieses Gesetz angebahnt werden soll. Hoffentlich gibt diese Vorlage zu weiteren Maßnahmen einen Anstoß. Auf dem Gebiete der Sozialpolitik, der Wohnungspolitik muß in

erster Linie dieses Problem gelöst werden. Die verbündeten Re⸗ gierungen müßten durch allgemeine Verfügung ihren Einfluß dahin geltend machen, daß das ungemein wohltätige System der Fürsorge⸗ schwestern in allen deutschen Bundesstaaten zur Einführung gelangt. Diese könnten aufklärend wirken, namentlich auf dem Lande. Das merkwürdige ist, daß gergde in den allerreichsten Gegenden auf dem Lande, ich denke namentlich an Bayern, die Kindersterblichkeit viel rößer ist als in den großen Städten, wie München und Nürnberg. Auf Grund biologischer und medizinischer Untersuchungen könnte eine Reichsanstalt für Erforschung der Sauglingssterblichkeit ebenfalls auf kärend in ländlichen bäuerlichen Kreisen wirken. Die völlige Gleich⸗

Es folgt die erste Lesung des Postscheckg esetzes. Staatssokretär des Reichspostamts Kraetke: Meine Herren! Ich möchte dem zur Beratung stehenden Gesetz⸗ entwurf einige Geleitworte geben. Ich glaube dabei in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich mich darauf beschränke, die grundlegenden Be⸗ stimmungen zu erwähnen, da ich annehme, daß der Entwurf doch einer Kommission überwiesen werden wird.

Durch Gesetz vom 18. Mai 1908 ist der Reichskanzler ermächtigt worden, das Postscheckverfahren im Wege der Verordnung einzu⸗ führen, gleichzeitig ist bestimmt worden, daß zum 1. April 1912 die grundsätzlichen Bestimmungen im Wege des Gesetzes geregelt werden sollten. Zur Erklärung, und gleichzeitig zur Entschuldigung, daß der Gesetzentwurf Ihnen etmwas verzögert vorgelegt wird, möchte ich an⸗ führen, daß es für die Sache ersprießlich schien, einen längeren Zeit⸗ raum als 3 Jahre vergehen zu lassen, bevor man an die Ausarbeitung des Gesetzes herantrat.

Wie den Herren bekannt ist, ist das Postscheckverfahren am 1. Januar 1909 eingeführt worden. Es war daher, nachdem der Abschlus der Jahre 1909 und 1910 vorlag, auch das Jahr 1911 noch abzuwarten. Den Herren ist ja nach Ablauf dieses Jahres durch einen Geschäftsbericht Kenntnis von der Entwicklung des Scheck⸗ wesens gegeben worden; die gute Entwicklung dieses Dienstes ist den Herren in einer Denkschrift dargestellt worden.

Ich möchte hier hinzufügen, daß diese günstige Entwicklung auch für das Jahr 1912 weiter angehalten hat. Wie schon in der Denk. schrift angeführt, betrug die Zahl der Kontoinhaber nach dem ersten Jahre 36 000 ich nenne nur runde Zahlen —, im zweiten Jahre wuchs sie auf 49 000, dann auf 62 000, und nach Ablauf dieses Jahres wird sie sich auf 75 000 erstrecken. Sie sehen also ein starkes An⸗ wachsen. Vom Postscheckwesen ist in großem Umfange Gebrauch gemacht worden. Die Zahlen der vorausgegangenen Jahre sind den

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Herren ja durch den Geschäftsbericht bekannt. Ich möchte hinzu⸗

fügen, daß für das Jahr 1912 ungefähr 101 Mlllionen Buchungen stattgefunden haben im Gesamtbetrage von 30 Milliarden Mark⸗ Diese gewaltigen Zahlen lassen erkennen, wie notwendig es war, das Postscheckverfahren einzuführen. Und wenn ich noch hinzufüge, daß von den 30 Milliarden 16 Milliarden ohne Geld ausgeglichen worden sind, also dem eigentlichen Zweck, den wir erstrebten, gedient haben, so wird man sagen können, daß die Entwicklung eine gute ge⸗ wesen ist. Wir haben uns innerhalb dieser vier Jahre Mühe ge⸗ geben, diese und jene kleine Schwächen, die sich herausstellten, zu beseitigen und das Scheckwesen weiter zu entwickeln. Insbesondere ist der Postscheckverkehr in engere Beziehungen zum Reichs⸗ bankgirowesen gebracht worden. Wir haben ferner dahin gewirkt,

daß die Zahlungen aus dem Postauftrags⸗ und Postnachnahmeverkehr

gleichfalls durch Zahlkarten abgewickelt werden.

Wir sind ferner mit dem Ausland dahin in Verbindung getreten, das Postscheckverfahren auch auf das Ausland auszu⸗ dehnen, und es ist gelungen, im Verkehr mit Oesterreich, mit Ungarn, mit der Schweiz, mit Belgien und Luxemburg dieses Ver⸗ fahren bereits einzuführen. Wir sind auch noch mit anderen Staaten in Erörterungen, und die Herren werden aus den Zeitungen gesehen haben, daß auch Vertreter anderer Staaten hierher gekommen sind⸗ um sich den Postscheckbetrieb anzusehen und zu prüfen, ob es möglich sein wird, auch bei ihnen bald solchen Betrieb einzuführen.

Wenn ich nach dieser Richtung hin nur sagen kann, daß die Post⸗ scheckeinrichtungen den Bedürfnissen entsprochen haben und Anklang auch bei den Beteiligten gefunden haben, so ist das letztere, was den Tarif anbetrifft, nicht in allen Punkten der Fall. Es hat sich bei der Entwicklung herausgestellt, daß es von vielen Kreisen ungünstig aufgenommen und schwer empfunden wird, daß beim Postscheckverfahren die Pflicht der Gebührenzahlung zwischen dem Zahler und dem Empfänger nicht richtig geregelt ist. Insbesondere ist in weiten Kreisen

der Wunsch vorhanden, die Gehühren im Scheckverfahren durch

Frankierung der Zahlkarten auszugleichen und im weiteren die Zu⸗ schlaggebühr, die abhängig ist von der Zahl der Buchungen, fort⸗ fallen zu lassen. Den Herren ist ja bekannt, daß, sobald in Linem Jahre mehr als 600 Buchungen für einen Kontoinhaber statthaben, eine Zuschlaggebühr für jede Bewegung von 7 in Anrechnung ge⸗ bracht wird. Dies hat nun zur Folge, daß der Absender, also der Zahler, vielfach nicht weiß: wie hoch wird die Gebühr werden⸗ da ja die Höhe der Zahlung abhängig ist von den Bewegungen, die auf dem Konto des Empfängers stattgefunden haben. Alle diese Un⸗

bequemlichkeiten haben dahin geführt, den Wunsch auszudrücken, daß

die Gebühren, soweit irgend tunlich, gleich bei der Einzahlung des Betrages oder bei der Ueberweisung gezahlt werden.

Wir haben nun nach Verlauf der drei ersten Jahre Vertreter der verschiedenen Stände zusammenberufen. Es sind Vertreter vorgeschlagen worden von dem Handelstag, von IFçndustri

Geschäft zu machen, sondern daß der wirtschaftliche Nutzen des Post. November Marktorte

scheckverkehrs, die Ausschaltung des Bargeldverkehrs die Hauptsache ist. Sie finden in der Denkschrift die Zusammenstellung der Ge⸗ bühren. Die Gebühren setzen sich danach aus der Einzahlungsgebühr, der Gebühr für Auszahlungen und aus der Ueberweisungsgebühr zusammen; außerdem findet die Reichsverwaltung noch in den Zinsen von den Kapitalien einen Ausgleich. Diese Summen reichen gerade aus, um die Ausgaben zu decken.

8 Die beiden Hauptpunkte dieser Vorlage bestehen nun darin, daß erstens mal ein einfacher und klar sbersichtlicher Tarif geschaffen ist, eine Einheitstaxe, die von all den Herren, die bei den Beratungen heteiligt waren, mit großer Freude begrüßt worden ist, und daß im weiteren das Postscheckverfahren dadurch noch besonders seinem eigent⸗ lichen Zwecke dienstbar gemacht werden soll, daß die Stammeinlage, die gegenwärtig 100 beträgt, auf 50 zurückgesetzt werden soll. Dadurch wird sehr vielen mittleren Geschäftsleuten und Land⸗ wirten, denen gegenwärtig der Betrag der Stammeinlage zu hoch ist, die Möglichkeit verschafft, sich daran zu beteiligen. Je größer aber die Zahl der Teilnehmer wird, desto besser sind wir auch im⸗ stande, den wirtschaftlichen Zweck der ganzen Vorlage durch Ueber⸗ weisungen und Ausschaltung des Bargeldverkehrs zu erreichen. J möchte daher die Vorlage den Herren warm empfehlen. b

Zweifellos bestehen ja noch diese und jene Wünsche. Vielleicht ist datunter dieser oder jener Wunsch auch berechtigt. Aber ich glaube, wir müssen bei diesem neuen Dienstzweig darauf Bedacht nehmen, daß von vornherein Einnahmen und Ausgaben in ein richtiges Verhältnis gebracht werden, und daß wir allmählich die weitere Entwicklung fördern. Das ist dadurch vorgesehen, daß schon im Gesetz gesagt ist: der Reichskanzler kann die Gebühren ermäßigen, aber er kann sie nicht erhöhen. 46

Was die sonstigen Bestimmungen anbetricft, so sind diese nicht im Gesetz enthalten, sondern in dem Reglement Dieses Reglement gestattet, Aenderungen, wie sie der Dienst und das Interesse des Publikums erfordert, schneller vorzunehmen, als dies auf dem Wege der Gesetzgebung möglich wäre.

Ich glaube: wenn der Gesetzentwurf Annahme findet, werden wir dem Volke einen sehr nützlichen Dienst erweisen, und jeder wird Freude daran haben, der dabei mitgewirkt hat.

8. Abg. Süde kum (Soz.; Man kann aus den Ausführungen des Staatssekretärs Kraetke nicht schließen, daß in der Entwicklung

des Postscheckverkehrs annähernd das erreicht worden ist, was als wünschenswert bezeichnet werden könnte. Was will es sagen, daß bei vierjährigem Bestehen des Postscheckverkehrs 75 000 Konti errichtet worden sind. Das kann man keinen Erfolg nennen, sondern das muß man als einen Mißerfolg ansehen. Die Postverwaltung follte alles darauf anlegen, den Postscheckverkehr möglichst einfach und selbstver⸗ ständlich auch möglichst billig einzurichten. Sie darf nicht fiskalisch voggehen. Bisher hat sich die Postverwaltung auf den Standpunkt gestellt, daß sie sagt, wir wollen unter allen Umständen eine allzu große Ausdehnung des Postscheckverkehrs verhindern, und hat deshalb beim Postscheckverkehr, der über 800 Buchungen hinausgeht, eine Straf⸗ steuer eingeführt. Eine derartige Maßnahme konnte sich wirklich nicht als halibar erweisen, und sie mußte zu einer moralischen Nieder⸗ lage der Postverwaltung führen. Gerade diese Bestimmung hat ja den größten Anstoß erregt. Das soll nun geändert werden. Aber nicht etwa im Sinne einer Ausdehnung des Verkehrs, sondern wieder durch eine Verteuerung insofern, als man die bisher gebührenfreien Einzahlungen allgemein mit einer Gebühr von 10 belastet. Das mag insofern unbedenklich erscheinen, als die geringste Postanweisung mit einer Gehühr von 10 belastet ist. Aber auf diese Weise gibt man das wichtigste Propagandamittel für den Postscheckverkehr aus der Hand. Jedenfalls muß die Ungerechtigkeit beseitigt werden, die darin liegt, daß die eines Ortspostbezirks Wohnenden das Doppelte oder auch mehr an Gebühr zu Fahlen haben als diejenigen, die innerhalb des Postbezirks wohnen. Diese fixierte Gebühr wird genau dieselben Unzulanglichkeiten int Gefolge haben, wie der Fix⸗ stempel auf die gewöhnlichen Bankschecks. Ich hätte noch mancherlei zu bemerken, aber das kann in der Kommission geschehen. Ich be⸗ antrage, den Entwurf der Budgetkommission zu überweisen.

Abg. Irl (Zentr.): Mit der Kommissionsberatung sind auch wir einverstanden. Wir begrüßen die Entwicklung unseres Post⸗ scheckwesens, das keine Hemmulisse erfahren, sondern noch weiter ge⸗ fördert werden muß. Gleichgültig kann es aber dabei nicht sein, ob die Postverwaltung ein Plus oder Minus von 5 oder 6 Millionen dabei hat. In der Begründung zu § 5 heißt es, daß die Ein⸗ führung der Einzahlungsgebühr von 10 Pfennigen 6 Millionen bringt. Man muß aber bedenken, daß diese Einzahlungen zum größten Teil von kleinen Leuten herstammen. Vfelleicht läßt sich da ein Auzweg insofern schaffen, daß diejenigen Postscheckinhaber, deren Be⸗ trog eine gewisse Höhe erreicht, mehrere Stammeinlagen sich an⸗ schaffen müsten. Die Herabsetzung der Stammanteile bis auf 50 ist mit Freuden zu begrüßen Nach dem Erlaß des Reichskanzlers vom 10. Mai 1910 über die Verwendung und Anlegung der ein⸗ gezahlten Gelder kann ein Teil als an Genossenschaften ge⸗ geben werden. Nun geht aber aus der egründung hervor, daß im einem Falle bei einer Einlage von 121 Millionen nur ganz 3 Millionen als Datlehen an Genossenschaften gegeben worden sas Das muß in der Kommission ernstlich geprüft werden, ob es nich

möglich ist, diese Gelder, die ja zum größten Teil von Hand⸗

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