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Zer Bezugaprris beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. 3 8 Arzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ 8 d I1 zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an: die Königliche Expedition des Rrichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsspeditenren für Belbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
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Ordensverleihungen ꝛ c. Deutsches Reich. Exequaturerteilung.
Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme Zivilstandsakten.
Mitteilung, betreffend eine Bekanntgabe der ottomanischen Re⸗ gierung über Kriegskonterbande.
Verordnung, betreffend die Beaufsichtigung bayerischer privater
Versicherungsunternehmungen.
Bekanntmachung, betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehr.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 65 des Reichs⸗ gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Saarbrücken.
Bekanntmachungen, betreffend die Verleihung eines Preises aus der von Rohrschen Stiftung und eines Stipendiums aus der Zweiten Michael Beer⸗Stiftung.
“ Erste Beilage:
Bekanntmachung des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten, betreffend die Termine für Abhaltung des sechswöchigen Seminarkursus für Kandidaten des evangelischen Predigtamts, die Termine für die Prüfungen an den Lehrerseminaren, die Termine für die Prüfungen
i den staatlichen Präparandenanstalten, die Orte und sowie der Rektoren, die Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen und der Sprachlehrerinnen, die Orte und
Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen für weibliche
Handarbeiten, die Orte und Termine für die Prüfungen als Vorsteher und als Lehrer 8— die Taubstummen⸗ anstalten, die Orte und Termine für die Prüfungen der
Turnlehrer und Turnlehrerinnen, die Orte und Termine
für die Prüfungen der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen
sowie die Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen
er Hauswirtschaftskunde — im Jahre 1913-.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Amtsgerichtsräten Otto Becker zu Mansfeld im Mansfelder Gebirgskreise, Julius Freu ndt zu Oels i. Schl., Dr. Heinrich Krukenberg zu Schleusingen, Hermann Marxr zu Lauban und Ferdinand Meyer zu Ferre dem Pfarrer und Dechanten Nikolaus Weidert zu erolstein im Kreise Daun, dem Pfarrer Joseph Nathan zu Branitz im Kreise Leobschütz, den ““ Paul Dachsel zu Oschatz und Karl Roll zu Riesa, dem Oberpostinspektor Gustav Schmidt zu Danzig und dem Gutsbesitzer Etienne Doussin zu Bunzlau i Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Generalleutnant z. D. von Werder zu Goslar, bis⸗ herigem Kommandeur der 8. Division, den Königlichen Kronen⸗ orden erster Klasse, dem Fabrilbesitzer, Kommerzienrat Geor Grosser zu Ohlau den Königlichen Kronenorden dritter Alaßge, dem Bürgermeister Jakobh Sollhé zu Gerolstein im Kreise Daun, dem Rektor Joseph Leichter zu Leobschütz, dem u1 a. D. Heinrich Borgmann zu Duisburg⸗ 2 en. und dem Schöppen, Rentner Hermann Lerche zu Suderode im Kreise Quedlinburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, “ dem Lehrer Julius Schulz zu Mückendorf im Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Heinrich Eggers zu Bremen, den Oberbahnassistenten a. D. Karl Danowski zu Bremen, Heinrich Höche zu Goslar und dem Kassierer Friedrich Fischer zu Magdeburg das Verdienstkreuz in Gold, dem Obermusikmeister a. D. Wilhelm Brüdern zu genau, bisher im 2. Unterelsässischen Infanterieregiment r. 137, dem Gemeindevorsteher, Landwirt Wilhelm Cremer zu Gerolstein im Kreise Daun, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Karl Kunsemüller zu Gütersloh im Kreise Wieden⸗ brück und Dietrich Ploghöft zu Bremen das Verdienstkreuz in Silber, dem Prokuristen Hermann Hegemann zu Barmen, dem Privatförster Hubert Schick zu Fermnabe im Kreise Schleiden, dem bisherigen Gutsstatthalter ilhelm * zu Bargischow im Kreise Anklam und dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Karl Meier zu Meißen im Kreise Minden das Kreuz des All⸗ gemeinen Ehrenzeichens, 8 dem Kirchvater und Kirchenkassenrendanten, Schmiede⸗ meister Johann Klose zu Polnisch Neudorf im Kreise Münster⸗ berg, dem Kirchvater, Auszügler Paul Geier zu Pleßguth im genannten Kreise, den Fenstontertes Eisenbahnweichenstellern Ernst Haupt zu Detmold, Friedrich Schnelle zu Nienburg (Weser), Heinrich Bremer zu Bolzum im Landkreise Hildes⸗
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ermine für die Prüfungen der Lehrer an “
Berlin, Mittwoch, den 4. Dezember, Abends.
heim und Bernhard Freesemann zu Lehe, dem pensionierten Eisenbahnstationsschaffner August Hoffmann zu Lüneburg, dem pensionierten Bahnwärter Wilhelm Seeler zu Badingen im Land⸗ kreise Stendal, dem pensionierten Gemeindediener Karl Poppe zu Pilgramshain im Kreise Striegau, dem Helmsattlermeister August Genzmer, dem Gerbermeister Hermann Haver⸗ kampf, dem Schlossermeister Gustav Kind, dem Lackier⸗ meister August Schneider, sämtlich zu Barmen, dem Webermeister Heinrich Bauch zu Gütersloh im Kreis Wiedenbrück, dem Damastweber Heinrich Bleimund zu Bielefeld, dem Lageraufseher Michael Wellers⸗ hausen zu Stotzheim im Kreise Rheinbach, dem Gutshofmeister Karl Fehdler zu Buchwald im Kreise Neustettin, dem Kuhmeister Wilhelm Gibb zu Ranzin im Kreise Greifswald, dem Ackervogt Hinrich Dabel⸗ stein zu Bünningstedt im Kreise Stormarn, dem Forst⸗ und landwirtschaftlichen Arbeiter Benedikt Bagus zu Flieden im Kreise Fulda, den bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeitern Georg Spreen zu Nordstemmen im Kreise Gronau und Heinrich Westermann zu Rheda im Kreise Wiedenbrück das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Maler, Professor Olof Jernberg, Lehrer an der Kunstakademie in Königsberg i. Pr., die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Stiftsforstmeister Großer in Joachimstein, Amtshaubtmannschaft Zittau;
der Königlich Sschlisches Iriebrich Augustmedaille 8 in Silber: dem Gestütwärter Ramsauer in Pr. Stargard;
pdes Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens und des Ehr frreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens:
dem Generalsekretär des Unionklubs Wolff in Berlin;
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Geheimen Regierungsrat Dr. Nevermann, vor⸗ tragendem Rat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten;
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens und des Fürstlich S warzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse! ddem Generalsekretär des Deutschen Landwirtschaftsrats, Professor Dr. Dade in Berlin; des Komturkreuzes des Großherzoglich Sächsischen Hausordens der b.. oder vom weißen 8 Falken: dem Geheimen Kabinettssekretär, Geheimen Hofrat Abb im Geheimen Zivilkabinett; des Komturkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens: dem Rittergutsbesitzer von Marschall in Altengottern, Kreis Langensalza, und dem Oberforstmeister Swart in ““ des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Regierungs⸗ und Forstrat Schmanck in Cassel;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse Isetsges Ordens: dem Oberförster Wagner in Schmalkalden und
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dem Landschaftsrat, Oekonomierat Garcke in Zeitzz der Herzoglich Sachsen⸗Coburg und Gothaischen Herzog Carl Eduard⸗Medaille: dem preußischen Spezialkommissar a. D., Geheimen Re⸗ gierungsrat Dr. Schwimmer in Coburg;
des Ritterzeichens erster Klasse mit der Krone des Herzoglich Anhaltischen Hausordens Albrechts des Bären: dem Oberforstmeister von Heydebrand und der Lasa in Magdeburg; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Forstmeister Freiherrn von Bibra in Thale a. H.; des Fürstlich Scwarzbukgischen Ehrenkreuzes dritter Klasse: dem Rittergutspächter, Fürstlich eätnrgüscgen Oeko⸗ nomierat Kleemann in Kannawurf, Kreis Eckartsberga; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich Schaumburg⸗Lippischen Hausordens:
dem Badeinspektor Schütze in Norderneh;
des Kommandeurkreuzes ersten Grades des Königlich Dänischen Danebrogordens:
dem Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat Dr. Schroeter im Ministerium für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten; sowie des Königlich Montenegrinischen Unabhängigkeits⸗
ordens vierter Klasse:
dem Rittergutsbesitzer von Zimmermann in Neukirchen,
Kreis Merseburg.
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Deutsches Reich.
Dem Königlich norwegischen Vizekonsul in Cöln John Olaf Fadum ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Aleppo beauftragten Konsul Bergfeld ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er⸗ mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Die Kaiserlich ottomanische Regierung hat neuer⸗ dings bekannt gegeben, daß Steinkohle von ihr nicht mehr als Kriegskonterbande angesehen wird (vergl. „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ Nr. 270 vom 12. v. u“
Verordnung,
die Beaufsichtigung vayerischer privater Versicherungsunternehmungen.
Vom 25. November 1912.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (Reichsgesetzbl. S. 139) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats, was folgt:
Die Beaufsichtigung bereits bestehender und noch entstehender privaten Versicherungsunternehmungen folgender Art, deren Geschäfts⸗ betrieb auf das Gebiet des Königreichs Bayern beschränkt istt:
1) der Lebensversicherun sunternehmungen
mit Ausnahme a. der reinen Krankenkassen einschließlich der Entbindungskassen und der Vereine zur Unterstützung von Geisteskranken, b. der gemischten Krankenkassen, die neben der Krankenunter⸗ stützung ein Sterbegeld von nicht mehr als 100 ℳ gewähren,
100 ℳ nicht übersteigt,
8 Leistung; 2) der Feuerversicherungsunternehmungen mit Ausnahme der Einrichtungen welche die Unterstützung ausschließlich oder überwiegend in Naturalleistungen gewähren,
Einwohnerzahl von nicht mehr als 10 000 umfaßt;
Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungsunternehmungen mit Ausnahme a. der Vereine zur Entschädigung von Geschworenen, b. der Hopfenversicherungsvereine, A“ c. der Hagelversicherungsvereine,
d. der Viehversicherungsvereine, „ „ wird für die Zeit vom 1. Januar 1913 an dem Kaiserlichen Auf⸗ sichtsamt für Privatversicherung übertragen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 25. November 1912. (L. S.) Wilhe Im. Delbrück. 1 Bekanntmachung, 8 betreffend Abrechnungsstellen im Scheckverkehr.
Vom 27. November 1912.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom 1s März 1908 (Reichsgesetzbl. S. 71) hat der Bundesrat be⸗ ossen: 5 die Perechrungsstela bei der Reichsbank in Magde⸗ burg ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgesetzes. Berlin, den 27. November 1912. dö—“
A.: Richter.
der reinen Sterbekassen, deren Leistung im einzelnen Falle
der sämtlichen Umlagekassen ohne Rücksicht auf die Höhe der
b. deren Betrieb sich geschäftsplanmäßig auf ein Gebiet er⸗ streckt, das nach der jeweiligen letzten Volkszählung eine
3) der sonstigen Versicherungsunternehmungen einschließlich der
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