1912 / 289 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

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sprochen haben, wird dieser abgelehnt und 8 261 umwerändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Schluß 5 Uhr. Nächste Si Freitag, 11 Uhr. (Wasser⸗

Zweite Beilage

jenigen verlangen kann, der die Verleihung dur Abg. von dem Hagen (Zentr.) bittet, den Antrag absulehn unrichtige Nachweisungen erwirkt hat Cin Regj Eu1u“ -uS5 8 2 n Ein Regierungskommissar befürwontet die Annahme vrns echase 80 die Verleihung ohne Entschädigung des Antrags. 8 I 3 en wer si WE. iger 6 * .. en, wenn sie u. a. auf Grund unrichtiger Nachdem die Abgg. Dr. Hahn (kons.), Fink (nl.) und

1“ Nachweisungen erteilt ist. Die Abgg. Dr. Bell⸗Essen Büchtemann ffortschr. Volkspv.) gegen ben Antrng ge⸗ esetz, Interpellation wegen der eeuerwehr, kleinere entschen eichsanze ger un onig 1 reu

(Zentr.), Dr. von W oyna (freikons.) und Lrppmann orlagen und Anträge.) Frei . (fortschr. Volksp.) beantragen, diese Bestimmung zu streichen. Freitag. 8

8 Ab „Dr. von Kries (kons.) spricht sich für die Ablehnung dieser Anträge aus, da der Staat und die Kommunen schutzbedürftiger 8 7ge 8 2 5 Mitglieder einer industriellen Unternehmung. Statistik und Volkswirtschaft, 89980aZJauJ.. Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 21. bis 30. November 1912 und im Betriebsjahr 1912/‚13. bier Aog. Lippmann (eortschr. Volksp.) bemerkt, daß es sic bE“ hierbei um die Fälle handele, wo eine Verleihung durch eine 1. Dummheit der Behörde bzw. des Gerichts zustande gekommen sei. 3 ecehe; eRrnKer K es en E Einfuhr 88 de des 8 8e n dafür das Publikum, S8 . D. diejenigen, die sich mit ihren Anteilen an einem Unternehmen im Spezialhandel betei igt haben, bestraft werden. Der Unternehmer selbst werde nicht r eene . getroffen. 1. Sept 191 bis 30. Nov. 1911 dz zein

Nachweisung

irken Preußens im III. Vierteljahre 1912 p zhne. Mit Ausschlutß der festbesoldeten e 11u1“

Durchschnittslöhne Ausfuh chn u u hr

auf Niederlagen

1. Sept.

1 1912 bis

30. Nov. 1912

Verdiente reine Loͤhne (nach A aller Arbeitskosten sowie im Spezialhandel von Niederlagen

Arbeits⸗ der Knappschafts⸗ und Invalldenversicherungsbeiträge)

schichten auf 1 Arbeiter im 11u““ V.⸗ .ZB.⸗J. I. B. J. 1912 1912 1912 (abgerundet anze

alt Zahlen) 5Sb 7. 8.

1. Sept. 1911 bis

30. Nov. 1911

21. bis 30. Nov. 1912

1. Sept. 1. Sept. 8 1. Sept. 1. Sept. 1912 1911 V 1. bis 1912 1911 bis bis 30. Nov. bis bis 30. Nov. 30. Nov. 1912 30. Nov. 30. Nov.

1912 1911 1912

d z

1. Sept.

LC. bis

30. Nov. 1912

1. bis 30. Nov. 1912

21. bis 30. Nov. 1912

Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.) schließt sich diesen Ausführungen an und hebt hervor, daß die Absicht des Gesetzes doch seh müsse, b 4 ““ 8— vnrch S. Täuschung en. serreicht Bergbaues

. 9 den Beschluß der zweiten Lesung sei eine wesent 8 8 Verschlechterung des Gesetzes eingetreten. - 8 III. V.⸗J.

Die §§ 79 und 80 werden mit den Anträgen Bell an⸗ 1912 genommen. Nach § 110 hat der zur Unterhaltung des Wasserlaufs Verpflichtete durch entsprechende Arbeiten am Wasserlauf und 1 an den Grundstücken der Behinderung der Vorflut durch Ufer⸗ abbrüche vorzubeugen oder die infolge der Schiffahrt oder von Strombauten an den Ufergrundstücken entstandenen Schäden zu beseitigen und zu verhindern. Abg. Dr. Hahn (kons.) bemerkt, daß es sich bei diesem Para⸗ graphen um die Fälle handle, in denen die ursprünglich natürlichen Flüsse durch Menschenarbeit wesentlich verändert worden sind, und daß nun die Anlieger und die Techniker oft ganz verschiedener Meinung darüber seien, ob die Schäden durch einen ungehärdigen Fluß auf natürliche Ursachen oder auf die Strombauten der Techniker zurückzuführen seien. An der Unterweser hätten z. B. Prozesse geführt werden müssen, um nachzuweisen, daß Uferabbrüche auf der rechten Weserseite durch die Regulierung der Weser entstanden seien. Auch an der Elbe seien durch die Schiffe der Hamburg⸗Amerika⸗Linie an ihrem Liege⸗ platze Uferabbrüche entstanden, die Interessenten hätten sich aber ver⸗ geblich um Hilfe an die Regierung gewandt. Dann heiße es immer, der Fluß mache die Schäden von selbst. Die Regierung müsse durch entsprechende Uferbauten solchen Schädigungen vorbeugen, die Stadt Hamburg habe ja 530 000 gegeben, um für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden zu können. Unterstaatssekretäur Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen bemerkt, daß nach Erlaß dieses Gesetzes die Re ierung in vollem Maße bestrebt sein werde, es nach allen Billigkeits⸗ rücksichten auszuführen. Die Herren von der Wasserbaukommission begnügten sich nicht damit, nach eingegangenen Berichten über die

ö

auf 1 Arbeiter und sauf 1 Arbeiter im

insgesamt im 1 Schicht im

Art und Bezirk des

rein

III. V.⸗J. 1912

II. B.⸗J.

Im. n.

1912 1912 ℳ6

13.

Verbrauchszucker glei gestellte

Rohrzucker (176 a) ö11ö1.“”“; n 1 davon Veredelungsverkehr . . . . . ... 8 b I Rübenzucker: Kristallzucker (granulierter), (auch dzucker) V dis69) öö-ö-öö.öF.. 3 323 447 804 988 in Oberschlesien. 11 117 403 32 657 711 30 181 709 279 254 1 8 davon Veredelungsverkehr .. . .. .. 8 Nefiche g⸗ a9 8 1 406 n. Nördliche Reviere). 271 228 267 435 255 243 115 658 813 1 gemahlene Raffinade 88 - b. Südliche Reviere²) . 77 590 77 467 76 950 31 838 923 8 888 Beenuge hg) 1“““ 12 477 165 268 317 682 57

Summe O.⸗B.⸗A. Dort⸗ ö11111““ 153 072

341 315 813 220 3 909 2 243

158 46 224

5 330 4 942

237 800 456 064 ü 6

968 65 526 685 147 831 3 3 3

ℳℳ 18

1aglixeris und dem raffinierten ͤͤ1121ö1ö6166;

8 —,

320 564 136 053 60 939 51 903 29 400 25 350 38 437 30 423 1 729 2 580 4 988 5 523 1 571 462 181 364 1

169 611 319 021

. .

582 511

129 151 91 681 75 239 44 936

148 738

40 757 17 611 14 018

6 416

a. Steinkohlen⸗

bergbau 1 046 118 965 04 8

15 558

56 328 869

388 374

anderer Zucker

mund (a, b und Revier 1. 88 u““ Rohrzucker, ro

SH 111“ S eer, fester und flüssiger (176 k) . 49 629 50 231 51 736 15 983 466 15 054 879 322 300 Rübenzuck h veher D8s Fage ein h; 48 3 51 736 5 983 46 30 übenzucker, roher, fester und flüssiger (17 1“ 25 603 25 065 23 302 10 270 252 9 265 078 401 370 davon Veredelungsverkehel 1 b. Braunkohlen⸗ 1 derer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich veo8 . 12 477 458

bergbau 8 im Oberbergamtsbezirk Halle 40280 41 920 39 221 2 000 83 8 CF. 8 6 bher 2 9 672 9 894 9 028 1s 8 * s 88 . Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, .*2

360 544 355 862 341 716 152 240 589 136 864 085 422 385

1 547 890

bei Saarbrücken (Staats⸗ 4 werke 111““ 314 521

T“

98

23 095 2 970

21 757 8 065

11 294 5 380

13 0920 4 628

5 656

linksrheinis 9 futter; Rübensaft, Ahornsaft (176 n) . ..

G. Salzbergbau d Veredelu sverkeh im Oberbergamtsbeziri Halle 8 avon Veredelungsverkehr . . . . d. Ceihersehsen Menge des darin enthaltenen Zuckers . . . . . . ...

Interessen der Anlieger zu entscheiden, sondern sie üb si ief büß 1“ 8 . 1 überzeugten sich 8 erschiefer) Berlin, den 6. Dezember 1912. Abg. Gaigalat (kons.) welst noch besonders auf die in Siegen . . . . .. Schädigungen der Ufer durch den Eisgang ͤ inm. in Nassau und Wetzlar. 1 § 110 wird angenommen. sonstiger rechtsrheinischer. Zu § 116 befürwortet linksrheinischer ..

73931 12139

31³ 323

348

11 9888

19 612 10 902

8 438

12 191

15 868 3 816 371

4 150 252 3 791 350

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbruck

278 2332 29 260

278 38⁸ 243 Zur Arbeiterbewegung. 1““ Die Tischlerzwangsinnungen von Neukölln, Char⸗

3,688 303 82 5 *) 2512

3988 733 3 330

659 254 ) 3 791 500 1 799 844 1 394 410

719 651

13 06 2 657

11 877 6 948 5 010 2 947

13 097 2 830 11 499 6 932 5011 2 957

13 484 2 600 11 250 7581 5 178 V 3016 1

3 634 036 619 928 3 398 076 1 705 297 1 290 936 673 908

F. Brockes: Cajus von Derbe. Der Gefährte des Paulus. Ein Bld vom Kämpfen und Werden in der ältesten Christenheit. Richard Mühlmann, Verlagsbuchhandlung (Max Grosse),

Kapitel „Shakespeare und das englische Drama im 16. und 17. Jahrhundert“ als Sonderabdruck erschienen (1 ℳ).

22ö2—2

Abg. Dr. von Kries (konf.) einen Antrag, wonach die 1. observanzmäßigen Verpflichtungen zur Unterhaltung eines künst⸗ ichen Wasserlaufs zweiter Ordnung aufrecht erhalten werden sollen; man habe diese Frage wohl für die natürlichen Wasserläufe ge⸗

regelt, dabei aber eine Bestimmung über die künstlichen Wasserläufe

vergessen. b Die Abgg. Dr. von Woyna (freikons.) und Dr. Schrock (frei⸗

kons.) und ein Regierungskommissar stimmen dem An⸗ trag zu.

8 116 wird mit dem Antrage angenommen.

Nach § 176 ist der Grundstückseigentümer berechtigt, das

berirdisch außerhalb eines Wasserlaufs von einem anderen Grundstück abfließende Wasser von seinem Grundstück ab⸗ zuhalten. In Hohenzollern, in Hessen⸗ Nassau und in den rheinischen Gebieten, wo bisher das französische oder gemeine Recht galt, soll diese Vorschrift nur in bestimmten Fällen gelten.

Abg. Reinhard (Zentr.) befürwortet einen Antrag, diese Ausnahme auf diejenigen Gebietsteile der Provinz Hannover aus⸗ zudehnen, wo bisher das gemeine Recht galt.

8 Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Der § 176a stellt in seinem ersten Absatz den landrechtlichen Grundsatz auf, daß der Eigentümer berechtigt ist, das oberirdisch außerhalb eines Wasserlaufs von einem andern Grundstück abfließende Wasser von seinem Grundstück abzuhalten. Von diesem allgemein geltenden Grundsatze ist im Abs. 2 durch die Beschlüsse Ihrer Kommission und der zweiten Lesung eine Ausnahme gemacht worden zugunsten der Hohenzollernschen Lande, der Provinz Hessen⸗Nassau und derjenigen Teile der Rheinprovinz, in denen bisher das französische oder das gemeine Recht galt. Die Antragsteller bezwecken nunmehr mit dem Antrage Nr. 828, auch für die Provinz Hannover diesen Ausnahmezustand herbeizu⸗ führen, und sie haben sich bei ihren früheren Ausführungen ins⸗ besondere darauf berufen, daß auch in Hannover geltendes Recht gewesen wäre nach den Grundsätzen des gemeinen Rechts, den Uebertritt des Wassers auf das Nachbargrundstück dulden zu müssen. Meine Herren, ich will, entsprechend den Ausführungen des Herrn Vorredners, auf die rechtliche Seite der Frage nicht näher eingehen, ich will mich ent⸗ halten, darauf hinzuweisen, daß auch der schon früher erwähnte § 12 des hannoverschen Gesetzes von 1847 bereits eine Durchbrechung des gemeinrechtlichen Grundsatzes darstellte, und dies auch in den Ver⸗ handlungen der Ständekammer zum Ausdruck gekommen ist. Was für mich das wichtigste ist, das ist die Tatsache, daß gerade noch in letzter Zeit sowohl die Provinzialbehörde wie auch die Landwirtschafts⸗ kammer der Provinz Hannover gebeten haben, es für Hannover bei den landrechtlichen Grundsätzen zu belassen und von einer Aenderung des Gesetzentwurfs im Sinne der Antragsteller abzusehen. Ich möchte also in Uebereinstimmung mit der Vertretung der Provinz Hannovper bitten, den Antrag Nr. 828 abzulehnen. Abg. Klußmann (nl.) befürwortet den Antrag. Darauf wird der Antrag angenommen.

Nach § 261 kann zur Verhütung von Hochwassergefahr der Regierungspräsident bzw. der Oberpräsident polizeiliche Verordnungen erlassen, wonach der Landrat und in Stadtkreisen die Ortspolizeibehörde verschiedene Arbeiten vorschreiben können. In der Provinz Hannover sollen in den sogenannten selbst⸗ ständigen Städten auch die Ortspolizeibehörden dafür maß⸗ gebend sein. Die Abgg. von Branden stein (kons.) und Gen. beantragen die Streichung der Bestimmung für Hannover.

Abg. Freiherr von Malhahn (konf.): Ich bitte, dem Brandenstein zuzustimmen. Es wäre eine Ungerechtigkeit 1.1trn

Forsten

) und ²) siehe Anmerkung⸗ 2

e⸗

u ) und Hinzu tritt der Wert der Brotk

II. Durchschnittslö

und in Tagebauen besehe gte eigentliche

ergarbeiter

hne der e Sonstige unterirdisch

und in Ta beschäftigte

„T1I1 im Jahresmittel 1911 = 0,12

inzelnen Arbeiterklassen auf 1 Schicht.

II. 1“ = 0,14

ebauen rbeiter

³) der unteren Nachweisu ilage: im 1

1912 = 0,17 fäur 1 Schicht.

Ueber Tage be⸗ schäftigte erwachsene männliche Arbeiter

Jußendlis männ⸗ che Arbeiter (unter 16 Jahren)

ch und

Art und Bezirk

n ftigten eigent⸗ ergarbeiterꝛ)

.

iner

mecert

5 1

8

des Bergbaues

bauen be lichen

reiner Lohn

im 1 Inn 1512

Jahres⸗

F.

im

nittel 1911 8 von der Gesamt⸗ belegschaft

1†

8 R

reiner Lohn

1.

4.

8 5

7 2₰

reiner Lohn

S 898 mittel 1911

von der

Gesamt⸗

belegschaft

02 coe im

5

0 K

28

a. Steinkohlen⸗ bergbau in Oberschlesien. . in Niederschlesien im Oberbergamts⸗ bezirk Dortmund: a. Nördliche Re⸗ viec b. Südliche Re⸗ viere h. ..

82 £¶

n

8 f

S

1,41 1,33

Summe O.⸗B.⸗A. Dortmund [a. b und Revier Hamm) bei Saarbrücken

(Staatswerke).. bei Aachen.. .

b. Braunkohlen⸗ bergbau

im Oberbergamts⸗ bezirk Halle unterirdisch

b 16,5 in Tagebauen .

29,1

4,42 4,10

3,65

V 142 1,34 9 1,41 1,43 5 1,58 1,47

Summe. linksrheinischer . „c. Salzbergbau im Ober S.vg 1““

. 83 H

im Oberbergamts⸗ bezirk Clausthal. 6d. Erzbergbau in Mans sels kupfer⸗ 1111““ im Oberharz... in Siegen . . .. in Nassau u. Wetzlar sonstiger xechts⸗ rheinischer.. linksrheinische

45,6

²) Gesamtbelegschaft vergl.

*) 99,6 v. H.: bis 8 Stunden; ³) 1,3 v. H.:

⁷) 1/7 v. H.: bis 6 Stunden;

nover eine besondere Bestimmung einzuführen.

¹0) Siehe Anmerkung ²) bei 1.

4,2

19,7 p. S 8 Stunden;

21 38,9 4,71

40,1 5,01 1 497 4,94

19,2

¹) Ausschließlich der Ein⸗ und Ausfahrt, aber einschlie Spalte 2 von I.

3,68

4,31

4,34 4,18

172 3,64

7

1

38 330 ßlich der Pausen.

39,0 42,4

38,8 40,3

Sgxã. sE

23,9 388 22,4

26,0 36,7

951 0,78 ) 1,77 1,63 127] 127

4

2 8 ,£¶ꝗ 8.

*

70,1 p. H.: bis 10 Stunden; 6,1 v. H.: bis 11 Stunden; 4,1 v. H.: 0,3 v. H.: bis 10 Stunden; 1

bis 6 Stunden; 0,5 v. *) 0 % v. H.: bis 6 Stunden; 0,3 v.

v. H. 0,4 v. 1 *) Rördliche Reviere: d Gelsenkirchen, Wattenscheid, Ost⸗Essen,

att Ost⸗ est⸗Essen, *) Südliche Reviere: Dor

.: bis 7 Stunden; 98,2 v.

.: bis 12 Stunden.

0,1 v. H.: bis 8 Stunden.

87 1” 2 Lee a. 8 v. H.: bis 8 Stunden. 24 p. H.: his 7 Stunden; 97,9 v. H.: bis 8 Stunden. st⸗Recklinghausen, West⸗

berhausen, und I, Witten, Haktingen, Süd⸗Bochum, Süd⸗Essen, Werden.

uisburg.

beciinghauf „Dortmund II, Dortmund III, Nord⸗Bochvm, Herne,

ottenburg und Steglitz traten gestern, dem „Berl. Lok.⸗Anz.“ zufolge, zu einer Beratung zusammen und faßten einen Beschluß, in lIdem es heißt: „Nachdem die Kündigung des bestehenden Arbeits⸗ vertrags erfolgt ist, kann ein neuer Vertrag nur abeaeschlossen werden, wenn: 1) die jetzt bestehende Arbeitszeit nicht abge⸗ ändert wird; 2) die Arbeitsvermittlung nicht allein von dem Arbeits⸗ nachweis in Berlin, sondern auch in den benachbarten Städten erfolagt. Am besten hierzu geeignet sind, als vollständig unpartetisch, die städtischen Einrichtungen. Im allgemeinen muß es jedem Arbeitgeber wie Arbeit⸗ nehmer freistehen, Arbeiter und Arbeit anzunehmen, wie und wo solche zu erlangen sind. Es liegt im allgemeinen Interesse aller Beteiligten, im Arbettg berschutzverband fest zusammenzuhalten und dahin zu wirken, daß der parteipolitische Einfluß bei der Regelung der Arbeitsverhältnisse entschieden bekämpft und beseitigt wird, denn nur dann wird es möglich sein, ein dauernd gedeih⸗ liches Verhältnis zwischen Meistern und Gesellen, Arbeit⸗ ebern und Arbeitnehmern, sowie Frieden und förderliches H im gesamten Gewerbestande herbeizuführen.“ Es soll ferner dabin gestrebt werden, daß die Regelung der Arbeits⸗ verhältnisse durch die gesetzlich bestellten und beaussichtigten Ver⸗ tretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig geregelt wird.

In Barmen beschloß, wie die „Köln. Ztg.“ meldet, die Ver⸗ einigung der Arbeitgeber im Bergischen Lande, die Fliesenleger heute auszusperren, wenn die vom Zentralverband deutscher Bauarbeiter über die Firma Nelk u. Co. verhängte Sperre nicht aufgehoben wird. Die Arbeitn hmer hatten die Sperre wegen Meinungsverschiedenheiten bei der Abrechnung über Akkordarbeiten am Genesungsheim der Ortskrankenkasse verhängt und aufrechterhalten, obschon Schlichtungskommission und Einigungsamt dies für unberechtigt erklärt hatten. 1 Die Vereinigung der Möbelfabrikanten in Höchst a. M. (vgl. Nr. 287 d. Bl.) hat der „Frkf. Ztg.“ zufolge gestern beschlossen, am 7. Dezember alle organisierten Arbeiter zu entlassen, nachdem die unter Vertragsbruch am 30. November bei einem ihrer Mitglieder niedergeleate Arbeit gestern nicht wieder aufgenommen wurde.

Am Dienstag brach auf der Internationalen Baufachaus⸗ stellung in Leipzig ein Ausstand der Zimmerer und Beton⸗ arbeiter aus. Er beschränkt sich indes, wie die „Köln. Ztg.“ er⸗ fährt, auf etwa hundert Angebörige der Firma Löser. Diese hatten einen Brief an die Firma gerichtet, worin sie eine Lohnerhöhung von 10 die Stunde verlangten. Die Firma lehnte die Forderung ab und zahlte den Leuten auf ihr Verlangen ihren Lohn aus.

In Saarbrücken fand, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nach⸗ mittag eine Besprechung von drei beauftragten Sicherheits⸗ männern der dortigen Bergarbeiter mit dem Vorsitzenden der Bergwerksdirektion Geheimen Rat Fuchs statt. Die Arbeiter wünschten, daß verschiedene Bestimmungen der neuen Arbeits⸗ ordnung zurückgezogen würden. Die Besprechung verlief ergebnislos. Der Geheime Rat Fuchs versprach, die neue Arbeitsordnung milde zu handhaben, doch könne eine Zuröcknabme der Bestimmungen auf keinen Fall erfolgen. Die beauftragten Sicherbeitsmänner wandten sich darauf sofort an den Minist ür Handel und Gewerbe und suchten um eine Audienz nach. 1

Literatur.

Im Verlag von D. W. Callwey in München soll demnächst eine Einführung in die Weltliteratur im Anschluß an das Leben und Schaffen Goethes von Adolf Bartels er⸗ scheinen. Der Weimarer Literarhistoriker hat in ihm einen neuen, eigenartigen Weg beschritten; er will nämlich den Deutschen, der seine heimische Literatur kennen gelernt hat, von dieser hber, im Anschluß an ihre hervorragenden Geister, Goethe besonders, in die Weltliteratur einführen oder, was dasselbe besagt, ihm zeigen, wie die fremden Literaturen zu uns gekommen sind, wie ihre großen Dichter auf die unserigen gewirkt und diese und unser Volkstum sich dann zu ihnen gestellt haben, um ihm so, ohne den nationalen Boden zu verlassen, die erste Vertrautheit mit der Weltliteratur (der ganzen, der Literatur aller Völker und Zeiten) zu perleihen. Aus diesem groß⸗ angelegten, auf drei Bände berechneten Werk ist nun im voraus eim

.“

Der Verfasser hat dieses Kapitel gesondert vorausgeschickt, nicht nur weil es dem Leser das Wesen des ganzen Werkes besonders deutlich zeigt und ihn in dessen Eigenart einzuführen vermag, sondern auch aus dem Grunde, weil uns ein knapp gefaßtes, billiges Buch fehlte, das Shakespeare in der dramatischen Gesamtentwicklung seines Zeit⸗ alters, im Zusammenhang mit seinen Vorgängern, Zeitgenossen und Nachfolgern zeigt. Das etwa 100 Druckseiten umfassend e Sbakespeare⸗ Kapitel ist schon wegen des in ihm wohl lückenlos gebotenen Materials

wertvoll.

Heinrich Bultbhaupt. Literarische Vorträge. Aus dem Nachlaß ausgewählt und du chgesehen von H. Kraeger. (Schulzesche Hofbuchhandlung in Oldenburg und Leipzig; 4 ℳ, geb. 5 ℳ.) Die in diesem Bande vereinigten Vorträge hat Bulthaupt auf Vortragsreisen in wissenschaftlichen, künstlerischen und kauf⸗ männischen Vereinen in den Jahren 1890 1903 gebalten. Es werden in ihnen allgemeine poetische Fragen, einzelne Dichterpersönlichkeiten und Dichterschulen behandelt von der Werdezeit unserer klassischen Literatur bis zur Literatur der vierziger Jahre des verflossenen Jahr⸗ hunderts. Bulthaupt erweist auch in diesen Vorträgen ein feines ästhetisches Gefuhl, einen scharfen Blick für die Zusammenhänge und seine Gabe, das Wesen der Einzelpersönlichkeit aufzudecken. Eine gründliche, auf eigener Forschung beruhende Kenntnis der Literatur bewahrt ihn dabei vor jener Oberflächlichkeit, die Reden und Schriften über literarisch⸗ästhetische Fragen oft so unerquicklich macht. Die in dem Buche aus dem Nachlaß Bulthaupts mitgeteilten Vorträge ver⸗ dienten es wohl, aufbewahrt zu werden, und Professor Dr. Kraeger hat sich mit ihrer Auswahl, stilistischen Durcharbeitung und Heraus gabe ein Verdienst erworben, das die Freunde deutscher Literatur dankbar anerkennen werden. 8 ““

Das goldene Lachen“, ein humoristischer Familienschatz in Wort und Bild. Herausgegeben von Rudolf Presber. Ueber 400 Seiten Quart mit vielen hundert Abbildungen, zwanzig farbigen Kunstblättern (in Ganzleinen geb 20 ℳ). Verlag von Neufeld und Henins, Berlin. Allerlei Humore sind es, die dieser Prachtband in Wort und Bild in sich vereinigt, und jedermann dürfte daher in ihm etwas von dem finden, was die fröhlichen Saiten seines Herzens zum Klingen bringt. Auch auf Altbekanntes, das man irgendwo einst flüchtig las, stößt man in dem Hausschatz wieder, und freut sich, es nunmehr in Ruhe genießen und dauernd aufbewahren zu können. Aus, dem geistvoll geschriebenen Geleitwort, das Presber dem stattlichen Buche mitgibt, möge folgendes hierher gesetzt sein: „Nicht über den Humor schreiben will ich hier ich will einem Band Humor nur mein Sprüchlein mit auf den Weg geben. Ich könnte große Worte machen und sagen: Hier habt ihr, was jeder kennen muß vom deutschen Humor der letzten zwei Menschenalter. Und ihr antwortet mir mit Lessing: „Kein Mensch muß müssen.. Ich könnte mich in Pose setzen und sagen: Hier habt ihr das Beste als deutschen Humors. Und ihr werdet lächeln: „Was ist Wahr⸗ heit? Was ist das Beste?“ Und wenn auch ich geb's zu nichts humoristischer ist als die Pose am falschen Platz; oder vielmehr gerade weil nichts humovristischer ist, schreib ich nur ganz schlicht und ganz ““ Der Verlag hat mich aufgefordent, fürs deutsche Haus einen Schatz des Humors zusammenzustellen. Der Verlag hat das Vertrauen in meine Kenntnis und meinen Geschmack gehabt und da habt ihr nun, was mir gefallen hat, was mir wert schien, die deutsche Familie zu erheitern und euch einen Begriff davon zu geben, wie vielverzweigt und verästelt heute die schöne und gesunde Pflanze des Humors in deutschem Boden steht.“ Der Verlag hat den Band, der über tausend Beiträge in Poesie und Prosa, in Schwarzweiß und Buntdruck enthält, reich ausgestattet; unter den zwanzig ganzseitigen Farbenkunstblättern befindet sich, worauf hier be⸗ sonders Uengewissen sei, auch ein zum ersten Male veröffentlichtes Originalbild „Struwwelkopf“ von Wilhelm Busch. Im übrigen verbtetet es sich aus Raumrücksichten von selbst, die Namen der Humoristen der Feder und des Stiftes aufzuzählen, die in dem Buche beisammen sind; man wird aber kaum einen vermissen, der sich im Reiche des Humors Geltung verschafft hat, und manchen kennen und schätzen lernen, der einem bisher vielleicht unbekannt blieb. Auf dem

Weibnachtstisch wird „Das goldene Lachen“ gewiß für jeden eine E14*“

Halle a. d. S. Brosch. 4, gebd. 5. An der Hand der Bibel gibt der Verfasser eingehende Schilderungen von der Entwicklung und den Kämpfen des Christentums zur Zeit des Paulus. Er läßt den Apostel selbst in Kleinasien auftreten und wirken und zeigt die Schwierigkeiten, die ihm nicht nur von den Heiden, sondern auch von den Christen bereitet werden. Namentlich sind es die Juden⸗ christen, die sich als das erwählte Volk Gottes c wie vor betrachten, die streng auf die Erfüllung des esetzes und der jüdischen Ueberlieferungen pochen und dadurch Spal tung und Unfrieden in die Gemeinde der Christen tragen. Auch Cajus von Derbe, ein heidnischer Jüngling, der vergeblich bei den Priestern seiner Götter Frieden suchte und sich zu Jesus be⸗ kennen lernte, ziehen sie zu seinem Nachteil in diese Vorstellungen hinein, aus denen er erst durch Paulus Hilfe befreit wird. An⸗ erkennenswert ist das gewissenhafte, gründliche Studium der da⸗ maligen Verhältnisse, die das Buch verrät, und auch der klare, sachliche Stil, der dem Thema entsprechend zwar in der Hauptsache religiösen Ausetinandersetzungen, Belehrungen und Bekehrungen dient, die Gefahr aber vermeidet, sal⸗ bungsvoll oder gar zu einseitig tendenziös zu werden. Es fehlt dem Buch auch nicht an lebhafter Handlung, doch ist sie nur skizzenhaft dargestellt, und man vermißt die feineren psychologischen Uebergänge in der Entwicklung der Charaktere.

Dr. W. Bruchmüller: Von Gestern und Heute. Skizzen und Geschichten. Richard Mühlmann, Verlagsbuchhandlung (Max Grosse) Halle⸗Saale. Brosch. 2 ℳ, in ECeschenkband 3 ℳ. Schlichte kleine Erzählungen sind es, meist in der Ich⸗ form gehalten, die der Verfasser bietet. In freundlich an⸗ schaulichen Bildern zeichnet er eigene Erinnerungen und in ihnen eine Reihe märkischer Dorfgestalten seiner Heimat. Die letzte der Geschichten „Die Kontoppsche Schwefelliese“ ist nicht nur die umfang⸗ reichste, sondern durch lebhaftere Handlung und vollere Sprache au

legung eines Bauerngehöftes zur Regulierung des Besitzes durch di Feuerversicherung wird in ihr geschildert, in der der Täter selbst um⸗ kommt.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten⸗

(Nachden „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 49 vom 4. Dezember 1912.)

Pest.

Aegypten. Vom 9. his 15. November erkrankten und starben

in Sant a 2 Personen.

Britisch Ostindien. Vom 20. bis 26. Oktober erkrankten 1628 und starben 1289 Personen an der Pest. Von den 1SG kamen 297 auf die Präsidentschaft Bombay (daron auf die Stadt Bombay 4ͤ), 266 anf Rajputana und Ajmer Mer⸗ wara (davon auf die Stadt Jaipur 263), 197 auf die Ver⸗ einigten Provinzen, 175 auf Hyderabad, 131 auf den Staat My sore, 72 auf die Präsidentschaft Madras, 40 auf Bihar und Orissa, 39 auf das Punjabgebiet, 34 auf die Zentralprovinzen, 22 auf Zentralindien, 14 auf Burma (davon auf die Städte Rangun und Moulmein 8 und 2) und 2 auf Bengalen (nur Kalkutta).

Niederländisch Indien. Vom 23. Oktober bis 5. November wurden gemeldet: Aus dem Bezirke Malang 82 Erkrankungen (und 23 Todesfälle), aus Kediri 44 (46), ferner aus Madioen und

Ngawi, Paree und Kraksaan je 1 Todesfall.

Philippinen. In Manila sind in der Zeit vom 9. bis 22. Oktober 3 neue Pestfälle gemeldet worden. Die Gesamtzahl der

Erkrankungen hetrug in Manila 14 (davon 12 mit tödlichem Aus⸗ gang), in IJloilo 9 (9). 8

Soerabaja je 5 Todesfälle, aus Toeloengagoeng 2 und aus

die ansprechendste der Erzählurgen. Die Tragikomödie der Brand⸗

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