8 8 8 S— 8 Abg. Freiherr von Richthofen inl.) fragt: 48 „Ist die nunmehr in Frankreich erfolgte Veröffentlichung zu⸗
reffend, wonach sich die beiden Punkte des flanzösisch⸗spanischen Ab⸗ kommens, derentwegen die Reichsregierung in Paris angefragt hat, auf den Bahnbau Tanget — Fez und auf die Zoll⸗ behandlung des Tahaks besiehen? Ist es richtig, daß der erste Punkt zur Zufriedenheit der Reichsregierung ersedigt
Pged ilt während ein Einverständnis über den zweiten Punkt noch gussteht?“
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehm ann: Säntliche Punkte der Anfrage werden mit Ja beantwortet.
Abg. Freiherr von Richthofen fragt:
„Gedenkt der Herr Reichskanzler der Aufhebung der deutschen Post in Marokko zuzustimmen, welche die Regierung der Republik zufolge der Rede, die der Ministerpräsident Poincaré in der Sitzung der französischen Kammer am 1. Juli d. J. gehalten hat, in die Wege zu leiten beabsichtigt, während nach der disher betannt gewordenen Auffassung der Reichsregierung der Fortbestand der deutschen Post auf Grund des deutsch⸗französischen Abkommens vom 4. November 1911 als gesichert gelten konnte?“ Warrklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Ein der⸗
artiger Wunsch der französischen Regierung ist uns nicht zugegangen. Freiherr von Richthofen fragt:
„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Regierung der Französisceen Repubint zusolge der Rede, die der Minilter⸗ prasident Poincaré in der Sitzung der französischen Kammer am 1. Juli d. J. gehalten hat, nicht gewillt ist, in Marokko diejenigen öffentlichen Arbeiten, die strategischen und Verteidigungs⸗ interessen oder der militärischen Sicherheit zu dienen bestimmt sind, der durch die Akte von Algeciras und durch das deutsch⸗französische Abkommen vom 4. November 1911 festgesetzten öffentlichen Sub⸗ mission zu unterwerfen? Ist der Herr Reichskanzler darüber üunterrichtet, was die franzönische Regierung unter Arbeiten der genannten Art versteht?“
Wirklicher Geheimer Legationsrat Dr. Lehmann: Der erste
Teil der Anfrage ist mit Ja zu beantworten. Die Antwort auf den eiten Teil ergibt sich aus der Erklärung des französischen Minister⸗ räsidenten Poincar6s. Ob gegebenenfalls eine Vergebung der öffent⸗ ichen Arbeiten durch Submtssion erfolgen wird, das ist eme Tatfrage, die nur in jedem einzelnen Fall geprüft und entschieden werden kann. Darauf setzt das Haus die Generaldiskussion des Reichs⸗ haushaltsetats für 1913 fort.
Abg. Gröber (Zentr.): Wir werden uns für die Zukunft zu
überlegen haben, ob die Trennung der Generaldebatte in verschiedene Abschnitte zweckmäßig ist. Bei dieser Behandlung entstehen Vor⸗ würfe, die sonst nicht möglich wären. Man hat der Zentrumspartei
Mecewerfeg. daß sie bei der Beratung der inneren Politik nur eine ein⸗
zelne große wichtige Frage, die Jesuttenfrage, behandelt und damit ge⸗ zeigt habe, daß für sie die übrigen Interessen hinter dieser kon⸗ Frage zurückträten. Dieser Vorwurf ist nicht begründet. Man übersieht, daß das Zentrum sich vorher bei den Debatten über die Fleischteuerung und die auswartige Politik sehr ausgiebig be⸗ teiligt hat. Wir werden uns auch bei den bevorstehenden General⸗ ebatten beteiligen; wir schenken Ihnen gar nichts. Bei dem Be⸗ schlusse des Bundesrats, über den nicht wir zuerst gesprochen haben, ondern ein Redner der Sozialdemokratie, handelt es sich auch keines⸗ wegs nur um eine konfessionelle Rrage⸗ sondern um eine Frage der Gewissensfreiheit, der staatlichen Gleichberechtigung der Konfessionen. Das a keine geringen Fragen. Ferner handelt es sich um die Frage, ob Reichsgewalt oder Staatsgewalt. Bei der Einreichung des An. trages der bayerischen Staatsregierung im Bundesrat handelt es sich um die Ausführung eines Reichsgesetzes, eines Reichskulturkampf⸗ gesetzes. Daß diese Frage eine außerordentlich große aktuelle Be⸗ zutung hat, hat schon die bisherige Debatte klar gezeigt. Das Zentrum würde eine wichtige Aufgabe versäumt haben, wenn es nicht die erste Gelegenheit henutzt hätte, über den 11“ vom 28. November vor der “ eine eingehende Erörterung herbeizuführen und volle Klarheit vor dem Volke zu schaffen über die Stellung der Regierung und der Parteien des Hage. Wir wissen jetzt schon, wie sich eine Reihe von Parteien zu unserem An⸗ trage, das Jesuitengesetz aufzuheben, stellen werden. Das ist ein erfreuliches Ergebnis. 3 sind Gerüchte entstanden über allerlei Stellungswechsel. Sie haben in manchen Kreisen Glauben gefunden, und es haben sich politische Spekulationen daran geknüpft. Ich laube, es ist sehr gut, daß diese Spekulationen jetzt vereitelt sind. 9. liegt bezüglich des Bundesratsbeschlusses eine bedeutsame Erklärung des Reichskanzlers vor, an die sich die Redner der ver⸗ schiedenen gegnerischen Parteien so wörtlich angeschlossen haben, daß, wenn wir dem Reichskanzler antworten, wir nicht nötig haben, auch den Rednern des Hauses zu antworten. Die Geschäftslage wird damit sehr vereinfacht. Nun ist mir aufgefallen, daß weder während der Frühjahrsdebatte, die sich an die Interpellation schloß, noch jetzt irgendein Redner ein Wort gesagt hat, aus welchen Gründen seinerzeit das Jeuitengeseß erlassen wurde. Auch der Reichskanzler hat es nicht getan; er hat nur erklärt, wir haben ein Geseß und danach müßt ihr sterben. Dem Bundesrat lagen doch die Petitionen des bayerischen und preußischen Episkopats vor, die in erster Linie um Aufhebung des Jesuitengesetzes, in zweiter wenigstens um eine Ab⸗ schwächung baten. Derartige Anfragen waren nach unserer Ueber⸗ eugung doch wohl einer Prüfung wert. Nach der Erklärung des Reichskanzlers müssen wir annehmen, daß er sich gar nicht veranlaßt gesehen hat, die Frage, ob das Gesetz selbst aufrecht zu erhalten oder aufzuheben sei, irgendwie zu prüfen; er hat sich nur beschränkt auf eine Auslegung des Begrisfs Ordenstätigkeit. Damit ist die Frage nicht abgetan. Für uns fragt es sich: Ist das Gesetz gerecht, ist es aufrecht zu erhalten? Vor allem ist hervorzuheben, daß damals der Jesuitenorden 25 Jahre lang speziell im Deutschen Reiche bestanden hat, und daß seine Wirksamkeit nicht in einem einzigen Falle Anlaß zum Einschreiten wegen einer Verfehlung gegen Staatsgesetze oder gegen die Ordnung gegeben hat. Es wurde in den damaligen Ver⸗ handlungen nicht einmal behauptet, daß die Jesuiten sich verfehlt hätten. Ich kann in dieser Beziehung auf die damaligen Aus⸗ führungen eines nationalliberalen Führers hinweisen. Der hat u. a. anerkannt, daß die Jesuiten sich auch im Kriege als Krankenpfleger ausgezeichnet haben; er meint dann aber, man habe es nicht mit den einzelnen, sondern mit der Institution zu tun. In diesem Sinne hat man denn auch sogar das Anerbieten einer Untersuchung über die Tätigkeit des Jesuitenordens in Deutschland abgelehnt, wie sie im Anschluß an eine Petition der Abg. von Mallinckrodt vom Zentrum in der 1““ verlangt hatte. Man wollte eben keine Untersuchung, man wollte sich nicht von der Unschuld der Jesuiten überzeugen lassen, man wollte den Kulturkampf: das Plenum lehnte den Antrag mit 224 gegen 73 Stimmen ab. Die Jesuiten sind in Deutschland verfolgt worden ohne Untersuchung und ohne Urteil, nicht wegen staatsgefahrlicher Handlungen, sondern wegen ihrer Gesinnung. Das Kulturkampfgesetz gegen die Jesuiten vom 4. Juli 1872 wurde von den beiden konservativen Parteien, den Nationalliberalen und den meisten Freisinnigen votiert. Der Konservative Wagener⸗Neustettin führte aus, daß das Deutsche Reich sich mit den Jesuiten und der in Rom herrschenden Stimmung im Kriegszustande befinde. Mit geradezu erfrischender Deutlichkeit behauptete Dr. Volk, der Angriff sei von Rom ausgegangen, es handle sich um den Kampf der Jesuiten gegen den deutschen Staat, um den Kampf des despotischen Romanis⸗ mus gegen den Germanismus; ähnlich von Kardorff. Man ersieht daraus, daß es sich nicht um staatsfeindliche Handlungen, sondern ledig⸗ lich um den Gegensatz der grundsatzlichen Ueberzeugung gehandelt hat, obgleich es doch ein anerkannter Rechtsgrundsatz ist, daß nicht wegen innung, sondern nur wegen Handlungen Verfolgung eintreten darf.
In allen Kulturländern ist daber auch die Kulturkampfgesetzgebung zum bbau gebracht worden, Auch in Preußen wurde der adltus ad pacem geschaffen. Völlig unhaltbar wurde die Lage, als die Kolontalpolitik ihren Einzug hielt und die Berliner Kongokonferenz von 1885 die Missionen aller Art ausdrücklich unter internationalen Schutz stellte.
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auftauchte, ob noch die Jesuiten und die ihnen verwandten Orden zuzu⸗ lassen waren, geriet das Reich in eine merkwürdige Lage. Furst Bismarck ließ damals durch seinen eigenen Sohn, den Staatssekretar Herbert Bismarck, im Reichstage mitteilen, daß alle Missionen, gleich⸗ viel welcher Konfession, den gleichen Schutz hätten. Auch der Staatsfekretär von Bülow schloß sich später dem an, und im Schutz⸗ gebietsgesetz von 1990 ist diese Auffassung gesetlich festgelegt. Jeßt werden die staatsgefährlichen Jesuiten im Reichsgebiet verboten, in den Schutzgebieten als nicht staatsgefährlich zugelassen. Das verstehe, wer kann! Der Bundesrat hatte das Gesetz aufrecht erhalten, obgleich der Reichstag viermal die Aufhebung beschlossen hat; und heute, nach det Aufhebung des § 2, hält der Bundesrat an dem Rumpf des Ge⸗ setzes mit einer Zähigkeit und Begeisterung fest, die einer besseren Sache würdig wären. Er scheint anzunehmen, daß dieser Rest außer⸗ ordentlich wertvoll sei zum Schutze des Reiches. Und in dem Be⸗ schluß vom 28. November 1912 wird noch dazu eine möglichst extensive Interpretation vorgenommen. Man ist von Anfang an über die Grenze der richtigen Auslegung hinausgegangen und ist, indem man Dinge hineintrug, die nicht darin lagen, zu einer wahrhaft monströsen Aus⸗ legung gekommen. Die bestehende Fassung des §. 1 stammt nicht von der Regierung, sondern aus einem von den 4 schon genannten Par⸗ teien vereinbarten Antrag, den der nationalliberale Abg. Dr. Mever⸗ Thorn begründete. Nach der Aufhehung des § 2 müssen doch auch die Wirkungen desselben auf den einzelnen Jesuiten als aufgehoben gelten; das war auch die Meinung der damaligen Antragsteller; der konfinierte Jesuit könne fortfahren, an dem betreffenden Orte seine geistlichen Handlungen zu verrichten. Ist das vielleicht mit dem etzigen Bundesratsbeschluß vereinbar? Man hat den unglücklichen Begriff der Ordenstätigkeit wieder hineinbezogen und hehauptet jetzt, nicht nur die Niederlassung, sondern auch die Ordenstätigkeit sei ver⸗ boten. Was als Ordenstatigkeit anzusehen sei, darüber hat sich ein Ministerialerlaß ausgesprochen, der dazu auch das Sakramentespenden und Messelesen rechnet, ein Verfahren, das schon bei den kleinsten katholischen Katechismusschülern Lächeln erregt. Man sieht, mit welcher Sachkenntnis solche hohen Instanzen so manchmal verfahren. Solche priesterlichen Handlungen als Ordenstätigkeit zu bezeichnen, ist falsch, und wenn hundert preußische Geheimräte es hehaupten! Es hat sich eben lediglich um die Verfolgung katholischer Priester und der katholischen Kirche gehandelt. Wesentlich milder als die preußische hat sich von Anfang an die 8 gezeigt; es ist ein Irrtum, wenn diese mildere Praxis erst dem Ministerium Hertling zugeschrieben wird. In Bapern ist das Lesen der 88 niemals als Ordenstätig⸗ keit angesehen worden; schon unter dem Kulturkampfministerium Lutz sind Entscheidungen in diesem Sinne ergangen, und damals hat sich der Fürst Bismarck I gesehen, gegen diese milde Hesshes als gegen eine ungesetzliche einzuschreiten. Anders der Reichskanzler von Bethmann Hollweg. Und dabei sind doch selbst in Preußen kat⸗ sächlich Milderungen der Praxis wiederholt vorgekommen. Es haben Jesuitenmissionen in vollster Freiheit stattgefunden, ohne daß sie von den preußischen Behörden irgendwie behelligt worden wären. Insbesondere waren die höheren Behörden in dieser Beziehung ent⸗ gegenkommend, weniger die unteren, die gegenüber den Jesuiten immer etwas stachelig gewesen sind. Wir sollen nicht zu klagen haben über schikanöse Anwendung des Gesetzes. So hat man aber eine Staats⸗ gefahr darin gesehen, daß zwei Jesuiten in einem Krankenhause waren, von denen noch der eine Patient war. Da mußte man vigilieren, ob das nicht eine Niederlassung sei. Wenn sonst nichts Gefährlicheres im Deutschen Reiche passiert, dann kann es ruhig sein. Nun kommt das gtoße Aberl. Wenn der Bundesratsbeschluß durchgeführt wird, dann ört jede Milderung auf. Wenn Sie sagen, daß das nicht der Fall ein wird, dann unterschieben Sie dem Bundesrat, daß er einen Be⸗ chluß gefaßt hat, den er nicht durchführen will. Die Entscheidung oll keine Verschlechterung bedeuten. Einen Beweis dafür hat weder der Reichskanzler noch ein Redner aus dem Hause vorgebracht. Ja, es ist nicht einmal der Versuch gemacht worden. Ich meine, daß gerade eine bedauerliche Verschärfung durch den vzündeseitssesche
rbeigeführt worden ist. Eine Verschärfung sehe ich auch darin, da von nun ab den Jesuiten wirklich jede priesterliche Tätigkeit verboten ist. Sie dürfen nur stille Messen lesen. Ist das staatsgefährlich, wenn der Priester seine Messe singt? Es scheint, als ob die Staats⸗ regierung fürchtet, daß eine solche Mesfe wie die Posaunen von Jericho das Staatsfundament umwerfen könnten. Aber nicht nur die priester⸗ liche, sondern auch vielfach die nicht priesterliche Tätigkeit, wie das Spenden der Nottaufe, die doch jeder Late vornehmen kann, ist den Jesuiten verwehrt. Weshalb? Das wissen die Götter und der hohe Bundesrat! Ich bitte den Staatssekretär des Reichszustizamts, uns zu sagen, weshalb das staatsgefährlich sein soll. Aber auch die Rats⸗ erteilung, die Belehrung seitens der Jesuiten kann verboten werden. Die Ratserteilung darf man sich doch nicht vorstellen wie eine Beichte. Man kann doch an einen Jesuiten schreiben oder ihn besuchen. Auch das Vorbeten eines Vaterunsers oder eines Tischgebets ist verboten. Sollen wir erst, wenn wir einen Jesuiten einladen, die Erlaubnis bei der Regierung nachsuchen, ob er das Tischgebet sprechen darf? Es ist auch ein ungeheurer Eingriff in die Gewissensfreiheit derjenigen, die die Jesuiten in Gewissensangelegenheiten anrufen. Was hier der Bundesrat macht, das hätte man doch höchstens dem französischen Konvent zumuten können. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ihre Zurufe (zu den Sozialdemokraten gewandt) beweisen nur, wie wenig ernst Sie diese so wichtigen Dinge nehmen. Der Bundesrat gestattet das Spenden der Sterbesakretmente. Die Beichte ist aber doch ver⸗ boten, wie ist das zu vereinigen? Soll es auch verboten sein, daß der Schwerkranke sich mit einem Jesuiten vor seinem Ende über wichtige Angelegenheiten bespricht? Es ist bezeichnend, daß zwischen das Ge⸗ wissen eines Gott suchenden Menschen und seinen Schöpfer sich die Polizeigewalt des Bundesrats einmischt. Der frühere Staatssekretär des Reichsjustizamts Nieberding, der gewiß nicht als Zentrumsmann oder ultramontan bezeichnet werden kann, ließ, als er sein Ende nahe fühlte, mehrere Jesuiten zu sich kommen und besprach mit ihnen in dieser ernsten Stunde religiöse Fragen. Ich hebe ausdrücklich her⸗ vor: um die Spendung der Sterbesakramente handelte es sich nicht. So handelte der inaktive Staatssekretär. Der aktive Staatssekretär schrieb eine Denkschrift zur Verfolgung der Jesuiten. Der Reichs⸗ kanzler sagte, das Jesuitengesetz solle ohne Schikane und Schnüffe⸗ leien durchgeführt werden, und der Abg. Paasche führte aus, niemand werde es einfallen, zu glauben, daß die Regierung das Gesetz rigoros durchführen werde. Seine persönliche Ueberzeugung in Ehren; aber es gibt Hallunken von Denunzianten, die die Polizeibehörden geradezu zwingen, gegen die Jesuiten vorzugehen. Ich habe hier einen Artikel der „Post“ vom Frühjahr vor mir, der eine Denunziation der
niedriasten Sorte enthält. Dieser Artikel ist aus der „Rheinisch⸗
Westfälischen Zeitung“ abgedruckt. Es werden darin genau die Städte
bezeichnet, wo die Jesuiten Missionen abhalten, und die Denunziation schließt mit dem Satz: „Wie vertreten die staatlichen und städtischen Behörden ihre schlechte Durchführung eines Gesetzes?“ Auch die „Tägliche Rundschau“ hat 8. an einer solchen Denunziation beteiligt. Der Bundesrat verbietet ferner wissenschaftliche For age. sobald sie das religiöse Gebiet berühren. Wenn ein Jesuit einen religions⸗ geschichtlichen Vortrag über die Verfolgung der Jesuiten hält und so jesuitisch ist, am Schluß die Zuhörer aufzufordern, nun für die Ver⸗ folger ein stilles Vaterunser, zu heten, so ist das nach dem Bundesrats⸗ beschluß nicht gestattet. Die preußische Regierung setzt sich üher Ent⸗ scheidungen des Oberverwaltunasgerichts hinweg, wie es gerade trifft. Ich mache ihr daraus keinen Vorwurf. Aber man soll nicht immer wieder behaupten, die preußische Regierung könnte ihrerseits bei An⸗ wendung des Jesuitengesetzes nicht anders, als sich an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu halten. Eine hübsche Entscheidung des Oberverwaltunasgerichts ist sehr bezeichnend. Das Gericht hat in einem Falle entschieden, daß es sich um einen religiösen Vortrag handelte, der verboten sei, er habe den Zweck gehabt, Glanbenslehren darzulegen, die mit den Glaubenslehren der katholischen Kirche über⸗ einstimmen. Hätte sich ein Jesuit beikommen lassen, Glaubenslehren vorzutragen, die nicht mit der Glaubenslehre der katholischen Kitche übereinstimmen, dann wäre es gestattet. Angreifen darf ein Jesuit die katholische Kirche, verteidigen nicht, das ist die Gerechttgkeit des preußischen Oberverwaltungsgerichts. Auch nicht die allgemeinsten
liegenden Falle handelte es sich um die Begründung der Gottesidee und die Bekämpfung des Atheismus. Ich frage die Angehörigen der evan⸗ gelischen Kirche: Halten Sie es mit Ihrem Gewissen fur vereinbar, daß die Predigt des Gottesglaubens verboten wird? Der Bundesrats⸗ beschluß sieht vor, daß je nach dem Wunsche eines einzelnen Bundes⸗ staates sane e bliche Bestimmungen getroffen werden können, die die wenigen Milderungen noch aufheben. Der Zesuit darf dann also nicht einmal eine stille Mesie lesen und die Sterbesakramente er⸗ teilen, auch nicht die allerbescheidenste Primizfeier darf stattfinden. Ist das die Durchführung des Einheitsgedankens, des Reichsgedankens? Verschärfen dürfen die Bundesstaaten das Gesetz, milbern slicht. Das ist die Antwort auf die Einggge de. istergts. Das ist eine Ver⸗ letzung der Paritat auch gegenüber den Bundesstaaten. Also das Fazit dieser Kritik: Eine harmlose Messe, die gar nichts Staatsgefährliches
schließt, wird den Jesuiten verboten; die katholische Glaubenslehre
darf ein Jesuit nicht vortragen — das glaube ich ja allerdings nicht, daß ein Jesuit etwas vortragen wird, was der katholischen Glaubens⸗ lehre widerspricht —; die Bekämpfung der Religion in Deutschland
frei; die Verteidigung verboten. Was haben denn nun die Jesuiten
getan, um so unter Ausnahmegesetze dauernd gestellt zu werden? Mit der Durchführung des Behctüffes vom 28. November macht auf Schritt und Tritt Denunziationen ausgesetzt. Wie ist dieser Be⸗ schluß mit der Erklärung des Kanzlers zu pereinbaren, daß er gegen
Ausnahmgegesetze seia Ausnahmegesetze müssen nicht bloß auf sozial⸗ politischem, sondern auf kirchenpolitischem Gebiet ausgeschlossen sehen. Die evangelische Bevölkerung soll gegen die Jesuiten aufgebracht sein; gegen die Lazaristen und die Schwestern vom Heiligen Herzen Jesu habe ich noch nicht aus diesen Kreisen eine abfällige Aeußerung gehört. Das evangelische Volksempfinden soll sich von jeher heftig eegen die Jesuiten gekehrt haben. Fürst Bismarck hat am 23. März
wortet, daß es nicht auf die Berufung auf das protestantische Ge⸗ fühl ankomme, sondern auf die Herstellung des Friedens der Ge⸗ aange der Nation; die Gesetzgebung könne auf solche Gefühle keine Rücksicht nehmen; solche Gravamina zu berücksichtigen, dazu sei die Politik überhaupt nicht da. Das waren staatsmännische Aeußerungen, und es würde dem hohen Bundesrat keinen Abbruch tun, wenn er sie sich als Leitstern dienen ließe. Zuletzt kam der Appell des Kanzlers an die Macht; er wies auf die 40 Millionen Protestanten gegen⸗ über den 24 Millionen Katholiken hin. Mit solcher Beweisführung ist nichts anzufangen. Soll etwa der Beschluß der Masse für die Regierung entscheidend sein? Im vorkiegenden Falle haben die Massen schon gegen die Meinung des Kanzlers entschieden. Wo sind die Massen, die die Aufrechterhaltung des gbe⸗ ver⸗ langen? Die Mehrheit des evangelischen Vokksteike hat Gegner des Gesetes gewählt. Und eine Reihe nationallibergler Abg. hat sich gegen alle Ausnahmegesetze engagiert oder engagieren müssen, so auch der Abg. Bassermann in der trüben Zeit zwischen Hauptwahl und Stichwahl in Saarbrücken. Friedrich der Große hat dem Jesuiten⸗ orden pöollige Freiheit in seinen Staaten gewährt; der Minister von Farche dem Orden, er würde in Preußen eine sehr gracieuse Aufnahme finden. Der König selbst hat sich wiebderholt in seinen Briefen sehr anerkennend über den Orden geäußert. (Der Redner verliest eine lange Reihe von Zitaten.) Der bekannte Dichter Heinrich Heine (Heiterkeit links) ja, er ist nicht unser Freund, darum sind seine Aeußerungen um so wertvoller — sagt, er habe die armen Brüder von der Gesellschaft Jesu bedauert, die die Opfer des Liberalismus seien; er habe diejenigen nie begreifen können, die bei dem Namen Lovola in Wut geraten, wie Ochsen, wenn man einen roten Lappen schwingt. Das sagt Heine! Auch prote- stantische Pastoren und Professoren haben Urteile über den Jesuiten orden gefällt, die von Unvoreingenommenheit diktiert sind. Auch die 55 der verschiedensten Parteien haben sich freundlich über die Jesuiten ausgesprochen und sind für die Aufhebung des Jesuiten- gesetzes eingekreten. Ein nationalliberaler Abgeordneter ließ sich vor kurzem im Auslande verschiedene Einrichtungen der jesuitischen An⸗ stalten zeigen. Er war ganz begeistert von dem Gebotenen und sagte: Warum haben wir so etwas nicht in Deutschland? Diefer Ab⸗ geordnete war uüͤnser liebenswvürdiger Vizepräsident Dr. Paasche. Dieser selbe Abgeordnete sagte gestern, daß er in der F. he gr. der Jesuitenfrage mit dem Reichskanzler übereinstimme. Selbst der Staatssekretär von Tirpitz hat einem hohen Angehörigen des Jesuiten⸗
ordens im Auftrage des Deutschen Kaisers einen Orden überreicht.
Das war allerdings in China. Der Reichskanzler fragte, ob die
Jesuitenfrage der Eckstein 1131“ geworden sei. e
Ich glaube kaum, daß er das selbst annimmt, denn er hat ja erst in der vorhergehenden Debatte gehört, wie wir seiner auswärtigen Politik zugestimmt haben. Wir wollen diese Frage nicht mit anderen verquicken. Wir tun Ihnen nicht den Gefallen, unsere gesamte Politik auf diese Frage zuzuspitzen. Der Abg. Frank fragte, warum wir denn dem Reichskanzler und dem Kriegsminister die Wehrvorlagen bewilligt, warum wir ihnen auch das Gehalt be⸗ willigt hätten? Wir haben es getan, weil wir es als unsere pater⸗ ländische Pflicht angesehen haben. Auch der Abg. Wiemer glaubt an uns die Frage richten zu müssen, warum wir nicht im Anschluß an die Debatte über die Fleischteuerung dem Mißtrauensvotum der Sozialdemokratie zugestimmt hätten. Das ist doch der Gipfel fort⸗ schrittlicher Weisheit. So etwas lassen wir bleiben. Wir gehen den Weg, den wir für richtig halten. Der Eckstein unserer Politik ist nicht die Jesuitenfrage, sondern die Gerechtigkeit in politischer, wirtschaftlicher und kirchlicher Beziehung. Das ist der Eckstein unseres Proaramms. Diese Gerechtigkeit fordern wir auch auf kirchlichem Gebiet und treten ein für polle, unbeschränkte Gleichberechtigung aller Konfessionen. Wir kämpfen und werden es so lange tun, bis das Unrecht beseitigt ist.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisc
Meine Herren! Der Herr Abg. Gröber hat es über sich gewonnen, meinen vor kurzem heimgegangenen hochverehrten Herrn Amtsvorgänger in einen Gegensatz mit mir zu bringen. Er hat Ihnen erzählt, daß mein verstorbener Herr Amtsvorgänger in den letzten Tagen, kurz vor seinem Heimgang, mehrere Jesuiten zu sich gebeten und mit ihnen Sterbegebete gesprochen (Widerspruch aus dem Zentrum) oder mit ihnen religiöse Gespräche geführt habe, Und er hat hinzugefügt: und der aktive Herr Staatssekretar hat in derselben Zeit eine Denkschrift ausgearbeitet „zur Austreibung der Jesuiten“. Meine Herren, diese Worte haben mich durch das, was sie im Hintergrund enthalten sollten (sehr richtig! links), auf das tiefste in meinem religiösen Empfinden verletzt, und dessen können Sie versichert sein: wenn mein Herr Amtsvorgänger diese Worte mit angehört hätte, so würde auch er von ihnen auf das schmerz⸗ lichste beruührt worden sein, nicht nur dadurch, daß überhaupt diese letzten Stunden seines Lebens vor den Reichstag gebracht wurden (sehr gut! links), nein, meine Herren, auch dadurch, daß das Verhältz⸗ nis, in dem wir zu einander gestanden haben, hier so schief dargesteglt
worden ist.
Ich gehe nunmehr über zur Sache selbst, obgleich es mir schwer wird, hier meine tiefe Empörung zu unterdrücken. (Sehr richtig! links. Unruhe im Zentrum.)
Die Rede des Herrn Abg. Gröber hat sich in ihrem größten Teile mit der Aufhebung des Jesuitengesetzes befaßt. Darüber vermag ich hier nicht zu sprechen, für mich ist Gegenstand der Beratung nur der neuerdings ergangene Bundesratsbeschluß. Hier muß ich zunäͤchst einige Worte der Entgegnung an die Spitze stellen auf die Ausführungen, mit denen der Herr Abgeordnete Gröber auch
Als vollends Deutschland selbst Schutzgebiete erwarb und die Frage
religiösen Wahrheiten darf er in einem Vortrage behandeln. Im vor⸗
schon in der Sitzung vom 26. April dieses Jahres die
bedeuten kann, die gar nichts Spezifisches von Ordenstätigkeit in sich
man ihnen den Aufenthalt in Deutschland unmöglich, denn sie sind
887 im Preußischen Herrenhause dem Professor Beseler geahte
Rechtegültigkeit des Bundesratsbeschlusses vom 5. Juli 1 872 angefochten hat. Seit dem Erlaß jener Verordnung ist deren Rechtsgültigkeit ernstlich fast niemals angefochten worden, jeden alls nicht bis zu der Rede des Herrn Abg. Gröber im Frühjahr d. . (Widerspruch im Zentrum.) Der Bundesrat, der diese Verordnung im Jahre 1872 erlassen hat, war in seinem damaligen Bestande jeden⸗ falls der beste Interpret für das, was Bundesrat und Reichstag ge⸗ wollt haben; denn er war an dem Zustandekommen des Gesetzes als der andere Faktor der Gesetzgebung beteiligt. Damals sind an der Rechtsgültigkeit dieser Verordnung Zweifel gar nicht aufgetaucht. Auch in der Rechtsprechung und in einer vierziglährigen Verwaltungs⸗ praxis sind keinerlei Gedanken gegen die Rechtsgültigkeit geltend ge⸗ macht worden. Die baverische Regierung shat sich ebenfalls auf den Boden jener Verordnung gestellt und damit deren Gültigkeit anerkannt (hört! hört! bei den Nationalliberalen); denn sie hat beim Bundes⸗ rate nur eine authentische Interpretation des Begriffs der ver⸗ botenen Ordenstätigkeit im Sinne jenes Beschlusses beantragt. Gleichwohl ist man, da der Herr Abg. Gröber das angeregt hatte, auch in eine Prüfung der Gültigkeit jener Verordnung eingetreten. Diese Prüfung hat aber zu einem anderen Ergebnis geführt als zu dem, zu dem der Herr Abg. Gröber gekommen ist.
Der Herr Abg. Gröber beruft sich auf die Reichstags⸗ verhandlungen des Jahres 1872, insbesondere auf die Reden der Abgg. Meyer und Gneist, denen natürlich, weil es sich um Anträge handelt, die aus der Mitte des Reichstags heraus gestellt und dann zum Gesetz erhoben worden sind, ene gewisse Be⸗ deutung für die Auslegung des Gesetzes nicht abgesprochen werden kann. Aus diesen Reden, so führt der Herr Abg. Gröber aus, müsse man die Ueberzeugung gewinnen, daß es sich nicht um ein Gesetz ge⸗ hanbelt habe, in welchem ohne Unterschied alles, was man den Jesuiten verbieten wolle, verboten worden sei und verboten werden sollte⸗ sondern daß man nur ganz bestimmte Kampfmittel habe regeln wollen; der eine Punkt betreffe die Niederlassungen und der andere die Aufenthaltsbeschränkungen. Daraus folgert nun der Herr Ab⸗ geordnete, daß andere als die im Gesetz geregelten Kampfmittel, ins⸗ besondere die nicht organisierte Tätigkeit des einzelnen Jesuiten, nicht in das Verbot des § 1 des Gesetzes hereingenommen werden dürfe. Der Herr Abg. Gröber ist auf die einzelnen Reden jener Abgeordneten ausführlich eingegangen. In der Rede des Herrn Abg. Meyer steht allerdings das Wort „Die praktische Folge“, und der Herr Abg. Gröhber sagt nun, wie er das auch schon in der Sitzung vom 26. April dieses Jahres getan hat: „His praktische Folge“, das heißt „die einzige praktische Folge“. Wenn man aber die Rede des Abg. Meyer liest, ergibt sich, daß diese Worte so nicht gemeint waren. Die angefuhrten Sätze des Herrn Abg. Meyer verfolgten — ich darf wohl davon absehen, diese Reden nochmals zu verlesen — lediglich den Zweck, durch den Hinweis auf das im § 1 Abs. 2 ausgesprochene Niederlassungsverbot dem Einwurf zu begegnen, daß die von dem Redner vorgeschlagene Vorschrift: der Orden ist ausgeschlossen — eine praktische Bedeutung überhaupt nicht habe. Aehnlich verhält es sich mit den Ausführungen des Abg. Gneist. Die Worte des Herrn Abg. Gneist sind nicht so zu verstehen, als ob er gemeint habe, die Aufenthaltsbeschränkung sei die einzige praktische Folge; seine Ausführungen ergeben nicht, daß Gneist die Aufenthaltsbeschränkung als das einzige nach dem Gesetz mögliche Zwangsmittel hat bezeichnen wollen, durch welches die Ordenstätigkeit verhindert werden könne. Seine Worte können nur dahin verstanden werden, daß Gneist zur Rechtfertigung der Bestimmungen über die Aufenthalts⸗ beschränkung wohl die Unwirksamkeit anderer Zwangsmaßregeln, aber nicht deren Unzulässigkeit hat dartun wollen. Nun würde es den Forderungen einer verständigen Gesetzestechnik widersprechen, wenn 51 gegenüber dem § 2, der ursprünglich an der Spitze des Gesetz⸗ entwurfs stand, nicht eine besondere Bedeutung hätte, und es müßten schon ganz besondere Umstände sein, welche die Annahme rechtfertigen könnten, daß der § 1 lAediglich die logische Voraussetzung für das wäre, was im § 2 bestimmt ist. Das kann aber nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht angenommen werden. Es kann vielmehr nur angenommen werden, daß der vom Reichstag als § 1 eingefügten Vorschrift ein besonderer selbständiger, materieller Inhalt zukommt.
Ferner weise ich darauf hin, daß im Jahre 1872 außer den Abgg. Meyer und Gneist auch noch andere Herren gesprochen haben, die die Verschärfung des Gesetzes durch den §. 1 sofort empfunden haben. Der Abg. Graf Ballestrem hat ausgeführt, daß die Regterungsvorlage durch § 1 merklich verschärft werde; das sei der einzige Unterschied zwischen der Regierungsvorlage und den Abänderungsvorschlägen. Herr Graf Ballestrem hat damals ganz genau erkannt, daß in der Voranstellung des § 1 eine erhebliche Verschärfung der ursprünglichen Regierungsvorlage liege. Ebenso — das darf ich nach den Bundesratsprotokollen verraten — ist auch von dem Vertreter eines Bundesstaates darauf hingewiesen worden, daß der § 1 eine erhebliche Verschärfung der ursprünglichen Regierungsvorlage bedeute. (Zuruf des Herrn Abg. Dr. Spahn: Wer war es denn außer Friedberg?) Es war der Vertreter des Künigreichs Sachsen.
Also, meine Herren, daraufhin ist der Beschluß des Bundesrats gefaßt worden, und der Bundesrat ist sich damals darüber klar ge⸗ wesen, daß der § 1 gegenüber dem § 2 eine ganz besondere materielle Bedeutung habe. Diese besondere Bedeutung kann aber nur darin gefunden werden, daß sich die Ausschließung des Ordens außer auf die im § 2 besonders aufgeführten Maßnahmen auch auf die vom Gesetzgeber als staatsgefährlich betrachtete Wirksamkeit der einzelnen Mitglieder des Ordens erstrecken sollte. Nun frage ich Sie: wenn dieser Bund sratsbeschluß, der am 5. Juli, also am Tage nach der Publikation des Gesetzes, erging, wenn dieser Bundesratsbeschluß nicht den Meinungen der damaligen Mehrheit des Reichstags entsprochen hätte, glauben Sie wohl, daß dieser Bundesratsbeschluß dann Jahre lang unangefochten geblieben und daß insbesondere aus den Kreisen des Reichstags kein Widerspruch erhoben worden wäre“ Das ist doch wohl kaum anzu⸗ nehmen.
Nun, meine Herren, neuerdings hat die bayerische Re⸗ gierung um eine authentische Interpretation dieses Bundesratsbeschlusses gebeten. Der Herr Abg. Dr. Spahn hat bei seinen. Ausführungen neulich gefragt, warum denn der Bundesrat sich nicht darauf beschränk
auszusprechen, daß der der baverischen
richtigen Auslegung des Bundesratsbeschlusses vom 5. Juli 1872 übereinstimme. Meine Herren, ich kann Ihnen verraten, daß dieser Gedanke in den Vorstadien der Beratungen, die zu dem Bundesrats⸗ beschluß geführt haben, auch von anderer Seite angeregt worden ist. Indessen mußte man sich sagen: wenn Bayern eine Interpretation wünscht, so erfordert es die Rücksicht auf Bayern, seinem Wunsche zu entsprechen, und ich weiß nicht, was die bayerischen Herren Mitglieder des Reichstags, was vielleicht auch der Herr Vorredner zu einer anderen Behandlung seitens des Bundesrats gesagt haben würden. Meine Herren, was die Auslegung selbst anbetrifft, so ist Ihnen ja versichert worden — natürlich wird auch das wieder be⸗ stritten —, daß die jetzige Auslegung in keiner Weise eine Verschärfung der früheren Verordnung sein soll. (Zuruf im Zentrum.) Sie will keine Verschärfung, meine Herren, und es wird sich auch in der Praxis ergeben (ah! im Zentrum), daß tatsächlich irgend eine Verschärfung nicht eintreten wird. Zu den Einzelbheiten, meine Herren — ich bin in dieser Hinsicht heute sehr ost apostrophiert worden —, werde ich mich zurzeit nicht äußern; ich vermute, daß noch anderweit sich Gelegenheit ergeben wird, darüber zu sprechen. Nur noch eine kurze Bemerkung zu dem, was der Herr Abg. Dr. Spahn und auch der Herr Abg. Gröber bezüglich der in dem Bundesratsbeschlusse befindlichen Worte „soweit nicht landesrechtliche Bestimmungen entgegenstehen“ ausge⸗ führt haben. Meine Herren, ist Ihnen denn nicht bekannt, daß in einzelnen Bundesstaaten noch schärfere Bestimmungen bestehen, als sie das Jesuitengesetz enthält⸗ Es findet sich z. B. in der König⸗ lich sächsischen Verfassung vom Jahre 1831 ein Paragraph, worin es heißt: Nur den im Königreich aufgenommenen oder künftig mittels besonderen Gesetzes aufzunehmenden christlichen Konfessionen steht die freie, öffentliche Religionsübung zu. Es dürfen weder neue Klöster errichtet noch Jesuiten oder irgend ein anderer geistlicher Orden jemals im Lande aufgenommen werden. Meine Herren, das ist die Bestimmung der sächsischen Verfassung! Also haben wir tatsächlich doch schon jetzt eine gewisse Verschiedenheit in den einzelnen Bundesstaaten; und diese Verschiedenheit wird natür⸗ licherweise auch bleiben. In demselben Umfang, indem man dazu kommt, das Jesuitengesetz vom Jahre 1872 abzubröckeln, in demselben Umfang gewinnen die Bestimmungen der einzelnen Landesgesetze wieder Bedeutung und Kraft. Denn das Staatskirchenrecht gehört zur Zuständigkeit der Landesgesetz⸗ gebung, und das Jesuitengesetz ist lediglich ein Verbotsgesetz, das für das Reich die Jesuitenfrage nur so weit regelt, wie das Verbot reicht. Die Landesgesetze sind tatsächlich schon jetzt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt in der Lage, kraft der Kirchenhoheit auf jenem Gebiet weitergehende landesrechtliche — nicht, wie das in vielen Zeitungen gestanden hat: landesherrliche — Bestimmungen zu erlassen. Ich weiß daher wirklich nicht recht, warum dieser in den Bundesrats⸗ beschluß eingeschobene Satz, der lediglich die bestehende Rechtslage klarstellt, eine solche Erregung hervorgerufen hat.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich beginne meine Aus⸗ führungen mit der Mitteilung, daß die Kommission, die das Fleisch⸗
teuerungsgesetz zu beraten hat, eine Verschleppungstattik befolgt, die unerhört ist, und daß die Mehrheit des Reichstags entschlossen zu
sein scheint, in dieser brennenden Frage nichts zu tun. Ich muß diese
Absicht mit aller Energie dem Volke denunzieren. (Vizepräsident Dove: Sie dürfen einer Kommission nicht die Absicht unterstellen, Verschleppungstaktik zu treiben.) Die Konservativen haben an⸗ kundigen lassen, daß in der sog. zweiten Garnitur der Redner noch einer der ibrigen sich mit der Sozialdemokratie befassen werde; wir hahen bisher vergeblich darauf gewartet. Wir haben unserseits natürlich keinen Anlaß, an der „Dampfung“ der Diskussion uns zu het iligen, um damit der Welt das Schauspiel einer imponierenden Einigkeit der Vorksvertretung zu bieten; wit würden uns dadurch nur einer Verdunkelungstaktik mitschuldig machen, die am allerwenigsten in diesen Tagen am Platze ware. Die Klagen der Abgg. Spahn und Gröber, über das ungeheuerliche Unrecht, das gegenüber den Jesuiten geschehe, leiden an einer inneren Unwahrheit, die nicht mehr zu überbieten ist. Am Bundesratstische besindet sich heute der preußische Kultusminister von Trott zu Solz, der in Preußen alle Leute verfolgen läßt, welche Turnunterricht und dergleichen erteilen wollen, ohne dazu einen vormärzlichen Erlauhnisschein zu besitzen; auch die Polen könnten ein Lied davon singen. Was gegenüber den Jesuiten gesündigt wird, ist ein Kinderspiel gegen das, was täglich und stündlich gegen diejenigen in Preußen an Vergewaltigungen geleistet wird, die sich die Aufklärung, die Bildung der Massen angelegen sein lassen wollen. Mit schönem Mute hat der Abg. Gröber von den Hallunken von Denunzianten gesprochen. Es ist natürlich sehr unbequem, wenn man denunziert wird; aber im Denunzieren ist gerade das Zentrum Meister. Ich verweise auf Elfaß⸗ Lothringen, wo das Zentrum ein förmliches Denunziationssystem ver⸗ folgt, ich verweise auf Vorgänge in den Wahlkreisen Mörs⸗Rees, Mülheim a. Rh., Düsseldorf, wo der Regierungspräsident denunziert wurde, weil er sich bei der Stichwahl der Stimme enthalten habe und dadurch der Sozialdemokratie indirekt Vorschub leiste! Es ist also etwas gefährlich, wenn gerade das Zentrum so über Denunziationen spricht wie heute: vielleicht hält es jetzt Einkehr und tut Buße. Das Zentrum ist geärgert darüber, daß die anderen Parteien allerdings nicht blind in den vom Zentrum vorgehaltenen Kulturkampfspieß hinein⸗ gerannt sind: aus den Jesuitendebatten sind Jesnitenmonologe geworden. Auch diese leiden an derselben inneren Unwahrhaftigkeit. Das Zentrum kann heute leichter als je einen Beschluß des Reichstags zu⸗ stande bringen, der energisch die Aufbebung des Jesuitengesetzes fordert: das wissen die Herren vom Zentrum ganz genau. Ihre ganze Kritik des Gesetzes brauchten wir gar nicht anzuhören, die Sache ist ja längst entschterden. Als ich das Mißtrauensvotum des Zentrums vorgestern hörte, fragte ich mich, ob ich vielleicht auch so glücklich gewesen wäre, an einer Andacht teilzunehmen, oder handelt es sich auch hier bloß um ein Theater? Die Herren vom Zentrum sind ja Meister der Regie; ihre wirkliche Auffassung ist: „Es ist alles nicht so schlimm, man muß das Beste hoffen.. In der Zentrumspresse war beinahe parteiofftziös zu lesfen: Jetzt wird der Etat ahgelehnt! Man konnte da tatsächlich glauben, daß etwas Ernstes dahinterstecke; heute sehen wir, daß das dem Kanzler ins Nest gelegte Kuckucksei ein Windei gewesen ist. Sie werden alle Staats notwendigkeiten bewilligen, aber sonst nur die Fäuste in der Tasche ballen. Die beiden Etatsredner des Zentrums, obwohl namentlich Abg. Gröber recht ausgiebig fast 2 ½ Slunden gesprochen hat, haben sich über alle schwebenden großen politischen Fragen, die die große Masse der Bevölkerung beschäftigen, völlig ausgeschwiegen, und das ist eine Partei, die sich Volkspartei nennt. Es ist eine Pseudo⸗ volkspartei, eine volksfeindliche Partei, sie ist und bleibt eine Partei des Klerikalismus, des Ultramontanismus. Gewiß ist sie die einzige Partei, die noch einige Ideale hat, aber die liegen engbegrenzt auf dem Gebiete des Klerikalismus und stellen sich der ganzen modernen Entwicklung entgegen. Es muß aber einmal ins Lan hinausgerufen werden, daß eine Partet, die leider noch so viele Anhänger auch unter den Arbeitern hat, auf die grundlegenden Gedanken unserer inneren Politik nicht mit einem Worte eingegangen ist. Der Abg. Gröber ist ein Egoist, der tut
nicht leicht um Gottes willen, was einem anderen nützlich ist. Gibt
es für ihn denn bloß eine religiöse Gewissensfreiheit“ Es gibt dob auch eine solche in politischen und wissenschaftlichen Fragen. Eo wimmelt bei uns in Deutschland von Ausnahmegesetzen aller Art. Aber das Zentrum hat den Kulturkampf nötia. Es hat diese Kulturkampfpaukerei schon früher einmal losgelassen, um die Arbeiter von der Wahlrechtsfrage abzulenken. Man könnte dem Zentrum keinen schlechteren Dienst erweisen, als daß man das Jesuitengesetz aufhebt. Es ist für das Zentrum eine Monstranz, die immer wieder der Bevölkerung vorge⸗ zeigt wird, um sie zu verwirren und die Verdummungspolitik zu er⸗ leichtern. Durch die Gewerkschaftsenzvklika des Papstes befindet sich das Zenteum in einer schwierigen Lage Dec Abg. Giesherts hat ja selbst die Herren der Berliner Richtung als Wegelagerer bezeichnet. Der Abg. Giesberts wird sich wohl inzwischen der geistlichen Gewalt unterworfen haben, wie es heute der Abg Gröber gegenuüber der welt⸗ lichen getan hat. Durch diese Enzpklika ist den christlichen Gewerk⸗ schaften die seidene Schnur um den Hals gelegt. Die Staats⸗ regierung konnte deshalb darüber mit der Kurie in Streit geraten, weil diese christlichen Gewerkschaften eine größere Anziehungs⸗ kraft auf die Arbeitermassen ausüben als die Richtung der Berliner Herren. Und die Angehörigen dieser Gewerkschaften haben ja noch im Frühjahr die nüuützlichen Dienste als Streikbrecher geleistet. Die ganze Debatte hat gezeigt, daß das Zentrum jedem Wort seiner Devise: Freiheit, Recht und Wahrheit die Silbe „un“ vorsetzen könnte. Graf Westarp hat gegenüber den Angriffen des Abg. Spahn erklärt, die beiden Parteien der Rechten müßten zusammengehen und gemeinsam den Kampf gegen Unglauben und Umsturz führen. Das ist ihr Einigungsprogramm. Der Reichs⸗ kanzler hat die Kriegserklärung offensichtlich zu ernst ge⸗ nommen, als er die Herren zu beschwören begann, sie möchten doch nicht so unmenschlich sein und seine Politik verlassen. Man kann ihm zurufen: Bleibe ruhig, mein Kind, in dürren Blättern säufelt der Wind. Der Kanzler wird also doch noch von anderen als gottgewollten Abhängigkeiten beeinflußt. Das Zentrum, das ja angeblich auch das allgemeine Wahlrecht für Preußen haben will, hat dort versagt. Aber auch der Fortschrittlichen Volkspartet scheint ihre Forderung nicht ernst zu sein. Damals, als es sich um die Wahl⸗ rechtsfrage handelte, hat sie die Anwesenheit des Ministerpräsidenten alias Reichskanzler im Abgeordnetenhause nicht verlangt. Gestern, als es sich um eine Lappalie handelte, begehrte sie auf einmal auf und zitierte zusammen mit den anderen Parteien den Reichs⸗ kanzler und auch den Kriegsminister vor ihren Richterstuhl. Wie wichtig gerade die Wahlrechtsfrage ist, das zeigen die Vor⸗ gänge in Reuß, dort ist es schon zu schweren Wahlrechts⸗ kämpfen gekommen. Es ist sogar mit einem Generalstreik zu rechnen. Das preußische Abgeordnetenhaus als Dreiklassenparlament hat in der Politik seine ganze Unfähigkeit bewiesen. Die Konservativen wünschen auswärtige Konflikte herbei, nur um innere Schwierigkeiten zu be seitigen. Wir können die Versuche nicht unterstützen, das Ausland glauben zu machen, daß das innerpolitische Leben in Deutschland nicht durch Klassenkämpfe durchsetzt ist. Das Heer, das gegen den äußeren Feind marschieren soll, ist dasselbe, das mit Maschinengewehren gegen den „inneren Feind“ in Mansfeld und im Ruhrrevier aufgeboten wurde. Wir sagen: Si vis pacem, para Sozialismum, das ist der heste Weg, um auswärtige Konflikte aus der Welt zu schaffen. Wir werden alle Kraft aufwenden, um die Massen des Volkes auf⸗ zupeitschen, damit Sie (rechts) an Ihre Pflicht erinnert werden; mögen Sie wollen oder nicht.
Abg. Graf Kanitz (dkons.): Der Vorpedner hat gesagt, wir hätten auswärtige Konflikte herbeigewünscht, nur um innere Schwie⸗ rigkeiten 8 beseitigen. Ich muß das auf das entschiedenste zuruck weisen. Es ist bemangelt worden, daß außer unserm ersten Frak⸗ tionsredner nicht noch ein anderer auf der Tribüne erschienen wäre. Wir hatten als zweiten Redner den Freiherrn zu Putlitz in Aussicht ge⸗ nommen. Er hat sich aber von der Liste streichen lassen, nachdem sich das ganze Interesse der Debatte der Jesuitenfrage zugewandt hatte. Es ist ferner als ein Uurecht bezeichnet worden, daß die Kommission zur Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Zollerleichterungen bei der Fleischeinfuhr, sich vertagt habe und ihre Sitzungen erst nach Neujahr aufnehmen wolle. Wir würden auf jeden Fall fur den sofortigen Eintritt in die Beratung gewesen sein, wenn ans nicht die sozialdemokratische Fraktion eine Reihe von Anträgen unter⸗ breitet hätte, die darauf hinzielen, die Fleischeinfuhr vom Aus⸗ lande nicht in dem Maße zu erleichtern, wie es die verbündeien Regierungen vorschlugen, sondern in einer Weise, die geeignet war, die einheimische Viehzucht auf das schwerste zu schadigen durch Maß⸗ regeln, die zwar eine vorübergehende Ermäßigung der Fleischpreise herbeiführten, für die Dauer aber zu einer erheblichen Verteuerung der Viehpreise führen mußten. Wir wußten ferner, daß die Herren von der sozialdemokratischen Fraktion ihre besten Redner in diese Kommission geschickt haben. Es war mit Sicherheit vorauszusehen, daß eine lange Fleischnotdebatte folgen würde. Das wollten wir nicht. Wäre Aussicht gewesen, mit dieser Gesetzesvorlage vor Weihnachten fertig zu werden, so würden wir natürlich in die Beratung ein⸗ getteten sein.
Abg. Dr. Wiemer (fortschr. Volksp.): Der Abg. Liebknecht hat behauptet, die Landtagsfraktion der fortschrittlichen Volkspartei habe bei Beratung des von ihr gestellten Antrages auf Reform des preußischen Wahlrechts abgelehnt, das Erscheinen der preußischen Minister zu verlangen. Diese Behauptung trifft nicht zu. Unse Fraktion hat für den Antrag gestimmt, der die Anwesenheit der preußischen Minister forderte. Sie hat es aber abgelehnt, den An⸗ trag auf namentliche Abstimmung zu unterstützen, weil sie ihn für überflüssig hielt.
Abg. Giesberts (Zentr.): Der Abg. Liebknecht hat be⸗ hauptet, ich hätte auf der Generalversammlung der christlichen Metall⸗ arbeiter in Dortmund die deutschen Bischöfe Wegelagerer geheißen. Ich halte es überhaupt unter meiner Würde, mich gegen eine solche Unterstellung zu wehren. Nach dem stenographischen Protokoll habe ich ausgeführt, daß ich mit Gegnern, die mir Auge in Auge gegen überstehen, gern den Kampf aufnehme, aber nicht mit solchen, die im geheimen schleichen wie Wegelagerer. Wie man das auf die deutschen Bischöfe beziehen kann, ist mir vollstandig unverständlich.
Abg. Dr. Paasche (nl.): Der Abg. Groöber hat sich bemubt, durch einen Hinweis auf meinen Besuch der Jesuitenanstalt in Tokio einen Heiterkeitserfolg zu erzielen. Unser dortiger Botschafter Graf Rex hat die Freundlichkeit gehabt, mich auch dorthin zu führen. Ich bin dorthin gegangen, nicht weil es eine Jesuitenniederlassung ist sondern weil ich gehort hatte, daß es sich da um eine großartig & gelegte Bildungsanstalt handelt. Die Herren haben mir gesagt, daß sie dort deutsche Kultur verbreiten wollen, und die betreffenden Paters sind in der Tat zum Teil wissenschaftliche Kapazitäten. Diese A stalt war ursprünglich den franzosischen Jesuiten unterstellt. Wenn die Herren deutsche Kultur verbreiten wollen, so muß das jeder ver ständige deutsche Mann anerkennen. Ich habe aber gar nicht daran gedacht, zu sagen, wie mir der Abg. Grober unterschieht, die Herren möoöchten doch solche Anstalten auch in Deutschland gründen. Für so ungeschickt werden Sie mich doch nicht halten, hier eine Nieder lassung der Jesuiten zu empfehlen, um für studierende Japaner bier in Deutschland zu sorgen. Ich habe dem Grafen Rexr gesaet⸗ „Können wir nicht auch etwas tun für die studierenden Japaner Deutschland?“ Wir, aber nicht Sie zum Zentrums. Eine Jesuttenanstalt in Deutschland habe ich damit nicht befurwontet.
Abg. Hoch (Soz.): Der Vorgang in der Kommisston fur das Fleischzollerleichterungsgesetz ist doch anders gewesen als Graf Koamatz es dargestetll hat. Der Abg. Herold begründete einen Vertagungs⸗ antrag, weil ein gewisses Material noch notwendig sei, das man in den Weihnachtsferien bekommen könnte. Darauf erklarte ern Negie rungsvertreter, das Material köonne bis Dienstag brschafft werden. Nun schnappten die Herren ab. Jetzt wurde auf uniere Antruer Hin gewiesen, die zur längeren Debatte füubren muüsmwen. Umier Krhaar Scheidemann erklärte aber sofart, daß mir dieie Abmuti nar nine bätten, daß auch wir mit der Vorlage in einmgen wenigen Stitzungen vor Weihnachten fertig sein könnten. Auch unsere Anrrand der langien gar nichts Neues und alle Parteien kaben mehmnen Fanvi Stellung genommen. Was vorgeschuitzt wurde, ist eanzig Moiun
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