— —— —
*
gehen, sondern nur bemerken, daß keine dieser Bestimmungen ihn ver⸗ anlassen kann, sein Votum gegen das Gesetz im ganzen abzugeben, da über die Einzelheiten ja in der Kommission beraten werden kann und der Grundgedanke des Gesetzes dadurch nicht berührt wird. Aber ich möchte einige Irrtümer allgemeinerer Art aufklären.
Wenn der Herr Vorredner meinte, daß vom Regierungstisch zu Anfang dieses Jahres die Aeußerung gefallen sel, wir seien für Monopole noch nicht reif, so konnte sich das — mir ist der Zu⸗ sammenhang im Augenblick nicht gegenwärtig — wohl nur auf Monopole anderer Art, nicht aber auf die Stellungnahme der Regierung zu diesem Entwurfe beziehen, der ja damals schon in der Vorbereitung war. (Heiterkeit.)
Sodann hat der Herr Vorredner direkt gefragt, ob einer hiesigen Bank in bezug auf das Petroleummonopol eine bestimmte Zusicherung von der Regierung gegeben sei. Dem gegenüber erkläre ich, daß eine derartige Zusicherung weder verlangt, noch erteilt worden ist. Wenn wir bei einer Aktion, die sich gegen das Uebergewicht der Standard Oil Company richtet, die außerhalb dieser Gesellschaft stehenden Produktionsunternehmen berücksichtigen wollen und müssen, so können wir aber natürlich an denjenigen Unternehmungen, an denen deutsches Kapital beteiligt ist, nicht vorübergehen. Das ist für uns der einzige Beweggrund für die Berücksichtigung auch der deutschen beteiligten Banken.
Aber weshalb ich hauptsächlich um das Wort gebeten hatte, war, daß wieder die Verknüpfung der Veteranenfürsorge mit diesem Gesetze bemängelt wurde. Ich glaube, ich habe vorhin doch deutlich genug gesagt, wie wir dazu gekommen sind, den Vorschlag zu machen, und daß niemals beabsichtigt gewesen ist, diese Angelegenheit als Vorspann für das Gesetz zu benutzen. Es wird daher von der Regierung niemandem der Vorwurf mangelnden Interesses für die Veteranen gemacht werden, wenn er das Leuchtölgesetz ablehnt und wenn⸗ infolge dessen den Ansprüchen der Veteranen nicht Rechnung getragen werden kann. Wir wollten einen dringenden Wunsch des Reichstags erfüllen, sobald sich uns die Aussicht bot, die Mittel dafür zu gewinnen. Ein anderer Zusammenhang besteht überhaupt nicht.
Ein weiterer Irrtum geht dahin, daß in der Regierungsvorlage mit einem „normalen Höchstpreis“ von 20 ₰ gerechnet wird. Der Ausdruck „normaler Höchstpreis“ ist überhaupt in Regierungs⸗ kundgebungen niemals gebraucht worden. Wenn wir eine Preisskala aufstellen wollten, so mußten wir doch eine obere Grenze haben, bei welcher rechnungsmäßig angefangen werden konnte. Es ist aber niemals gesagt worden, daß wir annehmen, daß dieser Preis auch in der Praxis gefordert werden solle. Es ist sogar in der Begründung auf Seite 45 ausdrücklich gesagt: „Es braucht nicht befürchtet zu werden, daß diese Obergrenze jemals erreicht werde“. 8
Die Preisskala ist von dem ersten Herrn Redner aus dem Hause als spaßhaft bezeichnet worden. Ich glaube, die Skala wird den spaßhaften Charakter auch in den Augen des Herrn Abgeordneten verlieren, wenn er sich sagt, daß durch diese Skala mindestens das erreicht wird, daß man auf diese Weise die Vertriebsgesellschaft nötigt, den etwaigen billigen Einkaufspreisen zu folgen und mit dem Verkaufs⸗ preis möglichst nahe an diese heranzugehen. Wenn als Gegen⸗ grund angeführt worden ist, das sei ganz illusorisch in dem Falle, daß die Vertriebsgesellschaft und die Produktionsgesellschaft mit einander identisch wären, so kann ich auch hier wieder nur auf das verweisen, was ich heute bereits gesagt habe. Ich weiß nicht, wodurch man die Behauptung einer solchen Identität rechtfertigen will. Sollte aber die Gefahr, von der der Herr Abg. Wurm sprach, überhaupt vorliegen, so läßt sich ihr auf anderem Wege entgegen⸗ wirken, nicht bloß durch die Tätigkeit des Reichskommissars, sondern, wie ich heute schon einmal ausdrücklich mir zu bemerkten erlaubte, dadurch, daß man die Beziehungen zwischen den Produktionsgesell⸗ schaften, an denen Teilnehmer der Vertriebsgesellschaft interessiert sind, einerseits und der Vertriebsgesellschaft andererseits von vorn⸗ herein für die Dauer des Bestehens der Vertriebsgesellschaft vertrags⸗ mäßig festlegt.
Abg. Keinath (nl.): Die Resolution von 1911 ist entsprungen aus der weitverbreiteten Volksstimmung, daß Abwehrmaßregeln gegen Privatmonopole notwendig seien. Diese Volksstimmung ist eine durch⸗ aus internationale. Alle Bedenken, die gegen Privatmonopole geäußert werden können, müssen doppelt stark sein gegen ausländische Monopole dieser Art. Die wirtschaftliche Abhängigkeit in einem notwendigen Bedarfsartikel ist schon in gewöhnlichen Zeiten wenig ehrenvoll, sie ist schädigend für die Volkswirtschaft; doppelt gefährlich aber in kritischen Zeiten. In besonders heftiger Weise richtet sich diese Volksstimmung gegen die Standard Oil Co. Die feine Durch⸗ bildung ihrer Organisation ist erreicht worden durch ein beisviellos rücksichtsloses Niederkämpfen der konkurrierenden Industrie; sie hat dem freien Wettbewerb der anderen gegenüber immer neue Daͤmme aufgeworfen. Durch den Erwerb der Robrleitung, der Tankschiffe, durch die Verkaufsorganisation und schließlich durch das rücksichtslose Unterbieten hat sich das faktische Monopol gesichert; die kon⸗ kurrierenden Gesellschaften wurden schließlich den Bedingungen der Verträge mit dem Standard unterworfen. Also die Theorie von Zuckerbrot und Peitsche, eventuell der Konkurrenzkampf bis zur Ver⸗ nichtung, ist hier bis zu Ende durchgeführt worden. Eine besondere Anerkennung verdient also der Standard nicht. Bis jetzt hat er ja in Deutschland noch kein Monopol, noch nicht einmal das reine Handelsmonopolw; die Preise für das Leuchtöl waren daher bis jetzt mäßig. So optimistisch dürfen wir nicht sein, anzunehmen, daß in Zukunst dieses Niveau eingehalten werden kann; wir müssen der Gefahr einer Verteuerung ins Auge sehen. Wir halten fest an dem Grundgedanken unserer Resolution, daß die verantwortlichen Stellen im Reiche die Pflicht haben, diese wirtschaftlichen Vorgänge sorgfältig zu kontrollieren; wir behalten uns aber der Vorlage gegenüber alles vor. Das zur Verfügung stebende Material ist auch nach der Erklärung des Staats⸗ sekretärs unzureichend; das Wichtigste sollen wir erst in der Kom⸗ mission erfahren. Im Augenblick können wir noch nicht sagen, ob der vorgeschlagene Weg gangbar und ungefährlich für den Ver⸗ braucher ist, zu dessen Gunsten doch die Vorlage eingebracht wird. Es kommen gerade die unbemittelten Bevölkerungskreise, die
sehr sorgfältig mit jedem Pfennig zu rechnen haben, in Be⸗ tracht. Eine Verteuerung soll ja nicht beabsichtigt sein; prüft man aber die Einzelheiten der Vorlage, so steigt doch die Gefahr einer wesentlichen Verteuerung nachvrücklich auf. Die Deduktionen des Standard in dieser Beziehung dürften allerdings nicht ganz einwandfrei sein. In der Preßfehde finden wir auch be⸗ züglich der “ mit Petroleum seitens der Inter⸗ essenten Einschüchterungsversuche, die uns durchaus kühl lassen können. E gland beispielsweise wird von der Epu viel stärker versorgt als Deutschland. Wir glauben auch nicht, daß, wenn der Entwurf zustande kommt, der Standard die Lieferung verweigern würde; er würde sonst unsern Markt für die Dauer verlieren; wir nehmen die bezügliche Drohung nicht ernst. Gewisse ungünstige Momente stehen ja gegenüber: das geringere Quantum der europäischen Pro⸗
7
„„bE1e
duktion, der Rückgang in Galizien. Diese Schwierigkeiten werden sich besonders in der Uebergangszeit geltend machen. Die Vorverträge, die die Regierung geschlossen hat, müssen wir kennen, bevor wir uns endgültig schlüssig machen können. Ein reines Reichs⸗ monopol wünschen wir nicht, schon weil wir keine Vermehrung des Beamtenheeres wünschen, und weil gerade dieser große Elastizität erfordernde kaufmännische Betrieb sich nicht für Reichsbeamte eignet. Hier wird eine Vertriebsgesellschaft besser und auch für den Verbraucher billiger arbeiten können. Immerhin handelt es sich um einen Sprung ins Dunkle; ohne weiteres können wir auch die Gesellschaft licht mit Rechten ausstatten, die sich nachher zum Schaden der Allgemeinheit fühlbar machen könnten. Der Reichskommissar wird, wenn er eine wirklich fruchtbare Tätigkeit entfalten soll, ganz hervor⸗ ragend sorgfältig ausgelesen werden müssen. Die Bestimmungen über den Reservefonds und den Ausgleichsfonds sowie über die Höhe der Abschreibungen, desgleichen die Bestimmung über die Dividendenberechnung müssen genau geprüft werden. Der bedenklichste Punkt ist für uns die Preisbildung. Wir stellen den Schutz des Verbrauchers voran, müssen also der Verteuerung widerstreben. Der normale Höchstpreis von 20 ₰ wird sich von dem künftigen Normal⸗ preis nicht sehr unterscheiden. Wie sollen wir auf eine Verbilligung hoffen können, wenn schon bei dem jetzigen Preisniveau der vorweg zu nehmende Gewinn der Gesellschaft und des Reiches 20 Millionen Mark beträgt? Das Reich sollte sich an dem Ge⸗ winn erst beteiligen, wenn die Vertriebsgesellschaft eine Ver⸗ billigung des Preises herbeigeführt hat. Zu starke Gewinne des Reiches würden der Gesellschaft das Hinwirken auf die Herunter⸗ drückung des Preises unmöglich machen. In diesem Punkte werden wir in der Kommission an der Vorlage zu ändern bemüht sein. In der letzten Zeit sind uns aus verschiedenen Interessentenkreisen eine Fülle von Wünschen entgegengebracht worden, die zu einem guten Teile berechtigt sind. Man beschwert sich darüber, daß die Vorlage die Interessen der Detalllisten verhältnismäßig neben⸗ sächlich behandelt, und doch gehören zu diesen Detaillisten vielfach kleine Leute, Frauen von Arbeitern oder Werkführern, die neben⸗ bei ein kleines Ladengeschäft treiben. Ich glaube kaum, daß eine Beseitigung des Kannenbetriebes möglich sein wird. Es ist auch zu prüfen, ob der Schutz für unsere einheimischen Raffinerien hin⸗ reichend ist. Die Bestimmungen über die probeweise Uebernahme der Angestellten müßten zu ihren Gunsten verbessert werden. Der Verwendung der Ueberschüsse für die Veteranen stehen wir selbst⸗ verständlich sympathisch gegenüber. Sollte aber durch eine Aenderung des Gesetzes für die Veteranen nichts übrig bleiben, so muß die Regierung auf anderem Wege ihrer Pflicht gegenüber den Veteranen nachkommen. Die Mängel des Gesetzes sind sehr groß, aber sie sind nicht etwa auf einen Mangel an event. Befähigung bei den Beamten zurückzuführen, von denen der Staatssekretär sprach, sondern sie hängen mit den Schwierigkeiten der Materie zusammen. Es ist nicht anzunehmen, daß der erste Versuch der Lösung einer so schwierigen Frage im ersten Anlauf gelingt. Jedenfalls wird die Gesetzgebung des Reiches nicht stille stehen können auf diesem Gebiete. Es muß die Möglich⸗ keit gefunden werden, um diese Ueberwucherung unseres Wirtschafts⸗ lebens durch diese monopolistischen Bestrebungen zurückzuhalten. Unsere endgültige Entscheidung in der Frage behalten wir uns vor. Abg. Dr. v. Schulze⸗Gaepernitz (Fortschr. Volksp.): Es handelt sich hier um eine rein wirtschaftliche, eminent unpolitische Frage. Es entsteht nicht die Frage, ob wir das Staatsmonopol über⸗ haupt wünschen oder nicht. Gerade der Liberalismus setzt noch ein entschiedenes Mißtrauen entgegen dem Staafssozialismus der Rechten und dem demokratischen Sozialismus der Linken. Aber Einigkeit besteht doch darüber, daß das Staatsmonopol besser ist als das Privatmonovol. Und wenn seitens der Regierung gesagt wird, daß wir zu dieser An⸗ icht noch nscht reif seien, so unterschätzt sie doch wohl in diesem alle den beschränkten Untertanenverstand. Die Frage, ob Ver⸗ triebsgesellschaft oder reines Staatsmonopol, ist noch bestritten. Die Frage, ob ein Privatmonopol besteht, möchte ich entschieden be⸗ jahen. ie Standard Oil Company ist als die vollendetste Verkaufs⸗ organisation der Welt in der Lage, jeden Mitbewerber einfach nieder⸗ zukonkurrieren, sie treibt den Konkurrenten entweder zur Flucht vom deutschen Markt oder zur Unterwerfung. Vor einigen Jahren war in Kattowitz der Preis für Petroleum halb so niedrig wie in Stettin. Die Standard DOil Company ist unter Umständen sogar großherzig genug, ihr Petroleum einfach zu verschenken, es zu einem Preise zu verkaufen, wo ihr eigentlich fast gar nichts übrig bleibt. Sie hat in Kreuznach 1908 das Liter zu zwei Pfennig verkauft. Die Standard Oil Company hat den Kleinhandel gezwungen, von ihr zu kaufen, und zu diesem Zweck übt sie durch Reisende eine eingehende Kontrolle aus. Wenn die Dinge so weiter laufen, wird die Standard Oil Company die Alleinherrscherin in Deutschland werden. Die Frage, ob diese Alleinherrschaft eine Gefahr für die Konsumenten ist, bin ich geneigt zu bejahen, wenn auch nicht so entschieden wie die erste Frage. Die Company hat eine Preissteigerung an einzelnen Orten vorgenommen, bereits jetzt, wo keine Konkurrenz mehr vorliegt. Im November 1910 kostete in Kattowitz das Liter 11 bis 12 Pfennig und in Pill⸗ kallen 18 ½ Pfennig. Auf den Schutz durch Surrogate, wie Gas und elektrisch Licht, ist doch nur in mäßigem Umfange zu rechnen. Nun fragt es sich weiter, besteht die Möglichkeit, dieses Privatmonopol zu bekämpfen oder ist es zu spät? Die Lage Deutschlands wäre hoff⸗ nungslos, wenn es sich handelte um ein nationales Konsumenten⸗ monopol gegenüber einem internationalen Produzentenmonopol. Da entsteht die weitere Frage: Besteht bereits heute ein internationales Produzentenmonopol? Die Produktion liegt noch keineswegs in den Händen der Standard Oil Company allein. Neuerdings sind auch weitere Fundstätten an Petroleum aufgeschlossen worden. Es fragt sich, ob es möglich ist, unter Ausschaltung des Handels⸗ monopols an die Standard Oil Co. heranzukommen, und mit ihr zusammen zu arbeiten. In diesem Falle werden wir mit eigenen Schiffen an die amerikanischen Produzenten herantreten müssen, Hand in Hand mit der öffentlichen Meinung der Ver, einigten Staaten. Gegen den Standard Oil sind bereits zwei Präsidenten dort gewählt worden, ohne etwas zu erreichen. Ob der dritte etwas erreichen wird, muß abgewartet werden. Die Ausschaltung des Handelsmonopols des Standard ist möglich, wenn wir wissen, daß die Außenseiter genug produzieren können. Wäre Deutschland auch nur zur Deckung eines kleinen Teiles seines Bedarfs auf die Produktion des Standard angewiesen, dann wäre er für uns unentbehrlich. Eine gewisse Stärke liegt für uns darin, weil wir den Hauptkonsummarkt für Petroleum darstellen. Die Frage der Versorgung durch die Außen⸗ seiter wäre umgehend zu erörtern. Wir haben kein Interesse, die Standard Oil Co. zu bekämpfen, weil sie uns sonst nicht gefällt, wir bekämpfen sie wegen der Gefahr, die den deutschen Konsumenten droht. Es wäre aber ein Schildbürgerstreich, im Interesse des deutschen Konsumenten in den Krieg zu ziehen und ihm dann die Kriegtkosten aufzubürden. Wir wollen keine Lichtsteuer. Aber nicht nur haben wir zu sorgen, daß genügende Mengen vor⸗ handen sind, sondern wir müssen auch für billige Preise und für langfristige Verträge eintreten, so daß eine Verteuerung für die Konsumenten ausgeschlossen ist. Auch das wäre genauer zu erörtern. Auch muß geprüft werden, ob es nicht möglich ist, die Preisgrenze bis auf 18 ₰ herunterzudrücken. Dann haben wir die Konsumenten gegen künftige Preissteigerungen des Standard gesichert. Wir fürchten, daß der Bundesrat die Be⸗ fugnis bekommen soll, die Höchstgrenze nicht nur herab⸗, sondern heraufzusetzen. Neben den Konsumenten muß auch auf die Detaillisten Rücksicht genommen werden, die in kurzer Zeit vernichtet würden. Auch der Stand der Kannenhändler darf nicht vergessen werden. Der Entwurf muß so geändert werden, daß er den Grundsätzen einer ge⸗ sunden Sozialpolitik auf Erhaltung des Mittelstandes gerecht wird. Der Standard agitiert zurzeit bei uns in einer Weise, die zeigt, daß die Sache ihm sehr unangenehm ist. Er hat ein Einkommen von 200 Millionen Mark jährlich. Vielleicht ließe sich feststellen, wieviel Deutschland dazu beiträgt. Die Kommission muß auch genau feststellen, welche Vorteile den Banken zufließen sollen. Unsere deutschen Petroleumgesellschaften zahlen ja um vieles höhere Divi⸗
—
denden als selbst die Großbanken. Aber das Geld bleibt wenigstens in Deutschland. Das kann man vom Standard Oil nicht sagen. Diese Vorlage ist in einer Beziehung der Standard Oil Co. gerade nicht unangenehm, da sie jetzt die Gelegenheit hat, uns Vorschläge zu machen. Das beweist aber auch, daß der Plan der Regierung, selbst wenn er scheitern sollte, doch chon einen Nutzen gehabt hat. Er ist nicht umsonst gewesen. Deutschland befindet sich hier in der schwachen Lage eines auf Rohstoffeinfuhr angewiesenen Großindustrielandes gegenüber einem Lande, dessen Rohstoffausfuhr sich jährlich vergrößert. Die Gefahr des Weltmonopols der Petroleumproduzenten bleibt be⸗ stehen mit oder ohne Reichsbetriebsmonopol. Das einzige Mittel dagegen ist die Anlage deutschen Kapitals in Auslandsunternehmungen unter der Leitung deutscher Intelligenz, unter Beteiligung deutscher Banken, mit deutschen Maschinen. Da ist es ein Verdienst des Ent⸗ wurfs, die rumänischen Interessenten der Steaua Romana zu stärken, deren Aktien überwiegend in deutschen Händen sind. In den abzu⸗ schließenden Verträgen würde dieser Gesellschaft geradezu zur Be⸗ dingung zu machen sein, Regensburg wieder zum Hafen zu machen und die dortigen Tankanlagen wieder herzustellen. Für diese Anregung wird sich auch in Zentrumskreisen Verständnis finden. Dieser Weg muß aber weiter beschritten werden. Unsere Banken müssen genügendes neues Erdöl⸗Vorkommen in ihren Besi nehmen, so daß eine Reiche vertriebsgesellschaft sich
genügend deutsche Produktion stützen kann. Haben wir das, dann iit
die Petroleumfrage gelöst. Es ist freilich immer noch unangenehm, von deutschen Produzenten „geschröpft“ zu werden; aber diese deutschen Produzenten haben ein Interesse, den Bogen nicht zu straff zu spannen; über ihnen schwebt stets das Damoklesschwert der Gesetzgebung und der Reichstag. Noch ist Herr von Gwinner nicht Herr in Deutschland, aber noch weniger ist es der moderne Protheus Rocke⸗ feller. Die Reichsaufsicht wird ganz erheblich zu verstärken sein. Auch die Kontrolle der kleinen Lieferungsverträge muß geübt werden; die 30 Jahre für die Verleihung des Monopols sind viel zu lang, man soll höchstens auf 20 Jahre gehen; bei der Verlängerung ist auch der Reichstag zu hören. Meine Partei empfindet die Verquickung des Entwurfes mit der Vetetanen⸗ beihilfe als Druckmittel höchst unsympathisch. Die Veteranen⸗ beihilfe darf nicht auf wechselnde Erträge gestellt werden. Sie muß unabhängig bleiben von dem noch höchst unsicheren Schicksal dieser Vorlage. Der gute Wille unserer Kombattanten wird ganz besonders gestärkt werden, wenn sie sehen, daß ihre alten Kameraden nicht zu darben brauchen. Amputieren wir den fiskalischen Pferdefuß der und nehmen wir das soztale Mäntelchen der Veteranen⸗ beihilfe ab und sehen wir, ob ihre nackte Gestalt dann noch dem Schatzsekretär und dem Bundesrat gefällt. Veteranenbeihilfe erwarten wir auf Grund einer Reichserbschaftssteuer!
Abg. Dombek (Pole): Wir lehnen diese Vorlage ab mit Rücksicht auf die Verbraucher und die kleinen Händler. Wir haben am allerwenigsten Veranlassung, uns für Staatsmonopole zu er⸗ wärmen, noch weniger für eine Kombination von Staats⸗ und Privat⸗ monopol, die nur ersonnen ist, um Verluste, die eine große Bank erlitten hat, wieder einzubringen. Wir bezahlen 11 bis 12 ₰ für das Liter in Oberschlesien und haben keine Lust, das Doppelte zu be⸗ zahlen. Der Anteil Galiziens an der deutschen Verforgung beträgt bisher 15 %; die jetzt eingetretene Produktionsverminderung halte ich für vorübergehend. Die Veteranenfürsorge follte man doch hier nicht als Vorspann benutzen. Wir haben stets den guten Willen zu erkennen gegeben, ihnen zu helfen. Kommissionsberatung halten auch wir für angezeigt.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): Der Verlauf der Debatte hat gezeigt, wie groß der Unterschied zwischen einer Reso⸗ lution und einem Gesetzentwurf ist; für den letzteren ist eigent⸗ lich nur ein Anhänger aufgetreten, der Abg. v. Schulze⸗Gae⸗ vernitz, aber auch er kommt zu einem non liquet. Wenn er meint, in dem Maße, wie die Nachfrage nach Brennöl wächst. stehe auch das Angebot von Heizöl, so verhält sich in Wirklichkeit die Sache umgekehrt, das Angebot vermindert sich entsprechend. Dem Abg. v. Schulze möchte ich noch bemerken, daß ich es nicht für wünschenswert halte, daß mir das Fell über die Ohren gezogen wird, seien es deutsche Bänkers oder amerikanische Trusters. Ein Staatsmonopol möchte ich an und für sich nicht von der Hand weisen; es ist unter bestimmten Umständen eine nützliche Einrichtung. Ein Monopol ohne fiskalischen Vorteil, wie es der Abg. v. Schulze wünscht, erscheint mir allerdings nicht annehmbar. Der Abg. v. Schulze wollte aller⸗ dings den fiskalischen Vorteil den Konsumenten zuwenden. Er über⸗ sieht dabei, daß hier ein Monopol einer Vertriebsgesellschaft vorliegt, und ob diese jenem Wunsche Rechnung tragen würde, ist doch zweifelhaft. Auch ich meine, daß die Veteranenbeihilfe nicht in dieses Gesetz gehört. Wenn aber die Ansicht ausgesprochen worden ist, die Krieger hätten einander zugerufen: Geht nur drauf los, wir bekommen später eine Veteranenbeihilfe, so ist das doch eine Auffassung, der ich entschieden entgegentreten muß. Ich laube, daß die Liebe und Hingebung und Begeisterung si das Vaterland unsere Krieger vorwärts getrieben hat. Allerdings wünsche auch ich nicht, daß die Veteranenbeihilfe diesem Gesetzentwurf wieder als Vorspann dienen soll. Der Schatzsekretär hat uns gesagt, daß er diesen Gesetzentwurf bereits von seinem Amtsvorgänger übernommen habe, wahr⸗ scheinlich cum beneficio inventarii. Zu diesem Inventar hat ver⸗ mutlich auch die Beteiligung der Veteranen gehört. Die Erfahrungen mit dem Wertzuwachssteuergesetz sollten doch zur Warnun dienen. Die Notwendigkeit einer ausreichenden Versorgung unserer Kriegsteil⸗ nehmer haben wir oft genug betont. Gegen eine Vertrustung bin auch ich, aber die Maßnahmen müssen so sein, daß das Uebel nicht schlimmer wird, als es vorher war. Deshalb müssen wir uns die Vorlage außer⸗ ordentlich genau ansehen. Den Ersatzmitteln für Petroleum lege ich doch eine höhere Bedeutung bei, als es hier heute geschehen ist. Das Petroleun geht in seiner Benutzung zurück, vielleicht ist es sogar im Ab sterben als Leuchtmittel, während es als Heizmittel umsomehr zur Geltung kommt. Das elektrische Licht macht seinen Sieges⸗ zug und wird noch erheblich verbilligt werden. Der Abgordnete Wurm hat den agrarischen Hintergrund dieses Eeesshe entdeckt. Vielleicht bekommen wir noch zu hören, daß die Deutsche Bank au Veranlassung des Bundes der Landwirte diesen Gesetzentwurf vor⸗
geschlagen hat. Wenn er gesagt hat, daß die Verteurung des Petro-
leums möglicherweise zu einem starken Verbrauch des Spiritus zu Brennzwecken führen werde, so möchte ich erwidern, daß wir in dieser Frage alle Ursache haben, den Konsumentenstandpunktt zu wahren und jede Verteuerung desPetroleums auszuschließen. Auf derandern Seite wird aber eine Verbilligung des Spiritus nicht nur im Spirituspreise möglich sein, sondern auch in der Vervollkommnung der Technik des Brenners. Wenn man sieht, wie sich bei Gas und elektrischem Licht die Technik vervollkommnet hat, welche Fortschritte hinsichtlich der Spiritusglüh
lampen bereits erzielt sind, so möchte ich glauben, daß es möglich
ist, daß Brenner benutzt werden, die den Spirituskonsum verbilligen. Wenn die Amerikaner von ihrem Trust einen verhältnismäßig be⸗
scheidenen Gebrauch gemacht haben, so nur deshalb, weil sie
fürchten müssen, durch ein zu starkes Anziehen der Schraube ihre Konkurrenzfähigkeit zu verlieren, und weil sie befürchten
müssen, daß, wenn man zu Ersatzmitteln greift, der einmal
verloren gegangene Konsum an Petroleum nicht wiederkehrt. Dagegen ist dem amerikanischen Trust der Vorwurf zu machen, daß er den kleinen Gewerbetreibenden eine sehr große Konkurrenz gemacht hat. Das ist einer der Punkte, der am meisten zur Erregung der öffentlichen Meinung geführt hat. Berücksichtigt sind in diesem Gesetzentwurf die Interessen der Banken, aber weiter eigentlich nichts. Es sind aber doch noch die Konsumenten und die Zwischenhändler da, der Mittelstand.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
(Salluß aus der Ersten Beilage.
Diese Interessen müßten in der Betriebsgesellschaft doch auch zu ihrer Geltung kommen. Das läßt sich ausführen. Die ganze Konstruktion dieser Betriehsgesellschaft kann dieselbe bleiben, wenn man die Ver⸗ teilung der Namensaktien anders vornimmt. Deutschland ist nicht in einer schwachen, sondern in einer starken Lage, da es der beste Kunde des Standard ist. Ein zahlungskräftiger Kunde ist nur schwach, wenn er seine Kraft nicht richtig anwendet. Dieser Stärke muß entsprechend Ausdruck gegeben werden. Wie sich meine Freunde zu dem Entwurf stellen werden, hängt von seinen Veränderungen in der Kommission ab.
Abg. Thumann (els. Zentr.): Man kann nicht ein Produkt monopolisieren, das man im Auslande kaufen muß. Nach dem Gesetz scheint die Hauptsache der Zusammenhang zwischen Großbanken und Betriebsgesellschaft zu sein. Man handelt anscheinend nach dem Grundsatze: 6to toi, que je myr mette. Das Reich ist übrigens nicht dazu da, mittels Schutzmaßregeln die gesunde Konkurrenz aus⸗ zuschalten. Die Ueberschüsse sollen für Veteranenbeihilfe verwendet werden. Es wäre nobler, diese aus allgemeinen Reichsmitteln zu he⸗ streiten. “ ““ HKierauf vertagt sich das Haus.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mont ag 2 Uhr. (Dritte Lesung des Gesetzes über Schiffszusammenstöße: Fort⸗ setzung der ersten Lesung des Petroleummonopolgesetzes: Wahl⸗ prüfungen; Interpellationen Albrecht, betreffend Wagenmangel, und Ablaß über Koalitionsrecht der Staatsarbeiter.)
6 “ Preußischer Landtag HSaus der Abgeordneten.
02. Sitzung vom 7. Dezember 1912, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der zunächst die Be⸗ sprechung der Interpellation der Abgg. Aronsohn (fortschr. Bolksp.) und Genossen über das Vorgehen des Polizei⸗ präsidiums in Berlin gegen den Verein der Berliner Feuerwehrmänner fortgesetzt wird, ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen der Abgg. Hoffmann (Soz.) und Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.) erwidert der Minister des Innern Dr. von Dallwitz:
Meine Herren! Der Herr Abg. Just hat seinen gestrigen Aus⸗ führungen den Gedanken zugrunde gelegt, daß nicht die Disziplin als solche allein in einem militärisch organisierten Körper dasjenige sei, was die Leistungsfähigkeit hedinge, sondern der Geist, der in der Truppe herrsche, und daß dieser Geist nur dadurch hervorgerufen werden könne, daß gegenseitiges Vertrauen zwischen Vorgesetzten und
Untergebenen obwalte. — Meine Herren, ich unterschreibe diese
Worte Wort für Wort. Auch ich bin der Ansicht, daß neben der
Disziplin ein Vertrauensverhältnis zwischen Untergebenen und Vor⸗
gesetzten herrschen muß, daß die Erfüllung der Pflicht nicht als eine
solche, sondern als eine Freude erscheinen läßt. Aber, meine Herren, wie denkt der Herr Abg. Just das Vertrauensverhältnis,
das bis vor anderthalb Jahren in Berlin zwischen Feuer⸗
wehrmännern und ihren Offizieren obgewaltet hat, aufrecht
zu erhalten, wenn der Verein, den die Feuerwehrmänner mit
Zustimmung ihrer Vorgesetzten gebildet haben, sich einem Verbande
anschließt, der neben den ofsiziellen, an sich loyalen Tendenzen der
Förderung der materiellen Berufsinteressen nebenher durch seine maß⸗
gebenden Persönlichkeiten Tendenzen verfolgt, welche darauf hinaus⸗
laufen, das Vertrauensverhältnis zwischen Vorgesetzten und Unter⸗ gebenen zu zerstören? (Sehr richtig! rechte.) Ich habe mir erlaubt, vorgestern einige offizielle Bekundungen vorzulesen, die in dem Ver⸗
bandsorgan des Verbandes deutscher Berufsfeuerwehrmänner enthalten sind, und die, glaube ich, den vollen Beweis geliefert haben, daß das Verbandsorgan Tendenzen propagiert, die nicht geeignet sind, das Ver⸗ rauensverhältnis, wo es besteht, aufrecht zu erhalten. Da aber der Herr Abg. Just dem gegenüber die durchaus verständigen und loyalen Aus führungen einzelner Mitglieder des Verbandes auf den Verbandstagen vorgelesen hat, so sehe ich mich genötigt, Ihnen weitere Kund⸗ gebungen mitzuteilen, die auf dem Verbandstage gefallen sind, und zwar nicht von einzelnen Delegierten, sondern von dem Verbands⸗ vorsitzenden selbst.
Der Herr Verbandsvorsitzende hat auf einem Vereinstage bei Erörterung des Beförderungswesens unter anderem folgendes aus geführt:
Für die Beförderung sind in den meisten Fällen nicht die dienstlichen Fähigkeiten maßgebend, sondern nur das ist ausschlag⸗ gebend, ob der Betreffende bei den Offizieren gut angeschrieben ist.
(Hört, hört! rechts.) Ich bemerke, daß das ganz allgemeine Aus
führungen sind, die sich nicht auf spezielle Fälle beziehen.
Es bestehen ja manchmal bei den Feuerwehren sogenannte Prüfungs⸗ vorschriften für Oberfeuerwehrmänner, aber in welcher Weise werden sie gehandhabt? Befördert werden nur diejenigen, welche der Branddirektor auch befördern will, und da der Branddirektor selbst die Prüfungen abhält, selbst die Beförderungsvorschläge einreicht usw., ist sein Wille und seine Ansicht allein maßgebend.
Diese Ausführungen treffen übrigens auf die hiesigen Verhältnisse
nicht zu.
Meberall da, wo überhaupt keine Prüfungen stattfinden, ist es in dieser Hinsicht vielleicht ja noch schlimmer. Es mag jemand noch so tüchtig sein, noch die besten Fähigkeiten besitzen, hat er eben keine Gnade vor den Augen seiner Vorgesetzten gefunden, so bleibt er Feuerwehrmann sein Leben lang, während minder Tüchtige ihm vorgezogen werden.
Nun führt der Vorsitzende des Verhandes deutscher Berufsfeuer⸗
wehrmänner einzelne Beispiele an, die er erlebt haben will, natürlich
einseitig gefärbt, von denen er behauptet, daß lauter Chargierte be⸗ fördert worden seien, die sich nicht dazu gerignet hätten. Worauf sich seine Wissenschaft stützt, weshalb er das besser beurteilen kann als die
Beilage zeiger und Königlich Preußij
Berlin, Montag, den 9. Dezember
beteiligten Branddirektoren, ergibt sich aus seinen Ausführungen nicht.
(Heiterkeit.)
Er erwähnt dann einen Fall, daß ein Mann, der drei Jahre Ordonnanz gewesen ist, nach Bestehen des Examens, das er gut be⸗ standen hat, befördert worden sei; da er aber als Ordonnanz Burschendienste verrichtet hatte, so nimmt der Herr Vorsitzende des Verbandes ohne weiteres an, daß seine Beförderung lediglich aus diesem Grunde erfolgt sei. (Hört, hört!) Dann führt er folgenden Fall an:
Als er, Branddirektor Y, nach X kam, war seine erste Sorge, eine offene Oberfeuerwehrmannstelle zu besetzen. Hierbei kamen aber etwa nicht Feuerwehrmänner aus X und solche, welche das Oberfeuerwehrmannexamen bereits abgelegt hatten, in Frage. Im Gegenteil, der Branddirektor konnte und wollte nach seinen wieder⸗ holt ausgesprochenen Prinzipien stets nur solche Feuerwehrmänner zu Oberfeuerwehrmännern befördern, welche mindestens 8 Jahre im Dienst waren. Da in X solch alte Feuerwehrmänner nicht vorhanden waren, mußte natürlich ein Feuerwehrmann aus Z kommen. Nebenbei bemerkt, ist der Branddirektor jetzt von seinem Standpunkt, nur Feuerwehrmänner mit achtjähriger Dienstzeit zu befördern, ohne ersichtlichen Grund abgegangen.
Meine Herren, das sind alles Verdächtigungen der Tätigkeit von Vorgesetzten, die nicht anders als zersetzend wirken können. (Zustimmung rechts.) Daß diese zersetzende Tätigkeit des Verbandes nicht nur in der Phantasie des Branddirektors oder des Polizeipräsidenten in Berlin besteht, das müssen Sie doch daraus entnehmen, daß eine ganze Reihe von Stadtverwaltungen, die sich in ausgesprochen liberaler Richtung bewegen, in denen zum Teil sogar recht radikale Strömungen obwalten, es ebenfalls für nötig gehalten haben, den ihnen unterstellten Feuerwehrleuten den Anschluß an den Verband deutscher Berufsfeuerwehrleute zu untersagen. (Hört, hört!) Sollte, wie der Herr Abg. Kopsch ausgeführt hat, sich später herausstellen, daß der Verband die Verfolgung derartiger Tendenzen aufgibt, daß sein Vorsitzender vielleicht diesen Anlaß wahrnimmt, sich zu besinnen und sein Verhalten zu redidieren, dann würde ja eventuell wohl von dem Anschluß an den Verband die Rede sein können. So lange das aber nicht der Fall ist, war, glaube ich, das Verbot des Polizeipräsidenten völlig berechtigt. (Sehr richtig! rechts.)
Welche zersetzende Wirkung aber bereits die Agitation, die dauernd in diesem Verein getrieben worden ist, den Anschluß an den Verband zu ertrotzen, ausgeübt hatte, das, meine Herren, ergibt sich aus den Vorkommnissen, die bei den Verhandlungen seitens eines Teils der Mannschaften gegenüber den Chargierten vorgekommen sind. Ich darf mir erlauben, Ihnen einige Mitteilungen von Chargierten über diese Vorkommnisse hier vorzutragen. Ein Chargierter schreibt: „In der Sitzung der III. Wachabteilung des Vereins Berliner Feuerwehrmänner im Mai d. J. äußerte sich ein Feuerwehrmann etwa folgendermaßen:
„Ich weiß gar nicht, was die Oberfeuermänner im Verein wollen; schon der Name „Verein der Berliner Feuerwehrmänner E. V.“ sagt es, daß die Oberfeuermänner gar nichts darin zu suchen haben. Es steht nicht da: Verein der Ober⸗ und Feuer wehrmänner.“
Ein anderer Feuerwehrmann ließ sich etwa so aus:
„Hier in der Versammlung haben die Oberfeuermänner ein großes Maul, wenn sie aber nach der Lindenstraße müssen . . ..“
— und nun kommt ein Ausdruck, den ich nicht verlesen kann. (Heiterkeit.)
Derselbe Feuermann sagte noch ungefähr:
„Wenn die Oberfeuerleute bei Vergnügungen mit ihrer Madame kommen, dann möchte alles springen. Wenn unsere Frauen kommen, dann werden sie nicht beachtet.
Auf vorstehende Reden erfolgten allgemeine Bravorufe seitens der Feuerwehrmänner. Es war dieses Vorkommnis ein Hauptgrund für meinen Austritt aus dem Vereine.“
Ein anderer Chargierter teilt mit:
„Als ich dann das Wort erhielt und ausführte, daß die im sogenannten Antrage Bartmann vorgeschlagene Aenderung der Statuten, wonach dienstliche Angelegenheiten, soweit sie die Disziplin nicht gefährdeten, im Vereine besprochen werden sollten, niemals Aussicht auf Genehmigung haben würde, da doch die Grenze, wo dieses eintreten könnte, sehr schwer inne zu halten sei, wie uns doch eben der Vorredner auch ein Beispiel davon gegeben hätte, wurden starke Mißfallensäußerungen laut, was sich durch Zischen, Zwischenrufe usw. bemerkbar machte. Doch dieses wurde bedeutend überboten bei der weiteren Ausführung über die ebenfalls im Antrag Bartmann vorgeschlagene Aenderung des § 6, wonach bei der Wahl von Ehrenmitgliedern dieses nicht von der Ge⸗ nehmigung der Abteilung abhängig sein sollte. Als ich mich eben⸗ falls gegen diesen Antrag wandte, wurde, wie auf Kommando, ge⸗ zischt und geschrien, sodaß es unmöglich war, weiter zu reden. So wie es mir ergangen ist, erging es auch dem Oberfeuermann Müller der V. Kompagnie und dem Pensionär, früheren Ober⸗ maschinisten Rothe. Sobald dieser das Wort ergriff, unbeschreiblicher Skandal gemacht
(hört, hört! rechts), sodaß jede sachliche Besprechung dadurch unmöglich gemacht wurde. Es lag ein gewisses System in diesem Trampeln, Zischen und Schreien; man konnte den Eindruck gewinnen, daß die Be⸗
„C2
teiligten ganz genau instruiert sein mußten, um einen mißlichen
Redner herunterzubrüllen. Dies dürfte auch jedenfalls in den ge heunen Versammlungen stattgefunden haden, denen der damaldge
Vorsitzende Erwähnung tat, und die auch nicht deirrtern wurden. Bei der nun insolge Niederlozueng der Aemter seitens des Vorstands in der nöchsten Bersammlans sdattzndendern
Vorstandswahl wiederholten sich ähaliche wöderliche Shernen vnd so waren denn wohl größtenteilt alle Gharzicrten eihe den Crnem Albdruck befreit, als Fe eintge Tage darans reen eden enen
Vereins der Chargzierten zusammenkamce sd ed derer emn
Austritt aus dem Verein „Berliner Feuermänner“ erklären konnten.
Ein dritter Chargierter hat erklärt:
„In der Vereinssitzung der I. Wachabteilung des Vereins „Berliner Feuermänner“ im Marinehaus wurde, sobald sich ein Chargierter zum Wort meldete und zu sprechen begann, von den Feuermännern durch Schreien, Johlen und Füßetrampeln ein solcher Lärm gemacht, daß es unmöglich war, sich Gehör zu verschaffen. Es wurden auch beleidigende Redensarten getan, die ich nicht mehr genau wiederholen kann.“
Es gibt noch eine ganze Reihe solcher Aeußerungen. Ich ver⸗ weise nochmals auf die in der Presse erschienene Erklärung der Chargierten, wonach sie bis auf 3 freiwillig ausgetreten sind, und ich möchte fragen, wie demgegenüber Herr Abg. Hoffmann die Behauptung aufrechterhalten kann, daß hier ein Zwang den Chargierten gegenüber ausgeübt worden sei. (Abg. Hoffmann: Und wie!) Wenn nach solchen Vorkommnissen die Chargierten tatsächlich auf⸗ gefordert worden wären, dem Verein nicht mehr anzugehören, so würde das an sich durchaus gerechtfertigt gewesen sein. (Sehr richtig! rechts. Hört, hört! links.) Es ist mir nicht eingefallen, zu sagen, daß es dem Wesen des Beamtenstandes widerstreite, wenn Vorgesetzte und Untergebene zusammen einem Verein angehören. Das hat mir Herr Abg. Hoffmann untergeschoben. Ich halte es im Gegenteil für angemessen und zweckmäßig, wenn Vorgesetzte und Untergebene dem⸗ selben Verein angehören; aber wenn derartige Szenen vorkommen, und die Vorgesetzten es vorziehen, auszuscheiden, so kann man das ihnen wahrhaftig nicht übel nehmen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, ebenso unzutreffend waren die Behauptungen des Herrn Abg. Hoffmann, daß seinerzeit ein starker Druck von der Feuer⸗ wehrabteilung auf die Mannschaften dahin ausgeübt worden sei, daß sie die Pensionäre in ihren Verein aufnehmen follten. Es ist dies ausdrücklich auf Wunsch der Feuerwehrmänner und der Pensionierten geschehen und es ist damals von der Feuerwehrabteilung dem Verein mitgeteilt worden, daß, da dieser Wunsch besteht, Einwendungen gegen den Beitritt der Pensionäre nicht geltend gemacht werden sollen, und zwar im Interesse der Pensionäre, die an Zahl nicht zunahmen, während die Leistungen ihrer Kasse natürlich in der Steigerung be griffen waren. Es ergibt sich daraus, wie wenig zuverlässig, wie ein⸗ seitig und subjektiv gefärbt die Informationen sind, auf denen die Angaben des Herrn Abg. Hoffmann, die er heute gemacht hat, be⸗ ruhen. (Abg. Hoffmann: Lesen Sie doch mal die Eingabe dieser⸗ halb nach!)
Meine Herren, ich kann nur bedauern, daß eine so scharfe Kritik, wie sie teilweise an dem Branddirektor, dem unmittelbaren Leiter der Feuerwehr, geübt worden ist, auf Grund doch immerhin recht un⸗ zuverlässiger Berichte erfolgte, umso mehr, als Herr Branddirektor Reichel nicht nur als eine Autorität auf dem Gebiete des Feuerlösch⸗ wesens allgemein angesehen wird und mit Recht als solche gilt, sondern auch weil er sich durch seine dauernde Fürsorge für das materielle Wohl der ihm unterstellten Feuerwehrleute hohe Verdienste um diese erx⸗ worben hat. (Bravo! rechts.) Ich kann diese Seite der Tätigkeit des Herrn Branddirektors Reichel nur rühmend erwähnen. Daß alle Schikanen, dieetw aausgeübt sein sollten, mißbillige, habe ich schon neulich erklärt.
Was die Aufforderung an die Feuerwehrmänner angeht, sich darüber zu erklären, ob sie mit der Preßkampagne, die von dem Herrn Vorsitzenden gegen die vorgesetzten Behörden, gegen die Branddirektion und den Polizeipräsidenten eröffnet wurde, einverstanden seien, so hatte das lediglich den Zweck, ebe zu der ultima ratio, zu dem Verbot der weiteren Zugehörigkeit zu dem Verein 2 wurde, festzustellen, ob tatsächlich die Mehrheit der Feuermwehrmänner dem Standpunkt zustimmte, den ihr Vorsitzender eingenommen hat, ob sie mithin mit der Preßkampagne einverstanden waren. tte sich die Majorität gegen die die durchaus diszirlimidrig ist und in der Tat nicht verteidigt werden kann, ausgesprochen, dan wäre das Verbot der weiteren Zugehörigkeit zum Verein nicht nat⸗ wendig gewesen.
Es ist dann erwähnt worden,
Befehl“ des Polizeipräsidenten ausgeschieden seien, dabtn zu er
daß das nicht auf Befehl, sondern freiwi geschehen sei. Es ist in der Tat — und das mißbillige ich in hob aße — auf zwer Wachem von dem Wachhabenden der Versuch gemach
sie möchten die Erklärung, daß
in eine Erklärung des Inhalts umändern. geschieden seien. (Abg. Hoffmann: Hatt, dieser Versuch ist nicht auf Veranlassung, so der Branddirektion unternommen worden,
davon Kenntnis erhalten hatte, durch einen Befehl ausdräklich unten⸗ sagt hat, daß irgend welche Versuche dieser Art wiederbalkt marden sollen. (Hört, hört! rechts.) Also auch in diesem Falle ust der Information nicht genau. 1
Meine Herten, darüder muß man sidh dech Ur saimn. d h., emn cine Feuerwehr den greßstädtischen rrürten und Wrfunderxmgen. wie sie in einer Stadt mie Berlin am sir gefirlt nemden gnugen soll, dies nicht anders erxmdaldcht nerden Eunn dün dumh Pnr milüüreschen Organisation. (Sehr mcrig! mches) Wir aüen, meine Herremn, Ine in ihr herrscht. ist ein Närel, desam Sifung üch anddemm fherkinse. (Sebr richtig neches) I enmn mrr miͤedeeede, da ich üe len Wertschätzang mschner Berlimnaer Frummün, den ilun Aneibzamuna Froßer Deil der Manmescharden sih Pen mmf Aürmec Uucem Uisten. Ionh 8d Erehen mwendem und daß se ich in Farnftt Kicht meen zmn Wedemen e. Mengenitexonden Irtun venn verbdeten Risten, wie dmal de Patt eredah hnh. rnant denühkb. — Bfrcheg de dem Geerdenebeaen.)
gegen den Wälen