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Abg. Dr. König (Zentr.): Es ist ja allgemein anerkannt worden, daß die Berliner Feue wehr tüchtig und zuverlässig ist. Wir sind auch überzeugt, daß diese Tüchtigkeit nur erreicht worden ist und nur erhalten werden kann durch eine strenge und straffe militärische Dißziplin und ein ungetrübtes Verhältnis zwischen den Mannschaften und Offizieren. Wir sind der Meinung, daß das Dienstverhältnis und das Pensionsverhaltnis der Feuerwehrleute in wohlwollendem und entgegenkommendem Sinne geregelt werden muß, da nur dadurch die Berufsfreudigkeit erhalten werden kann. Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkt, daß das Vereinigungsrecht der Berliner Feuer⸗ wehr sowie der gesamten Beamtenschaft zugestanden werden muß. Bei objektiver Beurteilung der Sachlage muß ich erklaren, daß doch seitens der Mannschaft Dinge vorgekommen sind, die mißbilligt werden müssen, und daß diese Dinge auf Einflüsse von außerhalb zurückzuführen sind. Ich gebe zu, daß, wenn man das, was in der Oeffentlichkeit und auch hier vorgetragen ist, gerecht beurteilen will, auch Mißgriffe seitens der Vorgefetzten und der Behörden geschehen sind. Bei der Billigung der Statuten hat man wohl allzu große Befürchtungen gehabt. Ich sehe keine Bedenken darin, wenn in Versammlungen dienstliche Angelegenheiten in gebührender Weise behandelt werden. Ich halte es für notwendig, daß diese Unstimmigkeiten möglichst bald efeitigt werden, und daß es dabei an beiderseitigem Entgegenkommen nicht fehlen darf. Ich glaube auch, daß unsere Feuerwehrleute bereit sein werden, den Weg zu gehen, den sie bis vor kurzem gegangen sind, daß der mutige Geist in allen Feuerwehrleuten auch jetzt wieder zum Durchbruch kommt, und daß Zufriedenheit bei allen Beteiligten wieder einkehrt.
Abg. Cassel sfortschr. Volksp.): Der Abg. Kreth hat Ver anlassung genommen, meinem Kollegen Kopsch den Vorwurf zu machen, daß er die ganze Materie nicht verstehe. Das ist doch eine Behauptung, die jedes tatsächlichen Anhaltes entbehrt. Das Vereins⸗ und Versammlungsrecht ist ebenso für die Beamten wie für sämtliche anderen Bürger gegeben. Bei Ausübung ihrer Vereinstätigkert dürfen sie sich natürlich gegen dienstliche Pflichten nicht vergehen. Das Vereinsrecht findet bei den Beamten seine Begrenzung allein in er Dienstpflicht. Wir denken nicht daran, die Disziplin zu zer⸗ storen; daß sie notwendig ist auch bei der Organisation der Feuerwehr, erkennen wir an. Es ist ganz unzweifelhaft und von allen Seiten anerkannt, daß sich die Beamten des Vereinsrechts zu erfreuen haben. Die Frage, was man unter dienstlicher Begrenzung versteht, ist von verschiedenen Seiten verschieden dargelegt worden. Die Erklärung, welche die Reichsregierung bei der Beratung des Vereinsgesetzes ab⸗ gegeben hat, schließt durchaus nicht Zweifel aus. In der ersten Lrsung des Gesetzentwurfs wurde dem Staate das Recht vorbehalten, die Beamten von bestimmten Vereinen fernzuhalten, das ist ziemlich unbestimmt. Wir haben das später in der Kommission dahin inter⸗ pretiert, daß die Beamten von Vereinen fernzuhalten sind, deren Zwecke mit dem Wesen des Beamtentums unvereinbar sind. Das unterliegt einem gewissen Zweifel. Was ist das Wesen des Beamten⸗ tums? Wir müssen sagen, daß dem Beamten das Vereinsrecht nur dann begrenzt werden kann, wenn es den Pflichten des Beamten zu⸗ widerlaäuft. Wir können nicht finden, daß im vorliegenden Falle solche Voraussetzungen gegeben sind. Die Zeitungsäußerungen, die es in hypothetischer Form gesagt haben, daß, wenn ein Vorgesetzter dies oder jenes getan haben sollte, es nicht zu entschuldigen sein würde — und es Sel doch schon vorgekommen sein, daß Vorgesetzte die Untergebenen alsch behandelt haben —, kann ich nicht als ein Verbrechen ansehen. Die Zwecke des Vereins kann ich nicht beanstanden, sein Patriotismus ist schon genügend hervorgehoben worden, und der Berufsverband will nur die wirtschaftlichen Interessen des Standes fördern. Das kann also nicht den Grund des Vorgehens abgegeben haben. Jedenfalls haben der Verein und der Berussverband loyale Ziele, und das Streben des Vereins, sich dem Verband anzuschließen, ist erklärlich, aber soviel ich berichtet bin, ist das Streben nach diesem Anschluß zuletzt im April dieses Jahres zum Aussruck gekommen und ist auf⸗ gegeben worden, weil es der vorgesetzten Behörde nicht zusagte. Seit⸗ dem ist gar keine Rede mehr davon gewesen. Den Ausschlag soll gegeben haben, daß in dem Verein dienstliche Angelegenheiten in auf⸗
reizender Form besprochen sind. Das ist aber nicht richtig, dienstliche An⸗ gelegenheiten sind nicht behandelt worden. Sollte man den Zutritt zum Verbande nicht zulassen, so hätte man doch warten sollen, bis der Ver⸗ ein einen solchen Beschluß gefaßt hätte. Einen solchen hat er bis beute noch nicht gefaßt. Das Schreiben des Vorsitzenden, das von der vorgesetz⸗ ten Behorde eine schriftliche Garantie dafür verlangte, daß dem Verein küͤnftig nichts mehr in den Weg gelegt werden sollte, war unziemlich, aber dieses Schreiben erging erst nach dem Vorgehen gegen den Verein, und es ist außerdem nachher von der Vereinsversammlung ausdrück lich getadelt worden. Auch der Ton des Vorsitzenden in dem tele⸗ phonischen Gespräch ist wirklich nicht geeignet, ein Vorgehen gegen den Verein zu veranlassen. Die Chargierten sind nicht freiwillig aus getreten, sondern es ist ein Druck auf sie ausgeübt worden; der eine Ebargierte hat zu dem Branddirektor gesagt: „Gewiß, Herr Direktor, ich habe Sie verstanden, ich soll austreten, weil ich sonst wirtschaft liche Nachteile haben würde.“ Dieser verschleierte Druck ist noch schlimmer als der offene. Gehören die Statutenangelegenbeiten auch zu den militärischen Dienstpflichten? Die Statuten mußten doch ge⸗ aändert werden, nachdem die Chargierten infolge ihres Austritts nicht mehr in den Vorstand eintreten konnten. Auch in dieser Frage muß ich das Verhalten der vorgesetzten Behörde tadeln. Die ganze Sache hätte sich auf friedlichem Wege sehr wohl erledigen lassen, und ich bedauere, daß dieser Weg nicht eingeschlagen ist. Ich bitte den Minister, zu erwägen, ob nicht jetzt noch eine friedliche Verständigung möglich ist. Abg. Kreth hat die Berliner städtischen Behörden und die Stadtverordnetenversammlung angegriffen und auf den Zusam⸗ menhang hingewiesen, daß in der Stadtverordnetenversammlung erst die Sozialdemokraten den Antrag gestellt hätten, und wir dann hier imnit der Interpellation nachgekommen seien. Dieser Zusammenhang besteht nicht; unsere Interpellation ist schon am 11. Oktober öffentlich angekündigt worden, der Antrag der Sozialdemokraten ist erst später gekommen, und wir wußten bei dem Beschluß unserer Interpellation noch nichts von diesem Antrag. Wir sehen es durchaus nicht gern, daß so viele Sozialdemokraten in der Berliner Stadtverordneten⸗ versammlung sitzen, und wir würden gern einen Teil ihrer Sitze durch uns besetzt sehen, aber nachdem sie von den Bürgern gewählt sind, müssen wir sie als Stadtverordnete respektieren und ihre Reden an⸗ hoören. Wir haben schon heiße Kämpfe mit der Sozialdemokratie in der Stadtverordnetenversammlung gehabt, aber ihre eifrige Mit arbeit in der ganzen Stadtverwaltung, in allen Deputationen usw. müssen wir anerkennen. Deshalb können wir auch nicht ihre Anträge einfach beiseite stellen. Es wäre unverantwortlich von uns gewesen, wenn wir uns nicht mit dieser Frage beschäftigt hätten. Wenn man uns unseren Ton vorhält, so werden doch freie Staatsbürger sich nicht scheuen, auch mal Dinge zu sagen, die dem Abg. Kreth oder die dem Minister nicht gefallen. So hat man uns den Ausdruck „Stadtparlament“ vorgehalten, aber eine Stadtverwaltung von der Bedeutung Berlins mit 144 Stadtverordneten muß sich in parlamen⸗ tarischen Formen vollziehen. Daß da auch politische Gesichtspunkte zum Ausdruck kommen, ist ganz selbstverständlich. Die Regierung * jg einschreiten mit der Auflösung, wenn es ihr nicht gefällt. Der Abg. Kreth hat den stillen Vorwurf gegen den Minister durchblicken lassen, daß er nicht schneidig genug seine Aufsichtsrechte gegenüber der Stadtvperordnetenversammlung ausübt. In 25 Jahren ist es nur einmal vorgekommen, daß der Oberprösident entschieden hat, daß eine der Stadtverordnetenversammlung vorliegende Sache nicht dorthin gehört hätte. Der Abg. Kreth hat die Namen Rosenfeld, Sonnen feld und Goldschmidt in der Stadtverordnetenversammlung besonders bervorgehoben; nun, der Abg. Goldschmidt entstammt einer gut katholischen Familie. Als der Stadtverordnete Rosenfeld eine be leidigende Aeußerung gegen den Polizeipräsidenten gebrauchte, hat ihn der Vorsteher Michelet zur Ordnung gerufen; dieser hat also die Verbandlung vollständig sachlich geführt. Die Stadtverordnetenver⸗ sammlung ist berechtigt, die Angelegenheiten der Feuerwehr zu be sprechen, um so mehr, als Berlin Millionen für die Feuerwehr be zahlt. Wir stehen zu dem Polizeipräsidenten dienstlich und auch menschlich in durchaus angenehmen Beziehungen: seine Anordnungen gegebenenfalls zu tadeln, ist doch unser gutes Recht; wir brauchen
nicht in Demut in die Knie vor ihm zu sinken. Wenn nach Kreths Wunsch die Stadtverordnetenversammlung aufgelöst würde, was hätte das für einen Zweck; Gesinnungsgenossen des Herrn Kreth würden nicht hineingewaͤhlt. Eine weise Regierung ist es, die nicht Anlaß zur Unzufriedenheit in das Volk bringt. Ein Minister, der so recht nach dem Herzen des Abg. Kreth war, von Puttkamer, hat seinerzeit, als Stöcker den Sturm auf das Rote Haus machte, die Stadtver⸗ ordnetenversammlung aufgelöst. Mit welchem Erfolg? Damals zogen zum ersten Male die Sozjaldemokraten in das Rote Haus ein. Sie sagten: „Sturm auf das Rote Haus? Schön, stürmen können wir auch!“ Ich wünschte, der Abg. Kreth käme einmal an die Regierung, etwas Besseres könnte uns nicht geschehen, dann hätten wir einen frischen, fröhlichen Kampf gegen das hochmütige Herrentum. (Abg. Kreth: 1848) Darauf gehe ich gern ein, wenn es nötig
ist. Der Minister Herrfurth wollte seinerzeit verschiedene Zweige der Polizei auf die Stadt übertragen, und Konservative, wie Graf Limburg und von Rauchhaupt, haben das unterstützt. Es ist eine unerhörte Schmähung, wenn der Abg. Kreth sagt, daß körperliche Kraft, Gewandtheit und Mut in den Großstädten nicht hoch im Kurse stehen. Solche Schmähungen sind ungerecht, unbegründet und verwerflich. Fragen Sie doch einmal bei den Truppenkommandanten an, ob die Berliner sich als feige und ungewandt gezeigt haben. Sie sind immer bereit gewesen, mit Gut und Blut für das Vaterland einzutreten. Wenn der Abg. Kreth einmal versuchen wollte, per⸗ sönlich Bekanntschaft mit dem Mut und der Kraft der Berliner zu machen, so würde das nicht zu den angenehmsten Erinnerungen seines Lebens gehören. Unsere Interpellation ist nicht vergeblich gewesen, und wir werden immer für alle politischen Rechte der Beamten ein⸗ treten. Wir nehmen dabei nicht nur die Rechte der Beamten, son⸗ dern auch die Rechte des Staates wahr, dem daran liegen muß, daß die Bürger sich als freie Staatsbürger fühlen. — Abg. Kreth (kons.): Diese Ausführungen zeigen, daß der Abg. Cassel über den Erfolg seiner Interpellation nicht so froh ist, wie er sagt. Die Worte der Interpelllion über die Verletzung des Ver⸗ einsgesetzes sind ja schon preisgegeben worden, denn der Abg. Kopsch hat ausgeführt, daß die generelle Frage, ob den Beamten das Vereins⸗ und Versammlungrecht zusteht, nicht ganz einfach liege, weil sie im Reichstag nicht endgültig geregelt sei. Was heißt „nicht endgültig geregelt“? Es gibt keine halbe oder viertel Regelung, sondern nur eine Regelung oder nicht. Der Abg. Kopsch sagte selbst, um das Zu⸗ standekommen des Vereinsgesetzes zu ermöglichen, habe der Reichs⸗ tag von der Regelung dieser Frage Abstand genommen. Deshalb dürfen doch nun die Herren nicht in das Gesetz etwas hineininter⸗ pretieren, was nicht darin steht. In der Oeffentlichkeit macht es natürlich den Eindruck, als ob den Beamten das Vereinsrecht zustande, aber hier müssen die Herren zugestehen, daß das Vereinsgesetz nicht das Geringste mit dieser Frage zu tun hat. Der Abg. Hoffmann spielte auf die Bedeutungslosigkeit meiner Person an, das freut mich, aber der Abg. Cassel hat ihn Lügen gestraft, denn dessen drittes Wort war immer Kreth. Ich kann ihm nur danken, daß er meiner bedeutungslosen Persönlichkeit diese hohe Bedeutung hat zuteil werden lassen. Der Sanftmut des Abg. Kopsch gegenüber soll ich das Kar⸗ nickel gewesen sein, das provoziert hätte. Der Abg. Kopsch hat aber selbst recht harte Ausdrücke gebraucht und das Voraehen des Polizeipräsidenten rücksichtslos und unmoralisch genannt. Wenn den Beamten solche Sottisen an den Kopf geworfen werden, kann man nicht ruhig bleiben. Dem Ton der Stadtverordnetenversammlung ent⸗ spricht es allerdings, mit solchen ungerügten Ausdrücken zu operieren. Ich habe nun das schwere Unrecht begangen, dem Abg. Kopsch vor⸗ zuwerfen, daß ihm ein rechtskundiger Fraktionsfreund das Konzept verdorben hätte, ich kann doch nur meine eigenen Eindrücke schildern. Kopschs Ausführungen widersprachen sich doch selbst, und deshalb empfahl ich ihm in der Interpellation den Passus über die Verletzung des Vereinspesetzes zurückzuziehen. Der Abg. Cassel nennt den Dortmunder Verband loval, aber eine ganze Anzahl von Großstädten unter freisinniger Leitung hat gegen den Verband genau dasselbe getan, was hier dem Polizeipräsidenten und dem Branddirektor vor⸗ geworfen wird. Wenn wir dartun wollen, wie Freisinnige und Sozialdemokraten ein Herz und eine Seele sind, so brauchen wir nicht auf die Berliner Stadtverordnetenversammlung hinzuweisen, denn wir haben ja recht viele gedämpfte und angebratene Mitalieder der Fortschrittspartei im Reichstag. (Zwischenruf des Abg. Cas I Abg. Cassel, Sie haben schon so viele Erziehungsversuche an mir gemacht; wenn Sie gestern wollten, daß ich ruhig spräche, so durften Sie mich nicht so viel unterbrechen, daß der Präsident sogar Ord nungsruf erteilen mußte. Sie kennen mich doch gut genua, um zu wissen, daß ich nicht Prügel höflich einstecke, sondern daß es aus dem Wald herausschallt, wie es hineinruft. Ich erkenne die guten Eigenschaften der Berliner voll an, es liegt mir fern, sie zu be⸗ leidigen. Die Freisinnigen brauchen aber etwas, um die Oeffentlich⸗ keit von ihrer Niederlage hier abzulenken, und da paßt ihnen gerade der Abg. Kreth mit seiner angeblich antisemitischen Rede. Ich habe gestern lediglich die Namen derjenigen herausgegriffen, die in der Stadtverordnetenversammlung gesprochen haben, und die hier die Interpellation gestellt haben. Herr Rosenfeld ist ein bekannter Rechts⸗ anwalt, ich kenne ihn persönlich und habe Hochachtung vor ihm, es fällt mir nicht ein, seiner Persönlichkeit zu nahe zu treten: den Stadtrat Hamburger habe ich als den Mann erwähnt, der zutreffende, sachliche Ausführungen gemacht hat. Sie nennen das „antisemitische Witze“, weil Ihnen das sehr paßt, um die Aufmerksamkeit davon abzulenken, was sich hier zugetragen hat. Der Abg. Cassel hat noch keinen Erfolg mit seinen Bemühungen gehabt, einen sachlichen Ton in der Stadtverordnetenversammlung einzuführen. Wir haben das Recht, auf einen groben Klotz einen gröberen Keil zu setzen. Der Polizeipräsident kann sich hier nicht wehren. Ich habe nicht die Auf⸗ lösung der Stadtverordnetenversammlung verlangt, sondern ich habe nur nach einem Zwischenruf des Abg. Mugdan darauf hingewiesen, daß ein Recht dazu für die Regierung besteht. Ich habe die Groß⸗ tädter nicht als schwächliche und feige Menschen bezeichnet, ich habe nur gesagt, daß jene Eigenschaften in den Großstädten nicht hoch im Kurse stehen. (Abg. Cassel: Das ist doch dasselbe!) Nun, man kann doch in den großen Städten sehen, daß die Zunge mehr Bedeutung hat als köorperliche Kraft. Wir erkennen die Tätigkeit der Großstädte wohl an, es ist mir nicht eingefallen, sie anzugreifen. Der Abg. Hoffmann spielte wiederholt darauf an, daß ich Direktor der Spirituszentrale sei, aber auch liberale Brennereibesitzer haben im Reichstage meine Tätigkeit durchaus anerkannt. (Zwischenrufe des Aba. Hoffmann.) Abg. Hoffmann, ich möchte gern mit Ihnen einmal eine Spiritusabreibung vornehmen. Der Abg. Hoff⸗ mann hat erklärt, ich hätte die Berliner Stadtverordneten krethisiert. Ich bin dem Abg. Hoffmann dafür dankbar, denn er hat damit be wiesen, daß er die Bedeutung des Wortes „Kreti“ nicht kennt: in Zusammenstellungen von Kreti und Pleti bedeutet Kreti die Aus erwählten und Pleti der Pöbel; der Ruhm der Stadtverordnetenver sammlung aus dem Munde des Abg. Hoffmann ist durchaus erfreu lich, denn der Abg. Hoffmann bringt damit zum Ausdruck, daß ihm das städtische Dreiklassenparlament ausgezeichnet gefällt und sehr imponiert. Der Abg. Hoffmann hat dann leider behauptet, wir wollten die Disziplin in Kadavergehorsam verwandeln. Wer terro risiert aber mehr, als die Sozialdemokraten ihre Parteiangehörigen terrorisieren, wenn sie sich nicht fügen. (Zuruf des Abg. Dr. Lieb bnecht: „Sie Hanswurst!“ Vizepräsident Dr. Krause: Abg. Liebknecht, wegen dieses Ausdruckes rufe ich Sie zur Ordnung!) Der Abg. Hoffmann hat ferner behauptet, wir hätten bei den Wahlen um die Stimmen der Beamten gebuhlt. Wann haben wir jemals um die Stimmen der Beamten gebuhlt? Ein Vertreter einer Beamten⸗ organisation hat mir seinerzeit erklärt, die Beamten könnten die konservativen Kandidaten nicht wählen, weil die konservativen Ab geordneten die Interessen der Beamten zugunsten der Erwerbsstände vernachlässigten. Die Ausführungen eines aroßen Teils der Redner gehen weit über den Rahmen der Interpellation hinaus, wie auch der Abg. Freiherr von Zedlitz bereits beiont hat. Es handelt sich bier lediglich darum, festzustellen, ob die Dißziplin in der Feuer wehr durch die Bestrebungen des Dortmunder Verbandes untergraben werde oder nicht. Abg. Freiherr von Zedlitz hat richtig zum Aus⸗ druck gebracht, daß die Verbandssekretäre und die Verbandsleitung
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immer mit unerfüllbaren neuen Forderungen kommen, um das Inter⸗ esse der Mitglieder wach zu halten. Natürlich kommen auch in den Blättern lopale Kundgebungen zum Abdruck, denn es gibt ja auch loyale Beamte, die doch auch ihr Butterbrot haben. In den Feuerwehren, die unter städtischer und freisinniger Verwaltung stehen, ist ganz dasselbe geschehen, wie es hier geschieht. Sie (nach links)
wollen nur die Luft verdunkeln, damit Sie nachher Ihre Fischzüge
machen können. Wir halten den Grundsatz aufrecht, daß der ers Beamte der erste Diener des Staates ist, und daß er deshalb de Forderungen der staatlichen Disziplin gerecht werden muß. Abg. Kopsch fortschr. Volksp.): Einige Worte gegenüber den Ausführungen des Ministers anläßlich seiner ersten Rede. Der Mi⸗ nister hat gesagt, die Chargierten hätten die Anregung gegeben, daß sie aus dem Vorstande des Vereins auszutreten wünschen. Diese Behauptung ist nicht zutreffend. Der Eingriff in die Zusammen⸗ setzung des Vereins ist von der vorgesetzten Behörde ausgegangen. Der Minister hat ferner erklärt, die Chargierten wären nieder⸗ geschrieen worden. Demgegenüber hebe ich hervor, daß die Beteiligten
die Richtigkeit dieser Darstellung auf das allerentschie denste bestreiten.
Ich bezweifle nicht, daß von dem einen oder dem anderen Chargierten ein übertriebener Bericht an die höhere Instanz weitergegeben worden ist. Es ist aber Pflicht einer objektip urteilenden Regierung, die Dinge nicht einseitig zu betrachten. Weiter hat der Minister er⸗ klärt, die Chargierten seien aus dem Verein freiwillig aus
getreten. Dieser Erklärung steht sein eigenes Schreiben gegenüber. Wenn dem Minister daran gelegen ist, von den Tatsachen eine objektipe und sachliche Darstellung zu erhalten, so bin ich bereit, Namen von Chargierten zu nennen, die erklären, daß sie nur dem Drucke ge⸗ wichen sind. Die Darstellung des Ministers läßt erkennen, daß er in
ganz einseitiger Weise Information gesucht und auch erhalten hat.
Der Minister erklärt, von Schikanen sei ihm gar nichts bewußt. Ha
denn der Minister nicht Einsicht in die Ausschnitte der Berliner
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Zeitungen genommen, in denen in ausführlicher Weise von Schikanen
Fesprochen wird? Der Abg. Kreth hat bemängelt, daß ich das Reichsgesetz nicht genügend kenne, und daß ich es unklar zum Ausdruck gebracht hätte, welche Stellung das Reichsvereinsgesetz den Beamten
gegenüber einnehme. Ich habe am Mittwoch schon ausgeführt,
daß endgültige Beschlüsse über diese Frage nicht gefaßt worden sind. In der Kommission ist von Vertretern aller Parteien darauf hingewiesen worden, daß man das Vereinsrecht der Beamten
respektieren solle. Daraus geht hervor, daß auch die Beamten das
volle Vereins⸗ und Versammlungsrecht haben, soweit es den Zwecken des Staates nicht zuwiderläuft, und daß dieses allgemeine Staats⸗ bürgerrecht nur eine Grenze zu finden hat in dem Interesse des
Dienstes. Wenn ich gesagt habe, dieses Gesetz sei verletzt worden,
so kann das nur den Sinn gehabt haben, daß eine Verletzung insofern
vorliegt, als man hier Maßnahmen getroffen hat, die mit diesen Bestimmungen unvereinbar sind. Dann hat der Abg. Kreth gesagt,
daß ich sehr scharf den Herrn Polizeipräsidenten angegriffen habe. Ich hätte ausgeführt, der Polizeipräsident sei besonders ungeschickt
und rücksichtslos gewesen. In diesen Worten habe ich nichts
einzuschränken. Ich freue mich, daß Kollege Just dieselben
Worte vielleicht in etwas schärferer Beronung gebraucht hat. Denn er sagte, er wolle sich ganz milde ausdrücken, das Vorgehen des Polizeipräsidenten sei sehr wenig geschickt. Abg. Kreth beanstandet
erner die Bezeichnung, das Vorgehen sei unmoralisch. Vielleicht ist der Abg. Kreth so liebenswürdig, ein anderes Wort zu sagen, denn wenn man Männer unter Androhung wirtschaftlicher Nachteile dazu zwingt, das Gegenteil zu unterschreiben, dann zwingt man sie durch ein derartiges Vorgehen zur Unmoralität. Dann hat der Abg. Kreth von Terrorismus gesprochen. Ich glaube, daß Sie auf der Rechten zu einem derartigen Urteil gar keine Veranlassung haben Der Abg. Kreth hat an meinem Ausdruck „Stadtparlament“ Anstoß genommen. Eine Verwaltung, die einen Etat von fast 4 Millionen Mark hat, kann man wohl ohne Verletzung als Parlament bezeichnen. Dann hat der Abg. Kreth davon gesprochen, die Beamtendisziplin würde mit einem Schlage gebrochen. Sie (zu den Konservativen) wollen die Disziplinargewalt über jeden einzelnen in jedem Augen blick haben, während wir sagen, die Staatsregierung hat strikten Ge⸗ horsam nur während der Dienstzeit zu verlangen, und außerhalb des Dienstes ist jeder Beamte ein freier Mann, wie wir alle sind. Die Frage, die uns hier beschäftigt, geht weit hinaus über die Angelegen⸗ heit des Berliner Feuerwehrvereins. Es handelt sich hier darum, ob unsere Beamtenschaft in Zukunft ein Versammlungsrecht haben soll oder nicht. Das Vorgehen des Polizeipräsidenten erinnert mich an die Heeresverwaltung, die in gleichem Sinne Verbote erlassen hat. Wir sind gewarnt. Jetzt wird es unsere Aufgabe sein, das, was wir fordern, möglichst bald in die Tat umzusetzen. Wir hoffen, daß der Reichskanzler diesen Anträgen gegenüber Entgegenkommen zeigen wird. Die Wahrung der staatlichen Rechte der Beamten muß eine Aufgabe aller Parteien sein.
8 Hoffmann (Soz.): Der Abg. Kreth wünscht mir ge⸗ legentlich eine Spiritusabrelbung zuteil werden zu lassen. Ich kann aber dem Abg. Kreth antworten, daß dies nicht ganz notwendig ist. Denn was den Spiritus anbetrifft, so sind wir einigermaßen ver wandt. Sie wissen doch, daß Hoffmannstropfen auch Spiritus sind. Daß die Hoffmannstropfen auf den Abg. Kreth belebend gewirkt haben, hat er heute bewiesen. Sie (zu den Konservativen) sagen immer, wir drücken das Niveau des Hauses herab. Wenn Sie aber immer mit diesen persönlichen Angriffen kommen, dann werden Sie bald beim Kretinismus angelangt sein. Wenn der Abg. Kreth sagt, jedes dritte Wort von mir beschäftige sich mit ihm, so geschieht es nicht um Ihrer Perfon willen, Abg. Kreth, sondern um zu zeigen, was für Elemente in Ihrer Partei Unterkunft finden. Was das Verhalten der Offiziere gegen die Mannschaften betrifft, so drangsalieren Sie diese im Frieden, und erst im Kriege, wenn ge⸗ schossen wird, besinnen Sie sich darauf, kameradschaftlich zu sein. Wir würden sachlich bei der Angelegenheit der Feuerwehr geblieben sein, wenn Herr Kreth die Sache nicht auf das persönliche und Partei⸗ gebiet hinausgespielt hätte. Abg. Kreth, wenn Sie so fortfahren — nehmen Sie mir das Wortspiel nicht übel —, dann kommen Sie bald beim Kretinismus an. Es ist nicht wahr, daß die Offiziere mit den Mannschaften kameradschaftlich verkehren, erst in Kriegen, wenn geschossen wird, besinnen sie sich darauf. In dem täglichen Kampf, den die Feuerwehr zu führen hat, kommt es nicht auf die Disziplin an, sondern auf den braven Kameraden; in diesem Sinne wollen wir auch die Disziplin aufrecht erhalten. Der Minister, der ja jetzt nicht hier ist, sollte nur die Beschwerden der Feuerwehrleute lesen, da sind saralf Beschwerden belegt. Daraus wird sich zeigen, wo die Wahr⸗ eit ist.
Abg. Kreth (kons.): vch will mich mit den persönlichen Aeußerungen gegen mich nicht weiter beschäftigen. Ich gewinne immer mehr den Eindruck, als ob sich die Interpellation der Freisinnigen nicht so sehr an den Minister als an den Abg. Kreth richtete. Alles, was Sie sagen, gleitet an mir ab. Sie (nach links) haben hier sehr schlecht abgeschnitten. Die Aeußerungen des Abg. Hoffmann, daß die Offiziere sich erst in Kriegen, wenn geschossen würde, auf die Kamerad⸗ schaftlichkeit besännen, entspricht nicht dem Niveau dieses Hauses. Jeder gemeine Soldat hat die Ueberzeugung, daß, wenn es zum Scharfschießen kommt, der preußische Offizier vorangeht. Der Erfolg der preußischen Waffen ist in erster Linie unserem Offizierkorps zu verdanken.
Abg. Strosser (kons.): Wenn der Abg. Hoffmann sagt, daß die Offiziere nur im Kriege mit den Soldaten kameradschaftlich ver⸗ kehren, so hat er keine Ahnung. Ich habe den Krieg milgemacht und habe 25 Jahre im Frieden mit den Soldaten zusammengelebt, ich weiß, daß es eine Verunglimpfung ist, dem Offizterkorps so etwas vorzuwerfen, die ich.. . ich kann sagen . .. im Namen des Offizier korps empört zurückweise.
Abg. Hoffmann (Sow.): Der Abg. Strosser hätte sich nicht zu echauffieren brauchen; ich habe an gerichtlich nachgewiesene Fälle gedacht, aber die Person des Abg. Strosser gar nicht genannt. Aber wenn Sie meinen, zu Kreti und Plett zu gehören, so habe ich nichts dagegen. 8
Damit schließt die Besprechung.
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Persönlich bemerk 1
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Der Abg. Kreth meint, daß der Zungenschlag in den Städten bedeutend sei. Nach Herrn Kreths Reden kann ich konstatieren, daß es in der Provinz nicht anders ist.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons): Der Abg. Hoffmann hat gemeint, daß die Redakteute der „Post’ schlecht behandelt würden und von mir „Postesel“ genannt worden seren. Diese Behauptung entbehrt vollstandig der Begründung, das ist
niemals geschehen. e“ 8 Abg. Hoffmann (Soz.): Es mag richtig sein, daß der
Abg. von Zedlitz sie nicht „Postesel“ genannt hat, aber damit hat er keinen Widerspruch dagegen erhoben, daß er sie „Esel“ genannt hat. Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Auch diese Behauptung entbehrt jeder tatsächlichen Begründung. Damit ist die Interpellation erledigt. 1 Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend Dienstverhältnisse der Beamten der Amtsanwaltschaft. 8 b Die Amtsanwälte werden jetzt auf Widerruf ernannt. Nach der Vorlage sollen diejenigen Amtsanwälte, die eine etatsmäßige Stelle bekleiden, auf Lebenszeit, die übrigen auf Kündigung angestellt werden. Die Justizkommission hat an der Vorlage im wesentlichen nur die Aenderung vorgenommen, daß die Befugnis, Staatsanwälten, Gerichtsassessoren oder Referendaren Amtsanwaltsgeschäfte zu übertragen, in die Ver pflichtung für diese Personen, solche Geschäfte zu übernehmen, umgewandelt ist, und daß diese Verpflichtung auch den Gerichts schreibern auferlegt ist. G Die Justizkommission beantragt ferner, über eine Petition um Gleichstellung der Amtsanwälte mit den Polizeiassessoren und Polizeiräten zur Tagesordnung überzugehen und eine Petition des Reichsverbandes deutscher Städte um Besoldungs erhöhung für die im Nebenamt als Amtsanwälte tätigen Vor⸗ steher von Gemeinden der Regierung als Material zu über⸗ weisen. Ueber einige andere in der letzteren Petition ent⸗ haltene Wünsche soll zur Tagesordnung übergegangen werden. Der Abg. Goebel (Zentr.) beantragt eine Resolution: „die Regierung zu ersuchen, bei Besetzung der etatsmäßigen Amtsanwaltschaftsstellen auch diesenigen beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen, seit einer Reihe von Jahren im Hauptamt tätigen Amtsanwälte zu berücksichtigen, welche sich der Pruüͤfung zum Anwärter des Amtsanwaltsdienstes nicht unterzogen haben“.
Justizminister Dr. Beseler Meine Herren! Gestatten Sie mir, auch nur mit einigen Worten mich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Wie bereits bei der ersten
Beratung in diesem Hause und soeben vom Herrn Berichterstatter angedeutet worden ist, handelt es sich im wesentlichen darum, die⸗ jenigen Amtsanwälte, deren Stellen im Etat vorgesehen sind, die aber trotzdem bisher mit Rücksicht auf unsere Gesetzgebung nicht auf Lebenszeit, sondern nur auf Kündigung angestellt werden können, ebenso zu stellen wie die übrigen etatsmäßigen Justizbeamten. Das ist nach der Auffassung der Staatsregierung eine Forderung der Ge⸗ rechtigkeit, der sich das hohe Haus bei der vorigen Besprechung ange⸗ schlossen hat.
Im übrigen bringt der Entwurf weiter nichts als diejenigen Aenderungen, welche sich aus dieser Neugestaltung der Anstellungs⸗ verhältnisse ergeben. Die Justizkommission des Hauses hat sich ganz und gar auf die Grundlage des Entwurfs gestellt und seine Be⸗ stimmungen fast unverändert angenommen. Abgesehen von einer mehr redaktionellen Aenderung, die nur bezweckt, den Sinn des § 63 zu verdeutlichen und dem die Regierung ohne weiteres ihre Zustimmung geben kann, hat sie die Frage der Amts⸗
kleidung für die Amtsanwälte zum Gegenstand ihrer Beschlußfassung gemacht. Wenn eine solche eingeführt werden soll, muß dies durch Gesetz geschehen, und es ist dementsprechend der Antrag von der Justizkommission formuliert worden. Ich darf saͤgen, daß seitens der Staatsregierung, soweit ich übersehen kann, hiergegen wohl keine Bedenken werden erhoben werden. Ich ersuche nunmehr das hohe Haus, daß es dem Gesetzentwurfe seine Zustimmung geben wolle, damit einer berechtigten Forderung der Amtsanwaltschaft entsprochen werde und auch diese Beamten, soweit sie etatsmäßig sind, auf Lebenszeit angestellt werden können. (Bravo!) v“
Abg. Boehmer (kons.): Ich hoffe, daß der Herr Justizminister den berechtigten Wünschen der Amtsanwälte wohlwollend ““ steht. Wir hoffen insbesondere, daß dem Wunsch dieser Beamten nach Vermehrung der Etatsstellen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Rechnung getragen wird. Auch die Erhöhung der Bezüge der nebenamtlichen Amtsanwälte erscheint uns wünschenswert.
Abg. Witzmann (nl.): Es ist erfreulich, daß der Abg. Boehmen auch die Wünsche der nebenamtlichen Amtsanwäͤlte vorgebracht hat. Ich kann seinen Ausführungen nur beistimmen. Ich empfehle, den Entwurf in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse anzunehmen. 8 möchte auch den Minister dringend bitten, den Wunsch der Amts anwälte nach einer Robe zu erfüllen, damit die Frauen der Amts⸗ anwälte ihren Männern die Robe auf den Weihnachtstisch legen. Des weiteren bitte ich, auch der gewünschten Rangerhöhung der Amtsanwälte zuzustimmen und insbesondere diesen Beamten in höheren Jahren auch den Ratstitel zu verleihen.
Abg. Goebel (Zentr.) befürwortet die von ihm vorgeschlagene
Resolution.
Justizminister Dr. Beseler: Ich kann mich mit der Resolution, die Herr Abg. Goebel be⸗ antragt hat, im allgemeinen einverstanden erklären. Amtsanwälte, die, ohne etatsmäzig angestellt zu sein, ihre Tätigkeit im Hauptamt ausüben, haben wir zurzeit nur noch 9. Wenn die eine oder andere der von ihnen verwalteten Amtsanwaltschaften mit der Zeit zu einer etatmäßigen umgewandelt werden sollte, so dürfte kein Grund vor⸗ liegen, dem bisherigen Stelleninhaber die Stelle zu versagen, wenn er die erforderlichen persönlichen Eigenschaften besitzt. Eine Prüfung werden wir unter diesen Umständen wohl nicht mehr von ihm fordern; er kann vielmehr von diesem Erfordernis selbstverständlich dispensiert werden. Ihn bloß deshalb auszuschließen, weil er nicht geprüft ist, liegt nicht in der Absicht der Justizverwaltung. Die Sachlage wird vielmehr in jedem einzelnen Falle mit Wohlwollen geprüft werden. Ich glaube deshalb, daß dem Gedanken, den der Herr Antragsteller der Resolution zugrunde gelegt hat, entsprochen werden wird. (Bravo!)
Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Dr. Schrock
freikons.) sprechen sich gleichfalls für die Vorlage und die
Resolution aus. Die Vorlage wird darauf in ihren einzelnen Teilen nach
dem Kommissionsvorschlage angenommen. Ueber die Petitionen
beschließt das Haus nach dem Antrage der Kommission. Der Antrag Goebel wird angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des von den Abgg. Freiherr
von Zedlitz und Neukirch (freikons.) und Gen. ein⸗
gebrachten Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Ge⸗
setzes über die Haftung des Staates und
an derer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt, wonach dieses Gesetz auf die Lehrer und die Lehrerinnen eines Schulverbandes ausgedehnt werden soll.
Die verstärkte Justizkommission beantragt die unveränderte
Annahme.
Abg. Boehmer (kons.): Die Regierung erklarte seinerzeit bei der Beratung des Gesetzes über die Haftung des Staates für Amts⸗ pflichtverletzungen, die Ausdehnung desselben auf die Lehrer und Lehrerinnen sei für sie unannehmbar. Deshalb wurde damals ein Kompromiß vorgeschlagen, wonach in erster Linie die Gemeinden und in zweiter Linie der Staat die Haftung zu übernehmen hätten. Diese Lücke im Gesetz muß unbedingt ausgefüllt werden. Was den Beamten recht ist, ist dem Lehrer billig. Ich bitte die Regierung, dem jetzigen Gesetzentwurf zuzustimmen. 3 1
Abg. Reinhard (Zentr.): Den Lehrern muß die Genugtuung gegeben werden, daß sie jetzt nachträglich das erhalten, was ihnen bis⸗ her versagt war. 8 8
Abg. Hirsch (Soz.): Es liegt im öffentlichen Interesse, daß auch die Lehrer in das Gesetz einbezogen werden.
Abg. Boigly (nl.): Meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß die Lehrer mit allen anderen Beamten gleichgestellt werden, ganz gleich, ob sie Staats⸗ oder Kommunalbeamte sind. Wir werden deshalb dem Antrage zustimmen. Sollte aber die Regierung sich ablehnend verhalten, dann werden wir einen Antrag stellen, der auf das frühere Kompromiß zurückgreift. “
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fFreikons.): Wenn alle Parteien für unseren Antrag sind, dann, glaube ich, w auch die Regierung demselben zustimmen.
Darauf wird der Antrag angenommen.
Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag, 12 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Anträge und Hinterlegungsordnung.)
Handel und Gewerbe.
Konkurse im Auslande. 8 Galizien.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der registrierten Firma Chierer u. Czortkower, Knurzwarengeschäft in Lemberg, Kazimierzowska 1, 3, wie auch über das Privatvermögen der Inhaber Josef Chierer und Awigdor Czortkower, mittels Beschlusses des K. K. Landes⸗ als Handelsgerichts, Abteilung VII, in Lemberg vom 29. November 1912 — Nr. S. 54/12. — Provisorischer Konkurs masseverwalter: Advokat Dr. Josef Westreich in Lemberg. Wahltag⸗ fahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 12. Dezember 1912, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten. Die Forde rungen sind bis zum 24. Dezember 1912 bei dem genannten Gerichte anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Lemberg wohnhafter Zu⸗ stellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt Kermin zur Feststellung der Ansprüche) 31. Dezember 1912, Vormit⸗ tags 11 Uhr 30 Minuten.
Rumänien. ““ — Anmeldung Schluß der Name des Falliten V Iö Verifuterung
E1
Handelsgericht
14./27. Dez. 18./31. Dez. onescu, 1 1912 1912 Bukarest, Strada Prelungirea Lucaci 114 1 “ Adolf Grünberg, 12,25. Dez. 14./27. Dez. Bukarest, 1912 1912. Strada Franklin Nr. 6 Jacob Schönbach, 9./22. Dez. 10./23. Dez. Bukarest, 1912 1912. Bulevardul Pache 62 Paul Goldstein 5./18. Jan. 11.,24. Jan. u. Co., 1913 1913. Bukarest, Strada Mihai⸗Vodäà ) Dionisie G“ Miricoglu, Bukarest, Bulevardul Neatär⸗ närei 73 8 David Astmann, Bukarest, 6 Strada Carol 29 J. L. Eskenasy, 5. 18. Dez. Bukarest 1912 Strada Cazärmet9 I“ Amtsbelirk des Galatzer Konsulats. Anmeldung Verifikation der de
1 t Wohnort Forderungen Forderungen bis am
Fallite Firmen
E11ö“ 13. Dez⸗/ 20. Nov. 1912 30. Nov. 1912.
Dem Firmeninhaber ist ein 6 monatliches Moratorium, beginnend am 3. Dezember 20. November 1912 bewilligt worden. G 30./17. Nov. 10. Dez. 1912 27. Nov. 1912. Mendel Karner Inhaber hat ein 6 monal⸗ liches Moratorium beantragt. Gläubigerversammlung am 2. Dezember/19. November 1912.
Anghel Ghenu Galatz Gustav Weinrauch
Levy Finchelstein
agengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 7. Dezember 1912: — Ruhrrevier Oberschlesisches Revier “ Anzahl der Wagen 1“ Gestellt. 28 890 9 035 Nicht gestellt 5 307 4 346
am 8. Dezember 1912: qqq11111 411 Nicht gestellt 1 102 vJ11
— Nach den Ermittlungen des Vereins Deutscher Eisen⸗ und Stahl⸗Industrieller betrug laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin die Roheisenerzeugung in Deutschland und Luxremburg während des Monats November 1912 insgesamt 1 537 205 t, gegen 1 633 539 t im Oktober 1912 und 1 323 683 t im November 1911. Die Erzeugung verteilte Cch auf die einzelnen Sorten wie folgt.
9 †
stellte sich auf 16 286 546 gegen 14 166 373, 1 in dem gleichen Zceit⸗ abschnitt des Vorjahres.
— Der Verband von Fabrikanten isolierter Leitungs⸗ drähte berechnet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin ab heute einen Kupferzuschlag von 3 ℳ fur den Quadratmillimeter Kupferquerschnitt und 1000 m Länge.
London, 7. Dezember. (W. T. B.) Nach dem H ndels⸗ ausweis für November weift die Einfuhr eine Zunahme von 5 601 059 Pfund Sterling, die Ausfuhr eine Zunahme von 2 371 996 Pfund Sterling gegen das Vorjahr auf. 1 8—
Berliner Warenberichte
Berlin, den 9. Dezember. Produktenmarkt. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 194,00 — 197,00 ab Bahn, Normalgewicht 755 g 204,00 bis 203,75 — 204,25 Abnahme im laufenden Monat, do. 207,25 bis 207,00 — 207,50 — 207,25 Abnahme im Mai 1913. Behauptet.
Roggen, inländischer 166,00 — 167,00 ab Bahn, Normalgewicht 712 g 171,25 — 171,50 — 171,00 Abnahme im laufenden Monat, do. 172,00 — 172,50 — 172,00 Abnahme im Mai 1913. Matt.
Hafer, inländischer fein 187,00 — 200,00, mittel 170,00 — 186 00 ab Bahn und ab Kahn, Normalgewicht 450 g 172,25 — 171,25 Ab⸗ nahme im laufenden Monat, do. 171,00 — 170,25 Abnahme im Mai 1913. Flau.
Mais, runder 147,00 — 150,00 ab Bahn und ab Kahn. Ruhig.
Weizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Sveicher Nr. 00. 24,25 — 28,00. Still.
Roggenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0. und 1 21,20 — 23,30, do. 21,50 Abnahme im Mai 1913. Ruhig.
Rüböl für 100 kg mit Faß 66,40 — 66,20 — 66,30 Abnahme im laufenden Monat, do. 63,60 — 63,00 Abnahme im Mai 1913. Flau.
Berlin, 7. Dezember. IWhskipreit nach Ermittlungen
Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der
Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 19,80 ℳ, 19,74 ℳ. — Weizen Mittelsorte†) 19,68 ℳ, 19,62 ℳ. — Weizen, geringe Sortet) 19,56 ℳ 19,50 ℳ. — Roggen, gute Sorte†) 16,90 ℳ, —,— ℳ. — Roggen Mittelsortet) —,— ℳ, —,— ℳ. — Roggen, geringe Sorte †) —,— ℳ,
—,— ℳ. — Futtergerste, gute Sorte *) 19,30 ℳ, 18,60 ℳ. —
Futtergerste, Mittelsorte *) 18,50 ℳ, 17,90 ℳ. — Futtergerste geringe Sorte *) 17,80 ℳ, 17,20 ℳ. — Hafer, gute Sorte *) 20,40 ℳ 19,20 ℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 19,10 ℳ, 17,40 ℳ. — Hafer geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (mixed) gute Sort —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (mtxed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— 6 — Mais (runder), gute Sorte 15,20 ℳ, 14,90 ℳ. — Richtstroh 5,00 ℳ, —,— ℳ. — Heu 7,20 ℳ, 5,40 ℳ. — (Markthallen preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 36,00 ℳ. — Linsen 60,00 ℳ 35,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 7,00 ℳ, 5,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,70 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,40 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,60‧⸗ — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,40 ℳ. — Eier, 60 Stück 7,20 ℳ, 4,60 ℳ. — Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 6. — Aale 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,4 — Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,40 ℳ. — Barsche 1 kg 2,40 ℳ, g. — Schleie 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. — Blese 1 kg 1,40 ℳ, — Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 3,00 ℳ.
†) Ab Bahn.
) Frei Wagen und ab Bahn.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 7. Dezember 1912. (Amtlicher Bericht.)
Rinder: Für den Zentner: Ochsen: 1) vollfleischige, aus⸗ gemästete, höchsten Schlachtwerts, ungesast. Lebendgewicht 52 — 55 ℳ, Schlachtgewicht 90 — 95 ℳ, 2) vollfleischige, ausgemästete, im Alter von 4—7 Jahren, Lg. —,— ℳ, Schlg. —,— ℳ, 3) junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete, Lg. 46 —50 ℳ, Schlg. 84 — 91 ℳ, 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 42 — 44 ℳ, Schlg. 79. —83 ℳ. — Bullen: 1) vollfleischige, ausge⸗ wachsene höchsten Schlachtwerts, Lg. 49 — 52 ℳ, Schlg. 81 —87 Nℳ. 2) vollfleischige jüngere, Lg. 44—48 ℳ Schlg. 79 — 86 ℳ, 3) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere, Lg. 41 — 43 ℳ, Schlg. 77 — 81 ℳ — Färsen und Kühe: 1) vollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten
mästete Kühe höchsten Schlachtwerts, bis zu 7 Jahren, Lg. 45 — 48 ℳ, Schlg. 79 — 84 ℳ, 3) ältere ausgemästete Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen, Lg. 39 — 43 ℳ, Schlg. 71 — 78 ℳ, 4) mäßig genährte Kühe und Färsen, Lg. 35 — 36 ℳ, Schlg. 66 — 68 ℳ, 5) gering genährte Kühe und Färsen, Lg. bis 32 ℳ, Schlg. bis 71 ℳ. — Gering genährtes Jungvieh (Fresser), Lg. 33 — 40 ℳ, Schlg. 66 — 80 ℳ.
Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ gewicht 90 — 100 ℳ, Schlachtgewicht 129 — 143 ℳ, 2) feinste Mast⸗ kälber, Lg. 67 — 70 ℳ, Schlg. 112 — 117 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 60 — 65 ℳ, Schlg. 100 — 108 ℳ, 4) geringe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 50 — 56 ℳ, Schlg. 88 — 98 ℳ, 5) geringe Saugkälber, Lg. 30 — 45 ℳ, Schlg. 55 — 82 ℳ.
Schafe: Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel, Lebendgewicht 45 — 48 ℳ, Schlachtgewicht 92 — 98 ℳ, 2) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und gut genährte junge Schafe, Lg. 38 — 44 ℳ, Schlg. 78 — 90 ℳ, 3) mäßig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe), Lg. 30 — 37 ℳ, Schloe. 64 — 79 ℳ. B. Weidemastschafe: 1) Mastlämmer, Lg. —,— ℳ, Schlg. —,— ℳ, 2) geringere Lämmer und Schafe, Lg. —,— ℳ Schlg. —,— ℳ.
Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr. Lebendgewicht, Lebendgewicht 69 ℳ, Schlachtgewicht 86 ℳ, 2) vollfleischige Schweine von 240 — 300 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 68 ℳ, Schlg. 85 ℳ, 3) vollfleischige Schweine von 200 — 240 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 66 — 67 ℳ, Schlg. 82 — 84 ℳ, 4) vollfleischige Schweine von 160—200 Pfd. Lebendgewicht, Lg. 63 — 66 ℳ, Schlg. 79 —82 ℳ, 5) vollfleischige Schweine unter 160 Pfd. Lg. 60 — 62 ℳ, Schlg. 75 — 78 ℳ, 6) Sauen, Lg. 63 — 68 ℳ, Schlg. 79 —81 ℳ.
Auftrieb: Rinder 3860 Stück, darunter 8 8* 1321 Stück, Kühe und Färsen 1183 Stück; .
Schafe 8474 Stück; Schweine 10 449 Stück. Marktverlauf: as Rindergeschäft wickelte sich rudig ad.
Der Kälber handel gestaltete sich glatt.
Bei den Schafen war der Geschäftsgang glatt.
Der Schweinemarkt verlief rudig. “
Am Mittwoch, den 28. Dehember d. J. umd am Murmoch, den 1. Januar 1913, fallen die Märkte der wegen an dane wird am Dienstag, den 31. Dezember d. I karx tt abgebhalten
werden.
wobei in Klammern die Erzeugung für 1911 angegeben worden ist⸗ Gießereiroheisen 300 008 (259 079) t, Bessemerrobeisen 33 563 (41 687) t, Thomasrobeisen 967 832 (831 062) t, Stahl. und Spiegeleisen 195 664 (142 862) t, Puddelrobeisen 40 138 (38 393) t.
Die Erzeugung während der Monate Januar bis November 1912
Berlin, 5. Deyemder. Bericht der Trs alr ruhig bezeichnet werden müuß *mwal d
Schlachtwerts, Lg. —X,— ℳ, Schlg. —,— ℳ, 2) vollfleischige, ausge⸗
.——