1912 / 293 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

esselben ja noch gar nicht feststeht und bis dahin wieder zahlreiche Veteranen zur großen Armer abgegangen sein dürften. Wie lange ollen denn unsere Veteranen noch auf die Reichsfürsorge warten? Wir werden versuchen, in der Kommission etwas Brauchbares zustande ringen zu helfen.

Abg. Dr. Frank⸗Mannheim (Soz.): Die gehörten Leichen⸗ reden haben ergeben, daß für das Gesetz nicht einmal eine Minderheit vorhanden ist. Es ist der Regierung nicht gelungen, die mangelhafte Begründung des Gesetzes zu ergänzen. Sie hat sogar das Kunststück fertig gebracht, ihre natürlichen Hilfskräfte, das sind alle die bisher von dem Standard noch unabhängigen Kreise, in das feindliche Lager zu treiben. Die Standard Oil Com any erwartet von der Vorlage eine Interessenschädigung. Ihre raffiniert und geschickt ins Werk gesetzte Gegenagitation zeigt uns aber auch, einen wie gefährlichen Gegner wir vor uns haben. Der Reichstag ist nach wie vor einmütig in der Erkenntnis, daß die Uebermacht der Standard Oil Company eine schwere Gefahr bedeutet. Erfreulich ist aber, daß dabei auf allen Seiten kein Chauvinismus und kein Nationalismus hervortrat. Man hat erkannt, daß die Monopole überhaupt gefährlich sind. Deshalb müssen wir auch zuerst im eigenen Lande anfangen und das Kohlen⸗ syndikat und den Elektrizitätstrust bekämpfen. 8 besteht im Hause auch eine Mehrheit dafür, daß das Reich selber das Handelsmonopol einrichten muß, wenn dadurch Garantien gegeben sind, daß eine Verbilligung des Petroleums eintritt und keine indirekte Steuer ge⸗ plant ist. Die Herren der Regierung sind gar nicht so ungeschickt, wie es manchmal scheint. Wenn sie das Amt hinter sich haben, dann ent⸗ wickeln sie oft Eigenschaften, die man ihnen früher nicht zugetraut hat. Ein Privatmonopol darf durch kein anderes ersetzt werden, und wenn es eins der Deutschen Bank ist. Eine Bank ist dazu da, Geschäfte zu machen, sie kann deshalb keine volkswirtschaftlichen Interessen ver⸗ treten. Der Staatssekretar hat sich leidenschaftlich gegen den Vor⸗ wurf verwahrt, als hätte sich die Regierung bewußt hinter die Inter⸗ essen einer gewissen Bank gestellt. Den guten Glauben billigen wir ihr zu. Aber diese Bank hätte den Entwurf selbst für sich nicht günstiger ausarbeiten können. Mit Recht ist von allen Seiten der Versuch zurückgewiesen worden, die Schwächen der Vorlage durch ein sozialpolitisches Mäntelchen zuzudecken. Das hat mich besonders beim Zentrum gefreut, das ja noch beim Zolltarif ebenso verfuhr. Als wir damals für eine einzelne geschädigte Arbeiterkategorie Entschädi⸗ gung verlangten, da wurde es als demagogisch bezeichnet. Jetzt hat die Regierung sich selbst auf diesen demagogischen Standpunkt gestellt. Allerdings ist der Kreis der zu entschädigenden Personen viel zu eng gezogen. So hat man anscheinend an die Arbeiter nicht gedacht. Auch ist die Höhe der Entschädigung ungenügend. Man darf nicht ver⸗ gessen, daß die Standard Oil Company keine schlechten Arbeits⸗ bedingungen hatte, so z. B. den achtstündigen Arbeitstag. Auch muß die Entschädigung gezahlt werden, wenn der betreffende Angestellte nicht mit übernommen werden will. Ein Mangel an Personal wird dadurch nicht eintreten, da ja nach der Vorlage 40 bis 50 ꝛ% nicht mit übernommen werden sollen. Auch ist die Einteilung in drei Kategorien, nach denen die Entschädigung gezahlt werden soll, bedenk⸗ lich, da sie allerlei Unzuträglichkeiten Tür und Tor öffnet. Man⸗ befürchtet nicht mit Unrecht, daß die Vertriebsgesellschaft mehr Ange⸗ stellte übernimmt, als sie braucht, um einem großen Teil nach wenigen Monaten zu kündigen. Dagegen müßte gesetzlich Vorsorge getroffen werden. Eine Kündigung, die nicht aus triftigen Gründen erfolgt, müßte zur Folge haben, daß die Entschädigungsansprüche der Ange⸗ stellten wieder aufleben. Ob aus der Kommissionsberatung etwas herauskommen wird, ist zweifelhaft. Der Kampf gegen die Ueber nacht der Privatmonopole wird aber wohl nicht aufhören. Es darf aber kein neues Privatmonopol unter Reichsflagge zustande kommen. Darum ist der Entwurf in dieser Form vollkommen unbrauchbar.

Abg. Colsborn (Welfe): Als kleiner Gruppe wird es uns ja icht möaglich sein, an den Kommissionsberatungen teilzunehmen. Wir möchten bitten, daß die Kommission möglichst schnell arbeitet. Der Staatssekretär hat eine Parallele gezogen zwischen den Fähig⸗ eiten der Beamten und der Koufleute. Jedenfalls haben die Beamten nicht die Möglichkeit, mit ihren Fähigkeiten so hervor⸗ üutreten, wie es den Kaufleuten möglich ist, und wie wir dies ei der Standard Dil Co. sehen. Die Vorlage soll nach den usführungen des Staatssekretärs kein Vorstoß gegen die Standard Oil Co. sein. Diese wird anderer Meinung sein. Den Ausführungen des sozialdemokratischen Redners stimmen wir im wesentlichen zu. Es handelt sich bier um ein Privatmonopol un d um ein Staatsmonopol, ja vielleicht noch um ein drittes Monopol, ein kleines Handelsmonopol. Es ist gesagt worden, der Standard wolle dem Reiche 33 Millionen Mark zahlen, wenn ihm ein Preis von 20 für das Liter bewilligt würde. Ich weiß nicht, ob wir dabei nicht ein besseres Geschäft machen würden als bei dem Monopol. Man sagt, der preußische Bergwerksfiskus mache dasselbe Geschäft, das in dieser Vorlage bekämpft wird. Ich teile diese Auffassung. Bei dem ganzen Geschäft wird an zwei Tischen gegessen werden. Der Tisch für die Banken ist schon gedeckt. Der Streit der beiden Groß⸗ banken, der Umstand, daß sie ihre Wäsche vor aller Oeffentlichkeit waschen, muß uns schon bedenklich machen. Wir bedauern auch, daß die Vorlage, um sie schmackhaft zu machen, mit einem sozialen Mäntelchen umkleidet worden ist. Wir haben es geradezu unangenehm empfunden, daß die an sich sehr ernste Frage der Veteranenfürsorge zu Vorspanndiensten verwendet worden ist. Ebenso bedenklich sind die umfangreichen Befugnisse, welche die Vorlage dem Bundesrat bzw. dem Reichskanzler übertragen will. Es ist semn Fer qfsen in das Ermessen des Reichekanzlers gestellt, das ganze Ge etz aufzuheben. Er kann die Gesellschaft im Interesse des Gemeinwohls auflösen. Ja, was ist „Gemeinwohl“? Darüber werden die Herren Gothein, Ledebour und Oertel und Arendt sehr verschiedener Meinung sein. Vor der Bildung eines Beirates möchte ich warnen. Er ist bloß eine Dekoration, auch wenn ein Konzessionsschulze hinein⸗ geschickt wird. Jedenfalls wird die Vorlage den Zweck nicht erreichen, ein notwendiges Verbrauchsmittel auf einer mäßigen Höhe zu erhalten. Die Standard Oil Co. wird sich hüten, zu weit zu gehen, den Bogen zu überspannen. Sollte sie es doch tun, so gibt es noch andere Mittel, ihr entgegenzutreten und die Preise zu verbilligen. Solche Versuche sind ja auf anderen Gebieten schon gemacht worden, auf dem Gebiete der Beleuchtung, namentlich auf dem Gebiete der elektrischen Anlagen. Sollte aber das Gesetz wirklich Gesetz werden, so müßte für den Mittelstand mehr gesorgt werden, als es hier geschieht. Die von Regierungsseite herausgegebenen Handzettel, wonach die Vor⸗ lage als Gesetz betrachtet werden müsse, ehe noch der Reichstag ge⸗ sprochen habe, können dem Entwurf natürlich nur schaden; die Kom⸗ mission sollte noch besonders unter diesem Gesichtspunkte erwägen, ob die Vorlage nicht ohne weiteres abzulehnen ist.

Abg. Erzberger (Zentr.): Die Vorlage ist als gefallen zu be⸗ trachten, und von Toten soll man nur Gutes reden. Der Staatsfekretär Kühn hat die Vorlage von seinem Vorgänger übernommen; er braucht sich nicht sonderlich zu grämen. Von einer einstimmigen An⸗ nahme der vorjährigen Resolulion ist nicht zu sprechen; das Zentrum hat einhellig dagegen gestimmt und mit ihm auch andere Parteien. Und haben nicht im Bundesrat die drei Hansestädte gegen die Vorlage gestimmt? Es wäre doch sehr inter⸗ essant, auch deren Motive zu erfahren. Die Vorlage will den Kampf gegen die Prwatmonopole aufnehmen. Dieser Kampf wird ficernheh in den nächsten Jahren unsere parlamentarischen Verhandlungen in steigendem Maße beherrschen. Für ein Kartellgesetz, für ein Gesetz gegen Preistreibereien werden wir immer zu haben sein; auch ist ein solcher Beschluß tatsächlich einstimmig vom Reichstage gefaßt worden. Die uns hier u1u“ Art des Eingreifens des Reiches halte ich für vollständig falsch. Will man etwas monopolisieren, so muß man es doch vor allen Dingen haben; aber das Petroleum haben wir nicht, und das ist das Neue und Interessante an dem Entwurf. Warum bringt man uns kein Gesetz gegen die brasilianischen Kaffeemachinationen? Brasilien verteuert uns dadurch den Kaffee um 50, 60 für das Naan: und Kaffee wächst doch auch nicht in Deutschland. Kann die Regierung garantieren, uns genügende Mengen gleich guten Petroleums zu billigen Preisen zur Verfügung stehen? Die

Regierung weicht der Frage aus und verweist uns auf die Kommission. Aber wir besitzen gar nicht die Sachkundigen, die die uns gemachten Lieferungsanerbieten darauf prüfen können, ob man sie innezuhalten vermag. Auch die Kommission müßte die Inter⸗ essenten zuziehen, auch Herrn von Gwinner. Das könnte ja in der Kommission dann sehr interessant werden. Eine ganz erhebliche Verteuerung des Petroleums für die Verbraucher ist die erste Folge und Wirkung des Gesetzes. Glauben Sie nur nicht, daß die schon so schwer mit Steuern auf Lebens⸗ und Bedarfsmittel belasteten Konsumenten diese Verteuerung einfach ertragen können und hinnehmen werden. Auf dem Benzingebiete, wo schon jetzt ein Privatmonopol besteht, ebenso bei den Schmierölen werden die Preise ebenfalls weiter in die Höhe getrieben werden. Es soll hier einer Privatgesellschaft eine riesige Machtfülle ohne die Auferlegung irgend einer Verpflichtung gegeben werden; sie braucht nicht einmal für das Vorhanden⸗ sein von Petroleum zu sorgen! Daß sich gegen eine solche un Begünstigung einer Bankengruppe die ganze öffentliche keinung empört, darüber kann sich die Regierung doch nicht wundern. Anderseits würde man ja doch einen Kaufmann, der eine Chance nicht ausnützt, gleichviel ob beim Einkauf oder Verkauf, mit Recht als unfähig, als Bankrotteur bezeichnen. Durch die Gewinnskala muß das Petroleum verteuert werden. Das Ganze stellt eine Liebesgabe an das Großkapital dar. Der einzig vorgebrachte gesunde Gedanke ist der, ob es nicht möglich wäre, den Mittelstand selbst mit heranzuziehen, indem jeder Hetaillift seine Aktie hat. Der Reichskommissar wird eine sehr unglückliche Rolle spielen. Es wird ihm so gehen wie dem bei der Die Frage der Betriebsgesellschaft, so wie sie jetzt gedacht ist, ist undiskutabel. Wenn es auch bestritten wird, so wird die an der Spitze stehende Bank den Hauptgewinn haben. Gewinn werden nur die Petroleuminteressenten haben. Und für die kann man doch kein Gesetz machen. Eine ganze Anzahl von kleinen Geschäftsleuten, Agenten und Dispositären werden durch dieses Gesetz glatt unter den Tisch fallen. Sie haben vielfach ihr ganzes Geschäft darauf aufgebaut. An diese ist überhaupt nicht gedacht. Will man in eine Einzelberatung aller einsch ägigen Fragen eintreten, so wird das eine sehr große Arbeit machen. Der Abg. von Schulze⸗ Gaevernitz hat auf einen Artikel hingewiesen, wonach das Zentrum nur deshalb gegen das Petroleummonopol sei, weil der Ver⸗ treter der Standard Oil Company der Parteikasse einen namhaften Beitrag habe zukommen lassen. Das ist geradezu schofel. (Bizepräsident Dr. Paasche: Sie dürfen solche Ausdrucke gegen⸗ über Mitgliedern des Hauses nicht gebrauchen!) Ich wollte damit nur das Blatt treffen, das so etwas behauptet dat. Auf eine so schwankende Einnahme darf man keine dauernden Ausgaben basieren,

wie es gegenüber den Veteranen geschehen soll. Beim Zolltarif lagen für das Zentrum ganz andere Gründe vor. In der Kommission wird

hoffentlich etwas Brauchbares herauskommen. Scteaatssekretär des Reichsschatzamts Kühn:

Mieeine Herren! Was eine der letzten Aeußerungen des Herrn Vorredners, über die Verwendung der Einnahmen, betrifft, so hat er doch Gründe nicht gegen, sondern für den Regierungsvorschlag an⸗ geführt. Er sagte ausdrücklich allerdings mit Bezug auf das Zoll⸗ tarifgesetz —: wir haben das Gesetz nicht gemacht, um höhere Ein⸗ nahmen zu erzielen, sondern zum Schutz des heimischen Wirtschafts⸗ lebens; sollte sich dabei aber ein Gewinn ergeben, dann wollten wir ihn jedenfalls von vornherein für bestimmte Zwecke festlegen. Meine Herren, genau dasselbe, was hier für den § 15 des Zolltarifgesetzes angeführt ist, gilt auch für den § 19 unseres Entwurfs, und auch nach allem, was ich zu dieser Sache sonst aus dem Hause gehört habe, kann ich nicht anerkennen, daß es etwas Verwerfliches ist, wenn von uns vorgeschlagen wird, die erste dem Reiche sich bietende neue Ein⸗ nahme zu einem allgemein anerkannten guten Zwecke zu verwenden.

mängelt worden. Ich kann nicht auf alles eingehen; nur ganz kurz sei einiges gestreift. Vorweg sei bemerkt, daß die Frage ganz ausscheiden muß, ob das Gesetz von diesem oder jenem Ressortchef veranlaßt oder ausgearbeitet ist, und welches das Stimmenverhältnis im Bundesrat war. Die Vorlage wird Ihnen von den verbündeten Regierungen als solchen unterbreitet, und als verantwortlich wollen Sie denjenigen Beamten ansehen, der die Ehre hat, das Gesetz vor Ihnen zu ver⸗ treten.

Ein besonderer Vorwurf wurde uns daraus gemacht, daß wir in den Kreisblättern wohl in den preußischen Kreisblättern bereits verkündet hätten, daß die Annahme des Gesetzes gesichert wäre. Mir ist von irgend einer derartigen Regierungskundgebung durch die Kreisblätter nichts bekannt.

Dem Herrn Abgeordneten Erzberger und dem Herrn Abgeordneten Dr. Frank möchte ich ferner bemerken, daß die Fassung des Gesetzes nicht die Möglichkeit ausschließt, bet der Entschädigung auch die von ihnen erwähnten Arbeiter zu berücksichtigen. Der Ausdruck „An⸗ gestellte“ ist mit Absicht ganz allgemein gewählt worden.

Was das Projekt im ganzen anlangt, so konnten die heutigen Reden der Herren Abgeordneten den Eindruck erwecken, als ob das Gesetz schon völlig tot sei. Eines hat mich allerdings dabei getröstet: es war ketner unter den Herren Rednern, der nicht gewisse Anregungen und Aenderungsvorschläge für das künftige Gesetz und seine Ausführung brachte. Also: wenn auch das Gesetz in wesent⸗ lichen Teilen erschüttert werden sollte, so kann es als solches doch bestehen, zumal der Leitgedanke von dem allergrößten Teil des Hauses gebilligt wird. Es wird auf der gegebenen Grundlage weitergearbeitet werden können.

Es ist auch heute wieder von einzelnen Banken die Rede gewesen, die an dem Gesetz interessiert wären, die bei der Ausarbeitung mitgewirkt hätten und denen künftig der Gewinn daraus zufließen solle. Selbstverständlich gibt es eine Reihe von Unternehmungen, die am Petroleumgeschäft beteiligt sind. Selbstverständlich haben wir uns bemüht, sie alle zur Sache zu hören, und wir haben bei ihnen mehr oder weniger Unterstützung gefunden. Es gibt unter diesen Unternehmungen auch solche, welche sich im Laufe der Verhandlungen u. a. auch deshalb zurückgezogen haben, weil ihnen der Gewinn, der für die Vertriebsgesellschaft gesichert wäre, nicht hoch genug erschien. (Hört! Hört! rechts.) Das deckt sich nicht mit den hier gehörten Ausführungen.

Ich habe vielleicht ist Ihnen das aufgefallen in meinen vorgestrigen Aeußerungen keine Bank mit Namen genannt. Ich habe das absichtlich nicht getan; denn ich meine: darauf, welche Banken gehört sind und wie sie sich zur Sache stellen, kommt es ja gar nicht an. Man muß seine Informationen überall sammeln; aber, wie die Information hinterher benutzt wird, das geht nur die Regie⸗ rung an. Nun ist aber heute wieder, nicht sowohl von dem letzten Herrn Redner, als von seinen Vorrednern, insbesondere auch von dem Herrn Abg. Colshorn, immer auf die Deutsche Bank hingewiesen worden, und sie ist von ihm in wenig freundlicher Weise behandelt worden. Ich weiß nicht, warum unter all den Interessenten

deren es doch sehr viele gibt gerade die Deutsche Bank der

Es sind heute wieder sehr viele Einzelheiten des Entwurfs be⸗

schlimmste sein soll. Ich kann nicht umhin, an dieser Stelle der Deutschen Bank da der Name nun einmal genannt ist die An⸗ erkennung auszusprechen, daß sie der Regierung auf deren Wunsch ihre ganze umfassende Sachkunde und ihre sonstigen guten Dienste zur Verfügung gestellt hat, und sie wird davon bin ich nach ihrem ganzen bisherigen Verhalten überzeugt uns ihre Dienste weiter zur Verfügung stellen, auch wenn durch die Kommissionsbeschlüsse der Entwurf völlig umgestaltet wird oder wenn wir sonst dazu gelangen sollten, daß sie von der Beteiligung an der Leitung des Unternehmens überhaupt ausgeschlossen ist. Dieser letzt re Umstand, daß wir noch gar nicht wissen, wer später einmal in der Vertriebsgesellschaft vertreten sein wird, sollte doch eine ganze Reihe von Vorwürfen, die aus diesem Hause erhoben worden sind, entkräften. (Zuruf des Abg. Erzberger: Warum dann der Streit der Banken) Die Ursachen des Bankenstreits, von dem ich sehr bedaure, daß er überhaupt die Oeffentlichkeit beschäftigt hat, entziehen sich der Erörterung hier im Plenum des Hauses um so mehr, als keiner von uns über die letzten Gründe der einzelnen Vertreter der interessierten Banken unterrichtet sein kann.

Um zu unserem Entwurfe zurückzukehren, so halte ich es für einen Gewinn, daß Sie alle bereit sind, in eine Kommissionsverhandlung einzutreten. Ich hoffe nicht, daß wie der Herr Abg. Colshorn meinte die Kommission das Gesetz sofort umbringen wird das hätte ja gar keinen Zweck, dazu brauchte man nicht erst die Kommission zu bemühen —, sondern ich hoffe vielmehr, daß uns die Kommission in langer und sorgfältiger Beratung Aufschluß über die Form und den Weg geben wird, wie die Grundidee unseres Gesetzes in Ueber⸗ einstimmung mit der Mehrheit des Hauses verwirklicht werden kann.

Abg. Marquart (nl.): Die Bestimmungen des Entwurfs über die Entschädigung der Angestellten haben in den Kreisen der Angestellten große Beunruhigung hervorgerufen. In den großen Städten haben Versammlungen der Angestellten stattgefunden, und

überall hat man sich gegen diese Bestimmungen ausgesprochen. Ich möchte meinerseits an dieser Stelle hervorheben, daß die Angestellten des Petroleumgroßhandels viel höhere Gehälter beziehen als die meisten Angestellten in den übrigen Branchen des deutschen Handels. Sie erhalten beträchtliche Gratifikationen. Die Angestellten der Standard Oil Co. haben außer anderen günstigen Bedingungen volle Sonntagsruhe und den achtstündigen Normalarbeitstag. Die Ver⸗ triebsgesellschaft soll zwar keine staatliche Einrichtung werden, aber durch das Gesetz eine große wirtschaftliche Macht bekommen. Nun soll nach dem Gesetz der Angestellte verpflichtet sein, eine ihm von der Vertriebsgesellschaft angebotene Stelle anzunehmen. Die Mehrhe der Angestellten erklärt sich gegen diese Bestimmung, weil die Stelle unter der Vertriebsgesellschaft zum Teil unsicher sind. Die Ange⸗ stellten verlangen, daß, wenn sie nicht von der Vertriebsgesellschaft übernommen werden, sie eine volle Entschädigung in bar erhalten, um die Möglichkeit zu erhalten, sich eine kleine selbständige Existenz zu gründen. Wird ihnen ohne ihr Verschulden gekündigt, so dürfen sie um ihre vollen Entschädigungsansprüche nicht gebracht werden. Die Entschädigung soll nach dem Entwurf abhängen von der Anstellungs⸗ azuer und sogar von dem Lebensalter. Die Angestellten verlangen mit Recht, daß die ganze Zeit, die sie in der Petroleumbranche täti gewesen sind, bei der Berechnung der Entschädigung zu Grunde geleg wird. Schon mit 40 Jahren wird ein solcher Angestellter schwerl eine andere Stellung finden. Warum sind die deutschen Arbeiter v der Entschädigung ausgenommen? Der Staat hat auch sittliche Recht zu respektieren: justitia fundamentum regnorum.

Abg. Dr. Trendel (Zentr.): Als Bayer und Vertreter einer Stadt, die an der Sache hervorragend interessiert ist, sei mir eben⸗- falls eines kurzes Wort gestattet. Die bayerische Staatsregierung hat u. a. in Regensburg unter großem Kostenaufwand einen Um chlagshafen und einen eigenen vorzüglich eingerichteten Petroleum⸗ hafen errichtet. Wir Bayern und insbesondere wir Regensburger haben allen Grund, zu der Politik der Deutschen Bank nicht allzu viel Vertrauen zu haben. Die Politik der Deutschen Bank hat de Hoffnung auf die Einfuhr des rumänischen und österreichische Petroleums auf der Donau Ende bereitet. Gleichzeitig mit der wachsenden Herrschaft der Standard Oil Co. in Deutschland trat die Zufuhr aus Galizien, Rumänien und Rußland mehr und mehr in den Hintergrund Der Petroleumhandel wurde zum Teil auf Märkte abgeschoben wo teuerere Frachten zu tragen waren. Der Donauweg rentiert sich für Benzin, aber nicht mehr für Petroleum. Die Be⸗ hauptung von der allgemeinen Unwirtschaftlichkeit der Donau für den Import ist damit widerlegt. eng mehr und mehr dazu über, auf ihren Kriegsschiffen die Sel⸗ heizung einzuführen. 1 Oelheizung nur eine Frage der Zeit sein. Für den Kiiegsfall würde die Gefahr der Absperrung der Zufuhr auf ein Minimum reduziert werden,

Der Import aus Rumänien ist von auf Millionen im Jahre 1911 gestiegen.

8

33 000 t im Jahre 1888 Würde im Kriegsfalle

der Seeweg abgeschnitten, so gäbe der Donauweg eine nahezu voll⸗ 1 Der Ver⸗

ständige Sicherheit für die Petroleumversorgung. triebsgesellschft müßte die Verpflichtung auferlegt eine neue deutsche Donaudampfsche ffahrtsgesellschaft zu

werden,

der Konsumenten vor hohen Preisen vorgesehen, der Verkaufspreis ist gesetzlich nicht festgelegt, das Petroleum kann folglich ganz ruhig auf 25 und mehr Pfennige steigen, es kann Preise erreichen, die man bisher nicht kannte. Betroffen werden also ganz vorwiegend die ärmeren Schichten der Bepölkerung. Ich halte es für selbst verständlich, daß, sobald Petroleum Gegenstand eines Monopols wird, die Verbraucher auf dem platten Lande und in den kleinen Städten das Petroleum in Primaqualität zu denselben Bedingungen zur Verfügung erhalten wie in der Großstadt und in den Handels⸗ orten mit großen Niederlagen. Der Entwurf aber setzt ein⸗ heitliche Preise lediglich für die Entnahme des Leuchtbls ab Tankanlage fest, während der Kleinhandelspreis werden müßte. Die Bestimmung, daß der Gewinn der Gesell⸗ schaft bei hohen Verkaufspreisen klein sein soll, nützt gar nichts. Not⸗ wendig ist neben einer auten Staatsaufsicht die Einsetzung einer staatlichen Einkaufekommission. Was nützt die schönste Formel für niedrige Verkaufspreise, wenn hohe Einkauf preise die Gesellschaft zwingen, hohe Verkaufspreise festzuseten? Ganz besonders der Kleinhandel muß davor geschützt werden, daß er nicht aus dem Regen Amerikas in die Traufe der Vertriebsgesellschaft gerät, und es muß der Gefahr vorgebeugt werden, daß große kapitalistische Unternehmungen den Kleinhandel schädigen oder ihn aufsaugen und so den wichtigen Stand der Kleinhändler innerhalb des Mittelstandes ruinieren. Monopolartige Vorteile dürfen einer Gesellschaft nicht auf Kosten der Allgemeinheit zugewiesen werden, und es bleibt eine Angestelltenausbeutung, gleich⸗ viel ob sie durch ausländisches oder deutsches Kapital erfolgt. Gewinnt die Standard Oil Co. auf dem deutschen Markte die Allein⸗ herrschaft, so wird sie die Preise rücksichtslos erhöhen, und das Be⸗ streben der Regierung an sich ist daher durchaus löblich. Aber das Ziel darf nicht auf Kosten der Fr ere er der Verbraucher und nicht durch Preisgabe des Kleinhändlermittelstandes erreicht werden. Ich bitte die Kommission, bei ihren Beratungen neben den Interessen ber Verbraucher und des Kleinhandels besonders auch die Rechte Baverns und seiner Donaustädte Regensburg, Passau und Deggendorf zu be⸗ rücksichtigen durch Förderung der weiteren Erschließung der Donau als Zufuhrstraße für Petroleum aus Oesterreich und Rumänien.

Damit schließt die erste Beratung.

und nach Regensburg ein jäh 8

Die englische Marine geht

In Deutschland wird die Einführung der

wenn der Donauweg weiter erschlossen würde.

Donau fahr gründen. In der Vorlage ist kein Schutz des Kleinhandels und kein Schutz

festgesetzt

Die Vorlage wird einer Komm gliedern überwiesen. Es folgen Wahlprüfungen. 8 Die Wahl des Abg. Bruhn (d. Reformp.) für den Wahlkreis Arnswalde⸗Friedeberg beantragt die Wahlprüfungs⸗ kommission für gültig zu erklären. Von den Sozialdemokraten liegt ein Antrag auf Kassierung vor. Abg. Stadthagen (Soz.): Wir beantragen, die Wahl für ungültig zu erklären, und meinen, das Haus müßte sich diesem Antrage anschließen. Es liegt eine amt⸗ liche Wahlbeeinflussung vor. In dem betreffenden Flugblatt, das sich gegen die Sozialdemokraten und Liberalen richtet, wird gegen den liberalen Bauernbund und gegen den Hansabund in schärffter. Weise Front gemacht; das Flugblatt tritt für von Schuckmann ein und trägt die Unterschrift zahlreicher Amtsvorsteher usw. mit der Beifügung ihres Amtscharakters. Hätte in der Hauptwahl der Sozialdemokrat nur 299 Stimmen mehr be⸗ kommen, als er erhielt, so wäͤre er statt des Abg. Bruhn in die Stichwahl gekommen. In dem Flugblatt steht kein Wort gegen den Abg. Bruhn oder gegen die deutsche Reformpartei. Die Kom⸗ mission spricht dem Flugblatt mit vollem Unrecht nur insoweit eine Bedeutung zu, als es sich um die konservativen Stimmen in den betreffenden Amtsbezirken handelt; sie übersieht, daß es sich vor allem gegen die Liberalen und Sozialdemokraten richtet und eine große An⸗ zahl von Wahlern zurückgeschreckt hat. Abg. Pfleger (Zentr.): Die Herren von der Volkspartei und meine Parteifreunde nehmen allerdings eine Wahlbeeinflussung an, aber nur wenn nachgewiesen wird, daß infolge der Unter⸗ zeichnung von Wahlaufrufen von Bürgermeistern und Amts⸗ vorstebern eine Stimmenverschiebung zuungunsten des unterlegenen Kandidaten eingetreten ist. Die Wahlbeeinflussung muß natürlich zuunsten des obsiegenden Kandidaten stattgefunden haben In diesem Falle war es bisher immer üblich, die betreffenden Stimmen dem Kandidaten, für den die Wahlbeeinflussung Vorteile hatte, abzuztehen. Es ist aber nie Praxis gewesen, diese dem andern zuzuzählen. Wir sind gegen den Antrag Stadthag hh. 1 Abg. Werner⸗Hersfeld (d. Reformp.): Die Kommission hat durchaus korrekt gearbeitet, und es ist erfreulich, daß sie an ihrem alten Verfahren festgehalten hat. Sie kann doch nicht heute so und morgen wieder so entscheiden. Ein Beweis ist auch nicht dafür ge⸗ bracht worden, daß das betreffende Flugblatt jemand von der Wahl zurückgehalten hat. Das Wahlverhältnis ist bei der letzten Wahl dasselbe gewesen. Wir bitten, den sozialdemokratischen Antrag ab⸗

zulehnen. Stadthagen (Soz.): Der Abg. Spahn hat am 908 die Grundsätze zusammengestellt, nach denen bisher die Kommission zu einer Ungültigkeitserklärung gekommen ist, und es wurden insbesondere die bezüglich der Wahlbeeinflussung genau er⸗ 3 Danach braucht die Wahlbeeinflussung gar nicht zugunsten des obsiegenden Kandidaten ausgeübt zu Cs genügt, daß eine solche Verschiebung der votaussichtlich eingetreten ist, daß ein anderer Kandidat, als es sonst geschehen wäre, in die Stichwahl gekommen st. So ist es hier wohl sehr möglich, daß der Abg. Bruhn gar nicht n die Stichwahl gekommen wäre. Dann hat aber auch vielleicht eine ganze Reibe von Wählern für den Abg. Bruhn gestimmt, die infolge des amtlichen Wahlflugblattes sich nicht getrauten, für den freisinnigen oder sozialdemokratischen Kandidaten zu stimmen, die aber iuch nicht Herrn von Schuckmann wählen wollten. Ahbg. Schwarze⸗Lippstadt (Zentr.): Eine Wahlbeeinflussung hat doch kaum stattgefunden. Das beweist doch die Tatsache, daß die Stimmenzahl der Sozialdemokraten das letzte Mal sehr zu⸗ enommen hat. 1 1 Abg. Stadthagen (Soz.): Die Zunahme der sozialdemokra⸗ tischen St mmen. ist nur durch die immer fortschreitende Aufklärung zu erklären und dadurch, weil das Verhalten der Antisemiten diesen die Wählerschaft entfremdet hat. Die Wahlprüfungskommission hat allerdings einmal ihre Praxis geändert, und zwar seit dem Zeit⸗ zunkt, wo die Wahl unseres Genossen Buchwald in Frage kam. Man unterschätzt den Einfluß der Bürgermeister doch wohl, wenn man an⸗ nimmt, daß das Volk darauf nichts gibt. Wir würden es mit Freuden begrüßen, wenn die Bevölkerung so weit vorgeschritten wäre, daß sie ich dadurch nicht beirren läßt. 1 Abg. Fischer⸗Berlin (Soz.): Ich möchte auch auf die Prarx is in Falle Enders hinweisen. Dort wurde direkt Wahlbeeinflussung egen unseren Kandidaten getrieben. b 8 Die Wahl des Abg. Bruhn (I. Frankfurt) wird für ültig erklärt. Ueber die Wahlen der Abgg. Herzog 1. Cassel) und Kopsch (5. Liegnitz) wird Beweiserhebung beschlossen. . Schluß 6 ½¼ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr vünktlich. (Kleinere Anfragen; Interpellationen Ablaß, betreffend Koalitionsrecht der Arbeiter, und Albrecht, betreffend Wagenmangel.)

Preußischer Landtag.

Haäaus der Abgeordneten. 8 103. Sitzung vom 9. Dezember 1912, Mittags 12 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. 8 Das Haus verhandelt in erster Beratung über die von den Abgg. Schiffer (nl.) und Genossen eingebrachten Gesetz⸗ entwürfe, betreffend Polizeiverordnungen und Orts statute sowie die Anfechtung polizeilicher Verfügungen. Nach dem ersteren Entwurfe soll die Rechtsgültigkeit von Polizeiverordnungen durch Klage beim Oberverwaltungsgericht angefochten werden können. Wenn der Klage stattgegeben wird, gilt die Polizeiverordnung als aufgehoben. Die Rechtswirksam⸗ keit Polizeiverordnungen soll überhaupt nach Ablauf von 25 Jahren erlöschen. u

Nach dem Gesetzentwurfe sollen alle behördlichen Verfügungen, deren Anfechtung an die Innehaltung einer Frist gebunden ist, einen Vermerk darüber enthalten, innerhalb welcher Fr in welcher Form und bei welcher Stelle die Anfechtung anzubringen sei. 1 1

In Veegbidung damit wird der von den Abgg. Schiffer (nl.) und Genossen gestellte Antrag beraten: die Regierung zu ersuchen, unverzüglich eine Sammlung

Sund Sichtung des vorhandenen Rechtsstoffes zu ver⸗

anlassen, um durch Ausscheidung veralteter, durch Klarstellung

zweifelhafter, durch Zusammenfassung verstreuter und durch Ver⸗ einheitlichung gleichartiger Vorschriften einen möglichst zeitgemäßen, sicheren, übersichtlichen und einfachen Rechtszustand herbeizuführen.

Nach der auszugsweise wiedergegebenen Begründung der Gesetzentwürfe und des Antrags durch den Abg. Schiffer (nl.) erhält das Wort

Abg. Boehmer Peng. Der Vorredner hat die Sache von einem so idealen Standpunkte aus behandelt, daß es beinahe un⸗ angenehm ist, auf das praktische Niveau hinabzusteigen und die Sache von praktischen Gesichtspunkten aus zu beleuchten. Der Vorredner hat zweifellos vieles Richtige vorgebracht, aber er hat auch stark übertrieben. Wenn die Schäden in unserem Rechtsleben wirklich so groß wären, wie er sie geschildert hat, dann mußte man eigentlich sich sofort hinsetzen und unser ganzes Recht umändern. Der Vor⸗

redner hat zu schwarz gemalt. Auf dieser Welt ist nichte vollkommen, auch in der nicht. Wir müssen die Zustäaände so einrichten, wie wir es am besten können, vermeiden lassen sich Mängel niemals. Die Anträge verfolgen ein erstrebenswertes Ziel, sie enthalten in nnahs⸗ Beziehung einen gesunden Kern. Ich muß zugeben, daß wir in Gesetzen, Verordnungen usw. förmlich ersticken. Ob aber anderseits die Anträge geeignet sind, in dieser Beziehung Wandel zu schaffen, ist mir doch sehr zweifelhaft. Dies gilt in erster Linie von dem Antrage, der von den Anfechtungen handelt. Der zweite Antrag des Abg. Schiffer scheitert schon daran, daß man kaum definieren kann, was man unter Rechtsstoff versteht. Was nun die Anfechtung von Polizeiverordnungen betrifft, so e ich aus eigener Kenntnis, daß in dieser Hinsicht manche Lücke vorhanden ist. Aber wie der Abg. Schiffer hier eine Besserung herbeiführen will, das gibt mir doch zu großen Bedenken Anlaß. Ich fürchte, es würden sich gewerbsmäßige Anfechter finden, und dann würde eine roße Masse von Anfechtungen entstehen. Gegen den § 5 dieses Gesetzentwurfes habe ich ganz besondere Bedenken. Die Anfechtung von Ortsstatuten würde meines Erachtens die Rechtssicherheit er⸗ heblich beeinträchtigen. Ich glaube, daß die ganze Sache bis zur Verwaltungsreform Zeit hätte. Ich habe aber nichts dagegen, wenn die Anträge einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen werden.

Abg. Dr. Bell (Zentr.): Die Vorschläge und Anträge des Abg. Siinter scheinen mir durchaus zeitgemäß und angebracht zu sein. Ich will das Verdienst des Abg. Schiffer, das er sich durch diese Vorschläge und Anträge erworben hat, nicht schmälern, auch wenn ich bei der Durchführung seiner gesunden Anregungen nicht überall gleichen Schritt mit ihm halten kann. Der Vorredner hat dem Abg. Schiffer, der in seiner Einleitung eine allgemeine Kritik an unseren Rechtszuänden ausgeübt hat, den Vorwurf der Uebertreibung gemacht. Ich wünschte im Interesse unserer gesamten Rechtsordnung, daß dieser Vorwurf der Uebertreibung berechtigt sei. Leider kann ich dies aber nicht zugeben. Wer mitten in der Prarxis steht, wer nicht nur durch seine Tätigkeit als Abgeordneter berufen ist, an der Gesetzgebung mitzuwirken, sondern wer kraft seiner Berufs geschäfte verpflichtet ist, für die Rechtsanwendung zu sorgen, der wird zugeben müssen, daß sehr bedauerliche Mißstände vorhanden sind, betreffs deren Beseitigung der Abg. Schiffer mit Recht hervorgehoben hat, daß kleine Mittel da nicht helfen, sondern daß das Uebel an der Wurzel zu fassen ist. Wenn man sich den ganzen gesetzgebenden Stoff vergegenwärtigt, den Inhalt der preußischen Gesetze und den ganzen Verwaltungsapparat mit Ein schluß der Polizeiverordnungen, dann wird man aller⸗ dings das Goethewort „Es sich Gesetz und Rechte wie eine ewige Krankheit fort“ bestätigt finden. Es ist schon allgemein schwierig, auch nur einigermaßen eine Uebersicht zu ewinnen über die Sammlung des Rechtsstoffes. Nicht nur für den Laien, sondern auch für den Juristen wird diese Schwierigkeit, fast unüberbrückbar. Ich halte es darum für bedeutungsvoll, eine Klärung in der ganzen Rechtsmaterie vorzunehmen. Ob aber dazu der von dem Abg. Schiffer vorgeschlagene Weg in allen Teilen der richtige ist, wird Gegenstand einer eingehenden Kommissionsberatung sein. Was die Anfechtung von Verfügungen betrifft, so ist es schon für den Juristen schwer, aus der Fülle von Bestimmungen herqguszufinden, welche Anfechtungen möglich sind, ebenso schwer wie es ist, sich aus dem Kastanschen Irrgarten herauszufinden. Der Grundgedanke des Antrages ist daher durchaus angebracht, aber es kann dadurch ein großes Querulieren hervorgerufen werden. Wenn gesagt ist: ignorantia Juris non nocet. so kann man hier auch umgekehrt sagen: ignorantin Juris prodest. das heißt dann natürlich: den Behörden. Statt des Weges, den der Antrag vorschlägt, wäre es besser, zu bestimmen, daß, wenn eine Anfechtung bei einer unrichtigen Stelle erfolgt ist, diese Behörde dann die Anfechtung an die zuständige Behörde weiter zu geben hat. Und wenn die Einlegung des Rechtsmittels in einer unrichtigen Form erfolgt, vielleicht eine Anfechtung statt der Beschwerde erfolgt, so muß die Behörde die Pflicht haben, den Betreffenden auf den richtigen n zu weisen: jeden⸗ falls darf ein Beschwerdeführer durch die unrichtige Form seiner Beschwerde oder Anfechtung nicht sein Klagerecht verlieren. Die Kommission wird in allen diesen Fragen nach den richtigen Vor⸗ schläagen zu suchen haben. Man sollte meinen, daß die vperfügende Behorde selbst immer wissen sollte, welche Wege zur Anfechtung ein⸗ geschlagen werden müssen, aber aus meiner Praxis muß ich be⸗ stätigen, daß die Behörden selbst oft falsche Wege angeben und die Betroffenen dadurch schwer betroffen werden. Der Vorschlag des Herrn Schiffer empfiehlt sich übrigens auch dadurch, daß man vielen Verfügungen gar nicht ansehen kann, von wem sie ausgehen. Oft weiß man z. B. nicht, ob eine Verfügung von Polizeibehörden oder von Gemeindebehörden ausgeht, namentlich dann, wenn zwischen beiden eine Personalunion besteht und es sich um eine Sache handelt, in welcher beide Behörden entscheiden können, wie z. B. in Wegebau⸗ angelegenheiten. Ich habe selbst in einem Falle meinem Klienten sagen müssen: Ich weiß nicht, ob der Bürgermeister als solcher oder als Polizeibehörde die Verfügung erlassen hat; ich gab ihm den Rat, selbst zum Bürgermeister zu gehen und diesen zu fragen. Er kam mit dem Bescheid zurück, daß sich der Herr Bürger⸗ meister darüber nicht den Kopf zu zerbrechen habe, ob der Betroffene das selbst wissen müsse. Was den Antrag wegen der Ungültigkeit von Poltzeiverordnungen betrifft, so stimme ich mit dem Abg. Schiffer darin überein, daß man nicht demjenigen, der von einer solchen Verfügung betroffen ist, überlassen soll, die Rechtsgültigkeit anzufechten, sondern daß ein Weg gefunden werden muß, wie überhaupt über die Rechtsgültigkeit entschieden werden kann. Unrichtig ist aber an dem Antrage, daß jedermann das Recht der Anfechtung einer jeden Polig eiverordnung oder eines jeden Ortsstatuts erhalten soll, selbst wenn er gar kein Interesse daran hat. Was kann z. B. ein Mann aus Königsberg i. Pr. für ein Interesse an einer Schornsteinfegerverordnung für die Stadt Essen haben? Nur der wirkliche Interessent dürfte ein solches Recht erhalten, nament⸗ lich dürften lokale Verordnungen nur von den Buͤtgern der Gemeinde, gewerbliche Polizeiverordnungen nur von den Mitgliedern der be betreffenden Erwerhsgruppen angefochten werden können. Die Kom⸗ mission wird auch hierfür die richtigen Vorschläge zu machen haben. Daß ein Bedürfnis besteht, veraltete Polizeiverordnungen nach einer gewissen Verjährung in die Rumpelkammer werfen zu können, ist anzuerkennen; ob die Frist von 25 Jahren richtig bemessen ist, lasse ich dahingestellt, vielleicht würden sich nach den sonstigen Bestimmungen über die Verjährung 30 Jahre empfehlen. Mit dem materiellen In⸗ halt des Antrages wegen Sammlung des Rechtsstoffes duͤrfte sich unsere Kommission nicht beschäftigen, sonst würde sie mindestens die Dauer einer Legislaturperiode für ihre Arbeiten brauchen. Aber immerhin ist diese Anregung des Abg. Schiffer dankenswert. 8 Aller⸗ dings werden große Schwierigkeiten entstehen können. Es wird Sache der Regierung sein, die veralteten Gesetze und Bestimmungen zusammenzustellen, aber es fragt sich, wer entscheiden soll, ob eine Bestimmung veraltet ist oder nicht; die höchsten Gerichtshöfe sind darüber oft verschiedener Meinung. Und wie soll dieses ganze Kompendium, selbst wenn ich die Reichsgesetzgebung ausscheiden wollte, die eigentlich mit in Betracht kommen müßte, in der Praxis veröffentlicht werden. Denkt der Abg. Schiffer auch an die ganze Zivilgesetzgebung, oder meint er nur die verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten? Darunter aber gibt es viele Bestimmungen, die nicht für den ganzen Staat gelten, sondern nur lokale oder provinzielle Bedeutung haben. Auch diese Fragen wird unsere Kommission prüfen müssen. Jedenfalls danke ich dem Abg. Schiffer für seine Anregungen, denn der bestehende Zustand bedarf der Verbesserung, und die Anträge bilden ein geeignetes Mittel dazu. Aus der Fülle der gesetzlichen Bestimmungen kann sich niemand mehr herausfinden; mir sagte einmal ein Bürger: Man kann kaum noch über die Straße gehen, ohne einen Anwalt zu haben. Unsere Gesetze sind viel zu lang und zu schwierig. Die neue Zivil⸗ prozeßordnung wird ja das Rechtsmittelverfahren vereinfachen, aber das ist doch nur ein Anfang zum Besseren. Wenn alle Verordnungen über eine Sache vereinheitlicht würden, würde sich vielleicht nach

erben

jahrelangem Studium ein Rechtskundiger durchfinden können, d. jetzt sind die Verordnungen uͤberall zerstreut. Es ist schon an bat Goethewort erinnert: Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewigg Krankheit fort. Goethe hat aber auch gesagt: Weh' dir, daß du ein Enkel bist! Möge es uns gelingen, unsere Rechtsordnung so umg zugestalten, daß die künftigen Geschlechter sagen können: Wohl dir, daß du ein Enkel bift! 21

Abg. Brütt (fFreikons.): Die Tatsachen, welche der Abg. Schiffer zur Begründung seiner Anträge vorgetragen hat, enthalten nichts, was nicht Gemeingut aller derjenigen ist, welche mit den hier in Frage kommenden Verhältnissen sich zu beschäftigen baben. Wenn trotzdem niemand darauf gekommen ist, Anträge zu stellen, wie sie jetzt von dem Abg. Schiffer vorliegen, so wird das schwerlich auf Mangel an Einsicht beruhen, sondern auf der Erkenntnis, daß die von ihm vorgeschlagenen Wege nicht gangbar sind. Die von ihm zur gänzlichen oder teilweisen Aufhebung von Polizeiverordnungen vorgeschlagene Popularklage ist mit geringen Ausnahmen, wo die Begründung nahe liegt, unserem Recht unbekannt. Nach denr Entwurf soll jeder mündige Mann und jede mündige Frau das Recht haben, Polizeiverordnungen, Ortsstatute, Steuerordnungen, Ge⸗ bührenordnungen und Reglements durch Klage bei einem in Berlin zu errichtenden Kollegium von vier Mitgliedern des Kammergerichts und drei Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichts anzufechten⸗ Wenn auch Polizeiverordnungen unzweckmäßig und veraltet sein können, so wird hier durch die Aufsichtsbehörde stets genügend Wandel geschaffen werden können, außerdem durch die Hinwendung an die kommunalen Parlamente oder den preußischen Landtag. Auch ist die direkte Rechtskontrolle durch das Kammergericht oder das Ober⸗ verwaltungsgericht gegeben. Durch den Antrag Schiffer hat jede einzelne mündige Person in Preußen ein Klagerecht. Das wird zweifellos zu Mißständen führen köoönnen, auch systematisch zu Agitations⸗ zwecken ausgebeutet werden. Es wird dadurch eine Ueberlastung von Staats⸗ und Kommunalbehörden herbeigeführt werden; ein großer Aufwand von Zeit und Geld wird erforderlich werden. Die Be⸗ völkerung sehnt sich durchaus nicht nach großer umfangreicher Gesetz⸗ gebung; sie sieht neue Gesetze mit derselben stummen Resignation und Fegebenbei kommen, wie Mißwachs, Ha elschlag und andere schädliche Naturereignisse. Die Rechtsunsicherheit unter der Be⸗ völkerung liegt auch nicht so sehr auf dem Gebiet der Poltzei⸗ verordnungen wie auf dem Gebiet des Zivilprozesses, wo von dem⸗ selben Landgericht dieselbe Rechtsfrage entgegengesetzt entschieden wird, je nachdem der Prozeß vor die eine oder die andere Kammer kommt.

Abg. Ehlers (fortschr. Volksp.): Wenn mich jemand fragt, ob er nach seinem Tode Ruhe haben werde, dann sage ich ihm: vor⸗ ausgesetzt, daß es nicht mit einem Ortsstatut oder einer Polizei⸗ verordnung in Widerspruch steht. Auf Anfrage des Deutschen Handels⸗ tages haben 22 Handelskammern sich gutachtlich mit Einstimmigkeit dahin geäußert, daß die Vorschläge des Abg. Schiffer den Interessen von Handel und Industrie in hohem Mare genügen, und sie sind mit Feuereifer dafür eingetreten, daß diese Vorschläge Gesetz werden. Ich wette auch, daß die sämtlichen übrigen Handels kammern, die noch keine Zeit dazu gehabt haben, sich ebenfalls einstimmig dafür aussprechen werden. Die Vorschläge enthalten ganz immense Verbesserungen, in erster Linie in volkswirtschaftlicher Beziehung, denn über die Wirtschaftsbetriebe geht ein Sturzregen von Polizeiverordnungen. Ich erblicke in einer Polizeiverordnung nicht Teufelewerk, sondern sie ist bei der Kompliziertheit unserer wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig. Aber mit den Poltzeiverordnungen geht es uns wie mit den Frauen. Man wird sehr leicht beglückt von ihnen, aber es ist sehr schwer, sie wieder loszuwerden. Die Annahme von 25 Jahren für die Veraltung von Polizeiverordnungen ist schon recht viel Man könnte vielleicht 15 Jahre dafür setzen. Die Stadt Schöneberg hatte einmal den dringenden Wunsch, eine Polizeiverordnung loszu⸗ werden, die schon das ehrwürdige Alter von 19 Jahren erreicht hatte. Dem Gedanken, daß eine Sammlung des gesamten Rechte stoffes erfolgen soll, stimme ich in jeder Beziehung zu. Ich glaube aller⸗ dings, daß die Schwierigkeiten sehr groß sind. Setr richtig hat der Abg. Schiffer gesagt, daß dies nur Ansatze für ein neues Recht seien. Auch bezüglich der Veröffentlichung schließe ich mich dem Abg. Schiffer an. Vor nicht langer Zeit erschien eine Verordnung zur Ausführung des Heimatgesetzes. In dieser war auch eine Frist gestellt, aber diese Veröffentlichung ist in einer Weise erfolgt, daß von dem ganzen Publikum kaum jemand von dieser wichtigen Polizeiverordnung Kenntnis bekommen hat. Auf diesem Gebiet würden wir Ersprießlicheres erreichen, wenn wir das Wesen der Polizeiverordnungen ändern. Die Polizei muß sich daran gewöhnen, sich die Mitarbeit von Interessenten zu sichern. Ich erinnere an die Verordnung, betreffend die Ueberarbeit in Fabriken. Wenn wir da, wie es auf einzelnen Gebieten der sozial⸗ politischen Gesetzgebung der Fall ist, anordnen, daß der Interessent ohne weiteres dort, wo die Ueberarbeit notwendig ist, eine Eintragung machen muß, woraus sich jeder Inspektor informieren kann, dann sind diese Polizeiverordnungen sehr gut durchführhar. Ich halte es für sehr wünschenswert, daß von der jetzt vielfach beobachteten Vorschrift Gebrauch gemacht wird, daß die Interessenten und ihre berufsmäßige Vertretung vorher gehört werden. Ich will ausdrücklich betonen, daß in der Polizeiverwaltung von Berlin ein guter Geist in dieser Be⸗ ziehung herrscht, und daß die Polizeiverwaltung von Berlin in den meisten Fällen, wo es sich um gewerbliche Verhältnisse handelt, vorher die Begutachtung der Handelskammer einholt und mit den Inter⸗ essenten selbst die Angelegenbeit persönlich bespricht. Ich hoffe, daß die Polizeiverwaltung auf diesem Gebiet fortfährt. Wenn die Anträge in der Gesetzgebung eine Gestaltung gewinnen, so würden die Inter⸗ essen von Handel und Industrie unter allen Umständen eine große Förderung erfahren.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Das Mißtrauen in unserem Volke erklärt sich aus sehr viel tieferliegenden Gründen, die gesetz⸗ geberisch gar nicht aus der Welt geschafft werden können, nämlich aus der Kompliziertheit unserer Lebensverhältnisse, und aus der Tatsache, daß unser Leben selbst es dem einzelnen unmöglich macht, sich objektiv zu orientieren. Es ist in erster Linie notwendig, auf dem Gebiete der Verwaltungsmaßregeln Abhilfe zu schaffen. Wir sind davon überzeugt, daß die Kritik, die von den verschiedenen Rednern hier angelegt worden ist, nur allzu berechtigt ist. Wir haben ja heute selbst aus dem Munde des Abg. Schiffer revolutionäre Töne gehört, und von seinen Ausführungen kann man beinahe jedes einzelne Wort unter⸗ streichen. Alle Einwendungen, die gegen ihn von konservativer und freikonservativer Seite erhoben worden sind, werden sich bei der ge⸗ ringsten Nachprüfung als vollkommen haltlos herausstellen. Der Abg. Brütt hat durch seine Darlegungen nur bewiesen, daß er die Ausführungen des Abg. Schiffer nicht verstanden hat. Ich bin der Ansicht, daß die Anträge nicht zu weit gehen. Wenn, wie gegen⸗ wärtig, Verwaltungsverfügungen auf den einzelnen Bürger . sausen, ohne daß er weiß, wie die Behörde dazu kommt, dann ist es ganz naturgemäß, daß er diesen Bestimmungen mit der Fremd beit egenübersteht wie irgend einer Naturgewalt. Ich halte es für Hesenben wichtig, daß die Verwaltungsverfügungen auch mit einer Be⸗ gründung versehen werden müssen. Die Forderung des Abg Schiffer nach einer Rechtsmittelbelehrung sollte von allen Seiten unter⸗ stützt werden. Es sollte eine der wichtigsten Aufgaben der Re⸗ gierung sein, dem Volke klarzumachen, welche Rechte es besitzt. Ich weise darauf hin, daß die Rechtsmittelbelehrung bereits in ver⸗ schiedenen deutschen Bundesstaaten vorgeschrieben und auch bei uns in Preußen in gewissen Gebieten üblich ist. Dem Abg. Schiffer moöchte ich vorhalten, daß er bei der Beratung des Wassergesetzes meinem speziellen Antrag über Rechtsmittelbel brung nicht zugenimmt bat. her bei dem Wassergesetz hätte wirklich etwas hmeingebracht werden öͤnnen, was dem Beduürfnis des Volkes entspricht. Aber gerade die Nationalliberalen haben unseren Antrag nicht unterstüßzt. Bezüglich der Ausschaltung veralteter Polkeiverordnungen bat ja die Regierung die Fühigkeit und das Recht, auf eine Vereinheitlichung hinzuwirken. Jurtstisch am interesantesten ist der Antrag, der sich auf die age der Lebendan⸗

dauer der Polieecverordnungen erstreckt und zum mit dem Grundsaßz der Wererblichkeit ad infinitum brrchen will,