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Nr. 99 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 7. Dezember 1912, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Allerhöchster Erlaß vom 17. Oktober 1912. — Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Der Neubau des Königlichen Joachimstalschen Gymnasiums in Templin Uckermark). — Ein Brückeneinsturz im Jahre 1825. — Gestähltes
olz. — Vermischtes: Neubau des Königlichen Opernhauses in Berlin. — Wettbewerbe für Entwürfe zu einem Schulhaus in Treuen i. Sachsen, zu einer Oberrealschule in Fulda und zum Bau eines Kaiser⸗Franz⸗Joseph⸗Stadtmuseums in Wien. — Gedenkfeier für Schulze⸗Kolbitz und Habicht im Berliner Architektenverein. — Ge⸗ meinsame Lagerung aneinanderstoßender eiserner Träger. — Beriese⸗
lung der Dachhaut zur Kühlung im Dachraum angeordneter Arbeits⸗ räume. — Jüdische Leichenhalle in Elbing. — Wasserstandsverhält⸗ nisse in den norddeutschen Stromgebieten im November 1912. — Bücherschau.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Philippinen “ ie unterm 8. und 15. April d. J. gegen die aus Hongkong und Amoy eintreffenden Schiffe angeordnete Quarantäne ist wieder aufgehoben worden. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 13. und 25. Mal d. J., Nr. 115 und 126)
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Hamburg, 10. Dezember. An Bord des von Südamerika in Hamburg eingetroffenen Dampfers „Bermuda“ wurden, „W. T. B.“ zufolge, pestverdächtige Ratten gefunden. Es wurden die nötigen Vorsichtsmaßregeln getroffen. Zur Beunruhigung des Publikums liegt kein Aatas vor. Die gesamte Schiffsbesatzung wurde untersuch und unter Beobachtung gestellt.
Vorgestern und gestern sind laut Meldung des „W. T. B.“ in Konstantinopel 200 Cholerafälle vorgekommen, von denen 30 tödlich verlaufen sind. Weitere 34 Todesfälle beziehen sich auf früher vorgekommene Choleraerkrankungen. 1“
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)
Italien.
Stadt Chieti. 19. Dezember 1912, Vorm. 11 Uhr: Umbauten an der städtischen Wasserleitung nebst Materialienlieferung. Vor⸗ anschlag 81 267,20 Lire. Offerten und Zeugnisse bis 18. Dezember 1912. Vorläufige Sicherheitsleistung 3000 Lire, Kontraktspesen 900 Lire. Endgültige Sicherheitsleistung ½10 der Zuschlagssumme.
äheres in italienischer Sprache beim ‚Reichsanzeiger“.
Gemeinde Santa Sofia. 8. Januar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau eines Schulhauses. Voranschlag 85 471,57 Lire. Vorläufige Sicherheitsleistung 2500 Lire, Kontraktspesen 500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Verwaltungskommission der Zivilhospitäler in Genua. 18. De⸗ zember 1912, Nachm. 2 Uhr: Lieferung von: 10. Los Koks⸗ kohle, Wert 21 000 Lire, 11. Los Cardiff⸗Kohle, Wert 17 000 Lire, 12. Los Anthrazit, Wert 20 000 Lire, 14. Los Alkohol, Wert 25 000 Lire, 15. Los Orthopädische Instrumente, Wert 10 000 Lire. Offerten und “ (10 v. H. des Wertes) bis 16. De⸗ zember 1912, Nachm. 3 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom und gleichzeitig die Königliche Präfektur in Genua. 28. Dezember 1912, Vormittags 10 — 11 Ühr: Endgültige Vergebung der Arbeiten zur Erweiterung
Theater.
85 Königliche Schauspiele. Donners⸗ Freund Teddy. tag: Opernhaus. 266. Abonnementsvor⸗ stellung. Mignon. Oper in drei Akten von Ambroise Thomas. Text mit Be⸗
nutzung des Goetheschen Romans„Wilhelm Zerliner Th erst. Abends rote Leutnant. 8 1 2. 8 er Theater. Donnerst. Abends Meisters Lehrjahre’ von Michel Carré ““
Kammerspiele. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
des Hafens von Savona — pgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 252 vom 22. Oktober 1912. —. Voranschlag 6 145 406,63 Lire nach Herab⸗ setzung um 5 v. H. Offerten und Zeugnisse bis 19. Dezember 1912. Vorläufige Sicherheitsleistung 300 000 Lire, endgültige ½% der Zu⸗ schlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Generaldirektion der Staatseisenbahnen in Rom. 3. Januar 1913, Vormittags 9 Uhr: Bau der Teilstrecke Fiume Amaseno — Formia (6. Los) der Eisenbahnlinie Rom — Neapel sowie Lieferung der er⸗ forderlichen Materialien. Länge 2433,05 m Voranschlag 770 000 Lire. Offerten, Zeugnisse und vorläufige Sicherheitsleistung (30 000 Lire) bis spätestens 21. Dezember 1912. Endgültige Sicherheitsleistung 77 000 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.
Theater und Muftk.
Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Wieder⸗ holung von „Mignon“ statt. In den Hauptrollen sind die Damen Boehm van Endert, Andrejewa⸗Skilondz mit den Herren Sommer, Bachmann, Habich, Dahn und Krasa beschäftigt. Der Kapellmeister von Strauß dirigiert.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen, Donners⸗ tag, neueinstudiert Schillers „Don Carlos“ in folgender Besetzung auf⸗ geführt: Philipp II.: Herr Sommerstorff; Ensabeth: Frau Ressel; Don Carlos: Herr Geisendörfer; Marquis von Posa: Herr Mühl⸗ hofer; Herzog von Alba: Herr von Ledebur; Graf von Lerma!. Herr Mannstädt; Herzog von Medina⸗Sidonia: Zimmerer; Herzogin von Olivarez: Fräulein von Arnauld;
arquise von Mondecar: Fräulein von Mayburg; Prinzessin von Eboli: Frau Poppe; Domingo: Herr Eggeling; der bE1 Herr Nesper. Das dramatische Gedicht ist von Herrn Dr. Bruck in Szene gesetzt. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.
Im Deutschen Opernhause finden an beiden Weihnachts⸗
feiertagen die Vorstellungen außerhalb des Dauerbezugs statt. Die⸗ jenigen Dauerbezieher von Eintrittskarten, deren Tag auf einen dieser Feiertage fallen würde, können sich ihre Plätze zu den entsprechenden Feiertagsvorstellungen dadurch sichern, daß sie bis zu einem Tage, der 14 Tage vor der betreffenden Vorstellung liegt, also bis zum 11. (heute) bezw. 12. Dezember, der Direktion erklären, daß sie auf ihren Platz oder ihre Plätze gegen Zahlung des Kassen⸗ preises Anspruch machen. Am ersten Feiertag, Abends, wird Webers „Oberon“ mit gänzlich neuer Ausstattung aufgeführt. Der zweite Feiertag bringt Abends eine Wiederholung von „Figaros Hochzeit“. Der Vor⸗ verkauf für die Weihnachtsfeiertage beginnt für den 1. Feiertag morgen, für den 2 Feiertag am 13. d. M. An den Nachmittagen finden Vor⸗ stellungen (keine Vereinsvorstellungen) zu bedeutend ermäßigten Preisen statt. Am 1. Feiertag, 3 Uhr Nachmittags, wird „Figaros Hochzeit“, am 2. Feiertage, um 3 Uhr, „Zar und Zimmermann“ gegeben. Für diese beiden Nachmittagsvorstellungen hat der Vorverkauf heute be⸗ gonnen. „Puppchen“ lautet der Titel der nächsten Possenneuheit des Thaliatheaters. Die Erstaufführung findet am Donnerstag, den 19. Dezember, statt. Zu der Posse, deren Verfasser Jean Kren und Curt Kraatz sind, hat nach Texten von Alfred Schönfeld Jean Gilbert die Musik geschrieben.
In der Kaiser Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer morgen, Donnerstag, Abends 6—7 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Fräulein Marie Heumann (Alt) und ein Männerchorquartett unter der Leitung von Gerhard Fischer mit⸗ wirken. Das Programm enthält im wesentlichen Advents⸗ und Weihnachtsmusik. Eintrittspreise wie gewöhnlich.
Mannigfa ltiges. Berlin, 11. Dezember 1912.
Im Reichspostmuseum sind Ansichtspostkarten, die in 15 verschiedenen Bildern Teile des Museums sowie Schaustücke wiedergeben, zum Verkauf gestellt worden. Die Karte kostet 5 ₰.
Die Reichsfliegerstiftung, die unter dem Vorsitz des Majors ag. D. von Parseval am 14. Dezember in den Räumen des Kaiser⸗ lichen Aeroklubs in Berlin eine Generalversammlung abhält, hat eine
drei Akten von Richard Skowronnek.
Baeckers.
erziehung.
Freitag und folgende Tage: Prinzen⸗
Denkschrist herausgegeben, in der über das von der Reichsflieger⸗ stiftung bisher Erreichte u. a. folgende Angaben gemacht werden: Es Plang nach langwierigen und meist nicht leichten Verhandlungen, eine
hrenkollektivversicherung für sämtliche deutsche Flugzeug⸗ führer unterzubringen. Die Stiftung, die den vollen Betrag der Prämie zahlt, hat auf diese Weise bereits 139 Flugzeugführer versichert. Zwar ist der Betrag der Ehrenkollektivversicherung von 1000 ℳ bei Tod und 1500 ℳ bei Invalidität nicht hoch, doch ist die Reichsfliegerstiftung in der Lage, im Falle der Not über das Maß hinauszugehen. Die Ehrengabe der Reichsfliegerstiftung haben bisher die Hinterbliebenen von sieben deutschen Flugzeugführern erhalten. Auch außerhalb des Rahmens der Versicherung bot sich für die Reichsfliegerstiftung vielfach Gelegenheit, helfend eingreifen zu müssen. So konnte sie drei Witwen von vor der Gründung der Stiftung verunglückten Fliegern eine Rente aussetzen und in fünf Fallen un⸗ verschuldeter Not helfend eingreifen. Für vier deutsche Flugzeugführer hat die Reichsfliegerstiftung die Krankenhauskosten übernommen. Darüber hinaus aber erschien es auch notwendig, bedürftigen Flug⸗ zeugführern die Möglichkeit billiger oder gar kostenloser Nachkuren zu verschaffen. Ein in diesem Sinne er⸗ lassener Aufruf hat ein gutes Ergebnis gehabt. Freistellen bezw. Kurvergünstigungen verschiedener Art bestehen in einer größeren Anzahl von Städten und Badeorten. — Auf der bevorstehenden Generalversammlung sollen nun weitere Maßnahmen zum Ausbau der Stiftung beschlossen werden. Es gilt vor allem, ihr
regelmäßige Einnahmen nach dem Vorgang des „Invalidendanks“ zu
chern. Der Vorstand hat zur Erzielung solcher Einnahmen da
Betreiben von risikolosen Maklergeschäften nach Art des Hamburge 8
Maklerbegriffs in Aussicht genommen. Damit sollen keine Mo⸗ nopole geschaffen werden, sondern lediglich Agenten⸗ bezw, Zwischen
händlergewinne dem Zweck der Stiftung zugeführt werden aus Bestellungen, die unter Berufung auf die Siiftung erfolgen.
Es ist nötig, die Uebernahme solcher Maklergeschäfte — eine Reihe
günstiger Vertragsangebote liegt bereits vor — in eine juristische und geschäftliche Form zu bringen, die geschäftsfähig ist und die Reichs⸗ fliegerstiftung e. V. als solche von Risiko und Verantwortung ent⸗ lastet. 8 ö Metz, 10. Dezember. (W. T. B.) Im Keller des bei der evangelischen Garnisonkirche gelegenen Diakonissenkrankenhauses „Mathildenstift“ brach Mittags ein Brand aus, der sich durch einen Luftschacht auf den Dachstuhl ausbreitete. In kurzer Zeit stand der ganze Dachstuhl des ausgedehnten Gebäudes in Flammen. Die Kranken, etwa 230 an der Zahl, mußten in der benachbarten Winzenzschule untergebracht werden. Das ganze Dachgeschoß ist heruntergebrannt. Das zweite Stockwerk ist teilweise zerstört. Mehrere Soldaten und Feuerwehrleute trugen leichte Ver⸗ letzungen davon.
Brünn, 10. Dezember. (W. T. B.) In der heute nachmittag abgehaltenen außerordentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde nach einer vaterländischen Ansprache des Bürgermeisters Wieser eine Ergebenheitskundgebung beschlossen. Die Kundgebung wurde mit begeisterten Hochrufen auf den Kaiser aufgenommen.
„Centurion“, das gestern zu einer Probefahrt ausgelaufen war, ist mit einem unbekannten Dampfer zusammengestoßen. Der Dampfer ist gesunken. Der „Centurion“, der am Bug
beschädigt wurde, ist wohlbehalten in Plymouth angekommen.
Das von ihm in den Grund gebohrte Schiff war nach Angabe des Kommandanten ein kleiner Küstenfahrer.
Boston, 11. Dezember. (W. T. B.) Der Kapitän des Dampfers „Winifredian ist wegen Verletzung des Ge setzes über drahtlose Telegraphie verhaftet worden. Es wird ihm zur Last gelegt, daß er keine wirksame Verbindung zwischen der Kommandobrücke und dem Telegraphisten hergestellt hatte.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Komödienhaus. Donnerstag, Abends Residenztheater. Donnerstag, Abends Saal Bechstein. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. Lustspiel in 8nt Constanze von Linden 8 Uhr: Klavierabend von Eduard vom 6atre Freitag: Maria Magdalene. : Die Brüssel: Prinzenerziehung. Satire in Sonnabend: Mein Freund Teddy. “ 11X“ “ zonörs 8
Royal du Parc in Steuermann.
von Maurice Donnay. Be⸗ Heethoven-Saal. Donnerst., Abends Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der arbeitet und inszeniert von H. Bolten⸗ 8 Uhr: Violinabend von Theodore
Spiering.
und Jules Bacbier, deutsch von Ferdinand Gesang und Lanz in 4 Alten von Rudolf, Schillerthrater. o. (Wallner⸗ erehntag: Nachmittags 3 uhr: Ales Alindworth⸗Scharwenka⸗Saal.
umbert. Musikalische Leitung: Herr Bernauer und Rudolph Schanzer.
Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr daner Nat. Regisseur Bachmann. Ballett: err Freitag: Filmzauber.
Schauspielhaus. 276. Abonnementsvor⸗
ister Unfc Sonnabend, Nachmittags Ballettmeister Graeb. Anfang 7 ½ Uhr Kabale und Liebe. — Abends: Film⸗ G. Kabelburg
Im weißen Rößl. Lustspiel in drei
theater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: für die Firma.
Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Lieder⸗ abend von Lucie Haenisch. Am Klavier: Clemens Schmalstich.
3 ½ Uhr: Aufzügen von O. Blumenthal und Thaliatheater. (Direktion: Kren n
Freitag: Der Talisman.
önfeld. Ztag, 88 Uhr (letzt “ 8 8 1 Schnfeld Donnerstag,Abemenbn lchte Naiser Wilhelm⸗Gedüchtnis⸗
London, 10. Dezember. (W. T. B.) Das Schlachtschiff
jenst⸗ ipla uf⸗ zauber. 8 stelung, Dienst. und Freilize gnd auf, 30Sonntag, Nachmittagg 3 Uhr: Große Sonnabend: Im weisten Nößl.
aufgehoben. Neu einstudiert: Don Carlos, Infant von Spanien. Ein dramatisches Fericht in fünf Aufzügen von Friedrich von Schiller. In Szene gesetzt von Herrn Dr. Reinhard Bruck. Anfang
7 Uhr. Straße. Donnerstag, Abends 8 Uhr:
Neues Operntheater. Russ. Ballett: Petruschka, Der Geist der Rose, Kleopatra. Anfang 8 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 267. Abonnements⸗ vorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Merimse. (Carmen: Fräulein Marguerita Sylva von der Opéra Comique zu Paris als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 277. Abonnementsvor⸗ stellung. Ein Waffengang. Lustspiel in dret Akten von Oskar Blumenthal. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Operntheater. Russ. Ballett: Armidas Pavillon, Thamar, Der Nachmittag eines Faunes, Polowetzer Tänze. Anfang 8 Uhr.
Neues Operntheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr: Auf Allerhöchsten Befehl: Vierte Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L Arronge. (Die Eintrittskarten werden durch die Zentralstelle für vö nur an Arbeitervereine, Fabriken usw. abgegeben. Ein Verkauf an einzelne Per⸗ sonen findet nicht statt.)
Deutsches Theater. Donnerstag, Abends. 7 ½ Uhr: König Heinrich IV. (1. Teil.)
Freirag: König Heinrich IV. (2. Teil.)
Sonnabend: König Heinrich IV.
Rosinen. — Abends: Filmzauber. Theater in der Königgrützer
Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Rößler. Freitag: Hedda Gabler. Sonnabend: Die fünf Frankfurter. Sonntag: Hedda Gabler.
Lessingtheater. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönherr.
Freitag: Gabriel Schillings Flucht.
Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Wohl⸗ tätigkeitsvorstellung für Schülerwande⸗ rungen: Die Bekehrung der bösen Tilla. — Abends: Der Biberpelz.
Deutsches Schauspielhaus. (Direk⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗ straße 104 — 104 a.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der gut sitzende Frack. Lust⸗ spiel in vier Akten von Gabriel Dregely.
Freitag bis Sonntag: Der gut sitzende
Frack. Montag: Gläubiger. Vorher: Mit dem Feuer spielen.
Montis Operettentheater. (Früher: Neues Theater.) Donnerstag, Abends 3 Uhr: Der Frauenfresser. Operette in drei Akten von Leo Stein und Karl Lindau. Musik von Edmund Eysler.
Freitag und folgende Tage: Der
Frauenfresser. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Wiener
Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Heimg'funden. Weihnachts⸗ komödie in sechs Bildern von Ludwig Anzengruber.
Freitag: Des Pfarrers Tochter von
Streladorf. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wallen⸗
steins Tod. — Abends: Heimg'funden.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Donners⸗ tag, Abends 8 Uhr. Zar und Zimmer⸗ mann.
Freitag: Figaros Hochzeit.
Sonnabend: Fidelio. .
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. (Vereinsvorstellung.) — Abends: Zar und Zimmermann.
Theater am Nollendorfplatz. Gastspiel des Münchener Künstlertheaters: Donnerstag, Abends 8 Uhr: Kismet. Ein Traum aus 1001 Nacht. Aus⸗ stattungsstück mit Musik in 8 Bildern von Josef Gustav Mraczek.
Fettag⸗ Orpheus in der Unterwelt.
onnabend, Nachmittags 4 Uhr: Suee⸗ wittchen. — Abends: Kismet.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Hüttenbesitzer. Abends: Kismet.
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Donnerstag, Abends 8 ¼ Uhr: Graf Pepi. Lustspiel in drei Akten aus dem Jahre 1866 von Robert Saudek und Alfred
alm. Han und folgende Toge: Graf Pepi.
sang und Tanz in drei Akten von Jean Kren, Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert. Freitag: Autoliebchen. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Frau Holle. — Abends: Autoliebchen. Donnerstag, 19. Dezember: Zum ersten Male: Puppchen. Possennovität von J. Kren und C. 8” Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik v Gilbert.
Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Die Erste — die Beste. Lustspiel in drei Akten von Paul Gavault.
Freitag und folgende Tage: Die Erste — die Beste.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der selige Toupinel.
Konzerte.
Königl. Hochschule für Musik. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Orgel⸗ konzert von J. Granville⸗Smith. Mitw.: Loretto del Valle (Sopran), George Curzon (Bariton) und Lina Coen (Klavier).
Philharmonie. Donnerstag, Abends 8 Uhr: 2. Konzert der Gesellschaft der Musikfreunde mit dem Philhar⸗ monischen Orchester. Dirigent: Fritz Steinbach.
Singakademie. Donnerstag, Abends 8 Uhr? Dritter Kammermusikabend
kirche. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Niederländisch⸗historische Konzerte. Weihnachtskonzert zum Besten der Veteranen 1870/71.
Zirkus Schumann. Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten.
Mensch! Vier Bilder aus Indien. Birkus Busch. Donnerstag, Abends
— Zum Schluß: Die große Prunk⸗ pantomime: „Sevilla“.
Familiennachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Haupt⸗ mann Julius Schacht (Berlin⸗Wilmers⸗ dorf). — Hrn. Regierungsassessor Willsam von Guenther ( e9. — Hrn. Wil⸗ helm Blank (z. Zt. Berlin).
828
von Alvensleben auf Schochwitz (Halle,
(Jena). — Fr. Marie von Heimendahl (Steenkendorf).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Neun Beilagen
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mein
(1. Teil.)
Blut.
alter Herr.
, Seeerhee Fe serrge.22 28521. 18eℳ. . . ... B. .. . g öE1
2
(Beethoven⸗Abend) des Klingler⸗ Quartetts. “
— Zum Schluß: Der unsichtbare
7 ½ Uhr: Große Galavorstellung.
Gestorben: Hr. Generalmajor Ludolf
Saale). — Hr. Dr. phil. Otto Jaeger
8
zum Deutschen Neichsanzeiger
Deutscher Reichstag. “ 82. Sitzung vom 10. Dezember 1912, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)
Auf der Tagesordnung stehen zunächst Anfragen.
Abg. Schiffer⸗Magdeburg (nl.) fragt:
„Gedenkt der Herr Reichskanzler noch vor der allgemeinen Reform des Strafrechts gesetzgeberische Maßnahmen um einen wirksamen Schutz gegen Verbrecher zu gewähren, die
wegen Geisteskrankheit außer Verfolgung geblieb d i⸗
gesprochen worden sind?“ 1 folgung g ö“
Staatssekretär des ReichsjustizZamts Dr. Lisco:
1 Meine Herren! In dem Vorentwurf zu einem neuen Straf⸗ gesetzbuch und ebenso in den Beschlüssen erster Lesung der Strafrechts⸗ kommission sind neben den eigentlichen Kriminalstrafen verschiedene sogenannte sichernde Maßnahmen zum Schutze der Gesellschaft gegen verbrecherische Personen vorgesehen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Verwahrung verbrecherischer Irrer, die wegen ihres Geistes⸗ zustandes freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt sind, in öffent⸗ lichen Heil⸗ oder Pflegeanstalten. Die Verwahrung wird von dem Strafrichter angeordnet, wenn die öffentliche Sicherheit die Maßregel erfordert.
Bei dem vorgeschlagenen System von sichernden Maßnahmen handelt es sich um eine grundsätzliche und einschneidende Neuerung gegen⸗ über dem geltenden Strafgesetzbuch. Die dabei entstandenen Fragen können nur im Zusammenhang, nicht aber für eine einzelne sichernde Maßnahme gesondert erörtert und entschieden werden. Deshalb ist nicht beabsichtigt, die bestehenden landesrechtlichen Vorschriften wegen Unterbringung gemeingefährlicher geisteskranker Personen noch vor der allgemeinen Revision des Strafrechts durch reichsgesetzliche Maß⸗ nahmen zum Zwecke eines wirksameren Schutzes gegen verbrecherische Irren zu ergänzen. 1 v
Abg. Fehrenbach (Zentr.) fragt:
„In Freiburg im Breisgau hat in der Woche vom 2. bis
Dezember d. J. in der städtischen Festhalle entsprechend bisheriger
Uebung ein Jesuitenpater 1“1I“ gehalten mit den Themen:
Gott, Mensch, Gottmensch, des Gottmenschen Werk, des Gott⸗ menschen Liebe. Am 6. Dezember d. J. wurde nun dem betreff nden Pater eine Verfügung des Großherzoglich badischen Kultus⸗ ministeriums eröffnet, des Inhalts:
daß religionswissenschaftliche Vorträge von Jesuiten ver⸗
1 seien und in Zukunft nicht mehr gehalten werden
ürfen.
Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, um seine
Erklärung in der 77. Sitzung des Reichstags vom 4. De⸗ zember d. J.:
b „„Die bestehende Praxis oder die bestehende Handhabung
des S zu ändern, ist nicht Zweck und Absicht des jetzigen Bundesratsbeschlusses““
und jene des Herrn Staatssekretärs des Reichsjustizamts in der 79. Sitzung vom 6. Dezember d. J.:
„„Was die Auslegung selbst anbetrifft, so ist Ihnen ja S worden, daß die jetzige Auslegung in keiner Weise eine eerschärfung der früheren Verordnung sein soll. Sie
will keine Verschärfung, und es wird sich auch in der Praxis
ergeben, daß tatsächlich irgend eine Verschärfung nicht ein⸗ treten würde“, hiergegen zur Geltung zu bringen?“
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Lisco: Meine Herren! Dem Herrn Reichskanzler ist der Vorgang, auf
8
den sich die Anfrage bezieht, nur aus der Tagespresse bekannt. Zur
Beurteilung des Falles bedarf es einer genauen Kenntnis des Sach⸗ verhalts. (Zuruf aus dem Zentrum.) Der Herr Reichskanzler hat sich deshalb an die Großherzoglich Badische Regierung mit der Bitte gewandt, die in Betracht kommenden Tatsachen festzustellen und ihm eine Mitteilung zukommen zu lassen.
Abg. Fehrenbach (Zentr) fragt ergänzend: „Inzwischen ist vom Großherzoglich badischen Minrsterium des Innern eine Versammlung verboten worden, die für morgen abend nach Pforzheim einberufen war.“ „Präsident Dr. Kaempf: Das ist keine Ergänzung, sondern eine neue Anfrage. Abg. Fehrenbach (Zentr.): Ich halte dies doch für eine Ergänzung. Präsident Dr. Kaempf: Es ist eine neue Anfrage. Es folgt die Interpellation der fortschrittlichen
Volkspartei (Abgg. Dr. Ablaß und Gen.):
„Was gedenkt der Herr Reichskanzler angesichts der Beeinträch⸗ tigung der Koalitionsfreiheit der in staatlichen Betrieben be⸗ schäftigten Arbeiter, insbesondere der im deutschen Militärarbeiter⸗ verbande organisierten, zu tun, um das durch die Reichsgesetzgebung gewährleistete Koalitions⸗ und Vereinsrecht der Angestellten und Arbeiter gegen solche Angriffe zu sichern?“
Zur Begründung der Interpellation erhält das Wort der
Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.): Der kon⸗ zentrierte Angriff gegen das Vereins⸗ und Koalitionsrecht der Arbeiter und Angestellten hart uns gezwungen, unsere Interpellation in dem
jetzigen Zeitpunkte einzubringen. Soweit es sich um die Arhbeiter und
Angestellten handelt, kommen hier die §§ 152 und 154a der Gewerbe⸗ ordnung in Frage, soweit es sich um die Beamten handelt, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, handelt es sich um § 1 des Vereins⸗ gesetzes. Nichts gibt ein besseres Bild von unserer ganzen inner politischen Lage in Deutschland und von dem zähen Festhalten an alten patriarchalischen Machtansprüchen, als die Handhabung des Koalitions⸗ und Vereinsrechts. Auf der ganzen Front werden solche Bestrebungen künstlich unterdrückt. Ein geradezu typisches Beispiel für diese meine allgemeine Behauptung zeigt die Unterdrückung des deutschen Militärarbeiterverbandes. Es waren die Abgeordneten Pauli⸗ Potsdam und der Zentrumsmann Schirmer, die wiederholt gegen diesen Militärarbeiterverband vorgegangen sind. General Wandel er widerte damals, wir haben den Wunsch, in diesen Dingen klare Ver⸗ hältnisse zu schaffen. Seitdem bei den letzten Reichstagswahlen der Abg. Pauli⸗Potsdam seinem sozialdemokratischen Gegner unterlegen var, gingen die Treibereien in der konservativen, in der sogenannten christlichen Arbeiterpresse von neuem gegen den Verband an. Unter dem Druck aller dieser Treibereien stand der bekannte Erlaß des Kriegsministers vom 3. August 1912. (Der Redner zitiert diesen Erlaß.) Es wird dem Verband vorgeworfen, daß seine Behauptung, er stehe auf nationalem Boden, nicht zutreffe, die Verbandsleitung be⸗ mühe sich, Mißtrauen zwischen den Arbeitern und den Beboöͤrden zu säen. Ein Artikel des „Militärarbeiters“ wird als verbetzend ge
Er Beilage
Berlin, Mittwoch, den 11. Dezemhber
tadelt. Die Militärverwaltung sehe sich deshalb, wie es in dem Erlaß heißt, gezwungen, die Militararbeiter vor einer Betätigung im Deut⸗ schen Militärarbeiterverband eindringlich zu warnen. Der ganze Er laß wimmelt von dehnbaren Begriffen und Unrichtigkeiten. Der Ver⸗ band ist in fünf Jahren nicht einmal gegen die Arbeiterausschüsse vor⸗ gegangen. Der Verband will nur, daß diese Ausschüsse keine bloße Dekoration bleiben, sondern daß sie ein loyales Verständigungsmittel auf gegenseitigem Vertrauen bilden. Dazu hat der Verband nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht. Ich stelle fest, daß der Erlaß des Kriegsministers allgemein als ein direktes Verbot angesehen worden ist. Die christliche Arbeiterpresse hat ihn von Anfang an ebenfalls so ausgelegt und ihre großte Schadenfreude darüber ge⸗ äußert. Die Quintessenz ist die: der Verband ist nicht verboten, aber jede Betätigung zugunsten dieses Verbandes ist absolut verboten. Der Verband verfolgt statutarisch keine parteipolitischen, keine konfessio⸗ nellen Tendenzen, auch keine revolutionären Tendenzen, er hat auf das sogenannte Streikrecht verzichtet und üherall die Versammlungsbesucher ersucht, ihre Tätigkeit nur außerhalb des Betriebes auszuüben. Der konsewative Wahlverein führt dagegen seine Agitation in den Militär⸗ werkstätten von Spandau ungestort durch. Der einzige konkrete Grund den der Erlaß anführt, ist ein Artikel des „Militärarbeiters“, den ich ohne weiteres preisgebe. Dieser Artikel ist ausdrücklich vom Zentral⸗ vorsitzenden widerrufen worden. Daß der Vorsitzende eine kräftige Sprache führt, ist richtig; aber woher kommt diese geradezu mimosen⸗ hafte Empfindlichkeit der Militärbehörden? Man hört doch nicht nur auf dem Kasernenhofe, sondern auch sonst sehr kräftige Worte von den Militärs. Der Zentralvorsitzende ist ein einfacher Militär⸗ arbeiter gewesen. Auch der Abg. Oertel hat wohl für einer kräftige Sprache einiges Verständnis. Die Sprache des Vorsitzenden Buschold war geradezu in Moll gehalten gegenüber den Durtönen der Vertreter der christlichen Verbände. Ich habe mich nun in einem Schreiben an den Kriegsminister gewendet und ihn darauf aufmerksam gemacht daß sein Erlaß in verschiedenen Teilen Deutschlands zu einem voll⸗ ständigen Verbot des Verbandes mißbraucht worden sei. Von den Erhebungen des Kriegsministers habe ich leider erst gestern. nachmittag Kenntnis bekommen. Der Kriegsminister teilt in seiner Antwort vom 6. Dezember mit, daß sein Erlaß „nur“ von 4 örtlichen Dienst⸗ stellen als Verbot des Verbandes angesehen sei. Die betreffenden Dienststellen seien auf das Unzutreffende ihrer Auffassung hingewiesen und zur Richtigstellung aufgefordert worden. Ich frage: welches sind diese Stellen, wann ist eine derartige Rektifikation hinausgegangen, und wie lautet sie? Von einer derartigen Rektifikation hat bis jetzt niemand etwas erfahren. Der Kriegsminister sagt weiter, daß in zwei weiteren Fällen in nicht berechtigter Weise auf die Verbands betätigung eingewirkt worden sei. Dieses Verfahren werde von der Verwaltung nicht gebilligt. Wann ist diese Mißbilligung erfolgt? Nachdem der Kriegsminister das alles zugestanden hat, kommt er zu der merkwürdigen Auffassung, daß die Annahme, der Verband sei durch den Erlaß zur Auflösung gebracht worden, nicht geteilt werden könne. Der Kriegsminister behauptet, daß der Verband Unzufriedenheit zwischen den Arbeitern und den Behoörden säe. Diese Behauptung ist völlig beweislos geblieben. Ich bin in der Lage, den Gegenbeweis zu führen. Nun aber kommt das Stärkste: Nach diesen Zugeständnissen liegt für ihn kein Grund vor, den Erlaß durch einen neuen Erlaß den Arbeitern gegenüber näher zu erläutern. Ich sollte meinen, wenn auch nur ein Fall der unrichtigen Auslegung vorgekommen wäre, hätte er dazu die Verpflichtung gehabt. Die Einbringung der Interpellation ist durch diesen Brief des Kriegsministers glänzend gerechtfertigt. Es dürften aber doch noch sehr viele andere Falle vorliegen als die „nur vier“ und „nur sechs“ Fälle. In mindestens 12 Städten ist nach den Berichten der Vertrauensmänner auf Grund des Erlasses mit den Militärarbeitern sehr wunderbar umgesprungen worden. Der Orts verein in Frankfurt a. O. ist aufgelöst; in Erfurt hat man den Erlaß als striktes Verbot aufgefaßt; die Schweriner Ortsgruppe ist aus dem Verbande ausgetreten; in Gnesen und Küstrin ist die Auflösung be⸗ schlossen worden; ähnliches wird aus Sperenberg, Thorn, Cöln ge meldet. In Hagenau wurde den Arbeitern ausdrücklich gesagt, daß kein Arbeiter mehr ein Ehrenamt übernehmen dürfte. Ganz be⸗ sonders schlimm ist es dem Verband in Spandau ergangen; dort ist der Verband um ein Viertel seiner Mitglieder zurückgegangen. Im ganzen hat der Verband etwa ein Drittel seiner Mitglieder durch den Erlaß verloren. Der konservative „Neue Wahlverein“ in Spandau ist von Anfang an auf die Spandauer Werke zugeschnitten gewesen, er ist souverän, er kann auch in den Militärbetrieben machen, was er will. Wie stimmt dazu die Aeußerung im preußischen Abgeordneten⸗ hause: Es ist ein hohes Lob der Konservativen, daß sie keinem Wähler, insbesondere keinem Beamten nachlaufen? Diesem er⸗ drückenden Material gegenüber wagt man es, sich darauf zu berufen, daß es sich gar nicht um ein Verbot handle. Die Militärverwaltung sollte doch ganz offen auftreten; was sie will, wissen wir ja ganz genau. Unerträglich ist es für sie, daß der Verband in Bayern seinen Sitz hat, und der Vorsitzende an der Spitze des Verbandes soll ein nicht in Arbeit Stehender sein. Sehr wunderbar, daß man einen Verband mit dem Sitze in Bavyern so perhorresziert; in Bavyern ist noch kein ähnlicher Erlaß ergangen, und ich will hoffen, daß das böse Beispiel von Preußen und Sachsen dort nicht ansteckend wirkt. Die Militärarbeiter wissen ganz genau, warum sie nicht einen noch im Betrieb stehenden, sondern einen unabhängigen Mann an der Spitze haben wollen. Wie ein schwarzer Faden zieht sich durch diese Hand⸗ lungen der Militärverwaltung das Mißtrauen und die Geringschätzung der Arbeiter und die alte patriarchalische Auffassung vom blinden Ge⸗ horsam, die von vertrauensvollen Verhandlungen mit den Arbeitern nichts wissen will. Auch General Wandel hat in einer Zuschrift an den Verband den gleichen Standpunkt vertreten. Die Eingaben der Militärarbeiter werden behandelt nach den veralteten Normen, die für das Beschwerderecht bestehen. Die Militärverwaltung sollte sich bei⸗ zeiten wannen lassen. Druck erzeugt Gegendruck; die Zeiten sind vorbei, wo ruan die Arbeiter einfach wie Rekruten behandeln konnte. Mit solchen Pettschenschlägen treiben Sie auch noch den letzten Militär⸗ arbeiter in Spandau der Sozialdemokratie in die Arme. Die An⸗ griffe der Militärverwaltung auf das Koalitionsrecht müssen wir uns unter allen Umständen verbitten. Wir verlangen deshalb, daß gegen alle diejenigen mit großter Schärfe vorgegangen wird, die den Militär⸗ arbeiterverband so bedrücken. Was hier gegenüber dem Militärarbeiter geschieht, geschieht nun aber auch in fast allen Bundesstaaten gegen⸗ über anderen staatlichen Beamten⸗ und Arbeiterkategorien. Ich er⸗ innere nur an die Förster und den Konflikt mit der Berliner Schutz⸗ mannschaft. Ueber die Verhältnisse in der Berliner Feuerwehr hat man sich ja schon im Abgeordnetenhause sehr ausführlich beschäftigt. Aber dasselbe geschah ja auch in Dresden, Breslau und Danzia. Die Motive dieses Kesseltreibens sind für unsere ganzen Verhältnisse sehr charakteristisch. Vielfach ist der Grund, daß der Standesunterschied im Verein nicht gewahrt ist, das soll die Disziplin untergraben. Durch solches Vorgehen schafft man nur Zuläufer zur Sozialdemokratie. Auch wir halten eine Disziplin für notwendiag, aber nur, wenn sie in vernünftigem Rahmen gehalten wird, d. h. soweit sie zur Erhaltung der Leistunasfähigkeit notwendig ist. Aber eine solche Karikatur einer Disziplin schafft nur Unzufriedene. Als trotz des Drucks von 1000 Feuerwehrleuten nur 70 aus dem Berliner Verein austraten, wurden 2 Kompagnien zum Branddirektor entboten, sodaß einige Feuerwachen stundenlang vollständia von Mannschaften entbloßt waren. Erst dadurch gelang es, die Feuerwehrleute auh Austritt zu bewegen. Der Minister des Innern sagte im preußischen Abgeordnetenbause.
Disziplinarrecht vor Vereinsrecht geht. Nun besteht zwar
und Königlich Preußischen Stmatsan
2a= 8 1 S . 22*8½ 5 . 8 Disziplinarrecht neben dem Vereinsrecht. Aber wie jedes Reichsrech Landesrecht bricht, so ist es auch dem Vereinsrecht gegenüber. Das
Disziplinargesetz muß sich nach ihm richten. In diesem Sinne hat sich
in der. Kommission ausgesprochen. Er hatte ausgeführt, daß durch das Disziplinarrecht das Vereinsrecht und Versammlungsrecht der Be⸗ amten nicht illusorisch gemacht werde. Das Disziplinarrecht solle nur in der Lage sein, Beamte von Vereinen und Versammlungen fernzu⸗ deren Zwecke dem Wesen des Beamtentums widerstreiten Allerdings darf man darüber keine Vermutungen hegen, es müssen direkte Tatsachen hierfür vorliegen. Der Abg. Just, der sogar als der e des Regierungsentwurfs für das Vereinsgesetz gilt, hat im Abggeordnetenhause kürzlich erklärt, das Verhalten der preußischen Behörden habe schweren Zweifel an der lovalen Handhabung des Ge⸗ setzes durch die preußischen Behörden wachgerufen. Seine Partei hätte nicht für das Gesetz gestimmt, wenn sie hätte annehmen können, daß außer den erwähnten Beschränkungen für die Beamten noch andere entstehen würden. Dasselbe kann ich von meinen Parteifreunden sagen. Hätten wir das voraussehen können, dann hätten wir Kautelen gefordert. Das ganze deutsche Volk verlangt, daß das Beamtentum nicht als willenloses Werkzeug der Regierung, sondern als ein gleich⸗ berechtigter Teil der Bevölkerung behandelt wird. Wir hoffen, daß auch das Disziplinarrecht entsprechend reformiert wird; kommt es nicht dazu, so muß durch Abänderung des § 1 des Reichsvereinsgesetzes Remedur geschaffen werden. Auch auf dem Gebiete des Eisenbahn⸗ wesens haben wir ähnliche unliebsame Erscheinungen zu verzeichnen. Hier spielt das Streikrecht eine große Rolle; unter Streikrecht wird auch die gleichzeitige Kündigung zum Zwecke der Erlangung günstigerer Arbeitsbedingungen verstanden. Es ist ja hier oft darüber geredet worden, und wir haben stets anerkannt, daß die Eisenbahnarbeiter kein solches Streikrecht besitzen, da die Armee, die Verkehrsanstalten durch die Wahrnehmung eines solchen Rechts nicht beeinträchtigt werden dürfen; einer klugen Verwaltung muß es aber möglich sein, die Arbeiter durch ein genügendes Maß von Selbstverwaltung auch ohne dieses Recht zufriedenzustellen. Als Teilnahme an sozialdemokratischen Bestrebungen wird in dem neuesten Erlaß des preußischen Eisenbahn⸗ ministers auch das Halten sozialdemokratischer Zeitungen erklärt. Diesen Erlaß mit dem Verbot dieser Literatur halte ich für einen schweren Fehler, denn er läßt sich nur durch die schlimmste Spionage, nur durch das Eindringen bis in die Familien durch⸗ führen. Er steht etwa auf der Höhe des vom bayerischen. Ver⸗ kehrsminister von den Arbeitern verlangten Reverses, daß der Eisenbahnarbeiter sich verpflichtet, nicht zu streiken. Das Verbot der Lektüre sozialdemokratischer Zeitungen ist unsinnig und hat nicht den geringsten Nutzen. Es hat aber, wie ich mich überzeugt habe, kolossal aufreizend auf die Eisenbahnarbeiter gewirkt. Das ganze Beamtenreverssystem ist stets ein Zeichen schlechter politischer Sitten und schlechten Gewissens. Wir in Bayern wissen davon ein Lied zu singen. Dort ist ein ununterbrochenes Attentat gegen das Vereins⸗ und Kvoalitionsrecht der Beamten und Arbeiter geühbt worden. Die Treibereien der sogenannten christlichen Arbeiter gegen die neutralen Staatsarbeiterverbände mehren sich von Tag zu Tag. Ich verweise auf Denunziationen des „Reich boten“ gegen diese Verbände; die christliche Arbeiter⸗ presse freilich betreibt diese Denunziationen genau so wie der „Reichsbote“. Mit einem solchen Schnüffel⸗ und Spionage⸗ system betreibt man nur die Geschäfte der Sozialdemokratie. Das Verbot der preußischen Eisenbahnverwaltung bezüglich des Bundes technischer Angestellten, der auf das Streikrecht verzichtet hat, ist nicht aufrecht zu erhalten. Wenn in den Staatsbetrieben in dieser Weise gegen das Koalitionsrecht und Vereinsrecht vorgegangen wird, dann ist es kein Wunder, wenn auch die Privatindustrie glaubt, dasselbe System durchführen zu können. Was soll man dazu sagen, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitern vertragsmäßig die Verpflichtung auferlegen, bei einer eventuellen Anstellung dem gelben Arbeiter⸗ bund beizutreten? Ebenso wie wir die Vergewaltigung seitens der Arbeitgeber verurteilen, ebenso verurteilen wir die häß⸗ liche Vergewaltigung der Arbeiter durch die Arbeiter selbst. Der Terror, der in den freien Gewerkschaften gegen andere Organi⸗ sationen geübt wird, widerspricht demokratischen Grundsätzen. Die politische sosialdemokratische Partei hätte die Pflicht, ihren ganzen Einfluß gegen solche Elemente aufzubieten, die in Berlin, Hamburg und anderen Städten gegen die Hirsch⸗Dunckerschen Arbeiter vor⸗ gehen. Ueber das Vorgehen der preußischen Landräte gegen liberale Beamte will ich kein Wort verlieren. Typisch aber sind die Attentate einzelner Bundesstaaten gegen das freie Vereinsrecht der Lehrer. Der Deutsche Lehrerverein ist gewissen Parteien ein wahres Greuel. Der bavyerische Episkopat hat einen großen Feldzug gegen den bayerischen Lehrerverein unternommen, und die Zentrumspresse beteiligt sich lebhaft daran. In Elsaß⸗Lothringen scheint jetzt der bayerische Wind zu pfeifen. Man legte den Lehrern die Verpflichtung auf, keinem anderen Verein beizutreten als dem katholischen Lehrerverein, sich auch in keinem anderen Gesangverein zu betätigen als im Kirchenchor. In dieser Weise wird die Koalitions⸗ freiheit von den katholischen Priestern bekämpft. Das alles wird in den Schatten gestellt durch den päpstlichen Erlaß vom September d. J. Einem schweizerischen, einem französischen oder einem englischen Arbeiter hätte man so etwas nicht geboten, aber den stupidi teodleschi wagt man es zu bieten. Dieser Erlaß ist das Schlußstück in der
Kette von Einmischungen der Kurie in weltliche Angelegenheiten. Der Erlaß bezieht sich nicht nur auf die Arbeiter in den Privat⸗ betrieben, sondern auch auf die in den Staatsbetrieben, und deshalb wäre es eine Unterlassungssünde, wenn diese hochwichtige Kundaebung nicht auch im Parlament besprochen würde. Die christlichen Organt⸗ sationen werden unter gewissen vorsichtigen Voraussetzungen vorläufig einmal toleriert. Wer denkt da nicht an das Wort eines bekannten Jesuiten, es gebe auch gewisse weiße Beisitzer, die man auch dulden müsse, weil man sie nicht abschütteln könne. Es wäre kurz⸗ sichtig, diese Dinge vom rein einseitig parteipolitischen Stand⸗ punkte anzusehen. Diese eminent große nationale Frage geht alle Parteien an. B Reichsvereinsgesetz b ganzes Posaunistenquartett des Zentrums auf und
aller Welt, welch schändliches Gesetz man erhalte. Was h mar erst gesaat, wenn man ein Präventivverbot in das Gesetz gebrach hätte. Mit den Präventivverboten in den Einzelstaaten ist auf⸗ geräumt worden, und hier haben die Bischöfe und die Kurie ein präventive Unterdrückung von Versammlangen eingeführt, wie sie krasser in keinem deutschen Bundesstaat bestanden bat. Wo bleidt da die Entrüstung des Abg. Groöber, der neulich so kräftige Töne wegen der Jesuiten gefunden hat? Ohne die Ungeschicklichkeit des Herm von Hertling hätten die paar Jesuiten in Bapern ein Leben wie der Herrgott in Frankreich geführt. Hier spricht niemand ein Weort über die Unterdrückung der katholischen Priestervereine. Die krampf⸗ haften Interpretationsversuche sid dem Nuntins sehr ver⸗ ständlich als unzulässig und verwerflich begeichnet weoerden. Jedenfalls hat die Regierung von dem Erlas dorder niches gemußt. Aber wußte denn auch der preusische oder der daverische Gefandte dm Batikan nichts von diesen Dingen? Wabhrscherelich nndt; es mäne ja nicht das erste Mal gewesen. Schade um folche amtüchem Sinekuren, wenn die Indader so schlecht unterrichtet sind. Nan stand vor einigen Tagen in den Zeitungen zu Ueen, am dem R.
so weiter ginge, würden dertengen Necht bekemmen, daer den der
ja unser jetziger Reichskanzler damals als Staatssekretär des Innern
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