wie der Gedanke obgewaltet hat, berechtigten Interessen dieses hohen Hauses nicht in vollem Umfange Rechnung tragen zu wollen.
Es freut mich daher, in der Sache selbst mitteilen zu können, daß die Königliche Staateregierung den Wunsch des Abgeordnetenhaufes nach Erwerbung des in dem Antrag Strosser näher bezeichneten Grundstücks für Zwecke des Abgeordnetenhauses als berechtigt an⸗ erkannt hat. (Lebhafter Beifall.) Sie ist demgemäß mit den Be⸗ teiligten wegen Erwerbung dieses Grundstücks durch den preußischen Fiskus in Verhandlungen eingetreten. Ueber das Ergebnis der Ver⸗ handlungen kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, weil sie erst eingeleitet sind und sich im Stadium der Vorverhandlung befinden. (Bewegung und Lachen links und im Zentrum.)
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) zur Geschäftsordnung: Nach der Auffassung meiner Freunde ist die vorliegende Sache nicht geeignet, die große Frage der Auslegung des Verfassungsartikels zu einer rörterung in diesem Hause zu bringen.
Ohne deshalb der Stellungnahme des ganzen Hauses zu dieser Auf⸗ fassung meiner Freunde präjudizieren zu wollen, gehe ich auf die Sache zurück in dem Sinne, wie ich es bereits bei der he tzten Beratung getan habe. Die Angelegenheit ist, nach der Aufklärung des Ministers des Innern, och noch nicht so geklärt, daß wir sie vollkommen übersehen können. Es liegt ja auch noch ein neuer Antrag von einem großen Teil des Hauses vor, der die Bebauung dieser ganzen Umgegend hier einheitlich regulieren will. Es ist deshalb nicht möglich, jetzt eine materielle Be⸗ schlußfassung zu treffen, und ich beantrage, und zwar ohne weiteres Eingehen auf eine sachliche oder auch Geschäftsordnungsdebatte, sofort darüber abzustimmen, daß dieser Antrag an die Budgetkommission zur weiteren Verhandlung überwiesen wird.
Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Die Annahme dieses Antrages würde bedeuten, daß wir nicht in eine Diskussion eintreten wollen. Der Präsident aber hat sie eröffnet. Zwei Minister haben gesprochen, und nun mutet der Abg. von Heydebrand dem Hause zu, sich in Schweigen zu hüllen und diese Reden nicht zu beantworten, sondern ohne Sang und Klang den Antrag an die Kommission zu überweisen. J widerspreche diesem Antrag, weil es geboten ist, auch nach der staats⸗ rechtlichen Seite hin die Frage zu erörtern. Bestritten ist freilich nicht das Recht des Hauses, das Erscheinen der Minister zu ver⸗ langen, bestritten ist prinzipiell nicht die Pflicht der Minister, diesem Verlangen zu folgen, aber Sie sehen hier einen der zitierten Minister nicht.
Präsident Dr. Graf von Schwerin Löwitz: Ich bitte Sie, sich auf die Geschäftsordnungsdebatte darüber zu beschränken, ob dem Antrag von Heydebrand stattgegeben werden soll, und nicht auf die staatsrechliche Frage einzugehen. .
Abg. Dr. Pachnicke sfortschr. Volksp.): Ich beschränke mich auf die Geschäftsordnun sdebatte, will aber zur Begründung meines Standpunktes auf die Momente hinweisen, die es uns unmöglich machen, auf den Boden des Antrags von Heydebrand zu treten. Wir
haben zwei Minister zitiert, der Kriegsminister ist nicht erschienen.
Der Abg. von Heydebrand will uns die Möglichkeit nehmen, die Frage zu erörtern, ob das Haus auch das Recht hat, einen einzelnen Minister zu zitieren. An diesem Recht ist nicht zu zweifeln. (Präsident: Das gehört nicht zur Geschäftsordnung.) Ich beschränke mich auf den Antrag Heydebrand. Er sieht die Sache als nicht bedeutsam genug an, um sie in dieser Form zu behandeln. Die Fraße berührt das Interesse der preußischen Volksvertretung auf das allernächste. Es ist eine Frage des Ansehens der preußischen Volksvertretung. Dieses Ansehen kann durch die Behandlung nicht gewinnen, die uns in allen Stadien der Sache zuteil geworden ist. Erst in diesem Augenblick können wir ein Entgegenkommen der Regierung konstatieren.
Präsident: Auch das gehört nicht zur Geschäftsordnung. Ich bitte, sich auf die Frage zu beschränken, ob dem Antrag von Heyde⸗ brand Folge gegeben werden soll. 1
Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Ich wünsche, daß ihm nicht Folge gegeben wird. Es war bisher Brauch des Hauses, eine Be⸗ sprechung erst zu schließen, nachdem sie wirklich stattgefunden hat. Der Kommentar unseres sehr geschätzten Bureaudirektors zur Ge⸗ schäftsordnung sagt: Ueber die Verweisung an eine Kommission wird in der Regel nach Schluß der Besprechung abgestimmt. Allerdings sind in dem Kommentar einige neuere Fälle als Ausnahmen bezeichnet. Aber hier ist es nicht angehracht, eine Ausnahme zu machen, sondern bei der Regel zu bleiben. Darum bitte ich, dem Antrag von Hevde⸗ brand in diesem Stadium nicht zuzustimmen, sondern erst am Schluß der Besprechung über die Verweisung an die Kommission zu be⸗ schließen.
Der Präsident will sofort über den Antrag des Abg. von Heydebrand abstimmen lassen, es meldet sich jedoch der Abg. Hirsch zur Geschäftsordnun g.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Auch ich lehne namens meiner Freunde den Antrag von Heydebrand ab. Wir haben neulich nur be⸗ schlossen, die Verhandlung auszusetzen, bis der Ministerpräsident und der Kriegsminister hier erschienen sind. Der Kriegsminister ist nicht erschienen, und der Ministerpräsident ist nur eine Sekunde anwesend gewesen, das ist nicht die Gegenwart der Minister, die wir verlangt haben. Der Ministerpräsident hat nach einer nichtssagenden Er⸗ klärung demonstrativ den Saal wieder verlassen.
Abg. von Kröcher (kons.): Es steht positiv fest nach dem Paragraphen soundso — die Nummer weiß ich nicht —, daß das Haus in jedem Stadium der Debatte die Sache an eine Kommission ver⸗ veisen kann. Daraus folgt die Pflicht des Präsidenten, dem Hause
Belegenheit zu geben, über einen solchen Antrag Beschluß zu fassen. Wenn es einige Male nicht geschehen ist, so geschah es per nefas, es ist übersehen worden, aber ich entsinne mich ganz genau, daß im Reichstag wie im Abgeordnetenbause sehr oft sofort abgestimmt wurde, venn nicht etwa jemand widersprach und der Antragsteller den Antrag nuf Kommissionsverweisung bis zum Schluß der Diskussion zurückzog. Wenn aber der Antrag vorliegt, muß sofort abgestimmt werden.
Abg. Dr. Friedberg inl.): Meine Freunde meinen, daß eine sachliche Erörterung in diesem Augenblick zwecklos ist. Die Sache kann jetzt nicht mit Erfolg behandelt werden, weil wir erst Aufklarung in der Kommission erhalten müssen. (Abg. Hoffmann: Das ist die Angst vor der eigenen Courage!) Wenn Sie, Abg. Hoffmann, zu entscheiden hätten, würde ich solche Befürchtung haben, aber solange die Mehrheit des Hauses zu entscheiden hat, habe ich diese Befürchtung nicht. Wenn Sie damit vor dem ganzen Lande sich blamieren wollen, in dieser Weise Verfassungsfragen zu behandeln, so tun Sie es auf Ihre Gefahr. Der Präsident hat damit recht, daß eine Materie sofort an eine Kommission verwiesen werden kann. Es kann ja Widerspruch erhoben werden, dann hat das Haus zu entscheiden.
Abg. Dr. Pachniicke sfortschr. Volksp.): Es fragt sich nur, ob es zweckmäßig ist, hier zu verfahren, wie der Abg. von Kröcher will, und das ist sachlich nicht gerechtfertigt. Der Kommission kann nur daran liegen, durch die Diskussion im Hause eine generelle Direk⸗ tive zu erhalten, wie das Haus im großen und ganzen über die Ange⸗ legenheit denkt. Nachdem das Haus mit großer Mehrheit zuerst eine solche Debatte verlangt hat, kann es sich wirklich nicht selbst des⸗ avouieren; das wäre Inkonsequenz.
Abg. Hoffmann (Soz.): Der Abg. Friedberg erklärt, daß ich, wenn ich willens wäre, mich vor dem ganzen Volke blamieren könnte. Der Abg. Dr. Friedberg war aber selbst der Vater des Ge⸗ dankens, die Minister zu zitieren, um so wunderlicher ist der Umfall⸗ Er hat erst die Veranlassung gegeben, die Forderung auf Grund des Art. 60 zu stellen. Wir können jetzt nicht anders, als den Antrag Heydebrand abzulehnen. Es ist Reerhnas eine böse Zumutung für die Nationalliberalen, wenn ich ihnen zumute, konsequent zu bleiben. Das wäre ja das erste Mal in ihrem Leben. Man soll vom Menschen nicht mehr verlangen, als er leisten kann. Der Antrag Heydebrand muß schon deshals abgelehnt werden, weil wir mit der Kommissions⸗ beratung für alle Zeit auf das verzichten, was wir wollen, denn das Grundstück ist bereits verkauft, der Preis ist bereits gezahlt. (Präsi⸗ dent: Das ist nicht mehr zur Geschäftsordnung.) Wenn wir noch etwas erreichen wollen, müssen wir den Antrag von Heydebrand abh⸗ 11“ -
Minister für Landwirtschaft, Domänen und von Schorlemer:
Ich möchte namens der Sta daß in Uebereinstimmung mit der Bestimmung des Gesetzentw niederrheinischen Industriege der Worte im § 180 Abs.
Bei dieser Gelegenheit muß versehentlich unterlassen ist, die der Feststellung des schrie haben einige vorgelegten Berichtsentw stellung des Berichts ke für den im schriftlichen der Erklärungen de Verantwortung übernehmen.
Nach weiterer Lesung en bloc
er Verweisung der Vorlage an die verstärkte Justiz⸗
ind wir einverstanden
Abg. Baerwald (fortschr. gen geht hervor, daß es von 200 Millionen M Vorlage für das Bedeutung ist.
im großen ganz Vorzüge gegenüb e n Vorzügen gehö Hinterlegungsverfahren, Amtsgericht und in hat zu Mißhelligkei Hinterlegm — ist auch insofern ein; zugängig sind, als die⸗ viel Schreibw sehr schwer, se
Die Art und Weise, wie diese Aufgabe erfüllt werden soll, regelt die Hinterlegungsordnung. Die jetzt bestehende hat sich während der Zeit ihrer Geltung ihrem Zweck wohl geeignet erwiesen, Immerhin — das Gesetz gilt schon über 30 Jahre — einige Umstände hervor getreten, die eine Aenderung angezeigt erscheinen lassen. war das Hinterlegungswesen bei den Gerichten. Mit der Organisation von 1879 wurde es auf die Ver⸗ waltungsbehörden übertragen, weil man sich sagte, daß das Hinter⸗ legungswesen eine Verwaltungsangelegenheit ist und nicht zur Tätig⸗ keit der Gerichte gehört. Damals gliederte man die Hinterlegung an die Bezirksregierungen an und schuf dadurch einige 30 Hinterlegungs⸗ stellen für den ganzen Staat. Weil man sich aber darüber klar war, daß hiermit dem Bedürfnisse nicht genügt werden köͤnne, wurde daneben die sogenannte vorläufige Verwahrung bei den Amtsgerichten eingeführt. Man dachte dabei namentlich an Prozeßsicherheiten und an fonstige besonders schleunige Sachen sowie an solche Hinterlegungen, die ihrem Wesen nach nur von kurzer Dauer sein konnten. Immer⸗ hin war nicht zu verkennen, daß die Zahl der eigentlichen Hinter⸗ legungsstellen noch zu gering blieb, und daß sich hieraus für das Publikum eine wesentliche Erschwernis ergab. — Um dem abzuhelfen, sollen nunmehr die Amtsgerichte allgemein zu Hinterlegungsstellen bestimmt werden. Dies bewirkt, daß man fortan statt einiger 30 über 1000 Hinterlegungsstellen haben wird. Der Regierungsentwurf will keine Aenderung in dem Sinne ein⸗ treten lassen, daß das Hinterlegungswesen nicht mehr als Verwaltungs angelegenheiten behandelt werden sollte, sondern meint nur, daß gerade die Justizverwaltung eine besonders geeignete Verwaltung sei, um diese Angelegenheit zu regeln, weil sie doch den Verhältnissen, die bei der Hinterlegung in Betracht kommen, am nächsten steht. haben sich im Herrenhause, wie der Herr Vorredner hereits erwähnt Dort ist betont worden, es handle sich um Entscheidungen über Rechtsangelegenheiten des Publikums, die sachgemäß vor die Gerichte gehörten. Die Regierung hat ihren Stand⸗ punkt festgehalten und darauf hingewiesen: Die Rechtsfragen, die hier zur Entscheidung stehen, sind nicht derart, daß sie nur von Gerichten entschieden werden können; denn es handelt sich im wesentlichen nur
um Legitimationsfragen, zu deren Erledigung die Instanzen der Justiz⸗ Verfahren im
ollzogen ist und jedenfalls nicht mehr sichere Obhut g rückgängig zu machen wäre. r zu urteilen, wer sich hier blamiert. Wenn
hat, dann sind es der Abg. Friedberg und seine
lehnen, weil die Tatsache schon vollz nach der Kommis lasse es dem Vol sich einer blamiert Nationalliberalen.
Es wird ein Antrag auf Schließung der Ges⸗ aftem Widerspruch von der Lin⸗ er Präsident verweist auf die Ge⸗ ein Schlußantrag über
ionsberatun 2* Volksp.): Aus den Herrenhaus⸗ sich bei den Hinterlegungen um ein Daraus ersieht man,
atsregierung die Erklärung abgeben, Stellungnahme zu der gleichartigen urfs über die Entwässerung des links⸗ biets auch gegen die beantragte Streichung 1 nichts zu erinnern ist!
ich noch hervorheben, daß es leider Referenten meines Ministeriums zu ftlichen Berichts hinzuzuziehen! Infolgedessen die seitens meiner Referenten in dem ihnen urfe schriftlich angegeben waren, bei Fest ine Aufnahme gefunden. Ich kann deshalb Bericht der Kommission niedergelegten Inhalt inisteriums nicht die volle
sind im Laufe der Jahre verhandlun ark handelt.
wirtschaftliche Von diesem Standpunkte aus kann man en nur mit großer Freude begrüßen: sie hat Bestimmungen. seitigung der Zweiteilung im der vorläufigen Hinterlegung beim gung bei der Regierung liegt. der Hinterleger mußte bei der vor⸗ erheblichen Zinsverlust erleiden. ls die Gerichte viel leichter ei der Regierung. Es wird eist es für den Hinterleger noch viel schwerer, es wieder zu zterleger die Möglichkeit haben,
äftsordnungs⸗ debatte gestellt, jedoch mit lebh ken aufgenommen. schäftsordnungsbe eine Geschäftsordnungsdebatte zu g auf Schließung dieser Debatte wird gegen die Konservativen, eines Teils der Freikonservativen abgelehnt.
Wir freuen uns über die Ab⸗ ges, nicht in unserem Interesse, sondern im das bisher geschwiegen hat. die Nationalliberalen endlich einmal aus Nun sind sie umgefallen. n Heydebrand sind, können wir i Man ersieht daraus, was sich das
die Vorlag erhebliche T
. 3 Meine Herren, stimmung, daß auch er den geltenden gesetzlichen et vor allem die Be
der Hinterle
Der Antra ten geführt,
Stimmen der §. 1 und einiger Abgeordneten des Zentrums Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): lehnung des Schlußantra Interesse des Zentrums, uns darüber gefreut, daß sich herausgegangen waren. Gegner des Antrages vo gewisse Schadenfreude Haus gefallen läßt. Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.): berg war derjenige, der diese ganze um die Minister zu zitieren. das Haus diesen Ich war besserer nahm ihn an. § das er damals so lebhaft verteidigt hat. will er es nicht gewesen sein. den Beschluß der Zitierung der informierte Regierungsvertrete der um den Handel wußte. düpiert. * Der Minister Die Sache ist kei Herrn Kriegsminister hören. Geschäftsordnung!) Wenn si ßt, dann verdient es diese Behandlung. r. Friedber sagt, daß man von einem Menschen n. er leisten kann. Deshalb kann ich auch ogik in seinen Aus
Aenderungen,
1b Fortschritt, a Hinterlegungsstelle b erk damit vermieden. § in Geld los zu werden, tt ab wird der Hir
Wir hatten N 8 ines M Chnat an Vertreter meines N über ihn eine r urch das neue Verfahren eine w schleunigung herbeigeführt. 8ls. Fortschritt zu be⸗ denken gegen die Vo schaffen werden für de auszahlt. Die Verpflich der Staat haftet, we 1 igten verfügt hat. Fragen in der Kommission
esentliche Vereinfachung und die Ueberwachungsbestimmungen
Allerdings haben wir auch einige Es müssen groößere Rechtsgarantien ge⸗ daß die Hinterlegungsstelle etwas falsch festgelegt werden, daß 2 Auszahlung an einen und andere
Diskussion wird die Vorlage auch in dritter endgültig genehm igt Interpellation der d Neukirch und Gen.
„Welche Maßnahmen gedenkt die lastung der zahlreichen mit Ko mit Volksschullasten gemeinden,
Abgg. Freiherr (freikons.): Staatsregierung zur Ent insbesondere
Der Abg. Dr. Fried⸗ g genug erachtete, ter Hoffnung, daß tte ersihn gestellt. Id das Haus br. Friedberg sein Werk, Wenn es zum Krach kommt, Was uns besonders veranlaßt hat, Minister zu fassen, war, daß nicht r hier waren, nicht derjenige Minister, Der Finanzminister hat gesagt, ich bin Innern hat sich in sein neswegs erledigt, nein, wir wollen den (Präsident;
ch das Haus diese
Frage für wichti von Zedlitz un
Er war bloß nicht gu tung müßte gesetzlich inn einer seiner Beamten di Vir werden uns über diese zu verständigen haben.
1 ommunallasten — überbürdeten Stadt und kleinerer Städte, zu er⸗
rag annehmen würde, sonst hä Hoffnung, ich stellte diesen Antrag, un
Heute verleugnet nun der Ab lbe 8 namentlich mittlerer
Ich will nicht untersuchen, ob Ich möͤchte mich nur gemacht worden ist, die Ent⸗ asse mittleren Beamten zu über⸗ Beamten in diesen Fällen nicht ten bei der Auszahlung vergleichen, eigentlich Be⸗ Befugnisse muß daß durch die Ein⸗
Abg. Dr. Schrock (freikons.): ie Vorlage einen Fortschritt gegen den Vorschlag wenden,
scheidung über die Auszahlung der M tragen. Man kann die Tatigkeit der mit der Tätigkeit der Bankbeam
denn die Hinterlegungsstelle I Mit der Au Auch ich begrüße es, s eigentlicher Hinterlegungsstellen 1 Richtern ermöglicht handen sein, sofort mit den um unrichtige Hinterlegungen Wir legen Wert darauf, daß! — der tüchtigsten, er⸗ ihre Obliegenheit sten die Interessen
Präsidenten erklärt sich der Dallwitz
bringt oder nicht. Auf die Frage des
Interpellation alsbald zu be⸗
gründung der Interpellation erhält das Wort Zedlitz und Neukirch (freiko nittleren und kleinen Geme een, die 300 bis 400 0 In den letzten 10 die Notwendigkeit
Inneres zurück⸗ antworten.
Abg. Freiherr von finanzielle Notlage vieler m. bekannt. Es gibt Kommun kommensteuer erheben. derartig gestiegen, daß aats wegen einzugreifen. erweitert, in eineren, auch der Land Teil zurückzuführen seres Landes. Niederschlefien, in W einzelnen anderen Landesteilen haben zahlreiche Ortschaften mit berausgebildet. Diese Gemeinden fache an Kommunallasten, ohne daß ihre Steuerkraft gestiegen ist. etwa vernachlässigt Aufsichtsrech
So hat denn die 1 Grenze des Mög Ueberlastung liegenden öffentlichen Daneben gibt es Städte, die durch sehr geringe Gebot der
s gehört nicht hat ja zu prüfen, wer der
Behandlung gefal inden ist allgemein
o Zuschläge zur Ein⸗ ahren sind die K omunallasten nicht bestritten werden kann, sgaben der Gemeinden haben eise, die dem Aufkommen n nicht entspricht.
rechtigte ist. sehr vorsichtig sein.
ührung der Amtsgerichte al sönliche Meinungsaustaus Es muß eben die Möglichkeit vork zu verhandeln, bindern und Zeit zu sparen. der Hand tüchttg fahrensten und möglichst lange beha der Hinterl
sschaltung richterlicher
Der Abg. Hoffmann hat hat, Bedenken ergeben.
icht mehr verlangen kann, von dem Abg. Hoffmann nicht führungen hat. s Anregung dazu gegeben, daß Das ist vollkommen richtig. esen. Dann sagte der Abg.
ch mit den betreffenden
Er sagte, der Beteiligten
verlangen, daß er 8 gder Minister⸗
Abg. Friedberg sel präsident hier erscheinen soll. Ministerpräsident ist hier gew Ministerpräsident ist hier gew wir müssen doch verhandeln, sonst hat die Auch das ist unlogisch, die Verh in keiner Weise abgeschnitten. sie wird dort vertieft w geschlossen ist, kommt darüber weiter perhandeln. Hoffmann einmal, Hoffmann meinte, . stück schon verkauft sei, d guch nichts daran ändern. Fehler wieder gutzumachen. genügenden Anlaß bieten. weiß ich ganz gut. zitierte, das h es das Recht des Hauses war erforderte, daß die Minister erscheinen, legenheit handelt, die d ich mein Ziel erreicht, denn es Den Kriegsminister habe ich ja nicht ich mit meiner Anregung Durch gute oder den Umfall der nationall irren lassen.
Abg. Hoffmann (Soz.) sich darüber, daß ich nicht genügen er vielleicht zu viel Logik. ja, aber nachdem er einen Sa um kehrt gemacht und ist verschwundenn — ginge ihren richtigen Gan
der mittleren und kl Diese Ueberlastung ist zum Entwicklung einiger Teile uü in Oberschlesien,
bst habe die 1 1
aer Männer liegt, in der Hand entschlossensten Richter, die diese lten, denn nur so können am be eger gewahrt werden.
2. Im Westen und Osten, estfalen und Rheinland sich nach amerikanischem Vor⸗
Arbeiterbevölkerung
Hoffmann: Abg. Hoffmann, Sache gar keinen Wert. andlung wird durch unseren Beschlu an die Kommission, die Verhandlung dort ab⸗ aus zurück, und wir werden Vielleicht gelingt es dann dem Wenn der Abg. e, da das Grund⸗ eutigen Verhandlungen die Möglichkeit sein, den Kommissionsberatung Lippmann sagen wollte, daß ich den Kriegsminister Ich hatte meinen Antrag gestellt, weil er Respekt vor diesem Hause wenn es sich um eine Ange⸗ Auch hierin habe hier beide Minister erschienen. Ich glaube, das, was und ganz er⸗ Hoffmann uber artei werden wir uns nicht be⸗
esen. Dann sagte Der verwaltung führt das Verwaltungswege
Arbeitskräfte.
Herrenhaus Meine politischen Freunde können interlegungswesens auf die Gerichte nur be⸗ Hinterlegung von den Gerichten auf die hat der Abg. Windthorst dringend vorausgesagten Schwierigkeiten sind auch große Verzögerungen, Aerger und Verdru e große Mehrarbeit für Publikum hat sich mit dem Hinter
Abg. Bartscher (Zentr.): Grundgedanken nichts geäandert. Rückübertragung des H
1 haben vielfach d insonderheit an Schullasten auch nur annähernd in dem g in diesen Gemeinden „denn die Staatsre stark darauf den Gemeinden g der Realsteuern
Die Sache geht
aufzubringen, leichen Maße die Realsteuer nicht gierung hat überall auf Grund
Organisation Organisation,
vorgesehene während bei der eine Duplizität in
werden, und wenn sie wieder an das H einheitliche, die das Herrenhaus Sache, insbesondere in das Beschwerdeverfahren, hineingetragen wird. Der Herr Vorredner hat endlich bereits darauf hingewiesen, daß es doch auch sehr wesentlich wäre, ob die Entscheidungen im Beschwerde⸗ wege kostenfrei ergingen oder nicht. Ich möchte auf diese Frage zur⸗ zeit nicht weiter eingehen. Falls das hohe Hans die Ueberweisung an eine Kommission beschließt, wird sich dort Gelegenheit bieten, über diese Angelegenheit näher zu sprechen. In der Hauptsache war das Herrenhaus durchaus einverstanden mit den Gedanken des Entwurfs, insbesondere auch damit, daß der Staat eine Verpflichtung über⸗ nimmt, im Interesse der Beteiligten bei der Verwahrung von Wert⸗ papieren diese in gewissem Umfange auch bankmäßig zu verwalten. Ich glaube also, daß die Gedanken des Ge⸗ Zustimmung finden können. Weifall.) Abg. Lieber (nl.): Auch wir sympathisieren mit der Vorlage und werden für die Kommissionsberatung stimmen. In der Kom⸗ mission wird besonders die Frage eingehend zu prüfen sein, ob es zweck⸗ mäßig erscheint, bezüglich des Verfahrens bei Annahme und Herausgabe der hinterlegten Gelder und Wertgegenstände sich dem Herrenhause an zuschließen oder die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Es wir ferner zu erwägen sein, ob es nicht angängig erscheint, die Hinter⸗ legungsgeschäfte durch die Gerichtsschreiberei nicht bloß wie bisher vorbereiten zu lassen, sondern sie den unteren Gerichtsbeamten voll⸗ ständig zur selbstandigen Bearbeitung zu überlassen. Da auch an dieser Stelle der Grundsatz verwirklicht, Tätigkeiten, weld von mittleren Beamten ausgeführt werden können, den oberen Be⸗ Es liegt in dieser Uebertragung der Hinten elegenbeit auf mittlere Beamte an sich auch gar kein neuer s ßeren Gerichten diese
Regierungen übertragen Habei wird dabor gewarnt. eingetreten. Es haben sich Publikum und ein
eine logische Rede zu halten. daß aus der Sache nie etwas werd ann können doch die h Es muß doch
Maße von leberspannun lichen bereits übe Gemeinden außerst Maße gerecht zu werden. den Vororten
die Behörden er⸗ legungswesen bis Hinterlegungen finden in Pro⸗ deshalb am besten chtskassen am besten dafür ge⸗ Das Gericht kann Aufsichtswege Banken und
in manchen Fällen Die meisten Infolge dieser großen zessen statt, und die Gerichte können schei Darum sind auch die Geri eignet, solche Gelder in Verwahrung auch am besten entscheiden, ob oder durch die ordentl. Sparkassen haben fast muß auch der Staat köonnen. zinsung erst von 100 zu erwägen, ob der
Ir rg 9 vpfro Sof 8 Was ber Abg. heute nicht befreundet. darüber en sind viele
ö. Aufgaben in vollem Gemeinden, namentlich Reichtum ihrer Bewohner in der L Es ist daher
rlasteten Gemein
Es ist nicht richtig, zu nehmen. über Beschwerden im ichen Gerichte zu befinden ist. ägliche Verzinsung eingeführt. Das Auch ist es zu bedauern, die 2 Ferner wäre es auf 3 2p heraufzusetzen gungsgelder erhoben dabei. Für Mündel⸗ niedrigere Gebühr ange⸗ n den Entwurf gründlich
at er getan. b „Und es d
eine Pflicht, ein zu entlasten
Staatsraison, die übe 8 wirtschaftlich mit
so die Möglichkeit in Gemeinden f kulturellen Aufgaben auch ganze Reihe
auch auf dem Gebiet Gemeinden, zu erheben,
as Haus speziell angeht fortzuschreiten in vollem Maße zu lösen. von Abhilfemaßnahmen e des Steuerwesens. . die kommunale Beste also nicht von den Aktiengesellschaften. Dieser Vo sehr Verlockendes, aber Jedenfalls darf man den ihre Selbstverwaltung i Ansätze zu einer gerechteren Verteilun handen in der Armenge weiterer Schritt
- ℳ. ab eintreten zu lassen. Zinssatz nicht von 2 ½ enn auch keine Gebühr für die H aat doch noch genug Geld nerscheint mir eine in der Kommissio
damals beabsichtigte, ist voll
schlechte Witze des Abg. vorgeschlagen worden,
So liegen Petitionen vor von nerung der Erträge an der Quelle Aktienbesitzern, hat auf den ersten Blick etwas
setzes wohl allfeitige 1 8* 88
1 so verdient der St papiere und Sparkassen Wir werden deshalb zu prüfen haben.
Damit schließt die Bespre erstärkten Justizkommissio Es folgt die zweite und dritte 2 Rawage ericht 8† st at ter 1 1 Gesetz ist ein Sonderges etz alle derartigen
iberalen P
Dr. Friedber Manchmal besitzt Ministerprasident sei ja hier t gesprochen, hat er rechts⸗ Der Abg. Friedberg meinte g, wenn der Antrag e, und das wäre logisch. Es wäre intrag schon am 4.
d Logik besitze. nur auf dem Wege helfen, daß Umfange aufrechterhalten wird. ig der Lasten sind bereits vor⸗ egegesetzgebung. Ein
Er sagte, der 8 ö“ sag chung, und der Entwurf wird Gemeinden
n überwiesen Zeratung des Entw urfs setzgebung und in der I Dotationsgesetz
den Erwartungen entsprochen, die zum Teil an der Beschränkt⸗ tellten Mittel endungszwecke,
weiter, die Sache 1b Heydebrand an die Kommission gin doch logischer gewesen, wenn der Wenn Sie bloß das sidenten zu seh
Dezember an⸗ ergnügen haben en, ohne eine Auskunft zu Vergnügen wirklich verzichten at, man konne ruhig für den Antr einisterpräsident erschienen sei, nisterpräsidenten, aber d andelhalle der
Wagner — Man glaubte, daß Entnwürfe überflüssig sein wür⸗ er Entwurf
Das liegt Verfügung gef Begrenzung der Verw und Wegelasten, während Schullasten dieses Dotationsgesetz „ timmung dieser Dotationen erweitert Damit würde man Die Provinzen als hinzustellen, verbietet ktion der Provinzen und der Ge⸗ agen, eine Art von Ausgleichsfonds ggleich zwischen niedriger und höher Dieser Vorschlag würde aber Es scheint mir hier ein schon die Reichs⸗ die Tat umgesetzt eine Gemeinlast auch bei den Schul bei den am stärksten be⸗ ehälter und Alterszulagen Irgendwie muß bei einer be⸗ Volksschullasten kommunaler Schulwesens Heranziehung
daran geknüpft heit der den auch an der engen grenzung auf die Armen⸗ Uleberbürdung vor Immerhin würde es nahe liegen, zubauen, indem man die Zweckbef und eine entsprechende Erhö aber noch nicht den. Träger kommunaler Pflichten und der ganzen Konstru
wollten, den Ministerprä Damit würde 4 bekommen, dann hatten Sie auf dieses Provinzen zur Wenn man gesagt h Hendebrand stimmen, weil ja Respekt vor dem Mi Vielleicht ist er noch in der W
durch das Wasserge⸗ den. Aber die Erfahrung hat ist so umgestaltet worden, verstanden sein konnen. die Entwässorung Beide Gesetze I und es ließ sich natürlich nich das linksrheinische mitabgefärbt hat schaftlichen Interessen eine große Roll sich nur um Industriebezirke handel
das Gegenteil bewiesen. D. in der Be⸗ Interessenten damit ein⸗ der Grund hat man gleichzeitig das Industriegebietes vorbe⸗ achlich eine sehr große Aehn⸗ daß das Rawa⸗ Dort spielen e, während in Ober⸗ Das Herrenhaus Dies war eine Folge des der Kommission des Herrenhauses
daß jetzt sämtliche Mit diesem Gesetz des linksrheinischen
amten abzunehmen. legungsang bei 1. 1 Gedanke; schon 1879 war vorgesehen, daß an gro ( Geschäfte den Gerichtsschreibern so weit übertragen würden, nur g über Annahme und Herausgabe den Richtern verbliebe. Auch die Berufsfreudigkeit und Leistungsfähigkeit der Richter wird zweifellos gestärkt und orhöht, wenn man ihnen diese Geschäfte ab
Ueber diese sehr wichtige Frage wie über eine Reihe anderer durch diese Materie aufgeworfenen Rechtsfragen wird die Kommis sich gründlich auszusprechen haben.
Justizminister Dr. Beseler:
Ich habe vorher vergessen, dem Herrn Abg. Boehmer auf die Frage zu antworten, wie sich der Entwurf zu der jetzt für gewisse Fälle zugelassenen Hinterlegung von Wertpapieren bei der See⸗ handlung, den landschaftlichen Banken und den andern auf Grund des Artikel 85 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch als Hinterlegungsstellen bestimmten Anstalten stellt. ’ geht dahin, daß in dieser Hinsicht durch das neue Gesetz nichts
geändert wird. “ Dem Herrn Vorredner möchte ich erwidern: ob und inwieweit 8 die Gerichtsschreiber zur selbständigen Bearbeitung der Hinterlegungs⸗ sachen herangezogen werden können, läßt sich nicht ohne weiteres über⸗ sehen; die Frage wird in der Kommission erörtert werden können. Das Zentrum sieht darin, daß das Hinterlegungswesen wieder den Gerichten übertragen werden soll einen wesentlichen Fortschritt. K. Hinterlegungen als Nebenarbeit bei den Gerichten vor, und hat es sehr oft zu Schwierigkeiten aller Art geführt, daß die definitive Hinter⸗ legungsstelle nicht bei den Gerichten war. Schon rein äußerlich unter⸗ scheidet sich der Entwurf mit seinen nur 42 Paragraphen sehr vorteil⸗ geltenden Hinterlegungsordnung. wird aus dem Gesetz ausgeschieden, was bloß Ausführungsbestimmuüng ist. Das Herrenhaus hat eine Reihe von Aenderungen an der Vorlage Wir müssen anerkennen, daß auch im Herrenhause hervorragend tüchtige Männer an diesem Entwurf mitgearbeitet haben, und den Herrenhauskommissionsbericht darüber zu lesen, ist ein wirk⸗ licher Genuß; aber trotzdem möchte ich persönlich mich nicht mit jeder Aenderung einverstanden erklären, die es beschlossen hat. Im Inter⸗ esse des armeren Teils der Bevölkerung würde es liegen, wenn für niedrige Beträge Gebührenfreiheit zugelassen würde. Sehr beachtens⸗ gung des Abg. Lieber betreffs der Uebert eun n. Gewiß hat der Justiz⸗ aber in der Kommission werden Mindestens dann, wenn es sich um geringfügige sollte man die Richter nicht mit diesen Geschaften Sehr einverstanden sind wir pamit, daß hinsichtlich der Verwahruna, wo es sich ja zum Leil nich um Bankgeschäfte handelt, des praktischen Lebens
sage ich: allen 9 er auch hier sein. 1 peiter aus⸗ Minister und kommt wieder.
Damit schließt die Diskussion.
bpmann I(fortschr. Volksp.) bemerkt personlich: hätte etwas anderes ge⸗ Ich weise diesen Vorwurf zurück. ig, daß der Abg. Dr. Friedberg als er es heute getan hat. Der Abg. Friedberg ist sident hier gewesen ist. einistererscheinung
hung herbeiführt.
t vermeiden, els treffen.
SBing MNorfünur die Verfuügun 8 2 Hauptsitz des Ueb die lantorw et schlesien es ganz neuen Abschnitt zugefügt. sc Bedenklich waren die Bestimmungen über die Mitglieder der
sich schon nach meinden. Man hat nun vorgeschl zu schaffen, um einen direkten Au besteuerten Gemeinden herbeizufüh größten Schwierigkeiten führen.
ruchtbar zu sein, den Reichspersicherungsordnung in g einer Belastung in Eine solche Teilung sollte
Friedberg hat angedeutet, ich sagt, als ich über ihn gedacht habe. s Ich hatte allerdings die Ueberzeugm etwas forscher auftreten würde, bißchen mehr Forsche kann nichts damit zufrieden, daß der Ministerpraä damit nicht zufrieden, denn wir kön nicht verhandeln, die sofort verschwindet. Dr. Friedberg iul.): Lippmann mir unterlegt, habe ich gar nicht m
Ein von der Fortschrittlichen V auf namentliche Abstimmi nügende Unterstützung.
Die Anträge werden gegen d und Sozialdemokraten
Der Abg. Dr.
Gemeinden 8 Gefahr einer doppelten Besteuerung liegt zu einem
angbar und esetzgebung in der der Gedanke d und eine Sonderlast.
lasten vorgenommen
lasteten größeren Gem sollten eine Gemeinlast werden. Erhöhung der
und einer Kopfsteuer vorl Paragraphen 1 nämlich zu § 188; dieser Ablauf der Auslegungsfrist die Einrichtungen und daß schon vor Ab sehen ließ oder hätte trag soll der Passus Utrichen werden. Betreffenden ja divin diesen Entwurf mit
Abg. Goebel konnte ich erklären, d verstanden sind mit Freude Das Gesetz Es wurde dort dar bereitung sei. zu können, l hen kann, wann § jetzt mit Freuden, Die Gründe, die für sichterstatter hervorgehoben.
Ich bitte deshalb, den Entw Abg. Heckenroth ische derjenigen erfüllt Wasserlaufs he⸗ dem Beschlusse einverstanden. zieber (nl.) gibt die gleiche Erklärung für die National⸗
nnen mit einer M 1 emgefügten
daß auch nach und Erhaltung von sind, es sei nachteilige Wirkung sich voraus⸗ ss Nach dem An⸗
Paragraph will, ngsfrist Herstellung Entschäadigungen zu fordern
Vorwurf, den der Abg. achen wollen.
olkspartei gestellter Antrag ing findet nicht die ge⸗
Die Lehrer lauf dieser Fri⸗ vorausgesehen werden müssen. „oder hätte vorausgesehen werden müssen“ ge⸗ ist vollständig richtig, denn sonst atorische Fähigkeit entwickeln. dem Antrage zu
Meine Antwort nächtlichen
Selbstverwaltung auf
müßten die Wir bitten Sie, sammen anzunehmen.
Lesung des Entwurfs ngen durchaus ein⸗ s Gesetzes deswegen beklagten Uebelständen Kommission beraten worden. assergesetz in Vor⸗ t diesem Gesetze nicht ei, weil man ja nicht grüßen wir erledigt ist. on der Be⸗
ie Stimmen der Freisinnigen,
der Budgetkommission über⸗ Volksschullasten,
Gefahr einer Verkümmerung dieser als Anregung für w Ueber die finanzielle schwer, da wir den Gesamtbetr eines erträglichen V. kennen, anderseits sehr viel dabei von der 2 Zweierlei ist aber jetzt schon klar, aus und Ergänzungssteuer erzielen, welche der Finanzminister nach klärungen für Staatszwecke kommunale Entlastun Eisenbahnquinquennats bereit zu stellen sein.
dasjenige Maß von Einnahmen li Aufgabe der Ausgle
Selbstverwaltun eitere Erörterungen sollen meine Vorschläge gelten. Frage Bestimmtes anzu ag der Lasten, erhältnisses abzubürden
(entr.): Bei der er aß wir mit seinen Bestimmu
gt die erste Beratung des Entwurfs einer führung de
Unter andauernder großer zen Hauses, in der der rgreift das
welche zur Herstellung wären, noch gar nicht Vahl des Weges abhängt. der verbesserten Veranlagung wir Mehreinnahmen einen wiederholten Er⸗ ch nimmt, die also für Ablauf des here Einnahme , daß der Staat das ihn in den Stand ichung der Kommunallasten zu wir uns nicht mehr mit schönen Reden gnügen, sondern wir müssen an die Arbeit tung müssen gemeinsam und ver große Ziel zu erreichen: Ge
und daß wir die Ein begrüßen, weil es den mit Recht ist dann in der auf hingewiesen, daß das W.
Hinterlegungsordnung. Erregung und Unruhe des gan
. Sel0 Abg. Reinha sführungen vollständig verloren geht, e s
Teil der Au werden
größte Teil der und hat es doch Aber man glaubte trotzdem mi bis das Wassergesetz erledigt dieses erledigt sein wird. daß die ganze Angelegenheit so weit Antrag sprechen, hat ja sch ße ich mich vollständig an. urf in dieser Form anzunehmen.
Durch das Rawagesetz werden die Jahren Beseitigung der im Uebelstände verlangten. der Kommission und auch mit dem
Mit der Fassung, die die Vor⸗ der Einkommen se erhalten hat, können wir uns bis auf e Ich glaube jedoch nicht, daß Hinterlegungsordnung weniger Es wäre wunschenswert, wenn die Gerichtsschreiber tunlichst selb⸗ Das bisherige Verfahren brachte Es ware vielleicht Ganz besonders
Abg. Boehmer lkons.): lage im Herrenhau Einzelheiten einver infolge der Bestimmungen der neuen Arbeiten erwachsen als nach der alten. mit den Hinterlegungsarbeiten ständig betraut werden möchten. für die Antragste
nicht in Anspruch; . Ebenso wird nach
Deshalb be⸗ g frei würden. aus den Eisenbahnen Die Möglichkeit ist also da, efern wird,
haft von der Es wird jetzt alles Diesen schlie setzt, die große gah Jedenfalls dürfen über die kommunale Not be gehen, Regierungs un trauensvoll zusammenwirken, um rechtigkeit der kommunalen Belastung! Minister des Innern Dr. von Meine Herren! Die Uebelstände und Gefahren, die sich aus den großen, die Tendenz der Steigerung an sich tragenden Unterschieden in der kommunalen Belastung der einzelnen Gemeinden ergehen, werden von der Könlglichen Staatsregterung nicht verkannt. weit diese Unterschiede ihren Grund nicht in einer V der Kommunalpoluk
mlichkeiten vorgenommen.
ller allerlei Unanneh 8 herzustellen.
die Regierungsvorlage wieder muß die Gebührenfrage in Betracht Schwierigkeiten sind bisbher bei der Hera Das kam vielfach da Partei eine andere gegenüberstan Fälle, wo dies nicht zutrifft, 2 Wir beantragen, kommission zu verweisen.
herl „welche seit 30 zirk dieses rvorgetretenen Wir sind mit
Intrag Goebel
usgabe der hinterlegten Sum⸗ d Landesvertre her, daß der die Herausgabe Es gibt aber auch und da wären Erleichterungen sicherlich die Vorlage an die verstärkte Budget⸗
men entstanden. wert ist ferner die Anregung Liel atlwit⸗ dieser Geschäfte an die Gerichtsschreibereie minister mit seinem Einwand recht wir ja weiter sehen. Beträge handelt
am Platze. 18e gelangt zur An⸗
der Entwurf in der Lesung en bloec an-⸗
Antrag Goebel 1 dieser Aenderung wird Kommissionssassun g. in zweiter
genommen.
In der Generaldiskussion der m Beratung bemerkt der
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Es gehört zu den Aufgaben des Staates, daftir zu sorgen, daß unter gewissen Voraussetzungen Gelder, Inhaber⸗ papiere, andere Wertpapiere und gewisse Wertsachen unter besonders
zum t sowohl um richterliche, als t, die Verwaltung je nach den Bebürfnissen Anderweit Bestimmungen zu treffen befugt sein
erschiedenartigkeit
sofort sich anschließenden in objektiven, der Einwirkung der!
Gemeindeverwaltumg sich entziehenden Verschiedenheiten der Verhält⸗ nisse haben, ist zu prüfen, mit welchen Mitteln den bestehenden Miß⸗ ständen begegnet werden kann. Zu diesem Zwecke bedarf es sorg⸗ fältiger und eingehender Untersuchungen darüber, welche Gebiete kommunaler Aufgaben in den verschiedenen Gemeinden hauptsächlich zur Steigerung der Belastungsunterschiede mitgewirkt haben und in welcher Weise ein Ausgleich herbeigeführt werden kann. Diese Unter⸗ suchungen sind bereits eingeleitet worden: von ihrem Ergebnis wird es abhängen, welche Maßnahmen zu ergreifen sein werden.
Wenn ich somit in diesem Stadium der Angelegenheit noch nicht in der Lage bin, materiell die in der Interpellation gestellten Fragen zu beantworten, so bin ich doch dem Herrn Antragsteller dankbar für die von ihm gegebenen Anregungen, sowohl weil sie eine Fülle von schätzenswertem Material für die Beurteilung dieser Frage beigebracht haben, als auch weil sie mir Gelegenheit gegeben haben, öffentlich zu bekunden, daß die Königliche Staatsregierung mit dieser wichtigen Materie bereits befaßt ist, daß sie das Vorhandensein von Mißständen anerkennt und daß sie in die Erörterung der Mittel
eingetreten ist, die zu ihrer Beseitigung ergriffen werden könnten. (Bravo!)
Es wird die Besprechung der Interpellation beantragt und beschlossen.
Abg. Cassel fortschr. Volksp.) beantragt zur Geschäfts⸗ ordnung, die Besprechung bis morgen zu vertagen. Um zu den Vorschlägen des Abg. von Zedlitz Stellung zu nehmen, müsse man doch etwas Zeit zur Ueberlegung haben.
Abg. Dr. von Heyde brand und der Lasa (kons.): Es dürfte doch eine Reihe von Mitgliedern vorhanden sein, die sich mit der Materie auch schon eingehend beschäftigt haben. Herr Cassel wird ja in der Besprechung nicht der Erste sein und kann sich ja für morgen vorbereiten.
Abg. Cassel ffortschr. Volksp.) beharrt bei seinem Vertagungs⸗ antrage.
Dieser Antrag findet nicht die ausreichende Unterstützung. as Haus tritt in die Besprechung ein. Abg. von Jacobi (kons.): Meine politischen Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß sich die Kommunallasten derart entwickelt haben, daß der Staat unbedingt jetzt eingreifen muß. Der Staat selbst hat das größte Interesse daran, da er ja aus den ein⸗ zelnen Gemeinden besteht, dafur zu sorgen, daß die Gemeinde eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung nehmen und in de Lage sind, ihren wirtschaftlichen Verpflichtungen nachzukommen⸗ Was die ÜUrsachen dieser bohen Belastung betrifft, so ist wohl in erster Linie die gesamte Entwicklung, die überhaupt unsere Gemeinden genommen haben, mit daran Schuld. Ich kann der Regierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie in den letzten Jahrzehnten bei allen neuen Gesetzen den Weg gegangen ist, fast alles, was der Staat zu tragen hatte, auf die Gemeinden abzuwälzen. Ich erinnere nur an das Wertzuwachssteuergeset.. Es bestebt kein Zweifel darüber, daß in den größeren Landgemeinden und kleinen Städten die Steuer⸗ kraft nicht im richtigen Verhältnis zur Staatssteuer stebt. Es gibt Gemeinden, welche über 180 % der Gemeindee inkommensteuer für Volksschullasten ausgeben: diesen Gemeinden dürfte cs kaum noch möglich sein, ihren uͤbrigen Verpflichtungen nachzukommen. Man hat diesen Gemeinden empfohlen, mehr Sparsamkeit zu üben. Das ist leicht gesagt, aber schwer getan. Auf diesem Wege werden wir wohl kaum weiterkommen; wir muüssen uns darüber klar sein, daß auch die Anforderungen der mittleren und kleineren Gemeinden immer rößer werden, sodaß daher keine größere Sparsamkeit 1785 ist. Nun wird die Frage aufgeworfen, sind denn keine neuen Steuern möglich? Ich glaube, das Steuerbukett ist genug überlastet. Vor allem ist der ständige Grundbesitz in einer Art unt Weise belastet, daß dieser Zustand auf die Dauer unhaltbar ist. Wir kommen nun zu den Aushilfsmaßnahmen, die der Vorredner erwähnt hat. Es käme da vor allem eine weitere Erhöhung der Provinzialdotationen in Frage. In dieser Beziehung stehe ich mit dem Vorredner auf dem Standpunkt, daß man die Prorinzen und Kreise nicht mit kommunalen Pflichten und Aufgahen belasten darf. Am meisten unter diesen Uebelständen haben solche Gemeinden zu leiden, die über einen bestimmten Umfang herausgemwachsen sind, und denen der Staatszuschuß entzogen wird. Hier müssen Mittel und Wege gefunden werden, um diesen Gemeinden zu belfen. Auf dem Provinziallandtage in Ostpreußen ist ja ein dementsprechender Antrag gestellt worden, und es ist dringend erwünscht, daß die Königliche Staatsregierung den dort gegebenen Anregungen naäher tritt. Das Mitglied des Herrenhauses Herr von Patockt hat sich ja in demselben Sinne ausgesprochen. Sd allerdings der von ihm vorgeschlagene Weg gangbar ist, die jetzt frei werdenden Beträge der Einkommensteuer dazu zu benutzen, scheint mir fraglich. Besser g fällt mir der Vorschlag des Abg. von Zedlitz, gewisse Nollsschul⸗ lasten allgemein zu machen und die übrigen den Gemeinden zu über⸗ lassen. So wird in diesem Punkte das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde nicht beschnitten. Es könnte cin gemeinsamer Fonds ge⸗ gründet werden, aus dem die Lasten bestritten werden, dir den Gr⸗ meinden durch die gemeinsame Regelung sämtlicher Gehaltsfragen erwachsen. Diese Arbeiten müssen möglichst gefördert werden, sodat uns noch in dieser Sesston positive Vorschl⸗
D 85
aäͤge gemacht werden könnoen. Der Not der Gemeinden muß abgeholfen werden. Wo cin Wille, da ist auch ein Weg.
Abg Fleuster (Zeutr.) Dze kleinen Städte haben zwoisellos schwer zu leiden. Anderseits trifft es aber auch für cinr Anzahl größerer Städte xh.,. Es ist deshalb unrichtig, wenn man bier gewisse Kategorien heransgreift. Ich erinnere uur an die Ber⸗ hältnisse meiner Hcimat, wo gerade die Lagr einer Reihe von Mittel⸗ städten sehr schwierig ist. Wonn man nach den Ursachen fragt, jo wird man erkennen, daß diese vielfach in den Gemeinden selbst liegen. Sie haben sich vielfach durch lururibse Bauten und anderr gerade nicht notwendige Ansgaben manchmal schwere Lasten aufgebürdet. Dazu kommt, daß sie sich vielfach eine Neihe von Einnahmegnellen selbst verstopft haben, indem sie Gas⸗ Wasser⸗ und Elektrizitäts⸗ werke an Pripatgesellschasten verpachtet haben, die den Gewinn ein⸗ streichen. Befinder sich also eine Gemeinde in schwieriger Lage, so ist es zuerst erforderlich, den Ursachen nachzugehen. Die Vorschläge des Herrn von Zedlit bewegen sich auch in einem viel zu engen Rahmen. Eine Abhikie licße sich auch dadurch schaffen, daß man eine gerechtere Verteilung der Reallasten vornimmnt. Der Grundbesitz wird ohne Rücksicht darauf bestenert, ob er hobhr Hopothekenzinsen aufzubringen hat oder nicht. Dasselbe gilt von der Gewerbesteuer. Hier findet vielfach eine Doppelbesteuerung statt. da es nicht möglich ist, den Ertrag der eigenen Arbeit genügend festzustellen. Eine schwere Last trägt sich selbst für die Gemeinden leichter, wenn ihre M tglieder wissen, daß sie gerecht ver⸗ teilt ist. Man muß also die Quellen des Uebels zu verstopfen suchen. Es wäre deshalb gut, wenn und über diese Frage eine genaue Statistik vorgelegt würde. Meine Freunde tragen Bedenken, den vom Abg. von Zedlitz gewiesenen Weg zu betreten. W“
Hierauf vertagt sich das Haus.
Scchluß nach 4 Uhr. Nächste Sitzung Freitag, 12 Uhr (Rest der heutigen T agesordnung. Interpellatinn Fritsch und Antrag Avendt über städtischen Realkredit f
Aufhebung von Arreststrafen gegen Unter