1912 / 296 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1912 18:00:01 GMT) scan diff

schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger licher Vaͤter des Klägers verpflichtet sei, zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor die erste d Zivilkammer des Königlichen Landaerichts 4. April 1913,

ladet die Beklagte

zu Torgau auf den

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde

rung, einen bei dem gedachten Gerichte Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Klage bekannt gemacht.

zugelassenen Anwalt zu bestellen.

dieser Auszug der Tcorgau, den 7. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[80784] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Jofef Wilhelm Kalb⸗ uneheliches Kind der Arbeiterin

fleisch, Minna Kalbfleisch in Frankfurt a. M., Löfer Gasse 13 bei Schepper, vertreten durch den Sammelvormund des Waisen⸗

und Armenverbandes, Stadtsekretär Heinrich

Orf, Frankfurt a. M., Saalgasse 31/33, Prozeßbevollm ächtigter: Rechtsanwalt Rösler in Berlin, Oranienburgerstr. 34, klagt gegen den Musiker Josef Borosch (Boros), geb. am 17. Januar 1890 zu Peter⸗Reve in Ungarn, zuletzt in Berlin wohnhaft, ³. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Arbeiterin Minna Kalbfleisch am 6. Februar 1912 in Frankfurt a. M. ein uneheliches Kind namens Josef Wilhelm Kalbfleisch geboren hat, und daß Beklagter der Mutter des Kindes während der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit, d. i. in der Zeit vom 10. April 1911 bis 9. August 1911, geschlechtlich bei⸗ gewohnt, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an das Kind Josef Wil⸗ helm Kalbfleisch z. H. seines Vormundes, Stadtsekrerärs Heinrich Orf vom 6. Fe⸗ bruar 1912 bis zum 5. Februar 1918 vierteljährlich im voraus 75 ℳ, vom 6. Februar 1918 bis zum 6. Februar 1928 vierteljährlich im voraus 90 zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der fälligen Unterhaltsbeträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftrelts wird der Beklagte vor das Königliche Amtzgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 7, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 211/213, I. Stockwerk, auf den 30. Ja⸗ nuar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 2. Dezember 1912. Ecknig, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen e“ Berlin⸗ Mitte. Abt. 7.

[82378] Oeffentliche Zustellung.

Der Willi Ernst Struschik in Stolp, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, Konditoreibesitzer Walter Reinhardt in Stolp, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Rich. Josephson in Charlotten⸗ burg, Bismarckftr. 1, klaat gegen den Chauffeur Willi Hall in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Olivaerplatz 4, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte seiner Mutter, der Klara Struschik, in der gesetzlichen Empfängnis⸗ zeit, nämlich in der Zeit vom 15. Mai 1911 bis zum 13. September 1911, bei⸗

gewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von

seiner Gehurt an bis zur Vollendung 16. Lebensjahres als Unterhalt eine in voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 5 ℳ, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen sowie das Urteil für vorläufig volftrecbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Char⸗ lottenburg, Amtsgerichtsplatz, Zivilgerichts⸗ gebäude, Zimmer 22, auf den 8. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage und Ladung bekannt gemacht. 12. C. 2214. 12. Charlottenburg, den 6 Dezember 1912. Bolzenthal, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[82385] Oeffentliche Zustellung. Der Bergmann Julius Betbke in Ober⸗ hausen, Moltkestraße 181, als Vormund der minderjährigen Else Urbanski in Oberhaufen, klagt gegen den Wilhelm Kuschny, zuletzt in Oberhausen wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter der Vater der minder⸗ jährigen Else Urbanski sei, weil er in der gesetzlichen Empfängniszeit deren Mutter, der gewerblosen Auguste Urbanski, beige⸗ wohnt habe, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung: 1) dem Kinde von seiner Ge⸗ burt an bis zur Vollendung seines sech zehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 fünfundvierzig Mark —, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Ok⸗ tober jedes Jahres zu zahlen, 2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtegericht in Oberhausen, Rheinland, auf den 21. Februar 1913, Vorm. 10 Uhr, Saal 28, geladen. Oberhausen, den 7. Dezember 1912 (1. S.) Halsband, Gerichtsschreiber des Könialichen Amtsgerichts.

[82387] Oeffentliche Zustellung. 1 Der minderjährige Bernhard Martin

Maurer V

schwarz Nr. 15 663 herauszugeben, 2) das

auf den 3. März 1913, Vormittags Vormittags 9 Uhr, geladen.

Unterhaltskosten an ihn zu zahlen, mit em Antrage: 1) den Beklagten zu ver⸗ urteilen, dem Kläger, zu Händen des Vor⸗ munds, vom Tage der Geburt, d. i. vom 117. März 1912, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jährlich 300 Unterhaltskosten vierteljährlich im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 17. Juni, 17. September, 17. De⸗ zember und 17. März jedes Jahres, 2) dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Segeberg auf Dienstag, den 11. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Segeberg, den 27. November 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[82398] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Louis Zander hier, Turmstr. 8, Prozeßbepollmächtfater Rechts⸗ anwalt Paul Muszkat hier, Rathenower⸗ straße 5, klagt gegen den Bankbeamten Johannes Hoffmann, früber in Berlin, Borhagenerstr. 16, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus dem Wechsel vom 20. Juni 1912 über 2500 im Wechselprozesse, mit dem Antrage: den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an Kläger 2500 nebst 6 % Zinsen seit dem 19. September 1912 sowie 15 70 I und ½ % Provision mit 8,33 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 16/17, II. Stockwerk, Zimmer 73, Portal 3, auf den 3. März 1913. Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 51. P. 253. 12.

Berlin, den 10. Dezember 1912.

Klint, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1. Abt. 51.

[82377] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigentümer A. Nitze in Schöne⸗ berg, Hauptstraße 37, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Auerbach, Schöneberg, klagt gegen 1) den Hermann Feuerherdt, Berlin, Altonaer Str. 19, 2) den Paul Hillerscheidt, früher Berlin, Klosterstr. 97, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten ihm für die am 7. März 1912 gemieteten Räume den Mietszins für die Zeit vom 1. August bis 31. August 1912 mit 208,35 schulden, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu 2 kostenpflichtig zu verurteilen, als Gefamtschuldner mit dem bereits durch Versäumnisurteil vom 27. August 1912 verurteilten Beklaaten zu 1 208,35 zweihundertacht Mark 35 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. August 1912 an Kläger zu zahlen, das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte zu 2 vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße Nr. 66/67, Zimmer 46, auf den 18. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, den 2. Dezember 1912.

Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 5. [82374] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft in Fa. Steinberg u. Co. zu Berlin O., Frank⸗ furter Allee 117, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Emil Jacoby in Berlin S0. 16, Brückenstraße 1, klagt gegen die Firma Lichtbild Bühne G. m. b. H., früher in Berlin⸗Schöneberg, Motzstraße 78, vertreten durch ihren Ge⸗ schaäftsführer Otto Daus daselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Bebauptung, daß Beklagte mit den Raten⸗ zahlungen für ein ihr bis zur pölligen Be⸗ zahlung leihweise überlassenes Piano im Rückstande sei, mit dem Antrage, 1) die Beklagte kostenpflichtiag zu verurteilen, an die Klägerin das Piano Modell Nr. 70

Urteil für vorläufig vollstrecbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, Abt. 26, in Berlin⸗Schönebera, Grune⸗ waldstraße 66/67, 1 Treppe, Zimmer 35,

10 Uhr, geladen. . eceenlatttenes den 3. Dezember 1912. Schwarz, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 26.

[823761 Oeffentliche Zustellung.

Die Eigentümerin Frau Hedwig Schwarz⸗ weiß in Berlin⸗Schöneberg, Rosenheimer⸗ straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Eugen Lewandowski, Berlin W. 66, Leipzigerstr. 112, klagt gegen das großjährige Fräulein Hedwig Franke, früher in Schöneberg, Rosenheimerstraße 29, unter der Behauptung, daß die Beklagte aus dem zwischen den Parteien bestebenden Mietsvertrag der Klägerin die rückständige Miete seit dem 2. Juni 1912 schulde und

Bargmann, vertreten durch den städtischen Berufsvormund, Obersekretär Johannes Matthießen in Altong, Kläger, Prozeß

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Selig in Segeberg, klagt gegen den Schlachter Heinrich Stubbenhagen, früher in Sege⸗ berg, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter gemäß §§ 1708 ff. als natür⸗]

10,45 ℳ,

in

Prag,

Berlin⸗Schöneberg, Rosenheimerstr. 29, vorn IV. Etage links, innehabende Woh⸗ nung, bestehend aus 2 Korriroren, 4 Zimmern, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Keller, 1 Bodenraum zc, am 15. Juli 1912 zu räumen, 3) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch das Arrestverfahren in den Akten 5. G. 43 12 des Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg und der Vollstreckung des Arreubefehls ent⸗ standenen Kosten aufzuerlegen, 4) das Ur⸗ teil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, auf den 18. Fe⸗ bruar 1913, Vorm. 10 Uhr, Zimmer 46, geladen.

A“ den 4. Dezember

Der Gerschtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 5.

[82375]) Oeffentliche Zustellung. Der Berliner Lehrerverein in Berlin, Kurzestr. 3/5, vertreten durch seinen Vor⸗ stand, Vorsitzenden Lehrer Herter und Schatzmeister Hensel, ö. tigter: Rechtsanwalt Justizrat Abramezyk in Berlin W. 35, Potsdamerstr. 121 a, klagt gegen die Centrale für Neu⸗ Etablirungen Hans Hipauf, Gesell⸗

Berlin, vertrelen durch ihre Geschafts⸗ führerin Frau Margarete Hipauf, geb. Oelke, jetzt unbekannten Aufenthalts, fruͤher in Berlin⸗Friedenau, Südwestkorso Nr. 65, suf Grund der Behauptung, daß die Be⸗ klagte ihm an rückständiger Miete für im Hause Südwestkorso Nr. 65 innegehabte Räume noch über 400 verschulde und daher verpflichtet sei, zu bewihligen, daß der Erlös aus den Pfändungen der im Antrage bezeichneten Gläubiger an den Kläger herausgezahlt werde, mit dem An⸗ trage, die Beklagte kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckkar zu verurteilen, in die Auszahlung folgender Beträge an den Kläger zu willigen: a. von 93,19 ℳ, die in Sachen Binas zum Aktenzeichen B. 1497. 11, b. von 17,15 ℳ, die in Sachen Illers zum Aktenzeichen J. 371 11, c. von die in Sachen Srodka zum Aktenzeichen S. 983. 11 sämtlich unter Bezeichnung der Beklagten als Gegnerin hei der Königlichen Hinterlegungsstelle in Berlin hinterlegt sind. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Könialiche Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße 66/67, Zimmer 36, auf den 15. Februar 1913. Vormittags 10 Uhr, geladen. 7. C. 1579. 12. 9885 den 11. Dezember (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗ Schöneberg. Abteilung— 7..

82271] Oeffentliche Zustelung.

Der Schneidermeister Karl Seeland in Bremen, kl. Meinkenstraße 1, klagt gegen den Architekten Franz Joseph Suppinger, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremen, Meterstr. 33, jetzt unbekannten Aufenthalts⸗ wegen Forderung, mit dem Antrage: Den Beklagten zur Zahlung von 131,— nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1911 zu verurteilen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht

zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß,

Zimmer Nr. 79 (Eingang Ostertorstraße), auf den 8. Februar 1913, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. Bremen, den 9. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Brauer, Sekretär.

[82380] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister A. Zickgraf in Berlin O. 27, Blumenstraße 33 bei Zaucker, klagt gegen den Gustav Gfroerer, früher in Charlottenburg, Eisenacherstraße Za, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts unter der Behauptung, daß er dem Be⸗ klagten im Frühjahr 1909 einen dunklen Frühjahrspalerot, auf Seide gefüttert, zum Preise von 72 und eine Weste zum Preise von 12 geliefert habe, mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von 84 nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Juni 1909 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Charlottenburg, Zimmer 35, auf den 12. Februar 1913,

Charlottenburg, den 5. 12. 1912. Königliches Amtsgericht Charlottenburg. von Lebkowski, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[82379] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Dusek und Safraͤnek zu Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Engel I., Becker und Dr. Salamonski zu Berlin, Leipzigerstr. 119/120, klagt gegen den Kaufmann ECurt Boie, früher Allein⸗ inhaber der Firma Delikatessenhaus am Zoo Curt Boie, früher in Charlottenburg, Kantstr. 162, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 8 C. 2159/12, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte Waren im Gesamtbetrage von 115,70 gekauft und geliefert erhalten habe, auf Zahlung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig

zur Räumung verpflichtet sei, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen: 1) an die Klägerin 391,80 nebst 4 % Zinsen von je 97,95 seit dem 2. Juni, 2. Juli, 2. August und 2. September 1912 zu zahlen, 2) festzustellen, daß die Beklagte

zu verurteilen, an Klägerin 115,70 ℳ, in Buchsaben: einhundertundfünfzehn Mark 70 Pfennige, nebst 5 % Zinsen seit 18. März 1912 zu zahlen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗

verpflichtet gewesen sei, die im Hause in

schaft mit beschränkter Hastung in

zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, im Zyvilgerichtsgeväude am Amtre gerichtsplatz, Zimmer 36, auf den 27. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗

Klage bekannt gemacht. Die öffentliche ist durch Gerichtsbeschluß be⸗ willigt. Charlottenburg, den 6. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 8.

[82381] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Herrenmaßgeschäft H. W.

ischer, Inhaber Friedrich Fischer in Cöln,

lexianerstraße 41, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brockhues in Cöln, klagt gegen den Reisenden Rich. Binner, früher in Cöln, Friedrichstraße 13, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihr für einen gelieferten Anzug als Rest den Betrag von 70 schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten, an die Klägerin 70 nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der B klagte vor das Königliche Amtegericht in Cöln, Ab⸗ teilung 42, auf den 20. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr. Justizgebäude am Reichens pergerplatz, Zimmer 180, geladen.

Cöln, den 4. Dezember 1912. (L. S.) Zimmt, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. 42.

[82390] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Mittag § Schütz, offene Handelsgesellschaft in Dortmund, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leke⸗ busch in Dortmund, klagt gegen den Eier⸗ händler Abraham Wallach, genannt Adolf Wallach und A. Wallach, früher in Rzeszow in Galizien, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie vom Beklagten am 11. Junt 1915 fünf Kleinladungen und am 20. August 1912 eine weitere Kleinladung Kalkeier gekauft habe, daß der Beklagte aber nur eine Kleinladung Eier geliefert und bezahlt erhalten 8 und daß ihr durch die Nicht⸗ lieferungen der übrigen Kleinladungen Eier ein Schaden von wenigstens 6000 ent⸗ standen sei, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenfällig und gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar zu ver⸗ urteilen, ihr 3680 nebst 5 % Zinsen seit Erhebung der Klage zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Kammer für Handelssachen des Köntglichen Landgerichts in Dortmund auf den 28. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 66, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Dortmund, den 3. Dezember 1912.

Specking, Landgerichtssekretär,

Gerichtsschtetber des Kgl. Landgerichts.

[82272] Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt Dr. Pitsch in Düssel⸗ dorf, Kläger, klagt gegen die Ehefrau Justus Hackenberg, Beklagte, früher in Düssel dorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung daß die Beklagte aus zwei Akzepten vom 25. Juni 1912 über je 200 ihm 400 schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtellung der Beklagten zur Zahlung von 400 nebst 6 % Zinsen. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Düssel⸗ dorf, Josefinenstraße 8. Saal 24, auf Donnerstag, den 20. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 9. Dezember 1912. Poznanski, Gerichtsschreiber d. Königl. Amtsgerichts.

[82224]

Der Bäckermeister Franz Stiefvater in Kirchhofen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Lederle in Staufen, klagt gegen Ludwig Ell und Klara Ell, zuletzt wohn⸗ haft in Denver (Amerika), jetzt an unbe⸗ kannten Orten, mit dem Antrage, die Be⸗ klagten zu verurteilen, ihre Einwilltgung dazu zu geben, daß die im Grundbuch der Gemarkung Kirchhofen Band 2 Heft 27, dritte Abteilung Nr. 3, auf Lagerbuch Nr. 58, im Eigentum des Klägers, für den Kaufmann Josef Ell in Sasbach ein⸗ getragene Sicherungshypothek im Betrage von 4400 nebst 5 % Zins seit dem 7. August 1893 gelöscht wird, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Gr. Land⸗ gerichts zu Freiburg i. B. auf: Dienstag, den 18. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg i. B., den 9. Dezember 1912.

Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.

[82383] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Sägewerksbesitzerin Ida Spieß, geb. Büttner, in Schwinaren klagt gegen den Tischlermeister Oito Winkler, früher in Königsbruch, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten Waren käuflich geliesert habe und Beklagter ihr nech

streckbar zu erklären. Der Beklagte wird

115,69 dafür verschulde, mit dem An⸗

lichen Zustellung wird dieser Auszug der - 1 liche Amtsgericht in Herrnstadt auf den

trage, dabin zu erkennen: der Beklagte wird perurteilt, an die Klägerin 415,69 zu zahlen und die Kosten des Rechtsftreits zu tragen. Dieses Urteil ist gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits wird der Beklagte vor das König⸗ 31. Januar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Herrnstadt, den 10. Dezember 1912.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[82384] Oeffentliche Zustellung.

Der Tierarzt Katzke in Insterburg, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Krause in Insterburg, klagt gegen den früheren Guts⸗ pächter Carl Schulz, früher in Lenke⸗ ningken, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte am 21. Januar 1910 die Hilfe des Klägers zu einer Schwergeburt bei einer Stärke in Anspruch genommen hat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 25,55 nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1911 zu zahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor dem Königlichen Amtsgericht in Insterburg ist auf den 25. Februar 1913, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 3, anberaumt, zu dem der Beklagte hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

macht. Insterburg, den 7. Dezember 1912. (Unterschrift), Rechnungsrat, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Abt. 5.

[82393] Oeffentliche Zustellung.

Die Händlerin verw. Emilie Cohn in Leipzig, Zweinaundorferstraße 10, 1 I Klägerin, klagt gegen den Handlungs gehilfen Kurt Hundsdoerfer, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts Beklagten, wegen Ansprüche aus Miet und Kaufvertrag und für Verläge, mit dem Antrage: Der Beklagte wird ver

1912 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver bandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Leipzig, Petersstein weg 8, Zimmer Nr. 70, auf den 31. Ja⸗ 1913, Vormittags 9 Uhr, ge aden. Leipzig, den 9. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8

[82394] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Albert Benjamin in Berlin O. 27, Schicklerstr. 5, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schu mann in Hildburghausen, klagt 1) gegen den früheren Leutnant Konstantin von Bentheim, früher im Infanterieregiment Nr. 95, 6. Kompagnte, zu Hildburghausen, ietzt unbekannten Aufenthalts, 2) gegen

zu Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den Wechseln vom 5. und 7. August 1911 mit dem Antrage: die Beklagten werden kostenpflichtig als Gesamtschuldner verurteilt, an Kläger 1175 nebst 6 % Zinsen aus 675 seit 20. November 1911 und aus 500 seit 20. November 1911 zu zahlen. Das Urteil ist vorlaäufig vollstreckhbar. Der Kläger ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf Freitag, den 14. Februar 1913, Vormittags 8. Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meiningen, den 10. Dezember 1912.

(Unterschrift), als Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[82395] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Firma Thürinaische Landesbank, Aktiengesellschaft, in Weimar, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Barten⸗ stein in Meiningen, klagt gegen 1) und 2) ꝛc., 3) Max Heckel, unbekannten Aufenthalts, 4) bis 8) nc. aus der im Grundbuch von Schmalkalden Bd. 39 Art. 1322 Fol. 97 in Abteilung III Nr. 5 eingetragenen Sicherungshppothek mit dem Antrage: I. c. I1. Die Mitbeklagten 2—8 werden verurteilt, zu bewilligen, daß die Klägerin sich wegen ihrer Forderung von 1000 zu I des Klagantrags sowie wegen aller Kosten des Verfahrens aus dem im Grund buch von Schmalkalden Bd. 39 Artikel 1322 Fol. 97 eingetragenen Grundbesitz, Karten⸗ blatt 25 Parzelle Nr. 1920/830, 831 an Stelle der daselbst unter Abteilung 111 Nr. 5 eingetragenen Sicherungshypothek von 7000 durch Zwangsversteigerung befriedige. III. Die Beklagten 1—- 8 haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamt schuldner zu tragen. 1v. Gegen Sicher⸗ heitsleistung der Klägerin wird das Urteil für vorlaͤufig vollstreckbar erklärt. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf den 24. Februar 1913, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum wecke der öffentlichen Zustellung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht⸗ Meiningen, den 10. Dezember 1912.

Der Gerichtsschreiber des Landgericht

2 Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsachen, Zustellungen

[82275] Oeffentliche Zustellun Reichenhall, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ klagt gegen: 1) Anna Schön, Geschäfts⸗ inhaberin in Bad Reichenhall, 2) Friedrich Babitsch, Chauffeur,

b enthalts, 3) Jakob

8 sjeser Aus er Klage bekannt ge⸗ 18 wird dieser Auszug der Klag g Anna Schön, wegen Forderung, mit dem

bezahlen.

vollstrec

urteilt, an die Klägerin 311 60 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September

den früheren Oberleutnant A. Seweloh, zuletzt beim Königlichen Bezirkskommando!

Untersuchungssachen. 2. Aufgebote,

4.ꝙ. Verlosung ꝛc. von

ertpapieren. 5.ꝗ Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗

Dr

1u1uXX“

Aufge erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u.⸗ dergl⸗ 6 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen zc.

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Reichsanzeiger und Königlich

Verlin, Freitag, den 13. Dezember

Bffentlich er Anzeiger.

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u. dergl. Lint in

Dr. Max Schreiner, prakt.

München,

auwalt Dr. Oberländer in

früher in Bad Reichenhall, zurzeit unbekannten Auf⸗ Schön, Ehemann der Antrage, zu erkennen: I. Die Beklagten Anna Schön und Friedrich Babitsch sind amtverbindlich schuldig, an den Kläger 6669 56 fünftausendsechshundert eunundsechzig Mark sechsundfünfzig Pfennige Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus vom Tage der Klagezustellung zu II. Der Mitbeklagte, Ebe⸗

mann Jakob Schön, hat die Zwangs kung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau Anna Schön zu dulden. III. Die Beklagten haben samtverbindlich sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. IV. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, ev. gegen Sicherheits⸗ für vorläufig vollftreckbar erklärt.

8

Der Kläger lädt den Beklagten Friedrich Babitsch zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts München I auf Montag, den 17. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtzanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Friedrich Babitsch wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. München, den 2. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts I. 82273] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Strauß Söhne in lastätten, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ nwalt Pannenbecker zu St. Goarshausen, klagt gegen den Maurer Wilhelm An⸗ schau, früher in Wellmich, jetzt unbe⸗

annt wo abwesend, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte von der Klägerin am 11. Juni 1909 ein Fahrrad um vereinbarten Feneree von 150 käuflich geliefert erhalten habe und Zah⸗ lung in Güte nicht erfolgt sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Klägerin a. 150 nebst % Zinsen seit dem 1. Januar 1910, b. 1 zu zahlen und das ergehende Urteil, für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in St. Goars⸗ hausen auf den 12. März 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. St. Goarshausen, den 9. Dezember

1912 1 Der Gerichtsschreiber. des Königlichen Amtsgerichts.

82386] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt und Notar Riekes in Seesen, klagt gegen den Kaufmann Fritz Schilling, geb. am 4. 4. 1858, früher in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er den Be⸗ klagten in einer Prozeßsache gegen eine Ehefrau Müller vor dem Herzoglichen Amtsgericht Gandersheim vertreten habe, wodurch 33 60 Kosten erwachsen seien, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig durch eventuell gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar er⸗ klärte Gtsche vun zu verurteilen, dem Kläger 33 60 nebst 4 % Zinsen seit dem 23. Novbr. 1912 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Herzogliche Amtsgericht in Seesen auf den 30. Ja⸗ nsg 1913, Vormittags 11 Uhr, geladen.

Seesen, den 2. Dezember 1912. R. Schünemann, Gerichtsschr.⸗Aspirant,

als Gerichtsschreiber des Herzoglichen

Amtsgerichts.

69

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[81041]1 Bekanntmachung. Freitag, den 3. Januar 1913, Vormittags 11 Uhr, sollen nachstehende gebrauchte, in der Gewehrfabrik nicht mehr verwendbare Maschinen und deren Zu behör, und zwar: Ausbohrmaschinen, Drehbänke, Fräsmaschinen, Kaltsäge⸗ maschine, Kaltziehmaschine, Kopier⸗ maschinen, Laufbohrbänke, Laufnachbohr⸗ bank, Laufrichtmaschine, Reibahlmaschine, Schahemaschinen, Schleifmaschinen, Stoß. magschinen usw. sowie verschiedene Oefen, Hängelampen und andere Gegenstände

Vorschriftsmäßige Angebote sind. mit der Aufschrift: „Verdingung von Maschinen Wund Maschinenzubehör“ versehen, post⸗ mäßig verschlossen der Königl. Gewehr⸗ fabrik bis zum genannten Zeitpunkt porto⸗ frei einzusenden. b Die Bedingungen liegen in der Re⸗ gistratur der Gewehrfabrik zur Einsicht aus, können auch gegen portofreie Ein⸗ sendung von 50 in bar oder in 10 J⸗ Marken von hier bezogen werden. Vorschriftsmäßige Muster zu Angeboten werden unentgeltlich abgegeben. Königliche Gewehrfabrik zu Erfurt.

[82298] Verdingung von frischen Kartoffeln.

Am Montag, den 30. Dezember 1912, Mittags 12 Uhr, soll der Friedensbedarf an Kartoffeln für S. M. Schiffe in Emden für die Heit vom 15. Januar 1913 bis 31. Oktober 1913 zu festen Preisen öffentlich verdungen werden.

Die Bedingungen, welche nähere An⸗ gaben über die Lieferungen enthalten, liegen bei der unterzeichneten Marineintendantur zur Einsichtnahme aus, auch können sie egen Einsendung von 60 in bar oder Briefmarken zu 10 von der Intendantur bezogen werden. Angebote sind unterschrieben, portofrei und verschlossen bis zum Verdingungszeit⸗ punkt an die unterzeichnete Intendantur mit der äußeren Aufschrift „Angebot auf die Lieferung von frischen Kartoffeln“ ein⸗ zureichen.

Wilhelmshaven, den 9. Dezember 1912.

Kaiserliche Marineintendantur.

e,

4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

[82550] Genehmigungs urkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 der Stadtgemeinde Flensburg die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 10 000 000 ℳ, in Buchstaben: 1 Millionen Mark“, behufs Be⸗ schaffung der Mittel zur Konsolidierung vorhandener kündbarer Schulden, zur Her⸗ stellung von Straßenanlagen und Erwei⸗ terung der elektrischen Straßenbahn aus Anlaß der Erbauung des neuen Staats⸗ bahnhofes, zur Herstellung der Voll⸗ kanalisation, zur Erbauung eines Elek⸗ trizitätswerfkes, einer zweiten höheren Knabenschule, einer Uebungsschule für das Oberlyzeum sowie zur Anlegung eines Spiel⸗ und Sportplatzes.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung vom 1. April des auf die Ausgabe der Anleihe oder ihrer einzelnen Teile folgenden Etatsjahres ab jährlich mit weni stens zwei Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von . getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Porstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 13. Juli 1912.

Der Minister Der Finanz⸗

des Innern. minister.

Im Auftrage: In Vertretung:

Freund. Michaelis.

M. d. J. IV a. 6109. F.M. II. 8628. I. 10 542.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Schuldverschreibung Stadt Flensburg, VI. Reihe . .. Buchstabe 8 über (Reichswährung). Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi⸗ ung der Minister des Innern und der ,. e vom. . (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom .. . ten. .191 .). Auf Grund des von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Beschlusses der städtischen Kollegien vom 9. März 1912 wegen Auf⸗ nahme einer Anleihe von 10 000 000 ℳ, in Buchstaben: Zehn Millionen Mark, bekennt sich die Vertretung der Stadt Flensburg namens der Stadtgemeinde

sgabe,

. „,

der

Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von ..... ℳ,’, welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die ganze An⸗ leihe wird nach dem genehmigten Tilgungs⸗ plan durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. April des auf die Ausgabe der Anleihe oder ihrer einzelnen Teile folgenden Etatsjahres ab, 88 spätestens bis zum getilgt. Zu diesem Zweck wird ein Til⸗ Pönüdecgt gebildet, welchem jäͤhrlich wenigstens 2 % des Anleihekapitals sowie die ersparten Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung erfolgt in dem Monat September jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere gslqung eintreten zu lassen oder auch sämkliche noch im Umlaufe befind⸗ lichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunktes, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig, der Flensburger Norddeutschen Zeitung und den Flens burger Nachrichten. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuld⸗ verschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat der Stadt Flensburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten in Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadtkasse zu Flens⸗

Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinscheine der späteren

burg, und zwar auch nach der Fälligkeit.

schein zurückzuliefern.

abgezogen. Der Anspruch aus Schuldverschreibung erlischt mit dem Ab⸗

zahlungstermin, wenn nicht die Schuld⸗

burg zur Einlösung vorgelegt wird. folgt die Vorlegung, so verjährt der

der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung

ab, in welchem der für die Zahlung be stimmte Termin eintritt.

ordnung.

noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins⸗ scheinen, welcher den Verlust vor dem

bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der

Magistrat anderweit zur Einlösung vor⸗ gelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist

auf der Frist erfolgt ist. verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibun halbjährliche Zinsscheine bis zum des Jahres ... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus⸗ gabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Flensburg gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn

sind

1“;

durch diese für jeden Inhaber gültige

meistbietend verkauft werden.

Schuldverschreibung zu einer seitens des

er die Schuldverschreibung vorlegt.

Fälligkeitstermine und der Erneuerungs⸗ Für die feblenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital dieser lauf von dreißig Jahren nach dem Rück⸗ 8 sosern nicht der Inhaber der

Zinsscheine der aufgeboten, .e 8 g Zinsscheine können wed ufgeboten Prwvilsgimms demm 28. Mprid

chluß

1 1

verschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt 3

gegangenen 8 Stadt mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraft.

[VI. Ausgabe, Bachstabe.Nr..

Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ Verpflichtungen haftet die

Dessen zur Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Flensburg, den . 18. 191 8. Ie 1. as Stadtverordneten⸗ Der Magistrat. follegium. (Name des Bürger⸗ (Name des Stadt⸗ meisters und eines verordnetenvorstehers zweiten Magistrats⸗ und seines Stell⸗ mitglieds.) vertreters.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.) s Ausgefertigt: . (Eigenhändige Unterschrift des Kontroll⸗ heamten.)

Provinz Mäehss atrk Schleswig⸗Holftein. hleswig. Zinsschein zu der Schuldyverschreibung der Stadt Flensburg, VI. Ausgabe, Buchstabe ... 1215152‧ Prozent Zinsen Bber. 3. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vor⸗ 8 Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . . tesi . . .. . .. .s .. ten Cö5.* bei der Stadtkasse zu Flensburg. Flensburg, den . . s:en 191 kollegium.

Der Magistrat. (Name des Bürger⸗ (Name des Statt. meisters und eines verordnetenvorsteherz zweiten Magistrats⸗ und seines Stel-. mitglieds.) vertreters (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem Magistrat in Flensburg zur EFin⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so berjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungs⸗ frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Schleswig⸗Holstein. Schlesig.

Vrneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr... zur Schuldvperschreibung der Stadt Flensburg,

2 8 1

. . 8.

]

über 2 1

Der Inhaber dieses Scheines empfüngt gegen dessen Rückgabe zu der ogbigen Schuldverschreibung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 191. bis 19. . nebst Ernenerungs⸗ schein bei der Stadtkasse zu Flensburg. Magistrat widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines

85

werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗

steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungs⸗ frist vier Jahre, vom Schlusse des Jahres

Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist

2

nspruch ist ausgeschlossen, 8 29 4 2 wenn der abhanden gekommene Schein dem

es sei denn, daß die Vorlegung oder die erichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ Der Anspruch

1

(Name des Bürger⸗ meisters und

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung zweiten Magtftrats abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗

schrift der §8 1004 ff. der Zivilprozeß. 82539] Ben

Anspruch in zwei Jahren von dem Ende neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗

verschreibung ausgehändigt, wenn er

die Schuldverschreibung vorlegt. Flensburg, den .. * ₰△ Das Stadtverordneten⸗ (Name des Stadt⸗ und seines Stel⸗ mitgliedes.) vertrerers.) ———

Bekanntm 8 Grund des rböchsen 1 1888 ansg⸗ fertigten Anleiheschrinen des Krrifes Osfterburg find nach Tilgungsplank ausgelot worder:

1) Von dem Buchtaben à Üüber e 1000 du Nummern 29 und F7.

SggS I ümn

Das Stadtverordneten⸗

eeeee, e; Sun 4

bamptkasse.

ef„— rrühe-

2) Von dem Buchstaben B über je

500 die Nummern 49 65 104 124

133 208 242 349 394 396 404 492. 3) Von dem Buchstaben C über je

200 die Nummern 6 44 63 190 194 232

244 264 320 322 325 329 370 371 372 373 442 443 445 481 483 539 541 569 629 635 642 718. Die Inhaber werden hierdurch aufge⸗ fordert, die ausgelosten Kreisanleihescheine nebst den noch nicht fällig gewordenen Zinsscheinen und den dazu gehörigen Zins⸗ scheinanweisungen vom 1. April 1913 ab bei der Kreiskommunalkasse hier⸗ selbst einzureichen und den Nennwert der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1913 hört die Verzinsung der ausgelosten Anleihe⸗ scheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Wertbetrag vom Kapital ab⸗ gezogen.

Osterburg, den 5. Dezember 1912

Der Kreisausschuß des Kreises Osterburg.

[32551] Bekanntmachung.

Von den Mindener Stadtobligation (Privilegium vom 6. 5. 1909) sind am 10. Dezember 1912 ausgelost:

Lit. A über 5000 Nr. 23 35 Lit. B üͤber 2000

292 20.

Nr. 232 242

Lit. C über 1000 Nr. 775 806 812 913 191s 1094 1193 1214 1245 1247 1376 1501 1523 1574 1595 1670 9 16892 1695 1774 1809 1859 1917

Lit. Do büber 500 Nr. 2287

2992 2₰ 0 22

——

2——53 22 2à4

Die Mückzahlung erfolgt vom 1. April 1913 ab in Minden bei der Käm⸗ a und der —— —— ank Kommandirgesellschaft auf Akrien Zweigniederlassung in Minden —, fernet bei der Deutschen Baunk in Berlin, der Deutschen Nationalhank Kommanditgesellschaft auf Aktien Bremen, der Haunsverschen Bank er Hannover, der Hildesheimer Bank er Hildesheim und der Cenabrücker Bank

in Osnabrück.

Aus früheren Verlofungen fnd ig: Lit. B sber 2000 Nr. 2725.

818 8143 907 19082 1578 1928 1840 1251 1922 1983 2131

0 —248

Lit. D ünber 500 Mr. 2243 2300

Minden, den 10. Dezember 1912. Der Magrstrar.

1 Bei der wlanmäfßig stattgehabzen Ber⸗ psung vdvan S erschreibang der Stadt Braunschweig,

ausgegeve 8 9 2 —* . ee

970 1029 1934 1124 1198 1318 und 1450 duldperschrribungen erirlgmnm I Axreein

R .. Zimmer Nr. 120.

gegen Rückgabe der Schuldperichraut

gn 42

Zins⸗

ausgeigtr und aus der Verzmimg

89— 884

Braunschuncng. den 182. Deremhen 1922

0 Ahbo Stadtamleihe von 1909.

züß den Anleihebedingungen sind von der Dber erwöhnten Azmleide

18 Obkgartiomen zun Fm. 1009. Idr. Si Fhe he⸗

Obhngationen zu Fmt. 2500,— ser 28. 374 9—

254 3702, welche der Anzahl der im Jahre 1912 zu tälgenden

gekauft und entwertet worden.

1a I3 13n5

E

9 8 1250 135 Urs

Eine Auslofung hat daher nicht stattgefunden.

1912.

Abo, im Dezember

Dräatseclkammaren.

8

Nr. 1140

22 Obligatinnen zu ½ 20 punt

welche der Anzahl der im Jahrr 1912 xu tilgenden Ovlüpe⸗

gekauft und entwertet worden.

290l 42½2 % Abo Stadtanleihe Gemäß den Anleihebedingungen sind don der 12 Obligationen zu 100. —— = Fenn

van 1911.

dden erwähnter Armkride 28

bis 1u. 8 bie a.

Abo, im Dezemder 1872.

*