Statistik und Volkswirtschaft.
8 Zur Arbeiterbewegung. “
Ein Lohnkampf in der Holzindustrie Groß Berlins wurde in einer kürzlich abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung des Deutschen Holzarbeiterverbandes eingeleitet. Es wurde der „Voss. Ztg.“ zufolge beschlossen, bei der Erneuerung des Tarifs folgende drei Forderungen durchzusetzen: 1) Verkürzung der Arbeits⸗ zeit, 2) Erhöhung der Löhne und 3) Einrichtung eines paritätischen Arbeitsnachweises mit verpflichtender Benutzung. Die Tarifkommission wurde ferner beauftragt, bei den Tarifvertragsverhandlungen eine Anzahl kleinerer Wünsche zur Geltung zu bringen. 2
Bei der Spinnerei „Vorwärts“ in Bielefeld ist, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die Zahl der Ausständigen auf 600 gestiegen; 50 Arbeiter sind noch in der Bleicherei beschäftigt (vgl. Nr. 296 d. Bl.).
Der Seepräfekt von Rochefort verbot, wie „W. T. B. meldet, den Arsenalarbeitern, sich dem Ausstande anzuschließen, den der Allgemeine Arbeiterverband als Kundgebung gegen den Krieg für den 16. Dezember angeordnet hat. Zur Verhinderung von Aus⸗ schreitungen werden militärtsche Vorkehrungen getroffen werden.
Die diesjährige Mitgliederversammlung des Schutzver⸗ bandes gegen Streikschäden (Gruppe der Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände) fand, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern unter dem Vorsitz des Landrats Rötger in Berlin statt. In der Versammlung erstattete der Syndikus des Schutzverbandes, Dr. Tänzler⸗ Berlin, den Geschäftsbericht. Danach gehören dem Schutz⸗ verbande zurzeit 49 Verbände mit 400 738 beschäftigten Ar⸗ beitern an. Der Schutzverband ist eine Rückversicherung für diejenigen Arbeitgeberverbände, die reglementmäßige Streientschäͤbi⸗ gung zahlen. Vier Verbänden wurde Entschädigung im satzungs⸗ mäßigen Höchstbetrag zuerkannt, drei weiteren Verbänden, die noch im Kampfe stehen, wurde die satzungsmäßige Entschädigung in Aus⸗ sicht gestellt. Die aus dem Vorstand des v] satzungs⸗ gemäß ausscheidenden Herren Fabrikbesitzer Brandts⸗München⸗ Gladbach, Kommerzienrat Stark⸗Chemnitz und Kommerzienrat Wenzel⸗Leipzig wurden einstimmig wiedergewählt.
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Jagd. 8
Dienstag, den 17. d. M., findet die letzte Parforce⸗ jagd in dieser Saison statt. Stelldichein: Mittags 12 Uhr 30 Minuten an der einsamen Pappel. Der Jagdzug von Berlin nach Dalgow⸗Döberitz und zurück verkehrt an diesem Tage nicht mehr.
Kunst und Wissenschaft.
Das Berliner Mürzkabinett besitzt bereits eine der reichsten Sammlungen von Münzen der Sasaniden, die als Nachfolger der Arsakiden Persien von 226 n. Chr. bis zu ihrer Vernichtung durch die Araber im 7. Jahrhundert beherrschten. Wie die „Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen“ mitteilen, konnte durch günstige Umstände, hauptsächlich durch die Freigebigkeit des (Generaldirekkors der Königlichen Museen, Wirklichen ee Rats Dr. Bode, neuerdings eine kleine Reihe besonders hervor⸗ ragender sasanidischer Goldmünzen, zum Teil sogar Inedita mit völlig unbekannten Typen und Legenden, einzeln er⸗ worben werden. Ueber diese Neuerwerbungen werden in den genannten Berichten nähere Mitteilungen gemacht, denen die nach⸗ stehenden Angaben entnommen sind. ie Silberprägung der Sasa⸗ niden war außerordentlich reich. Fast alle Silbermünzen zeigen den⸗ selben Typus, der durch die vier Jahrhunderte der Sasaniden⸗ berrschaft unverändert bleibt. Auf der Vorderseite das Brustbild des Königs, stets im Profil von rechts, auf der Rückseite den Feueraltar mit zwei stehenden Figuren an dessen Seiten. Das Berliner Kabinett hat von solchen Silbermünzen 1840 Stück; ihnen stehen
Theater.
Königliche Schanspiele. Sonntag: tag: Abschiedsvorstellung:
’1
Thamar, Der Nachmittag eines Faunes, Polowetzer Tänze. — Frei⸗ tion: Adolf Lantz. NW. 7, Friedrich⸗
— 8 Der Nachmittag eines Faunes, Polo⸗ 2 Opernhaus. 268. Abonnementsvorstellung. wetzer — I 8 Uhr: Der gut sitzende
Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. “
Das Rheingold. Mustkalische Leitung: Herr Kapellmeister Blech. Anfang 7 ½ Uhr.
Pg; “ 885 E1“ auf⸗ aufgehoben. Don Carlos, Jnfant von rich IV. (1. Teil. Spanien. Ein dramatisches Gedicht in G G 8892
In Szene gesetzt von Herrn Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. Neues Operntheater. Sonntag, Nach⸗ mittags 2 ½ Uhr: Auf Aller höchsten Befehl: Vierte Vorstellung für die Berliner Arbeiterschaft: Doktor Klaus. Lustspiel in 5 Aufzügen von Adolf L-Arronge. Regie: Regisseur Keßler. Neues Operntheater. Russ. Ballett: Der Feuervogel, Thamar, Der Geist der b. Polowetzer Tänze. Anfang 8 Uhr.
Donnerstag: Hamlet.
Teddy. abend: Mein Freund
Magdalene.
k.8h mittags 3. Uhr: : Opernhaus. 269. Abonne mentsvorstellung.
J. L. Long und D. Belasco von L. Illica und G. Giacosa, deutsch von A. Brügge⸗ nann. Musik von Giacomo Pucceini. und Rudolph Schanzer. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Rezgisseur Bachmann. (Sharpleß: Herr Ullmann lotas. vom Herzoglichen Hoftheater in Dessau Abends: Filmzauber. als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr. ꝛ Schauspielhaus. 280. Abonnementsvor⸗ zauber. stellung. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Freytag. Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang Ir 7 ½ Uhr. Straße. Neues Operntheater. Verein für Volks⸗ Hedda Gabler. 4 unterhaltung. Don Juan. Anfang 8 Uhr. Akten von Henrik Ibsen.
Opernhaus. Dienstag: Lohengrin. Anfang 7 Uhr. — Mittwoch: Das Rheingold. — Donnerstag: Elektra.
Anfang 8 Uhr. — Freitag, Mittags Fraukfurter. 12 Uhr: Symphoniematinee. — Abends Fre 7 ½ Uhr: V. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle. Sonnabend: Das Rheingold. — Sonntag: Das
Rheingold. Lessingtheater.
Schauspielhaus. Dienstag: Der große 8 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. 2 . Se 4 König. — Mittwoch: Don Carlos. Drama in fünf Akten von Gerhart Haupt⸗ Lindan. Mufik von Edmund Eyeler
Anfang 7 Uhr. — Donnerstag: Ein mann. Waffengang. — Freitag: Die Her⸗ mannsschlacht. — Sonnabend: Der roße König. — Sonntag: Ein
affengang. Neues Operntheater. Dienstag: Pe⸗ truschka, Kleopatra, Der Nachmittag eines Faunes, Polowetzer Tänze. —
Komüdienhaus.
ℳ Der Geist der Rose, Polowetzer Tänze. — D.
Montag 8
Schauspielh 279. Ab Deutsches Theater. Sonntag, Abends auspielhaus. 279. Abonnementsvor⸗ 7½ Uhr: König Heinrich IV. (2. Teil.) 1 2r-. Montag und Freitag: König Hein⸗ gut sitzende 88
. amatis dicht Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: fünf Aufzügen von Friedrich von Schiller. König Geeen IV. (2. Teil.)
Kammerspiele. Sonntag, Abends 8 Uhr: Mein Freund 8 Uhr: Im weißen Rösßl.
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonn⸗ G. Kadelburg. . Teddy. Montag: Dienstag und Donnerstag:
Große Originalposse mit Gesang und Tanz in Franz Grillparzer. — ) Madama Butterfty. drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer eSee apanische Tragödie in drei Akten. Nach und R. Schanzer. — Abends 8 Uhr: Film⸗ sechs Hildern von Ludwig Anzengruber. auber. Große Posse mit Gesang und
anz in 4 Akten von Rudolf Bernauer
Montag und Dienstag: Filmzauber. Mittwoch, Nachmittags 3 ½ Uhr: Phi⸗ Der zerbrochene Krug. —
Montag: Die fünf Franukfurter. Dienstag: Hedda Gabler. 2 Mittwoch und Donnerstag: Die fünf
itag: Hedda Gabler.
Sonnabend: Die fünf Frankfurter. Neues Theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Wiener Blut. Operette in drei Bahnhof Friedrichstr.) Sonntag, Nach⸗
b 1 * en.; dr 1,e mittags 2₰ 8 2 Toupinel. S r: Der Frauenfresser. ette Abends 8 Uhr: Die Erste Sestog. Tbenhe in drei Akten von Leo Stein und Karl Lustspiel in drei Akten von Paul Gavault. 1 v Montag und folgende Tage: Die folgende Tage: Der Erste — die Beste.
Montag: Gabriel Schillings Flucht. Dienstag: Die Weber.
Sonntag, Nach⸗ Gastspiel des Münchener Künstlertheaters: mittags 3 Uhr: Der rote Leutnant. — Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Der
Abends 8 Uhr: Die aee. .”3 Reeaeeee. 8. ng. . 2uFns N.ne. Mittwoch: Karneval, Der Feuervogel, spiel in drei Akten von Richard Skowronnek. Ein Traum au Na⸗ Aus⸗ 5. . . 8 3 98 8e v und folgende Tage: Die stattungsstück mit 5eI 8 Bildern Arthur Nikisch. Sols⸗
nur Goldmünzen lungen ist das Verhältnis von Gold⸗ zu Silbermünzen noch ungünstiger. Um so auffallender ist die Verschiedenheit der Typen unter diesen verschwindend wenigen Goldmünzen, die zugleich auch völlig ungleiche Aufschriften zeigen. Beachtet man noch das Ungleichmäßige der Gewichte, die zwischen 7,5 und 4,12 g schwanken, so drängt sich die Frage auf, ob es sich bei diesen Goldmünzen über⸗ haupt um Kurantmünzen, oder nicht vielmehr — wenigstens bei den späteren Königen — um Schaumünzen handelt, die zum Gedächtnis an geschichtliche Ereignisse oder als Geschenke und zu ähnlichen Zwecken ausgegeben wurden. Wie alle Texte in Pehlewischrift, bieten auch die Aufschriften der sasanidischen Münzen große Schwierigkeiten. An den Aufschriften der Goldmünzen unserer Sammlung, soweit sie schon früher bekannt waren, haben sich jahre⸗ lang wiederholt Gelehrte versucht. Sie tragen die Namen verschiedener Könige; die der Krone wechselt bei jedem Herrscher. Sämtliche Kronen haben bei allem Wechsel der Einzelformen aber einen charakteristischen Kugelbausch gemeinsam. Nur auf einer Gold⸗ münze fehlt er und mit ihm auch der eigentliche Königsname; der Fhägber ist vielmehr nur als „Sohn des Sapur’ bezeichnet. Es dürfte ich bei dieser Münze um keine regelrechte Königsmünze, sondern um die gelegentliche Prägung einer Kronprinzenmünze handeln. Auf einer anderen Münze trägt der dargestellte König statt der üblichen Krone einen schmalen Stirnreif um das gelockte Haar, während auf drei “ Herrscher ausnahmsweise statt im Profil von vorn dar⸗ gestellt ist.
Verkehrswesen.
Ueberseetelegramme zu halber Gebühr sind jetzt auch im Verkehr mit Paraguay zugelassen.
Theater und Musik.
.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Sonntag, „Rheingold“ in der Neueinstudierung und Besetzung vom ersten Abend wiederholt. — Am Montag wird „Madama Butterfly“, mit Fräulein Faston, Fräulein Rothauser, Frau Parbs, den Herren Maclennan, Reisinger, vom Hoftheater in Dessau als Gast, Henke, Philipp und Krasa in den Hauptrollen, gegeben. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen der neu⸗ einstudierte Don Carlos“ von Schiller wiederbolt. — Am Montag wird Gustav Freytags Lustspiel „Die Journalisten“, mit den Damen Arnstädt, Thimig, Butze und Vollmer sowie den Herren Vollmer, Keßler, Clewing, Boettcher, Werrack, Patry und Eichholz in den Hauptrollen, wiederholt.
Der Spielplan des Deutschen Theaters bringt in nächster Woche allabendlich Wiederholungen der beiden Teile von Shakespeares König Heinrich 1V“, mit Ausnahme von Donnerstag, an welchem Tage „Hamlet“ gegeben wird. Die nächste Erstaufführung des Deutschen Theaters ist Maeterlincks Märchenspiel „Der blaue Vogel“. Die Regie führt Max Reinhardt. — Der Spielplan der Kammer⸗ spiele des Deutschen Theaters bringt Dienstag und Donnerstag „Maria Magdalene“, mit Lucie Höflich und Albert Bassermann in den Hauptrollen, an den anderen Tagen nächster Woche: „Mein Freund Teddy“.
Im Schillertheater 0. (Wallnertheater) wird morgen und nächsten Sonntag, Nachmittags“, „Zopf und Schwert“, morgen abend sowie Freitag „Im weißen Rößl“ gegeben. Monta Donnerstag wird „Hedda Gabler“, Dienstag „Der Misanthrop“ und „Die Schule der Frauen“ wiederholt. Sonnabend geht zum ersten Male „Die Schmeiterlingsschlacht“ in Szene. Für nächsten Sonntag⸗ abend ist „Flachsmann als Erzieher“ angesetzt.
Das Schillertheater Charlottenburg bringt morgen und nächsten Sonntag, Nachmittags, „Die Jüdin von Toledo“, morgen abend sowie am Montag, Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und
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gegenüber und in anderen Samm⸗ nächsten Sonntagabend
8
Mittwoch und
hsten Mittwoch werden „Die Geschwister“ und „Elga“, Freitag „Die Kinder der Exzellenz“ wiederholt.
Das Lessingtheater hat für nächste Woche folgenden Spiel⸗ plan aufgestellt: morgen abend, Montag und — „Gabriel Schillings Flucht“; Dienstag: „Die Weber“; Mittwoch: „Rosen⸗ montag“; Donnerstag (7 ½ Uhr), neu einstudiert, Sonnabend und nächstfolgenden Sonntagabend: „Rose Bernd“.
Das Deutsche Schauspielhaus hat das neueste Bühnenwerk von Hermann Sudermann: „Der gute Ruf“ zur Uraufführung er⸗ worben. Diese wird Anfang Januar stattfinden. — Mit Ausnahme des Montag, an welchem Tage „Mit dem Feuer spielen“ und „Gläubiger“ ven Strindberg gegeben werden, wird in kommender Woche allabendlich „Der gutsitzende Frack“ aufgeführt.
Im Deutschen Opernhause wird morgen nachmittag zu kleinen Preisen „Fidelio“, Abends Lortzings Oper „Zar und Zimmer⸗ mann“ aufgeführt. Am Montag, dem Geburtstage Ludwig van Beethovens, findet eine Wiederholung von „Fidelio“ statt. Der Dienstag bringt die Erstaufführung von Karl Maria von Webers romantischer Oper „Oberon“. Die Oper, die mit großer Sorgfalt vorbereitet wurde, ist nach Entwürfen von Professor Leffler, Wien, ausgestattet. Die musikalische Leitung hat der Kapellmeister Mörike, die Spielleitung Felix Lagenpusch. Am Mittwoch wird „Figaros Hochzeit“ gegeben. Der Donnerstag, Freitag und kommende Sonntag (22 Dezember) bringen Wiederholungen von „Oberon“. Für Sonnabend, den 21. Dezember, ist „Zar und Zimmermann“ angesetzt. — In Vorbereitung befinden sich die Opern: „Wieland der Schmied“, „Eugen Onegin“, „Das Mädchen aus dem Goldenen Westen“.
Mannigfaltiges.
Berlin, 14. Dezember 1912. Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ finden in der kommenden Woche die letzten Wiederholungen des Vortrags „Aufs Matterhorn“ statt. Am Freitag wird der Aviatiker Herr Oberingenieur ras Hirth seinen Vortrag „Die Flugfrage nach selbsterlebten Eindrücken“ noch einmal wiederholen, zu dem Eintrittskarten bereits von heute ab an der Kasse er⸗ hältlich sind. Außerdem findet morgen, Nachmittags 4 Uhr, eine Wiederholung des Vortrags „Lebende Tierbilder von Nah und Fern“ zu kleinen Preisen statt. — Im Hörsaal spricht am Mittwoch Dr. W. Berndt „Ueber seelische Fähigkeiten bei Tieren“. — Am ersten Weihnachtsfeiertage findet im Wissenschaft⸗ lichen Theater die erste Wiederholung des neuen Vortrags Paris und die Königsschlösser von Versailles“ statt, der durch zahlreiche farbige Bilder nach eigenen Aufnahmen und kinematographische Vor⸗ führungen erläutert wird. Der Vortrag wird dann in der Weih⸗ nachtswoche allabendlich gehalten.
Borkum, 13. Dezember. (W. T. B.) Der hier gestrandete Dampfer „Montania“ (vgl. Nr. 296 d. Bl.) der Stettiner Reederei Kunstmann ist wahrscheinlich verloren. Die aus 29 Mann bestehende Besatzung wurde Mittags vom Hamburger Schlepper „Herkules: gerettet, der heute abend 6 Uhr in Emden eintraf. Ein schwerer Südweststurm hindert jede Rettungs⸗ arbeit. Das Schiff ist voll Wasser gelaufen.
Paris, 14. Dezember. (W. T. B.) In der Nähe von Chambéry fuhr gestern abend ein Kraftwagen in eine von einer Uebung heimkehrende Truppenabteilung. Zehn Soldaten wurden verletzt, mehrere von ihnen schwer. Der Fahrer wurde verhaftet. 1.“
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
les Dentsches Schanspielhnus. Diret⸗ wNn.
Petruschka, straße 104 — 104 a.) Sonntag, Abends
spiel in vier Akten von Gabriel Dregelvy. Montag: Gläubiger. Vorher: Mit
dem Feuer spielen. Dienstag und folgende Tage: Der
in drei Aufzügen von O. Blumenthal und
edda Gabler. Dienstag: Der Misanthrop. Hierauf: Die Schule der Frauen.
Pepi. Maria
Charlottenburg.
Baeckers. Montag: Heimgfunden. Dienstag: Heimg'funden.
Deutsches Opernhaus. (Char⸗ Schönfeld.)
lottenburg,
Dienstag: Zum ersten Male: Oberon. Mittwoch: Figaros Hochzeit. Donnerstag und Freitag: Oberon.
Montis Operettentheater. (Früher:
Montag und Frauenfresser.
Montag: Orpheus in der Unter⸗
Menstag. Füs Ube: & Mittwoch, Nachmittags r: Enee⸗ rack. Lust⸗ wittchen. — Abends: Kismet. Donnerstag und Freitag: Kismet. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Snee⸗ 8 Uhr: 2. Vortrag von Dr. Leopolb wittchen. — Abends: Kismet.
Residenztheater. mittags 3 Uhr: Alles für die Firma. — Sonntag, Nach⸗ Abends 8 ¼ Uhr: Gastspiel Constanze von
Berliner Theater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die Jüdin von Toledo. Linden vom Théatre Royal du Parce in Rosinen. Historisches Schauspiel in 5 Aufzügen von Brüssel: Prinzenerziehung. Satire in mittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: Abends 8 Uhr: drei Akten von Maurice Donnav. Be⸗ 2 große Galavorstellungen. Nach⸗ Weihnachtskomödie in arbeitet und insteniert von H. Bolten⸗ mittags zahlen Kinder unter 10 Jahren
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Sonntag, Abends 8 Uhr: Bismarck⸗Straße 34 — 37. Autoliebchen. Posse mit Gesang und
Donnerstag bis Sonnabend: Film⸗ Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Tanz in drei Akten von Jean Kren, Ge⸗ Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. (Vereins⸗ sangsterte von Alfred Schönfeld. Musik
en. — Abends 8 Uhr: Zar von Jean Gilbert. 9 und Zimmermann. Theater in der Königgrützer 3 Sonntag, Abends 8 Uhr: Schauspiel in vier
Montag und Dienstag (letzte Vor⸗ stellungen): Autoliebchen.
Mittwoch: Geschlossen.
Donnerstag, 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Posse mit Gesang und Tanz Sonnabend: Zar und Zimmermann. in drei Akten von J. Kren und C. Kraatz. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.
Puppchen.
Montag, Abends 7 ½ Uhr; 5. Phil⸗ harm. Konzert. Dirigent: Arthu Nikisch. Solist: Conrad Ansorge.
Saal Bechstein. Sonntag, Abends
Schmidt: „Das moderne Lied“. Mit⸗ wirkende: Therese und Artur Schnabel. Montag, Abends 8 Uhr: Klavierabend
Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) von Alfred Merowitsch. öö“ Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Mein Schillertheater. 0. (Wallner⸗ alter H“ Lustspiel in drei Akten von theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Franz Arnold Zopf und Schwert. Lustspiel in fünf Abends 8 ½ Uhr: Graf Pepi. Lustspiel mittags 3 ½ Uhr und Abends Aufzügen von Karl Gutzkow. — Abends in drei Akten aus dem Jahre 1866 von 2 große Vorstellungen. Nachmittags Lustspiel Robert Saudek und Alfred Halm. 8
und Viktor Arnold. — Birkus Schumann. Sonntag, Nach⸗ 7 ½ Uhr:
hat jeder Erwachsene ein eigenes Kind
plätzen. — In beiden Vorstellungen: nehe eeeeeee n — Nachmittags und Abends: Zum Schluß: Sonntag, Nach Der unsichtbare Mensch.
Birkus Busch. Sonntag, Nach⸗
auf allen Sitzplätzen halbe Preise⸗
Montag und folgende Tage: Prinzen⸗ Galerie volle Preise. — In beiden Vor⸗ erziehung.
stellungen: das glänzende Programm. — Nachmittags: „Unter Gorillas“. — Abends: „Sevilla“.
Familiennachrichten Verlobt: Frl. Helene von Goerne mit Hrn. 81. Jescow Frhrn. von Putt⸗ kamer⸗Lubben (Vessin, Kr. Stolp — Lubben, Bez. Köslin). — Frl. Mar⸗ arethe von Arenstorff mit Hrn. Carl⸗ rihrn. von Oeynhausen (Haus Lohe — lantage Manemo⸗Mbangu, z. Zt. Cassel). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Land⸗ rat Wilhelm von Lieres und Wilkau (Lüben, Schles.).
Tri . (G tr., nahe Trianonthenter. (Weorgenftr. nah Gestorben: Hr. Wirklicher Gehbeimer
Oberregierungsrat Reinhold Persius (Berlin). — Hr. Geheimer Justizrat
die Beste. August Götting (Charlottenburg).
Verantwortlicher Redakteur:
Theater am KRollendorsplatz.
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Konzerte.
ilharmonie. Sonntag, Mittags Druck der Norddeutschen Buchdru Hhjüilh . “ zum Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. ckerei und
Dirigent:
98 9 9 51 I“ Neun Beilagen
(einschließl’ch Börsen⸗Beilage),
Beilage zeiger und Königlich Preuß
atsanzeiger
Berlin, Sonnahend, den 14. Dezember
—
Nach den Angaben der Direktivbehörden.
Direktor Dr. Pyrol in Charlottenburg⸗
—
erzeugt im ganzen
Im Kalendermonat November 1912 sind
Zur steuerfreien Verwendung abgelassen
darunter vollständig vergällt
Am Schlusse 8 des Kalender⸗ 6 g8 vergütungsscheine ausgefertigtsg, monats monat über ausgeführte oder in November 1912 g 111114“ November Ausfuhrlager (Bfr. O. § 58) nd in 8* 1912 aufgenommene Mengen von Reinimmngs sind nach 1 Neinte S . anstalten unter fabrikaten amtlicher M. ng 8 9 Mork⸗ Bfr. O. § 48 Ueberwachung freien Verkehr
Branntweinsteuer⸗
rohem und
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unter b bis h) verblieben gesetzt
Hektoliter Alkohol
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Ostpreußen Westpreußen Brandenburg ommern . .. Schlesien.. 65 339 Sahen. ... 1 15 82 Schleswig⸗Holstein . “ 2 811 Hannover . . . . 8 9 484 Westfalen . . .. 18 091 Hessen⸗Nassau. . .. 8 . 1 416 Rheinland 1“ 9 323
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Königreich Preuße 410 422 126 093 euuu““ 10 798 hieeen. 3 . 5 817 Württemberg 4 43 2 294 Baden .. 1 73: 3 228
Helfsn “ 965 Mecklenburg 1 4 973 648 Thüringen. 3 8 . 591 Oldenburg. . 1 1 124 Braunschweig .. 3 8 214 ““ 1b 312 I“X“ b 497 . 1 12 212 u111““ 771 Elsaß⸗Lothringen. M““ 757 149
107 410 136 740
7 2762 293 130 8041 “ 88 .“ 2 1 1 500 1 460 2 111 2 155 2 082 1 052 994
527
1 040 14 15 600 5 561 1 619 3 756
467470 153 718 355 488 117 529
Branntweinsteuergebiet Dagegen im November 1911
122 332 307 v 434 981 173 975 87 573 133 113 371 378 167 985.
Berichtigungen: 1) Noch im Betriebsj 911/12 1 “ b 1 : 1) Zetriebsjahre 1911/12 hergestellt und bisher nicht nachgewiesen: 1685 hl A. — 2) J er 1912 1 die Ferass Alkoholmenge um 600 hl A. zu hoch angegeben worden (Pommern 500 hl, Rchemnland 82 hl Mexienbu) ö steuerfrei abgelassene Alkoholmenge (im ganzen) um 1016 hl A. (Rheinland 376 hl, Kar. Sachsen 640 nl), eclkenburg 18 nl),
Berlin, den 13. Dezember 1912.
Kaiserliches Statistisches Amt.
Nqh..
Zacher.
Die vorläufigen und unverbindlichen Grundzüge für
eine gesetzliche Regelung der öffentlich⸗rechtlichen und
der privatrechtlichen Verhältnisse der Bühnenunternehmen und ähnlicher Veranstaltungen
gehen den Verbänden der Beteiligten in den nächsten Tagen zu.
Die Grundzüge haben folgenden Wortlaut:
Artikel I.
Die Gewerbeordnung wird wie folgt geändert (die Aenderungen ind durch Sperrdruck kenntlich gemacht): G 1
MN. § 3 2. “ v X“ “
Wer gewerbsmäßig ein Bühnenunternehmen be⸗ tretben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist nur dann zu versagen, wenn
1) die zum Betriebe des Unternehmens bestimmten Räumlichkeiten wegen ihrer Beschaffenheit oder ihrer Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen. Die Landeszentralbehörden sta⸗ be⸗
fugt, über die Beschaffenheit und Lage der für Bühnenunternehmungen benutzten Näum⸗ lichkeiten allgemeine Vorschriften zu erlassen;
2) die für das Unternehmen erforderlichen Mittel nicht nach
ewiesen sind. Die Erteilung der Erlaubnis kann von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig ge⸗ macht werden, durch welche die Forderungen der Angestellten sichergestellt werden; der Nachsuchende die für den Betrieb des Unter⸗ nehm ens erforderliche Zuverlässigkeit, insbesondere in sitt⸗ licher, artistischer und finanzieller Beziehung nicht nach⸗ 8 uweisen vermag.
Der Bundesrat ist befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welcher Weise die Bühnenunternehmer ihre Zücher zu führen und welcher vpolizeilichen Kontrolle über den Umfang und die Art ihres Geschäftsbetriebs ie sich zu unterwerfen haben. Die §§ 120 a — f finden auf Bühnenunternehmungen entsprechende Anwendung.
§ 3 La.
“ ein Bühnenunternehmen ohne Beschränkung
eine bestimmte Räumlichkeit (§ 32 Abs. 2 Nr. 1) be breiben will, bedarf dazu einer besonderen Erlaubnis. Auf die Erteilung dieser Erlaudnis finden die Vor⸗ schriften des § 32 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Anwendung mit der Maßgabe, daß die Erlaubnis füͤr das ganze Reich gilt und auf Zeit erteilt werden kann. 8 Zur Ausübung des Gewerbebetriehs an den einzelnen rten ist die Genehmigung der Ortspolizeibehörde erforderlich. . Die Genehmigu ug ist nur dann zu versagen, wenn die Räumlichkelten, in deuen das Unter⸗
eubt wer
schaffenheit und Lage den polizeilichen An⸗ forderungen nicht entsprechen, 2) wenn ein Bedürfnis für das Unternehmen nicht vorliegt. § 32 b.
Die Schauspielunternehmern zum Betriebe ihres Gewerbez bisher erteilte Erlaubnis giit nur für das bei Ertetlung der Erlaubnis be⸗ zeichnete, noch betriebene Unternehmen. Für Bühnenunternehmen gemäß § 32a ist vom 1. April ab eine neue Erlaubnis erforderlich.
§ 32 c.
Der Bundesrat ist befugt, über den Geschäftsbetrieb der Personen, die gewerbsmäßig die öffentliche Auf⸗ führung von Bühnenwerken vermitteln, Vorschriften zu erlassen. § 33a. 8
Wer gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs⸗ deklamatorische Vorträge, Vorführungen von Personen oder Tieren, phonographische oder kinematographische Vorführungen oder theatralische Vorstellungen, ohne daß ein höberes Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, öffentlich veranstalten will, bedarf zum Betriebe dieses Gewerbes der Erlaubnis ohne Rücksicht auf die etwa bereits erwirkte Erlaubnis zum Betriebe des Gewerbes als Schausvielunternehmer.
Die Erlaubnis ist nur dann zu versagen:
1) wenn gegen den Nachsuchenden Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß die beabsichtigten Veran⸗ staltungen den Gesetzen oder guten Sitten zuwiderlaufen werden, oder daß der Nachsuchende die erforder⸗ liche Zuverlässigkeit für den Gewerbebetrieb insbesondere in fittlicher, artistischer und finan⸗ zieller Hinsicht nicht besitzt; wenn die zum Betriebe des Gewerbes bestimmten Räum⸗ lichkeiten wegen ihrer Beschaffenheit oder Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügen;
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichnetenhöheren Verwaltungsbehörden für ihren Bezirk können Vorschriften über die polizeilichen Anforderungen erlassen; wenn die für das Unternehmen erforderlichen Mittel nicht nachgewiesen sind. Die Erteilung der Erlaubnis kann von der Hinterlegung einer Sicherheit abhängig gemackt werden, durch welche die Forderungen der Augestellten sicher⸗ gestellt werden; wenn der den Verhältnissen des Geweindebezirks ent⸗ bö. Anzahl von Personen die Erlaubais dereits erteilt ist.
Vor Erteilung der Erlaubnis ist die Ortspelizei⸗ behörde gutachtlich zu hören.
Aus den unter Zisfer 1 angesüheten Gränden Zum die Grnandrs zurückgenommen und Perso Gewerbedetrieh begonnen daden, der ede umneherhen Ränderm. „Dardieinngen gensed Ark des Rchver SAanbwärt⸗ schaft veranstaltet werden us dem e vertmhrew, Anterltegen Neben den Ierkehenden Brn 8 1 „ „ „
E“]
die ee düeeh, h Iemmen en den
Die Ortspolizeibehörde ist befugt, die gewerbs mäßige Veranstaltung pon Musikaufführungen, durch die eine erhebliche Beläskigung der Nachbarschaft herbei⸗ geführt wird, zu untersagen.
Der Bundesrat ist befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welcher Weise die Unternehmer ihre Bücher zu führen und welcher polizeilichen Kontrolle über den Umfang und die Art des Geschäftsbetriebs sie sich zu unterwerfen haben. Die §§ 120 a — finden entsprechende Anwendung.
§ 33 b.
Wer gewerbsmäßig, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabet obwaltet, Schaustellungen, theatralische Vor stellungen oder sonstige Lustbarkeiten von Haus zu Haus oder auf üffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Qrten, oder Musikaufführungen auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder von Haus zu Haus darbieten will, bedarf der vorgängigen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.
Im Abs. 1 ist hinter „Schwimmunterricht“ einzuschalten „sowie von Musik⸗ und dramatischen Unterricht“.
In Abs. 2 ist einzuschalten § 32 a.
Ferner ist in Abs. 2 einzuschalten hinter „erhellt“ „oder wenn die zum Betrieb eines Unternehmens gemäß § 32, 32 a, 33 a erforderlichen Mittel nicht mehr nach⸗ gewiesen werden können.“
§ 60 d. 8
In Abs. 4 ist statt § 32 zu setzen: § 3:
rtiem Wer in einem Bühnenunternehmen zur Leistung künstlerischer Dienste bei der Aufführung von Bühnenwerken gegen Entgelt bestellt ist (Bühnenmitglied), hat, soweit nicht besondere Vereinbarungen über die Art oder den Umfang seiner Dienstleistungen getroffen sind, die nach billigem Ermessen zu bestimmenden Dienste zu leisten. Der Unter⸗ nehmer hat die vereinbarte Vergütung zu gewähren.
Als Bühnenmitglied im Sinne dieses Gesetzes gilt auch das Mitglied des Orchesters eines Bühnenunternehmens.
Der Bühnenunternehmer hat dem Bühnenmitglied auf Ver⸗ langen eine von ihm unterzeichnete Urkunde über die getroffenen Ver⸗ einbarungen (Bühnenvertrag) auszustellen Das Bühnenmitglied kann auf dieses Recht nicht verzichten.
Der Bühnenvertrag ist nur verbindlich, wenn der Tag, mit dem die Tätigkeit des Mitglieds beginnen soll, nach dem Kalender bestimmt bezeichnet wird.
Wird der Vertrag auf wenigstens zwei Monate oder auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann sich der Unternehmer das Recht vorbehalten, für den Beginn der Tätigkeit einen Tag zu bestimmen, der vor dem vereinbarten Tage liegt; der Vorbehalt ist unwirksam, soweit er dem Unternehmer gestattet, den Tag des Beginns um mehr als zwei Wochen zu ändern.
Ein nach Abs. 1 unverbindlicher V das Mitglied mit Zustimmu U beginnt.
§ 4
Der Bühnenunternehmer kann sch eine Vereinbarung nicht berufen, nach der für ihn allein der Bühnenvertrag nur unter einer Bedingung, insbesondere erst nach einem Gastspiel oder überhaupt nicht verbindlich sein soll.
§ 5
Ist ein Mitglied verpflichtet, an Vorproben teilzunehmen, so hat der Unternehmer dem Mitglied für jeden Tag der Vorprobenzeit die Hälfte des auf einen Tag der Spielzeit entfallenden Gehalts zu gewähren. Als Gehalt im Sinne dieser Vorschrist gilt auch ein gewährleistetes Spielgeld.
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Das Bühnenmitglied ist nicht verpflichtet, nach einer Abend⸗ aufführung bei einer Probe mitzuwirken. An einem Sonntag oder einem staatlich anerkannten allgemeinen Feiertage braucht das Mit⸗ glied bet einer Probe nur dann mitzuwirken, wenn besondere Um⸗ stände es notwendig machen, die Probe an diesem Tage abzuhalten: zur Mitwirkung bei einer Probe während des Hauptgottesdienstes ist das Mitglied nicht verpflichtet.
Wirkt das Mitglied nach einer Abendaufführung oder an einem Sonntag oder einem Feiertage bei einer von dem Unternehmer an⸗ geordneten Probe mit, so hat ihm der Unternehmer ein Vierteil des auf einen Tag entfallenden Gehalts zu gewähren. Als Gehalt 1 Sinne dieser Vorschrift gilt auch ein gewährleistetes Spi
§ 7.
Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der §§ 5, 6 zum Nachteil des Mitglieds abgewichen mwird, kann sich der Unternehmer nicht berufen.
Das Gehalt und das Spielgeld sind dem Mitglied am Schlusse jedes Kalendermonats und, wenn das Vertragsverhältnis früher endigt, bei der Beendigung zu zahlen. 1 Auf eine Vereinbarung, nach der die Zahlung später erfolgen soll, kann sich der Unternehmer nicht berufen. Jedoch kann, wenn ein Spielgeld gewährleistet ist, vereinbart werden, daß das Spielgeld, soweit es den auf einen Kalendermonat entfallenden Betrag des gewährleisteten Spielgeldes übersteigt, erst später zu zahlen ist. Wird das Bühnenmitglied durch unverschuldetes Unglück an der Leistung der Dienste verhindert, so behält es seinen Anspruch auf Gehalt und Unterhalt mit den in den Abs. 2, 3 bezeichneten Ein⸗ schränkungen; das gleiche gilt, wenn ein verheiratetes weibliches Mi glied durch Schwangerschaft an der Leistung der Dienste verhindert wind
Der Anspruch auf Gehalt und Unterhalt steht dem Mitalied b.* einem Vertrage, der für wenigstens fünf Monate oder für undestimmer Zeit geschlossen ist, nicht über die Dauer von sechs Wochen und ber einem Vertrage, der für eine kürzere Zeit als fünf Monate, aber um eine längere Zeit als einen Monat geschlossen ist, nicht uüder die Dauer von vier Wochen hinaus zu. Ist der Vertrag fir vimen Monat oder für eine kürzere Zeit geschlossen, so bebilt dar Meltetter den Anspruch nur, wenn es für eine perhaltnismstig niche 8 Zeit an der Leistung der Dienste verhindert wird.
Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit er den Betrag dem Birr. hundert vee den vLe übersteigen würde. K
Ein gewährleistetes Spielgeld gilt zur Hälte emertd mwehr als das Doppelte des verei barten Geede —
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