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Amortisationshypothek unter Umständen für
wie für den Käufer eine unangenehme Zugabe sein kann; aber wir alle müssen zugeben, daß gerade augenblicklich auf dem Gebiete des städtischen Grundbesitzes recht bedauerliche und keines⸗ wegs beneidenswerte Zustände herrschen (sehr richtig!); daß leider der städtische Besitz zu einer Marktware geworden ist, und daß darunter nicht allein die soliden Hausbesitzer, sondern vor allen Dingen auch die Bauhandwerker und nicht in letzter Linie auch die Mieter zu leiden haben! (Sehr richtig!) Hoffentlich werden die Beratungen und Ermittlungen, welche die Staatsregierung schon seit Jahren auf dem Gebiet der Kreditbeschaffung veranlaßt hat, auch weiteres Material für die Beantwortung der hier gestellten Fragen und auch für die
Vorschläge zur Besserung der gegenwärtigen Zustände ergeben.
Meine Herren, wenn, wie wir beinahe täglich aus der Presse entnehmen können, ein großer Teil der Terraingesellschaften in den großen Städten mehr oder weniger in den letzten Zügen liegt, dann darf man sich nicht wundern, daß die Hausbesitzer, die auf dem von diesen Gesellschaften erworbenen Terrain Häuser gebaut oder von diesen Hausbesitz übernommen haben, von vornherein auch nicht auf Rosen gebettet sind. (Sehr richtig!) Auch für diese Hausbesitzer kommt, wie auch vorher richtig bemerkt worden ist, gar nicht mehr die Be⸗ schaffung einer sicheren zweiten Hypothek in Frage. Ihr Besitz ist bereits beim Erwerb derart belastet, daß von einer weiteren ge⸗ sicherten Nachhypothek überhaupt nicht mehr die Rede sein kann.
Mag es nun auch für manchen von Ihnen bedenklich klingen, so möchte ich doch der Meinung Ausdruck geben, daß die großen Kom⸗ munalverwaltungen sich der Aufgabe nicht werden entziehen können, nach von einigen großen Kommunen bereits gegebenem Vorbild ihrer⸗ seits der Frage der Erleichterung des städtischen Realkredits näher zu treten, gewiß nicht in der Weise, daß die städtischen Gemeinwesen nunmehr das Geld zur Beleihung der Grund⸗ stücke hergeben! Das würde besonders bedenklich sein bei der Beschaffung der zweitstelligen Hypotheken; denn in schlechten und teuren Zeiten, die wir gegenwärtig auf dem städtischen Grund⸗ stücksmarkt haben, würden die Städte in zahlreichen Fällen bei der Zwangsversteigerung zu Hausbesitzern werden, und damit einen Besitz erwerben, der ihnen schwere und dauernde Sorgen bringen müßte. (Sehr richtig! links.) Nein, meine Herren, so wird es nicht gehen; aber immerhin ist es möglich, daß die Städte ihrerseits die Anregung zur Errichtung solcher Beleihungsinstitute geben und sich auch mit ihren Mitteln daran beteiligen. Aber die ausschließliche Verantwortung für solche Anstalten können sie kaum übernehmen. Auf der anderen Seite steht es wohl ebenso fest, daß der Staat als solcher nicht dazu berufen sein kann, mit seinen Mitteln die Be⸗ seitigung der städtischen Kreditnot in die Hand zu nehmen! Dazu sind die Mittel des Staats nicht bestimmt; sie würden aber auch dazu gewiß nicht reichen. Also diesen Gedanken möchte ich von vornherein abweisen, ohne damit die Verpflichtung der Staats⸗ regierung zu bestreiten, mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf eine Besserung der gegenwärtigen Zustände hinzuwirken und diejenigen Einrichtungen zu unterstützen, die seitens der Kommunen und auch seitens des Privatkapitals zur Besserung der Beleihungsverhältnisse getroffen werden. Es ist von den Vorrednern auch der Gedanke einer Heraufsetzung der mündelsicheren Beleihungsgrenze, die gegenwärtig bei dem städtischen Grundbesitz 50 % und beim ländlichen Grundbesitz beträgt, an⸗ geregt worden. Ich glaube, auch diesem Wunsch entgegentreten zu müssen! Gerade bei dem städtischen Grundbesitz — und auf diesen kommt es hierbei ja in erster Linie an — kann eine Beleihung bis zu 50 % unter den gegenwärtigen schwankenden Wertverhältnissen für die Mündelsicherheit allein als ausreichend angesehen werden. Würde eine höhere Beleihung zugelassen, so würde die Mündelsicherheit in Frage gestellt und damit auch gleichzeitig der Wert und der Kurs von zahlreichen Pfandbriefen herabgesetzt werden. B Was nun den Vorschlag des Herrn Abg. Dr. Arendt angeht, im Wege eines Gesetzes öffentlich⸗rechtliche Institute nach dem Vorbilde der Landschaften zur Beleihung städtischen Grundbesitzes zu schaffen, so sind auch nach dieser Richtung hin schon Erwägungen gepflogen worden. Es ist aber einleuchtend, daß das Vorbild der Landschaften nicht ohne weiteres für den städtischen Besitz maßgebend sein kann. Bei den Landschaften handelt es sich um verhältnit mäßig gleichartige ind gleichwertige Besitzungen, während bei dem städtischen Grund⸗ besitz so verschiedenartige Verhältnisse in bezug auf die Größe wie auch in bezug auf den Wert des Besitzes zu berücksichtigen sind, daß
on einer Zwangsvereinigung derselben wohl nicht die Rede sein kann! In Frage kommt doch nicht allein die Kreditnot der großen Haus⸗ besitzer in den großen Städten, sondern ebenso und vielleicht noch mehr der kleine und mittlere Besitz, der auch einer besseren Unterstützung auf dem Gebiete der Hypothekenversorgung bedarf!
Ich denke nun nicht daran, mich dem hier gestellten Antrag gegenüber ablehnend zu verhalten, aber es dürfte doch kaum erforderlich erscheinen, die hier in Betracht kommenden Verhältnisse durch eine große Untersuchungskommission aufzuklären. Wer die Presse und die Literatur auf diesem Gebiet in den letzten Jahren eifrig verfolgt hat, hat reichlich Gelegenheit gehabt, Material zu sammeln! In bezug auf die städtischen Verhältnisse sind gewiß auch sowohl die Mitglieder dieses hohen Hauses wie auch die im Herrenhause ver⸗ tretenen Herren Oberbürgermeister in der Lage, ausreichendes Material für die Beurteilung der hier gestellten Fragen beizubringen. Ich glaube, Sie dürfen der Königlichen Staatsregierung vertrauen, daß sie die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortsetzen und Ihnen recht⸗ zeitig und baldmöglichst Gelegenheit geben wird, zu den zur Ent⸗ scheidung spruchreifen Fragen Stellung zu nehmen.
Bevor ich schließe, möchte ich noch mit einem Worte die soge⸗ nannten Taxämter erwähnen: sie sind ja auch sowohl von dem Herrn Interpellanten wie auch von dem Herrn Antragsteller genannt worden. Es schweben augenblicklich über den Erlaß eines diesbezüglichen Ge⸗ setzes noch Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts, die aber voraussichtlich so bald abgeschlossen werden können, daß schon in der nächsten Session dem Landtage ein Gesetz über die Einrichtung von Schätzungsämtern wird vorgelegt werden können. (Bravo!)
Meine Herren, es wird vielleicht manchem von Ihnen — ich sehe es an den lächelnden Gesichtern — verwunderlich erscheinen, daß ein derartiger Gesetzentwurf nicht schon eher vorgelegt werden konnte. Aber diejenigen, welche sich eingehender mit der Schätzung des länd⸗ lichen und städtischen Grundbesitzes befaßt haben, werden mir beistimmen, daß es kaum ein so schwieriges Gebiet gibt als dieses, und daß es
unbedingt die Pflicht der Königlichen Staatsregierung war, eine sorg⸗ fältige Prüfung eintreten zu lassen, bevor dem Landtage endgültige Vorschläge unterbreitet werden!
Im übrigen unterliegt es für mich keinem Zweifel, daß die Er⸗ richtung von Schätzungsämtern, mit anderen Worten die Herbeiführung einer einigermaßen zutreffenden Schätzung des städtischen und des ländlichen Grundbesitzes, die unerläßliche Voraussetzung und Vor⸗ bedingung der weiteren Maßnahmen zur Beseitigung der Kreditnot sein wird. (Sehr richtig! und Bravo!)
Auf Antrag des Abg. Klocke (Zentr.) wird Besprechung der Interpellation und des Antrags Arendt beschlossen. „Abg. Klocke (Zentr.): In bezug auf die Wohnungsfrage möchte ich darauf hinweisen, daß sich damit auch die Kommission des Reichs⸗ tages beschäftigt hat. Die Differenzen bestehen darüber, ob das Wohnungswesen durch das Reich oder die einzelnen Staaten geregelt werden soll. Was die Kreditnot anlangt, so werden wir mit kleinen Mitteln nicht helfen können, wenigstens nicht durchgreifend. Wir haben Maßnahmen zu treffen, die das übermäßige Steigen der Bodenpreise verhindern oder wenigstens mildern. Hiermit hängt zusammen die große Frage der Bodenspekulation in den großen Städten. Die Bodenspekulation unterscheidet sich sehr wesent⸗ lich von der kaufmännischen Spekulation. Die erstere spekuliert stets à la hausse, während die andere ihr Korrektiv in der Spekulation à la baisse findet. Die Bodenspekulation hat man sehr treffend mit einem reinen Mannfakturwarengeschäft verglichen. Die Terraingesellschaften verfolgen naturgemäß geschäftliche Zwecke, während doch beim Grund und Boden allgemeine volks⸗ wirtschaftliche Interessen im Vordergrunde stehen müssen. Zu dem Zweck ist die lex Adickes erlassen worden. Seitdem ist auch von anderer Seite in der Schaffung von Bauland außerordentlich viel geschehen, im Wege der Umlegung und Zu⸗ sammenlegung von Grundstücken. Nach einem Aufsatz über die Tätigkeit der Generalkommissionen sind von 1895 bis 1905 im ganzen 4741 ha städtischer Grundstücke umgelegt worden zum Zweck der Schaffung von Bauland, darunter 244 ha in Dortmund, 177 in Essen. Auch hinter Neukölln sind derartige Flächen geschaffen worden. Auf diesem Wege wird eine sichere Grundlage geschaffen, um der außerordentlichen Erhöhung des Bodenkredits wirksam entgegen⸗ zutreten. Die Schaffung und Sicherstellung eines nicht zu teuren Kredits ist namentlich wichtig für die Schaffung von Kleinwohnungen. Das nötige Geld gewähren namentlich die Landesversicherungsanstalten und die Sparkassen. Es ist nun bedauerlich, daß das Reichs⸗ versicherungsamt die Gewährung von Darlehen durch die Landes⸗ versicherungsanstalten durch harte Bestimmungen eingeschränkt hat, noch bedauerlicher aber ist das neue Sparkassengesetz, wodurch Bestände festgelegt werden, die sonst dem Wohnungsbedürfnis zugeführt werden könnten. Ich glaube nicht, daß es genügen wird, wenn lediglich die Gemeinden und Provinzen auf diesem Gebiete helfend eintreten, bei der Höhe der in Betracht kommenden Summen wird auch der Staat selbst seine Mittel zur Verfügung stellen müssen. Bayern hat bereits auf gesetzlichem Wege die Gewährung von Mitteln zum Zweck des Baues von kleinen Wohnungen beschlossen. Diesem Voraange des zweitgrößten Bundesstaates könnten wir vielleicht folgen. Bisber hat man den gemeinnützigen Gesellschaften geholfen, aber was diesen recht, sollte für das solide Bauhandwerk billig sein. Man muß auch für die gewerblichen Unternehmer sorgen, damit treibt man wirkliche Mittelstandspolitik. Zu den Mitteln, um den Kredit zu fördern, gehört in erster Linie der Vorschlag des Professors Eber⸗ stadt, der eine Trennung von Boden und Bauwerk, eine besondere Belastung des Bauwerks wunscht; er will eine Art Meliorations⸗ hypothek. Dieser Vorschlag ist jedenfalls der Prüfung wert. Sehr notwendig ist, daß endlich der zweite Teil des Gesetzes zur Sicherung der Bauforderungen eingeführt wird. Das liegt nicht nur im Interesse der Baugläubiger und der beim Bau beschäftigten Handwerker und Arbeiter, sondern auch im Interesse einer Gesundung des Kreditmarkts. Was die Geldbeschaffung für die zweiten Hypotheken betrifft, so sind Hypothekenbanken eingeführt worden, die den speziellen Zweck haben, für die Be⸗ schaffung der zweiten Hypothek zu soͤrgen. Durch Ministerial⸗ verfügung sind dafür bestimmte Gesichtspunkte aufgestellt worden. Diese Banken werden aber nicht genügen, sondern man wird dazu übergehen müssen, auch anderen öffentlichen Kreditinstituten die Möa⸗ lichkeit einer höheren Beleihung zu geben, über die jetzige Beleihungs⸗ grenze hinaus. Es könnten dafür gewisse Kautelen geschaffen werden durch Festsetzung einer stärkeren Amortisation usw. Was die Taxen anbetrifft, so haben sich gerade meine politischen Freunde nicht für die Bemessung des Wertes der Grundstücke nach dem gemeinen Wert aus⸗ gesprochen, sondern dafür, daß namentlich für landwirtschaftliche Grund⸗ stücke immer der Ertragswert der Schätzung zugrunde gelegt wird. Der Grundsatz der Heranziehung des gemeinen Wertes kann in großen Gemeinden direkt zu einer Konfiskation des Grundbesitzes führen, da der gemeine Wert den Ertragswert durchweg ganz ungeheuer übersteigt. Die Frage der Entschuldung des Grundbesitzes ist auch für die Städte ganz besonders wichtig. Dort wechseln viele Grundstücke fast jährlich den Eigentümer. Dadurch wird Hypothek auf Hypothek gehäuft. Alle die Kreise, die daran verdienen, sind von einer solchen Entschuldungsaktion natürlich nicht erbaut. Es werden Institute nach Art der Landschaften gewünscht. Ihre Hauptgrundsätze, Haftpflicht der Genossen, Tilgung der Hypotheken und ihre Unkündbarkeit ließen sich auch auf derariige sstädtische Institute übertragen. Doch ist es gut, sie nicht auf einzelne Städte zu beschränken, sondern provinzial durchzuführen. Eine ländliche Kreditnot können wir direkt nicht anerkennen. Unorganisiert ist dort nur Meliorationskredit. Das ist ganz besonders mit Rücksicht auf die Moorkultur zu bedauern. Die hier in Betracht kommenden Grundstücke sind meist im Besitz von kleinen Bauern, für die es, da es sich meist auch um arme Gegenden handelt, äußerst schwer ist, Geld flüssig zu machen. Auf Grund eines Gesetzes von 1879 wurden die Landesrentenbanken gegründet. Es gibt jetzt deren fünf, aber ihre Tätigkeit ist nicht sehr ausgedehnt, sie kam außerdem zum großen Teil dem Fideikommiß zugute. Vielleicht nimmt man sich in dieser Beziehung das Beispiel der Köntgreiche Sachsen und Bayern zum Muster, wo für die Hypothekengläubiger die nötige Sicherheit geschaffen ist. Die Regierung gewährt gemein⸗ nützigen Gesellschaften in der Stadt Beihilfe. Sollten sich solche gründen, um den Meliorationskredit zu heben, dann müßte auch diesen der Staat Unterstützungen zukommen lassen.
Abg. Reimer⸗Görlitz (kons.): Namens meiner Freunde kann ich erklaren, daß wir allen diesen Erörterungen sympathisch gegenüber⸗ stehen. Die Frage ist wirklich eine so brennende, daß Maßnahmen dringend nötig sind. Der Herr Minister hat mit Recht darauf hin⸗ gewiesen, daß die Landschaften bisher segensreich gewirkt haben. Ich möchte darauf hinweisen, daß diese vorbildlichen Einrichtungen nächstens ihr 150 jähriges Jubiläum feiern. Daneben kommen aber noch andere Einrichtungen in Betracht, die auch gut gewirkt haben. Da sind in erster Linie die Provinzialhilfskassen. Der Wille des Staates ist dankhar anzuerkennen, eine Entschuldung herbei⸗ zuführen. Auch die Pfandbriefinstitute haben eine segensreiche Tätig⸗ keit entfaltet, wie auch noch einige andere provinzielle Institute in Frage kommen. Auch die Sparkassen sind nicht zu ver⸗ essen, die ja immerhin für den Realkredit in Frage kommen. Jeder solide Kreditnehmer hat aber trotzdem den Wunsch, eine richtige Kreditanstalt zu haben, die ihm zu amortisierbaren Hypotheken verhilft. Wenn solche nicht von den Städten begründet werden, so könnte es vielleicht so gehandhabt werden, daß Mitglieder einer solchen Anstalt alle die Hausbesitzer werden, die einmal FKredit in Anspruch nehmen wollen. Der Minister hat ja nach der Richtung hin schon sein Entgegenkommen ausgesprochen. Vielleicht ließe sich auch eine Verbindung zwischen Hypothek und Lebensversicherung berstellen, sodaß der Hypothekengläubiger noch eine besondere Sicherheit erhält. Der einzige Staat, der sich bisher damit befaßt hat, eine Entschuldung und Amortisation herbeizuführen 11-S
82 . G 2 Diese Institution hat sich dort bewährt und könnte auch bei uns als Grundlage dienen. Zur Hebung des städtischen Realkredits werden sicher auch die Schätzungsanstalten beitragen, auf die ja auch der Minister hingewiesen hat. Ob sich sofort dauernde Ergebnisse er⸗ zielen lassen, das ist eine Frage. Man wird auf jeden Fall erst Erfahrungen sammeln müssen. Eine bedeutende Besserung erhoffen wir aber auch davon, daß man den zweiten Teil des Gesetzes über die Sicherungen der Forderungen der Bauhandwerker in Kraft setzt. Auf jeden Fall liegen die Verhältnisse so, daß schnell Wandel ge⸗ schaffen werden muß.
Präsident Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz: Ich schlage dem Hause vor, sich nunmehr zu vertagen und die nächste Sitzung abzuhalten Mittwoch, den 8. Januar 1913, Nachmittags 2 Uhr, mit folgender Tagesordnung: Entgegennahme von Vorlagen der König⸗ lichen Staatsregierung. 1
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Durch die Vertagung sind wir nicht mehr dazu gekommen, über den Antrag, betr. Aufhebung der Arreststrafen für Unterbeamte, zu verhandeln. Weit wichtiger wäre es uns gewesen, die damit in Zusammenhang gebrachten Petitionen aus den Kreisen der Unterbeamten besprechen zu können, die meist dahin zielen, sofortige Maßnahmen zu treffen, um die durch die Teuerung hervorgerufene Notlage zu lindern. Mit diesem Weihnachtsgeschenk für die Beamten ist es jetzt nichts. Ich hoffe, daß dieser Gegenstand dann wenigstens auf die Tagesordnung einer der ersten Sitzungen nach Neujahr gesetzt werde.
Abg. Dr. Arendt (freikons.): Ueber den Antrag, die Arreststrafen betr., haben wir uns ja so oft schon unterhalten, alle Parteien sind mit ihrer Aufhebung einverstanden, sodaß wir ja, falls niemand wider⸗ spricht, ihn auch jetzt ohne Diskussion verabschieden können. Dann können wir ja den Unterbeamten immer noch diese Weihnachtsfreude machen.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Gegen den Vorschlag des Abg. Dr. Arendt haben wir nichts einzuwenden. Wir wollen aber ver⸗ meiden, daß die Petitionen dadurch unter den Tisch fallen. Ich bitte deshalb, unserem Wunsche zu entsprechen und die Beratung der Petitionen auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu setzen. Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Auch ich habe nichts dagegen einzuwenden. Die Frage der Arrestaufhebung ist nicht so dringlich. Das ist vielmehr die materielle Notlage der Beamten.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Auch wir stimmen zu. Auch in Sachen der Teuerung haben wir ja schon ein Votum des Hauses auf Berücksichtigung herbeigeführt.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Was diese einmalige Beschluß⸗
fasting genutzt hat, zeigt ja der Umstand, daß man der Berliner
Schutzmannschaft die Weihnachtsgratifikation entzogen hat. 1
Abg. Dr. Crüger (fortschr. Volksp.): Auch die Petitionen könnten wir ja so behandeln wie den Antrag Fritsch. —
Abg. Fritsch inl.): Auch ich bin einverstanden. 8
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Die Anregung des Abg. Crüger läßt sich nicht ausführen. Ueber die Petitionen soll mündlich Bericht erstattet werden. Daß die Sache noch nicht erledigt ist, ist Schuld der Sozialdemokraten mit ihren langen überflüssigen Reden. 1
Abg. Strosser (kons.): Auch wir sind einverstanden.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Nicht wir, sondern der Abg. 8 “ mit seinen vielen unnötigen Anträgen hat das Haus auf⸗ gehalten.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Was gerichtskundig ist, braucht man nicht zu beweisen, das sollte auch der Abg. Hirsch wissen.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Lägen schriftliche Berichte vor, dann könnten wir jetzt auch die Petitionen erledigen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Ich stelle fest, daß der Ab von Zedlitz die Diskussion über die Lage der Beamten für über flüfsig hält. 1 1
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Der Abg. Liebknecht zeigt hier, daß gerade seine Reden hierzu un⸗ nöli sind.
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) erklärt sich damit einverstanden,
daß auch die Petitionen, soweit sie sich auf die Aufhebung der Arreststrafen beziehen, zugleich mit dem Antrage Fritsch erledigt werden.
Damit schließt die Geschäftsordnungsdebatte.
Der Präsident stellt fest, daß das Haus die Ver⸗ tagung bereits beschlossen hat, und daß nur weiter verhandelt werden kann, wenn niemand widerspricht. Ein Widerspruch wird nicht erhoben. Darauf wird entsprechend dem Vorschlage des Abg. Dr. Arendt der Antrag des Abg. Fritsch, die Regierung zu ersuchen, dem Landtage einen Gesetzentwurf vor⸗ zulegen, durch welchen die gesetzlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit von Arreststrafen gegen untere Beamte aufgehoben werden, einstimmig an⸗ genommen, und ebenso werden die darauf bezüglichen Petitionen einstimmig der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen.
Präsident: Bevor wir auseinandergehen, wünsche ich Ihnen allen ein recht frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein frohes Wiedersehen zu neuer Arbeit im neuen Jahre! (Lebhafter allseitiger Beifall.)
Schluß 4 ¾¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 8. Januar 1913, Nachmittags 2 Uhr. (Entgegennahme von Vorlagen der Staatsregierung.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Türkei.
Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlassen: ö Sanitätsärzte, welche nicht in der Lage sind, mit dem Gesundheitsrat telegraphisch zu verkehren, sind ermächtigt, die aus einem verseuchten Hafen kommenden Schiffe einer ärztlichen Untersuchung zu unterwerfen, auch wenn der Gesundheitsrat für derartige Herkünfte Maßnahmen noch nicht an⸗ geordnet hat. G“
Die Herkünfte von Sinope unterliegen einer ärztlichen Untersuchung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet.
Die für die Herkünfte von Zongouldak angeordnete ärztliche Untersuchung sowie die für die Herkünfte von dem Küsten⸗ strich zwischen Pavas und Arsous (Golf von Alexandrette) angeordneten Quarantänemaßregeln sind aufgehoben.
Griechenland.
Durch Königliches Dekret vom 15. November (a. St.) ist ein fünftägige Quarantäne über alle Herkünfte aus den Häf Samfun, Trapezunt und den Hardanellen ver⸗
ängt worden. 1
Die Huarantäne gegen die Herkünfte aus Mytilene 98 au worden. (HBal „Reichsanzeiger“ vom 27. November, Nr. 282.) 8
Durch Königliches Dekret vom 14. Novbember (a. St.) ist die gegen Herkünfte von Chiog verordnete Huarantäne auf⸗ gehoben worden. (Vgl. „Reichsanzeiger’“ vom 27. November⸗ Nr. 282).
Aegypten⸗
Der Internationale Gesundheitsrat in schlossen, gegen Herkünfte aus Cholerareglement anzuwenden.
Alerandrien hat, he⸗
anderweiter vorwerke
zum
¹⁰¹h% 292.
I wird eine Nachw Verpachtung zur öffent zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Königlichen Regierungen allgemeinen und die besonderen 8 Domäne gegen Erstattung der Schreib⸗
Bekanntmachung.
erp
ö in den Jahren 191: ichen Ausbietung kommenden Domänen⸗
Berlin,
8
Königreich Preußen. Forsten.
B und 1914 behufs
Behörden den Pachtlustigen auf Wunsch für bestimmte Domänen sowie von dem Betrage des nach
8
werden auf Verlangen von Pachtlustigen die gedruckten
achtungsbedingungen und Druckkosten mitteilen.
Regierungs⸗ bezirk
sowie die Bietungsregeln
Auch wird von den g
5. 6.
1.
für jede enannten
Abdrucke der
veiger und Königlich Prenfischen Stnatsan
Sonnabend, den 14. Dezember
von den Bietungsterminen
zuweisenden Vermögens noch besondere Nachricht gegeben werden. Nachweisung werden von Ministeriums (Berlin W. 9, L rungen auf mündliches oder sch
der Geheimen Domänenregistratur meines
eipziger Platz 7) sowie von den Domänenregistraturen der Regie⸗ hriftliches Verlangen kostenfrei verabfolgt.
Berlin, den 10. Dezember 1912.
Der M
1
pachtung öffen
kinister für Landwirtschaft, Domänen und For “
Freiherr von Schorlemer.
Nachweisung der Königlich Preußischen Domänenvorwerhe,
ahren 1913 und 1914 zur anderweiten Ver tlich ausgeboten werden sollen.
9. 10.
11.
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Melio rations⸗ kapitalien.
Betrag Ver⸗ mögens, welches bei der letzten Verpacht. nachge⸗ wiesen wer⸗ den mußte.
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Bisherige Pachtperiode.
Künftige Pachtperiode.
Zuguldak und Fneboli das
Gumbinnen
Allenstein
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Breslau
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Lüneburg
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do. Neustadt, Wpr. Putzig 8 do. Osthavelland
Sorau
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Saatzig
Ueckermünde Hohensalza
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E“A Grafschaft Hohenstein CTTP do. Worbis Hameln
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Northeim
Harburg Land
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Wittinnen Friedrichsau, 2 Reckau Cettnau 1 Hohensee 2
Tannenhof 1
Nordhof
Billendorf, 2 Jehsen Billendorfer Lug
Sablath Jädickendorf
Wilkersdorf
Kehrberg, Neuhof
Labömitz
Saatzig
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Nischwitz, Milchhof Krummwohlau, Baumgarten, Klein Ausker Domäne Leubus, bestehend aus den Vorwerken Gart⸗ hof, Dobreil, Gleinau Praukau, Rathau
Nimkau, Neuvorwerk Klein Schweinitz,
Kossendau Berthelschütz,
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Winau Adersleben
1 8 Gudersleben Günzerode Woffleben Reifenstein, Beinrode Heidbrink Lauenau Vienenburg, Wennerode
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3 905 16 093
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10 821 80 000
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Johannis 1914 1. Januar 1904 bis 1. Juli 1914 Johannis 1896/1914
bis Johannis 1914 Johannis 1896/1914
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3 015 12 506 100 000
80 000 220 000
75 00 0%
12 402 15 35 38 327
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Johannis 1914 bisl. Juli 1932 do. do.
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do. do. 1. Juli1904 bis do.
1. Juli 1914/1932 Johannis 1914 bis 1. Juli1932 do. do.
1. Januar 1905 do.
5 km Chaussee nach Bahnhof Norkitten. 22 km Chaussee nach der Kreisstadt Insterburg.
7,8 km von Kreisstadt und Bahnhof Lyck. Pferdezucht. Günstige Wiesenverhältnisse. Kartoffelspiritusbrennerei, Kontingent 23 000 1.
4,9 km von Kreisstadt und Bahnhof Lyck.
2,4 km Chaussee nach Bahnstation Rheda. 8,1 km Chaussee nach Kreisstadt Neustadt. Anteilige Fischereinutzung im Rhedaflusse.
4,3 km nach Haltestelle Löbsch. 10,6 km nach Kreisstadt Putzig.
3,9 km nach Haltestelle Löbsch. 10,2 km nach Kreisstadt Putzig.
2,3 km nach Haltestelle Löbsch. 8,9 km nach Kreisstadt Putzig.
3 km Chaussee von Station Lobeofsund der Eisenbahn Paulinenaue — Neuruppin. 7 km Chaussee von Station Bergerdamm der Eisen⸗ bahn Berlin — Hamburg.
8 km von der Chaussee Christianstadt -Sommerfeld. 5 km von den Stationen Christianstadt und Benau.
8 km von den Stationen Christianstadt und Benau.
3 km von Chaussee Sommerfeld — Christianstadt. 10 km von Station Christianstadt. 15 km von Station Sommerfeld.
3 km vom Bahnhof Jädickendorf. 6 km von der Kreisstadt Königs⸗ berg. Brennerei in fiskalischen Gebäuden, Kontingent 63 653 1, Brennrecht 119 036 1.
1,5 km von Haltestelle Wilkersdorf—Zorndorf. 4,5 km von Bahnhof Tamsel. 13 km von Stadt Küstrin. Stärkefabrik in fiskalischem Gebäude.
Station der Eisenbahn Stettin —-Reppen — Breslau. 7 km von Stadt Fiddichow. Chaussee nach Nipperwiese (Oderablage) — 6 km — im Bau.
Auf der Insel Usedom. 5 km von Station Dargen der Elsenbahn Ducherow— Swinemünde an der Chaussee Dargen — Benz.
4 km von Station Jakobshagen der Kleinbahn Stangard i. P. — Dramburg. 4,3 km von Station Tornom der Etse Schuride⸗ mühl — Stargard i. P. Brennerei in siskalischen Gebänden.
2,6 km von Station Blumenhagen der Eisenbahn Hamdbung — Lübeck — Stettin. Brennerei in fiskalischen Gebänden.
8 km von Güldenhof, Station der Ersenbahn Bromberg — Ppsen.
3,8 13 km von Krrisstart Hohensulzn. Zucherrühenban. 1,5 km von Krrisstadt und Etsenbahnstation Wobla brennerei. Ziegelki.
6, 6 km Doʒm Bulmheff Malfsch.
1X“ 18 1“]
vmm Brihrhef Maltsch. 15.1 km von Kreisstadt WDrblan. Efenbechnitation um Drte. 10,9 km von Kreisstadt Neumarkt.
Spirttushrennerei. 9 zem von Liennit. 47 ꝛm von Station Pablowitz. Chauffer Liegnit — Guldverg. Berthelschütz 4 4 e vom Bahndof Schmiardt, 8,4 km vom Bahnbo Kreuzburg O. S., 7,1 kem vom Bahuhof Konstadt O. S. ZIygan 28 m vom Bahnhof Schmardt 9 km vom Bahnhof Krenzburg
“ 38 1
O. S. Genvssenschaftsbrennerei in Wundschütz bei Konstadt. vom Bahnhe Konstadt O. S. 2.8 km von Stadt Konstadt S. 14 9 iem von Kreisitudt Kreuzburg O. S. Zuckerfabrik in Kreuz⸗ burg O. S. Genossenschaftsbrennerei in Wundschuf bei Konstadt. Sezevanomit — an der Bahnstrocke Breslau — Oderberg und Breslan Myoelvwitz — 2,8 km, Winau 5,1 km von der Stadt Oppeln. Teichwirtschaft. Zuckerrübenbau. Zuckerfabrik in Fröbeln. Ehausseevorbindung nach Station Wegeleben der Eisenbahnen Magdeburg — Halberstadt— Thale und Halle — Vienenbur (2,2 km); ferner über Deesdorf nach Gröningen (6,2 km) und Rodersdorf (2,7 ban). Rübenbau. Zuckerfabrik in Wegeleben. Brenneret (63 586 1 r. A.). 3 m von Station Woffleben der Eisenbahn Nordhausen — Northeim.
1 3 r
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11 km von Nordhausen. 1“
Bahnstation. 10 km von Nordhantson 8 3 bm vom Bahrchof Berkungen der Stienbah Gotde — Lrinrerkde.
Gegemüher dem Flrckon Moll zun der Weier. I8 m ver her
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