[86911] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau Nikolaus Masson, Marie geb. Adam, zu Duisburg, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Braun in Metz, lagt gegen ihren Ehemann Nikolaus Masson, zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß derselbe sie böswillig verlassen, sich dem Müßiggang und dem Trunke ergeben, und seine Unterhaltspflichten verletzt habe, mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, eventuell den Beklagten zur Wiederher⸗ stellung der häuslichen Gemeinschaft kosten⸗ fällig zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 21. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 21. Dezember 1912. Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
[87178] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau des früheren Halbbauern Hermann Grunau, Minna geborene Döh⸗ ring, in Gobren bei Stojentin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Runde in Stolp, klaat gegen ihren Ehe⸗ mann, den jetzigen Matrosen Hermann Grunau. früher in Gohren, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß derselbe sich ihr gegenüber seiner Unterhaltspflicht entzieht, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an sie seit dem 1. August 1912 eine monat⸗ liche Unterhaltsrente von 45 ℳ, zahlbar in vierteljährlichen Teilen im voraus, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Stolp auf den 31. März 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolp, den 19. Dezember 1912. Steckmann, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts.
186566] Oeffentliche Zustellung.
1 Die Firma John Stubbe in Hamburg,
Bankstraße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Behrend zu Berlin, Köpenickerstraße 70, klagt gegen die Frau Pauline Rührmund, früher in Berlin, Blantenfeldestraße 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund folgender Be⸗ bauptung: Die Klägerin hat zwecks Voll⸗ ziehung des vom Köntaglichen Kammer⸗ gericht erlassenen Arrestbeschlusses vom 12. April 1911 die angeordnete Sicherheit in Höhe von 1450 ℳ unter dem Akten⸗ zeichen S. 59. 11 bei der Königlichen Hinterlegunzsstelle zu Berlin, Invaliden⸗ straße 52, hinterlegt. Durch Urteil des Königlichen Landgerichts 111 Berlin vom 9. August 1912 — 31. 0l. 22. 11 — ist der Arrestbefehl vom 12. April 1911 rechtskräftig aufgehoben worden. Da die Beklagte wegen ihres Anspruchs auf Er⸗ stattung der ihr in der Haupt⸗ und Arrest⸗ sache entstandenen Kosten befriedigt worden ist, ist demnach die Veranlassung zur Sicherheitsleistung fortgefallen. Der letzte Wohnsitz der Beklagten war Berlin, Blankenfeldestraße 6. Da die geleistete Sicherheit gleichfalls im Bezirke des an⸗ gerufenen Gerichts hinterlegt worden ist, ist nach §§ 16, 23 Z.⸗P.⸗O. das König⸗ iche Landgericht I zuständig. Die Klägerin beantragt daher: die Beklagte kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, in die Auszahlung der von der Klägerin in Sachen Stubbe c2 Rührmund — 7. W. 1215 11 — unter dem Aktenzeichen S. 59. 11 bei der Köntglichen Hinterlegungsstelle zu Berlin, Inbalidenstraße 52, deponterten 1450 ℳ nebst den aufgelaufenen Devpositalzinsen zu willigen, und das Urteil gegen Sicher⸗ beitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 37. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 19/21, auf den 18. März 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öfentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 75. 0. Berlin, den 20. Dezember 1912. Fischer, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 186902] Oeffentliche Zustellung. Die Hauseigentümerin Frau Clara Michaelis zu Berlin⸗Schöneberg, Bam⸗ bergerstr. 47 m, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Haack, Berlin, Hallesches Ufer 26, klagt gegen den Carl Rapp. früher zu Schöneberg, Bambergerstr. 47, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Klägerin an Mieten für die beiden letzten Quartale 1910 762,50 ℳ verschulde, daß der Klägerin ferner noch Forderungen gegen den Beklagten zustehen, und zwar für den Wiederaufbau eines vom Beklagten ab⸗ gerissenen Majolikaofens 150 ℳ, für nenes Türfutter 15 ℳ, für zerbrochene Fensterscheiben 9 ℳ, für Anwaltskosten (Aufforderungsschreiben an 22 Gläubiger)
und bezahlt habe, da
dem Antrage auf Einwilligung, daß von dem vom Gerichtsvollzieher Kommol in Sachen Gundlache u. Gen. am 5. April 1911 bei der Königlichen Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission zum Kassenzeichen (1. 6. 11 hinterleaten Versteigerungserlöse von 1929 ℳ der Betrag von 1091,05 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werde. Die Klägerin lader den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechzehnte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 11 zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer 57, auf den 19. März 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Dezember 1912. Buhl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 1I. Zivilkammer 16.
[86889] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma G. Leefoge & Folle (In⸗ haber Gerhard Leefoge u. Heinrich Folle) in Berlin, Beuthstraße 15, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Caro in Berlin C. 2, Stralauerstraße 3— 6, klagt gegen den Artur Raphael, früher in Berlin, Kanonierstraße 37, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten die in der Klage⸗ rechnung verzeichneten Kleidungestücke und Arbeiten zu dem vereinbarten Preise von 356,75 ℳ geliefert und ihm ferner ein Darlehn von 30 ℳ gewährt habe, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 386,75 ℳ nehst 4 vom Hundert Zinsen seit 1. Januar 1911. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin, Neue Frierrichstraße 12/15, auf den 19. Februar 1913, Vormittags Zimmer 247/249, II. Stockwerk, geladen.
Berlin, den 19. Dezember 1912. Schröder, Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 54.
[86888] Oeffentliche Zustellung.
Der Engroshändler Richard Marcks in Berlin, Rodenbergstr. 29, klagt gegen den Pferdehändler Gerhard Claas. früher in Berlin, Dresdenerstr. 77 bei Waldmann, auf Grund der Behauptung, daß er am 17. November 1912 vom Beklagten ein Pferd zum Preise von 614 ℳ gekauft dieses Pferd laut Sachverständigengutachten an „Dumm⸗ koller“ leide, daß dieser Hauptmangel sich innerhalb der Gewährfrist gezeigt habe, daß die Nachricht hiervon an den Be⸗ klagten am 24. November 1912 abgesandt sei, daß er gemäß § 487 B. G. B. unter Rückgewähr des Wertes des Pferdes wandle und der Wert dieses Pferdes nicht mehr als 119,50 ℳ (Verste gerungserlös nach Abzug der Unkosten) betrage, daß ferner an Futterkosten 36 ℳ und Attest⸗ kosten 14 ℳ entstanden seien, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 544,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1912 zu zahlen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 32, in Berlin, Neue Friedrichstr. 13,14, auf den 8. März 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 152,154, I. Stockwerk, geladen.
Berlin, den 23. Dezember 1912.
(L. S.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 32.
[86890] K. W. Amtsgericht Brackenheim. Oeffentliche Zustellung.
Stadtschultheiß Arnold in Güglingen, vertreten durch Rechtsanwalt Maier hier, klagt u. a. gegen Friederike Kunze, ledig, von Cleebronn, mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, mit dem Antrag auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil dahin: 1) Die Beklagte habe als Gesamtschuld⸗ nerin mit 5 weiteren Personen: a. an den Kläger 90 ℳ Zins aus 450 ℳ hypo⸗ thekarisch gesichertem Darlehen zu zahlen; b. die Zwangsvollstreckung in die auf Markung Cleebronn gelegenen, im Grund⸗ buch von da Heft Nr. 832 Abt. I Nr. 1 und 2 eingetragenen Grundstücke: P. N. 4849/2 und 3659 wegen dieser Summe zu dulden. 2) Die Beklagte habe als Gesamtschuldnerin zusammen mit7 weiteren Personen die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte auf Donnerstag, den 6. Februar 1913, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor das K. Amts⸗
ericht Brackenheim geladen.
Den 23. Dezember 1912.
Gerichtsschreiber Staib.
[86891] Oeffentliche Zustellung.
Der Kanzletrat Max Baumann in Tübingen klagt gegen den Kaufmann Dr. med. Otto von der Heyde, früher in Bremerhaven, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus einer Zession des Heinrich Würtz in Tübingen wegen restlicher Waren⸗ kaufforderung, mit dem Antrage: den Be⸗ klagten kostenpflichtig durch für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärtes Urteil zur aahlung von 211 ℳ 80 ₰ nebst 5 % insen seit 18. August 1910 und 2 ℳ seitheriger Auslagen zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den 3. März 1913, Vormittags 9 ½ Uhr, vor das Amtsgericht Bremerhaven, Am
Hafen 9, Zimmer Nr. 7, geladen. Zum
154,55 ℳ, insgesamt also 1091,05 ℳ, mit Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage und die La ung bekannt gemacht. Bremerhaven, den 21. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Höppner, Sekretär.
[86115] Oeffentliche Zuüstellung.
Der Kaufmann Wilhbelm Mull in Querum bei Braunschweig, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwäͤlte Justizrat Schmid und Dr. Langkau in Berlin, Friedrichstraße 248, klagt 1) gegen Matthies, 2) den Bankbeamten Albert Weyhe, früher in Neukölln, Kölnisches Ufer 56, jetzt unbekannten Aufenthalts, 3) Dengel, 4) Goldschmidt, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hätten, mit dem Antrage: 1) sämtliche Beklagten kostenpflichtig als Gesamt⸗ schuldner zu verurteilen, an Kläger 7000 ℳ zu zahlen nebst 6 % Zinsen von 1000 ℳ seit dem 25. 1. 1912, von 1000 ℳ seit
dem 16. 4. 1912, von 1000 ℳ seit dem 22. 4. 1912 (den Protesttagen) und 6 % Zinsen von 4000 ℳ vom Tage der Klage⸗ zustellung ab, ferner 23,90 ℳ Protesft⸗ tosten zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zu 2 zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die sechzehnte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, auf den 14. März 1913, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 54, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug
der Klage bekannt gemacht. Charlottenburg, den 20. Dezember 12. Der Gerichtsschrelber des Königlichen Landgerichts:
Strahlendorff, Langerichtssekretär.
[87176] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma „J. Kiener fils“, Walzen⸗ mühle zu Günsbach, Prozeßbemächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Abt u. Baradé in Colmar, klagt gegen den Bäckermeister Josef Hebding, früher in Neubreisach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, aus Mehllieferung, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 1389,80 ℳ nebst 5 0%9 Zins aus 165 ℳ vom 23. August 1912, aus 324 ℳ vom 2. September 1912, aus 320 ℳ vom 21. September 1912, aus 254,80 ℳ vom 9. Oktober 1912 und aus 326 ℳ vom 23. Oktober 1912. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Colmar i. Els. auf den 21. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderuna, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Colmar. den 24. Dezember 1912.
Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts
[87168] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Gebr. Rettberg in Hamburg, Neuerwall 82, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Tannenwald in Ham⸗ burg, klagt gegen den Ludwig Jausen, unbekannten Aufenthalts, früher in Düssel⸗ dorf, auf 8
“
Grund einer Wechselforderung, mit dem Antrage, im Wechselprozeß den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von 278,29 ℳ — in Buchstaben: zweihundertachtundsiebzig Mark 29 Pfennig — nebst 6 vom Hundert Zinsen seit dem 30. November 1912 sowie 12,18 ℳ — in Buchstaben: zwölf Mark 18 Pfennig — Wechselunkosten zu ver⸗ urteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Duüsseldorf auf den 5. März 1913, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 65, im Justizgebäude am Königsplatz, geladen.
Düsseldorf, den 21. Dezember 1912.
Jäger, Aktuar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[86894] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister A. Trepp in Frankfurt a. M., Steinweg 10, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. A. Oppenheimer daselbst, klagt gegen den In⸗ genieur Zachar Saltind, früher in Frank⸗ furt a. M., Markgrafenstraße 13, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm der Beklagte für ge⸗ lieferte Waren den Betrag von 247,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 27. April 1910 schulde, mit dem Antrage, Könialiches Amtsgericht wolle den Beklagten kosten⸗ pflichtig verurteilen, an den Kläger die Summe von 247,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 27. April 1910 zu zahlen, auch das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Frank⸗ furt a. M. auf den 3. März 1913, Vormittags 9 Uhr, Hauptgebäude, Heiligkreuzstraße Nr. 34, Erdgeschoß, Zimmer 22, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 16. Dezember
1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[86893] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Sicco Aktien⸗Gesellschaft in
Berlin, Rigaerstraße 14, vertreten durch ihren Vorstand, die Direktoren Lewy und Friedländer in Berlin, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Thiele in
Berlin SW. 11, klagt gegen den Apotheker Georg Hallmann, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Frankfurt a. O., Breitestraße 30, auf Grund der Be⸗ bauptung, daß der Beklagte der Klägerin als Akzeptant des Wechsels vom 15. August 1912 über 78,55 ℳ, fällig am 6. No⸗ vember 1912 und mangels Zahlung am 8. November 1912 protestiert, 78,55 ℳ Hauptforderung und 5,40 ℳ Wechsel⸗ unkosten schuldet, mit dem Antrage, den Beklagden kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von 83,95 ℳ nebst 6 % Zinsen von 78,55 ℳ seit dem 6. No⸗ vember 1912 an Klägerin zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Frankfurt a. O., Logen⸗ straße 6, Zimmer 10, auf den 10. Fe⸗ 1 1913, Vormittags 11 Uhr, geladen.
198ö a. O., den 20. Dezember
Die Gerichtsschreiberei 1 des Königlichen Amtsgerichts.
[86895] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Oskar Goldscheider in Fürth
klagt gegen Fridolin Kraft, Inhaber einer
Zinkographischen Anstalt, zuletzt wohnhaft in Fürth, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von 40 ℳ 83 ₰ für käuflich geliefert erhaltene Waren samt 5 % Zinsen hieraus seit 1. Januar 1910, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung dieses Betrages samt den Zinsen kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Diens⸗ tag, den 18. März 1913, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr, Zimmer Nr. 45/I1, des Kgl. Amtsgerichts Fürth anberaumt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird. Dies wird hiermit, nachdem die öffentliche Zustellung bewilligt wurde, öffentlich bekannt gemacht. Gerichtsschreiberet des K. Amtsgerichts Fürth.
[86896] Oeffentliche Zustellung.
Der Dentist Walter Küttner in Halber⸗ stadt, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schererz daselbst, klagt gegen den Zauberkünstler Paolo Uferini, früher in Halberstadt, unter der Behauptung, daß Beklagter von dem Kläger die in der Klagerechnung näher verzeichneten zahn⸗ technischen Arbeiten auf Bestellung zu den dabei vermerkten Zeiten und den verein⸗ barten Preisen geliefert erhalten, gegen die ihm übersandte Rechnung Einwendungen nicht erhoben und damit die Beschaffen⸗ heit und Ausführung der Arbeiten sowie die angesetzten Preise genehmigt, auch die eingetlagte Forderung als eine Schuld dem Kläger gegenüber anerkannt hahe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Be klagten zur Zahlung von 305 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Mai 1912 und Erklärung des Urteils gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Halberstadt auf den 16. April 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Halberstadt, den 21. Dezember 1912.
Wendler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 6.
[87169] Oeffentliche Zustellung.
Der Hausmakler A. Walter zu Ham⸗ burg, Gerhofstraße 3 — 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. G. Melchior zu Hamburg, klagt gegen Frau Conrad Blanz, bisher zu Hamburg, abgemeldet nach Rio de Janeiro, mit dem Antrage, 1) der Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits, einschließlich derjenigen des Ver⸗ fahrens betr. den Arrestbefehl und Pfän⸗ dungsbeschluß dieses Gerichts (Akten⸗ zeichen: II Z. N. 4506/12) aufzuerlegen, 2) die Beklagte zur Zahlung von ℳ 46,25 nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, unter der Be⸗ gründung, daß die Beklagte den Klag⸗ betrag an Courtage und Auslagen für die Vertretung beim Verkauf des Grundstücks, Fuhlsbüttel, Doverkamp 6, aus dem Jahre 1912 schulde. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivil⸗ abteilung 11, Ziviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 102, auf Freitag, den 28. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Hamburg, den 18. Dezember 1912.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[86905]
Der Karl Grimm in Pforzheim⸗ Brötzingen, Prozeßbevollmächtigte: Dr. E. Herrmann u. Hauser in Baden, klagt gegen den Franz Maria Wolff und dessen Ehefrau, Dolly geb. Haßler, früher zu Paris, jetzt unbekannt wo, unter der Be⸗ hauptung, daß ihm die Beklagten als Bezogene des Wechsels d. d. Baden, 19. Juli 1912, 4500 ℳ schulden, mit dem Antrage auf Verurkeilung der Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 4500 ℳ nebst 6 % Zinsen hieraus seit 19. Oktober 1912 sowie 50 ℳ 90 ₰ Wechselunkosten. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Kammer
für Handelssachen des Groß herzoglichen
Landgerichts zu Karlsruhe auf Freitag, den 14. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗
lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 24. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [87322] Oeffentliche Zustellung. 3 Die Hofweinhandlung S. Fragt u. Co.
in Kitzingen erhebt gegen den EuLachen⸗
mann, früher Weinwirt z. Jugend in München, nun unbekannten Aufenthalts, bei dem Kgl. Amtsgericht Kitzingen als Gericht des beiderseitigen Erfüllungsortes Klage mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 140 ℳ Hauptsache nebst 5 % Zinsen daraus seit 1. Januar 1910 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wurde Termin auf Donnerstag, den 20. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 1 des Ge⸗ richtsgebäudes zu Kitzingen bestimmt. Der Beklagte wird zu diesem Termin hiermit geladen und gegenwärtiger Klagsauszug zum Zwecke der vom Gerscht bewilligten öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekannt gemacht. Kitzingen, 27. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber 1 des Kgl. Amtsgerichts Kitzingen. [87171) Oeffentliche Justellung.
Die Firma Jakob Burg, Manufaktur⸗ Wund Modewaren in Worms, Prozezß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmitt in Lampertheim, klagt gegen den Schuh⸗ macher Johann Schröder von Lampert⸗ heim, z. Zt. unbekannt wo abwesend, auf Grund Warenlieferung, mit dem An⸗ trage 1) auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 208,20 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 26,78 ℳ vom 1. Januar 1911 ab sowie 4 % Zinfen aus dem Restbetrage vom 1. April 1912, 2) zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht in Lampertheim auf Donnerstag, den 6. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Lampertheim, den 20. Dezember 1912.
Der Gerichtsschreiber
des Großherzoglichen Amtsgerichts. [87172] Oeffentliche Zustellung.
1) Die verw. Rektor Anna Langer, geb. Knappe, 2) das Fräulein Franziska (Fanny) Knappe, 3) der Kaufmann Franz Knappe, sämtlich in Liebau, 4) der Gärtnereibesitzer Hugo Knappe in Mariendorf, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Scholz in Liebau, klagen gegen: 1) die verehelichte Arbeiter Berta Effler, geb. Springer, 2) den Arbeiter Effler, beide in Landeshut 1 I., 3) den Bergmann Emil Springer. früher in Schmidthorst am Rhein, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die in dem Grundbuche von Liebau i. Schl., Kreis Landeshut, auf dem Blatte Nr. 501 in Abteilung III unter Nr. 1 eingetragene Hypothek von 1400 ℳ nebst Zinsen von dem Bauunternehmer Heinrich Stocker in Liebau, nachdem sie an den Kaufmann August Knappe in Liebau verpfändet worden sei, an diesen auch ab⸗ getreten, die Umschreibung auf den neuen Gläubiger aber unterblieben sei und daß die Beklagten als Miterben nach dem ver⸗ storbenen früheren Gläubiger Stocker sich weigern, in die Umschreibung der Hypothek, zu willigen bezw. nicht zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert werden könnten, dg der Aufenthalt des Beklagten Emil Springer unbekannt sei, mi G 1) die Beklagten zu 1 und urteilen, in die Abtretung der Hypothek Abt. I11 Nr. 1 auf Bl. 501 Liebau an die Kläger zu willigen, 2) den Beklagten zu 2 zu verurteilen, die von seiner Ehefra abzugebende Erklärung kraft feiner eh männlichen Gewalt zu genehmigen, 3) d Beklagten die Kosten des Rechtsstreit aufzuerlegen, 4) das Urteil für vorlär vollstreckbar zu erklären. Der Beklagt Springer wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kal. Amtsgericht zu Liehau i. Schl. auf den 28. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, hiermit eladen. Zum Zwecke der öffentlichen
ustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Liebau t. Schl., den 19. Dezember 1912. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts. [86909]) Oeffentliche Zustellung.
Der Fleischermeister Gottlieb mann in Magdeburg, Gr. Diesdorfer⸗ straße 121, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Ullmann, Justizrat Kaufmann u. Spitzer in Magdeburg, klagt gegen den Fleischer Walter Schrader, fruher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte für in der Zeit bis 29. April 1908 käuflich geliefertes Fleisch den vereinbarten und angemessenen Kauf⸗ preis von 2143,90 ℳ schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten durch gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klärendes Urteil zur Zahlung von 2143,90 ℳ — zweitausendeinhundertunddreiundvierzig Mark 90 ₰ — nehst 5 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Mai 1908 an ihn. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichs in Magdeburg auf den 4. März 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 6. 0. 421/12.
Magdeburg, den 23. Dezember 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts⸗Zieg ler, Landgerichtsfekretär.
zum No. 307.
1 veeee Pels gen. 20 Aufgeb⸗ * Verlosung ꝛc. von Werkpapieren⸗ b
ote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. üufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc⸗
Kommanditgesellschaften auf Aktien n. Aktiengesellschaften⸗
Berlin
12
„Sonnabend, den 28. Dezember
ffentliche
Anzeigenpreis für den Raum einer ö gespaltenen Einheitszeile 30 ₰.
Dritte Beilage
Reichsanzeiger und Königlich Preußt
9. Bankausweise.
5 8. Erwerhs, und Wirtschaftsgenossenschaften⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von tsanwälten. r nzeiger. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung
10. Verschiedene Bekanntmachungen. 8
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[86908] Oeffentliche Zustellung.
Der Gutsbesitzer Max Szafranski in Schlagamühle bei Drygallen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Rohr in Lvck, klagt gegen den früheren Gutsbesitzer Julius Moeves, früher in Schlaga⸗ mühle, zuletzt in Dom. Starkenberg bei Wehlau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm das Grundstück Drygallen Nr. 102 durch notariellen Kausvertrag vom 9. No⸗ vember 1910 verkauft und zur Auflassung des Grundstücks verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger die Auflassung des Grundstücks Drygallen Nr. 102 zu er⸗ teilen und das Urteil, soweit erforderlich, gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verband⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Lyck auf den 17. April 1913, Vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ ug der Klage bekannt gemacht.
Lyck, den 21. Dezember 1912.
Der Gerichtsschreiber. des Königlichen Landgerichts.
[86912 Oeffentliche Zustellung.
Der Getreidehändler Myrthil Caen zu Bolchen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Steines in Metz, klagt gegen den Hofpächter Josef Fasné, früher in Bolchen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung daß Beklagter ihm aus Warenlieferung laut Schuüldurkunde vom 31. Januar 1910 den Betrag von 1593 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Kläger die Summe von 1593 ℳ nebst 4 % Zinsen hieraus seit 51. Janugr 1910 zu zahlen und die Kosten des Arrestes dem Beklagten aufzuerlegen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 27. Fe⸗ bruar 1913, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Metz, den 23. Dezember 1912.
Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
Der Gärtnerstellenbesitzer August Kroll in Neuhof, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat Hein in Neustadt O. S., klagt gegen den früheren Gärtnerstellenbesitzer Anton Kroll aus Neuhof, jetzt unbekannten Auf. enthalts, auf Grund der Behauptung, daß er dem Beklagten zur Bezahlung seiner Privatschulden Darlehne im Gesamt⸗ betrage von 513,05 ℳ gegeben habe, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 513,05 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. Dezember 1912 kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Neustadt O. S., Zimmer 81, auf den 14. März 1913, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neustadt O. S., den 19. Dezember 1912. Königliches Amtsgericht.
[87175] 1
Die Firma Leopold Spieler, Inhaber Kaufmann Kurt Spieler, in Düben a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Strohbusch dasfelbst, klagt gegen den Reisenden Richard Gutewort aus Pretzsch a. E., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Klägerin dem Beklagten im Jahre 1910 Benzin geliefert habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 22,56 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Februar 1912. Der Beklagte wird zum Termin am 12. März 1913, Vor⸗ 5 11 Uhr, vor das Amtsgericht hier geladen.
Schmiedeberg (Reg.⸗Bez. Merseburg), den 20. Dezember 1912.
Herbst, Aktuar, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[86898] Oeffentliche Zustellung.
Die Bankfirma M. Gerson zu Schöne⸗ beck a. C., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Hermann ebenda, klagt gegen den Landwirt Willy Göte, früher in Schöne⸗ beck⸗E., sößt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter als Akzeptant der Klägerin als legitimierten Wechfelinhaberin aus dem Wechsel vom
3. Februar 1912 die Summe von 500 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin 500 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 3. Mai 1912 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Schönebeck a. E. auf den 24. Februar 1913. Vormittags 10 Uhr, geladen. a. E., den 18. Dezember Stolp, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[86899] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Fr. Schwaier & Co. in Stuttgart, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Löwenstein I., Dr. Kiefe I. und Dr. Weidler in Stuttgart, klagt gegen den Karl Hopt, Dentist, früher in Wehingen, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behaup⸗ tung, daß die Klägerin dem Beklaagten in der Zeit vom 11. bis 22. April 1912 auf vorherige käufliche Bestellung Waren um den vereinbarten und sachgemäßen Betrag von zusammen 116 ℳ 19 ₰ geliefert habe, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen, der Beklagte sei schuldig, an die Klägerin die Summe von 116 ℳ 19 ₰ nebst 5 % Zinsen hieraus seit 22. April 1912 zu be⸗ zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Spaichingen auf Mittwoch, den 19. Februar 1913, Nachmittags 2 ¼ Uhr, geladen. Spaichingen, den 21. Dezember 1912.
Zeller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[869001 Oeffentliche Zustellung.
Der Heinrich Levy, Eigentümer, Gerber⸗ graben 32, in Straßburg i. Els., klagt gegen die Eheleute Viktor Erbs, Tagner, und seine Ehefrau, Emilie geb. Martin, früher in Straßburg i. E., jetzt unbekannt wo, auf Grund der Behauptung, daß Beklagte aus Mietzinsforderung einen Betrag von 38,33 ℳ (achtunddreißig Mark 33 ₰) schulden, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare solidarische Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 38,33 ℳ (achtunddreißig Mark 33 ₰) nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Straßburg i. Els. auf den 28. Februar 1913, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 49, geladen.
Straßburg, den 21. Dezember 1912.
bei dem Kaiserlichen Amtsgerich
[86901] Oeffentliche Zustellung.
Der Hermann Dienstbach, Werkmeister in Stuttgart, Feuerseeplatz 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Eßlinger II. in Stuttgart, klagt gegen den Richard Krämer, Friseur, und dessen Ehbefrau, Emma geb. Ehmann, früher in Stutt⸗ gert Ludwigstr. 37, beide zurzeit mit un⸗ ekanntem Aufenthalt abewesend, auf Grund Miete, mit dem Antrage, durch gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: Die Be⸗ klagten werden als Gesamtschuldner ver⸗ urteilt, an den Kläger 325 ℳ nebst 4 % Zinsen hieraus seit Klagezustellung zu jahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklaaten vor das Königliche Amtsgericht Stuttgart Stadt — Justizgebäude, Urbanstraße 18, — auf Samstag, den 8. Februar va. 3, Vormittags 9 Uhr, in Saal 50, geladen.
Stuttgart, den 20. Dezember 1912. Zimmerle, Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Amtsgerichts Stuttgart Stadt.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Am Freitag, den 3. Januar 1913, von Vormittags 9 Uhr ab, sollen auf dem Pferdemarkt in Gnesen
ca. 11 ausgemusterte Dienstpferde öffentlich meistbietend gegen Barzahlung verkauft werden. [87196] Dragonerregiment von Arnim (2. Brandeubg.) Nr. 12.
[87198] 1 Verdingung von 52 280 m Gardinen stoff, 20 400 m Plüsch, 8420 m Fenster⸗ zugborte, 2875 Stück fertige Fensterzüge, 4600 Stück Quasten zu Fensterzügen, 4600 Stück. Armschlingverzierungen, 54 550 m Naht⸗ und Plattschnur, 2600 m Gardinenbindeschnur, 2080 kg Wollgarn zu Schmierdochten, 483 500 Stück Schmier⸗ polster, 185 m Tevppfchstoffe, 3395 m Polstergurte, 8460 kg Waldwolle, 20 25 kg Hutnetzschnur, 600 kg Federschnur, 1800 m Moltonstoff für die Direktionsbezlirke
Cöln, Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M., Mainz und Saarbrücken. Die Ver⸗ dingungsunterlagen können bei der Haus⸗ verwaltung, Domhof 28 hierselbst, ein⸗ gesehen oder von ihr gegen portofreie Bareinsendung von 1 ℳ bezogen werden. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Angebot zur Lieferung von Gardinenstoff usw.“ versehen, bis zum 9. Januar 1913, Vormittags 10 ½ Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung, porto⸗ und bestellgeldfrei an uns einzu⸗ senden. Ende der Zuschlagsfrist 17. Fe⸗ bruar 1913, Nachmittags 6 Uhr.
Cöln, im Dezember 1912.
Königliche Eisenbahndirektion.
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4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung M.
[87200] Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 1899 der Stadt Stettin die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 25 300 000 ℳ, in Buchstaben: „Fünfundzwanzig Millionen und drei⸗ hunderttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau von höheren und gewerblichen Schulen, zur Deckung eines Teiles der infolge der Eingemeindung von Grabow, Bredow und Nemitz entstandenen einmaligen Volksschulbaulasten, zur Ver⸗ besserung und Erweiterung der Armen⸗ und Krankenhausanlagen, zur Erweiterung und Einrichtung von Friedhöfen, zur An⸗ lage einer Stadtgärtnerei, zum Bau einer Gartenwirtschaft in den Anlagen, zur Er⸗ richtung eines Leichenverbrennungshauses, zur Erweiterung des Kanalnetzes, zu Boll⸗ werks⸗, Hafen⸗ und Brückenbauten, zur Deckung des Restkaufgeldes für das Arsenalgrundstück, zum Erwerb von Grund⸗ stücken für städtische Zwecke, zum Bau einer Flußbadeanstalt, zur Errichtung einer Eisfabrik für den Schlachthof, zur Er⸗ weiterung der Gas⸗, Wasser⸗ und Elek⸗ trizitätswerke, zur Anlage einer Stahl⸗ kammer im Verwaltungsgebäude, zum
Ausbau des alten Ratbauses, zur Anlage
einer zentralen Volksbibliothek, zur Er⸗ schließung des Eckerberger Geländes und zur Anlegung von Sport⸗ und Svpiel⸗ plätzen, zur Deckung der Kosten der Ein⸗ gemeindung von 1911 und zur Gründung eines Realkreditfonds.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mit 1 ½ % zuzüglich der ersparten Zinsen zu tilgen. Die Tilgung durch Auslosung oder freihändigen Ankauf beginnt mit dem Rechnungsjahr 1922. Bis dahin hat die Stadt die Tilgung jeweils von dem auf die Begebung einer Abteilung folgenden Jahre ab durch Zuführung der T ilgungs⸗ beträge zu einem gesondert aufzubewahrenden Tilgungsstock zu bewirken, der am Ende des Zeitabschnittes zur Abstoßung eines entsprechenden Teils des Anleihebetrages verwendet werden muß. Der angesammelte Tilgungsstock nebst Zinsen darf nur zum Zweck der Tilgung der Anleihe S ver⸗ wendet werden.
Vorstehende Genehmigung wird vorbe⸗ haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der⸗Schuld⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 9. Dezember 1912.
Der Minister Der Finanz⸗
des Innern. minister.
Im Auftrage: Im Auftrage:
(Unterschrift.) (Unterschrift.) Min. d. Inn. IW a. 6899.
Fin.⸗Min. II. 15 776.
Provinz Regierungsbezirk Pommern. 8 Stettin. Schuldverschreibung der Stadt Stettin, Buchstabe Sö.. .. . te ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerböchster Crmächtigung erteilten Genebmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom . . . ten .. . . .. (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . ten .. . 119). Gemäß dem vom Bezirksausschuß des
Regierungsbezirks Stettin genehmigten
2 13. Dezember 1911, “ vom 30. Dezember 1911, Mai 1912 1 6. Juni 1912 bezw. 24. Oktober 1912 wegen Aufnahme einer Anleihe von 25 Millionen und dreihunderttausend Mark bekennt sich der Magistrat der Stadt Stettin namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von . ℳ, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem ge⸗ nehmigten Tilgungsplane mit wenigstens 1 ¾ % zuzüglich der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen spätestens in Jahren nach vollständiger Begebung der Anleihe getilgt. Die Tilgung durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen beginnt mit dem Rechnungsjahr 1922. Bis dahin hat die Stadt die Tilgung jeweils von dem auf die Begebung einer Abteilung folgenden Jahre ab durch Zuführung der Tilgungs⸗ beträge zu einem gesondert aufzubewahren⸗ den Tilgungsstock zu bewirken, der am Ende dieses Zeitabschnittes zur Abstoßung eines entsprechenden Teiles des Anleihe⸗ betrages verwendet werden muß. Der an⸗ gesammelte .5 nebst Zinsen darf nur zum Zweck der Tilgung der An⸗ leihe S verwendet werden.
Die Auslosung geschieht in dem Monat November jeden Jahres, erstmalig im November 1922. Der Stadt bleibt das Recht vorbehalten, vom Rechnungsjahr 1922 ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls zur Tilgung zu verwenden.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be⸗ zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stettin, der Berliner Börsen⸗ zeitung, dem Berliner Börsen⸗Courier, den Hamburger Nachrichten und folgenden in Stettin erscheinden Zeitungen: der Ostsee⸗ und Neuen Stettiner Zeitung, den Generalanzeiger für Stettin und für die Provinz Pommern und der Pommerschen Tagesvost und den Stettiner Neuesten Nachrichten. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt ge⸗ macht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungspräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober, mit Prozent jährlich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Kämmereikasse zu
tettin und bei den bekannt gemachten anderweitigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits⸗ termine zurückzuliefern.é Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termin, wenn nicht die S uldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie deginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jabres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebhot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß⸗ ordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden.
Mit dieser, Schuldverschreibung sind
dveo6 “ ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Aus gabe einer neuen Rei inen erfolgt bei der Kämmereikasse in Stettin gegen Ablieferung des der älteren Zins⸗ scheinreihe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldver⸗ schreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerun sscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibun er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch ein⸗ gegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer
I““ (Stadtsiegel.) Der Magistrat. (Unterschriften des Magistratsdirigenten und eines zweiten Mazistratsmitgliedes.)
Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrate beauftragten Kontroll beamten.)
Regierungsbezirk 2 Stettin. Zinsschein .te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Stettin Buchstabe S. te Ausgabe, 8n88Eööö “ Prozent S 3928. Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .... ab die Zinsen der vor⸗ benannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . . . ten bis 13“ bei der Kämmereikasse zu Stettin oder bei den bekannt gemachten anderweitigen Zahlstellen. ö““]“; Der Magistrat.
Provinz Pommern.
Oberbürgermeister. Stadtkämmerer. (Trockenstempel des Stadtsiegels.) Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Magistrate zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Provinz Regierungsbezirk
Pommern. Stettin. 1. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. .. . .. zur Schuldverschreibung der Stadt Stettin, Buchstabe S... „ te Ausgabe,
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die..te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 19 bis 19. .. nebst Erneuerungs⸗ schein bei der Kämmereikasse zu Stettin, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inbaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Stettin, den
Der Magistrat.
Oberbürgermeister.
(Trockenstempel des Stadtstegels.)
[54169]
25. November 1880 8 14. August 1882 der Stadt⸗ gemeinde Langensalza Allerhöchst erteilten Privilegien zur Ausgabe von auf den In⸗ haber lautenden Anleibescheinen im Be⸗
trage von 750 000 ℳ werden den In⸗ babern von Langensalzaer Stadtankezde. scheinen folgende in öͤffentlicher Magistrats-
882
Der Vorlegung
balblährliche Zinsscheine dis zum luß
sitzung heute ausgeloste Stadtankeide scheine zur Rückzahlung dun
Stadthauptkasse auf den 1. April
1918 gekändigt 8 Ueber 1000 ℳ Buchstabe Nr. I16. Ueber 500 % Buchstabe m Nr. 212
8SI1 526 535 558 604 618 619 639 6 ½
704 722 732 750 818 888 971 10 ?
1080 1090. Ueder 200, Buchspade C Nr. 1188
5ℳ Die Verzinsun iter Stadtanlelde-
scheine höͤrk dom 8,— 1918 88 .A Langenfalza, den 9. S In.
FPHKer Mageßvat.
ausgehändigt, wenn
Steuerkraft. 8 Dessen zu Urkunde haben wir diese Aus⸗ fertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
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